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Fußfessel für Gewalttäter: Bundestag beschließt neues Gewaltschutzgesetz

Vorbild Spanien: Um Frauen besser vor häuslicher Gewalt zu schützen, sollen Täter künftig eine elektronische Fußfessel tragen. Der Bundestag beschloss dazu am Freitag die Reform des Gewaltschutzgesetzes.
Das Parlament stimmte mit großer Mehrheit für eine entsprechende Vorlage der Bundesregierung. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) betonte, neben einem besseren Schutz für Frauen durch die Einführung der elektronischen Fußfessel würden die Täter zur Mitarbeit verpflichtet. „Wer Gewalt begeht, muss an sich arbeiten, damit die Gewalt nicht wieder aus ihm herausbricht.“
Nach dem Vorbild Spaniens sollen Gerichte potenzielle Gewalttäter künftig zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten können. Zudem soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, wonach Familiengerichte Täter zur Teilnahme an Anti-Gewaltkursen verpflichten können.
Außerdem sollen der Strafrahmen für Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen erhöht und für Familiengerichte die Möglichkeit geschaffen werden, sich zur Gefährdungsanalyse Auskünfte aus dem Waffenregister zu holen.
In Spanien schütze die elektronische Fußfessel seit 20 Jahren hochwirksam Frauen, sagte Hubig im Bundestag. „Jetzt kommt sie endlich auch hier.“ Komme ein Täter trotz Verbots zu nahe, werde sofort Alarm ausgelöst. Auch die Betroffenen bekämen in Echtzeit ein Signal. Der zweite Baustein des Gesetzes sei die Täterarbeit, „denn Prävention bedeutet eben auch Arbeit mit denjenigen, die die Gewalt ausüben“.

Mehr Maßnahmen für einen besseren Schutz von Frauen

Die Ministerin kündigte weitere Maßnahmen für einen besseren Schutz von Frauen an, „die zu Hause geschlagen, auf der Straße belästigt oder im Netz erniedrigt werden“. Dabei gehe es unter anderem um digitale Gewalt wie Deepfakes. I
n Fällen von häuslicher Gewalt solle es in Strafverfahren eine Begleitung durch psychosoziale Fachkräfte geben, „damit man sich sicher fühlen kann“. Im Sorge- und Umgangsrecht für Kinder solle zudem häusliche Gewalt stärker berücksichtigt werden. (afp/red)
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Sparkasse in Gelsenkirchen: Erste Kunden bekommen Dokumente zurück

Gut vier Monate nach dem spektakulären Sparkassen-Einbruch in Gelsenkirchen Ende Dezember sollen am Freitag mehrere Kunden Dokumente aus ihren aufgebrochenen Schließfächern zurückbekommen. Es handele sich dabei vor allem um namentlich klar zuzuordnende Dokumente wie Kaufverträge, Urkunden, Fahrzeugbriefe oder Familienstammbücher, sagte eine Sparkassensprecherin.
Sie gehörten zu den rund 50.000 Gegenständen, die die Einbrecher Ende 2025 in dem verwüsteten Tresorraum zurückgelassen hatten. Die Dokumente und Gegenstände würden schrittweise den jeweiligen Kunden zugeordnet und zurückgegeben. Das sei nicht leicht und gleiche einem gigantischen Puzzle, hatte Sparkassenchef Michael Klotz gesagt.

Nach der Rückgabe beginnt die Schadenermittlung

Unter den von den Einbrechern zurückgelassenen Gegenständen könnten durchaus auch werthaltige Dinge sein, sagte die Sprecherin. Wenn die Rückgabe abgeschlossen ist, soll final der Schaden der gut 3.000 Kunden durch den Tresorraum-Einbruch ermittelt werden.
Die Schließfächer sind standardmäßig bis zu 10.300 Euro pro Fach versichert, wenn Kunden den Nachweis über entsprechend wertvolle Inhalte erbracht haben. Nach eigenen Angaben hatten viele Kunden deutlich höhere Beträge in ihren Fächern.
Die Polizei wies am Morgen darauf hin, dass alle in Empfang genommenen Wertgegenstände im Nachgang bei der Polizei angegeben werden müssten. „Nur so ist gewährleistet, dass all jene Gegenstände, die im Zuge der polizeilichen Vernehmungen zunächst als gestohlen gemeldet wurden, nicht weiter zur Sachfahndung ausgeschrieben sind.“ Dazu sollten sich betroffenen Personen telefonisch bei der Polizei melden.

Suche nach Tätern läuft weiter

Im „Morgenecho“ auf WDR 5 warb Sparkassenchef Klotz angesichts von Rücktrittsforderungen bei Betroffenen um Verständnis. Auch die Bank selbst sei Opfer geworden, das gerate völlig in den Hintergrund. Seit dem Einbruch sei kein einziger Tag vergangen, an dem er und seine Mitarbeitenden sich nicht mit der Tat beschäftigt hätten. Man sehe keine Verletzung der Sorgfaltspflicht seitens der Sparkasse.
Bei dem spektakulären Einbruch hatten die unbekannten Täter nach Weihnachten 2025 alle Sicherheitssysteme der Sparkasse überwunden, sich mit einem Kernbohrer Zutritt zum Tresorraum verschafft und fast alle der 3.100 Schließfächer aufgebrochen. Der Gesamtschaden wurde kurz nach dem Einbruch von der Polizei auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag geschätzt, er könnte aber auch noch wesentlich höher im möglicherweise deutlich dreistelligen Millionenbereich liegen. (dpa/red)
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Festnahme eines bewaffneten Mannes nahe dem Haus von Prinz Andrew

Die britische Polizei hat in der Nähe des Hauses des früheren Prinzen Andrew Mountbatten-Windsor einen bewaffneten Mann festgenommen.
Der bewaffnete Mann habe sich in dem Ort Wolferton „in einer einschüchternden Weise“ verhalten, teilte die Polizei der Grafschaft Norfolk im Osten Englands am Donnerstag mit. Sie war demnach am Mittwochabend wegen des Vorfalls in der Nähe des königlichen Anwesens Sandringham eingeschritten.
Der Mann sei wegen des Verdachts „eines Verstoßes gegen die öffentliche Ordnung und des Besitzes einer Angriffswaffe“ festgenommen worden, erklärte die Polizei. Mehrere Medien berichteten, Andrew sei beim Gassigehen mit seinen Hunden bedroht worden.
Der Mann habe eine Sturmhaube getragen und in seinem Auto auf Andrew gewartet, schrieb der „Daily Telegraph“.

Dramatische Szene: Mann bedroht Prinz Andrew

Als er Andrew gesehen habe, sei er ausgestiegen und habe den Bruder des britischen Königs Charles III. angeschrien.
Andrew, der in Begleitung eines Leibwächters gewesen sei, habe sich daraufhin in seinen in der Nähe geparkten Wagen geflüchtet und sei schnell davongefahren.
Andrew ist bei den Briten in Ungnade gefallen. Er wird beschuldigt, während seiner Zeit als britischer Handelsgesandter zwischen 2001 und 2011 vertrauliche Dokumente an den später verstorbenen US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein Epstein weitergegeben zu haben.
Wegen seiner Beziehungen zu Epstein war der zweite Sohn der früheren britischen Königin Elizabeth II. Mitte Februar vorübergehend festgenommen und stundenlang befragt worden.

Charles entzieht Andrew Titel und Residenz

Charles III. hatte Andrew wegen des Epstein-Skandals bereits im Oktober vergangenen Jahres alle Titel und Ehren entzogen. Außerdem musste Andrew aus dem königlichen Anwesen Royal Lodge in Windsor ausziehen.
Charles III. zog diese Konsequenzen, nachdem posthum die Memoiren des Epstein-Opfers Virginia Giuffre erschienen waren. Giuffre hatte darin detailliert ihren Vorwurf erneuert, der damalige Prinz Andrew habe dreimal Sex mit ihr gehabt, darunter zweimal, als sie erst 17 war, und einmal bei einer „Orgie“ auf Epsteins Privatinsel in der Karibik.
Andrew bestritt die Vorwürfe. Ein Rechtsstreit zwischen Giuffre und ihm war 2022 außergerichtlich beigelegt worden. (afp/red)
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Harrods: Bisher 75 Opfer sexuellen Missbrauchs durch Mohamed Al-Fayed entschädigt

Das Londoner Luxuskaufhaus Harrods hat bislang 75 Opfern sexuellen Missbrauchs durch seinen ehemaligen Eigentümer Mohamed Al-Fayed eine „vollständige Entschädigung“ gezahlt.
Fast 200 weitere Anträge würden derzeit bearbeitet, teilte das Entschädigungsprogramm des Kaufhauses der Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag, 7.Mai in einer Erklärung mit. Insgesamt hätten 259 Betroffene Ansprüche geltend gemacht.

Ermittlungen gegen Londoner Polizei im Al-Fayed-Skandal

Kurz zuvor hatte die britische Polizeiaufsichtsbehörde bestätigt, dass gegen Beamte der Londoner Polizei wegen ihres Umgangs mit den Vorwürfen im Fall Al-Fayed ermittelt wird.
Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Qualität der polizeilichen Arbeit in den Jahren 2008 und 2013. Obwohl vor dem Tod Al-Fayeds im Jahr 2023 rund 21 Beschwerden bei der Londoner Polizei eingegangen waren, führte keine davon zu einer Strafverfolgung.
Mehrere Frauen werfen dem verstorbenen Ex-Eigentümer von Harrods, Mohamed Al-Fayed, und seinem Bruder Salah vor, ein organisiertes System sexueller Ausbeutung betrieben zu haben.

BBC-Doku 2024 löste Welle von Vorwürfen aus

Vorwürfe sexueller Übergriffe durch Al-Fayed waren erstmals im September 2024 durch eine BBC-Dokumentation öffentlich geworden. Seither meldeten sich zahlreiche weitere mutmaßliche Betroffene.
Mohamed Al-Fayed stand in den 1990er Jahren auch wegen seines Sohns Dodi im Fokus der Öffentlichkeit, dem damaligen Lebensgefährten der britischen Prinzessin Diana.
Dodi Al-Fayed kam 1997 gemeinsam mit Diana bei einem Autounfall in Paris ums Leben. Mohamed Al-Fayed starb 2023 im Alter von 94 Jahren, Salah Al-Fayed war bereits 2010 gestorben. (afp/red)
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Amokfahrer von Leipzig hat seine Tat angekündigt

Der mutmaßliche Amokfahrer von Leipzig hat bereits im April seine Tat angekündigt. Nach Informationen der „Zeit“ schrieb der 33 Jahre alte Jeffrey K. in einer Chatnachricht an seine Frau, es sei „lange kein Auto mehr in eine Menschenmenge gefahren“.
Auf Anfrage der Zeitung bestätigte ein Sprecher der Leipziger Polizei, dass die Nachricht seiner Behörde vorliege, allerdings „erst am Abend des Tatgeschehens“. Sie sei im Zuge der Ermittlungen nach der Amokfahrt aufgetaucht.

Vor der Tat: Trennung, Anzeigen und Psychose

Vor der Tat lebten Jeffrey K. und seine Ehefrau bereits getrennt. Nach Recherchen der „Zeit“ hatte sie sich offenbar bereits im März an das Jugendamt gewandt. Im April erstattete sie zudem mehrere Anzeigen gegen ihren Ehemann, wegen Bedrohung, Verleumdung und Beleidigung.
Mindestens einmal hatte Jeffrey K. demnach gedroht, andere Mitglieder der Familie zu töten. Wie mehrere mit den Ermittlungen vertraute Personen gegenüber der „Zeit“ sagten, soll er an einer Psychose leiden und selbst davon gesprochen haben, wahnhafte Stimmen zu hören.
Nachdem er die Chatnachricht versandt hatte, begab sich Jeffrey K. am 17. April freiwillig in ein psychiatrisches Krankenhaus. Am 29. April verließ er die Klinik wieder.

Polizei prüft Einsatzverlauf

Noch am selben Abend kam es den Recherchen der „Zeit“ zufolge zu einem weiteren Polizeieinsatz bei der Ehefrau und dem gemeinsamen Kind. Das bestätigte der Sprecher der Leipziger Polizei ebenfalls auf Anfrage.
Weitere Maßnahmen, außer einem Hinweis an das Gesundheitsamt, gab es bis zur Tat am Montagabend aber offenbar nicht. Man werde den „ganzen Einsatzverlauf“ aufarbeiten, gab der Polizeisprecher an, bislang lägen jedoch keine Hinweise auf Versäumnisse vor.
Der in Leipzig wohnhafte Mann war am Montagnachmittag in der Innenstadt von Leipzig mit einem Auto durch eine belebte Fußgängerzone gerast. Er erfasste mehrere Menschen, eine 63-jährige Frau und ein 77-jähriger Mann starben.

Zwei Schwerverletzte – Motiv weiter unklar

Sechs weitere Menschen im Alter von 21 bis 87 Jahren wurden nach Ermittlerangaben verletzt, zwei von ihnen schwer – ein 75 Jahre alter Mann und eine 84 Jahre alte Frau. Alle seien inzwischen außer Lebensgefahr.
Das Motiv des Mannes war weiter unklar. Den Ermittlern zufolge gab es keine Hinweise auf einen politischen oder religiösen Hintergrund. Der Beschuldigte ist inzwischen in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht worden. (afp/red)
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Interpol-Schlag: Millionen falsche Medikamente beschlagnahmt

Fahnder haben bei einem großangelegten Schlag gefälschte und nicht zugelassene Medikamente im Millionenwert beschlagnahmt. Mehr als 6,4 Millionen Dosen wurden eingezogen, wie die internationale Polizeiorganisation Interpol mit Sitz in Lyon mitteilte.
Die Stoffe haben demnach einen Wert von 15,5 Millionen US-Dollar (etwa 13,2 Millionen Euro). Am häufigsten fanden die Ermittler angebliche Mittel gegen Erektionsstörungen, Beruhigungsmittel, aber auch vermeintliche Produkte, die gegen das Rauchen helfen sollen.

Deutschland war an der Aktion nicht beteiligt

Insgesamt 269 Verdächtige nahmen die Fahnder bei dem von Interpol koordinierten knapp zweiwöchigen Schlag in rund 90 Ländern fest. Sie zerschlugen zudem 66 kriminelle Gruppen, die im illegalen Medikamentenhandel aktiv waren, und nahmen Tausende Online-Seiten und Kanäle hoch.
Die meisten Produkte fanden die Ermittler in Großbritannien, Kolumbien und Australien. Deutschland war an der Aktion nicht beteiligt.
„Gefälschte Medikamente sind nicht nur Betrug, sie bringen Leben in Gefahr“, zitierte Interpol ihren Generalsekretär Valdecy Urquiza. Über Online-Marktplätze und informelle Lieferketten könnten Kriminelle Lücken in der Kontrolle ausnutzen. Sie würden auf Menschen abzielen, die schnelle und erschwingliche Hilfe suchten, doch die Konsequenzen könnten schwer und sogar tödlich sein.

Hohe Menge vermeintlicher Mittel gegen Krebs im Umlauf

Interpol weist auch auf einen beunruhigenden Trend hin. So beschlagnahmten die Fahnder deutlich mehr Antiparasitika als in den vergangenen Jahren.
Die gefundenen Mittel Ivermectin und Fenbendazol würden als Teil sogenannter „Kits zur Krebsbehandlung“ als alternative Krebsmittel verkauft, obwohl Gesundheitsbehörden warnten, dass es dafür keine Grundlage gebe. Große Mengen der beiden Stoffe fanden die Ermittler in Australien, Neuseeland, Singapur, in den USA und Großbritannien.
Zu Ivermectin als Medikament gegen Krebs gibt es dem Krebsinformationsdienst zufolge bisher nur Untersuchungen aus der Grundlagenforschung, also in Zellen und an Mäusen. Diese Untersuchungen lieferten nur Hinweise und die Ergebnisse seien nicht ohne Weiteres auf den Menschen übertragbar.
„Es gibt keine abgeschlossenen klinischen Studien am Menschen, die eine Wirkung gegen Krebs zeigen.“ Zu einer möglichen Wirkung von Fenbendazol ist die Datenlage Experten zufolge noch schwächer. (dpa/red)
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Haftstrafen für Paar nach Millionendiebstahl aus Parkautomaten

Das Landgericht im bayerischen Kempten hat ein Ehepaar wegen Münzdiebstählen aus Parkautomaten im Millionenwert zu jeweils fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.
Schuldig gesprochen wurden der Mann und die Frau wegen Diebstahls in 317 Fällen, wie das Gericht mitteilte. Der Mann war beim städtischen Betriebshof für die Leerung kommunaler Parkscheinautomaten zuständig.
Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass er zwischen April 2015 und November 2025 er das Geld regelmäßig mit nach Hause genommen hatte.
Die Quittungen aus dem Automaten warf er weg. Teilweise übergab er das Geld an seine mitangeklagte Ehefrau. Die Münzen zahlte das Paar auf ihre Konten oder bei Münzautomaten in Supermärkten ein.

Keine durchgehende Kontrolle beim Bauhof

Da es beim Bauhof keine durchgehende Kontrolle der Quittungen aus den Automaten und keine Dokumentation über die fehlenden Schlüssel gab, fiel der Diebstahl laut Urteil lange Zeit nicht auf. Eine Bank brachte die Ermittlungen schließlich ins Rollen. Diese hatte wiederholt auffällige Geldeinzahlungen registriert.
Ein Teil der Taten war bereits verjährt. Das betraf den Zeitraum zwischen April 2015 und November 2020. In dieser Zeit hatte das Paar Münzgeld im Wert von mehr als einer halbe Million Euro gestohlen.
Allerdings muss es diesen Betrag trotzdem zurückzahlen. Zusammen mit den Beträgen aus dem nicht verjährten Zeitraum hat das Paar laut Urteil nun mehr als 1,9 Millionen Euro zurückzuzahlen.(afp/red)
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Datenschützer fordern endgültiges Aus für EU-Chatkontrolle


In Kürze:

  • Datenschutzaufsicht lehnt anlasslose Chatkontrolle als unverhältnismäßig ab
  • Kritik an flächendeckendem Kommunikations-Scanning und Verschlüsselungsbruch
  • Diskussion über freiwillige Scans und mögliche Verlängerung bis 2028

 
Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) fordert die EU sowie die Bundesregierung auf, Pläne für eine anlasslose Chatkontrolle endgültig aufzugeben. Das schreiben die Datenschützer in einer am Dienstag, 5. Mai, veröffentlichten Entschließung. Anlass ist die vierte Verhandlungsrunde zur geplanten EU-CSAM-Verordnung gegen sexuellen Kindesmissbrauch, die am 11. Mai stattfindet. Die Datenschützer warnen vor unverhältnismäßigen Eingriffen in die Privatsphäre und die Vertraulichkeit digitaler Kommunikation.

Gezielte Maßnahmen statt Generalverdacht

Die DSK warnt erneut davor, dass eine anlasslose Chatkontrolle unverhältnismäßig in die Grundrechte von Millionen Menschen eingreifen würde. Kritisiert werden insbesondere die flächendeckende Überwachung privater Kommunikation, Eingriffe in die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sowie sogenanntes Client-Side-Scanning, bei dem Inhalte bereits vor der Verschlüsselung auf Geräten überprüft werden.
Sowohl in der aktuellen als auch in einer im November 2023 veröffentlichten Entschließung betont die Aufsichtsbehörde die Notwendigkeit, Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen und entsprechende Straftaten aufzudecken. Die anlasslose Chatkontrolle sei allerdings nicht das geeignete Mittel.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg und Vorsitzende der Datenschutzkonferenz 2026, Prof. Dr. Tobias Keber, erklärte bereits im Februar, dass eine anlasslose Überwachung die Vertraulichkeit der Kommunikation aller Europäer gefährde. Statt eines Generalverdachts brauche es gezielte Maßnahmen, um Kinder wirksam zu schützen.
Ein erster Versuch, die seit 2022 geplante Chatkontrolle auf EU-Ebene einzuführen, scheiterte Ende Oktober 2025 am Widerstand mehrerer Mitgliedstaaten, darunter Deutschland.

Ausnahmeregelung bis 2028?

Ein Bündnis aus Organisationen wie dem Chaos Computer Club (CCC), European Digital Rights (EDRi) und der Digitalen Gesellschaft Deutschland forderte in einem im Februar 2026 veröffentlichten offenen Brief das sofortige Ende der „Chatkontrolle 1.0“. Sie wiesen darauf hin, dass laut einem Bericht der Europäischen Kommission lediglich 0,000002735 Prozent der Nachrichten illegales Material enthielten. Dem verschwindend geringen Wert stand jedoch eine Fehlerquote von 20 Prozent gegenüber.
Im aktuellen Entwurf der geplanten CSAM-Verordnung ist die anlasslose Chatkontrolle zwar nicht mehr enthalten. Weiterhin vorgesehen ist jedoch die Ausnahmeregelung der ePrivacy-Richtlinie, die Anbietern freiwillige Scans nach Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder erlaubt.
Die Regelung war ursprünglich bereits 2024 ausgelaufen, wurde jedoch bis April 2026 verlängert. Nun wird eine weitere Verlängerung bis 2028 diskutiert, um eine Übergangsphase bis zur vollständigen Umsetzung der neuen CSAM-Verordnung zu schaffen.
Unternehmen wie Google, Meta, Microsoft und Snap kündigten an, freiwillige Maßnahmen zur Erkennung entsprechender Inhalte fortzuführen. Gleichzeitig forderten sie eine schnelle Einigung auf einen dauerhaften Regulierungsrahmen.
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Polizist stirbt bei Verfolgungsjagd: Zehneinhalb Jahre Haft für 27-Jährigen

Nach dem Tod eines sächsischen Polizisten bei einer Verfolgungsjagd im brandenburgischen Lauchhammer ist ein Mann zu einer Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren verurteilt worden.
Das Landgericht Cottbus sprach den 27-Jährigen am Mittwoch des verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig, wie ein Gerichtssprecher in der brandenburgischen Stadt sagte. In die Gesamtfreiheitsstrafe wurden frühere Urteile mit einbezogen.

Verfolgungsjagd mit der Polizei

Laut Anklage hatte der 27-Jährige im Januar 2025 mit weiteren Beschuldigten ein Auto gestohlen und sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei über die sächsisch-brandenburgische Landesgrenze hinweg geliefert.
Nachdem die Beamten die Diebe in Brandenburg zunächst stoppten, erfasste der Beschuldigte den 32-jährigen Polizeibeamten mit hoher Geschwindigkeit, als dieser gerade einen Stoppstick auf der Fahrbahn auslegen wollte.
Der Beamte starb noch an der Unfallstelle. Er hinterließ eine Lebensgefährtin und eine kleine Tochter. Sein Tod sorgte bundesweit für Bestürzung.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft handelte der Beschuldigte in der Absicht, den Autodiebstahl zu verdecken. Sie sah daher das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht erfüllt. Sie beantragte in dem Prozess, der im Januar begonnen hatte, eine lebenslange Freiheitsstrafe. Dem schloss sich auch die Nebenklage an.
Die Verteidigung plädierte auf eine Verurteilung wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge und Gefährdung des Straßenverkehrs. Unter Einbeziehung der früheren Urteile beantragte sie eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als achteinhalb Jahren. (afp/red)
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gesellschaft

Nach Amokfahrt in Leipzig: Motiv des Täters weiter unklar

Zwei Tage nach der tödlichen Amokfahrt eines 33-Jährigen in Leipzig herrscht weiter Rätselraten über dessen Beweggründe. Die Ermittler gehen nicht von einem politischen oder religiösen Motiv aus.
Er habe den Erkenntnissen nach „im Zustand der zumindest erheblich verminderten Schuldfähigkeit“ gehandelt, so die Staatsanwaltschaft.
Von ihm gehe weiterhin Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus. Deswegen wurde er auf Anordnung eines Ermittlungsrichters in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht.

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Der Deutsche steht den Angaben zufolge in dringendem Tatverdacht des zweifachen Mordes sowie des versuchten Mordes in vier Fällen.
Es sei wahrscheinlich, dass er weitere „Taten vergleichbarer Schwere begehen wird“, hieß es von der Staatsanwaltschaft Leipzig.
 

Stadt will Einkaufsstraße besser sichern

Die betroffene Einkaufsstraße ist inzwischen wieder für Passanten frei. Die Stadt hat angekündigt, sie dauerhaft gegen das Befahren mit Fahrzeugen zu sichern. Das soll voraussichtlich an diesem Mittwoch umgesetzt werden.
Am Montagnachmittag war der 33-jährige Deutsche aus Leipzig dort mit seinem Wagen in die Fußgängerzone gefahren und hatte mehrere Menschen mit seinem Auto angefahren. Zwei Menschen starben, sechs weitere wurden verletzt – zwei von ihnen schwer.
Seither herrscht große Trauer und Fassungslosigkeit in der Stadt. Viele Menschen haben Kerzen und Blumen niedergelegt und bei Andachten der Opfer gedacht. Sachsens Regierung ordnete Trauerbeflaggung an allen Gebäuden von Behörden und Dienststellen des Freistaates an.
„Unser Mitgefühl gilt den Familien und Angehörigen der Opfer“, sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU). „In Gedanken sind wir bei ihnen und allen, die von diesem schrecklichen Ereignis betroffen sind.“ (dpa/red)
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wirtschaft

Zoll kontrolliert heute bundesweit die Paket-Branche

Mehr als 2.900 Zollbeamte kontrollieren seit dem frühen Morgen Paketzusteller im gesamten Bundesgebiet.
Es gehe um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Kurier-, Express- und Paketbranche, teilte die Generalzolldirektion mit. Kontrolliert werde vor allem in großen Depots und Verteilzentren – also dort, wo viele Fahrer und Zusteller anzutreffen seien.
Beamte aus allen Hauptzollämtern in Deutschland seien im Einsatz. Die Kontrollen seien dabei verdachtsunabhängig und sollen bis in den Abend weitergehen.

Zoll: Immer wieder Verstöße gegen gesetzlichen Mindestlohn

Man stelle in der Branche immer wieder fest, dass den Fahrern ihre Arbeitszeiten nicht oder nicht vollständig vergütet würden.
„So werden beispielsweise Überstunden sowie die Zeiten für die Beladung der Fahrzeuge oder die Fahrten zwischen den Paketzentren und dem ersten Zustellort nicht entlohnt“, sagte eine Sprecherin. Dadurch werde der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 13,90 Euro pro Stunde immer wieder unterlaufen.
Anfang Februar forderte der Bundesrat ein Verbot von Fremdpersonal bei Sortierung, Verladung und Auslieferung.

Anfang Februar forderte der Bundesrat ein Verbot von Fremdpersonal bei Sortierung, Verladung und Auslieferung.

Foto: Sebastian Gollnow/dpa

„Ebenfalls zu beobachten ist der Einsatz von Subunternehmen – unter anderem mit dem Ziel, Sozialversicherungsbeiträge vorzuenthalten beziehungsweise zu veruntreuen und Steuern zu hinterziehen“, teilte der Zoll weiter mit.

Geschäftsunterlagen werden jetzt geprüft

Mit ersten Ergebnissen der bundesweiten Aktion sei erst Ende der Woche zu rechnen. Die Schwerpunktkontrollen am Mittwoch seien erst der Beginn der Arbeit, sagte ein Sprecher des Kölner Hauptzollamts.
Später werde bei genaueren Prüfungen von Geschäftsunterlagen und der Lohnfinanzbuchhaltung der Paketzusteller untersucht, ob der Mindestlohn auch gezahlt werde.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) kontrolliert regelmäßig verschiedene Branchen, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung aufzudecken. Vor allem lohnintensive Branchen stehen dabei im Fokus. (dpa/red)
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gesellschaft

Razzien in zwölf Bundesländern bei mutmaßlichen Neonazis

Mit einer Razzia in zwölf Bundesländern ist der Generalbundesanwalt gegen 36 junge mutmaßliche Rechtsextremisten vorgegangen. Sie sollen wichtige Mitglieder der Gruppen „Jung & Stark“ oder „Deutsche Jugend voran“ beziehungsweise „Neue Deutsche Welle“ sein, wie die Karlsruher Behörde mitteilte.
In sozialen Medien und bei Treffen der Gruppierungen wird demnach zu Gewalttaten gegen politische Gegner und vermeintlich Pädophile aufgerufen.
Einige Beschuldigte sollen Angehörige der linken Szene oder Menschen angegriffen haben, die sie für pädophil hielten. Die Opfer wurden jeweils von mehreren Angreifern geschlagen und verletzt, wie die Bundesanwaltschaft ausführte.
Im Fokus der Ermittlungen stehen 36 Beschuldigte, denen die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen wird. Teils soll es sich um Jugendliche oder Heranwachsende handeln.
Beide bundesweit organisierten Gruppen existieren den Angaben zufolge seit Mitte 2024 und haben in den Ländern Regionalgruppen. Den meisten Beschuldigten wirft die Bundesanwaltschaft vor, Rädelsführer der Gruppen zu sein. Gegen acht von ihnen werde auch wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.

Keine Festnahmen

Festgenommen wurde am Mittwoch niemand. Die Durchsuchungen sollten die bestehenden Verdachtsmomente aufklären. In den zwölf Bundesländern sind den Angaben nach mehr als 600 Polizeikräfte im Einsatz.
Sie durchsuchen etwa 50 Objekte in Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Ausgenommen waren also nur Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg und Thüringen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte: „Militante rechtsextreme Gruppen haben Zulauf – erschütternderweise gerade auch unter jungen Menschen.“
Ihre Aktionen richteten sich „gegen alle Menschen, die sie in ihrem rechtsextremen Weltbild als Feinde identifiziert haben – und zugleich gegen unsere Demokratie“, führte die Ministerin aus. „Rechtsextremismus ist die größte Gefahr, die Deutschland von innen droht“, ergänzte sie.
Im Mai vergangenen Jahres war mit der „Letzten Verteidigungswelle“ bereits eine mutmaßliche Zelle von jugendlichen Rechtsextremisten zerschlagen worden.
Die Gruppe soll potenziell tödliche Anschläge auf Linke und Geflüchtete verübt und weitere bereits geplant haben. Vor dem Hamburger Oberlandesgericht begann Anfang des Monats der Prozess gegen acht mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer. (afp/red)
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Richter an Fabians Vater gerichtet: „Ich flehe Sie fast an“

Mit verschränkten Armen dreht sich die Angeklagte im Gerichtssaal 2.002 des Landgerichts Rostock auf ihrem Drehstuhl hin und her. Gerade gibt das Gericht Einblick in die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft Rostock, die sie beschuldigt den achtjährigen Fabian aus Güstrow ermordet zu haben.
Da ist das Video einer Überwachungskamera, das während der Verhandlung abgespielt wird. Es zeigt den Wagen der Angeklagten binnen weniger Minuten zweimal unweit Fabians Adresse am Vormittag des 10. Oktobers 2025.
Im entsprechenden Zeitraum wurde Auswertungen zufolge nach zuvor permanenter Aktivität das Display von Fabians Handy deaktiviert. Es wurde demnach erst wieder am Nachmittag angeschaltet, als seine Mutter nach Hause kam, dort das Handy, aber nicht den Jungen auffand.
Außerdem wird das Foto eines Waldweges gezeigt, das am Vormittag des mutmaßlichen Tattages mit dem Handy der 30-Jährigen gemacht wurde und auch ihren Hund zeigt. Laut Ermittlern befindet sich der Weg unweit des späteren Fundortes von Fabians Leiche.

Auffällige Internet-Suchen

Die Angeklagte schweigt vor Gericht bislang zu den Vorwürfen. Ihr wird vorgeworfen, den Jungen am 10. Oktober vergangenen Jahres mit einem Messer getötet zu haben.
Das Tatmotiv soll mit dem Ende der mehrjährigen Beziehung zusammenhängen, die sie zu Fabians Vater hatte, und die er im August 2025 beendete.
Den Ermittlungen zufolge wurde mit dem Account der Angeklagten am Tag des Verschwindens frühzeitig nach Stichworten wie „Polizei“ oder auch „Person vermisst“ im Internet gesucht.
Den Ausführungen des Gerichts zufolge passierte dies schon, bevor Fabians Vater ihr mitteilte, dass sein Sohn vermisst wird.
Über den Account der 30-jährigen Beschuldigten wurde demnach ferner am Tag nach Verschwinden des Jungen mit Stichworten gesucht wie „fressen Wildschweine tote Menschen“.

Vater glaubt an Unschuld der Angeklagten

Mittlerweile sind beide nach Aussage des Vaters wieder ein Paar. Er habe die Frau, für die bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt, regelmäßig in der Untersuchungshaft besucht. Und er sagt: „Ich glaub‘ an ihre Unschuld.“
Im Gericht werden auch Audionachrichten der Angeklagten abgespielt, in denen sie einem Bekannten vorschlägt, unter anderem bei Klein Upahl südwestlich von Güstrow nach dem damals noch vermissten Jungen zu suchen. Schlussendlich wurde die Leiche unweit des Ortes gefunden. Den Fund hatte die Beschuldigte der Polizei gemeldet.
Der dritte Verhandlungstag im Prozess um Fabians Tod ist eine Marathonsitzung – einziger Zeuge: der Vater des Jungen. Seine Befragung hatte bereits am zweiten Verhandlungstag vergangene Woche begonnen.
Anhand der im Prozess präsentierten Nachrichten wird deutlich, wie der Vater und die Angeklagte auch nach der Trennung vom Sommer 2025 ausgiebig die Probleme der Beziehung diskutierten. „Sie drehen die Beziehung hin und her“, sagt der Vorsitzende Richter Holger Schütt.

„Angst davor, die Wahrheit zu erfahren?“

Dabei ging es wiederholt auch um das angespannte Verhältnis der Beschuldigten zur Familie von Fabians Vater. Demnach störte sie, dass er für Absprachen den Sohn betreffend Kontakt mit der Mutter hielt.
Bereits kurz vor Fabians Verschwinden hatten sich der Vater und die Angeklagte zeitweise wieder angenähert.
Der Vater relativiert auf Nachfrage Chat- und Audionachrichten oder auch eigene vorhergehende Aussagen, die zuungunsten der Beschuldigten ausgelegt werden könnten.
Oberstaatsanwalt Harald Nowack zeigt sich vom zurückhaltenden Engagement des Vaters im Verfahren irritiert, der sich anders als Fabians Mutter nicht als Nebenkläger anwaltlich vertreten lässt.
Er hatte bislang nach eigener Aussage keine direkte Akteneinsicht und bezieht seine Informationen nur aus den Medien oder von Dritten. „Haben Sie Angst davor, die Wahrheit zu erfahren?“, fragt Nowack ihn.
Auch Richter Schütt wird angesichts der teilweisen zurückhaltenden Aussagen des Zeugen deutlich: „Ich flehe Sie fast an, das ist Ihr Sohn, nicht meiner.“

Trauerrede per ChatGPT

Deutliche Emotionen zeigt die Beschuldigte kaum. Auch Fabians Mutter gibt sich bewusst gefasst, aufrecht sitzend den Blick nach vorn gerichtet mit den Händen auf dem Tisch.
Tränen fließen bei der Beschuldigten, als es um den Tod eines Pferdes vor wenigen Jahren geht. Dieses kannte sie laut Fabians Vater seit ihrer Jugend und bestritt mit ihm erfolgreich Turniere. Bei den entsprechenden Schilderungen muss die Angeklagte zum Taschentuch greifen.
Gegen Ende des langen Prozesstages liest Rechtsanwalt Thomas Löcker eine berührende Trauerrede für Fabian vor, wohl in dem Versuch, die Beschuldigte als einfühlsamen Menschen darzustellen.
Sie hatte die Rede für den Vater verfasst, nachdem dieser vor der Beerdigung um Hilfe gebeten hatte. Allerdings verweist Richter Schütt später auf die Auswertung des Handys der Frau.
Demnach stammten die Formulierungen nur zum Teil von ihr. Sie fütterte damit die Künstliche Intelligenz von ChatGPT, die letztlich die Rede verfasste. (dpa/red)
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gesellschaft

„Leipzig steht zusammen“ – Gedenkandacht nach Amokfahrt

Einen Tag nach der Amokfahrt in der Leipziger Innenstadt haben mehrere Hundert Menschen in einer ökumenischen Andacht der Opfer gedacht. „Leipzig trauert, aber Leipzig steht zusammen“, sagte der Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD) in der Nikolaikirche. Auch Sachsens Regierungschef Michael Kretschmer war bei der Andacht dabei.
„Wir suchen Worte. Wir suchen Erklärungen. Ich glaube, die richtigen Worte gibt es nicht“, sagte Jung. Mit Blick auf die Sicherheitsdiskussion nach der tödlichen Autofahrt durch Leipzigs Fußgängerzone betonte er erneut: „Wir können unsere Städte nicht zu Festungen umbauen.“

Helfer und Mitarbeiter von Geschäften schildern Eindrücke

Bei der Andacht kamen auch Helfer des Kriseninterventionsteams und Mitarbeiter von Geschäften zu Wort, vor deren Tür sich das schreckliche Geschehen ereignet. Der gestrige Nachmittag habe einen dunklen Schatten über die Innenstadt geworfen, sagte eine Apothekerin.
Ein Krisenhelfer sagte, dass seit Montagnachmittag rund 30 Ehrenamtliche im Einsatz seien, um zuzuhören und da zu sein. „Wir ordnen Emotionen ein – als normale Reaktionen auf ein unnormales Ereignis.“
Am Montag war ein 33 Jahre alter Mann in einem Auto mit hoher Geschwindigkeit durch die Grimmaische Straße gefahren. Es ist eine der zentralen Einkaufsstraßen der Stadt. Das Fahrzeug erfasste mehrere Passanten. Zwei Menschen kamen ums Leben, mehrere weitere wurden verletzt.

Blumen und Kerzen – viele Menschen trauern um die Opfer

Die Trauer und Anteilnahme in Leipzig sind immens. Vor dem Uni-Gebäude Paulinum, das sich zu einem zentralen Gedenkort entwickelt hat, legten Menschen Blumen und Kerzen nieder. Sachsens Staatsregierung ordnete Trauerbeflaggung an allen Gebäuden von Behörden und Dienststellen des Freistaates an.
„Unser Mitgefühl gilt den Familien und Angehörigen der Opfer“, sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU). „In Gedanken sind wir bei ihnen und allen, die von diesem schrecklichen Ereignis betroffen sind.“

Der sächsische Ministerpräsident Michael Kretschmer legte am 5. Mai 2026 in Leipzig an einer provisorischen Gedenkstätte in der Nähe des Unfallorts Blumen nieder.

Foto: Nadja Wohlleben/Getty Images

In der Leipziger Nikolaikirche – bekannt als wichtiges Symbol der Friedlichen Revolution 1989 – wurde am Dienstag eine ökumenische Andacht gehalten. „Leipzig trauert, aber Leipzig steht zusammen“, sagte Oberbürgermeister Jung zu den mehreren Hundert Menschen in der Kirche. „Wir suchen Worte. Wir suchen Erklärungen. Ich glaube, die richtigen Worte gibt es nicht.“
Auch die Thomaskirche war für Trauernde geöffnet. Bereits am Mittag fand im Paulinum der Universität eine Andacht statt. Die Veranstaltung richtete sich an Studierende und die Öffentlichkeit. Mehr als 1.000 Menschen nahmen daran teil, darunter hunderte vor den geöffneten Türen der Kirche.
Im Neuen Rathaus liegt ein Kondolenzbuch aus, in das sich Bürgerinnen und Bürger eintragen können. Jung zeigte sich dankbar für die große Anteilnahme und die Hilfe vieler Menschen unmittelbar nach der Tat. (dpa/red)
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E20-Benzin: Hoffnungsträger oder Scheinlösung?


In Kürze:

  • E20 soll die Kraftstoffemissionen weiter senken.
  • Bioethanol unterliegt nicht der CO₂-Bepreisung.
  • Deutschland ist beim Bioethanol in hohem Maße auf Importe angewiesen.
  • Der VCD hält die Elektromobilität für die saubere Energieform.

 
Die EU-Kommission prüft offenbar die Einführung eines günstigeren E20-Kraftstoffs. Das berichtet die „BILD“ unter Berufung auf ein ihr vorliegendes Schreiben von drei deutschen CDU-Europaabgeordneten. Demnach setzen sich Peter Liese, Jens Gieseke und Norbert Lins bereits seit einiger Zeit für die Einführung von E20 ein.

Politisch neu, technisch schon länger im Fokus

Die von Ursula von der Leyen geführte EU-Kommission prüft demnach die Einführung eines Kraftstoffs mit einem Bioethanolanteil von bis zu 20 Prozent. Für eine europaweite Einführung müsste die EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie (Fuel Quality Directive) angepasst werden, da sie bislang nur einen Ethanolanteil von bis zu 10 Prozent erlaubt.
Politisch ist das Thema noch relativ neu, technisch jedoch seit Längerem vorbereitet. Mehrere Autohersteller testen bereits seit Jahren höhere Ethanolanteile, da entsprechende Kraftstoffe in anderen Weltregionen verbreitet sind. Neuere Modelle verschiedener Marken – darunter VW, BMW und Mercedes – gelten als E20-tauglich. Auch in Deutschland laufen Pilotprojekte unter realen Bedingungen.
E20 ist ein Ottokraftstoff mit einem Bioethanolanteil von 20 Prozent, der aus pflanzlichen Rohstoffen hergestellt wird, wie der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) erklärt. Das Ziel besteht darin, Emissionen zu senken, erneuerbare Energien stärker einzubinden und gleichzeitig die Kompatibilität mit bestehenden Motoren und Infrastrukturen zu gewährleisten.
Für Verbraucher könnte E20 eine attraktive Alternative zu rein fossilen Kraftstoffen sein, da nur der fossile Anteil der CO₂-Bepreisung unterliegt, nicht jedoch der Bioethanolanteil. Mit dem neuen EU-Emissionshandelssystem ETS II, das ab 2027 fossile Kraftstoffe deutlich verteuern dürfte, könnte sich daraus ein Preisvorteil ergeben. Wann E20 tatsächlich eingeführt wird, ist offen. Laut dem Fachmagazin „Auto Motor und Sport“ gilt ein Zeitraum ab 2027 oder 2028 als möglich – abhängig davon, wie schnell die politischen und regulatorischen Voraussetzungen geschaffen werden.

VDA: E20 eröffnet eine klare Perspektive

Der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) ist der Ansicht, dass Deutschland die Chancen nutzen sollte, Biokraftstoffe der zweiten Generation sowie synthetische E-Fuels einzusetzen. Biokraftstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen sowie aus Abfall- und Reststoffen, deren Herstellung auf erneuerbarer Energie basiert, könnten Verbrennungsmotoren nahezu klimaneutral oder mit deutlich geringeren Treibhausgasemissionen betreiben.
Der ADAC hält es daher grundsätzlich für möglich, den Beimischungsanteil perspektivisch auf 20 Energieprozent zu erhöhen. Als Maßnahme wird unter anderem eine Anhebung des Ethanolanteils in Ottokraftstoffen auf E10+ oder E20 (bis zu 20 Prozent Bioethanol) genannt, wie aus einer Antwort des Clubs an die Epoch Times hervorgeht.
Voraussetzung dafür sei jedoch, dass Fahrzeuge für den Einsatz solcher Kraftstoffe eindeutig freigegeben sind. Aus Gründen der Produkthaftung und Verkehrssicherheit seien laut ADAC konkrete Herstellerfreigaben für Bestands- und Neufahrzeuge notwendig. Zudem müsse eine einheitliche Kraftstoffqualität durch Normung sichergestellt werden. Da die aktuelle Norm DIN EN 228 einen maximalen Ethanolanteil von 10 Volumenprozent vorsieht, ist der Verkauf von E20 an Endverbraucher derzeit nicht zulässig.
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) spricht sich ebenfalls für eine zügige Einführung von E20 aus, da dieser zur schnelleren Dekarbonisierung des Straßenverkehrs beitragen könne. Nun seien die politischen und regulatorischen Rahmenbedingungen entscheidend.
E20 könne zugleich eine Weiterentwicklung hin zu vollständig erneuerbaren Kraftstoffen darstellen, etwa für Fahrzeuge, die ausschließlich mit solchen Kraftstoffen betrieben werden.
Auf europäischer Ebene müsste E20 zunächst normiert werden. Dafür wäre eine Anpassung der Kraftstoffqualitätsrichtlinie erforderlich. Erst mit dieser Grundlage könnte E20 einheitlich spezifiziert, zugelassen und europaweit eingeführt werden. Ein koordiniertes Vorgehen gilt dabei als entscheidend, um Planungssicherheit für Industrie und Verbraucher zu gewährleisten.

Verband sieht eine positive Umweltbilanz

Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) begrüßt die Entscheidung der EU-Kommission, die Einführung von E20 zu prüfen. Klimapolitik im Verkehrssektor sei dann erfolgreich, wenn sie auf Technologieoffenheit, Versorgungssicherheit, Praxistauglichkeit und Bezahlbarkeit basiere. Dafür sei eine verlässliche Strategie erforderlich.
Nachhaltig erzeugte Biokraftstoffe wie E20 seien laut einer Sprecherin gegenüber Epoch Times ein zentraler Bestandteil einer solchen Transformationsstrategie. Sie könnten sofort eingesetzt werden, die bestehende Infrastruktur nutzen und die CO₂-Emissionen insbesondere der Bestandsflotte wirksam senken. Eine mögliche Einführung von E20 in Europa würde diese Transformation weiter beschleunigen, dessen ist man sich beim BDBe sicher.
Auch die Umweltbilanz falle positiv aus, heißt es beim Verband. Ein Projekt an der Hochschule Coburg habe gezeigt, dass höhere Beimischungsanteile von Bioethanol zu Benzin die Kohlenwasserstoffemissionen von Ottokraftstoffen reduzieren. Zudem halbierten sich die Partikelemissionen beim Verbrennungsvorgang nahezu, was die Luftqualität verbessere. Auch der Kohlenmonoxidausstoß sinke. Lediglich die Stickoxidemissionen steigen leicht an, lägen jedoch mit unter 20 mg/km deutlich unter dem Grenzwert von 60 mg/km.
E20 biete zudem weitere Vorteile. Die Nutzung heimischer Rohstoffe stärke die Resilienz der Energieversorgung und reduziere Abhängigkeiten von fossilen Energieimporten. Auch der geringere Preis werde als Vorteil gesehen.
Gleichzeitig zeigt die Marktbilanz des BDBe für das Jahr 2024, dass Deutschland beim Bioethanol auf Importe angewiesen ist: Der inländischen Produktion von 744.000 Tonnen stand ein Verbrauch von rund 1,3 Millionen Tonnen gegenüber.
Auch der Auto Club Europa (ACE) steht einer Einführung von E20 „grundsätzlich offen“ gegenüber. Aus technischer Sicht spreche nichts dagegen, sofern die Fahrzeuge vom Hersteller freigegeben seien. Entscheidend sei jedoch die Akzeptanz, so eine Sprecherin des ACE gegenüber Epoch Times. Bereits bei E10 habe sich gezeigt, dass Unsicherheit und fehlende Informationen viele Autofahrer vom Umstieg abgehalten hätten, weshalb sich E10 in Deutschland nur begrenzt durchgesetzt habe.

VCD: Biokraftstoffe sind „Augenwischerei“

Die technische Anpassung bei Fahrzeugen sei laut Auto Club Europa (ACE) „überschaubar und technologisch gut beherrschbar“. Eine Sprecherin erklärt weiter: „Für die Automobilindustrie bedeutet die Einführung von E20 daher eher eine Weiterentwicklung bestehender Technologien als einen grundlegenden Umbruch.“
Aus Sicht des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) ist die geplante Ausweitung von Biokraftstoffen hingegen „Augenwischerei“. Sie seien nur dann klimafreundlich, „wenn die gesamte Umweltbilanz stimmt“, so ein Sprecher des Umwelt- und Verkehrsverbands. Dies gelte für Anbau, Verarbeitung, Transport bis hin zur Verbrennung. In der Praxis sei dies jedoch selten der Fall. Teilweise verursachten Biokraftstoffe sogar höhere Emissionen als die fossilen Kraftstoffe, die sie ersetzen sollen. Zudem stehe der Anbau der Rohstoffe häufig in Konkurrenz zu Nahrungs- und Futtermitteln. Auch indirekte Landnutzungsänderungen führten zum Verlust von Wald- und Moorflächen. „Selbst die Nutzung besonders nachhaltiger Rest- und Abfallstoffe für die Kraftstoffproduktion stößt schnell an Grenzen“, so der Sprecher weiter. Die Potenziale seien begrenzt und alternative Verwertungswege bereits etabliert.
Derzeit machen Biokraftstoffe wie Biodiesel und Bioethanol nur rund 4 Prozent der getankten Kraftstoffmenge aus. Ihr Einfluss auf die Gesamtbilanz des Straßenverkehrs sei entsprechend gering. Zudem stammt mehr als die Hälfte der in Deutschland genutzten Biokraftstoffe aus Importen außerhalb der EU. „Betrugsfälle bei der Kennzeichnung besonders nachhaltiger Biokraftstoffe werfen zusätzliche Fragen auf“, betont der Sprecher.
Die Elektromobilität sei hingegen deutlich effizienter und klimaschonender, selbst unter Berücksichtigung von Batterieproduktion und Strommix. Zudem verursache sie keine direkten Schadstoffemissionen – „ein Vorteil, den Verbrennungsmotoren, egal ob mit oder ohne Biokraftstoffe, nicht bieten können“, so der VCD-Sprecher.
Auch in Bezug auf die Spritpreise seien Biokraftstoffe keine Lösung. Aufgrund der Konkurrenz zum Flugverkehr, der durch EU-Vorgaben ebenfalls auf nachhaltige Kraftstoffe angewiesen ist, sei vielmehr mit steigenden Preisen zu rechnen. Das Laden von Elektrofahrzeugen sei deutlich günstiger.
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Zwei Chinesen in Frankreich wegen Spionage angeklagt

In Frankreich sind zwei Chinesen wegen des Vorwurfs der Spionage für ihr Heimatland angeklagt worden, nachdem sie an einer Airbnb-Unterkunft eine Satellitenschüssel montiert hatten. Die beiden befänden sich in Untersuchungshaft, teilte die Staatsanwaltschaft am Donnerstag in Paris mit. Zwei weitere Verdächtige, die in diesem Zusammenhang Material geschmuggelt haben sollen, wurden ebenfalls angeklagt.
Die beiden chinesischen Staatsbürger stünden im Verdacht, militärisch sensible Daten von Satelliten erfasst zu haben, um diese nach China zu übermitteln, erklärte die Staatsanwaltschaft. Die vier Festnahmen waren am Samstag im Großraum Bordeaux erfolgt, nachdem Anwohner die Satellitenschüssel und einen zeitgleichen Ausfall des Internets bemerkt hatten.

Ermittler entdecken illegale Frequenznutzung und Störsender

Der Anwalt von einem der beiden Chinesen wies die Vorwürfe zurück. „Mein Mandant ist aus rein beruflichen Gründen in Frankreich“, erklärte er. Er habe nichts mit Spionage zu tun. Ermittler hatten in der auf Airbnb angemieteten Wohnung Computer entdeckt, die an die Antenne angeschlossen waren und Satellitendaten erfassen konnten. Sie stellten außerdem eine illegale Nutzung von Frequenzen und Störsendern fest.
Auf diese Weise hätten die Angeklagten Daten von Satelliten aufzeichnen können, insbesondere den Austausch zwischen militärischen Einrichtungen, erklärte die Staatsanwaltschaft. Sie wirft den Angeklagten die Übermittlung von Informationen an eine ausländische Macht vor, was den Interessen Frankreichs habe schaden können. Im Fall einer Verurteilung könnten den beiden chinesischen Angeklagten bis zu 15 Jahre Haft drohen.  (afp/red)