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Insolvenzen bei Verbrauchern und Firmen steigen weiter

Inmitten der Wirtschaftskrise reißt die Welle der Firmenpleiten in Deutschland nicht ab.
Im ersten Quartal wurden 6.275 Unternehmensinsolvenzen bei den Amtsgerichten beantragt und damit 6,5 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Allein im März stieg demnach die Zahl um 15,8 Prozent.
Auch Privatleute geraten zunehmend in finanzielle Bedrängnis. So gab es im März 7.462 Verbraucherinsolvenzen – fast ein Fünftel (18,9 Prozent) mehr als im Vorjahr. Im ersten Quartal legte die Zahl um sechs Prozent zu.

Forderungen der Gläubiger sinken trotzdem

Die Forderungen der Gläubiger aus den Unternehmensinsolvenzen im ersten Quartal beliefen sich auf rund 9,3 Milliarden Euro – deutlich weniger als ein Jahr zuvor mit 19,9 Milliarden Euro.
Dem Statistischen Bundesamt zufolge liegt das daran, dass im ersten Quartal 2025 mehr Großunternehmen Insolvenz beantragt hatten. Bezogen auf 10.000 Unternehmen gab es im ersten Quartal dieses Jahres 17,7 Insolvenzen. Am stärksten betroffen waren Verkehr und Lagerei sowie das Gast- und Baugewerbe.
Bei den Daten ist zu berücksichtigen, dass die Anträge erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen fast drei Monate davor.
Experten wie die Kreditauskunftei Creditreform rechnen auch im laufenden Jahr mit mehr Insolvenzen in Deutschland. Einer Studie der Beratungsgesellschaft EY Parthenon zufolge erwarten auf Krisenfälle spezialisierte Banken mehr Umstrukturierungen angesichts steigender Energie- und Rohstoffkosten, Kriegen und einer schwächeren Wirtschaft.
Für den Auto- und Maschinenbau werde in Deutschland der höchste Restrukturierungsbedarf erwartet, während der Druck in der Immobilienbranche sinke. Deutschland als Exportnation sei vom global langsameren Wirtschaftswachstum und geopolitischen Krisen stärker betroffen als andere Länder in Europa. (dpa/red)
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Siemens-Energy-Chef warnt vor Rückstand bei Rechenzentren

Siemens-Energy-Chef Christian Bruch warnt davor, dass Deutschland beim Aufbau von Rechenzentren den Anschluss verpasst. „Wenn wir die Rechenzentren und die dazugehörige Wertschöpfung nicht ins Land holen, wird das Konsequenzen für unseren Wohlstand haben“, sagte Bruch. Siemens Energy baut keine Rechenzentren, ist aber ein Zulieferer der Branche.
In Maintal bei Frankfurt hatte der US-Konzern Edgeconnex vor kurzem den Plan gestoppt, ein Rechenzentrum zu errichten. Im Mittelpunkt der Kritik einer Bürgerinitiative stand das Vorhaben, ein Gaskraftwerk zu errichten, das den Strom für das Rechenzentrum erzeugen sollte. Über den Streit und den Stopp sagte Bruch in Hamburg: „Solche Dinge machen mich ehrlich gesagt ratlos.“
Bruch sagte, wer zu spät komme, den bestrafe das Leben. „Diese Gefahr sehe ich ganz konkret beim Thema Rechenzentren und KI.“ Der Konzernchef glaubt nach eigener Aussage, dass Europa im KI-Bereich eine Chance haben kann. „Dafür müssen wir aber auch bereit sein, die notwendige Infrastruktur wie Rechenzentren tatsächlich zu bauen.“

Internationaler Wettbewerb um Rechenzentren

Rechenzentren werden zunehmend gebraucht, um Daten zu speichern und KI-Anwendungen zu betreiben. Unter anderem wegen des wachsenden Energiebedarfs der Branche gibt es Kritik an dem Bau der Anlagen.
Im Wettbewerb um Rechenzentrumskapazität sind die USA führend vor China. Deutschland verfügt über eine Kapazität von knapp drei Gigawatt, von denen rund 500 Megawatt auf KI entfallen.
Künftig soll die Kapazität in der Bundesrepublik auf mindestens sechs Gigawatt ausgebaut werden, von denen mindestens zwei Gigawatt KI-Anwendungen vorbehalten sein sollen. (dpa/red)
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Immer mehr Firmen sehen KI als Ersatz für Fachkräfte

Knapp 20 Prozent der Unternehmen, die bereits Künstliche Intelligenz (KI) einsetzen, halten es für leicht oder sehr leicht, Arbeitskräfte mit Fach- oder Hochschulabschluss durch weniger qualifizierte Mitarbeiter zu ersetzen, die von KI unterstützt werden. Das ergab eine Erhebung des Münchner Ifo-Instituts.
Rund 15 Prozent dieser Unternehmen gaben demnach an, dass es ebenso leicht sei, erfahrene Arbeitskräfte durch unerfahrene, aber KI-nutzende Mitarbeiter zu ersetzen. „KI verändert die Arbeitswelt und kann in manchen Bereichen auch formale Qualifikationen und Erfahrungen teilweise ersetzen“, sagte Ifo-Forscherin Anna Ruffert.
Bisher setzen nach eigenen Angaben 54,5 Prozent der Unternehmen KI in ihren Geschäftsprozessen ein.
Besonders im Handel ist dieser Trend ausgeprägt, wo 28,6 Prozent der Unternehmen die Ersetzbarkeit von (Fach-)Hochschulabschlüssen durch KI als leicht oder sehr leicht einschätzen.
Bei den Dienstleistern liegt dieser Wert bei 19,7 Prozent, im verarbeitenden Gewerbe bei 14,6 Prozent und im Bauhauptgewerbe bei 9,3 Prozent. Die Ergebnisse sind über alle Unternehmensgrößen hinweg nahezu identisch.

Berufserfahrung bleibt wichtiger Faktor

Bei der Berufserfahrung zeigt sich ein etwas schwächerer Effekt. Im Handel können 22,9 Prozent der Unternehmen Berufserfahrung leicht oder sehr leicht durch eine KI-unterstützte, unerfahrene Arbeitskraft ersetzen.
Bei den Dienstleistern beträgt dieser Wert 14,5 Prozent, gefolgt vom verarbeitenden Gewerbe mit 12,6 Prozent und dem Bauhauptgewerbe mit 7,7 Prozent. „Berufserfahrung ist für Unternehmen offenbar etwas schwerer durch KI zu kompensieren als formale Abschlüsse“, so Ruffert.
Hingegen schätzt immer noch mehr als die Hälfte der Unternehmen (55,4 Prozent), die KI einsetzen, es als schwer oder gar nicht möglich ein, eine Arbeitskraft mit (Fach-)Hochschulabschluss durch KI-unterstützte, weniger qualifizierte Mitarbeiter zu ersetzen.
Beim Austausch einer erfahrenen durch eine KI-nutzende, unerfahrene Arbeitskraft liegt dieser Anteil sogar bei 62,7 Prozent. (dts/red)
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DIHK mahnt bei Reformen Wachstumsorientierung an

Nach dem Reformgipfel der Regierungsspitzen mit den Sozialpartnern hat DIHK-Präsident Peter Adrian an die Geschlossenheit und Handlungsfähigkeit der Regierungskoalition appelliert, damit Reformen rasch in die Tat umgesetzt werden.
„Wir erleben eine der wirtschaftlich schwierigsten Phasen in der Geschichte der Bundesrepublik“, sagte Adrian der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe). „Seit sechs Jahren stagniert die deutsche Wirtschaft. Umso wichtiger ist es, dass jetzt Taten folgen.“ Die Gespräche seien konstruktiv gewesen und könnten die Basis für einen gemeinsamen Reformkurs sein.
Alle Reformen müssten auf Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland einzahlen, so der Präsident der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). „Für die Wirtschaft zählt, was in den Unternehmen ankommt. Dafür muss die Regierungskoalition geschlossen handeln und ein klares Signal der Handlungsfähigkeit senden“, sagte Adrian.

Energiepreise, Arbeitskosten und Bürokratie im Fokus

„Unsere Energiepreise müssen sinken, unsere Arbeitskosten müssen runter und Bürokratie muss spürbar abgebaut werden. Wir brauchen ein Steuersystem, das Investitionen fördert, einen dynamischen Arbeitsmarkt und zukunftsfähige Sozialsysteme“, forderte er.
„Rahmenbedingungen, die Innovationen, Beschäftigung und Wertschöpfung nachhaltig verbessern, sind dringend nötig. Nur dann gelingt es, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands wieder zu stärken und neue Wachstumsimpulse zu setzen“, sagte Adrian.
„Ein starker Wirtschaftsstandort ist die Grundlage für unser aller Wohlstand, sichere Arbeitsplätze und gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das sollte unser gemeinsames Ziel sein. Denn es geht um unser Land“, mahnte er.
„Es geht um unseren Wohlstand und unsere Zukunft. Die Verantwortung, diese Weichen zu stellen, liegt bei der Bundesregierung. Wir sind bereit, diesen Reformprozess mit unserer Expertise und ganzer Kraft konstruktiv zu begleiten.“ (dts/red)
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Bundesweites Drohnen-Abwehrnetz in Planung

Um der zunehmenden Bedrohung durch Drohnen zu begegnen, plant die Deutsche Flugsicherung (DFS) ein bundesweites Drohnen-Abwehrnetz. Dieses solle gemeinsam mit dem Rüstungsunternehmen Hensoldt und der Deutschen Telekom realisiert werden, berichtet die „Welt am Sonntag“.
„Drohnen stellen eine zunehmende Gefahr für die kritischen Infrastrukturen in Deutschland dar. Um diese zu schützen, müssen wir die verfügbaren Kräfte bündeln“, sagte DFS-Chef Arndt Schoenemann der Zeitung.

KI soll Daten verknüpfen

Der „Aktionsplan Drohnen Deutschland“ sieht dem Bericht zufolge eine auf Künstliche Intelligenz (KI) gestützte Plattform vor. Diese solle Daten von Mobilfunkmasten mit stationären Drohnen-Entdeckungs- und -Abwehranlagen an Flughäfen, Kraftwerken und Bundeswehr-Einrichtungen verbinden.
Die von dezentralen Überwachungssensoren gemeldeten Daten sollen demnach zusammengeführt und automatisiert ausgewertet werden. Ziel sei ein bundesweites Drohnen-Luftlagebild, das die Basis einer zivilen und militärischen Drohnenabwehr bilden soll.
Die teils gezielten Drohnen-Angriffe auf Flughäfen in den vergangenen Monaten seien als „Beginn einer hybriden Kriegsführung“ zu sehen, deren wirksame Bekämpfung noch an Zuständigkeitsfragen auf Bundes- und Länderebene scheitere, sagte Schoenemann.

Zentrale Plattform geplant

„Statt eines Flickenteppichs an Einrichtungen und Zuständigkeiten brauchen wir eine zentral geführte Drohnendetektion und -abwehr, bei der alle Informationen zusammenfließen.“
„Die technologischen Fähigkeiten zur Drohnenabwehr sind bei deutschen Herstellern vorhanden“, sagte Hensoldt-Vorstandschef Oliver Dörre. „Doch um im Fall einer Bedrohung handlungsfähig zu sein, braucht es eine Architektur, die die verschiedenen Systeme zur Erkennung, Klassifizierung und Bekämpfung von Drohnen koordiniert.“
Die geplante Plattform sollte Systeme aller Hersteller integrieren können. (afp/red)
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Bundestag berät erstmals über Reform der Krankenkassen

Der Bundestag debattiert am Freitag erstmals über den Entwurf der Bundesregierung für eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (09.00 Uhr).
Das umstrittene Vorhaben von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zielt darauf ab, einen weiteren Anstieg der Kassenbeiträge zu vermeiden. Der Gesetzentwurf sieht dafür Einschnitte sowie zusätzliche Kosten für Versicherte vor, die bereits im kommenden Jahr wirksam werden sollen.
Ohne die Reform sei bereits im kommenden Jahr ein Defizit in Höhe von 15,3 Milliarden Euro bei den gesetzlichen Krankenkassen zu erwarten. Nach der Debatte geht die Vorlage zur weiteren Beratung in die Ausschüsse.

Weitere Gesetze auf der Tagesordnung

Am Mittag soll das Plenum ein Gesetz verabschieden, das die missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft unterbinden soll. Die Koalition will damit verhindern, dass Männer deutscher Staatsangehörigkeit die Vaterschaft für ein ausländisches Kind anerkennen, um diesem zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit zu verhelfen und einen Familiennachzug zu ermöglichen.
In einer Aktuellen Stunde am Nachmittag debattieren die Abgeordneten auf Antrag der Grünen über die Koalitionspläne zu Kürzungen bei der Pflegeversicherung. (afp/red)
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gesellschaft

Bundesverwaltungsgericht weist Klage auf Zeugenaussage Steinmeiers ab

Das Bundesverwaltungsgericht hat Klagen eines Medienunternehmens gegen die Nutzung des Zeugnisverweigerungsrechts durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zurückgewiesen.
Das Unternehmen habe in dieser Frage keine Klagebefugnis, entschied das Gericht am Donnerstag (AZ: BVerwG 1 C 19.25).
Ebenfalls abgewiesen wurden in gleicher Sache Klagen des Unternehmens gegen die Verweigerung der Aussagegenehmigung für zwei frühere Mitglieder der Bundesregierung (AZ: BVerwG 1 C 25.25).

Hintergrund: Streit um Entlassung eines Beamten

In dem Fall geht es darum, dass 2018 ein im Bundesinnenministerium tätiger politischer Beamter in den einstweiligen Ruhestand versetzt wurde. Eine Zeitung schrieb danach über angebliche Gründe der Entlassung.
Der betroffene Beamte erstritt vor Gericht, dass dies nicht weiter behauptet werden durfte. Der Verlag legte dagegen Berufung ein und das Oberlandesgericht Hamburg wollte Steinmeier sowie die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den damaligen Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) zu den Umständen der Versetzung anhören.
Steinmeier berief sich jedoch auf sein Zeugnisverweigerungsrecht. In Zivilprozessen muss das Staatsoberhaupt nicht aussagen, wenn das dem Wohl Deutschlands schaden würde.

Gericht: Keine Klagebefugnis für Medienunternehmen

Das galt auch in diesem Fall, urteilte das Berliner Verwaltungsgericht. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun anders als das erstinstanzliche Gericht, dass es nicht einmal eine Klagebefugnis des Medienunternehmens gebe.
Abgewiesen wurde durch das Bundesverwaltungsgericht auch die Klage hinsichtlich der beiden Mitglieder der Bundesregierung.
„Das Gericht begründete seine Entscheidung wie folgt: Der Rechtfertigungsdruck, der durch eine Begründungspflicht oder die Offenlegung der Gründe für die Versetzung eines politischen Beamten in den einstweiligen Ruhestand entsteht, würde die ministerielle Entscheidungsfreiheit bei der Besetzung wichtiger Ämter ernsthaft gefährden oder stark erschweren.“

Der Fall: Beamter aus dem BAMF-Bereich

Der in den Ruhestand versetzte Beamte war im Bundesinnenministerium für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zuständig.
In dem Medienbericht war die Versetzung in Zusammenhang mit Vorwürfen gegen Außenstellen des Bamf gebracht worden. (afp/red)
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Deutscher, britischer und französischer Botschafter zu Gespräch im russischen Außenministerium

Nach einem Treffen mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj in London haben die Botschafter der sogenannten E3-Staaten Deutschland, Großbritannien und Frankreich in Russland am Donnerstag, 11. Juni Gespräche im russischen Außenministerium geführt.

Gespräche in Moskau: Westliche Diplomaten bei Galusin

Die Diplomaten kamen in Moskau mit Vizeaußenminister Michail Galusin zusammen. Der französische Botschafter Nicolas de Rivière sprach nach dem Treffen von einem „guten Gespräch“.
In einer später veröffentlichten gemeinsamen Stellungnahme teilten die drei Länder mit, sie hätten Moskau die wichtigsten Schlussfolgerungen des Treffens mit Selenskyj in Großbritannien dargelegt.
Dazu gehöre „die Unterstützung für Präsident Selenskyjs Forderung nach direkten Gesprächen zwischen Russland und der Ukraine unter aktiver Beteiligung der USA und Europas, um einen Waffenstillstand und weitere Verhandlungen zu erreichen“.

Moskau: Westen will Krieg gegen Russland fortsetzen

Die russische Regierung erklärte, im Gespräch mit den Botschaftern sei es um die „destruktive“ Ukraine-Politik Deutschlands, Großbritanniens und Frankreichs gegangen.
Moskau warf ihnen zudem vor, „im Namen und auf Kosten“ der europäischen Länder „den Krieg gegen Russland“ fortsetzen zu wollen. Zuvor hatte Moskau mitgeteilt, das Treffen habe auf Wunsch der Botschafter stattgefunden.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), der britische Premierminister Keir Starmer und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron kamen am Sonntag in London mit dem ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj zusammen.

Drei europäische Staaten für direkte Ukraine-Russland-Gespräche

Bei dem Treffen stellten sich die drei europäischen Regierungschefs hinter einen Vorschlag Selenskyjs für direkte Verhandlungen über eine Waffenruhe zwischen Moskau und Kiew.
Ein von Selenskyj vorgeschlagenes persönliches Gespräch hatte Kreml-Chef Wladimir Putin zuvor abgelehnt.
Seit Beginn des Ukraine-Kriegs vor mehr als vier Jahren haben diplomatische Vertreter europäischer Länder bisher nur selten Gespräche mit russischen Regierungsvertretern geführt, sie wurden allerdings immer wieder ins Außenministerium in Moskau einbestellt.
Mehrere europäische Länder, darunter auch Frankreich, hatten zuletzt eine Wiederaufnahme eines Dialogs mit Russland angeregt. Von den USA vermittelte Gespräche brachten bisher keinen Durchbruch. (afp/red)
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wirtschaft

Lobbycontrol: Wirtschaft gibt Rekordsumme für Einflussnahme auf EU-Institutionen aus

Unternehmen und Wirtschaftsverbände geben nach Angaben von Lobbycontrol Rekordsummen aus, um EU-Institutionen zu beeinflussen.
Zum Stichtag 11. Mai 2026 waren es binnen eines Jahres insgesamt 382 Millionen Euro, wie eine am Donnerstag, 11. Juni in Brüssel veröffentlichte Analyse von Lobbycontrol und Corporate Europe Observatory ergab.

Big Tech gibt Millionen für Lobbying aus

Dies waren demnach 27 Millionen Euro mehr als im Vorjahreszeitraum und fast 50 Prozent mehr als noch im Jahr 2020.
Einbezogen wurden demnach Unternehmen und Wirtschaftsverbände mit einem jährlichen Lobbybudget von mindestens einer Million Euro – insgesamt 173 Akteure. In der Mehrheit der Fälle beziehen sich die Zahlen auf das Jahr 2025, bei einigen Unternehmen, die ein abweichendes Geschäftsjahr haben, auf diesen Zeitraum.
Die größten Tech-Konzerne verfügen den Angaben zufolge insgesamt über die höchsten jährlichen Lobbybudgets von insgesamt mindestens 73 Millionen Euro.
„Sie nutzen diese Mittel, um starke Regeln zum Schutz unserer digitalen Rechte zu bekämpfen“, erklärte Lobbycontrol.
Felix Duffy, Kampagnenmitglied bei Lobbycontrol, erklärte dazu: „Dass die größten Big-Tech-Lobbyisten zusammen mindestens 73 Millionen Euro ausgeben, ist ein Warnsignal für die Demokratie.“

Big Tech, Energie & Chemie: Rekord-Lobbying gegen Regeln

Gerade jetzt brauche Europa dringend starke digitale Regeln. „Doch die mächtigsten Tech-Konzerne investieren Rekordsummen, um diese zu schwächen.“
Google, Amazon, Meta und Co. verfügten schon heute über enorme Marktmacht und privilegierte Zugänge zu politischen Entscheidungsträgern.
Die großen Energieunternehmen mit einem jährlichen Lobbybudget von insgesamt mindestens 52 Millionen Euro nutzten geopolitische Krisen wie den Iran-Krieg, um für ein Comeback fossiler Energien zu werben.
Zugleich versuchten sie, „‚Scheinlösungen‘ für die Klimakrise als nachhaltig umzudeuten“.
Die größten Chemiekonzerne und Branchenverbände geben zusammen mindestens 46,5 Millionen Euro für Lobbyarbeit aus.
„Sie fordern eine Schwächung der bestehenden und geplanten Regeln zum Schutz der Bürger vor schädlichen Chemikalien und Pestiziden“, kritisieren die Autoren.

Warnung vor wachsendem Lobby-Einfluss in Brüssel

Als „besorgniserregend“ bezeichnete Lobbycontrol, dass die Unternehmen und Verbände für die steigenden Ausgaben „mit beispiellosem Zugang zur Politik und politischen Ergebnissen belohnt“ würden, „die häufig dem öffentlichen Interesse schaden“.
So habe die EU-Kommission seit ihrem Amtsantritt eine Reihe von Deregulierungsinitiativen auf den Weg gebracht. Betroffen seien unter anderem die Chemikaliengesetzgebung, die Landwirtschaft, die Digitalpolitik, Industrieemissionen und Genehmigungsverfahren.
Der Bericht enthält verschiedene Empfehlungen, wie die EU-Lobbyregeln neu ausgerichtet werden sollten.

Ende des privilegierten Lobby-Zugang

So sollte die Kommission den privilegierten Zugang für Industrielobbys beenden und sicherstellen, dass andere Stimmen – etwa aus der breiten Öffentlichkeit, der Zivilgesellschaft sowie unabhängigen Wissenschaftlern – „klar und deutlich gehört werden“.
Außerdem müsse das EU-Transparenzregister für die registrierten Lobbyakteure rechtlich verbindlich werden.
Für ihre Studie nutzten Lobbycontrol und Corporate Europe Observatory das von ihnen betriebene Portal Lobbyfacts. Das Portal ermöglicht es Journalisten, Aktivisten und Forschenden, Daten aus dem offiziellen EU-Transparenzregister zu durchsuchen, zu sortieren, zu filtern und zu analysieren.
So lässt sich nachverfolgen, welche Lobbyakteure auf EU-Ebene aktiv sind und wie sich ihr Einfluss im Laufe der Zeit entwickelt. (afp/red)
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gesellschaft

Jugendlicher übernimmt Mordauftrag: Dreieinhalb Jahre Haft in Köln

Wegen der Übernahme eines bezahlten Mordauftrags ist ein 18-Jähriger vom Landgericht Köln zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Das Gericht sah es am Donnerstag, 11. Juni als erwiesen an, dass sich der in Schweden lebende Angeklagte im September vergangenen Jahres über einen Messengerdienst gegen Geld in unbekannter Höhe hatte anwerben lassen.

Vom Mordauftrag zur Festnahme

Nach Feststellungen des Gerichts war der damals 17-Jährige für den Mordauftrag nach Köln gereist. Er erhielt von seinen Auftraggebern unter anderem eine Schusswaffe, ein Handy und Informationen über den zu Tötenden.
Der Jugendliche begab sich demnach zwischen dem 9. und dem 11. Oktober dreimal zur Anschrift des Opfers, traf dieses aber nicht an.
Am 11. Oktober erfuhr die deutsche Polizei durch schwedische Behörden von dem Plan und nahm den Angeklagten fest, seither sitzt er in Untersuchungshaft.

Gericht weist Ausrede des Täters zurück

Schuldig gesprochen wurde er wegen sogenannten Sichbereiterklärens zu einem Mord sowie Waffenrechtsverstößen. Der Prozess fand laut Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Der schwedische Staatsbürger legte in der Verhandlung demnach ein Teilgeständnis ab. Seinen Angaben nach sollte der Auftrag lediglich darin bestehen, das Opfer durch Beinschüsse zu verletzen.
Das glaubte das Gericht aber nicht – unter anderem wegen des großen Aufwands bei der Tatplanung und der Tatsache, dass das Opfer wenige Wochen später durch Schüsse lebensgefährlich verletzt wurde. (afp/red)
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Um das Klima zu schützen: Dänemark besteuert Ausstoß von Kühen, Rindern und Schweinen


In Kürze:

  • Dänemark ist das weltweit erste Land, das eine Abgabe auf Methanausstoß erhebt.
  • Dänemark hat mehr als 15.000 landwirtschaftliche Betriebe.
  • Bis 2045 sollen rund 1 Milliarde neue Bäume gepflanzt werden.
  • Die Regierung spricht von einem der ambitioniertesten Umweltabkommen in der dänischen Geschichte.

Die dänischen Landwirte müssen ab 2030 eine Steuer auf den Methanausstoß von Rindern und Schweinen bezahlen. Dies hat die Regierung des skandinavischen Landes bereits im November 2024 beschlossen. Die Fraktionen im Parlament einigten sich darüber überparteilich und kündigten finanzielle Unterstützung für die betroffenen Landwirte an.

Teilweiser Ausgleich durch Steuersenkung

Dänemark ist das erste Land weltweit, das eine Steuer auf die von einem Betrieb produzierte Methanmenge erhebt. Sie errechnet sich aus der Anzahl der Tiere und standardisierten Emissionsfaktoren. Grundlage für die Steuer ist der „Green Tripartite Deal“. Darin ist festgelegt, dass Tierhalter ab 2030 pro Tonne CO₂-Äquivalent 300 Kronen (40,14 Euro) zahlen. Der Betrag steigt bis 2035 auf bis zu 750 Kronen. Gleichzeitig senkt die Regierung die Steuerlast für Landwirte deutlich, sodass sie ab 2030 effektiv 120 Kronen und ab 2035 300 Kronen pro Tonne zahlen.
Um das Vorhaben auf den Weg zu bringen, hat die Regierung erstmals in der Geschichte des Landes eine Behörde gegründet, die den alleinigen Zweck hat, ein politisches Abkommen umzusetzen. Es erhielt den Namen „Ministerium für das Grüne Dreierbündnis“. Im Sommer 2024 unterzeichneten Vertreter aus Regierung, Parteien, Landwirtschaft und Naturschutz ein Abkommen für mehr Natur, sauberes Wasser und eine „nachhaltige Transformation der Landwirtschaft“.
Später im Jahr schloss die Regierungskoalition aus Sozialisten, Liberalen und den Moderaten mit der Liberalen Allianz, der Konservativen Volkspartei und den Radikalen Linken ein weiteres politisches Abkommen „zur Umsetzung eines grünen Dänemarks“. Damit wolle sich das Land „als Vorreiter der Energiewende“ positionieren, heißt es auf der Website des Ministeriums weiter. Vier Oppositionsparteien lehnten das Abkommen ab.
Zu den Zielen gehört die Pflanzung von 250.000 Hektar Wald. Das entspricht etwa 1 Milliarde neuer Bäume bis 2045. Die Einrichtung von 21 neuen Nationalparks und der verstärkte Schutz von Gewässern sind ebenfalls vorgesehen. 140.000 Hektar tief liegendes Ackerland, das bei der Bewirtschaftung hohe CO₂-Emissionen verursache, soll in Teilen der Natur überlassen werden.

Milliarden aus EU-Fonds umgewidmet

Neben einer „nachhaltigen Lebensmittelproduktion“ sind eine CO₂-Steuer für Tierhaltung sowie Investitionen von 43 Milliarden Kronen (knapp 5,8 Milliarden Euro) in einen Fonds zur Finanzierung grüner Initiativen vorgesehen.
Auf der Website der dänischen Kommunen findet sich eine Zeitleiste, die den vereinbarten Ablauf dokumentiert. So will die Regierung noch in diesem Jahr einen umfassenden Plan zur Wiederherstellung der Natur vorlegen. Er basiert auf der EU-Naturwiederherstellungsverordnung, welche Definitionen von Schutzgebieten enthält. 20 Prozent der Natur sollen unter Schutz gestellt werden.
Bereits umgesetzte und initiierte Maßnahmen zur Stickstoffreduktion aus den Umstellungsplänen sollen ebenfalls noch in diesem Jahr die Grundlage für Regeln zur Nutzung landwirtschaftlicher Flächen im Jahr 2027 bilden. Diese Regulierung soll gelockert werden, sobald die angestrebte Stickstoffreduktion erreicht ist.
Geld aus Brüssel gibt es für die Umsetzung ebenfalls. So hat die EU-Kommission im Oktober 2025 genehmigt, dass Dänemark rund 5,3 Milliarden Kronen (etwa 709 Millionen Euro) aus EU-Agrarmitteln umwidmet.

Kompromiss trotz großer Meinungsverschiedenheiten

Das Abkommen wird von Regierungsseite als eines der ambitioniertesten Umweltabkommen in der dänischen Geschichte dargestellt. Die Sozialwissenschaftler Jacob Torfing und Eva Sørensen sowie der Journalist und Berater Sigge Winther Nielsen sehen in dem Abkommen weitreichende Perspektiven für die zukünftige Entwicklung der dänischen Demokratie.
Gleichwohl könne das Konzept unter seinem eigenen Gewicht zusammenbrechen, mahnen die drei Autoren. Es müsse mehr Experten und Spezialisten – auch aus der Politikberatung – geben, um den Prozess zu begleiten.
Die Wirtschaftslage und auch die Kommunalwahlen könnten das Projekt zum Scheitern bringen. Die Landwirte müssen für das Land, das sie aufgeben, entschädigt werden. Dadurch sei das Vorhaben auch anfällig für steigende Bodenpreise, unvorhersehbare Verhandlungen und eine unsichere Finanzierung. Vor Kommunalwahlen bestehe zudem die Gefahr, dass lokale Protestbewegungen Druck auf die örtlichen Parteien ausüben, um die Pläne zu stoppen. Sie betonen die Einbindung von Bürgern und lokalen Bewegungen in Diskussionsrunden. Gleichwohl sollten „Bürger nicht darüber entscheiden, ob lokale Landbesitzer ihr Land abtreten sollen“.

Rahmen für Nahrungsmittelproduktion

Der Vorsitzende des dänischen Interessenverbandes für Land- und Lebensmittelwirtschaft (Landbrug & Fødevarer), Søren Søndergaard, zeigte sich zufrieden. Die Vereinbarung stecke den Rahmen für Landwirtschaft und Nahrungsmittelproduktion für viele Jahre ab. Dank der Präsenz von Vertretern aus der Landwirtschaft sei es möglich geworden, die Industrie zu entwickeln, anstatt sie abzubauen. 
Maria Reumert Gjerding, die Präsidentin der Dänischen Gesellschaft für Naturschutz, sagte: „Trotz sehr großer Meinungsverschiedenheiten ist es auch gelungen, einen Kompromiss über eine CO₂-Steuer zu finden, der die Spuren einer umgebauten Lebensmittelindustrie darstellt – auch über das Jahr 2030 hinaus.“ Sie betonte zudem, dass es dank des Abkommens „deutlich mehr Wald, große Feuchtgebiete und viel mehr geschützte Natur in Dänemark“ geben werde. Es gibt jedoch auch Umweltorganisationen, die bemängeln, dass vieles zu langsam vorangehe.
Aus Sicht von Henrik Dalgaard ist die Vereinbarung eine kostspielige Lösung, die Folgen für die dänische Landwirtschaft haben könnte. „Ich müsste meine Maisanbaufläche halbieren und 60 bis 70 Hektar stilllegen“, erklärt der Bauer gegenüber dem Fernsehsender „TV2 Nord“. Dem Bericht zufolge haben sich Landwirte zusammengeschlossen und einen eigenen Modellvorschlag erarbeitet. Die finanziellen Kosten betreffen dabei nicht nur einzelne Landwirte, die Stickstoff in Naturgebiete einleiten, sondern werden gemeinsam und solidarisch getragen.

Landwirtschaft als zweitgrößte Quelle für Emissionen

Der dänische Agrarsektor gilt nach der Energiesparte als die zweitgrößte Quelle von Emissionen im Land, heißt es im 2023 erschienenen „National Inventory Report“. Demnach verursacht die Landwirtschaft etwa 28 Prozent der gesamten Treibhausgasemissionen und ist für mehr als 80 Prozent der Methan- und Lachgasemissionen verantwortlich. Ein großer Teil dieser Emissionen stammt aus der Tierhaltung, heißt es in dem Report weiter. Dänemark hat mehr als 15.000 Viehbetriebe mit Millionen von Kühen, Schweinen und anderen Tieren.
Die hohen Emissionen der Landwirtschaft „können so nicht weitergehen“, sagte Klimaminister Lars Aagaard in einer Stellungnahme zu den vorgeschlagenen CO₂-Reduktionsmaßnahmen. Er fügte hinzu, dass „noch viel Arbeit bevorsteht“, um diese Pläne umzusetzen, zitiert ihn das britische Fachportal „Carbon Brief“. Dass die Maßnahmen des Dreierbündnisses zu einer Einsparung von 1,8 Millionen Tonnen CO₂-Äquivalenten führen könnten, werde Dänemark, dabei helfen, seine Klimaziele bis 2030 zu erreichen, so der damalige Finanzminister Jeppe Bruus. Zudem sei es „ein großer Schritt in Richtung Klimaneutralität bis 2045“.
Prof. Søren Petersen, Bodenmikrobiologe an der Universität Aarhus in Dänemark, ist der Meinung, dass der Plan „zu erheblichen Verringerungen der landwirtschaftlichen Emissionen führen könnte“. Allerdings müsse er korrekt umgesetzt werden. „Das vielleicht größte Hindernis besteht derzeit darin, dass viele Technologien mit Potenzial zur Treibhausgasminderung noch nicht ausreichend dokumentiert sind oder dass die Emissionsquellen stark schwanken und nur schwer zu quantifizieren sind.“
Er weist außerdem darauf hin, dass es oft „schwierig ist, landwirtschaftliche Emissionen zu messen“, und ergänzt: „Wenn wir uns auf Kriterien zur Dokumentation von Emissionen und der Wirkung von Minderungsmaßnahmen einigen können, sehe ich durchaus Potenzial für die Entwicklung verschiedener Technologien. Diese Kriterien müssen auch bei der internationalen Überprüfung der nationalen Emissionsbilanz anerkannt werden. Nur dann können solche Technologien wirksam auf Betriebsebene zum Einsatz kommen.“

Werte basieren auf Schätz- und Modellrechnungen

Bislang basieren die landwirtschaftlichen Treibhausgasemissionen überwiegend auf Schätz- und Modellverfahren. Daher sind sie mit Unsicherheiten verbunden. Das beschreibt auch der Weltklimarat in seinen „Leitlinien für nationale Treibhausgasinventare“. Demnach nutzt er für Methan aus der Tierhaltung Daten zur Energieaufnahme der Tiere sowie Methan-Umwandlungsfaktoren und leitet daraus Emissionsfaktoren pro Tierkategorie ab (Band 4, Kapitel 10). Für Lachgas aus Böden und Düngung erfolgt die Berechnung über Stickstoffflüsse und Emissionsfaktoren anstelle direkter Messungen (Band 4, Kapitel 11). Auch die CO₂-Emissionen und -Aufnahmen im Landnutzungssektor basieren auf Modellierungen von Kohlenstoffbeständen und deren Veränderungen (Band 4, Kapitel 2).
In Deutschland fallen die Reaktionen auf die Vereinbarung und die Einführung einer CO₂-Abgabe auf landwirtschaftliche Emissionen unterschiedlich aus. Umweltverbände wie der Rat für nachhaltige Entwicklung sehen in dem Modell einen möglichen Orientierungspunkt für die Diskussion über eine stärkere Bepreisung von Treibhausgasemissionen in der Landwirtschaft. Der Rat empfiehlt, Erfahrungen des Nachbarlandes in Studien zur Ausgestaltung möglicher deutscher Klimainstrumente einzubeziehen. Dabei seien vor allem  Ausgleichsmechanismen zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen zu prüfen.
Das „Handelsblatt“ beschreibt die dänische Entscheidung als Beispiel dafür, wie sich Klimaschutz in der Landwirtschaft politisch umsetzen lässt. In Fachdebatten wird zudem auf offene Fragen bei der Umsetzung, der Wettbewerbsfähigkeit und der langfristigen Wirkung der Maßnahmen hingewiesen.
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Kontroverse Debatte übers Heizungsgesetz im Bundestag – Linke prüft Klage

Das Heizungsgesetz bleibt hochgradig umstritten: In der ersten Lesung im Bundestag betonten Union und SPD am Donnerstag, 11. Juni die Freiheit der Hauseigentümer bei der Wahl der Heizung.

Kritik am neuen Gebäudeenergiegesetz

Die AfD kritisierte, das Gebäudemodernisierungsgesetzsei de facto „Habecks Heizungshammer durch die Hintertür“.
Grüne und Linke bemängelten einen klimapolitischen Rückschritt und hohe Kosten für Mieter „in der größten Ölkrise aller Zeiten weltweit“. Die Linke prüft eine Klage.
Das Kabinett hat die Reform des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes aus der Zeit der Ampel-Regierung beschlossen.

Das Prinzip der Biotreppe im neuen Gesetz

Der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen soll so langfristig möglich bleiben. Dafür sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu steigenden Anteilen mit Biogas oder Bioöl betrieben werden (Biotreppe).
Um Heizungen im Bestand klimafreundlicher zu betreiben, sollen die Brennstoffhändler zunehmend biogene Stoffe beimischen.
Wirtschaftsministerin Reiche sagte am heutigen Donnerstag im Bundestag, die bisherigen Regelungen seien kompliziert, bürokratisch und wenig flexibel. Mit dem neuen Gebäudemodernisierungssetz gebe der Staat den Weg vor – „die Bürgerinnen und Bürger entscheiden“.
Sie hätten nun „Zeit für Anpassungen“. Reiche betonte, das Gesetz stehe nicht im Gegensatz zur CO2-Reduktion, und verwies auf die „Biotreppe“.

Förderung gesichert, Kritik an Biogas-Kosten

Reiche sagte, die Wärmepumpe werde „in den allermeisten Gebäuden Leittechnologie sein“. Die Förderung für den Einbau „setzen wir fort, das ist fest verabredet“. Steigende Stückzahlen „sollen dazu führen, dass die Preise sinken“.
Der AfD-Abgeordnete Marc Bernhard sagte, das neue Gesetz sei ein „Heizungshammer“ wie das alte Gesetz aus dem Haus des ehemaligen grünen Wirtschaftsministers Robert Habeck.
Die „Biotreppe“ sei ein „faktisches Verbot von Öl und Gas“ – denn Biogas sei nicht in ausreichendem Maß verfügbar und „schon heute dreimal so teuer wie Erdgas“. Er kritisierte, dass die Regierung erst 2030 prüfen will, ob „genügend von dem Biomist da ist“.

Streit um fehlende Akzeptanz

Der SPD-Abgeordnete Helmut Kleeberg rechtfertigte sich dafür, dass die SPD das derzeit noch gültige und von der Partei selbst mit erarbeitete Heizungsgesetz ändert.
Das Heizungsgesetz der Ampel habe „nicht die erforderliche Akzeptanz“ gehabt. 30 Prozent der Haushalte hätten keine Option gesehen, „das zu realisieren“. Der „neue Weg in die Wärmewende“ biete mehr Wahlfreiheit.
Die Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge nannte das Gesetz „jetzt schon gescheitert“. Angesichts der „größten Ölkrise aller Zeiten“ wirke das geplante Gesetz „aus der Zeit gefallen“.
Es sei „das Ergebnis eines völlig überdrehten Furors gegen Robert Habeck“, das Ergebnis einer „Spirale der Wut“.

Mieterbund begrüßt 50/50-Aufteilung

Dröge kritisierte außerdem, Wirtschaftsministerin Reiche habe kleine Unternehmen wie Bäckereien oder Friseursalons „vergessen“ – für sie gibt es nicht wie für Mieterinnen und Mieter eine Kostenbremse, wenn Vermieter eine Öl- oder Gasheizung einbauen. Diese Unternehmen „werden schlichtweg allein gelassen“, kritisierte Dröge.
Laut Gesetzentwurf sollen Vermieter beim Einbau einer Öl- oder Gasheizung 50 Prozent der Kosten tragen, die für die „Biotreppe“, Netzentgelte und CO2-Preis anfallen.
Der Deutsche Mieterbund begrüßte dies – „derzeit tragen Mieterinnen und Mieter im Durchschnitt etwa 70 Prozent dieser Kosten“. In sehr ineffizienten Gebäuden allerdings könne es durch die 50/50-Aufteilung auch zu Mehrbelastungen für Mietende kommen.

Verstoß gegen das Grundgesetz?

Der Mieterbund verlangt daher, dass Vermieter den CO2-Preis vollständig tragen sollen.
Die Sprecherin der Linken für Klimagerechtigkeit, Violetta Bock, nannte den Gesetzentwurf im Bundestag verfassungswidrig. Die Linken-Fraktion prüfe eine Klage.
Aus Artikel 20a des Grundgesetzes ergibt sich laut der Linken-Fraktion ein Verschlechterungsverbot hinsichtlich bestehender Klimaschutzmaßnahmen.
Dies verpflichte den Gesetzgeber, bei jeder Änderung von rechtlichen Vorgaben zu gewährleisten, dass die Alternative zum bestehenden gesetzgeberischen Schutzkonzept die Klimaziele des internationalen und europäischen Rechts im Ergebnis gleich geeignet und wirksam erreichen muss.

Gesetz vor der nächsten Hürde

Auch Umweltverbände haben bereits Klagen gegen das Gesetz angekündigt.
Das Gesetz wird jetzt in den Ausschüssen des Bundestags weiter beraten. Der Bundesrat berät am Freitag über das neue Heizungsgesetz.
Die zuständigen Ausschüsse haben den Gesetzentwurf als „handwerklich mangelhaft“ kritisiert, er führe zu „übermäßiger Bürokratie und Beratungsaufwand“.
Wichtige Fragen des Vollzugs blieben aufgrund der fehlenden Definitionen mehrerer Rechtsbegriffe offen. Auch der Nationale Normenkontrollrat hatte den Entwurf als nicht praxistauglich eingestuft. (afp/red)
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Warken plant mehr Einsparungen für stabile Kassenbeiträge

Das Spargesetz für stabile Beiträge bei den gesetzlichen Krankenkassen soll eine noch größere Finanzlücke schließen als bisher geplant.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sagte nach einer Konferenz mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus den Ländern in Hannover, die Ausgabendynamik bei den Kassen sei nach Zahlen des ersten Quartals höher als bislang erwartet. Dies ergebe ein weiteres Defizit von 3,5 Milliarden Euro.
Im Entwurf, den das Kabinett auf den Weg gebracht hat, habe es einen Puffer von einer Milliarde Euro gegeben, erläuterte die Ministerin.
„Sprich, der Rest muss jetzt dann noch zusätzlich gehoben werden, um Beitragsstabilität zu bekommen.“ Rechnerisch ergibt sich eine Summe von rund 2,5 Milliarden Euro.

Entwurf kommt ins parlamentarische Verfahren

Nähere Angaben zu dafür vorgesehenen Maßnahmen machte Warken zunächst nicht. Dies werde nun im parlamentarischen Verfahren geklärt. Klar sei, dass der Spielraum damit insgesamt „noch etwas verengter“ sei.
Der Entwurf kommt an diesem Freitag in den Bundestag, auch der Bundesrat befasst sich erstmals damit. Unter den Ländern gibt es zahlreiche Einwände gegen vorgesehene Einschnitte vor allem bei den Kliniken.
Warken plant Ausgabenbremsen bei Praxen, Krankenhäusern und der Pharmabranche – aber etwa auch höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern. Dies soll neue Anhebungen der Zusatzbeiträge im kommenden Jahr vermeiden. (dpa/red)
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Gelsenkirchener Millionen-Coup: Erste Klagen starten

Es geht um einen der größten Einbruchs-Coups der deutschen Kriminalgeschichte mit möglicherweise dreistelligem Millionen-Schaden. Nach Weihnachten 2025 drangen Unbekannte in eine Gelsenkirchener Sparkassen-Filiale ein und räumten mehr als 3.000 Schließfächer aus.
Am 11. Juni starten beim Essener Landgericht die ersten beiden Zivilprozesse, in denen geschädigte Kunden volle Haftung von der Bank verlangen. Allein die erste Klägerin fordert fast 400.000 Euro.

Was ist passiert?

Am 29. Dezember 2025 um 3.58 Uhr gibt es bei der Feuerwehr Gelsenkirchen Brandalarm für die Sparkassenfiliale im Stadtteil Buer. Die Einsatzkräfte finden aber keine brennende, sondern eine geknackte Bank.
Unbekannte Täter haben sich während der Weihnachtstage von einer Tiefgarage aus zunächst Zugang zu einem Archivraum verschafft. Von da aus arbeiteten sie sich mit einem Spezialbohrer in den Tresorraum der Bank vor.
Dort brachen sie rund 3.100 Kundenschließfächer auf und verschwanden mit ihrer Beute. Die Polizei spricht zunächst von einem Schaden im mittleren zweistelligen Millionenbereich. Die Höhe der Beute ist aber schwer zu schätzen, da der Inhalt der Schließfächer nur den Eigentümern bekannt ist.
Sie könnte auch wesentlich höher im möglicherweise deutlich dreistelligen Millionenbereich liegen. Von den Tätern, die ihre Tat offensichtlich minuziös vorbereitet haben, gibt es auch nach fast einem halben Jahr keine heiße Spur.

Wer sind die Kläger?

In den Schließfächern lagerten oft Schmuck, größere Summen Bargeld und Gold. Die erste Klägerin hatte dort fast 400.000 Euro deponiert, die aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung stammten und die einzige Altersabsicherung der betroffenen Person darstelle.
Sie sei nun mittellos, sagt ihr Anwalt. Sie sei noch kurz vor der Tat zusammen mit ihrer Tochter am Schließfach gewesen. Diese könne bezeugen, dass das Geld im Fach war.
Beim zweiten Kläger war mehrfach in der Privatwohnung eingebrochen worden, bevor er auf das Bank-Schließfach vertraute.
Jetzt seien nicht nur seine teuren Goldmünzen weg, sondern auch die Eheringe seiner Großeltern – unersetzlicher Familienschmuck – gemeldeter Schaden fast 49.000 Euro. „Ich habe geheult vor Wut“, sagte der 63-Jährige bei einem Pressetermin.
Für beide Kläger und für Hunderte weitere Geschädigte, die ebenfalls vor Gericht ziehen wollen, gilt gleichermaßen: Die Haftung der Sparkasse ist laut dem Schließfachvertrag auf 10.300 Euro beschränkt, falls nicht ausdrücklich zusätzlicher Versicherungsschutz vereinbart wurde.
Dagegen geht der Klägeranwalt Daniel Kuhlmann vor. Mehrere Anwaltskollegen bereiten ebenfalls Verfahren vor, um höhere Entschädigungen für ihre Mandanten zu erreichen. Viele Sparkassenkunden sind wütend – sie fühlen sich um ihre Ersparnisse gebracht.

Warum soll die Sparkasse zahlen?

Die Kläger fordern unbegrenzte Haftung und werfen der Sparkasse schwere Versäumnisse bei der Sicherung des Tresorraums vor. Wegen ihres fahrlässigen Verhaltens hafte sie in vollem Umfang, sagt der Klägeranwalt.
Kuhlmann stützt sich dabei auf ein von ihm beauftragtes Gutachten des renommierten Sicherheitsexperten Sascha Puppel aus Erkelenz. Demnach sei das Geld in der Bank nicht im „branchenüblichen Umfang nach dem Stand der Technik“ geschützt worden.
Kuhlmann versteht darunter etwa eine Videoüberwachung nicht nur des Tresorraumes, sondern auch des Parkhauses und eine Sicherung der Brandschutztür, über die die Täter in die Sparkassenräume gelangten.
Es habe offensichtlich auch keine regelmäßigen Patrouillengänge rund um den Tresorraum gegeben, wirft er der Bank vor. Selbst nach einem ersten Feueralarm in der Sparkasse seien die Täter unentdeckt geblieben – die ebenfalls alarmierten Wachleute zogen wieder ab.

Was sagt die Sparkasse?

Die Sparkasse weist die Vorwürfe strikt zurück. Im Vorfeld hat sie immer wieder pauschal auf ihrem Standpunkt beharrt, dass der Tresor nach dem anerkannten Stand der Technik gesichert gewesen sei. Presseanfragen nach Details zum Thema Sicherheit im Tresorraum blockte sie dabei monatelang ab.
Kein Außenstehender bekam den Raum zu sehen, nicht einmal die wenigen Kunden, deren Fächer nicht geknackt worden sind. Sie können sich ihr Eigentum abholen, aber nicht im Tresorraum. Die Wertsachen werden unter notarieller Aufsicht herausgeholt und an einem anderen Ort übergeben.
Die Sparkasse argumentiert außerdem, dass die Einbrecher ja Zehntausende Gegenstände aus den Schließfächern im Tresorraum zurückgelassen haben – darunter auch durchaus werthaltige Dinge.
Die Zuordnung und Rückgabe an die rechtmäßigen Besitzer benötige viel Zeit. Solange sie nicht abgeschlossen sei, könnten die Kläger gar nicht wissen, wie hoch ihr tatsächlicher Schaden ist. Es sei ja immerhin möglich, dass die von ihnen als fehlend gemeldeten Wertsachen zum Teil oder vollständig im Tresorraum zurückgeblieben seien.

Was ist vom Prozess zu erwarten?

Es handelt sich um zwei Zivilprozesse. Es geht dabei „nur“ um Geld, nicht um Straftaten und ihre Sühne – logischerweise, denn die Täter sind ja noch flüchtig. Am Anfang des Zivilprozesses steht eine Güteverhandlung.
Der Vorsitzende Richter fragt die Bereitschaft zu einem Vergleich ab. Diese dürfte angesichts der hohen Summen, die auf dem Spiel stehen, äußerst gering sein.
Anwalt Kuhlmann, der nach eigenen Angaben rund 650 Mandanten vertritt, möchte am liebsten eine Musterlösung erreichen, die dann ohne neue Prozesse auf seine anderen Mandanten übertragen werden kann. Auch dazu dürfte die Bereitschaft der Bank eher gering sein.
Terminiert sind zwei Verhandlungen mit 30 Minuten Abstand hintereinander – eine abschließende Lösung der komplexen Fragen scheint in der knappen Zeit wenig wahrscheinlich. Ob weitere Termine bestimmt werden, entscheidet das Gericht unter Leitung des Vorsitzenden.

Wie lange dauert das alles?

So unsicher der Ausgang der Verfahren auch ist – eins scheint ziemlich klar: Es wird wohl Jahre dauern bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung.
Bei einem vergleichbaren Sparkassen-Einbruch in Norderstedt bei Hamburg im August 2021 mit mehr als 600 ausgeräumten Schließfächern dauerte es fast zwei Jahre bis zu einer ersten Entscheidung beim Landgericht Hamburg zugunsten einer höheren Kunden-Entschädigung.
Dann folgten Berufung, Gutachten und Gegen-Gutachten und Ende Mai dieses Jahres – also nach fast fünf Jahren – hob das OLG die Landgerichtsentscheidung wieder auf. Gegen die Entscheidung ist keine Revision möglich, der Prozess könnte aber trotzdem weitergehen: Der klagende Anwalt hat Nichtzulassungsbeschwerde angekündigt. (dpa/red)
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Kleinkind geschlagen und geschüttelt: 22-Jähriger wegen Totschlags verurteilt

Nach dem Tod eines zweijährigen Kindes durch Schläge und Schütteln ist der ehemalige Lebensgefährte der Kindsmutter erneut zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden.
Das Landgericht Trier sprach den mittlerweile 22-Jährigen am Donnerstag, 11. Juni des Totschlags schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Es verurteilte den zur Tatzeit Heranwachsenden zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren.

Die Hintergründe des Falls

Die Mutter hatte dem Angeklagten das Kleinkind im Juli 2024 während eines Arzttermins zur Betreuung überlassen. Als es unruhig wurde, schlug er es und schüttelte es etliche Mal für mehrere Sekunden massiv. Das Kind erlitt dadurch unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma und starb sechs Wochen später.
Im Januar 2025 wurde der Angeklagte wegen Totschlags in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt.
Der leibliche Vater des Kindes, der als Nebenkläger aufgetreten war, legte daraufhin Revision ein. Aus seiner Sicht wurde nicht hinreichend geprüft und erörtert, ob sich der Angeklagte des Mordes aus niedrigen Beweggründen schuldig gemacht habe.
Dem gab der Bundesgerichtshof Recht, so dass erneut vor dem Landgericht Trier verhandelt werden musste. (afp/red)
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gesellschaft

So präsentiert sich Ehrengast Tschechien auf der Buchmesse

Ehrengastland Tschechien will nicht nur seine Literatur während der Frankfurter Buchmesse im Oktober präsentieren: Geplant ist ein ganzes Jahr der tschechischen Kultur, wie die Organisatoren des Gastland-Auftritts in der Deutschen Nationalbibliothek ankündigten.
Rund 100 Veranstaltungen – auch zu anderen Kunstgattungen – sollen in Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein stattfinden.
Die 78. Frankfurter Buchmesse ist vom 7. bis zum 11. Oktober für das Publikum geöffnet. Rund 75 Autoren aus Tschechien würden dafür anreisen, wie der Programmdirektor des tschechischen Ehrengastauftritts, Martin Krafl, ankündigte. 212 Bücher aus Tschechien seien anlässlich der Messe neu in deutscher Übersetzung erschienen.

„Ein Land an der Küste“

Der Ehrengastauftritt steht unter dem Motto „Tschechien: ein Land an der Küste“ – ein Titel, der absichtlich für Verwirrung sorgen soll, wie die Organisatoren erklärten.
Buchmessen-Direktor Juergen Boos, für den 2026 die letzte Messe sein wird, interpretierte das Shakespeare-Zitat als „eine Küste, an der Sprache, Geschichten und Ideen anlanden“. Krafl sprach von „Wellen der Inspiration“ und „Gedanken, die zu neuen Ufern aufbrechen“.
Dieser poetische Ansatz soll sich auch im Ehrengast-Pavillon spiegeln, wie das verantwortliche Architekturbüro berichtete. Die 2.300 Quadratmeter große Ausstellungshalle werde „in eine verspielte und verträumte Landschaft“ verwandelt.
Runde, aufblasbare Elemente unterschiedlicher Größen dienen als Raumteiler, Sitzgelegenheiten und Leinwände zugleich. Aus einem Leuchtturm und Bojen heraus werden mit Hilfe von KI Zitate tschechischer Literatur projiziert. Ein Roboter soll live Comics zeichnen. (dpa/red)
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deutschland

Deutscher Ethikrat: Social-Media-Verbot ist keine Lösung

Ein gesetzliches Mindestalter für Soziale Medien und pauschale Verbote sind nach Ansicht des Deutschen Ethikrats „nicht geeignet“, um den Herausforderungen der digitalen Welt zu begegnen. Stattdessen sei ein ausgewogenes Schutzkonzept nötig, das die Risiken sämtlicher digitaler Angebote berücksichtigt, erklärte der Ethikrat.
In seiner Stellungnahme beschäftigen sich die Fachleute unter anderem auch mit Smartphones an Schulen und der Rolle der Eltern.

Mindestalter keine Lösung

„Kinder und Jugendliche wachsen heute mit vielen digitalen Angeboten auf, die eine wichtige Rolle bei der Erfüllung ihrer Kommunikations- und Informationsbedürfnisse spielen“, sagte der Vorsitzende des Ethikrats, Helmut Frister. Es gehe um das Kindeswohl, und das schließe auch gesellschaftliche Teilhabe mit ein.
Dabei sei aber wichtig, den nötigen Schutz junger Menschen mit ihren Interessen und der Befähigung für digitale Angebote in Ausgleich zu bringen.
Dafür sei ein gesetzliches, umfassendes Mindestalter für Soziale Medien aus Sicht des Ethikrats aber „nicht geeignet“. Keine Beschränkung sei komplett unumgänglich und viele junge Menschen seien kompetent darin, sie zu umgehen.

Ethikrat für umfassenderes Schutzkonzept

Ohnehin greife der Fokus auf Soziale Medien zu kurz, warnte das Gremium. Denn Risiken wie Sucht, Gewalterfahrungen und Cybermobbing gingen von Inhalten und Funktionen aus, die es nicht nur dort gebe, sondern etwa auch bei Streamingdiensten und frei zugänglichen Messengern.
Außerdem nutzten viele Kinder und Jugendliche bereits KI wie Chatbots und Bildgeneratoren und diese seien noch unzureichender reguliert. Ein Mindestalter für Soziale Medien ignoriere diese Gefahren und berge das Risiko, dass sich Kinder und Jugendliche verstärkt diesen Angeboten zuwendeten.
Nötig sei also ein umfassendes Schutzkonzept, und dafür bilde das EU-Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) zur Regulierung von Plattformen bereits eine gute Grundlage. „Die Vorgaben, um Gefahren für Kinder und Jugendliche im Netz zu reduzieren, müssen aber noch wesentlich effektiver umgesetzt und Anbieter stärker in die Pflicht genommen werden“, sagte Frister dazu.

Mehr Einsatz der Eltern

Grundsätzlich komme den Familien und Eltern eine große Verantwortung zu und diese Erziehungsfreiheit müsse der Staat „respektieren und unterstützen“, forderte der Ethikrat.
Eltern bräuchten aber leicht zugängliche, seriöse Informationen über Gefahren im Netz und „bessere technische Werkzeuge“, mit denen sie die Aktivitäten ihrer Kinder begleiten könnten, etwa Apps zur Bildschirmzeit und zum Kinderschutz.
Nicht zuletzt müssten auch die jungen Menschen stärker einbezogen werden – von den Eltern selbst, aber auch bei politischen Entscheidungen. Der Ethikrat spricht sich außerdem dafür aus, dass die private Nutzung digitaler Endgeräte an Schulen „weitgehend eingeschränkt werden“, so wie es bereits in einigen Ländern gelte.

Klöckner: Flucht in die digitale Parallelwelt verhindern

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU), die den Ethikrat um die Stellungnahme gebeten hatte, sagte ebenfalls, digitale Medien seien „mittlerweile ein selbstverständlicher Teil beim Aufwachsen junger Menschen“.
Das habe auch Schattenseiten, dazu gehörten auch „digitale Ausgrenzung, problematische Schönheitsideale und auch die Gefahr von Radikalisierung“. Viele flüchteten sich in eine digitale Parallelwelt. Es bestehe Handlungsbedarf.
Parallel arbeitet derzeit eine von Familienministerin Karin Prien (CDU) eingesetzte Kommission an an Empfehlungen für einen besseren Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt. Ende Juni will das Gremium konkrete Handlungsempfehlungen vorstellen und im September einen Abschlussbericht vorlegen. (afp/red)
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wirtschaft

Tante Enso erhält Freigabe für Kauf von 36 Tegut-Märkten

Die Smart-Store-Kette Tante Enso darf 36 Tegut-Supermärkte von der Genossenschaft Migros Zürich übernehmen. Das Bundeskartellamt hat den Erwerb freigegeben.
Die betroffenen Standorte befinden sich überwiegend in ländlichen Regionen in Hessen, Thüringen und Nordbayern. Der bisherige Tegut-Eigentümer Migros hatte im März angekündigt, sich aus Deutschland zurückzuziehen und die Kette verkaufen zu wollen.
Kartellamtspräsident Andreas Mundt begründete die Entscheidung so: „Tante Enso verfügt bislang über eine vergleichsweise geringe Marktstellung im Lebensmitteleinzelhandel und ist vor allem in ländlichen Regionen tätig.“
Tante Enso betreibt bereits zahlreiche Mini-Supermärkte in Deutschland, unter anderem in Wörlitz. (Archivbild)

Tante Enso betreibt bereits zahlreiche Mini-Supermärkte in Deutschland, unter anderem in Wörlitz. (Archivbild)

Foto: Heiko Rebsch/dpa

Die Übernahme stärke einen kleineren Wettbewerber in einem Markt, der von wenigen großen Unternehmensgruppen geprägt werde. Zugleich könne sie die Nahversorgung in den betroffenen Regionen sichern.

Marke Tegut verschwindet

Das Unternehmen Tante Enso mit Sitz in Bremen betreibt deutschlandweit knapp 90 halbautomatisierte Mini-Supermärkte – vor allem im ländlichen Raum. 2025 setzte die Gruppe laut Kartellamt rund 40 Millionen Euro um. Die Märkte sind rund um die Uhr geöffnet, nur zu bestimmten Zeiten ist Personal vor Ort.
Die Marke Tegut soll aufgegeben werden. Unklar ist, wie viele Standorte bestehen bleiben. Rund 200 Tegut-Supermärkte will der Lebensmitteleinzelhändler Edeka übernehmen, die Rewe-Gruppe bis zu 40 Filialen.
Die Transaktionen bedürfen ebenfalls der Zustimmung der Wettbewerbshüter. Bei Edeka läuft die Frist für das Hauptprüfverfahren noch bis Ende August, bei Rewe bis Ende September.
Tegut wurde 1947 in Fulda gegründet. Anfang 2013 übernahm Migros die Kette, die in sechs Bundesländern vertreten ist. Die meisten Märkte befinden sich in Hessen. Laut Migros gibt es etwa 340 Tegut-Filialen, inklusive der 40 „Teo“-Minimärkte. Knapp 7.500 Menschen sind bei Tegut beschäftigt. (dpa/red)
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deutschland

Wirtschaftsstudie zeichnet düsteres Bild vom deutschen Sozialstaat

Eine starke Belastung des Faktors Arbeit sowie vergleichsweise hohe Sozialbeiträge – Deutschland zahlt einer Studie zufolge in allen Sozialversicherungen überdurchschnittlich viel für vielfach nur mittelmäßige Ergebnisse.
Eine neu veröffentlichte Prognos-Studie im Auftrag der wirtschaftsnahen Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) legt auf Basis internationaler Vergleichsdaten offen, dass alle drei Säulen der Sozialversicherung – Rente, Gesundheit und Pflege – dringend struktureller Reformen bedürfen.

Der Handlungsspielraum ist weg

Der Reformbedarf war laut Prognos bereits im Jahr 2000 mit hoher Zuverlässigkeit absehbar. „Was sich verändert hat, ist nicht die Prognose – sondern der verlorene Handlungsspielraum.“
Die Koalition müsse „bis zur Sommerpause“ den Mut haben, entschlossene Reformen anzustoßen, „wenn sie das Sozialsystem insgesamt retten will“.
„Deutschland leistet sich beim Sozialstaat Rekordausgaben – und erzielt im internationalen Vergleich allenfalls Mittelmaß“, erklärte INSM-Geschäftsführer Thorsten Alsleben.
„Die deutschen Sozialversicherungen werden ohne Reformen immer teurer und wirken damit wachstumshemmend, wodurch die Lage weiter verschärft wird – ein Teufelskreis, den nur grundlegende Reformen durchbrechen können.“ Notwendig seien „mehr Eigenbeteiligung, mehr Kapitaldeckung und bei den Leistungen eine Fokussierung aufs Wesentliche“.

Rentenbeiträge deutlich über dem OECD-Durchschnitt

In der gesetzlichen Rentenversicherung liege Deutschland mit einem Beitragssatz von 18,6 Prozent deutlich über dem Durchschnitt der 38 Mitgliedstaaten der OECD, heißt es in der Studie. Dieser liegt demnach bei 16,0 Prozent.
Zugleich liege das Rentenniveau in Deutschland bei 42,1 Prozent, und damit unter dem OECD-Durchschnitt von 43,0 Prozent.

Altersvorsorge gravierend unterentwickelt

Noch gravierender sei das Defizit bei der privaten Altersvorsorge: Mit einem Altersvorsorgevermögen von lediglich 6,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) gehöre Deutschland zu den am schlechtesten kapitalgedeckten Rentensystemen der OECD – der Schnitt liegt bei 95,2 Prozent.
Ohne den Ausbau einer kapitalgedeckten Säule droht dem System mit dem Renteneintritt der Babyboomer eine zusätzliche Belastungswelle: Die Deutsche Rentenversicherung erwartet einen Anstieg des Beitragssatzes auf 19,8 Prozent bis 2028 und auf 21,2 Prozent bis 2040.

Gesundheit in „struktureller Schieflage“

In der Gesundheit gibt Deutschland der Studie zufolge mit 12,3 Prozent des BIP mehr aus als jedes andere EU-Land und liegt unter allen OECD-Ländern nur hinter den USA.
Trotzdem bewege sich Deutschland bei Lebenserwartung und vermeidbarer Sterblichkeit nur im OECD-Mittelfeld. Die Ursache sei „eine strukturelle Schieflage zwischen zu vielen Krankenhäusern mit zu wenig Fällen und einer unterentwickelten Primärversorgung“.
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung haben sich seit 1995 fast verdreifacht – von 124 Milliarden auf 352 Milliarden Euro (2025). Mehr Effizienz statt mehr Einnahmen müsse die Devise lauten, urteilen die Prognos-Autoren.

Pflege vor Kollaps

Die Soziale Pflegeversicherung steht laut der Studie vor dem strukturellen Kollaps. Die Zahl der Pflegebedürftigen ist seit 2015 auf 5,7 Millionen gestiegen. Eigenanteile von über 3.200 Euro pro Monat im ersten Heimaufenthaltsjahr überforderten immer mehr Betroffene; ein wachsender Anteil der Heimbewohner sei auf Sozialhilfe angewiesen.
Der demografische Wandel allein erkläre die Überforderung des Pflegesystems aber nur zu einem kleinen Teil. Wesentlicher Treiber sei hingegen die massive Ausweitung der Leistungsberechtigten im Zuge des zweiten Pflegestärkungsgesetzes von 2017 gewesen.
Der demografische Wandel wird das Finanzierungsproblem in den Sozialsystemen der Studie zufolge weiter verschärfen.
So stieg der Altenquotient – also die Zahl der Über-65-Jährigen je 100 Menschen im Erwerbsalter – seit 2000 von 26,8 auf 38,8 im Jahr 2024. Mit dem vollständigen Renteneintritt der Babyboomer wird er laut Studie bis 2037 weiter auf 50,9 zulegen. (afp/red)
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Ministerium stellt Senderdaten des Buckelwals vor

Bisher hatte es keine Informationen zu den Daten des Senders am „Timmy“ genannten Buckelwal gegeben – morgen um 10 Uhr will das Schweriner Umweltministerium nun eine Auswertung vorstellen.
Die Daten ermöglichten einen Einblick in die Bewegungen des Wales nach seiner Freisetzung am 2. Mai und lieferten wichtige Erkenntnisse für die Gesamtbewertung des Falls, teilte das Ministerium mit.
Im Mittelpunkt stehen:
  • die Auswertung der Ortungsdaten des Satellitensenders,
  • die Bewegungen des Wales nach seiner Freisetzung,
  • die Einordnung der vorliegenden Untersuchungsergebnisse.
Umweltminister Till Backhaus (SPD) will die Auswertung vorstellen. Der Buckelwal erhielt den Sender, kurz bevor er in die Nordsee gesetzt wurde.
Das Tier hatte lange vor der mecklenburgischen Küste vor der Insel Poel gelegen. Eine Privatinitiative transportierte den Wal mit einem Lastkahn Richtung Nordsee und setzte ihn etwa 70 Kilometer von Skagen entfernt im Skagerrak aus.
Das Tier wurde kurz darauf tot vor der dänischen Insel Anholt angespült. Nach einer Obduktion gab Dänemark keine konkrete Ergebnisse zur Todesursache bekannt. Die Überreste des Tieres werden in Dänemark unter anderem zu Biodiesel verwertet. (dpa/red)