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Mehr Arbeitslose, höhere Inflation: Ökonomen fürchten Rezession

Mit dem Ölpreisschock und Irankrieg droht Deutschland nach Einschätzung des DIW eine Rezession. Die Ökonomen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung halbieren ihre Wachstumsprognose für das laufende Jahr.
Demnach erwarten sie für 2026 nur ein Plus von 0,5 Prozent und von 0,8 Prozent für das kommende Jahr – jeweils rund einen halben Prozentpunkt weniger als zuletzt vermutet.
Der Irankrieg habe die Erholung der Wirtschaft ausgebremst, bevor sie sich festigen konnte. „Gestiegene Öl- und Gaspreise treiben die Verbraucherpreise, schmälern die Kaufkraft der privaten Haushalte und verstärken die Unsicherheit.“
Die deutsche Wirtschaft dürfte nach Einschätzung des DIW „sowohl im zweiten als auch im dritten Quartal leicht schrumpfen“, bevor sie sich zum Jahresende stabilisiere.

Inflation dürfte steigen

Verbraucher müssen sich auf steigende Preise einstellen: Die Inflation dürfte laut DIW mit 2,9 Prozent in diesem und 3,0 Prozent 2027 über dem Ziel der Europäischen Zentralbank liegen – zuletzt betrug die Teuerung in Deutschland 2,6 Prozent.
Zudem werde die Arbeitslosenquote 2026 wohl leicht auf 6,4 Prozent steigen, bevor sie 2027 wieder auf 6,2 Prozent sinke.
Deutschland drohe keine zweite Energiekrise wie mit dem Ukrainekrieg 2022/23, sagt DIW-Konjunkturchefin Geraldine Dany-Knedlik.
„Der Schock ist kleiner, die Energieversorgung ist noch gesichert, und Deutschland ist heute weniger abhängig von fossilen Importen als nach Beginn des Ukrainekriegs.“
Dass die Wirtschaft überhaupt wachse, sei den Milliarden-Sondervermögen zu verdanken, so das DIW. Steigende Ausgaben für Verteidigung und Infrastruktur stützten die Konjunktur. Der private Konsum und die exportorientierte Industrie kämen dagegen nur langsam in Schwung. (dpa/red)
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LIVESTREAM: Merz gibt Regierungserklärung ab

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gibt heute ab 9 Uhr im Bundestag eine Regierungserklärung zum bevorstehenden EU-Gipfel ab.
Beim Treffen der Staats- und Regierungschefs kommende Woche in Brüssel geht es unter anderem um die Lage in der Ukraine sowie im Nahen Osten. Ein weiteres Thema wird der mehrjährige Finanzrahmen der EU von 2028 bis 2034 sein.
Der Rede des Bundeskanzlers schließt sich eine 60-minütige Debatte im Plenum des Parlaments an. Hier die heutige Tagesordnung. Der Livestream beginnt um 9 Uhr:

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Anschließend beraten die Abgeordneten eine Reihe von Gesetzentwürfen der Bundesregierung: unter anderem zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und zur Verlängerung von Bundeswehr-Auslandseinsätzen.
Abschließend abgestimmt wird am späten Abend zudem über Änderungen im Steuerberatung- sowie Steuerrecht. In erster Lesung beraten die Abgeordneten zudem über die Aussetzung der für dieses Jahr eigentlich vorgesehenen Diätenerhöhung. (afp/red)
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Verletzte nach Busunfall nicht mehr in akuter Lebensgefahr

Nach einem Zusammenstoß zweier Busse in Oberbayern ist nach Polizeiangaben keiner der Verletzten mehr in akuter Lebensgefahr. Die Unfallstelle sei geräumt, die beteiligten Busse würden nun von einem Gutachter untersucht.
Dabei gehe es etwa darum zu klären, ob technische Probleme zu dem Unfall geführt haben könnten, erklärte ein Polizeisprecher. Zugleich sei ein unfallanalytisches Gutachten in Auftrag gegeben worden, um den Unfallablauf nachzuvollziehen.
Mehr als 100 Rettungskräfte waren nach dem Unfall im Landkreis Dachau im Einsatz.

Mehr als 100 Rettungskräfte waren nach dem Unfall im Landkreis Dachau im Einsatz.

Foto: Sven Hoppe/dpa

Am Mittwochmittag waren in einer Kurve bei Hebertshausen im Landkreis Dachau ein mit Kindern besetzter Reisebus und ein entgegenkommender Linienbus ohne Fahrgäste zusammengeprallt. Ein Zweitklässler starb.
Eine Lehrerin und zwei weitere Kinder wurden schwer verletzt, zwei weitere Kinder erlitten mittelschwere Verletzungen. 26 weitere Mädchen und Jungen und die beiden Busfahrer seien leicht verletzt worden, teilte die Polizei mit.

Dank den Helfern

Die Unfallursache ist unklar. Freiwillige Schnelltests der Fahrer hatten ergeben, dass beide nicht alkoholisiert gewesen sind, wie der Dachauer Landrat Stefan Löwl (CSU) sagte.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) schrieb auf der Plattform X: „Unsere Gedanken sind bei den Angehörigen der Opfer und wir beten für die Genesung der Verletzten.“
Er danke den Rettungskräften und der Polizei, die schnell geholfen hätten. „Das ist alles andere als selbstverständlich. Danke auch allen Ärzten und Pflegekräften in den Krankenhäusern, die jetzt ihr Bestes geben.“ (dpa/red)
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Gelsenkirchen: Hohe Schadenersatzklagen gegen Sparkasse

Knapp sechs Monate nach dem Millionen-Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen beginnen die ersten zwei Zivilprozesse. Vor dem Landgericht Essen fordern zwei geschädigte Kunden Schadenersatz.
Im ersten Verfahren am heutigen Donnerstag (14:00 Uhr) klagt eine Kundin, die 391.000 Euro von der Bank verlangt. Ihr sei Bargeld in dieser Höhe sowie Schmuck aus dem aufgebrochenen Schließfach gestohlen worden.
Direkt im Anschluss (14:30 Uhr) verhandelt das Gericht die Klage eines Kunden auf knapp 49.000 Euro für gestohlene Goldmünzen und Familienschmuck.
Nach Weihnachten waren Unbekannte über eine Tiefgarage in einen Archivraum und von dort aus mit einem Kernbohrer in den Tresorraum gelangt. Sie brachen fast alle rund 3.100 Schließfächer auf und verschwanden mit ihrer Beute. Von ihnen fehlt jede Spur. Der Gesamtschaden könnte in bis zu dreistelliger Millionenhöhe liegen.

Streit über Sicherheitsmaßnahmen und Schließfachinhalte

Die Kläger werfen der Bank gravierende Versäumnisse bei den Sicherheitsvorkehrungen vor. Dabei handele es sich um die zweitgrößte Schließanlage Deutschlands, kritisierte Anwalt Daniel Kuhlmann vor dem Prozess.
Die Sparkasse weist die Vorwürfe strikt zurück und führt zahlreiche Sicherungsmaßnahmen an. Es gebe seitens der Sparkasse keine Pflichtverletzungen.
Auch über den Inhalt der Schließfächer wird gestritten. Die Bank verweist darauf, keine Kenntnis vom jeweiligen Inhalt gehabt zu haben. Zudem bestreitet sie, dass die Kläger Eigentümer der genannten Gegenstände sind und sich diese zum Einbruchszeitpunkt im Schließfach befanden. Auch sei bislang nicht abschließend geklärt, was entwendet und was zurückgelassen wurde.
Die Täter hatten im verwüsteten Tresorraum nach früheren Berichten mehrere 100.000 Gegenstände zurückgelassen, die den Eigentümern zugeordnet werden müssen. Erste Kunden hatten daraus ab Anfang Mai Wertsachen – zunächst vor allem Dokumente – zurückbekommen. Laut Bank sind auch sehr wertvolle Dinge dabei.

Bis zu 10.300 Euro Versicherungsschutz oder „volle Haftung“?

Die Sparkasse betont, dass die Schließfächer mit maximal 10.300 Euro versichert sind, sofern keine höheren Summen vereinbart wurden.
Der Klägeranwalt hält dagegen eine vollständige Haftung der Bank für geboten. Die Klägerin, die 391.000 Euro fordert, sei um ihre Altersabsicherung gebracht worden und nun völlig mittellos.
Kuhlmann vertritt nach eigenen Angaben rund 650 Kunden mit einem Gesamtschaden von fast 51,5 Millionen Euro. Die beiden Verfahren sollen aus seiner Sicht als Musterklagen dienen.
Dazu strebe er einen „Unterwerfungsvergleich“ mit der Sparkasse an. Im Erfolgsfall würde die Bank demnach grundsätzlich Ansprüche seiner Mandanten anerkennen. Andernfalls werde er „im schlimmsten Fall“ hunderte Klagen erheben und die Sparkasse „in Grund und Boden klagen“.

Ein Vergleich scheint extrem unwahrscheinlich

Nach Angaben des Gerichtssprechers Matthias Murawski müssen beide Parteien persönlich erscheinen. Vorsitzender Richter Stefan Ostheide werde zunächst die Möglichkeit eines Vergleichs ausloten, andernfalls ihre Positionen anhören.
Der weitere Verlauf nach Prozessbeginn sei völlig offen. Beim Landgericht seien bereits weitere acht Klagen eingegangen und von Juli bis September terminiert. Die Kläger werden von einem Leverkusener Anwalt vertreten. (dpa/red)
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Ein Unterschied von 18,4 Cent pro Liter: 12-Uhr-Tankregel verursacht Rekordpreischwankungen

Die seit 1. April für Tankstellen geltende Beschränkung auf nur noch eine Benzinpreiserhöhung am Tag verursacht laut ADAC so hohe Preisschwankungen im Tagesverlauf wie nie zuvor.
Die Differenz zwischen Höchst- und Tiefstpreis eines durchschnittlichen Tages lag demnach für den Liter Super E10 bei 14,6 Cent, bei Diesel waren es sogar 18,4 Cent je Liter. Das teilte der Autoclub in München mit.

Kurz vor Mittag sind die Preise am niedrigsten

Die bisher größten vom ADAC beobachteten Preisdifferenzen innerhalb eines Tages gab es bei Super E10 im Mai 2025 mit 12,5 Cent, bei Diesel im Mai 2022 mit 16,7 Cent. Der ADAC wertete für die Berechnung die Preise von gut 14.000 Tankstellen aus.
Der für Autofahrer günstigste Zeitpunkt zum Tanken ist nunmehr kurz vor Mittag. Dann sind die Preise am niedrigsten, kurz bevor um 12 Uhr die üblicherweise kräftige Erhöhung folgt.
Autofahrer, die diesen günstigsten Zeitpunkt erwischen, können laut ADAC bei 50-Litern Super E10 im Schnitt 7,30 Euro sparen, bei Diesel sind es durchschnittlich sogar 9,20 Euro.

ADAC: Mittägliche Sprünge nicht durch Ölpreisentwicklung erklärbar

Die Bundesregierung hatte nach österreichischem Vorbild die 12-Uhr-Regel eingeführt, nachdem die Benzinpreise im März wegen des Irankriegs stark gestiegen waren. Im Saldo ist das Spritpreisniveau laut ADAC aber dennoch gestiegen.
Die großen Preisunterschiede im Tagesverlauf sieht der Autoclub als Beleg, dass die Mineralölkonzerne mit Risikoaufschlägen auf die Regel reagiert haben. Die gewaltigen Preissprünge zur Mittagszeit seien nicht nur durch Ölpreissteigerungen erklärbar.
Einen Monat nach der 12-Uhr-Regel hatte die Bundesregierung zum 1. Mai noch den Tankrabatt von durchschnittlich knapp 17 Cent je Liter eingeführt, um den Anstieg der Spritpreise zu dämpfen. (dpa/red)
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Sozialgipfel im Kanzleramt: Entscheidungen sollen am 1. Juli fallen

„Konstruktive“ Atmosphäre und die Vereinbarung weiterer Gespräche: Die Spitzen der schwarz-roten Koalition haben am Mittwochabend im Kanzleramt dreieinhalb Stunden mit Vertretern von mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden über die Reformpläne der Regierung diskutiert.
Konkrete Entscheidungen wurden wie angekündigt nicht gefasst. Das Treffen wurde in der Regierung als Signal der Geschlossenheit vor den anstehenden schwierigen Entscheidungen gewertet.

Vier Themenfelder und weitere Gespräche

Die Gespräche seien „in konstruktiver und konzentrierter Atmosphäre“ geführt worden, teilte Regierungssprecher Stefan Kornelius nach dem Treffen mit. Es sei um vier Themenfelder gegangen: „die Situation am Arbeitsmarkt, die Stabilität und Sicherung der Sozialversicherungen, Bürokratieabbau und Steuerpolitik“.
Wirtschafts- und Gewerkschaftsvertreter hätten die Bereitschaft geäußert, „den Reformprozess konstruktiv zu begleiten“, erklärte Kornelius. Dazu seien „weitere Gespräche vereinbart“ worden. In welchem Format und wann dies stattfinden soll, blieb zunächst offen.

Einigkeit bei mehreren Dingen

Einigkeit habe unter den Gesprächsteilnehmern geherrscht, „dass der Wirtschaftsstandort Deutschland vor großen Herausforderungen steht“, teilte der Regierungssprecher weiter mit.
„Der technologische Wandel, die Veränderung in der Demografie und die vielfältigen Krisen in der Welt zwingen zu entschlossenen Schritten für mehr Wachstum und neue Wertschöpfung.“ Gleichzeitig hätten alle Seiten anerkannt, „dass die Sozialsysteme reformiert und die Bürokratielast verringert werden müssen“.
Einigkeit habe auch darüber bestanden, „dass weitere Schritte zur Sicherung von Arbeitsplätzen und zur Verbesserung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes zügig und entschlossen angegangen werden müssen“, erklärte der Regierungssprecher weiter.
Dazu gehörten auch die Bemühungen, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu verbessern, „etwa durch die Senkung von Energiekosten und die steuerliche Entlastung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern“.

Entscheidungen sollen am 1. Juli fallen

Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften äußerten sich zunächst nicht. Sie hatten im Vorfeld angekündigt, dies voraussichtlich erst am Donnerstag zu tun. Entscheidungen zu den geplanten Reformen wollen CDU, CSU und SPD nach dem bisherigen Zeitplan bei einem Koalitionsausschuss am 1. Juli treffen.
„Gute Lösungen entstehen im Dialog“, hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zum Auftakt des Treffens im Kurzbotschaftendienst X erklärt. Deutschland wieder auf Wachstumskurs bringen – dies sei „in den nächsten Wochen von höchster Priorität“.
Merz hatte am Wochenende auch die Hoffnung geäußert, dass Gewerkschaften und Wirtschaftsverbände gemeinsame Vorschläge präsentieren. Die Arbeitgeberseite hatte am Dienstag die Erwartung geäußert, dass bei dem Treffen Prioritäten sowie ein zeitlicher Rahmen für die Reformen abgesteckt werden.

CSU: „Gemeinsam vorankommen“

„Unser Land braucht Reformen“, schrieb CSU-Chef Markus Söder nach Beginn des Treffens im Online-Dienst Instagram. „Wir müssen gemeinsam vorankommen.“
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch forderte zuvor, die Gesprächsrunde mit den Sozialpartnern dürfe keine „Eintagsfliege“ bleiben. Aus der Partei hieß es nach dem Treffen, sie sei zufrieden mit den Ergebnissen. Es seien dabei auch Gemeinsamkeiten bei den Themen Energie, Steuern, Bürokratieabbau und Innovation gefunden worden.
An dem Treffen nahmen von Wirtschaftsseite die Vorsitzenden des Arbeitgeberverbands BDA, des Industrieverbands BDI, der Industrie- und Handelskammer sowie des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.
Die Gewerkschaften wurden durch die Spitzen des Deutschen Gewerkschaftsbunds, der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi, der IG Metall und der IG Bergbau, Chemie, Energie vertreten. (afp/red)
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Merz gibt Regierungserklärung ab

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) gibt heute ab 9 Uhr im Bundestag eine Regierungserklärung zum bevorstehenden EU-Gipfel ab.
Beim Treffen der Staats- und Regierungschefs kommende Woche in Brüssel geht es unter anderem um die Lage in der Ukraine sowie im Nahen Osten. Ein weiteres Thema wird der mehrjährige Finanzrahmen der EU von 2028 bis 2034 sein.
Der Rede des Bundeskanzlers schließt sich eine 60-minütige Debatte im Plenum des Parlaments an.
Anschließend beraten die Abgeordneten eine Reihe von Gesetzentwürfen der Bundesregierung: unter anderem zur Änderung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und zur Verlängerung von Bundeswehr-Auslandseinsätzen.
Abschließend abgestimmt wird am späten Abend zudem über Änderungen im Steuerberatung- sowie Steuerrecht. In erster Lesung beraten die Abgeordneten zudem über die Aussetzung der für dieses Jahr eigentlich vorgesehenen Diätenerhöhung. (afp/red)
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Versichertenjahre deutscher Rentner erreichen Rekordwert

Die Bürger in Deutschland sammeln immer mehr Versichertenjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung.
2025 kamen Versicherte zu Beginn ihrer Altersrente im Schnitt auf 39,7 Jahre, berichtet der „Spiegel“ unter Berufung auf bislang unveröffentlichte Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV). 2005 waren es dagegen nur 32,3 Jahre gewesen.
Hintergrund des Anstiegs sind die Veränderungen am deutschen Arbeitsmarkt seit der Jahrtausendwende: Insbesondere die Frauenerwerbstätigkeit ist in den vergangenen zwei Jahrzehnten deutlich gestiegen, ebenso die Arbeitsmarktbeteiligung Älterer.
Frauen in den alten Bundesländern verzeichneten einen besonders starken Anstieg ihrer Versicherungsjahre. Hier nahm die Anzahl zwischen 2005 und 2025 von durchschnittlichen 22,4 auf 36,9 Jahre zu. Bei Frauen in den neuen Bundesländern stieg die Anzahl von 41,1 auf 43,1 Jahre.

Auch Rentenzahlungen legen zu

Gestiegen ist zudem auch die Höhe der Rentenzahlungen. So kamen Neu-Rentner mit mindestens 35 Versicherungsjahren vor zehn Jahren noch auf durchschnittlich 1.217 Euro. Inzwischen sind es im Schnitt 1.717 Euro. Das ist ein Anstieg um 41 Prozent.
Zum Vergleich: Die Nominallöhne sind im gleichen Zeitraum nur um 35 Prozent gewachsen. Die Inflation wiederum lag summiert bei rund 29 Prozent. (dts/red)
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Finanzlage der Krankenkassen schlechter als bisher gedacht

Die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen ist noch schlechter als bisher gedacht.
So rechnet das Bundesgesundheitsministerium in diesem Jahr mit 3,5 Milliarden Euro höheren Kassenausgaben als angenommen. Dies geht aus vorläufigen Zahlen hervor, die der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch, 10. Juni, vorlagen.
Auch nach der geplanten Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) dürften demnach in den kommenden Jahren Finanzlücken in Milliardenhöhe bleiben – falls es nicht zu Nachschärfungen kommt.

Ausgaben steigen schneller als erwartet

Die Ausgaben der Krankenkassen für Ärzte, Arzneimittel und Kliniken stiegen den vorläufigen Zahlen zufolge von Januar bis März um 7,8 Prozent – und damit stärker als erwartet. Bislang ging das Ministerium von einem Anstieg der Ausgaben von 6,5 Prozent für das Gesamtjahr 2026 aus.
Falls der Ausgabenanstieg im weiteren Jahresverlauf leicht auf 7,5 Prozent zurückgeht, rechnet das Gesundheitsministerium aber immer noch mit rund 3,5 Milliarden Euro höheren Ausgaben als erwartet.
Auswirkungen hätten diese demnach erst 2027. Die neuen Prognosen des Ministeriums basieren auf vorläufigen Meldungen der Krankenkassen; zuerst hatte darüber die „Bild“ berichtet.
Die GKV steckt tief in den roten Zahlen: Im kommenden Jahr wird ohne Reformen ein Defizit von 15,3 Milliarden Euro erwartet.

Milliardenersparnisse durch Reform reichen nicht

Die Bundesregierung brachte deshalb kürzlich ein Reformgesetz auf den Weg, mit dem 16,3 Milliarden Euro 2027 eingespart werden sollen – mit einer Milliarde Euro als Puffer.
Angesichts der neuen Zahlen würde dieser aber nicht ausreichen. Stattdessen droht 2027 eine Finanzlücke von 2,5 Milliarden Euro.
Auch die in den kommenden Jahren durch die Reform geplanten Einsparungen – von bis zu 38,3 Milliarden Euro im Jahr 2030 – würden nicht reichen.
2028 bliebe weiterhin ein Defizit von 1,9 Milliarden Euro, 2029 von 4,4 Milliarden und 2030 von 5,8 Milliarden Euro. Es seien deshalb „zusätzliche Entlastungsmaßnahmen“ zur Beitragsstabilisierung notwendig, schreibt das Gesundheitsministerium in der Prognose.
Die vorläufigen Zahlen zeigten, „eine deutlich höhere Ausgabendynamik“ als prognostiziert, erklärte ein Sprecher des Ministeriums auf AFP-Anfrage. Sie könnten erst abschließend bewertet werden, wenn die genauen Zahlen vorliegen, voraussichtlich Ende Juni/Anfang Juli. Sie verdeutlichten aber in jedem Fall „wie ernst die Lage in der GKV ist“.

Kritik aus der Opposition

Die Opposition reagierte mit scharfer Kritik auf die neuen Prognosen. „Wie handwerklich schlecht“ der Gesetzentwurf zur GKV-Reform sei, „zeigt sich in aller Deutlichkeit angesichts der jetzt gefundenen zusätzlichen Finanzlöcher bei den Krankenkassen“, sagte Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann AFP. Der Entwurf müsse deshalb „zurück an die Werkbank“.
„Die Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen wird noch dramatischer als erwartet“, erklärte Linken-Chefin Ines Schwerdtner. „Es muss etwas passieren – aber nicht auf Kosten der Versicherten.“
Die Pläne Warkens bedeuteten „weniger Leistungen und eine schlechtere Versorgung, statt die strukturellen Probleme endlich anzupacken“.
Über den Gesetzentwurf zur Reform der GKV berät der Bundestag am Freitag zum ersten Mal, er soll nach dem Willen der Regierung bis zur parlamentarischen Sommerpause Anfang Juni verabschiedet werden.
Die Kritik an den Plänen war jedoch schon vor Bekanntwerden der neuen Finanzlücken groß. Am Mittwoch riefen deshalb sowohl Ärzteverbände als auch die Gewerkschaft ver.di zu Protesten auf. (afp/red)
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10. Juni: Fahnen-Affäre im Bundestag | Forschung plant Stellenabbau | Gewaltwelle in Belfast

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Fahnen-Affäre im Bundestag

Der AfD-Bundestagsabgeordnete Pierre Lamely hat mit einigen Kollegen vom Balkon der Fraktion aus Demonstranten zugewunken. Einer von ihnen schwenkte dabei eine Deutschlandfahne. Daraufhin erschien die Bundestagspolizei zu einer Prüfung – wegen eines möglichen Verstoßes gegen die Hausordnung.

Forschung plant Stellenabbau

Die Fraunhofer-Gesellschaft prüft den Abbau von 1.200 Vollzeitstellen. Die Ursache liegt in rückläufigen Forschungsaufträgen, insbesondere finanziert aus Drittmitteln. Dadurch ergab sich ein Defizit in Höhe von 2 Prozent für das Jahr 2025. Insgesamt arbeiten bei Fraunhofer bis zu 32.000 Menschen.

Terminabsage für Merz

In einem Brief an Bundeskanzler Merz kritisiert Albert Bourla, der Vorstandschef des Pharmakonzerns Pfizer, die Pläne von Gesundheitsministerin Warken. Er zieht seine Teilnahme an einem Investorentreffen mit Merz im Herbst zurück. Zudem kündigte er an, die geplanten Investitionen in Deutschland zu überprüfen. Pfizer beschäftigt in Deutschland mehr als 3.000 Menschen.

Gewaltwelle in Belfast

Nach einem Messerangriff in Belfast kam es in mehreren Stadtteilen zu schweren Ausschreitungen. Hunderte maskierte Personen griffen Wohnhäuser, Geschäfte und Fahrzeuge an. Politiker sprechen von rassistisch motivierter Gewalt. Auslöser war die Tat eines sudanesischen Asylberechtigten, deren Hintergründe weiterhin ungeklärt sind. Das Opfer liegt schwer verletzt im Krankenhaus.

Erneute Angriffe in Nahost

Die Spannungen zwischen Washington und Teheran gehen weiter. Nachdem ein US-Hubschrauber abgeschossen wurde, griff das US-Militär iranische Luftabwehrsysteme, Radaranlagen und Bodenkontrollstationen im Bereich der Straße von Hormus an. Der Iran reagierte mit Angriffen auf US-Stützpunkte in der Golfregion.
 
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Neue Netzentgelte: Was auf Stromkunden zukommen kann


In Kürze:

  • Die Bundesnetzagentur hat ihr neues Reformkonzept für die Netzentgelte vorgestellt.
  • Es ist eine Neuverteilung von Kosten in Höhe von rund 37 Milliarden Euro pro Jahr – hin zu mehr Kostengerechtigkeit und Anreizen für netzdienliches Verhalten.
  • Für Privathaushalte ändert sich kaum etwas.
  • Betreiber von Solaranlagen werden jedoch stärker zur Kasse gebeten.
  • Bei Großverbrauchern soll es drastische Änderungen wie den Wegfall des heutigen Leistungspreises geben.

 
Mit der Energiewende verändert sich unsere Netzinfrastruktur grundlegend.
Das ist ein Grund, warum die Bundesnetzagentur intensiv über eine Neuausrichtung der Netzentgelte nachdenkt. Netzentgelte sind die Gebühren für die Nutzung, Wartung und den Ausbau der öffentlichen Stromnetze in Deutschland. Sie machen rund 30 Prozent der Stromkosten eines Haushalts aus.

Neuverteilung von 37 Milliarden Euro

Die Bundesnetzagentur hat am 27. Mai 2026 „nach intensiver Diskussion mit allen Netznutzergruppen“ ihren vorläufigen Zwischenstand zur Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) vorgestellt.
Klaus Müller, Präsident der Behörde mit Sitz in Bonn, erläutert die Pläne:
Die Systematik der Netzentgelte wird der Energieversorgung der Gegenwart und Zukunft nicht mehr gerecht. Mit einer neuen Netzentgeltsystematik wollen wir die Kosteneffizienz stärken und eine faire Verteilung der Belastungen erreichen.
Haushalte und Unternehmen zahlen für Netzentgelte jedes Jahr rund 37 Milliarden Euro. Diese Kosten sollen ab 2029 nach einer neuen Systematik verteilt werden.
Er sieht Besserungen bei der Post: Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller.

Bundesnetzagenturchef Klaus Müller.

Foto: Wolf von Dewitz/dpa-Zentralbild/dpa

Laut Müller plane die Bundesnetzagentur mit der Reform, die aufkommenden Kosten dort in Rechnung zu stellen, wo sie entstehen. Weitere Ziele lauten: „knappe Kapazitäten mit einem Preis versehen, Engpassmanagementkosten vermeiden, Flexibilität unterstützen und den Netzausbau dämpfen“.
Ein weiterer Grund für die Reform ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Diese Entscheidung führt dazu, dass der Bundestag die bestehende Stromnetzentgeltverordnung zum 31. Dezember 2028 aufheben muss.

Was ändert sich für Privatkunden?

Für die rund 40 Millionen Haushalte in Deutschland soll sich nicht viel ändern. Ihre Stromrechnung besteht weiterhin aus einem Grundpreis in Euro pro Jahr und einem Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde (kWh).
Allerdings gibt es voraussichtlich künftig verbindliche Vorgaben für die Grundpreise, da die Behörde plant, den Grundpreis zu deckeln. Bisher können die Netzbetreiber diese beliebig erheben, wodurch teils deutliche Preisunterschiede entstehen.

Mehrkosten für Betreiber von Solaranlagen

Betroffen wären durch die geplante Veränderung insbesondere Verbraucher, die auch eine Stromerzeugungsanlage – etwa eine Solaranlage – betreiben. Diese sogenannten Prosumer speisen je nach Wetterlage Strom ein und beziehen diesen zu anderen Zeiten aus dem Netz.

Solaranlagen auf Wohnhäusern speisen ihren Überschussstrom in das öffentliche Stromnetz ein.

Foto: Joe Morris/iStock

Durch einen höheren Grundpreis sollen sie sich wieder stärker an der Netzfinanzierung beteiligen. Das sei sachgerecht, da sie sich auf eine jederzeitige Versorgung aus dem Netz verlassen können.
„Wer seinen Strom selbst erzeugt, trägt bisher weniger zur Finanzierung des Netzes bei“, erklärte Müller. „Aber auch er verlässt sich auf das Netz, wenn die Sonne nicht scheint und der Speicher leer ist. Wir wollen Stromerzeuger deswegen ein wenig stärker an den Kosten beteiligen. Das ist ein Gebot der Fairness. Sonst würden zunehmend nur Verbraucher ohne eigene Erzeugung die steigenden Kosten tragen.“
Die Prosumer müssen mit voraussichtlich unter 100 Euro Mehrkosten im Jahr rechnen. Die Höhe soll lokal variieren.
Nutzer mit Steckersolaranlagen, also etwa Balkonkraftwerken, die nur über einen Schuko-Stecker mit dem Hausstromnetz verbunden werden, zahlen diesen erhöhten Grundpreis nicht.

Gute Nachrichten für Betreiber von Stromspeichern

Ein Schlüsselelement der Energiewende sind Speichersysteme. Sie sollen überschüssigen Strom von Solar- und Windkraftanlagen aufnehmen und ihn in sonnen- und windärmeren Stunden bei Strommangel dem Netz wieder abgeben. Das entlastet die Netze.
Noch im vergangenen Jahr hatte die Bundesnetzagentur überlegt, die bestehende Befreiung der Netzentgelte für Batteriesysteme zu kippen. Kritik dazu kam vom Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES). „Schon die unnötige Diskussion darüber hat enormen Schaden verursacht“, teilte der Verband mit.
Die aktuelle Überarbeitung der Energiebehörde begrüßt der BVES hingegen. „Die Bundesnetzagentur hat sich am Ende für das einzig Richtige entschieden: Rechtssicherheit, Investitionssicherheit und Planungssicherheit“, erklärte Thomas Speidel, Präsident des BVES. Laut dem Verband ordnet die Bundesnetzagentur Stromspeicher nun klar als „Flexibilitätsoption“ und nicht als klassische Verbraucher ein.
„Speicher sind elementar für das Energiesystem der Zukunft und die Steigerung der Versorgungssicherheit. Wir brauchen noch viel mehr davon“, so die Energiebehörde.
Nach dem derzeitigen Stand der AgNes-Reform müssen Betreiber von Heimstromspeichern auch künftig keine Netzentgelte bezahlen. Dieses Privileg gilt 20 Jahre lang, auch für große Speicherprojekte, die noch bis zum 4. August 2029 in Betrieb gehen.
Speicheranlagen, die später in Betrieb gehen, zahlen einen „moderaten Kapazitätspreis“. Hierbei handelt es sich um die Gebühr für die Bereitstellung oder beanspruchte Maximalleistung eines Stromanschlusses.
Wie bei Stromerzeugern soll dieses Einspeiseentgelt zwischen 4 und 7 Euro pro Kilowatt (kW) pro Jahr liegen. Arbeitspreise fallen für Speicherprojekte nicht an.

Große Änderungen für Großverbraucher

Drastische Änderungen soll es für Verbraucher mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch, wie Industriebetriebe, geben. Bei ihnen soll der heutige Leistungspreis wegfallen. Stattdessen sind ein Kapazitätspreis in Euro pro kW pro Jahr sowie ein Preisaufschlag in Cent pro kWh bei Überschreitung der Bestellkapazität angedacht.
Der Arbeitspreis in Cent pro kWh für den Verbrauch bis zur Höhe der bestellten Kapazität soll bestehen bleiben. Ziel der Bundesnetzagentur ist hier, die Flexibilität der Großverbraucher zu fördern.
Produktion in einem Betrieb für Maschinen- und Anlagentechnik von Siemens.

Produktion in einem Betrieb für Maschinen- und Anlagentechnik. Diese Fertigungsstätten gelten meist als Großverbraucher.

Foto: picture alliance/dpa

„Wir ermöglichen gewerblichen und industriellen Verbrauchern mehr Flexibilität beim Stromverbrauch. Darin liegen große Chancen, stärker auf niedrige Strompreise zu reagieren. Davon profitieren Großverbraucher und Stromsystem in gleicher Weise“, sagte Klaus Müller.
Bisher werden Betriebe begünstigt, die einen durchgehend gleichmäßigen Stromverbrauch haben. Aktuell erhalten sie hohe Rabatte auf Netzentgelte. Diese Regelung zur sogenannten Bandlast gilt für Bestandskunden noch bis maximal Ende 2031. Die Energiebehörde berät noch über die konkrete Ausgestaltung der zukünftigen Regelungen für industrielle Verbraucher. Ein Konzept wird Anfang 2027 erwartet.

Sonderbehandlung für Elektrolyseure

Elektrolyseure gelten ebenfalls als Schlüsseltechnologie für die Energiewende. Sie spalten mit Strom chemische Verbindungen auf. Dadurch lässt sich etwa Wasserstoff gewinnen.
Die Behörde plant bei Elektrolyseuren für grünen und kohlenstoffarmen Wasserstoff ein Netzentgelt, dessen Höhe sich an den Kapazitätsentgelten für Speicher und Einspeiser orientiert. Gleichzeitig wird auf Arbeitsentgelte verzichtet.
Der vollständige Entwurf für die Reform der Netzentgelte soll im Sommer 2026 veröffentlicht und die Rahmenfestlegung nach einer förmlichen Konsultation Ende 2026 abgeschlossen werden.
 

Auf den Punkt gebracht:

  • Privatkunden: Grund- und Arbeitspreis bleiben bestehen, Deckel für den Grundpreis
  • Solaranlagenbetreiber: Höherer Grundpreis, unter 100 Euro Mehrkosten im Jahr, Steckersolaranlagen nicht betroffen
  • Speicherbetreiber: Netzentgeltbefreiung für Heimspeicher bleibt bestehen, Kapazitätspreis von 4 bis 7 Euro pro kW pro Jahr geplant, kein Arbeitspreis
  • Großverbraucher: Leistungspreis fällt weg, stattdessen ein Kapazitätspreis und ein Preisaufschlag bei höherer Bestellkapazität, Arbeitspreis bleibt, Bundesnetzagentur will mehr Flexibilität fördern, Bandlastprivileg noch bis Ende 2031
  • Elektrolyseure: Netzentgelte vorgesehen, keine Arbeitsentgelte

 

Kritik am dynamischen Konzept

Noch im vergangenen Jahr dachte die Behörde über dynamische Netzentgelte nach. Demnach hätte bei hohem Stromverbrauch und weniger Stromangebot die Gebühr für die Verbraucher höher, bei wenig Verbrauch und mehr Angebot deutlich niedriger ausfallen sollen. Die Änderung hätte im 15-Minuten-Takt erfolgen sollen. Das sollte den Stromkunden einen Anreiz schaffen, ihren Verbrauch in „netzdienliche“ Zeiten zu verschieben.
Allerdings hagelte es breite Kritik aus der Energiebranche. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft äußerte im Februar dieses Jahres: „Das von der BNetzA [Bundesnetzagentur] vorgeschlagene Modell zu dynamischen Netzentgelten ist […] nicht geeignet […] für eine optimiert netzdienliche Netznutzung.“
Der Berliner Ökoenergieanbieter Statkraft veröffentlichte im April eine Untersuchung der Auswirkungen dynamischer Netzentgelte. Laut dem Erzeuger würde in allen untersuchten Varianten die Einspeisung „erneuerbarer“ Energien sinken, während die thermische Erzeugung und Importe zunehmen. Die Konsequenz wären höhere Strompreise und ein Anstieg der CO₂-Emissionen. Ebenso entstünden ausgeprägte regionale Verteilungseffekte.
Nach Ansicht des Erneuerbaren-Verbands BEE sei die Reform laut „Ingenieur.de“ „Gift für den Markt“. Schwankende Preise und die Unklarheit über das tatsächliche Nutzerverhalten machten Investitionen in Solar- und Windkraftanlagen damit unkalkulierbar.
Trotz dieser Kritik gibt die Bundesnetzagentur das Konzept flexibler Preise nicht auf. So überlegt sie, mit dynamischen Preissignalen den Redispatchbedarf zu reduzieren. Im vergangenen Jahr lagen die Kosten hierfür bei gut 3 Milliarden Euro.
Darin sind auch die Vorhaltekosten für Reservekraftwerke enthalten. „Diesen Gesamtkostenblock wollen wir reduzieren“, so die Behörde. Ein erstes Konzept mit dynamischen Netzentgelten plant sie, 2027 zu entwickeln und zu untersuchen.
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KI in der Politik: Warum Mario Voigt in der Kritik steht

Betroffenheit, Trauer, Zuversicht – Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt steht in der Kritik, weil mehrere seiner Reden und Gastbeiträge zu diesen Themen mit Hilfe Künstlicher Intelligenz erstellt worden sein sollen.
Betroffen sei etwa eine Rede zum Holocaust-Gedenktag, eine Trauerrede und eine Neujahrsansprache, berichtete das Online-Portal „Frag den Staat“, das nach eigenen Angaben mehrere Beiträge von Voigt mit KI-Analyse-Werkzeugen durchkämmte.
Zudem ließen sich Zitate von Wissenschaftlern, die Voigt in einem Gastbeitrag verwendete, nicht verifizieren, schreibt „Frag den Staat“. Ein Medium hat bereits reagiert und einen Gastbeitrag aus dem Netz genommen.

Voigt steht wegen seiner Doktorarbeit unter Druck

Voigt selbst macht kein Geheimnis daraus, dass er ein Befürworter des Einsatzes von KI ist. „Ich motiviere alle Mitarbeiter unserer Verwaltung, im Jahr 2026 alle modernen Instrumente für ihre Arbeit zu nutzen.
Die KI ist längst Teil der modernen Kommunikation“, sagte der CDU-Politiker dem „Tagesspiegel“. Wenn es einzelne Passagen gegeben habe, die mit Hilfe von KI erstellt worden seien, reiße er keinem dafür den Kopf ab.
Der 49-jährige Voigt führt in Thüringen seit gut eineinhalb Jahren eine sogenannte Brombeer-Koalition aus CDU, BSW und SPD, die im Landtag aber keine Mehrheit hat und auf das Verhalten der Opposition angewiesen ist.
Politisch steht Voigt seit Monaten wegen Plagiatsvorwürfen unter Druck. Die Technische Universität Chemnitz entzog ihm nach einer Überprüfung seiner Dissertation den Doktortitel. Voigt wehrt sich dagegen mit einem Widerspruch und hat angekündigt, gegen die Entscheidung zur Not auch vor einem Verwaltungsgericht klagen zu wollen.
Voigts Regierungssprecherin teilte auf Anfrage mit, dass KI-Anwendungen in der Staatskanzlei „unterstützend bei der Erstellung von Reden, Texten und Beiträgen eingesetzt“ werden. „Eine generelle Kennzeichnungspflicht für Texte, die unter Nutzung von KI-Systemen erstellt oder unterstützt wurden, besteht nicht. Gleiches gilt auch für Textbeiträge in den sozialen Medien.“
Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ hat nach den Vorwürfen reagiert und nach eigenen Angaben einen Gastbeitrag von Voigt über eine Social-Media-Sperre für Kinder und Jugendliche aus dem Netz genommen und im Archiv gesperrt.
Die Zeitung verwies auf ihre Grundsätze im Umgang mit KI. „Bei Gastbeiträgen verlassen wir uns darauf, dass sie menschengemacht sind und indirekte und direkte Zitate stimmen“, schreibt die FAZ. Auf eine Anfrage an die Thüringer Staatskanzlei dazu seien nur „allgemeine Hinweise“ als Antwort gekommen. „Diese Einlassung genügt uns als Antwort nicht.“

Digitalminister würde Beiträge kennzeichnen

Thüringens Digitalminister Steffen Schütz nutzt nach eigenen Angaben KI ausschließlich zu Recherchezwecken und zur Themenaufbereitung. „Reden oder Beiträge erstelle ich nicht mit KI. Würde ich aber kennzeichnen“, sagte der BSW-Politiker der Deutschen Presse-Agentur.
In der Staatskanzlei gebe es eine Dienstanweisung zur Nutzung generativer KI-Systeme. Sie enthalte „verbindliche Vorgaben“ zum Umgang mit Daten und zur Qualitätssicherung. „Dabei gilt ein klarer Grundsatz: KI kann unterstützen, die Verantwortung verbleibt stets beim Menschen.“
Mehrere Fragen ließ die Staatskanzlei zunächst unbeantwortet – beispielsweise, wie viele Redenschreiber für Mario Voigt arbeiten, ob alle Reden mit KI erstellt werden und wie hoch der KI-Anteil in diesen Reden einzuschätzen ist.
Auch ließ die Staatskanzlei zunächst unbeantwortet, ob die von „Frag den Staat“ hinterfragten Zitate der drei Wissenschaftler erfunden sind oder von KI erstellt wurden.
Die oppositionelle Thüringer Linke warf dem Regierungschef vor, beim Umgang mit KI gegen eine Muster-Dienstanweisung seines Digitalministeriums zu verstoßen.
Anders als dort festgehalten fehlten bei Voigts Reden und Zeitungstexten Hinweise auf den Gebrauch von KI. „Mit seinem Verhalten wird Mario Voigt zu einem Beispiel dafür, wie man KI nicht nutzt“, sagte die Landesvorsitzende Katja Maurer.
In der Muster-Dienstanweisung steht, dass auf die Verwendung von KI hinzuweisen sei, wenn beispielsweise Textbeiträge und Bausteine für Reden und Antworttexte generative KI genutzt „und das Ergebnis übernommen oder in relevanten Anteilen genutzt wird“.
Der Thüringer AfD-Innenpolitiker Ringo Mühlmann, der wegen seines Umgangs mit KI für die Erstellung von Kleinen Anfragen im Parlament selbst schon für Aufsehen gesorgt hatte, kritisierte den Einsatz von KI für Voigts Reden.
Für ihn gehe es zu weit, wenn sich eine KI „für eine sehr emotionale Rede ein Zitat für den Politiker ausdenkt, mit dem dieser persönlich möglicherweise sogar beim Zuhörer in bestimmter planbarer Weise Emotionen hervorrufen will“, sagte er der dpa. „Die KI imitiert hier emotionale Inhalte, die niemals mit einem emotionalen Hintergrund entstanden sind“, so Mühlmann.
In Sachsen teilte ein Regierungssprecher mit, dass KI gelegentlich im Rahmen „von ersten groben Recherchen“ genutzt werde. „Für die eigentliche Erstellung von Reden und weiteren Texten wie Grußworten des Ministerpräsidenten wird dagegen keine KI verwendet.“ (dpa/red)
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deutschland

13 neue Richter für Bundesgerichte gewählt

Der Bundesgerichtshof und das Bundesverwaltungsgericht bekommen insgesamt 13 neue Richter. Sie wurden am Mittwoch, 10. Juni, vom Richterwahlausschuss gewählt, wie das Bundesjustizministerium in Berlin mitteilte.
Acht Richterinnen und vier Richter wurden demnach für den Bundesgerichtshof gewählt, der seinen Hauptsitz in Karlsruhe hat, und eine Richterin für das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Der Bundesrichterwahlausschuss setzt sich aus den 16 zuständigen Ministern der Bundesländer und 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen. Den Vorsitz hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), die aber selbst nicht stimmberechtigt ist. Gewählt wird in geheimer Abstimmung.

Spitzenposten werden neu besetzt

In diesem Jahr sollen aus dem Kreis der Bundesrichter auch die Präsidenten für Bundesverwaltungsgericht und Bundesgerichtshof neu bestimmt werden.
Am Bundesgerichtshof geht Präsidentin Bettina Limperg Ende August in den Ruhestand, auch Vizepräsident Jürgen Ellenberger hört auf. Am Bundesverwaltungsgericht ist der bisherige Präsident Andreas Korbmacher bereits Ende Mai in Pension gegangen. Die Amtsgeschäfte führt vorübergehend Vizepräsidentin Susanne Rublack.
Die Neubesetzungen für die Spitzenpositionen werden von Hubig vorgeschlagen, das Bundeskabinett beschließt die Vorschläge. Dann ernennt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier die neue Präsidentin oder den neuen Präsidenten des jeweiligen Bundesgerichts. (afp/red)
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wirtschaft

Pfizer-Chef sagt Termin mit Merz ab und stellt Investitionen infrage

Der US-Pharmakonzern Pfizer sagt aus Ärger über Sparvorgaben der Bundesregierung ein Treffen mit Kanzler Friedrich Merz (CDU) ab und stellt Investitionen in Deutschland auf den Prüfstand.
In einem Brief, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, kritisiert Vorstandschef Albert Bourla die Pläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) und zieht seine Teilnahme an einem Investorentreffen zurück. Zuvor hatte das „Handelsblatt“ berichtet.
„Nach reiflicher Überlegung muss ich Ihnen leider mitteilen, dass ich bei dieser Gelegenheit nicht teilnehmen kann“, heißt es in dem Schreiben an Merz mit Blick auf einen im Herbst geplanten „Invest in Germany Summit“ der Bundesregierung.
Die Sparpläne erschwerten langfristige Investitionen und gefährdeten die nötige Planungssicherheit. Pfizer beschäftigt in Deutschland mehr als 3.000 Menschen und betreibt einen wichtigen Standort in Freiburg.
Doch für globale Unternehmen seien Investitionsentscheidungen „von der Zuverlässigkeit, Transparenz und Beständigkeit des politischen Umfelds bestimmt“, schreibt Bourla. Nun würden die Bedingungen neu bewertet.
„Infolgedessen überprüfen wir unsere externen Verpflichtungen sowie den Zeitpunkt, den Umfang und die künftige Priorisierung bestimmter geplanter Investitionen in Deutschland.“

Härtere Sparvorgaben – Konzerne stoppen Investitionen

Gesundheitsministerin Warken will die Krankenkassen mit dem „Beitragssatzstabilisierungsgesetz“ 2027 um 16,3 Milliarden Euro entlasten und so steigende Beiträge verhindern.
Geplant sind auch schärfere Sparvorgaben für die Pharmabranche: So sollen die Herstellerrabatte, die Arzneikonzerne Krankenkassen gewähren müssen, deutlich steigen.
Die Pläne hatten großen Ärger in der Pharmabranche hervorgerufen. So teilte der US-Pharmakonzern Eli Lilly mit, dass er wegen der Sparpläne eine Investition von 2,5 Milliarden Dollar in einen neuen Standort im rheinland-pfälzischen Alzey halbieren will.
Und der Pharmakonzern Boehringer Ingelheim will geplante Investitionen von 900 Millionen Euro in Deutschland stoppen – ebenfalls mit Verweis auf die Sparvorgaben.
Kritik kam von der Vorstandschefin des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann. In der Gesetzlichen Krankenversicherung gebe es ein Defizit im zweistelligen Milliardenbereich, dem Milliardengewinne von Eli Lilly und Boehringer Ingelheim gegenüberstünden.
Dass diese Firmen nun versuchten, „sich mit einer an Nötigung grenzenden Androhung von Investitionskürzungen ihrem Beitrag zu den dringend benötigten Einsparungen in der GKV zu entziehen, ist absolut inakzeptabel“. (dpa/red)
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deutschland

Nach Kampfjet-Aus: Merz will mit Frankreich weiter am Luftkampfsystem arbeiten

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sieht nach dem Aus für den gemeinsamen Bau eines Kampfjets der Zukunft nicht das vollständige Ende der Zusammenarbeit mit Frankreich in diesem Bereich.
„Der eigentliche Kern“ des sogenannten FCAS-Projekts – also das Kommunikations- und Luftkampfsystem – wollten beide Seiten weiterführen, sagte Merz am Mittwoch, 10. Juni, zur Eröffnung der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA). Hier liege „eine große Chance eines zentralen deutsch-französischen verteidigungsindustriellen Zukunftsprojekts“.
Durch die gemeinsam mit Frankreichs Präsident Emmanuel Macron getroffene Entscheidung, den Bau des eigentlichen Kampfjets aufzugeben, sei „eine langjährige Blockade“ aufgehoben worden, sagte Merz.

Neuer Arbeitsplan bis Juli erwartet

Wie sich die weitere Zusammenarbeit beim Kern von FCAS als „System der Systeme“ weiterführen lasse, sollten die Verteidigungsminister beider Seiten bis zum nächsten deutsch-französischen Regierungstreffen im Juli erarbeiten.
Bei dem Treffen solle es auch einen gemeinsamen „Arbeitsplan“ zur gesamten verteidigungspolitischen Zusammenarbeit geben, sagte Merz weiter. „Wir wollen einige wenige relevante, aber dann auch machbare Vorhaben, die einen echten Unterschied für unsere gemeinsame Sicherheit ausmachen, verwirklichen.“
Ein „Schlüsselvorhaben“ sei dabei die im März beschlossene „Zusammenarbeit bei der nuklearen Abschreckung“ mit der Atommacht Frankreich. Beide Seiten wollten bei Macrons Initiative zur nach vorne gerichteten nuklearen Abschreckung „entschlossen gemeinsam vorangehen“.

Kampfjet-Projekt wird beendet

Die deutsche und die französische Regierung hatten neun Jahre nach der Ankündigung das Ende der Entwicklung eines gemeinsamen Kampfjets am Montag bekannt gegeben. Grund war Streit zwischen dem französischen Hersteller Dassault und dem Airbus-Konzern über die Führung in dem Projekt. Bei FCAS geht es allerdings nicht nur um ein Flugzeug, sondern ein vernetztes Luftkampfsystem einschließlich Drohnen.
Er und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hätten es sich mit der Entscheidung über die Zukunft des Projekts „wirklich nicht leicht gemacht“, sagte Merz. „Über Monate haben wir zusammen mehrere Anläufe unternommen, um die beteiligten Unternehmen zu einer Einigung zu bewegen.“
Als auch ein Mediationsverfahren nichts bebracht habe, seien beide übereingekommen, „dass die Unternehmen beim Bau eines gemeinsamen Kampflugzeuges nicht zueinander finden“.
„Diese Realität erkennen wir an“, sagte Merz. „Präsident Macron und ich haben deshalb am vergangenen Freitag vereinbart, den Bau eines gemeinsamen Kampfflugzeuges nicht weiter zu verfolgen.“ (afp/red)
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deutschland

Online-Verfahren und englische Dokumente: Regierung will Schiedsgerichte stärken

Die deutschen Schiedsgerichte zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten sollen gestärkt werden. Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine Reihe von Änderungen zur Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts.
So sollen künftig unter anderem Videoverhandlungen durch Schiedsgerichte und elektronische Schiedssprüche ausdrücklich erlaubt sein.
Das solle „schnelle und ressourcenschonende Verfahren ermöglichen“, teilte das Justizministerium mit, von dem der Gesetzentwurf kam.

Anwendung oft in Handelsfragen

Schiedsgerichte gehören zur außergerichtlichen Streitbeilegung. In solchen Verfahren entscheidet eine Dritte oder ein Dritter über den Streit der Parteien – der Urteilsspruch ist verbindlich, vergleichbar mit dem Urteil eines staatlichen Gerichts.
Besonders häufig sind solche Verfahren in Wirtschafts- und Handelsfragen. Entsprechende Schiedsgerichte sind unter anderem bei der Industrie- und Handelskammer angesiedelt.
Die Streitbeilegung durch Schiedsgerichte spiele unter anderem im „deutschen Wirtschaftsleben eine wichtige Rolle“, erklärte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) zu dem Gesetzentwurf.
Nun werde das Recht weiterentwickelt, um Deutschlands Position als attraktiver Schiedsstandort zu festigen. „Dabei setzen wir auf mehr Transparenz, flexiblere Formvorgaben, digitale Lösungen und Offenheit für Verhandlungen in englischer Sprache.“

Englische Dokumente erlaubt

Da viele internationale Schiedsverfahren auf Englisch geführt werden, soll es außerdem erlaubt sein, vor einem staatlichen Gericht englische Dokumente vorzulegen, das sich mit dem Verfahren eines Schiedsgerichts befasst – etwa mit der Aufhebung des Schiedsspruchs.
Staatliche Gerichte sollen bei Bedarf weiterhin eine Übersetzung der Dokumente anfordern können. Vereinfachungen bei der Veröffentlichung von Entscheidungen sollen zudem für mehr Transparenz sorgen.
Der nun beschlossene Gesetzentwurf ist im Wesentlichen der Entwurf aus der vergangenen Legislatur. Er konnte wegen des vorzeitigen Endes der Regierung nicht mehr umgesetzt werden. (afp/red)
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deutschland

„Glasfaser in jede Wohnung“ – Reform für schnelleren Ausbau

Zur Beschleunigung des Glasfaserausbaus hat das Bundeskabinett eine Reform des Telekommunikationsgesetzes auf den Weg gebracht.
Die Neuregelungen, die noch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat brauchen, sollen nach Angaben des zuständigen Bundesdigitalministeriums Bürokratie reduzieren und Verfahren vereinfachen.

Wildberger: „Glasfaser in jede Wohnung“

Im digitalen Zeitalter sei schnelles und stabiles Internet Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und gesellschaftlichen Wohlstand, sagte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU).
Die Reform bündele eine Vielzahl an gezielten Maßnahmen, „um Glasfaser bis in jedes Gebäude und jede Wohnung zu bringen“.
Oft endet Glasfaser bisher am Haus. Die Neuregelungen sollen Telekommunikationsfirmen gegenüber Gebäudebesitzern ein sogenanntes Recht auf Vollausbau einräumen.
Liegt Glasfaser an, aber im Gebäude fehlt noch die Infrastruktur, sollen Anbieter auch dort die entsprechende Verkabelung legen dürfen. Alternative: Gebäudeeigentümer kümmern sich innerhalb einer bestimmten Frist selbst um die hausinterne Glasfaser-Verkabelung.

Schnellere Genehmigungsverfahren

Beschleunigt werden sollen zudem Verfahren bei der Glasfaserverlegung in der Fläche durch kürzere Genehmigungsfristen und die Möglichkeit für Bauunternehmen, früher mit den Arbeiten zu beginnen.
Außerdem sollen Eisenbahnunternehmen beim Ausbau schneller Funknetze entlang von Bahnstrecken zur Mitwirkung verpflichtet werden können. (dpa/red)
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ausland

GAP und EU-Agrargelder: Neuer Vorschlag zu Obergrenze pro Landwirt

In den Verhandlungen über die europäischen Milliardensubventionen für die Landwirtschaft dürfte eine Obergrenze für Fördergelder pro Landwirt für Debatten sorgen.
Der Chefverhandler im Europaparlament, Norbert Lins (CDU), schlug am Mittwoch vor, die Obergrenze deutlich hochzusetzen und an den einzelnen Landwirt zu knüpfen, nicht an den Betrieb. Auch dem deutschen Bauernverband sind bisher geplante Obergrenzen ein Dorn im Auge.
Die Agrargelder sind einer der größten Posten im EU-Haushalt. Jährlich fließen derzeit rund 55 Milliarden Euro an landwirtschaftliche Betriebe und Landeigentümer.

Je größer der Acker, desto mehr Geld

Die Gelder werden zum großen Teil nach der bewirtschafteten Fläche verteilt: Je größer der Acker, desto mehr Geld gibt ist. Zu den wichtigsten Empfängern gehören deshalb auch große Konzerne – und bis zum Brexit jahrelang die britische Königsfamilie.
Die EU-Kommission schlug vor, die Fördergelder im Rahmen der Neuauflage auf maximal 100.000 Euro pro Jahr und Betrieb zu begrenzen. Lins will diese Grenze auf 500.000 Euro anheben und nicht auf den Betrieb, sondern auf natürliche Personen beziehen.
So könnten etwa Mehrfamilienbetriebe deutlich mehr Fördergelder beziehen, argumentierte Lins. Zugleich wolle er verhindern, dass einzelne Investoren mit Anteilen an Betrieben in mehreren EU-Ländern hohe Beträge einstreichen.
Er verwies etwa auf die Königsfamilie der Vereinigten Arabischen Emirate, die Medienberichten zufolge Fördergelder in Millionenhöhe kassiert, weil ihr mehrere Agrarunternehmen in der EU gehören.

Verhandlungen stehen noch am Anfang

„Das Konzept ist noch nicht hundertprozentig ausgereift“, sagte Lins. Er will seine Vorschläge Ende Juni im Agrarausschuss des Europaparlaments vorstellen.
Dazu gehören Lins zufolge auch weitere Änderungen im Vergleich zu den Vorschlägen der Kommission: mehr Umverteilung von großen zu kleinen Betrieben und mehr Geld für junge Landwirte.
Die Verhandlungen stehen noch am Anfang. Auf Lins Vorschläge folgen Beratungen innerhalb des Parlaments und mit den 27 EU-Ländern.
Außerdem laufen die Verhandlungen über den gesamten EU-Haushalt, die erst entscheiden müssen, wie viel Geld für die Landwirtschaft zur Verfügung steht. Derzeit verhandelt die EU über den Haushalt und die Verteilung der Agrargelder für die Jahre 2028 bis 2034. (afp/red)
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Vietnamesen für Geld eingebürgert: Neue Anklage in Münchner Ausländerbehörde

Im Zusammenhang mit Bestechungsvorwürfen innerhalb der Ausländerbehörde der Stadt München hat die Staatsanwaltschaft München I eine zweite Anklage erhoben.
Einer 36 Jahre alten ehemaligen Mitarbeiterin des Kreisverwaltungsreferats würden Bestechlichkeit in 85 Fällen sowie gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern vorgeworfen, teilte die Behörde mit.
Zwei 31 und 34 Jahre alten Männern würden gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern sowie Beihilfe zur Bestechlichkeit vorgeworfen, einem von ihnen auch Urkundenfälschung.

Ermittler fordern 850.000 Euro zurück

In einem ersten Verfahren in dem Tatkomplex waren im Januar bereits zwei ehemalige Mitarbeiter der Stadt rechtskräftig zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden.
Ein dritter Angeklagter erhielt unter anderem wegen Bestechung eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.
Laut Staatsanwaltschaft sollen die nun Angeklagten als Bande vietnamesischen Staatsangehörigen gegen Geldzahlung die Möglichkeit zum rechtswidrigen Aufenthalt in Deutschland verschafft haben.
Dazu soll die städtische Mitarbeiterin Aufenthaltsgenehmigungen und Fiktionsbescheinigungen ausgestellt haben, obwohl die Voraussetzungen nicht vorlagen.
Die vietnamesischen Staatsangehörigen sollen dafür jeweils im fünfstelligen Bereich Geld bezahlt haben. Im Prozess will die Staatsanwaltschaft mindestens 850.000 Euro bei den Beschuldigten abschöpfen.
Bei einer Razzia wurden bereits rund hunderttausend Euro Bargeld, 200 Gramm Gold und 250 Gramm Silber beschlagnahmt. (afp/red)
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deutschland

Vor Sozialgipfel: CDU erwartet klares Lagebild zur Wirtschaft

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann hat an das heutige Treffen zwischen Arbeitgebern, Gewerkschaften und Politik eine klare Erwartung.
Er erwarte, dass alle Beteiligten das gleiche Lagebild hätten, sagte Linnemann den Sendern RTL und ntv. Das Lagebild sei ganz einfach: Die Wirtschaft müsse wieder ins Laufen kommen.
„Wir haben keine Bodenschätze, wir haben was in der Birne, das müssen wir nutzen“, so der CDU-Politiker. Man müsse nach vorne kommen, und das habe vor allem etwas mit Wettbewerbsfähigkeit zu tun.

Viele Streitpunkte, drei Stunden Treffen am Abend

Linnemann erklärte: Wenn alle am Abend teilten, dass man wieder wettbewerbsfähiger werden müsse, und vielleicht auch das eine oder andere Instrument, die eine oder andere Maßnahme teile, was dafür gemacht werden müsse im Bereich Steuern, Energie, Bürokratie, dann wäre man einen Schritt weiter.
Auch wenn alle Beteiligten einander zuhören würden, zeige die Geschichte ganz klar: Am Ende werde es die Politik sein, die die Entscheidung zu tragen habe.
Die Gewerkschaften würden nicht jubeln, auch bei vielen Themen die Arbeitgeberverbände nicht, sagte Linnemann. Auch wenn die Politik die Verantwortung trage, sei die Sozialpartnerschaft ein hohes Gut in Deutschland. Dass man nicht nur im Gespräch sei, sondern versuche, auch einen Pfad zusammen zu beschreiben, halte er für wichtig.
Auf die Frage, ob man alle Streitpunkte bei Rente, Steuer, Krankenkassenreform, Arbeitszeitgesetz und Bürokratieabbau in dem dreistündigen Treffen abarbeiten könne, sagte Linnemann: „Dann dauert es halt ein bisschen länger. Also, ich kann mir nicht vorstellen, dass da einer abends noch einen Termin danach gesetzt hat. Also mir ist das völlig egal. Hauptsache, es kommt was bei rum.“
Eine Nachtsitzung hält Linnemann aber nicht für realistisch. „Nee, das glaube ich nicht, ich denke mal, so um 23:00 Uhr ist das Ding rum.“

Müller: Industrie verliert pro Monat 10.000 Arbeitsplätze

Sepp Müller, Vizefraktionschef der Union im Bundestag, fordert alle Beteiligten zu Zugeständnissen auf. Niemand solle „rote Linie“ ziehen, sagte Müller im ZDF-„Morgenmagazin“. Der Wohlstand in Deutschland sei „nicht für die nächsten Generationen gesichert“, das Land brauche Strukturreformen.
„Wir brauchen alle Seiten, alle Seiten an einem Tisch“, fügte Müller hinzu. Das gelte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Das Land benötige Wirtschaftswachstum, damit der Sozialstaat finanzierbar bleibe.
Gewerkschaften sollten beachten, dass in der Industrie aktuell 10.000 Arbeitsplätze pro Monat verlorengingen.
Arbeitgeberverbände sollten nicht vergessen, dass Deutschland nie zu den günstigen Standorten gehört habe, sagte Müller. Seine Stärke seien Innovationen gewesen, die durch gut bezahlte Jobs und „gute Tarifverträge“ möglich wurden.
Die Spitzen der schwarz-roten Koalition beraten am Abend im Kanzleramt in Berlin mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden unter anderem über die geplanten Reformen im Sozialbereich.
Bei dem Treffen unter Vorsitz von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) soll es laut Bundesregierung um einen „Austausch politischer Positionen und Ideen“ gehen. Entscheidungen sollen allerdings noch nicht getroffen werden. (afp/red)