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CSU will mindestens 100.000 Drohnen für Deutschland

Die CSU-Landesgruppe im Bundestag fordert „eine Drohnenflotte“ mit mindestens 100.000 Drohnen in allen Größenklassen für Deutschland. Dies geht aus einem Beschlussentwurf der Sommerklausur der CSU-Landesgruppe im fränkischen Kloster Banz hervor, der der Nachrichtenagentur AFP am Montag vorlag. „Wir wollen die Bundeswehr durch technologische Dominanz zur stärksten konventionellen Armee in Europa machen“, heißt es in dem Dokument. Dazu gehöre eine Drohnenflotte.

„Weltall-Flotte“ für die Bundeswehr

Gefordert wird zudem „eine Weltall-Flotte“ mit mehr als 1000 Satelliten für die Bundeswehr. Diese würden gebraucht „für sichere Kommunikation für vernetzte Informationen, Aufklärung und ein hochpräzises Lagebild“.
Die CSU-Landesgruppe setzt den Fokus in dem sechsseitigen Dokument insgesamt auf „Forschung, Innovation und Technologie“. Hier seien entschlossene Investitionen notwendig, „damit Deutschland führende Industrie- und Exportnation bleibt“.
So will die CSU unter anderem, dass in Deutschland der erste Fusionsreaktor weltweit entsteht sowie eine Startplattform ins Weltall. Außerdem sollen bis 2030 über Förderprogramme eine Million neue Roboter in Betrieb gebracht werden. Diese sollen „keine Arbeitsplätze verdrängen, sondern Lücken schließen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer entlasten“.
Gefordert werden auch die Entwicklung europäischer KI-Modelle und der Ausbau von Mikrochip-Fertigung innerhalb Europas. „Europäische Souveränität bei Mikrochips und KI sichern“, heißt es dazu im Beschlussentwurf. Dieser trägt den passenden Titel „Zukunft wird in Banz gemacht“.
Im dortigen Kloster kamen die Bundestagsabgeordneten der CSU am Montag zu ihrer Sommerklausur zusammen. Diese dauert noch bis Dienstag, an den Beratungen nimmt auch CSU-Chef und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder teil.
(afp/red)
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Karlsruhe: Kein Tempolimit für Gesetze

Gesetzgebungsverfahren in Deutschland bekommen kein „Tempolimit“. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf Anträge des früheren CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann und weiterer Kläger im Zusammenhang mit dem alten Heizungsgesetz der Ampelregierung.
Allgemeine Aussagen zur Geschwindigkeit von Gesetzgebungsverfahren im Bundestag lasse das Grundgesetz nicht zu, urteilte das Gericht. Es sei keine Regelung im Sinn eines bezifferten „Tempolimits“ in der Verfassung vorgesehen.

Im Eilverfahren durch das Parlament

Im Eilverfahren hatte das Bundesverfassungsgericht dem deutschen Bundestag vor drei Jahren noch auf Antrag Heilmanns die zweite und dritte Lesung des Heizungsgesetzes in der damals laufenden Sitzungswoche untersagt.
Mit einer einstimmigen Entscheidung verwarfen die Verfassungsrichter nun aber im Hauptsacheverfahren die Anträge.
Der Antragsteller habe nicht ausreichend dargelegt, dass er durch den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens in seinen Abgeordnetenrechten verletzt sein könnte.
Nach dem Grundgesetz werde er in seinen Rechten verletzt, wenn ein öffentliches Verhandeln von Argument und Gegenargument gar nicht ermöglicht werde und Mitwirkungsrechte der Abgeordneten leerliefen. Dies habe Heilmann jedoch nicht aufgezeigt.
Heilmann sah die Abgeordnetenrechte verletzt, weil wegen kurzfristiger Änderungen am Vorschlag der Ampelkoalition nicht genug Zeit zur Beratung und Prüfung des Heizungsgesetzes gewesen sei. Er kritisierte, dass bis zur abschließenden Beratung kein klarer Gesetzentwurf vorgelegen habe und die Plenarberatung ohne weitere Ausschussberatung erfolgt sei.
Um die Inhalte des Gesetzes ging es in Karlsruhe nicht. Die Regelungen wurden kürzlich wieder gekippt. (afp/red)
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Frankreich verbietet soziale Medien für unter 15-Jährige

Frankreich führt als erstes EU-Land ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren ein. Ein entsprechendes Gesetz, das nach den Sommerferien greifen soll, verabschiedete das Parlament in Paris mit großer Mehrheit. Es setzt damit ein von Präsident Emmanuel Macron vorangetriebenes Anliegen um. „Ich hatte mich dafür eingesetzt, nun ist es beschlossen: Ab dem neuen Schuljahr sind soziale Netzwerke für Kinder unter 15 Jahren verboten“, reagierte Macron auf den Parlamentsentscheid.
Um das Verbot und seine Ausgestaltung hatte das Parlament in Paris länger gerungen, und auch die Europäische Kommission hatte die Pariser Pläne beanstandet. Ein angepasster Gesetzestext passierte nun am Nachmittag noch vor der parlamentarischen Sommerpause die beiden Parlamentskammern.
Greifen sollen das Verbot sowie eine Alterskontrolle durch die großen Social-Media-Plattformen nach Vorstellung Frankreichs in zwei Etappen: vom 1. September an für neu eingerichtete Konten und ab Anfang 2027 für bestehende Konten. Frankreich will, dass die Plattformen für die Alterskontrolle bestehende Techniken nutzen, wie sie etwas für den Zugriff auf pornografische Inhalte existieren. Kritiker bezweifeln aber, dass Frankreich die Plattformen im Alleingang zu so einem Schritt bewegen kann.

EU will Rechtsunsicherheit verhindern

Hier hatte auch die Brüsseler Kritik angesetzt – das Auferlegen von Pflichten sei Rolle der EU, hieß es. Verhindert werden müsse eine Zersplitterung in nationale Systeme, die zur Rechtsunsicherheit führen oder die Rechtsdurchsetzung schwächen könnte, hatte ein Sprecher der EU-Kommission erklärt.
Mehrere Mitgliedsländer, darunter Spanien, Griechenland und Österreich, wollen ein Social-Media-Verbot für Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter gesetzlich festlegen. Auch Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) kündigte an, ein solches Verbot in Deutschland einführen zu wollen.
Für einzelne Mitgliedsländer ist das aber nicht ohne Weiteres möglich. Denn wer digitale Altersgrenzen auch technisch durchsetzen will, kommt um die großen Online-Plattformen kaum herum. Diesen Regeln vorzuschreiben und diese durchzusetzen, ist aber die alleinige Zuständigkeit der EU-Kommission. Und diese lässt gerade von Experten klären, wie Rahmenregelungen für digitale Altersgrenzen aussehen könnten.

Umsetzung nicht so einfach

Frankreich, Deutschland und andere Mitgliedsländer dürften TikTok, Instagram, Snapchat und Co. also gar keine zusätzlichen Pflichten auferlegen. Das müsste auf EU-Ebene entschieden werden. Ob und bis zu welchem Alter soziale Medien für Minderjährige dann wiederum verboten sein sollten, könnte nationalstaatliche Kompetenz bleiben – ihren Bürgern dürfen die Mitgliedstaaten schließlich Vorschriften machen. (dpa/red)
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Britischer Premier beruft Kabinett – Telefonat mit Trump

Der neue britische Premierminister verliert keine Zeit – kurz nach seiner Ernennung hat Andy Burnham das Kabinett neu geordnet. Überraschend machte der 56-Jährige, der am Montag von König Charles III. mit der Regierungsbildung beauftragt worden war, den früheren Verteidigungsminister John Healey zum Finanzminister.
Healey hatte das Kabinett im Juni aus Protest gegen den Kurs von Burnhams Vorgänger Keir Starmer verlassen. Vor allem ging es um die Höhe der Verteidigungsausgaben, die ihn nun auch in seiner neuen Rolle weiter beschäftigen dürfte.
Die Berufung zum „Chancellor of the Exchequer“ sei „die größte Ehre“, sagte der erfahrene Minister. „Gemeinsam werden wir eine neue Wirtschaft aufbauen, neue Hoffnung schaffen und die Interessen der arbeitenden Menschen in diesem Land voranbringen.“

Bisheriger Gesundheitsminister wird Verteidigungsminister

Ebenso überraschend wurde in der Nacht der ehemalige Gesundheitsminister Wes Streeting als Verteidigungsminister berufen. Streeting galt kurzzeitig als Rivale für Burnham um den Parteivorsitz, hatte sich aber nach dessen Einzug ins Parlament aus dem Rennen zurückgezogen.
Auf der Plattform X versicherte der neue Verteidigungsminister: „Wir werden sicherstellen, dass unsere Streitkräfte über die notwendigen Ressourcen verfügen, und unseren internationalen Verbündeten, insbesondere der Ukraine, entschlossen zur Seite stehen.“
Der von seinem Amt als britischer Gesundheitsminister zurückgetretene Wes Streeting will Premier Keir Starmer herausfordern. (Archivfoto)

Der unter Starmer von seinem Amt als britischer Gesundheitsminister zurückgetretene Wes Streeting wird im Kabinett von Burnham Verteidigungsminister (Archivfoto).

Foto: James Manning/PA Wire/dpa

Zur Lage im Irankrieg und in der Straße von Hormus äußerte er sich in der Mitteilung nicht. Große Änderungen an der Verteidigungs- und Außenpolitik werden unter der neuen Regierung nicht erwartet.

Alte Bekannte kehren zurück

Neuer Außenminister ist der bisherige Energieminister und ehemalige Labour-Parteivorsitzende Ed Miliband, der zwischenzeitlich für den Posten des Finanzministers gehandelt wurde. Sein älterer Bruder, David Miliband, war bereits zuvor Außenminister im Kabinett von Premier Gordon Brown.
Für Ed Miliband musste nun die bisherige Chefin im Foreign Office, Yvette Cooper, weichen. Sie ist jetzt Gesundheitsministerin. Innenministerin bleibt Shabana Mahmood.

Der britische Minister für Klima und Energie, Ed Miliband, am 23. Juni 2026 in der 10 Downing Street im Zentrum von London. Er übernimmt das Außenministerium.

Foto: Toby Shepheard/AFP via Getty Images

Mit Angela Rayner kehrt zudem ein bekanntes Gesicht der Partei-Linken als Wohnungsbauministerin zurück. Diese Rolle hatte sie bereits unter Keir Starmer von 2024 bis 2025 inne. In dieser Zeit war sie auch Starmers Vize, musste aber wegen einer Steueraffäre zurücktreten. Inzwischen ist sie vom Verdacht der Steuerhinterziehung entlastet.
Etliche Vertraute von Starmer spielen unter dem neuen Regierungschef dagegen künftig keine große Rolle mehr, darunter der frühere Vize-Regierungschef und Justizminister David Lammy und die bisherige Finanzministerin Rachel Reeves.
„Ich wäre stolz gewesen, weiterhin im Kabinett zu dienen. Aber ein neuer Premierminister hat das Recht, sein eigenes Team zusammenzustellen“, sagte Lammy der Nachrichtenagentur PA zufolge.

Keir Starmer hält am 20. Juli 2026 in London, England, in der Downing Street eine Abschiedsrede, nachdem er als Premierminister zurückgetreten ist.

Foto: Dan Kitwood/Getty Images

Telefonat mit Trump

Eine der ersten offiziellen Amtshandlungen des neuen Premiers war ein Telefonat mit US-Präsident Donald Trump. Unter Starmer war das Verhältnis der Downing Street zum Weißen Haus merklich abgekühlt, was vor allem aber an Trump lag.
Auf Truth Social versicherte der US-Präsident nun, das Gespräch mit Burnham sei „sehr gut“ verlaufen. „Der Premierminister hat eine große Aufgabe vor sich, aber er wird sie meistern können, und natürlich werden die USA ihm dabei zur Seite stehen!“
In einer Mitteilung der Downing Street zu dem Telefonat hieß es, bei der Darlegung seiner Vision als Premier des Vereinigten Königreichs habe Burnham erklärt, „dass sein Schwerpunkt auf der Reindustrialisierung des gesamten Landes liegen werde“.
Zudem habe Burnham sein Engagement für Verteidigung und Sicherheit bekräftigt. Die Gewährleistung der Sicherheit des Vereinigten Königreichs und seiner Verbündeten habe für ihn oberste Priorität.
Konkret ging es in dem Gespräch laut Trump um „Nordseeöl, Handel, das Militärbündnis, die Minenräumung in der Straße von Hormus und viele andere Themen“. Auch werde man sich „in nicht allzu ferner Zukunft treffen, um Themen von gemeinsamem Interesse zu erörtern“.
Burnham habe seinerseits die Hoffnung geäußert, „dem Präsidenten bei einem künftigen Besuch zeigen zu können, was Manchester zu bieten hat“, teilte ein Sprecher mit Blick auf Burnhams vorheriges Amt als Bürgermeister von Greater Manchester mit.
Der US-Präsident hatte vor kurzem noch Zweifel an Burnham geäußert und ihn als „Bürgermeister einer Kleinstadt“ und „extrem liberal“ bezeichnet. Später äußerte er seine Hoffnung, Burnham könne als Premier wieder Öl- und Gasbohrungen in der Nordsee erlauben.

Einladung von Merz und Telefonat mit Macron

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte Burnham am Montagmittag gratuliert. „Das Vereinigte Königreich und Deutschland sind einander enge Verbündete und Partner“, schrieb Merz.
„Gerade in diesen Zeiten beweist sich unsere tiefe Verbundenheit. Sehr gern möchte ich mich mit Ihnen zu den vor uns liegenden Herausforderungen austauschen und lade Sie daher gern zu einem baldigen Besuch nach Berlin ein.“
In einem Telefonat mit dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron ging es laut der Downing Street auch um die Notwendigkeit, die Ukraine weiterhin zu unterstützen, unter anderem durch die gemeinsame Leitung der sogenannten Koalition der Willigen. Burnham telefonierte ebenfalls mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj.
In Bezug auf den Nahen Osten waren sich Macron und Burnham den Angaben zufolge einig, dass die Bemühungen um eine Deeskalation fortgesetzt und die Straße von Hormus wieder geöffnet werden müssen. Auf der Plattform X äußerte Macron zudem den Wunsch, dass die Beziehungen zwischen Großbritannien und Frankreich auch den Beziehungen der Briten zur Europäischen Union wieder „neuen Schwung“ verleihen. (dpa/red)
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Merz will parteiintern über Spahn sprechen – Fraktionschef verteidigt Entscheidung für Leihmutter-Baby

Nach Rücktrittsforderungen wegen der Entscheidung von Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) für eine Leihmutterschaft will Kanzler Friedrich Merz (CDU) das Thema parteiintern aufarbeiten.
Er sehe nicht, dass an der geltenden Rechtslage zur Leihmutterschaft „Änderungen vorgenommen werden sollen“, sagte Merz am Freitag in Brühl. „Und alles weitere werden wir in der nächsten Sitzung des Präsidiums der CDU Deutschlands besprechen.“ Das Treffen ist für Montag geplant. Spahn selbst verteidigte seine Entscheidung.
Am Mittwoch war bekannt geworden, dass Spahn und sein Mann Eltern eines in den USA von einer Leihmutter zur Welt gebrachten Kindes wurden. Der Unionsfraktionschef sieht sich seither mit Rücktrittsforderungen aus den eigenen Reihen und aus anderen Parteien sowie mit Vorwürfen konfrontiert, als Privatperson anders zu handeln als in seiner politischen Funktion.
Spahn selbst verteidigte den Weg der Familiengründung über eine Leihmutter. „Ich habe lange mit mir gerungen, auch was das Thema Leihmutterschaft angeht“, sagte er in einem „Bild“-Podcast.
„Ich bin lange zerrissen gewesen. Aber eben über dieses Ringen und sich mit dem Thema beschäftigen, haben wir uns für diesen Weg entschieden“, sagte er mit Blick auf seinen Mann. Er kenne es „als Christ“, dass „das eine die reine Lehre ist und das andere das echte Leben“. Es seien „keine einfachen Entscheidungen“ gewesen.
Über seine politische Zukunft als Unionsfraktionschef sagte Spahn, er werde die Frage, wie es weitergeht, „mit der Fraktion natürlich erörtern, wenn wir uns im September wiedersehen“.
Am Ende könne „nur die Fraktion darüber entscheiden, wie es weitergeht“. Spahn fügte hinzu: „Für mich ist jedenfalls eins klar: Für mich gibt es, und das wird mir jede Stunde immer bewusster, nichts Wichtigeres als meine Familie.“
Kanzler Merz sagte bei einer Pressekonferenz in Brühl, ihm sei bewusst, dass das Thema „in seiner ganzen Dimension menschlich, juristisch, gesellschaftlich, ethisch“ sehr viele Menschen aus diesem aktuellen Anlass bewege. Er stellte zugleich klar, dass es in Deutschland dazu eine eindeutige Rechtslage gebe.
Leihmutterschaft ist hierzulande verboten. Außerdem hatte die CDU erst Anfang des Jahres auf ihrem Parteitag einen Beschluss gefasst, in dem Leihmutterschaft weiterhin abgelehnt wird.
Die nächste Sitzung des CDU-Präsidiums findet am Montag statt. Eine Pressekonferenz im Anschluss sei nicht geplant, sagte eine Parteisprecherin.
Spahn sprach im „Bild“-Podcast auch über den Parteitagsbeschluss – bei dem damaligen Delegiertentreffen war die Leihmutter seinen Angaben zufolge bereits schwanger.
Er ärgere sich im Nachhinein, sich damals nicht geäußert zu haben, sagte Spahn. „Ich hätte es tun sollen im Nachhinein.“ Damals sei er jedoch „noch nicht so weit“ gewesen, diese Debatte führen zu können. Er wolle sich nun aber der Debatte stellen.
Eine prominente Rücktrittsforderung war unter anderem von Mecklenburg-Vorpommerns CDU-Chef Daniel Peters gekommen. Rücktrittsforderungen kamen auch vom Landesvorstand des Evangelischen Arbeitskreises (EAK) der CDU Thüringen sowie von der Frauen Union Mecklenburg-Vorpommern und der Frauen Union Thüringen. Der Chef der Senioren-Union, Hubert Hüppe (CDU), zeigte sich „persönlich geschockt“ von Spahns Entscheidung.
Auch die Vorsitzende der Frauen Union in Sachsen-Anhalt, Christiane Diehl, legte Spahn (CDU) einen Rücktritt nahe. „Herr Spahn sollte sich überlegen, ob er seine exponierte Position in der Partei nicht besser jemand anderem überlässt“, sagte Diehl dem „Spiegel“.
Zwar respektiere sie die persönliche Lebenssituation ihres Parteikollegen. Sein Vorgehen habe aber „Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit der gesamten Partei“ und sei ein Problem im Wahlkampf. In Sachsen-Anhalt wird am 6. September ein neuer Landtag gewählt.
Der Chef der NRW-Staatskanzlei, Nathanael Liminski (CDU), sagte dem Deutschlandfunk, er könne nachvollziehen, dass die Diskussion über Spahns Leihmutter-Baby „zu einer gewissen Glaubwürdigkeitsfrage wird“. Diese Debatte müsse er nun aushalten.(afp/red)
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Ukraine: Widerstand gegen Selenskyjs Regierungsumbau

Mitten im Ukrainekrieg hat der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj seine Regierung erneut umgebildet. Die Entscheidung stößt im Land auf scharfe Kritik. Besonders der Rücktritt des beliebten Verteidigungsministers Mychailo Fedorow sorgt für Proteste. Das Parlament bestätigte unterdessen den bisherigen Chef des staatlichen Energieversorgers Naftogaz, Serhij Korezky, als neuen Ministerpräsidenten. Er folgt auf Julia Swyrydenko, die nach kurzer Amtszeit entlassen wurde.
Selenskyj hatte bereits in der Vergangenheit Minister ausgetauscht. Eine ausführliche Begründung für den erneuten Umbau blieb diesmal aus. Er sprach lediglich von „neuen Herausforderungen und neuen Aufgaben“.

Proteste gegen Fedorows Rücktritt

Nach Swyrydenkos Entlassung erklärte auch Fedorow seinen Rücktritt. Auf Telegram schrieb er, es sei eine große Ehre gewesen, dem ukrainischen Volk als Verteidigungsminister zu dienen. Ukrainischen Medien zufolge könnte Innenminister Ihor Klymenko seine Nachfolge übernehmen.
Allein die Aussicht auf Fedorows Absetzung löste in mehreren Städten Proteste aus. In Kiew versammelten sich Hunderte Menschen und riefen „Schande“ sowie „Bring Fedorow zurück“. Viele schwenkten ukrainische und EU-Flaggen. Auch in Odessa, Charkiw, Dnipro und Lwiw gingen Menschen auf die Straße.
Für viele Ukrainer steht Fedorow für einen Neuanfang in der Armee, die seit Jahren mit Vorwürfen von Korruption und Bürokratie kämpft.

Warum Fedorow so beliebt ist

Die Demonstrantin Margarita Gretschko sagte, Fedorow habe bewiesen, dass künftig eher Drohnen als Soldaten kämpfen sollten. Seine Arbeit habe er mit Taten statt mit Worten unter Beweis gestellt.
Fedorow war bei seiner Ernennung erst 25 Jahre alt. Er sollte die ukrainischen Streitkräfte modernisieren und setzte früh auf den Einsatz von Drohnen, die inzwischen als unverzichtbar gelten.
Gretschko hatte bereits vor einem Jahr gegen Korruption demonstriert. Sie lobte Fedorow dafür, Missstände aufgedeckt und bekämpft zu haben. „Er hat alles richtig gemacht, warum wurde er dann entlassen?“, fragte sie.
Auch der Unternehmer Roman Wlada stellte sich hinter den Minister. Er sagte, Selenskyj habe Angst vor tüchtigen Leuten.

Streit mit Armeechef

Die Kritik der Demonstranten richtet sich auch gegen Armeechef Oleksander Syrsky. Ukrainischen Medien zufolge soll ein Konflikt zwischen ihm und Fedorow der Auslöser für die Entlassung gewesen sein. Gretschko warf Syrsky vor, Soldaten bei „Kanonenfutter-Angriffen“ sinnlos sterben zu lassen.
Fedorow selbst bestätigte am Donnerstag vor Journalisten einen Streit mit Syrsky. Er warf dem Armeechef vor, das vom Krieg gezeichnete Land zu spalten.

Neuer Ministerpräsident bestätigt

Das Parlament folgte erneut Selenskyjs Vorschlag und bestätigte Serhij Korezky mit 289 von 318 Stimmen als Ministerpräsident. Der bisherige Naftogaz-Chef übernimmt das Amt von Julia Swyrydenko, die es erst im Juli 2025 angetreten hatte.
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen gratulierte Korezky und kündigte an, die enge Zusammenarbeit mit der Ukraine fortzusetzen. Die Unterstützung der Europäischen Union bleibe uneingeschränkt.
Unterdessen kündigten weitere Vertraute Fedorows ihren Rücktritt an, darunter der Vize-Kommandeur der Luftwaffe, Pawlo Jelisarow. Bereits zuvor hatte Ministeriumsberater Sergej Sternenko seinen Rückzug angekündigt.

Krieg geht unvermindert weiter

Die Regierungsumbildung fällt in eine Phase neuer Eskalation. Russland hat seine Raketenangriffe zuletzt verstärkt, während die Ukraine plant, US-Luftabwehrraketen vom Typ Patriot künftig im eigenen Land zu produzieren.
Bei neuen Angriffen auf beiden Seiten kamen insgesamt fünf Menschen ums Leben. In Kiew wurden bei einem russischen Raketenangriff zwei Menschen getötet und fünf weitere verletzt, darunter ein Kind. Nach Angaben Selenskyjs setzte Russland 151 Drohnen und 13 Raketen ein, darunter acht ballistische Raketen.
In der russischen Grenzregion Brjansk starben nach Behördenangaben eine 15-Jährige und ihre Großmutter bei einem ukrainischen Drohnenangriff. Auch aus der Region Jaroslawl wurde ein Todesopfer gemeldet. (afp/red)
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Burnham auf dem Weg zum Premierminister

Der britische Labour-Politiker Andy Burnham hat sich für die Nachfolge von Parteichef Keir Starmer intern eine Parteimehrheit gesichert – seiner baldigen Ernennung auch zum Premierminister dürfte damit nichts mehr im Weg stehen.

Klare Mehrheit der Labour-Abgeordneten

Burnham erhielt laut öffentlicher Parteizählung bis Montagnachmittag die Stimmen von 349 der 403 Labour-Abgeordneten und lag damit uneinholbar vorne. Sollte es zu keiner Gegenkandidatur kommen, dürfte Burnham am Montag von König Charles III. zum neuen Regierungschef ernannt werden.
Burnham, ein Vertreter des gemäßigt-linken Labour-Flügels und bisher als Bürgermeister der nordenglischen Metropole Manchester sehr beliebt, ist als einziger Kandidat im Rennen um die Starmer-Nachfolge angetreten.
Mit der deutlichen Unterstützung von inzwischen 349 Labour-Abgeordneten wäre es nun für jeden anderen Kandidaten unmöglich, die 81 Stimmen für einen Einstieg ins Rennen um die Labour-Führung zu bekommen.

Wechsel in der Downing Street erwartet

Die Frist für Nominierungen zur Nachfolge Starmers endet am Donnerstag. Burnham dürfte damit am Freitag zum neuen Labour-Vorsitzenden gekürt werden und drei Tage später das Amt des Premierministers übernehmen, das in Großbritannien traditionell an den Parteivorsitz gekoppelt ist.
Damit könnte Burnham am kommenden Montag Starmer als Premierminister in der Downing Street 10 ablösen. Burnham wäre somit Großbritanniens siebter Premierminister in zehn Jahren.

Burnham als Hoffnungsträger der Labour-Partei

Burnham ist anders als Starmer, der auch in seiner eigenen Partei massiv unter Druck geraten und zurückgetreten war, in Großbritannien sehr beliegt: Der heute 56-Jährige wurde drei Mal hintereinander zum Bürgermeister des Großraums Manchester gewählt, was ihm den Spitznamen „König des Nordens“ einbrachte.
Ende Juni war er als Abgeordneter für den nordenglischen Wahlkreis Makerfield ins Unterhaus eingezogen, um für das Amt des Parteichefs kandidieren zu können – und hatte dabei auch die rechtspopulistische Partei Reform UK von Nigel Farage deutlich abgehängt, die zuletzt bei Kommunal- und Regionalwahl stark zugelegt hatte.

Starmers schwierige Amtszeit

Starmer war 2024 durch einen Erdrutschsieg seiner sozialdemokratischen Labour-Partei ins Amt des Premierministers gekommen, hatte aber schnell an Beliebtheit eingebüßt. Es begann im Sommer 2024 mit Plänen zur Streichung des Heizkostenzuschusses für ältere Bürger, nach einem Proteststurm musste Starmer zurückrudern.
Im September 2025 trat seine Stellvertreterin Angela Rayner zurück, weil sie eine Immobiliensteuer nicht in voller Höhe entrichtet hatte.
Im selben Monat musste der Regierungschef das langjährige Labour-Schwergewicht Peter Mandelson als Botschafter aus Washington abberufen – Starmer hatte ihn ernannt, obwohl dessen enge Verbindung zum US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein bekannt war.
Bei den Regional- und Kommunalwahlen im Mai erlitt Labour eine schwere Niederlage. Seitdem steht die Partei noch stärker unter Druck – vor allem wegen der Erfolge der rechtspopulistischen Partei Reform UK.
Seither verstummten die Rufe nach einem Rücktritt Starmers auch in den eigenen Reihen nicht mehr: Ihm wurde nicht mehr zugetraut, das Ruder noch herumreißen zu können.

Herausforderung durch Reform UK

Während Starmers Umfragewerte nach den Regional- und Kommunalwahlen weiter abstürzten, gilt Burnham als einer der beliebtesten Politiker des Landes und als Hoffnungsträger für Labour. Seine Parteigenossen hoffen, dass er Wählerstimmen für die Sozialdemokraten von Reform UK zurückholen kann.
Die nächste Parlamentswahl wird zwar erst 2029 erwartet. Doch in landesweiten Umfragen liegt die rechtspopulistische Reform UK von Brexit-Befürworter Farage derzeit deutlich in Führung. Labour und die konservativen Tories liegen jeweils dahinter. (afp/red)
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EU stärkt Rechte: Entschädigung für Fluggäste wird einfacher

Bei verspäteten oder gestrichenen Flügen sollen Reisende in der EU künftig leichter ihre Rechte geltend machen können. Dafür gaben die EU-Länder in Brüssel das finale grüne Licht. Die Regeln sind voraussichtlich ab Mitte 2027 verbindlich. Fluggesellschaften können sie bereits früher umsetzen.
Haben Passagiere einen Anspruch auf Ausgleich, muss die Fluggesellschaft sie innerhalb von vier Tagen nach der Ankunft elektronisch darüber informieren und ihnen erklären, wie sie die Entschädigung beantragen können.
Die Verbraucher haben dann neun Monate Zeit, dies zu machen. Die Airline muss daraufhin wiederum innerhalb von 30 Tagen auszahlen oder den Reisenden mitteilen, warum sie in diesem Fall keine Entschädigung zahlt. Solche Fristen gab es in der Verordnung bisher nicht.

Neu für Familien

Verbraucher bekommen auch einige neue Rechte, die zum Beispiel Zusatzkosten betreffen. Sie betreffen Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der EU abheben. Bei Flügen, die in der EU landen, gelten sie nur, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat.
Kinder unter 14 Jahren dürfen dann im Flugzeug neben ihren Eltern sitzen, ohne dass Geld für die Sitzplatzreservierung fällig wird. Das gilt auch für Schwangere sowie Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und deren jeweilige Begleitung. Fluggesellschaften müssen außerdem zum Beispiel Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos korrigieren und für eingecheckte Gäste ohne weitere Gebühren einen Boardingpass ausdrucken.

Ab drei Stunden Verspätung gibt es Ausgleich

Die Regeln für Entschädigungen bei verspäteten und gestrichenen Flügen sollen dagegen im Wesentlichen unverändert bleiben. Darüber waren sich Staaten und Parlament lange uneins.
Die EU-Staaten hatten sich im Juni 2025 dafür ausgesprochen, dass künftig erst bei einer längeren Verspätung ein Anspruch entsteht. Je nach Entfernung sollten die Passagiere außerdem weniger Geld bekommen. Deutschland hatte damals nicht zugestimmt. Das Europäische Parlament setzte sich in den Verhandlungen dafür ein, dass Reisende ähnlich entschädigt werden wie bisher.
Nun ist beschlossene Sache: Hat ein Flug mindestens drei Stunden Verspätung oder wird weniger als 14 Tage vor Abflug ganz gestrichen, bekommen Passagiere je nach Entfernung 250 Euro (bei 1.500 Kilometer Entfernung), 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung) oder 600 Euro (bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung, wenn der Flug nicht nur innerhalb der EU stattfindet). Voraussetzung ist stets, dass die Airline das Problem zu verschulden hat. (dpa/red)
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Drohnenabwehr und Datenspeicherung: Bundespolizei soll mehr Befugnisse bekommen

Im Kampf gegen Schwerkriminelle und Cyberangriffe soll die Bundespolizei eine Reihe neuer Befugnisse bekommen, insbesondere zur Erhebung von Daten oder dem Einsatz von Kamera-Drohnen.
Der Bundestag beschloss mit Stimmen der Regierungsfraktionen Union und SPD dazu am Freitag eine Reform des Bundespolizeigesetzes.
Demnach dürfen die Beamten künftig eigene Drohnen zur Überwachung und Aufklärung einsetzen. Zugleich können sie Flugkörper durch technische Maßnahmen wie elektromagnetische Impulse, GPS-Störungen oder physische Eingriffe selbst abwehren.
Das geltende Bundespolizeigesetz stammt zum überwiegenden Teil noch aus dem Jahr 1994 und bedürfe „einer umfassenden Modernisierung“, heißt es im Gesetzentwurf. Täterinnen und Täter kommunizierten heutzutage verschlüsselt und nutzten Cloud- und Onlinedienste. Daher müssten die Polizeibehörden mit „zeitgemäßen und modernen Befugnissen“ ausgestattet werden.
Dies gilt insbesondere für den Bereich der Telekommunikation. Daher soll die die Bundespolizei personenbezogene Daten künftig leichter erheben, speichern und weiterverarbeiten dürfen.
Die Überwachung von Telekommunikation einschließlich der sogenannten Quellen-TKÜ (Quellen-Telekommunikationsüberwachung) – also das heimliche Mitlesen von Kommunikation direkt am Endgerät vor der Verschlüsselung – soll ebenso erleichtert werden wie die Identifizierung und Lokalisierung von Mobilfunkkarten und -endgeräten.
Auch soll die Bundespolizei künftig selbst Abschiebehaft bei Gericht beantragen können. Das betrifft laut Bundesinnenministerium vollziehbar ausreisepflichtige Menschen ohne Duldung.
So soll verhindert werden, dass aufgegriffene Personen wieder entlassen werden und untertauchen. In Waffen- und Messerverbotszonen soll die Bundespolizei in Zukunft verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen können.
Zugleich sollen mit dem Gesetzentwurf Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Erhebung von Daten umgesetzt werden, die etwa durch den Einsatz verdeckter Ermittlungsmaßnahmen erhoben wurden. Nun muss sich nach der Sommerpause noch der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf befassen und zustimmen.(afp/red)
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Kassenreform, Heizungsgesetz, Recht auf Reparatur – Die Beschlüsse im Bundesrat

Der Bundesrat hat sich in seiner Sitzung am Freitag mit zahlreichen Gesetzentwürfen der Bundesregierung befasst. Darunter waren wichtige Vorhaben wie das umstrittene Sparprogramm für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder das neue Heizungsgesetz. Hinzu kamen eigene Initiativen aus den Bundesländern. Ein Überblick über die Beschlüsse der Länderkammer:

Gesetzliche Krankenversicherung

Die Länderkammer gab endgültig grünes Licht für die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Damit will die Bundesregierung die Ausgaben im Gesundheitssystem bremsen. Das hoch umstrittene Sparprogramm ist für Versicherte, Krankenhäuser und Ärzte mit schmerzlichen Einschnitten verbunden.
Mehrere Bundesländer kritisierten insbesondere, dass Tarifsteigerungen für Beschäftigte im Gesundheitsbereich nicht mehr vollständig ausgeglichen werden sollen. Mit ihrem Versuch, den Vermittlungsausschuss anzurufen, scheiterten sie aber.

Neues Heizungsgesetz

Nach der Verabschiedung im Bundestag winkte der Bundesrat das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz durch. Die Vorgaben für den Heizungstausch des alten Heizungsgesetzes der Ampel-Koalition entfallen damit künftig weitgehend. Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen bleiben so langfristig möglich.
Von nun an neu eingebaute fossile Heizungen müssen aber ab 2029 zu zehn Prozent mit erneuerbaren Brennstoffen betrieben werden, bis 2040 steigt dieser Anteil auf 60 Prozent. Außerdem müssen Anbieter von Heizbrennstoffen bis 2045 vollständig auf nicht-fossile Materialien umstellen. Umweltverbände halten die Neuregelung gleichwohl für ungeeignet, um die deutschen Klimaziele zu erreichen.

Recht auf Reparatur

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen künftig ein Recht auf Reparatur bei Geräten wie Smartphones, Waschmaschinen und Kühlschränken haben. Der Bundesrat stimmte dazu für einen Gesetzentwurf der Regierung. Demnach sollen Hersteller künftig verpflichtet werden, bestimmte Produkte mehrere Jahre zu einem „angemessenen“ Preis zu reparieren.
Bisher haben Verbraucherinnen und Verbraucher nur im Rahmen des zweijährigen Gewährleistungsrechts Anspruch auf Reparatur. Die neue Regelung soll nun für alle Produkte gelten, für die Hersteller bereits nach derzeitiger Rechtslage Ersatzteile für eine bestimmte Zeit vorrätig halten müssen.

Vorrang für Infrastruktur

Wichtige Infrastrukturprojekte haben in Deutschland künftig Priorität und sollen so schneller geplant und genehmigt werden. Der Bundesrat gab am Freitag grünes Licht für das sogenannte Infrastruktur-Zukunftsgesetz.
Darunter fallen etwa der Neubau von Autobahnen, Bahn-Projekte, der Ersatz maroder Brücken oder Maßnahmen zum Hochwasser- und Küstenschutz.

Diäten-Erhöhung ausgesetzt

Die Erhöhung der Abgeordnetendiäten im Bundestag hat in der Vergangenheit immer wieder eine große Debatte ausgelöst – nach einigem Hin und Her fällt die eigentlich in diesem Jahr vorgesehene Erhöhung nun aus. Bundestag und Bundesrat billigten am Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf.
Abgeordnete hätten ab 1. Juli 4,2 Prozent mehr Geld bekommen. Die Entschädigung wäre damit um knapp 500 Euro auf 12.330,48 Euro gestiegen.

Spritpreis-Deckel

Das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern scheiterten im Bundesrat mit ihrem Vorschlag, flexible Höchstpreise für Benzin, Diesel und Heizöl staatlich festzulegen. Im Plenum der Länderkammer fand dieses sogenannte Luxemburger Modell keine Mehrheit.

Missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung

Der Bundesrat billigte ein Gesetz gegen eine missbräuchliche Anerkennung von Vaterschaften ausländischer Kinder.
Nach den von der Bundesregierung vorgelegten Plänen soll damit verhindert werden, dass Männer deutscher Staatsangehörigkeit die Vaterschaft für ein ausländisches Kind nur deshalb anerkennen, um diesem zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit oder von Sozialleistungen zu verhelfen.

„Nur Ja heißt Ja“-Regelung

Die Bundesländer setzen sich für die Einführung einer Konsensregelung im Sexualstrafrecht nach dem Prinzip „Nur Ja heißt Ja“ ein. Auf Initiative Hamburgs fasste der Bundesrat eine entsprechende Entschließung.
Ein konsensbasiertes Modell führe zu einem besseren Schutz der sexuellen Selbstbestimmung, argumentieren die Länder. Für eine solche Neuregelung setzt sich auch Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) ein.

Bewahrung der Schulpflicht

Angesichts von Plänen der AfD zur Aufweichung der Schulpflicht setzt sich der Bundesrat für deren Erhalt ein. In einer Entschließung fordert die Länderkammer die Bundesregierung auf, „allen Vorhaben entgegenzutreten, die die allgemeine Schulpflicht als tragendes Prinzip des deutschen Bildungssystems schwächen könnten“.
Die AfD in Sachsen-Anhalt will in Anlehnung an das österreichische Modell „eine Wahlfreiheit zwischen Schul- und Hausunterricht schaffen“.

Existenzrechts Israels

Auf Initiative von Hessen brachte der Bundesrat einen Gesetzentwurf auf den Weg, um die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe zu stellen.
Die derzeit in Betracht kommenden Strafvorschriften seien nicht ausreichend, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf, zu dem sich nun Bundesregierung und Bundestag positionieren können.

Bundesnetzagentur als KI-Anlaufstelle

Die Bundesnetzagentur wird die zentrale Anlaufstelle und Aufsichtsbehörde für den Bereich Künstliche Intelligenz (KI). Ein Anlauf mehrerer Bundesländer, um mehr Zuständigkeiten in den Bereich der Länder zu bringen, scheiterte im Bundesrat.
Ein Gesetz zur Umsetzung einer EU-Verordnung, die nationale Zuständigkeiten und Aufsichtsstrukturen für KI und Vorgaben aus der EU fordert, ist damit verabschiedet.(afp/red)
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Wegner verzichtet auf CDU-Spitzenkandidatur in Berlin: Kreisvorsitzende wollen Evers

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) verzichtet auf die Spitzenkandidatur bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus im September.
Der 53-Jährige begründete dies am Freitag damit, wegen der anhaltenden Kritik an seiner Kommunikation beim Stromausfall im Januar nicht mehr bei der Bevölkerung mit seinen Themen durchzukommen. Deshalb werde er den Kreisvorsitzenden der Berliner CDU am Freitagabend den Verzicht auf die Spitzenkandidatur erklären.

Berliner CDU-Kreisvorsitzende wollen Evers als Spitzenkandidat

Stefan Evers (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Die CDU in Berlin will mit dem bisherigen Finanz- und Kultursenator Stefan Evers als neuem Spitzenkandidaten in die Wahl zum Abgeordnetenhaus im September ziehen.
Unter den zwölf Kreisvorsitzenden sei Evers der ausgemachte Kandidat für die Nachfolge des Regierenden Bürgermeisters Kai Wegner (CDU) als Spitzenmann, erfuhr die Nachrichtenagentur AFP am Freitag aus Reihen der Kreisvorsitzenden. Diese wollen am Abend mit Wegner über dessen Nachfolge beraten.
Nach der Jungen Union fordern nun auch CDU-Mitglieder den Rückzug von Berlins Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU). In einem offenen Brief fordern die Berliner CDU-Mitglieder, dass Wegner die CDU nicht wie geplant in die Abgeordnetenhauswahl im September führt, wie das Portal Table Briefings am Donnerstagabend berichtete. „Wir schreiben nicht gegen die Union – wir schreiben, weil wir sie schützen wollen“, heißt es demnach in dem Entwurf des Briefs.
Initiator des offenen Briefs sei der Berliner Investor und Kuratoriumsmitglied des Start-up-Verbands, Christian Miele. In dem Brief werde Wegner aufgefordert, sein Amt als Regierender Bürgermeister unverzüglich aufzugeben und auf die Spitzenkandidatur für die Abgeordnetenhauswahl zu verzichten. „Elf Wochen reichen für einen glaubwürdigen Neustart“, heißt es demnach mit Blick auf den Wahltermin.
Wegner war in den Wochen nach dem Stromausfall vom Jahresbeginn immer wieder mit Unwahrheiten und Widersprüchen zu seinen Aussagen zu dem ersten Tag des Stromausfalls konfrontiert worden. Zuletzt kam heraus, dass er anders als von ihm behauptet nicht am Tag des Stromausfalls direkt zu telefonieren begonnen hatte. Am Freitagabend wollen sich nun die Kreisvorsitzenden der CDU treffen.
In Berlin wird am 20. September ein neues Abgeordnetenhaus gewählt. Einer kürzlich veröffentlichten Umfrage zufolge liegt die CDU nur noch auf Platz vier hinter der Linkspartei, den Grünen und der AfD – der Abstand zwischen den Parteien ist aber nur gering. (afp/red)
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Verzicht auf 500 Euro pro Monat: Warum Abgeordnete nun nicht mehr Geld bekommen

Was sind Diäten und seit wann gibt es sie?

Der Name leitet sich aus dem französischen „diète“ für Parlament oder Versammlung ab. Vor 1906 war die Mitgliedschaft in einem Parlament in Deutschland ein Ehrenamt, seitdem bekommen die Abgeordneten für die Ausübung ihres Mandats eine Entschädigung, die Verdienstausfälle ausgleichen und die Unabhängigkeit der Volksvertreter sicherstellen soll.

Wie hoch sind die Diäten und wie werden sie angepasst?

Jeder Abgeordnete erhält aktuell 11.833,47 Euro pro Monat. Im Jahr 2014 wurde das Abgeordnetengesetz umfassend geändert. Seitdem gilt das Einkommen von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern als Bezugsgröße. Die Diäten wurden damals kräftig erhöht, außerdem wurde ein Automatismus zur jährlichen Erhöhung jeweils zum 1. Juli eingeführt.
Seit 2016 sind die Diäten dabei an die allgemeine Verdienstentwicklung für Beschäftigte in Deutschland gekoppelt. Grundlage dafür ist die Entwicklung des Nominallohnindex, den das Statistische Bundesamt ermittelt.

Wie hoch wäre die Erhöhung in diesem Jahr ausgefallen?

Abgeordnete hätten zum 1. Juli 4,2 Prozent mehr Geld bekommen. Die Entschädigung wäre damit um knapp 500 Euro auf 12.330,48 Euro gestiegen.

Warum fällt die Erhöhung nun aus?

Die schwierige Wirtschaftslage und geplante harte Einschnitte durch Reformen und Sparmaßnahmen der Regierung hatten im Frühjahr eine Debatte über eine Aussetzung der Diätenerhöhung ausgelöst. Anfang Mai sprach sich auch SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf dafür aus. Um „Glaubwürdigkeit und Vertrauen“ zurückzugewinnen, könne die Politik nicht „auf der einen Seite schmerzhafte Sparpakete schnüren und auf der anderen Seite bei uns selbst die Diäten unentwegt weiter“ erhöhen, sagte er.
Zögerlich zeigte sich zunächst noch die Union. Fraktionschef Jens Spahn (CDU) lenkte aber nach zwei Wochen ein. Auch er verwies dann auf zusätzliche Belastungen für die Bürger, etwa durch die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung. Spahn plädierte aber dafür, nach der einmaligen Aussetzung wieder zu dem Automatismus der Diätenanpassung zurückzukehren. „Denn es ist ein Wert an sich, dass wir nicht jedes Jahr politisch darüber entscheiden.“

Worauf verweist nun das Gesetz?

Die Vorlage der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD verweist nun auf eine „Sondersituation“ durch die „herausfordernde Wirtschafts- und die angespannte Haushaltslage“, die durch den Iran-Krieg nochmals verschärft worden sei. Es sei das „richtige Signal“ in diesen „herausfordernden Zeiten“, die Abgeordnetenentschädigung ausnahmsweise nicht zu erhöhen.

Wie viel Geld wird damit gespart?

Der Bundestag hat 630 Abgeordnete. Da es bis Juli 2027 zwölf Monate keine Erhöhung gibt, beträgt die Einsparung knapp 3,8 Millionen Euro.
Allerdings ist der Sparbetrag noch höher: Denn mit den Diäten steigt auch die Altersentschädigung für ehemalige Bundestagsabgeordnete und Hinterbliebene, was nun gleichfalls ausfällt. Eine Summe konnte der Bundestag hierzu auf AFP-Anfrage zunächst nicht nennen.

Warum kam es nun doch zunächst zu einer Erhöhung?

Bis das Koalitionsgesetz zur Aussetzung in Kraft ist, läuft der Prozess zur Auszahlung der erhöhten Diäten bereits, die immer vorab für den Folgemonat ausgezahlt werden. Die Abgeordneten haben also bereits Anfang Juli den erhöhten Betrag von 12.330,48 Euro erhalten.
Dies wird im Folgemonat August aber wieder rückgängig gemacht: Dann gibt es nur 11.336,46 Euro. Ab September wird dann wieder der bisher reguläre Betrag ohne Erhöhung von 11.833,47 Euro gezahlt. Dies wäre auch der Basiswert für jede weitere Erhöhung ab Juli 2027.

Fällt dieses Jahr auch die Erhöhung der steuerfreien Aufwandspauschale aus?

Nein. Diese ist schon erfolgt, da die Pauschale immer zum 1. Januar an die Lebenshaltungskosten angepasst wird. Sie liegt aktuell bei 5467,27 Euro monatlich. Daraus bestreiten die Abgeordneten etwa die Kosten für Wahlkreisbüros oder einen Zweitwohnsitz in Berlin.
Für die Gehälter von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern stehen für jeden Abgeordneten aktuell monatlich maximal 27.396 Euro zur Verfügung. Diese Summe erhalten die Abgeordneten aber nicht selbst, sondern die Gehälter werden direkt durch die Bundestagsverwaltung gezahlt.

Gibt es weitere Forderungen nach Solidaritätsbeiträgen der Abgeordneten?

Die von der Regierung eingesetzte Reformkommission zur Altersversorgung empfiehlt, Abgeordnete in das System der gesetzlichen Rente einzubeziehen.
Bisher erhalten sie deutlich höhere Altersbezüge. Die Abschaffung dieses Sonderstatus wurde in der Debatte insbesondere aus SPD, Grünen und Linken ausdrücklich befürwortet. AfD und Linke kritisierten auch generell den Mechanismus automatischer Diätenerhöhungen.(afp/red)
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Bundesrat: Initiative für Preisdeckel bei Kraftstoffen

Das Saarland und Mecklenburg-Vorpommern wollen am Freitag im Bundesrat vorschlagen, flexible Höchstpreise für Benzin, Diesel und Heizöl staatlich festzulegen.
Die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger sagte dem Sender Welt TV zu der Initiative, sie sei „sehr dafür“, sich dieses Luxemburger Modell noch mal genau anzugucken. „Das, was dort gut funktioniert, das kann ja für uns auch ein gutes Modell sein.“

Vorbild Luxemburg

In Luxemburg legt das zuständige Ministerium nach Angaben des Bundesrates mehrmals pro Woche einheitliche Höchstpreise für die Kraftstoffarten und Tankstellen fest.
Unternehmen, die gegen die Vorgaben verstoßen, müssen mit Sanktionen rechnen.

Kritik am Tankrabatt

Rehlinger sagte Welt TV mit Blick auf den Ende Juni ausgelaufenen Tankrabatt: „Mit dem guten Steuergeld einfach nur die Gewinne der Mineralölkonzerne ein bisschen zu erhalten und für die Verbraucherinnen und Verbraucher runterzusubventionieren, kann ja nicht dauerhaft die Lösung sein.“
Der Staat müsse vorher ansetzen. „Es darf erst gar nicht dazu kommen.“
Sie halte das Luxemburger Modell für „vertretbar“. Luxemburg „ist ja auch nicht wegen seiner sozialistischen Umtriebe bekannt“, sagte Rehlinger.
Mit dem Tankrabatt hatte die Bundesregierung im Mai und Juni die Steuern auf Kraftstoffe um rund 17 Cent pro Liter gesenkt. Das kostete den Staat geschätzt rund 1,6 Milliarden Euro. (afp/red)
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Bargeld per App: EU-Parlament stimmt für Einführung des digitalen Euro

Das Europaparlament hat für die Einführung eines digitalen Bargelds in Europa gestimmt.
Die Abgeordneten beschlossen am Dienstag in Straßburg einen Entwurf für den nötigen Rechtsrahmen, über den sie nun mit den 27 EU-Staaten verhandeln müssen.
Über die Einführung des sogenannten digitalen Euro muss danach die Europäische Zentralbank entscheiden.

Alle Geschäfte sollen digitale Euros annehmen müssen

Digitale Euros sollen in einer App gespeichert werden und wie Bargeld vom Bankkonto abgehoben werden können. Alle Geschäfte sollen nach der Einführung sowohl Bargeld als auch digitale Euros annehmen müssen.
Bürger sollen sich außerdem digitale Euros hin- und herschicken können. Europa würde damit unabhängiger von Kreditkartenanbietern wie Visa und Mastercard sowie Bezahldiensten wie Paypal und Klarna.

Einführung Anfang 2029 angestrebt

Die EZB strebt eine Einführung Anfang 2029 an. In den anstehenden Verhandlungen sind noch einige Streitpunkte auszuräumen, etwa die Gebühr, die Händler für die Nutzung des digitalen Euros entrichten müssen.
Auch die Höchstmenge an digitalem Bargeld, die im digitalen Geldbeutel mitgeführt werden darf, ist umstritten. Zudem fordern die Parlamentarier einen stärkeren Datenschutz. (afp/red)
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Geld per App: EU-Parlament stimmt für Einführung des digitalen Euro

Das Europaparlament hat für die Einführung eines digitalen Gelds in Europa gestimmt.
Die Abgeordneten beschlossen am Dienstag in Straßburg einen Entwurf für den nötigen Rechtsrahmen, über den sie nun mit den 27 EU-Staaten verhandeln müssen.
Über die Einführung des sogenannten digitalen Euro muss danach die Europäische Zentralbank entscheiden.

Alle Geschäfte sollen digitale Euros annehmen müssen

Digitale Euros sollen in einer App gespeichert werden und wie Bargeld vom Bankkonto abgehoben werden können. Alle Geschäfte sollen nach der Einführung sowohl Bargeld als auch digitale Euros annehmen müssen.
Bürger sollen sich außerdem digitale Euros hin- und herschicken können. Europa würde damit unabhängiger von Kreditkartenanbietern wie Visa und Mastercard sowie Bezahldiensten wie Paypal und Klarna.

Einführung Anfang 2029 angestrebt

Die EZB strebt eine Einführung Anfang 2029 an. In den anstehenden Verhandlungen sind noch einige Streitpunkte auszuräumen, etwa die Gebühr, die Händler für die Nutzung des digitalen Euros entrichten müssen.
Auch die Höchstmenge an digitalem Geld, die im digitalen Geldbeutel mitgeführt werden darf, ist umstritten. Zudem fordern die Parlamentarier einen stärkeren Datenschutz. (afp/red)
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„Wir liefern“: Merz verteidigt im Bundestag Bilanz der Koalition

Bundeskanzler Friedrich Merz hat die bisherige Bilanz seiner schwarz-roten Regierungskoalition im Bundestag verteidigt.
„Es ist sehr viel geschehen in diesem ersten Jahr, das für unser Land einen wirklichen Aufbruch bedeutet“, sagte Merz in einer Regierungserklärung am Donnerstag. Ziel sei „ein wirtschaftlich starkes, sozial gerechtes und nach innen wie nach außen verteidigungsfähiges Deutschland. Wir liefern, was es dazu braucht.“
Die schwarz-rote Koalition habe sich „als Regierung der Erneuerung auf den Weg“ gemacht, sagte Merz.

„Die Mitte liefert“

Er höre „immer wieder den Vorwurf, die politische Mitte liefere nicht, sie blockiere nur und sie blockiere sich selbst“, sagte der Kanzler. „Lassen Sie mich in aller Deutlichkeit erwidern: Die Mitte liefert, sie arbeitet und sie erfüllt vor allem den Auftrag aus unserem Grundgesetz.“
Radikale Kräfte wollten hingegen „das Land schlechtreden“, sagte Merz. „Die Antworten radikaler Parteien, ob nun von links oder von rechts, mögen verführerisch klingen. Aber sie gestalten nicht, sie zerstören. Sie spalten unser Land und würden es, sollten sie politische Verantwortung in Deutschland übernehmen, in den Abgrund führen.“

Tomahawk-Raketen für Deutschland

Die US-Regierung hat dem Verkauf von weitreichenden Tomahawk-Marschflugkörpern an Deutschland zugestimmt.
Sie würden von der Bundesregierung erworben und in Deutschland stationiert, sagte Merz. Darauf hätten sich beide Seiten am Rande des Nato-Gipfels im türkischen Ankara geeinigt.
(afp/dpa/red)
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Umfrage: AfD in Mecklenburg-Vorpommern weiter vorn – SPD gewinnt bei den Wählern hinzu

Zweieinhalb Monate vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern liegt die AfD einer Umfrage zufolge in der Wählergunst weiter klar vorn. Die Erhebung des Instituts Infratest dimap für den „Norddeutschen Rundfunk“ sieht die Partei wie bei einer vorangegangenen Umfrage vom Mai bei 36 Prozent.
Zwei Prozentpunkte hinzugewinnen kann die SPD von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, die 29 Prozent erreicht.

Linke und CDU verlieren je einen Punkt

Die mit der SPD regierende Linke verliert einen Punkt und kommt auf zwölf Prozent. Auch die oppositionelle CDU büßt einen Punkt ein und erreicht neun Prozent. Einen Punkt auf fünf Prozent können die Grünen zulegen, die damit den Wiedereinzug in den Schweriner Landtag knapp schaffen würden.
Die FDP würde mit weniger als drei Prozent ausscheiden. Auch das BSW, das einen Punkt verliert, würde mit vier Prozent den Einzug verpassen.

Keine Mehrheit mehr für Schwesigs Koalition

Schwesigs rot-rote Koalition hätte der Umfrage zufolge keine Mehrheit mehr. Sollten die Grünen den Sprung über die Fünfprozenthürde schaffen, wäre aber knapp ein rot-rot-grünes Bündnis möglich.
Abseits der AfD reicht es für andere Koalitionen nicht, weil die CDU auch Bündnisse mit der Linkspartei ausschließt. Befragt wurden vom Donnerstag vergangener Woche bis Montag 1.167 Wahlberechtigte in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Landtagswahl findet am 20. September zeitgleich mit der Abgeordnetenhauswahl in Berlin statt. Zuvor wählt am 6. September Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag.
Die Wahl vom September 2021 gewann in Mecklenburg-Vorpommern die SPD mit 39,6 Prozent vor der AfD mit 16,7 Prozent, der CDU mit 13,3 Prozent und der Linken mit 9,9 Prozent. Auch die Grünen und die FDP zogen mit 6,3 Prozent beziehungsweise 5,8 Prozent in den Landtag ein. (afp/red)
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Grüne und Linke ziehen gegen GKV-Reform vor Gericht

Es ist eines der größten Reformprojekte der schwarz-roten Bundesregierung: die milliardenschwere Reform zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge. Doch Grüne und Linke wollen die für Freitag geplante Schlussabstimmung im Bundestag vor der Sommerpause verhindern und haben dagegen am Mittwoch Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.
Sie werfen der Koalition vor, auf den letzten Metern zahlreiche Änderungen eingebracht zu haben, deren Auswirkungen sich in so kurzer Zeit nicht ernsthaft prüfen ließen.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wies die Kritik zurück. „Ich glaube, die Änderungsanträge sind allen so rechtzeitig zugegangen, dass man sich auch damit befassen konnte“, sagte sie. Viele Punkte seien mit den Fraktionen schon in den vergangenen Wochen besprochen worden.
Warken betonte, es sei „wichtig, den Zeitplan auch zu halten“. Denn im Herbst müssten dann Entscheidungen über Zusatzbeiträge und Vergütungssteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) getroffen werden.
Grüne und Linke scheiterten am Mittwoch zum Auftakt der Plenardebatte mit einem Geschäftsordnungsantrag, um die Abstimmung von der Tagesordnung zu nehmen. Dies forderte in der Debatte auch die AfD. Die Koalitionsfraktionen Union und SPD wiesen den Antrag aber mit ihrer Mehrheit zurück.
Schon vor dem Votum hatte der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen das Bundesverfassungsgericht per Eilantrag angerufen, um die Abstimmung am Freitag zu verhindern. Er machte dabei „erhebliche Zweifel“ geltend, dass das Vorgehen der Koalition „den verfassungsrechtlichen Anforderungen an ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren genügt“.
Durch die vielen Änderungen handele es „sich faktisch um ein weitgehend neu gefasstes Gesetz“, das nicht in wenigen Tagen geprüft werden könne.
Ähnlich argumentierte auch der Linken-Politiker Ates Gürpinar, der gleichfalls mit einem Eilantrag nach Karlsruhe ging. „Es geht hier nicht um irgendein Gesetz, sondern um den massivsten Einschnitt in die gesundheitliche Versorgung der letzten Jahrzehnte“, erklärte er.
„Die Belastung der Versicherten, der Patientinnen und Patienten, der arbeitenden Menschen im Gesundheitssystem ist drastisch.“ Und unter den Änderungen auf insgesamt 279 Seiten seien Anträge, „die Posten in Milliardenhöhe verschieben“.
„Sie schreiben hier auf 280 Seiten ein komplett neues Gesetz mit massiven und unvorhersehbaren Auswirkungen für über 70 Millionen gesetzlich Versicherte und sämtliche Bereiche des Gesundheitswesens“, sagte auch der AfD-Abgeordnete Martin Sichert.
Er warnte vor einem „massiven Kahlschlag im Gesundheitswesen“, der „zu einem Massensterben der Krankenhäuser, Apotheken und ambulanten Pflege führen“ werde. Auch Sichert drohte mit dem Gang nach Karlsruhe, weil die Koalition versuche, das Parlament mit ihren Änderungen „kurzfristig zu überrumpeln“.
In der Debatte wurden auch Vergleiche zu der Klage des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann vom Sommer 2023 gegen das Heizungsgesetz der Ampel-Koalition gezogen. Auch hier sah Heilmann seine Rechte als Abgeordneter verletzt, weil es kurzfristig eine Reihe von Änderungen gab. Das Verfassungsgericht stoppte damals die Abstimmung im Eilverfahren. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus und soll am 23. Juli fallen.
SPD-Parlamentsgeschäftsführer Dirk Wiese räumte in der Debatte über den Absetzungsantrag am Mittwoch ein, dass es bis zu der Entscheidung im Heilmann-Verfahren bei einer „gewissen rechtlichen Unsicherheit“ bleibe. Er betonte aber auch Unterschiede der Vorgänge damals und heute.
Bei der Gesundheitsreform gehe es um Änderungen, die auch vor Wochen schon diskutiert worden seien und im wesentlichen aus den Vorschlägen der GKV-Finanzkommission kämen. Damit seien die Gesamtumstände andere und die Änderungen an sich nicht neu.
Wann Karlsruhe entscheidet, war am Mittwoch offen. Die Linke rief aber bereits zu einer Protestkundgebung am Freitagvormittag vor dem Reichstag auf.
Die gesetzliche Krankenversicherung steckt tief in den roten Zahlen: Im kommenden Jahr wird ohne Reformen ein Defizit von über 15 Milliarden Euro erwartet. 2030 könnte die Lücke auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“ sieht deshalb massive Einschnitte sowie zusätzliche Kosten für Versicherte vor. (afp/red)
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Krankenkassenbeiträge: Grüne wollen Absetzung der Abstimmung zu Reform beantragen

Die Grünen wollen aus Protest gegen kurzfristige Änderungen die Abstimmung im Bundestag über die Reform zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge verhindern.
Die Koalition wolle mit „einem chaotischen Verfahren den Deutschen Bundestag überfahren“, sagte die Fraktionschefin Katharina Dröge am Dienstag, den 7. Juli, in Berlin. Wenn Union und SPD tatsächlich auf der Abstimmung beharrten, „werden wir die Absetzung beantragen“.

Grüne wollen Abstimmung über Krankenkassen-Reform blockieren

Die Grünen hätten am Montag 300 Seiten Änderungsanträge zu der Reform bekommen, sagte Dröge. Heute sei dann aufgefallen, dass darin auch ein Fehler gewesen sei, weshalb alles nochmals überarbeitet werden müsse.
Das Ganze sei „schlampig und chaotisch“ verlaufen, kritisierte die Grünen-Fraktionschefin. Sie forderte die Koalition angesichts der Tragweite der Reform auf, das Gesetz „noch einmal ganz gründlich zu prüfen“ und es erst nach der Sommerpause im September zur Abstimmung zu stellen.
Über einen Antrag auf Absetzung von der Tagesordnung in dieser Woche würde wahrscheinlich zum Auftakt der Plenarsitzung am Mittwochnachmittag (14.00 Uhr) in einer Geschäftsordnungsdebatte abgestimmt. Bekommen die Grünen keine Mehrheit für ihren Antrag, würde die Abstimmung wie geplant am Freitag erfolgen.
Am selben Tag soll auch der Bundesrat über die Reform befinden. Dazu liefen am Dienstag noch Verhandlungen mit den Ländern, die Nachbesserungen bei der Krankenhausfinanzierung fordern.

Krankenkassen vor riesigem Defizit

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) steckt tief in den roten Zahlen: Im kommenden Jahr wird ohne Reformen ein Defizit von über 15 Milliarden Euro erwartet. 2030 könne die Lücke auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung“ sieht deshalb massive Einschnitte sowie zusätzliche Kosten für Versicherte vor. (afp/red)
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EU-Parlament stimmt für neue Fluggastrechte

Das Europaparlament hat neuen europäischen Fluggastrechten zugestimmt. Die Mehrheit von 646 Abgeordneten stimmte für die Reform, die unter anderem vorsieht, dass Eltern im Flugzeug künftig kostenlos Sitzplätze neben ihren Kindern reservieren können und Ticketpreise übersichtlich dargestellt werden müssen.
Die Regeln für Entschädigungen bei verspäteten Flügen sollen im Wesentlichen unverändert bleiben. Das hatten Vertreter des Parlaments in langen Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten durchgesetzt. Nun müssen auch die EU-Staaten der Änderung noch formell zustimmen. Das gilt als Formalie.

Flug verspätet?

Die EU-Staaten wollten ursprünglich, dass Fluggäste künftig erst bei größeren Verspätungen entschädigt werden und je nach Entfernung auch mit weniger Geld. Nach einer Einigung im Juni bleibt es aber dabei.
Fluggäste haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat. Gestaffelt nach Entfernung sind es 250 Euro (bei 1.500 Kilometer Entfernung), 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung), 600 Euro (bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung, wenn der Flug nicht nur innerhalb der EU stattfindet).
Diese Schwellen sollen auch gelten, wenn der Flug ganz gestrichen wurde – solange dies weniger als 14 Tage vor Abflug passiert ist. Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung oder den Ausfall zu verschulden hat.
Nicht zu verschulden haben Fluggesellschaften nach den vorgesehenen neuen Regeln zum Beispiel Vorfälle mit randalierenden Fluggästen, Wetterbedingungen, Naturkatastrophen oder Streiks von Flughäfen oder Bodenabfertigungsdienstleistern.
Die Airline soll Passagiere innerhalb von 96 Stunden nach Ende der Reise schriftlich darüber informieren müssen, was deren Rechte sind und wie sie diese geltend machen können. Die Reisenden sollen neun Monate Zeit haben, ihre Ansprüche geltend zu machen.
Im Anschluss muss die Fluggesellschaft innerhalb von 30 Kalendertagen auszahlen oder den Reisenden mitteilen, warum sie in diesem Fall keine Entschädigung zahlt.

Anders ans Ziel kommen

Fluggäste sollen außerdem bei Problemen in vielen Fällen das Recht darauf haben, anders befördert zu werden. Das kann auch zu einem anderen Flughafen nah am Zielort, über eine andere Strecke, mit einer anderen Airline oder sogar zum Beispiel per Bahn passieren.
Die Reisebedingungen müssen vergleichbar sein – also beispielsweise Fluggäste, die einen Direktflug gebucht hatten, dürfen nicht gezwungen werden, mehrere Anschlussflüge zu nehmen.
Die Airline muss ihnen innerhalb von drei Stunden eine solche Alternative anbieten, andernfalls können Fluggäste selbst organisieren, wie sie ans Ziel kommen. Die Fluggesellschaft muss bis zu 400 Prozent des ursprünglichen Preises erstatten. Bisher ist die Höhe nicht gedeckelt.
Die Regeln betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von außereuropäischen Unternehmen, deren Maschinen in der EU abheben. Wenn sie in Kraft treten, haben die Fluggesellschaften zunächst zwölf Monate Zeit, sie umzusetzen. (dpa/red)