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Gewerkschaft der Polizei: Fast jede dritte Polizeiwache ist marode

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) schlägt Alarm wegen maroder Dienststellen der Bundespolizei und fordert Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zum Handeln auf.
Andreas Roßkopf, GdP-Chef für den Bereich Bundespolizei, sagte der „Rheinischen Post“: „Man kann klar sagen, dass so gut wie jede dritte Dienststelle erhebliche Mängel hat oder marode ist.“ Der Zustand vieler Gebäude und Wachen sei „nicht mehr hinnehmbar“.
Die Bundespolizei ist auf rund 56.000 Beschäftigte angewachsen. Neue Kollegen würden eingestellt, aber es fehlten Büros, Unterkünfte oder Parkflächen. Das sorge für Frust und belaste die Beschäftigten zusätzlich, so Roßkopf. Sanierungen würden zudem immer wieder verschoben.

Eine Frage des Respekts

„Es kann nicht sein, dass in Deutschland über moderne Sicherheitsarchitektur gesprochen wird, während Polizeibeschäftigte gleichzeitig mit Eimern unter tropfenden Decken stehen oder in völlig überalterten Gebäuden Dienst verrichten müssen.“ Es fehlten zeitgemäße Sozialräume, ausreichend Umkleiden und eine funktionierende Infrastruktur.
Die Gewerkschaft fordert schnellere Genehmigungs- und Bauverfahren sowie vom Innenminister mehr Geld für Sanierung, Neubau und bessere Unterkünfte.
„Eine moderne Bundespolizei braucht moderne Infrastruktur.“ Das sei „keine Luxusforderung, sondern eine Frage von Respekt, Motivation und letztlich auch öffentlicher Sicherheit“, sagte Roßkopf. (dts/red)
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Die höchsten Richter der UN und das Streikrecht

Das Streikrecht steht international unter Druck. Nun legt der Internationale Gerichtshof (IGH) ein Rechtsgutachten vor. Das soll Klarheit über den Schutz des Streikrechts verschaffen. Was steht auf dem Spiel?

Worum geht es bei dem Gutachten?

Die höchsten UN-Richter stellen in ihrem Rechtsgutachten klar: Arbeitnehmer dürfen streiken. Das Streikrecht gehört zur Vereinigungsfreiheit und steht daher unter besonderem Schutz.
Hintergrund ist die Konvention 87 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Sie garantiert seit 1948 unter anderem, dass Arbeitnehmer das Recht haben, sich zur Vertretung ihrer Interessen zu vereinigen – also zum Beispiel um Gewerkschaften zu gründen. Und sie dürfen auch Aktionen unternehmen, um Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Zwar steht das Wort Streik nicht ausdrücklich in dieser Konvention. Doch für die Richter ist es eine logische Konsequenz, dass Arbeitnehmer auch die Arbeit niederlegen dürfen, um ihre Forderungen durchzusetzen.

Was sagen die Gewerkschaften?

Für die Gewerkschaften ist das Gutachten eine Stärkung der Position der Arbeitnehmer. Denn für sie ist die Vereinigungsfreiheit ohne Streikrecht nichts wert. „Streiks sind ein unverzichtbares Mittel, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern“, sagte der Rechtsvertreter des Internationalen Gewerkschaftsbundes bei der Anhörung vor dem IGH im vergangenen Oktober.
Mehrere Regierungen, darunter Südafrika und auch Deutschland, schlossen sich dieser Ansicht an. Die deutschen Vertreter zitierten auch aus einem Urteil des deutschen Bundesarbeitsgerichts, wonach Forderungen von Arbeitnehmern ohne Streikrecht „kollektives Betteln“ wären.

Was ist der Standpunkt der Arbeitgeber?

Die Arbeitgeber vertreten dagegen eine andere Auffassung. Für sie ist das Streikrecht kein absolutes Recht. Die Internationale Arbeitgeber-Organisation meint, dass Bedingungen für Arbeitsniederlegungen in nationalen Gesetzen festgeschrieben werden müssen. Schließlich sei die Situation in jedem Land anders.
Nun sagen auch die höchsten Richter in ihrem Gutachten, dass die Konvention nichts über Bedingungen oder Umfang von Arbeitsniederlegungen sagt. Das kann durchaus national geregelt werden.

Warum wurde nun der IGH angerufen?

Seit mehr als zehn Jahren streiten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der ILO über die Interpretation der Konvention. Und weil keine Einigung in Sicht war, beschloss die ILO, das UN-Gericht um das Gutachten zu bitten. Die ILO ist eine Sonderorganisation der UN, in der Arbeitgeber, Gewerkschaften und Staaten gleichberechtigt vertreten sind.

Was für Folgen hat so ein Gutachten?

Gewerkschaften hoffen, dass ein ausdrücklicher Schutz des Streikrechts die Position der Arbeitnehmer stärkt.
Ein Gutachten des IGH ist zwar nicht bindend. Doch es kann Folgen für Millionen Arbeitnehmer weltweit haben. Für viele Staaten sind Gutachten des IGH eine Grundlage für nationales Recht, und sie können auch bei Prozessen maßgeblich sein. (dpa/red)
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IW-Chef Hüther für andere Verteilung der Arbeitszeit

Der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Michael Hüther, hat die Vorzüge der geplanten Einführung einer Wochenarbeitszeit betont.
Der Acht-Stunden-Tag sei für die Industriegesellschaft wichtig gewesen, sagte Hüther im ARD-„Morgenmagazin“.
„Wir haben heute eine sehr viel stärker dienstleistungsorientierte Wirtschaft, wir haben ganz andere Bedingungen in den Familien, wo zwei arbeiten, und damit auch ganz andere Zeitausgleiche zwischen Arbeitszeit und Freizeit, zwischen Familie und Beruf zu organisieren sind.“
Der Acht-Stunden-Arbeitstag gilt seit 1918 in Deutschland. Die Koalition aus Union und SPD will nach den bisherigen Plänen stattdessen einen wöchentlichen Rahmen für die Arbeitszeit einführen, doch es gibt Streit um das Vorhaben.
Die Arbeitgeber dringen auf Deregulierung und Entlastung. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt die Pläne ab.
Im Arbeitszeitgesetz heißt es: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.“ Nur in Ausnahmen sind zehn Stunden pro Tag möglich.

Hüther: Es geht um eine andere Verteilung der Arbeitszeit

Es gehe nicht darum, was ein Industriearbeiter jetzt zwölf Stunden am Stück machen könne, sondern es gehe im Kern um Bürojobs, sagte Hüther.
Mehr Flexibilität und Anpassungsmöglichkeiten bedeuteten auch höhere Sicherheit für Arbeitsplätze, da der wirtschaftliche Handlungsrahmen der Unternehmen leichter und besser organisierbar sei.
„Es geht ja nicht um mehr Arbeitszeit, sondern es geht um eine andere Verteilung der Arbeitszeit, die gegebenenfalls notwendig ist.“
Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatte sich von der geplanten Abschaffung des Acht-Stunden-Tags distanziert.
„Wenn es nach der SPD und mir persönlich geht, fassen wir das Thema gar nicht erst an, aber es steht im Koalitionsvertrag“, sagte Bas, die auch SPD-Chefin ist.
Auf dem Bundeskongress des DGB rief sie dazu auf, gemeinsam mit Arbeitgebern und Gewerkschaften eine Lösung zu finden.
Juso-Chef Philipp Türmer hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) vorgeworfen, mit der geplanten Einführung einer Wochenarbeitszeit die Bedürfnisse von Arbeitnehmern zu missachten.
Der Sozialverband Deutschland appellierte, den Rahmen für etwaige Anpassungen klar abzustecken.
Schon heute seien innerhalb des geltenden Arbeitszeitgesetzes flexible Lösungen möglich, sagte die Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier einer Mitteilung zufolge. Deshalb dürfe es nicht darum gehen, Schutzstandards schrittweise auszuhöhlen.
„Niemand darf unter Druck geraten, längere Arbeitstage akzeptieren zu müssen. Die Entscheidung für flexible Modelle muss freiwillig bleiben“, betonte Engelmeier. (dpa/red)
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Handel: Ver.di kündigt bundesweite Warnstreiks für Freitag an

In den laufenden Tarifverhandlungen im Handel hat die Gewerkschaft ver.di zu den ersten Warnstreiks aufgerufen.
Am Freitag, 15. Mai, sollen bundesweit Betriebe bestreikt werden, sagte Bundesvorstandsmitglied Silke Zimmer. In Frankfurt am Main, Hamburg, Stuttgart und Dortmund finden zudem Streikkundgebungen statt.
In Hamburg und Nordrhein-Westfalen hatte die Arbeitgeberseite in dieser Woche erste Tarifangebote für den Einzelhandel vorgelegt. Die Gewerkschaft wies sie zurück.
Zimmer sprach von „vergifteten Angeboten“, die nicht einmal die Inflation ausgleichen würden. Die Arbeitgeber bieten ab November eine Erhöhung um zwei Prozent und ab August 2027 eine weitere um 1,5 Prozent. Ver.di fordert sieben Prozent mehr Lohn, mindestens 225 Euro.

HDE sieht „kaum Spielraum“

Die Verhandlungen für den Einzelhandel sowie den Groß- und Außenhandel starteten im April in den ersten Landesbezirken. Der Handelsverband Deutschland (HDE) hatte zuvor bereits vor unrealistischen Forderungen gewarnt.
Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gebe es „dieses Mal kaum Spielraum“ für Lohnerhöhungen.
Im Handel arbeiten laut Verdi hierzulande rund 5,2 Millionen Menschen, davon 3,4 Millionen im Einzelhandel. Die vorigen Tarifverhandlungen zogen sich über mehr als ein Jahr hin.
Am Ende konnten sich die Beschäftigten im Einzelhandel für 2023 bis 2025 über ein Einkommensplus von insgesamt etwa 14 Prozent freuen. Die Tarifbindung in der Branche ist seit Jahren rückläufig und vergleichsweise gering. (dpa/red)