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Bundesrat will Gesetzeslücke bei Cum-Ex schließen

Der Bundesrat will eine Gesetzeslücke beim Vorgehen gegen Cum-Ex-Geschäfte und weitere komplexe Fälle von Steuerhinterziehung schließen.
Die Länderkammer beschloss am Freitag, 8. Mai, einen Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen, mit dem illegale Gewinne aus solchen Geschäften leichter eingezogen werden können.
Zu dem Vorhaben der Länder muss sich nun die Regierung äußern. Anschließend ist der Bundestag dran, der darüber entscheidet, ob er ihn auf die Tagesordnung setzt.

Vorstoß zur Änderung des Strafrechts

Bei der Initiative geht es um eine Änderung im Strafgesetzbuch. Bisher können Gewinne bei Dritten nur dann eingezogen werden, wenn sie „durch die Tat“ erzielt wurden, nicht aber, wenn die Betroffenen sie „für die Tat“ erhalten haben.
Das liegt vor allem daran, dass Leerverkäufer in dem komplexen System rund um Cum-Ex-Geschäfte in einem frühen Stadium und damit im Vorfeld der Tat bezahlt werden.
Das soll sich nach dem Willen der Länderkammer ändern. Der Gesetzgeber müsse „diesen Fehler beseitigen“, teilte der Bundesrat mit.
Bei Cum-Ex-Geschäften werden Aktien um einen Dividendenstichtag herum hin- und hergeschoben, um sich mehrmals Kapitalertragsteuer erstatten zu lassen. Der Bundesgerichtshof urteilte im Juli 2021, dass es sich dabei um strafbare Steuerhinterziehung handelte.
Anne Brorhilker, Chefin des Vereins Bürgerbewegung Finanzwende, lobte die Initiative aus Hessen als „wichtigen Schritt“, um eine klaffende Lücke im Strafgesetzbuch zu schließen. Nur so könnten hoch professionalisierte, gravierende Steuerkriminalitätsmodelle wie Cum-Ex-Geschäfte unattraktiv gemacht werden.
Dabei seien vor allem Banken als Leerverkäufer aufgetreten, deren Erlöse hätten aber zeitlich vor der Steuererstattung durch das Finanzamt gelegen – damit hätten sie nicht eingezogen werden können. „Diesen Fehler zu korrigieren ist völlig richtig.“ (afp/red)
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Fußfessel für Gewalttäter: Bundestag beschließt neues Gewaltschutzgesetz

Vorbild Spanien: Um Frauen besser vor häuslicher Gewalt zu schützen, sollen Täter künftig eine elektronische Fußfessel tragen. Der Bundestag beschloss dazu am Freitag die Reform des Gewaltschutzgesetzes.
Das Parlament stimmte mit großer Mehrheit für eine entsprechende Vorlage der Bundesregierung. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte, neben einem besseren Schutz für Frauen durch die Einführung der elektronischen Fußfessel würden die Täter zur Mitarbeit verpflichtet. „Wer Gewalt begeht, muss an sich arbeiten, damit die Gewalt nicht wieder aus ihm herausbricht.“
Nach dem Vorbild Spaniens sollen Gerichte potenzielle Gewalttäter künftig zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können. Zudem soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, wonach Familiengerichte Täter zur Teilnahme an Anti-Gewaltkursen verpflichten können.
Außerdem sollen der Strafrahmen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen erhöht und für Familiengerichte die Möglichkeit geschaffen werden, sich zur Gefährdungsanalyse Auskünfte aus dem Waffenregister zu holen.
In Spanien schütze die elektronische Fußfessel seit 20 Jahren hochwirksam Frauen, sagte Hubig im Bundestag. „Jetzt kommt sie endlich auch hier.“ Komme ein Täter trotz Verbots zu nahe, werde sofort Alarm ausgelöst. Auch die Betroffenen bekämen in Echtzeit ein Signal. Der zweite Baustein des Gesetzes sei die Täterarbeit, „denn Prävention bedeutet eben auch Arbeit mit denjenigen, die die Gewalt ausüben“.

Mehr Maßnahmen für einen besseren Schutz von Frauen

Die Ministerin kündigte weitere Maßnahmen für einen besseren Schutz von Frauen an, „die zu Hause geschlagen, auf der Straße belästigt oder im Netz erniedrigt werden“. Dabei gehe es unter anderem um digitale Gewalt wie Deepfakes. I
n Fällen von häuslicher Gewalt solle es in Strafverfahren eine Begleitung durch psychosoziale Fachkräfte geben, „damit man sich sicher fühlen kann“. Im Sorge- und Umgangsrecht für Kinder solle zudem häusliche Gewalt stärker berücksichtigt werden. (afp/red)
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Nach internen Säuberungen: China erhöht erneut Militärbudget

China will seinen Verteidigungshaushalt erneut deutlich aufstocken. Zum Auftakt der Jahrestagung des Nationalen Volkskongresses am 5. März legte die Kommunistische Regierung einen Haushaltsentwurf vor, der eine Steigerung des Militärbudgets um 7 Prozent auf rund 1,9 Billionen Yuan (etwa 236 Milliarden Euro) vorsieht. Im Vorjahr war der Wehretat in ähnlicher Größenordnung um 7,2 Prozent gewachsen.
China hat nach den USA den zweitgrößten Verteidigungshaushalt der Welt. Staats- und Parteichef Xi Jinping treibt seit seinem Amtsantritt 2013 eine umfassende Modernisierung der Volksbefreiungsarmee voran. Bis 2049 soll eine „Armee auf Weltklasse-Niveau“ entstehen.
Die erneute Erhöhung des Militäretats erfolgt vor dem Hintergrund anhaltender Spannungen im regionalen Umfeld. Besonders sensibel bleibt die Lage rund um Taiwan. Die seit Jahrzehnten demokratisch regierte Insel wird von Peking als eigenes Territorium betrachtet. Xi hat mehrfach klargemacht, dass er eine Vereinigung nicht unbegrenzt aufschieben will – notfalls auch mit Gewalt. Zuletzt erhöhte China den militärischen Druck auf Taiwan mit umfangreichen Manövern von Marine und Luftwaffe.
Parallel zur Aufrüstung greift die chinesische Führung auch im eigenen Militär durch. In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche ranghohe Generäle entlassen oder Ermittlungen gegen sie eingeleitet. Beobachter sprechen von einer der größten Säuberungskampagnen innerhalb der Volksbefreiungsarmee seit Jahrzehnten. Zuletzt hatte sich die Kampagne nochmals intensiviert. Kurz vor Beginn des Volkskongresses wurden zudem mehrere Militärvertreter aus dem Parlament entfernt.
Die Maßnahmen reichen bis in die Spitze der Streitkräfte. Betroffen sind auch Offiziere aus dem Umfeld der Zentralen Militärkommission, dem obersten Führungsorgan der Armee unter Vorsitz von Xi. Das Gremium soll durch die jüngsten Ermittlungen und Entlassungen nunmehr deutlich ausgedünnt sein. Die Kommission kontrolliert die Volksbefreiungsarmee und entscheidet über zentrale Fragen der Militärstrategie. (dpa/red)