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Gleiches Gehalt: Deutschland bricht EU-Recht

Deutschland hat neue Regeln zur Lohntransparenz nicht umgesetzt und verstößt damit ab dem 8. Juni gegen EU-Recht. Heute läuft eine Frist ab, bis zu der die EU-Staaten Zeit hatten, ihr nationales Recht anzupassen.
Das Bundesfamilienministerium hatte jüngst mitgeteilt, das deutsche Recht solle erst in den kommenden Monaten bis Anfang 2027 angepasst werden.
Die EU-Kommission muss nun entscheiden, ob sie ein Strafverfahren gegen Deutschland einleitet. Sollte das Recht in den nächsten Monaten wirklich angepasst werden, könnte sie davon absehen.

Das soll sich ändern

Frauen verdienen bisher im Durchschnitt weniger als Männer. In Deutschland ist ihr Bruttostundenlohn laut Eurostat-Zahlen von 2024 (jüngste verfügbare Daten) im Durchschnitt 15,6 Prozent niedriger. EU-weit liegt der Unterschied bei 11,1 Prozent.
Damit sich das ändert, sollen Beschäftigte unter anderem Auskunft darüber verlangen können, wie hoch das durchschnittliche Entgelt für vergleichbare Tätigkeiten ist, aufgeschlüsselt nach Geschlecht.
Auch müssen Arbeitgeber ab 100 Beschäftigten künftig regelmäßig zur Entgeltlücke zwischen Frauen und Männern Bericht erstatten. Arbeitgeber müssen Bewerber frühzeitig über Einstiegsentgelte informieren und dürfen nicht nach dem bisherigen Gehalt fragen.
Die Richtlinie zur Entgelttransparenz war 2023 von den EU-Staaten und dem Europaparlament beschlossen worden. Die damalige deutsche Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hatte sich bei der Abstimmung im Rat der EU-Staaten enthalten. Seitdem stand der 7. Juni 2026 als Frist für die Umsetzung fest.

Sozialverband fürchtet Altersarmut bei Frauen

„Wer die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ausbremst, nimmt in Kauf, dass Frauen weiterhin schlechter bezahlt werden“, sagte die Vorsitzende des Sozialverbandes Deutschland, Michaela Engelmeier.
Der Verband verlangt mehr Entgeltgerechtigkeit und auch eine Aufwertung sozialer und pflegerischer Berufe sowie bessere Rahmenbedingungen für Vollzeit und existenzsichernde Beschäftigung. „Denn Lohnungleichheit wirkt bis ins Alter und verstärkt das Risiko von Altersarmut bei Frauen.“

Deutschland will Veränderungen

Familienministerin Karin Prien (CDU) sagte in einem am 5. Juni veröffentlichten „Politico“-Podcast, Deutschland sei „auch mit anderen europäischen Partnerländern“ im Gespräch, um noch Veränderungen bei Umsetzungsfristen und Inhalten zu erreichen. Entgeltgleichheit müsse aber weiter politisches Ziel sein, sagte Prien.
Eine Sprecherin des Ministeriums hatte vor kurzem mitgeteilt, die Richtlinie solle „aufs Notwendige beschränkt, möglichst bürokratiearm und wirksam“ umgesetzt werden.
Als Grund für die Verzögerung nannte sie die wirtschaftliche Lage. Berichtspflicht und Auskunftsanspruch sollen erstmals zum Juni 2028 fällig werden.

Viele Frauen verdienen weniger

Hintergrund für die Lohnunterschiede sind nach Angaben der EU-Kommission systematische Ungleichgewichte – etwa, dass die Angebote für Kinderbetreuung nicht ausreichend seien und Frauen unverhältnismäßig viel Verantwortung für die unbezahlte Kinderbetreuung tragen.
Frauen legten deshalb längere Karrierepausen ein. Ein weiterer Grund seien Stereotype, die sich auf Bildung, Einstellung und Beförderung auswirken.
Deutschland hat seit 2017 ein eigenes Entgelttransparenzgesetz, das nun angepasst wird. Es erlaubt etwa Arbeitnehmern, Auskunft darüber zu verlangen, was andere Beschäftigte mit ähnlicher Arbeit in ihrer Firma verdienen.
Ein Regierungsgutachten ergab 2023 aber, dass die Regelung kaum genutzt werde, unter anderem, weil Betroffene befürchteten, so ein Auskunftsersuchen könne von ihren Vorgesetzten negativ bewertet werden. (dpa/red)
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DGB fordert verpflichtende Betriebsrente

In der Debatte über die geplante Rentenreform schlägt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) als zusätzliche Altersversorgung eine verpflichtende Betriebsrente vor.
Der DGB sei dafür, „dass es eine verpflichtende betriebliche Alterssicherung für alle gibt, und zwar mit uns als Tarifvertragsparteien“, sagte die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“.
Diese Alterssicherung müsse zusätzlich sein und von den Arbeitgebern mindestens mitfinanziert werden.

20 Millionen Menschen ohne betriebliche Altersvorsorge

Fahimi zufolge verfügen rund 20 Millionen Beschäftigte in Deutschland nicht über eine betriebliche Altersvorsorge – in der Regel, weil sie in Betrieben ohne Tarifbindung beschäftigt seien.
Die Gewerkschaften stünden „bereit, das kollektiv für alle Beschäftigten zu regeln, und zwar auf der Basis von Tarifverträgen“, sagte sie.
Bei Unternehmen, die nicht tarifgebunden seien, sei es „denkbar, die Beschäftigten unter bestimmten Bedingungen niederschwellig in die bestehenden Modelle aufzunehmen“, sagte die DGB-Vorsitzende.
Konkrete Eckpunkte kündigte Fahimi für Ende des Monats an.

Arbeitgeber sollen mitbezahlen

Sie ließ offen, wer genau für die Altersvorsorge bezahlen soll. Klar sei, dass die Arbeitgeber in die Pflicht genommen werden müssten.
Die betriebliche Altersvorsorge dürfe „nicht einseitig zu Lasten der Arbeitnehmer gehen“. „Deswegen würde es auch nichts nützen, die Beschäftigten dazu einseitig zu verpflichten und sie in die Arme der Versicherungswirtschaft zu treiben“, sagte Fahimi.
Fahimi nahm den zu erwartenden Protest vor dem Hintergrund der angespannten Finanz- und Wirtschaftslage vorweg. Sie könne sich vorstellen, „dass da der Aufschrei groß sein wird und die Kritik kommt, dass noch mehr Beiträge fällig werden“, sagte sie dem RND.
Aber in den meisten Ländern Europas liege der verpflichtende Rentenbeitragssatz bei 20 Prozent oder mehr und damit deutlich über den deutschen Sätzen.
Oft sei der Arbeitgeberanteil dabei sogar höher als das, was die Arbeitnehmer zahlten. „Ganz irrsinnig kann dieser Ansatz also nicht sein“, sagte die DGB-Chefin. (afp/red)
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Bundesagentur für Arbeit: Defizit könnte 2026 auf über acht Milliarden Euro steigen

Angesichts höherer Arbeitslosenzahlen rechnet die Bundesagentur für Arbeit (BA) in den kommenden Jahren mit kontinuierlichen Milliardendefiziten.
„Es muss damit gerechnet werden, dass das Defizit 2026 bei über acht Milliarden Euro liegen könnte“, heißt es in einem turnusmäßigen Finanzbericht der Behörde an den Haushaltsausschuss des Bundestags, der AFP am Mittwoch, 3. Juni, vorlag.
2027 läge das Defizit aus heutiger Sicht demnach bei 5,2 Milliarden Euro.
Ein positiver Haushaltssaldo sei im Projektionszeitraum bis 2030 „nicht darstellbar“, heißt es in der Vorlage weiter. „Selbst im Projektionsjahr 2030 läge das Defizit noch bei 2,7 Milliarden Euro.“

Arbeitslosigkeit bleibt hoch

In ihrer Herbstprognose hatte die Bundesagentur noch mit einem Rückgang der Arbeitslosigkeit auf 2,74 Millionen bis zum Jahr 2030 gerechnet. In der aktuellen Projektion wurden für dieses Jahr nun 2,83 Millionen zugrunde gelegt.
Im Mai hatte die Zahl der Arbeitslosen bei 2,95 Millionen gelegen. In allen Jahren bis 2030 bliebe die Erwerbslosigkeit nach der Projektion im Jahresschnitt unter drei Millionen.

Bund soll Milliardenhilfen leisten

Wegen der Defizite benötigt die Bundesagentur in den kommenden Jahren eine kontinuierliche Unterstützung des Bundes. „Bis 2030 würde sich der Stand an Liquiditätshilfen auf rund 23 Milliarden Euro kumulieren“, heißt es in der Vorlage.
Insgesamt verweist die Bundesagentur darauf, dass die Projektion „einer hohen Unsicherheit“ unterliegt. (afp/red)
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Wirtschaft drängt auf Wochenarbeitszeit statt Acht-Stunden-Tag

Von der Gastronomie bis zum Veranstaltungsmanagement: Unter dem Motto „Wochenarbeitszeit jetzt!“ fordern 14 Wirtschaftsverbände eine rasche Reform des Arbeitszeitgesetzes.
Dies ermögliche Betrieben und Beschäftigten mehr Gestaltungsspielraum, hieß es in dem Verbändeaufruf vom 2. Juni. Die Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit sei im Koalitionsvertrag vereinbart worden und werde jetzt gebraucht.

Derzeit bis 10 Stunden Arbeit täglich möglich

Deutschland stehe wirtschaftlich unter erheblichem Druck, argumentierten die Verbände: „Faktisch kein Wachstum, dafür steigende Kosten durch Inflation, Steuern und Abgaben sowie Bürokratie belasten den Wirtschaftsstandort Deutschland.“
Die Reform des Arbeitszeitgesetzes könnte „einen Beitrag dazu leisten, Produktivität und Beschäftigungsbedingungen gleichermaßen zu verbessern“.
Aktuell gilt eine tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden, die auf zehn Stunden verlängert werden kann.
Die Bundesregierung plant stattdessen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) will dazu im Juni einen Gesetzentwurf vorlegen. Die Koalition wolle „insbesondere für Familien die Arbeitszeit flexibler machen“, sagte Bas dazu kürzlich.

Mehr Freiheit oder mehr Belastung?

Die Verbände betonten in ihrem Aufruf, es gehe nicht um mehr Arbeit, sondern „mehr Freiheit bei der Verteilung von Arbeitszeit“. Im Fokus stünden sowohl die Bewältigung von Auftragsspitzen und Krisenintervention als auch schlichtweg die bessere Vereinbarkeit von Familie, Ehrenamt, Pflege und Beruf.
Die Kampagne „Wochenarbeitszeit jetzt!“ hatte der Hotel- und Gaststättenverband gestartet. Weitere Verbände der Tourismuswirtschaft sowie der Veranstaltungs- und Messewirtschaft schlossen sich an.
Die Gewerkschaften lehnen die Reform ab. Das aktuelle Arbeitszeitgesetz sichere die Gesundheit der Beschäftigten, argumentieren sie. Ziel der Arbeitgeber sei es, „ihre Beschäftigten nach Belieben einzusetzen“. (afp/red)
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Deutsche Reallöhne wachsen weiter

Zum Jahresbeginn sind in Deutschland die Löhne erneut schneller gestiegen als die Verbraucherpreise. Daraus ergibt sich im ersten Quartal 2026 eine Steigerung der Reallöhne um 1,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Das teilte das Statistische Bundesamt mit.
Hohe Lohnsteigerungen und eine moderate Inflation steigern die Kaufkraft der Arbeitnehmer. Diese Entwicklung dauert seit drei Jahren kontinuierlich an, zuletzt war im ersten Quartal 2023 ein Reallohnverlust registriert worden.

Unter dem Strich Stagnation

Nach Einschätzung des Entgeltexperten Malte Lübker von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung könnte sich die Entwicklung im Zuge des Irankriegs wieder umkehren. Das sei besonders bitter, weil die Reallöhne schon in der ersten Hälfte der 2020er Jahre unter dem Strich stagniert hätten.
Für das Startquartal dieses Jahres registrierten die Statistiker eine Steigerung der Nominallöhne um 4,1 Prozent. Gleichzeitig stiegen die Verbraucherpreise um 2,2 Prozent. Daraus ergibt sich die Reallohnsteigerung von 1,8 Prozent, die damit etwas niedriger ausfällt als im Vorquartal mit 1,9 Prozent.

Höherer Mindestlohn wirkt sich aus

Überdurchschnittliche Lohnsteigerungen gab es im Bergbau (+6,9 Prozent), bei Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (+6,5 Prozent) und bei der Energieversorgung (+5,9 Prozent). Am Bau (+2,9 Prozent) und im Öffentlichen Dienst (+0,1 Prozent) fielen die Steigerungen unterdurchschnittlich aus.
Die Erhöhung des Stundenmindestlohns auf 13,90 Euro zum Jahresbeginn kommt vor allem Geringverdienern zugute.
Das unterste Fünftel der Vollzeitbeschäftigten verzeichnete ein Nominallohnwachstum von 7,0 Prozent, während das oberste Fünftel 3,5 Prozent mehr hatte.
Auszubildende legten um 6,8 Prozent zu – hauptsächlich wegen der Erhöhung der Mindestausbildungsvergütung auf 724 Euro im Januar. Geringfügig Beschäftigte verdienten 4,4 Prozent mehr. (dpa/red)
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Arbeitgeberpräsident: Späterer Renteneintritt „nicht beliebt – aber notwendig“

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hält ein späteres Renteneintrittsalter für unumgänglich. Das sei zwar „nicht beliebt – aber notwendig“, sagte er den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vom Wochenende. Länder wie Dänemark zeigten, dass das funktionieren könne. „Mit der Abschaffung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte – der sogenannten Rente ab 63 – und einer Kopplung der Regelaltersgrenze an die Entwicklung der Lebenserwartung hätten wir die Debatte vom Tisch.“
Dulger bezog sich auf die aktuelle Debatte zur anstehenden Rentenreform. Die von der Regierung eingesetzte Rentenkommission soll eigentlich erst Ende Juni ihre Empfehlungen vorlegen, doch zuletzt sorgten angebliche Pläne bereits für Aufregung. So berichtete die „Bild“ am Donnerstag, dass das Gremium eine Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre empfehlen wolle. Die Kommissionsmitglieder dementierten solch einen Beschluss aber umgehend.

Strukturreform des Rentensystems

Arbeitgeberpräsident Dulger sagte dem RND, das Rentensystem müsse „strukturell“ stabilisiert werden. „Dafür braucht es drei Dinge: eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters, den Abbau von Frühverrentungsanreizen und eine stärkere kapitalgedeckte Vorsorge.“ Die Beitragszahlenden – also Arbeitgeber und Arbeitnehmer – dürften in jedem Fall nicht durch weiter steigende Beiträge belastet werden.
Dulger forderte zugleich ein moderneres Arbeitszeitgesetz, das mehr betriebliche Flexibilität ermögliche. „Wir müssen das Arbeitsvolumen erhöhen. Mit einer Teilzeitrepublik werden wir die demografischen Herausforderungen nicht bewältigen“, sagte er dem RND.
Zugleich wies er Sorgen vor überlangen Arbeitstagen zurück: „Niemand wird zu 13‑Stunden‑Tagen gezwungen.“ Mehr Flexibilität bedeute nicht mehr Druck, sondern mehr Möglichkeiten für Arbeitgeber und Beschäftigte. Der starre Acht-Stunden-Tag stamme aus früheren Zeiten und passe oft nicht mehr zu einer digitalen und globalen Arbeitswelt. (afp/red)
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DeepL-Chef wird trotz großem Jobabbau Gründer des Jahres

Der Chef des Kölner KI-Startup DeepL musste Anfang Mai jede vierte Stelle im Unternehmen streichen und wurde nun trotzdem bei den „German Startup Awards“ als „Gründer des Jahres“ ausgezeichnet.
Jarek Kutylowski habe mit DeepL eine intelligente KI-basierte Übersetzungslösung geschaffen, die Menschen weltweit eine einfache und präzise Verständigung über Sprachgrenzen hinweg ermögliche, heißt es in der Begründung des Startup-Verbandes.
Kutylowski hatte Anfang Mai angekündigt, die Belegschaft von DeepL um etwa 250 Stellen zu reduzieren. Um effektiv mit KI zu arbeiten, seien kleinere, wirkungsvollere Teams mit einem schärferen Fokus und klareren Zuständigkeiten erforderlich, begründete der Firmengründer seine Entscheidung. DeepL steht im harten Wettbewerb mit US-Konzernen wie Google, Microsoft und OpenAI.
Als Gründerin des Jahres wurde Julie Lepique (Berlin) ausgezeichnet. Die Gründerin und Chefin der Plattform femtasy habe „mit ihrem Unternehmen als internationale First Moverin eine neue Content-Kategorie im Bereich Audio-Erotik geschaffen“.

„Roter Teppich für Start-ups“

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) unterstrich auf der Galafeier im Palais am Funkturm die große Bedeutung von Start-ups für den Standort Deutschland: „Ohne Innovationsfähigkeit und ohne Wettbewerbsfähigkeit geht es in unserem Land nicht.
Das sind Werte, für die sie mit ihrer ganzen Leidenschaft stehen“, sagte der Kanzler vor rund 600 Vertretern der Start-up-Szene. Der Staat sollte Start-ups den roten Teppich ausrollen. „Wir haben damit in der Bundesregierung begonnen, das zu tun.“
Der Kanzler setzte sich dafür ein, die Arbeitnehmer über die Finanzmärkte an der Wertschöpfung der Volkswirtschaft stärker zu beteiligen. „Auf den Sparbüchern und Sichteinlagen liegen rund drei Billionen Euro. Da gehören sie nicht hin. Sie gehören in den Kreislauf unserer Volkswirtschaft.“ (dpa/red)
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Wirtschaftsministerin Reiche fordert Stopp von Frühverrentungsprogrammen

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat in der Debatte um die Reform der Altersvorsorge einen „Stopp von Frühverrentungsprogrammen“ gefordert.
Andernfalls werde Deutschland „selbst bei sehr hoher Produktivität pro Stunde“ gegen andere Volkswirtschaften verlieren, sagte Reiche dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Freitagsausgabe).

Mehr Arbeitsvolumen gefordert

Während in Deutschland Beschäftigte im Schnitt 1337 Stunden pro Jahr arbeiteten, seien es in China rund 2000. „Wir müssen darüber nachdenken, wie wir das Arbeitsvolumen steigern“, sagte die CDU-Politikerin.
Es müsse für Unternehmen möglich sein, auch älteren Arbeitnehmern, die dazu in der Lage und willens seien, Angebote für eine weitere Beschäftigung zu machen, sagte Reiche.
Die Aktivrente sei dafür „ein erster Ansatz“. Die Aktivrente ist für Menschen vorgesehen, die über das gesetzliche Renteneintrittsalter hinaus arbeiten wollen.

Steuerreform soll früher kommen

Angesichts der Konjunkturschwäche dringt Reiche zudem darauf, den Einstieg in die geplante Körperschaftsteuerreform vorzuziehen. Derzeit ist eine schrittweise Senkung des wichtigen Unternehmenssteuersatzes ab dem Jahr 2028 geplant. „Die Reform muss früher greifen“, betonte Reiche.
Rund eine Woche vor ihrer geplanten Chinareise macht die Ministerin zudem klar, dass sie gegenüber der Volksrepublik deutsche Wirtschaftsinteressen offensiv vertreten werde. Das sei neu. „Wir haben unsere Interessen in der Vergangenheit nicht klar genug benannt.“ (afp/red)
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Die höchsten Richter der UN und das Streikrecht

Das Streikrecht steht international unter Druck. Nun legt der Internationale Gerichtshof (IGH) ein Rechtsgutachten vor. Das soll Klarheit über den Schutz des Streikrechts verschaffen. Was steht auf dem Spiel?

Worum geht es bei dem Gutachten?

Die höchsten UN-Richter stellen in ihrem Rechtsgutachten klar: Arbeitnehmer dürfen streiken. Das Streikrecht gehört zur Vereinigungsfreiheit und steht daher unter besonderem Schutz.
Hintergrund ist die Konvention 87 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Sie garantiert seit 1948 unter anderem, dass Arbeitnehmer das Recht haben, sich zur Vertretung ihrer Interessen zu vereinigen – also zum Beispiel um Gewerkschaften zu gründen. Und sie dürfen auch Aktionen unternehmen, um Arbeitsbedingungen zu verbessern.
Zwar steht das Wort Streik nicht ausdrücklich in dieser Konvention. Doch für die Richter ist es eine logische Konsequenz, dass Arbeitnehmer auch die Arbeit niederlegen dürfen, um ihre Forderungen durchzusetzen.

Was sagen die Gewerkschaften?

Für die Gewerkschaften ist das Gutachten eine Stärkung der Position der Arbeitnehmer. Denn für sie ist die Vereinigungsfreiheit ohne Streikrecht nichts wert. „Streiks sind ein unverzichtbares Mittel, um die Arbeitsbedingungen zu verbessern“, sagte der Rechtsvertreter des Internationalen Gewerkschaftsbundes bei der Anhörung vor dem IGH im vergangenen Oktober.
Mehrere Regierungen, darunter Südafrika und auch Deutschland, schlossen sich dieser Ansicht an. Die deutschen Vertreter zitierten auch aus einem Urteil des deutschen Bundesarbeitsgerichts, wonach Forderungen von Arbeitnehmern ohne Streikrecht „kollektives Betteln“ wären.

Was ist der Standpunkt der Arbeitgeber?

Die Arbeitgeber vertreten dagegen eine andere Auffassung. Für sie ist das Streikrecht kein absolutes Recht. Die Internationale Arbeitgeber-Organisation meint, dass Bedingungen für Arbeitsniederlegungen in nationalen Gesetzen festgeschrieben werden müssen. Schließlich sei die Situation in jedem Land anders.
Nun sagen auch die höchsten Richter in ihrem Gutachten, dass die Konvention nichts über Bedingungen oder Umfang von Arbeitsniederlegungen sagt. Das kann durchaus national geregelt werden.

Warum wurde nun der IGH angerufen?

Seit mehr als zehn Jahren streiten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der ILO über die Interpretation der Konvention. Und weil keine Einigung in Sicht war, beschloss die ILO, das UN-Gericht um das Gutachten zu bitten. Die ILO ist eine Sonderorganisation der UN, in der Arbeitgeber, Gewerkschaften und Staaten gleichberechtigt vertreten sind.

Was für Folgen hat so ein Gutachten?

Gewerkschaften hoffen, dass ein ausdrücklicher Schutz des Streikrechts die Position der Arbeitnehmer stärkt.
Ein Gutachten des IGH ist zwar nicht bindend. Doch es kann Folgen für Millionen Arbeitnehmer weltweit haben. Für viele Staaten sind Gutachten des IGH eine Grundlage für nationales Recht, und sie können auch bei Prozessen maßgeblich sein. (dpa/red)
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Ifo-Institut empfiehlt kürzere Zahldauer für Kurzarbeitergeld

Das Münchner ifo-Institut empfiehlt, die Zahldauer des Kurzarbeitergelds zu verringern. Dies könne dazu beitragen, den aktuellen Arbeitskräftemangel zu entschärfen. Derzeit mache das Kurzarbeitergeld „die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz weniger attraktiv“, sagte ifo-Forscher Leander Andres.
„Wir erleben aktuell einen Arbeitskräftemangel in vielen Branchen und gleichzeitig eine hohe Arbeitslosigkeit in anderen Bereichen“, sagte weiter der ifo-Wissenschaftler Volker Meier.
„In dieser Situation wäre es sinnvoll, Kurzarbeiterleistungen für schrumpfende Sektoren zu kürzen, damit die Arbeitskräfte mittelfristig für andere Sektoren zur Verfügung stehen.“

Derzeit wird es bis zwei Jahre gezahlt

Aktuell gibt es Kurzarbeitergeld für höchstens 24 Monate. Bis 2019 hatte die Höchstdauer zwölf Monate betragen.
„Das Kurzarbeitergeld hemmt in seiner jetzigen Form die Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt und wirkt für die Unternehmen wie eine temporäre Lohnsubvention“, sagte dazu Andres.
Das ifo schlug dabei auch vor, Umschulungen und Weiterbildungen gezielt zu fördern. Damit könnte man den Übergang von Arbeitskräften von alten in neue Branchen erleichtern.
So könnten höhere Leistungen für Menschen in Kurzarbeit oder für Arbeitslose gezahlt werden, die gleichzeitig an einem Umschulungsprogramm teilnehmen oder ihren Job wechseln.
Die Studienautoren rieten zudem zu weiteren Maßnahmen, um das Arbeitskräfteangebot vor allem von älteren Menschen, Frauen und Zugewanderten zu erhöhen. So sollten die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte abgeschafft und Abzüge bei frühzeitigem Renteneintritt erhöht werden.
Die Möglichkeit zu steuerlichen Ehegattensplitting solle entfallen. Bürokratische Hemmnisse bei Arbeitsgenehmigungen und Anerkennungen von Abschlüssen von Zugewanderten seien zu beseitigen. (afp/red)
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Start-up-Boom bei den Unter-30-Jährigen

Abenteuer Start-up statt Angestelltenjob: Die Selbstständigkeit erlebt bei jungen Menschen einen Aufschwung. Das zeigt eine großangelegte Studie der Förderbank KfW.
2025 waren demnach 40 Prozent der Gründer in Deutschland weniger als 30 Jahre alt. Ein Rekordanteil, wie schon 2024. Mehr als ein Fünftel dieser jungen Gründer startete sogar aus dem Studium heraus.
Das Durchschnittsalter von Gründern sank zugleich 2025 auf einen Tiefstand von 34,2 Jahren – noch etwas weniger als im Vorjahr (34,4 Jahre). „Deutschlands Gründerlandschaft verjüngt sich weiter“, schreibt die KfW.

Junge Gründer: Rekordanteil und starker Gründergeist

Zum Vergleich: Anfang des Jahrtausends lag das Durchschnittsalter bei 37 bis 38 Jahren. 2005 waren nur 24 Prozent der Gründer unter 30 Jahre.
Der KfW-Gründungsmonitor wird seit dem Jahr 2000 jährlich repräsentativ erhoben, 2025 wurden 50.000 Menschen telefonisch und online vom Institut Verian befragt.
Der Begriff Gründer ist dabei breit definiert:Dazu zählen Menschen, die sich im Voll- oder Nebenerwerb, freiberuflich oder gewerblich, per Neugründung, Beteiligung oder Übernahme selbstständig gemacht haben.
Auch der Gründergeist ist unter jungen Menschen am größten, wie die Studie zeigt. Auf die Frage, ob sie – unabhängig von ihrer persönlichen Situation – lieber angestellt oder selbstständig wären, antworteten 36 Prozent der Befragten unter 30 Jahren, dass sie lieber selbstständig wären.
Das ist mehr als in jeder anderen Altersgruppe. In der Gesamtbevölkerung ziehen nur 26 Prozent die Selbstständigkeit vor.
Allerdings war auch bei den Jüngeren die Gründungspräferenz schon höher, so die KfW. Anfang der Nullerjahre fand die Hälfte der Unter-30-Jährigen die Selbstständigkeit attraktiver als ein Angestelltenjob.

Influencer und erfolgreiche Start-ups als Vorbilder

„Einerseits nehmen vor allem viele junge Menschen über die Medien erfolgreiche Gründer wahr, seien es Start-up-Unternehmer oder Influencer, die als Rollenvorbilder für eine Selbstständigkeit dienen“, sagt KfW-Chefvolkswirt Dirk Schumacher.
„Andererseits wird in Deutschland im Vergleich zu früher viel weniger gegründet.“ Dadurch kämen Menschen seltener mit Selbstständigen in Kontakt, Vorbilder im direkten Umfeld fehlten.

690.000 Gründer – Boom beim Nebenerwerb

Insgesamt wuchs die Zahl der Gründer 2025 auf 690.000 – nach 585.000 im Vorjahr. Grund war ein starker Anstieg der Gründungen im Nebenerwerb, denn viele Menschen wollen in der Wirtschaftskrise etwas dazu verdienen.
So gab es 2025 rund 483.000 Nebenerwerbsgründungen, gut ein Viertel mehr als 2024 (382.000). Dagegen änderte sich die Zahl der Gründungen im Vollerwerb kaum.
Seit der Jahrtausendwende ist die Zahl der Gründungen in Deutschland deutlich gesunken, 2002 etwa gab es rund 1,5 Millionen Existenzgründungen. Grund sei auch der jahrelang starke Arbeitsmarkt, der vielen Menschen attraktive Arbeitsverhältnisse geboten habe, sagte Schumacher. (dpa/red)
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IW-Chef Hüther für andere Verteilung der Arbeitszeit

Der Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), Michael Hüther, hat die Vorzüge der geplanten Einführung einer Wochenarbeitszeit betont.
Der Acht-Stunden-Tag sei für die Industriegesellschaft wichtig gewesen, sagte Hüther im ARD-„Morgenmagazin“.
„Wir haben heute eine sehr viel stärker dienstleistungsorientierte Wirtschaft, wir haben ganz andere Bedingungen in den Familien, wo zwei arbeiten, und damit auch ganz andere Zeitausgleiche zwischen Arbeitszeit und Freizeit, zwischen Familie und Beruf zu organisieren sind.“
Der Acht-Stunden-Arbeitstag gilt seit 1918 in Deutschland. Die Koalition aus Union und SPD will nach den bisherigen Plänen stattdessen einen wöchentlichen Rahmen für die Arbeitszeit einführen, doch es gibt Streit um das Vorhaben.
Die Arbeitgeber dringen auf Deregulierung und Entlastung. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt die Pläne ab.
Im Arbeitszeitgesetz heißt es: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.“ Nur in Ausnahmen sind zehn Stunden pro Tag möglich.

Hüther: Es geht um eine andere Verteilung der Arbeitszeit

Es gehe nicht darum, was ein Industriearbeiter jetzt zwölf Stunden am Stück machen könne, sondern es gehe im Kern um Bürojobs, sagte Hüther.
Mehr Flexibilität und Anpassungsmöglichkeiten bedeuteten auch höhere Sicherheit für Arbeitsplätze, da der wirtschaftliche Handlungsrahmen der Unternehmen leichter und besser organisierbar sei.
„Es geht ja nicht um mehr Arbeitszeit, sondern es geht um eine andere Verteilung der Arbeitszeit, die gegebenenfalls notwendig ist.“
Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hatte sich von der geplanten Abschaffung des Acht-Stunden-Tags distanziert.
„Wenn es nach der SPD und mir persönlich geht, fassen wir das Thema gar nicht erst an, aber es steht im Koalitionsvertrag“, sagte Bas, die auch SPD-Chefin ist.
Auf dem Bundeskongress des DGB rief sie dazu auf, gemeinsam mit Arbeitgebern und Gewerkschaften eine Lösung zu finden.
Juso-Chef Philipp Türmer hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) vorgeworfen, mit der geplanten Einführung einer Wochenarbeitszeit die Bedürfnisse von Arbeitnehmern zu missachten.
Der Sozialverband Deutschland appellierte, den Rahmen für etwaige Anpassungen klar abzustecken.
Schon heute seien innerhalb des geltenden Arbeitszeitgesetzes flexible Lösungen möglich, sagte die Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier einer Mitteilung zufolge. Deshalb dürfe es nicht darum gehen, Schutzstandards schrittweise auszuhöhlen.
„Niemand darf unter Druck geraten, längere Arbeitstage akzeptieren zu müssen. Die Entscheidung für flexible Modelle muss freiwillig bleiben“, betonte Engelmeier. (dpa/red)
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Ökonomen warnen: Deutschland verschleppt wichtige Reformen

Führende Ökonomen haben die Reformbereitschaft der Bundesregierung infrage gestellt. „Als Realist fehlt mir die Fantasie“, sagte DIW-Präsident Marcel Fratzscher der „Welt am Sonntag“ mit Blick auf die Umsetzung wichtiger Reformen. Der Vizepräsident des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), Oliver Holtemöller, führt das Zögern auf den nach wie vor robusten Arbeitsmarkt zurück.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) persönlich traue er den großen Wurf bei Subventionen, Steuern und Rente zu, sagte Fratzscher. Er sehe jedoch nicht, „dass die Parteien bereit sind, das mitzutragen. CDU, CSU und SPD sind die größten Hürden“.
„Noch ist der Druck offenkundig nicht hoch genug“, sagte IWH-Vizepräsident Holtemöller der „Welt am Sonntag“ mit Blick auf den nach wie vor stabilen Arbeitsmarkt. Anders als zu den Agenda-Zeiten zu Beginn der 2000er Jahre sei Massenarbeitslosigkeit bislang kein Thema.

Linnemann: Alle Berichtspflichten sollten wegfallen – sofern der Staat nicht belegt, dass sie unabdingbar sind

CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann erhöhte den Druck auf den Koalitionspartner SPD, Reformen zuzustimmen. In der „Bild am Sonntag“ schlug er eine radikale Kehrtwende beim Bürokratie-Abbau vor.
„In einem ersten Schritt müssen etwa alle Berichte, Dokumentations- und Statistikpflichten für den Mittelstand und das Handwerk zum 31.12.2026 ersatzlos auslaufen, wenn der Staat nicht ausdrücklich belegen kann, dass sie unabdingbar notwendig sind“, sagte Linnemann.
Der CDU-Politiker nahm für die anstehenden Reformen SPD-Chef Lars Klingbeil persönlich in die Pflicht. Klingbeil habe Ende März eine „vielgelobte Rede“ für Strukturreformen gehalten, sagte Linnemann. „Nun muss er diesen Worten aber auch Taten folgen lassen. Die Union steht jedenfalls bereit.“

Fratzscher: „Rente mit 70 wird kommen“

Besonders deutliche Kritik äußerten die Ökonomen zur Rentenpolitik. Fratzscher hält ein höheres Renteneintrittsalter für unvermeidlich: „Die Rente mit 70 wird kommen“, sagte er. Andere Länder wie Dänemark machten es vor. „Und Beispiele wie Japan zeigen: Längeres Arbeiten muss weder krank noch unglücklich machen, auch über 67 oder 70 Jahre hinaus.“
Holtemöller sieht Änderungen im Bereich der Altersversorgung ebenfalls als zwingend an. „Eine Konsolidierung des Bundeshaushalts ohne Leistungskürzungen bei der Rente als größtem Einzelposten dürfte kaum möglich sein.“
Beide Ökonomen sehen erheblichen Konsolidierungsbedarf im Bundeshaushalt. Holtemöller warb für einen Paradigmenwechsel: weg von pauschalen Subventionen für Branchen, hin zu gezielter Förderung Bedürftiger.
Ziele ließen sich so oft kostengünstiger erreichen. „Nicht die Theaterkarte sollte subventioniert werden, sondern der Theatergänger, der sich den Eintritt sonst nicht leisten kann.“

Sparen bei Subventionen

Auch DIW-Präsident Fratzscher würde bei Subventionen sparen. „Dieselprivileg, Dienstwagenprivileg, Pendlerpauschale – das sind Milliardenbeträge, die einzelne Gruppen bevorzugen. Das ist weder effizient noch gerecht.“
Holtemöller plädiert bei der Infrastruktur für eine Nutzerfinanzierung, etwa bei Autobahnen. Digitale Mautsysteme machten dies heute möglich.

Mehr Zeit einplanen

Nach Ansicht von CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann kann sich die schwarz-rote Koalition für die großen Sozial- und Steuerreformen notfalls mehr Zeit nehmen als bis zum Beginn der parlamentarischen Sommerpause. „Wir haben auch noch Puffer“, sagte der CSU-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.
Das Kabinett tage den ganzen Sommer hindurch. Zum Selbstverständnis des Koalitionsausschusses gehöre es zudem, „dass wir uns jederzeit zusammensetzen können“.
Es sei ein großes Gesamtpaket denkbar, wenn sich die SPD bei einem Thema bewege und die Union bei einem anderen, sagte Hoffmann. Zu einem Gesamtpaket gehörte auch, dass die Union eine Erhöhung der Reichensteuer mitmache, „wenn auch die SPD einen Schritt auf uns zugeht“. Die Union brauche dafür „Änderungen in der Arbeitsmarktpolitik“. (afp/red)
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Nach Bas-Aussage: Das sagen die offiziellen Zahlen über Zuwanderung in Sozialsysteme


In Kürze:

  • Bundesarbeitsministerin Bas räumt die Realität von Sozialmissbrauch ein
  • Arbeitslosenquote unter allen Ausländern in Deutschland fast doppelt so hoch wie im Durchschnitt aller Einwohner
  • Der Ausländeranteil unter allen Bürgergeldempfängern lag 2025 bei 47,6 Prozent.

 
Die Debatte, inwiefern Zuwanderer in Deutschland von Sozialleistungen leben, gewinnt zunehmend an Fahrt – und könnte die Stimmung unter den Regierungsparteien weiter belasten.
Innenexperte Stephan Mayer (CSU) stellte im Gespräch mit der „BILD“ klar:
„Einwanderung in den Sozialstaat bedroht den Zusammenhalt! Fakt ist: Immer mehr Zuwanderer drängen in unser Sozialsystem – und bringen das System an die Belastungsgrenze und an den Rand des Kollapses.“
Der Bayer reagierte damit auf eine Aussage der SPD-Parteivorsitzenden und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas. Diese hatte in der Vorwoche auf Nachfrage des AfD-Abgeordneten René Springer im Bundestag am 6. Mai erklärt, dass „niemand“ in die deutschen Sozialsysteme einwandere.
Mayer vertrat gegenüber „BILD“ dagegen die Meinung, dass für Bedürftige „immer weniger Geld da“ sei, „weil die Falschen, die nie in das System einbezahlt haben und das nie tun werden, von uns alimentiert werden“.

Poseck: „Echte Belastung für die Gesellschaft“

Auch der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) bezeichnete Zuwanderung in die Sozialsysteme in der „BILD“ als eine „echte Belastung für die Gesellschaft“. Wer Sozialbetrug begehe, untergrabe das Vertrauen in den Staat und gefährde den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
„Sozialbetrug schadet der Allgemeinheit, belastet den Steuerzahler und entzieht denen die Mittel, die wirklich auf Hilfe angewiesen sind“, sagte Poseck. Bas verschließe „offensichtlich die Augen vor der Realität“.
Inwiefern der Streit das Treffen der Spitzen der schwarz-roten Bundesregierung im Bundeskanzleramt überschattet haben könnte, ist bislang nicht bekannt.

Bas spricht über Sozialmissbrauch

Wenige Stunden vor dem Treffen hatte Bas das Thema während ihrer Rede auf dem DGB-Bundeskongress noch einmal aufgegriffen. Bei der Befragung der Bundesregierung habe sie „leider zu kurz“ geantwortet, so die SPD-Chefin am Dienstag, 12. Mai, in Berlin.
Unstrittig sei, dass es „Sozialleistungsmissbrauch in diesem Land“ gebe. Dieser werde auch von ihrer Partei scharf abgelehnt und bekämpft. Das sei „nur fair“ gegenüber jenen, „die das Ganze mit Steuermitteln und Beiträgen finanzieren“, argumentierte Bas ähnlich wie Poseck. Wie der SPD-Kampf gegen die illegale Ausnutzung des Sozialsystems derzeit konkret aussieht, ließ Bas offen.
Stattdessen warb sie für Verständnis für die Motive der Zuwanderer: „Es gibt viele Gründe, warum Menschen […] aus guten Gründen in unser Land kommen, weil sie vor Verfolgung, vor Krieg und Terror fliehen oder weil sie als Fachkräfte in diesem Land dringend gebraucht werden“, so Bas.
Dann schob sie einen Seitenhieb – wahrscheinlich in Richtung AfD – nach: Sie verabscheue es, „wenn Rechtsextreme […] genau diese Gruppen gegeneinander ausspielen“.

BA-Institut bestätigt überdurchschnittlich viele Sozialfälle unter Zuwanderern

Am 6. Mai, also am selben Tag, an dem Bas im Bundestag erklärt hatte, dass „niemand in unsere Sozialsysteme“ einwandern würde, war der jüngste Zuwanderungsmonitor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) erschienen. Beim IAB handelt es sich um eine Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit (BA).
Nach einer IAB-Grafik zu den Arbeitsmarktindikatoren gehen primär die in Deutschland registrierten 1,4 Millionen Ukrainer sowie 2,1 Millionen Angehörige der wichtigsten Asylherkunftsländer deutlich seltener einer sozialversicherungspflichtigen oder geringfügigen Erwerbsarbeit nach als der Durchschnitt aller gut 14 Millionen Ausländer, die in Deutschland leben.
Die Grafik zeigt die deutschen Arbeitsmarktindikatoren, differenziert nach Staatsangehörigkeitsgruppen, im Januar 2026. Foto: Bildschirmfoto/Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)

Die Grafik zeigt die deutschen Arbeitsmarktindikatoren, differenziert nach Staatsangehörigkeitsgruppen, im Januar 2026. Die Gruppe „Insgesamt“ bezieht sich auf die gesamte Bevölkerung in Deutschland (deutsche und ausländische Staatsangehörige).

Wie das IAB auf Nachfrage von Epoch Times bestätigte, wurde die Beschäftigungsquote auf der Basis jener Bevölkerungsgruppe errechnet, deren Angehörige im Januar mindestens 15 und höchstens 64 Jahre alt waren. Dieses Erwerbspersonenpotenzial sei rund 53 Millionen Menschen stark. Beschäftigte ab 65 Jahren seien nicht berücksichtigt worden. Die Gesamteinwohnerzahl Deutschlands liegt derzeit bei knapp 84 Millionen.

Ukrainer und Asylbewerber mit höchster Arbeitslosenquote

Die Arbeitslosenquote war mit 37,5 Prozent bei den Ukrainern am höchsten, gefolgt mit 26,7 Prozent bei Staatsangehörigen aus den zugangsstärksten Asylherkunftsländern Syrien, Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan und Somalia.
Unter allen in Deutschland lebenden Ausländern lag dieselbe Quote im Januar bei 15,3 Prozent, bei Zugewanderten aus der EU bei 10 Prozent und im Schnitt der Gesamtbevölkerung (Gruppe „Insgesamt“) bei 7,7 Prozent. Die Arbeitslosenquote unter allen Ausländern war also fast doppelt so hoch wie im Durchschnitt aller Einwohner. Flüchtlinge waren dreieinhalbmal so oft erwerbslos. Ukrainer, von denen 40 Prozent im Jahr 2023 Alleinerziehende waren, waren sogar fast fünfmal so häufig erwerbslos.
Den 1,1-Punkte-Unterschied zur offiziellen BA-Arbeitslosenstatistik vom Januar 2026 (6,6 Prozent/3,085 Millionen) erklärte das IAB damit, dass seine Berechnungen auf einer anderen „periodengleichen und eingeschränkten Bezugsgröße“ basierten. „Vereinfacht gesagt fällt aus methodischen Gründen der Nenner etwas kleiner und die entsprechende Quote damit etwas größer aus“, erklärte ein IAB-Mitarbeiter auf Epoch-Times-Anfrage. Zu Details verwies er auf den Methodenbericht der BA.
Auf Bürgergeld als Leistung nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II waren im Januar mit 52,1 Prozent mehr als die Hälfte der in Deutschland angemeldeten Ukrainer, 39,6 Prozent der Menschen aus Asylherkunftsländern und 19,1 Prozent aller in Deutschland lebenden Ausländer angewiesen.
EU-Ausländer nahmen zu 8,8 Prozent SGB-II-Hilfsleistungen in Anspruch, waren also nur geringfügig bedürftiger als die Gesamtbevölkerung (8,1 Prozent).

Beschäftigungsquote bei Ukrainern und Flüchtlingen leicht gestiegen

Bei den Beschäftigungsquoten zeigt sich ein umgekehrtes Bild: Während mehr als zwei Drittel des gesamten Erwerbspersonenpotenzials  (69,1 Prozent) einer abhängigen Arbeit nachgingen, waren es bei den Zugewanderten aus der EU 61,5 Prozent und unter allen Ausländern 56,7 Prozent.
Noch geringer war die Beschäftigungsquote in der Gruppe der Menschen aus Asylherkunftsländern (49,9 Prozent) und bei den Ukrainern (37 Prozent). Im Vergleich zum Vorjahr (Februar 2025) hat sich die Quote bei den beiden letztgenannten Gruppen allerdings um 4,1 Prozentpunkte (Asylherkunftsländer) beziehungsweise um 4,6 Punkte (Ukraine) verbessert.
Die Tabelle zeigt die deutschen Arbeitsmarktindikatoren nach ausgewählten Staatsangehörigkeitsgruppen, Stand Januar 2026. Die Gruppe EU-2 betrifft Bulgaren und Rumänen, die Gruppe EU-8 Menschen aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, Slowakei, Tschechien, und Ungarn. Foto: Bildschirmfoto/Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB)

Die Tabelle zeigt die deutschen Arbeitsmarktindikatoren nach ausgewählten Staatsangehörigkeitsgruppen, Stand Januar 2026. Die Gruppe EU-2 bezeichnet Bulgaren und Rumänen, die Gruppe EU-8 Eingewanderte aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowenien, der Slowakei, Tschechien und Ungarn. Erwerbstätige Beamte oder Selbstständige wurden in der Beschäftigungsstatistik nicht mit berücksichtigt.

Die Bundesregierung hatte geplant, Ukrainern, die nach dem 1. April 2025 einreisten, keine Bürgergeldleistungen mehr nach dem SGB II, sondern nur noch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zu gewähren.
Das entsprechende Leistungsrechtsanpassungsgesetz (BT-Drucksache 21/3539) ist allerdings noch nicht in Kraft getreten. Nach der ersten Lesung im Bundestag befindet es sich noch im parlamentarischen Verfahren.

2,6 Millionen Ausländer erhalten Sozialleistungen

Nach Angaben von „Statista“, basierend auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, machten in den ersten sechs Monaten des Jahres 2025 durchschnittlich rund 2,57 Millionen Ausländer Gebrauch von Grundsicherungsleistungen für ihren Lebensunterhalt. Darunter waren 1,87 Millionen Erwerbsfähige sowie 700.000 Nichterwerbsfähige, die Bürgergeld nach dem SGB II bekamen.
Unter allen Bürgergeldempfängern hatten Ausländer laut „Statista“ einen Anteil von 47,6 Prozent. Damit war jeder fünfte in Deutschland lebende Ausländer (20,3 Prozent) auf Sozialleistungen nach dem SGB II berechtigt.
Die Kosten für den Steuerzahler beliefen sich nach Informationen des „FOCUS“ auf 21,7 Milliarden Euro. SGB II-Empfänger, die im Besitz der deutschen Staatsbürgerschaft waren, schlugen mit 24,9 Milliarden Euro zu Buche.
Dazu kommen noch jene Personen, die Regelleistungen nach dem AsylbLG oder eine darüber hinausgehende Unterstützung erhalten. Im Jahr 2024 waren es laut Statistischem Bundesamt rund 461.000 Personen gewesen, die Asylbewerberregelleistungen erhielten.
Wenn ihr Status als Asylberechtigte, Geflüchtete oder subsidiär Schutzberechtigte anerkannt wird, können sie nach Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales grundsätzlich die gleichen Sozialleistungen wie Inländer beanspruchen.
Offizielle Zahlen zu den Gesamtkosten der Asylpolitik liegen nicht vor.
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gesellschaft

Deutsche Stellenanzeigen sagen kaum etwas über das Gehalt

Kurz vor Auslaufen einer EU-Frist zur Lohntransparenz geizen deutsche Arbeitgeber weiterhin bei Stellenanzeigen mit Angaben zum Gehalt.
In einem europäischen Vergleich der Jobseite Indeed schnitt Deutschland am schlechtesten unter den sieben untersuchten europäischen Ländern ab. Nur 12,5 Prozent der Stellenanzeigen hierzulande hätten konkrete Angaben zum Gehalt enthalten, so das Ergebnis der Untersuchung.

Verhandlungsmacht wechselt wieder zu Arbeitgebern

„Statt eines präventiven Anstiegs verzeichnen wir aktuell sogar einen Rückgang der Transparenzquote in Deutschland und eine Stagnation in weiten Teilen Europas“, sagte die Indeed-Ökonomin Lisa Feist. „Diese Entwicklung verläuft parallel zu einem Arbeitsmarkt, der spürbar abkühlt und auf dem sich die Verhandlungsmacht wieder zugunsten der Arbeitgeber verschiebt.“
Der Druck auf die Arbeitgeber nehme ab, viele fielen in alte Muster zurück. „Eine dauerhafte und konjunkturunabhängige Offenheit bei Gehältern wird sich voraussichtlich erst dann als Standard durchsetzen, wenn gesetzliche Rahmenbedingungen vollumfänglich greifen“, sagte Feist.

In vielen Ländern mehr Transparenz

In Großbritannien (56 Prozent), den Niederlanden (48 Prozent) oder Frankreich (43 Prozent) sind die Anteile der Ausschreibungen mit Gehaltsangaben deutlich höher als in Deutschland. In Italien sei der Anteil mit Gehaltsangabe binnen eines Jahres von 22 auf 36 Prozent geklettert.
Die EU-Lohntransparenz-Richtlinie muss bis 7. Juni in nationales Recht überführt werden. Sie hat unter anderem zum Ziel, die Einkommensunterschiede von Männern und Frauen auszugleichen und verpflichtet Arbeitgeber dazu, schon vor dem Bewerbungsgespräch Angaben zum Gehalt zu machen.
In Deutschland gilt bisher: Vor allem bei besser bezahlten Jobs herrscht öffentlich Stillschweigen. Bei Reinigungsdiensten nannten immerhin 34,8 Prozent der Stellenanzeigen eine Vergütung, in der Sicherheitsbranche waren es 23,5 Prozent, im Transportwesen 22,3 Prozent und im Kundenservice 21,3 Prozent.

Arbeitnehmer wünschen sich mehr Gehaltsangaben

Dagegen enthielten in der Architektur nur sechs Prozent der Stellenanzeigen eine Gehaltsangabe, in der wissenschaftlichen Forschung 5,3 Prozent, in der Pharmazie 5,2 Prozent. Auch in der Informationstechnologie waren es nur 5 Prozent und im Bereich Daten und Analytics 4,4 Prozent.
Eine Indeed-Umfrage unter Arbeitnehmern hat hingegen ergeben, dass mehr als 60 Prozent sich nachhaltige Angaben zum Gehalt wünschen und auch eher geneigt sind, sich tatsächlich zu bewerben, wenn das Gehalt bekannt ist. (dpa/red)
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deutschland

DIW: Mehr Fehltage nicht allein wegen E-Krankschreibung

Anders als häufig angenommen ist die Zahl der Krankheitstage nach Erhebungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) nicht in erster Linie wegen der elektronischen Krankschreibung stark angestiegen.
Die Forscher halten zwei andere Gründe für bedeutsamer: Zum einen hätten Atemwegserkrankungen zugenommen, zum anderen bleibe ein Teil der Beschäftigten bei ansteckenden Krankheiten eher zu Hause als früher. Diese Menschen seien seit der Corona-Pandemie vorsichtiger geworden.

Im Jahr fast drei Arbeitswochen krank

Seit 2022 liegen die jährlichen Fehlzeiten der Beschäftigten höher als zuvor. 2024 waren es laut Statistischem Bundesamt 14,8 Arbeitstage, 3,6 Tage mehr als vor der Einführung der elektronischen Krankschreibung 2022.
Das Amt und auch Krankenkassen gehen von einem statistischen Effekt aus. Die elektronische Krankschreibung führe dazu, dass vor allem kurzzeitige Erkrankungen vollständiger erfasst werden.
Das DIW widerspricht: Mit der elektronischen Krankschreibung habe das nur bedingt zu tun. Das Institut beruft sich auf seine Langzeitbefragung Sozio-oekonomisches Panel sowie auf Diagnosedaten der AOK.

Institut: Corona machte Beschäftigte vorsichtiger

„Der sprunghafte Anstieg an Fehltagen erklärte sich demnach vor allem aus dem häufigeren Auftreten von Atemwegserkrankungen“, erklärte Studienautor Markus Grabka. „Gleichzeitig hat sich nach der Corona-Pandemie wohl das Verhalten im Krankheitsfall geändert.“
Vor allem ältere Erwerbstätige und Beschäftigte, die sich große Sorgen um die eigene Gesundheit machten, blieben gerade bei ansteckenden Erkrankungen eher zu Hause als früher.
Um wieder zu weniger Fehltagen zu kommen, spricht das DIW sich dafür aus, eine Teilkrankschreibung einzuführen. Damit könnten leicht erkrankte Beschäftigte in begrenztem Umfang weiterarbeiten. (dpa/red)
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deutschland

Digitalministerium: Immer noch mehr als 100 Stellen unbesetzt

In dem vor einem Jahr gegründeten Ministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) sind nach den Angaben des Hauses immer noch mehr als 100 Stellen unbesetzt.
„Zum Stichtag 30.04.2026 waren im BMDS insgesamt 109 Stellen unbesetzt“, heißt es in einer Antwort des Ministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Fraktion, über die das Nachrichtenportal t-online am Montag berichtete.
Der Hauptgrund für die vakanten Stellen sei die „nach wie vor zu leistende Aufbauarbeit“ des Ministeriums sowie „allgemein übliche Fluktuation“, heißt es darin weiter. Zahlreiche Besetzungen von Planstellen seien „aktuell noch im Zulauf“.
Demnach fehlt in allen Abteilungen des Ministeriums bislang noch Personal.

Welche Stellen unbesetzt sind

Konkret unbesetzt sind 36 Stellen in der zentralen Verwaltungseinheit, 22 Stellen in der Hausleitung, 20 Stellen in der Abteilung für Staatsmodernisierung und Bürokratierückbau, 13 in der Abteilung Digitalpolitik und Wirtschaft, neun in der Abteilung für Kommunikation und Strategie, sechs in der Abteilung Deutschland-Stack sowie drei Stellen in der Abteilung Digitale Infrastrukturen. Der Deutschland-Stack ist ein Großprojekt des Ministeriums zur Digitalisierung der Verwaltung.
Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) bezifferte die aktuelle Zahl der Mitarbeiter seines Ministeriums am Donnerstag im Bundestag auf 550.
Ein Jahr nach der Gründung versprach er spürbare Fortschritte bei der Digitalisierung der Verwaltung und dem Bürokratieabbau. „Wir bauen nicht nur ein Ministerium, wir arbeiten an einem Staat, der besser liefert“, sagte Wildberger. Der Auftrag sei, „dieses Land wieder handlungsfähiger zu machen“. (afp/red)
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deutschland

Mehrtägiger DGB-Bundeskongress beginnt in Berlin

In Berlin beginnt am Sonntag der auf vier Tage angesetzte Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbunds.
Unter dem Motto „Stärker mit uns“ wollen die etwa 400 Delegierten aus den acht Gewerkschaften über die Leitlinien gewerkschaftlicher Arbeit in den kommenden vier Jahren beraten und entscheiden. Außerdem ist die Wahl des hauptamtlichen Geschäftsführenden Bundesvorstands geplant.

Auch Friedrich Merz wird erwartet

Im Laufe der bis Mittwoch andauernden Veranstaltung werden auch die Spitzen der Bundespolitik erwartet. Unter anderem halten Kanzler Friedrich Merz (CDU), Finanzminister Lars Klingbeil und Arbeitsministerin Bärbel Bas (beide SPD) eine Rede.
Erwartet werden zu Diskussionsveranstaltungen auch die Chefin der Bundesagentur für Arbeit, Andrea Nahles, und die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer.

Abrechnung mit Reformplänen von Union und SPD

Die Spitze des Deutschen Gewerkschaftsbundes rechnet mit den Reformplänen von Union und SPD ab. Das berichtet das Magazin „Politico“ unter Berufung auf einen Initiativantrag für den DGB-Bundeskongress, der am Sonntag in Berlin beginnt.
„Die Bundesregierung streitet und spaltet, anstatt Probleme zu lösen und dem Land und seinen Menschen eine Perspektive zu bieten“, heißt es in dem Antrag. Stattdessen verzettele sie sich allzu oft im Klein-Klein und Streit. Dabei verpasse sie immer wieder die Gelegenheit, mit den Sozialpartnern Beschlüsse gut und getragen von einem breiteren Konsens vorzubereiten.
Heraus kämen dabei „Entscheidungen wie die 1.000-Euro-Prämie oder der Tankrabatt, die nie auf einhellige Zustimmung stoßen und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit umstritten sind“. Die bisher beschlossenen und die angekündigten Maßnahmen hätten „massive Schlagseite“. Beklagt wird in dem Antrag jedoch ein falscher Fokus. „Ohne jeden Zweifel sind Entscheidungen notwendig. Die Lasten tragen nun aber einseitig die Beschäftigten, während viele in der Wirtschaft sich aus der Verantwortung stehlen.“

Kritik bei Krankenversicherung und Rente

Bei der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung gebe es eine „erhebliche soziale Schieflage durch einseitige Mehrbelastung der Versicherten“. Als Beispiele werden Zuzahlungen, Leistungskürzungen und die Beschränkung der Familienmitversicherung genannt. Durch die Teilkrankschreibung werde der Druck auf Beschäftigte, krank zur Arbeit zu gehen, enorm steigen.
Auch bei der gesetzlichen Rente warnt der DGB vor Einschnitten. „Die Rentenkommission der Bundesregierung darf nicht zur Kürzungskommission werden“, heißt es im Antrag. „Es geht vielmehr darum, die gesetzliche Rente zu stabilisieren und zu stärken durch ein stabiles und perspektivisch höheres Rentenniveau, die Ablehnung einer weiteren Anhebung der Regelaltersgrenze sowie die Vermeidung zusätzlicher Belastungen durch Verlagerung in die private Vorsorge.“
In dem Text warnt die DGB-Spitze unter anderem vor einem Ende des Acht-Stunden-Arbeitstages, vor einer Streichung gesetzlicher Feiertage und Einschränkungen bei Kündigungsschutz und Teilzeit-Rechtsanspruch.
Der Kongress findet alle vier Jahre statt. Zum DGB gehören unter anderem die IG Bau, die Gewerkschaft der Polizei, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft, die IGBCE, die IG Metall, die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten und ver.di. (afp/dts/red)
 
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wirtschaft

Jobabbau bei Elektronikzulieferer IAV: Werk in Berlin soll geschlossen werden

Der Automobilzulieferer IAV will den Standort Berlin weitgehend schließen. Das Unternehmen teilte gestern mit, dass das Betriebsgelände in Berlin „bis spätestens 2027“ veräußert werde, da die  Wertschöpfung „an den Standorten Gifhorn und Stollberg fokussiert werden“ solle.
Insgesamt ist demnach der Abbau von 1.400 Stellen in Deutschland geplant, „um Überkapazitäten abzubauen und die Organisation an veränderte Marktbedingungen anzupassen“.
In Berlin soll lediglich ein „kompakter Kern der Beschäftigten zur Sicherung bestimmter Technologien“ verbleiben. Allen anderen Mitarbeitern des Standorts werde ein Wechsel ins niedersächsische Gifhorn angeboten, erklärte das Unternehmen.

Die Industriestadt Gifhorn, Niedersachsen.

Foto: geogif/iStock

IG Metall kritisiert den „Kahlschlag“

„Statt eine Strategie für eine langfristige Sicherung der Arbeitsplätze vorzulegen, setzt die Geschäftsführung die Axt an“, kritisierte der IG-Metall-Bezirksleiter Berlin-Brandenburg-Sachsen, Jan Otto. „Dies wird auf massiven Widerstand der IG Metall und der Beschäftigten stoßen“, kündigte er an.
Die IG Metall kritisierte dies als „Kahlschlag“: „IAV ist Teil der Berliner Industrielandschaft und trägt Verantwortung für die rund 1.250 Beschäftigten hier“, erklärte die zweite Bevollmächtigte und Geschäftsführerin der IG Metall Berlin, Ines Beeck.
„Berlin ist ihr Lebensmittelpunkt – hier leben ihre Familien, hier sind soziale Bindungen und gewachsene Strukturen“, fügte sie hinzu. „Deshalb erwarten wir vom Unternehmen klare Zusagen für den Erhalt des Standorts und der Arbeitsplätze in Berlin.“

Zulieferer beschäftigt weltweit rund 6.600 Menschen

Der Zulieferer, der unter anderem Software und Elektronik- und Fahrzeugarchitekturen entwickelt und nach eigenen Angaben weltweit rund 6.600 Mitarbeiter an 25 Standorten beschäftigt, hatte bereits im Februar angekündigt, die Zahl der Stellen in Deutschland deutlich zu reduzieren.
Der Abbau sei „sehr schmerzhaft“, aber notwendig, um das Unternehmen langfristig wettbewerbsfähig aufzustellen, hatte Geschäftsführer Jörg Astalosch dem Nachrichtenportal „t-online“ gesagt.
Hintergrund ist demnach die Krise der Automobilindustrie und der Rückgang externer Entwicklungsaufträge. „Wir haben durch die wirtschaftliche Lage bei uns in Deutschland eine hohe Überkapazität“, sagte Astalosch dem Portal.
„Deshalb werden wir hier Personal abbauen und in anderen Ländern aufbauen.“ Deutschland bleibe zwar „unser zentraler Standort“, die Wertschöpfung werde jedoch internationaler organisiert.
Der IG-Metall-Bezirk Niedersachsen und Sachsen-Anhalt erklärte am Donnerstag, dass die Gewerkschaft anerkenne, dass IAV und die gesamte Automobil- und Entwicklungsdienstleistungsbranche unter „erheblichem Veränderungsdruck“ stünden.
Doch Transformation bedeute nicht „weniger Menschen, schlechtere Bedingungen, billigere Standorte“, kritisierte Verhandlungsführer Thilo Reusch. „Transformation bedeutet, Kompetenzen zu sichern, neue Arbeit zu gewinnen, Beschäftigte zu qualifizieren und Standorte weiterzuentwickeln“, erklärte er. „Wer nur den Rotstift führt, saniert nicht – er amputiert.“ (afp/red)
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gesellschaft

Was wir lernen müssen, um nicht durch KI ersetzt zu werden


In Kürze:

  • Menschen entscheiden emotional, kontextabhängig und individuell.
  • Maschinen arbeiten mit Mustern und Wahrscheinlichkeiten.
  • Die Vielfalt menschlicher Perspektiven ist ein Vorteil.
  • Standardisierte KI führt oft zu Mittelmaß in kreativen Bereichen.

 
„Sei kein Roboter, denn wer sich wie ein Roboter verhält, wird von Robotern ersetzt werden.“ Mit dieser Aussage regte Christoph Burkhardt*, Unternehmer und Gründer aus dem Silicon Valley, zu einer kritischen Auseinandersetzung mit der Zukunft von Mensch und Maschine an.
Wie kann Technologie sinnvoll eingesetzt werden in einer Welt, in der „Intelligenz“ zunehmend zur Massenware wird? Und welche menschlichen Fähigkeiten behalten ihren Wert, wenn Maschinen immer mehr Aufgaben übernehmen?

Macht KI uns schlechter?

Diese Fragen beschäftigten rund 40 Mitglieder und Gäste des Berlin Capital Club am 21. April. Die Veranstaltung war Teil der KI-Lounge des privaten Businessclubs, in dem sich regelmäßig Entscheider aus Wirtschaft, Politik und Gesellschaft zum fachlichen Austausch treffen. Vertreten waren unterschiedliche Branchen – von Unternehmens- und Politikberatung über Softwareentwicklung bis hin zu Pharma, Logistik, Marketing und der Lebensmittelindustrie.

V. l. n. r.: Helge Sych, Club-Lounge-Leitung, Christoph Burkhardt, Experte für KI und digitale Innovation, David Kefer, Club-Lounge-Leitung, und Alexander Klostermann, Executive Director IAC.

Foto: Sebastian Oberacker/MSO.BERLIN/ALL.TIME.MVIE

Künstliche Intelligenz ist längst in allen diesen Branchen angekommen und entwickelt sich rasant. Demgegenüber stehen die vergleichsweise langsamen Anpassungs- und Lernprozesse des Menschen. Hierin sieht Christoph Burkhardt ein Paradoxon: „Während sich die Technologie jedes Jahr schneller entwickelt als im Jahr zuvor, entwickeln wir Menschen uns offenbar immer langsamer.“
Seine kritische Beobachtung lautet: „Wir sind an einem Punkt angekommen, an dem wir nicht nur selbst Probleme erzeugen, sondern in Kombination mit der KI auch noch schlechter darin werden, sie zu lösen.“ Doch es muss nicht so sein. Entscheidend ist, zu verstehen, wo der besondere Wert des Menschen liegt und wie Technologie sinnvoll eingesetzt werden kann.

Der Wert des Menschen

KI-Systeme basieren auf Mustererkennung, statistischen Modellen und probabilistischen Vorhersagen. Aus großen Datenmengen leiten sie Wahrscheinlichkeiten ab und verbessern sich durch kontinuierliche Feedbackschleifen. Dabei „lernt“ KI nicht im menschlichen Sinn, sondern optimiert auf Grundlage von Korrelationen und erkannten Mustern.
Der Mensch hingegen verarbeitet deutlich weniger Informationen, trifft Entscheidungen jedoch auf Basis von Wissen, Erfahrung, Emotionen, Kontext und individuellem Erleben. So kann dieselbe Person auf eine Frage oder Situation am Morgen anders reagieren als am Abend.
Genau darin sieht Burkhardt einen zentralen Unterschied – und zugleich eine Stärke: Menschen verfügen nicht über ein einheitliches Weltmodell, sondern über vielfältige Perspektiven, Prägungen und Denkweisen. Diese Vielfalt ist kein Nachteil, sondern eine Voraussetzung für Kreativität und gesellschaftliche Entwicklung.

Schmeichelnde KI und die Folgen

In der realen Nutzung von KI zeigt sich jedoch ein differenzierteres Bild. Viele Menschen gehen davon aus, dass Maschinen verlässliches Wissen liefern und damit helfen, eigene Wissenslücken zu schließen. Tatsächlich erzeugen sie jedoch probabilistische Antworten, also Ergebnisse, die auf Wahrscheinlichkeiten basieren. Diese können Entscheidungen der Nutzer subtil beeinflussen, ohne dass im Nachhinein immer klar nachvollziehbar ist, wie eine bestimmte Schlussfolgerung zustande gekommen ist.
Eine im März in der Fachzeitschrift „Science“ veröffentlichte Studie zeigt zudem, dass KI-Chatbots dazu neigen, Nutzer zu bestätigen und zu bestärken – auch bei unethischem oder problematischem Verhalten. Untersucht wurden elf führende KI-Systeme. Die Forscher stellten dabei ein verbreitetes Muster fest, die sogenannte Sycophantie: Modelle reagieren häufig übermäßig zustimmend und affirmativ. Besonders problematisch ist, dass Nutzer schmeichelnde KI-Antworten oft bevorzugen und diesen ein höheres Maß an Vertrauen entgegenbringen. Dadurch entsteht für Entwickler ein Anreiz, solche Tendenzen trotz der Risiken nicht zu stark zu reduzieren, so das Fazit der Studie.

Ungewünschte KI-Effekte

Auch in der Geschäftswelt wird KI häufig so eingesetzt, dass unbeabsichtigte und teils unerwünschte Effekte entstehen. Eine besonders erfolgreiche Marketingkampagne lebt davon, sich klar von anderen abzuheben. Wird jedoch ein standardisiertes KI-Modell zur Entwicklung von Kampagnen genutzt, entsteht oft vor allem Austauschbarkeit und Mittelmaß.
Die Folge: Inhalte werden zwar schneller und in größerer Menge produziert, doch auf Social-Media-Plattformen konkurrieren diese Masseninhalte zunehmend um die begrenzte Aufmerksamkeit der Nutzer. Dadurch steigen die Kosten für Sichtbarkeit, während einzelne Inhalte seltener wahrgenommen werden.
Hinzu kommt der Vertrauensfaktor. „Es ist sehr schwierig, Vertrauen aufzubauen, aber sehr einfach, es zu verlieren“, sagte Burkhardt. Technologie kann dieses Vertrauen sehr schnell beeinträchtigen. Wenn menschliche Interaktion etwa im Kundenservice durch Maschinen ersetzt wird, entstehen zwar Effizienzgewinne, gleichzeitig aber auch mögliche Vertrauensverluste und eine schlechtere Nutzererfahrung.

Christoph Burkhardt.

Foto: Sebastian Oberacker/MSO.BERLIN/ALL.TIME.MVIE

Ein Blick in die nahe Zukunft

Mit Blick auf die Zukunft sagte Burkhardt, alles, was automatisiert werden kann, werde früher oder später auch automatisiert. Dadurch werde jede menschliche Interaktion an Bedeutung gewinnen. Unternehmen, die es schaffen, echte menschliche Beziehungen zu ihren Kunden zu gestalten, könnten sich klar vom Wettbewerb abheben.
Wer langfristig nicht durch Technologie ersetzt werden wolle, dürfe daher nicht „wie ein Roboter“ funktionieren. Konkret bedeute das aus Burkhardts Sicht zunächst, eigene Muster zu erkennen und gezielt weiterzuentwickeln – also vor allem „an sich selbst zu arbeiten“. Der Wert des Menschen liege in Erfahrung, Fachwissen und der individuellen Fähigkeit, komplexe Probleme zu lösen. Genau diese Einzigartigkeit sei von Maschinen nicht reproduzierbar.
Lange Zeit habe gegolten: Wer sich gut anpasst und möglichst „normal“ funktioniert, ist am erfolgreichsten. Dieses Denken stamme jedoch aus einer Zeit, in der Unternehmen wie Maschinen organisiert wurden. Heute seien diejenigen erfolgreich, die neue Perspektiven einbringen, anders denken und bestehende Muster hinterfragen.
Gleichzeitig verändere sich die Arbeitswelt rasant. Wissen müsse kontinuierlich aktualisiert und erweitert werden. Routinetätigkeiten würden zunehmend automatisiert, während komplexe, unsichere und verantwortungsvolle Entscheidungen beim Menschen verblieben. Das bedeute jedoch nicht weniger Arbeit. „Wir werden uns nach einer Welt zurücksehnen, in der wir nur zwei Stunden Excel machen mussten“, sagte Burkhardt.
Entscheidend wird sein, eine individuelle Strategie zu entwickeln, um mit der Technologie zu arbeiten – eine, die genau zur eigenen Person passt, statt sie aus Angst abzulehnen oder unreflektiert zu nutzen.
 
*Christoph Burkhardt ist ein Unternehmer aus dem Silicon Valley und zählt zu den prägenden Stimmen im Bereich Künstliche Intelligenz und Innovation. 2020 wurde er unter die Top 100 europäischen Redner gewählt, 2021 folgte die Auszeichnung als einer der 50 besten CEOs im Gesundheitswesen. Seit 2022 berät er internationale Innovatoren und Start-ups und gründete 2023 das AI Impact Institute.