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Förderprogramm für E-Auto-Kauf startet

Ab Dienstag, 19. Mai, können Privathaushalte die staatliche Förderprämie für den Kauf oder das Leasing eines Elektroautos oder eines Plugin-Hybrids beantragen.
Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) gibt am Morgen den Startschuss für das Portal des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa). Die Förderung gibt es rückwirkend für Autos, die seit dem 1. Januar neu zugelassen wurden.
Je nach Automodell, Haushaltsgröße und Einkommen kann die Prämie 1500 bis 6000 Euro betragen.
Bis 2029 stehen für die Kaufprämie drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung zur Verfügung.
Schneiders Ministerium rechnet damit, dass der Kauf von rund 800.000 Fahrzeugen gefördert werden kann. (afp/red)
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gesellschaft

Sammelklage gegen Amazon mit 220.000 Klägern wird in München verhandelt

Am Oberlandesgericht München wird am Dienstag, 19. Mai, eine Sammelklage gegen den US-Konzern Amazon verhandelt, der sich mehr als 220.000 Verbraucher angeschlossen haben.
Hintergrund ist die Einführung von Werbung auf dem Amazon-Streamingangebot Prime Video: Abonnierte Kunden mussten Werbung akzeptieren oder eine werbefreie Variante für 2,99 Euro extra im Monat zubuchen.
„Im Kern geht es darum, ob der Online-Riese laufende Verträge nachträglich verschlechtern und Kund*innen vor die Wahl stellen darf: Werbung akzeptieren oder mehr bezahlen“, erklärte die Verbraucherzentrale Sachsen.
In unterer Instanz hatte das Landgericht München im vergangenen Jahr im Sinne der Verbraucherschützer entschieden. Nun wollen sie Schadenersatz für betroffene Verbraucher erzwingen. Eine Entscheidung wird am Dienstag noch nicht erwartet. (afp/red)
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Stromnetz am Limit: Niederlande prüfen Maßnahmen zum Stromsparen


In Kürze:

  • Die Niederlande ringen mit zu niedriger Stromerzeugung.
  • Neben anderen Maßnahmen tritt ab 1. Juli ein vollständiger Anschlussstopp für neue Verbraucher in Kraft.
  • TenneT schließt einen längeren Stromausfall nicht aus.
  • Durch das europäische Verbundnetz hat dies auch ohne einen Stromausfall Konsequenzen für das Nachbarland Deutschland.

 
In den Niederlanden suchen Netzbetreiber gemeinsam mit der Politik intensiv nach Wegen, Stromverbrauchsspitzen zu senken und die Stromnetze zu entlasten.
Der jüngste Vorschlag kam am Donnerstag, 14. Mai, von Huib van Essen (Grüne Linke), Landesrat der Provinz Utrecht. Demnach könnten Menschen künftig in Regionen mit besonders hoher Netzlast per Push-Benachrichtigung auf dem Smartphone aufgefordert werden, ihren Stromverbrauch vorübergehend zu reduzieren. Das bezieht sich vor allem auf intensive Verbraucher wie Wäschetrockner, Herd, Wärmepumpe oder E-Autos.
Peter Hofland vom Netzbetreiber TenneT bezeichnete diese Idee als eine gute Option, um Engpässe im Stromnetz zu vermeiden. „In einem solchen NL-Alarm-ähnlichen System sehen wir Potenzial“, sagte er laut dem niederländischen Nachrichtenportal RTV Utrecht.

Anschlussstopp tritt ab dem 1. Juli in Kraft

Bereits im Februar dieses Jahres warnte TenneT eindringlich, dass das Hochspannungsnetz in den Regionen Utrecht, Gelderland und Flevoland vollständig ausgelastet sei. Aufgrund fehlender Netzkapazitäten gilt in Utrecht ab dem 1. Juli ein vollständiger Anschlussstopp für neue Verbraucher. Bisher war dies zumindest noch für kleine Verbraucher, einschließlich Wohnungsbauprojekten, möglich. Ähnliches erlebte vor rund zwei Jahren die Stadt Oranienburg nahe Berlin, wo zeitweise ebenfalls Netzengpässe auftraten.
Die Verantwortlichen prüfen nun den Bau einer neuen Hochspannungsstation nördlich von Utrecht. Sie soll das Stromnetz entlasten. Allerdings wird diese bei Umsetzung erst im Jahr 2031 fertiggestellt sein. Eine weitere Maßnahme ist die Erweiterung der bereits bestehenden Hochspannungsstation in Breukelen.
Gleichzeitig untersucht TenneT, ob das Stromnetz möglicherweise eine höhere Belastungsgrenze aufweist. Eine stärkere Auslastung des bestehenden Netzsystems erhöht allerdings das Risiko von Stromausfällen oder technischen Schäden.
Der Blick auf die Stromdaten des Portals „Energy Charts“ bestätigt den Strommangel des Nachbarlandes. In der Woche vom 11. bis zum 17. Mai schafften es die landeseigenen Kraftwerke nur gelegentlich, die Last – also den Strombedarf – vollständig zu decken.
Ein Extremfall ereignete sich am frühen Samstagmorgen: Die Niederlande verbrauchten rund 8,1 Gigawatt (GW), wovon die Kraftwerke aber nur rund 3 GW abdecken konnten. Auch Stromimporte von 2,3 GW zu dieser Zeit konnten das Manko nicht vollständig ausgleichen.

Die Stromproduktion der Niederlande reicht oftmals nicht, um den Bedarf (schwarze Lastkurve) abzudecken.

Foto: Bildschirmfoto  /energy-charts.info/Fraunhofer ISE

Drohen längere Stromausfälle?

Zur Idee der Push-Benachrichtigungen auf Smartphones erklärte Hofland, dass Nutzer nur dann eine Meldung erhalten würden, wenn der Stromverbrauch zu hoch sei. Dazu sagte er: „Das kommt wirklich nur selten vor, nämlich an den wenigen sehr kalten Winterabenden, an denen der Stromverbrauch seinen Höhepunkt erreicht.“ An den aktuellen Stromdaten ist jedoch zu erkennen, dass der Stromverbrauch, gemessen an der Stromproduktion, auch im Mai häufig zu hoch ist.
Eine solche Push-Benachrichtigung könnte laut dem TenneT-Sprecher lauten: „Zwischen 17 und 19 Uhr erwarten wir einen Spitzenwert beim Stromverbrauch. Es wäre schön, wenn Sie Ihren Beitrag leisten und große Stromfresser wie Elektroautos, Wäschetrockner usw. ausschalten könnten.“
Hofland beschrieb zudem mögliche Szenarien eines Netzschadens: „Wenn ein unterirdisches Kabel ausfällt, dauert es lange, es zu finden“, sagte er. „Und wenn ein Transformator kaputtgeht, ist es fraglich, ob man einen Ersatz hat. Eine solche Reparatur kann leicht Tage, Wochen oder sogar Monate in Anspruch nehmen.“ Die konkreten Auswirkungen eines solchen Schadens auf die Stromversorgung sind derzeit unklar.

Gründe für die Engpässe

Die Erzeugungsengpässe begründen sich mit der Energiepolitik des Landes. In den vergangenen Jahren haben die Niederlande ihre Energiewende weiter vorangetrieben. Dabei entstanden zahlreiche neue Solar- und Windkraftanlagen. Deren wetterabhängige Stromerzeugung ist jedoch nur eingeschränkt auf den Strombedarf des Landes abgestimmt.
Hinzu kommt, dass Netzbetreiber und Politik neben dem Ausbau von Wind- und Solarenergie den Netzausbau nicht im gleichen Maße vorangetrieben haben. Dieses Problem zeigt sich auch in anderen Ländern, etwa in Deutschland. Vor diesem Hintergrund erwägen mehrere europäische Regierungen, einschließlich der Niederlande, zunehmend gesetzgeberische und regulatorische Interventionen, um den Netzausbau zu beschleunigen.
Auffällig in der Grafik der Stromdaten ist der Einbruch der Versorgung mit Kohlestrom am Freitagvormittag. Der Hintergrund dafür ist unklar. Langfristig planen die Niederlande bis 2030 aus der Kohleverstromung auszusteigen.

Konsequenzen für Deutschland

Die Niederlande und Deutschland sind als Nachbarn im europäischen Verbundnetz stark miteinander verbunden. Bei Stromengpässen in den Niederlanden haben deutsche Netzbetreiber nur eingeschränkten Handlungsspielraum, insbesondere wenn gleichzeitig auch im deutschen Netz die verfügbare Erzeugungsleistung knapp ist. Kommt es in den Niederlanden zu einem größeren Stromausfall, können aufgrund der engen Netzverflechtung auch Auswirkungen auf Teile Deutschlands nicht ausgeschlossen werden.

Der grenzüberschreitendeStromhandel zwischen Deutschland und den Niederlanden ist weitestgehend ausgeglichen.

Foto: Bildschirmfoto  /energy-charts.info/Fraunhofer ISE

Aufgrund eingeschränkter grenzüberschreitender Handelskapazitäten müssen Netzbetreiber häufig auf alternative Reserven zurückgreifen. Dazu zählen Stromflüsse aus anderen Regionen oder Nachbarländern wie Belgien und Norwegen. Möglich ist zudem das Hochfahren teurerer Reservekraftwerken.
Bereits im vergangenen Sommer kämpften die Niederlande mit Netzengpässen und einem Anschlussstau. Laut Zsuzsanna Pató, Leiterin des Energieteams bei der in Brüssel ansässigen Nichtregierungsorganisation RAP, sollten die europäischen Länder – einschließlich Deutschland – die Systemschwäche in den Niederlanden „definitiv“ als Warnung betrachten.
In Deutschland besteht häufig das Problem, dass im Norden viel Strom aus Windkraft erzeugt wird, während der höhere Verbrauch vor allem im Süden liegt. Aufgrund des verzögerten Netzausbaus kann dieser Windstrom jedoch nur eingeschränkt in den Süden transportiert werden.
Daher greifen die Netzbetreiber zunehmend auf sogenannten Redispatch-Maßnahmen zurück. Dabei werden Windkraftanlagen im Norden, die dort zeitweise zu viel Strom erzeugen, gedrosselt oder abgeschaltet, während im Süden Reservekraftwerke hochgefahren werden. Eine Nord-Süd-Trasse soll dieses Problem hierzulande langfristig lösen.
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Diesel erstmals wieder billiger als E10

Diesel ist zum ersten Mal seit Anfang März wieder billiger als die günstigste gängige Benzinsorte E10. Im bundesweiten Tagesdurchschnitt des Samstags kostete ein Liter Diesel 1,990 Euro, ein Liter E10 1,994 Euro, wie der ADAC mitteilt. Diesel verbilligte sich dabei um 0,9 Cent im Vergleich zu Freitag. E10 blieb unverändert.
Noch Anfang April – zur Zeit der Höchststände bei den Spritpreisen – war Diesel zwischenzeitlich mehr als 25 Cent teurer als E10 – obwohl der Kraftstoff niedriger besteuert wird.
Seither ist Diesel um gut 45 Cent pro Liter billiger geworden. Super E10 verbilligte sich um knapp 20 Cent. Der Tankrabatt spielt zwar bei der Verbilligung einer Rolle, hat den Preisabstand von Diesel und E10 nicht direkt geändert. Er beträgt bei beiden Kraftstoffen 16,7 Cent pro Liter.

Diesel ist krisensensibler

Diesel gilt beim Preis als krisensensibler als Benzin, unter anderem weil Deutschland bei Diesel teilweise auf Importe angewiesen ist. Auch zu Beginn des Ukrainekrieges hatte sich Diesel sehr viel schneller verteuert als Benzin und monatelang mehr gekostet.
Im langjährigen Schnitt vor Beginn des Ukrainekrieges war Diesel mehr als 15 Cent billiger als E10. Auf dieses Niveau ist der Abstand seither nicht mehr über längere Zeit gestiegen – möglicherweise, weil bis 2022 auch viel relativ günstiger Diesel aus Russland importiert wurde. In den Jahren 2024 und 2025 war Diesel im Schnitt etwas mehr als 8 Cent billiger als E10.
Grundsätzlich wird in Deutschland deutlich mehr Diesel als E10 verbraucht, was insbesondere daran liegt, dass die große Mehrheit aller Lastwagen mit dem Kraftstoff betrieben werden.
Bei Privatpersonen sind allerdings Autos mit Benzinmotor deutlich verbreiteter. Die beiden wichtigsten Superbenzinsorten sind E5 und E10. Letzteres zeichnet sich durch einen höheren Anteil an Biosprit aus und war zuletzt meist etwa 6 Cent billiger als E5. E5 wird insgesamt noch häufiger getankt – obwohl die allermeisten Autos das günstigere E10 vertragen. (dpa/red)
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SPD-Fraktionschef Miersch stellt Tankrabatt infrage: Ruf nach langfristiger Steuerreform

SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hat eine längerfristige Zukunft des auf zwei Monate begrenzten Tankrabatts in Frage gestellt. „Mobilität muss bezahlbar bleiben, aber die Gießkanne ist keine Dauerlösung“, sagte Miersch der Zeitung „Augsburger Allgemeinen“ (Samstagsausgabe). Es sei zwar „erst einmal gut“, dass die Anfang des Monats in Kraft getretene Mineralölsteuersenkung wirke und bei den Verbrauchern ankomme. Doch angesichts unsicherer außenpolitischer Entwicklungen seien zielgenaue Entlastungen vonnöten.
„Wir wissen nicht, was Donald Trump und Benjamin Netanjahu im Nahen Osten anrichten und welche Folgen das für den Ölpreis und die heimischen Lieferketten hat“, sagte Miersch mit Blick auf den Iran-Krieg. Darum müsse sich die Bundesregierung auf alle Eventualitäten vorbereiten.

Fokus auf Steuerreform

An die Stelle des Tankrabatts könnten Miersch zufolge strukturelle Entlastungen treten, etwa durch eine Steuerreform. Diese solle insbesondere „den unteren und mittleren Einkommen mehr Luft verschaffen als kurzfristige Prämien“, betonte der SPD-Fraktionschef. Gleichzeitig könnten Haushalte mit kleineren und mittleren Einkommen „ab Dienstag die E-Auto-Förderung“ beantragen.
Bei der Debatte um die Steuerreform bekräftigte Miersch die SPD-Forderung nach einer höheren Besteuerung von Spitzenverdienern: Diejenigen, „die sehr viel haben, müssen auch zur Entlastung der Mitte beitragen“. Diese Haltung werde „von einer Mehrheit der CDU-Wähler geteilt“, erklärte der SPD-Fraktionschef. „Ich bin guten Mutes, dass uns ein Kompromiss gelingt.“

Tankrabatt bringt 16,7 Cent Entlastung pro Liter

Der Anfang Mai eingeführte staatliche Tankrabatt beträgt knapp 17 Cent je Liter. Die Energiesteuer auf Diesel und Benzin wurde dabei um 14 Cent gesenkt. Einschließlich des darauf anfallenden Umsatzsteueranteils ergibt sich eine Steuersenkung von 16,7 Cent. (afp/red)
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Pflegereform verzögert sich bis Ende Mai – Kritik von Pflegebetreiber-Verband

Die geplante Pflegereform von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verzögert sich laut einem Medienbericht um mindestens eine Woche. Die ursprünglich für Mitte Mai angekündigte Vorlage des Gesetzesentwurfs zur Neuordnung der Pflegeversicherung soll nun am 27. Mai vom Kabinett beschlossen werden, berichteten die Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstagsausgabe) unter Berufung auf eine aktuelle Kabinettszeitplanung. Die Verzögerung wurde daraufhin von Seiten des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB) kritisiert.
Die Verschiebung zeige deutlich, dass der Entwurf der Pflegereform offenbar noch mehr Abstimmungs- und Beratungszeit benötige als ursprünglich angenommen, sagte VDAB-Bundesgeschäftsführer Thomas Knieling den Funke-Zeitungen. „Gleichzeitig wird das Zeitfenster, die Reform noch vor der Sommerpause zu verabschieden, immer kleiner. Die Pflegebranche wartet dringend auf verbindliche Entscheidungen, um für die Zukunft planen und die Versorgung sichern zu können“, sagte Knieling weiter.

Heime unter wirtschaftlichem Druck

Insbesondere für die Betreiber vieler Pflegeheime ist die Lage Knieling zufolge bereits jetzt sehr angespannt: „Für viele Einrichtungen wird es zunehmend schwieriger, die Versorgung sowohl personell als auch wirtschaftlich sicherzustellen, während die Kosten für Pflegebedürftige und Sozialhilfeträger stetig steigen.“
Laut dem VDAB-Chef sind die zentralen Fragen seid Langem bekannt: Wie kann eine generationengerechte Finanzierung der Pflegeversicherung gewährleistet werden und trotz Fachkräftemangel eine flächendeckende Versorgung sichergestellt werden? „Es braucht endlich konkrete Schritte, um die Pflegeversicherung nachhaltig aufzustellen“, forderte Knieling. Eine echte Pflegereform müsse darum „starre Versorgungsstrukturen aufbrechen, regulatorische Hürden abbauen und den Einrichtungen mehr Flexibilität ermöglichen“. Spätestens mit dem Kabinettsbeschluss Ende Mai müsse die Bundesregierung auf diese Fragen Antworten liefern.

Milliardenloch in der Pflegeversicherung

Gesundheitsministerin Warken wollte ursprünglich bis Mitte Mai einen Gesetzentwurf für eine Pflegereform vorlegen. Die Ministerin verwies kürzlich auf ein erwartetes Defizit der Pflegeversicherung von insgesamt 22,5 Milliarden Euro für 2027 und 2028. Es würde damit höher ausfallen als zunächst gedacht. (afp/red)
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wirtschaft

Deko-Kette Depot stellt erneut Insolvenzantrag – Schließungen drohen

Die Deko-Kette Depot ist erneut in finanzielle Schieflage geraten. Die GDC Deutschland GmbH hat beim Amtsgericht Aschaffenburg die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt, wie eine Gerichtssprecherin bestätigte.
Geschäftsführer Christian Gries will das Unternehmen sanieren. „Wir wollen auf jeden Fall weitermachen und möglichst viele Filialen erhalten“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Als Gründe für die Insolvenz nannte er neben Zöllen und der wachsenden Online-Konkurrenz durch Plattformen wie Temu auch die Kaufzurückhaltung. „Es ist eine schwierige Zeit für den Handel. Viele Kunden schauen stark auf die Preise.“ Preisreduzierungen seien jedoch auf Dauer kein Mittel, um ein rentables Geschäft zu führen.
Gries rechnet mit weiteren Filialschließungen. „Eine genaue Zahl können wir noch nicht sagen.“ Man werde „alles auf den Prüfstand stellen“ und Gespräche mit den Vermietern führen. Zudem soll das Konzept von Depot angepasst werden.

Probleme nach der Pandemie

Das Gericht hat die vorläufige Eigenverwaltung bereits angeordnet. Zum vorläufigen Sachwalter wurde der Rechtsanwalt Thomas Rittmeister aus Frankfurt bestellt. Bei der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt. Die „Lebensmittelzeitung“ hatte zuvor berichtet.
Depot hat seinen Sitz im unterfränkischen Großostheim. Während und nach der Corona-Pandemie kämpfte die Kette mit Schwierigkeiten. Schon 2024 meldete das Unternehmen Insolvenz in Eigenverwaltung an. Daraufhin wurden bundesweit zahlreiche Filialen geschlossen.
Aktuell betreibt Depot noch mehr als 150 Geschäfte, vor einigen Jahren waren es noch rund 400. Zur Zahl der Beschäftigten machte Gries auf Nachfrage keine Angaben.

Viele Insolvenzen – Mäc Geiz ebenfalls in dieser Woche

Die Branche steht wegen der schwachen Konsumstimmung und des wachsenden Onlinehandels unter Druck. Jeder sechste Einzelhändler in Deutschland fürchtet laut der monatlichen Konjunkturumfrage des Ifo-Instituts inzwischen um die Existenz. Im April schätzten 17,4 Prozent der Unternehmen ihre Lage als existenzbedrohend ein, so viele wie nie zuvor.
In dieser Woche hatte auch der Non-Food-Discounter Mäc Geiz Insolvenz angemeldet. Die Zahl der Pleiten in der Branche befindet sich auf dem höchsten Stand seit zehn Jahren. Der Kreditversicherer Allianz Trade verzeichnete im vergangenen Jahr 2.571 Fälle. Branchenexperten erwarten weiter steigende Zahlen.
In den vergangenen Jahren haben bereits Zehntausende Geschäfte in Deutschland geschlossen – nicht nur wegen Insolvenzen. Laut einer Schätzung des Handelsverbands Deutschland (HDE) dürfte die Zahl der Läden in diesem Jahr unter 300.000 sinken. Ende 2015 waren es noch etwa 372.000. (dpa/red)
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wirtschaft

Spritpreise steigen: Diesel wieder über 2 Euro

Zum ersten Mal seit knapp einer Woche ist der Dieselpreis im bundesweiten Tagesschnitt wieder über 2 Euro gestiegen. Ein Liter des Kraftstoffs kostete am Donnerstag im Schnitt 2,002 Euro, wie der ADAC mitteilte. Das waren 1,1 Cent mehr als am Mittwoch. Noch am Dienstag hatte der Kraftstoff mit 1,983 Euro pro Liter ein Zwei-Monats-Tief erreicht.
Auch Superbenzin der Sorte E10 verteuerte sich leicht um 0,9 Cent. Mit 1,992 Euro pro Liter lag der Kraftstoff am Donnerstag allerdings noch knapp unter der psychologisch wichtigen Zwei-Euro-Marke. Seit seinem Zwei-Monats-Tief am vergangenen Samstag hat sich der Kraftstoff aber bereits um 2,5 Cent verteuert.

Ifo: Tankrabatt wird wieder weniger weitergegeben

Das Münchner Ifo-Institut, das die Weitergabe des Tankrabatts durch einen Vergleich mit der Preisentwicklung in Frankreich betrachtet, sieht auf Basis der Preise vom Donnerstag einen Rückgang der Übermittlung. Nachdem am vergangenen Dienstag nicht mehr viel zu einer vollständigen Weitergabe gefehlt habe, sei der Abstand zwischenzeitlich wieder gewachsen und insbesondere bei Diesel deutlich.

Wie Diesel und E10 preislich zueinander stehen

Derzeit sind Diesel und E10 nur noch einen Cent voneinander entfernt. Auf dem Höhepunkt der Spritpreise rund um Ostern war Diesel zwischenzeitlich um mehr als 25 Cent teurer. Diesel ist in normalen Zeiten eigentlich günstiger als E10, weil es niedriger besteuert wird. Sein Preis reagiert allerdings typischerweise stärker auf Krisen.
Bei allen genannten Preisen handelt es sich um bundesweite Tagesdurchschnittswerte. Die Preise an einzelnen Tankstellen können unter anderem je nach Region und Uhrzeit stark abweichen. Typischerweise tankt es sich am Vormittag am günstigsten, kurz nach Mittag am teuersten. (dpa/red)
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gesellschaft

Streit um Werbeprospekt – Penny gewinnt in zweiter Instanz

Alles beginnt mit einem Joghurt für 33 Cent, den der Discounter Penny in einem Prospekt bewirbt. Die Angabe „minus 58 Prozent“ bezieht sich auf eine durchgestrichene unverbindliche Preisempfehlung (UVP) von 79 Cent. Ist daran etwas auszusetzen? Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte deshalb. Sie kritisiert, dass Kunden durch die Aufmachung in die Irre geführt würden.
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln sieht das jedoch nicht so. Penny setzte sich in dem Rechtsstreit in zweiter Instanz durch. Die Richter gaben der Berufung des Unternehmens statt (Az. 6 U 92/25), wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Penny darf damit weiterhin mit durchgestrichenen Angaben einer UVP werben. Das Urteil des Landgerichts Köln wurde aufgehoben.

Vorwurf: Ersparnis wird vorgegaukelt

Die Verbraucherschützer bemängeln, dass Kunden in dem Prospekt eine hohe Ersparnis vorgegaukelt werde, die nicht überprüft werden könne. Ob der Joghurt jemals zum UVP-Preis verkauft wurde, sei nicht nachvollziehbar. Verbraucher fassten dies als Rabattwerbung auf. Penny bestreitet das. Der aktuelle Ladenpreis werde der UVP lediglich gegenübergestellt.
Das OLG Köln hat an der Darstellung in dem Prospekt nichts auszusetzen und sieht keine Irreführung. In diesem Fall liege keine Bekanntgabe einer Preisermäßigung vor, so die Gerichtssprecherin. Der Senat sah demnach keinen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Der Bezug zum UVP sei optisch gut sichtbar. Verbraucher könnten erkennen, dass sich die Reduzierung nicht auf einen Eigenpreis beziehe.
Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Für die verbreitete Praxis, mit einem Rabatt auf einen UVP zu werben, fehle eine Orientierungshilfe, sagte die Gerichtssprecherin.

Verbraucherzentrale kündigt Revision an

Die Verbraucherzentrale kündigte bereits an, Revision einzulegen. „Das OLG Düsseldorf hat unsere Rechtsauffassung in einem vergleichbaren Verfahren gegen Aldi bereits eindeutig bestätigt. Diese wichtige Frage muss endgültig und in höchster Instanz geklärt werden“, sagte die Leiterin der Stabsstelle Recht, Gabriele Bernhardt.
Penny teilte auf Nachfrage mit: „Wir freuen uns, dass das OLG Köln unsere Rechtsauffassung bestätigt hat.“ Transparente Preisangaben seien die Grundlage für einen fairen Wettbewerb und eine fundierte Entscheidung für Kunden.
Das Landgericht Köln hatte im Sommer 2025 noch den Verbraucherschützern recht gegeben. Die Richter stützten sich auf die Vorgaben der Preisangabenverordnung. Danach müssen Händler, die mit Preisrabatten werben, immer den niedrigsten Preis angeben, der innerhalb der letzten 30 Tage für das entsprechende Produkt verlangt wurde. So hatte es der Europäische Gerichtshof 2024 entschieden.

Mehrere ähnliche Klagen – auch gegen Aldi Süd und Netto

Zuletzt gab es mehrere Verfahren, bei denen es ebenfalls um UVP-Werbung ging. Aldi Süd unterlag vor dem Europäischen Gerichtshof sowie vor dem Land- und Oberlandesgericht Düsseldorf – weil der 30-Tage-Niedrigpreis nicht korrekt ausgewiesen war. Geklagt hatte jeweils die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Ein ähnlicher Fall, bei dem die Wettbewerbszentrale gegen den Discounter Netto geklagt hatte, landete im Oktober vor dem Bundesgerichtshof. Die Karlsruher Richter stellten klar: Wenn Händler mit einer Preisermäßigung werben, müssen sie den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar angeben.
Das OLG Köln räumte ein, von früheren Entscheidungen anderer Gerichte abgewichen zu sein. Die Zulassung der Revision solle eine einheitliche Rechtsprechung sichern, heißt es.

Kritik an EU-Vorgaben

Aus Sicht des Handelsverbands Deutschland (HDE) schränken die EU-Regeln die Möglichkeiten der Händler unverhältnismäßig ein. Die Vorgaben führten dazu, dass seltener mit Sonderangeboten geworben werden könne, sagte Peter Schröder, Bereichsleiter Recht und Verbraucherpolitik. Auch Verbraucher könnten davon betroffen sein – und künftig womöglich weniger von Sonderangeboten profitieren. Der HDE fordert, die EU-Regulierung zur Werbung zu überprüfen und abzuschaffen.
Sonderangebote haben in den vergangenen Jahren für Händler und Verbraucher gleichermaßen an Bedeutung gewonnen. Viele Kunden schauen wegen der gestiegenen Preise stärker auf Rabatte. Der Anteil des Umsatzes, den Supermärkte und Discounter mit Promotions erzielen, ist seit 2020 deutlich gestiegen.

Auswertung: Weniger Sonderangebote

Laut einer Auswertung des Vergleichsportals Marktguru und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Heilbronn lag die Zahl der Sonderangebote im ersten Quartal 2026 vier Prozent unter dem Vorjahreszeitraum. Verglichen mit dem ersten Quartal 2024 sank sie sogar um 16 Prozent. Einer der Gründe ist den Experten zufolge, dass sich Rabatte in Apps verlagern. Diese wurden in der Analyse nicht erfasst.
Auch Werner Reinartz, Handelsprofessor an der Universität zu Köln, sieht in der EU-Verordnung einen Treiber für den Rückgang von Sonderangeboten. „Frühere Rabattwerbung arbeitete oft mit wechselnden Vergleichspreisen – dadurch fiel es vielen Verbrauchern nicht leicht, den tatsächlichen Preisvorteil richtig zu bewerten.“ (dpa/red)
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deutschland

Reform des Heizungsgesetzes stößt auf gemischtes Echo

Die vom Bundeskabinett beschlossene Reform des Heizungsgesetzes der Ampel-Regierung ist auf gemischtes Echo gestoßen.
Wirtschaftsverbände begrüßen grundsätzlich die Änderungen, die den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen weiter möglich machen sollen, sahen aber eine Reihe offener Fragen. Umweltschützer erwarten einen Rückschritt in der Klimapolitik, der die Heizkosten in die Höhe treiben werde.

Reiche: Erzwungener Heizungstausch entfällt

Nach monatelangen Verhandlungen verabschiedete das Bundeskabinett am 13. Mai eine erneute Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Dies soll langfristig weiter den Neueinbau von Öl- und Gasheizungen ermöglichen – dafür sollen diese Heizungen zu wachsenden Anteilen mit alternativen Brennstoffen betrieben werden.
„Wir schaffen Investitionssicherheit. Wir schaffen Planungssicherheit. Wir ermöglichen Technologieoffenheit und Flexibilität bei der Heizungswahl“, sagte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nach der Kabinettssitzung. „Der erzwungene Heizungsaustausch oder ein Verbot entfällt.“
Vorgeschrieben wurde von der vorherigen Ampel-Koalition, dass neue Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. In vielen Fällen wäre der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen dann nicht mehr möglich. Union und SPD einigten sich in ihrem Koalitionsvertrag dann darauf, das Heizungsgesetz wieder „abzuschaffen“. Es wird nun durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt.
Die 65-Prozent-Vorgabe, die andernfalls in ersten Fällen noch in diesem Jahr angewandt werden müsste, soll wegfallen, ebenso die Vorgabe, dass vor dem Einbau einer Gasheizung verpflichtend eine fachliche Beratung erfolgen muss.

Klimaziele auch so erreicht

Die Klimaziele, auf deren Erreichung das Heizungsgesetz der Ampel ausgerichtet ist, würden auch mit dem neuen Gesetz erreicht werden, sagte Wirtschaftsministerin Reiche. Dafür sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu steigenden Anteilen mit Biogas oder Bioöl betrieben werden.
Um Heizungen im Bestand klimafreundlicher zu betreiben, sollen die Brennstoffhändler zunehmend biogene Stoffe beimischen.
Mieter sollen zudem davor geschützt werden, dass Vermieter günstige fossile Heizungen einbauen und den teuren Betrieb über die Nebenkosten den Mietern aufbürden. Baut der Vermieter nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine Gas- oder Ölheizung ein, muss er laut Gesetzesentwurf ab 2028 die Hälfte der CO2-Kosten und der Gasnetzkosten zahlen.
Ab 2029 beteiligen sich Vermieter auch zur Hälfte an den Mehrkosten für die Beimischung von Biokraftstoffen. Bundesjustizministerin Stephanie Hubig (SPD) sagte, Heizen dürfe „nicht zur Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter werden“.

Normenkontrollrat und Kommunale Unternehmen

Der die Bundesregierung beratende Nationale Normenkontrollrat kritisierte, der Gesetzentwurf sei ein „Paradebeispiel dafür, warum viele Menschen staatliche Regeln nicht mehr verstehen“. Der Vorsitzende des Gremiums, Lutz Goebel, sagte der „BILD“, die Vorlage sei „in weiten Teilen kaum verständlich, unnötig kompliziert und für Betroffene häufig nicht nachvollziehbar“.
„Die Einigung der Koalition ist zunächst eine gute Nachricht, weil wir alle Klarheit bei der Wärmewende brauchen“, erklärte der Verband der Kommunalen Unternehmen. Viele Fragen seien jedoch weiterhin unbeantwortet, etwa die Versorgungssicherheit beim Heizen mit grünen Gasen.
„Auch bei zentralen Praxisfragen fehlt es an Klarheit, etwa zur Kostenverteilung zwischen Mietern und Vermietern, zu Nachweispflichten, zur Abrechnungssystematik oder zu den Auswirkungen auf Wohnungseigentümergemeinschaften“, sagte die Deutsche Industrie- und Handelskammer.

Industrie: Klarheit statt Abwarten

Der Bundesverband der Deutschen Industrie sprach von einem wichtigen Schritt, „um Investitionen endlich wieder in Gang zu bringen“. Das Gesetz schaffe Klarheit, wo zuletzt Unsicherheit und Abwarten dominiert hätten, und gebe damit den notwendigen Impuls für Sanierungen und Investitionen im Gebäudesektor.
Umwelt- und Klimaschützer sehen die nun Gebäudemodernisierungsgesetz genannte Reform kritisch. Es „markiert einen Tiefpunkt in der bundesdeutschen Klimapolitik und treibt die Heizkosten in die Höhe“, erklärte etwa der BUND. „Klimaschädliche Gas- und Ölheizungen sollen weiter eingebaut und sogar über 2045 hinaus betrieben werden dürfen.“ (afp/red)
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Heizungsgesetz: Umweltschützer sehen Tiefpunkt der Klimapolitik – Verbände: Es gibt endlich Klarheit

Die vom Bundeskabinett beschlossene Reform des Heizungsgesetzes der Ampel-Regierung ist auf gemischtes Echo gestoßen.
Wirtschaftsverbände begrüßen grundsätzlich die Änderungen, die den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen weiter möglich machen sollen, sahen aber eine Reihe offener Fragen. Umweltschützer erwarten einen Rückschritt in der Klimapolitik, der die Heizkosten in die Höhe treiben werde.

Reiche: Erzwungener Heizungstausch entfällt

Nach monatelangen Verhandlungen verabschiedete das Bundeskabinett am 13. Mai eine erneute Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Dies soll langfristig weiter den Neueinbau von Öl- und Gasheizungen ermöglichen – dafür sollen diese Heizungen zu wachsenden Anteilen mit alternativen Brennstoffen betrieben werden.
„Wir schaffen Investitionssicherheit. Wir schaffen Planungssicherheit. Wir ermöglichen Technologieoffenheit und Flexibilität bei der Heizungswahl“, sagte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nach der Kabinettssitzung. „Der erzwungene Heizungsaustausch oder ein Verbot entfällt.“

Klimaziele werden auch so erreicht

Die Klimaziele, auf deren Erreichung das Heizungsgesetz der Ampel ausgerichtet ist, würden auch mit dem neuen Gesetz erreicht werden, sagte Wirtschaftsministerin Reiche. Dafür sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu steigenden Anteilen mit Biogas oder Bioöl betrieben werden.
Um Heizungen im Bestand klimafreundlicher zu betreiben, sollen die Brennstoffhändler zunehmend biogene Stoffe beimischen.
Mieter sollen zudem davor geschützt werden, dass Vermieter günstige fossile Heizungen einbauen und den teuren Betrieb über die Nebenkosten den Mietern aufbürden. Baut der Vermieter nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes eine Gas- oder Ölheizung ein, muss er laut Gesetzesentwurf ab 2028 die Hälfte der CO2-Kosten und der Gasnetzkosten zahlen.
Ab 2029 beteiligen sic Vermieter auch zur Hälfte an den Mehrkosten für die Beimischung von Biokraftstoffen beteiligt. Bundesjustizministerin Stephanie Hubig (SPD) sagte, Heizen dürfe „nicht zur Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter werden“.

Normenkontrollrat und Kommunale Unternehmen

Der die Bundesregierung beratende Nationale Normenkontrollrat kritisierte, der Gesetzentwurf sei ein „Paradebeispiel dafür, warum viele Menschen staatliche Regeln nicht mehr verstehen“. Der Vorsitzende des Gremiums, Lutz Goebel, sagte der „BILD“, die Vorlage sei „in weiten Teilen kaum verständlich, unnötig kompliziert und für Betroffene häufig nicht nachvollziehbar“.
„Die Einigung der Koalition ist zunächst eine gute Nachricht, weil wir alle Klarheit bei der Wärmewende brauchen“, erklärte der Verband der Kommunalen Unternehmen. Viele Fragen seien jedoch weiterhin unbeantwortet, etwa die Versorgungssicherheit beim Heizen mit grünen Gasen.
„Auch bei zentralen Praxisfragen fehlt es an Klarheit, etwa zur Kostenverteilung zwischen Mietern und Vermietern, zu Nachweispflichten, zur Abrechnungssystematik oder zu den Auswirkungen auf Wohnungseigentümergemeinschaften“, sagte die Deutsche Industrie- und Handelskammer.

Industrie: Klarheit statt Abwarten

Der Bundesverband der Deutschen Industrie sprach von einem wichtigen Schritt, „um Investitionen endlich wieder in Gang zu bringen“. Das Gesetz schaffe Klarheit, wo zuletzt Unsicherheit und Abwarten dominiert hätten, und gebe damit den notwendigen Impuls für Sanierungen und Investitionen im Gebäudesektor.
Umwelt- und Klimaschützer sehen die nun Gebäudemodernisierungsgesetz genannte Reform kritisch. Es „markiert einen Tiefpunkt in der bundesdeutschen Klimapolitik und treibt die Heizkosten in die Höhe“, erklärte etwa der BUND. „Klimaschädliche Gas- und Ölheizungen sollen weiter eingebaut und sogar über 2045 hinaus betrieben werden dürfen.“ (afp/red)
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Ein Ticket für mehrere EU-Länder: Brüssel will lange Zugreisen einfacher machen

Ein einziges Ticket für Fahrten quer durch Europa: Die EU-Kommission will lange Zugreisen einfacher und damit zur Alternative zum Flugzeug machen.
Sie legte am Mittwoch einen Gesetzesvorschlag vor, der Betreiber wie die Deutsche Bahn verpflichten soll, auch Fahrkarten der Bahnunternehmen in anderen Ländern zu verkaufen. Bei verpassten Anschlüssen sollen Passagiere europaweit eine Entschädigung bekommen.

Bahnunternehmen sollen Pläne miteinander teilen

Bislang sind grenzüberschreitende Zugreisen häufig kompliziert, weil Fahrkarten von mehreren Anbietern nötig sind. Wer einen Anschluss verpasst, hat bisher schlicht Pech gehabt.
Bei mehreren Fahrkarten verschiedener Anbieter war niemand dafür zuständig, einen Folgezug oder ein Hotel für die Nacht zu organisieren oder gar eine Entschädigung zu zahlen.
Damit sich das ändert, sollen die großen Bahnunternehmen nach Vorstellung aus Brüssel ihre Fahrpläne, Verspätungen und Preise mit anderen Anbietern teilen.
Sowohl die großen Bahnbetreiber als auch unabhängige Plattformen sollen so Reisen quer durch Europa mit einer einzigen Fahrkarte anbieten können.

Bahnbetreiber sträuben sich gegen die Regeln

Die EU-Kommission hat große Unternehmen wie die Deutsche Bahn und die spanische Renfe bereits mehrfach ermahnt, ihre Daten freizugeben, um den Wettbewerb anzukurbeln. Die Bahnbetreiber sträuben sich jedoch.
„Es gibt keinen anderen Fall, in dem jemand verpflichtet wird, das Produkt der Konkurrenz zu verkaufen“, sagte der Chef des Verbands europäischer Bahnbetreiber, Albert Mazzola, der Nachrichtenagentur AFP.
Ähnlich wie innerhalb Deutschlands sollen Passagiere bei verpassten Anschlüssen den nächsten Zug nehmen oder eine Erstattung des gesamten Fahrpreisen beantragen können. Bei langen Verspätungen soll eine Entschädigung fällig werden. Die Kosten soll der Betreiber übernehmen, der die Probleme verursacht hat.
Die Vorschläge aus Brüssel gehen nun in die Verhandlungen im Europaparlament und im Rat der 27 EU-Länder. Konzerne in staatlicher Hand wie die Deutsche Bahn, die französische SNCF, Spaniens Renfe oder Trenitalia dürften Druck auf ihre Regierungen machen, die Vorschläge zumindest abzuändern. Die Beratungen dürften mehrere Monate dauern.
(afp/red)
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Alternative zum Flugzeug: EU-Kommission will lange Zugreisen einfacher machen

Mit dem Zug von Berlin nach Budapest oder von Frankfurt bis nach Neapel: Lange Zugreisen können eine Alternative zum Flugzeug sein, die Organisation ist häufig aber kompliziert.
Die EU-Kommission will dafür sorgen, dass Fahrgäste mit einem einzigen Ticket quer durch Europa fahren können und bei Verspätungen und Ausfällen Hilfe bekommen. Heute will sie ihre Pläne vorstellen.

Buchung in mehreren Sprachen

Wer mit dem Zug durch mehrere Länder reist, braucht häufig verschiedene Tickets und muss auf Internetseiten in verschiedene Sprachen buchen. Das macht es kompliziert, den günstigsten Preis oder die schnellste Verbindung zu finden.
Bei verpassten Anschlüssen haben Fahrgäste oft Pech gehabt: Alternative Routen oder eine Entschädigung gibt es selten.

Deutsche Bahn soll auch Tickets für andere Länder verkaufen

Die EU-Kommission will Bahnunternehmen europaweit verpflichten, auch Tickets für die Züge in anderen Ländern und von der Konkurrenz zu verkaufen.
Über die App der Deutschen Bahn sollen Verbraucher also auch Anschlusszüge in Italien oder Tschechien buchen können. Zum Teil gibt es dieses Angebot schon, es funktioniert aber längst nicht immer.
Aus Köln und Frankfurt geht beispielsweise nach Brüssel und Paris, von Berlin aus gibt es Direktverbindungen nach Kopenhagen, Prag und Budapest. Zahlreiche deutsche Städte sind an die Schweiz, Österreich und die Niederlande angebunden. Aus Frankfurt und München fahren einzelne Züge in den Norden Italiens.
Die Deutsche Bahn hat angekündigt, ihr Angebot in den kommenden Jahren ausbauen zu wollen. Sie plant eine Direktverbindung von Berlin in die norwegische Hauptstadt Oslo sowie Verstärkung auf mehreren bestehenden Strecken. Die Nachfrage steigt nach Konzernangaben stetig an.

Anschluß verpasst? Pech gehabt

Wer in Mailand einen italienischen Zug verpasst, weil der Eurocity aus Deutschland Verspätung hat, bekommt dafür keine Entschädigung.
Die Kommission will dafür sorgen, dass Fahrgäste einen klaren Ansprechpartner haben und weiterreisen können. Die Details der Vorschläge sind bislang nicht bekannt.
Brüssel will außerdem Regeln für Drittanbieter und Vergleichsportale aufstellen. Damit die Buchung überall klappt, müssen die Bahnunternehmen Daten zu ihren Zügen, Ausfällen und Verspätungen öffentlich machen oder untereinander weitergeben. Dazu hat die Kommission Anbieter wie die Deutsche Bahn und die spanische Renfe bereits ermahnt.

Die Umsetzung dauert noch

Nachdem die Kommission ihre Entwürfe vorgestellt hat, gehen sie in die Verhandlungen im Europaparlament und im Rat der 27 EU-Länder. Diese könnten auch verhindern, dass ihre nationalen Bahnunternehmen neue Vorschriften zu tragen haben, und die Vorschläge wieder verwässern.
Bahnbetreiber kritisieren die Vorschläge bereits vor Veröffentlichung. „Es gibt keinen anderen Fall, in dem jemand verpflichtet wird, das Produkt der Konkurrenz zu verkaufen“, sagt der Chef des Verbands europäischer Bahnbetreiber, Albert Mazzola.
Er moniert, dass Betreiber ihre Daten auch mit unabhängigen Plattformen teilen sollen – zum Nachteil ihrer eigenen Fahrkartenapps. (afp/red)
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gesellschaft

Nur vier von zehn Deutschen beschäftigen sich mit Altersvorsorge

Das Interesse an Finanz- und Wirtschaftsthemen in Deutschland hat laut einer Umfrage des Bankenverbands in den vergangenen Jahren zugenommen – die konkrete Finanzplanung „bleibt aber dürftig“.
Gerade die Altersvorsorge sei ein schwieriges Feld: Nur vier von zehn Deutschen im erwerbsfähigen Alter (39 Prozent) haben sich laut Umfrage bereits ernsthaft damit beschäftigt. 2020 lag dieser Anteil noch weit über der Hälfte der Befragten.
„Alarmierend“ nannte der Bankenverband, dass fast die Hälfte der unter 30-Jährigen nicht weiß, was sich hinter dem Begriff der „Rentenlücke“ verbirgt. Das ist die Differenz zwischen dem Nettoeinkommen im Arbeitsleben und der gesetzlichen Rente.

Keine Ahnung beim Aktienhandel

Auch beim Thema Aktienhandel gab rund die Hälfte der Befragten (52 Prozent) zu, dass sie wenig oder gar keine Ahnung hat, was an der Börse eigentlich passiert.
Erfreulich aus Sicht des Bankenverbandes ist aber, dass junge Menschen zwischen 18 und 29 Jahren nach eigenen Angaben häufiger als ältere über 60 Jahren über Aktien und Fonds verfügen. Und Wertpapierbesitzer geben zu zwei Dritteln an, sich gut an der Börse auszukennen.
Die Jüngeren profitierten besonders von den niedrigen Einstiegshürden, die digitale Möglichkeiten der Geldanlage heutzutage bieten, erklärte der Bankenverband.
Die Einfachheit des Zugangs berge aber auch Gefahren. Für eine verantwortungsvolle Geldanlage seien „grundlegende Kenntnisse, Risikobewusstsein und ein langer Atem wichtige Voraussetzungen“.

Finanzbildung wäre hilfreich

Diese Kompetenzen könne Finanzbildung vermitteln – und „der Gefahr von Selbstüberschätzung und unüberlegten Investitionsentscheidungen entgegenwirken“.
Der Bankenverband ließ 1.303 Menschen befragen, die Ergebnisse sind demnach repräsentativ. 46 Prozent der Befragten sagten, sie seien an Finanz- und Wirtschaftsthemen interessiert, deutlich mehr als 2024, als das nur ein Drittel angegeben hatte.
Weniger als die Hälfte (48 Prozent) nimmt sich demnach regelmäßig Zeit für die eigenen Finanzen. 2019 hatte dieser Anteil mit 61 Prozent deutlich höher gelegen. (afp/red)
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deutschland

Tankrabatt kommt größtenteils an – Dieselpreis unter zwei Euro

Der staatliche Tankrabatt von fast 17 Cent wird laut einer Untersuchung der Monopolkommission „nach anfänglicher Verzögerung“ inzwischen weitgehend an die Verbraucher weitergegeben.
Darauf deuteten die Daten aus der ersten Woche nach Einführung des Rabatts hin, erklärte die Kommission am Dienstag. Der Dieselpreis war am Wochenende wieder unter zwei Euro gefallen, zum Wochenstart ging es minimal nach oben.
Der Bund hatte die Energiesteuer auf Diesel und Benzin zum 1. Mai um 14 Cent gesenkt. Einschließlich des darauf anfallenden Umsatzsteueranteils ergibt sich eine Steuersenkung von 16,7 Cent. Insbesondere der ADAC monierte jedoch, dass die Mineralölkonzerne diese Steuersenkung nur teilweise an die Verbraucher weitergaben.
In den ersten Tagen nach dem 1. Mai sei dies tatsächlich der Fall gewesen, erklärte die Monopolkommission. Im Lauf der ersten Woche hätten sich die Preise jedoch der vollständigen Weitergabe angenähert. „Der erhebliche mediale und politische Druck dürfte dazu beigetragen haben“, kommentierte die Kommission.
Sie betont, dass die vorliegenden Ergebnisse auf Daten aus wenigen Tagen beruhen und daher vorläufig sind. Eine belastbare Bewertung werde erst auf Grundlage eines längeren Beobachtungszeitraums möglich sein.

Diesel knapp unter 2 Euro

Am Montag kostete ein Liter Diesel nach Angaben des ADAC im Bundesschnitt 1,987 Euro und damit 0,3 Cent mehr als am Vortag. Super E10 kostete 1,974 Euro und damit 0,6 Cent mehr als am Sonntag.
Der ADAC erklärte am Dienstag, die bloße Betrachtung der aktuellen Preise im Vergleich zum 30. April möge darauf hindeuten, dass der Tankrabatt an den Zapfsäulen angekommen ist.
Nicht außer Acht lassen dürfe man, dass der Ölpreis in den vergangenen Tagen von über 110 auf 100 Dollar pro Barrel gesunken sei. „Entsprechend sind nachgebende Kraftstoffpreise eine logische Konsequenz.“

Wettbewerbsprobleme im deutschen Großhandel

Die Monopolkommission sieht „fortbestehende Wettbewerbsprobleme“ auf der Großhandelsebene in Deutschland. Sie verglich dafür die tägliche Spritpreisentwicklung in Deutschland mit der in Frankreich und Großbritannien und stellte an den deutschen Tankstellen nach Beginn des Irankriegs Ende Februar stärker gestiegene Preise fest.
Grund ist, dass hierzulande wenige integrierte Konzerne Raffinerien, Großhandel und Tankstellen zugleich kontrollieren.
Die weitgehende Weitergabe des Tankrabatts stehe dazu nicht im Widerspruch, erläuterte die Kommission: Der Tankstellenmarkt sei trotz hoher Konzentration „noch der wettbewerblichste Teil der Wertschöpfungskette“.
Die Wettbewerbshüter sehen den Tankrabatt insgesamt sehr kritisch: wegen seiner hohen Kosten für den Staat, der sozial ungleichen Entlastungswirkung und weil er die strukturellen Wettbewerbsprobleme nicht behebt. Die Kommission ist daher gegen eine Verlängerung, wie sie betonte.

Senkung gilt im Mai und Juni

Die Senkung der Energiesteuer gilt im Mai und Juni und kostet den Staat 1,6 Milliarden Euro. Mehrere Politiker haben sich schon für eine Verlängerung ausgesprochen, sollten die Rohölpreise auf dem Weltmarkt wegen des Irankriegs hoch bleiben.
Die Zwölf-Uhr-Regelung, die seit dem 1. April gilt, will die Monopolkommission noch nicht abschließend bewerten. Sie führte zunächst wohl zu Preissteigerungen.
In der ersten Woche nach Einführung der Regel war Sprit in Deutschland noch teurer als in Frankreich – nach rund einer Woche ging der Preisunterschied auf sein vorheriges Niveau zurück. (afp/red)
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wirtschaft

Mäc Geiz meldet Insolvenz an

Der stationäre Einzelhandel in Deutschland dünnt aus. Laut Prognose des Branchenverbandes HDE dürfte die Zahl der Geschäfte in diesem Jahr erstmals unter 300.000 sinken. Jahr für Jahr schließen deutlich mehr Läden als neue eröffnen. Womöglich wird auch der Non-Food-Discounter Mäc Geiz bald einige seiner Filialen aufgeben.
Die Mäc Geiz Handelsgesellschaft mbH hat in dieser Woche einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Halle (Saale) gestellt. Dies wurde auf der amtlichen Internetseite Insolvenzbekanntmachungen.de mitgeteilt.
Der Geschäftsbetrieb in den gut 180 Filialen soll vorerst weiterlaufen. Schließungen sind jedoch möglich. Das teilte das Unternehmen mit, das in Landsberg in Sachsen-Anhalt beheimatet ist und knapp 1.200 Menschen beschäftigt.
In vielen ostdeutschen Städten gibt es Filialen der Kette Mäc Geiz.

In vielen ostdeutschen Städten gibt es Filialen der Kette Mäc Geiz.

Foto: Elisa Schu/dpa

Mäc Geiz nennt für den Insolvenzantrag ähnliche Gründe wie andere Einzelhändler, die es zuletzt getroffen hat: die anhaltende Konsumzurückhaltung, die wirtschaftlichen Unsicherheiten sowie den wachsenden Onlinehandel.
Viele Discounter profitieren derzeit vom ausgeprägten Preisbewusstsein der Kunden. Das Beispiel Mäc Geiz zeigt jedoch erneut, dass dies allein nicht genügt.

Jeder sechste Einzelhändler sieht Existenz bedroht

Jeder sechste Einzelhändler in Deutschland fürchtet laut der monatlichen Konjunkturumfrage des Ifo-Instituts inzwischen um die Existenz. Im April schätzten 17,4 Prozent der Unternehmen ihre Lage als existenzbedrohend ein, so viele wie nie zuvor.
Die Zahl der Insolvenzen in der Branche befindet sich auf dem höchsten Stand seit zehn Jahren. Der Kreditversicherer Allianz Trade verzeichnete im vergangenen Jahr 2.571 Fälle. Branchenexperten erwarten weiter steigende Insolvenzzahlen.
Viele Händler sind in den vergangenen Jahren in die Insolvenz geraten: Die Unternehmensgruppe Brüder Schlau, zu der die Fachmarktkette Hammer gehört, stellte im Juni 2025 einen Insolvenzantrag und Anfang 2026 erneut. Zahlreiche Filialen schlossen zuletzt nach Ende des Räumungsverkaufs.
Der Discounter Pepco und der Dekohändler Depot machten 2025 insolvenzbedingt jeweils einen großen Teil ihrer Filialen dicht. Zuvor traf es unter anderem den Non-Food-Discounter Kodi, der Mäc Geiz kürzlich übernommen hat, und die Warenhauskette Galeria. Betroffen sind Unternehmen aus allen Einzelhandelsbranchen.

Immer mehr lokale Versorgungslücken

Der Einzelhandel befindet sich im Umbruch. Nach Angaben des Handelsforschungsinstituts IFH Köln werden nur noch 64 Prozent der Umsätze mit Waren der Kernbranchen – wie Mode, Schmuck, Elektronik, Heimwerken, Wohnen und Produkten des täglichen Bedarfs – in Verkaufsräumen erzielt.
Der reine Produktverkauf verliere an Bedeutung, dafür gewännen handelsferne Bereiche wie Gesundheit, Freizeit und andere Dienstleistungen an Relevanz.
Laut IFH ist die Branche zunehmend geschwächt. Die sinkende Zahl der Geschäfte spiegelt den Bedarf der Konsumenten kaum noch wider. Weil immer mehr lokale Versorgungslücken entstehen, ändert sich das Einkaufsverhalten. Kunden weichen deshalb stärker ins Internet aus.
IFH-Experte Ralf Deckers sieht Fachhandel und Discounter gleichermaßen unter Druck. Sie stünden im wachsenden Wettbewerb mit asiatischen Shoppingplattformen, die vor allem bei jüngeren Konsumenten beliebt seien.

Schätzung: Temu und Shein kosten Einzelhandel Milliarden

Das Forschungsinstitut IW Consult hat im Auftrag des HDE untersucht, wie stark die Onlinehändler Temu und Shein dem Einzelhandel zusetzen.
Der Branche entgehen demnach jährlich Umsätze in Höhe von 2,5 Milliarden Euro – weil Verbraucher dort statt im deutschen Handel kaufen.
Mäc Geiz verkauft wie Action, Tedi oder Woolworth Produkte des täglichen Bedarfs wie Haushaltswaren und Drogerieartikel sowie Schreibwaren. Vieles davon können Verbraucherinnen und Verbraucher auch bequem im Internet kaufen – bei Temu, Amazon oder auf anderen Plattformen.
Ende 2015 gab es laut HDE noch etwa 372.000 Geschäfte in Deutschland. In den vergangenen Jahren haben, nicht nur insolvenzbedingt, bereits Zehntausende geschlossen.
HDE-Präsident Alexander von Preen warnte jüngst vor den Folgen: „Viele Innenstädte leiden heute schon sichtlich unter Leerständen. So kann und darf es nicht weitergehen.“ Besserung sei nicht in Sicht. (dpa/red)
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wirtschaft

Speicherbetreiber sehen Unsicherheit bei Gas-Versorgung

Deutschland könnte aus Sicht der Speicherbetreiber Schwierigkeiten mit der Gasversorgung bekommen, wenn der kommende Winter besonders kalt wird. Bei einem Temperaturniveau wie im Jahr 2010 drohe Versorgungsknappheit im Januar, Februar und März 2027, teilte der Branchenverband Initiative Energien Speichern (Ines) mit.
Hohe Gaspreise und veränderte Marktbedingungen infolge des Iran-Krieges führten derzeit zu „erheblichen Unsicherheiten mit Blick auf den Winter 2026/27“.
Schon in den vergangenen Monaten wurde wegen der stark gestiegenen Preise laut Ines weniger Gas eingespeichert als üblich, am 1. Mai seien die deutschen Gasspeicher nur zu 26 Prozent gefüllt gewesen.

Speichern rechnet sich für Händler oft nicht

Für den 1. November dieses Jahres haben Gashändler und andere Akteure zwar eine Kapazität von 76 Prozent in den Speichern gebucht – es ist nach Ines-Angaben aber unsicher, ob sie die Speicher vor dem Winter aber tatsächlich in diesem Umfang nutzen.
„Gas ist für den kommenden Winter derzeit günstiger als für den Sommer verfügbar. Damit fehlen dem Markt derzeit jegliche ökonomischen Anreize zur Einspeicherung von Gas in die Speicher“, heißt es in der Analyse des Verbands.
„Um auch auf einen sehr kalten Winter vorbereitet zu sein, müssen Speicherkapazitäten nicht nur ausreichend gebucht, sondern auch befüllt sein“, sagte Ines-Geschäftsführer Sebastian Heinermann.
„Wir wissen bereits aus dem letzten Winter, dass eine Buchungs- und Befüllungssituation in Höhe von 76 Prozent nur reicht, wenn das Wetter mitspielt.“

Kalter Winter könnte zu Knappheit führen

Wird es so kalt wie im besonders kalten Jahr 2010, könnten nach dem entsprechend durchgerechneten Szenario im ersten Vierteljahr 2017 insgesamt 20 Terawattstunden Gas fehlen.
„In den Modellrechnungen kann an einzelnen Tagen über 35 Prozent des Gasverbrauchs nicht mehr gedeckt werden“, erläuterte Ines.
Der Verband empfiehlt, EU-weit Füllstände, Verbräuche und Gas-Importe in einem Monitoring zu überwachen, die Gas- und Wasserstoffinfrastruktur weiterzuentwickeln und bei extrem kalten Temperaturen im Winter die Verbraucher dafür zu sensibilisieren, Gas einzusparen.

Gasverbrauch deutlich gestiegen

2025 verzeichneten die Speicherbetreiber einen Gasverbrauch von 910 Terawattstunden, 6,9 Prozent mehr als 2024. Der kalte Januar dieses Jahres habe zusätzlich dazu geführt, dass sich die Speicher leerten – wegen der hohen Preise infolge der Sperrung der Straße von Hormus würden sie aber nicht wieder so schnell befüllt wie üblich.
Ines vertritt nach eigenen Angaben die Interessen von 17 Mitgliedsunternehmen, die 90 Prozent der deutschen Gasspeicherkapazität betreiben. (dpa/red)
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gesellschaft

ADAC: Diesel wieder unter zwei Euro pro Liter

Erstmals seit Anfang März kostet ein Liter Diesel an den deutschen Tankstellen wieder unter zwei Euro. Wie der ADAC am Montag mitteilte, lag der durchschnittliche Preis am Sonntag bei 1,984 Euro pro Liter. Der Preis für Super E10 sank weiter leicht, er lag Sonntag im Tagesdurchschnitt bei 1,968 Euro pro Liter.
„Beide Kraftstoffsorten liegen damit seit längerer Zeit erstmals wieder unterhalb der Marke von zwei Euro je Liter“, erklärte der ADAC. Günstiger waren Super E10 und Diesel zuletzt Anfang März. E10 kostete am 1. Mai bereits weniger als zwei Euro, der Preis stieg dann aber wieder.
Der Autofahrerverein nannte die sinkenden Kraftstoffpreise eine „logische Konsequenz“ – am 1. Mai war der Tankrabatt der Regierung in Höhe von fast 17 Cent in Kraft getreten. Der Rohölpreis sank laut ADAC zudem in den vergangenen Tagen von 110 Dollar pro Fass auf rund 100 Dollar.
Der ADAC betonte, die „bloße Betrachtung“ der aktuellen Preise im Vergleich zum 30. April, dem letzten Tag vor Einführung des Tankrabatts, möge darauf hindeuten, dass die Energiesteuersenkung nun an den Zapfsäulen angekommen sei. Doch dürfe die Rohölpreisentwicklung „nicht außer Acht“ gelassen werden.
E10 sei nach Ansicht des ADAC weiterhin zu teuer. Diesel sei wegen zahlreicher Sondereffekte schwieriger zu bewerten – der deutliche Preisrückgang „zeigt aber, wie stark auch hier zuletzt aufgeschlagen worden war“.
Der ADAC erwartet wieder steigende Preis in den kommenden Tagen. Der Ölpreis ziehe wieder an, daher sei dies zu befürchten. (afp/red)
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deutschland

Altersvorsorge mit Wertpapieren? Viele bleiben skeptisch

Altersvorsorge per Aktie bleibt für viele Menschen in Deutschland trotz neuer staatlicher Förderung ein rotes Tuch. Zwar würde mehr als jeder dritte (37,7 Prozent) der 1.105 Erwerbstätigen, die das Meinungsforschungsinstitut YouGov im Auftrag der Postbank befragt hat, nach eigenen Angaben wahrscheinlich ein gefördertes Altersvorsorgedepot eröffnen. Aber fast jeder Zweite (46 Prozent) hält dies für unwahrscheinlich.
Gut ein Drittel der Berufstätigen (34,4 Prozent) gab in der repräsentativen Umfrage von Anfang April an, eine sicherheitsorientierte Anlage mit garantiertem Auszahlungsbetrag (Garantievorsorge) einer chancenorientierten Anlage in Wertpapieren ohne Garantien (Altersvorsorgedepot) vorzuziehen.

Wie man künftig fürs Alter vorsorgen kann

Ab Januar soll es neue Möglichkeiten geben, privat und staatlich gefördert über ein Altersvorsorgedepot für den Ruhestand vorzusorgen. Zudem sollen Kinder und Jugendliche mit der sogenannten Frühstart-Rente ein Startkapital für ihre private Altersvorsorge erhalten.
Gut ein Viertel (27,7 Prozent) aller 2.059 befragten Erwachsenen sieht sich durch die staatliche Förderung der Wertpapieranlage im Rahmen der privaten Altersvorsorge bestärkt, Geld in Aktien und Fonds anzulegen.

Mangelndes Finanzwissen bremst

„Die Umfrage zeigt, dass das staatlich geförderte Altersvorsorgedepot zwar auf Interesse stößt, aber bislang keine breite Zustimmung in der Bevölkerung findet“, fasst Ulrich Stephan zusammen, Chefanlagestratege Privat- und Firmenkunden der Deutschen Bank, zu der die Postbank gehört.
„Staatliche Förderung kann ein Impuls sein, Wertpapiere in die persönliche Vorsorge einzubeziehen – aber es braucht mehr verständliche Information und Aufklärung, besonders zum Altersvorsorgedepot.“ Mangelndes Finanzwissen sei immer noch das größte Hemmnis für Wertpapiere als Teil der privaten Vorsorge. Breite Teile der Bevölkerung könnten das Risiko von Fonds und Aktien schwer einschätzen. (dpa/red)
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deutschland

Bundesrat lehnt Entlastungsprämie ab

Die steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro, die Unternehmen an ihre Beschäftigten zahlen können, kommt vorerst nicht. Der Bundesrat stimmte dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetzentwurf überraschend nicht zu. Die Bundesregierung kann dazu nun den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen, um einen Kompromiss zu finden.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten in diesem Jahr und bis zum 30. Juni 2027 eine „Entlastungsprämie“ von bis zu 1.000 Euro zahlen können, die nicht versteuert werden muss.
Zur Begründung heißt es im Entwurf, der Irankrieg habe massive wirtschaftliche Verwerfungen mit sich gebracht und werde für viele Bürger in Deutschland zunehmend zu einer großen Belastung. Die Bundesregierung hat dabei vor allem die hohen Energiepreise im Blick.

Länder kritisieren einseitige Verteilung der Kosten

Die Kritik der Länder entzündet sich vor allem an den Kosten der Prämie und deren Verteilung. Die von ihr verursachten Steuerausfälle müssten zu fast zwei Dritteln von Ländern und Kommunen getragen werden. Die zur Gegenfinanzierung vorgesehene Erhöhung der Tabaksteuer komme aber allein dem Bund zu, es gebe für Länder und Kommunen also keine Kompensation.
Aus Sicht der Länder ist dies ein weiteres Beispiel dafür, dass der Bund immer wieder Maßnahmen beschließt, die finanziell zulasten von Ländern und Kommunen gehen. Dies belastet deren ohnehin schon schwierige Haushaltslage weiter. Die Länder fordern, dass der Bund grundsätzlich die Kosten übernimmt, die er mit seinen Beschlüssen ihnen und den Kommunen aufbürdet. Um eine solche Regelung ringen beide Seiten seit langem.

Städte- und Gemeindebund begrüßt den Stopp

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat die Bundesratsentscheidung begrüßt. „Bei dem Vorschlag des Bundes handelte es sich um ein klassisches Geschäft zu Lasten Dritter“, sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer André Berghegger dem „Tagesspiegel“.
Die Städte und Gemeinden in Deutschland seien in einer existenziellen Finanzkrise, so Berghegger. Sie wären in ihrer Rolle als Arbeitgeber, bei aller Wertschätzung für den großen Einsatz ihrer Mitarbeiter, ohnehin nicht in der Lage gewesen, diese Prämie zu zahlen. Die Länder hätten zurecht auf zusätzlich drohende Einnahmeverluste aufgrund von Steuerausfällen für Länder und Kommunen hingewiesen. „Insofern ist es gut, dass diese Idee jetzt vom Tisch ist“, sagte Berghegger.

Kritik aus Grünen, SPD und Linken

Der aus dem Amt scheidende baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) warf dem Bund vor, er plane regelmäßig nur eine Anschubfinanzierung.
„Die Kosten bleiben dann am Ende bei den Ländern und Kommunen hängen.“
Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) kritisierte: „Der Bund hat für eine Gegenfinanzierung gesorgt, aber nur bei sich.“ Er müsse zumindest die Kosten von 700 Millionen Euro für die Kommunen tragen.
„Es ist wirklich die unfähigste Bundesregierung aller Zeiten“, sagte Linken-Ko-Chefin Ines Schwerdtner. Statt frühzeitig mit den Ländern und Kommunen „pragmatische Lösungen zur Entlastung der Menschen zu finden“, würden „Gesetze halb fertig präsentiert und scheitern anschließend am Widerstand im Bundesrat“.

Steuerfreie Prämien gab es schon in anderen Krisen

Den Staat kostet die Steuerfreiheit laut Gesetzentwurf bis zu rund 2,8 Milliarden Euro, weil die Prämie beim Arbeitgeber als Betriebsausgabe abzugsfähig ist und der Arbeitnehmer sie nicht versteuern muss. Vorbild der Prämie sind Regelungen während der Corona-Pandemie sowie in der Energiepreiskrise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. (dpa/red)