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Von 3 auf 100: Spionagefälle in Schleswig-Holstein extrem angestiegen

Drohnenüberflüge und Ausspähversuche an sensiblen Einrichtungen haben die polizeilichen Fallzahlen im Bereich Spionage und Sabotage in Schleswig-Holstein massiv steigen lassen.
Sie erhöhten sich von drei im Jahr 2024 auf 100 im vergangenen Jahr, wie aus dem am Donnerstag vorgelegten Verfassungsschutzbericht des Landes hervorgeht.
„Die internationalen Entwicklungen prägen die Beobachtungsfelder des Verfassungsschutzes ganz erheblich“, erklärte Innenministerin Magdalena Finke (CDU) in der Landeshauptstadt Kiel.
Die geopolitische Lage habe sich „spürbar“ verändert, fügte Finke an. Schleswig-Holstein komme aufgrund der geografischen Lage an Nord- und Ostsee dabei eine besondere Bedeutung für die innere und äußere Sicherheit zu. Sogenannte Wegwerfagenten, Drohnensichtungen, Phishingkampagnen sowie militärische Aktivitäten im Küstenbereich zeigten dies.

Rechtsextreme Kriminalität nahm ab, linksextreme um fast 25 Prozent zu

Die Fallzahlen im Bereich der politisch motivierten Kriminalität stiegen dem Bericht zufolge im Vorjahresvergleich um 5,4 Prozent und markierten mit 2822 ein neues Allzeithoch.
1.438 oder etwa die Hälfte entfielen auf den rechtsextremistischen Bereich, was einem Rückgang von 5,2 Prozent entsprach. Im Bereich des Linksextremismus registrierte die Polizei 330 Straftaten – das entsprach einem Plus um fast 25 Prozent gegenüber 2024.
Linksextremisten setzen den schleswig-holsteinischen Behörden zufolge zunehmend auf antimilitaristische Themen.
Den Hintergrund dazu bildeten gesellschaftliche Debatten um eine Wiedereinführung des Wehrdiensts und steigende Verteidigungsausgaben, hieß es.
Laut Verfassungsschutzbericht beteiligt sich die Jugendorganisation der Deutschen Kommunistischen Partei etwa an Aktionen im Umfeld sogenannter Schulstreiks gegen die Wehrpflicht und versucht dabei gezielt, Jugendliche anzuwerben.

Antisemitische Straftaten und islamistische Anschläge

Einen Rückgang um 23 Prozent auf 97 wurde im vergangenen Jahr bei antisemitischen Straftaten verzeichnet.
Ebenfalls deutlich rückläufig waren den Angaben vom Donnerstag zufolge die polizeilich registrierten Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger. Sie gingen im Vergleich zum Vorjahr sogar um etwa 53 Prozent auf 107 zurück.
Innenministerin Finke warnte mit Blick auf antisemitische Taten gleichwohl vor optimistischen Schlussfolgerungen. Antisemitismus bleibe eine „anhaltende Bedrohung“.
Der Verfassungsschutz warnte zudem vor einer anhaltend hohen abstrakten Gefahr durch islamistische Anschläge. Im Bereich der religiösen Ideologien wurden im vergangenen Jahr in Schleswig-Holstein 37 Straftaten gezählt, das Personenpotenzial der Szene wird auf 870 Menschen geschätzt.
Das rechtsextremistische Personenpotenzial wird auf etwa 1.250 Menschen geschätzt, wovon rund 350 als gewaltorientiert gelten. Das Potenzial in der linksextremistischen Szene liegt bei 755. Die Zahl rechtsextremer Gewalttaten lag im vergangenen Jahr bei 58, im linksextremen Bereich waren es 23. Insgesamt gab es laut Bericht 130 politisch motivierte Gewaltdelikte. (afp/red)
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Gutachten im Fall Fabian: Landgericht lässt Öffentlichkeit zu

Das Landgericht Rostock hat im Mordprozess um das Gewaltverbrechen an dem achtjährigen Fabian einen Antrag von Fabians Mutter auf Ausschluss der Öffentlichkeit für die Dauer des rechtsmedizinischen Gutachtens abgelehnt.
Die Bilder vom stark verbrannten Leichnam des Jungen seien bereits in den letzten Verhandlungstagen gezeigt worden und somit auch der Öffentlichkeit bekannt, sagte Richter Holger Schütt.
Es gebe zwar auch postmortal ein schutzwürdiges Interesse, das im vorliegenden Fall aber mit der Inaugenscheinnahme der Bilder des Gutachtens nur geringfügig verletzt werde.
Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, die Art und Weise der Tötung sei für die grundsätzliche Einordnung der Spurenlage von essenzieller Bedeutung und in öffentlicher Beweisaufnahme durchzuführen.

Postmortales Persönlichkeitsrecht

Die Anwältin der als Nebenklägerin vertretenen Mutter hatte dagegen zur Antragsbegründung auf das postmortale Persönlichkeitsrecht als Ausdruck des Schutzes der Menschenwürde verwiesen. Dahinter müsse das Interesse der Öffentlichkeit zurücktreten.
Fabian war laut Anklage am 10. Oktober 2025 an einem Tümpel bei Klein Upahl erstochen und anschließend angezündet worden. Wegen Mordes angeklagt ist eine 30-jährige Frau, die bislang zu den Vorwürfen schweigt. (dpa/red)
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Dating-Betrug kostet Seniorin 115.000 Euro

Eine Frau aus Sachsen hat 115.000 Euro an Betrüger verloren. Die Frau fiel auf einen falschen Liebhaber herein, wie die Polizei Dresden am Mittwoch, 3. Juni, mitteilte.
Demnach lernte die 72-Jährige vor rund einem halben Jahr über eine Datingapp einen Mann kennen, der sich angeblich in China aufhielt.
Er gab immer wieder vor, in Existenznöten zu sein, und bat die 72-Jährige um Geld. Bis sie den Betrug erkannte, überwies sie insgesamt rund 115.000 Euro. (afp/red)
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Eingemauerte Frauenleiche in Haus bei Wien entdeckt

In Österreich ist die eingemauerte Leiche einer Frau entdeckt worden. Die Polizei fand die Tote in einem Haus in Münchendorf südlich von Wien, wie der Deutschen Presse-Agentur aus Behördenkreisen bestätigt wurde.
Zuvor hatten die Zeitungen „Heute“ und „Kronen Zeitung“ über den Fall berichtet. Demnach handelt es sich bei der Toten um eine betagte Frau.
In dem Fall werde ermittelt und eine Obduktion sei in Auftrag gegeben worden, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien der dpa. Weitere Details gab sie nicht bekannt.

Fundort in kleiner Gemeinde bei Wien

Ermittler seien vorige Woche mit Hilfe der Feuerwehr in das Haus gelangt, hieß es aus Behördenkreisen.
Die Frau hatte demnach nicht ständig in Münchendorf gelebt, sondern hatte dort einen Zweitwohnsitz. Die ländliche Gemeinde mit rund 3.000 Einwohnern liegt im Umland der österreichischen Hauptstadt.
Zu Medienberichten, nach denen die Frau schon seit Jahren tot sein könnte, äußerte sich die Staatsanwaltschaft ebenfalls nicht.
Auch Spekulationen, wonach die Tote versteckt worden sein könnte, um weiterhin Sozialleistungen für die Frau zu beziehen, kommentierte die Sprecherin nicht. (dpa/red)
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Polizei: Schüsse auf Sylt – Mann festgenommen

Mitten in Westerland auf der Insel Sylt ist am Vormittag mit einer scharfen Waffe geschossen worden. Verletzt wurde bei dem Vorfall in einer Einkaufsstraße ersten Erkenntnissen zufolge niemand, wie ein Polizeisprecher sagte.
Ein Mann, der eine scharfe Schusswaffe bei sich trug, wurde den Angaben zufolge festgenommen. Eine weitere Person sei flüchtig.
Eine dpa-Reporterin beobachtete in der Strandstraße ein Loch in der Scheibe eines Friseursalons. Die Scheibe war gesprungen.
Der Bereich sei abgesperrt, viele Polizisten seien vor Ort, berichtete die Reporterin. Die Hintergründe des Vorfalls waren zunächst unklar. Der Einsatz läuft demnach noch. (dpa/red)
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SEK-Einsatz in Dortmund: Schütze ergibt sich – Kinder wohlauf

Ein bewaffneter Gewalttäter, der in Dortmund einen Polizisten angeschossen und sich stundenlang mit seinen Kindern in einer Wohnung verschanzt hat, hat sich am Morgen ergeben.
Den drei Kindern gehe es den Umständen entsprechend gut, teilte die Polizei mit. Sie werden demnach vom Jugendamt betreut. Der Beamte sei leicht verletzt worden – eine Schussweste habe Schlimmeres verhindert.
Gegen 3:30 Uhr sei der 51 Jahre alte Täter nach stundenlangen Verhandlungen freiwillig vor die Tür des Gebäudes getreten, hieß es. Dort nahm ihn die mit einem Spezialeinsatzkommando angerückte Polizei widerstandslos fest. Die Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat dauern an.

Ehefrau rief den Notruf

Das Geschehen nahm seinen Anfang am Dienstagabend, als sich die Ehefrau des Täters per Notruf bei der Polizei meldete und um Hilfe bat.
Als die Einsatzkräfte an einem Wohn- und Geschäftsgebäude im Stadtteil Höchsten eintrafen, schoss der Mann mit einer scharfen Pistole auf den Polizisten. Danach verschanzte er sich in seiner Wohnung, in der sich auch seine drei Kinder befanden.
Ort des Einsatzes ist der Dortmunder Stadtteil Höchsten.

Ort des Einsatzes ist der Dortmunder Stadtteil Höchsten.

Foto: Christoph Reichwein/dpa

Es sei unklar, ob der Mann während der gesamten Zeit in der Wohnung seine Waffe mit sich führte, sagte ein Polizeisprecher am Morgen. Ob die Mutter der Kinder zwischenzeitlich auch in der Wohnung war, ließ sich zunächst nicht sagen. Gefahr für Unbeteiligte habe zu keinem Zeitpunkt bestanden, erklärte die Polizei.

Bericht über Randale in Restaurant

Einem Bericht der „Bild“ zufolge hatte der Mann ursprünglich in einem Dortmunder Restaurant randaliert, Gäste bedroht und Pfefferspray versprüht. Anschließend sei er mit einem Auto geflüchtet.
Als die Polizei ihn aufhalten wollte, habe er durch die Scheibe geschossen und den Beamten getroffen. Von der Polizei gab es dafür zunächst keine Bestätigung. (dpa/red)
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Mordprozess Fabian: Tatortfotos und Spurenanalysen im Fokus des Gerichts

Tatorte von Verbrechen sind immer schrecklich. Der Ort, an dem der achtjährige Fabian im Oktober vorigen Jahres gefunden wurde, ist dazu noch besonders trostlos.
Der Leichnam des Kindes lag umgeben von einem Acker am Rand eines kleinen Tümpels, der von außen durch Sträucher verdeckt und nur schwer einsehbar war.
„Wildschweinkuhle“ nennt ihn ein Bildbericht der Polizei. Der Tatort spielte am achten Verhandlungstag im Mordprozess vor dem Landgericht Rostock eine zentrale Rolle.
Über 150 Fotos von dem Ort unweit von Klein Upahl (Landkreis Rostock) wurden gezeigt – davon waren viele schwer zu ertragen. Hinzu kam eine detaillierte 3D-Tatortrekonstruktion, durch die Abstände exakt bestimmt werden konnten.
Auch diesmal warnte der Vorsitzende Richter Holger Schütt die rund 90 Zuschauer im Gerichtssaal vor den Fotos. Wer dies möglicherweise nicht ertragen könne, der solle besser den Saal verlassen.

Detaillierte Fotos werden gezeigt

Gezeigt wurden nicht nur Fotos von Fußabdrücken und dem Acker, auf dem sich der Tümpel befindet. Auch detaillierte Aufnahmen des nahezu vollständig verbrannten Leichnams wurden gezeigt.
Die 30-jährige Angeklagte soll den Jungen laut Staatsanwaltschaft am 10. Oktober 2025 erstochen und danach angezündet haben, um Spuren zu verwischen. Die Frau schweigt bislang zu den Vorwürfen. Damals wurde Fabian erst nach vier Tagen intensiver Sucher gefunden.
Die Angeklagte selbst informierte am 14. Oktober die Polizei und führte die Beamten und zum Fundort der Leiche.
Sie und eine Bekannte hätten damals angegeben, mit Hunden spazieren gewesen zu sein, sagte ein Polizist vor dem Landgericht Rostock, der als erster Beamter an dem Tümpel war. Die Angeklagte habe dort den leblosen Körper des Jungen gefunden.
Die beiden Frauen hätten die Polizei am Vormittag in die Nähe der Stelle geführt und den Beamten erklärt, wo der Leichnam genau liege. Beide seien aufgeregt gewesen. Auf ihn hätten sie aber nicht tief betroffen oder geschockt gewirkt, sagte der Beamte.
Vor Ort sei er dann durch hohes Gras zu dem toten Jungen gegangen. Die Angeklagte sei zuvor selbst am Fundort gewesen und habe die Polizei darüber informiert, dass deshalb dort auch Spuren von ihr zu finden sein müssten.
Die Ermittler fanden sowohl Fußabdruckspuren des Jungen als auch der Angeklagten. Mehrere dicht beieinander liegende Spuren der jeweiligen Schuhabdrücke wurden dokumentiert und am achten Verhandlungstag in einem Bildbericht vorgestellt.
Allerdings gab der Sachverständige zu bedenken, dass die Spuren nicht zu einer klaren Identifizierung dienten. Belegt seien aber Abdruckspuren mit dem Profil von Turnschuhen, von denen die Angeklagten drei Paar besessen habe.

Ausschluss der Öffentlichkeit für Rechtsmedizin-Gutachten?

Die des Mordes angeklagte Frau lebt mit Fabians Vater in einer „On/Off“-Beziehung und sitzt seit November vorigen Jahres in Untersuchungshaft.
Sie ist inzwischen wieder mit dem Vater liiert, der ihre Pferde versorgt, sie in der Haftanstalt besucht und nach eigenen Worten an ihre Unschuld glaubt. Fabians Mutter nimmt als Nebenklägerin meist persönlich an der Verhandlung teil. Wegen der gezeigten Fotos war sie aber auch diesmal nicht anwesend.
Ihre Anwältin Christine Habetha beantragte in ihrem Namen den Ausschluss der Öffentlichkeit für die am Donnerstag geplante Präsentation des rechtsmedizinischen Gutachtens.
Sie verwies zur Begründung auf postmortale Persönlichkeitsrechte als Ausdruck des Schutzes der Menschenwürde. Dahinter müsse das Interesse der Öffentlichkeit zurücktreten. Das Gericht will vor Beginn des neunten Prozesstages am Donnerstag über den Antrag entscheiden.

Lange Zeugenliste

Bei der am 28. April begonnenen Verhandlung sagten bereits die Mutter, der Vater und auch die Großmutter mütterlicherseits von Fabian aus. Auch Freunde des Achtjährigen wurden in einer Video-Schalte als Zeugen gehört.
Hinzu kamen mehrere Sachverständige, Ermittler sowie Nachbarn, Mitarbeiter eines Jugendzentrums und Fabians Lehrerin. Für den Prozess sind Termine bis zum 10. September geplant. Am kommenden Donnerstag soll ein gerichtsmedizinisches Gutachten erörtert werden.
Fabian wurde laut Anklage mit sechs Messerstichen getötet. Doch die Tatwaffe konnte bislang nicht gefunden werden. Forensiker untersuchten bereits mehr als ein Dutzend unterschiedliche Messer. Bei keinem konnte aber menschliches Blut nachgewiesen werden, wie eine DNA-Forensikerin vorige Woche mitteilte.

Beziehungsprobleme als Tatmotiv?

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Angeklagte den Jungen in der Erwartung tötete, die zu dem Zeitpunkt beendete Beziehung mit dem Vater des Jungen wiederherstellen zu können.
Sie habe dabei ziel- und zweckgerichtet gehandelt, um durch die Tötung einen Streitpunkt mit dem Vater zu beseitigen, und diesen wieder für sich gewinnen zu können.
Sie habe bedenkenlos das Leben des achtjährigen Kindes zerstört in der vagen Hoffnung, die Beziehung zu reparieren, hieß es.
Obwohl die Angeklagte seit dem 28. April schweigt, ist ihre Stimme im Saal 2.002 des Landgerichts oft präsent, da die Schwurgerichtskammer zahllose Sprachnachrichten zwischen ihr und Fabians Vater abspielt.
Dabei schickte vor allem die Angeklagte oft im Minuten- und Sekundentakt Sprachnachrichten, in denen sie den 35-Jährigen flehentlich bat zurückzukehren.
Auch nachdem Fabian am 10. Oktober verschwunden war, schickte sie in den Tagen darauf teils bis tief in die Nacht Sprachnachrichten und bat den Vater, sie bei der Suche mithelfen zu lassen.
Die Angeklagte und der Vater hatten bis August 2025 etwa vier Jahre lang eine Beziehung. Zu Beginn habe Fabian seinen Vater, der getrennt von Fabians leiblicher Mutter lebt, noch regelmäßig aufgesucht, auch um mit dem etwa ein Jahr jüngeren Sohn der Angeklagten zu spielen. (dpa/red)
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Streit in Supermarkt: 29-Jähriger mit Messer getötet

Bei einem Streit in einem Supermarkt in Hamburg ist ein 29-Jähriger mit einem Messer tödlich verletzt worden. Wie die Polizei heute mitteilte, starb der Mann in einem Krankenhaus. Tatverdächtig ist ein 31-Jähriger.
Beide sollen am Montagabend gegen 21:30 Uhr im Bezirk Altona vor dem Supermarkt aneinander geraten sein.
Der Streit verlagerte sich kurz darauf in den Supermarkt, wo der Tatverdächtige den 29-Jährigen mit einem Messer angriff. Dabei erlitt das Opfer mehrere Schnitt- und Stichverletzungen am Oberkörper, an denen er später starb.

Angreifer festgenommen

Alarmierte Einsatzkräfte nahmen den mutmaßlichen Angreifer noch am Tatort fest. Der 31-Jährige kam anschließend in ein Untersuchungsgefängnis. Die Entscheidung eines Haftrichters über einen möglichen Haftbefehl stand noch aus.
Das mutmaßliche Tatmesser wurde beschlagnahmt. Zu den Hintergründen der Tat lagen zunächst keine Angaben vor. Die Ermittlungen einer Mordkommission dauerten an. (afp/red)
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Hammer- und Axtangriff in ICE: 21-Jähriger vor Gericht

Nach einem Axtangriff in einem ICE auf dem Weg von Hamburg nach Wien im vergangenen Juli steht seit Dienstag ein 21-Jähriger vor dem Landgericht Regensburg.
Das Sicherungsverfahren habe mit der Verlesung der Antragsschrift begonnen, teilte ein Gerichtssprecher in der bayerischen Stadt mit. Anschließend sei eine erste Zeugin vernommen worden.

Angriff auf Fahrgäste

Der damals 20-jährige Syrer soll während der Fahrt zwischen Obertraubling und Passau unvermittelt vier Fahrgäste – drei davon ebenfalls aus Syrien – angegriffen haben.
Er soll mit einer Axt und einem Hammer bewaffnet zunächst durch den Zug gegangen sein und zwei Passagiere mit feindlichem Blick fixiert haben.
Als einer der beiden, ein 39 Jahre alter Mann, den Notruf wählte, soll der Angreifer ihm unvermittelt mit der Axt auf den Kopf geschlagen haben. Der 39-Jährige erlitt dabei einen Bruch des Stirnbeins und wurde bewusstlos.
Anschließend soll der Angreifer einen 25 Jahre alten Syrer mit der Axt zu töten versucht haben, was dessen 51 Jahre alte Mutter verhindern konnte, indem sie sich schützend vor ihren Sohn warf. Die Frau erlitt einen offenen Bruch ihres Schädels.

Schuldunfähig, Angeklagte will Unterbringung in Psychiatrie

Als der 15 Jahre alte zweite Sohn der Frau schützend eingreifen wollte, sei er durch Schläge, Tritte und Bisse des Angreifers verletzt worden. Letztlich konnte der 25-jährige Sohn den Angreifer überwältigen, wobei auch weitere Passagiere halfen.
Aus Sicht der Staatsanwaltschaft ist der Mann strafrechtlich des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung schuldig, wegen seiner psychischen Erkrankung aber schuldunfähig. Die Anklagebehörde beantragte eine dauerhafte Unterbringung des Angreifers in der Psychiatrie. (afp/red)
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Mutmaßliches Gewaltverbrechen an Berliner Unternehmer: Zweiter Verdächtiger in Haft

Nach dem mutmaßlichen gewaltsamen Tod eines in Berlin verschleppten Unternehmers haben Ermittler einen zweiten Tatverdächtigen festgenommen.
Es handelt sich um einen 32-Jährigen, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag, 1. Juni, in der Hauptstadt mitteilten. Der Verdächtige kam demnach bereits am Freitag in Untersuchungshaft.
Ein 40-jähriger erster Verdächtiger war bereits Mitte Mai festgenommen und in Untersuchungshaft genommen worden.

Unternehmer seit April vermisst

Hintergrund ist die mutmaßliche Entführung eines Unternehmers, der nach Ermittlerangaben am 23. April in einem Waldstück in Berlin von mehreren Männern in einen Transporter gezerrt und anschließend vermisst wurde.
Etwa einen Monat später wurde in einem Wald nahe der brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam ein Leichnam gefunden, bei dem es sich um den mutmaßlich Entführten handeln könnte.
Die Identitätsfeststellung dauere aber weiterhin an, erklärten Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag. Diese sei ein Bestandteil der weiterhin laufenden Ermittlungen. (afp/red)
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gesellschaft

170.000 Euro wert: Gestohlene Handtücher in Hamburger Lager entdeckt

In einer Lagerhalle in Hamburg haben Ermittler gestohlene Handtücher mit einem Verkaufswert von knapp 170.000 Euro entdeckt.
Bei der Durchsuchung am Freitag wurden in der Halle auch eine tatverdächtige 49-jährige Frau und ihr mutmaßlicher 68-jähriger Komplize angetroffen, wie die Polizei am Montag, 1. Juni, in der Hansestadt mitteilte.

Ware auf Europaletten gelagert

Die 21.000 Gastronomiehandtücher waren auf sechs Europaletten sowie in 44 Umzugskartons verpackt.
Die Handtücher waren im November 2025 von einem Geschäftsführer eines Restpostenhandels als gestohlen gemeldet worden. Sie waren aus seinem Lager verschwunden. Die Ermittlungen führten schließlich zu der 49-Jährigen. (afp/red)
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deutschland

Terroranschlag Bielefeld: Höchststrafe für 36-jährigen Syrer

Für den islamistischen Terroranschlag auf feiernde Menschen in Bielefeld ist der Attentäter zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach den 36-jährigen Syrer Mahmoud M. wegen vierfachen versuchten Mordes schuldig, stellte die besondere Schwere seiner Schuld fest und ordnete Sicherungsverwahrung an. Er habe mit dem Anschlag seine dschihadistischen Ziele verfolgt, sagte der Vorsitzende Richter.
Damit verhängte das Gericht die Höchststrafe, wie sie von der Bundesanwaltschaft beantragt worden war. Dem Angeklagten fehle jegliche Empathie mit den Opfern. Wegen seiner radikal-islamischen Gesinnung sei der Syrer nach wie vor gefährlich und seine Prognose ausgesprochen ungünstig, hatte die Bundesanwaltschaft ausgeführt. Die Verteidiger hatten auf eine schwere Kindheit des Angeklagten verwiesen und auf die Depression, die ihm ein psychiatrischer Gutachter attestiert hatte.
Die vier Opfer hatten im Prozess berichtet, dass sie noch immer unter dem Anschlag leiden. Vor gut einem Jahr waren sie nachts beim Feiern vor einer Bar in Bielefeld angegriffen und durch Messerstiche lebensgefährlich verletzt worden. Der Angreifer habe dabei „Allahu akbar“ gerufen, sagte der Vorsitzende Richter. Unter den Feiernden waren zahlreiche Fans des Fußballvereins Arminia Bielefeld.
Der Angeklagte hatte die Tat in der Untersuchungshaft Psychologen und Psychiatern gestanden und im Prozess in seinem Schlusswort eingeräumt. In der Untersuchungshaft hatte er darüber hinaus erzählt, bereits in Syrien zwei Menschen getötet zu haben, darunter seinen Halbbruder im Auftrag der Terrormiliz Islamischer Staat (IS).

Staatsanwalt: IS-Vergangenheit in Syrien

Nach Angaben des Staatsanwalts war der 36-Jährige bereits in Syrien jahrelang in den Reihen des IS aktiv, hatte den Treueeid auf den Kalifen geschworen, bevor er von kurdischen Einheiten als IS-Mann festgenommen und acht Monate inhaftiert gewesen sei. 2023 kam er nach Deutschland.
Vor dem Anschlag habe er ein Bekennervideo an einen IS-Kontaktmann geschickt, das aber nicht veröffentlicht worden sei. Zudem habe er einen Zettel mit der selbst gezeichneten IS-Flagge bei sich getragen.
Er habe möglichst viele Menschen töten wollen. Erst als er seinen selbst gebauten Stockdegen verlor und sich entschlossenem Widerstand gegenübersah, habe er die Flucht ergriffen. Einen Tag später, am Abend des 19. Mai, war er in Heiligenhaus bei Düsseldorf festgenommen worden, weil ihn ein Cousin an die Polizei verriet.

Deutliche Worte des Psychiaters

Laut psychiatrischem Gutachter ist der Angeklagte tiefgreifend islamistisch radikalisiert. Die islamistisch-dschihadistische Ideologie sei fester Bestandteil seiner Persönlichkeit und seines Wertesystems. Dafür habe er sogar den Kontaktabbruch zu seinen Kindern in Kauf genommen. Er sei kränkbar, intolerant und gewaltbereit.
In Deutschland habe sich seine psychische Lage verschlechtert, nachdem der Familiennachzug gestoppt worden sei, er keine Arbeit gefunden und kein Deutsch gelernt habe. Die Teilnahme an einem Deradikalisierungsprogramm hatte der Syrer abgelehnt. (dpa/red)
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deutschland

31-Jähriger in Oberfranken getötet – 25-Jährige festgenommen

In Bayern ist ein 31-jähriger Mann offenbar Opfer eines Tötungsdelikts geworden. Er wurde am frühen Sonntagmorgen leblos in einer Wohnung im oberfränkischen Konradsreuth gefunden, wie die Polizei am Sonntagabend in Bayreuth mitteilte. Ersten Feststellungen zufolge starb er eines gewaltsamen Todes.
Festgenommen wurde eine 25-jährige Frau. Sie wurde einem Haftrichter vorgeführt und sitzt laut Polizei mittlerweile in Untersuchungshaft.
(afp/red)
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ausland

Macron über Krawalle: „Das muss ein Ende haben“

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hat die gewaltsamen Auseinandersetzungen rund um den Champions-League-Triumph von Paris Saint-Germain scharf verurteilt. „Ich will mich nicht daran gewöhnen“, sagte Macron bei der Ehrung des Teams im Élysée-Palast.
Dabei kündigte er ein hartes Vorgehen als Reaktion an. „Das ist kein Fußball, das ist kein Sport, das ist nicht, was wir lieben. Wir werden gegenüber denjenigen, die erwischt wurden, kompromisslos sein“, sagte Macron der Nachrichtenagentur AP zufolge. „Wir wollen nicht, dass sich dies wiederholt. Es ist vorbei. Wir haben genug. Das muss ein Ende haben.“

Innenminister: 57 Polizisten verletzt

Einer Zwischenbilanz von Innenminister Laurent Nuñez zufolge wurden landesweit inzwischen rund 780 Menschen festgenommen, darunter etwa 480 allein in Paris. Zudem wurden 57 Polizisten bei den Einsätzen verletzt.
Im Vergleich zu einem ähnlichen Vorjahresevent entspricht dies einem Anstieg von rund 30 Prozent. Die Behörden gehen davon aus, dass sich die Zahlen im Laufe der weiteren Auswertungen noch verändern könnten.
Das Team wurde am Tag nach dem Finalsieg über den FC Arsenal in Budapest nahe des Eiffelturms wieder in Paris empfangen. Zahlreiche Anhänger versammelten sich Berichten zufolge friedlich am Champ de Mars und bejubelten das Team um Kapitän Marquinhos und Trainer Luis Enrique.
Am Abend zuvor kam es in rund 15 Städten zu Zwischenfällen, es gab Plünderungen in Rennes, Straßburg, Clermont-Ferrand und Grenoble. „Es gab feierliche Demonstrationen, die von einer Reihe von Ausschreitungen begleitet waren, was der Situation entspricht, die wir erwartet und daher vorausgesehen hatten. Diese Ausschreitungen sind absolut inakzeptabel“, erklärte Nuñez.

Rund 22.000 Polizisten landesweit im Einsatz

Besonders rund um den Prachtboulevard Champs-Élysées, wo sich Tausende Menschen versammelt hatten, war die Lage eskaliert: Vermummte Personen und Einsatzkräfte gerieten mehrfach aneinander, Wurfgeschosse und Tränengas wurden eingesetzt. Auf Videos in den sozialen Medien ist zu sehen, wie Autos brennen, Barrikaden errichtet und Feuerwerkskörper auf Menschen gefeuert werden.
Im Parc des Princes wurde das Spiel aus Budapest per Public Viewing übertragen. Nach Angaben der französischen Medien war das Stadion nahezu vollständig gefüllt und bot Platz für etwa 40.000 Zuschauer. Rund 8.000 Polizisten waren in Paris im Einsatz, landesweit insgesamt 22.000.
Die Szenen erinnerten an die Ausschreitungen nach dem Champions-League-Triumph im Vorjahr. Damals gab es zwei Tote, knapp 200 Verletzte sowie 559 Festnahmen. Die Behörden zählten zudem knapp 700 Brände, insbesondere von Autos. Krawalle am Rande der Feiern gab es besonders in Paris. (dpa/red)
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Explosion in Shishabar in der Kölner Innenstadt

Am frühen Sonntagmorgen hat es im Eingangsbereich einer Shishabar in der Kölner Innenstadt eine Explosion gegeben.
Aktuell geht die Polizei davon aus, dass die Detonation am Friesenwall mutwillig herbeigeführt wurde. Gäste befanden sich nach Angaben eines Polizeisprechers nicht mehr in der Bar.
Nach Zeugenaussagen flüchteten kurz nach der Explosion mehrere Täter vom Tatort. Den ausgelösten Brand löschte die Feuerwehr. Ein Bewohner der darüberliegenden Wohnungen erlitt eine leichte Rauchgasvergiftung. Die Spurensicherung und die Fahndung nach den Tätern dauern an.
Einen Zusammenhang mit den Schüssen aus einem fahrenden Auto im Bereich der Zülpicher Straße sieht die Polizei derzeit nicht. (dpa/red)
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gesellschaft wirtschaft

Köln: Passant durch Schüsse aus Auto verletzt – Explosion an Shishabar

In Köln ist am frühen Sonntagmorgen ein Passant durch Schüsse aus einem fahrenden Auto schwer verletzt worden. Tatmotiv und Hintergründe seien unklar, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit.
Der 32-Jährige sei gegen 4:00 Uhr getroffen und anschließend in einer Klinik operiert worden.
Eine Mordkommission übernahm die Ermittlungen zu dem Vorfall an der Straße im Stadtteil Neustadt-Süd. Zeugen werden um Hinweise zum Geschehensablauf und Verdächtigen gebeten.
Laut Ermittlern wurden aus dem Auto mehrere Schüsse abgefeuert, getroffen wurde demnach „ein Passant“, weitere Details wurden nicht genannt.

Explosion an einer Shishabar

Ebenfalls am Sonntagmorgen kam es in Köln zu einer Explosion an einer Shishabar. Der Eingang sowie Teile des Innenbereich des Lokals seien durch die Detonation und einen nachfolgenden Brand zerstört worden, berichteten Polizei und Staatsanwaltschaft.
In der Bar im Stadtteil Altstadt-Nord hielt sich niemand auf, ein Bewohner einer Wohnung über dem Lokal erlitt eine leichte Rauchvergiftung.
Laut Zeugen sollten mehrere Menschen nach der Explosion gegen 6:00 Uhr vom Tatort geflüchtet sein, eine Großfahndung der Polizei blieb erfolglos.

Zusammenhänge sind unklar

Zu etwaigen Zusammenhängen zwischen beiden Vorfällen äußerten sich die Ermittler nicht. Beide Tatorte liegen schätzungsweise zwei Kilometer auseinander.
Im Fall der Explosion an der Shisahbar prüften Polizei und Staatsanwaltschaft demnach mögliche Zusammenhänge mit einer früheren Serie ähnlicher Zwischenfälle.
Deshalb wurde eine Ermittlungsgruppe eingerichtet, den Hintergrund bildeten damals mutmaßliche Konflikte von Drogenhändlern. Es gab unter anderem Festnahmen in den Niederlanden. (afp/red)
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In Portugal ausgesetzte Kinder zurück in Frankreich

Die zwei in Portugal ausgesetzten Kinder aus Colmar sind nach Frankreich zurückgekehrt und dort an Angehörige übergeben worden. Die Übergabe sei „unter Bedingungen, die ihre Sicherheit gewährleisten“, erfolgt, teilte die Staatsanwaltschaft Colmar nach Angaben französischer Medien mit.
Die beiden Jungen seien am Freitag wieder in Frankreich eingetroffen, hieß es. Zudem erklärte der Staatsanwalt, es würden keine weiteren Informationen zur Betreuung der Kinder veröffentlicht.
Die Brüder waren am 19. Mai von einem Autofahrer weinend am Straßenrand der Nationalstraße zwischen Alcácer do Sal und dem Badeort Comporta gefunden worden, rund hundert Kilometer südlich von Lissabon. Die Mutter und ihr Partner wurden zwei Tage später in der Nähe von Fátima im Zentrum des Landes festgenommen.

Mutter in Untersuchungshaft

Die französischen Behörden hatten seit dem 11. Mai nach der Mutter und den Kindern gesucht, nachdem der Vater ihr Verschwinden in Colmar gemeldet hatte. Die portugiesischen Behörden erklärten, die Kinder hätten üblicherweise bei ihrer Mutter gelebt; der Vater habe nur ein eingeschränktes und beaufsichtigtes Umgangsrecht gehabt.
Die Mutter, eine 41-jährige Französin, wurde von der portugiesischen Justiz in Untersuchungshaft genommen und wegen „Gefährdung oder Aussetzung“ angeklagt, ebenso ihr Partner, ein 55-jähriger Franzose, dem zudem „schwere Körperverletzung“ an einem der beiden Jungen vorgeworfen wird. (dpa/red)
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Gefängnisgewerkschaft fordert Suspendierung krimineller JVA-Beamter

Angesichts der schweren Vorwürfe gegen Bedienstete der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen dringt der Bund der Strafvollzugsbediensteten (BSBD) auf konsequente personelle Konsequenzen, sollten sich die Straftaten bestätigen.
„Wenn JVA-Beamte sich kriminell verhalten – und das ist das passende Wort für diese Vorwürfe – gehören sie selbstredend vom Dienst suspendiert“, sagte der BSBD-Vorsitzende Rene Müller der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (noz).

Forderung nach Konsequenzen

Müller wehrte sich deutlich gegen eine Pauschalisierung der gesamten Berufsgruppe, stellte mit Blick auf die aktuellen Berichte über die bayerische Anstalt jedoch klar: „Was aus Augsburg zu hören ist, klingt allerdings derart nach struktureller Verrohung, da lässt sich kaum was schönreden“.
Er forderte daher eine lückenlose Aufklärung durch die Ermittlungsbehörden, bis dahin werde es keine Vorverurteilung von der Strafvollzugsgewerkschaft geben. „Wir erleben es sehr oft, das Kollegen ohne Grund Straftaten bezichtigt werden“, sagte er der noz weiter. Die JVA Augsburg-Gablingen steht derzeit im Fokus, weil dort JVA-Beamte über Jahre hinweg Häftlinge gefoltert und gedemütigt haben sollen. Mittlerweile wurde Anklage gegen mehrere Beamte erhoben.

Reaktion der Gewerkschaft

Jüngst hatte der Bayerische Rundfunk zudem aus internen Chatgruppen berichtet, in denen sich die mutmaßlichen Täter mit ihrem Vorgehen brüsteten. Selbst wenn sich solche Nachrichten nur als Angeberei entpuppen sollten, steht für Gewerkschaftschef Müller fest: „Professionell ist das alles nicht und hat so auch nichts in einer JVA zu suchen.“ (dts/red)
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Zeugin im Block-Prozess: Wir wurden falsch beraten

Im Prozess um die Entführung der Block-Kinder hat die Verteidigung eine mutmaßliche Täterin mit furchtbaren Einzelheiten aus der Silvesternacht 2023/24 konfrontiert. Die 51-Jährige aus Israel hatte zuvor in ihrer Zeugenaussage moniert, der mitangeklagte Familienanwalt der Blocks, Andreas Costard, habe erklärt, es werde keine rechtlichen Konsequenzen für das Team geben, wenn die Kinder zurück in Deutschland seien.
„Alles war falsch“, sagte die Frau, die in Hamburg den Alias-Namen „Olga“ trug. Sie war Mitarbeiterin einer israelischen Sicherheitsfirma, die für die Tat verantwortlich sein soll.
Costards Verteidiger Marko Voß feuerte daraufhin eine Frage nach der anderen bezogen auf das Geschehen in Dänemark ab: Habe Costard jemals erklärt, es werde keine rechtlichen Konsequenzen haben, den Vater zu Boden zu bringen? Die beiden Kinder zu fesseln und in den Fußraum eines Autos zu drücken? Klebetape um den Kopf zu wickeln? Ein Kind über die Schulter zu werfen und bei Nacht durch einen Wald zu tragen? „Nein“, antwortete die Zeugin knapp auf jede seiner Fragen.
Das alles hätten ihre Teammitglieder aber in der Silvesternacht anscheinend gemacht, betonte Voß. Wie solle sein Mandant falsch beraten haben, wenn über diese Dinge nie vorher gesprochen worden sei?

Familienanwalt gehört zu den Hauptangeklagten

Der langjährige Anwalt der Familie Block gehört im aktuellen Prozess neben Christina Block (53) und einem 36-jährigen Israeli zu den Hauptangeklagten. Dem 64-Jährigen wird vorgeworfen, zusammen mit der Mutter den Auftrag zur Entführung der Kinder vom Wohnort des Vaters in Dänemark erteilt zu haben.
Vorausgegangen war ein erbitterter Sorgerechtsstreit. Der Anwalt ist auch Aufsichtsratsvorsitzender der Elysée Hotel AG Hamburg. Er soll das israelische Team im Hotel Grand Elysée unentgeltlich einquartiert haben.
Die Anklage gegen Costard lautet auf gemeinschaftliche schwere Entziehung Minderjähriger in Tateinheit mit gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung sowie gemeinschaftliche Freiheitsberaubung. Der Angeklagte selbst hat in der Verhandlung bisher geschwiegen.

Befragung der Zeugin dauerte vier Verhandlungstage

Die Befragung der Zeugin dauerte vier Prozesstage. Die 51-Jährige war laut Anklage „die rechte Hand“ des Chefs der israelischen Sicherheitsfirma, die für die Entführung verantwortlich sein soll. Sie hatte sich erst im laufenden Prozess aus Israel gemeldet und bekam sicheres Geleit für ihre Aussage.
Die Zeugin hatte sich vor der Tat mit der Hamburger Unternehmerin Christina Block angefreundet, die die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette „Block House“, Eugen Block, ist.

Verteidiger wollen Widersprüche aufzeigen

Auch Christina Blocks Verteidiger Ingo Bott hatte zuvor versucht, Widersprüche in der Aussage der Zeugin aufzuzeigen. Der Anwalt hielt der Frau vor, alle mutmaßlichen Entführer hätten unterschiedliche Zeitpunkte für ein angebliches Treffen mit seiner Mandantin in dem Hotel Ende Dezember 2023 genannt. Auch die Behauptungen zu einem vermeintlichen Code „Happy new year“ für die erfolgte Rückholaktion seien in sich zusammengefallen, erklärte Bott am Rande der Verhandlung.
Für ihn stehe fest: „Es ist sehr deutlich geworden anhand der Aussage der Zeugin, dass meine Mandantin Frau Block nicht wusste, was in der Silvesternacht geschehen werde.“
Ganz anders sah das der Vertreter der Nebenklage: Die israelischen Zeugen und Beschuldigten hätten deutlich gemacht, dass die Entführung so stattgefunden habe wie sie angeklagt sei, sagte Philip von der Meden, der Anwalt von Blocks Ex-Mann Stephan Hensel. Dieser hatte die Kinder im Sommer 2021 nach einem Besuch bei ihm nicht wie vereinbart nach Hamburg zurückgebracht.

Ins Team sollten „keine Verbrecher“

Die mutmaßliche Entführerin berichtete zudem, nach welchen Kriterien das Team ausgewählt wurde. Das höre sich komisch an, sagte die Zeugin auf Englisch laut Übersetzung. „Dass es keine Verbrecher sind.“ Es hätten gute Leute sein sollen. Es sei immer gesagt worden, es dürfe keine Gewalt geben.
Vier Beschuldigte aus Israel bekamen für ihre Zeugenaussagen schon vor Monaten sicheres Geleit. Nun wurde bekannt, dass noch ein weiterer Zeuge, Jonathan C., hinzukommt. Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft teilte dies auf Nachfrage mit, zuvor hatte die „Bild“-Zeitung berichtet.

Ermittlungsgericht traf die Entscheidung

Im Fall von Jonathan C. hatte die Staatsanwaltschaft bisher betont, seine Rolle in diesem Verfahren sei nicht bedeutend genug. Nun aber sei vom sogenannten Ermittlungsgericht entschieden worden, dem Beschuldigten auf seinen Antrag hin sicheres Geleit für die Dauer einer Zeugenaussage zu gewähren, teilte die Sprecherin mit.
„Die Staatsanwaltschaft hatte keinen entsprechenden Antrag gestellt, weil die Voraussetzungen dieser Ausnahmevorschrift aus Ihrer Sicht nicht vorlagen.“ In der Strafprozessordnung heißt es: „Das sichere Geleit gewährt Befreiung von der Untersuchungshaft.“ Eine Gerichtssprecherin erklärte zu den israelischen Zeugen: „Sie werden sich aber einem eigenen Verfahren stellen müssen.“

Model sollte bei Rückholung mit Kindern Deutsch sprechen

Der Mann, der als Model arbeitete und nach eigenen Worten früher lange in Hamburg lebte, hatte sich im Frühjahr aus Israel in Interviews in Deutschland zu Wort gemeldet. Darin hatte er betont, ihm sei vorher gesagt worden, die Rückholaktion der Block-Kinder sei rechtmäßig.
Er habe helfen wollen. Nach Aussage anderer mutmaßlicher Entführer war Jonathan C. erst kurzfristig in das Team geholt worden, weil er gut Deutsch sprach und mit den Kindern kommunizieren sollte.
Der Prozess wird am 11. Juni fortgesetzt. (dpa/red)
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Verkäufer von „Suizid-Sets“ im Internet bekennt sich in Kanada schuldig

„Ich bekenne mich schuldig“, sagte Kenneth Law, ein ehemaliger Koch, am Freitag vor einem Gericht in Newmarket in der kanadischen Provinz Ontario. Der 60-Jährige sah sich 14 Anklagen wegen Beihilfe und Empfehlung zum Suizid gegenüber. 14 zunächst erhobene Mordanklagen waren wieder zurückgezogen worden.
Der Angeklagte hatte Hunderte von Paketen mit einer legalen Substanz verschickt, die ab einer bestimmten Dosis tödlich sein kann.
Law befand sich mit seinen Anwälten in einem abgetrennten Bereich des Gerichtssaals. Er räumte vor dem Gericht ein, Pakete an Hunderte Menschen in mehreren Ländern verschickt zu haben, darunter Australien, Frankreich, Belgien und Großbritannien.

Umfang der Taten

Das Strafmaß wird zu einem späteren Zeitpunkt,voraussichtlich im September, festgelegt. Rechtsexperten betonten, dass die Anstiftung zum Suizid ein schweres Verbrechen ist und Law eine Haftstrafe von zehn bis 20 Jahren drohen könnte.
„Angesichts der abscheulichen Natur dieses Verbrechens wäre ich überrascht, wenn Kenneth Law nicht eine ziemlich hohe Strafe erhalten würde“, erklärte Robert Currie, Rechtsprofessor an der Universität Dalhousie in Halifax.
Nach Angaben der kanadischen Polizei hatte Law von 2020 bis zu seiner Festnahme im Jahr 2023 mehr als 1200 sogenannte Suizid-Sets an Empfänger in etwa 40 Ländern verschickt. Ihm wird zudem vorgeworfen, mehrere Onlineforen betrieben zu haben, in denen er jungen Menschen in Not Ratschläge zum Suizid gab. Die bekannt gewordenen Einzelheiten dazu lösten öffentlich Empörung aus.
In Kanada steht Laws Handeln in Verbindung mit dem Tod von 14 Menschen, die zwischen 16 und 36 Jahre alt waren. Im Ausland soll es noch viele weitere Fälle geben. Allein in Großbritannien werden nach Angaben der Behörde für Verbrechensbekämpfung (NCA) 112 Todesfälle mit Laws Aktivitäten in Verbindung gebracht. Laut der Polizei in Großbritannien bestellten dort mindestens 272 Menschen Produkte über Laws Websites. 88 von ihnen starben.
In Italien wurden neun Käufer ermittelt, von denen mindestens einer starb. Auch in den USA, Australien und Neuseeland ermittelten die Beamten.
In seinem Heimatland sah sich Law 14 Anklagen wegen Mordes sowie weiteren 14 Anklagen wegen Beihilfe und Empfehlung zum Suizid gegenüber. Nach Angaben von Laws Verteidiger und den Angehörigen seiner Opfer hat die Staatsanwaltschaft die Mordanklagen zurückgezogen. Grund ist nach Angaben des Rechtsprofessors Currie eine Rechtslücke. Im Gegenzug sollte sich Law bei den weniger schweren Straftaten schuldig bekennen.

Enttäuschung der Opferfamilien

Die Nachricht, dass Law in Kanada nicht wegen Mordes angeklagt ist, war für einige Familien der Opfer eine Enttäuschung. Leonardo Bedoya, dessen 18-jährige Tochter Jeshennia Bedoya Lopez im Jahr 2022 mit mutmaßlicher Hilfe von Law Suizid begangen hatte, äußerte sich im kanadischen Sender CTV wütend: „Er ist ein Mörder. Ein Serienmörder. Man sollte ihn wie einen Mörder behandeln.“
Der Brite David Parfett, dessen Sohn Thomas 22 Jahre alt war, als er sich 2021 mit mutmaßlich von Law bereitgestellten Materialien das Leben nahm, sagte der Nachrichtenagentur AFP, die kanadischen Behörden ließen eine Gelegenheit verstreichen, die Schwere von Laws Verhalten festzustellen.
„Hätte (Law) keine detaillierten Anweisungen dazu gegeben, wie man sich das Leben nimmt, wäre mein Sohn wahrscheinlich noch am Leben. Für mich ist es Mord“, sagte Parfett.
Die britische Staatsanwaltschaft informierte unterdessen am Freitag die Hinterbliebenen, dass in Großbritannien in dem Fall keine Anklage erhoben werde. In einer gemeinsamen Erklärung der NCA und der Staatsanwaltschaft hieß es: „Großbritannien ist weltweit das einzige Land, dessen Ermittlungen so detailliert sind, dass sie in die kanadische Strafverfolgung einfließen können.“
Die NCA erklärte, sie untersuche 112 Todesfälle in Großbritannien, die mit Law in Verbindung stehen. Parfett sagte mit Blick auf die Entscheidung: „Ich bin wütend, aber nicht überrascht“. (afp/red)