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Fünf Polizisten in Hannover vorläufig des Dienstes enthoben

Wegen dienstrechtlicher Ermittlungen sind fünf Beamte der Polizeidirektion Hannover vorläufig des Dienstes enthoben worden. Betroffen seien vier Polizeivollzugsbeamte und eine Polizeivollzugsbeamtin, teilte die Polizeidirektion mit.
Gegen zwei weitere Polizeibeamte seien wegen verschiedener dienstrechtlicher Verstöße ebenfalls Disziplinarverfahren eingeleitet worden. Sie seien in andere Dienstbereiche der Polizeidirektion umgesetzt worden.

Auch strafrechtliche Verstöße festgestellt

Im Zuge der Ermittlungen seien auch strafrechtliche Verstöße festgestellt worden. Gegen die betroffenen Personen seien entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Nähere Angaben zu den konkreten Tatvorwürfen machte die Polizei aus ermittlungstaktischen und rechtlichen Gründen nicht. Die Disziplinarverfahren seien zum Teil bis zum Abschluss der strafrechtlichen Ermittlungen ausgesetzt worden.
„Die Vorwürfe treffen uns als Polizeibehörde und beschädigen das Vertrauen, das die Menschen zu Recht in uns setzen“, sagte Hannovers Polizeipräsidentin Gwendolin von der Osten. Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, wäre dies laut der Polizeipräsidentin nicht nur ein möglicher Verstoß gegen geltendes Recht, sondern auch gegen die Werte und Maßstäbe der Polizei.

Bis zum Abschluss der Ermittlungen gelte die Unschuldsvermutung

Die Behörde werde notwendige rechtliche und disziplinarrechtliche Konsequenzen ziehen. Zugleich gelte bis zum Abschluss der Ermittlungen die Unschuldsvermutung.
Die Polizeidirektion Hannover arbeitet nach eigenen Angaben eng mit den zuständigen Ermittlungsbehörden zusammen. Über wesentliche Entwicklungen wolle die Behörde informieren, soweit dies rechtlich zulässig sei. (dpa/red)
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Vergewaltigung und sexueller Missbrauch: 39-jähriger Berliner Lehrer zu Haftstrafe verurteilt

Weil er eine Schülerin vergewaltigt und mehrere weitere Jugendliche missbraucht haben soll, ist ein Berliner Lehrer zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden.
Das Landgericht der Hauptstadt sprach den 39-Jährigen der Vergewaltigung, des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen in 19 Fällen, des sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen in 16 Fällen sowie des Besitzes jugendpornographischer Inhalte schuldig, wie eine Sprecherin mitteilte.

Tatort: Gartenlaube

Laut Anklage missbrauchte der Lehrer drei seiner damals 16 und 17 Jahre alten Schülerinnen sexuell. Dabei nutzte er aus Sicht der Staatsanwaltschaft seine Stellung als Autoritätsperson beziehungsweise die familiäre Notlage einer Schülerin bewusst aus. Darüber hinaus vergewaltigte er 2018 ein 15-jährigen Mädchen. Alle Taten beging er laut Anklage in seiner Gartenlaube.
Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess, der bereits am Freitag zu Ende ging, eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren gefordert. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Die Nebenklägerinnen forderten Freiheitsstrafen beziehungsweise stellten die Strafhöhe in das Ermessen des Gerichts. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (afp/red)
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Nach Angriff in Essener Berufskolleg: Schüler als islamistischer Messerangreifer vor Gericht

Mit dem Messer in den Heiligen Krieg: Ein Schüler eines Berufskollegs soll in Essen islamistisch motivierte Messerattacken verübt haben. Jetzt begann der Prozess gegen den inzwischen 18 Jahre alten Angeklagten im Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichts.
Die Bundesanwaltschaft wirft ihm dreifachen versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung vor. Der junge Mann soll am 5. September 2025 mehrfach auf seine 45-jährige Klassenlehrerin eingestochen und sie lebensgefährlich verletzt haben. Der Frau gehe es nach wie vor nicht gut, sagte deren Nebenklage-Vertreterin.

Die Opfer: Klassenlehrerin, Hausmeister, Obdachloser

Auch einen Hausmeister an einer Grundschule und einen Obdachlosen an einer Bushaltestelle soll der junge Kosovar angegriffen haben. Danach habe er „als eine Art Höhepunkt“ seiner Anschlagsplanung möglichst viele Juden töten wollen, aber keine gefunden, als er zweimal an der Alten Synagoge in Essen erschien und nach ihnen Ausschau gehalten habe, sagte eine Vertreterin der Bundesanwaltschaft. Da sich der Hausmeister wehrte, habe der Verdächtige ihn nicht mit dem Messer verletzen können.
Alle Opfer überlebten, trugen aber teils schwere Verletzungen davon. Mehrere hundert Schüler und Lehrer mussten viereinhalb Stunden im Berufskolleg ausharren, bevor sie es verlassen konnten. Viele Eltern warteten in großer Sorge vor dem von der Polizei abgeriegelten Gebäude.

Anklage sieht islamistisch motivierten Überzeugungstäter

Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft waren die Taten islamistisch motiviert: Der damals 17-Jährige sei als überzeugter Islamist gegen vermeintliche Ungläubige in den Dschihad gezogen. Eine Auswertung von Datenträgern hatte nach der Tat Hinweise auf Islamismus als Tatmotiv ergeben. Der Jugendliche soll entsprechende Videos angefertigt haben.
Eine Woche nach den Attacken hatte die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. „Bei den Angriffen handelte der Beschuldigte aus einer radikal-islamistischen Überzeugung heraus, die sich gegen die freiheitliche Gesellschaftsform in Deutschland richtet“, hatte die Karlsruher Behörde mitgeteilt.

Mit Schuss ins Gesicht gestoppt

Um seinen Märtyrertod zu provozieren, sei der Verdächtige schließlich in einem Park in der Nähe des Essener Hauptbahnhofs mit vorgehaltenem Messer auf Polizisten zugelaufen, hatte die Bundesanwaltschaft mitgeteilt. Durch einen Schuss wurde er gestoppt und im Gesicht verletzt; er musste operiert und auf einer Intensivstation behandelt werden. Der Wuppertaler Verteidiger des Angeklagten wollte vor Prozessbeginn keine Stellungnahme zu den Anklagevorwürfen abgeben.
Noch vor Verlesung der Anklage schloss das Gericht die Öffentlichkeit für den Rest des Prozesses einschließlich Urteilsverkündung aus. Ausschlaggebend sei, dass der Angeklagte zur Tatzeit Jugendlicher war, sagte der Vorsitzende Richter. Für das Verfahren sind bis 9. September 13 Verhandlungstage angesetzt. (dpa/red)
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Sechs brennende Autos auf Firmengelände: Ermittlungen wegen Brandstiftung

Auf dem Gelände eines Telekommunikationsunternehmens in Berlin-Lichtenberg sind in der Nacht zu Montag sechs Firmenautos in Brand geraten.
Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts der Brandstiftung, wie die Beamten in der Bundeshauptstadt am Montag mitteilten. Ein Passant bemerkte demnach gegen 01.50 Uhr Feuer auf dem eingezäunten Betriebsgelände und alarmierte die Feuerwehr. Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand.
 

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Die Autos hätten bereits in Vollbrand gestanden, hieß es weiter. Die Einsatzkräfte konnten das Feuer löschen. Zu den Hintergründen lagen zunächst keine Angaben vor. Die weiteren Ermittlungen übernahm ein Brandkommissariat des Landeskriminalamts. (afp/red)
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Sechs brennende Autos auf Firmengelände: Ermittlungen wegen Brandstiftung

Auf dem Gelände eines Telekommunikationsunternehmens in Berlin-Lichtenberg sind in der Nacht zu Montag sechs Firmenautos in Brand geraten.
Die Polizei ermittelt wegen des Verdachts der Brandstiftung, wie die Beamten in der Bundeshauptstadt am Montag mitteilten. Ein Passant bemerkte demnach gegen 01.50 Uhr Feuer auf dem eingezäunten Betriebsgelände und alarmierte die Feuerwehr. Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand.
 

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Vergewaltigungsprozess: Vier Jahre Haft für Marius Borg Høiby

Der Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit, Marius Borg Hoiby, ist wegen Vergewaltigung zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Ein Gericht in Oslo befand den 29-Jährigen am Montag wegen zwei der vier ihm zur Last gelegten Vergewaltigungen schuldig. In das Hafturteil flossen außerdem Gewalt gegen eine seiner früheren Freundinnen, Drohungen sowie Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung ein.
Das Urteil trifft Hoiby und seine Mutter in einer schwierigen Zeit: Mette-Marit, bei der 2018 eine seltene Form von Lungenfibrose diagnostiziert worden war, wartet derzeit auf eine Spender-Lunge. Der Gesundheitszustand der 52-Jährigen hatte sich jüngst deutlich verschlechtert. Hoibys Verteidiger war dennoch mit dem Antrag gescheitert, seinen Mandanten vor der Urteilsverkündung aus der Untersuchungshaft zu entlassen.
Hoiby hatte im Februar und März wegen 40 Anklagepunkten vor Gericht gestanden, unter anderem wegen der Vergewaltigung von vier Frauen, die zum Tatzeitpunkt schliefen oder bewusstlos waren. Zudem wurde dem 29-Jährige zur Last gelegt, mehrere Ex-Freundinnen körperlich und psychisch misshandelt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre und sieben Monate Haft für Hoiby gefordert. Sein Verteidiger verlangte dagegen Freispruch bei den am schwersten wiegenden Anklagepunkten.
Hoiby ist Mette-Marits Sohn aus einer früheren Beziehung vor ihrer Hochzeit mit Kronprinz Haakon. Er gehört formell nicht dem Königshaus an. (afp/red)
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Sexualverbrechen in Halle: Jugendliche zwischen 13 und 16 Jahren unter Verdacht

Nach mutmaßlichen Sexualstraftaten gegen Mädchen ermittelt die Polizei in Halle in Sachsen-Anhalt gegen vier Jugendliche im Alter von 13 bis 16 Jahren.
Mutmaßlicher Tatort sei am Samstagabend eine Wohnung im südlichen Stadtgebiet gewesen, teilte die örtliche Polizei am Sonntag mit. Zwei der Opfer kamen demnach zur stationären Behandlung ins Krankenhaus.
Drei bereits strafmündige Verdächtige wurden nach Angaben der Beamten vorläufig festgenommen und befanden sich zunächst in Gewahrsam.
Die Ermittlungen unter anderem zu Tathintergründen und den genauen Abläufen des Geschehens würden mit „hoher Priorität“ geführt.
Laut Polizei trugen sich die Taten nach derzeitigem Erkenntnisstand am Samstagabend in der Wohnung eines Mehrfamilienhauses zu.
Die Rede war von „einem schweren Sexualdelikt zum Nachteil mehrerer Mädchen“. Genauere Angaben machten die Beamten unter Verweis auf den Opferschutz und die noch laufenden Ermittlungen nicht.
Zwei Mädchen wurden laut Polizeiangaben stationär in einem Krankenhaus in Halle aufgenommen und medizinisch versorgt. Zwei weitere Geschädigte seien ambulant behandelt worden, teilten die Ermittler mit.
Es liefen Untersuchungen auf Alkohol oder bewusstseins- und willensbeeinflussende Substanzen. Rechtsmedizinisch seien außerdem Spuren gesichert worden.
Die Strafmündigkeitsgrenze liegt in Deutschland bei 14 Jahren. Jüngere Menschen gelten im strafrechtlichen Sinne als noch nicht schuldfähig.(afp/red)
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Entwarnung nach Bombendrohung in Konstanz

Nach einer Bombendrohung sind ein 24-Stunden-Flohmarkt und der Bahnhof in Konstanz wieder freigegeben. Bei Durchsuchungen sei eine verdächtige Tasche gefunden worden, wie eine Sprecherin der Polizei mitteilte. Nach umfassender Überprüfung gab das Landeskriminalamt am Mittag aber Entwarnung.
Die Bereiche an der Grenze zu Kreuzlingen in der Schweiz waren am frühen Morgen evakuiert worden und mehrere Stunden gesperrt. Weil die Sperrung auch den Bahnhof betraf, war ein Schienenersatzverkehr eingerichtet worden.

Am Morgen wegen unklarer Bedrohungslage geräumt

Am frühen Morgen hatte die Polizei von einer unklaren Bedrohungslage gesprochen, später bestätigte die Behörde, dass es sich um eine Bombendrohung handelte. Gegen 2 Uhr hatte demnach ein anonymer
Hinweisgeber bei der Polizei in Konstanz angerufen und in mehreren Telefonaten vor Bomben auf dem Flohmarkt gewarnt.
Daraufhin sperrte die Polizei den Bereich und durchsuchte ihn mit Sprengstoff-Spürhunden. Nach Überprüfung der verdächtigen Tasche schloss der Entschärfungsdienst schließlich eine Gefahrenlage aus. Die Ermittlungen dauern laut Polizei aber noch an. (dpa/red)
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Zehn Jahre nach Brückeneinsturz von A7 immer noch Verfahren

Zehn Jahre nach dem Einsturz einer Autobahnbrücke bei Schweinfurt mit einem Toten ist die juristische Aufarbeitung des Unglücks bislang nicht abgeschlossen.
Allein beim Landgericht Schweinfurt seien noch ein Strafverfahren und drei Zivilverfahren anhängig, in denen es etwa um Schadenersatz und Schmerzensgeld für die Opfer gehe, teilte eine Gerichtssprecherin mit.
Insgesamt waren am Landgericht vier Männer unter anderem wegen fahrlässiger Tötung angeklagt – drei Prüfingenieure und ein Statiker.
Am 15. Juni 2016 war das Traggerüst für die neue Schraudenbach-Talbrücke auf der Autobahn 7 nahe Werneck im Norden Bayerns eingestürzt, als gerade 1.500 Tonnen Beton eingefüllt waren. Etliche Männer fielen mehr als 20 Meter in die Tiefe. Ein Bauarbeiter starb, es gab 14 Verletzte. Die meisten Geschädigten kommen nach Gerichtsangaben aus Kroatien.

Zweimal Haftstrafe

Die Strafprozesse gegen drei Angeklagte sind mittlerweile rechtskräftig abgeschlossen. Das Landgericht Schweinfurt hatte im Mai 2023 einen heute 62 Jahre alten Ingenieur wegen fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Körperverletzung in 14 Fällen zu einer Haftstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Seine Revision gegen diese Entscheidung hatte keinen Erfolg.
Die Vorsitzende Richterin sprach im Urteil von einer lückenhaften statischen Berechnung, die zu dem Unglück geführt habe. Das aufgebaute Traggerüst der neuen Brücke hätte die Last im betroffenen Abschnitt nie tragen können.
In dem Verfahren wurde zudem ein heute 52-Jähriger zu neun Monaten Haft, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Wegen eines Formfehlers hob der Bundesgerichtshof die Entscheidung allerdings auf und wies den Fall an eine andere Kammer des Landgerichts zurück. Ein Termin für einen neuerlichen Prozess gegen den Prüfingenieur gibt es bisher nicht.

Freispruch und Einstellung

Ein dritter Prüfingenieur, mittlerweile 68 Jahre alt, wurde freigesprochen. Der Prozess gegen den vierten Angeklagten, einen Statiker, war 2023 von den anderen Verfahren abgetrennt worden, weil seine Verteidigerin aus gesundheitlichen Gründen verhindert war.
Im Mai 2025 stellte das Landgericht das Verfahren gegen den heute 54-Jährigen dann ein, weil die Kammer die Schuld des Angeklagten als geringfügig ansah. Der Mann wurde zu einer Geldauflage in Höhe von 5.000 Euro verpflichtet, zu zahlen an das Bayerische Rote Kreuz in Schweinfurt.

Mehrere Zivilverfahren anhängig

Die zivilrechtlichen Ansprüche sind von den Entscheidungen in den Strafprozessen unberührt. Die Verteidigerin des einstmals angeklagten Statikers hatte in dem Prozess von sieben zivilrechtlichen Verfahren allein gegen den 54-Jährigen gesprochen.
„Da geht’s um mehrere Millionen“, sagte die Anwältin, erwähnte allerdings die zuständigen Gerichte nicht.
Die 1965 gebaute Brücke musste unter anderem wegen ihres schlechten Zustandes erneuert werden. Die Dauerbelastung mit tonnenschweren Sattelschleppern hat auf der Autobahn 7 Spuren hinterlassen.
Der Ende 2019 fertiggestellte Neubau ist 236 Meter lang, bis zu 22 Meter hoch und kostete nach Angaben der Autobahndirektion Nordbayern etwa 18 Millionen Euro. (dpa/red)
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Mehr Gewalt durch Kinder: Schweden will Strafmündigkeit auf 14 Jahre senken


In Kürze:

  • Die geplante Herabsetzung des Strafalters auf 13 Jahre war nicht durchsetzbar.
  • Schweden steht bei Bombenanschlägen und Schießereien europaweit mit an der Spitze.
  • Netzwerke heuern Jugendliche ab elf Jahren für kriminelle Taten an.
  • 18-jähriger Norweger sollte 25.000 Euro für einen Auftragsmord bekommen.

 
Die schwedische Regierung hat Pläne angekündigt, das Alter der Strafmündigkeit auf 14 Jahre zu senken. Abgerückt ist sie hingegen von dem Vorhaben, gewalttätige Straftäter bereits ab 13 Jahren in speziellen Hafteinrichtungen unterzubringen.

Tausende Bandenmitglieder

Anfang des Monats wollte der schwedische Justizminister Gunnar Strömmer das Alter von 15 auf 13 Jahre senken. Am 11. Juni erklärte er jedoch, es gebe dafür im Parlament keine ausreichende Unterstützung. „Wir werden daher vorschlagen, das Alter der Strafmündigkeit auf 14 statt auf 13 Jahre zu senken“, sagte Strömmer vor Journalisten.
Derzeit werden Personen unter 15 Jahren, die im Verdacht stehen, eine schwere Straftat begangen zu haben, in eine von den Sozialdiensten betriebene Jugendeinrichtung eingewiesen. Zu einer Gefängnisstrafe können sie nicht verurteilt werden. Strömmer gab an, dass im Jahr 2025 mehr als 50 Kinder unter 15 Jahren im Verdacht standen, einen Mord oder versuchten Mord begangen zu haben.
In den vergangenen 20 Jahren erlebte Schweden einen starken Anstieg der Bandenkriminalität und der drogenbezogenen Gewalt. Das Land weist inzwischen eine der höchsten Raten an Schießereien und Bombenanschlägen in Europa auf, wobei Dutzende dieser Taten von Minderjährigen verübt wurden. Die schwedische Polizei schätzt die Anzahl der aktiven Bandenmitglieder auf 17.500. Hinzu kommen etwa 50.000 Personen, die in loser Verbindung zu diesen Gruppen stehen.
Magnus Lindgren, ehemaliger Polizeichef der Provinz Uppsala und derzeitiger Generalsekretär der Stiftung „Safer Sweden“, erklärte im vergangenen Jahr gegenüber Epoch Times, dass es in Schweden etwa 15.000 „hochgefährliche Kriminelle“ gebe. Diese verteilten sich zu gleichen Teilen auf Rockergruppen, Fußballhooligans und Kriminelle aus rund 60 Vierteln mit hoher Kriminalitätsrate.
Banden der organisierten Kriminalität, wie das „Foxtrot-Netzwerk“, nutzten dabei soziale Medien, um Jugendliche für Gewalttaten – darunter Bombenanschläge und Morde – zu rekrutieren. Darunter befänden sich auch Elfjährige.

Mehr Befugnisse für die Polizei

Die anonym agierenden Anwerber schalten Anzeigen in speziellen Gruppen sozialer Medien und bieten Geldzahlungen über Banking-Apps an. Die EU-Strafverfolgungsbehörde Europol rief im April 2025 die Einsatzgruppe „GRIMM“ ins Leben. Damit will sie gegen das sogenannte „Violence-as-a-Service“-Modell (Gewalt als Dienstleistung) vorgehen. Dabei sollen nach Angaben der Behörde häufig „junge Täter“ zum Einsatz kommen.
Nach den Wahlen im Jahr 2022 bildete Ulf Kristersson, Vorsitzender der konservativ-liberalen Moderaten, eine Regierung, der auch die Christdemokraten und die Liberalen angehören. Sie stützt sich jedoch maßgeblich auf die rechten Schwedendemokraten. Diese waren im Wahlkampf gegen Einwanderung und für eine härtere Strafjustiz eingetreten.
Die Regierung Kristersson reformierte das schwedische Strafrechtssystem grundlegend. So räumte sie der Polizei mehr Befugnisse ein und bestrafte Gewaltverbrechen härter. Den neuen Plänen zufolge sollen diesbezüglich verurteilte 14-Jährige in speziellen Hafteinrichtungen untergebracht werden.
Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes empfiehlt, das Mindestalter für die Strafmündigkeit auf nicht weniger als 14 Jahre festzulegen. Dies entspricht dem Durchschnitt in der Europäischen Union.
Schwedische Netzwerke der organisierten Kriminalität sind auch in Dänemark, Norwegen und Finnland sowie in den Niederlanden und Belgien aktiv. In den beiden letztgenannten Ländern befinden sich mit Rotterdam und Antwerpen die beiden wichtigsten Häfen für die Einfuhr von in Frachtgut versteckten Drogen.
Am 12. März 2025 verhängte das Office of Foreign Assets Control (OFAC) des US-Finanzministeriums Sanktionen gegen Rawa Majid, den mutmaßlichen Anführer des „Foxtrot-Netzwerks“. Es handelt sich dabei um eine der größten Gruppierungen der organisierten Kriminalität in Schweden.

„Ich dachte, sie würden mich umbringen“

Laut OFAC handelte die Bande mit Drogen. Zudem soll sie im Auftrag der iranischen Regierung Anschläge auf Israelis und Juden in Europa verübt haben.
Die Polizei nahm im März 2025 den norwegischen Jugendlichen Johannes Natland im englischen Huddersfield fest. Er steht derzeit in London vor Gericht; dort plädierte er im Verfahren wegen Verschwörung zum Mord im Auftrag des Foxtrot-Netzwerks auf „nicht schuldig“. Natland, der zum Tatzeitpunkt 18 Jahre alt war, war bei seiner Festnahme im Besitz von zwei Handfeuerwaffen sowie 17 Schuss Munition. Er gab zu, dass die Waffen ihm gehörten.
Wie die BBC berichtete, sagte Natland diese Woche vor Gericht aus. Demnach seien ihm 25.000 Euro für einen Auftragsmord angeboten worden. Er habe jedoch geplant, sich selbst in den Fuß zu schießen, um sich der Tat zu entziehen. „Ich dachte, wenn ich ablehne, gerate ich in große Gefahr – sie würden meiner Familie etwas antun“, sagte Natland. „Ich dachte, sie würden mich umbringen.“ Epoch Times bat Natlands Anwalt, Paul Hynes, um eine Stellungnahme, erhielt jedoch bisher keine Antwort.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Sweden Plans to Lower Criminal Age to 14 Amid Rise in Violent Crime by Children“. (deutsche Bearbeitung: os)
 
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gesellschaft

Polizist nach Schüssen in Göttingen schwer verletzt

Bei einer Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen ist ein Polizist im niedersächsischen Göttingen angeschossen und schwer verletzt worden. Die Polizei ist mit einem Großaufgebot im Einsatz und fahndet nach dem flüchtigen Täter.
Die Hintergründe der Auseinandersetzung zwischen den beiden Personengruppen waren auch am Morgen nach der Tat weiter unklar. Die Schüsse waren gestern Abend gegen 22:15 Uhr Schüsse gefallen, danach berichtete ein Polizeisprecher von einer „dynamischen Lage“. Sanitäter brachten den verletzten Polizisten ins Krankenhaus.

Schüsse fielen während des Stadtfests

Zum Zeitpunkt der Tat feierten Tausende Menschen in der Innenstadt die „Nacht der Kulturen“. Bei dem Stadtfest treten auf mehreren Bühnen verteilt Musiker, Artisten und andere Künstler auf.
Die Tat spielte sich laut Polizeiangaben entfernt am Rand der Innenstadt ab – direkt auf einem Gehweg neben der Bundesstraße 27, die aus Göttingen hinausführt.

Polizei sucht mit Hubschrauber nach Täter

Laut den Ermittlern flüchtete eine Person direkt nach den Schüssen vom Tatort. Zahlreiche Einsatzkräfte suchten in der Nacht nach ihm. Auch ein Hubschrauber kreiste über der Stadt. Die Polizei riet Bürgern, den Tatort zu meiden. Gefahr für die Bevölkerung habe zu keinem Zeitpunkt bestanden, auch nicht für die Besucher des Stadtfests.
In der Nacht gingen laut dem Sprecher diverse Hinweise bei der Polizei ein. Zeugen sollen sich beispielsweise zur Fluchtrichtung des Verdächtigen geäußert haben. Auch Videos von der Tat in den sozialen Netzwerken würden ausgewertet.
Ob eine scharfe Schusswaffe mit potenziell tödlichen Kugeln oder eine Gaspistole zum Einsatz kam, konnte die Polizei zunächst nicht sagen. Auch zu den Hintergründen des Streits und der Schussabgabe gab sie keine Auskunft. Ebenso ungeklärt blieb, welche Verletzungen der Polizist erlitt.
Die Stadt Göttingen liegt im südlichen Teil von Niedersachsen. Mit rund 127.000 Einwohner ist die Universitätsstadt die sechstgrößte Stadt in dem Bundesland. (dpa/red)
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ausland gesellschaft

Sprengsätze für Geldautomaten hergestellt? Explosion in Amsterdamer Wohngebiet

Nach der Explosion an einem Wohnblock in Amsterdam mit sieben Verletzten und 400 evakuierten Anwohnern ermittelt die Polizei, ob Kriminelle das Unglück durch Aktivitäten mit Sprengstoff ausgelöst haben.
Drei Menschen seien festgenommen worden, teilte die Polizei mit. Nach einem umfangreichen Rettungseinsatz gehe man nicht mehr davon aus, dass sich noch Menschen unter den Trümmern befinden.
In der Nacht zu Freitag war es in einem Nebengebäude eines Wohnblocks zu einer heftigen Explosion gekommen. Das Gebäude geriet in Brand und stürzte teilweise ein.

Rettungskräfte sind am 12. Juni 2026 nach einer schweren Explosion und einem Brand in einem Wohnhaus in Amsterdam im Einsatz.

Foto: Josh Walet/ANP/AFP via Getty Images

Wie die Zeitungen „Het Parool“ und „De Telegraaf“ unter Verweis auf Angaben der Feuerwehr und von Zeugen berichteten, soll eine Gruppe junger Männer in Kellerräumen des Gebäudes Sprengsätze angefertigt haben, wie sie für das Aufsprengen von Geldautomaten verwendet werden.
Konkret soll es um die Vorbereitung eines entsprechenden Überfalls in Deutschland gegangen sein.

Wusste Polizei von Sprengstoffaktivitäten in Wohngebiet?

Die Amsterdamer Bürgermeisterin Femke Halsema bezeichnete die mutmaßliche Herstellung von Sprengsätzen mitten in einem Wohngebiet als „asozial“. Da Anwohner anscheinend darüber Bescheid wussten, stelle sich die Frage, ob dies der Polizei bekannt war, sagte Halsema dem Sender NOS.
Seit Jahren wird eine Gruppierung aus den Niederlanden für Sprengungen von Geldautomaten in Deutschland verantwortlich gemacht. Unabhängig davon kommt es regelmäßig zu Sprengstoffanschlägen im kriminellen Milieu, die sich gegen Wohnungen und Firmengebäude richten.
„Wir versuchen, diejenigen aufzuspüren, die die Sprengsätze herstellen und platzieren“, sagte Halsema. Sie bezeichnete die Vorbereitungen auf Sprengstoffanschläge in Wohngebieten als „gigantisches“ Problem. (dpa/red)
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Tote Frau in Wohnung: Polizei nimmt Partner fest

Ein 30-jähriger Mann wird verdächtigt, seine Partnerin getötet zu haben, wie die Staatsanwaltschaft in Hildesheim am Samstag mitteilte. Die Polizei fand demnach in der Nacht in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus die tote Frau sowie mehrere äußerlich unverletzte Kinder. Nachbarn hätten die Einsatzkräfte verständigt, weil sich der Mann im Hausflur „auffällig“ verhalten habe.
Die Beamten trafen den Mann vor Ort an, wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte. Sie betraten die Wohnung und fanden dort „mehrere Kinder sowie eine leblose Frau“ vor. „Aufgrund der festgestellten Verletzungen wird derzeit von einem Tötungsdelikt ausgegangen“, hieß es weiter. Der 30-Jährige wurde vorläufig festgenommen, weitere Angaben machten die Behörden zunächst nicht. (afp/red)
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Trump: Anführer der venezolanischen Drogenbande Tren de Aragua bei US-Angriff getötet

Der Anführer der venezolanischen Drogenbande Tren de Aragua ist nach Angaben von US-Präsident Donald Trump bei einem US-Angriff getötet worden.
Das für Lateinamerika zuständige US-Südkommando habe „einen schnellen und tödlichen kinetischen Schlag“ ausgeführt, „um Niño Guerrero, den berüchtigten Anführer von Tren De Aragua, einer der blutrünstigsten Terrororganisationen auf diesem Planeten, erfolgreich zu exekutieren“, schrieb Trump am Freitagabend, 12. Juni, in seinem Onlinedienst Truth Social.

Gemeinsamer Einsatz mit Venezuela

Der Angriff sei in enger Abstimmung „mit unseren Freunden in Venezuela“ erfolgt, „mit denen wir sehr gut zusammenarbeiten“, fügte Trump offenbar mit Blick auf die Übergangsregierung in Caracas hinzu. Trump verbreitete auch ein Video, das ein Gebäude mit einem grünen Dach und dann eine Explosion zeigt. Angaben zum genauen Ort des Angriffs machte er nicht.
Venezuela bestätigte kurz darauf die Tötung Guerreros. Das Kommunikationsministerium erklärte, bei einem “ Einsatz“ mit den Vereinigten Staaten seien „Strukturen der organisierten Kriminalität“ im Süden des Landes zerschlagen worden.
„Es kam zu Gefechten mit Mitgliedern dieser kriminellen Strukturen, bei denen Héctor Rusthenford Guerrero Flores alias Niño Guerrero neutralisiert wurde“, hieß es in der Erklärung.

Tren de Aragua international aktiv

Die Bande Tren de Aragua hatte sich in einem Gefängnis in Venezuela gegründet, sie ist aber auch in Kolumbien, Peru und Chile aktiv. Die USA haben Tren de Aragua als „ausländische Terrororganisation“ eingestuft.
Gegen ihren Anführer Héctor Rusthenford Guerrero Flores alias Niño Guerrero hatte die New Yorker Staatsanwaltschaft im Dezember Anklage wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie Drogen- und Waffenvergehen erhoben. Er sei maßgeblich daran beteiligt gewesen, aus „einer venezolanischen Gefängnisbande eine transnationale Terrororganisation“ zu machen, erklärte der Staatsanwalt Jay Clayton.
Unter seiner Führung habe Tren de Aragua „unzählige Gewalttaten, Erpressungen und Drogengeschäfte in ganz Nordamerika, Südamerika und Europa begangen“. Die USA setzten eine Belohnung von fünf Millionen Dollar (4,3 Millionen Euro) für seine Ergreifung aus.
Im Januar war Venezuelas linksnationalistischer Präsident Nicolás Maduro bei einem US-Militäreinsatz in der Hauptstadt Caracas gefangen genommen und in die USA gebracht worden. Er sitzt in New York in Haft, wo ihm wegen „Drogenterrorismus“ der Prozess gemacht werden soll. Seine ehemalige Stellvertreterin Delcy Rodríguez wurde zur Übergangspräsidentin ernannt. (afp/red)
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Beschwerde von Polizei erfolgreich: Observation von Maddie-Verdächtigem verlängert

Die Polizei darf den deutschen Verdächtigen im Fall des verschwundenen britischen Mädchens Madeleine „Maddie“ McCann weiter observieren.
Ein Gericht habe die Notwendigkeit einer Fortsetzung „im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr“ bestätigt, teilte die Polizeidirektion Kiel am Freitag mit. Zu Einzelheiten der Entscheidung und konkreten Observationsmaßnahmen würden derzeit keine Angaben gemacht.
Nach Angaben der Polizei in der schleswig-holsteinischen Landeshauptstadt hatte ein Gericht zunächst eine erneute Verlängerung der Observation für Christian B. abgelehnt.
Sie ging dagegen mit einer sofortigen Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig vor. Nun sei der Beschwerde stattgegebenen worden, teilten die Beamten am Freitag mit.
Der wegen Sexualdelikten mehrfach vorbestrafte Mann war im September aus einer Justizvollzugsanstalt in Niedersachsen entlassen worden, nachdem er eine siebenjährige Gefängnisstrafe unter anderem wegen Vergewaltigung abgesessen hatte. Mit dem Fall Maddie hatte das nichts zu tun. Inzwischen wohnt er in einer städtischen Unterkunft in Kiel.
Laut Einschätzung eines Gerichtsgutachters besteht bei B. eine große Gefahr für weitere Straftaten. Es gibt aktuell aber keine rechtliche Grundlage für etwaige freiheitsentziehende Maßnahmen.
Im Rahmen der sogenannten Führungsaufsicht wurden ihm allerdings Weisungen erteilt, welche die Rückfallgefahr mindern sollen. Unter anderem muss er eine elektronische Fußfessel zur permanenten Positionsbestimmung tragen.
Diese Maßnahmen wären von einem etwaigen Auslaufen der polizeilichen Observation ohnehin nicht betroffen gewesen. Dabei handelt es sich um zusätzliche Maßnahmen aus dem Bereich der sogenannten Gefahrenabwehr.
Die Staatsanwaltschaft im niedersächsischen Braunschweig stuft B. als Verdächtigen im Fall der 2007 verschwundenen Maddie ein. Das gab sie 2020 bekannt, Anklage erhob sie bisher nicht. Maddie war aus einer Ferienwohnung in Praia da Luz in Portugal verschwunden, während ihre Eltern in einem nahen Restaurant aßen.
Trotz jahrelanger Suche fehlt von ihr bisher jede Spur, der Fall sorgt seit jeher für ein großes Medieninteresse. Laut Ermittlern lebte B. zeitweise in Portugal.(afp/red)
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Zeuge: Angeklagte war am Fundort – Täterwissen oder Zufall?

Im Mordprozess um den getöteten achtjährigen Fabian prüft das Rostocker Landgericht, ob die des Mordes angeklagte Frau einen Bekannten möglicherweise vorab und wissentlich zum Leichnam führte.
Die Angeklagte habe am Abend des 13. Oktober 2025 unbedingt zu dem Tümpel bei Klein Upahl gewollt, sagte der 37-jährige Bekannte, der sie damals begleitete und nun als Zeuge aussagte.
Sie sei in der Dunkelheit dann an der Böschung stehen geblieben, während er zum Tümpel runter gegangen sei. Dann habe sie gesagt „Da liegt was. Das ist er“, schilderte der Zeuge den Abend. „Für mich fühlte sich das so an, als wüsste sie genau, wo sie hin wollte.“
Er selbst habe damals nichts Genaues erkannt und habe gedacht, dass es sich um Rohre handelt. Es sei stockdunkel gewesen und die Angeklagte habe mit der Handy-Lampe geleuchtet.
Er habe sich nur kurz hingehockt. Danach habe er nur noch weggewollt. Das sei damals ein Schockmoment gewesen. Sie seien vom Tümpel über den Acker zum Auto gelaufen. Gesprochen hätten er und die Angeklagte dann nicht: „Im Auto war Totenstille.“
Beide informierten an dem Abend weder die Polizei noch den Vater Fabians. Dieses Verhalten wertete Richter Holger Schütt als schwer begreifbar. „Die ganz Welt sucht Fabian.
Und jetzt finden sie was. Und dann wird mit der Information gar nichts gemacht?“ Auch der Zeuge räumte ein, das sei ein Fehler gewesen. Am 15. Oktober habe er dann den Kontakt zu der Frau komplett abgebrochen.

1.431 WhatsApp-Nachrichten in vier Wochen

Breiten Raum der Befragung nahm die Beziehung zwischen der deutschen Angeklagten und dem Zeugen ein, die sich zwar schon seit Jahren kennen, aber erst im September 2025 intensiver in Kontakt traten und sich in vier Wochen laut Gericht unter anderem 1.431 WhatsApp-Nachrichten schickten.
Die persönlichen Treffen wurden geheim gehalten, auch die Ehefrau des Zeugen wusste in der Zeit nichts davon.
Er habe nur ein freundschaftliches Verhältnis zu der Angeklagten gewollt, so der Zeuge. Das wurde von der Verteidigung und der Nebenklage-Vertreterin allerdings in Zweifel gezogen.
Zudem deutete Verteidiger Thomas Löcker an, dass die Angeklagte ihr Schweigen in dem Prozess brechen könnte. Man müsse abwarten, was sie später sagen werde, sagte der Strafverteidiger.
Zeuge und Angeklagte kennen sich aus dem Dorf in Kreis Rostock, in dem beide leben. Sie tauschten sich ab September für etwa vier Wochen intensiv vor allem über die schwierige Beziehung der Angeklagten zu Fabians Vater aus. Damals war das Verhältnis beendet, weil der Vater den Kontakt zu Fabian nicht aufs Spiel setzen wollte.
Die Angeklagte wollte nach Angaben des Zeugen einen „Keil“ zwischen Fabian und dem Vater treiben. So habe sie es ihm gesagt.
Laut Anklage starb der Junge am 10. Oktober. Vier Tage lang wurde damals mit zahlreichen Polizisten intensiv nach ihm gesucht. Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau vor, ihn mit sechs Messerstichen getötet und dann angezündet zu haben. Die Angeklagte selbst schweigt bislang zu den Vorwürfen.

Saal 2.002 voll besetzt

Am 14. Oktober meldete sich die Angeklagte dann bei der Polizei. Dort sagte sie, dass sie den Leichnam Fabians an dem Tag zufällig beim Spaziergang mit dem Hund an dem Tümpel bei Klein Upahl entdeckt habe. Diese Aussage steht im Widerspruch zu der des Zeugen.
Am elften Verhandlungstag waren die Zuschauerreihen im großen Saal 2.002 bis auf den letzten Platz besetzt. Etwa 130 Personen waren gekommen.
Sie alle mussten durch eine Sicherheitsschleuse. Das Öffentlichkeitsinteresse und auch die Medienpräsenz sind seit Beginn des Verfahrens am 28. April sehr hoch.
Die Mutter nimmt persönlich als Nebenklägerin an dem Prozess teil. Sie verließ nur kurz den Saal, als der Richter ihrer Anwältin andeutete, dass nun Fotos vom Fundort gezeigt wurden.
Der Prozess wird am Dienstag fortgesetzt. Dann soll ein Zeuge aussagen, der als Zweiter mit der Angeklagten am Fundort gewesen sein soll. (dpa/red)
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Clan, Staat und Bibel: Warum westliche Gesellschaften schwer zu verstehen sind


In Kürze:

  • Der Journalist Per Brinkemo befasst sich mit der Bedeutung der Clans.
  • Ein Blick in das Alte Testament ist für ihn wie eine Offenbarung.
  • Westliche Staaten haben die Funktion der Familie weitgehend ersetzt.

 
Als ich vor gut zehn Jahren das Buch „Zwischen Clan und Staat“ schrieb, hatte ich so etwas wie eine Offenbarung. In den vergangenen vier Jahren, nach fast zwei Jahrzehnten als Journalist, arbeitete ich in einem somalischen Verein in Rosengård, einem Stadtteil von Malmö. Ich begann, etwas zu ahnen, was ich zuvor nicht verstanden hatte: die Bedeutung der Clangesellschaft, sowohl historisch als auch in vielen Teilen der Welt heute.

Der Clan als Form der sozialen Organisation

Ein zuvor undenkbarer Gedanke durchfuhr mich plötzlich. Gab es im Alten Testament nicht irgendwo ein Kapitel, das sich mit dem befasste, worüber ich gerade schrieb, das ich aber als junger Mann weder verstand noch zu lesen wagte?
Ich holte meine ledergebundene Bibel mit Reißverschluss und meinem Namen in Gold auf dem Einband aus dem Bücherregal. Einst war sie viel gelesen worden, doch nach vielen Jahren hatte sie größtenteils Staub angesetzt. Nun entdeckte ich all die Verse mit Unterstreichungen und Notizen zwischen den abgenutzten Seiten wieder.
Ja, da war es, im ersten Buch der Chronik. Seite auf und Seite ab, Bände voller Kapitel mit unzähligen Namen, wer der Sohn von wem war – Stammbäume. Damals, als junger freiberuflicher Bibellehrer in der Freikirche, erschien mir die Fixierung auf Blutsverwandtschaft nicht nur uninteressant, sondern seltsam.
Plötzlich begriff ich es: Es ist genau wie bei Somalis, Arabern, Afghanen und anderen Migrantengruppen, die nach Schweden gekommen sind. In Somalia, wie auch in Afghanistan und weiten Teilen des Nahen Ostens, ist der Clan als Form der sozialen Organisation selbstverständlich. Er ist etwas, das aus einer Art Notwendigkeit heraus existiert. Wo der Staat entweder nicht existiert oder so dysfunktional ist, dass er keine Legitimität in der Bevölkerung genießt, findet man den Clan oder die größere Einheit, den Stamm.

Kinder lernen die Namen ihrer Vorfahren auswendig

In ihm suchen die Menschen Schutz, Sicherheit, Geborgenheit und Identität. Innerhalb und zwischen verschiedenen Clangruppen wird Recht gesprochen nach einem Rechtssystem, das im Falle von Ungerechtigkeit oder Gewaltverbrechen entweder auf Wiedergutmachung oder Blutrache basiert.
So seltsam es für moderne Schweden auch klingen mag: Kinder in Clangesellschaften lernen die Namen ihrer Vorfahren auswendig, oft bis in die 20. oder 30. Generation zurück. Es ist eine Möglichkeit, Wissen darüber zu erlangen, wer man im Verhältnis zu anderen, die der sogenannten Eigengruppe beziehungsweise Fremdgruppe angehören, ist. Das Bewusstsein der Clanzugehörigkeit hat dieselbe Funktion wie unsere Ausweispapiere mit Sozialversicherungsnummern.
Als ich mich nun mit meinem Wissen über den Clan als Organisationsform wieder der Bibel zuwandte, erkannte ich, dass die Abstammungslinien im ersten Teil des Alten Testaments patrilinear sind.
Das bedeutet, dass man die Abstammung nur von der männlichen Seite erbt. Daher rührt auch die intensive Auseinandersetzung im Buch der Chroniken mit der Frage, wer wessen Sohn ist. Etwa 80 Prozent aller bestehenden Clangesellschaften sind patrilinear, 20 Prozent matrilinear. Dort wird die Abstammung auch von der weiblichen Seite erfasst. Da wir im Westen die Abstammung seit Langem bilateral, also von Mutter und Vater, vererben, ist es für uns kaum nachvollziehbar, dass man die Abstammung nur von einem Elternteil erben kann.
Da der westliche Wohlfahrtsstaat die ehemals sehr konkrete Funktion der Familie im Alltag weitgehend ersetzt hat, fällt es uns schwer, Menschen zu verstehen, die nicht über die uns vertrauten engen familiären Bindungen verfügen. Je mehr ich den Clan als Organisationsform erforscht habe, desto mehr erscheint mir der Staat, wie wir ihn erleben, wie ein Wunder.

Die Bibel als Schlüssel zum besseren Verständnis

Da alle Gesellschaften ursprünglich in kleinere Gruppierungen zersplittert waren, lautete für mich die zentrale Frage: Wie können diese oft feindseligen Gruppen in unserer Region unter einem größeren Ganzen vereint werden? Und wie können wir unsere Gesellschaftsordnung Migranten verständlich machen, die keine Erfahrung mit einem Staat haben, den wir gemeinhin als positiv betrachten?
Ich wandte mich dem Neuen Testament zu. Das Matthäusevangelium beginnt mit der Darstellung der Genealogie Jesu. Matthäus listet 41 Generationen von Abraham über König David bis zu Jesus auf.
Erstaunlicherweise heißt es, Männer hätten Söhne gezeugt: „Abraham zeugte Isaak, und Isaak zeugte Jakob […].“ Ausgehend von der Erkenntnis, dass Ethnizität und Abstammung entscheidend waren, präsentiert das Neue Testament die revolutionäre Botschaft, die Paulus im Brief an die Galater wie folgt zusammenfasst: „Hier gibt es weder Juden noch Griechen, weder Sklaven noch Freie, weder Mann noch Frau. Denn ihr seid alle eins in Christus Jesus.“ Es war gewiss ein schwieriger und langwieriger Prozess, doch hier erkennen wir das ideologische Fundament der heutigen westlichen Gesellschaften: Menschen sind in der Lage, sich unter etwas Größerem zu vereinen, jenseits von Blut, Geschlecht und Status.
In der biblischen Geschichte finden sich Schlüssel zu einem besseren Verständnis. Das gilt für uns selbst ebenso wie für jene, die mit völlig anderen Erfahrungen in unser Land gekommen sind. Immer öfter denke ich: Die Botschaft der Bibel ist besser, als viele Christen annehmen.
Dieser Artikel erschien im Original auf epochtimes.se unter dem Titel „Som en uppenbarelse“. (deutsche Bearbeitung: os)
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Brandanschläge auf Stromnetz bei Regensburg

Unbekannte haben nahe einem Wasserkraftwerk in Regensburg einen Brandanschlag auf das Stromnetz verübt. Der oder die Täter setzten in der Nacht zum Montag mehrere Kabel in einem Lüftungsschacht in Brand, wie die Polizei in der bayerischen Stadt am Freitag, 12. Juni, mitteilte.
Ein größerer Stromausfall sei dadurch nicht entstanden. Der Sachschaden belief sich demnach auf rund 30.000 Euro.

Polizei sucht nach Zeugen

In derselben Nacht hatte sich zuvor in der Nähe eines Solarparks zwischen Regensburg und Pentling ein versuchter Brandanschlag ereignet. Dabei versuchten Unbekannte, mit einem selbstgebauten Brandsatz Kabel an einem Strommast zu beschädigen.
Die Vorrichtung zündete zwar, ein Feuer brach jedoch nicht aus. Die Polizei bat Zeugen der Vorfälle um Hinweise. (afp/red)
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Mann in Sachsen erschossen – zwei Verdächtige festgenommen

Im sächsischen Strehla ist ein Mann erschossen worden. Die Polizei nahm zwei Tatverdächtige fest, wie die Beamten am Freitag, 12. Juni, in Dresden mitteilten. Die Hintergründe der Tat waren zunächst unklar.
Zeugen alarmierten am Donnerstagabend die Beamten, nachdem vor einem Haus in Strehla im Landkreis Meißen Schüsse gefallen waren. Die Rettungskräfte fanden einen 42-jährigen tödlich verletzten Mann.
Mit Unterstützung eines Hubschraubers suchten die Einsatzkräfte nach den mutmaßlichen Tätern, zu denen Zeugenangaben vorlagen. Kurze Zeit später nahmen Beamte in Riesa zwei 37 und 41 Jahre alte Männer Männer fest.
Deren Beteiligung an der Tat sei Gegenstand der Ermittlungen wegen des Verdachts eines Tötungsdelikts. (afp/red)
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Jugendlicher übernimmt Mordauftrag: Dreieinhalb Jahre Haft in Köln

Wegen der Übernahme eines bezahlten Mordauftrags ist ein 18-Jähriger vom Landgericht Köln zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Das Gericht sah es am Donnerstag, 11. Juni als erwiesen an, dass sich der in Schweden lebende Angeklagte im September vergangenen Jahres über einen Messengerdienst gegen Geld in unbekannter Höhe hatte anwerben lassen.

Vom Mordauftrag zur Festnahme

Nach Feststellungen des Gerichts war der damals 17-Jährige für den Mordauftrag nach Köln gereist. Er erhielt von seinen Auftraggebern unter anderem eine Schusswaffe, ein Handy und Informationen über den zu Tötenden.
Der Jugendliche begab sich demnach zwischen dem 9. und dem 11. Oktober dreimal zur Anschrift des Opfers, traf dieses aber nicht an.
Am 11. Oktober erfuhr die deutsche Polizei durch schwedische Behörden von dem Plan und nahm den Angeklagten fest, seither sitzt er in Untersuchungshaft.

Gericht weist Ausrede des Täters zurück

Schuldig gesprochen wurde er wegen sogenannten Sichbereiterklärens zu einem Mord sowie Waffenrechtsverstößen. Der Prozess fand laut Gericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Der schwedische Staatsbürger legte in der Verhandlung demnach ein Teilgeständnis ab. Seinen Angaben nach sollte der Auftrag lediglich darin bestehen, das Opfer durch Beinschüsse zu verletzen.
Das glaubte das Gericht aber nicht – unter anderem wegen des großen Aufwands bei der Tatplanung und der Tatsache, dass das Opfer wenige Wochen später durch Schüsse lebensgefährlich verletzt wurde. (afp/red)