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Gelsenkirchener Millionen-Coup: Erste Klagen starten

Es geht um einen der größten Einbruchs-Coups der deutschen Kriminalgeschichte mit möglicherweise dreistelligem Millionen-Schaden. Nach Weihnachten 2025 drangen Unbekannte in eine Gelsenkirchener Sparkassen-Filiale ein und räumten mehr als 3.000 Schließfächer aus.
Am 11. Juni starten beim Essener Landgericht die ersten beiden Zivilprozesse, in denen geschädigte Kunden volle Haftung von der Bank verlangen. Allein die erste Klägerin fordert fast 400.000 Euro.

Was ist passiert?

Am 29. Dezember 2025 um 3.58 Uhr gibt es bei der Feuerwehr Gelsenkirchen Brandalarm für die Sparkassenfiliale im Stadtteil Buer. Die Einsatzkräfte finden aber keine brennende, sondern eine geknackte Bank.
Unbekannte Täter haben sich während der Weihnachtstage von einer Tiefgarage aus zunächst Zugang zu einem Archivraum verschafft. Von da aus arbeiteten sie sich mit einem Spezialbohrer in den Tresorraum der Bank vor.
Dort brachen sie rund 3.100 Kundenschließfächer auf und verschwanden mit ihrer Beute. Die Polizei spricht zunächst von einem Schaden im mittleren zweistelligen Millionenbereich. Die Höhe der Beute ist aber schwer zu schätzen, da der Inhalt der Schließfächer nur den Eigentümern bekannt ist.
Sie könnte auch wesentlich höher im möglicherweise deutlich dreistelligen Millionenbereich liegen. Von den Tätern, die ihre Tat offensichtlich minuziös vorbereitet haben, gibt es auch nach fast einem halben Jahr keine heiße Spur.

Wer sind die Kläger?

In den Schließfächern lagerten oft Schmuck, größere Summen Bargeld und Gold. Die erste Klägerin hatte dort fast 400.000 Euro deponiert, die aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung stammten und die einzige Altersabsicherung der betroffenen Person darstelle.
Sie sei nun mittellos, sagt ihr Anwalt. Sie sei noch kurz vor der Tat zusammen mit ihrer Tochter am Schließfach gewesen. Diese könne bezeugen, dass das Geld im Fach war.
Beim zweiten Kläger war mehrfach in der Privatwohnung eingebrochen worden, bevor er auf das Bank-Schließfach vertraute.
Jetzt seien nicht nur seine teuren Goldmünzen weg, sondern auch die Eheringe seiner Großeltern – unersetzlicher Familienschmuck – gemeldeter Schaden fast 49.000 Euro. „Ich habe geheult vor Wut“, sagte der 63-Jährige bei einem Pressetermin.
Für beide Kläger und für Hunderte weitere Geschädigte, die ebenfalls vor Gericht ziehen wollen, gilt gleichermaßen: Die Haftung der Sparkasse ist laut dem Schließfachvertrag auf 10.300 Euro beschränkt, falls nicht ausdrücklich zusätzlicher Versicherungsschutz vereinbart wurde.
Dagegen geht der Klägeranwalt Daniel Kuhlmann vor. Mehrere Anwaltskollegen bereiten ebenfalls Verfahren vor, um höhere Entschädigungen für ihre Mandanten zu erreichen. Viele Sparkassenkunden sind wütend – sie fühlen sich um ihre Ersparnisse gebracht.

Warum soll die Sparkasse zahlen?

Die Kläger fordern unbegrenzte Haftung und werfen der Sparkasse schwere Versäumnisse bei der Sicherung des Tresorraums vor. Wegen ihres fahrlässigen Verhaltens hafte sie in vollem Umfang, sagt der Klägeranwalt.
Kuhlmann stützt sich dabei auf ein von ihm beauftragtes Gutachten des renommierten Sicherheitsexperten Sascha Puppel aus Erkelenz. Demnach sei das Geld in der Bank nicht im „branchenüblichen Umfang nach dem Stand der Technik“ geschützt worden.
Kuhlmann versteht darunter etwa eine Videoüberwachung nicht nur des Tresorraumes, sondern auch des Parkhauses und eine Sicherung der Brandschutztür, über die die Täter in die Sparkassenräume gelangten.
Es habe offensichtlich auch keine regelmäßigen Patrouillengänge rund um den Tresorraum gegeben, wirft er der Bank vor. Selbst nach einem ersten Feueralarm in der Sparkasse seien die Täter unentdeckt geblieben – die ebenfalls alarmierten Wachleute zogen wieder ab.

Was sagt die Sparkasse?

Die Sparkasse weist die Vorwürfe strikt zurück. Im Vorfeld hat sie immer wieder pauschal auf ihrem Standpunkt beharrt, dass der Tresor nach dem anerkannten Stand der Technik gesichert gewesen sei. Presseanfragen nach Details zum Thema Sicherheit im Tresorraum blockte sie dabei monatelang ab.
Kein Außenstehender bekam den Raum zu sehen, nicht einmal die wenigen Kunden, deren Fächer nicht geknackt worden sind. Sie können sich ihr Eigentum abholen, aber nicht im Tresorraum. Die Wertsachen werden unter notarieller Aufsicht herausgeholt und an einem anderen Ort übergeben.
Die Sparkasse argumentiert außerdem, dass die Einbrecher ja Zehntausende Gegenstände aus den Schließfächern im Tresorraum zurückgelassen haben – darunter auch durchaus werthaltige Dinge.
Die Zuordnung und Rückgabe an die rechtmäßigen Besitzer benötige viel Zeit. Solange sie nicht abgeschlossen sei, könnten die Kläger gar nicht wissen, wie hoch ihr tatsächlicher Schaden ist. Es sei ja immerhin möglich, dass die von ihnen als fehlend gemeldeten Wertsachen zum Teil oder vollständig im Tresorraum zurückgeblieben seien.

Was ist vom Prozess zu erwarten?

Es handelt sich um zwei Zivilprozesse. Es geht dabei „nur“ um Geld, nicht um Straftaten und ihre Sühne – logischerweise, denn die Täter sind ja noch flüchtig. Am Anfang des Zivilprozesses steht eine Güteverhandlung.
Der Vorsitzende Richter fragt die Bereitschaft zu einem Vergleich ab. Diese dürfte angesichts der hohen Summen, die auf dem Spiel stehen, äußerst gering sein.
Anwalt Kuhlmann, der nach eigenen Angaben rund 650 Mandanten vertritt, möchte am liebsten eine Musterlösung erreichen, die dann ohne neue Prozesse auf seine anderen Mandanten übertragen werden kann. Auch dazu dürfte die Bereitschaft der Bank eher gering sein.
Terminiert sind zwei Verhandlungen mit 30 Minuten Abstand hintereinander – eine abschließende Lösung der komplexen Fragen scheint in der knappen Zeit wenig wahrscheinlich. Ob weitere Termine bestimmt werden, entscheidet das Gericht unter Leitung des Vorsitzenden.

Wie lange dauert das alles?

So unsicher der Ausgang der Verfahren auch ist – eins scheint ziemlich klar: Es wird wohl Jahre dauern bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung.
Bei einem vergleichbaren Sparkassen-Einbruch in Norderstedt bei Hamburg im August 2021 mit mehr als 600 ausgeräumten Schließfächern dauerte es fast zwei Jahre bis zu einer ersten Entscheidung beim Landgericht Hamburg zugunsten einer höheren Kunden-Entschädigung.
Dann folgten Berufung, Gutachten und Gegen-Gutachten und Ende Mai dieses Jahres – also nach fast fünf Jahren – hob das OLG die Landgerichtsentscheidung wieder auf. Gegen die Entscheidung ist keine Revision möglich, der Prozess könnte aber trotzdem weitergehen: Der klagende Anwalt hat Nichtzulassungsbeschwerde angekündigt. (dpa/red)
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gesellschaft

Kleinkind geschlagen und geschüttelt: 22-Jähriger wegen Totschlags verurteilt

Nach dem Tod eines zweijährigen Kindes durch Schläge und Schütteln ist der ehemalige Lebensgefährte der Kindsmutter erneut zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden.
Das Landgericht Trier sprach den mittlerweile 22-Jährigen am Donnerstag, 11. Juni des Totschlags schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Es verurteilte den zur Tatzeit Heranwachsenden zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren.

Die Hintergründe des Falls

Die Mutter hatte dem Angeklagten das Kleinkind im Juli 2024 während eines Arzttermins zur Betreuung überlassen. Als es unruhig wurde, schlug er es und schüttelte es etliche Mal für mehrere Sekunden massiv. Das Kind erlitt dadurch unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma und starb sechs Wochen später.
Im Januar 2025 wurde der Angeklagte wegen Totschlags in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt.
Der leibliche Vater des Kindes, der als Nebenkläger aufgetreten war, legte daraufhin Revision ein. Aus seiner Sicht wurde nicht hinreichend geprüft und erörtert, ob sich der Angeklagte des Mordes aus niedrigen Beweggründen schuldig gemacht habe.
Dem gab der Bundesgerichtshof Recht, so dass erneut vor dem Landgericht Trier verhandelt werden musste. (afp/red)
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Schweden zieht umstrittenen Vorstoß zur Inhaftierung 13-Jähriger zurück

Nach heftiger Kritik hat die schwedische Regierung ihr umstrittenes Vorhaben zurückgezogen, straffällig gewordene Kinder bereits ab dem Alter von 13 Jahren zu inhaftieren. Justizminister Gunnar Strömmer sagte, die Regierung wolle in den kommenden Wochen einen überarbeiteten Entwurf vorlegen.
In diesem sei das Alter von derzeit 15 dann auf 14 Jahre abgesenkt. Eigentlich sollte das schwedische Parlament am 15. Juni über den Entwurf abstimmen. Strömmer erwartet nun, dass das Gesetz bis August verabschiedet wird.
„Die Dinge sind im Parlament ein bisschen unsicher, deshalb haben wir uns entschieden, in dieser Situation verantwortungsvoll zu handeln, indem wir heute Morgen die Entscheidung trafen, den Entwurf zurückzuziehen“, sagte Strömmer vor Journalisten. „Ich glaube, die meisten fühlen sich mit 14 besser.“

Es geht um Mord und schwere Straftaten

Die konservative Regierung in Stockholm hatte die geplante Absenkung des Strafmündigkeitsalters von 15 auf 13 Jahre Ende Januar angekündigt. Dabei geht es um Jugendliche, die des Mordes oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt wurden.
Die geplante Änderung war in Schweden auf viel Kritik gestoßen. Eine Mehrheit der 126 von der Regierung zu Rate gezogenen Behörden und Organisationen hatte sich kritisch geäußert oder den Entwurf abgelehnt, darunter die Polizei und der Justizvollzugsdienst.
Eine von der Regierung eingesetzte Kommission hatte schon ursprünglich vorgeschlagen, das Alter für schwere Straftaten auf 14 zu senken, die Regierung entschied dann aber, es noch weiter auf 13 Jahre abzusenken. Die oppositionellen Sozialdemokraten befürworten eine Altersgrenze von 14 Jahren.

Mit eigener Schule und Sporthalle

So sollen die Kinder in den Gefängnissen von erwachsenen Häftlingen getrennt werden und nachts elf Stunden lang in ihren Zimmern eingeschlossen sein, wie Strömmer mitteilte. Bei erwachsenen Häftlingen gilt für die Nacht eine 14-Stunden-Regel.
Überdies sollen die inhaftierten Kinder zur Schule gehen und Zugang zu einem eigenen Pausenhof, einer Sporthalle und einer Krankenstation haben. Die Regelung soll zunächst für fünf Jahre eingeführt werden.

Banden rekrutieren mit Absicht Minderjährige

Schweden kämpft seit mehr als einem Jahrzehnt gegen zunehmende Gewalt im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität. Hauptsächlich ist diese auf Konflikte zwischen rivalisierenden Banden und Kämpfe um die Kontrolle des Drogenmarktes zurückzuführen.
Die Banden rekrutieren zunehmend Minderjährige unter 15 Jahren für Anschläge und Schusswaffenangriffe, da ihnen bisher im Falle einer Festnahme keine Haftstrafe droht. (afp/red)
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deutschland

Gelsenkirchen: Hohe Schadenersatzklagen gegen Sparkasse

Knapp sechs Monate nach dem Millionen-Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen beginnen die ersten zwei Zivilprozesse. Vor dem Landgericht Essen fordern zwei geschädigte Kunden Schadenersatz.
Im ersten Verfahren am heutigen Donnerstag (14:00 Uhr) klagt eine Kundin, die 391.000 Euro von der Bank verlangt. Ihr sei Bargeld in dieser Höhe sowie Schmuck aus dem aufgebrochenen Schließfach gestohlen worden.
Direkt im Anschluss (14:30 Uhr) verhandelt das Gericht die Klage eines Kunden auf knapp 49.000 Euro für gestohlene Goldmünzen und Familienschmuck.
Nach Weihnachten waren Unbekannte über eine Tiefgarage in einen Archivraum und von dort aus mit einem Kernbohrer in den Tresorraum gelangt. Sie brachen fast alle rund 3.100 Schließfächer auf und verschwanden mit ihrer Beute. Von ihnen fehlt jede Spur. Der Gesamtschaden könnte in bis zu dreistelliger Millionenhöhe liegen.

Streit über Sicherheitsmaßnahmen und Schließfachinhalte

Die Kläger werfen der Bank gravierende Versäumnisse bei den Sicherheitsvorkehrungen vor. Dabei handele es sich um die zweitgrößte Schließanlage Deutschlands, kritisierte Anwalt Daniel Kuhlmann vor dem Prozess.
Die Sparkasse weist die Vorwürfe strikt zurück und führt zahlreiche Sicherungsmaßnahmen an. Es gebe seitens der Sparkasse keine Pflichtverletzungen.
Auch über den Inhalt der Schließfächer wird gestritten. Die Bank verweist darauf, keine Kenntnis vom jeweiligen Inhalt gehabt zu haben. Zudem bestreitet sie, dass die Kläger Eigentümer der genannten Gegenstände sind und sich diese zum Einbruchszeitpunkt im Schließfach befanden. Auch sei bislang nicht abschließend geklärt, was entwendet und was zurückgelassen wurde.
Die Täter hatten im verwüsteten Tresorraum nach früheren Berichten mehrere 100.000 Gegenstände zurückgelassen, die den Eigentümern zugeordnet werden müssen. Erste Kunden hatten daraus ab Anfang Mai Wertsachen – zunächst vor allem Dokumente – zurückbekommen. Laut Bank sind auch sehr wertvolle Dinge dabei.

Bis zu 10.300 Euro Versicherungsschutz oder „volle Haftung“?

Die Sparkasse betont, dass die Schließfächer mit maximal 10.300 Euro versichert sind, sofern keine höheren Summen vereinbart wurden.
Der Klägeranwalt hält dagegen eine vollständige Haftung der Bank für geboten. Die Klägerin, die 391.000 Euro fordert, sei um ihre Altersabsicherung gebracht worden und nun völlig mittellos.
Kuhlmann vertritt nach eigenen Angaben rund 650 Kunden mit einem Gesamtschaden von fast 51,5 Millionen Euro. Die beiden Verfahren sollen aus seiner Sicht als Musterklagen dienen.
Dazu strebe er einen „Unterwerfungsvergleich“ mit der Sparkasse an. Im Erfolgsfall würde die Bank demnach grundsätzlich Ansprüche seiner Mandanten anerkennen. Andernfalls werde er „im schlimmsten Fall“ hunderte Klagen erheben und die Sparkasse „in Grund und Boden klagen“.

Ein Vergleich scheint extrem unwahrscheinlich

Nach Angaben des Gerichtssprechers Matthias Murawski müssen beide Parteien persönlich erscheinen. Vorsitzender Richter Stefan Ostheide werde zunächst die Möglichkeit eines Vergleichs ausloten, andernfalls ihre Positionen anhören.
Der weitere Verlauf nach Prozessbeginn sei völlig offen. Beim Landgericht seien bereits weitere acht Klagen eingegangen und von Juli bis September terminiert. Die Kläger werden von einem Leverkusener Anwalt vertreten. (dpa/red)
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BKA meldet Schlag gegen internationales Rauschgiftnetzwerk

Dem Bundeskriminalamt ist ein Schlag gegen den internationalen Drogenhandel gelungen. Wie die Behörden mitteilten, wurden in insgesamt 15 Objekten richterliche Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Duisburg vollstreckt. Die Maßnahmen fanden zeitgleich in NRW, Hessen und Bulgarien statt.
Bei der Aktion arbeiteten das Bundeskriminalamt, die Polizei Nordrhein-Westfalen, die Steuerfahndung und die Staatsanwaltschaft Varna in Bulgarien zusammen.
Dabei wurden umfangreiche Beweismittel, darunter eine scharfe Schusswaffe, etwa 20.000 Euro Bargeld und eine erhebliche Menge an Betäubungsmitteln, sichergestellt.

Eine Festnahme

Im Zuge der Maßnahmen wurde einer der Hauptbeschuldigten vorläufig festgenommen. Gegen ihn besteht der dringende Tatverdacht des bewaffneten Handeltreibens mit Cannabis und des gewerbsmäßigen Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge.
Er sollte noch heute dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Dinslaken vorgeführt werden, der über die Anordnung der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Internationales Firmennetzwerk

Die Ermittlungen richten sich gegen ein Netzwerk aus elf Beschuldigten verschiedener Nationalitäten im Alter zwischen 26 und 63 Jahren. Ihnen wird vorgeworfen, ein Firmennetzwerk aufgebaut zu haben, um erhebliche Mengen an Rauschgift aus Südamerika und Thailand illegal nach Deutschland einzuführen.
Bereits eine Lieferung von 140 Kilogramm Marihuana konnte sichergestellt werden. Zudem steht das Netzwerk im Verdacht, mehrere Millionen Euro ungeklärter Herkunft ins Ausland transferiert zu haben.
Die Ermittlungen werden wegen des Verdachts des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln, der Geldwäsche und der Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall geführt. (dts/red)
 
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Vietnamesen für Geld eingebürgert: Neue Anklage in Münchner Ausländerbehörde

Im Zusammenhang mit Bestechungsvorwürfen innerhalb der Ausländerbehörde der Stadt München hat die Staatsanwaltschaft München I eine zweite Anklage erhoben.
Einer 36 Jahre alten ehemaligen Mitarbeiterin des Kreisverwaltungsreferats würden Bestechlichkeit in 85 Fällen sowie gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern vorgeworfen, teilte die Behörde mit.
Zwei 31 und 34 Jahre alten Männern würden gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern sowie Beihilfe zur Bestechlichkeit vorgeworfen, einem von ihnen auch Urkundenfälschung.

Ermittler fordern 850.000 Euro zurück

In einem ersten Verfahren in dem Tatkomplex waren im Januar bereits zwei ehemalige Mitarbeiter der Stadt rechtskräftig zu Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden.
Ein dritter Angeklagter erhielt unter anderem wegen Bestechung eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.
Laut Staatsanwaltschaft sollen die nun Angeklagten als Bande vietnamesischen Staatsangehörigen gegen Geldzahlung die Möglichkeit zum rechtswidrigen Aufenthalt in Deutschland verschafft haben.
Dazu soll die städtische Mitarbeiterin Aufenthaltsgenehmigungen und Fiktionsbescheinigungen ausgestellt haben, obwohl die Voraussetzungen nicht vorlagen.
Die vietnamesischen Staatsangehörigen sollen dafür jeweils im fünfstelligen Bereich Geld bezahlt haben. Im Prozess will die Staatsanwaltschaft mindestens 850.000 Euro bei den Beschuldigten abschöpfen.
Bei einer Razzia wurden bereits rund hunderttausend Euro Bargeld, 200 Gramm Gold und 250 Gramm Silber beschlagnahmt. (afp/red)
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Fall Fabian: Ein Smartphone als Spurenquelle

Im Mordprozess um den im Oktober vorigen Jahres getöteten achtjährigen Fabian sind die Auswertungsergebnisse des Handys der Angeklagten vorgestellt worden.
Die 30-Jährige habe das Smartphone intensivst genutzt und binnen viereinhalb Tagen unter anderem 1.100 Sprachnachrichten geschickt, 207 Telefonate geführt und über 3.100-mal Messengerdienste genutzt, sagte der für die Auswertung verantwortliche Polizeibeamte und Digitalforensiker am Landgericht Rostock.
Anhand der Auswertung von WhatsApp-Nachrichten und Fotos konnte unter anderem belegt werden, dass die Angeklagte am 10. Oktober 2025 ihr Auto reinigte.
An dem Tag wurde Fabian laut Staatsanwaltschaft an einem Tümpel bei Klein Upahl (Landkreis Rostock) ermordet und die Leiche dann fast völlig verbrannt.
Vier Tage später, als die Leiche des Jungen gefunden wurde, habe die Angeklagte der Polizei gegenüber gesagt, dass sie das Auto seit langem nicht gereinigt habe.

Angeklagte sprach von Brandleiche

Am 13. Oktober, also einen Tag vor dem Auffinden des Leichnams, chattete die Angeklagte dann unter anderem mit einem Bekannten, der heute als Zeuge vor Gericht aussagte.
Beide tauschten sich über eine Suchaktion der Polizei am Inselsee aus, wo Spürhunde angeschlagen hatten. Dabei wies die Angeklagte von sich aus darauf hin, dass Wasserleichen keine DNA-Spuren aufwiesen, und auch Brandleichen wenig DNA-Spuren hätten.
Diese Angabe zur Brandleiche sei aus dem Nichts gekommen, bemerkte der Richter. Auch der Digitalforensiker der Polizei sagte, das Wort Brandleiche sei damals erstmalig von der Angeklagten eingeführt worden.
Anhand der Kameraaufnahme ihres Pkw wurde auch festgestellt, dass sich das Auto der Angeklagten am 10. Oktober vor der Wohnung Fabians in Güstrow aufhielt. (dpa/red)
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Darf Høiby nach Hause? Höhere Instanz soll Entscheidung prüfen

Ein Gericht will den Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit aus der Untersuchungshaft entlassen, damit dieser bei seiner schwer kranken Mutter sein kann.
Damit gaben die Richter in Oslo einem Antrag von Marius Borg Høiby am Montagabend statt. Gegen die Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft jedoch umgehend Berufung mit aufschiebender Wirkung ein. Høiby muss deshalb in U-Haft bleiben, bis eine höhere Instanz den Fall geprüft hat.
Die Polizei hatte sich zuvor gegen eine Freilassung ausgesprochen. Das Gericht sah das anders: „Die Fortsetzung der Inhaftierung wäre nicht nur für Høiby, sondern auch für seine Mutter in der ohnehin schwierigen Lage, in der sie sich befinden, sehr belastend“, zitierte die Zeitung „Verdens Gang“ das Gericht.
In einer Woche wird das Urteil im Vergewaltigungsprozess gegen den 29-Jährigen verkündet. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre und sieben Monate Gefängnis gefordert, die Verteidigung einen Freispruch von den schwersten Vorwürfen – vier Fällen von Vergewaltigung.
„Da drinnen zu sitzen, während Mama so krank ist, ist nicht auszuhalten“, sagte Høiby bei dem Gerichtstermin in Oslo laut der Zeitung „Verdens Gang“.
Es sei sehr hart für ihn, seiner Mutter in ihrer Situation nicht beistehen zu können. Vor Gericht beteuerte der Norweger, dass er jetzt „niemals etwas tun würde, dass die Situation verschlimmert. Das ist undenkbar für mich.“
Ein Bild aus glücklicheren Zeiten: Mette-Marit (links) und ihr Sohn Marius. (Archivbild)

Ein Bild aus glücklicheren Zeiten: Mette-Marit (links) und ihr Sohn Marius. (Archivbild)

Foto: Vegard Wivestad Grott/NTB SCANPIX/EPA/dpa

Høiby: Jeder Besuch von Mama im Gefängnis könnte der letzte sein

Zuvor hatte Høiby das Gefängnis am Montag Medienberichten zufolge für einige Stunden verlassen dürfen, um an einem Informationstreffen zum Gesundheitszustand der Kronprinzessin teilzunehmen. Dieser hatte sich nach Angaben des norwegischen Hofs in letzter Zeit erneut drastisch verschlechtert.
Wegen ihrer „lebensbedrohlichen chronischen Lungenkrankheit“ sei Mette-Marit nun auf eine Warteliste für eine Transplantation gekommen, hieß es am Freitag. Bereits im Dezember hatte das Königshaus mitgeteilt, dass die Kronprinzessin eine neue Lunge braucht. Sie leidet an der unheilbaren Krankheit Lungenfibrose. Im Alltag benutzt sie inzwischen ein Sauerstoffgerät.
Das Informationstreffen habe am Sitz der Kronprinzenfamilie, Schloss Skaugum, stattgefunden, sagte Høiby laut „Verdens Gang“ vor Gericht: „Mama zu Hause zu sehen war ein ganz anderes Erlebnis, als sie im Gefängnis in Oslo zu sehen. Das war eine ganz andere Mama, das war unglaublich gut zu sehen.“
Am Sonntag hatte Mette-Marit ihren ältesten Sohn gemeinsam mit ihrem Mann Haakon in der Haft besucht. „Jeder Sonntag, an dem wir uns sehen, kann das letzte Mal sein, dass wir uns sehen“, sagte Høiby den Angaben zufolge.

Høiby blitzte mit früherem Antrag bei Gericht ab

Die Freilassung aus der U-Haft mit einer elektronischen Fußfessel hatte Høiby bereits im Mai beantragt – ohne Erfolg. Damals ging die Sache bis vor das höchste norwegische Gericht. Den neuen Antrag hatten die Verteidiger mit Mette-Marits verändertem Gesundheitszustand begründet.
Der Sohn der Kronprinzessin sitzt seit Anfang Februar in Untersuchungshaft. Er hatte mehrfach gegen ein Kontaktverbot gegenüber einer Ex-Freundin verstoßen, die auch als mutmaßliches Opfer im Prozess gegen ihn ausgesagt hatte. Høiby bestreitet, dass Wiederholungsgefahr bestehen könnte.
Seine Ex-Freundin scheint das nicht so zu sehen: Mehrere Personen in Høibys Umfeld hätten in letzter Zeit versucht, ihre Mandantin dazu zu bewegen, das Kontaktverbot aufheben zu lassen, sagte die Anwältin der Ex-Freundin, Mette Yvonne Larsen, der Zeitung „Aftenposten“. „Sie hat gesagt, dass sie das Kontaktverbot aufrechterhalten möchte“, sagte Larsen der Zeitung. (dpa/red)
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Terroranschlag geplant: Jahrelange Haft und Psychiatrie

Das Landgericht Bremen hat einen 35-jährigen Mann wegen eines geplanten Terroranschlags zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt.
Die Richter legen dem Angeklagten Verabredung zum Mord, Verabredung zur Herbeiführung einer Explosion und Terrorismus-Finanzierung zur Last. Sein psychisch kranker Komplize und Neffe sei nur eingeschränkt steuerungsfähig, entschied das Gericht. Der 20-Jährige wurde freigesprochen, muss jedoch in eine Psychiatrie. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Denkbare Ziele: Öffentliche Großveranstaltung oder Synagoge

Das Gericht zeigte sich davon überzeugt, dass die beiden Deutschen im vergangenen Sommer ihre Pläne konkretisiert hatten. Sie wollten demnach mit Schusswaffen möglichst viele Menschen töten. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte habe sich der 20-Jährige mit einer selbst gebastelten Sprengstoffweste in die Luft sprengen sollen. Als denkbares Ziel hätten sie eine Klinik ins Auge gefasst, eine öffentliche Großveranstaltung oder eine Synagoge in Bremerhaven.
Die Männer wollten die Sprengstoffweste bei der Mutter des 35-jährigen Angeklagten bauen, so das Gericht in der Urteilsbegründung. Die Frau bestellte drei Stoffe für einen Test in ihrer Küche. Am Ende durchkreuzten Beamte die Pläne. Sie stießen im Rahmen anderer Ermittlungen zufällig auf Chats zwischen den Männern und nahmen sie fest.
Der jüngere Angeklagte legte im Prozess ein Geständnis ab, sein Onkel schwieg zu den Vorwürfen. (dpa/red)
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MDR: Zwei Festnahmen nach Hauseinsturz in Görlitz

Nach dem tödlichen Einsturz eines Hauses im sächsischen Görlitz sind zwei Verdächtige festgenommen worden. „Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln wegen des Verdachts des Herbeiführens einer Sprengstoff-Explosion mit Todesfolge in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung“, sagte Kai Siebenäuger, Pressesprecher der Görlitzer Polizei, in der MDR-Sendung „Kripo live“.
Bei den Verdächtigen handele sich um einen 27 Jahre alten Polen und einen 33-jährigen Afghanen. Die Männer seien bereits „in anderer Sache“ in Untersuchungshaft, so Siebenäuger. Als Ursache für den Hauseinsturz war eine Gasexplosion vermutet worden.

Diebesgut gesucht

Dem Sprecher zufolge sollen beide Männer am Tatnachmittag in der Straße, in der das Haus stand, Diebesgut gesucht haben. „Insbesondere Fahrräder, Schrott beziehungsweise auch Kupferleitungen, Buntmetall.
“ Sie sollen in das später eingestürzte Haus gelangt sein – hierzu werde aktuell ermittelt, erläuterte Siebenäuger. Die Polizei sucht nun Zeugen, die die beiden Tatverdächtigen am Ereignisort am 18. Mai gesehen haben.

Tagelange Suche

Bei dem Unglück am 18. Mai waren zwei Touristinnen aus Rumänien im Alter von 25 und 26 Jahren ums Leben gekommen. Zudem starb ein 48-jähriger Mann, der aus Bulgarien stammte und auch die deutsche Staatsbürgerschaft besaß.
Hunderte Einsatzkräfte von Feuerwehr, THW, Polizei und Rettungshundestaffeln suchten tagelang nach den drei Vermissten. Zum Teil arbeiteten sie sich mit Schaufeln und bloßen Händen durch den Trümmerberg. (dpa/red)
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Gelsenkirchener Millionen-Coup: Erste Klagen starten

Es geht um einen der größten Einbruchs-Coups der deutschen Kriminalgeschichte mit möglicherweise dreistelligem Millionen-Schaden. Nach Weihnachten 2025 drangen Unbekannte in eine Gelsenkirchener Sparkassen-Filiale ein und räumten mehr als 3.000 Schließfächer aus.
Am 11. Juni starten beim Essener Landgericht die ersten beiden Zivilprozesse, in denen geschädigte Kunden volle Haftung von der Bank verlangen. Allein die erste Klägerin fordert fast 400.000 Euro.

Was ist passiert?

Am 29. Dezember 2025 um 3.58 Uhr gibt es bei der Feuerwehr Gelsenkirchen Brandalarm für die Sparkassenfiliale im Stadtteil Buer. Die Einsatzkräfte finden aber keine brennende, sondern eine geknackte Bank.
Unbekannte Täter haben sich während der Weihnachtstage von einer Tiefgarage aus zunächst Zugang zu einem Archivraum verschafft. Von da aus arbeiteten sie sich mit einem Spezialbohrer in den Tresorraum der Bank vor.
Dort brachen sie rund 3.100 Kundenschließfächer auf und verschwanden mit ihrer Beute. Die Polizei spricht zunächst von einem Schaden im mittleren zweistelligen Millionenbereich. Die Höhe der Beute ist aber schwer zu schätzen, da der Inhalt der Schließfächer nur den Eigentümern bekannt ist.
Sie könnte auch wesentlich höher im möglicherweise deutlich dreistelligen Millionenbereich liegen. Von den Tätern, die ihre Tat offensichtlich minuziös vorbereitet haben, gibt es auch nach fast einem halben Jahr keine heiße Spur.

Wer sind die Kläger?

In den Schließfächern lagerten oft Schmuck, größere Summen Bargeld und Gold. Die erste Klägerin hatte dort fast 400.000 Euro deponiert, die aus dem Verkauf einer Eigentumswohnung stammten und die einzige Altersabsicherung der betroffenen Person darstelle.
Sie sei nun mittellos, sagt ihr Anwalt. Sie sei noch kurz vor der Tat zusammen mit ihrer Tochter am Schließfach gewesen. Diese könne bezeugen, dass das Geld im Fach war.
Beim zweiten Kläger war mehrfach in der Privatwohnung eingebrochen worden, bevor er auf das Bank-Schließfach vertraute. Jetzt seien nicht nur seine teuren Goldmünzen weg, sondern auch die Eheringe seiner Großeltern – unersetzlicher Familienschmuck – gemeldeter Schaden fast 49.000 Euro. „Ich habe geheult vor Wut“, sagte der 63-Jährige bei einem Pressetermin.
Für beide Kläger und für Hunderte weitere Geschädigte, die ebenfalls vor Gericht ziehen wollen, gilt gleichermaßen: Der Versicherungsschutz der Sparkassenkunden ist laut dem Schließfachvertrag auf 10.300 Euro beschränkt, falls nicht ausdrücklich höhere Summen vereinbart wurden.
Dagegen geht der Klägeranwalt Daniel Kuhlmann vor. Mehrere Anwaltskollegen bereiten ebenfalls Verfahren vor, um höhere Entschädigungen für ihre Mandanten zu erreichen. Viele Sparkassenkunden sind wütend – sie fühlen sich um ihre Ersparnisse gebracht.

Warum soll die Sparkasse zahlen?

Die Kläger fordern unbegrenzte Haftung und werfen der Sparkasse schwere Versäumnisse bei der Sicherung des Tresorraums vor. Wegen ihres fahrlässigen Verhaltens hafte sie in vollem Umfang, sagt der Klägeranwalt.
Kuhlmann stützt sich dabei auf ein von ihm beauftragtes Gutachten des renommierten Sicherheitsexperten Sascha Puppel aus Erkelenz. Demnach sei das Geld in der Bank nicht im „branchenüblichen Umfang nach dem Stand der Technik“ geschützt worden.
Kuhlmann versteht darunter etwa eine Videoüberwachung nicht nur des Tresorraumes, sondern auch des Parkhauses und eine Sicherung der Brandschutztür, über die die Täter in die Sparkassenräume gelangten.
Es habe offensichtlich auch keine regelmäßigen Patrouillengänge rund um den Tresorraum gegeben, wirft er der Bank vor. Selbst nach einem ersten Feueralarm in der Sparkasse seien die Täter unentdeckt geblieben – die ebenfalls alarmierten Wachleute zogen wieder ab.

Was sagt die Sparkasse?

Die Sparkasse weist die Vorwürfe strikt zurück. Im Vorfeld hat sie immer wieder pauschal auf ihrem Standpunkt beharrt, dass der Tresor nach dem anerkannten Stand der Technik gesichert gewesen sei. Presseanfragen nach Details zum Thema Sicherheit im Tresorraum blockte sie dabei monatelang ab.
Kein Außenstehender bekam den Raum zu sehen, nicht einmal die wenigen Kunden, deren Fächer nicht geknackt worden sind. Sie können sich ihr Eigentum abholen, aber nicht im Tresorraum. Die Wertsachen werden unter notarieller Aufsicht herausgeholt und an einem anderen Ort übergeben.
Die Sparkasse argumentiert außerdem, dass die Einbrecher ja Zehntausende Gegenstände aus den Schließfächern im Tresorraum zurückgelassen haben – darunter auch durchaus werthaltige Dinge. Die Zuordnung und Rückgabe an die rechtmäßigen Besitzer benötige viel Zeit.
Solange sie nicht abgeschlossen sei, könnten die Kläger gar nicht wissen, wie hoch ihr tatsächlicher Schaden ist. Es sei ja immerhin möglich, dass die von ihnen als fehlend gemeldeten Wertsachen zum Teil oder vollständig im Tresorraum zurückgeblieben seien.

Was ist vom Prozess zu erwarten?

Es handelt sich um zwei Zivilprozesse. Es geht dabei „nur“ um Geld, nicht um Straftaten und ihre Sühne – logischerweise, denn die Täter sind ja noch flüchtig. Am Anfang des Zivilprozesses steht eine Güteverhandlung. Der Vorsitzende Richter fragt die Bereitschaft zu einem Vergleich ab. Diese dürfte angesichts der hohen Summen, die auf dem Spiel stehen, äußerst gering sein.
Anwalt Kuhlmann, der nach eigenen Angaben rund 650 Mandanten vertritt, möchte am liebsten eine Musterlösung erreichen, die dann ohne neue Prozesse auf seine anderen Mandanten übertragen werden kann. Auch dazu dürfte die Bereitschaft der Bank eher gering sein.
Terminiert sind zwei Verhandlungen mit 30 Minuten Abstand hintereinander – eine abschließende Lösung der komplexen Fragen scheint in der knappen Zeit wenig wahrscheinlich. Ob weitere Termine bestimmt werden, entscheidet das Gericht unter Leitung des Vorsitzenden.

Wie lange dauert das alles?

So unsicher der Ausgang der Verfahren auch ist – eins scheint ziemlich klar: Es wird wohl Jahre dauern bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung.
Bei einem vergleichbaren Sparkassen-Einbruch in Norderstedt bei Hamburg im August 2021 mit mehr als 600 ausgeräumten Schließfächern dauerte es fast zwei Jahre bis zu einer ersten Entscheidung beim Landgericht Hamburg zugunsten einer höheren Kunden-Entschädigung.
Dann folgten Berufung, Gutachten und Gegen-Gutachten und Ende Mai dieses Jahres – also nach fast fünf Jahren – hob das OLG die Landgerichtsentscheidung wieder auf. Gegen die Entscheidung ist keine Revision möglich, der Prozess könnte aber trotzdem weitergehen: Der klagende Anwalt hat Nichtzulassungsbeschwerde angekündigt. (dpa/red)
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Ermordete Elfjährige in Frankreich: Staatsanwalt bestätigt Identität des Opfers

Traurige Gewissheit nach dem Fund einer Kinderleiche in Frankreich: Bei den am Vortag gefundenen sterblichen Überresten handelt es sich nach Angaben der Justiz um die ermordete Lyhanna.
„Die Identität des Opfers wurde durch einen DNA-Abgleich bestätigt“, erklärte der Staatsanwalt der südwestfranzösischen Stadt Agen, Olivier Naboulet, am Freitag. Zuvor hatte Präsident Emmanuel Macron Missstände im französischen Justizsystem eingeräumt.
Die Leiche des Mädchens war in einem Getreidesilo im südfranzösischen Ort Puycasquier gefunden worden. Der Verdächtige, in dessen Auto das Mädchen zuletzt gesehen wurde, war in der Vergangenheit mehrfach wegen Vergewaltigung Minderjähriger angezeigt worden, ohne dass dies juristische Folgen hatte. Der Mann befindet sich in Untersuchungshaft und verweigert die Aussage.
„Es ist klar, dass es Schwachstellen gab“, sagte Macron am Freitag. Die Verantwortlichkeiten müssten geklärt und der Schutz von Kindern müsse verbessert werden. Der Fall der elf Jahre alten Lyhanna, deren Leiche am Donnerstag sechs Tage nach ihrem Verschwinden gefunden worden war, hat in Frankreich Entsetzen und Empörung ausgelöst.
Premierminister Sébastien Lecornu berief zu dem Fall die Justiz- und Innenminister ein. Erste Folgerungen einer behördeninternen Untersuchung sollen in spätestens zwei Wochen vorliegen.
In Regierungskreisen gab es Kritik am Vorgehen der Staatsanwaltschaft in Auch, wo bereits vor Monaten eine Vergewaltigungsanzeige gegen den Verdächtigen eingegangen war. Die seit Jahresbeginn geltende Vorschrift, Fälle mit minderjährigen Opfern vorrangig zu behandeln, sei nicht befolgt worden, hieß es.
Justizminister Gérard Darmanin sprach von „erheblichen und inakzeptablen Störungen“ bei der Bearbeitung der Strafanzeigen gegen den Verdächtigen. Er berief für Montag ein Treffen mit Vertretern der Staatsanwaltschaft ein.
Darmanin äußerte am Freitag seinen Unmut darüber, dass seine Weisungen zum Umgang mit sexualisierter Gewalt gegen Minderjährige im Fall Lyhanna nicht umgesetzt worden seien. Aus seinem Umfeld hieß es, dass den zuständigen Justizbeamten Strafen drohen könnten, sollten sich die festgestellten Verstöße bestätigen.
Der mutmaßliche Täter Jérôme B. war in den vergangenen Jahren mehrfach wegen sexueller Übergriffe sowie wegen Vergewaltigung von Minderjährigen angezeigt worden. Ein Ermittlungsverfahren nach einer Anzeige 2022 wurde mangels Beweisen eingestellt. Eine weitere Strafanzeige vom Sommer 2025 hatte bislang nicht zu Vernehmungen des Verdächtigen oder der mutmaßlichen Zeugen geführt.
Am Mittwoch wurde B. erneut wegen Vergewaltigung einer Minderjährigen angezeigt. Dabei handelt es sich vermutlich um den Fall einer Elfjährigen, die an einer Übernachtungsparty einer seiner Töchter teilgenommen hatte.
Die Eltern von Lyhanna waren nach einer solchen Übernachtungsparty im Haus des Verdächtigen auf Distanz zu dem Mann gegangen. (afp/red)
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gesellschaft

Fast vier Jahre Haft für Diebe von Goldhelm aus Museum

Die Täter des spektakulären Kunstdiebstahls aus einem niederländischen Museum sind zu jeweils fast vier Jahren Haft verurteilt worden.
Das Gericht in Assen sprach die drei Männer schuldig und verurteilte sie zu jeweils 47 Monaten Haft. Sie hätten den Einbruch gemeinsam „auf raffinierte und professionelle Weise“ vorbereitet und umgesetzt.
Im Januar 2025 hatten die Männer in der Nacht den Eingang des kulturhistorischen Museums in Assen in der nördlichen Provinz Drente gesprengt.
Sie hatten Kulturschätze der Sonderausstellung „Dakien – das Reich aus Gold und Silber“ aus Rumänien gestohlen – drei goldene Armreifen und ein über 2.500 Jahre alter Goldhelm.
Die Verdächtigen im Alter von 21 bis 36 Jahren waren bereits nach wenigen Tagen festgenommen worden. Doch erst Anfang April war ein Großteil der Beute der Justiz übergeben worden. Ein goldener Armreifen fehlt bis heute.

Deal mit der Staatsanwaltschaft

Zwei der Männer hatten zuvor mit der Staatsanwaltschaft einen Deal gemacht. Sie gaben die Beute zurück und sollten dafür eine geringere Strafe bekommen.
Doch nun erhielten alle drei Männer dieselbe Strafe. Nach Ansicht des Gerichts lässt sich nicht mit Sicherheit sagen, welchen Anteil jeder von ihnen an der Rückgabe der gestohlenen Kulturschätze hatte.

Rumänien geschockt

Die Tat hatte vor allem in Rumänien einen Schock ausgelöst. Der Goldhelm aus fast reinem Gold gilt als Kulturgut von unschätzbarem Wert und Symbol für die Geschichte Rumäniens. Der Goldhelm und die beiden Armreifen sind inzwischen an das Museum zurückgegeben worden. (dpa/red)
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Zunahme von Schüssen in Berlin – rund 30 Verdächtige in Haft

Immer wieder fallen auf den Berliner Straßen Schüsse – deswegen gibt es eine eigene Ermittlergruppe. Rund drei Monate nach der Gründung bei der Staatsanwaltschaft befinden sich 29 Verdächtige in Untersuchungshaft.
Das teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Insgesamt bearbeiten die Juristen 126 Verfahren (Stichtag 27. Mai). In acht weiteren Fällen wurde Anklage erhoben, wie es weiter hieß.
In einem Fall begann am Dienstag vor dem Landgericht Berlin der Prozess: Es geht um Schutzgelderpressung und Schüsse als Denkzettel. Vier Männer im Alter von 21 bis 26 Jahren stehen unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchter schwerer räuberischer Erpressung und Bedrohung vor Gericht.

Spezialisten bei Polizei und Staatsanwaltschaft

Die Ermittlungsgruppe „Telum“ (lateinisch für „Angriffswaffe“) wurde Ende Februar eingerichtet, um die Bekämpfung der Organisierten Kriminalität (OK) zu verstärken. Die Staatsanwaltschaft reagierte damit auf die Sondereinheit des Landeskriminalamts „Ferrum“ (lateinisch für „Eisen“), die es seit November 2025 gibt. Beide Gruppen arbeiten eng zusammen.
Die Berliner Polizei richtete „Ferrum“ ein, nachdem die Schusswaffengewalt in der Hauptstadt deutlich zugenommen hatte. Hintergrund waren wiederholte Straftaten gegen türkisch-kurdische Gewerbetreibende, insbesondere Schüsse auf deren Lokale durch mutmaßlich türkisch-kurdische Mitglieder der organisierten Kriminalität.

Mehr als 40 Mal scharf geschossen

In diesem Jahr wurde nach Polizeiangaben bereits in 46 Fällen aus Handfeuerwaffen scharf geschossen, wie die „Berliner Morgenpost“ berichtete. Im Gesamtjahr 2025 registrierte die Berliner Polizei demnach 37 solcher Fälle.
Insgesamt zählte die Polizei im vergangenen Jahr 1.119 Fälle von Schusswaffengebrauch, etwas mehr als die Hälfte waren Drohungen, in 515 Fällen wurde geschossen. Das waren insgesamt 68 Prozent mehr Straftaten, bei denen mit Waffen gedroht oder geschossen wurde, als im Vorjahr 2024.
Die Entwicklung wirkt sich auf das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung aus. Nach dem Bericht der „Berliner Morgenpost“ ziehen erste Unternehmen und Vermieter in betroffenen Gebieten Konsequenzen.
Die Zeitung zitiert aus dem Schreiben eines Vermieters eines Gebäudes in der Neuköllner Hermannstraße, in dessen Umgebung es zu Schussabgaben kam: „Wir nehmen die Situation rund ums Haus sehr ernst.“ Man beobachte die veränderte Dynamik in der Nachbarschaft laufend und stehe deshalb verstärkt im Austausch mit der Polizei und dem Sicherheitsdienst, heißt es dort weiter.
Weitere Maßnahmen würden geprüft. Den Mietern wird empfohlen, auf die Umgebung zu achten, die Zugänge zum Gebäude verschlossen zu halten und keinen unbefugten Personen Zutritt zu gewähren.

Festnahmen in vergangenen Tagen

Polizei und Staatsanwaltschaft versuchen unterdessen, den Druck zu erhöhen. Am vergangenen Wochenende gab es erneut einen sogenannten Verbundeinsatz mit Schwerpunkten in Neukölln und Kreuzberg. Dabei wurden laut „Berliner Morgenpost“ fast 200 Menschen kontrolliert und fünf Verdächtige festgenommen.
Am Mittwoch wurde dann in Berlin ein 38-Jähriger in Schöneberg festgenommen, der im März auf zwei Brüder in Kreuzberg geschossen haben soll. Ende Mai wurden nach Schüssen im Graefekiez vier Verdächtige gefasst.
Aktuell erhoffen sich die Ermittler durch einen Zeugenaufruf Hinweise auf die Täter von Schüssen am 25. Mai in Kreuzberg im Bereich der Urbanstraße.
Ein wichtiger Schlag gegen eine mutmaßliche Bande von sogenannten Schutzgeld-Erpressern gelang Mitte Mai bei dem bislang größten Einsatz mit rund 570 Einsatzkräften. Neun verdächtige Männer im Alter von 23 bis 63 Jahren wurden festgenommen.
Es geht unter anderem um den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung. Die Polizei beschlagnahmte Drogen, Bargeld, eine Schusswaffe, Schusswaffenteile, Schreckschusswaffen, zwei Autos sowie Datenträger und Handys. (dpa/red)
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Clankriminalität in Berlin nimmt spürbar zu

Die Clankriminalität in Berlin hat spürbar zugenommen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Menschen, die dem Phänomenbereich zugerechnet werden, um elf Prozent auf 685, wie die Senatsverwaltung für Inneres am Freitag, 5. Juni, mitteilte.
Clankriminalität sei wesentlich „durch die systematische Nutzung familiärer, sozialer und wirtschaftlicher Strukturen“ geprägt, um kriminelle Aktivitäten zu ermöglichen oder zu verschleiern.
2025 registrierten die Ermittler 952 Straftaten durch 342 Tatverdächtige aus Clans. Von diesen Tatverdächtigen wurden 289 bis zu vier Straftaten zugerechnet, 53 Tatverdächtige sollen fünf oder mehr Straftaten verübt haben.
Ein 20 Jahre alter Mann soll insgesamt 75 Straftaten begangen haben, darunter Taten vom einfachen bis zum schweren Diebstahl, drei verbotene Kraftfahrzeugrennen, Nötigung und Attacken auf Polizisten.

Rohheitsdelikte am häufigsten

Die Zahl der Straftaten stieg insgesamt damit um zwölf Prozent, die der tatverdächtigen Clanmitglieder um 16 Prozent. Mit 23 Prozent führten sogenannte Rohheitsdelikte die Liste der häufigsten Straftaten an. Dahinter folgen Verkehrsstraftaten und Diebstähle mit fast 16 Prozent.
Einen Anstieg gab es den Angaben des Innensenats zufolge auch bei Ordnungswidrigkeiten, die Clanmitgliedern in Berlin zugerechnet werden. Hier seien 127 Fälle registriert worden. Ein Drittel davon waren Verstöße gegen das Waffengesetz. (afp/red)
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gesellschaft

40-Jähriger bei Streit in bayerischer Flüchtlingsunterkunft erstochen

In einer Flüchtlingsunterkunft im bayerischen Herrsching am Ammersee ist ein 40-Jähriger bei einem Streit erstochen worden.
Ein 36-jähriger Verdächtiger wurde unmittelbar nach der Tat am Mittwoch in seinem Wohncontainer in der Unterkunft festgenommen, wie die Polizei in Ingolstadt am Freitag, 5. Juni, mitteilte.
Die Hintergründe des Geschehens waren noch unklar.
Nach Polizeiangaben handelte es sich bei beiden Männern um afghanische Staatsbürger. Während der Auseinandersetzung soll der 36-Jährige ein Messer gezogen und mehrfach auf seinen Kontrahenten eingestochen haben.
Zeugen alarmierten Polizei und Rettungsdienst. Der schwerstverletzte 40-Jährige starb nach erfolgloser Reanimation in einem Krankenhaus.
Ein Richter ließ den Verdächtigen am Donnerstag in Untersuchungshaft nehmen, er kam in eine Justizvollzugsanstalt. Die Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck und die Staatsanwaltschaft München II ermitteln. (afp/red)
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Pflegekinder jahrelang misshandelt – mehrjährige Haftstrafe

Vier Kinder sind in einer Wohngruppe über neun Jahre hinweg Gewalt ausgesetzt gewesen. Rund sieben Jahre nach der Auflösung des Projekts ist ein damaliger Leiter zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden.
Das Landgericht Berlin sprach den 45-jährigen Erzieher der Misshandlung von Schutzbefohlenen sowie der schweren Misshandlung von Schutzbefohlenen in zwei Fällen schuldig.
„Der Einsatz von körperlicher und psychischer Gewalt hat zum Alltag der Kinder gehört, sie haben jeden Tag Angst verspürt“, sagte die Vorsitzende Richterin.
Sogenannte Polizeigriffe habe der Angeklagte eingesetzt, ständig an den Haaren gezogen, die Kinder beleidigt, sie häufig nachts wegen Vorkommnissen am Tage geweckt und aus den Betten gezogen.

Ein Kind kam mit Verbrühungen ins Krankenhaus

Es sei zu Schlägen und teils zu erheblichen Verletzungen gekommen. Ein Junge sei fünf oder sechs Jahre alt gewesen, als ihn der Angeklagte viel zu heiß geduscht habe. Das Kind sei mit Verbrühungen am Rücken in ein Krankenhaus gekommen.
Zu Übergriffen kam es laut Anklage von Februar 2010 bis August 2019 in Berlin-Spandau und in Oranienburg (Brandenburg). Die Geschwister – anfangs zwei bis acht Jahre alt – hätten damals in einer familienanalogen Wohngruppe unter der Leitung des Angeklagten und seiner Ehefrau gelebt.
Beide seien allerdings kurz nach abgeschlossener Erzieherausbildung ohne Erfahrung gewesen, es habe auch keine wesentlichen Unterstützungsangebote durch den Träger gegeben und kaum Kontrollen.

Akten blieben jahrelang liegen

Das Verfahren war 2019 ins Rollen gekommen. Damals hatte das älteste Mädchen erste Vorwürfe erhoben und damit die Notbremse gezogen, so das Gericht. Auch ihre Geschwister hätten danach über Vorfälle berichtet.
Die Wohngruppe habe sich nicht halten lassen. 2020 seien die Kinder von der Polizei zwar vernommen worden, danach aber sei lange nichts passiert – „die Akten lagen rum“. Im Strafmaß habe das Gericht das Geständnis des Angeklagten berücksichtigt. (dpa/red)
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ausland

Vermisste Elfjährige in Frankreich: Leichenfund in Silo

Tagelang bangte Frankreich um das Schicksal einer verschwundenen Elfjährigen, nun ist in einem Getreidesilo eine Leiche entdeckt worden.
Nahe Toulouse sei eine Kinderleiche gefunden worden, die ähnliche Kleidung trug wie die Elfjährige zum Zeitpunkt ihres Verschwindens, teilte Staatsanwalt Olivier Naboulet mit, wie französische Medien berichteten.
Eine Obduktion solle Gewissheit über die Identität und die Todesursache geben.
Das Kind hatte sich nach dem Ende der Schule am Freitagnachmittag vergangener Woche in der kleinen südfranzösischen Gemeinde Fleurance bei Toulouse nicht mehr gemeldet.
Später wurde ein 41-jähriger Mann festgenommen, in dessen Auto das Mädchen nach Aufnahmen von Überwachungskameras am Nachmittag mitgefahren war.
Der Mann sagte, das Kind auf dessen Bitte hin am Schwimmbad abgesetzt zu haben, verstrickte sich aber in Widersprüche.

Gegen Verdächtigen lagen bereits Anzeigen vor

Wie sich herausstellte, lagen mehrere Hinweise und Anzeigen gegen den Mann vor, insbesondere wegen Vergewaltigung von Minderjährigen. Justizminister Gérald Darmanin sagte, der Umgang der Justiz mit den Hinweisen auf den Verdächtigen sei „völlig inakzeptabel“.
„Wir sind alle entsetzt über dieses Versagen, das unsere schlechte Organisation offenbart und zweifellos im Justizministerium wie auch anderswo darauf hindeutet, dass wir die Aussagen von Kindern nicht ernst nehmen“.
Auch wegen der Hinweise auf ein Justizversagen hat der Fall in Frankreich bereits für viel Aufregung gesorgt.
Premierminister Sébastien Lecornu wolle am Freitag eine Krisensitzung mit dem Justiz- sowie dem Innenminister anberaumen, berichtete der Sender BFMTV. (dpa/red)
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Magdeburg-Anschlag: Höchststrafe für Taleb A.

Rund eineinhalb Jahre nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt mit sechs Toten hat die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg für den mutmaßlichen Täter Taleb A. die Höchststrafe gefordert.
Oberstaatsanwalt Matthias Böttcher plädierte am Donnerstag, 4. Juni vor dem Landgericht Magdeburg dafür, A. zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung zu verurteilen und die besondere Schwere seiner Schuld festzustellen.
Die Gewalttat in der Landeshauptstadt Sachsen-Anhalts sprenge „jede menschlich begreifbare Dimension“.

Schwere Vorwürfe vor dem Landgericht

An A.s Täterschaft gebe es keine ernsthaften Zweifel, sagte Böttcher. Er habe die Tat nach seiner Überzeugung „lange und im Voraus geplant“. Das dadurch ausgelöste Leid ganzer Familien daure bis heute an und sei „schier unbeschreiblich“.
Laut Anklage war A. am 20. Dezember 2024 mit einem Mietwagen über den Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast und hatte zahlreiche Besucher erfasst. Sechs Menschen starben, mehr als 300 weitere wurden bei der Attacke verletzt.
Seit November muss sich der aus Saudi-Arabien stammende Arzt vor dem Landgericht unter anderem wegen sechsfachen Mordes und vielfachen versuchten Mordes verantworten.

Wirre Aussagen und fehlende Einsicht des Angeklagten

Er gestand, einen Angriff geplant zu haben, bestritt aber, Menschen gezielt überfahren zu haben. Seine Aussagen im Prozess waren teils wirr und von Verschwörungstheorien durchzogen.
Böttcher zufolge lag das eigentliche Tatmotiv in einem Konflikt des Beschuldigten mit einem Kölner Flüchtlingsverein, gegen den er einen Zivilprozess verloren hatte.
Dem Angeklagten sei es darum gegangen, für diese Niederlage sowie eine Reihe erfolgloser Strafanzeigen „Rache zu üben“, sagte der Oberstaatsanwalt.
Nach Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft handelte der Angeklagte aus persönlichen Motiven. „Es ging und geht dem Angeklagten immer nur um eins: um sich selbst“, sagte Böttcher.
Dies decke sich auch mit der Einschätzung des psychiatrischen Sachverständigen, der dem Angeklagten eine narzisstische Persönlichkeitsstörung bescheinigte. Der Angeklagte habe „keinerlei Reue, Bedauern oder Einsicht“ zu Erkennen gegeben.

Anklage zerpflückt Verteidigungsstrategie

Der Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft sprach angesichts der Tat von einer „mörderischen Fahrt“. Aussagen des Angeklagten, er habe nicht wahrgenommen, dass er Menschen überfahren habe, halten die Ankläger für unglaubwürdig.
Videoaufnahmen hätten eindrücklich gezeigt, wie Taleb A. mit seinem mehr als zwei Tonnen schweren und 340 PS starken Wagen teils in Schlangenlinien und mit hoher Geschwindigkeit durch die Menschenmenge fuhr.
Der Angeklagte sei mit seinem Fahrzeug „durch die Menge gepflügt“, sagte Staatsanwalt Marco Reinl als weiterer Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft.
Die weiteren Schlussvorträge von Verteidigung und Nebenklage werden voraussichtlich mehrere Verhandlungstage in Anspruch nehmen. Wann das Urteil gegen den Todesfahrer fallen könnte, war noch offen. (afp/red)
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Von 3 auf 100: Spionagefälle in Schleswig-Holstein extrem angestiegen

Drohnenüberflüge und Ausspähversuche an sensiblen Einrichtungen haben die polizeilichen Fallzahlen im Bereich Spionage und Sabotage in Schleswig-Holstein massiv steigen lassen.
Sie erhöhten sich von drei im Jahr 2024 auf 100 im vergangenen Jahr, wie aus dem am Donnerstag vorgelegten Verfassungsschutzbericht des Landes hervorgeht.
„Die internationalen Entwicklungen prägen die Beobachtungsfelder des Verfassungsschutzes ganz erheblich“, erklärte Innenministerin Magdalena Finke (CDU) in der Landeshauptstadt Kiel.
Die geopolitische Lage habe sich „spürbar“ verändert, fügte Finke an. Schleswig-Holstein komme aufgrund der geografischen Lage an Nord- und Ostsee dabei eine besondere Bedeutung für die innere und äußere Sicherheit zu. Sogenannte Wegwerfagenten, Drohnensichtungen, Phishingkampagnen sowie militärische Aktivitäten im Küstenbereich zeigten dies.

Rechtsextreme Kriminalität nahm ab, linksextreme um fast 25 Prozent zu

Die Fallzahlen im Bereich der politisch motivierten Kriminalität stiegen dem Bericht zufolge im Vorjahresvergleich um 5,4 Prozent und markierten mit 2822 ein neues Allzeithoch.
1.438 oder etwa die Hälfte entfielen auf den rechtsextremistischen Bereich, was einem Rückgang von 5,2 Prozent entsprach. Im Bereich des Linksextremismus registrierte die Polizei 330 Straftaten – das entsprach einem Plus um fast 25 Prozent gegenüber 2024.
Linksextremisten setzen den schleswig-holsteinischen Behörden zufolge zunehmend auf antimilitaristische Themen.
Den Hintergrund dazu bildeten gesellschaftliche Debatten um eine Wiedereinführung des Wehrdiensts und steigende Verteidigungsausgaben, hieß es.
Laut Verfassungsschutzbericht beteiligt sich die Jugendorganisation der Deutschen Kommunistischen Partei etwa an Aktionen im Umfeld sogenannter Schulstreiks gegen die Wehrpflicht und versucht dabei gezielt, Jugendliche anzuwerben.

Antisemitische Straftaten und islamistische Anschläge

Einen Rückgang um 23 Prozent auf 97 wurde im vergangenen Jahr bei antisemitischen Straftaten verzeichnet.
Ebenfalls deutlich rückläufig waren den Angaben vom Donnerstag zufolge die polizeilich registrierten Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger. Sie gingen im Vergleich zum Vorjahr sogar um etwa 53 Prozent auf 107 zurück.
Innenministerin Finke warnte mit Blick auf antisemitische Taten gleichwohl vor optimistischen Schlussfolgerungen. Antisemitismus bleibe eine „anhaltende Bedrohung“.
Der Verfassungsschutz warnte zudem vor einer anhaltend hohen abstrakten Gefahr durch islamistische Anschläge. Im Bereich der religiösen Ideologien wurden im vergangenen Jahr in Schleswig-Holstein 37 Straftaten gezählt, das Personenpotenzial der Szene wird auf 870 Menschen geschätzt.
Das rechtsextremistische Personenpotenzial wird auf etwa 1.250 Menschen geschätzt, wovon rund 350 als gewaltorientiert gelten. Das Potenzial in der linksextremistischen Szene liegt bei 755. Die Zahl rechtsextremer Gewalttaten lag im vergangenen Jahr bei 58, im linksextremen Bereich waren es 23. Insgesamt gab es laut Bericht 130 politisch motivierte Gewaltdelikte. (afp/red)