Tag: Parlament
Sollte die AfD in Sachsen-Anhalt die parlamentarische Mehrheit verfehlen, könnte es zu einer CDU-geführten Minderheitsregierung kommen. Solch ein Regierungsmodell ist in Deutschland die Ausnahme. Aber auch Sachsen-Anhalt hat damit schon Erfahrung – das „Magdeburger Modell“ funktionierte viele Jahre. Ein Überblick:
Das wohl bekannteste Beispiel einer längeren Minderheitsregierung ist das „Magdeburger Modell“ in Sachsen-Anhalt. 1994 bildete die SPD mit ihrem Ministerpräsidenten Reinhard Höppner dort eine rot-grüne Minderheitsregierung, die von der damaligen PDS, der Vorgängerin der heutigen Linkspartei, toleriert wurde.
Als die Grünen 1998 aus dem Landtag flogen, wurde das Modell mit einer reinen SPD-Minderheitsregierung fortgesetzt. Diese hielt bis zur Landtagswahl 2002.
Zuvor gab es bereits von 1976 bis 1977 in Niedersachsen eine Minderheitsregierung, nachdem trotz knapper Mehrheit der damaligen SPD-FDP-Koalition der CDU-Politiker Ernst Albrecht überraschend zum Ministerpräsidenten gewählt wurde.
Die CDU-Minderheitsregierung wurde von der FDP über mehrere Monate hinweg geduldet, bis sich die Parteien zu einer Koalition zusammenschlossen.
Auch im Saarland regierte von 1975 bis 1977 eine CDU-Regierung unter Ministerpräsident Franz-Josef Röder ohne eigene Mehrheit. Die FDP stimmte unter anderem dem Landeshaushalt zu. Die Tolerierung mündete dann ebenfalls in eine schwarz-gelbe Koalition.
In Hessen amtierte zwischen 1984 und 1985 eine von den Grünen offiziell tolerierte SPD-Minderheitsregierung unter Holger Börner. Ende 1985 einigten sich SPD und Grüne formell auf eine Koalition.
Das Modell einer PDS-tolerierten Minderheitsregierung gab es 2001 auch in Berlin. Nachdem die große Koalition unter dem Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) an der Berliner Bankenaffäre scheiterte, ließ sich Klaus Wowereit (SPD) im Abgeordnetenhaus zum Nachfolger wählen. Er regierte einige Monate mit einer rot-grünen Minderheitsregierung, die von der PDS gestützt wurde.
Das war nicht der erste Minderheitssenat in Berlin. 1981 ließ sich Richard von Weizsäcker zum Regierenden Bürgermeister wählen, obwohl die CDU bei der damaligen Abgeordnetenhauswahl die absolute Mehrheit knapp verfehlt hatte.
Weizsäcker hatte die Unterstützung einiger Abgeordneter von der FDP – die 1983 dann auch als Koalitionspartner in den Senat eintrat.
Nachdem bei der Landtagswahl 2010 in Nordrhein-Westfalen die schwarz-gelbe Koalition unter Ministerpräsident Jürgen Rüttgers ihre Mehrheit verlor, wurde eine rot-grüne Minderheitsregierung unter Hannelore Kraft gebildet. Diese hielt bis 2012. Dann gab es eine vorgezogene Neuwahl, bei der Rot-Grün die Mehrheit holte.
In Thüringen führte Bodo Ramelow (Linke) bis 2024 eine rot-rot-grüne Regierung für eine Legislatur ohne eigene Mehrheit, auch durch die Coronapandemie. Um Gesetzesvorhaben wie den Landeshaushalt durchzubringen, war die Regierung vor allem auf die CDU-Opposition angewiesen.
Allerdings beschloss der Landtag damals auf CDU-Initiative auch eine Senkung der Grunderwerbsteuer mit Stimmen von AfD und FDP.
Auch die Nachfolgeregierung in Thüringen aus CDU, SPD und BSW hat keine eigene Mehrheit. Die sogenannte Brombeerkoalition von Mario Voigt (CDU) verfügt über genau die Hälfte der Sitze im Landtag, ihr fehlt damit die absolute Mehrheit. Die Koalition arbeitet seit 2024 mit der Linksfraktion zusammen, um bei notwendigen Beschlüssen die fehlende Stimme zu bekommen.
Seit 2024 amtiert auch in Sachsen eine rot-schwarze Minderheitsregierung relativ geräuschlos. Die Koalition unter Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) spricht über einen „Konsultationsmechanismus“ ihre Gesetzesinitiativen vorab vor allem mit den Oppositionsfraktionen BSW, Linke und Grüne ab. Eine Zusammenarbeit mit der AfD lehnt sie ab.
Bislang gab es fünfmal Minderheits- oder Übergangsregierungen im Bund – zwei davon besiegelten das Ende einer Koalition. 1962 verließen die FDP-Minister kurzzeitig die Regierung von Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU), um nach der „Spiegel“-Affäre den Rücktritt von Verteidigungsminister Franz Josef Strauß (CSU) zu erzwingen. Zehn Jahre später verlor die damalige SPD-FDP-Koalition unter Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) wegen abtrünniger Abgeordneter ihre Mehrheit.
Im Oktober 1966 verließen die FDP-Minister der damaligen Koalition aus Union und FDP wegen Differenzen über den Bundeshalt das Kabinett von Bundeskanzler Ludwig Erhard (CDU).
Dieser leitete dann bis zu seinem Rücktritt einen Monat später eine CDU/CSU-Minderheitsregierung, tags darauf kam eine große Koalition unter Kurt Georg Kiesinger (CDU) ins Amt.
Mitte September 1982 traten die FDP-Minister in der Koalition mit der SPD von Bundeskanzler Helmut Schmidt zurück, fortan bestand die Regierung nur noch aus SPD-Mitgliedern. Anfang Oktober dann wurde Helmut Kohl (CDU) durch ein konstruktives Misstrauensvotum zum Kanzler gewählt, er führte eine schwarz-gelbe Koalition.
Nach dem Ende der sogenannten Ampelkoalition amtierte schließlich von November 2024 bis zur Bildung der Regierung von Friedrich Merz (CDU) im Mai 2025 für einen kurzen Zeitraum eine rot-grüne Minderheitsregierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).(afp/red)
Zehn BSW-Abgeordnete haben am Freitag, den 4. September offiziell ihren Austritt aus der Partei erklärt – wollen aber zunächst in der Fraktion bleiben.
Das teilte die Gruppe um die Thüringer Finanzministerin Katja Wolf und die Fraktionsvorsitzende Sigrid Hupach mit. Die BSW-Fraktion bestehe zunächst mit zwölf Mitgliedern weiter. Kommende Woche wolle man beraten, wie es weitergehe.
Der BSW-Landesvorsitzende Gernot Süßmuth trat ebenfalls von seinem Amt zurück. Das BSW sei nicht mehr zu retten, sagte er. Die Landesvorsitzende Katja Wolf kündigte an, der Landesvorstand werde seinen Rücktritt erklären. Sie habe in den letzten Tagen schmerzlich zur Kenntnis genommen, dass es „keinen gemeinsamen Weg mehr geben“ könne.
Gleichzeitig kündigte Fraktionschefin Hupach an, dass die Abgeordneten trotz ihres Austritts aus der Partei die Landesregierung weiter unterstützen wollten. „Wir stehen weiter zu Koalition“, sagte sie. Wie die Zusammenarbeit in Zukunft funktionieren solle, präzisierte sie nicht.
Streit über Regierungsbeteiligung
Die BSW-Bundesspitze um Sahra Wagenknecht hatte zuletzt offenen Druck auf den eigenen Landesverband und dessen Abgeordnete ausgeübt, um diese zu einem Koalitionsbruch zu bewegen und Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) zu stürzen. Die Thüringer BSW-Spitze und die BSW-Landtagsfraktion lehnten dies ab. Mit der Forderung der Bundesspitze soll sich am Sonntag auch ein Sonderparteitag des BSW in Erfurt befassen.
Bereits drei Austritte erklärt
Zuvor hatten in dieser Woche bereits drei BSW-Landtagsabgeordnete ihren Austritt aus Partei und Fraktion erklärt und dies mit Kritik an der BSW-Bundesspitze begründet. Bereits am Dienstag hatte die Thüringer BSW-Fraktion den Austritt eines Landtagsabgeordneten aus der Partei bestätigt.
Voigt regiert seit 2024 in einer Dreierkoalition aus CDU, BSW und SPD, die allerdings keine absolute Mehrheit im Landtag hat. Bei Beschlüssen, die diese erfordern, arbeitet die Regierung deshalb mit der Linkspartei zusammen. Die größte Landtagsfraktion stellt die AfD. (afp/dts/red)
Zwei Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt haben sich die Spitzenkandidaten der Parteien zu möglichen Machtoptionen geäußert. Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) sagte am Freitag, den 4. September, im ZDF-„Morgenmagazin“, er wolle „idealerweise das Land aus der Mitte heraus führen“.
Er bekräftigte, weder mit der Linkspartei noch mit der AfD eine Koalition bilden zu wollen. AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund betonte erneut, dass er nur mit absoluter Mehrheit regieren wolle.
Die Frage, ob er sich notfalls mit den Stimmen der Linken zum Ministerpräsidenten wählen lassen würde, beantwortete CDU-Spitzenkandidat Schulze nicht. Er werde das Wahlergebnis abwarten „und dann schauen, wie wir damit umgehen können“, kündigte er an.
AfD-Alleinregierung oder CDU-Bündnis?
Für Linken-Spitzenkandidatin Eva von Angern geht es „zuallererst darum, dass wir hier in Sachsen-Anhalt keine absolute Mehrheit der AfD bekommen“. Sie glaubt auch nicht, dass es dazu kommen wird, wie sie im ZDF ausführte.
Zu möglichen Stimmen für einen CDU-Ministerpräsidenten sagte sie: „Die Stimmen von der Linken wird es geben, wenn verstanden wird, auch bei der CDU, auch bei Sven Schulze, dass es ein Weiter so nicht geben darf.“ Es brauche eine „wirklich klare Aussicht für die Menschen in Sachsen-Anhalt, dass sich ihre konkrete Situation verbessert“.
AfD-Kandidat Siegmund begründete seine Position zur Alleinregierung im ZDF damit, alles umsetzen zu wollen, was er angekündigt habe. „Das kann ich mit aktuell keinem anderen“, sagte er. Den anderen Parteien warf er vor: „Die Brandmauern, die haben andere hochgezogen.“ Die AfD habe „die Realitäten anerkannt“ und sage: „Wenn es keiner mit uns machen will, müssen wir das halt allein machen.“
Sachsen-Anhalt: SPD und Grüne auf Stimmenjagd
SPD-Spitzenkandidat Armin Willingmann sagte im ZDF über den Verlust von Arbeiterstimmen an die AfD: „Ganz ohne Frage hatten möglicherweise Arbeitskräfte den Eindruck gewonnen, dass die SPD sich ein klein bisschen von ihnen abgewandt hat“ und sich womöglich etwas zu sehr „Transferempfängern und anderen Gruppen zuwenden wollte“.
Dies sei nicht unwichtig sei, fügte er an. „Die SPD ist die Partei, die die Schwächeren im Blick hat und das muss auch so sein.“ Tatsächlich aber „sind wir natürlich die Partei der Arbeit“. Diese Wählerinnen und Wähler „müssen wir zurückgewinnen“.
Die Grünen könnten den jüngsten Umfragen zufolge knapp wieder in den Landtag einziehen. Spitzenkandidatin Susan Sziborra-Seidlitz legte im „Morgenmagazin“ dar, wie sie Wählerinnen und Wähler von ihrer Energiepolitik überzeugen will. „Natürlich müssen die Menschen auch spüren, dass das für sie von Vorteil ist“, sagte sie. „Zum Beispiel bei den Strompreisen.“
Sie plädierte dafür, den Energiemarkt in Deutschland anders aufzuteilen „und nicht mit großen Trassen den Süden mit unserem günstigen Strom“ zu versorgen, sondern dafür zu sorgen, „dass der bei uns im Netz günstig bleibt“. So etwas werde auf Bundesebene entschieden, räumte sie ein. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt solle das mit anderen Landesregierungen besprechen, die auch davon profitieren würden.
BSW fordert überparteilichen Regierungschef
Für das BSW forderte Kospitzenkandidatin Claudia Wittig einen „überparteilichen Ministerpräsidenten“ und eine Zusammenarbeit mit allen Fraktionen, auch der AfD. Dieser Regierungschef solle sich „mit wechselnden Mehrheiten für jedes Projekt einzeln“ seine Mehrheiten „zusammensuchen“, führte Wittig aus. „Damit wieder sachbezogen Politik gemacht wird“. Für einen CDU-Ministerpräsidenten Schulze zu stimmen, sei „uns nicht möglich“, sagte sie.
Die FDP liegt ebenso wie das BSW in den jüngsten Umfragen unter der Fünfprozenthürde. FDP-Spitzenkandidatin Lydia Hüskens zeigte sich im ZDF aber zuversichtlich, dass ihre Partei doch wieder in den Landtag einzieht. Sie höre „landauf, landab an Wahlkampfständen und Haustürgesprächen sehr viel Support aus der Bevölkerung“, sagte Hüskens. „Deshalb gehe ich davon aus, dass die Umfrage, wie so oft in Sachsen-Anhalt, nicht das Wahlergebnis ist.“
Am Sonntag wählt Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag. In den Umfragen führt die vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestufte AfD deutlich vor der CDU. Die jüngste Umfrage für das ZDF, die am Donnerstagabend veröffentlicht wurde, sieht die AfD bei 41 Prozent und die CDU bei 23.
Die Linke wird bei elfeinhalb Prozent gesehen und die SPD bei achteinhalb Prozent. Auch die Grünen könnten mit sechs Prozent wieder in den Magdeburger Landtag einziehen. Das BSW und die FDP lagen in der Umfrage unter der Fünfprozenthürde. Aktuell regiert in Sachsen-Anhalt eine Koalition aus CDU, SPD und FDP. (afp/red)
Der Thüringer Landtag stimmt am Freitag (09.00 Uhr) über ein konstruktives Misstrauensvotum gegen Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) ab. Die AfD brachte bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr einen solchen Antrag gegen Voigt ein. AfD-Fraktionschef Björn Höcke begründete dies unter anderem mit dem Entzug von Voigts Doktortitel durch die Technische Universität Chemnitz und einem dadurch entstandenen Vertrauensverlust.
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Ein konstruktives Misstrauensvotum bedeutet, dass der Landtag dem amtierenden Ministerpräsidenten sein Misstrauen ausspricht, indem er mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen anderen Kandidaten in das Amt wählt – in diesem Fall AfD-Rechtsaußen Höcke. Dafür sind mindestens 45 Stimmen nötig. Die AfD liegt mit 32 Abgeordneten deutlich darunter. Bereits im Februar scheiterte ein von der AfD beantragtes Misstrauensvotum gegen Voigt. Die AfD dringt seit längerer Zeit auf seinen Sturz und umwarb dafür zuletzt erfolglos das BSW, dessen Bundesspitze ebenfalls einen Abgang Voigts zugunsten eines „überparteilichen Ministerpräsidenten“ fordert. (afp/red)
Eineinhalb Wochen vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt hat die AfD ihren Vorsprung auf die CDU in einer Umfrage auf 20 Prozentpunkte vergrößert.
In der am Mittwoch, den 26. August, in Köln veröffentlichten Erhebung des Instituts Infratest dimap für die ARD kommt die AfD auf 42 Prozent. Das ist ein Prozentpunkt mehr als bei einer vorangegangenen Befragung von Ende Juli. Die CDU verliert dagegen zwei Punkte und wird aktuell bei 22 Prozent gesehen.
Linke auf Platz drei
Hinter der AfD mit Spitzenkandidat Ulrich Siegmund und der CDU von Ministerpräsident Sven Schulze liegt die Linke bei elf Prozent. Sie verliert im Vergleich zur Befragung vom Juli zwei Punkte.
Die SPD kommt auf acht Prozent und gewinnt einen Punkt hinzu. Die Grünen erreichen sechs Prozent und legen ebenfalls einen Punkt zu. Das BSW mit vier Prozent und die FDP mit drei Prozent würden weiterhin den Einzug in den Landtag verpassen.
AfD strebt Alleinregierung an
Die AfD strebt nach der Wahl am Sonntag kommender Woche eine Alleinregierung in Sachsen-Anhalt an und will erstmals einen Ministerpräsidenten in einem Bundesland stellen.
Ob dies gelingt, hängt auch davon ab, wie viele Parteien insgesamt ins Landesparlament einziehen werden. Auch wenn die AfD bei der Wahl nicht die absolute Stimmenmehrheit erreicht, wäre für sie eine Mehrheit der Sitze denkbar, sofern mehrere der kleineren Parteien an der Fünfprozenthürde scheitern.
Koalitionen mit der AfD schließen die anderen Parteien aus.
Patt bei Frage nach nächster Regierung
Bei der Frage, welche Partei die nächste Landesregierung anführen sollte, herrscht laut Umfrage ein annäherndes Patt. 42 Prozent der Befragten sprechen sich für eine Regierung unter Führung der AfD aus, 41 Prozent für eine unter Führung der CDU.
Eine von der CDU geführte Landesregierung, die aus Mehrheitsgründen von der Linken gestützt würde, fänden 32 Prozent sehr gut oder gut. 59 Prozent fänden eine solche Konstellation hingegen weniger gut oder schlecht.
Schulze bei Direktwahl knapp vor Siegmund
Im direkten Vergleich der Spitzenkandidaten käme Ministerpräsident Schulze bei einer hypothetischen Direktwahl auf 41 Prozent. Für AfD-Herausforderer Siegmund würden sich 39 Prozent entscheiden.
Mit der politischen Arbeit von Schulze sind 30 Prozent zufrieden oder sehr zufrieden. Über Siegmunds Arbeit äußern sich 37 Prozent zufrieden.
1511 Wahlberechtigte befragt
Infratest dimap befragte im Auftrag der ARD 1511 Wahlberechtigte in Sachsen-Anhalt. Die Befragung fand am Montag und Dienstag der laufenden Woche statt. (afp/red)
Als Warnung vor den Folgen einer möglichen AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt hat der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) eine Nachrichtensendung vorübergehend mit einem schwarzen Bildschirm unterbrochen.
„Wie Sie sehen, sehen Sie nichts. Keinen MDR mehr in Sachsen-Anhalt? Und damit auch kein MDR Sachsen-Anhalt heute? Das könnte passieren“, war am Montagabend während der Sendung
„MDR Sachsen-Anhalt heute“ auf schwarzem Hintergrund zu lesen und von einer Stimme im Off zu hören.
AfD liegt in Umfragen vorn
Hintergrund der Aktion ist die bevorstehende Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am Sonntag kommender Woche. Die AfD liegt in den Umfragen derzeit weit vor der regierenden CDU.
Im Fall einer Regierungsübernahme will die vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestufte AfD unter anderem als erste Amtshandlung die Rundfunkstaatsverträge kündigen, die Grundlage für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sind.
MDR-Angebote könnten 2029 wegfallen
Dafür gelten Kündigungsfristen von zwei Jahren. Würde die Kündigung Ende 2028 wirksam, müsste zum 1. Januar 2029 die MDR-Fernsehsendung „Sachsen-Anhalt heute“ eingestellt werden. Auch das Radioprogramm des MDR in Sachsen-Anhalt und die Onlineberichterstattung durch den Sender müssten dann gestoppt werden.
Der MDR machte am Montag demnach auch an anderer Stelle mit kurzen Sendepausen und geschwärzten Bildern auf seiner Webseite darauf aufmerksam. MDR-Intendant Ralf Ludwig begründete dies damit, dass vielen Menschen in Sachsen-Anhalt die Konsequenzen einer Kündigung des Staatsvertrages nicht bewusst seien.
MDR sieht Auftrag gefährdet
Eine Kündigung würde „konkret bedeuten, dass es die Angebote des MDR für Sachsen-Anhalt, aus Sachsen-Anhalt heraus, dann ab 2029 nicht mehr geben würde, weil wir dann schlichtweg keinen Auftrag mehr haben“, sagte Ludwig in der Sendung am Montagabend.
Der MDR ist eine Drei-Länder-Anstalt von Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Ohne Sachsen-Anhalt würde aus dem MDR eine Zwei-Länder-Anstalt – laut Ludwig dann aber nur mit „einem deutlich eingeschränkten Angebot, weil die Finanzierung aus Sachsen-Anhalt fehlt“. (afp/red)
Knapp vier Wochen vor den Wahlen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern ist der sogenannte Wahl-O-Mat für beide Bundesländer gestartet. Nutzer können ihre eigenen Positionen zu 38 politischen Thesen online mit denen der zur Wahl zugelassenen Parteien abgleichen. In Berlin treten 17 Parteien mit Listen bei der Wahl an, in Mecklenburg-Vorpommern 19 Parteien. In beiden Ländern wird zeitgleich am 20. September gewählt.
Das von der Bundeszentrale für politische Bildung entwickelte digitale Angebot soll Wahlberechtigten bei der Entscheidungsfindung helfen. Das Format in Frage-Antwort-Form gibt es seit dem Jahr 2002, es erfreut sich wachsender Beliebtheit. Zuletzt war das Programm zu den Landtagswahlen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz im Einsatz. Auch für die Wahl in Sachsen-Anhalt am 6. September ist der Wahl-O-Mat bereits online.
Insgesamt wurde er im Vorfeld von Wahlen rund 160 Millionen Mal genutzt. Allein vor der Bundestagswahl im vergangenen Jahr gab es 26 Millionen Aufrufe.
Der Wahl-O-Mat errechnet aus den Antworten den Grad der Übereinstimmung mit den Positionen der Parteien. Nutzerinnen und Nutzer können dadurch herausfinden, welche der zur Wahl zugelassenen Parteien ihren eigenen Positionen am nächsten stehen. Das Programm ist unter der Internetadresse www.wahl-o-mat.de erreichbar. (afp/red)
Bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr hat die AfD im Thüringer Landtag ein konstruktives Misstrauensvotum gegen Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) beantragt. Wie der Landtag am Mittwoch in Erfurt mitteilte, wurde für Freitag kommender Woche eine Sondersitzung des Plenums dazu einberufen.
AfD-Landtagsfraktionschef Björn Höcke erklärte zu dem Antrag, ein Verbleib Voigts im Amt sei „allein aus Gründen der politischen Hygiene“ nicht möglich. Bereits im Februar war ein von der AfD beantragtes Misstrauensvotum gegen Voigt im Landtag gescheitert.
Der CDU-Landtagsfraktionsvorsitzende Andreas Bühl warf Höcke „Machtspiele“ vor und schloss einen Erfolg des Antrags aus. „Eine belastbare Aussicht auf die erforderliche Mehrheit hatte er nie und hat er weiterhin nicht“, erklärte Bühl am Mittwoch in Erfurt. „Höcke will nur Chaos stiften.“
SPD-Fraktionschef Lutz Liebscher erklärte, Höcke habe „kein Interesse an konstruktiver Politik“. Er wolle „provozieren, blockieren und Thüringen politisch vorführen“. „Das erneute Misstrauensvotum ist nichts anderes als parlamentarischer Krawall mit Ansage – ohne tragfähige Mehrheit, ohne tragfähigen Plan“, erklärte Liebscher.
Die AfD ist mit 32 Abgeordneten stärkte Fraktion im Landtag und kann das konstruktive Misstrauensvotum somit im Alleingang beantragen. Zur Wahl eines neuen Regierungschef anstelle von Voigt ist allerdings eine Mehrheit der 88 Landtagsmitglieder nötig, das wären mindestens 45.
In Thüringen regiert die CDU in einer Koalition mit dem BSW und der SPD. Dem Bündnis fehlt aber die absolute Mehrheit, weshalb es im Landtag mit der Linken zusammenarbeitet.
Die AfD dringt seit längerer Zeit auf einen Sturz Voigts. Zur Begründung verweist sie unter anderem darauf, dass ihm die Technische Universität Chemnitz den Doktortitel entzog. Voigt geht dagegen juristisch vor.
Höcke umwarb zuletzt das BSW, dessen Bundesspitze ebenfalls auf einen Sturz Voigts zugunsten eines „überparteilichen Ministerpräsidenten“ dringt, der sich im Landtag fallweise auf wechselnde Mehrheiten auch unter Einbeziehung der AfD stützt. Höcke schlug BSW-Parteigründerin Sahra Wagenknecht als Regierungschefin vor, was diese aber ablehnte.
Das BSW in Thüringen widersetzt sich dem Kurs der eigenen Bundesspitze und hält an der Koalition mit CDU und SPD fest. Am Montag lehnten der von Landesfinanzministerin Katja Wolf geführte BSW-Landesvorstand und die BSW-Landtagsfraktion einen Sturz Voigts mit großer Mehrheit ab. Endgültig klären soll die Positionierung ein Sonderparteitag.
Der AfD-Antrag auf ein weiteres konstruktives Misstrauensvotum und die Debatten um eine mögliche Annäherung zwischen AfD und BSW fallen mitten in eine Zeit richtungsweisender Landtagswahlkämpfe. Im September wird in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin gewählt. Die AfD führt in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern in Umfragen deutlich, in Sachsen-Anhalt könnte sie eventuell erstmals an die Macht kommen.
Das BSW kämpft den Befragungen zufolge in allen drei Bundesländern um den Einzug in die Parlamente. In Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern setzen die Parteiführungen ebenfalls auf das Modell „überparteilicher Ministerpräsidenten“ und ein Ende der strikten politischen Abgrenzung zur AfD, wie sie von den anderen Parteien betrieben wird. Wagenknecht sprach von „Brandmauer-Irrsinn“.(afp/red)
Kurz vor den Landtagswahlen im Osten gewinnt die Auseinandersetzung um eine mögliche Unterstützung der AfD durch das BSW an Schärfe. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) warf dem BSW am Dienstag, den 18. August, in der „Augsburger Allgemeinen“ vor, der AfD in seinem Bundesland an die Macht verhelfen zu wollen.
„Wenn es das BSW in den Landtag schafft, wird es schwer, eine AfD-Regierung zu verhindern“, sagte Schulze der Zeitung. „Das BSW wird die AfD zu hundert Prozent unterstützen.“
BSW-Kandidaten offen für AfD-Einbeziehung
Parallel sprachen sich die BSW-Spitzenkandidaten in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern am Dienstag offen für das Modell eines „überparteilichen Ministerpräsidenten“ aus – auch unter Einbeziehung der AfD.
Das Konzept biete „eine überzeugende Perspektive“, erklärten Peter Schabbel und Thomas Schulze in einer vom BSW-Landesverband in Mecklenburg-Vorpommern verbreiteten Erklärung.
„Ende der Brandmauer, offene Gespräche und die Einbeziehung aller demokratisch gewählten Kräfte“, wurden sie mit Blick auf die Zeit nach den Wahlen zitiert.
Schabbel und Schulze stützen damit den Kurs der BSW-Bundesführung um die Parteigründerin Sahra Wagenknecht, die wiederholt ein Ende der sogenannten Brandmauer zur AfD forderte.
Wagenknechts Kurs: Brandmauer beenden
Wagenknecht und die beiden Parteivorsitzenden Fabio De Masi und Amira Mohamed Ali schlugen für Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern einen „überparteilichen Ministerpräsidenten“ vor, der gestützt auf wechselnde politische Mehrheiten regiert. In beiden Ländern wird im September gewählt.
AfD führt in den Umfragen deutlich
Die AfD führt vor den Landtagswahlen in den Umfragen teils deutlich. In Sachsen-Anhalt, wo die Partei vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird, könnte sie mit Spitzenkandidat Ulrich Siegmund erstmals an die Macht kommen.
Dort liegt sie laut Befragungen aktuell bei 41 bis 42 Prozent, die regierende CDU um Spitzenkandidat Schulze kommt dahinter auf 22 bis 24 Prozent.
Das BSW dagegen steht in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern in Umfragen bei vier bis fünf Prozent und kämpft um den Einzug in die Landtage.
Sollte der Einzug gelingen, könnte das für Machtchancen der AfD je nach Positionierung des BSW eine entscheidende Rolle spielen.
Bisherige Brandmauer und Lage in Thüringen
Bislang verhinderte die sogenannte Brandmauer anderer Parteien, dass die AfD in Bund oder Ländern in Regierungsverantwortung kam. Diese schließen eine politische Zusammenarbeit mit der AfD kategorisch aus.
In Thüringen, wo die AfD vom Verfassungsschutz auf Landesebene ebenfalls als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird, stellt die Partei um Landeschef Björn Höcke seit längerem die stärkste Landtagsfraktion.
In Thüringen, wo die AfD vom Verfassungsschutz auf Landesebene ebenfalls als gesichert rechtsextremistisch eingestuft wird, stellt die Partei um Landeschef Björn Höcke seit längerem die stärkste Landtagsfraktion.
Schulze erklärt hohe AfD-Werte mit Angst vor Umbruch
Schulze sieht die Angst vor einer erneuten Umbruchsituation im Osten Deutschlands für die hohen Umfragewerte der AfD verantwortlich. „Nach dem Ende der DDR haben viele Menschen erlebt, wie Arbeit, Sicherheit und vertraute Strukturen wegbrachen“, sagte der Ministerpräsident.
„Die Sorge, noch einmal etwas zu verlieren, wirkt bis heute nach – das nehme ich sehr ernst, aber die AfD löst keines dieser Probleme.“
Wagenknecht will CDU-Amtsinhaber abwählen
Wagenknecht gab für Sachsen-Anhalt „die Abwahl des CDU-Amtsinhabers“ als Ziel aus. Dieser solle durch einen mit wechselnden Mehrheiten regierenden „überparteilichen Ministerpräsidenten“ ersetzt werden und „die Brandmaueridiotie“ beenden, sagte sie der Nachrichtenagentur AFP.
Ziehe das BSW in den Landtag ein, seien Regierungschef Schulze und „sehr wahrscheinlich“ auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) weg.
Konflikt im Thüringer BSW
Folgen hat die Strategie der BSW-Führung im Umgang mit der AfD auch für Thüringen, wo das BSW in einer Koalition mit der CDU und der SPD regiert.
Die Bundesspitze drängt den BSW-Landesverband zum Sturz von Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) zugunsten eines „überparteilichen Regierungschefs“. Das BSW in Thüringen hält an der Koalition mit CDU und SPD fest und stellt sich damit offen gegen die eigene Bundesspitze.
Am Montag lehnten die BSW-Landtagsfraktion und der Landesvorstand des BSW in Thüringen deren Forderung nach einer sofortigen Beendigung der Koalition ab. Zugleich wurde die Einberufung eines Sonderparteitags beschlossen.
Hintergrund der Debatte um Voigt ist auch der Entzug seines Doktortitels durch die Technische Universität Chemnitz. Dagegen geht der Regierungschef gerichtlich vor.
Voigt sieht Koalition gestärkt
Voigt selbst wertete die Koalition in Thüringen nach dem Votum des BSW vom Montag als gestärkt. „Es gab eine klare Entscheidung für Thüringen und für diese Koalition“, sagte er am Dienstag in Erfurt. Das Vertrauen sei dadurch „nochmal gestärkt worden“.
Er zolle der BSW-Fraktion und dem Landesvorstand „großen Respekt“. Das Geschehen der vergangenen Tage schweiße „emotional nochmal stärker zusammen“. (afp/red)
In der Diskussion um neue Wege bei der Organspende hat der CSU-Gesundheitsexperte Stephan Pilsinger Vergleiche zur Corona-Krise gezogen. „Mich erinnert die Debatte teilweise an die Impfpflichtdiskussion während Corona“, sagte der stellvertretende Vorsitzende des Bundestags-Gesundheitsausschusses der „Augsburger Allgemeinen“ (Dienstagsausgabe). Der CSU-Politiker hat zusammen mit dem SPD-Abgeordneten Lars Castellucci eine Gegeninitiative zum fraktionsübergreifenden Gruppenantrag für eine Widerspruchslösung bei der Organspende eingebracht.
„Man suggeriert mit einem weitreichenden Eingriff in die individuelle Freiheit eine einfache Lösung für ein komplexes Problem, ohne sicher belegen zu können, dass dieser Eingriff das versprochene Ergebnis überhaupt erzielt“, begründete Pilsinger seinen Vergleich mit der Debatte um die Corona-Impfpflicht. Er äußerte zudem verfassungsrechtliche Zweifel bei einer Widerspruchslösung. „Nicht zu widersprechen kann niemals dasselbe sein wie zuzustimmen.“
„Nicht jeder Mensch ist aufgrund seiner persönlichen, intellektuellen oder psychischen Situation gleichermaßen in der Lage, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und aktiv zu widersprechen“, sagte der CSU-Politiker weiter. „Gerade bei einem so höchstpersönlichen Eingriff darf der Staat Schweigen nicht als Zustimmung interpretieren.“
Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten hatte in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf für die sogenannte Widerspruchslösung bei der Organspende im Bundestag eingebracht. Jeder, der nicht aktiv widerspricht, würde damit zum Organspender. Bisher ist es andersherum: Nur wer ausdrücklich zugestimmt hat oder wessen Angehörige zustimmen, wird zum Organspender.
Den eingebrachten Gesetzentwurf für die Widerspruchslösung haben fast 250 Abgeordnete von Union, SPD, Grünen und Linke unterzeichnet. Ein erste Lesung könnte nach der parlamentarischen Sommerpause im September stattfinden. Es gibt aber auch Widerstand im Parlament, unter anderem von Pilsinger.
AFP
Fünf Wochen vor der Abgeordnetenhauswahl in Berlin liegt die CDU einer Umfrage zufolge knapp vorn. Die Partei mit ihrem Spitzenkandidaten Stefan Evers kam in der am Freitagabend veröffentlichten Befragung des Instituts INSA für die „Bild“-Zeitung auf 20 Prozent – dicht gefolgt von der Linken mit 19 Prozent und der AfD mit 17 Prozent.
Auch die Grünen mit 16 Prozent und die SPD mit 15 Prozent waren nicht weit entfernt. Die FDP und das BSW kamen auf jeweils drei Prozent und würde den Sprung in das Landesparlament verpassen.
In Berlin regiert eine Koalition aus CDU und SPD unter dem Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU). Dieser zog sich vor einem Monat nach Kritik an seiner Krisenkommunikation infolge eines tagelangen großen Stromausfalls aber als Spitzenkandidat zurück, für die CDU geht Finanz- und Kultursenator Evers als Bürgermeisterkandidat ins Rennen.
In Berlin wird am 20. September gewählt, zeitgleich findet auch in Mecklenburg-Vorpommern eine Landtagswahl statt. Bereits zwei Wochen zuvor wird am 6. September in Sachsen-Anhalt der Landtag neu gewählt. (afp/red)
In Schweden hat das Parlament dafür gestimmt, das Alter der Strafmündigkeit von 15 auf 14 Jahre zu senken. Für das Gesetz sprachen sich 281 Abgeordnete aus – darunter auch die oppositionellen Sozialdemokraten. 66 Abgeordnete votierten dagegen.
Das Parlament beschloss zudem, die Strafmilderung für Jugendliche zu streichen. Jugendliche unter 18 Jahren können nun zu Haftstrafen von bis zu 18 Jahren verurteilt werden. Das Gesetz tritt am 10. September in Kraft – und damit drei Tage vor der Parlamentswahl in dem skandinavischen Land.

2022: In Malmö ging ein Bus in Flammen auf, nachdem Unbekannte ein brennendes Objekt auf das Fahrzeug geworfen hatten.
Foto: Johan Nilsson/TT NEWS AGENCY/AP/dpa
Jugendliche drohen härtere Strafen
Eigentlich wollte die Mitte-Rechts-Regierung von Ministerpräsident Ulf Kristersson straffällig gewordene Kinder bereits ab dem Alter von 13 Jahren inhaftieren. Dabei ging es um Jugendliche, die des Mordes oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden. Sie musste diesen Vorschlag jedoch im Juni zurückziehen, da sie im Parlament dafür keine Mehrheit fand.
Die Regierung des seit 2022 amtierenden Ministerpräsidenten Kristersson wird von den Schwedendemokraten unterstützt. Sie hat bereits mehrere derartige Maßnahmen auf den Weg gebracht. Kristersson hatte unter anderem die grassierende Bandengewalt in Schweden auf eine „verantwortungslose Einwanderungspolitik und eine gescheiterte Integration“ zurückgeführt. Seitdem wurden der Polizei erweiterte Befugnisse eingeräumt und härtere Maßnahmen zur Bekämpfung von Jugendkriminalität eingeführt.
Banden rekrutieren immer jüngere Täter
Schweden kämpft seit mehr als zehn Jahren gegen zunehmende Gewalt im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität. Hauptsächlich ist diese auf Konflikte zwischen rivalisierenden Banden und Kämpfe um die Kontrolle des Drogenmarktes zurückzuführen. Die Banden rekrutieren zunehmend Minderjährige unter 15 Jahren für Anschläge und Schusswaffenangriffe, da ihnen bisher im Falle einer Festnahme keine Haftstrafe drohte. (afp/red)
Das Amtsgericht Chemnitz bestätigte auf Anfrage der Nachrichtenagentur AFP, dass ein Antrag auf Erlass eines Haftbefehls gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah vorliegt und geprüft wird. Weitere Einzelheiten wollte eine Gerichtssprecherin nicht nennen, da das Verfahren nicht öffentlich sei.
Nach einem Bericht des „Spiegel“ soll der Antrag im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit zwischen Krah und dem ZDF-Satiriker Jan Böhmermann stehen.
Krah hatte gegen Böhmermann geklagt, nachdem dieser in seinem Podcast eine Zuschrift vorgelesen hatte, wonach Krah auf dem Oktoberfest 200 Champagnerflaschen bestellt habe. Krah sah darin eine mögliche Beeinträchtigung seines Persönlichkeitsrechts. Nach dem vom „Spiegel“ zitierten Urteil blieb Krah mit seiner Klage erfolglos. Böhmermann hatte die Angabe demnach kurz nach Veröffentlichung des Podcasts korrigiert und von „rund 50“ Flaschen gesprochen.
Krah war gegen Böhmermann vorgegangen, weil dieser in seinem Podcast eine Zuschrift vorgelesen hatte, der zufolge Krah auf dem Oktoberfest 200 Champagnerflaschen bestellt habe. Laut dem vom „Spiegel“ zitierten Gerichtsurteil argumentierte Krah, dies könnte sich auf sein Persönlichkeitsrecht auswirken.
Krah habe das Verfahren verloren – unter anderem, weil Böhmermann kurz nach Erscheinen des Podcasts direkt ergänzt hatte, dass es sich lediglich um „rund 50“ Flaschen gehandelt habe. Doch der AfD-Mann zahlt die Prozesskosten laut „Spiegel“-Informationen nicht.
Zunächst musste Böhmermann demnach rund 5.000 Euro mittels eines Vollstreckungsverfahrens eintreiben, aktuell seien weitere 296,26 Euro offen. Eine Gerichtsvollzieherin habe Mitte Juli einen Termin zur Vermögensauskunft angesetzt, doch Krah sei nicht erschienen.
„Deutschland ist ein Rechtsstaat, und es kann nicht sein, dass sich ein Bundestagsabgeordneter und Volljurist seinen gesetzlichen Verpflichtungen entzieht“, sagte Böhmermanns Anwalt Sebastian Gorski. Krah sagte auf Anfrage des „Spiegel“, er sei überrascht, dass „ständig Forderungen nachgeschoben“ würden, sein Anwalt werde sie prüfen.
Die AfD-Bundestagsfraktion wollte zu der Angelegenheit nicht Stellung nehmen. Dazu lägen ihr keine Informationen vor, sagte ein Sprecher AFP.
(afp/red)
In Kürze:
- Beobachter werten die Wahl zur 26. Knesset im September als wichtigste Abstimmung seit der Staatsgründung 1948.
- Verhältniswahlrecht: Die rund sieben Millionen Wahlberechtigten stimmen für Parteien oder Listen, die 120 Knesset-Sitze proportional zu ihren Stimmenanteilen erhalten.
- Da bislang keine einzelne Partei die absolute Mehrheit von 61 Sitzen errungen hat, hängt die Regierungsbildung von Koalitionsverhandlungen ab
- Die arabische Partei Raam könnte zum entscheidenden Koalitionspartner werden
Am 27. Oktober wählen die Menschen in Israel ein neues Parlament. Beobachter im In- und Ausland werten die Wahl zur 26. Knesset als wichtigste Abstimmung seit der Staatsgründung 1948.
Neben überraschenden Bündnissen und neuen Parteien entscheidet auch das knifflige Wahlsystem des Landes darüber, ob Israels am längsten amtierender Regierungschef Benjamin Netanjahu weiterregieren darf.
Knesset
Im Zentrum von Israels demokratischen Institutionen steht das Einkammer-Parlament, die Knesset (Hebräisch für „Versammlung“). Ihre 120 Abgeordneten werden für eine Legislaturperiode von vier Jahren gewählt. Sitz ist Jerusalem.
Das Parlament kann durch eine einfache Mehrheit vorzeitig aufgelöst werden – was in Israel durchaus üblich ist. Unter bestimmten Umständen kann die Knesset ihre Legislaturperiode auch verlängern. Dazu bedarf es einer Mehrheit von 80 Abgeordneten.
Verhältniswahlrecht
Israels Wahlsystem basiert auf einer reinen Verhältniswahl: Die rund sieben Millionen Wahlberechtigten stimmen nicht für einzelne Kandidaten ab, sondern für eine Partei oder Liste. Auf diese entfallen dann Abgeordnetensitze proportional zu ihren Stimmanteilen. Das gesamte Land gilt dabei als ein einziger Wahlkreis. Laut Gesetz müssen die Wahlen „allgemein, landesweit, direkt, gleichberechtigt, geheim und proportional“ sein.
Israels Wähler sind Urnengänge gewohnt: Zwischen 2019 und 2022 waren sie gleich fünfmal zur Stimmabgabe aufgerufen. Damals konnte aufgrund einer Patt-Situation zwischen den politischen Lagern aus rechten, linksgerichteten und Mitte-Parteien keine stabile Regierung gebildet werden. Bei der Parlamentswahl 2022 lag die Wahlbeteiligung bei mehr als 70 Prozent.
Allerdings war die Wahlbeteiligung in der arabisch-israelischen Bevölkerung zuletzt gering: Ihre Repräsentation im Parlament blieb weit unter den Möglichkeiten. Das könnte sich nun ändern: Die Wähler der Parteien Raam und Chadasch-Tal könnten sogar für den Wahlausgang und die Koalitionsbildung entscheidend sein.
Sperrklausel
Um in die Knesset einzuziehen, muss eine Partei eine Sperrklausel von 3,25 Prozent überwinden. Dies entspricht etwa vier Sitzen. Diese Regelung hat erhebliche Auswirkungen auf das Endergebnis, denn Stimmen für Parteien oder Listen, die darunter liegen, werden „neutralisiert“.
Die Sitzverteilung unter den Parteien erfolgt dann auf der Basis ihres Anteils an den verbleibenden Stimmen. So würden etwa 20 Prozent der Stimmen 20 Prozent der Sitze entsprechen – also 24 Mandaten.
Überschuss-Stimmen
Die Teilung der Stimmanteile durch die Anzahl der verfügbaren Sitze liefert jedoch kein sauberes Ergebnis. Wenn Parteien knapp daran scheitern, einen weiteren Sitz zu gewinnen, entstehen Restmandate sowie sogenannte Überschuss-Stimmen.
Parteien können Vereinbarungen treffen, wonach ihre Überschuss-Stimmen gebündelt werden, um sich einige dieser nicht zugeteilten Sitze zu sichern. Für alle verbleibenden, nicht zugeteilten Sitze wendet Israel die Bader-Ofer-Methode an – eine mathematische Formel, die jeden verbleibenden Sitz der Partei mit dem höchsten Durchschnitt an Stimmen pro Mandat zuweist – wovon meist größere Parteien profitieren.
Bei der Parlamentswahl 2022 spielte die Verteilung dieser Sitze eine entscheidende Rolle: Damals wurden umgerechnet 300.000 Stimmen und damit sechs Prozent der abgegebenen Stimmen effektiv neu verteilt. Trotz fast gleicher Stimmenzahl beider Listen sicherte sich damit Netanjahus rechtsgerichtetes Lager letztlich eine komfortable Mehrheit von 64 Sitzen.
Bündnisse
Israels politisches Spektrum umfasst alle Positionen von rechtsextrem über zentristisch bis linksaußen. Noch nie in der Geschichte des Staates Israel ist es aber einer einzigen Partei gelungen, die absolute Mehrheit von 61 Mandaten zu erringen. Die Parteien sind daher traditionell auf Koalitionspartner angewiesen – Kompromisse sind damit an der Tagesordnung.
Dies hat in der Vergangenheit immer wieder zu neuen ungewohnten Konstellationen geführt: So gelang es 2021 dem Mitte-Rechts-Politiker Naftali Bennett, an der Spitze einer historischen Koalition zu stehen, die das gesamte politische Spektrum Israels umfasste – obwohl seine damalige Partei nur sechs Sitze gewonnen hatte.
Zünglein an der Waage sind oft die kleineren ultraorthodoxen Parteien – als Koalitionspartner kommen für sie vorzugsweise Parteien in Frage, die ihnen die Finanzierung ihrer eigenen Bildungseinrichtungen und Lebensweise sowie die zunehmend umstrittene Befreiung strengreligiöser Männer von der Wehrpflicht zusichern.
Regierungsbildung
Sobald die Stimmen ausgezählt sind, beginnen die Koalitionsverhandlungen. Israels Präsident erteilt anschließend demjenigen einen Auftrag zur Regierungsbildung, dem es gelingt, eine Koalition auszuhandeln.
Hinsichtlich der Wahl im Herbst gehen aktuelle Umfragen von einem äußerst knappen Rennen zwischen Netanjahus Likud und der Opposition aus. Jüngsten Umfragen zufolge liegt derzeit die neue Partei Jaschar von Ex-Generalstabschef Gadi Eisenkot mit zwei Sitzen knapp vor Netanjahus Likud. Laut der jüngsten Umfrage der Nachrichtenseite „Sman Jisrael“ würde die Anti-Netanjahu-Opposition insgesamt 57 Sitze gewinnen.
Arabische Partei als Königsmacher
Eine entscheidende Rolle bei einer erfolgreichen Regierungsbildung dürften daher in diesem Jahr arabische Parteien spielen, allen voran die Vereinigte Arabische Liste Raam. Die Partei von Mansur Abbas könnte laut der Umfrage sechs Mandate holen – ihre Beteiligung an einer Koalition würde dem Oppositionsblock somit eine Mehrheit von 63 Sitzen verschaffen.
Anders als früher befürworten der Umfrage zufolge die meisten Wähler der Oppositionsparteien eine Koalition mit Raam. Grund dafür ist ein strategischer Schritt von Raam-Chef Abbas: Sollte seine arabisch-muslimische Liste sich wie angekündigt auch jüdischen Kandidaten öffnen und den Knesset-Abgeordneten Joav Segalovitz aufnehmen, könnte dies nicht nur weitere Netanjahu-Gegner mobilisieren – sondern auch mehr arabische Wähler an die Urnen bringen.
Segalovitz gilt in arabisch-israelischen Gemeinden als äußerst angesehen: Er war als Staatssekretär für öffentliche Sicherheit in der früheren Regierung unter Bennett und Jair Lapid bei der Bekämpfung der Kriminalität in arabisch-israelischen Gemeinden zuständig und damit überaus erfolgreich. Seit Netanjahus Amtsübernahme und der Ernennung des rechtsextremen Abgeordneten Itamar Ben Gvir zum Innenminister ist die Mordrate in diesen Gemeinden wieder sprunghaft angestiegen – und ein wichtiges Wahlkampfthema geworden. (afp/red)
Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Linke) hat angesichts des Friedensprozesses zwischen der Türkei und der kurdischen PKK weitgehende Amnestieregelungen für kurdische Aktivistinnen und Aktivisten in Deutschland gefordert. Der „Rheinischen Post“ vom Samstag sagte Ramelow: „Das nun dem Parlament in Ankara vorgelegte Rahmengesetz zum Friedensprozess öffnet Wege zum Frieden und ist eine Reaktion auf die freiwillige Auflösung der kurdischen PKK im vergangenen Jahr.“
Der Linken-Politiker betonte: „Die deutsche Bundesregierung sollte diesen Weg diplomatisch unterstützen und muss nun zudem, so wie es die Türkei vorhat, auch in Deutschland weitgehende und schnelle Amnestieregelungen für kurdische Aktivistinnen und Aktivisten umsetzen.“ Aus Sicht Ramelows wäre das „eine konkrete Unterstützung für Frieden in der Region und für die Wahrung der kurdischen Rechte und Interessen“.
Türkei schafft Weg für PKK-Mitglieder
Hintergrund ist, dass die türkische Regierungspartei AKP im Bemühen um Frieden mit der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) einen Gesetzentwurf im Parlament eingereicht hat. Damit sollen rechtliche Rahmenbedingungen etwa für eine Freilassung verurteilter PKK-Mitglieder geschaffen werden.
„Ich begrüße, dass die türkische Regierung offenbar zu konkreten Schritten zu einem Frieden mit Kurdinnen und Kurden in der Türkei bereit ist“, sagte Ramelow. „Es unterstreicht noch einmal die Entschlossenheit der kurdischen Bevölkerung in der Türkei für einen demokratischen Wandel und ein endgültiges Ende der kriegerischen Vergangenheit.“
Gemäß dem Text des Gesetzentwurfs im türkischen Parlament soll ein Mechanismus eingerichtet werden, der PKK-Kämpfern den Weg zurück ins zivile Leben in der Türkei ebnet – vorausgesetzt, dass die Organisation „praktisch nicht mehr existiert und alle in ihrem Besitz befindlichen Waffen und Munition abgegeben hat“.
Friedensprozess mit großen Hürden
Der Gesetzentwurf enthält allerdings keine Angaben dazu, was mit PKK-Gründer Abdullah Öcalan geschehen soll, der seit 27 Jahren auf einer Gefängnisinsel inhaftiert ist. Nach einem Aufruf Öcalans am 27. Februar 2025 hatte die PKK ihre Auflösung bekannt gegeben und ihren jahrzehntelangen bewaffneten Kampf gegen den türkischen Staat beendet. In einem symbolischen Akt wurden auch Waffen verbrannt.
Auf türkischer Seite gab es bisher allerdings nur wenige Fortschritte. Die Ausarbeitung eines rechtlichen Rahmens für den Friedensprozess im Parlament gilt daher als ein wichtiger gesetzgeberischer Schritt.
Bei den Kämpfen zwischen der PKK und der türkischen Armee waren seit 1984 mindestens 50.000 Menschen getötet worden. (afp/red)
Die argentinische Polizei ist mit Tränengas und Gummigeschossen gegen Demonstranten vorgegangen, die in Buenos Aires gegen einen umstrittenen Gesetzentwurf zur Stärkung von Privatbesitz protestierten. Die Demonstration fand am Donnerstag vor dem Sitz des Senats in der Hauptstadt statt und startete zunächst friedlich. Mit Einbruch der Nacht brachen laut dem Bericht eines Korrespondenten der Nachrichtenagentur AFP dann Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Teilnehmern aus. Die Beamten seien dabei mit Steinen angegriffen worden.
Die Demonstration fand statt, während im Senat über den umstrittenen Gesetzentwurf beraten wurde. Bei den Auseinandersetzungen wurden laut Medienberichten zwei Polizisten und ein Demonstrant verletzt. Mindestens zehn Menschen seien festgenommen worden.
An der Demonstration nahmen mehrere tausend Menschen teil. Sie trugen argentinische Flaggen sowie Transparente mit der Aufschrift „Das Vaterland steht nicht zum Verkauf“. Ihr Protest richtete sich vor allem gegen – inzwischen von der Regierung bereits abgeschwächte – Pläne, ausländischen Bürgern und Unternehmen den Erwerb von Landbesitz zu erleichtern. Das umstrittene Gesetz sieht aber weiterhin eine grundsätzliche Stärkung von privatem Besitz von Eigentum und Land vor, wogegen linke Parteien und Gewerkschaften mobil machen.
(afp/red)
In Kürze:
- Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier fordert eine Senkung der Sperrklausel auf drei Prozent.
- Linke und AfD sprechen sich für Änderungen aus, die Union lehnt eine Reform ab.
- Der knappe BSW-Wahlausgang mit 4,981 Prozent verschärft die Debatte.
Die Debatte über die Zukunft der Fünf-Prozent-Hürde bei Bundestagswahlen gewinnt an Fahrt. Auslöser ist ein Vorstoß des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier. Er bezeichnete die Sperrklausel als „nicht mehr zeitgemäß“ und sprach sich dafür aus, die Hürde von fünf auf drei Prozent abzusenken. Seine Begründung: Millionen Wählerstimmen würden derzeit ohne parlamentarische Wirkung bleiben.
Papier verwies gegenüber dem „Tagesspiegel“ darauf, dass bei der vergangenen Bundestagswahl nach seinen Angaben rund 6,8 Millionen von insgesamt 49,6 Millionen gültigen Zweitstimmen auf Parteien entfielen, die die Fünf-Prozent-Hürde nicht übersprangen. Eine Demokratie müsse auch neuen Parteien ermöglichen, sich politisch zu etablieren. Die aktuelle Regelung erschwere dies und könne zu einer „parteipolitischen Versteinerung“ führen.

Ein Mikrofon ist auf dem Rednerpult vor einer Wahlveranstaltung der Christlich Demokratischen Union (CDU) im GENO-Haus am 8. März 2026 in Stuttgart, Süddeutschland, zu sehen.
Foto: Silas Stein / AFP via Getty Images
Zwischen Wahlgleichheit und stabilen Mehrheiten
Hinter der Debatte über die Fünf-Prozent-Hürde steht ein grundsätzlicher Konflikt des deutschen Wahlsystems: Soll möglichst jede politische Strömung im Parlament vertreten sein – oder soll verhindert werden, dass eine Vielzahl kleiner Parteien die Regierungsbildung erschwert?
Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) erläutert, dass die Sperrklausel vor allem eingeführt wurde, um einer Zersplitterung des Parteiensystems entgegenzuwirken und die Funktionsfähigkeit parlamentarischer Mehrheiten zu sichern. Befürworter einer Reform argumentieren dagegen mit der Wahlgleichheit und kritisieren, dass Stimmen für Parteien unterhalb der Fünf-Prozent-Marke ohne direkte parlamentarische Wirkung bleiben.
Besondere Aufmerksamkeit erhält die Debatte durch das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW). Die Partei scheiterte bei der vergangenen Bundestagswahl mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen nur äußerst knapp an der Sperrklausel. Das BSW hat deshalb rechtliche Schritte eingeleitet und eine Überprüfung des Wahlergebnisses angestoßen. Der Fall gilt als aktuelles Beispiel dafür, wie stark eine feste Sperrklausel über die parlamentarische Vertretung einer Partei entscheiden kann.
Die Befürworter einer Änderung sehen in dem knappen Ergebnis einen Anlass, die bestehende Regelung zu überprüfen. Kritiker halten dagegen, dass eine niedrigere Hürde nicht automatisch zu mehr politischer Stabilität führen würde. Über die Wahlprüfungsbeschwerde des BSW muss letztlich das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

BSW-Logo am 06.12.2025
Foto: via dts Nachrichtenagentur
Linke unterstützt Drei-Prozent-Vorschlag – AfD will Abschaffung
Unterstützung für Papiers Vorschlag kommt von der Linken. „Es ist kritisch zu sehen, dass durch die Fünf-Prozent-Hürde viele Wählerstimmen am Ende unberücksichtigt bleiben“, sagte die Parlamentsgeschäftsführerin der Linken, Ina Latendorf, der „Rheinischen Post“. Die Partei unterstütze deshalb eine Absenkung auf drei Prozent.
Noch weiter geht die AfD. Parteichefin Alice Weidel sprach von einer Verzerrung des demokratischen Wettbewerbs, wenn große Teile der Wählerstimmen wegen der Sperrklausel keine parlamentarische Wirkung hätten. Eine Drei-Prozent-Hürde lehnt sie jedoch ab und fordert stattdessen die vollständige Abschaffung der Sperrklausel.
Die Union lehnt eine Änderung der bestehenden Regelung ab. „Wir sollten die Finger davonlassen“, sagte CDU-Fraktionsvize Günter Krings dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Gerade in schwierigen politischen Zeiten brauche Deutschland mehr Stabilität und keine zusätzlichen Hindernisse für Regierungsbildungen.
Auch der frühere Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) sieht keinen Grund für eine Reform. „Ich kann für diesen Vorschlag weder eine Notwendigkeit noch eine wirkliche Zweckmäßigkeit erkennen“, sagte er der „Rheinischen Post“. Die Fünf-Prozent-Klausel habe in den vergangenen Jahrzehnten nicht verhindert, dass neue Parteien in den Bundestag einzogen.
Lammert verwies auf die Grünen und die AfD, denen der Einzug in den Bundestag gelungen sei. Auch die Linke habe trotz der Abspaltung des Wagenknecht-Flügels 2025 den Wiedereinzug geschafft. Das Argument, die Hürde schütze lediglich etablierte Parteien vor Konkurrenz, treffe deshalb nicht zu.
Zusätzliche politische Brisanz bekommt die Diskussion durch die bevorstehende Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Dort hatte sich SPD-Spitzenkandidat Armin Willingmann für eine Absenkung der Sperrklausel ausgesprochen. Kritiker, darunter BSW-Chef Fabio de Masi, werfen der SPD deshalb vor, die Debatte vor allem aus taktischen Gründen zu führen.
„Natürlich lässt sich darüber verfassungsrechtlich diskutieren. Doch der SPD geht es aktuell vor allem um ihr eigenes Schicksal“, sagte de Masi.
Entscheidung über Reform bleibt offen
Die Fünf-Prozent-Hürde bleibt damit ein Streitpunkt zwischen den Zielen eines möglichst repräsentativen Parlaments und der Sicherung stabiler Mehrheiten. Eine Änderung des Wahlrechts zeichnet sich derzeit nicht ab. Klar ist jedoch: Fälle wie das knappe Scheitern des BSW und die hohe Zahl nicht berücksichtigter Stimmen haben die Diskussion über die Zukunft der Sperrklausel neu entfacht. (afp/dpa/red)
In Kürze:
AfD-Chefin Alice Weidel plädiert für eine Abschaffung der Fünf-Prozent-Hürde.
Die Linke-Fraktion befürwortet eine Absenkung der Hürde auf drei Prozent.
Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier: 6,8 Millionen Stimmen nicht berücksichtigt.
Nach dem früheren Verfassungsgerichtspräsidenten Hans-Jürgen Papier hat sich auch die Linke für eine Absenkung der Sperrklausel bei Bundestagswahlen ausgesprochen.
Weidel: Verzerrung des demokratischen Wettbewerbs
Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Linken, Ina Latendorf, sagte der „Rheinischen Post“ vom Donnerstag: „Es ist kritisch zu sehen, dass durch die Fünf-Prozent-Hürde viele Wählerstimmen am Ende unberücksichtigt bleiben.“ AfD-Partei- und Fraktionsvorsitzender Alice Weidel sieht die Hürde ebenfalls kritisch: „Grundsätzlich ist es ein gravierender Mangel und eine Verzerrung des demokratischen Wettbewerbs, wenn große Anteile der Wählerstimmen durch eine Sperrklausel faktisch entwertet werden und das Prinzip der Wahlrechtsgleichheit dadurch ausgehebelt wird“, zitiert sie der „Tagesspiegel“.
Unions-Fraktionsvize Günter Krings (CDU) lehnte eine Absenkung hingegen ab. „Wir sollten die Finger davonlassen“, sagte er dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ (RND).
Angestoßen hatte die Debatte der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Papier. In einem „Tagesspiegel“-Interview Anfang der Woche nannte er die Fünf-Prozent-Hürde „nicht mehr zeitgemäß“. Der Jurist plädierte dafür, die Sperrklausel bei Bundestagswahlen von fünf auf drei Prozent abzusenken. Weidel lehnt dies ab. Aus ihrer Sicht wäre es „ehrlicher“, sie „gleich ganz abzuschaffen“ Weiter sagte sie: „Das Argument, mit der Sperrklausel eine Zersplitterung des Parlaments verhindern zu müssen, ist offenkundig nicht stichhaltig und vorgeschoben.“
Latendorf sagte, durch die Sperrklausel werde der Wählerwille „nicht bestmöglich repräsentiert, was in einer Demokratie aber das Ziel sein sollte“. Ihre Partei unterstütze daher den Vorschlag Papiers, die Sperrklausel auf drei Prozent abzusenken. „An uns würde eine Wahlrechtsänderung, die sich an seinem Vorschlag orientiert, nicht scheitern.“
Krings: Regierungsbildung ohne Grenze noch schwieriger
Krings dagegen betonte: „Gerade in unseren Zeiten brauchen wir mehr und nicht weniger Stabilität in der parlamentarischen Arbeit.“ Durch ein Absenken der bewährten Fünf-Prozent-Hürde würden ohnehin schon schwierige Regierungsbildungen noch schwerer werden, sagte er den RND-Zeitungen. „Außerdem könnte das ein Anreiz für Parteiabspaltungen und Parteineugründungen sein.“
Papier sagte dem „Tagesspiegel“, bei der Bundestagswahl 2025 seien 6,8 Millionen von 49,6 Millionen gültigen Zweitstimmen „unter den Tisch“ gefallen, weil sie auf Parteien entfielen, die weniger als fünf Prozent erzielten. Eine vitale Demokratie lebe zudem davon, dass neue Parteien entstehen könnten. „Mit der Fünf-Prozent-Hürde ist es sehr schwer, eine Partei zu gründen, aufzubauen und zu erhalten. Das führt zur Gefahr der parteipolitischen Versteinerung.“ Mehr Parteien im Parlament bedeuteten „mehr, nicht weniger Demokratie“.
Auch Sachsen-Anhalts SPD-Spitzenkandidat Armin Willingmann hatte sich für eine Absenkung der Sperrklausel ausgesprochen. In Sachsen-Anhalt wird am 6. September ein neuer Landtag gewählt. Die SPD muss in dem Bundesland um den Einzug ins Landesparlament bangen. Die AfD führt die Umfragen mit großem Vorsprung an.
Mehr Demokratie für Einführung einer Ersatzstimme
Die Organisation „Mehr Demokratie“ plädierte bereits im vergangenen Jahr für eine Absenkung. Dadurch würde die repräsentative Demokratie wieder repräsentativer werden, heißt es in einer Pressemitteilung. Auch die Einführung einer Ersatzstimme könnte den Wählerwillen besser abbilden. Damit könnten sie ein zusätzliches Kreuz bei einer zweiten Partei machen für den Fall, dass die erstgewählte an der Fünf-Prozent-Hürde scheitere. Das könne auch taktisches Wählen verhindern, glaubt man bei der Organisation.
Nach dem Bundeswahlgesetz muss eine Partei im gesamten Bundesgebiet fünf Prozent der Zweitstimmen erreichen, um an der Mandatsverteilung im Bundestag beteiligt zu werden. Hat eine Partei weniger Stimmen, zieht sie nicht in das Parlament ein. Ausgenommen sind Parteien von nationalen Minderheiten und Parteien, die mindestens drei Direktmandate gewonnen haben.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
Drei neue Minister im Amt und sein bisheriger Kanzleramtschef Thorsten Frei mit einem starken Ergebnis zum neuen Unionsfraktionschef gewählt: Kanzler Friedrich Merz (CDU) hat seine Kabinettsumbildung am Mittwoch abschließen können.
Deren Umstände sorgten aber auch am Mittwoch weiter für Kritik aus der Partei und führten zu einer ungeplant langen Aussprache mit dem Kanzler in der Unions-Fraktion.
Im Bundestag fand am Nachmittag in einer Sondersitzung die Wahl von Frei zum neuen Fraktionschef von CDU und CSU statt. Der langjährige Vertraute von Merz erhielt dabei 91,9 Prozent der Stimmen. Sein Vorgänger Jens Spahn war Mitte Juli wegen Vorwürfen zur Inanspruchnahme einer Leihmutter in den USA für die Geburt seines Sohnes zurückgetreten.
Merz nutzte die Neubesetzung des wichtigen Fraktionspostens für umfangreichere Veränderungen im Kabinett. Er besetzte drei CDU-Ministerposten neu: Am Mittwoch ernannte Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier Nina Warken (CDU) als neue Kanzleramtschefin.
Ihren Posten im Gesundheitsressort übernahm der bisherige CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann, das Verkehrsministerium ging an den bisherigen Parlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger (CDU).
Bei der Kabinettsumbildung sorgte vor allem die Hängepartie um den Rauswurf von Verkehrsminister Patrick Schnieder für Kritik in der CDU. Merz hatte ihm bereits am Donnerstag mitgeteilt, dass er ihn entlassen wolle. Doch dazu kam es nicht, weil ein potenzieller Nachfolger wieder kurzfristig abgesagt hatte.
Die CDU-Landtagsfraktion aus Schnieders Landesverband Rheinland-Pfalz sagte aus Protest gegen das Vorgehen ein geplantes Gespräch mit Merz im September ab. Kritik gab es auch aus ostdeutschen Landesverbänden, die sich zumindest bei Staatsekretärsposten im Zuge des Kabinettsumbaus nicht ausreichend berücksichtigt sahen.
Für Schnieder gab es einen emotionalen Abschied im Verkehrsministerium. „Ämter werden in einer Demokratie immer nur auf Zeit vergeben“, sagte er vor der Belegschaft. „Manchmal hat man andere Zeithorizonte dabei im Blick.“ Die Erwartungshaltung an den Verkehrsminister „korreliert mit der Zahl der Bundestrainer in Deutschland.
So circa 80 Millionen, weil jeder in seinem Alltag natürlich von diesen Dingen betroffen ist.“ Schnieder bekam darauf minutenlang Applaus von seinen bisherigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Das Wahlergebnis des 52-jährigen Frei in der CDU/CSU-Fraktion fiel ungeachtet der Turbulenzen um die Kabinettsumbildung sehr gut aus und besser als bei Spahn. CSU-Chef Markus Söder gratulierte ihm umgehend zur Wahl.
„Er hat den gleichen Kompass wie die CSU, ist tief in den Themen und ein guter Kommunikator“, schrieb der bayerische Ministerpräsident im Online-Dienst X. Frei verfüge zudem über „Fraktions- und Regierungserfahrung, Leidenschaft und Empathie“.
Am Mittwoch gab es aber weiter Kritik am Kommunikationsstil des Kanzlers. „Ich schätze Friedrich Merz als Bundeskanzler. Seine Kommunikation als CDU-Chef aber ist ausbaufähig.
Und seine Personalpolitik auch“, sagte der Bremer CDU-Landesvorsitzende Heiko Strohmann dem „Tagesspiegel“. „Eine Partei funktioniert nicht, indem da einer vorn sitzt, einen Monolog hält und wir anschließend applaudieren.“
Auch der CDU-Sozialpolitiker Dennis Radtke forderte im Deutschlandfunk einen besseren Kommunikationsstil des Partei- und Regierungschefs. Es sei das Recht eines Kanzlers, seine Führungsmannschaft neu aufzustellen. Zur Führungsaufgabe gehöre es aber auch, Kritik einzupreisen und damit umzugehen.
Merz nahm am Mittwoch an der Fraktionssitzung zur Wahl Freis teil. Kritiker hatten bereits angekündigt, das Treffen hinter verschlossenen Türen auch für klare Worte an den Partei- und Regierungschef zu nutzen. Die Sitzung dauerte nach der Wahl Freis länger als geplant. Eine zunächst für 15.00 Uhr angesetzte Pressekonferenz verzögerte sich deutlich.
Dass es Diskussionen in der Fraktion gebe, sei gut, sagte die neue parlamentarische Staatssekretärin im Digitalministerium, Gitta Connemann (CDU) vor der Sitzung im Sender Phoenix. „Denn wir sind ja kein Abnick-Verein.“ Auf die Frage, ob sich der Unmut gegen Merz nun schnell wieder legen werde, sagte sie: „Es wird sicherlich bei dem einen oder dem anderen etwas Zeit brauchen, aber das ist nur menschlich.“
Der Fraktionschef des Koalitionspartners SPD, Matthias Miersch, äußerte die Hoffnung, „dass mit dem heutigen Tage dann auch wirklich wieder Ruhe einkehrt“.
Er mahnte bei den Sendern RTL und ntv, die Koalition müsse nach der Personaldebatte in der CDU „wirklich zur wichtigen Arbeit zurückkehren“. Miersch verwies dabei auf verabredete Vorhaben wie die Reformen bei Rente und Pflege sowie bei der Einkommensteuer. (afp/red)
Die Amtszeit von Ministern beginnt mit der Ernennung durch den Bundespräsidenten – und endet mit ihrer Entlassung durch ihn. Am Mittwoch um 12 Uhr kommt Frank-Walter Steinmeier dieser im Grundgesetz verankerten Aufgabe nach:
Er händigt mehreren CDU-Politikern die Entlassungs- und Ernennungsurkunden aus und besiegelt damit die Kabinettsumbildung, die Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) veranlasst hat. Die besonderen Umstände sorgen allerdings für Diskussionen.
Woran entzündet sich der aktuelle Streit?
Die Bundesregierung plant, die am Mittwoch vom Bundespräsidenten ernannten Minister erst im September vor dem Bundestag vereidigen zu lassen – nämlich dann, wenn die sommerliche Sitzungspause vorüber ist und das Parlament zu seiner regulären Plenarsitzung zusammentritt.
Anvisiert ist das Datum 9. September. Sie will damit Kosten sparen, die bei einer Sondersitzung des Bundestagstags im Sommer anfallen würden, zu der die Abgeordneten aus dem Urlaub anreisen müssten.
Der Knackpunkt: Im Grundgesetz steht, der Amtseid vor dem Bundestag sei „bei der Amtsübernahme“ der neuen Minister zu leisten. Erfüllt der geplante sechswöchige Aufschub der Vereidigung diese Vorgabe?
Das Grundgesetz selbst definiert keine genaue Frist, innerhalb derer die Vereidigung zu erfolgen hat. Es handelt sich also um eine verfassungsrechtliche Grauzone.
Welche rechtlichen Vorgaben zur Ernennung von Ministern gibt es?
Nicht viele: Das Verfahren ist im Grundgesetz-Artikel 64 festgeschrieben – in zwei schlichten Sätzen: „Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.
Der Bundeskanzler und die Bundesminister leisten bei der Amtsübernahme vor dem Bundestage den in Artikel 56 vorgesehenen Eid.“
Konsens unter Staatsrechtlern ist: Neue Ministerinnen und Minister kommen in genau jenem Moment ins Amt, in dem der Bundespräsident ihnen die Ernennungsurkunde aushändigt – und nicht erst bei der nachträglichen Vereidigung im Bundestag.
Welche Argumente führen Kritiker an?
Einige Staatsrechtler warnen eindringlich davor, dass der Zeitplan der Bundesregierung gegen die Verfassung verstoßen könnte.
„Dieser sechswöchige Aufschub der Eidesleistung neuer Minister, den es in der bundesdeutschen Staatspraxis seit 1949 noch nie gegeben hat, ist eine gefährliche Missachtung des Grundgesetzes und des Parlaments“, schreibt der Kölner Rechtsprofessor Christoph Schönberger in einem Beitrag für die „FAZ“.
„Der Bundeskanzler verstößt daher gegen das Grundgesetz, wenn er einem ernannten Minister dessen Geschäftsbereich tatsächlich überträgt, bevor dieser vor dem Bundestag vereidigt worden ist.“
Auch der ehemalige Chefjurist im Bundespräsidialamt, Stefan Pieper, meldete Bedenken an. „Der saubere Weg wäre, dass die Amts- und Geschäftsübernahme erst dann erfolgt, wenn auch die Vereidigung stattgefunden hat“, sagte Pieper der „Rheinischen Post“.
„Die Amtsgeschäfte ohne Vereidigung zu übernehmen, wäre verfassungsrechtlich unsauber.“ Pieper rät zu einer Sondersitzung des Bundestags.
Welche Bedeutung hat die Vereidigung?
Der Amtseid vor dem Bundestag hat vor allem symbolische Bedeutung: Er soll deutlich machen, dass die demokratische Legitimation der Bundesregierung vom Deutschen Bundestag stammt.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags schreibt in einem Gutachten zur Bedeutung des Amtseids: „Das Regierungsmitglied bekundet unter Berufung auf von ihm als bindend empfundene ethisch-moralische Werte vor dem Bundestag, den Willen zu haben, die Pflichten, die ihm die Rechtsordnung auferlegt, zu erfüllen.“
Die „maßgebliche Bedeutung“ des Eides liege somit „außerhalb der rechtlichen Sphäre“.
Wie begründet der Kanzler sein Vorgehen?
Kanzler Merz teilt die Zweifel an dem Verfahren nicht: „Wir halten es für zulässig“, sagte er am Montag. Eine Sondersitzung in der Sommerpause wäre zu teuer: „Das würde die Öffentlichkeit zu Recht im Hinblick auf die Kosten kritisieren“.
Bundespräsident Steinmeier, dem die Ernennung der Minister ja obliegt, äußerte sich nicht selbst zu der Debatte. Aus dem Bundespräsidialamt verlautete, der Zeitplan sei nicht Sache des Staatsoberhaupts.
Mit der Ernennung komme Steinmeier seinen Aufgaben laut Grundgesetz nach. Die Eidesleitung finde dann aber vor dem Bundestag statt, „der selbst entscheidet, wann er sich dazu versammelt“. (afp/red)























