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Neue Lücke: Defizit der Krankenkassen steigt auf 18,8 Milliarden Euro

Die Finanznöte der gesetzlichen Krankenkassen spitzen sich inmitten der Beratungen über ein Spargesetz weiter zu. Nach vorläufigen Zahlen für das erste Quartal 2026 rechnet das Bundesgesundheitsministerium damit, dass das Defizit im kommenden Jahr um 3,5 Milliarden Euro höher liegt als bisher prognostiziert.
Das teilte das Ressort auf Anfrage in Berlin mit. Zuerst berichtete „Bild“ darüber. Hintergrund ist ein deutlich stärkerer Anstieg der Ausgaben im ersten Quartal 2026 als für das Gesamtjahr 2026 angenommen.
Die Ausgaben der Krankenkassen für Ärzte, Arzneimittel und Kliniken stiegen den Angaben zufolge von Januar bis März um 7,8 Prozent. Dies liege über den Jahres-Projektionen des Gesundheitsministeriums. Dieses sei bislang für das Gesamtjahr von einem Ausgabenanstieg von 6,5 Prozent ausgegangen.

Neue Lücke statt Puffer

Der Bundestag befasst sich an diesem Freitag mit einem vom Kabinett auf den Weg gebrachten Sparpaket, das erneute Anhebungen der Zusatzbeiträge verhindern soll.
Die Pläne von Ministerin Nina Warken (CDU) zielen bisher darauf, die Kassen 2027 um 16,3 Milliarden Euro zu entlasten. Dies wäre etwas mehr als das bisher erwartete Defizit von 15,3 Milliarden Euro.
Wenn sich das Minus nun aber um 3,5 Milliarden auf 18,8 Milliarden Euro vergrößert, bliebe statt des geplanten kleinen Puffers eine neue Lücke von 2,5 Milliarden Euro.

Vorgabe des Kanzlers

Warken plant Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken und der Pharmabranche – aber auch höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern.
Gegen Einschnitte gibt es schon heftige Proteste aus dem Gesundheitswesen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte als Vorgabe für die Parlamentsberatungen formuliert, dass der Spar-Puffer nicht mehr kleiner werden dürfe. (dpa/afp/red)
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Größere Krankenkassen-Finanzlücke 2027 erwartet

Die Finanznöte der gesetzlichen Krankenkassen spitzen sich inmitten der Beratungen über ein Spargesetz weiter zu. Nach vorläufigen Zahlen für das erste Quartal 2026 rechnet das Bundesgesundheitsministerium damit, dass das Defizit im kommenden Jahr um 3,5 Milliarden Euro höher liegt als bisher prognostiziert.
Das teilte das Ressort auf Anfrage in Berlin mit. Zuerst berichtete „Bild“ darüber. Hintergrund ist ein deutlich stärkerer Anstieg der Ausgaben im ersten Quartal 2026 als für das Gesamtjahr 2026 angenommen.
Der Bundestag befasst sich an diesem Freitag mit einem vom Kabinett auf den Weg gebrachten Sparpaket, das erneute Anhebungen der Zusatzbeiträge verhindern soll.
Die Pläne von Ministerin Nina Warken (CDU) zielen bisher darauf, die Kassen 2027 um 16,3 Milliarden Euro zu entlasten. Dies wäre etwas mehr als das bisher erwartete Defizit von 15,3 Milliarden Euro.
Wenn sich das Minus nun aber um 3,5 Milliarden auf 18,8 Milliarden Euro vergrößert, bliebe statt des geplanten kleinen Puffers eine neue Lücke von 2,5 Milliarden Euro.

Vorgabe des Kanzlers

Warken plant Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken und der Pharmabranche – aber auch höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern.
Gegen Einschnitte gibt es schon heftige Proteste aus dem Gesundheitswesen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte als Vorgabe für die Parlamentsberatungen formuliert, dass der Spar-Puffer nicht mehr kleiner werden dürfe. (dpa/red)
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Reformüberblick bei Haushaltsplänen für 2027: Was auf die Bürger zukommt


In Kürze:

  • Die Bundesregierung plant für 2027 Reformen bei Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sowie eine Steuerreform zugunsten kleiner und mittlerer Einkommen.
  • Versicherte müssen sich auf höhere Zuzahlungen, steigende Beitragsbemessungsgrenzen und zusätzliche Belastungen bei der Familienversicherung einstellen.
  • Die gesetzliche Rentenversicherung dürfte in den kommenden Jahren höhere Beitragssätze verlangen, während über weitere Strukturreformen noch beraten wird.
  • Steuerentlastungen sollen durch einen höheren Grundfreibetrag, eine spätere Anwendung des Spitzensteuersatzes und die Abschaffung des Solidaritätszuschlags erfolgen.

 
Die Debatte um den Bundeshaushalt 2027 und ein umfassendes Reformpaket gewinnt an Dynamik. Im Koalitionsausschuss wird um Details gerungen. Nach den Reformkommissionen für Soziales und Gesundheit wird Ende Juni der Bericht der Rentenkommission erwartet. Den Ankündigungen einer Steuerreform zugunsten der Mittelschicht stehen jedoch noch keine konkreten Ergebnisse gegenüber.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat allen Ressorts die Vorgabe gemacht, den eigenen Etat um mindestens 1 Prozent zu kürzen. In vielen Fällen heißt das, Abstriche an sozialen Erleichterungen oder Vergünstigungen zu machen. Am Ende kommen die Einsparungen beim Normalbürger aus der Mittelschicht an.
Gleichzeitig bemüht sich der Bund angesichts der Wirtschaftskrise und der gesunkenen Kaufkraft, einige Entlastungen gegenüber den Belastungen und Einschränkungen entgegenzusetzen. Tiefgreifende Veränderungen sind in mehreren Bereichen zu erwarten.

Gesundheit

Hier hat die zuständige Kommission Ende März ihren Bericht zur kurzfristigen Konsolidierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) präsentiert. Die Maßnahmen sollen dazu beitragen, einen Anstieg der Beitragssätze für alle Versicherten zu verhindern.
Bis Ende des Jahres wird ein weiterer Bericht erwartet, der sich mit langfristigen Strategien zur Stabilisierung der Kassen befasst. Bereits jetzt müssen Versicherte damit rechnen, in zweierlei Hinsicht stärker belastet zu werden.
So werden im Bereich der Leistungen Zuzahlungen erhöht oder Erstattungen verringert. Gleichzeitig ist auch mit einem Anstieg der Beiträge zu rechnen – vorerst zumindest bei Besserverdienenden. So wird die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2027 voraussichtlich um 3,87 Prozent auf 72.450 Euro pro Jahr steigen. Zusätzlich zu den Steigerungen aufgrund der Lohnentwicklung ist auch eine Sonderanhebung um 300 Euro im Gespräch. Die Versicherungspflichtgrenze wird voraussichtlich auf ein Jahresbruttoeinkommen von 84.800 Euro steigen.
Zudem wird eine Steigerung der Zuzahlungsbeträge für Medikamente um 50 Prozent diskutiert. Gleichzeitig könnte es zu einer Kürzung der Festzuschüsse beim Zahnersatz um 10 Prozent kommen. Homöopathische Präparate sollen künftig gar nicht mehr erstattet werden und es könnte erhebliche Einschränkungen für die Hautkrebsvorsorge und für medizinisches Cannabis geben.
Auch die kostenfreie Mitversicherung von Ehepartnern soll wegfallen. Zwar hat der Widerstand in Teilen der Koalitionsparteien und Gewerkschaften ein vollständiges Aus dieser Vergünstigung für Ehepaare voraussichtlich verhindert, doch müssen Versicherte, die diese in Anspruch nehmen wollen, künftig einen Aufschlag von 2,5 Prozent ihres beitragspflichtigen Einkommens erwarten.

Pflege

Die Eigenanteile für Heimbewohner sollen steigen, da die Zuschüsse vonseiten der sozialen Pflegeversicherung (SPV) langsamer anwachsen. Die 15-prozentige Zuzahlung für den Heimplatz soll künftig erst ab 18 Monaten statt wie bisher ab zwölf Monaten gelten. Erst anschließend soll die Anhebung auf 30 Prozent erfolgen. Die Entlastungsstufe mit einer Zuzahlung von 50 Prozent soll künftig erst nach drei statt nach zwei Jahren und jene mit 75 Prozent erst nach 54 statt wie bisher 36 Monaten gelten.
Das Wissenschaftliche Institut der AOK schätzt die monatlichen Durchschnittskosten für einen Pflegeheimplatz derzeit auf mehr als 5.000 Euro. Die Pflegekasse trägt davon im Schnitt 1.539 Euro. Kinderlose über 23 Jahre müssen mit einer Erhöhung ihres Zusatzbeitrags rechnen. Ebenso wie in der GKV soll auch in der SPV eine höhere Beitragsbemessungsgrenze gelten.
Im Vorjahr hat sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform darauf verständigt, die Kriterien im Bereich der niedrigeren Pflegegrade 1 bis 3 zu verschärfen. So wird künftig ein höherer Grad an Einschränkungen erforderlich sein, um überhaupt Leistungen zu erhalten. Die Einschränkungen beim Zugang zur beitragsfreien Familienversicherung, wie sie bei der GKV gelten, könnten auch in der Pflegeversicherung greifen. Auf diese Weise plant die Koalition, die Defizite der Pflegeversicherung im Rahmen zu halten.

Rente

Was die Veränderungen im Bereich der Rente anbelangt, bleiben einige konkrete Reformen noch ungewiss. Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission wird ihren Bericht voraussichtlich erst Ende Juni vorlegen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat angekündigt, die vorgeschlagenen Reformen eins zu eins umzusetzen, sollte die Kommission zu einer einstimmigen Empfehlung kommen.
Die Rentenkommission hat jüngst Gerüchte zurückgewiesen, wonach eine geplante Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 70 Jahre zu den Empfehlungen gehören werde. Demnach soll das Renteneintrittsalter ab Beginn der 2040er-Jahre schrittweise ansteigen. Gleichzeitig könnte das garantierte Rentenniveau von aktuell 48 auf 46 Prozent des Referenzeinkommens sinken.
Als weitere Maßnahme wird das verpflichtende Rentensplitting, also die Aufteilung der Rentenansprüche zwischen Ehepartnern, diskutiert. Ein entsprechender Bericht liegt jedoch bis heute nicht vor.
Sehr wahrscheinlich ist hingegen eine weitere Erhöhung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) geht in internen Papieren davon aus, dass dieser von derzeit 18,6 Prozen ab 2028t auf dann 19,9 Prozent ansteigen wird.
Neben den drohenden Belastungen im Bereich der Sozialversicherung spüren die Bürger bereits Teuerungseffekte durch Steuern, die CO₂-Bepreisung und geopolitische Verwerfungen. Dies macht sich unter anderem bei den Energiepreisen bemerkbar. Dadurch sinken die verfügbaren Einkommen und die Kaufkraft zusätzlich – und das in einer Situation anhaltender wirtschaftlicher Stagnation.

Steuern

Deshalb beabsichtigt die Koalition, mit einer Einkommensteuerreform ab dem 1. Januar 2027 gegenzusteuern. Über einige Kernpunkte zeichnet sich dabei bereits ein Konsens ab. So soll die geplante Einkommensteuerreform ab 2027 gezielt kleine und mittlere Einkommen entlasten.
Der Grundfreibetrag soll dabei um mindestens 1.000 Euro steigen; derzeit liegt er bei 12.348 Euro. Die Steuerprogression soll abgeflacht werden, sodass Einkommenszuwächse weniger stark besteuert werden. Derzeit greift der Spitzensteuersatz von 42 Prozent schon ab rund 70.000 Euro, künftig soll er erst ab 85.000 Euro greifen.
Anfang Mai kündigte Klingbeil an, seine Steuerreform solle 95 Prozent der Beschäftigten „merklich, mit einigen hundert Euro im Jahr“ entlasten. Zudem soll der Solidaritätszuschlag für alle Steuerpflichtigen wegfallen.
Die Gegenfinanzierung soll seiner Aussage nach jedoch über eine Erhöhung der sogenannten Reichensteuer erfolgen. Diese soll „Spitzenverdiener mit sechsstelligen Gehältern“ betreffen. Die Union hatte sich gesprächsbereit gezeigt, beispielsweise bezüglich einer Anhebung des sogenannten Reichensteuersatzes von 45 Prozent auf 47,5 Prozent.
Differenzen gibt es hingegen bezüglich höherer Belastungen von Erbschaften und einer Wiedereinführung von Vermögenssteuern. Hier fordert die SPD unter anderem einen sogenannten Lebensfreibetrag von 1 Million Euro.
Zudem soll es möglich bleiben, das selbst genutzte Haus steuerfrei an die eigenen Kinder zu vererben. Allerdings soll das Finanzamt bei Firmenübertragungen ab einem Wert von 5 Millionen Euro zugreifen können. Die Sozialdemokraten stellen auch das Ehegattensplitting infrage. Die Union wehrt sich gegen dieses Ansinnen kategorisch.

Weitere Bereiche

Einsparungen sind auch beim Elterngeld, beim Wohngeld und möglicherweise auch beim BAföG geplant. Besonders bei der Studienförderung stellt sich die SPD gegen Kürzungen, da über deren Finanzierung bereits Konsens bestehe. Bei Elterngeld und Wohngeld sind Einschränkungen aufgrund der von Klingbeil an die Ressorts gegebenen Sparvorgabe absehbar. Eine Einigung über die Details steht jedoch noch aus.
Ungewiss ist auch, wie lange der derzeit geltende „Tankrabatt“ durch die Senkung der Energiesteuer noch aufrechterhalten wird. Der CO₂-Preis wird angesichts der hohen Treibstoffpreise vorerst nicht erhöht. Gleichzeitig ist eine weitere Erhöhung des Preises für das Deutschlandticket bei der Bahn im Gespräch. Zuletzt stieg dieser innerhalb von nur zwei Jahren von 49 auf 56 und schließlich auf 63 Euro im Monat.
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Pharmakonzerne wollen Investitionen in Deutschland kürzen

NEU: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen

Wie Konzernchef Dave Ricks dem „Handelsblatt“ sagte, kürzt der US-Pharmakonzern Eli Lilly seine ursprünglich geplante Investition von 2,3 Milliarden Euro für eine Fabrik zur Produktion von Abnehmspritzen im rheinland-pfälzischen Alzey um die Hälfte.
für Deutschland gestrichene Geld wird stattdessen voraussichtlich nach Pennsylvania in die USA oder an einen ganz neuen Standort verlagert.

Sparpläne der Politik fordern Opfer in der Pharmabranche

Auch das Pharmaunternehmen Boehringer Ingelheim streicht dem Blatt zufolge Investitionen in Deutschland. Hintergrund sollen die Sparpläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sein.
„Europa ist nicht komplett vom Tisch, aber die USA ergeben am meisten Sinn“, sagte Ricks weiter. Der Zeitung zufolge hat der Konzern bereits mehr als eine Milliarde Dollar in Alzey investiert.
Die Inbetriebnahme des Hightech-Werks sei mit reduzierter Kapazität weiterhin für 2027 geplant. 500 der geplanten 1000 Stellen entfallen.
„Deutschland wird bei der Unterstützung unserer Industrie auf den letzten Platz der europäischen Märkte fallen“, sagte der Eli-Lilly-Chef.

Innovationsstopp für Deutschland droht

Er schließe nicht aus, neue Medikamente künftig nicht mehr in Deutschland einzuführen, fuhr Ricks fort. „Wenn die Bedingungen einen Marktstart in Deutschland nicht ermöglichen, werden wir sehr transparent machen, warum wir so entschieden haben.“
Auch das Pharmaunternehmen Boehringer Ingelheim streicht dem „Handelsblatt“ zufolge Investitionen in Deutschland in Höhe von insgesamt 900 Millionen Euro.
Betroffen seien Kapitalausgaben für die Jahre 2027 bis 2030, die vor allem für den Ausbau der Infrastruktur an deutschen Standorten, etwa neue Laborgebäude, vorgesehen waren.
„Die nächste Innovation geht nach Lage der Dinge aktuell nicht nach Deutschland“, sagte Deutschlandchef Médard Schoenmaeckers auf Anfrage des Blatts. Boehringer stehe weiter im Gespräch mit der Bundesregierung.

Kritik an geplanter Krankenversicherungs-Reform

Das Bundesgesundheitsministerium äußerte sich am Donnerstag auf eine Presseanfrage der AFP zunächst nicht zu den angekündigten Investitionsstreichungen.
Das Bundeskabinett hatte Ende April einen Gesetzentwurf zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen.
Diese soll die Defizite der Krankenkassen ausgleichen und die Beiträge der Versicherten stabil halten. Die von vielen Seiten kritisierte Reform dürfte spürbare Auswirkungen auf Versicherte, Ärzte, Krankenhäuser und Pharmaindustrie haben.
Der Verband forschender Pharma-Unternehmen (VFA) hatte den Entwurf scharf kritisiert und erklärt, das Gesetz entziehe die „Planungsgrundlage für Hightech-Investitionen“.
„Jobs werden künftig nicht in Deutschland, sondern dort aufgebaut, wo Wachstum für Innovationen möglich ist“, erklärte VFA-Präsident Han Steutel. Grüne und Linke hingegen kritisierten, dass der Entwurf die Pharma-Industrie noch zuviel schone. (afp/red)
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Umfrage: Große Mehrheit fürchtet Verschlechterung der hausärztlichen Versorgung

Rund drei von vier Deutschen befürchten, dass sich die geplanten Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen negativ auf die hausärztliche Versorgung auswirken werden.
Das geht aus einer repräsentativen Civey-Umfrage im Auftrag des Hausärzteverbands hervor, die der „Rheinischen Post“ (Mittwochsausgabe) vorliegen.
Demnach erwarten 77 Prozent der Befragten negative Auswirkungen der geplanten Sparmaßnahmen auf die hausärztliche Versorgung. Rund 13 Prozent sehen das eher nicht, knapp zehn Prozent sind unentschieden.

Höhere Besorgnis in Ostdeutschland

Befragte in den neuen Bundesländern äußern im Schnitt größere Sorgen als in den alten Ländern. So fürchten in Thüringen 87,8 Prozent eine schlechtere Versorgung, auch in Sachsen (85,9 Prozent) und Sachsen-Anhalt (84 Prozent) zeigen sich überdurchschnittlich viele Menschen besorgt.
In den westdeutschen Ländern liegen die Werte um knapp zehn Prozentpunkte niedriger.
Zu den häufigsten Befürchtungen gehört, dass Ärzte weniger Zeit je Patient aufbringen. Damit rechnen knapp 60 Prozent der Befragten.
Ebenfalls gehen rund sechs von zehn Menschen davon aus, dass längere Wartezeiten drohen. Einen schwierigeren Zugang zu Hausarztpraxen und eine schlechtere Behandlung befürchten rund 48 Prozent.
Für die Erhebung befragte das Institut Civey zwischen 22. und 25. Mai 5000 Menschen online. Die Fehlermarge wurde mit 2,6 Prozent angegeben.

„Größte politische Bedrohung …“

Die Vorsitzende des Hausärzteverbands, Nicola Buhlinger-Göpfarth, nannte das GKV-Spargesetz „die größte politische Bedrohung für die hausärztliche Versorgung der letzten zwei Jahrzehnte“.
Mit den geplanten Kürzungen lege die Politik „die Axt ohne Rücksicht auf Verluste an die Wurzel der hausärztlichen Versorgung“, sagte sie der „Rheinischen Post“. Die konkreten Folgen seien „einiger Praxen, schlechtere Versorgung und längere Wartezeiten“.
Ein vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachtes Paket soll die gesetzlichen Krankenkassen 2027 um 16,3 Milliarden Euro entlasten, um ein erwartetes Defizit auszugleichen und höhere Zusatzbeiträge zu vermeiden. (afp/red)
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Sozialverband SoVD fordert Bürgerversicherung für Beamte in Pflege und Gesundheit

In der Debatte um die künftige Finanzierung der Sozialsysteme fordert der Sozialverband Deutschland (SoVD) die konsequente Einbeziehung von Beamten in die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.
„Um die gesetzliche Krankenversicherung zukunftssicher aufzustellen, fordern wir seit Jahren eine Bürgerversicherung, in die alle einzahlen – also auch Beamte“, sagte SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Mittwochsausgabe).

Diskussion über gerechtere Beitragsverteilung

Am Montag hatte bereits der Wirtschaftsweise Achim Truger die Einbeziehung von Beamtinnen und Beamten in die Gesetzliche Krankenversicherung gefordert.
Dieser Forderung schloss sich der SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis am Dienstag, 26. Mai an. Ein solidarisches Gesundheitssystem funktioniere nur, wenn sich langfristig alle entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit beteiligen, sagte Pantazis.
Die SoVD-Vorsitzende Engelmeier sagte, die Pflege sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und sowohl gesetzlich Versicherte als auch Beamte erhielten dort die gleichen Leistungen. Daher sei „eine Finanzierung durch alle nur gerecht“.

Kritik an Bürgerversicherungsplänen der PKV

Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) wandte sich klar gegen eine Einbeziehung von Beamten in die Gesetzliche Krankenversicherung.
Dies würde „kein einziges Problem“ lösen, erklärte PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. „Im Gegenteil: Neubeamte in die GKV zu zwingen, würde die öffentlichen Haushalte sofort zusätzlich belasten“.
Gerade bei jungen Beamten wäre der Arbeitgeberzuschuss zur GKV deutlich teurer als die bisherige Beteiligung an den tatsächlich anfallenden Gesundheitskosten.
„Damit würde sich die finanzielle Schieflage der öffentlichen Haushalte sogar noch verschärfen.“

Forderung nach kapitalgedeckter Vorsorge

Die jahrzehntealte Forderung nach einer Bürgerversicherung sei „das Sinnbild für verschleppte Strukturreformen in den umlagefinanzierten Sozialversicherungen“, betonte Reuther.
Wer die sozialen Sicherungssysteme in der alternden Gesellschaft wirklich zukunftsfest machen wolle, müsse die kapitalgedeckte Vorsorge stärken.
Beamte in der Privaten Krankenversicherung trügen dazu entscheidend bei: „Sie entlasten die öffentlichen Kassen und bilden Rücklagen, mit denen steigende Gesundheitskosten im Alter nachhaltig abgesichert werden.“ (afp/red)
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Merz beim DGB-Kongress ausgebuht – Streit um Rentenreformen


In Kürze:

  • Bundeskanzler Friedrich Merz ist beim DGB-Bundeskongress mit Buhrufen, Pfiffen und Gelächter empfangen worden, als er Sozial- und Rentenreformen verteidigte.
  • Besonders Aussagen zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sorgten bei Delegierten für Proteste.
  • DGB-Chefin Yasmin Fahimi warnte vor übereilten Reformen und verteidigte den Acht-Stunden-Tag.
  • Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas gelobte sozialverträgliches Vorgehen bei Reformen.

 
Noch bis Mittwoch, 13. Mai, wird in Berlin der 23. Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) stattfinden. Dabei richteten auch Vertreter der Bundesregierung Grußadressen an die Delegierten des Dachverbandes. Am Dienstag traten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) ans Rednerpult. Es war der erste Auftritt eines Bundeskanzlers seit Angela Merkels Besuch im Jahr 2018.

Ausführungen zu GKV und Rente sorgten für Unmut unter den Delegierten

Als Merz auf die Reformvorhaben der Bundesregierung im Bereich der Sozialversicherung einging, erntete er scharfe Reaktionen von den Delegierten. Der Kanzler ging dabei auf die bevorstehenden Veränderungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ein.

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Merz äußerte, dank der eingeleiteten Schritte könnten „die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung für lange Zeit stabil bleiben“.
Man schaffe damit „für lange Jahre Sicherheit“. Die Erklärung des Kanzlers, dieses Paket „verlangt allen etwas ab“, und die Betonung, dass Vorschläge auf der Einnahmenseite wie an die Preisentwicklung gebundene Zuzahlungen „maßvoll“ seien, hatten erste Buhrufe zur Folge.
In weiterer Folge ebbten die Missfallenskundgebungen nicht mehr ab. Merz kündigte an, die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung werde „sicherlich das härteste Brett“ werden. Dabei begründete er die Notwendigkeit der Reformen mit den demografischen Entwicklungen.
Was nun anstehe, sei „keine Bösartigkeit von mir oder von der Bundesregierung“.

Merz betont Unantastbarkeit bestehender Rentenansprüche

Es seien „Demographie und Mathematik“, die eine Stärkung der kapitalgedeckten Säulen der Alterssicherung erforderlich mache. Es übersteige „ganz einfach die Kräfte von zwei Beitragszahlern, wenn sie in Zukunft eine Person in der Rente finanzieren sollen“, fügte er hinzu.
Wenn man es richtig anstelle, setzte man die „bis heute nicht eingelöste Reformidee der katholischen Soziallehre“ um. Diese manifestiere sich in der „besseren Beteiligung der […] Arbeitnehmer am Produktivvermögen unserer Volkswirtschaft und damit an der Vermögensentwicklung der Volkswirtschaften weltweit“.
Merz betont, dass eine Kürzung bestehender Rentenansprüche nicht angedacht und auch gar nicht zulässig wäre. Die Ausführungen des Kanzlers gingen jedoch bereits über weite Strecken in Gelächter, Pfiffen und Buhrufen unter.
Delegierte hielten dabei Transparente hoch – etwa mit der Aufschrift „Solidarisch finanzieren, sicher vorsorgen“.

Merz: „Versäumt, das Land zu modernisieren“

Merz erläuterte zuvor, dass das Bundestariftreuegesetz die Gewährleistung der Bezahlung der Vertragspartner des Bundes bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nach Tarif sicherstellt. Damit habe man eine langjährige Forderung des DGB erfüllt. Für diese Äußerung erhielt der Bundeskanzler vorsichtigen Applaus.
Der Kanzler würdigte auch die Bedeutung des Dialogs zwischen Staat und Sozialpartnern.
Merz streifte in seiner Rede auch die allgemeine politische Lage und unterstrich, wie groß die Herausforderungen seien, vor denen das Land stehe. Schon in diesem Kontext betonte er, wie wichtig es sei, dass Deutschland sich „aufrafft“ – zumal andere Länder wieder Wachstum generierten, während hier seit mindestens sieben Jahren Stagnation herrsche. Man habe, so der Kanzler, „schlicht versäumt, das Land zu modernisieren“.
Der Kanzler sprach von der Bedeutung des Wachstums für einen leistungsfähigen Sozialstaat, eine intakte Gesundheitsversorgung und eine auskömmliche Rente. Er betonte die Wichtigkeit der unternehmerischen Initiative für das Wachstum und mahnte deshalb alle Interessensträger an, diese zu ermöglichen. Wörtlich erklärte der Kanzler:
„Wir müssen unternehmerische Initiative ermöglichen. Wir dürfen ihr nicht mit grundsätzlichem Misstrauen begegnen. Wir können das […] ändern, wenn wir auch die arbeitenden Menschen in unserem Land wieder mehr in den Blick nehmen und auch sie entlasten.“

Fahimi verteidigt Acht-Stunden-Tag

Die tags zuvor mit deutlicher Mehrheit in ihrem Amt bestätigte DGB-Vorsitzende und ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Yasmin Fahimi warnte vor „zu hektischen Schritten“ im Reformprozess. Fahimi hatte sich im Vorfeld gegen das Vorhaben ausgesprochen, den Acht-Stunden-Tag durch eine Wochenarbeitszeit als Referenzgröße im Arbeitszeitgesetz zu ersetzen.
Deutlich freundlicher war der Empfang für Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas am selben Tag. Sie betonte, dass es große Unterschiede zwischen der SPD und der Union bei Themen wie dem Arbeitszeitgesetz gebe.
Wenn es nach der SPD gehe, „fassen wir das Thema gar nicht erst an“. Aber es sei im Koalitionsvertrag eine Flexibilisierung vereinbart worden. Bas hoffte auf eine Einigung, auch auf Sozialpartnerebene. Aber sie kündigte auch an, sich für sozialverträgliche Reformen einzusetzen.

Bas präzisiert Äußerungen zur „Einwanderung in Sozialsysteme“

Die Ausführungen von Bas, die selbst im November 2025 auf dem Arbeitgebertag auf Buhrufe und Gelächter gestoßen waren, wurden beim DGB mehrfach mit Applaus quittiert. Die Ministerin ging auch noch einmal auf die Kontroverse um ihre Äußerung im Bundestag zur „Einwanderung in Sozialsysteme“ ein. Diese war unter anderem beim Koalitionspartner auf Kritik gestoßen, weil sie die Folgen irregulärer Einwanderung verharmlost haben soll.
Dabei erklärte sie, aufgrund der Kürze der Zeit in der Regierungsbefragung sei keine differenziertere Antwort möglich gewesen. Es gebe viele Gründe, warum Menschen vor Verfolgung und Krieg nach Deutschland fliehen, aber auch, warum andere als Fachkräfte ins Land kämen. Bas fügte hinzu:
„Ich verabscheue es, wenn Rechtsextreme […] genau diese Gruppen gegeneinander ausspielen. […] Das gehört natürlich für mich auch dazu, […] dass wir natürlich Sozialleistungsmissbrauch in diesem Land scharf ablehnen und auch bekämpfen. […] Denn es schadet am Ende nämlich denen, die wirklich Unterstützung brauchen und vor allem ist es nur fair denen gegenüber, die das Ganze mit Steuermitteln und Beiträgen finanzieren.“
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Spahn will Bürgergeldgesundheitskosten schneller aus Steuern finanzieren

Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) fordert eine schnellere Steuerfinanzierung der Gesundheitskosten für Bürgergeldempfänger und bringt dafür den Regelsatz als Hebel ins Spiel.

Spahn fordert raschen Umstieg auf Steuern

Dass vor allem die gesetzlich Versicherten die Beiträge für Bürgergeldempfänger übernehmen sollten, empfänden viele als ungerecht, sagte Spahn der „Rheinischen Post“ (Freitagsausgabe). Der Umstieg auf Steuermittel solle daher schneller gehen. „Das wollen ja auch viele in der SPD.“
Der Bund unterstützt die Krankenkassen zwar bei den Gesundheitsausgaben für Beziehende von Bürgergeld beziehungsweise nun Grundsicherung – allerdings nur zum Teil.

Spahn: Regelsatz steigt stärker als Löhne

Die Solidargemeinschaft der GKV zahlt mit und wird dadurch mit bis zu zwölf Milliarden Euro im Jahr belastet.
Daher gibt es Forderungen, dass ein größerer Teil aus Steuermitteln finanziert werden soll. Allerdings ist der Bund in Haushaltsnot, weswegen die Kostenübernahme noch nicht im Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) enthalten ist.
Spahn verwies darauf, dass Löhne und Renten in den vergangenen Jahren um etwa 20 Prozent gestiegen seien, der Regelsatz für das Bürgergeld aber um 30 Prozent zugelegt habe – „also deutlich stärker“, sagte Spahn.

Keine Reform ohne Gegenfinanzierung – Spahn warnt

Würde daher der Regelsatz an den Lohnanstieg angepasst werden, „was nur fair wäre, dann könnte man mit dem eingesparten Geld die GKV-Beiträge für Bürgergeldempfänger mitfinanzieren“, sagte der Unionsfraktionschef.
Die Milliardensumme käme dann immer noch den Bürgergeldempfängern zugute, „weil damit ihre Gesundheitskosten finanziert würden, aber es wäre ein schnellerer Einstieg in die Steuerfinanzierung als bisher geplant“, betonte Spahn.
Zugleich warnte der Unionsfraktionschef davor, im parlamentarischen Verfahren das Paket zur Gesundheitsreform ohne konkrete Gegenfinanzierung wieder aufzuschnüren.
„Die Ausgaben müssen zu den Einnahmen passen“, sagte Spahn. Wer Änderungen durchsetzen wolle, müsse benennen, woher Einsparungen in gleicher Höhe kommen sollen – nur so ließen sich stabile Beiträge sichern. (afp/red)