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Nach Leipzig-Vorfall: Drohnen über Bundeswehrstüztpunkt mit Patriot-Flugabwehrsysteme gesichtet

Wie zahlreiche nationale und internationale Medien berichten, habe die Bundeswehr bestätigt, dass in der Nacht zum 8. August über dem Bundeswehr-Stützpunkt Mechernich zwei große Drohnen gesichtet worden seien. Der Vorfall ereignete sich nur wenige Tage nach dem mutmaßlichen Sabotagefall in Leipzig. In Mechernich werden Abschussvorrichtungen für die Flugabwehr von Patriot-Raketen amerikanischer Bauart gewartet, die einzige Anlage dieser Art in Europa.
Inzwischen hat der Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) den im vergangenen August eingerichteten Nationale Sicherheitsrat einberufen. Dies teilte das Bundeskanzleramt am 7. August mit. Das Gremium habe telefonisch über den Vorfall beraten. Der Nationale Sicherheitsrat soll die Kompetenzen bei innerer und äußerer Sicherheit innerhalb der Bundesregierung bündeln, um die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung in Fragen der nationalen Sicherheit zu stärken.

Das Chaos in der Zuständigkeit

Debattiert wird zurzeit um die Zuständigkeit für die Abwehr von Drohnenangriffen. Der Vorsitzende des Verteidigungsausschusses des Bundestags, Thomas Röwekamp (CDU), fordert, dass das Bundesinnenministerium oder die ihr unterstehende Bundespolizei dafür verantwortlich sein sollte. „Wir brauchen eine zentrale Zuständigkeit statt einer Vielzahl föderaler Luftsicherheitsbehörden und eine materielle Ausrüstung, die die Vielseitigkeit der Bedrohung zuverlässig bekämpfen kann“, sagte der Röwekamp dem Redaktionsnetzwerk Deutschland RND.
Auch der Wehrbeauftragte des Bundestags, Henning Otte (CDU), forderte gegenüber der Bild-Zeitung: „Die Debatte um die Kompetenzzuständigkeit darf nicht zur German Hilflosigkeit gegenüber Aggressoren führen.“ Vielmehr sollten die vorhandenen Mechanismen, Fähigkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen weiterentwickelt werden. Dies gelte sowohl für die Befugnisse der Polizei als auch für die Bundeswehr.
Den Hintergrund des derzeitigen gesetzlichen Blockadezustandes zwischen Bundespolizei und Bundeswehr erklärt Otte folgendermaßen: „Die Polizei darf, aber kann nicht, die Bundeswehr kann, aber darf nicht.“ Der Vorfall in Leipzig verdeutlicht „die Versäumnisse der vergangenen Jahre im Bereich der Drohnenabwehr“, so Otte. Damit meint der Wehrbeauftragte: Die Bundeswehr verfügt über die militärischen Mittel, Drohnen aufzuklären und zu bekämpfen, darf dies aber im Inland nur über ihre eigenen Liegenschaften. Die Bundespolizei hingegen darf Drohnen bekämpfen, hat aber nicht die gleichen Mittel wie die Bundeswehr.
Der CDU-Außenpolitiker Roderich Kiesewetter beklagte im „Deutschlandfunk“ ebenfalls, dass „bisher zu wenig über die hybriden Bedrohungen nachgedacht“ werde.
In der heutigen Art der Bedrohungen sei es typisch, „dass sie nicht eindeutig zuordenbar sind“, sagte Kiesewetter. In Deutschland werde „zu sehr“ über militärische Bedrohungen nachgedacht „und weniger über das, was man hybride Kriegsführung nennt“. Damit seien etwa die Bedrohung ziviler Infrastruktur und Sabotageakte gemeint. Dies sei „erst der Anfang einer womöglich weiteren Eskalation“. Bei dem Vorfall handle es sich um „einen Angriff auf die Flughafeninfrastruktur Deutschlands“. Über den Flughafen Leipzig/Halle leite die NATO „wesentliche Lufttransporte“. Kiesewetter beklagte, dass bisher keine „besseren Maßnahmen“ getroffen worden seien, obwohl auf dem Leipziger Flughafen bereits vor zwei Jahren ein Anschlag geplant war.

Paket-Anschläge auf DHL seit Juli 2024

Im Juli 2024 geriet im Leipziger DHL-Luftfrachtbereich ein Paket in Brand. Es enthielt einen versteckten Brandsatz. Nur der verspätete Abflug der damaligen Frachtmaschine hatte verhindert, dass das Paket in der Luft in Brand geriet und möglicherweise einen Flugzeugabsturz herbeigeführt hätte. Auch damals übernahm die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen, gab dies aber nicht aktiv öffentlich bekannt, sondern räumte ihre Tätigkeit erst auf Medienanfragen ein. Die Ergebnisse zu den Ermittlungen wurden bislang nicht bekannt.
Im April 2025 wurde darüber spekuliert, ob der russische Auslandsgeheimdienst dahinterstecke, zumal auch in Großbritannien und in Polen Brandsätze im DHL-Logistikbereich entdeckt wurden. Laut „Spiegel“ würden „westliche Geheimdienste“ diese Sabotageakte dem russischen Geheimdienst zuschreiben. In Litauen laufen derzeit dazu Gerichtsverfahren gegen 22 Verdächtige, die Kurierpakete nach Großbritannien und Polen verschickt haben sollen, berichtete im März die BBC, die ebenfalls den Vorwurf wiederholte, dass „laut Ermittlern“ Russland diese hybriden Anschläge in Auftrag gegeben habe.

Unklare Hintergründe

Während zunächst berichtet wurde, dass die Sprengstoff-Drohne neben einem mit Munition beladenen ukrainischen Frachtflugzeug gefunden worden sei, wurde dies von Maret Montavon, Leiterin Kommunikation und Politikbeziehungen bei der Mitteldeutschen Flughafen AG in Leipzig dementiert: „Die betreffenden Antonow-Flugzeuge waren zum Zeitpunkt des Vorfalls leer und damit ohne Fracht“, sagte sie der „Leipziger Volkszeitung“. Auch das Bundesinnenministerium hat laut mehrerer Medien zuvor bereits intern anderslautende Berichte zurückgewiesen.
Der sächsische Innenminister Armin Schuster ist überzeugt, dass es bei dem jetzigen Anschlagsversuch in Leipzig nicht um „Verunsicherung“ oder „Destabilisierung“ gegangen sei. „Bei dem Aufwand, der hier getrieben wurde, habe ich die Sorge, dass hier jemand einen Schritt weitergeht“, sage Schuster der Berliner Nachrichtenplattform „Table Media“. Er vermutet, dass es um eine „physische Attacke“, einen „analogen Anschlag“ gegangen sei.

Bundesanwaltschaft zieht den Fall an sich

Wie die Bundesanwaltschaft am 6. August mitteilte, habe sie „wegen der besonderen Bedeutung des Falles das Ermittlungsverfahren“ übernommen. „Es besteht der Verdacht des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion (§ 308 Abs. 1, §§ 22, 23 StGB) und des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr (§ 315 Abs. 1 Nr. 4 StGB)“, so die Karlsruher Behörde.
Die Tat sei „geeignet, die äußere und innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen (§ 120 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GVG)“, heißt es in einer Mitteilung. Mit den polizeilichen Ermittlungen sei indes das Bundeskriminalamt beauftragt.
Die russische Botschaft in Berlin zeigte sich unterdessen „besorgt über die wiederauflebende antirussische Hysterie in Deutschland“. Wie die staatliche russische Nachrichtenagentur TASS mitteilte, empört sie die Botschaft darüber, dass „der Öffentlichkeit ein Beispiel für einen ‚hybriden Angriff‘ auf Deutschland“ präsentiert werde, um „in den Medien antirussische Hysterie zu schüren und eine offizielle Untersuchung wegen des Verdachts auf Terrorismus unter Beteiligung eines ‚ausländischen Staates‘ einzuleiten.“