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Tesla setzt sich durch: Schwedens längster Streik endet ohne Tarifvertrag


In Kürze:

  • Nach 1.027 Tagen hat IF Metall den Streik gegen Tesla in Schweden ohne Tarifvertrag beendet.
  • Tesla konnte den Arbeitskampf unter anderem durch internationale Ersatzkräfte und Abfindungen für Streikende überstehen.
  • Der Fall wirft Fragen zur Zukunft des schwedischen Tarifmodells und zur internationalen Handlungsfähigkeit der Gewerkschaften auf.

 
Europas Gewerkschaften warnen nach dem Ende des Streiks gegen Tesla in Schweden vor einem Unterlaufen der Tarifkultur. Am 27. Oktober 2023 waren 40 Mechatroniker in zehn Werkstätten in den Streik getreten. In weiterer Folge hatte der Arbeitskampf über 1.027 Tage angehalten. Am 19. August 2026 beendete ihn die Metallarbeitergewerkschaft IF Metall – ohne ihr Ziel eines Tarifvertrages erreicht zu haben.

Breite Solidarität für Arbeitskampf gegen Tesla – etwa 100 Maßnahmen

Wie auch in anderen Ländern, darunter Deutschland, hat Tesla sich geweigert, für die Beschäftigten an seinen schwedischen Standorten Tarifverträge abzuschließen. Eine Produktionsstätte betreibt der Autobauer dort nicht, allerdings eine Reihe von Werkstätten. Anfänglich hatten sich 40 Mechatroniker an dem Streik beteiligt, phasenweise waren es bis zu 80 bei IF Metall organisierte Beschäftigte.
Sie blieben in ihrem Arbeitskampf nicht allein. Insgesamt 14 Gewerkschaften aus vier Ländern solidarisierten sich mit den Streikenden. Im Laufe des fast drei Jahre anhaltenden Streiks führten diese etwa 100 Kampfmaßnahmen durch. So verweigerten Hafenarbeiter das Entladen von Tesla-Fahrzeugen, Postmitarbeiter die Zustellung und Transportarbeiter blockierten die Fahrzeuge.
Auch Reinigung, Abfallwirtschaft und Elektroinstallationen wurden verweigert. Insgesamt investierte IF Metall eigenen Angaben zufolge etwa 65 Millionen schwedische Kronen (ca. 5,76 Millionen Euro) in den Arbeitskampf. Zu den Kosten für die Konfliktentschädigung an die Streikenden kamen noch jene für Streikposten, Verwaltung, Werbung und Gerichtsverfahren.

Gewerkschaften sahen schwedische Tarifkultur infrage gestellt

Für die Gewerkschaften ging es um mehr als nur eine Tarifvereinbarung für die etwa 400 Beschäftigten in schwedischen Tesla-Werkstätten. Es war für sie auch eine symbolträchtige Auseinandersetzung. Tesla sollte zum Präzedenzfall für die Widerstandsfähigkeit des schwedischen Tarifmodells werden.
Rund 90 Prozent aller Beschäftigten auf dem schwedischen Arbeitsmarkt und 98 Prozent jener in Unternehmen wie Tesla in Schweden sind durch Tarifverträge abgesichert. Die Verweigerungshaltung des Autokonzerns wird deshalb gerade dort als außerordentlich ungewöhnlich wahrgenommen. Allerdings beruht das Tarifmodell in Schweden allein auf gesellschaftlichen, nicht auf gesetzlichen Normen.
Tesla spielte seinerseits alle Möglichkeiten aus, über die das Unternehmen aufgrund seiner internationalen Struktur verfügt. Der Konzern versuchte, die Auswirkungen des Streiks abzufedern, indem er Mitarbeiter aus anderen europäischen Ländern einsetzte, Arbeiten ins Ausland verlagerte oder alternative Transportwege organisierte. Es sollen Beschäftigte aus insgesamt 14 Ländern zum Einsatz gekommen sein. Dabei nutzte man Lücken und Möglichkeiten des europäischen Rechtsrahmens.

Beschäftigte aus den Verträgen gekauft – IF Metall musste Streik beenden

Der Streik endete, nachdem es Tesla gelungen war, die meisten der streikenden Arbeiter mithilfe hinreichend attraktiver Abfindungsmodelle aus dem Unternehmen herauszukaufen. Vertragssekretär der Landsorganisationen i Sverige (LO) Veli-Pekka Säikkälä zufolge hatte Tesla die Beschäftigten dafür bezahlt, ihre Arbeitsverhältnisse zu beenden. Als kaum noch Beschäftigte übrig waren, die den Streik fortgeführt hätten, entschloss sich IF Metall, diesen zu beenden.
Für Tesla war der Arbeitskampf ebenfalls teuer. Der schwedische Rundfunk schätzte die Kosten für das Unternehmen auf etwa 67 Millionen Kronen (ca. 5,94 Millionen Euro). Dazu kamen Kosten für Gerichtsverfahren, aus dem Ausland eingeflogene Ersatzkräfte sowie zusätzliche logistische Maßnahmen.
IF Metall bezeichnete den Ausgang des Arbeitskampfes als Niederlage mit Blick auf das Nichterreichen des eigentlichen Ziels – nämlich einer Tarifvereinbarung. Allerdings verweist die Gewerkschaft auch darauf, dass Tesla im Laufe des Arbeitskampfes viele Verbesserungen bezüglich der Arbeitsbedingungen einführte.

Tesla weist Kritik an Arbeitsbedingungen zurück

So habe der Konzern Teilzeitpension und Versicherungspakete geschaffen, die üblicherweise auch Elemente einer Tarifvereinbarung gewesen wären. Damit hätten sich die Bedingungen Tarifbedingungen angenähert. Tesla selbst meint dazu, Beschäftigte verfügten ohnehin über gleichwertige oder bessere Bedingungen. Es gebe gesetzlich garantierte Leistungen wie betriebliche Altersvorsorge, attraktive Arbeitszeiten und sichere Arbeitsbedingungen.
Tesla konnte sich im längsten Arbeitskampf der schwedischen Geschichte durchsetzen, weil er auf seine internationale Organisation bauen konnte. Demgegenüber blieben die Gewerkschaften und ihre Arbeitskampfmaßnahmen an nationale Grenzen und Instrumente gebunden. Diese Problematik besteht auch in Deutschland – wo die IG Metall sich bislang gegenüber Tesla ebenfalls erfolglos um die Einrichtung eines Betriebsrats und um Tarifvereinbarungen bemüht.
Für die Gewerkschaften lautet die Lehre aus dem erfolglosen Marathon-Arbeitskampf in Schweden, dass es für sie nicht ausreicht, ihre Mitglieder zu organisieren. Es kommt auch darauf an, sie zu mobilisieren. Deshalb mahnen gewerkschaftsnahe Think-Tank-Mitarbeiter wie German Bender zu größeren Anstrengungen hin zu international koordinierten Solidaritätsaktionen.

EU-Betriebsräte zwar bei großen internationalen Unternehmen vorgesehen – aber zahnlos

Darüber hinaus fordern sie die Anpassung von EU-Regeln, um das Unterlaufen nationaler Standards durch grenzüberschreitendes Verschieben von Arbeitskräften und Tätigkeiten zu erschweren. Vor dem Hintergrund der EU-Grundfreiheiten dürfte es hier jedoch wenig Spielraum geben. Auch die sogenannten EU-Betriebsräte haben ihrer Konstruktion zufolge nur Informations- und Beratungs-, aber keine Mitbestimmungsrechte.