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ADAC: Diesel wieder unter zwei Euro pro Liter

Erstmals seit Anfang März kostet ein Liter Diesel an den deutschen Tankstellen wieder unter zwei Euro. Wie der ADAC am Montag mitteilte, lag der durchschnittliche Preis am Sonntag bei 1,984 Euro pro Liter. Der Preis für Super E10 sank weiter leicht, er lag Sonntag im Tagesdurchschnitt bei 1,968 Euro pro Liter.
„Beide Kraftstoffsorten liegen damit seit längerer Zeit erstmals wieder unterhalb der Marke von zwei Euro je Liter“, erklärte der ADAC. Günstiger waren Super E10 und Diesel zuletzt Anfang März. E10 kostete am 1. Mai bereits weniger als zwei Euro, der Preis stieg dann aber wieder.
Der Autofahrerverein nannte die sinkenden Kraftstoffpreise eine „logische Konsequenz“ – am 1. Mai war der Tankrabatt der Regierung in Höhe von fast 17 Cent in Kraft getreten. Der Rohölpreis sank laut ADAC zudem in den vergangenen Tagen von 110 Dollar pro Fass auf rund 100 Dollar.
Der ADAC betonte, die „bloße Betrachtung“ der aktuellen Preise im Vergleich zum 30. April, dem letzten Tag vor Einführung des Tankrabatts, möge darauf hindeuten, dass die Energiesteuersenkung nun an den Zapfsäulen angekommen sei. Doch dürfe die Rohölpreisentwicklung „nicht außer Acht“ gelassen werden.
E10 sei nach Ansicht des ADAC weiterhin zu teuer. Diesel sei wegen zahlreicher Sondereffekte schwieriger zu bewerten – der deutliche Preisrückgang „zeigt aber, wie stark auch hier zuletzt aufgeschlagen worden war“.
Der ADAC erwartet wieder steigende Preis in den kommenden Tagen. Der Ölpreis ziehe wieder an, daher sei dies zu befürchten. (afp/red)
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Proteste stoppen Gaskraftwerksbau für Rechenzentrum in Hessen

In Maintal bei Frankfurt am Main verzichtet das US-Unternehmen EdgeConneX laut einem Bericht des „Spiegel“ auf den Bau eines Gaskraftwerks zum Betrieb eines Rechenzentrums.
Die Bürgermeisterin von Maintal, Monika Böttcher (parteilos) teilte dem Magazin mit, EdgeConneX wolle das Projekt nicht gegen den Widerstand der Bevölkerung und der Stadtverordnetenversammlung durchsetzen.
Die Proteste richteten sich laut Bericht nicht gegen das Rechenzentrum selbst, sondern gegen die Tatsache, dass für seinen großen Strombedarf ein eigenes Gaskraftwerk errichtet werden sollte.
Das Unternehmen EdgeConneX habe ihr mitgeteilt, dass es nach Alternativen für die Stromversorgung des Rechenzentrums suche, erklärte Böttcher laut „Spiegel“. Ob es Alternativen gebe, wie diese aussehen könnten und wann das Unternehmen sich wieder melden will, sei aber unklar.
EdgeConneX habe sich aber nicht final gegen ein Rechenzentrum in Maintal entschieden, betonte die Bürgermeisterin. Lokalpolitiker sagten dem „Spiegel“, EdgeConneX sei von einem geplanten Investitionsvolumen von rund einer Milliarde Euro ausgegangen.
Rechenzentren, nötig etwa für die Künstliche Intelligenz, haben einen enormen Energieverbrauch. Außerdem nehmen sie viel Platz ein, der dann nicht mehr für den Bau von Wohnungen oder Freizeit- und Grünanlagen zur Verfügung steht. (afp/red)
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„Horrorhaus“-Fall: Deutsche Eltern in Spanien verurteilt

Berge von Müll, Exkremente auf dem Boden und drei kleine Kinder, die jahrelang kaum Kontakt zur Außenwelt gehabt haben sollen: Als die Polizei im April 2025 ein Haus am Stadtrand von Oviedo im Norden Spaniens betrat, waren selbst erfahrene Ermittler erschüttert.
Der Einsatzleiter sprach von einem „Horrorhaus“. „Eine solche Situation hatten wir hier in Oviedo noch nie“, erzählte er damals sichtlich mitgenommen vor Journalisten.
Jetzt, ein gutes Jahr später, wurden die deutschen Eltern unter anderem wegen psychischer Gewalt gegen ihre Kinder zu einer Haftstrafe von insgesamt zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Der Mann (54) und die Frau (49) wurden vom Provinzgericht auch wegen Vernachlässigung in der Familie schuldig gesprochen, wie die Justiz in Oviedo in der nordspanischen Region Asturien mitteilte.

Anwälte der Eltern erwägen Einspruch

Vom schwerwiegenderen Vorwurf der Freiheitsberaubung seien beide hingegen freigesprochen worden, hieß es.
Bei der mehrtägigen mündlichen Verhandlung im März hatte die Staatsanwaltschaft für den Deutschen und für die Deutsch-Amerikanerin eine Haftstrafe von jeweils 25 Jahren und vier Monaten gefordert.
Die Verteidigung erwägt, Berufung gegen das Urteil einzulegen.
Javier Muñoz, der Anwalt der Mutter, zeigte sich nach der Verkündung des Urteils zwar „mäßig zufrieden“ – insbesondere, weil das Gericht die drei Vorwürfe der Freiheitsberaubung verworfen habe.
Man sei aber der Auffassung, „dass dieser Fall vor allem sozial und fürsorgerisch hätte behandelt werden müssen – und nicht strafrechtlich“, sagte er der Zeitung „La Nueva España“.

Die Eltern hatten Angst vor Krankheiten

Das Paar hatte seine drei Kinder nach Behördenangaben dreieinhalb Jahre lang in Oviedo in einem verwahrlosten Haus voller Müll eingesperrt.
Die Eltern beteuerten immer wieder und auch beim Prozess ihre Unschuld. Sie behaupteten, sie hätten ihre drei kleinen Kinder vor der Außenwelt isoliert, um sie vor einer Ansteckung mit Krankheiten wie Corona zu schützen.
Die Opfer, damals achtjährige Zwillinge und ein zehnjähriger Junge, wurden Ende April 2025 in Fitoria am Stadtrand Oviedos befreit, nachdem eine misstrauische Nachbarin die Polizei alarmiert hatte.

Inmitten von Exkrementen auch eine schwer kranke Katze

Den Beamten bot sich während des dreieinhalbstündigen Einsatzes ein Bild des Grauens. „Alle waren fassungslos“, sagte damals der Einsatzleiter Javier Lozano vor Journalisten.
Medien veröffentlichten erschütternde Details, die ein Sprecher der Polizei in Oviedo auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. „Die Kinder waren schmutzig, in Schlafanzügen und schwer vernachlässigt“, hieß es. Sie seien auch „deutlich unterernährt“ gewesen.
Das Haus sei „überall mit Müll übersät“ gewesen, „selbst unter den Betten“. Man habe dort inmitten von Exkrementen auch eine schwer kranke Katze gefunden.

Achtjährige konnten weder lesen noch schreiben

Die Kinder hätten in zum Teil zu kleinen Gitterbetten schlafen müssen. Sie seien von ihren Eltern gezwungen worden, Windeln und Mundnasenmasken zu tragen, und völlig von der Außenwelt abgeschottet gewesen. Nicht einmal in den Garten des Hauses hätten sie gedurft.
„Wir haben drei Minderjährigen das Leben zurückgegeben. Ich hätte nie gedacht, dass so etwas in diesem Land passieren könnte“, sagte Einsatzleiter Lozano.
Die Zwillinge konnten nach dem Bericht der Ermittler weder lesen noch schreiben. Alle drei Kinder waren demnach unbeweglich, gingen gebückt und hatten Schwierigkeiten, Treppen zu steigen.
Einen Arzt hatten sie zuletzt 2019 in Deutschland gesehen. Die Eltern sollen die gesundheitlichen Probleme der Familie selbst diagnostiziert und behandelt haben. Bei der Hausdurchsuchung fand die Polizei auch große Mengen verschiedener Medikamente ohne ärztliche Verschreibung.
Die Kinder werden seit ihrer Befreiung von den Sozialbehörden Asturiens betreut. Es werde nach der Verurteilung unter anderem erwogen, sie zur Adoption freizugeben, sagte eine Justizsprecherin.
Die Behörden hatten nach eigenen Angaben zeitweilig geprüft, ob die Eltern der Mutter die Vormundschaft für die Kinder übernehmen könnten, nachdem das Gericht den Eltern das Sorgerecht entzogen hatte.
Diese Option erwies sich jedoch als wenig praktikabel, da die Großeltern in die USA zurückgekehrt seien. Weitere Angehörige konnten bis zuletzt nicht ausfindig gemacht werden. (dpa/red)
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11. Mai: Beschäftigungsgarantie für PCK-Raffinerie | Pistorius in Kiew | Klimamodell revidiert

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Beschäftigungsgarantie für PCK-Raffinerie

Der Bund verlängert die Beschäftigungsgarantie für die Raffinerie in Schwedt ab Juli um sechs Monate. Das gab Wirtschaftsministerin Katherina Reiche heute bei ihrem Besuch in Brandenburg bekannt. Sie kündigte an, ein Konzept zu präsentieren, das Raffinerie-Standorte in Deutschland wirtschaftlich halten soll. Dabei nannte sie den CO2-Preis als einen möglichen Ansatzpunkt.

Pistorius in Kiew

Verteidigungsminister Boris Pistorius hat heute überraschend Kiew besucht. Er kündigte an, gemeinsam mit der Ukraine Drohnen entwickeln und produzieren zu wollen. Die Systeme sollen Reichweiten von bis zu 1.500 Kilometern erreichen. Gleichzeitig will Berlin private Geldgeber für Investitionen in ukrainische Rüstungsbetriebe gewinnen.

AfD-Bürgermeister in Brandenburg

Mit mehr als 58 Prozent der Stimmen hat die AfD in Brandenburg erstmals eine Bürgermeisterwahl gewonnen. In der Stadt Zehdenick setzte sich René Stadtkewitz im ersten Wahlgang durch. Der FDP-Kandidat folgte mit über 28 Prozent auf Platz zwei. Weitere Kandidaten etablierter Bundesparteien gab es bei der Wahl nicht.

Klimamodell revidiert

Eines der extremen Klimamodelle, RCP 8.5, wurde als unrealistisch zurückgezogen. Es sagte eine Erderwärmung von bis zu 4,8 Grad Celsius im Jahr 2100 voraus, basierend auf heute als übertrieben geltenden Annahmen. Dieses Szenario diente jahrelang als Basis für politische Entscheidungen und war Grundlage für einige zehntausend wissenschaftliche Studien weltweit. Diesen Studien wird ihre Grundlage entzogen.

„Völlig inakzeptabel“

US-Präsident Trump hat die iranische Antwort auf den amerikanischen Friedensplan entschieden zurückgewiesen. Teheran möchte vorrangig über die Beendigung der Kämpfe verhandeln und nicht über sein Atomprogramm. Der Iran wäre erst bei einem dauerhaften Friedensschluss und einer Aufhebung der Hafenblockade bereit, die Straße von Hormus wieder vollständig freizugeben.
 
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gesellschaft

Weniger Schnellstraßen, weniger Autos? Wie Experten die Sicherheit in den Städten erhöhen würden


In Kürze:

  • Fachleute und Politiker einig: Einen hundertprozentigen Schutz kann es in Innenstädten nicht geben.
  • Dortmunder Architekturhistoriker warnt vor Gestaltung von Städten als „Hochsicherheitstrakt“.
  • Berliner Soziologe empfiehlt möglichst wenig Raum für Autos in den Städten.
  • Leipziger OB Jung ließ die Tatort-Fußgängerstraße vom 4. Mai mittlerweile mit Pollern abriegeln.

 
Nach der tödlichen Amokfahrt eines anscheinend psychisch erkrankten 33-jährigen Haustechnikers und Boxtrainers in Leipzig wird wieder vermehrt die Frage gestellt, wie man die deutschen Innenstädte sicherer machen kann.
Denn der Tatverdächtige konnte offenbar in die Fußgängerzone einfahren, ohne auf Hindernisse wie Poller zu treffen.

Architekturhistoriker empfiehlt Verzicht auf breite und gerade Schnellstraßen

Für Wolfgang Sonne, den Inhaber des Lehrstuhls für Geschichte und Theorie der Architektur an der TU Dortmund, könnte man die Sicherheit in den Innenstädten erhöhen, indem man primär auf mehrspurige, schnurgerade oder bogenförmige Schnellstraßen im Stadtkern verzichten würde.
Diese würden nämlich häufig zu überhöhter Geschwindigkeit einladen, erklärte Sonne gegenüber Epoch Times. Durch engere Straßen, auch mit Gegenverkehr, Parkbuchten und Bürgersteige könne man das Tempo eines Fahrzeugs dagegen ganz natürlich einschränken.
Optimal seien deshalb fußgängerfreundliche, leicht gewundene Straßenzüge mit einem abwechslungsreichen Stadtszenario, in dem Menschen arbeiten, schlendern oder einen Kaffee trinken könnten. Das erhöhe zugleich die Qualität des öffentlichen Raums. Nach einem „Hochsicherheitstrakt“ dürfe es in den Städten nämlich keinesfalls aussehen, so Sonne.
Er empfiehlt eine vielfältige Mischung aus Plätzen, Straßen, Bürgersteigen sowie „einem Poller hier und da“, auch unter dem Gesichtspunkt der „sozialen Überwachung“.
Sonne riet allerdings, „das Leben nicht immer bloß am Worst-Case-Szenario auszurichten“, zumal es eine „völlige Sicherheit“ in Städten gar nicht geben könne.
„Wenn wir unser gesamtes Stadtleben dem glücklicherweise sehr seltenen Fall einer Amokfahrt unterwerfen, dann haben wir natürlich keine sinnvoll nutzbaren Stadträume mehr“, erklärte der Architekturhistoriker. Nur noch „verschlängelte Straßenführungen oder allzu verrückte Maßnahmen, wo alles auf Sicherheit ausgelegt ist – das kann’s auch nicht sein“.

Soziologe: Am besten ganz auf das Auto verzichten

„Grundsätzlich kann sich eine offene und plurale Gesellschaft nicht vor Anschlägen schützen“, erklärte auch Andreas Knie, der Leiter der Forschungsgruppe Digitale Mobilität und soziale Differenzierung am Wissenschaftszentrum Berlin, auf Anfrage von Epoch Times. Der Soziologe vertritt allerdings die Meinung, dass das Thema Auto in Deutschland generell „auf eine neue Grundlage gestellt werden“ müsse:
„Wir haben dem privaten Fahrzeug zu lange viel zu viel öffentlichen Raum geschenkt. Den brauchen wir jetzt für andere Dinge: Wir müssen die Städte revitalisieren und klimaresilient machen. Am Ende sind diese Städte dann auch sicherer.“
Deutschland habe in diesem Punkt gegenüber seinen Nachbarländern einen großen Nachholbedarf, meinte Knie. „Die Kommunen sollten hier mutiger sein, denn unsere Forschungen zeigen, dass die Menschen mehrheitlich diese Neuausrichtung begrüßen würden“, riet er.

Stadtsicherheitsexperte: Mehr Maßnahmen nicht wünschenswert

Thomas Sakschewski, Professor für Veranstaltungsmanagement an der Berliner Hochschule für Technik, schließt eine „hundertprozentige Sicherheit“ in Innenstädten ebenfalls aus.
So etwas sei „weder baulich noch politisch überhaupt tragbar“, erklärte er im „Mitteldeutschen Rundfunk“, weil so etwas „eine massive Maßnahme von Zufahrtsbarrieren, Sicherheitskontrollen et cetera“ bedeuten würde.
Solche Maßnahmen seien angesichts der „doch geringen Anzahl von Taten eigentlich weder wirtschaftlich noch politisch noch gesellschaftlich wünschenswert“, so schlimm ein Ereignis wie jenes von Leipzig im Einzelfall auch sein mag.
Auch Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hatte im Rahmen seiner Kranzniederlegung am Ort des Geschehens vor falschen Erwartungen an absolute Sicherheit in Innenstädten gewarnt. „Es hätte jede andere Stelle sein können. Das ist eben auch eine bittere Erkenntnis.“
Die Gewerkschaft der Polizei, ein Teil des DGB, ließ einen Fragenkatalog unbeantwortet.

Stadt Leipzig installiert Poller am Tatort

Ein Sprecher der Stadt Leipzig betonte auf Anfrage von Epoch Times, dass es „außerhalb von Großveranstaltungen“ in den vergangenen Jahren niemals einen Anlass gegeben habe, „die Innenstadt vollständig und im Sinne von mit Kfz nicht überwindbaren Sicherheitssperren abzuriegeln“. Dies sei wegen der „notwendigen Befahrbarkeit mit Ver- und Entsorgungsfahrzeugen, dem Lieferverkehr, Rettungsdiensten, Handwerkerfahrten und der Erreichbarkeit privater Tiefgaragen und Stellplätze weder zweckmäßig noch umsetzbar“.
Der Pressesprecher verwies darauf, dass Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) dafür gesorgt habe, dass zwei Tage nach dem Ereignis „kurzfristig eine Zufahrtssperre in Form fester Elemente“ an der Einfahrtstelle Grimmaische Straße/Augustusplatz aufgebaut worden sei.
Man habe Fahrzeugpoller vom System Oktablock eingesetzt. Die Stadt habe beschlossen, die Sperre zunächst auf unbegrenzte Zeit stehen zu lassen.
Die betroffene Einkaufsstraße ist für Passanten inzwischen wieder frei.

Sicherheitskonzept wird überdacht

Ferner habe die Stadtverwaltung entschieden, „das gesamte bisher für Großveranstaltungen geltende Sicherheitskonzept Innenstadt in enger Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden noch einmal auf den Prüfstand zu stellen“, bestätigte der Sprecher eine Ankündigung des Oberbürgermeisters vom 5. Mai. Wann mit einem überarbeiteten Konzept zu rechnen sei, könne die Stadt bislang nicht sagen.
Leipzig setze seit den 1990er-Jahren das Konzept einer „autoarmen“ Innenstadt um, so der Sprecher weiter. Der von einem Ring umgebene Innenstadtbereich könne mit Kraftfahrzeugen schon lange nur an bestimmten Stellen befahren werden, die in der Nähe zu Tiefgaragen lägen.
An einigen Stellen gebe es ebenfalls schon länger Poller. Dort aber, „wo Fußgängerzonen, mit durchgehendem Belag ausgestattet, unmittelbar als solche erkennbar“ seien, habe man Absperrungen bislang nicht für notwendig gehalten. Immerhin seien „Fußgängerzonen auch so respektiert und nicht durchfahren“ worden.

Jeffrey K. hatte Tat angedeutet

Am Nachmittag des 4. Mai war Jeffrey K. mit seinem Auto vom Augustusplatz in die nicht abgesperrte Fußgängerzone Grimmaische Straße gefahren. Dabei kamen zwei ältere Passanten ums Leben. Sechs weitere Menschen wurden verletzt, zwei von ihnen schwer. Sie sollen inzwischen aber außer Lebensgefahr sein.
Am 7. Mai wurde bekannt, dass K. seine Fahrt im Vorfeld per Chat-Nachricht an seine Frau angedeutet haben soll. Sie lebe von ihm getrennt, wie die „Leipziger Volkszeitung“ berichtet. Dem Blatt zufolge soll K. geschrieben haben, es sei „lange kein Auto mehr in eine Menschenmenge gefahren“. Zudem soll K. bereits zuvor damit gedroht haben, andere Mitglieder der Familie zu töten. Die Polizei hat dies gegenüber dem Medium bestätigt.
Die Staatsanwaltschaft Leipzig hatte kurz nach der Tat mitgeteilt, dass K. „im Zustand der zumindest erheblich verminderten Schuldfähigkeit“ gehandelt haben könnte. Da er auch weiterhin eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstelle, sei er in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht worden.
Das Motiv für seine Fahrt ist weiter unklar. Die Ermittler gehen nicht von einem politischen oder religiösen Beweggrund aus. Nach Informationen des Landessozialministeriums hatte sich K. im April auf eigenen Wunsch in eine psychiatrische Klinik begeben und war Ende des Monats entlassen worden.
Die Ärzte hätten zu diesem Zeitpunkt „keine Eigen- oder Fremdgefährdung“ erkennen können. Nähere Einzelheiten zu den Gründen für seinen Aufenthalt in der Psychiatrie unterlägen der ärztlichen Schweigepflicht, so das Ministerium.
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wirtschaft

Statt Entlastungsprämie: Mittelstand für Reform der Einkommensteuer

Der Deutsche Mittelstandsbund, Vertreter von rund 34.000 kleinen und mittelständischen Unternehmen, fordert die Bundesregierung zu einer Reform der Einkommensteuer auf.
Notwendig seien ein späterer Einstieg in den Spitzensteuersatz und ein angepasster Tarifverlauf, erklärte der Verband am Montag, 11. Mai. Der Mittelstand brauche „mutige und nachhaltige Reformen statt symbolische Maßnahmen ohne wirtschaftliche Wirkung“.
Der Koalitionsausschuss will am Dienstag über die Zukunft der vom Bundesrat gestoppten Entlastungsprämie und mögliche Alternativen beraten. Gesprochen werden dürfte dabei auch über die geplante Reform der Einkommensteuer.

Spitzensteuersatz in der Kritik

Der Mittelstandsbund forderte, die Grenze für den Spitzensteuersatz „deutlich“ anzuheben – aktuell greift er bei knapp 70.000 Euro zu versteuerndem Einkommen bei Alleinstehenden und setze damit zu früh an.
Kleine und mittlere Unternehmen werden als Personengesellschaften oder Einzelunternehmen über die Einkommensteuer besteuert, wie der Verband betonte.
Die Gewinne würden unmittelbar den Inhabern zugerechnet und unterlägen damit direkt dem progressiven Einkommensteuertarif. Deshalb wirke sich jede Veränderung im Einkommensteuertarif auch unmittelbar auf betriebliche Einkommen aus.

Forderung nach Investitionsanreizen

„Wenn beispielsweise ein Handwerksunternehmen in seiner Region investiert, ausbildet und Arbeitsplätze sichert, darf es nicht noch zusätzlich belastet werden“, erklärte Verbandschef Marc Tenbieg.
In der aktuellen „ökonomisch angespannten Lage“ seien stattdessen Impulse wichtig, die Investitionen erleichtern, Beschäftigung sichern und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts stärken.
Der Spitzensteuersatz beträgt aktuell 42 Prozent. Ab einem Einkommen von rund 278.000 Euro greift der sogenannte Reichensteuersatz von 45 Prozent. (afp/red)
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deutschland

Neues Heizungsgesetz bringt alte Freiheiten und neue Kosten


In Kürze:

  • Die Bundesregierung will das Gebäudeenergiegesetz durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzen.
  • Hauseigentümer dürfen künftig wieder frei über die Art ihrer Heizungsanlage entscheiden.
  • Bei neuen fossilen Heizanlagen müssen Vermieter tiefer in die Tasche greifen.
  • Auch Mieter betroffen – durch eventuelles Weiterreichen der Mehrkosten und Verknappung von Mietraum.
  • „Bio-Treppe“ und „Grüngasquote“ lösen die 65-Prozent-Regelung ab.

 
Die Bundesregierung reformiert das Gebäudeenergiegesetz der vorherigen Ampelkoalition, auch Heizungsgesetz genannt. Zunächst ändert sich der Name: Künftig heißt es „Gebäudemodernisierungsgesetz“, kurz GModG.
Das grundlegende Ziel, „dass neue Heizungen in Zukunft überwiegend CO₂-frei betrieben werden“, bleibt aber bestehen. Zudem ist die Bundesregierung damit weiterhin bestrebt, die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Vorgabe bis spätestens 29. Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen. Dadurch soll die Dekarbonisierung im Gebäudesektor ungebremst voranschreiten.
Das Gesetzt liegt derzeit als Entwurf vor und Änderungen sind noch möglich. Der Artikel bezieht sich auf den Stand vom 05. Mai 2026. Das Bundeskabinett will das GModG am 13. Mai beschließen, danach berät der Bundestag. Sofern alles nach Plan verläuft, tritt das neue Heizungsgesetz am 1. Juli 2026 in Kraft und hat weitreichende Folgen für Hauseigentümer, Vermieter und Mieter.

Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes im Überblick.

Foto: Epoch Times

Es trifft zunächst Vermieter

Die neue Version des Heizungsgesetzes nimmt Vermieter ab 2028 verstärkt in die Pflicht, sofern sie sich im Rahmen einer Neuinstallation für eine fossil betriebene Heizanlage entscheiden. Laut SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sollen sie dann „künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen“.
So hat sich die Regierungskoalition aus Union und SPD darauf geeinigt, dass Vermieter in diesem Fall künftig die Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffs zur Hälfte mittragen müssen, bei den fossilen und biogenen Brennstoffen jedoch nur die Mehrkosten. Dadurch bleibt der erneute Griff zu einer neuen fossilen Heizung zwar erlaubt, wird jedoch finanziell unattraktiver.
Konkret sollen sich Vermieter künftig beim Neueinbau einer Gas- oder Ölheizung erstmals hälftig an den Nebenkosten beteiligen, die für das Heizen anfallen. Dazu zählen:
  • CO₂-Preis,
  • Gasnetzentgelte,
  • Mehrkosten für biogene Anteile.
Von der Reform seien rund 5,5 Millionen Vermieter in Deutschland betroffen. Die meisten davon sind Kleinvermieter, die nur eine oder zwei einfache Wohnungen besitzen. Insgesamt befinden sich rund 16 Millionen Wohnungen in privater Hand. Das sind 64 Prozent, also knapp zwei Drittel, des gesamten deutschen Mietwohnungsbestandes.

Wirklich eine Entlastung für Mieter?

Miersch betonte, dass die Bemühungen zum Klimaschutz für die Mieter bezahlbar bleiben müssten. „Wir konnten erreichen, die Kostenrisiken bei CO₂, Netzentgelten und Biogas konsequent zu halbieren“, so der Fraktionschef.
Den reinen Grundpreis für den fossilen Brennstoff, also den eigentlichen Gas- oder Ölpreis, bezahlt weiterhin vollständig der Mieter. Im Grundpreis ist allerdings der CO₂-Preis bereits enthalten, sodass der Mieter diesen zunächst voll bezahlt. Im Nachhinein erstattet der Vermieter dem Mieter die Hälfte des in der Abrechnung bezahlten Klimazuschlags. Die Mehrkosten für biogene Anteile entstehen aus der Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten im Rahmen der Gesetzesänderung.
Die Aufteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter klingt zunächst nach einer Entlastung. Laut dem zentralen Immobilienverband Haus & Grund löst sie das Grundproblem jedoch nicht. Dipl.-Ing. Corinna Kodim, Geschäftsführerin des Bereichs Energie, Umwelt, Technik, teilte der Epoch Times hierzu mit:
„Die Kosten entstehen durch staatliche Regulierung, steigende CO₂-Preise und teurere Brennstoffe. Am Ende wird Wohnen trotzdem teurer.“
Mit anderen Worten: Eine Entlastung der Mieter ist gleichzeitig eine Mehrbelastung für den Vermieter. Es ist daher anzunehmen, dass viele Vermieter die entstehenden Mehrkosten letztlich an den Mieter weiterreichen, etwa indirekt durch eine Mieterhöhung, sodass am Ende eher keine Entlastung, sondern nur eine geringere Steigerung erfolge.
Die Verteuerung ergebe sich laut Kodim „entweder über steigende Betriebskosten, über notwendige Investitionen in andere teure Heizungsoptionen oder über eine geringere Investitionsfähigkeit der Eigentümer“. Sie sieht das Risiko, dass sich private Vermieter aus dem Markt zurückziehen. Das könne den privaten Mietwohnungssektor unmittelbar schwächen.
Zugleich ist unklar, wie sich die Mehrkosten entwickeln. Faktoren hierfür sind die künftige Höhe der Nebenkosten. Vor allem die tatsächliche Entwicklung des CO₂-Preises ist ungewiss, da dieser ab dem kommenden Jahr vom nationalen in den europäischen Emissionshandel übergeht.

Was gilt für Hauseigentümer?

Eigenheimbesitzer, die selbst in ihrer Immobilie wohnen, tragen die anfallenden Heiz- und Zusatzkosten ohnehin komplett. Sie dürfen sich wieder die Heizanlage ihrer Wahl aussuchen. Wird es eine fossile Neuinstallation, müssen Eigenheimbesitzer die sogenannte Bio-Treppe einhalten, die im Artikel später dargestellt wird.
Entscheidet sich der Immobilieneigentümer hingegen für den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien, kann er auch künftig die staatlichen Förderungen beantragen. Grundsätzlich steht jedem Eigentümer ein Basiszuschuss von 30 Prozent der Gesamtkosten zu – unabhängig vom Einkommen. Für effizientere Erdwärmepumpen und Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel sind weitere 5 Prozent möglich – der sogenannte Effizienzbonus.
Nochmals 30 Prozent Zuschuss stehen für einkommensschwache Haushalte mit einem Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro bereit. Vor Steuerabzug entspricht das in etwa 50.000 Euro brutto. Zusammen mit der Grundförderung können Immobilienbesitzer so 65 Prozent der Anlagekosten durch Zuschüsse finanzieren.
Ferner gibt es den sogenannten Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent bis Ende 2025. In den Folgejahren reduziert sich dieser stufenweise. In Summe ergeben diese Boni 85 Prozent. Die maximal mögliche Förderquote beträgt jedoch 70 Prozent.
Heizungsgesetz, Förderung, Wärmepumpe

Die staatlichen Förderungen für Wärmepumpen in der Übersicht.

Foto: mf/Epoch Times

Neben der Förderung für den Heizungstausch können Immobilienbesitzer weitere Förderungen für zusätzliche Effizienzmaßnahmen beantragen. Darunter fallen etwa die Dämmung des Gebäudes oder der Einbau energieeffizienterer Türen und Fenster. Die Fördersätze liegen hier bei 15 Prozent. Förderanträge können bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden – auch rückwirkend für bereits begonnene Vorhaben.
Dennoch müssen Hauseigentümer zunächst für die gesamten Kosten selbst aufkommen, sowohl beim Einbau einer Wärmepumpe als auch bei weiteren Maßnahmen. Je nach Art der Anlage liegen diese bei mehreren Zehntausend Euro, im Bereich der energetischen Sanierung auch darüber. Erst wenn die Bauarbeiten abgeschlossen und alle Nachweise geprüft sind, können sich Eigentümer den zutreffenden Anteil erstatten lassen.

Technologieoffene Wahl – mit Bedingungen

„Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden“, heißt es in einem Eckpunktepapier der Union. Dadurch wolle man den Bürgern bei der Heizungswahl mehr Selbstbestimmung geben. „Wir stärken ihre Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung, denn die Eigentümer wissen am besten, was in ihren Heizungskeller passt.“
Zudem soll das Heizungsgesetz künftig weniger bürokratisch sein. Das zeigt sich mit der Streichung der Paragrafen 71 bis 71p. Sie bildeten den Kern der Pflicht zum Einbau von Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien.
„Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten streichen wir“, hat die Union im Entwurf mitgeteilt. Somit soll ebenso der Paragraf 72 des GEG wegfallen. Dieser verlangt die Austauschpflicht für alte Heizkessel. Demnach dürfen Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden. Für Heizkessel, die nach diesem Datum installiert wurden, gilt eine maximale Betriebsdauer von 30 Jahren. Das GModG streicht diese Begrenzung.
Das weitere Vorgehen ist damit grundsätzlich wieder technologieoffen. Der Bauherr besitzt somit hier wieder mehr Freiheit, die allerdings bedingt ist. Denn das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird teurer, wie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bereits angekündigt hat.

Mehr Planungssicherheit?

Die voraussichtlich wegfallende 65-Prozent-Regelung sieht aktuell noch vor, dass jede neu eingebaute Heizung in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Ab 1. Juli 2026 hätte sie auch für alle Gebäude in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern gegriffen. Laut Branchenfachverbänden verschiebt sie sich zunächst aufgrund einer Änderung des aktuellen GEG um vier Monate auf den 1. November. Das soll für Rechtssicherheit bis zum Inkrafttreten des GModG sorgen.
Aus Sicht von Haus & Grund wird es mit der neuen Reform jedoch nicht wirklich besser. Im Gegenteil, sie bringe „mehr Verunsicherung“. „Eigentümer müssen Investitionsentscheidungen über Heizungen, Dämmung und energetische Sanierung für 20 bis 30 Jahre treffen“, erklärte Kodim. „Wenn sich Regeln, Förderbedingungen, Kostenverteilungen und politische Leitplanken ständig ändern, steigt das Risiko, die falsche Entscheidung zu treffen.“ Das führe nicht automatisch zu mehr Klimaschutz, sondern häufig zu Investitionszurückhaltung.
Besonders dieser starke Fokus der ehemaligen Ampelkoalition auf möglichst nur Wärmepumpen war heftig umstritten und hat viele Verbraucher verunsichert. Anfang 2024 bewirkte diese Politik das Gegenteil ihrer Zielsetzung. Es kam zu Rekordabsätzen bei Öl- und Gasheizungen, während sich der Absatz von Wärmepumpen reduzierte.

Bio-Treppe ab 2029

Entscheidet sich der Immobilienbesitzer künftig erneut für eine neue Öl- oder Gasheizung, gelten zusätzlich festgelegte Vorgaben zum Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe. Diese soll der Anlagenbetreiber dem herkömmlichen Brennstoff beimischen. Die Höhe des Beimischungsanteils ist durch die sogenannte Bio-Treppe definiert. Sie soll ab Anfang 2029 gelten.
Diese Treppe beinhaltet vier Stufen, die die Beimischungen von Biomethan, Wasserstoff, Wasserstoffderivaten sowie synthetischem Methan oder Bioöl vorschreiben. Diese Biostoffe sind meist teurer als normales Erdgas oder Heizöl.
Aus dem jüngsten Referentenentwurf der Bundesregierung geht hervor, dass die erste Stufe der Bio-Treppe ab 1. Januar 2029 greift. Der Gesetzgeber verlangt hier einen Anteil von mindestens 10 Prozent. Nur ein Jahr später sollen es schon mindestens 15 Prozent sein. Ab dem 1. Januar 2035 folgt eine Erhöhung auf mindestens 30 Prozent und ab 2040 auf mindestens 60 Prozent.
Bis 2045 wäre dann in diesem Übergangsprozess ein vollständiger Umstieg auf einen 100-Prozent-Anteil möglich. Bestehende Anlagen sind hiervon zunächst nicht betroffen. Bei den ersten drei der vier Stufen sollen sich Mieter und Vermieter je zur Hälfte den für diese biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil aufteilen. Die Mehrkosten oberhalb von 30 Prozent, also ab der vierten Stufe, soll vollständig der Vermieter tragen.
Heizungsgesetz, Bio-Treppe, Biotreppe

Die ersten vier Stufen der Bio-Treppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes sind im jüngsten Entwurf der Bundesregierung bereits festgelegt.

Foto: mf/Epoch Times

Grüngasquote

Eine weitere kostentreibende Regelung stellt die sogenannte Grüngasquote – oder Grünölquote – im GModG dar. Im Gegensatz zur Bio-Treppe gilt sie bei allen Heizanlagen, also auch den bestehenden fossilen. Hierbei sind Gaslieferanten verpflichtet, den Anteil erneuerbarer Gase wie Biomethan und Wasserstoff im Netz schrittweise zu erhöhen. Ähnliches gilt für Öllieferanten.
Die Bundesregierung will sie ab 2028 in Kraft treten lassen. Wie hoch die Anteile der beigemischten biogenen Brennstoffe sein sollen, ist noch nicht bekannt.
Dieser Artikel wurde am 12. Mai 2026 aktualisiert, um zu verdeutlichen, dass sich der Artikel auf einen Entwurf bezieht. Die finale Gesetztesfassung kann davon abweichen. Epoch Times wird weiter darüber berichten.
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Wiese: Nach Aus für 1.000-Euro-Prämie berät Koalitionsausschuss über Alternativen

Nach dem Aus für die 1000-Euro-Prämie konzentriert sich die Bundesregierung nun auf mögliche Alternativen für eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger. „Morgen Abend stecken wir intern die Köpfe zusammen und dann werden wir eine Entscheidung treffen, wie das weitere Vorgehen sein wird“, sagte SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese am Montag im ZDF-„Morgenmagazin“. Am Dienstag kommt der Koalitionsausschuss in Berlin zusammen.
„Unser Ziel als SPD ist es jedenfalls, die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten“, fuhr Wiese fort. „Welches Instrument jetzt auf den Tisch kommt, das wird morgen Thema sein.“ Zur Frage nach der 1000-Euro-Prämie, die besonders aus den Ländern teils schon für tot erklärt wurde, sagte er, er nehme die Kritik daran „sehr wohl wahr“, diese habe es auch schon im Vorfeld der Abstimmung gegeben.

Ablehnung der Entlastungsprämie von Länderkammer

Am Freitag hatte die Länderkammer die Entlastungsprämie abgelehnt, die bereits vom Bundestag beschlossen worden war. Der Plan der Bundesregierung sah vor, Unternehmen durch die Gesetzesänderung die Möglichkeit zu geben, ihren Beschäftigten eine steuer- und abgabenfreie Prämie von 1.000 Euro zu zahlen. Für die Länder und Kommunen wäre diese Prämie mit Einnahmeausfällen verbunden gewesen. Wie es mit dem Plan nun weitergeht, ist offen.
Wiese verwies nun explizit auf die geplante Einkommensteuerreform, die als nächstes angegangen werde. Ausgemacht sei, „dass wir eine Einkommensteuerreform wollen, die zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt und gezielt kleine und mittlere Einkommen im Land entlasten soll“. Das sei einer der Punkte, der jetzt umgesetzt werden müsse. „Jetzt werden wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner die Details ausbuchstabieren.“
Wichtig sei dabei eine „saubere und solide Gegenfinanzierung“, sagte Wiese im ZDF. „Das geht gar nicht anders bei der aktuell angespannten Haushaltslage und in diesem geopolitischen Umfeld.“ (afp/red)
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Hantavirus: „Hondius“-Passagiere aus den USA und Frankreich positiv getestet

Eine nach dem tödlichen Hantavirus-Ausbruch auf dem Kreuzfahrtschiff „Hondius“ ausgeflogene Französin ist nach Angaben der Regierung in Paris positiv auf den Erreger getestet worden. Ihr Zustand habe sich in der Nacht verschlechtert und die Tests hätten ein positives Ergebnis gezeigt, sagte die französische Gesundheitsministerin Stéphanie Rist am Montag dem Radiosender France Inter.
Die erkrankte Frau war nach ihrer Ankunft in Paris gemeinsam mit vier anderen Passagieren isoliert worden. Zuvor war bereits ein US-Passagier auf dem Rückflug in die USA positiv auf das Virus getestet worden.

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Vier Passagiere nach Deutschland gebracht

Die vier in die Niederlande ausgeflogenen deutschen Passagiere des von einem Hantavirus-Ausbruch betroffenen Kreuzfahrtschiffs sind am späten Sonntagabend von Eindhoven aus nach Deutschland gebracht worden.
Am Montagmorgen sollte es weiter von Frankfurt am Main in die jeweiligen Bundesländer nach Berlin, Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen gehen. Die Beförderung werde von den jeweiligen Bundesländern beziehungsweise Kommunen übernommen, teilte das Bundesgesundheitsministerium am Morgen in Berlin mit. Sie seien alle „vollständig ohne Symptome“, hieß es.
Eine Bestätigung für die geplante Ankunft des sogenannten Sonderisoliertransports in der mehr als 300 Kilometer entfernten Uniklinik Frankfurt gab es bis zum frühen Morgen nicht. Dort sollen die Passagiere zunächst weiter untersucht und beobachtet und anschließend zur Quarantäne in die jeweiligen Bundesländer gebracht werden.
Am Sonntagnachmittag waren die Betroffenen per Evakuierungsflug von der Kanareninsel Teneriffa, wo die „Hondius“ nach mehreren Wochen auf See angelegt hatte, nach Eindhoven in den Niederlanden gebracht worden. Neben Niederländern und Deutschen befanden sich auch Belgier und Griechen an Bord des Schiffs. Alle waren ohne Symptome, wie das spanische Gesundheitsministerium vor dem Abflug mitteilte.
Vom militärischen Teil des Flughafens Eindhoven aus ging es für die Passagiere in einem Fahrzeugkonvoi weiter nach Frankfurt. Der Transport sollte nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur von Einsatzkräften der Feuerwehren Essen und Frankfurt organisiert und begleitet werden.
Einer der deutschen Passagiere soll in die Berliner Charité gebracht werden. Nach Angaben der zuständigen Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit zeigt die Person bisher keine Symptome und kommt „aus der Region Berlin-Brandenburg“. Eine symptomfreie deutsche Kontaktperson soll in Baden-Württemberg in häusliche Quarantäne gehen. Das teilte das Sozial- und Gesundheitsministerium in Stuttgart am Abend mit.

USA: „Hondius“-Passagier positiv getestet

Ein Passagier von dem Kreuzfahrtschiff „Hondius“ ist auf dem Rückflug in die USA positiv auf das Hantavirus getestet worden. „Ein Passagier hat derzeit leichte Symptome und ein weiterer Passagier wurde im PCR-Test leicht positiv auf das Andes-Virus getestet“, teilte das US-Gesundheitsministerium am Sonntag (Ortszeit) mit Blick auf den von Mensch zu Mensch übertragbaren Virusstamm des Hantavirus mit. Beide Passagiere befanden sich den Angaben zufolge in einer Isolierstation des Flugzeugs.
Die 17 US-Passagiere, die an Bord des von einem tödlichen Hantavirus-Ausbruch betroffenen Kreuzfahrtschiffs „Hondius“ waren und am Sonntag auf der Kanareninsel Teneriffa evakuiert wurden, werden in eine Einrichtung im US-Bundesstaat Nebraska gebracht.
Die Person mit leichten Krankheitssymptomen wird nach Angaben des Ministeriums direkt in eine andere Einrichtung verlegt. Die positiv auf das Virus getestete Person, die bisher keine Symptome hat, wird in einer Isolierstation der Uniklinik von Nebraska untergebracht, wie eine Kliniksprecherin sagte.
Alle anderen Rückkehrer werden nicht zwingend unter Quarantäne gestellt, wie der Chef der US-Gesundheitsbehörde CDC, Jay Bhattacharya, im Sender CNN sagte. „Wir werden sie befragen und ihr Risiko einschätzen, ob sie engen Kontakt zu jemandem hatten, der Symptome zeigte“, sagte Bhattacharya.
Abhängig von der Risikobewertung dürfen die Passagiere dann „in Nebraska bleiben, wenn sie dies wünschen, oder, falls sie nach Hause zurückkehren möchten und ihre häusliche Situation dies zulässt, sicher nach Hause fahren, ohne andere Menschen auf dem Weg dorthin zu gefährden“, sagte Bhattacharya weiter.

Evakuierung unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen

Auf der „Hondius“ waren zuletzt insgesamt 140 bis 150 Reisegäste, Besatzungsmitglieder und begleitende Experten aus 23 Ländern. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums war darunter eine mittlere einstellige Zahl von deutschen Staatsangehörigen. Nach Angaben des Schiffsbetreibers Oceanwide waren insgesamt sechs Deutsche an Bord.
Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen wurden die Menschen von der im Hafen von Granadilla vor Anker liegenden „Hondius“ zunächst in kleinen Gruppen an Land gebracht und anschließend mit Bussen zum nahegelegenen Flughafen Tenerife Sur gefahren.
Nach jüngsten Angaben der Weltgesundheitsorganisation WHO gibt es sechs bestätigte Hantavirus-Fälle und zwei Verdachtsfälle. Drei dieser acht Personen starben: ein älteres Ehepaar aus den Niederlanden und eine deutsche Frau. Die WHO vermutet, dass die Infektionskette von dem niederländischen Ehepaar ausging, das sich vor der Einschiffung in Argentinien angesteckt haben könnte.

„Hondius“ fährt weiter nach Rotterdam

Die „Hondius“ soll nach Ausschiffung der Menschen mit einem Teil der Crew in Richtung Niederlande steuern, unter deren Flagge sie fährt.
Erst nach der Ankunft im Hafen Rotterdam soll die an Bord gestorbene Deutsche vom Schiff gebracht werden. Auch die Desinfektion des Schiffs wird in den Niederlanden erfolgen. Bis nach Rotterdam wird die „Hondius“ rund fünf Tage unterwegs sein. (dpa/afp/red)
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gesellschaft

Rheinmetall und Telekom entwickeln Anti-Drohnen-Abwehrschirm

Der Rüstungskonzern Rheinmetall übt den Schulterschluss mit der Deutschen Telekom, um gemeinsam feindliche Drohnen und Cyberangriffe abzuwehren. Ein entsprechendes Entwicklungsvorhaben für einen Drohnen-Schutzschild gaben die beiden Firmen bekannt. Es ist noch in einem frühen Stadium.
Es geht darum, Drohnen frühzeitig zu erkennen und dann durch Störsignale – durch Jammen – oder eigene Abfangdrohnen sowie möglicherweise Laserschüsse aufzuhalten, etwa an Kraftwerken, Industrieanlagen, Brücken und anderer kritischer Infrastruktur. Um Flugabwehr-Geschütze geht es nicht.
Die Telekom soll ihre Kompetenz zu Handynetzen und anderen Digitalanwendungen in das Gemeinschaftsvorhaben einbringen, Rheinmetall ist für Sensorik und Effektoren, also Laser, zuständig.

Firmenchefs haben große Pläne

„Die Bedrohung durch Drohnen ist hochgradig digital“, sagt Rheinmetall-Chef Armin Papperger. Zur Abwehr brauche es eine Verbindung aus Sensorik, Effektoren und sicheren Kommunikationsnetzen. „Rheinmetall und die Deutsche Telekom bündeln genau diese Fähigkeiten.“
Telekom-Chef Tim Höttges verweist auf die Kompetenz seiner Firma zur Konnektivität, Cloud und Datenanalyse, womit die Drohnenabwehr „auf ein neues Level“ gehievt werde: „Gemeinsam mit Rheinmetall stärken wir so die Souveränität und leisten unseren Beitrag dazu, Sorgen in der Bevölkerung zu reduzieren.“
Bislang werden die meisten Drohnen am Himmel über Deutschland per Fernsteuerung von Piloten gesteuert, und zwar über eine Funk-Frequenz, auf Englisch Radio Frequency (RF) genannt. Die Funksignale lassen sich über sogenannte RF-Sensoren erkennen. Die Telekom setzt hierbei passive RF-Sensoren ein, die kein aktives Suchsignal aussenden. Das Gute daran: Wenn man sie an Funkmasten befestigt, stören sie dort Mobilfunktechnik nicht.
Rheinmetall wiederum baut nicht nur selbst Drohnen, sondern hat auch Erfahrung mit der Bekämpfung und dem Abfangen von feindlichen Drohnen. Dabei greift die Firma auch auf spezielle Sensortechnologien zurück. Hierbei geht es nicht nur um den militärischen Einsatz, sondern auch um den Schutz ziviler Bereiche. So hat die Waffenschmiede Ende vergangenen Jahres eine Partnerschaft mit der Hamburger Polizei und dem Hamburger Hafen geschlossen, um Lösungen für mögliche Drohnen-Bedrohungen zu finden.

Telekom feilt am Schutz gegen Handynetz-Drohnen

Deutschlands Handynetze werden besser, die Flächenabdeckung schreitet voran. Das ist grundsätzlich eine gute Sache, hat aber gewissermaßen eine Nebenwirkung: Drohnen lassen sich inzwischen auch gut über weite Strecken über das Mobilfunknetz steuern – also nicht per Fernbedienung in Sichtweite über die übliche Funk-Frequenz, sondern von überall aus über das Internet.
Das wiederum stellt Firmen und Behörden vor eine neue Herausforderung. Die Telekom erforscht mit der Hamburger Bundeswehr-Universität, wie sich solche Drohnen finden lassen. Hierfür wird das Mobilfunknetz selbst zu einer Art Radar, das bestimmte Auffälligkeiten im Datenverkehr erfasst. Dadurch wiederum sollen die Drohnen frühzeitig erkannt werden. Diese neue Art der Abwehr von Mobilfunk-Drohnen soll ebenfalls in das Gemeinschaftsvorhaben der Telekom und von Rheinmetall einfließen. (dpa/red)
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gesellschaft

Die offene Milliarden-Frage zur VW-Dieselaffäre

Investorenprozess – Für Volkswagen vielleicht das letzte Stichwort, das in der Wolfsburger Konzernzentrale nach der Dieselaffäre noch Unruhe auslöst.
Denn mehr als zehn Jahre nach Auffliegen der Abgasmanipulation könnte der Ausgang dieses Verfahrens noch richtig viel Geld kosten. Anleger wollen für Verluste entschädigt werden und verlangen Milliarden. Nach einer langen Pause wird nun am Dienstag und Mittwoch weiter verhandelt.

Worum geht es in dem Prozess?

Aktionäre fordern in dem Musterverfahren Schadenersatz in Milliardenhöhe. Es geht in diesem Prozess aber nicht um den Betrug selbst. Die entscheidende Frage ist eher: Hat VW die Märkte rechtzeitig über die Affäre rund um die millionenfach manipulierten Dieselmotoren informiert?
Unmittelbar nach Bekanntwerden des Skandals Ende September 2015 war der Kurs der VW-Aktie eingebrochen – zeitweise verloren die Vorzugspapiere des Konzerns fast die Hälfte ihres Werts. Für die Verluste wollen Anleger bis heute entschädigt werden.

Musterverfahren – Was bedeutet das?

Mit dem Prozess wird kein strafrechtliches Handeln einzelner Personen überprüft. Es handelt sich um ein Zivilverfahren, bei dem um viel Geld in Form von Schadenersatz gestritten wird. Während sich im Normalfall dabei zwei Parteien gegenüberstehen, erlaubt das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) eine Ausnahme.
In dem Musterprozess können viele Parallelverfahren für eine einheitliche Entscheidung gebündelt werden. Derzeit warten rund 2.000 ausgesetzte Ausgangsverfahren mit rund 3.400 Klageparteien.
Am Ende des Verfahrens am Oberlandesgericht Braunschweig soll es einen Musterentscheid geben. Wenn dieser rechtskräftig ist, sind die Feststellungen für die Gerichte aller ausgesetzten Verfahren bindend.

Wer streitet eigentlich vor Gericht?

Der Braunschweiger Zivilsenat hat die Deka Investment GmbH als Musterkläger bestimmt. Musterbeklagte sind die Volkswagen AG und der VW-Hauptaktionär Porsche SE.
Während sich Volkswagen mit Blick auf die vielen Strafprozesse und Hafturteile gegen frühere Konzern-Manager betont unbeteiligt gibt, ist das für dieses Verfahren nicht möglich. Die Schadenersatzansprüche richten sich gegen den Autobauer und die Porsche SE.

Ist das nach so langer Zeit überhaupt noch wichtig?

Von Bedeutung ist der Prozess vor allem, weil es um sehr viel Geld geht. Den Streitwert beziffert das OLG Braunschweig derzeit mit rund 4,3 Milliarden Euro. Nach Einschätzung von Branchenexpertin Helena Wisbert, Professorin für Automobilwirtschaft an der Ostfalia Hochschule Wolfsburg, ist der Ausgang relevant für VW, weil damit Zahlungen und Vergleiche im Raum stehen, deren finanzielle Rückstellungen die Bilanz belasten.
Die Aufarbeitung der Affäre hat den VW-Konzern nach eigenen Angaben bereits mehr als 32 Milliarden Euro gekostet. Im schlimmsten Fall würden dem Unternehmen also weitere Milliarden für Investitionen fehlen.

Wie argumentieren die Kläger?

Die Klägerseite meint, dass dem VW-Vorstand spätestens seit 2007 klar war: Die strengen US-Vorgaben zum Stickoxidausstoß können nicht eingehalten werden. Danach habe VW betrogen – und weil die Anleger das nicht wussten, hätten sie Aktien viel zu teuer gekauft.
Das Musterverfahren in Braunschweig hat demnach gezeigt, dass der Vorstand mit dem damaligen Chef Martin Winterkorn ab einem sogenannten High-Level-Meeting im November 2007 wusste, dass VW nicht in der Lage war, regelkonforme Dieselfahrzeuge herzustellen.
„Die einschlägigen Unterlagen zu diesem Termin, insbesondere die dort gehaltene Präsentation, enthalten nach unserer Überzeugung unzweideutige Hinweise auf die geplante Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen“, sagt Klägeranwalt Axel Wegner.

Was entgegnen die Beklagten?

Sie streiten die Vorwürfe ab. In einer Klageerwiderung vor Verfahrensbeginn betonte VW, dass es aus Sicht des Konzerns keine konkreten Anhaltspunkte für eine Kursrelevanz der Affäre gab, bis die US-Umweltbehörden am 18. September 2015 unerwartet mit ihren Anschuldigungen an die Öffentlichkeit gingen.
„Die Volkswagen AG ist überzeugt, zu jeder Zeit die kapitalmarktrechtlichen Informationspflichten erfüllt zu haben“, sagt ein Konzernsprecher. Fast wortgleich lautet die Einschätzung aus Stuttgart: „Die Porsche SE ist überzeugt, jederzeit ihren kapitalmarktrechtlichen Publizitätspflichten entsprochen zu haben“, teilt ein Sprecher von dort mit.
Nach fast acht Jahren Verhandlungszeit sieht sich bei VW niemand genötigt, von dieser Sichtweise abzurücken. „Vor dem Hintergrund der laufenden Beweisaufnahme und den bisherigen Zeugenbefragungen sehen wir uns in unserer Überzeugung bestätigt“, sagt der Konzernsprecher.

Warum dauert das Verfahren so unendlich lang?

Schon 2020 – nach zwei Jahren Verhandlung – erklärte eine OLG-Sprecherin, dass in dem komplexen und umfangreichen Verfahren kein Ende absehbar sei. Damals sprach sie von rund 5.500 Blatt Akten, zahlreichen Anlagen und 21 Privatgutachten.
2023 verkündete das Gericht, dass es eine Beweisaufnahme durchführen und dafür rund 80 Zeugen hören sowie eine Vielzahl an Dokumenten sichten will. Auf der Zeugenliste fanden sich unter anderem die Namen der früheren VW-Konzernchefs Martin Winterkorn, Matthias Müller und Herbert Diess.
Von September 2023 bis September 2025 wurden nach einer Auflistung des Gerichts 63 Zeugen und drei Parteien vernommen. Zu der schwierigen Bewertung der Aussagen kommt, dass einige der eingeplanten Zeugen sich auf ein aus ihrer Sicht umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht beriefen.

Kommt bald die Entscheidung?

Für die beiden Termine in dieser Woche werden weitere Zeugenbefragungen erwartet. Spannend könnte dabei werden, was der mittlerweile rechtskräftig verurteilte ehemalige Audi-Motorenchef Wolfgang Hatz aussagt.
Alle Beteiligen erhoffen sich zudem eine Einschätzung der Richter, was die Beweisaufnahme bisher erbracht hat und wie es im Prozess weitergehen soll. Der Musterentscheid ist und bleibt aber nicht absehbar. (dpa/red)
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ausland

Pistorius strebt Bau neuer Hightech-Waffen mit Ukraine an – Reichweite bis zu 1.500 Kilometer

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hat die gemeinsame deutsch-ukrainische Entwicklung und Produktion von Drohnen mit Reichweiten von bis zu 1.500 Kilometern angekündigt. Deutschland setze im Bereich unbemannter Systeme auf Joint Ventures zwischen deutschen und ukrainischen Unternehmen, sagte Pistorius am Montag bei einem nicht öffentlich angekündigten Besuch in Kiew.
Dies gelte „ganz besonders für die gemeinsame Entwicklung und Produktion von Drohnen mit unterschiedlichen Reichweiten von unter 100 Kilometern bis zu 1.500 Kilometern“.
 
Der Verteidigungsminister will die Zusammenarbeit beider Staaten weiter ausbauen.

Der Verteidigungsminister will die Zusammenarbeit beider Staaten weiter ausbauen.

Foto: Kay Nietfeld/dpa

 
In der Ukraine stehen politische Gespräche an.

In der Ukraine stehen politische Gespräche an.

Foto: Kay Nietfeld/dpa

Enge militärische Zusammenarbeit

Pistorius sagte an der Seite seines ukrainischen Amtskollegen Mychailo Fedorow zudem die Fortsetzung der Ausbildung ukrainischer Soldaten zu. Bislang habe Deutschland „fast 27.000 Soldatinnen und Soldaten“ der Ukraine ausgebildet, sagte Pistorius. Deutschland werde dies fortsetzen, „also auch für die Zeit nach einem Waffenstillstand“. Dies sei „einer von mehreren Bestandteilen möglicher europäischer Sicherheitsgarantien“.
Pistorius hob die inzwischen enge militärische Zusammenarbeit zwischen Deutschland und der Ukraine hervor. „Die Ukraine und Deutschland, wir sind strategische Partner“, sagte er. Die Ukraine stelle im Rahmen dieser Kooperation Deutschland bereits Daten zur Verfügung.
Der Bundesverteidigungsminister sagte ferner, zudem werde sich die Bundeswehr im zweiten Halbjahr „sehr intensiv“ mit ukrainischen Battle-Management-Systemen beschäftigen – also mit Software, die bei der Planung, Ausführung und Überwachung militärischer Einsätze verwendet wird. „Es ist denkbar, dass wir ein solches Battle-Management-System ergänzend bei uns einführen“, sagte Pistorius.

Pistorius will Fähigkeitslücken schließen

Als Deep strike wird die Fähigkeit bezeichnet, wichtige Angriffsziele weit im Hinterland eines gegnerischen Landes zu zerstören. Die europäischen NATO-Partner haben im Bereich der weitreichenden Waffen noch sogenannte Fähigkeitslücken. Pistorius hält es für nötig, dass die NATO-Staaten diese schnellstmöglich schließen.
Er sagte, die Bundesregierung strebe weitere deutsch-ukrainische Gemeinschaftsunternehmen („Joint Ventures“) an. „Dabei profitieren wir von den Erfahrungen der Ukrainer auf dem Gefechtsfeld. Außerdem planen wir, über die Plattform „Brave One“ Entwickler, die vielversprechende Innovationen vorweisen können, zu fördern“, sagte Pistorius.

Ukrainische Kriegserfahrung soll Bundeswehr helfen

Um einen Mangel an weiterreichenden Waffen auszugleichen, hat die Ukraine inzwischen umfangreiche Eigenentwicklungen gemacht. So gilt sie im fünften Jahr des Abwehrkampfes gegen Russland als ein weltweit führendes Land beim Kampf mit Drohnen. Aus leidvollen Erfahrungen an der Front wurden neue Einsatzverfahren abgeleitet.
Inzwischen stehen Russlands Truppen durch die Gegenwehr der von NATO-Staaten unterstützten Ukraine – Deutschland liegt hier ganz vorn – zunehmend unter Druck. Im April verlor das russische Militär erstmals seit Jahren wieder mehr Gebiete in der Ukraine als es neu besetzte.
Vor allem die ukrainischen Drohnen treffen in immer kürzeren Abständen ihre Ziele auch weit hinter der Front. Zugleich sind die Kampfhandlungen weitgehend festgefahren und auf dem Schlachtfeld gibt es kaum echte Bewegung. Allein im April hatte Russland nach westlichen Militärangaben 35.000 Tote und Verletzte zu verzeichnen.

Was kommt nach dem Auslaufen der Waffenruhe?

Mit Sorge wird auf das Auslaufen der Waffenruhe am Montag geblickt, auf die sich Russland und die Ukraine unter Vermittlung von US-Präsident Donald Trump geeinigt hatten.
Anlass dieser Einigung waren die Feierlichkeiten in Russland zum Jahrestag des Sieges über Nazi-Deutschland im Zweiten Weltkrieg.
Kremlchef Wladimir Putin wollte eine störungsfreie Militärparade in Moskau gewährleisten, die ukrainische Seite vor diesem Hintergrund eine längere Waffenruhe durchsetzen.
Russland hat in den Kriegsjahren immer wieder ukrainische Städte und zivile Infrastruktur unter Feuer genommen. Auch trotz der aktuell geltenden Feuerpause setzten russische Truppen nach den Worten des ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj Angriffe „in den für sie entscheidenden Richtungen“ fort.
In seiner abendlichen Videoansprache sagte Selenskyj, Russland habe in den vergangenen 24 Stunden rund 150 Angriffsaktionen gestartet. Auch das russische Militär warf der Gegenseite fortwährende Provokationen und Angriffe vor.

Deutschland will mehr privates Kapital mobilisieren

Deutschland hat seine Unterstützung für den Abwehrkampf der Ukraine zuletzt ausgeweitet. So will die Bundesregierung auch private deutsche Geldgeber verstärkt für Investitionen in ukrainische Rüstungsbetriebe und Gemeinschaftsunternehmen gewinnen.
Um über die Bedingungen dafür zu reden, hatte das Verteidigungsministerium in Berlin eine Konferenzschalte mit Regierungsvertretern der Ukraine ausgerichtet. Erstmals waren auch Banken, Fonds und weitere relevante Akteure des Finanzsektors dabei.
Mitte April hatte die Bundesregierung bei Regierungskonsultationen eine „strategische Partnerschaft“ mit der Ukraine vereinbart und weitere Militärhilfe zugesagt. Die Zusammenarbeit soll künftig weit über die militärische und finanzielle Hilfe Deutschlands hinausreichen, sodass beide Seiten langfristig davon profitieren können.
Bekanntgegeben wurde, dass Deutschland einen Vertrag der Ukraine mit dem US-Rüstungsunternehmen Raytheon über die Lieferung von mehreren hundert Patriot-Raketen finanzieren wird.
Ferner sei mit dem deutschen Unternehmen Diehl Defence die Lieferung weiterer Startgeräte für Iris-T-Luftabwehrsysteme abgemacht worden. Vereinbart wurde auch die Produktion von Drohnen mittlerer und größerer Reichweite. Geplant ist die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens mit dem Ziel der Lieferung Tausender Drohnen.

Waffenhilfe soll Verhandlungsposition der Ukraine stärken

Erklärtes Ziel Deutschlands und der anderen Unterstützer der Ukraine ist es, dem Land eine möglichst starke Position in etwaigen Friedensverhandlungen mit Russland zu verschaffen.  (dpa/afp/red)
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deutschland politik

BASF will großen Solarpark bauen, doch die Netze fehlen


In Kürze:

  • BASF plant den Bau eines riesigen Solarparks in Ludwigshafen.
  • Der Netzbetreiber kann das Projekt aber nicht ans Netz anschließen.
  • Der Grund sind zu geringe Netzkapazitäten.
  • Die Bundesregierung kennt das Problem, hat aber noch keine Speicherstrategie entwickelt.
  • Die bisherigen Speicherprojekte sind marktwirtschaftlich entstanden.

 
Der Chemiekonzern BASF plant einen bis zu 120 Hektar großen Solarpark an seinem Hauptsitz im rheinland-pfälzischen Ludwigshafen. Damit will das Unternehmen grünen Strom aus der Region für die Region bereitstellen und zugleich die CO₂-Bilanz seiner Werke verbessern.
Der Solarpark soll eine installierte Leistung von bis zu 130 Megawatt (MW) erreichen. Damit könnte die Anlage laut Werksangaben rund 140.000 Megawattstunden (MWh) Strom pro Jahr erzeugen.
Um die Klimaziele zu erfüllen, arbeitet der Konzern an der Reduktion seiner Treibhausgasemissionen. Ein zentraler Schritt dabei ist die Umstellung von fossilen auf erneuerbare Energiequellen. Um den dadurch entstehenden Bedarf an grünem Strom zu decken, investiert die BASF in eigene Anlagen für erneuerbare Energien und schließt zudem Verträge mit externen Partnern ab, etwa für Beteiligungen an Offshore-Windparks.
BASF

Direkt am Standort der firmeneigenen Kläranlage in Ludwigshafen soll der Solarpark (schwarze Linien) entstehen.

Foto: Google Maps, Bearbeitung: mf

Pfalzwerke sagen Nein

Das Solarprojekt passt grundsätzlich zur Energiewende, in deren Rahmen der Ausbau erneuerbarer Energien in den vergangenen Jahren deutlich vorangeschritten ist. Allein im Jahr 2025 gingen bundesweit neue Photovoltaikanlagen mit einer Gesamtleistung von rund 17.100 MW in Betrieb.
Doch für die BASF gab es einen Rückschlag: Der Netzbetreiber, die Pfalzwerke Netze AG, erteilte dem Vorhaben eine Absage. Laut dem Energieunternehmen sei ein Anschluss dieser Größenordnung in den bestehenden Netzstrukturen „nicht realisierbar“. Dazu wäre zuvor ein „massiver Netzausbau“ nötig. Oder anders gesagt: Bei sonnigem Wetter würde der Solarpark so viel Strom in die umliegende Netzinfrastruktur abgeben, dass diese zusammenbrechen könnte.
Die Pfalzwerke könnten die Anlage lediglich an einen einzigen Netzanschlusspunkt anbinden – technisch jedoch nicht in dieser Größenordnung. Nach Angaben des Unternehmens müsste die erforderliche Netzanschlussleistung sogar rund 50 Prozent höher sein als die der nahe gelegenen Großstadt Kaiserslautern, die wiederum über mehrere Umspannwerke versorgt wird.
Auch würde die Stromproduktion der Anlage bei intensiver Sonneneinstrahlung den Bedarf der Region deutlich übersteigen. Der überschüssige Strom müsste laut Pfalzwerken über das Hoch- oder Höchstspannungsnetz abtransportiert werden. Dadurch erhöhe sich das Risiko für Netzstörungen und Versorgungsunterbrechungen, zumal bei hoher Sonneneinstrahlung auch in anderen Regionen Deutschlands zunehmend Stromüberschüsse ausgeglichen werden müssen.
Trotz dieser technischen Hürden will die BASF das Solarprojekt dennoch realisieren. In welcher Größe und mit welcher Verzögerung dies möglich sein wird, ist derzeit noch unklar.

BMWE: Netzausbau „zwingend erforderlich“

Auch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) sprach bereits im vergangenen Herbst von fehlenden Netzkapazitäten. Den Netzausbau im Transport- und Verteilnetz bezeichnete die Behörde daher als eine „zwingend erforderliche“ Maßnahme der Energiewende. Erst dadurch werde die Netzintegration erneuerbarer Energiequellen möglich.
In den vergangenen Jahren kam es immer wieder zu Verzögerungen. Der Netzausbau verläuft nicht durchgängig planmäßig. Dennoch gehen die Institute, die den Monitoringbericht für das BMWE erstellt haben, von deutlichen Fortschritten bis zum Jahr 2030 aus.
Die Kosten des Netzentwicklungsplans der Übertragungsnetzbetreiber sind inzwischen auf rund 440 Milliarden Euro gestiegen – allein im Übertragungsnetz. Hinzu kommen weitere Kosten für die Verteilnetze. Hier belaufen sich die Kosten auf deutlich über 235 Milliarden Euro bis 2045.
Da bis zu 25 Prozent der Niederspannungs- und Mittelspannungsebene in den bisherigen Ausbauplänen nicht berücksichtigt sind, gelten weitere Kostensteigerungen als wahrscheinlich.
Insgesamt könnten die Kosten für den Netzausbau sogar deutlich über 1 Billion Euro steigen. So ermittelte im vergangenen Jahr eine Studie im Auftrag der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) für diese Sparte 1,2 Billionen Euro bis 2049. Die gesamte Energiewende komme demnach auf bis zu 5,4 Billionen Euro.

Stromspeicher unterliegen gleichem Problem

Wie bereits erwähnt, erzeugen die zahlreichen Photovoltaikanlagen in Deutschland tagsüber schon deutlich mehr Strom, als direkt verbraucht werden kann. Diesen Überschuss müssen die Netzbetreiber entweder abführen oder abregeln. Dieses Überangebot führt zunehmend zu Minuspreisen an der Strombörse, was als Alarmsignal gilt.
Eine oft genannte Lösung und Forderung ist daher der schnellere Ausbau von Batterieparks, um die temporären Stromüberschüsse aufzunehmen. In den Abendstunden, in denen von deutschen Kraftwerken häufig zu wenig Strom kommt, könnten die Speichersysteme den überschüssigen Strom wieder ins Netz einspeisen. So könnten sie die Stromnetze harmonisieren und stabilisieren.
Allerdings unterliegen Batterieparks demselben Problem wie die von der BASF geplante Großsolaranlage. Aufgrund der fehlenden Netzkapazitäten können Energieunternehmen neue Speicherprojekte vielerorts nicht realisieren. Das führt zu einem erheblichen Anschlussstau mit langen Wartezeiten für die Antragsteller. Das Energieversorgungsunternehmen Westenergie spricht in diesem Zusammenhang teilweise von bis zu zehn Jahren.
Befürworter des schnelleren Batterieausbaus finden sich auch in der Branche der erneuerbaren Energien. So fordert der Bundesverband Solarwirtschaft ein verbindliches Ausbauziel von 100 Gigawattstunden (GWh) bis 2030. Aktuell beträgt die gesamte Speicherkapazität Deutschlands 28,1 GWh und die Speicherleistung liegt bei 18,4 Gigawatt (GW).

Der Bundesverband Solarwirtschaft fordert ein verbindliches Ausbauziel bis 2030.

Die Bundesregierung bremst den Ausbau der Stromspeicher zwar nicht, verfügt jedoch derzeit über keine klare Speicherstrategie. Im Gegensatz zu Photovoltaik und Windkraft erfährt die Speicherbranche keine staatliche Förderung. Batterieprojekte entwickeln sich daher eigenständig und marktwirtschaftlich. Ein Batteriepark kann sich je nach Rahmenbedingungen in wenigen Jahren finanziell amortisieren.
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deutschland

Digitalministerium: Immer noch mehr als 100 Stellen unbesetzt

In dem vor einem Jahr gegründeten Ministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) sind nach den Angaben des Hauses immer noch mehr als 100 Stellen unbesetzt.
„Zum Stichtag 30.04.2026 waren im BMDS insgesamt 109 Stellen unbesetzt“, heißt es in einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion, über die das Nachrichtenportal t-online am Montag berichtete.
Der Hauptgrund für die vakanten Stellen sei die „nach wie vor zu leistende Aufbauarbeit“ des Ministeriums sowie „allgemein übliche Fluktuation“, heißt es darin weiter. Zahlreiche Besetzungen von Planstellen seien „aktuell noch im Zulauf“.
Demnach fehlt in allen Abteilungen des Ministeriums bislang noch Personal.

Welche Stellen unbesetzt sind

Konkret unbesetzt sind 36 Stellen in der zentralen Verwaltungseinheit, 22 Stellen in der Hausleitung, 20 Stellen in der Abteilung für Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau, 13 in der Abteilung Digitalpolitik und Wirtschaft, neun in der Abteilung für Kommunikation und Strategie, sechs in der Abteilung Deutschland-Stack sowie drei Stellen in der Abteilung Digitale Infrastrukturen. Der Deutschland-Stack ist ein Großprojekt des Ministeriums zur Digitalisierung der Verwaltung.
Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) bezifferte die aktuelle Zahl der Mitarbeiter seines Ministeriums am Donnerstag im Bundestag auf 550.
Ein Jahr nach der Gründung versprach er spürbare Fortschritte bei der Digitalisierung der Verwaltung und dem Bürokratieabbau. „Wir bauen nicht nur ein Ministerium, wir arbeiten an einem Staat, der besser liefert“, sagte Wildberger. Der Auftrag sei, „dieses Land wieder handlungsfähiger zu machen“. (afp/red)
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ausland

Iranische Staatsmedien: Offizielle Antwort auf US-Vorschlag übermittelt – Atomprogramm derzeit kein Thema

Im zähen Ringen um einen Ausweg aus dem Iran-Krieg hat US-Präsident Donald Trump Teheran vorgeworfen, die USA an der Nase herumzuführen.

„Der Iran hat mit den Vereinigten Staaten und dem Rest der Welt seit 47 Jahren Spielchen gespielt (Verzögerung, Verzögerung, Verzögerung!)“, schrieb Trump am Sonntag, 10. Mai, in seinem Onlinedienst Truth Social.

Iran hat laut der staatlichen Nachrichtenagentur Islamic Republic News Agency (IRNA) seine offizielle Antwort auf den jüngsten US-Vorschlag für ein Abkommen über ein dauerhaftes Ende des Krieges zwischen beiden Ländern übermittelt.

Atomprogramm später Thema

IRNA erklärte, die aktuellen Verhandlungen sollten sich ausschließlich auf die Einstellung der Feindseligkeiten in der Region konzentrieren.

Andere Themen, einschließlich des iranischen Atomprogramms, sollten zu einem späteren Zeitpunkt behandelt werden.

Die US-Regierung hatte bereits am Freitag mit einer Antwort aus Teheran gerechnet. „Ich erhalte angeblich heute Abend einen Brief, also werden wir sehen, wie das läuft“, sagte US-Präsident Donald Trump am Freitag (Ortszeit) vor Journalisten.

Zuvor hatte bereits US-Außenminister Marco Rubio erklärt, Washington erwarte für Freitag eine iranische Reaktion auf den Vorschlag.

Teheran droht Paris und London mit „entschiedener Antwort“

Die iranische Regierung droht Großbritannien und Frankreich mit einer „entschiedenen und sofortigen Antwort“, falls deren Kriegsschiffe in der Straße von Hormus aktiv werden.
„Wir erinnern sie daran, dass sowohl in Kriegs- als auch in Friedenszeiten allein die Islamische Republik Iran in der Straße für Sicherheit sorgen kann und sie keinem Land erlauben wird, sich in diese Dinge einzumischen“, erklärte Vize-Außenminister Kasem Charibabadi am Sonntag im Onlinedienst X.
Der französische Präsident Emmanuel Macron betonte unterdessen, seine Regierung habe „nie“ einen Einsatz von Kriegsschiffen in der Straße von Hormus geplant, sondern eine „mit dem Iran abgestimmte“ Mission zur Sicherung der Schifffahrt in der Meerenge.

Waffenruhe brüchig trotz diplomatischer Bemühungen

Inmitten des Ringens um eine diplomatische Lösung des Irankriegs ist die Waffenruhe erneut verletzt worden.
Der Golfstaat Kuwait wurde von mutmaßlich iranischen Drohnen angegriffen. Die Streitkräfte hätten dort „mehrere feindliche Drohnen“ im eigenen Luftraum entdeckt und darauf reagiert, teilte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums mit.
Auch die Vereinigten Arabischen Emirate meldeten neuen Beschuss. Die Flugabwehr habe zwei iranische Drohnen abgewehrt, so das emiratische Verteidigungsministerium.
Die diplomatischen Bemühungen laufen derweil weiter.
Am Samstag, 9. Mai, trafen sich US-Außenminister Marco Rubio und der Sondergesandte des Weißen Hauses, Steve Witkoff, mit dem katarischen Ministerpräsidenten Mohammed bin Abdulrahman Al Thani, um eine Vereinbarung zur Beendigung des Kriegs zu erreichen, wie das Portal „Axios“ unter Berufung auf zwei mit der Angelegenheit vertraute Quellen mitteilte.
Das Weiße Haus halte Katar für besonders effektiv in Verhandlungen mit Iran, hieß es weiter. Pakistan vermittelt im Irankrieg offiziell, Katar agiert eher im Hintergrund.

Zeitung: Neue Gespräche in Islamabad möglich

Seit gut einem Monat gilt eine Waffenruhe im Irankrieg. Die militärischen Spannungen sind jedoch nach wie vor beträchtlich.
Gespräche der Konfliktparteien unter der Vermittlung Pakistans könnten laut „Wall Street Journal“ in der kommenden Woche erneut in Islamabad stattfinden.
Zuletzt waren Pläne für weiteren Gesprächsrunden in der pakistanischen Hauptstadt mehrmals gescheitert.
Ob der Iran seine Reaktion auf einen US-Friedensvorschlag mittlerweile übergeben hat, ist indes unbekannt. Weder die iranische Seite noch die US-Regierung äußerten sich bislang dazu.
Irans Regierung hatte vor wenigen Tagen mitgeteilt, man prüfe einen Vorschlag aus den USA. Dabei handelt es sich um eine 14 Punkte umfassende Absichtserklärung. Deren Ziel ist es unter anderem, einen Rahmen für zunächst 30 Tage dauernde Verhandlungen zu schaffen, um den Krieg zu beenden.
Diskutiert werden Medienberichten zufolge auch eine Lockerung von US-Sanktionen sowie Vereinbarungen zur Zukunft der Straße von Hormus. Zudem soll eine Grundlage für Verhandlungen über Irans umstrittenes Atomprogramm geschaffen werden.

Russland könnte Uran aus dem Iran lagern

Russland ist nach den Worten von Präsident Wladimir Putin bereit, angereichertes Uran aus dem Iran abzutransportieren und einzulagern. Das sagte Putin bei einer außerordentlichen Pressekonferenz nach den Feierlichkeiten zum Jahrestag des Sieges im Zweiten Weltkrieg.
Ursprünglich habe dazu Einigkeit bestanden, doch hätten die USA plötzlich ihre Haltung verschärft. Der Kremlchef sagte, dass Russland bereits einmal im Jahr 2015 angereichertes Uran aus dem Iran abtransportiert habe. Der Iran habe Russland vertraut, „und das nicht ohne Grund“.
Moskau sei bereit, „diese Erfahrung zu wiederholen“. Er sagte, dass alle Konfliktparteien – der Iran, die USA und Israel – damit einverstanden gewesen seien. „Doch dann verschärften die Vereinigten Staaten ihre Position und forderten den Abtransport ausschließlich auf das Gebiet der USA. Daraufhin verschärfte der Iran seine Position.“

Großbritannien bereitet Marieneinsatz vor

Großbritannien hat unterdessen einen Zerstörer für einen möglichen Einsatz zum Schutz von Handelsschiffen in der Straße von Hormus entsandt.
Die „HMS Dragon“ werde in Position gebracht, um an einer von Großbritannien und Frankreich geführten Mission teilzunehmen, sobald die Feindseligkeiten zwischen dem Iran und israelisch-amerikanischen Streitkräften enden, zitierte die britische Nachrichtenagentur PA eine Mitteilung des Verteidigungsministeriums in London am Samstag.
Das Schiff war zuletzt im östlichen Mittelmeer im Einsatz, nachdem ein britischer Luftwaffenstützpunkt in Zypern von einer Drohne iranischer Bauart getroffen worden war.

Auch Deutschland will sich beteiligen

Unter Führung Frankreichs und Großbritanniens bereitet ein internationales Bündnis einen möglichen Marineeinsatz nach einem Ende der Kampfhandlungen vor.
Deutschland erwägt, sich mit Minenjagdbooten, einer Führungs- und Versorgungsplattform sowie seegestützter Aufklärung zu beteiligen.
Der wichtige Schifffahrtsweg durch die Meerenge von Hormus wird seit Wochen vom Iran blockiert. Die Folgen für die Weltwirtschaft sind erheblich. Die USA haben ihrerseits eine Blockade iranischer Häfen verhängt.

Flughäfen warnen vor weiteren Flugstreichungen

Angesichts drohender Lücken in der Versorgung mit Kerosin warnt die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) vor Flugstreichungen und Preiserhöhungen.
„Es ist zu befürchten, dass vor allem bei Low-Cost-Airlines und touristisch weniger bedeutsamen Destinationen weitere Flüge gestrichen werden“, sagte Ralph Beisel, ADV-Hauptgeschäftsführer, der „Welt am Sonntag“.
Im Worst-Case-Szenario drohe an manchen Flughäfen ein Kapazitätseinbruch von zehn Prozent. Hochgerechnet auf alle Flughäfen wären 20 Millionen Fluggäste betroffen, so Beisel.
Einige Ziele würden dann gar nicht mehr angeflogen, andere seltener und zu höheren Preisen.
Infolge der wegen des Irankriegs gestörten Öltransporte durch die Straße von Hormus schnellten die Preise für den Flugtreibstoff Kerosin in die Höhe. Einige Airlines sagten deswegen bereits Flüge ab. (afp/dpa/red)
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Özdemir hält Rückzug der Grünen von X für falsch

Der designierte baden-württembergische Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) hält den Rückzug seiner Partei von X für falsch und will bei dem Internetdienst bleiben.
Gerade auf schwierigen Plattformen „dürfen wir das Feld nicht denen überlassen, die am lautesten schreien oder Desinformation verbreiten“, sagte er dem „Münchner Merkur“ laut Vorabmeldung vom Sonntag, 10. Mai.
Grüne, SPD und Linke hatten Anfang Mai erklärt, sich in einer untereinander abgestimmten Aktion vom Internetdienst X zurückzuziehen.
Betroffen sind demnach sowohl die offiziellen Accounts der Parteien und Fraktionen als auch die privaten Accounts führender Vertreter. Den Abgeordneten hatten die Fraktionen aber diese Entscheidung freigestellt.
„Ich kann die Entscheidung vieler gut nachvollziehen – X hat sich stark verändert und vieles dort ist problematisch“, sagte Özdemir der Zeitung.
„Aber ich halte es trotzdem für falsch, sich komplett zurückzuziehen.“ Außer ihm wollen demnach auch die Grünen-Politiker Omid Nouripour, Konstantin von Notz und Ricarda Lang auf X aktiv bleiben. (afp/red)
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„Gaspreiskrise“ droht: Bundesrat fordert Berlin zum Handeln auf


In Kürze:

  • Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, die Gasversorgung für den kommenden Winter sicherzustellen.
  • Die Gasspeicherfüllstände sind mit 27,3 Prozent auf einem niedrigen Niveau.
  • Eine ausreichende Befüllung über den Sommer ist durch die geopolitische Lage ungewiss.
  • Bundesnetzagentur mahnt zur Gelassenheit.

 
Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert, unverzüglich eine Strategie zu entwickeln, um die Gasspeicherfüllstände bis zur Heizperiode 2026/2027 auf ein angemessen sicheres Niveau zu heben.
Die Länderkammer stimmte am Freitag, 8. Mai, einer Entschließung mit dem Titel „Gaspreiskrise rechtzeitig abwenden, Speicherfüllstände langfristig sichern“ zu.

Speicher füllen sich nur langsam

Hintergrund ist die Befürchtung, dass sich die Gasspeicher bis November nicht ausreichend befüllen. Die Betreiber der Gasspeicher füllen diese nach marktwirtschaftlichen Prinzipien. Über die Sommermonate kaufen sie Erdgas günstig bei niedriger Nachfrage ein, lagern es und verkaufen es im Winter teurer.
Aufgrund des Irankrieges und der Blockade der Straße von Hormus ist der Gaspreis jedoch zunächst stark angestiegen – von 3,3 Cent pro Kilowattstunde (Ct./kWh) auf 6,2 Ct./kWh. Zwar sank er inzwischen wieder auf 4,4 Ct./kWh, aber durch den erhöhten Preis ist eine normale Befüllung für die Betreiber wenig attraktiv.
Hinzu kommt der allgemein niedrige durchschnittliche Füllstand der deutschen Gasspeicher. Nach dem Tiefstand von 20,7 Prozent am 23. Februar ging es nur langsam aufwärts.
Momentan beträgt der Füllstand 27,3 Prozent (Stand: 8. Mai 2026), der Anstieg zum Vortag lag bei 0,1 Prozentpunkten. Der aktuelle Füllstand ist somit 7,8 Prozentpunkte niedriger als ein Jahr zuvor. Der Füllstand von Deutschlands größtem Gasspeicher Rehden beträgt nur 3,9 Prozent.
Allgemeines Ziel bis zum 1. November sind 80 Prozent für die meisten Kavernenspeicher und 45 Prozent für bestimmte Porenspeicher. Im Schnitt beträgt das gesetzliche Soll somit rund 70 Prozent bundesweit. In den kommenden 175 Tagen bis dahin muss der durchschnittliche tägliche Anstieg des Speicherfüllstandes also 0,244 Prozentpunkte betragen.

Durchschnittlicher Füllstand der deutschen Gasspeicher im Verlauf.

Foto: Bildschirmfoto Bundesnetzagentur

Energiepreisschocks gefährden Konjunktur

Mit dem Beschluss des Bundesrates steht nun das Ziel im Raum, die Gefahr steigender Kosten im kommenden Winter abzuwenden. Der Krieg im Nahen Osten habe signifikante und schon jetzt spürbare Preiseffekte auf den Weltmärkten ausgelöst, heißt es in der Begründung zur Initiative. Diese hat das Bundesland Saarland eingereicht, Mecklenburg-Vorpommern ist dem beigetreten.
Demnach würden sich die aktuellen Preissteigerungen bis zum Ende des Jahres auch auf die Kunden in Deutschland auswirken – trotz mittelfristiger Vertragsbindungen.
Die Rede ist von möglichen Versorgungsengpässen im kommenden Winter, ausgelöst durch eine Kältewelle oder ausbleibende Lieferungen. Die Folge davon könnten laut der Begründung Preisschocks sein, die private Haushalte und produzierende Unternehmen gleichermaßen in Bedrängnis brächten.
Die jüngsten Erfahrungen hätten zudem gezeigt, dass Energiepreisschocks die Konjunktur gefährden, die Inflation antreiben und Arbeitslosigkeit verursachen können.

Aufruf, Versorgung sicherzustellen

Die Bundesländer fordern die Bundesregierung zudem auf, geeignete Maßnahmen zu finden, um Erdgas einsparen zu können. Das soll die Versorgung sicherstellen und starke Preisanstiege verhindern.
Ihrer Ansicht nach müsse der Bund diese Maßnahmen dann schnellstmöglich auf den Weg bringen. Diese seien zudem eine Anregung, eine strategische Gasreserve für Deutschland einzuführen, die strikt für Gasversorgungsnotfälle ausgestaltet werden solle. Es stehe im Vordergrund, die Gasversorgungssicherheit und Resilienz zu stärken.
Im nächsten Schritt soll die Bundesregierung die Entschließung erhalten. Wann und wie sie die Vorschläge und Anregungen aufgreift, stehe ihr laut dem Bundesrat frei.

Bundesnetzagentur: Keine Hektik notwendig

Die Bundesnetzagentur sieht in der aktuellen Lage trotz der vergleichsweise niedrigen Speicherstände keinen Grund zur Sorge. „Sich Mitte Mai schon volle Speicher zu wünschen, kann ich emotional verstehen“, sagte der Behördenchef Klaus Müller dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“. Ökonomisch und physikalisch ist das aber nicht notwendig, ergänzte er.
Müller verwies auf die vier Flüssiggasterminals an Nord- und Ostsee, die schon im letzten Winter stark geholfen hätten. Gasspeicher seien immer noch wichtig, „aber diese Fixierung, wie sie in 2022/2023 noch richtig war, die ist so nicht mehr notwendig.“
Trotzdem seien in den vergangenen zwei Wochen drei Prozentpunkte eingespeichert worden, „also zu einem sehr frühen Zeitpunkt“, sagte Müller dem RND. Die Kavernenspeicher, die großen Speicher in Deutschland, könnten innerhalb von 30 Tagen befüllt werden. Die Gashändler seien nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. „Aber man muss jetzt nicht in Hektik verfallen“, betonte Müller.
(Mit Material von dts)
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Hantavirus: Deutsche Passagiere zurückerwartet

Nach dem tödlichen Hantavirus-Ausbruch auf dem Kreuzfahrtschiff „Hondius“ werden am Sonntagabend vier deutsche Passagiere des Schiffs in den Niederlanden erwartet.
Dort werden sie von Vertretern des Ständigen Arbeitskreises der Kompetenz- und Behandlungszentren für Krankheiten durch hochpathogene Erreger (Stakob) in Empfang genommen, wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums in Berlin mitteilte.
Anschließend sollen die vier nach Deutschland gebracht und dort ärztlich betreut werden.
Anfang der Woche sollen die Betroffenen dann in ihre jeweiligen Bundesländer transportiert und nach den Anordnungen der dortigen Gesundheitsämter unter Quarantäne gestellt werden, hieß es weiter.
Laut einer Liste der „Hondius“-Reederei befanden sich zuletzt sechs Deutsche an Bord des Kreuzfahrtschiffes. Eine weitere Deutsche war Anfang des Monats infolge einer Hantavirus-Infektion gestorben.

Evakuierung des Schiffs begonnen

Am Sonntag begann vor der Kanareninsel Teneriffa die Evakuierung des Schiffs, nur ein Teil der Besatzung soll an Bord bleiben.
Mit einer Sondermaschine wurden am Sonntagmorgen zunächst 14 spanische Passagiere und Besatzungsmitglieder zu einem Militärflughafen nach Madrid geflogen und in ein Armeekrankenhaus gebracht. Am Nachmittag landete eine Maschine mit fünf Franzosen nördlich von Paris.
Die Kreuzfahrtpassagiere sollen zunächst für drei Tage in einer Klinik unter Quarantäne gestellt und gründlich untersucht und anschließend 45 Tage lang zu Hause unter Quarantäne gestellt werden.
Drei Passagiere der „Hondius“ waren nach einem Ausbruch des Hantavirus gestorben. Insgesamt wurden unter den rund 150 Insassen des Kreuzfahrtschiffs nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation WHO sechs Infektionen mit dem von Mensch zu Mensch übertragbaren Andes-Hantavirus nachgewiesen, zudem gibt es zwei Verdachtsfälle.
Auch wenn derzeit keiner der Menschen an Bord Symptome hat, gelten sie laut WHO aufgrund der langen Inkubationszeit des Hantavirus von bis zu sechs Wochen als „Hochrisikokontakte“. Zugleich betont die WHO, dass das Risiko für die Allgemeinbevölkerung „absolut gering“ sei. (afp/red)
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Wirtschaftsministerin Reiche besucht Problemraffinerie PCK in Schwedt

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) besucht am Montag, 11. Mai, um 10:45 Uhr gemeinsam mit Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) die PCK Raffinerie in Schwedt an der polnischen Grenze.
Nach einer Rundfahrt über das Raffineriegelände soll ein Fördermittelbescheid für ein Projekt zur Herstellung synthetischer Flugkraftstoffe übergeben werden. Gegen Mittag ist ein Pressestatement geplant.
Die PCK stand wiederholt im Fokus, weil sie von einer deutschen Tochterfirma des russischen Rosneft-Konzerns kontrolliert wird und ihre Belieferung mit Rohöl deshalb immer wieder in Frage stand.
Zuletzt stoppte Russland die Belieferung der Raffinerie mit Pipeline-Öl aus Kasachstan. Zudem klagte Rosneft erneut gegen die Treuhandanordnung der Bundesregierung für seine Tochterfirma. Die PCK versorgt weite Teile Nordostdeutschlands mit Kraftstoffen. (afp/red)
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gesellschaft

Die Eisheiligen kommen: Regen und Gewitter zum Start in die neue Woche

Zum Wochenausklang aufziehende Schauer und Gewitter bleiben auch in der neuen Woche erhalten. Am Montag ist es meist stark bewölkt bis bedeckt, wie der Deutsche Wetterdienst in Offenbach mitteilte. Teils kräftiger Regen breitet sich im Tagesverlauf vom Südwesten und Westen über die Mitte bis in den Nordosten aus.
Zwischen Alpenrand und Lausitz seien auch teils starke Gewitter möglich, heißt es. Höchstwerte zwischen 15 und 20 Grad werden dabei im Süden und Osten erwartet, im Rest des Landes bleibt es bei 9 bis 14 Grad kühl.
In der Nacht zum Dienstag fällt im Süden und Südosten zeitweise Regen, der an den Alpen länger anhält. In den Mittelgebirgen sei teils mit leichtem Frost zu rechnen.

Wechselhaftes Wetter zur Wochenmitte

Vereinzelte Graupelgewitter sind am Dienstag möglich. Im Land ist es weiterhin wechselnd bewölkt, gebietsweise kann es Schauer geben. Oberhalb von 700 bis 900 Höhenmetern wird daraus Schnee.
Im Tagesverlauf lässt der Regen von Westen und Südwesten her nach und es lockert auf. Die Meteorologen rechnen mit sehr kühlen Höchsttemperaturen von 8 bis 14 Grad, am Oberrhein bis 16 Grad. In der folgenden Nacht ziehen die Schauer gen Osten ab. Im Nordwesten später erneut Regen.
Zur Wochenmitte wird teils heiteres Wetter erwartet, meist ist es aber wolkig bis stark bewölkt.
Im Süden und Südosten bleibt es weitgehend trocken, in den übrigen Regionen breitet sich von Nordwesten her schauerartiger Regen aus. Auch vereinzelte kurze Gewitter sind bei Temperaturen von 11 bis 17 Grad nicht ausgeschlossen. (dpa/red)