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Burnham auf dem Weg zum Premierminister

Der britische Labour-Politiker Andy Burnham hat sich für die Nachfolge von Parteichef Keir Starmer intern eine Parteimehrheit gesichert – seiner baldigen Ernennung auch zum Premierminister dürfte damit nichts mehr im Weg stehen.

Klare Mehrheit der Labour-Abgeordneten

Burnham erhielt laut öffentlicher Parteizählung bis Montagnachmittag die Stimmen von 349 der 403 Labour-Abgeordneten und lag damit uneinholbar vorne. Sollte es zu keiner Gegenkandidatur kommen, dürfte Burnham am Montag von König Charles III. zum neuen Regierungschef ernannt werden.
Burnham, ein Vertreter des gemäßigt-linken Labour-Flügels und bisher als Bürgermeister der nordenglischen Metropole Manchester sehr beliebt, ist als einziger Kandidat im Rennen um die Starmer-Nachfolge angetreten.
Mit der deutlichen Unterstützung von inzwischen 349 Labour-Abgeordneten wäre es nun für jeden anderen Kandidaten unmöglich, die 81 Stimmen für einen Einstieg ins Rennen um die Labour-Führung zu bekommen.

Wechsel in der Downing Street erwartet

Die Frist für Nominierungen zur Nachfolge Starmers endet am Donnerstag. Burnham dürfte damit am Freitag zum neuen Labour-Vorsitzenden gekürt werden und drei Tage später das Amt des Premierministers übernehmen, das in Großbritannien traditionell an den Parteivorsitz gekoppelt ist.
Damit könnte Burnham am kommenden Montag Starmer als Premierminister in der Downing Street 10 ablösen. Burnham wäre somit Großbritanniens siebter Premierminister in zehn Jahren.

Burnham als Hoffnungsträger der Labour-Partei

Burnham ist anders als Starmer, der auch in seiner eigenen Partei massiv unter Druck geraten und zurückgetreten war, in Großbritannien sehr beliegt: Der heute 56-Jährige wurde drei Mal hintereinander zum Bürgermeister des Großraums Manchester gewählt, was ihm den Spitznamen „König des Nordens“ einbrachte.
Ende Juni war er als Abgeordneter für den nordenglischen Wahlkreis Makerfield ins Unterhaus eingezogen, um für das Amt des Parteichefs kandidieren zu können – und hatte dabei auch die rechtspopulistische Partei Reform UK von Nigel Farage deutlich abgehängt, die zuletzt bei Kommunal- und Regionalwahl stark zugelegt hatte.

Starmers schwierige Amtszeit

Starmer war 2024 durch einen Erdrutschsieg seiner sozialdemokratischen Labour-Partei ins Amt des Premierministers gekommen, hatte aber schnell an Beliebtheit eingebüßt. Es begann im Sommer 2024 mit Plänen zur Streichung des Heizkostenzuschusses für ältere Bürger, nach einem Proteststurm musste Starmer zurückrudern.
Im September 2025 trat seine Stellvertreterin Angela Rayner zurück, weil sie eine Immobiliensteuer nicht in voller Höhe entrichtet hatte.
Im selben Monat musste der Regierungschef das langjährige Labour-Schwergewicht Peter Mandelson als Botschafter aus Washington abberufen – Starmer hatte ihn ernannt, obwohl dessen enge Verbindung zum US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein bekannt war.
Bei den Regional- und Kommunalwahlen im Mai erlitt Labour eine schwere Niederlage. Seitdem steht die Partei noch stärker unter Druck – vor allem wegen der Erfolge der rechtspopulistischen Partei Reform UK.
Seither verstummten die Rufe nach einem Rücktritt Starmers auch in den eigenen Reihen nicht mehr: Ihm wurde nicht mehr zugetraut, das Ruder noch herumreißen zu können.

Herausforderung durch Reform UK

Während Starmers Umfragewerte nach den Regional- und Kommunalwahlen weiter abstürzten, gilt Burnham als einer der beliebtesten Politiker des Landes und als Hoffnungsträger für Labour. Seine Parteigenossen hoffen, dass er Wählerstimmen für die Sozialdemokraten von Reform UK zurückholen kann.
Die nächste Parlamentswahl wird zwar erst 2029 erwartet. Doch in landesweiten Umfragen liegt die rechtspopulistische Reform UK von Brexit-Befürworter Farage derzeit deutlich in Führung. Labour und die konservativen Tories liegen jeweils dahinter. (afp/red)
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EU stärkt Rechte: Entschädigung für Fluggäste wird einfacher

Bei verspäteten oder gestrichenen Flügen sollen Reisende in der EU künftig leichter ihre Rechte geltend machen können. Dafür gaben die EU-Länder in Brüssel das finale grüne Licht. Die Regeln sind voraussichtlich ab Mitte 2027 verbindlich. Fluggesellschaften können sie bereits früher umsetzen.
Haben Passagiere einen Anspruch auf Ausgleich, muss die Fluggesellschaft sie innerhalb von vier Tagen nach der Ankunft elektronisch darüber informieren und ihnen erklären, wie sie die Entschädigung beantragen können.
Die Verbraucher haben dann neun Monate Zeit, dies zu machen. Die Airline muss daraufhin wiederum innerhalb von 30 Tagen auszahlen oder den Reisenden mitteilen, warum sie in diesem Fall keine Entschädigung zahlt. Solche Fristen gab es in der Verordnung bisher nicht.

Neu für Familien

Verbraucher bekommen auch einige neue Rechte, die zum Beispiel Zusatzkosten betreffen. Sie betreffen Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der EU abheben. Bei Flügen, die in der EU landen, gelten sie nur, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat.
Kinder unter 14 Jahren dürfen dann im Flugzeug neben ihren Eltern sitzen, ohne dass Geld für die Sitzplatzreservierung fällig wird. Das gilt auch für Schwangere sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und deren jeweilige Begleitung. Fluggesellschaften müssen außerdem zum Beispiel Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos korrigieren und für eingecheckte Gäste ohne weitere Gebühren einen Boardingpass ausdrucken.

Ab drei Stunden Verspätung gibt es Ausgleich

Die Regeln für Entschädigungen bei verspäteten und gestrichenen Flügen sollen dagegen im Wesentlichen unverändert bleiben. Darüber waren sich Staaten und Parlament lange uneins.
Die EU-Staaten hatten sich im Juni 2025 dafür ausgesprochen, dass künftig erst bei einer längeren Verspätung ein Anspruch entsteht. Je nach Entfernung sollten die Passagiere außerdem weniger Geld bekommen. Deutschland hatte damals nicht zugestimmt. Das Europäische Parlament setzte sich in den Verhandlungen dafür ein, dass Reisende ähnlich entschädigt werden wie bisher.
Nun ist beschlossene Sache: Hat ein Flug mindestens drei Stunden Verspätung oder wird weniger als 14 Tage vor Abflug ganz gestrichen, bekommen Passagiere je nach Entfernung 250 Euro (bei 1.500 Kilometer Entfernung), 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung) oder 600 Euro (bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung, wenn der Flug nicht nur innerhalb der EU stattfindet). Voraussetzung ist stets, dass die Airline das Problem zu verschulden hat. (dpa/red)
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Drohnenabwehr und Datenspeicherung: Bundespolizei soll mehr Befugnisse bekommen

Im Kampf gegen Schwerkriminelle und Cyberangriffe soll die Bundespolizei eine Reihe neuer Befugnisse bekommen, insbesondere zur Erhebung von Daten oder dem Einsatz von Kamera-Drohnen.
Der Bundestag beschloss mit Stimmen der Regierungsfraktionen Union und SPD dazu am Freitag eine Reform des Bundespolizeigesetzes.
Demnach dürfen die Beamten künftig eigene Drohnen zur Überwachung und Aufklärung einsetzen. Zugleich können sie Flugkörper durch technische Maßnahmen wie elektromagnetische Impulse, GPS-Störungen oder physische Eingriffe selbst abwehren.
Das geltende Bundespolizeigesetz stammt zum überwiegenden Teil noch aus dem Jahr 1994 und bedürfe „einer umfassenden Modernisierung“, heißt es im Gesetzentwurf. Täterinnen und Täter kommunizierten heutzutage verschlüsselt und nutzten Cloud- und Onlinedienste. Daher müssten die Polizeibehörden mit „zeitgemäßen und modernen Befugnissen“ ausgestattet werden.
Dies gilt insbesondere für den Bereich der Telekommunikation. Daher soll die die Bundespolizei personenbezogene Daten künftig leichter erheben, speichern und weiterverarbeiten dürfen.
Die Überwachung von Telekommunikation einschließlich der sogenannten Quellen-TKÜ (Quellen-Telekommunikationsüberwachung) – also das heimliche Mitlesen von Kommunikation direkt am Endgerät vor der Verschlüsselung – soll ebenso erleichtert werden wie die Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten.
Auch soll die Bundespolizei künftig selbst Abschiebehaft bei Gericht beantragen können. Das betrifft laut Bundesinnenministerium vollziehbar ausreisepflichtige Menschen ohne Duldung.
So soll verhindert werden, dass aufgegriffene Personen wieder entlassen werden und untertauchen. In Waffen- und Messerverbotszonen soll die Bundespolizei in Zukunft verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen können.
Zugleich sollen mit dem Gesetzentwurf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Erhebung von Daten umgesetzt werden, die etwa durch den Einsatz verdeckter Ermittlungsmaßnahmen erhoben wurden. Nun muss sich nach der Sommerpause noch der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf befassen und zustimmen.(afp/red)
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Kassenreform, Heizungsgesetz, Recht auf Reparatur – Die Beschlüsse im Bundesrat

Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am Freitag mit zahlreichen Gesetzentwürfen der Bundesregierung befasst. Darunter waren wichtige Vorhaben wie das umstrittene Sparprogramm für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder das neue Heizungsgesetz. Hinzu kamen eigene Initiativen aus den Bundesländern. Ein Überblick über die Beschlüsse der Länderkammer:

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Länderkammer gab endgültig grünes Licht für die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Damit will die Bundesregierung die Ausgaben im Gesundheitssystem bremsen. Das hoch umstrittene Sparprogramm ist für Versicherte, Krankenhäuser und Ärzte mit schmerzlichen Einschnitten verbunden.
Mehrere Bundesländer kritisierten insbesondere, dass Tarifsteigerungen für Beschäftigte im Gesundheitsbereich nicht mehr vollständig ausgeglichen werden sollen. Mit ihrem Versuch, den Vermittlungsausschuss anzurufen, scheiterten sie aber.

Neues Heizungsgesetz

Nach der Verabschiedung im Bundestag winkte der Bundesrat das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz durch. Die Vorgaben für den Heizungstausch des alten Heizungsgesetzes der Ampel-Koalition entfallen damit künftig weitgehend. Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen bleiben so langfristig möglich.
Von nun an neu eingebaute fossile Heizungen müssen aber ab 2029 zu zehn Prozent mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden, bis 2040 steigt dieser Anteil auf 60 Prozent. Außerdem müssen Anbieter von Heizbrennstoffen bis 2045 vollständig auf nicht-fossile Materialien umstellen. Umweltverbände halten die Neuregelung gleichwohl für ungeeignet, um die deutschen Klimaziele zu erreichen.

Recht auf Reparatur

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig ein Recht auf Reparatur bei Geräten wie Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränken haben. Der Bundesrat stimmte dazu für einen Gesetzentwurf der Regierung. Demnach sollen Hersteller künftig verpflichtet werden, bestimmte Produkte mehrere Jahre zu einem „angemessenen“ Preis zu reparieren.
Bisher haben Verbraucherinnen und Verbraucher nur im Rahmen des zweijährigen Gewährleistungsrechts Anspruch auf Reparatur. Die neue Regelung soll nun für alle Produkte gelten, für die Hersteller bereits nach derzeitiger Rechtslage Ersatzteile für eine bestimmte Zeit vorrätig halten müssen.

Vorrang für Infrastruktur

Wichtige Infrastrukturprojekte haben in Deutschland künftig Priorität und sollen so schneller geplant und genehmigt werden. Der Bundesrat gab am Freitag grünes Licht für das sogenannte Infrastruktur-Zukunftsgesetz.
Darunter fallen etwa der Neubau von Autobahnen, Bahn-Projekte, der Ersatz maroder Brücken oder Maßnahmen zum Hochwasser- und Küstenschutz.

Diäten-Erhöhung ausgesetzt

Die Erhöhung der Abgeordnetendiäten im Bundestag hat in der Vergangenheit immer wieder eine große Debatte ausgelöst – nach einigem Hin und Her fällt die eigentlich in diesem Jahr vorgesehene Erhöhung nun aus. Bundestag und Bundesrat billigten am Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf.
Abgeordnete hätten ab 1. Juli 4,2 Prozent mehr Geld bekommen. Die Entschädigung wäre damit um knapp 500 Euro auf 12.330,48 Euro gestiegen.

Spritpreis-Deckel

Das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern scheiterten im Bundesrat mit ihrem Vorschlag, flexible Höchstpreise für Benzin, Diesel und Heizöl staatlich festzulegen. Im Plenum der Länderkammer fand dieses sogenannte Luxemburger Modell keine Mehrheit.

Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung

Der Bundesrat billigte ein Gesetz gegen eine missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften ausländischer Kinder.
Nach den von der Bundesregierung vorgelegten Plänen soll damit verhindert werden, dass Männer deutscher Staatsangehörigkeit die Vaterschaft für ein ausländisches Kind nur deshalb anerkennen, um diesem zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit oder von Sozialleistungen zu verhelfen.

„Nur Ja heißt Ja“-Regelung

Die Bundesländer setzen sich für die Einführung einer Konsensregelung im Sexualstrafrecht nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ ein. Auf Initiative Hamburgs fasste der Bundesrat eine entsprechende Entschließung.
Ein konsensbasiertes Modell führe zu einem besseren Schutz der sexuellen Selbstbestimmung, argumentieren die Länder. Für eine solche Neuregelung setzt sich auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ein.

Bewahrung der Schulpflicht

Angesichts von Plänen der AfD zur Aufweichung der Schulpflicht setzt sich der Bundesrat für deren Erhalt ein. In einer Entschließung fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf, „allen Vorhaben entgegenzutreten, die die allgemeine Schulpflicht als tragendes Prinzip des deutschen Bildungssystems schwächen könnten“.
Die AfD in Sachsen-Anhalt will in Anlehnung an das österreichische Modell „eine Wahlfreiheit zwischen Schul- und Hausunterricht schaffen“.

Existenzrechts Israels

Auf Initiative von Hessen brachte der Bundesrat einen Gesetzentwurf auf den Weg, um die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen.
Die derzeit in Betracht kommenden Strafvorschriften seien nicht ausreichend, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf, zu dem sich nun Bundesregierung und Bundestag positionieren können.

Bundesnetzagentur als KI-Anlaufstelle

Die Bundesnetzagentur wird die zentrale Anlaufstelle und Aufsichtsbehörde für den Bereich Künstliche Intelligenz (KI). Ein Anlauf mehrerer Bundesländer, um mehr Zuständigkeiten in den Bereich der Länder zu bringen, scheiterte im Bundesrat.
Ein Gesetz zur Umsetzung einer EU-Verordnung, die nationale Zuständigkeiten und Aufsichtsstrukturen für KI und Vorgaben aus der EU fordert, ist damit verabschiedet.(afp/red)
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Wegner verzichtet auf CDU-Spitzenkandidatur in Berlin: Kreisvorsitzende wollen Evers

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) verzichtet auf die Spitzenkandidatur bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus im September.
Der 53-Jährige begründete dies am Freitag damit, wegen der anhaltenden Kritik an seiner Kommunikation beim Stromausfall im Januar nicht mehr bei der Bevölkerung mit seinen Themen durchzukommen. Deshalb werde er den Kreisvorsitzenden der Berliner CDU am Freitagabend den Verzicht auf die Spitzenkandidatur erklären.

Berliner CDU-Kreisvorsitzende wollen Evers als Spitzenkandidat

Stefan Evers (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Die CDU in Berlin will mit dem bisherigen Finanz- und Kultursenator Stefan Evers als neuem Spitzenkandidaten in die Wahl zum Abgeordnetenhaus im September ziehen.
Unter den zwölf Kreisvorsitzenden sei Evers der ausgemachte Kandidat für die Nachfolge des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner (CDU) als Spitzenmann, erfuhr die Nachrichtenagentur AFP am Freitag aus Reihen der Kreisvorsitzenden. Diese wollen am Abend mit Wegner über dessen Nachfolge beraten.
Nach der Jungen Union fordern nun auch CDU-Mitglieder den Rückzug von Berlins Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU). In einem offenen Brief fordern die Berliner CDU-Mitglieder, dass Wegner die CDU nicht wie geplant in die Abgeordnetenhauswahl im September führt, wie das Portal Table Briefings am Donnerstagabend berichtete. „Wir schreiben nicht gegen die Union – wir schreiben, weil wir sie schützen wollen“, heißt es demnach in dem Entwurf des Briefs.
Initiator des offenen Briefs sei der Berliner Investor und Kuratoriumsmitglied des Start-up-Verbands, Christian Miele. In dem Brief werde Wegner aufgefordert, sein Amt als Regierender Bürgermeister unverzüglich aufzugeben und auf die Spitzenkandidatur für die Abgeordnetenhauswahl zu verzichten. „Elf Wochen reichen für einen glaubwürdigen Neustart“, heißt es demnach mit Blick auf den Wahltermin.
Wegner war in den Wochen nach dem Stromausfall vom Jahresbeginn immer wieder mit Unwahrheiten und Widersprüchen zu seinen Aussagen zu dem ersten Tag des Stromausfalls konfrontiert worden. Zuletzt kam heraus, dass er anders als von ihm behauptet nicht am Tag des Stromausfalls direkt zu telefonieren begonnen hatte. Am Freitagabend wollen sich nun die Kreisvorsitzenden der CDU treffen.
In Berlin wird am 20. September ein neues Abgeordnetenhaus gewählt. Einer kürzlich veröffentlichten Umfrage zufolge liegt die CDU nur noch auf Platz vier hinter der Linkspartei, den Grünen und der AfD – der Abstand zwischen den Parteien ist aber nur gering. (afp/red)
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Verzicht auf 500 Euro pro Monat: Warum Abgeordnete nun nicht mehr Geld bekommen

Was sind Diäten und seit wann gibt es sie?

Der Name leitet sich aus dem französischen „diète“ für Parlament oder Versammlung ab. Vor 1906 war die Mitgliedschaft in einem Parlament in Deutschland ein Ehrenamt, seitdem bekommen die Abgeordneten für die Ausübung ihres Mandats eine Entschädigung, die Verdienstausfälle ausgleichen und die Unabhängigkeit der Volksvertreter sicherstellen soll.

Wie hoch sind die Diäten und wie werden sie angepasst?

Jeder Abgeordnete erhält aktuell 11.833,47 Euro pro Monat. Im Jahr 2014 wurde das Abgeordnetengesetz umfassend geändert. Seitdem gilt das Einkommen von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern als Bezugsgröße. Die Diäten wurden damals kräftig erhöht, außerdem wurde ein Automatismus zur jährlichen Erhöhung jeweils zum 1. Juli eingeführt.
Seit 2016 sind die Diäten dabei an die allgemeine Verdienstentwicklung für Beschäftigte in Deutschland gekoppelt. Grundlage dafür ist die Entwicklung des Nominallohnindex, den das Statistische Bundesamt ermittelt.

Wie hoch wäre die Erhöhung in diesem Jahr ausgefallen?

Abgeordnete hätten zum 1. Juli 4,2 Prozent mehr Geld bekommen. Die Entschädigung wäre damit um knapp 500 Euro auf 12.330,48 Euro gestiegen.

Warum fällt die Erhöhung nun aus?

Die schwierige Wirtschaftslage und geplante harte Einschnitte durch Reformen und Sparmaßnahmen der Regierung hatten im Frühjahr eine Debatte über eine Aussetzung der Diätenerhöhung ausgelöst. Anfang Mai sprach sich auch SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf dafür aus. Um „Glaubwürdigkeit und Vertrauen“ zurückzugewinnen, könne die Politik nicht „auf der einen Seite schmerzhafte Sparpakete schnüren und auf der anderen Seite bei uns selbst die Diäten unentwegt weiter“ erhöhen, sagte er.
Zögerlich zeigte sich zunächst noch die Union. Fraktionschef Jens Spahn (CDU) lenkte aber nach zwei Wochen ein. Auch er verwies dann auf zusätzliche Belastungen für die Bürger, etwa durch die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Spahn plädierte aber dafür, nach der einmaligen Aussetzung wieder zu dem Automatismus der Diätenanpassung zurückzukehren. „Denn es ist ein Wert an sich, dass wir nicht jedes Jahr politisch darüber entscheiden.“

Worauf verweist nun das Gesetz?

Die Vorlage der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD verweist nun auf eine „Sondersituation“ durch die „herausfordernde Wirtschafts- und die angespannte Haushaltslage“, die durch den Iran-Krieg nochmals verschärft worden sei. Es sei das „richtige Signal“ in diesen „herausfordernden Zeiten“, die Abgeordnetenentschädigung ausnahmsweise nicht zu erhöhen.

Wie viel Geld wird damit gespart?

Der Bundestag hat 630 Abgeordnete. Da es bis Juli 2027 zwölf Monate keine Erhöhung gibt, beträgt die Einsparung knapp 3,8 Millionen Euro.
Allerdings ist der Sparbetrag noch höher: Denn mit den Diäten steigt auch die Altersentschädigung für ehemalige Bundestagsabgeordnete und Hinterbliebene, was nun gleichfalls ausfällt. Eine Summe konnte der Bundestag hierzu auf AFP-Anfrage zunächst nicht nennen.

Warum kam es nun doch zunächst zu einer Erhöhung?

Bis das Koalitionsgesetz zur Aussetzung in Kraft ist, läuft der Prozess zur Auszahlung der erhöhten Diäten bereits, die immer vorab für den Folgemonat ausgezahlt werden. Die Abgeordneten haben also bereits Anfang Juli den erhöhten Betrag von 12.330,48 Euro erhalten.
Dies wird im Folgemonat August aber wieder rückgängig gemacht: Dann gibt es nur 11.336,46 Euro. Ab September wird dann wieder der bisher reguläre Betrag ohne Erhöhung von 11.833,47 Euro gezahlt. Dies wäre auch der Basiswert für jede weitere Erhöhung ab Juli 2027.

Fällt dieses Jahr auch die Erhöhung der steuerfreien Aufwandspauschale aus?

Nein. Diese ist schon erfolgt, da die Pauschale immer zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst wird. Sie liegt aktuell bei 5467,27 Euro monatlich. Daraus bestreiten die Abgeordneten etwa die Kosten für Wahlkreisbüros oder einen Zweitwohnsitz in Berlin.
Für die Gehälter von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen für jeden Abgeordneten aktuell monatlich maximal 27.396 Euro zur Verfügung. Diese Summe erhalten die Abgeordneten aber nicht selbst, sondern die Gehälter werden direkt durch die Bundestagsverwaltung gezahlt.

Gibt es weitere Forderungen nach Solidaritätsbeiträgen der Abgeordneten?

Die von der Regierung eingesetzte Reformkommission zur Altersversorgung empfiehlt, Abgeordnete in das System der gesetzlichen Rente einzubeziehen.
Bisher erhalten sie deutlich höhere Altersbezüge. Die Abschaffung dieses Sonderstatus wurde in der Debatte insbesondere aus SPD, Grünen und Linken ausdrücklich befürwortet. AfD und Linke kritisierten auch generell den Mechanismus automatischer Diätenerhöhungen.(afp/red)
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Bundesrat: Initiative für Preisdeckel bei Kraftstoffen

Das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern wollen am Freitag im Bundesrat vorschlagen, flexible Höchstpreise für Benzin, Diesel und Heizöl staatlich festzulegen.
Die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger sagte dem Sender Welt TV zu der Initiative, sie sei „sehr dafür“, sich dieses Luxemburger Modell noch mal genau anzugucken. „Das, was dort gut funktioniert, das kann ja für uns auch ein gutes Modell sein.“

Vorbild Luxemburg

In Luxemburg legt das zuständige Ministerium nach Angaben des Bundesrates mehrmals pro Woche einheitliche Höchstpreise für die Kraftstoffarten und Tankstellen fest.
Unternehmen, die gegen die Vorgaben verstoßen, müssen mit Sanktionen rechnen.

Kritik am Tankrabatt

Rehlinger sagte Welt TV mit Blick auf den Ende Juni ausgelaufenen Tankrabatt: „Mit dem guten Steuergeld einfach nur die Gewinne der Mineralölkonzerne ein bisschen zu erhalten und für die Verbraucherinnen und Verbraucher runterzusubventionieren, kann ja nicht dauerhaft die Lösung sein.“
Der Staat müsse vorher ansetzen. „Es darf erst gar nicht dazu kommen.“
Sie halte das Luxemburger Modell für „vertretbar“. Luxemburg „ist ja auch nicht wegen seiner sozialistischen Umtriebe bekannt“, sagte Rehlinger.
Mit dem Tankrabatt hatte die Bundesregierung im Mai und Juni die Steuern auf Kraftstoffe um rund 17 Cent pro Liter gesenkt. Das kostete den Staat geschätzt rund 1,6 Milliarden Euro. (afp/red)
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Bargeld per App: EU-Parlament stimmt für Einführung des digitalen Euro

Das Europaparlament hat für die Einführung eines digitalen Bargelds in Europa gestimmt.
Die Abgeordneten beschlossen am Dienstag in Straßburg einen Entwurf für den nötigen Rechtsrahmen, über den sie nun mit den 27 EU-Staaten verhandeln müssen.
Über die Einführung des sogenannten digitalen Euro muss danach die Europäische Zentralbank entscheiden.

Alle Geschäfte sollen digitale Euros annehmen müssen

Digitale Euros sollen in einer App gespeichert werden und wie Bargeld vom Bankkonto abgehoben werden können. Alle Geschäfte sollen nach der Einführung sowohl Bargeld als auch digitale Euros annehmen müssen.
Bürger sollen sich außerdem digitale Euros hin- und herschicken können. Europa würde damit unabhängiger von Kreditkartenanbietern wie Visa und Mastercard sowie Bezahldiensten wie Paypal und Klarna.

Einführung Anfang 2029 angestrebt

Die EZB strebt eine Einführung Anfang 2029 an. In den anstehenden Verhandlungen sind noch einige Streitpunkte auszuräumen, etwa die Gebühr, die Händler für die Nutzung des digitalen Euros entrichten müssen.
Auch die Höchstmenge an digitalem Bargeld, die im digitalen Geldbeutel mitgeführt werden darf, ist umstritten. Zudem fordern die Parlamentarier einen stärkeren Datenschutz. (afp/red)
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Geld per App: EU-Parlament stimmt für Einführung des digitalen Euro

Das Europaparlament hat für die Einführung eines digitalen Gelds in Europa gestimmt.
Die Abgeordneten beschlossen am Dienstag in Straßburg einen Entwurf für den nötigen Rechtsrahmen, über den sie nun mit den 27 EU-Staaten verhandeln müssen.
Über die Einführung des sogenannten digitalen Euro muss danach die Europäische Zentralbank entscheiden.

Alle Geschäfte sollen digitale Euros annehmen müssen

Digitale Euros sollen in einer App gespeichert werden und wie Bargeld vom Bankkonto abgehoben werden können. Alle Geschäfte sollen nach der Einführung sowohl Bargeld als auch digitale Euros annehmen müssen.
Bürger sollen sich außerdem digitale Euros hin- und herschicken können. Europa würde damit unabhängiger von Kreditkartenanbietern wie Visa und Mastercard sowie Bezahldiensten wie Paypal und Klarna.

Einführung Anfang 2029 angestrebt

Die EZB strebt eine Einführung Anfang 2029 an. In den anstehenden Verhandlungen sind noch einige Streitpunkte auszuräumen, etwa die Gebühr, die Händler für die Nutzung des digitalen Euros entrichten müssen.
Auch die Höchstmenge an digitalem Geld, die im digitalen Geldbeutel mitgeführt werden darf, ist umstritten. Zudem fordern die Parlamentarier einen stärkeren Datenschutz. (afp/red)
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„Wir liefern“: Merz verteidigt im Bundestag Bilanz der Koalition

Bundeskanzler Friedrich Merz hat die bisherige Bilanz seiner schwarz-roten Regierungskoalition im Bundestag verteidigt.
„Es ist sehr viel geschehen in diesem ersten Jahr, das für unser Land einen wirklichen Aufbruch bedeutet“, sagte Merz in einer Regierungserklärung am Donnerstag. Ziel sei „ein wirtschaftlich starkes, sozial gerechtes und nach innen wie nach außen verteidigungsfähiges Deutschland. Wir liefern, was es dazu braucht.“
Die schwarz-rote Koalition habe sich „als Regierung der Erneuerung auf den Weg“ gemacht, sagte Merz.

„Die Mitte liefert“

Er höre „immer wieder den Vorwurf, die politische Mitte liefere nicht, sie blockiere nur und sie blockiere sich selbst“, sagte der Kanzler. „Lassen Sie mich in aller Deutlichkeit erwidern: Die Mitte liefert, sie arbeitet und sie erfüllt vor allem den Auftrag aus unserem Grundgesetz.“
Radikale Kräfte wollten hingegen „das Land schlechtreden“, sagte Merz. „Die Antworten radikaler Parteien, ob nun von links oder von rechts, mögen verführerisch klingen. Aber sie gestalten nicht, sie zerstören. Sie spalten unser Land und würden es, sollten sie politische Verantwortung in Deutschland übernehmen, in den Abgrund führen.“

Tomahawk-Raketen für Deutschland

Die US-Regierung hat dem Verkauf von weitreichenden Tomahawk-Marschflugkörpern an Deutschland zugestimmt.
Sie würden von der Bundesregierung erworben und in Deutschland stationiert, sagte Merz. Darauf hätten sich beide Seiten am Rande des Nato-Gipfels im türkischen Ankara geeinigt.
(afp/dpa/red)
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Umfrage: AfD in Mecklenburg-Vorpommern weiter vorn – SPD gewinnt bei den Wählern hinzu

Zweieinhalb Monate vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern liegt die AfD einer Umfrage zufolge in der Wählergunst weiter klar vorn. Die Erhebung des Instituts Infratest dimap für den „Norddeutschen Rundfunk“ sieht die Partei wie bei einer vorangegangenen Umfrage vom Mai bei 36 Prozent.
Zwei Prozentpunkte hinzugewinnen kann die SPD von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, die 29 Prozent erreicht.

Linke und CDU verlieren je einen Punkt

Die mit der SPD regierende Linke verliert einen Punkt und kommt auf zwölf Prozent. Auch die oppositionelle CDU büßt einen Punkt ein und erreicht neun Prozent. Einen Punkt auf fünf Prozent können die Grünen zulegen, die damit den Wiedereinzug in den Schweriner Landtag knapp schaffen würden.
Die FDP würde mit weniger als drei Prozent ausscheiden. Auch das BSW, das einen Punkt verliert, würde mit vier Prozent den Einzug verpassen.

Keine Mehrheit mehr für Schwesigs Koalition

Schwesigs rot-rote Koalition hätte der Umfrage zufolge keine Mehrheit mehr. Sollten die Grünen den Sprung über die Fünfprozenthürde schaffen, wäre aber knapp ein rot-rot-grünes Bündnis möglich.
Abseits der AfD reicht es für andere Koalitionen nicht, weil die CDU auch Bündnisse mit der Linkspartei ausschließt. Befragt wurden vom Donnerstag vergangener Woche bis Montag 1.167 Wahlberechtigte in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Landtagswahl findet am 20. September zeitgleich mit der Abgeordnetenhauswahl in Berlin statt. Zuvor wählt am 6. September Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag.
Die Wahl vom September 2021 gewann in Mecklenburg-Vorpommern die SPD mit 39,6 Prozent vor der AfD mit 16,7 Prozent, der CDU mit 13,3 Prozent und der Linken mit 9,9 Prozent. Auch die Grünen und die FDP zogen mit 6,3 Prozent beziehungsweise 5,8 Prozent in den Landtag ein. (afp/red)
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Grüne und Linke ziehen gegen GKV-Reform vor Gericht

Es ist eines der größten Reformprojekte der schwarz-roten Bundesregierung: die milliardenschwere Reform zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge. Doch Grüne und Linke wollen die für Freitag geplante Schlussabstimmung im Bundestag vor der Sommerpause verhindern und haben dagegen am Mittwoch Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Sie werfen der Koalition vor, auf den letzten Metern zahlreiche Änderungen eingebracht zu haben, deren Auswirkungen sich in so kurzer Zeit nicht ernsthaft prüfen ließen.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wies die Kritik zurück. „Ich glaube, die Änderungsanträge sind allen so rechtzeitig zugegangen, dass man sich auch damit befassen konnte“, sagte sie. Viele Punkte seien mit den Fraktionen schon in den vergangenen Wochen besprochen worden.
Warken betonte, es sei „wichtig, den Zeitplan auch zu halten“. Denn im Herbst müssten dann Entscheidungen über Zusatzbeiträge und Vergütungssteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) getroffen werden.
Grüne und Linke scheiterten am Mittwoch zum Auftakt der Plenardebatte mit einem Geschäftsordnungsantrag, um die Abstimmung von der Tagesordnung zu nehmen. Dies forderte in der Debatte auch die AfD. Die Koalitionsfraktionen Union und SPD wiesen den Antrag aber mit ihrer Mehrheit zurück.
Schon vor dem Votum hatte der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen das Bundesverfassungsgericht per Eilantrag angerufen, um die Abstimmung am Freitag zu verhindern. Er machte dabei „erhebliche Zweifel“ geltend, dass das Vorgehen der Koalition „den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren genügt“.
Durch die vielen Änderungen handele es „sich faktisch um ein weitgehend neu gefasstes Gesetz“, das nicht in wenigen Tagen geprüft werden könne.
Ähnlich argumentierte auch der Linken-Politiker Ates Gürpinar, der gleichfalls mit einem Eilantrag nach Karlsruhe ging. „Es geht hier nicht um irgendein Gesetz, sondern um den massivsten Einschnitt in die gesundheitliche Versorgung der letzten Jahrzehnte“, erklärte er.
„Die Belastung der Versicherten, der Patientinnen und Patienten, der arbeitenden Menschen im Gesundheitssystem ist drastisch.“ Und unter den Änderungen auf insgesamt 279 Seiten seien Anträge, „die Posten in Milliardenhöhe verschieben“.
„Sie schreiben hier auf 280 Seiten ein komplett neues Gesetz mit massiven und unvorhersehbaren Auswirkungen für über 70 Millionen gesetzlich Versicherte und sämtliche Bereiche des Gesundheitswesens“, sagte auch der AfD-Abgeordnete Martin Sichert.
Er warnte vor einem „massiven Kahlschlag im Gesundheitswesen“, der „zu einem Massensterben der Krankenhäuser, Apotheken und ambulanten Pflege führen“ werde. Auch Sichert drohte mit dem Gang nach Karlsruhe, weil die Koalition versuche, das Parlament mit ihren Änderungen „kurzfristig zu überrumpeln“.
In der Debatte wurden auch Vergleiche zu der Klage des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann vom Sommer 2023 gegen das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition gezogen. Auch hier sah Heilmann seine Rechte als Abgeordneter verletzt, weil es kurzfristig eine Reihe von Änderungen gab. Das Verfassungsgericht stoppte damals die Abstimmung im Eilverfahren. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus und soll am 23. Juli fallen.
SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese räumte in der Debatte über den Absetzungsantrag am Mittwoch ein, dass es bis zu der Entscheidung im Heilmann-Verfahren bei einer „gewissen rechtlichen Unsicherheit“ bleibe. Er betonte aber auch Unterschiede der Vorgänge damals und heute.
Bei der Gesundheitsreform gehe es um Änderungen, die auch vor Wochen schon diskutiert worden seien und im wesentlichen aus den Vorschlägen der GKV-Finanzkommission kämen. Damit seien die Gesamtumstände andere und die Änderungen an sich nicht neu.
Wann Karlsruhe entscheidet, war am Mittwoch offen. Die Linke rief aber bereits zu einer Protestkundgebung am Freitagvormittag vor dem Reichstag auf.
Die gesetzliche Krankenversicherung steckt tief in den roten Zahlen: Im kommenden Jahr wird ohne Reformen ein Defizit von über 15 Milliarden Euro erwartet. 2030 könnte die Lücke auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“ sieht deshalb massive Einschnitte sowie zusätzliche Kosten für Versicherte vor. (afp/red)
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Krankenkassenbeiträge: Grüne wollen Absetzung der Abstimmung zu Reform beantragen

Die Grünen wollen aus Protest gegen kurzfristige Änderungen die Abstimmung im Bundestag über die Reform zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge verhindern.
Die Koalition wolle mit „einem chaotischen Verfahren den Deutschen Bundestag überfahren“, sagte die Fraktionschefin Katharina Dröge am Dienstag, den 7. Juli, in Berlin. Wenn Union und SPD tatsächlich auf der Abstimmung beharrten, „werden wir die Absetzung beantragen“.

Grüne wollen Abstimmung über Krankenkassen-Reform blockieren

Die Grünen hätten am Montag 300 Seiten Änderungsanträge zu der Reform bekommen, sagte Dröge. Heute sei dann aufgefallen, dass darin auch ein Fehler gewesen sei, weshalb alles nochmals überarbeitet werden müsse.
Das Ganze sei „schlampig und chaotisch“ verlaufen, kritisierte die Grünen-Fraktionschefin. Sie forderte die Koalition angesichts der Tragweite der Reform auf, das Gesetz „noch einmal ganz gründlich zu prüfen“ und es erst nach der Sommerpause im September zur Abstimmung zu stellen.
Über einen Antrag auf Absetzung von der Tagesordnung in dieser Woche würde wahrscheinlich zum Auftakt der Plenarsitzung am Mittwochnachmittag (14.00 Uhr) in einer Geschäftsordnungsdebatte abgestimmt. Bekommen die Grünen keine Mehrheit für ihren Antrag, würde die Abstimmung wie geplant am Freitag erfolgen.
Am selben Tag soll auch der Bundesrat über die Reform befinden. Dazu liefen am Dienstag noch Verhandlungen mit den Ländern, die Nachbesserungen bei der Krankenhausfinanzierung fordern.

Krankenkassen vor riesigem Defizit

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steckt tief in den roten Zahlen: Im kommenden Jahr wird ohne Reformen ein Defizit von über 15 Milliarden Euro erwartet. 2030 könne die Lücke auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“ sieht deshalb massive Einschnitte sowie zusätzliche Kosten für Versicherte vor. (afp/red)
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EU-Parlament stimmt für neue Fluggastrechte

Das Europaparlament hat neuen europäischen Fluggastrechten zugestimmt. Die Mehrheit von 646 Abgeordneten stimmte für die Reform, die unter anderem vorsieht, dass Eltern im Flugzeug künftig kostenlos Sitzplätze neben ihren Kindern reservieren können und Ticketpreise übersichtlich dargestellt werden müssen.
Die Regeln für Entschädigungen bei verspäteten Flügen sollen im Wesentlichen unverändert bleiben. Das hatten Vertreter des Parlaments in langen Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten durchgesetzt. Nun müssen auch die EU-Staaten der Änderung noch formell zustimmen. Das gilt als Formalie.

Flug verspätet?

Die EU-Staaten wollten ursprünglich, dass Fluggäste künftig erst bei größeren Verspätungen entschädigt werden und je nach Entfernung auch mit weniger Geld. Nach einer Einigung im Juni bleibt es aber dabei.
Fluggäste haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat. Gestaffelt nach Entfernung sind es 250 Euro (bei 1.500 Kilometer Entfernung), 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung), 600 Euro (bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung, wenn der Flug nicht nur innerhalb der EU stattfindet).
Diese Schwellen sollen auch gelten, wenn der Flug ganz gestrichen wurde – solange dies weniger als 14 Tage vor Abflug passiert ist. Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung oder den Ausfall zu verschulden hat.
Nicht zu verschulden haben Fluggesellschaften nach den vorgesehenen neuen Regeln zum Beispiel Vorfälle mit randalierenden Fluggästen, Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder Streiks von Flughäfen oder Bodenabfertigungsdienstleistern.
Die Airline soll Passagiere innerhalb von 96 Stunden nach Ende der Reise schriftlich darüber informieren müssen, was deren Rechte sind und wie sie diese geltend machen können. Die Reisenden sollen neun Monate Zeit haben, ihre Ansprüche geltend zu machen.
Im Anschluss muss die Fluggesellschaft innerhalb von 30 Kalendertagen auszahlen oder den Reisenden mitteilen, warum sie in diesem Fall keine Entschädigung zahlt.

Anders ans Ziel kommen

Fluggäste sollen außerdem bei Problemen in vielen Fällen das Recht darauf haben, anders befördert zu werden. Das kann auch zu einem anderen Flughafen nah am Zielort, über eine andere Strecke, mit einer anderen Airline oder sogar zum Beispiel per Bahn passieren.
Die Reisebedingungen müssen vergleichbar sein – also beispielsweise Fluggäste, die einen Direktflug gebucht hatten, dürfen nicht gezwungen werden, mehrere Anschlussflüge zu nehmen.
Die Airline muss ihnen innerhalb von drei Stunden eine solche Alternative anbieten, andernfalls können Fluggäste selbst organisieren, wie sie ans Ziel kommen. Die Fluggesellschaft muss bis zu 400 Prozent des ursprünglichen Preises erstatten. Bisher ist die Höhe nicht gedeckelt.
Die Regeln betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von außereuropäischen Unternehmen, deren Maschinen in der EU abheben. Wenn sie in Kraft treten, haben die Fluggesellschaften zunächst zwölf Monate Zeit, sie umzusetzen. (dpa/red)
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Umfrage: Linke vor Berliner Abgeordnetenhauswahl in Führung – CDU auf Platz vier

Knapp drei Monate vor der Abgeordnetenhauswahl in Berlin hat die CDU des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner die Führung in der Wählergunst einer Umfrage zufolge an die Linke verloren. Die Linkspartei um Spitzenkandidatin Elif Eralp erreicht in der am Mittwoch veröffentlichten Erhebung des Instituts Infratest dimap für den Rundfunk Berlin-Brandenburg 20 Prozent und legt damit seit Ende April um zwei Prozentpunkte zu. Die CDU verliert zwei Punkte auf 17 Prozent und belegt Platz vier.

Grüne und AfD auf Platz 2 und 3

Dazwischen rangieren die Grünen mit 19 Prozent bei einem Plus von einem Punkt und die AfD mit unverändert 18 Prozent. Die derzeit mit der CDU regierende SPD verliert einen Punkt auf 13 Prozent. Die FDP und das BSW wären mit unverändert jeweils drei Prozent nicht im neuen Landesparlament vertreten. Befragt wurden von Donnerstag vergangener Woche bis Montag 1.165 Wahlberechtigte in Berlin.
Rechnerisch und politisch denkbare Koalitionen mit parlamentarischer Mehrheit wären damit Dreierbündnisse aus Linkspartei, Grünen und SPD oder aus Grünen, CDU und SPD. Die Abgeordnetenhauswahl findet am 20. September zeitgleich mit der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern statt. Zuvor wird am 6. September in Sachsen-Anhalt ein neuer Landtag gewählt.
Die Abgeordnetenhauswahl vom 12. Februar 2023 gewann die CDU mit 28,2 Prozent vor der SPD und den Grünen mit je 18,4 Prozent. Die Linke erreichte damals 12,2 Prozent, die AfD kam auf 9,1 Prozent. Die FDP schied mit 4,6 Prozent aus dem Landesparlament aus, das BSW trat noch nicht zur Wahl an. Wegners CDU ging nach der Wahl eine Koalition mit der SPD ein. (afp/red)
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US-Hummer und Co. kommen zollfrei in die EU

Industriegüter und Hummer aus den USA dürfen vom 1. Juli an zollfrei in die EU eingeführt werden. Für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und Meeresprodukte aus den Vereinigten Staaten gelten dann zudem ermäßigte Zölle oder Zollkontingent-Regeln für einen besseren Marktzugang.
Die entsprechenden Verordnungen seien an diesem Dienstag im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden, sagte ein Sprecher der Europäischen Kommission. Mit den Neuregelungen erfülle die EU die Vereinbarungen aus dem im vergangenen Jahr geschlossenen Zolldeal mit US-Präsident Donald Trump.

Handelserleichterungen treten in Kraft

Europäische Konsumenten erhielten einen besseren Zugang zu Importen aus den USA – und das zu günstigeren Preisen.
Trump hatte zuletzt den US-Nationalfeiertag am 4. Juli als Frist für die Umsetzung der Handelsvereinbarung ins Spiel gebracht. Sollte die EU nicht bis dahin ihren Teil des Abkommens erfüllen, würden die Zölle „leider sofort auf ein viel höheres Niveau steigen“, sagte er.
Mit dem im vergangenen Jahr von EU-Kommission mit den USA vereinbarten Zolldeal war es der EU gelungen, einen drohenden Handelskrieg abzuwenden.
Gleichzeitig musste die Staatengemeinschaft aber US-Zölle in Höhe von bis zu 15 Prozent auf die meisten Warenexporte in die Vereinigten Staaten akzeptieren und weitere Zugeständnisse wie die Abschaffung von EU-Zöllen auf US-Industriegüter machen.
Für den Fall, dass die USA ihre Zusagen nicht vollständig umsetzen, wurden die Regeln für die Handelserleichterungen für die USA an ein Sicherheitsnetz geknüpft. Es sieht vor, dass die EU-Zollzugeständnisse bei Verstößen der USA gegen Absprachen wieder ausgesetzt werden können.
Darüber hinaus ist unter anderem ein festes Ablaufdatum vorgesehen, der 31. Dezember 2029. Bis zum 30. Juni 2029 muss die EU-Kommission umfassend bewerten, welche Folgen die Änderungen hatten. Sie kann dann auch vorschlagen, die Zollzugeständnisse zu verlängern. (dpa/red)
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Gericht: NRW-Sondervermögen zu Ukraine-Kriegsfolgen verfassungsgemäß

Das nordrhein-westfälische Krisenbewältigungsgesetz zur Finanzierung von Maßnahmen infolge des Ukraine-Kriegs ist verfassungsgemäß. Das entschied der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof in Münster laut Mitteilung vom Dienstag.
Einen Antrag von Landtagsabgeordneten der Oppositionsfraktionen von SPD und FDP, der die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes in Frage stellte, wies das Gericht damit zurück.
Das Krisenbewältigungsgesetz war Ende 2022 mit Stimmen von CDU und Grünen als Reaktion auf die Folgen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine beschlossen worden. Es schuf ein Sondervermögen, für welches das Land Kredite von bis zu fünf Milliarden Euro aufnehmen durfte.
Der Landtag genehmigte später Kredite von rund drei Milliarden Euro. Seit 2024 wurden nach Angaben des Gerichts keine weiteren Mittel aus dem Sondervermögen aufgenommen oder ausgegeben.
Mit dem Urteil präzisierte der Verfassungsgerichtshof den Angaben zufolge erstmals die verfassungsrechtlichen Anforderungen an Sondervermögen in Nordrhein-Westfalen.

Landtag durfte Sondervermögen schaffen

Danach sind Sondervermögen grundsätzlich zulässig, müssen aber auf einem Gesetz beruhen und sachlich begründet sein. Zudem müsse der Landtag ausreichend über die Finanzierung informiert werden und einen gewissen Einfluss auf die Mittelbeschaffung und -verwendung behalten.
Diese Voraussetzungen seien im Fall des Ukraine-Sondervermögens erfüllt, entschied das Gericht.
Der Gesetzgeber durfte demnach angesichts der Ende 2022 anhaltenden „volatilen Krisensituation“ infolge des Ukraine-Kriegs davon ausgehen, mit einem Sondervermögen „schneller und flexibler“ auf die Krise reagieren zu können als über den Kernhaushalt. Durch „parlamentarische Zustimmungsvorbehalte“ habe das Gesetz dem Landtag auch einen ausreichenden Einfluss gesichert.
Der Verfassungsgerichtshof hatte sich bereits zuvor in zwei Verfahren mit dem Ukraine-Sondervermögen befasst. Dabei ging es jedoch um andere rechtliche Fragen, etwa die Kreditaufnahme und die Schuldenbremse. (afp/red)
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Neue Grundsicherung tritt in Kraft: Was sich ändert

Ab Mittwoch wird aus dem Bürgergeld die neue Grundsicherung: Dann treten die entsprechenden Änderungen schrittweise in Kraft. Auf die rund 5,5 Millionen Leistungsempfänger kommen damit verschärfte Mitwirkungspflichten und härtere Sanktionen vor. Die schwarz-rote Koalition setzt mit dieser umfassenden Sozialreform zugleich eines ihrer Kernvorhaben um. Ein Überblick:

Was ist das Ziel der Reform?

Die Reform soll das „Verhältnis zwischen Unterstützung und Mitwirkung, zwischen Solidarität und Eigenverantwortung“ neu austarieren, heißt es in dem neuen Gesetz. Ziel ist es, mehr Menschen in Arbeit zu bringen und den Missbrauch von Sozialleistungen zu unterbinden.
Für beide Regierungspartner – CDU/CSU und SPD – ist das Vorhaben sensibel: Die Union setzt damit ein zentrales Wahlversprechen um, die SPD stimmt der Rückabwicklung ihres eigenen Projekts aus der Vorgängerregierung zu – auch gegen Widerstände aus der eigenen Parteijugend, die sogar ein Mitgliederbegehren gegen die Reform angestrengt hat. Die Beteiligung daran war jedoch gering.

Was ändert sich?

Die so genannte Arbeitsverweigerer-Regelung soll „wirkungsvoller und praxistauglicher“ ausgestaltet werden: Lehnt ein Empfänger ein Arbeitsangebot willentlich ab, etwa wenn er nach Unterschreiben eines Arbeitsvertrags den Job nicht antritt, können Leistungen für mindestens einen Monat gestrichen werden. Dieser enge Anwendungsbereich wurde durch das Bundesverfassungsgericht vorgegeben. Mit Beginn des zweiten Monats muss das Jobcenter die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme fortlaufend prüfen, um den Wegfall der Leistungen weiter aufrecht zu erhalten.
Mitwirkungspflichten werden stärker eingefordert: Wer zwei Termine beim Jobcenter ohne wichtigen Grund versäumt, bekommt künftig 30 Prozent weniger Geld. Beim dritten versäumten Termin werden die Zahlungen vorerst gestrichen, die Miete wird direkt an den Vermieter überwiesen.
Auch wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, muss mit einer stärkeren Kürzung seiner Leistungen rechnen als bislang. Der Regelbedarf kann um 30 Prozent für jeweils drei Monate gemindert werden.

Wie soll verhindert werden, dass es die Falschen trifft?

Alle, die mit den Jobcentern zusammenarbeiten oder Termine aus wichtigen Gründen nicht wahrnehmen können, müssen nicht mit Kürzungen rechnen – dies betont Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) immer wieder. Bei Kindern und Jugendlichen wird nicht gekürzt. Auch sollen Schutzmechanismen bei Leistungsminderungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen gestärkt werden.

Bekommen Bedürftige also künftig weniger Geld?

Nicht direkt, die Sätze sinken nicht. Das Arbeitsministerium betont, dass die allermeisten Bürgergeldempfänger kooperativ sind und Termine wahrnehmen. Als sogenannte Totalverweigerer galten zuletzt weniger als ein Prozent der Bürgergeldempfänger. Die Verschärfungen zielen vor allem auf diese Gruppe ab.

Wer bekommt überhaupt Bürgergeld?

Alle Erwerbsfähigen, die ihren Lebensunterhalt nicht komplett aus eigenem Einkommen decken können. Das sind derzeit etwa 5,5 Millionen Menschen, davon rund 800.000 sogenannte Aufstockerinnen und Aufstocker, deren Gehalt unter Bürgergeld-Niveau liegt. Wer seinen Job verliert, erhält ein Jahr lang Arbeitslosengeld und danach Bürgergeld. Unter den 5,5 Millionen Menschen sind etwa 1,8 Millionen Kinder und Jugendliche. Der Ausländeranteil im Bürgergeld liegt bei knapp 48 Prozent.

Wie viel Geld bekommen Bürgergeldempfänger?

Alleinstehende oder Alleinerziehende bekommen 563 Euro, Menschen in einer Partnerschaft 506 Euro, Minderjährige zwischen 357 und 451 Euro plus 20 Euro Sofortzuschlag. Miete inklusive Nebenkosten und – in angemessener Höhe – Heizkosten werden übernommen. Die Sätze sind seit Januar 2024 stabil, nachdem sie zuvor innerhalb eines Jahres um rund zwölf Prozent gestiegen waren.

Was kostet das Bürgergeld den Steuerzahler?

In den vergangenen Jahren immer mehr. Die Ausgaben lagen 2024 bei einem Rekordwert von 51,7 Milliarden Euro. Darunter entfielen auf die Zahlung der Regelsätze 29,2 Milliarden Euro, auf Miet- und Heizkosten 12,4 Milliarden Euro und auf Leistungen zur Arbeitsintegration 3,7 Milliarden Euro. 6,5 Milliarden Euro waren Verwaltungskosten.

Und wie viel soll die Reform nun einsparen?

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) verwies ursprünglich auf Einsparpotenziale im Milliardenbereich. Der Gesetzentwurf aus dem Haus von Arbeitsministerin Bas erwartet hingegen „keine nennenswerten Einsparungen“ allein durch die Reform.
Die Koalition hofft allerdings, durch Sanktionsverschärfungen mehr Menschen in Arbeit zu bringen. 100.000 Menschen, die kein Bürgergeld mehr bekommen, sollen rund 850 Millionen Euro einsparen, rechnet das Arbeitsministerium vor.

Bekommen Menschen auch Bürgergeld, wenn sie noch Erspartes haben?

Ja, aber eingeschränkt. Seit der Bürgergeldreform von 2003 dürfen im ersten Jahr im Bezug sogenannte Schonvermögen bis 40.000 Euro und weitere 15.000 Euro für Lebenspartner behalten werden. Nach Ablauf dieser Karenzzeit wird zum Beispiel die Verhältnismäßigkeit von Mietkosten geprüft, die das Jobcenter übernimmt.
Die neue Grundsicherung sieht nun die komplette Abschaffung der Karenzzeit vor: Vermögen wird vom ersten Tag an angerechnet. Das betrifft aber nur das Bürgergeld und nicht das Arbeitslosengeld. Wer den Job verliert, muss also nicht sofort ans Ersparte.

Wie stehen Verbände und Gewerkschaften zur Reform?

Sie halten die Reform für sozial ungerecht. Die IG Metall kritisiert, der verschärfte Druck richte sich an einer „verschwindend kleinen Gruppe sogenannter Totalverweigerer“ aus, gleichzeitig würden „Millionen Menschen und ihre Familien unter Generalverdacht gestellt, ohne ihnen realistische Chancen auf Qualifizierung und existenzsichernde Arbeit zu eröffnen“.
Der Sozialverband VdK kritisiert insbesondere die geplante Deckelung der Wohnkosten. Dies berge das Risiko von Mietschulden und könne „im schlimmsten Fall Wohnungslosigkeit nach sich ziehen“. Ähnlich äußern sich der Sozialverband SoVD und die Diakonie Deutschland. (afp/red)
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Röwekamp rechnet nicht mit baldigem Bundeswehr-Einsatz in der Straße von Hormus

Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses im Bundestag, Thomas Röwekamp (CDU), rechnet nicht mit einem baldigen Beschluss für einen möglichen Bundeswehr-Einsatz in der Straße von Hormus. „Wir haben im Moment viele Voraussetzungen, die noch nicht erfüllt sind“, sagte Röwekamp der Nachrichtenagentur AFP. Neben der Frage, ob die vereinbarte Waffenruhe halten werde, brauche es auch die Zustimmung des Iran für den Einsatz und eine ausreichende Rechtsgrundlage für das Bundestagsmandat.
Es komme nun „entscheidend darauf an, wie tragfähig der Waffenstillstand ist und wie es gelingt, eine Akzeptanz für einen solchen Einsatz zu finden“, sagte Röwekamp. „Im amerikanisch-iranischen Abkommen ist die Verantwortung für die Sicherheit in der Straße von Hormus eindeutig an den Iran und den Oman adressiert. Sie müssen entscheiden, wie sie den Auftrag zur Freiheit der Straße von Hormus und zur Räumung von Seeminen umsetzen wollen.“
Die USA und der Iran hatten Mitte Juni ein Rahmenabkommen zur Beendigung des Kriegs in der Golfregion unterzeichnet. Derzeit laufen Verhandlungen, die binnen 60 Tagen zum Abschluss einer endgültigen Vereinbarung führen sollen. Die vereinbarte Waffenruhe erwies sich allerdings zuletzt als brüchig.

Schiffe sind bereits vorverlegt

Der von Frankreich und Großbritannien angeregte internationale Marine-Einsatz hätte das Ziel, die dauerhafte Wiedereröffnung der für den Öl- und Flüssiggas-Export wichtigen Straße von Hormus abzusichern. Deutschland hat seine Bereitschaft erklärt, sich daran zu beteiligen und bereits zwei Marine-Schiffe in Richtung des ostafrikanischen Dschibuti entsandt. Ziel der Mission wäre insbesondere die Räumung von Minen, die durch den Iran während des Konflikts gelegt wurden.
„Auf der Grundlage des heutigen Erkenntnisstandes zu den amerikanisch-iranischen Verhandlungen in der Schweiz rechne ich nicht damit, dass das jetzt so vorzeitig passiert“, sagte Röwekamp zu der Marine-Mission. „Falls doch, haben wir die deutschen Marineschiffe vorverlegt. Wir sind dann innerhalb von 14 Tagen in der Lage, sie in den Einsatz zu schicken.“

Auf Kooperation des Irans angewiesen

Röwekamp sah neben der notwendigen Zustimmung des Iran auch praktische Schwierigkeiten. „Wir hoffen, dass der Iran weiß, wo die Minen liegen“, sagte er. „Aber das ist etwas, wo wir derzeit im Trüben fischen. Denn der Iran setzt auf eine dezentralisierte Kriegsführung, und wir wissen nicht, ob auch die Hierarchie weiß, wo jetzt welche Bedrohung durch Seeminen besteht.“
„Gleichzeitig gehen wir davon aus, dass sie zwar Minen verlegen, aber nicht räumen können“, sagte der CDU-Verteidigungspolitiker. „Deswegen gibt es viele Punkte, wo sich der Iran kooperativ zeigen müsste. Aber letztlich ist es auch in seinem Interesse, denn auch er profitiert von der freien Schifffahrt in der Straße von Hormus.“
Offen ist auch noch die Frage, auf welche internationale Rechtsgrundlage ein Bundestagsmandat für den Marine-Einsatz gestützt werden könnte. „Ich würde mir wünschen, dass es gelänge, ein eindeutiges Mandat entweder der Europäischen Union oder der Vereinten Nationen zu haben“, sagte Röwekamp. Allerdings habe das Auswärtige Amt im Verteidigungsausschuss die Auffassung vertreten, dass eine bestehende UN-Resolution vom März und der Text des Seerechtsübereinkommens „eine ausreichende völkerrechtliche Grundlage sind für eine international geführte Mission“. (afp/red)
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Bundestag beschließt Gesetz für schnelleres Bauen

Wichtige Verkehrsprojekte sollen in Deutschland beschleunigt werden. Der Bundestag in Berlin verabschiedete dafür am Freitag, 26. Juni, mit den Stimmen von Union und SPD das Infrastruktur-Zukunftsgesetz.
Es soll die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren steigern, besonders im Verkehrs- und Energiebereich. Die Wirtschaft begrüßte das Gesetz, Umweltschützer kritisierten hingegen einen „Frontalangriff“ auf Schutzregeln für die Natur.

Viele Straßen müssen dringend saniert werden

Die Bundesregierung argumentiert in ihrem Gesetzesentwurf, dass der Zustand vieler Straßen, Brücken, Schienen und Wasserstraßen modernisierungsbedürftig sei, dringend notwendige Sanierungen oder Neubauten jedoch durch „langwierige Prozesse und Verfahren“ verzögert würden.
Die Verfahren würden sich mit dem Gesetz „um Jahre verkürzen“, sagte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) vor der Abstimmung den Sendern RTL und ntv.
Der Bundestag habe „ein wichtiges Signal für schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren“ gesetzt, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie, Holger Lösch.
Auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) nannte den Beschluss einen „großen Schritt“. Bund und Länder müssten diesen Weg nun jedoch „konsequent weitergehen“.
Wesentliche Verkehrsinfrastrukturen werden mit dem Gesetzentwurf in das „überragende öffentliche Interesse“ gestellt. Dazu gehören laut Bundesverkehrsministerium etwa „zentrale Schienenvorhaben“, Neubau von Bundesautobahnen, Ersatzneubauten von Brücken und Tunneln sowie der Ausbau von Lkw-Parkplätzen und „systemrelevante Wasserstraßen und Schifffahrtsanlage“.
Das heißt, dass sie Vorrang vor anderen Belangen haben können.

Kritik der Umweltschützer

Umweltschutzorganisationen befürchten eine Aushöhlung des Naturschutzes. Der Geschäftsführer des Deutschen Naturschutzrings (DNR), Florian Schöne, sprach von einem „Frontalangriff auf materielle und verfahrensrechtliche Regelungen zum Schutz von Natur und Umwelt“.
Der DNR kritisierte, dass laut Entwurf für bestimmte Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse „für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung verankert“ wird. So könnten sich die Träger von Vorhaben „künftig durch Geldzahlungen von der Pflicht zur realen Flächenkompensation bei Eingriffen in die Natur befreien“, bemängelte Schöne.
Das monierten auch die Grünen. Der Abgeordnete Harald Ebner erklärte: „Wir alle – vor allem die betroffenen Tier- und Pflanzenarten – haben nichts von Ersatzgeldern, die sich auf Konten des Umweltministeriums häufen.“

„Besonders wichtig“ für die Bauindustrie

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie hingegen bezeichnete die Einführung von Ersatzgeldzahlungen als gleichwertige Alternative als „besonders wichtig“. „Denn gerade diese Ausgleichsmaßnahmen führen bei Projekten regelmäßig zu Konflikten und erheblichen Verzögerungen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Tim-Oliver Müller.
Zugleich erklärte Müller, die „wichtigen Beschleunigungspotenziale dürfen allerdings nicht durch andere Gesetze durch die Hintertür konterkariert werden“. Der Verband blicke daher „sehr kritisch auf die Diskussion zum Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur des Bundesumweltministeriums“.
Mit diesem Vorhaben Umweltminister Carsten Schneider (SPD) wiederum besonders wichtige Naturschutzmaßnahmen in das überragende öffentliche Interesse stellen. „Änderungen im Naturschutzrecht dürfen die erzielten Fortschritte bei Planungs- und Genehmigungsverfahren nicht wieder zunichtemachen“, forderte auch BDI-Hauptgeschäftsführer Holger Lösch. (afp/red)