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„Vermummt, mit brennenden Fackeln“

Das Café Stay im Leipziger Stadtteil Reudnitz hat Ende Juni nach drei Jahren seinen Betrieb eingestellt. Geleitet wurde es von der christlichen Freikirche Zeal Church.
Nach ihren eigenen Worten will die Zeal Church „Menschen für Gott begeistern und zurüsten, ihm von ganzem Herzen nachzufolgen und dadurch zu der Person zu werden, zu der Gott sie geschaffen hat“. Eine Freikirche ist eine Kirchengemeinde, die von Mitgliedsbeiträgen und Spenden lebt und weder der katholischen noch der evangelischen Landeskirche angehört.
Nach 26 Anschlägen, darunter mit Buttersäure, Farbbeuteln, Fäkalien und Hammerschlägen, gab die Gemeinde „aus Sicherheits- und finanziellen Gründen“ das Café nun auf. Doch das reichte den Tätern nicht. Im Juli kam es zu einem erneuten Anschlag.

„An alle, die zusehen“

Darauf antwortete die Zeal Church mit einer Stellungnahme auf ihrer Website, in der es heißt: „Wir bleiben. Auch ohne Café, auch ohne Angst vor euch.“
Adressiert an die Täter heißt es dort weiter: „Wir haben euer Foto gesehen. Vermummt, mit brennenden Fackeln, mit Transparenten vor der Fassade eines Ortes, den ihr über drei Jahre zerstört habt. Wir haben gelesen, wie ihr die Schließung als Sieg feiert und ankündigt, weiter ‚wachsam‘ zu bleiben.“
Auf der von Linksextremisten genutzten internationalen Plattform „Indymedia“ beschreibt ein anonymer Autor die Zeal Church als „fundamentalistisch“ und wirft ihr vor, „menschenfeindlichen Ideologien in Leipzig zu verbreiten“ und „queerfeindlich“ zu sein.
Zur Schließung des Kirchencafés nach Angriffen von „autonomen Aktivist*innen“ heißt es in dem mutmaßlichen Bekennerschreiben: „Wir werten das als klaren Gewinn für die autonomen Queers und Allies in Leipzig und freuen uns über die Schließung.“ Die Täter bekennen zudem, dass sie „weiterhin widerständig leben“ und sich „Raum nehmen“ wollen.
Das leitende Pastorenehepaar der Zeal Church gibt sich überzeugt: Die Täter würden sich auf ihrer Webseite nur deshalb zeigen, weil sie wüssten, dass ihnen nichts passiert. Nach jedem Aufräumen und nach jeder Anzeige habe die Gemeinde „jedes Mal dasselbe Ergebnis bekommen: nichts“, heißt es in der Stellungnahme weiter.
Die „Ostdeutsche Allgemeine“ war eine der wenigen überregionalen Zeitungen, die über diese Angriffe berichtete, und schrieb: „Die Täter stammen offenkundig aus einem Milieu, das für sich stets Toleranz einfordert, aber Andersdenkende mit aller Härte verfolgt, schikaniert und terrorisiert.“

Stadt Leipzig sieht keinen Angriff auf Religionsfreiheit

Nach dem 24. Anschlag auf das christliche Café veröffentlichte die Stadt Leipzig im Januar dieses Jahres in ihrem Ratsinformationssystem eine Stellungnahme in Form einer schriftlichen Antwort auf eine Anfrage zu den linksextremistischen Angriffen.
Dort betont die Stadt mehrfach, dass die Attacken auf das christliche Café „nicht die Religionsfreiheit“ angreifen würden. „Angegriffen wurde ein kommerziell betriebenes Café, welches zur Finanzierung einer Religionsgemeinschaft dient.“
An anderer Stelle verweist das Dezernat Umwelt, Klima, Ordnung und Sport darauf, dass „der thematisierte Angriff […] die im Bekennerschreiben angegriffene Haltung u. a. zu Homosexualität mit einer Haltung“ übereinstimme, „welche auch in anderen Religionsgemeinschaften gelebt“ würde. Und die Stadt räumt ein: „Diese sind in der Tat ebenfalls Ziel unterschiedlichster Angriffe.“
Die Stadt Leipzig kommt in ihrer Erklärung zu dem Schluss: „Im Rahmen von städtischen Förderrichtlinien und der Partnerschaft für Demokratie ‚Leipzig: Ort der Vielfalt‘ werden [bereits] Maßnahmen“ gegen Hass und „jegliche Form von Diskriminierung“ umgesetzt.

Kirchenbrand, zerstörte Orgel, Stahlkugeln während Gottesdienst

Zur ähnlichen Zeit wie die Schließung des Zeal-Church-Cafés in Leipzig kam es im Siegerland im Südosten von Nordrhein-Westfalen zu einem Brandanschlag auf die katholische St.-Marien-Kirche in Freudenberg. Wie die „Siegener Zeitung“ am 29. Juni berichtete, brannte im Eingangsbereich eine Holzbank. Außerdem seien rohe Eier und Mehl sowie Informationsflyer der Kirche auf dem Boden verstreut worden.
Ebenfalls Ende Juni berichtete die „Nordwest-Zeitung“ in Oldenburg von Vandalismus in der katholischen St.-Marien-Kirche von Friesoythe im Landkreis Cloppenburg. Dort wurden Kunstgegenstände und die Orgel verwüstet. In Verdacht steht ein 25-jähriger Mann, der über ein Baugerüst und eine eingeschlagene Scheibe in das Kirchengebäude eingedrungen sein soll.
Der Täter wurde vor Ort festgenommen und laut NWZ in eine psychiatrische Klinik eingewiesen. Die historische Sauer-Orgel ist unbespielbar; eine Reparatur würde Hunderttausende Euro kosten. Die Kirche musste zeitweilig schließen.
Mitte Mai wurde laut „hessenschau“ während eines sonntäglichen Gottesdienstes von Unbekannten in Hanau mit Stahl- und Plastikkugeln auf Kirchenfenster der katholischen Heilig-Geist-Kirche geschossen. Ein Gottesdienstteilnehmer wurde leicht verletzt.

„Sämtliche Tabus gefallen“

Die katholische Deutsche Bischofskonferenz hat im August 2025 festgestellt, dass die „Qualität der Kirchenvandalismen“ zugenommen habe, wie die „Rheinische Post“ berichtete.
In Altarräumen würde Brandstiftung verübt, würden Exkremente in Beichtstühlen hinterlassen oder Christusfiguren enthauptet. Ein Sprecher der Konferenz sah in den vergangenen Jahren eine „verschärfte Dimension“, bei der „sämtliche Tabus gefallen“ seien.
Nach Angaben der Bischofskonferenz gebe es ein „Dunkelfeld polizeistatistisch nicht erfasster Kirchenvandalismen“, da viele Fälle in den Statistiken lediglich als Sachbeschädigung aufgeführt würden.

Was die Polizeigewerkschaft sagt

„Eine merkliche zahlenmäßige Zunahme von Fällen des Kirchenvandalismus“ sei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) „nicht bekannt“, sagt Tanja Richter, GdP-Geschäftsführerin, gegenüber Epoch Times. „Allerdings ist eine gestiegene Intensität der Vorfälle festzustellen.“
Zu den Motiven der Tatbeteiligten lägen keine statistisch belastbaren Erhebungen vor. Die Fälle von Kirchenvandalismus fügten sich jedoch ihrer Erkenntnis nach „in die allgemeine Tendenz einer Zunahme von Vandalismus- und Sachbeschädigungsdelikten im öffentlichen Raum ein“.
Hierzu nannte die GdP-Vertreterin etwa die Störung der Totenruhe sowie Vandalismus und Diebstähle auf Friedhöfen sowie im öffentlichen Nahverkehr und an Schulen.
Nach Einschätzung der Gewerkschaftsvertreterin sei „davon auszugehen, dass bei Fällen von Kirchenvandalismus weniger (anti-)religiöse Motive als vielmehr Frustration, eine allgemeine Zerstörungswut oder eine geringe Hemmschwelle gegenüber Sachbeschädigungen eine Rolle spielen“.
Kirchen stellten aufgrund ihrer „prägenden und weithin sichtbaren Stellung innerhalb einer Gemeinde“ ein auffälliges und damit „potenziell lohnendes Ziel“ dar. Richter bemerkte, dass Kirchengebäude „vielfach weniger umfassend gegen Vandalismus geschützt“ seien als „andere prominente Einrichtungen“; es fehle etwa an Alarmanlagen oder Videoüberwachung.

Kein Meldeportal für Christenfeindlichkeit

Im Dezember 2024 stellten mehrere AfD-Bundestagsabgeordnete eine Kleine Anfrage zu dem Thema an die damalige Bundesregierung unter Kanzler Olaf Scholz (SPD). In der Anfrage wurde darauf hingewiesen, dass es seit Juli 2023 ein bundesweites, von der EU gefördertes Online-Meldeportal für Muslimfeindlichkeit gebe. „Ein solches Meldeportal gibt es für Christenfeindlichkeit jedoch nicht“, so die AfD.
So habe sich die Zahl der Angriffe auf christliche Kirchen „innerhalb eines Jahres von 135 Fällen im Jahr 2022 auf 277 Fälle im Jahr 2023 verdoppelt“, schrieb die Fraktion.
In ihrer Antwort bestätigte die Scholz-Regierung im Januar 2025, dass nur politisch motivierte Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das Bundeskriminalamt (BKA) übermittelt und in einer zentralen Datei erfasst würden. Delikte ohne erkennbare politische Motivation seien „nicht Bestandteil dieser Statistik“.
Wie aus der Antwort weiter hervorgeht, wurden im Jahr 2024 bis zum 10. Dezember im Bereich „Christenfeindlich“ insgesamt 228 Straftaten registriert, darunter ein Tötungsdelikt, 14 Körperverletzungen und 52 Sachbeschädigungen. Zudem würden erst seit dem Jahr 2019 für „politisch motivierte Straftaten“ die Unterbegriffe „Christenfeindlich“ (gegen Christen und ihre Einrichtungen gerichtete Delikte) sowie explizit „Kirche“ erfasst.
Was das fehlende Meldeportal für christenfeindliche Angriffe angeht, erklärte die damalige Scholz-Regierung: „Aus Sicht der Bundesregierung lässt sich keine erhöhte Gefährdung für Christen oder christliche Einrichtungen in Deutschland ableiten.“ Daher sei die Notwendigkeit eines solchen Meldeportals „bislang […] noch nicht gesehen“ worden.

Organisation: Christenfeindlichkeit unterschätzt

Anders sieht dies die Wiener Dokumentationsstelle für Intoleranz und Diskriminierung gegen Christinnen und Christen in Europa (OIDAC Europe). In ihrem Jahresbericht 2025 hat sie für das Jahr 2024 2.211 antichristliche Straftaten aufgelistet und dokumentiert.
Die OIDAC-Leiterin Anja Tang gibt sich davon überzeugt, dass die Christenfeindlichkeit in Deutschland unterschätzt werde. Gegenüber Epoch Times erklärt sie, wie sie überprüfbare Nachrichten von antichristlichen Vorfällen erreicht. OIDAC werte täglich Medien in allen europäischen Sprachen aus. Hinzu kämen Meldungen lokaler Partnerorganisationen und Kirchengemeinden sowie Hinweise von Betroffenen oder Zeugen.
„Unsere Statistik basiert auf drei Datenquellen“, erklärt Tang. Dazu zählen: Fälle, die von der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) registriert werden, offizielle Polizeistatistiken jener europäischen Staaten, die christenfeindliche Hasskriminalität gesondert erfassen, sowie Fälle, „die wir selbst nach den Kriterien der OSZE dokumentieren“. Um Doppelzählungen zu vermeiden, würde sie für jedes Land nur „jeweils den belastbarsten verfügbaren Datensatz“ verwenden.

Gläubige während eines Rosenkranzgebets. (Archivfoto)

Foto: Kerstin Joensson/AFP via Getty Images

Ländervergleiche problematisch

„Frankreich weist seit vielen Jahren die höchste Zahl registrierter christenfeindlicher Straftaten in Europa auf“, erklärt Tang zur Lage in Europa. Sie beobachte dort „sowohl ausgeprägte antikirchliche und antiklerikale Einstellungen als auch islamistisch motivierte Gewalt gegen Christen“. Ein anderer Grund für die hohen Fallzahlen bestehe jedoch auch darin, dass Frankreich „über eine umfassende Polizeistatistik zu christenfeindlichen Hassverbrechen“ verfüge.
Vergleiche man jedoch die von ihrer Organisation erfassten Fälle, „liegt Deutschland auf einem ähnlichen Niveau wie Frankreich“, sagt Tang.
Insgesamt seien Ländervergleiche problematisch. Dies werde etwa am Beispiel Spaniens deutlich. „Dort werden antisemitische und antimuslimische Hassverbrechen gesondert ausgewiesen, christenfeindliche Straftaten dagegen nicht. Sie werden lediglich unter der Sammelkategorie ‚andere religiös motivierte Straftaten‘ erfasst.“
Ein weiteres Beispiel sei Polen. Eine Studie unter rund 1.000 katholischen Priestern habe ergeben, dass etwa die Hälfte der Befragten von verbalen oder körperlichen Aggressionen innerhalb eines Jahres berichtet habe. „Mehr als 80 Prozent der Betroffenen erstatteten jedoch keine Anzeige bei der Polizei. Rund 40 Prozent gaben außerdem an, sich beim Tragen geistlicher Kleidung in der Öffentlichkeit heute deutlich unsicherer zu fühlen.“

Großbritannien: Kirchen als „andere religiöse Stätten“

Ihr geht es jedoch nicht nur darum, Daten zu sammeln, „sondern diese auch politischen Entscheidungsträgern zur Verfügung zu stellen“, sagt sie. So sei OIDAC beim Menschenrechtsbüro der OSZE als „Mitwirkender aus der Zivilgesellschaft“ anerkannt. „Unsere Daten fließen jährlich in den offiziellen „Hate Crime Report“ der OSZE ein.“
Aber auch bei der UN und beim EU-Parlament finde ihre Beobachtungsstelle Gehör. Aufgrund ihrer Datenerhebung fordere etwa die „Interfraktionelle Arbeitsgruppe für Religions-, Weltanschauungs- und Gewissensfreiheit“ des EU-Parlaments „die Einrichtung eines EU-Koordinators zur Bekämpfung christenfeindlicher Hasskriminalität“.
Ein weiterer Erfolg sei, dass die Regierungen Frankreichs und Großbritanniens „in den vergangenen Jahren“ reagiert und „zusätzliche Mittel für den Schutz von Kirchen bereitgestellt“ hätten.
Die britische Regierung hat am 19. Februar dieses Jahres angekündigt, dass sie „Rekordmittel zum Schutz religiöser Gemeinschaften“ ausgebe. Für die beiden Jahre 2026 und 2027 seien umgerechnet insgesamt 85,6 Millionen Euro „für Sicherheitsmaßnahmen an jüdischen, muslimischen und anderen religiösen Stätten“ vorgesehen.
„In Großbritannien fällt allerdings auf, dass der weitaus überwiegende Teil der Mittel zum Schutz religiöser Einrichtungen jüdischen (28,4  Millionen Pfund) und muslimischen (40 Millionen Pfund) Einrichtungen zugutekommt, während für Kirchen, hinduistische, Sikh- und andere Religionsgemeinschaften gemeinsam ein viel kleinerer Fördertopf (5 Millionen Pfund) vorgesehen ist“, bedauert Tang.
In der Ankündigung werden dabei christliche Kirchen nur einmal erwähnt; sie fallen sonst unter „andere religiöse Stätten“.

Islamistische Gewalt gegen Christen

Pauschale Aussagen über Tätergruppen könnten nicht getroffen werden, sagt die OIDAC-Chefin. Dort jedoch, „wo Täter identifiziert werden oder sich selbst zu ihren Motiven bekennen“, gäbe es folgende Phänomene:
Zum einen linksextrem motivierte Angriffe auf christliche Einrichtungen, „etwa die Anschläge auf das christliche Café in Leipzig oder eine ganze Reihe von Angriffen auf Kirchen und einen Gottesdienst rund um den Marsch für das Leben vergangenes Jahr in Wien, zu denen sich linksradikale Gruppen öffentlich bekannten“, erklärt Tang.
„Daneben dokumentieren wir islamistisch motivierte Gewalt, insbesondere gegen christliche Konvertiten oder arabischsprachige Christen.“ Ein besonders tragisches Beispiel hierfür sei die Ermordung des assyrischen Christen Ashur Sarnaya in Frankreich im September 2025 gewesen, „der durch ein dschihadistisches Attentat ums Leben kam, während er sein Glaubenszeugnis online teilte“.

Gesamtgesellschaftlicher Ansatz gefordert

Neben den konkreten Straftaten bereite der Beobachtungsstelle „vor allem das gesellschaftliche Klima Sorgen“. Hasskriminalität entstehe „nicht im luftleeren Raum“ und „politische Debatten und gesellschaftliche Narrative“ könnten laut Tang „Einfluss auf das Entstehen von Hassverbrechen haben“.
Sie führt an, dass eine repräsentative Umfrage in Deutschland im vergangenen Jahr offenbart habe, „dass 36 Prozent der Bevölkerung und sogar fast jeder Zweite unter den unter 30-Jährigen christenfeindliche Einstellungen als weit verbreitet wahrnehmen“.
Studien aus Polen und Spanien würden belegen, dass rund 90 Prozent der befragten katholischen Priester den Eindruck hätten, dass einseitige oder stereotype Darstellungen des Christentums in den Medien zu einer christenfeindlichen Entwicklung beitrügen.
Diese Entwicklung betreffe nicht nur Straftaten. „Viele Christen berichten zunehmend von Benachteiligungen im Berufsleben, im Bildungsbereich oder davon, ihren Glauben im öffentlichen Raum nur noch zurückhaltend zu zeigen“, sagt die OIDAC-Direktorin.
Um diesen Formen der Intoleranz „sowie der wachsenden Selbstzensur unter Christen“ im öffentlichen Raum zu begegnen, brauche es ihrer Meinung nach „einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz“. Und sie empfiehlt: „Christenfeindliche Hasskriminalität sollte mit derselben Ernsthaftigkeit behandelt werden wie jede andere Form religiös motivierter Gewalt.“
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Tödliche Messerattacke auf Student: Elon Musk stellt Vorgehen der Polizei öffentlich infrage


In Kürze:

  • Elon Musk unterstützt mögliche juristische Aufarbeitung des Polizeieinsatzes
  • Henry Nowak wurde nach einer Messerattacke zunächst gefesselt, medizinische Hilfe erst später
  • Staatsanwaltschaft wirft angeklagtem Vickrum Digwa Totschlag und unerlaubtes Tragen einer Waffe vor

 
Im Zusammenhang mit dem Tod des 18-jährigen Erstsemesterstudenten Henry Nowak in den frühen Morgenstunden des 3. Dezember 2025 in Southampton hat Elon Musk eine mögliche Prozessfinanzierung in Aussicht gestellt.
Nach bisherigen Angaben der Ermittlungen soll die britische Polizei nach einer körperlichen Auseinandersetzung Hinweise des 18-Jährigen auf eine mutmaßliche Stichverletzung zunächst nicht ausreichend berücksichtigt haben. Stattdessen sei er nach Angaben von Kritikern zunächst festgenommen worden, nachdem sein Kontrahent ihm vorgeworfen hatte, ihn angegriffen und rassistisch beleidigt zu haben. Erst später hätten die Einsatzkräfte Erste Hilfe geleistet und den Rettungsdienst alarmiert.

Musk vergleicht Vorgehen der Polizei mit dem Fall George Floyd

Dabei geht aus öffentlich verfügbaren Berichten bislang nicht eindeutig hervor, wie viel Zeit zwischen den einzelnen Ereignissen vergangen ist. Medienberichten zufolge war Nowak jedoch bereits beim Eintreffen der Einsatzkräfte verletzt und hatte stark geblutet. Da der Student zudem angegeben haben soll, er könne nicht atmen, verglich Musk das Vorgehen der Beamten mit dem Todesfall von George Floyd im Mai 2020 in Minneapolis.
Musk sprach in diesem Zusammenhang von „doppelten Standards“ in beiden Fällen. Die an dem tödlichen Polizeieinsatz gegen Floyd beteiligten Beamten seien zu langen Haftstrafen verurteilt worden, während es für die Einsatzkräfte im Fall Nowak bislang keine bekannten Konsequenzen gebe.
Eine Anklage richtet sich bislang nur gegen den anderen Beteiligten der Auseinandersetzung, den 23-jährigen Vickrum Digwa. Auch dessen Mutter steht unter Anklage, da ihr vorgeworfen wird, sie habe in Kenntnis der Situation die Tatwaffe vom Tatort entfernt. Bei dem sogenannten Shastar-Messer mit einer Klingenlänge von 21 Zentimetern soll es sich um die mutmaßliche Tatwaffe handeln, die später im Haus der Familie gefunden wurde. Laut einem Bericht der BBC soll es zudem Videoaufnahmen geben, die zeigen, wie die Mutter Digwas das Messer vom Tatort entfernt.

Staatsanwaltschaft bestätigt: Erste Hilfe erst nach Kollaps von Henry Nowak

Auch Staatsanwalt Nicholas Lobbenberg bestätigt in den der Anklage zugrundeliegenden Feststellungen, dass die anwesenden Polizeibeamten Nowak zunächst Handschellen anlegten. Erste Hilfe sei erst geleistet worden, nachdem er kollabiert war.
Die BBC zitiert den Ankläger mit den Worten: „Kurz darauf wurde Henry bewusstlos, dann begann die Polizei, ihm Erste Hilfe zu leisten und einen Krankenwagen zu rufen. Ein Arzt flog mit dem Hubschrauber herbei, aber es konnte nichts getan werden, um Henry zu retten. Anschließend wurde er für tot erklärt.“
Lobbenberg sieht die Hauptverantwortung für den Tod des 18-Jährigen jedoch bei Digwa. In der Anklage gegen ihn heißt es: „Er hat keine Hilfe für den Mann geholt, den er zuvor mit einem Messer von erheblicher Größe verletzt hatte. Stattdessen warf er ihm vor, ihn in betrunkenem Zustand rassistisch beleidigt und angegriffen zu haben.“
Digwa habe zudem das Telefon des 18-Jährigen an sich genommen. Teile des Ablaufs der Konfrontation zwischen den beiden jungen Erwachsenen sind durch Aufnahmen dokumentiert, der genaue Hergang ist jedoch nicht vollständig rekonstruierbar.

Wortwechsel auf dem Heimweg von einer Zechtour eskaliert

Nach bisherigen Erkenntnissen war der 18-jährige Student der Finanzwissenschaften auf dem Heimweg von einer Lokalrunde, als er auf Vickrum Digwa traf. Nowak habe zuvor noch Videos auf Snapchat an seine Freunde versendet; sein Alkoholisierungsgrad habe dabei unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte für den Straßenverkehr gelegen.
Inwieweit der Konfrontation mit Digwa eine Vorgeschichte zugrunde lag oder weitere relevante Aspekte eine Rolle spielten, ist bislang nicht bekannt. Aus den Videoaufnahmen geht jedoch hervor, dass Nowak Digwa angesprochen haben soll: „Ist er nicht ein schlechter Mensch, was für ein schlechter Mensch. Du bist ein schlechter Mensch, los, sag, dass du ein schlechter Mensch bist.“
Digwa soll ein sehr großes Messer offen über seiner Kleidung getragen haben, was der 23-Jährige bestreitet. Aus dem Video geht hervor, dass er auf die Ansprache mit „Ich bin ein schlechter Mensch“ geantwortet habe.

Digwa spricht von Notwehr gegen rassistisch motivierten Angriff

Über den weiteren Verlauf der Auseinandersetzung, der nicht mehr auf Video dokumentiert ist, gehen die Darstellungen auseinander. Digwa gibt an, Nowak habe ihn rassistisch beleidigt und angegriffen. Dabei habe er dem Angehörigen der Sikh-Gemeinde den Turban vom Kopf gestoßen und ihn an den Haaren gezogen.
Digwa erklärte, er habe durch seine Haare zeitweise nichts sehen können und zweimal mit einem Kirpan zugestochen – einem zeremoniellen Dolch, der zur religiösen Ausstattung männlicher Mitglieder der Sikh-Gemeinde gehört. Da Nowak den Dolch gesehen habe, habe er befürchtet, dieser könne ihm die Waffe entreißen und ihn damit angreifen.
Die Zahl der rassistisch motivierten Hassverbrechen ist in den vergangenen Jahren in Großbritannien wieder stark angestiegen. Zuletzt verzeichneten Behörden jährlich fünfstellige Zahlen. Auch Angehörige und Einrichtungen der Sikh-Gemeinde sind diesen ausgesetzt – häufig auch, weil die Angreifer sie mit Muslimen verwechseln.

Musk will Polizisten zur Rechenschaft ziehen

Die Staatsanwaltschaft bezweifelt jedoch, dass dies auch im Fall Henry Nowak zutraf. Vickrum Digwa ist des Totschlags sowie des unerlaubten Tragens einer Waffe angeklagt. Staatsanwalt Lobbenberg betont, er sei mit der religiösen Verpflichtung von Sikhs vertraut, einen Kirpan bei sich zu tragen. Dieses Gebot habe Digwa erfüllt, indem er ein kleineres Messer um den Hals und unter der Kleidung getragen habe.
Unabhängig davon habe er sich jedoch „dafür entschieden, auf den Straßen von Southampton ein sehr großes, 21 Zentimeter langes Messer mit Klinge zu führen“. Zudem habe er Nowak proaktiv verfolgt; dieser habe versucht, über einen Zaun zu fliehen. Dafür lägen Zeugenaussagen sowie Videoaufnahmen vor.
Seine Darstellung sei zudem unglaubwürdig, da Digwa auf Aufnahmen, die Nowak am Zaun zeigen, mit zusammengebundenen Haaren zu sehen sei. Erst beim Eintreffen der Polizei habe er diese offen getragen.
Es gilt die Unschuldsvermutung, der Staatsanwalt betont, dass die Geschworenen auch die Notwehrversion zu prüfen hätten. Elon Musk will nun ein Verfahren gegen die Polizeibeamten erzwingen – und klären lassen, inwieweit deren Handeln eine Rettung des Lebens oder zumindest das Spenden der Sterbesakramente an den katholischen Studenten verhindert hat.