Fleisch und Wurst im Supermarkt. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Die Zahl der schweinehaltenden Betriebe in Deutschland nimmt weiter ab, gleichzeitig steigt aber die Zahl der Tiere. Das geht aus Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervor, die am Freitag, 26. Juni, veröffentlicht wurden.
Anfang Mai gab es demnach 14.700 Betriebe mit Schweinehaltung, 3,6 Prozent oder 550 Betriebe weniger als im Vorjahr. Im Zehnjahresvergleich ist die Anzahl gar um 40 Prozent oder 9.800 Betriebe zurückgegangen.
Die Zahl der in Deutschland gehaltenen Schweine lag Anfang Mai bei rund 21,0 Millionen Tieren. Das waren im Vergleich zum Vorjahr 0,6 Prozent oder 131.100 Tiere mehr. Im Zehnjahresvergleich nahm der Schweinebestand jedoch deutlich um 22,5 Prozent ab (-6,1 Millionen Tiere seit 2016).
Damit hält die Entwicklung hin zu größeren Betrieben an: Während im Jahr 2016 ein Betrieb durchschnittlich rund 1.100 Schweine hielt, waren es zehn Jahre später rund 1.400 Tiere.
Rinderbestand weitgehend stabil
Der Rinderbestand belief sich Anfang Mai in Deutschland auf rund 10,4 Millionen Tiere, darunter 3,6 Millionen Milchkühe. Der Rinderbestand blieb damit im Vergleich zum Vorjahr stabil (+0,2 Prozent oder 17.200 Tiere). Im Zehnjahresvergleich setzt sich der rückläufige Trend auch hier fort: Im Vergleich zu Mai 2016 sank der Bestand an Rindern um 17,6 Prozent (-2,2 Millionen Tiere).
Der Milchkuhbestand verzeichnete gegenüber Mai 2025 einen leichten Anstieg von 0,3 Prozent (+10.400 Tiere). Insgesamt blieb der Bestand an Milchkühen damit binnen Jahresfrist weitgehend stabil. Im Zehnjahresvergleich verringerte sich die Zahl der Milchkühe um 16,0 Prozent (-683.300 Tiere). (dts/red)
Innen sieht der Stuttgarter Tiefbahnhof recht fertig aus, bis er aber in Betrieb geht, wird es noch gut fünf Jahre dauern. (Archivbild) - Foto: Christoph Schmidt/dpa
Die Deutsche Bahn verschiebt die Inbetriebnahme des Großprojektes Stuttgart 21 offiziell auf 2031. Im Dezember 2031 soll nun der neue Hauptbahnhof der baden-württembergischen Hauptstadt eröffnet werden, sagte Bahn-Chefin Evelyn Palla am Freitag, 26. Juni.
Alle Elemente des Projektes – weitere Bahnhöfe und Tunnel im Großraum Stuttgart – sollen demnach erst bis Dezember 2033 fertiggestellt werden.
Zudem steigen die Kosten um weitere drei Milliarden Euro, wie Palla ausführte. „Die Mehrkosten sind ausschließlich von der Deutsche Bahn AG zu tragen.“
Projekt mehrfach verschoben, Kosten verfünffacht
Der Tiefbahnhof in Stuttgart sollte eigentlich Ende dieses Jahres eröffnet werden. Zuvor war die Inbetriebnahme bereits mehrfach verschoben worden. Die Kosten für das Gesamtprojekt waren zunächst bei drei Milliarden Euro angesetzt worden und haben sich inzwischen nahezu verfünffacht.
Palla stellte zusammen mit dem baden-württembergische Regierungschef Cem Özdemir (Grüne) und dem Stuttgarter Oberbürgermeister Frank Nopper (CDU) einen Konzernbericht zur Entwicklung bei Stuttgart 21 vor.
Die Untersuchung habe „erhebliche Projektversäumnisse festgestellt und offengelegt“, sagte sie. „Der Bericht zeigt gravierende Defizite in Planung, in Steuerung und auch im Risikomanagement.“
Am Bahnprojekt Stuttgart 21 wird seit gut 16 Jahren gearbeitet. Palla versprach nun eine Neuaufstellung der ausführenden Stellen. „Das klare Ziel ist dabei, die komplexen Prozesse verlässlich und zukunftsfähig zu steuern. Wesentlich ist dafür, dass Ehrlichkeit und Realismus einkehren.“
„Ich glaube, alle miteinander stehen wir davor, dass es kaum zu erklären ist, dass wir mittlerweile die neunte Verschiebung um weitere fünf Jahre haben“, sagte Özdemir. Palla dankte er für ihre Offenheit: „Es geht nur mit maximaler Transparenz“.
Leistungsfähiger Bahnknoten benötigt
Wichtig sei, dass grundsätzlich an der vollständigen Fertigstellung des Projekts festgehalten werde, sagte der Grüne weiter. „Wir brauchen einen leistungsfähigen Bahnknoten mit maximaler Kapazität, mit hoher Pünktlichkeit und vollständiger Digitalisierung.“ Er hoffe zudem, dass „die Belastungen für die Fahrgäste und die Bevölkerung auf ein Minimum reduziert werden“.
Stuttgarts Bürgermeister Nopper lobte, dass Palla „für die Deutsche Bahn glaubhaft Besserung“ und „schonungslose Offenheit“ gelobt habe.
„Diese schonungslosen Offenheit war nicht gegeben.“ Der neue Zeitplan scheine nun „realistisch und nachvollziehbar“. „Die Deutsche Bahn hat als Bauherrin glaubhaft versichert, dass sie nicht mehr verspricht, als sie halten kann.“ (afp/red)
Die Lage vor Ort wird noch als sehr unübersichtlich eingeschätzt. - Foto: Javier Campos/AP/dpa
Nach dem schweren Doppel-Beben in Venezuela ist Hilfe aus Deutschland unterwegs in das südamerikanische Land: Eine erste Bundeswehr-Maschine mit Material und Mitarbeitern des Technischen Hilfswerks (THW) an Bord startete am Freitag, 26. Juni, vom Fliegerhorst Wunstorf aus in die Krisenregion, wie ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums erklärte.
Weitere Flugzeuge folgen
Demnach sollten im Laufe des Tages drei weitere Flugzeuge in Richtung Venezuela aufbrechen, darunter eines, das auf den Transport von Verletzten spezialisiert ist. Neben dutzenden Mitarbeitern des THW sollten die Maschinen rund 30 Tonnen Hilfsgüter in die Region bringen.
Das THW erklärte, ein 48-köpfiges Team einer auf Erdbeben-Einsätze spezialisierten Bergungseinheit sei auf dem Weg nach Venezuela. Mit an Bord waren demnach auch vier Suchhunde-Teams. Ziel sei es, mögliche Überlebende in den Trümmern aufzuspüren.
Krisenstab gebildet
Einem Sprecher des Auswärtigen Amts zufolge wurde ein Krisenstab zur Lage in Venezuela gebildet. Am Freitag war demnach weiterhin unklar, ob auch Deutsche unter den Todesopfern sind.
Das verheerende Doppel-Beben hatte sich am Mittwochabend im Abstand von nur 39 Sekunden westlich von Caracas ereignet. Die beiden Erdstöße hatten eine Stärke 7,2 und 7,5, in den folgenden Stunden wurden dutzende Nachbeben registriert.
Zahlreiche Gebäude stürzten ein oder wurden schwer beschädigt. Die Behörden gaben die Zahl der Todesopfer am Donnerstagabend (Ortszeit) mit 235 an, tausende weitere Menschen wurden verletzt. Unter den Trümmern eingestürzter Häuser werden noch zahlreiche Menschen vermisst. (afp/red)
Viele Straßen, Brücken und Schienen seien modernisierungsbedürftig. (Symbolbild) - Foto: Elisa Schu/dpa
Wichtige Verkehrsprojekte sollen in Deutschland beschleunigt werden. Der Bundestag in Berlin verabschiedete dafür am Freitag, 26. Juni, mit den Stimmen von Union und SPD das Infrastruktur-Zukunftsgesetz.
Es soll die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren steigern, besonders im Verkehrs- und Energiebereich. Die Wirtschaft begrüßte das Gesetz, Umweltschützer kritisierten hingegen einen „Frontalangriff“ auf Schutzregeln für die Natur.
Viele Straßen müssen dringend saniert werden
Die Bundesregierung argumentiert in ihrem Gesetzesentwurf, dass der Zustand vieler Straßen, Brücken, Schienen und Wasserstraßen modernisierungsbedürftig sei, dringend notwendige Sanierungen oder Neubauten jedoch durch „langwierige Prozesse und Verfahren“ verzögert würden.
Die Verfahren würden sich mit dem Gesetz „um Jahre verkürzen“, sagte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) vor der Abstimmung den Sendern RTL und ntv.
Der Bundestag habe „ein wichtiges Signal für schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren“ gesetzt, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie, Holger Lösch.
Auch die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) nannte den Beschluss einen „großen Schritt“. Bund und Länder müssten diesen Weg nun jedoch „konsequent weitergehen“.
Wesentliche Verkehrsinfrastrukturen werden mit dem Gesetzentwurf in das „überragende öffentliche Interesse“ gestellt. Dazu gehören laut Bundesverkehrsministerium etwa „zentrale Schienenvorhaben“, Neubau von Bundesautobahnen, Ersatzneubauten von Brücken und Tunneln sowie der Ausbau von Lkw-Parkplätzen und „systemrelevante Wasserstraßen und Schifffahrtsanlage“.
Das heißt, dass sie Vorrang vor anderen Belangen haben können.
Kritik der Umweltschützer
Umweltschutzorganisationen befürchten eine Aushöhlung des Naturschutzes. Der Geschäftsführer des Deutschen Naturschutzrings (DNR), Florian Schöne, sprach von einem „Frontalangriff auf materielle und verfahrensrechtliche Regelungen zum Schutz von Natur und Umwelt“.
Der DNR kritisierte, dass laut Entwurf für bestimmte Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse „für naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die Gleichrangigkeit der Ersatzgeldzahlung verankert“ wird. So könnten sich die Träger von Vorhaben „künftig durch Geldzahlungen von der Pflicht zur realen Flächenkompensation bei Eingriffen in die Natur befreien“, bemängelte Schöne.
Das monierten auch die Grünen. Der Abgeordnete Harald Ebner erklärte: „Wir alle – vor allem die betroffenen Tier- und Pflanzenarten – haben nichts von Ersatzgeldern, die sich auf Konten des Umweltministeriums häufen.“
„Besonders wichtig“ für die Bauindustrie
Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie hingegen bezeichnete die Einführung von Ersatzgeldzahlungen als gleichwertige Alternative als „besonders wichtig“. „Denn gerade diese Ausgleichsmaßnahmen führen bei Projekten regelmäßig zu Konflikten und erheblichen Verzögerungen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Verbands, Tim-Oliver Müller.
Zugleich erklärte Müller, die „wichtigen Beschleunigungspotenziale dürfen allerdings nicht durch andere Gesetze durch die Hintertür konterkariert werden“. Der Verband blicke daher „sehr kritisch auf die Diskussion zum Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur des Bundesumweltministeriums“.
Mit diesem Vorhaben Umweltminister Carsten Schneider (SPD) wiederum besonders wichtige Naturschutzmaßnahmen in das überragende öffentliche Interesse stellen. „Änderungen im Naturschutzrecht dürfen die erzielten Fortschritte bei Planungs- und Genehmigungsverfahren nicht wieder zunichtemachen“, forderte auch BDI-Hauptgeschäftsführer Holger Lösch. (afp/red)
Die Polizei Hagen berichtet über den vereitelten Telefonbetrug. (Symbolbild) - Foto: Jens Büttner/dpa
Eine Hundertjährige hat in Nordrhein-Westfalen Telefonbetrüger überführt. Sie erkannte die Betrugsmasche, wie die Polizei Hagen am Freitag mitteilte. Demnach wurde die Frau am Donnerstag von einem Unbekannten angerufen. Dieser schilderte ihr, dass ein schwerstkranker Nachbar Geld für eine anstehende Behandlung bräuchte.
Nachdem sich der Anrufer bei der Frau über Wertsachen und Bargeld erkundigt hatte, durchschaute die Hundertjährige den Betrug und legte auf. (afp/red)
Im Online-Register sind inzwischen knapp 579.000 Erklärungen gespeichert. (Archivbild) - Foto: Anna Ross/dpa
In Kürze:
Der Bundestag debattiert erneut über die Einführung einer Widerspruchslösung bei der Organspende.
Befürworter und Gegner der Reform finden sich quer durch nahezu alleFraktionen.
Der Streitpunkt ist in erster Linie das Verhältnis zwischen LebensrettungundSelbstbestimmungsrecht.
Mehrere Redner sehen die eigentlichen Defizite in der Organisation der Transplantationsmedizin.
Ein früherer Anlauf zur Einführung der Widerspruchslösung war 2020gescheitert.
Redner unterschiedlicher Fraktionen haben am Donnerstag, 25. Juni, im Bundestag für die Einführung der sogenannten Widerspruchslösung bei der Organspende geworben. Andere Abgeordnete widersetzten sich dem Vorstoß und sehen darin einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff.
Das Thema Organspende war zuletzt aufgrund der Lungentransplantation der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit wieder in den Fokus der Öffentlichkeit gelangt. In Deutschland stehen derzeit mehr als 8.000 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan.
Die Debatte verlief sachlich. Es zeichnete sich ab, dass es in fast allen Fraktionen sowohl Befürworter als auch Gegner einer möglichen Einführung der Widerspruchslösung gibt. Einigkeit besteht in der Einschätzung, dass die Zahl der verfügbaren Spenderorgane deutlich erhöht werden müsse. Die Zahl der Patienten auf den Wartelisten sei zu hoch und ihre Situation unbefriedigend.
Neuregelung zur Organspende 2020 im Bundestag gescheitert
Derzeit gilt in Deutschland die sogenannte Entscheidungslösung. Eine Organentnahme bei Verstorbenen – wobei der Hirntod den relevanten Anknüpfungspunkt darstellt – ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. So muss der Verstorbene einer solchen schon zu Lebzeiten ausdrücklich zugestimmt haben. Oder Angehörige müssen erklären, dass ein mutmaßlicher Wille des Verstorbenen auf eine Organspende gerichtet gewesen wäre.
Im Jahr 2020 war ein fraktionsübergreifender Gesetzesentwurf zur Einführung einer Widerspruchslösung gescheitert. Unterstützt hatten diesen damals sowohl Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) als auch dessen späterer Nachfolger Karl Lauterbach (SPD). Der Bundestag beschloss stattdessen die Einführung eines Online-Organspenderegisters sowie Maßnahmen, um die Bevölkerung besser mit Informationen über die Organspende zu erreichen.
Kritiker der Regelung halten diese jedoch nicht für erfolgreich und nicht annähernd für ausreichend, um das Problem fehlender Spenderorgane für Patienten auf Wartelisten zu ändern. Dies wurde auch in der Debatte am Donnerstag wieder deutlich.
Befürworter sehen Widerspruchslösung als notwendigen Schritt
Befürworter der Widerspruchslösung wie Thomas Gebhart (CDU) argumentierten vor allem mit der Verantwortung gegenüber schwer kranken Menschen auf den Wartelisten. Angesichts der anhaltend niedrigen Spenderzahlen müsse Deutschland hier einen „neuen Weg“ einschlagen. Die Organspende bleibe auch bei einer Widerspruchslösung eine freie Entscheidung. Es bleibe jederzeit möglich, ihr zu widersprechen oder eine Zustimmung zurückzuziehen.
Ähnlich argumentierte Lauterbach. Er verwies auf Menschen, die während der Wartezeit auf ein Spenderorgan gestorben seien. Die Widerspruchslösung könne die Zahl der verfügbaren Organe deutlich erhöhen und Wartezeiten verkürzen. Lauterbach vertrat den Standpunkt, dass es jedermann zumutbar sei, eine aktive Entscheidung über seine Spendenbereitschaft zu treffen.
Die frühere Bundessprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Ricarda Lang, warb ebenfalls für das Modell. Freiheit sei, so Lang, sei stets in gesellschaftliche Verantwortung eingebettet. Die Widerspruchslösung nehme niemandem das Recht, eine Organspende abzulehnen, sie beseitige lediglich das „Recht auf Nichtentscheidung“. Dadurch würden auch Angehörige entlastet, die heute häufig in einer emotionalen Ausnahmesituation über den mutmaßlichen Willen eines Verstorbenen entscheiden müssten.
Gegner warnen vor Eingriff in Selbstbestimmung
In einer ähnlichen Richtung argumentierten weitere Befürworter wie Kerstin Griese (SPD) oder Tijen Ataoğlu und Stefan Glaser (beide CDU). Sie hielten es für zumutbar, dass sich jeder Mensch zumindest einmal im Leben mit der Frage der Organspende auseinandersetzt. Zugleich betonten sie, ein Widerspruch müsse jederzeit möglich bleiben.
Demgegenüber stellten die Gegner der Widerspruchslösung die Selbstbestimmung und den Grundrechtsschutz in den Mittelpunkt. Michael Brand (CDU) betonte, dass der Staat nicht ohne ausdrückliche Zustimmung Menschen zu Organspendern erklären dürfe. Im deutschen Rechtsverständnis könne Schweigen grundsätzlich nicht als Zustimmung gewertet werden. Statt das Gesetz zu ändern, müssten bestehende freiwillige Spendenpotenziale besser genutzt und bürokratische Hürden abgebaut werden.
Helge Lindh (SPD) nannte die Widerspruchslösung einen „massiven Grundrechtseingriff“. Das Prinzip „Wer schweigt, stimmt zu“ sei der deutschen Rechtsordnung fremd. Es gelte das Prinzip der „informierten Entscheidung“.
Zudem gebe es auch ein Recht, sich nicht entscheiden zu müssen. Dies müsse beispielsweise für Menschen gelten, denen eine solche Entscheidung schwerfalle. Dies gelte insbesondere für Menschen mit Sprachbarrieren, kognitiven Einschränkungen oder andere vulnerable Gruppen.
Spanien als Vorbild bei der Organspende – aber warum?
Für eine Beibehaltung der Zustimmungslösung sprachen sich auch Susanne Hierl (CSU), Thomas Rachel (CDU) und Klaus-Peter Willsch (CDU) aus. Sie verwiesen darauf, dass die Bereitschaft zur Organspende als solche grundsätzlich hoch sei. Entscheidend sei, dass mehr Menschen ihre Entscheidung auch dokumentierten. Hierzu müsste das Organspenderegister bekannter gemacht und die Aufklärung intensiviert werden.
Mehrere Redner bezweifelten zudem, dass die Widerspruchslösung allein eine deutlich höhere Zahl an Organspenden bewirken würde. Joachim Bloch (AfD), Ates Gürpinar (Linke), Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Stella Merendino (Linke) und Lars Castellucci (SPD) verwiesen auf organisatorische Defizite in den Krankenhäusern. Das eigentliche Problem, so ihre Einschätzung, bestehe in der Erkennung potenzieller Spender, der personellen Ausstattung der Kliniken und der Organisation der Transplantationsmedizin.
Die Befürworter der Widerspruchslösung nannten Spanien als Vorbild. Demgegenüber hieß es vonseiten der Gegner, dass die dortige hohe Spenderzahl vor allem auf eine gut ausgebaute Infrastruktur zurückzuführen sei. Die Widerspruchslösung gebe es schon länger, und sie allein habe wenig bewegt.
Verfassungsrechtliche und ethische Einwände gegenüber Widerspruchslösung in Nachbarländern
Teilweise wurden auch verfassungsrechtliche und ethische Bedenken vorgetragen. Beatrix von Storch, Nicole Höchst und Martina Kempf (alle AfD) lehnten die Widerspruchslösung mit Verweis auf Menschenwürde, Selbstbestimmung und den Hirntodbegriff grundsätzlich ab. Von Storch erklärte, die Widerspruchslösung setze Bürger unter Rechtsfertigungsdruck. In einer freien Demokratie müsse es aber auch ein Recht geben, sich nicht zu entscheiden.
Demgegenüber verwiesen Befürworter wie Hans Theiss (CSU) darauf, dass die überwiegende Mehrheit der deutschen Nachbarstaaten bereits eine Widerspruchslösung eingeführt habe und diese funktioniere. Deutschland hinke im europäischen Vergleich bei der Zahl der Organspender seit Jahren hinterher. Im gemeinsamen Eurotransplant-System sei Deutschland Nettoempfänger – und damit „Trittbrettfahrer“.
Feldbetten in einer Notunterkunft für ukrainische Flüchtlinge in Hamburg. (Archivbild) - Foto: Julian Weber/dpa
Die Zahl der in Sammelunterkünften oder speziellen Einrichtungen untergebrachten Wohnungslosen in Deutschland ist um fünf Prozent gesunken.
Rund 452.900 Menschen waren zum Stichtag 31. Januar 2026 betroffen, wie das Statistische Bundesamt am Freitag, 26. Juni, in Wiesbaden mitteilte. Obdachlose, die auf der Straße leben, oder Menschen, die bei Freunden oder Angehörigen unterkommen, sind in der Statistik nicht erfasst.
85 Prozent der von der Statistik erfassten Menschen hatten keine deutsche Staatsangehörigkeit. Mehr als jeder Vierte stammt aus der Ukraine.
Ihre Zahl verringerte sich im Vergleich zum Vorjahr um sechs Prozent auf 128.900. Dennoch blieben Menschen aus der Ukraine die größte Gruppe innerhalb der Statistik.
15 Prozent hatten eine deutsche Staatsangehörigkeit. Ihre Zahl stieg um zwei Prozent.
41 Prozent der untergebrachten Wohnungslosen waren jünger als 25 Jahre. Im Schnitt waren sie 31 Jahre alt. Rund 57 Prozent der Untergebrachten waren Männer.
Am häufigsten untergebracht waren mit einem Anteil von 35 Prozent Alleinstehende und Paarhaushalte mit Kindern mit einem Anteil von 33 Prozent.
Im Ländervergleich waren in Nordrhein-Westfalen mit 104.700 Betroffenen die meisten Menschen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht. Dahinter folgen Baden-Württemberg mit 90.800 Menschen und Berlin mit 57.600. (afp/red)
Mit einem umfassenden Konzernumbau will Volkswagen Milliarden einsparen. (Symbolbild) - Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Der Autokonzern Volkswagen will einem Medienbericht zufolge bis zu 100.000 Stellen streichen. In Deutschland sollen vier Werke geschlossen werden, wie das „Manager Magazin“ am Freitag unter Verweis auf Insider berichtete. Zudem plant VW-Chef Oliver Blume demnach, die Kernmarke Volkswagen in ein neues Unternehmen auszugliedern.
Vier deutsche Werke betroffen
Dem Bericht zufolge ist der Jobabbau weltweit geplant. In Deutschland wären Werke in Hannover, Zwickau, Emden sowie das Audi-Werk in Neckarsulm betroffen. Der Konzern verspricht sich davon Milliarden-Einsparungen.
VW hatte 2025 einen Einbruch des Nettogewinns um fast die Hälfte verzeichnet und hatte deshalb in diesem Frühjahr bereits Stellenstreichungen bis 2030 im Umfang von 50.000 angekündigt.
Ende 2024 hatte der Konzern mit den Gewerkschaften einen Stellenabbau in Deutschland um 35.000 bis 2030 vereinbart, vor allem bei der Kernmarke VW.
Die Arbeitnehmervertreter des Autoherstellers kündigten angesichts des Medienberichts unmittelbar Widerstand an.
„Angriffe auf das VW-Gesetz, die Mitbestimmung und unsere Standorte sind unverantwortliche Drohungen“, erklärten die IG-Metall-Chefin Christiane Benner, die VW-Betriebsratschefin Daniela Cavallo, und der Tarifverhandlungsführer der IG Metall bei VW, Thorsten Gröger, gemeinsam. „Sollten solche Pläne vorangetrieben werden, würden wir sie mit aller Macht verhindern.“ (afp/red)
Lage am Arbeitsmarkt bleibt angespannt. (Symbolbild) - Foto: Jens Kalaene/dpa
Die Aussichten für den deutschen Arbeitsmarkt haben sich wieder eingetrübt. „Die Unternehmen planen, wieder vermehrt Stellen abzubauen“, meldete das Münchner Ifo-Institut. Das von ihm erhobene Beschäftigungsbarometer sank im Juni um 1,6 auf 92,3 Punkte. Das ist einer der schlechtesten Werte seit der Corona-Pandemie.
„Der Arbeitsmarkt bleibt schwach“, sagte Experte Klaus Wohlrabe. „Von einer nachhaltigen Belebung der Beschäftigung ist Deutschland derzeit noch weit entfernt.“ Im Mai war das Barometer noch ein gutes Stück gestiegen, nun ging es wieder abwärts.
Besonders schlecht sind die Aussichten in der Industrie und im Handel. Der Anteil der Unternehmen, die Jobs abbauen wollen, überwiegt den Anteil der Unternehmen, die Jobs aufbauen wollen, dort um jeweils rund 18 Prozentpunkte. Immerhin hat sich das Barometer in der Industrie minimal verbessert. Im Handel nimmt der Personalabbau der Umfrage zufolge allerdings wieder stärker zu. Das Teilbarometer sank hier um 3,2 Punkte.
Auch bei den Dienstleistern gab das Barometer deutlich nach. Dort überwiegen die Unternehmen mit Abbauplänen diejenigen mit Aufbauplänen jetzt um 4,9 Prozentpunkte – vor einem Monat gab es noch etwas mehr Aufbau- als Abbaupläne. Besonders schwierig bleibt die Lage laut Ifo bei den Leiharbeitsfirmen sowie im Tourismus.
Im Baugewerbe sind den Münchner Wirtschaftsforschern zufolge kaum Veränderungen geplant. Die Unternehmen wollten ihren Personalbestand weitgehend konstant halten. (dpa/red)
Das Urteil gegen den Todesfahrer vom Magdeburger Weihnachtsmarkt ist verkündet. (Archivbild) - Foto: Peter Gercke/dpa
Im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt ist der Angeklagte Taleb A. unter anderem wegen Mordes in sechs Fällen und vielfachen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Das Landgericht Magdeburg stellte am Freitag, 26. Juni, zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Außerdem ordnete das Gericht für A. den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung an – diese wird am Ende der regulären Haft gerichtlich geprüft.
Gericht verhängt Höchststrafe
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte genau wie die Nebenklage für den 51-Jährigen die Höchststrafe gefordert – damit wäre die an eine Haftstrafe anschließende Sicherungsverwahrung direkt im Urteil verkündet worden. Die Verteidigung sah hingegen keinen Grund für eine Sicherungsverwahrung.
A. wurde für die Tat vom 20. Dezember 2024 außer wegen Mordes auch wegen vielfachen versuchten Mordes sowie gefährlicher und schwerer Körperverletzung verurteilt.
40 Tage lang, seit vergangenem November, verhandelte das Landgericht gegen den Angeklagten, hörte Sachverständige, mehr als 100 Zeugen und zahlreiche Opfer. Insgesamt 204 Betroffene schlossen sich als Nebenkläger dem Verfahren an, sie wurden von rund 40 Rechtsanwälten vertreten. Aus Platzgründen verhandelte das Landgericht in einer eigens dafür errichteten Leichtbauhalle.
„Keinerlei Reue, Bedauern oder Einsicht“
Das Gericht zeigte sich nach der Beweisaufnahme nun überzeugt, dass Taleb A. am 20. Dezember 2024 mit einem 340 PS starken Mietwagen über den gut besuchten Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast war und dabei zahlreiche Besucher erfasste. Ein neunjähriger Junge und fünf Frauen im Alter von 45 bis 75 Jahren starben, mehr als 300 weitere Menschen wurden verletzt.
Oberstaatsanwalt Matthias Böttcher und sein Kollege von der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg hatten in ihrem Schlussvortrag gesagt, das dadurch ausgelöste Leid ganzer Familien dauere bis heute an und sei „schier unbeschreiblich“. Während des Prozesses in der Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt berichteten zahlreiche Opfer und Angehörige von Todesängsten, von schweren Verletzungen und wie der Anschlag sie bis heute körperlich und psychisch belastet.
In dem Prozess hatte der Angeklagte zwar eingeräumt, einen Angriff geplant und auch das Auto gefahren zu haben. Er bestritt jedoch, Menschen gezielt überfahren zu haben. Die Generalstaatsanwaltschaft warf A. vor, im Prozess „keinerlei Reue, Bedauern oder Einsicht“ gezeigt zu haben. Der Auftritt des aus Saudi-Arabien stammenden Arztes war im Prozess immer wieder wirr und von Verschwörungstheorien durchzogen. (afp/red)
Für Justizministerin Hubig ist es die erste Reise nach Kiew seit ihrem Amtsantritt. - Foto: Anne-Beatrice Clasmann/dpa
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig ist erstmals seit ihrem Amtsantritt zu Gesprächen mit ukrainischen Regierungsvertretern in das Land gereist.
Die SPD-Politikerin traf am Morgen mit dem Nachtzug in der Hauptstadt Kiew ein, um an einer Konferenz zum 30. Jubiläum der ukrainischen Verfassung und anderen Terminen teilzunehmen. Die 1996 wenige Jahre nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion beschlossene Verfassung sei „eine Wegmarke in Richtung Demokratie“ und Europa gewesen, sagte Hubig.
Als sie auf die geplante Änderung der EU-Aufnahmeregeln für ukrainische Flüchtlinge in Europa angesprochen wurde, zeigte die Ministerin Verständnis für die Idee, wehrpflichtige Männer davon künftig auszunehmen. Sie sagte, es sei wichtig, dass die Ukraine wehrfähig bleibe.
Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung im Fokus
Ihr Ministerium hat die Förderung der Rechtsstaatlichkeit in der Ukraine vor dem Hintergrund des laufenden EU-Beitrittsverfahrens ausgeweitet – durch Beratung, gemeinsame Fachkonferenzen und Studienreisen. Grundlage für die Zusammenarbeit ist ein mit dem ukrainischen Justizministerium im November 2022 vereinbartes Arbeitsprogramm, das jetzt fortgeschrieben werden soll.
Zu den Themen gehören Korruptionsbekämpfung und Unabhängigkeit der Justiz.
Deutschland steht der Ukraine seit Kriegsbeginn am 24. Februar 2022 bei der Verteidigung gegen die Angriffe der russischen Armee zur Seite. Daran werde sich auch künftig nichts ändern, versprach die Justizministerin.
Hubig war bereits nach den sogenannten Euromaidan-Protesten auf dem gleichnamigen Platz in Kiew gewesen, bei denen sich Demonstranten für eine Annäherung der Ukraine an die Europäische Union eingesetzt hatten. Damals war die SPD-Politikerin Staatssekretärin im Bundesjustizministerium.
Die Ukraine hat aktuell eine kommissarische Justizministerin, Ljudmyla Suhak. Ihr Amtsvorgänger, Herman Haluschtschenko, hatte im November infolge von Korruptionsvorwürfen seinen Posten verloren.
Der Skandal wurde auch in anderen EU-Staaten aufmerksam verfolgt, die die Ukraine in ihrem Kampf gegen den russischen Angriffskrieg mit Milliardenhilfen unterstützen. (dpa/red)
In Rüsselsheim läuft nach einem Stromausfall die Ursachenforschung. (Symbolbild) - Foto: Roberto Pfeil/dpa
In Rüsselsheim ist in der Nacht teils großflächig der Strom ausgefallen. Eine Unternehmenssprecherin der Stadtwerke sagte, es werde ein technisches Problem vermutet, das mit der Hitze zusammenhängen könnte.
Hinweise auf Sabotage lägen nicht vor. Eine erste kurze Stromunterbrechung von wenigen Sekunden habe es während des WM-Fußballspiels Deutschland gegen Ecuador gegeben, sagte die Sprecherin.
Nach Mitternacht seien dann Störungsmeldungen aus verschiedenen Stadtteilen bei den Stadtwerken eingegangen. Zwischendurch sei es „ein fast flächendeckendes Ereignis“ gewesen.
Am Freitagmorgen, 26. Juni, waren nach den Worten der Sprecherin fast alle Haushalte wieder mit Strom versorgt, außer im Stadtteil Haßloch. Dort werde die Störung voraussichtlich im Laufe des Vormittags behoben. Die Stadtwerke wollen sich ebenfalls im Laufe des Vormittags zur genauen Ursache und Zahl der betroffenen Haushalte äußern, kündigte die Sprecherin an. (dpa/red)
Bundestagssitzung. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Der Bundestag in Berlin stimmt am Freitag, 26. Juni, über das von der schwarz-roten Bundesregierung auf den Weg gebrachte Gesetz zur Beschleunigung großer Bauvorhaben ab.
Zuvor ist eine einstündige Debatte über das sogenannte Infrastruktur-Zukunftsgesetz vorgesehen. Es soll die Effizienz von Planungs- und Genehmigungsverfahren steigern, besonders im Verkehrs- und Energiebereich.
Die Bundesregierung argumentiert in ihrem Gesetzesentwurf, dass der Zustand vieler Straßen, Brücken, Schienen und Wasserstraßen modernisierungsbedürftig sei, dringend notwendige Sanierungen oder Neubauten jedoch durch „langwierige Prozesse und Verfahren“ verzögert würden.
Umweltschutzorganisationen kritisieren hingegen, dass wesentliche Verkehrsinfrastrukturen künftig im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen sollen – sie befürchten eine Aushöhlung des Naturschutzes. (afp/red)
Olaf Lies, Friedrich Merz, Gordon Schnieder bei der Ministerpräsidentenkonferenz. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Bund und Länder haben sich nach langem Streit auf eine finanzielle Entlastung der von Finanznot geplagten Kommunen geeinigt.
Der Bund will 80 Prozent der Kosten tragen, die den Kommunen künftig durch neue Bundesgesetze entstehen: Dies gab Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Donnerstag, 25. Juni, nach Beratungen mit den Regierungschefs in der Ministerpräsidentenkonferenz bekannt.
Merz sprach von einem „neuen Kapitel der föderalen, kollegialen, kooperativen Zusammenarbeit“.
Wer bestellt, bezahlt
Die Neuregelung „folgt dem Grundsatz: Wer bestellt, bezahlt“, sagte Merz.
Die Kostenübernahme gelte für all jene Gesetze, die der Bund nach dem 1. September dieses Jahres beschließt und die Zahlungsverpflichtungen für Länder und Kommunen nach sich ziehen.
Sie gelte aber nicht für Steuergesetze, die auf Landes- oder Kommunalebene zu Steuerausfällen führen können, und für EU-Gesetze. Außerdem gilt eine Bagatellgrenze von 200 Millionen Euro.
„Wir alle haben angespannte Haushaltssituationen“, sagte Merz. „Wir werden in Zukunft aus einem gemeinsamen Interesse heraus darauf achten, dass wir das, was wir beschließen, auch gemeinsam bezahlen – sei es auf der Ebene des Bundes, der Länder oder der Gemeinden.“
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Der Ministerpräsident von Rheinland-Pfalz, Gordon Schnieder (CDU), sagte, das Entlastungspotenzial für die Kommunen liege im nächsten Jahr bei drei Milliarden Euro. In Zukunft werde das mehr – „das ist anwachsend“.
Schnieder zeigte sich erleichtert über die Einigung. „Das Signal, das wir heute senden können, ist: Dieser Staat funktioniert.“ Die Stärkung der Kommunen sei besonders wichtig, weil sich dort vor Ort entscheide, „ob Politik tatsächlich handlungsfähig“ sei, sagte er.
Es sei wichtig, „dass wir den Menschen, die sich abgehängt fühlen, zeigen, der Staat funktioniert“.
Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) wertete die Vereinbarung als „Novum“. „Wenn man einen handlungsfähigen Staat will, dann braucht man eine Gemeinsamkeit von Bund und Ländern“, sagte Lies. „Ich finde, das haben wir hier eindrucksvoll unter Beweis gestellt.“
In den vergangenen Jahren hatten vor allem drei Bundesgesetze den Kommunen hohe Kosten bereitet: das Bundesteilhabegesetz, das Menschen mit Behinderungen mehr Selbstbestimmung ermöglichen soll; die Kinder- und Jugendhilfe; sowie das Gesetz zum Unterhaltsvorschuss, das Regelungen für Fälle enthält, in denen ein Kind bei einem alleinerziehenden Elternteil nicht oder nicht regelmäßig Geld vom anderen Elternteil bekommt.
Auch in diesen Bereichen soll es für die Kommunen kostendämpfende Maßnahmen geben. Details werden laut Merz von einer Arbeitsgruppe ausgearbeitet: „Da ist nichts Endgültiges entschieden“, sagte er.
Der Kanzler betonte, dass die Entlastung in beide Richtungen funktionieren solle: Wenn der Bund Gesetze verabschiedet, die finanzielle Lasten nach sich ziehen, sollten die Länder und gegebenenfalls auch die Kommunen über die Umsatzsteuer einen Ausgleich bekommen. Umgekehrt werde der Bund Umsatzsteuerpunkte zurückbekommen, wenn er entlastende Maßnahmen beschließt.
Der lang anhaltende Streit
Hintergrund ist ein seit langem anhaltender Streit zwischen dem Bund auf der einen sowie Ländern und Kommunen auf der anderen Seite. Es geht darum, dass der Bund regelmäßig Gesetze verabschiedet, die für die Kommunen Mehrausgaben oder Einnahmeausfälle nach sich ziehen – ohne das diese sich dagegen wehren könnten.
Die Kommunen forderten deshalb eine Regelung nach dem Motto: „Wer bestellt, bezahlt.“ Der Bund soll die Kommunen also entschädigen für Folgekosten, die ihnen durch Bundesgesetze entstehen. Der juristische Begriff für dieses Prinzip ist „Veranlassungskonnexität“. Mit dieser Forderung setzten sie sich am Donnerstag durch.
Bund und Länder verständigten sich am Donnerstag zudem auf ein umfassendes Programm zur Staatsmodernisierung. So soll Schriftverkehr mit Behörden im Regelfall künftig elektronisch statt mit handschriftlich unterschriebenen Formularen abgewickelt werden können. Auch sollen Antrags- und Anmeldeverfahren generell einfacher werden.
Die „Föderale Modernisierungsagenda“ enthält nach Angaben der Bundesregierung mehr als 200 konkrete Maßnahmen für schnellere Verfahren, Digitalisierung und Bürokratieabbau, die auf Bundes- oder Landesebene innerhalb festgelegter Fristen umgesetzt werden sollen.
Des weiteren einigten sich Bund und Länder auf einen neuen Rechtsstaatspakt: Die Länder bekommen damit fast eine halbe Milliarde Euro für ihre Justiz. Der Bund stellt den Ländern bis 2029 insgesamt 450 Millionen Euro zur Verfügung: Davon sind 240 Millionen Euro als Anschubfinanzierung für neue Stellen in der Justiz und 210 Millionen Euro für Digitalprojekte vorgesehen. Die Länder verpflichten sich mit den Mitteln, 2000 neue Stellen in der Justiz zu schaffen. (afp/red)
Neuer greift daneben, Ecuador jubelt. - Foto: Tom Weller/dpa
Inmitten der ecuadorianischen Fußball-Party schlichen die deutschen Fußballer sichtlich bedient vom Rasen des WM-Finalstadions, Bundestrainer Julian Nagelsmann diskutierte indes noch heftig mit Schiedsrichterin Tori Penso. Es half alles nichts. Vor den Toren New Yorks hat die deutsche Nationalmannschaft auch mit Super-Joker Deniz Undav die Einstimmung aufs erste K.o.-Spiel gründlich verpasst.
Nach dem zweitschnellsten Tor in der deutschen WM-Historie durch Leroy Sané nach 1:49 Minuten verlor das DFB-Team in East Rutherford gegen Ecuador mit 1:2 (1:1). Nilson Angulo (9.) und Gonzalo Plata (77.) wendeten die Partie für die Südamerikaner, die nach dem ersten Turniersieg das Weiterkommen ausgelassen bejubelten. Nationaltrainer Sebastian Beccacece war kaum mehr zu bändigen.
Der bislang schwächste Turnierauftritt der DFB-Auswahl vor 80.663 Zuschauern vertrieb erstmal alle Träume von einer New-York-Rückkehr beim Endspiel am 19. Juli. Die Defensive um Abwehrchef Jonathan Tah wackelte in der zweiten Hälfte bedenklich. Auch Rekordtorwart Manuel Neuer agierte beim zweiten Gegentor viel zu zögerlich. Und im Vorwärtsgang fehlten klare Aktionen und Durchsetzungsvermögen.
„Wir sind gut ins Spiel gekommen, gehen früh in Führung. Wir haben dann wieder zu viele Ballverluste, laden dadurch den Gegner ein und machen ihn stark. In der zweiten Halbzeit war es eine verdiente Niederlage. (…) Trotzdem ist nichts passiert zum Glück“, sagte Kapitän Joshua Kimmich und ergänzte: „Wir dürfen uns keine weitere Niederlage erlauben, das ist klar. Wir dürfen nicht in jedem Spiel ein, zwei Gegentore bekommen. Wir müssen die Ballverlustquote minimieren. Dann können wir auch jeden schlagen.“
Im Sechzehntelfinale am kommenden Montag (22.30 Uhr/ZDF und MagentaTV) in Foxborough muss sich das Team von Bundestrainer Julian Nagelsmann deutlich steigern, egal auf welchen Gruppendritten man dann trifft.
Undav weiter nur Joker
Als Schiedsrichterin Penso – die Amerikanerin war zum zweiten Mal bei der WM im Einsatz – das Spiel anpfiff, musste Deutschlands WM-Torjäger Deniz Undav wieder auf der Bank Platz nehmen. Ungeachtet der drei Tore des Stuttgarters in den ersten beiden Partien setzt Nagelsmann weiter auf dessen Joker-Qualitäten. „Wer ist der Spieler im Kader, der der Finisher ist? Wir haben nicht allzu viele Spieler im Kader mit der Quote von Deniz. Dieser klassische Finisher im Kader ist nur er“, begründete der Bundestrainer seine Entscheidung in der ARD.
Trotzdem musste Nagelsmann zwei Änderungen vornehmen. Den angeschlagenen Nathaniel Brown, dessen Wechsel zum FC Bayern laut Medienberichten feststehen soll, ersetzte David Raum. Und für Nico Schlotterbeck, für den die WM nach dem Bänderriss am Knöchel gelaufen ist, rückte Antonio Rüdiger in die Innenverteidigung.
Schlotterbeck war aber als moralische Unterstützung auf Krücken im Stadion – und wurde von den Fans entsprechend gefeiert. „Ein super Zeichen“, lobte Nagelsmann. „Er hätte auch sagen können: Ich fliege in den Urlaub.“
Schwache erste Halbzeit trotz Traumstart
So musste der Dortmunder Verteidiger allerdings mit ansehen, wie sich seine Teamkollegen bei Temperaturen von rund 30 Grad schwertaten und ein ganz schwaches Spiel absolvierten. Mit der Körperlichkeit der robust auftretenden Ecuadorianer hatten Jamal Musiala und Co. ihre Probleme, das deutsche Offensivspiel war oftmals zu ungenau.
Dabei hatte das DFB-Team noch einen optimalen Start erwischt. Bereits nach 109 Sekunden durfte Sané über sein erstes Tor im fünften großen Turnier jubeln. Ein Treffer, der nach Meinung einiger Experten nicht hätte zählen dürfen. Denn zuvor hatte Aleksandar Pavlovic mit extrem hohem Bein den Ball gespielt und dabei auch den Kopf von Pedro Vite getroffen.
Der VAR griff aber nicht ein, und so war zugleich das zweitschnellste Tor im 115. deutschen WM-Spiel besiegelt. Nur Ernst Lehner war beim Spiel um Platz drei gegen Österreich 1934 noch schneller.
Raum mit Problemen – Fehler Nmecha
Danach übernahm aber Ecuador das Kommando. Viel lief über die deutsche linke Seite, wo Raum große Probleme hatte. Den entscheidenden Fehler beim Ausgleich machte aber der gegen die Elfenbeinküste noch überragende Nmecha. Beim Schuss von Angulo war Routinier Neuer im Tor dann machtlos. Ein Treffer, der das Stadion beben ließ. Die vielen in Gelb gekleideten Fans waren deutlich in der Überzahl. Kein Wunder, hat Ecuador doch in New York seine größte Community in den USA.
In der Folgezeit ging nicht mehr viel nach vorne auf deutscher Seite. Ein Distanzschuss von Nmecha (14.) und ein abgeblockter Schuss von Musiala (35.) – das war’s. Entsprechend bedient stapfte Nagelsmann in die Kabine.
Zur zweiten Halbzeit kam Angelo Stiller für den schwachen Pavlovic, zumal der Münchner auch Gelb-vorbelastet war. Und es ging wieder vielversprechend los. Nach 30 Sekunden zeigte Penso nach einem ungeschickten Einsteigen gegen Kai Havertz auf den Elfmeterpunkt, doch der Strafstoß wurde wieder einkassiert, da in der Entstehung Sané seinen Gegenspieler gefoult hatte.
Undav kommt nach einer Stunde ins Spiel
Fußballerisch blieb es aber überschaubar. Die deutschen Fans riefen nach Undav – und wurden von Nagelsmann nach einer Stunde erhört. Der Torjäger kam für Havertz ins Spiel. Chancen gab es aber kaum, einzig Sané kam noch zu einer guten Gelegenheit (76.).
Doch es waren die Südamerikaner, die alles nach vorne warfen. Nach einem Missverständnis zwischen Neuer und Jonathan Tah verpasste Plata knapp die Führung (72.), danach blockte Stiller in höchster Not einen Schuss von Kevin Rodriguez (77.) ab. Doch bei der anschließenden Ecke war es passiert. Plata spitzelte den Ball vor Neuer ins Tor. Der Bayern-Keeper machte keine gute Figur, aber auch Tah hatte seinen Gegenspieler nicht im Griff. (dpa/red)
Merz kündigt weitere Reformen an: Die Koalition will Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit stärken. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Nach den Beratungen mit der Ministerpräsidentenkonferenz hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) die Geschlossenheit der Koalition aus Union und SPD bei geplanten tiefgreifenden Reformen betont.
„Wir sind uns alle darüber im Klaren, dass wir mehr machen müssen“, sagte Merz am Donnerstag in Berlin.
Die Koalition habe ein „ziemlich großes Aufgabenpaket“ vor sich und wolle nun die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands wiederherstellen.
Merz verwies auf intensive Beratungen der Parteivorsitzenden von CDU, CSU und SPD sowie des Koalitionsauschusses, die in den kommenden Tagen bevorstehen.
„Wir müssen jetzt wirklich sehen, dass wir schnell aus dieser schwierigen Lage herauskommen.
Koalition plant konkrete Reformbeschlüsse
Es muss jetzt schnell wieder dafür gesorgt werden, dass die Arbeitsplätze in Deutschland sicher und die Unternehmen international und national wettbewerbsfähig sind.“
Dafür würden nun ganz systematisch mehrere Themen abgearbeitet. Merz sagte, er gehe mit „großer Zuversicht“ in diese Beratungen der nächsten Tage.
Am 1. Juli soll der Koalitionsausschuss zusammenkommen. Geplant sind dabei konkrete Beschlüsse, mit denen die Koalition auch ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen will. (afp/red)
Einem Forschungsprojekt nach kann KI Fluglotsen unterstützen. (Archivbild.) - Foto: picture alliance / dpa
Einem Forschungsvorhaben zufolge kann Künstliche Intelligenz (KI) Fluglotsen produktiver machen und Piloten unterstützen.
„In Simulationen zeigte sich, dass menschliche und digitale Fluglotsen ihre Aufgaben effizient aufteilen können“, teilte das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) mit.
Das Forschungszentrum hatte das vierjährige Projekt angestoßen. Die Ergebnisse wurden in Hamburg vorgestellt.
Unterstützt von KI-Systemen sei es Fluglotsen in Simulationen gelungen, ein bis zu 25 Prozent höheres Verkehrsaufkommen zu bewältigen als höchstens vorgesehen, heißt es.
Nach Bewertung des DLR ist das Ergebnis relevant, weil Verkehrszahlen zunehmen und Personalkapazitäten der Flugsicherung abnehmen. KI-Systeme könnten den Luftverkehr effizienter machen.
Die Forscher des DLR haben außer einem digitalen Fluglotsen ein Assistenzsystem für Piloten entwickelt, das ihnen bei der Auswahl alternativer Flugrouten und geeigneter Ausweichflughäfen helfen kann. (dpa/red)
Eine Rauchsäule steigt unweit des Festivalgeländes in die Luft. - Foto: Philip Dulian/dpa
Das Fusion-Festival in Mecklenburg-Vorpommern ist wegen Bränden außerhalb des Geländes unterbrochen worden.
Das berichtete eine dpa-Reporterin vom Ort des Geschehens in Lärz. Besucher seien aufgefordert worden, sich zu einer Landebahn auf dem ehemaligen sowjetischen Militärflugplatz zu begeben.
Auf Bildern war zu sehen, wie eine Rauchsäule in der Nähe des Festival-Geländes in die Luft stieg.
Das Polizeipräsidium Neubrandenburg teilte mit, das Festival sei kurz vor 19.00 Uhr unterbrochen worden.
Die Polizei prüfe, ob alle Besucher einen nicht näher beschriebenen Bereich verlassen hätten. Die Feuerwehr lösche. Wie lange der Einsatz dauern werde, lasse sich nicht vorhersagen. Es sei nicht bekannt, dass es Verletzte gebe. Die Brandursache ist der Polizei nicht bekannt.
Veranstalter spricht von temporärer Unterbrechung
Ein Sprecher des Festivals sagte der Deutschen Presse-Agentur, es handle sich um eine temporäre Unterbrechung aufgrund von zwei Bränden. Die Leute seien vom Rauch weggeführt worden. Er rechnet nach eigener Aussage damit, dass die Veranstaltung fortgesetzt wird.
Ein dpa-Reporter beobachtete, dass manche Besucher das Gelände mit ihren Autos und Fahrrädern verlassen haben. Ein Großteil der Gäste lief zu der Landebahn. Die Stimmung war ruhig. Rauchgeruch lag in der Luft.
Alternatives Musik- und Kulturfestival
Das Festival hat am Mittwoch begonnen und dauert planmäßig bis Sonntag. Die Veranstalter erwarten rund 65.000 Besucher.
Die jährlich veranstaltete Fusion gilt als eines der größten alternativen Musik- und Kulturfestivals Deutschlands und Europas und verbindet Techno, Rock, Pop und viele andere Musikstile mit Theater und politischer Bildung. 2027 legt die Fusion eine Pause ein, 2028 soll das Festival wieder ausgetragen werden. (dpa/red)
Nächste Saison in München? WM-Teilnehmer Nathaniel Brown. (Archivbild) - Foto: Christian Charisius/dpa
Der Wechsel von Fußball-Nationalspieler Nathaniel Brown von Eintracht Frankfurt zum FC Bayern ist laut einem Medienbericht perfekt.
Wie der Pay-TV-Sender Sky meldete, erhält der 23 Jahre alte Linksverteidiger in München einen Vertrag über fünf Jahre. Als Ablösesumme wurden 55 Millionen Euro genannt. Eine Bestätigung des Transfers durch die Clubs lag zunächst nicht vor.
Browns Vertrag bei der Eintracht war bis Sommer 2030 datiert. Den Hessen hatte er sich 2024 vom 1. FC Nürnberg kommend angeschlossen.
Der mögliche Transfer des Nationalteam-Aufsteigers fällt mitten in die Weltmeisterschaft, bei der Brown für Furore sorgt. Gegen Ecuador fehlt der siebenmalige Nationalspieler aber wegen Adduktorenproblemen.
Erstes Länderspieltor bei der WM
„Nene“, wie Brown auch bei der Nationalmannschaft von allen genannt wird, hatte beim 7:1-Turbostart gegen Curaçao für seinen eigenen ersten großen WM-Moment gesorgt. Und das gleich bei der Premiere.
„Ich kann das gar nicht beschreiben, ich bin einfach in die Ecke gerannt“, sagte er zum Jubel nach seinem ersten Tor im Nationaltrikot.
Brown hatte erst im Oktober sein Debüt im Team von Bundestrainer Julian Nagelsmann gefeiert. Nach nur fünf Länderspielen erkämpfte er sich den Platz in der WM-Startformation.
Der Linksverteidiger, der im vergangenen Jahr noch mit der U21-Nationalmannschaft bei der EM teilnahm, rechtfertigte bislang das Vertrauen des Bundestrainers. (dpa/red)
Olaf Lies, Friedrich Merz, Gordon Schnieder bei der Ministerpräsidentenkonferenz. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Föderale Modernisierungsagenda: Bund und Länder einigen sich auf umfassende Staatsreform
Bund und Länder haben sich am Donnerstag, den 25. Juni in Berlin auf ein umfassendes Programm zur Modernisierung des Staates verständigt.
Einfachere und digitale Behördenkommunikation
Künftig soll der Schriftverkehr mit Behörden im Regelfall elektronisch erfolgen. Handschriftlich unterschriebene Formulare sollen weitgehend entfallen. Stattdessen reicht ein einfaches elektronisches Dokument, das per E-Mail verschickt werden kann.
Die Behörden sollen ebenfalls per E-Mail antworten können. Ausdrucken, Unterschreiben und Postversand wären dann meist nicht mehr nötig. Antrags- und Anmeldeverfahren sollen generell einfacher gestaltet werden.
Über 200 konkrete Maßnahmen
Die „Föderale Modernisierungsagenda“ wurde im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) beschlossen. Sie enthält mehr als 200 konkrete Maßnahmen zu schnelleren Verfahren, Digitalisierung und Bürokratieabbau.
Die Maßnahmen sollen auf Bundes- und Landesebene innerhalb festgelegter Fristen umgesetzt werden. Bereits 2023 hatten sich die Beteiligten grundsätzlich darauf geeinigt.
Automatische Leistungen und digitale Anträge
Kindergeld wird in immer mehr Fällen automatisch gezahlt, ein separater Antrag entfällt.
Die Bewilligung von Elterngeld soll durch behördeninternen Datenaustausch einfacher werden.
Personalausweise und Reisepässe sollen künftig digital ohne Behördentermine beantragt werden können.
Der Wohnsitz soll in der Regel elektronisch angemeldet werden.
Auch die An- und Abmeldung von Autos soll elektronisch möglich sein.
Deutschland-App und digitale Brieftasche
Eine Deutschland-App soll alle digitalen Leistungen bündeln. Ab 2027 erhalten Bürgerinnen und Bürger auf freiwilliger Basis eine digitale Brieftasche. Darin soll ein „digitaler Zwilling“ des Personalausweises hinterlegt werden können – künftig auch weitere Dokumente wie Geburtsurkunde, Führerschein und andere Unterlagen.
Bereits heute ist es möglich, den Fahrzeugschein elektronisch mitzuführen.
Neuer Rechtsstaatspakt für die Justiz
Bund und Länder haben sich zudem auf einen neuen Pakt für den Rechtsstaat geeinigt. Die Länder erhalten dafür bis 2029 insgesamt 450 Millionen Euro vom Bund.
Davon sind 240 Millionen Euro als Anschubfinanzierung für neue Stellen in der Justiz und 210 Millionen Euro für Digitalprojekte vorgesehen.
Im Vergleich zum ersten Rechtsstaatspakt von 2019 (220 Millionen Euro) handelt es sich damit um eine Verdopplung der Mittel.
Mit den Geldern verpflichten sich die Länder, 2.000 neue Stellen in der Justiz zu schaffen. Die langfristige Finanzierung liegt anschließend in der Verantwortung der Länder.
Als Teil des Pakts sollen auch die Regeln für gerichtliche Verfahren modernisiert werden, um Verfahren schneller und effektiver zu machen.
Weitere Reformen im Bauwesen
In vielen Fällen sollen Bauanträge und Gewerbeanmeldungen vereinfacht werden. Genehmigungen gelten künftig als erteilt, wenn die zuständige Behörde nicht innerhalb einer bestimmten Frist entscheidet.
Neue Finanzregeln zwischen Bund, Ländern und Kommunen
Bei der Finanzierung zwischen den Ebenen soll nun künftig stärker das Prinzip „Wer bestellt, bezahlt“ gelten.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sprach von einem „neuen Kapitel der föderalen, kollegialen und kooperativen Zusammenarbeit“. Die Regelung tritt ab dem 1. September in Kraft.
Bund übernimmt größere Kostenanteile
Die sogenannte „Veranlassungskonnexität“ sieht vor, dass der Bund bei Gesetzesänderungen mit zusätzlichen Belastungen für Länder und Kommunen über einer Bagatellgrenze von mehr als 200 Millionen Euro pro Jahr künftig 80 Prozent der Kosten übernimmt.
Damit wird erstmals eine solche Konnexitätsregelung zwischen Bund und Ländern für größere Gesetzesvorhaben geschaffen. Die Kommunen könnten dadurch bereits im kommenden Jahr um rund drei Milliarden Euro entlastet werden. Die Entlastung soll in den Folgejahren weiter steigen.
Rentenreform wird weiter beraten
Bei der Reform der Rentenversicherung forderte Merz, die Vorschläge der Alterssicherungskommission als Gesamtpaket zu betrachten. Einzelne Maßnahmen sollten nicht vorzeitig öffentlich infrage gestellt werden.
Die Kommission hatte ihre Empfehlungen Anfang der Woche vorgestellt. Die konkrete Umsetzung soll nun in den kommenden Wochen politisch beraten werden. (afp/dts/red)