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Besuch in den Emiraten: Rubio bekräftigt US-Sicherheitszusagen

US-Außenminister Marco Rubio hat zum Auftakt einer Golfreise den Präsidenten der Vereinigten Arabischen Emirate, Scheich Mohammed bin Sajed al-Nahjan, getroffen und die Verpflichtung der USA für die Sicherheit des Landes bekräftigt.
Rubio und al-Nahjan sprachen am Mittwoch, 24. Juni, außerdem über das Rahmenabkommen mit dem Iran, die Bemühungen um einen uneingeschränkten und sicheren Schiffsverkehr durch die Straße von Hormus und „die Bedeutung von Frieden und Stabilität in der Region“, wie Rubios Sprecher Tommy Pigott mitteilte.

Gespräche über Iran-Abkommen

Das Treffen mit dem Präsidenten der Emirate war der Auftakt eines mehrtägigen Aufenthalts von Rubio in der Golfregion. Hintergrund sind die laufenden Verhandlungen über ein Abkommen zur Beendigung des Iran-Krieges. Der US-Außenminister wollte nach Angaben seiner Regierung mit Vertretern der Golfstaaten über die geplante Vereinbarung sprechen.
Rubio wollte noch am Mittwoch nach Kuwait weiterreisen und anschließend auch Bahrain einen Besuch abstatten. Dort nimmt er am Donnerstag an einem Treffen des Golf-Kooperationsrats teil. Am Dienstag hatte Rubio nach seiner Ankunft in Abu Dhabi bereits erklärt, die USA würden Durchfahrtsgebühren für die Straße von Hormus nicht akzeptieren.

Solidarität mit den Golfstaaten

Rubios Reise gilt als Geste der Solidarität mit den drei Golfstaaten, die Teheran während des Iran-Kriegs besonders heftig unter Beschuss genommen hatte. Die Vereinigten Arabischen Emirate wurden nach Angaben aus dem Umfeld der Gespräche mit mehr als 2800 iranischen Raketen und Drohnen angegriffen – mehr als jedes andere Land der Region. Auch Kuwait und Bahrain wurden gemessen an ihrer Größe schwer getroffen.
Rubios Sprecher sagte, der Außenminister habe bei dem Besuch in Abu Dhabi den Emiraten „für ihre Führungsrolle und beispiellose Unterstützung gedankt, ihren Mut und ihre Widerstandskraft angesichts der Angriffe Irans gelobt und die Verpflichtung der USA für die Sicherheit der Emirate bekräftigt“.
Rubio ist der erste hochrangige Regierungsvertreter aus Washington, der seit der Unterzeichnung einer Absichtserklärung zwischen den USA und dem Iran in der vergangenen Woche in die Golfregion reist.
Die Vereinigten Arabischen Emirate hatten während des Kriegs ihr Bündnis mit den USA bekräftigt und wiederholt erklärt, das Problem des iranischen Raketenprogramms und der von Teheran unterstützten Gruppen müsse angegangen werden. (afp/red)
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OLG Hamburg beschränkt „Spiegel“-Berichterstattung im Fall Ulmen


In Kürze:

  • OLG Hamburg untersagt Teile der „Spiegel“-Berichterstattung im Fall Ulmen/Fernandes.
  • Gericht sieht keinen ausreichenden Tatsachenkern für Deepfake-Video-Verdacht.
  • Das Landgericht Hamburg hatte die Berichterstattung zuvor in weiten Teilen für zulässig erachtet.
  • OLG unterscheidet ausdrücklich zwischen Deepfake-Fotos und Deepfake-Videos.

 
In einem Beschluss im Rahmen eines presserechtlichen Eilverfahrens hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg Grenzen der Verdachtsberichterstattung im Fall Ulmen/Fernandes gezogen. Der Moderator und Schauspieler Christian Ulmen führt seit mehreren Monaten ein presserechtliches Verfahren gegen das Magazin „Der Spiegel“.
Dabei geht es um Berichte zu Vorwürfen, die seine frühere Ehefrau Collien Fernandes unter anderem auf Instagram erhoben hatte. Das Hamburger Nachrichtenmagazin berichtete über eine Anzeige, die Fernandes in Spanien gegen Ulmen erstattet hatte. Zu dieser wird seither ein Anfangsverdacht geprüft. Die spanische Justiz hat die Akte an die Staatsanwaltschaft Itzehoe abgegeben, die anschließend die Staatsanwaltschaft Potsdam um Übernahme ersucht hat. Diese hat sich bisher nicht öffentlich zum Stand der Ermittlungen oder zu etwaigen prozessualen Veranlassungen geäußert.

Landgericht ließ Verdachtsberichterstattung über Ulmen überwiegend zu

Am 7. Mai 2026 traf das Landgericht Hamburg im Verfahren Ulmens gegen den „Spiegel“ zu Az. 324 O 149/26 eine Entscheidung in erster Instanz. Darin untersagte das Gericht dem Magazin, eine Passage ihres Textes aufrechtzuerhalten, die sich auf ein behauptetes Nichterscheinen Ulmens zu einem Gerichtstermin bezog.
Was die anderen angefochtenen Darstellungen anbelangt, ging das Landgericht hingegen von einer zulässigen Verdachtsberichterstattung aus. So habe das Magazin seiner Berichterstattung den dafür „notwendigen Mindestbestand an Beweistatsachen“ zugrunde gelegt. Nach diesen Maßgaben habe der „Spiegel“ den „fraglichen Verdacht in zulässiger Weise verbreitet“.
Die zuständige Kammer legte dieser Einschätzung „insoweit maßgeblich das prozessuale Verhalten des Antragstellers zugrunde“. So habe dieser eine relevante Behauptung der Antragsgegnerin nicht bestritten. Dabei ging es um die Erstellung von Fake-Profilen in deren Namen und den Versand pornografischer Inhalte über diese. Dabei habe es sich um Fotos gehandelt, auf denen „Frauen zu sehen sind, die seiner Ex-Frau zum Verwechseln ähnlich sahen“.

Kein Automatismus für weitergehende Vorwürfe

Dazu zog das Erstgericht noch den Inhalt eidesstattlicher Erklärungen von Fernandes heran. Diese hielt es für glaubwürdig, weil sie „detailreich und umfassend über den aus ihrer Sicht wahrgenommenen Sachverhalt“ berichtet habe. Dabei habe sie auch „keine überschießende Belastungstendenz“ erkennen lassen.
Die laut Beschluss eingeräumte und damit als „unstreitig“ anzusehende Versendung sogenannter Lookalike-Inhalte und Deepfake-Fotos mache dem Landgericht zufolge die Verdachtsberichterstattung auch hinsichtlich gleich gearteter Video-Inhalte zulässig. Ulmen legte gegen diese Entscheidung sofortige Beschwerde ein. Am Montag, 22. Juni, entschied das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg, dass ein solcher Automatismus nicht angenommen werden könne.
Im Beschluss zu Az. 7 W 72/26 untersagte das OLG dem „Spiegel“ noch weitere Teile der Berichterstattung. Andere hielt es hingegen nach wie vor für zulässig. Einer Besprechung des noch nicht veröffentlichten Beschlusses auf dem Fachportal „Beck aktuell“ zufolge hat das Gericht die Schlussfolgerungen des Erstgerichts im Hinblick auf die hinreichende Untermauerung des Vorwurfs der Verbreitung von Deepfake-Videos beanstandet.

Nicht bestrittene Vorwürfe rechtfertigen keine überschießende Verdachtsberichterstattung

Das OLG ging davon aus, dass der „Spiegel“ beim Leser den Eindruck erweckt habe, Ulmen habe Deepfake-Videos seiner Frau hergestellt und/oder verbreitet. Dieser Form der Verdachtsberichterstattung habe jedoch kein hinreichender „Mindestbestand an Beweistatsachen“ zugrunde gelegen.
Auch aus einem im Beschlusstext des Landgerichts dokumentierten Einräumen des Versendens von Deepfake-Fotos von Fernandes lasse sich nicht ohne Weiteres schlussfolgern, dass auch entsprechende Videos verbreitet worden wären. Der Vorwurf der Erstellung und/oder Verbreitung von Videos wiege schwerer als jener von Fotos. Videos stellten eine noch intensivere Persönlichkeitsverletzung dar.
Dadurch werde, so die Hamburger Richter, ein qualitativ anderer Vorwurf begründet. Es sei jedoch nicht statthaft, in der Verdachtsberichterstattung von weniger gravierenden Handlungen auf schwerere zu schließen. Deshalb sei diese Verdachtsberichterstattung unzulässig.

Keine Bewertung der Vorwürfe in der Sache

Inwieweit die gegen Ulmen erhobenen Vorwürfe in der Sache selbst bestehen oder nicht bestehen, war nicht Gegenstand des Verfahrens. Es ging lediglich um die Beurteilung der Frage, ob der „Spiegel“ zum Zeitpunkt der Veröffentlichung seines Beitrags über ausreichend Beweistatsachen verfügte, um den Verdacht presserechtlich zu verbreiten.
Nicht untersagt hat das OLG dem „Spiegel“ die Berichterstattung über Vorwürfe von Gewalt und Bedrohung, die Fernandes erhoben hatte. Auch hier ging es lediglich um das Bestehen hinreichender tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Verdachtsberichterstattung. Ob die Vorwürfe zutreffen, ist Gegenstand möglicher strafrechtlicher Ermittlungen und nicht des presserechtlichen Eilverfahrens. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.
Anders als die erste Instanz hat das OLG außerdem die Verbreitung einiger Passagen aus einer E-Mail Ulmens an dessen Strafverteidiger beanstandet. Diese – dem Anwaltsgeheimnis unterliegende – Mitteilung hatte nach Auffassung des Gerichts besonders private und intime Sachverhalte zum Inhalt. Solche dem Kernbereich der Privatsphäre zuzuordnenden Inhalte dürfen nicht zulässigerweise verbreitet werden. Dem Inhalt des erstinstanzlichen Beschlusstextes zufolge war Collien Fernandes an die vertrauliche Mail geraten. Wie dies geschehen konnte, ist unklar.
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Erster Ebola-Fall in Frankreich – Arzt aus dem Kongo infiziert

Frankreich hat einen ersten Fall von Ebola gemeldet. Dabei handele es sich um einen Arzt, der aus der Demokratischen Republik Kongo zurückgekehrt sei, teilte das Gesundheitsministerium am Mittwoch, 24. Juni, mit.
Der Mann habe einen Linienflug von Kinshasa nach Paris genommen. Der Aufenthaltsort des Patienten wurde zunächst nicht bekannt. Nach Angaben der Hilfsorganisation Alima handelt es sich um einen ihrer Ärzte.
Der Betroffene weise nur eine geringe Viruslast auf, erklärte das Ministerium. Seine Kontakte würden derzeit ermittelt. Beim Abflug habe er so gut wie keine Symptome gehabt, während des Fluges habe sich sein Zustand leicht verschlechtert. Bei seiner Ankunft sei er umgehend isoliert und in ein spezialisiertes Krankenhaus gebracht worden. Sein Zustand sei stabil.

Ansteckungsrisiko gilt als gering

Es ist der erste Ebola-Fall seit Beginn der jüngsten Epidemie, der außerhalb des afrikanischen Kontinents festgestellt wurde. Das Ansteckungsrisiko wird für die europäische Bevölkerung als gering eingestuft.
Im Mai war ein mit Ebola infizierter US-Arzt aus der Demokratischen Republik Kongo in die Berliner Charité gebracht worden. Nach gut zweiwöchiger Behandlung in einer Sonderisolierstation wurde er Anfang Juni gesund entlassen.
In der Demokratischen Republik Kongo überschritt die Zahl der bestätigten Ebola-Infektionen offiziellen Angaben zufolge vor wenigen Tagen die 1000er-Marke. Mehr als 250 Menschen kamen ums Leben.
Fast alle Infektionen und Todesfälle traten in der Provinz Ituri im Nordosten des Landes auf, die Schauplatz bewaffneter Konflikte ist. Die Isolierung von Infizierten und die Nachverfolgung von Kontaktpersonen gestaltet sich nach wie vor schwierig.
Zu Beginn der Epidemie waren die örtlichen Krankenhäuser schnell überlastet. Die anschließend mit Teams der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und mehrerer Nichtregierungsorganisationen eingerichteten Ebola-Behandlungszentren sind zu 80 Prozent ausgelastet.
Das Virus breitete sich auch auf das Nachbarland Uganda aus, wo die Weltgesundheitsorganisation 20 Infektionen und zwei Todesfälle verzeichnet hat.
Der jüngste Ebola-Ausbruch war erstmals am 15. Mai gemeldet worden. Er wurde von der seltenen Bundibugyo-Variante des Ebola-Virus ausgelöst, gegen die es weder einen Impfstoff noch eine spezifische Behandlung gibt. Ebola verläuft oftmals tödlich, die Übertragung geschieht durch direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten eines Infizierten. (afp/red)
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gesellschaft

Versuchte Sabotage von deutscher Gasversorgung: Razzia in Zusammenhang mit Gazprom

Der Generalbundesanwalt untersucht den Verdacht, dass der Verkauf der Berliner Gazprom-Tochter 2022 die Gasversorgung in Deutschland sabotieren sollte. Heute wurden nach Angaben der Karlsruher Behörde Räumlichkeiten in Berlin und Frankfurt am Main durchsucht.
Ermittelt wird demnach wegen versuchter verfassungsfeindlicher Sabotage und der Beihilfe zu Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz.

Bundesanwaltschaft vermutet Störung der Gasversorgung Deutschlands

Gazprom Germania war eine Tochter des staatlich kontrollierten russischen Gazprom-Konzerns. Ende März 2022, kurz nach Russlands Überfall auf die Ukraine, trennte sich der Mutterkonzern „über Anteilsverkäufe auf Umwegen“ von ihr, wie die Ermittler ausführten.
Als neuer Eigentümer trat demnach ein Moskauer Unternehmen ohne Bezug zur Branche auf. Es habe sofort die Liquidation angeordnet. Gazprom Germania hielt damals mindestens 25 Prozent der Speicherkapazitäten von Erdgas in Deutschland vor.
Für die Anordnung der Liquidierung habe es keine Genehmigung vom Bundeswirtschaftsministerium gegeben – anders als das Gesetz es vorsehe.
Die Bundesanwaltschaft vermutet, dass das Vorgehen die Gasversorgung in Deutschland stören sollte. Das wurde aber verhindert.
Denn schon Anfang April 2022 übernahm die Bundesnetzagentur treuhänderisch die Verwaltung von Gazprom Germania. Später verstaatlichte Deutschland das Unternehmen. Es heißt inzwischen Securing Energy for Europe (Sefe).

Razzia in Berlin und Frankfurt

Die Bundesanwaltschaft wirft einem russischen Staatsbürger vor, die Umsetzung des Liquidationsbeschlusses mit dem Ziel der Sabotage unterstützt zu haben. Seine Räumlichkeiten in Berlin wurden durchsucht, ebenso die Räumlichkeiten von jemandem, der nicht verdächtigt wird. Außerdem gab es eine Razzia bei einem Unternehmen in Frankfurt.
Festgenommen wurde am Mittwoch niemand. Die Durchsuchungen sollten die bestehenden Verdachtsmomente aufklären, wie die Bundesanwaltschaft mitteilte. Die polizeilichen Ermittlungen werden vom Zollkriminalamt geführt.
Die Gefahr der Sabotage und Spionage durch Russland ist nach Angaben der Behörden gestiegen. In den vergangenen Monaten wurden mehrere Verdächtige gefasst, die von Deutschland aus für Russland spioniert haben sollen.
Vor einigen Tagen nahm in Berlin das Gemeinsame Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen seine Arbeit auf. Es soll als Plattform für die Sicherheitsbehörden dienen. (afp/red)
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ausland wirtschaft

EU will Vorschriften bei Darstellung von Energielabel lockern

Die EU plant die Vorschriften für die Darstellung von Energielabeln bei elektronischen Geräten und Reifen zu lockern. So könnten bei bestimmten Produkten künftig elektronische Regaletiketten für Angaben über die Energieeffizienz ausreichen. Das schlägt die EU-Kommission vor.
Bisher war dies nicht zulässig. Allgemein will die EU digitale Darstellungen besser nutzen und Veränderungen an den Labeln künftig vereinfachen.

Im Handel zwischen Unternehmen reicht ein QR-Code

Etwa bei Heiz-, Kühl und Küchengeräten, die direkt von einem Installateur oder Küchenhändler und nicht im Geschäft gekauft werden, soll das Energielabel als Bestandteil des Vertragsangebots angezeigt werden.
Bei Produkten, die ausschließlich zwischen Unternehmen gehandelt und nicht in Geschäften verkauft werden, soll künftig ein QR-Code ein gedrucktes Etikett ersetzen können.
Für Reifen schlägt die Kommission vor, dass beim Verkauf eines Neuwagens die vorgeschriebene Anzeige des Energielabels für Reifen wegfällt.
Zudem schweben der Kommission Ergänzungen zu den derzeitigen Regelungen vor. Demnach sollten einige neuere Labels, darunter jene für Smartphones, auch Informationen zur Haltbarkeit und Reparierbarkeit liefern.

A bis G, grün bis rot

Nach Angaben der Kommission würden sich durch die Änderungen Einsparungen von rund 100 Millionen Euro jährlich für Unternehmen ergeben. Der Vorschlag ändere jedoch nichts am Hauptzweck des Labels, nämlich den Verbrauchern „klare, vergleichbare Informationen zu geben, damit sie fundierte Entscheidungen treffen können“, erklärte die Kommission.
Das EU-Energielabel zeigt die Energieeffizienz anhand der Buchstaben A bis G sowie die farbliche Abstufung von Grün bis Rot an.
Die Europaabgeordnete Andrea Wechsler (CDU), Mitglied im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, begrüßte den Kommissionsvorschlag. Entscheidend seien „weniger Doppelmeldungen, mehr digitale Optionen und klare Regeln für Mittelstand, Hersteller, Handel und Marktüberwachung“, erklärte sie. (afp/red)
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deutschland etplus

Erste deutsche Großstädte planen Stilllegung des Gasnetzes


In Kürze:

  • Mehrere Großstädte haben ihre überarbeitete Kommunale Wärmeplanung zur Erreichung der gesetzlichen Klimaziele vorgelegt.
  • Fast jede fünfte Stadt plant die Stilllegung ihrer Gasnetze bis spätestens 2045.
  • Mannheim und Stuttgart wollen diesen Schritt schon bis 2035 umsetzen.
  • Mehrere Akteure befürchten Versorgungsengpässe beim Erdgas.

 
Bis Dienstag, 30. Juni 2026, müssen alle deutschen Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern ihre Kommunale Wärmeplanung vorlegen. Diese ist verpflichtend für alle deutschen Kommunen. Grundlage ist das Wärmeplanungsgesetz des Bundes, welches Anfang 2024 in Kraft trat. Kleinere Städte haben allerdings zwei Jahre länger Zeit.
Die ersten der insgesamt 80 deutschen Großstädte haben ihre Pläne bereits vorgelegt. Langfristig planen gleich mehrere die Stilllegung ihrer Gasnetze. Ziel ist die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. Sie macht nach Angaben des Bundes mehr als 50 Prozent des gesamten Endenergieverbrauchs aus und verursacht einen Großteil des CO2-Ausstoßes. Das liegt daran, dass rund 80 Prozent der Wärmenachfrage momentan durch fossile Brennstoffe wie Gas und Öl gedeckt werden.

Mannheim und Stuttgart wollen 2035 den Gashahn zudrehen

Die mit Abstand erste Stadt, die ihre Wärmeplanung veröffentlicht hat, ist Mannheim. Bereits im November 2024 hatte der Energieversorger MVV mitgeteilt, dass er die Abschaltung des städtischen Gasnetzes bis 2035 anstrebt. MVV wollte dabei den „Umstieg von fossiler Energie auf eine CO₂-freie Wärmeerzeugung“ vorantreiben.
In den vergangenen Jahren hat die baden-württembergische Stadt jedoch Ersatz für die fossilen Heizsysteme auf den Weg gebracht. Laut ihrer Kommunalen Wärmeplanung nutzt sie besonders Technologien wie Flusswärmepumpen, Tiefengeothermie und Fernwärme. Ebenso empfiehlt die Stadt dezentrale Wärmepumpen als künftige Heizoption. Alternative Biogase oder Wasserstoff für eine klimaneutrale Gasheizung in Haushalten seien nicht sinnvoll, auch weil sie „keinesfalls bezahlbar“ seien.
Großstädte

In manchen deutschen Städten sind die Gasleitungen oberirdisch.

Foto: DragonFly/iStock

Bereits vor vier Jahren hat sich die Mannheimer Stadtverwaltung das Ziel gesetzt, schon bis 2030 die Klimaneutralität zu erreichen. Nach ihrer neuesten Einschätzung ist dies aufgrund von fehlenden Finanzmitteln nicht mehr möglich. Die Stadt hat ihre Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Referenzjahr 1990 erst um rund 40 Prozent reduziert.
Laut Oberbürgermeister Christian Specht habe Mannheim bereits die einfach umzusetzenden Klimaschutzmaßnahmen auf den Weg gebracht. Die nächsten Schritte seien nun schwieriger.
Neben Mannheim will auch die baden-württembergische Landeshauptstadt Stuttgart schon bis 2035 auf ihr Gasnetz verzichten. Fünf Jahre mehr Zeit zur Umstellung haben die Bürger der Städte Augsburg, Hannover, Würzburg und Aalen. Dort soll 2040 das letzte Gas zu den Verbrauchern strömen.

Essen plant Umstellung auf Wasserstoff

Bereits am 25. März 2026 hat auch die nordrhein-westfälische Stadt Essen ihre Kommunale Wärmeplanung beschlossen. Die Strategie heißt auch hier: weg von fossilen Brennstoffen hin zu saubereren Heizoptionen.
Dazu hat die Stadt für ihre Bürger eine Onlinekartenanwendung bereitgestellt. Diese zeigt an, welche Wärmeoptionen in den jeweiligen Stadtgebieten langfristig möglich sein sollen. Sie zeigt somit, wo zentrale Lösungen wie Wärmenetze ausgebaut werden könnten und wo dezentrale Heizsysteme wie Wärmepumpen oder Pelletheizungen geeigneter scheinen. Solche Karten existieren ebenfalls bereits für manche andere Städte.
Das Fernwärmenetz soll sich vor allem in der Stadtmitte und im Norden weiter ausdehnen. Bis 2045 bleibe die Heizungswahl frei. Ab dann sollen die fossilen Heizanlagen komplett verschwunden sein.
Die Essener Stadtverwaltung überlegt als bislang einzige deutsche Stadt, ob sie ihr Gasnetz teilweise noch für Wasserstoff nutzen möchte. „Wasserstoff kann künftig für einzelne Anwendungsfälle eine Rolle in der Wärmeversorgung im Essener Stadtgebiet spielen, jedoch nicht flächendeckend“, heißt es. „Wasserstoff kommt vor allem dort infrage, wo andere klimafreundliche Lösungen nur schwer umsetzbar sind, zum Beispiel in der Industrie oder in ausgewählten Quartieren.“
Allerdings erfordert dies zunächst entsprechende Prüfungen, „ob eine Umstellung bestehender Gasnetze auf Wasserstoff technisch möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist“. Nach aktuellem Stand dürften künftig nur rund 17 Prozent des bestehenden städtischen Gasnetzes für Wasserstoff infrage kommen.

Die Bundesregierung will bestehende Öl- und Gasheizungen auf lange Sicht aus dem Bestand entfernen.

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Wo das „Gas-Aus“ bis 2045 geplant ist

Einen Plan zur Stilllegung der Gasnetze verfolgen 19 Prozent der bundesweiten Städte. Unter den größeren Städten wollen Hamburg, München und Regensburg ihr Gasversorgungsnetz stilllegen. Auch in den Städten Berlin, Düsseldorf, Leipzig, Köln, Bremen und Hannover sind weitgehende Gasstilllegungen bis 2045 anvisiert.
Ob das tatsächlich gelingt und überall in der Praxis gut umsetzbar sein wird, bleibt abzuwarten. Ebenso sind in den kommenden Jahren Anpassungen bei den Vorhaben der einzelnen Städte nicht ausgeschlossen.

Drohen Versorgungsengpässe beim Gas?

Die Entscheidung vieler Kommunen, ihre Gasnetze in den kommenden Jahren zurückzubauen und teils bis spätestens 2045 oder früher komplett stillzulegen, zwingt Millionen Menschen in der Bundesrepublik zur Umstellung ihrer Heizung. Aktuell befindet sich noch in etwa der Hälfte aller Haushalte eine Gasheizung, in etwa einem Viertel heizen die Bewohner mit Öl.
Im Zuge der Wärmewende ist vorgesehen, dass in den kommenden Jahren immer mehr Immobilienbesitzer auf ein alternatives Heizsystem, idealerweise auf eine Wärmepumpe, umsteigen. Mit immer weniger Verbrauchern am Gasnetz verflüchtigt sich auch dessen Bedarf. Doch dieser baldige Rückbau bringt Herausforderungen mit sich.
„Je näher das Jahr 2045 mit dem Ende der Erdgasversorgung rückt, desto größer ist die Gefahr eines Flickenteppichs und erheblichen Verunsicherungen bei den Verbrauchern“, teilte Ingbert Liebing mit. Er ist Hauptgeschäftsführer des Verbands kommunaler Unternehmen.
Zudem drohe eine immer größere Kostenlawine für die Gaskunden, die als Letzte vom Gas auf ein anderes System umsteigen. Aktuell teilen sich noch mehrere Millionen Menschen die Kosten für die Gasnetze über die im Gaspreis enthaltenen Netzentgelte.
Je weniger Teilnehmer die Gasnetze haben, desto mehr müsse der Einzelne dafür bezahlen, ganz nach dem Motto: Den Letzten beißen die Hunde. Die Lösung könnte eine staatlich regulierte und bezahlbare Obergrenze sein.

Was Verbraucher tun können

Wer als Hauseigentümer noch ein fossiles Heizsystem besitzt, sollte sich frühzeitig über die Kommunale Wärmeplanung seiner Stadt oder Gemeinde informieren. Viele Städte bieten auf ihren Websites ausführliche Informationen dazu an. Über grundlegende und dringende Änderungen benachrichtigen die Städte ihre Bürger meist zusätzlich, jedoch nicht immer persönlich.
Ebenso haben die Bürger die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Wärmeplanung abzugeben. Je früher dies geschieht, desto höher sind die Chancen auf einen erfolgreichen Einfluss. Hierzu empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit der lokalen Stadtverwaltung.
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Kabinett hat Gesetz zur Energieeffizienz beschlossen – Kritik vom CDU-Wirtschaftsrat

Die Bundesregierung will Unternehmen bei den Vorschriften fürs Energiesparen entlasten. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Entwurf für ein Gesetz zur Energieeffizienz, das die Anforderungen für Unternehmen und den Staat laut Wirtschaftsministerium auf das Maß zurückführt, das EU-Vorgaben vorsehen.
Im Ergebnis werde die Wirtschaft um „mehr als drei Milliarden Euro“ entlastet, erklärte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU).

Die Grenze liegt bei 23,6 Gigawattstunden pro Jahr

Die Bundesregierung konzentriere „verbindliche Anforderungen auf besonders energieintensive Betriebe“, erklärte Reiche weiter. Die Pflicht zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen etwa solle künftig erst für Unternehmen ab einem Energieverbrauch von 23,6 Gigawattstunden pro Jahr gelten.
Für neue Rechenzentren werde die Übergangsfrist zur Einhaltung der Effizienzvorgaben von zwei auf vier Jahre verlängert, fuhr sie fort. Nach Angaben ihres Ministeriums entfällt unter anderem auch „die bisher bestehende Verpflichtung zur Nutzung von Abwärme für Unternehmen“.
Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft kritisierte den Gesetzentwurf als „Rückschritt“ und verwies etwa daraufhin, dass „ungenutzte Abwärme und Energieeffizienzmaßnahmen ein enormes wirtschaftliches Potenzial“ hätten.
„Abwärme zu vermeiden und zu nutzen, wie es bisher die Pflicht war, ist eine heimische, günstige Variante, um Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit zu verzahnen“, erklärte der Verband.

Steiger spricht von „Relikt aus der Planwirtschaft“

Der „Energiedeckel“ sei ein „Relikt aus der Planwirtschaft“ und müsse gestrichen werden, sagte Steiger. Ein starrer Zielwert sei „bei einem perspektivisch stetig zunehmenden Anteil grüner Energie ohnehin sinnlos“.
Der Ausbau von Rechenzentren für stromintensive KI-Anwendungen etwa brauche keinen Höchstwert, wenn diese Zentren mit grünem Strom betrieben würden. „Wenn Strom zunehmend aus CO2-armen Quellen stammt, verliert eine starre Begrenzung des Energieverbrauchs ihre klimapolitische Rechtfertigung“, sagte Steiger.
Der Deutsche Mittelstands-Bund hingegen bezeichnete das Gesetz als „Schritt in die richtige Richtung“. Der geschäftsführende Vorstand des Verbands, Marc Tenbieg, bemängelte aber, dass eine „Deckelung des Energieverbrauchs, und damit eine zentrale Belastung, bestehen bleibt“.
In dieser Hinsicht lasse die EU-Energieeffizienzrichtlinie allerdings nur wenig Spielraum, räumte Tenbieg ein. Er forderte die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für Veränderungen einzusetzen.
Auch dem Präsidenten der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), Peter Adrian, geht der Gesetzentwurf nicht weit genug.
„Der Bundestag sollte den eingeschlagenen Weg der Harmonisierung und Entbürokratisierung nun konsequent weiter gehen und den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren weiter entschlacken“, erklärte er und appellierte ebenfalls an die Bundesregierung, sich „auf europäischer Ebene für einen vereinfachten, wachstumsförderlichen und praxisgerechten Rechtsrahmen“ einzusetzen. (afp/red)
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Stuttgart verbietet Wasserentnahme aus Gewässern

Angesichts hoher Temperaturen verbietet die Stadt Stuttgart ab Freitag die Wasserentnahme aus Gewässern. Damit darf kein Wasser mehr für den privaten Gebrauch aus Bächen, Flüssen oder Seen geschöpft oder abgepumpt werden, wie die Stadt am Mittwoch in einer Allgemeinverfügung mitteilte.
Bei Missachtung droht eine Geldbuße von bis zu 100.000 Euro. Die Maßnahme dient nach Stadtangaben dem Natur- und Umweltschutz.
Durch Hitze und Trockenheit sanken die Wasserstände der Gewässer stark, hieß es. Die Wassertemperatur sei gestiegen, was die Gewässerökologie belaste.
Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern, erließ das Amt für Umweltschutz ein Entnahmeverbot, das zunächst bis einschließlich 31. August gilt. Bei anhaltender Trockenheit kann die Behörde dies verlängern.
„Auch geringfügige Wasserentnahmen haben erhebliche Auswirkungen auf die aktuell angespannte Situation der Bäche“, erklärte Andreas Neft, Leiter des Amts für Umweltschutz, in der baden-württembergischen Stadt. (afp/red)
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deutschland

Neue Aufgabe für Altkanzler Scholz: Vorsitz von Kommission für Entwicklungspolitik

Der frühere Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) übernimmt ein neues Amt: Scholz soll die neue Kommission zur Weiterentwicklung der deutschen Entwicklungspolitik leiten, deren Einsetzung das Bundeskabinett in seiner Sitzung am Mittwoch in Berlin beschloss.
Scholz soll gemeinsam mit der früheren Präsidentin des mittelamerikanischen Staats Costa Rica, Laura Chinchilla, an der Spitze der Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission stehen, die bis Ende 2028 einen Bericht mit Empfehlungen zur künftigen Ausrichtung der deutschen Entwicklungshilfe vorlegen soll.

Für „neues globales Netzwerk“ der deutschen Entwicklungspolitik

Mit Scholz und Chinchilla könnten „zwei weltweit hoch geschätzte und multilateral erfahrene Co-Vorsitzende für diese Aufgabe einsetzen werden“, erklärte Bundesentwicklungsministerin Reem Alabali-Radovan (SPD) nach dem Kabinettsbeschluss.
Die Einsetzung der Kommission ist eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag. Ihr Ziel ist es, ein „neues globales Netzwerk“ für die deutsche Entwicklungspolitik zu erarbeiten.
Hintergrund ist der Wunsch, angesichts aktueller Entwicklungen in der Weltpolitik und steigender Haushaltszwänge ein neues Konzept für die deutsche Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern auszuarbeiten.
Die Kommission soll Empfehlungen für eine neue entwicklungspolitische Kooperation zwischen globalem Norden und globalem Süden erarbeiten. Dazu zählen Vorschläge für neue Partnerschaftsmodelle und Impulse für die Zukunft der deutschen Entwicklungspolitik.

Historisches Vorbild: Die Nord-Süd-Kommission von Brandt

Die Kommission soll nach Angaben des Entwicklungshilfeministeriums unabhängig arbeiten und mit Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Privatwirtschaft, Gewerkschaften, Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen aus dem Globalen Süden und Globalen Norden besetzt werden. Die Kommission soll aus rund 20 Mitgliedern bestehen.
„Die globale Ordnung verschiebt sich – hin zu mehr multipolaren Machtzentren“, erklärte Entwicklungsministerin Alabali-Radovan. „Wenn Deutschland auch in Zukunft global mitgestalten will, brauchen wir stabile Partnerschaften mit Ländern des Globalen Südens.“
Ziel der Nord-Süd-Kommission sei es, „unsere partnerschaftlichen Beziehungen zu den Ländern des Globalen Südens weiter zu intensivieren und ein globales Netzwerk auszubauen und zu stärken“.
Die neue Kommission hat ein historisches Vorbild: Von 1977 bis 1983 leitete der frühere Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) eine Nord-Süd-Kommission, welche die zunehmenden wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten zwischen den Ländern des Globalen Nordens und Südens analysieren sollte.
Die so genannte Brandt-Kommission erarbeitete zwei viel beachtete Berichte. „An dieses Erbe knüpft die neue Nord-Süd-Kommission bewusst an, auch wenn sich die globalen Rahmenbedingungen inzwischen grundlegend verändert haben“, erklärte nun das Entwicklungshilfeministerium. (afp/red)
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Fachleute empfehlen kein pauschal strenges Social-Media-Verbot

In der Debatte über den Zugang von Kindern und Jugendlichen zur digitalen Welt rät die vom Familienministerium eingesetzte Expertenkommission von einem strengen pauschalen Social-Media-Verbot ab.
Stattdessen legte das Gremium am Mittwoch zwei mögliche alternative Ansätze vor: entweder eine gesetzliche Mindestaltersgrenze von 13 Jahren für Social-Media-Accounts oder eine Beschränkung für einzelne Dienste je nach Risiko der Angebote. Ein „pauschal hohes Mindestalter“ von 15 oder 16 Jahren greife hingegen zu kurz.

Prien plädiert für 13 als gesetzliche Altersgrenze

Familienministerin Karin Prien plädiert für eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für die eigenständige Nutzung sozialer Medien wie TikTok, Instagram oder Snapchat. Das halte sie grundsätzlich für den richtigen Weg, teilte die CDU-Politikerin in Berlin mit.
Geregelt werden soll dies nach ihren Worten auf europäischer Ebene.
„Für den Fall, dass auf europäischer Ebene keine ausreichenden und zeitnahen Fortschritte erzielt werden, werde ich parallel die notwendigen nationalen Regelungen vorbereiten.“
Ein „gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt“ soll es möglich machen, dass auch Kinder unter 13 Jahren „nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote“ nutzen können. Die Altersgrenze solle mit einer wirksamen Altersüberprüfung verbunden werden. Für Teenager zwischen 13 und 18 sollen abgestufte Schutzvorkehrungen gelten, betonte Prien.
Die Kommission empfahl zugleich, „nationale Alleingänge“ in dieser Frage zu vermeiden. Stattdessen müsse der entsprechende Artikel im EU-Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) konkretisiert werden. Dieser „bleibt zu allgemein, und es fehlen wirksame Altersprüfungen“. Außerdem würden die unterschiedlichen Dienste dort gleich behandelt.

56 Empfehlungen

Die 18 Fachleute der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ übergaben ihre insgesamt 56 Empfehlungen an Familienministerin Karin Prien (CDU), die zugleich für Bildung und Jugend zuständig ist. Die Empfehlungen sollen in Gesetze münden.
Das Gremium legte noch eine ganze Reihe weiterer Vorschläge vor, die sich an dem Prinzip Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen orientieren. Weil die digitale Welt aus deren Alltag nicht mehr wegzudenken sei, müsse auch ein „pauschaler Ausschluss“ verhindert werden. Zugleich dürfe die Verantwortung nicht auf die jungen Menschen abgewälzt werden.
In ihren Empfehlungen trennen die Fachleute daher verschiedene Altersphasen voneinander ab und richten sich an unterschiedliche Akteure, die sie in der Verantwortung sehen: Eltern und Familie, Schulen, die Kinder- und Jugendhilfe, Ärzte, Beschwerdestellen, die Forschung sowie die Plattformanbieter selbst.
Zu den Vorschlägen gehört zum Beispiel auch, den Schutz von Kindern vor Vernachlässigung „einschließlich digitaler Vernachlässigung“ ins Bürgerliche Gesetzbuch aufzunehmen.

Die Eltern beraten: „Bildschirmfrei bis drei“

Außerdem müssten Eltern und Familien schon vor der Geburt zu digitalen Medien beraten und unterstützt werden – hier gelte das Prinzip „bildschirmfrei bis drei“. Ärzte sollten das Thema Mediennutzung auch in die Regeluntersuchungen und die Schuleingangsuntersuchungen integrieren.
Für die Schulen empfiehlt die Kommission eine „weitgehende Einschränkung der privaten Nutzung“ von Smartphones. Bis einschließlich Klasse sieben sollte die private Nutzung im Unterricht, in außerunterrichtlichen Angeboten und in den Pausen „bundesweit einheitlich untersagt und in den Schulgesetzen verankert werden“.
Das Gremium schlägt außerdem analog zum Schwimmenlernen ein verpflichtendes „KI Seepferdchen“ vor – ein online erwerbbares, kindgerechtes Zertifikat zu Möglichkeiten und Gefahren des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz.

Plattformen in die Pflicht nehmen

„Kinder- und Jugendliche aus der digitalen Welt auszusperren, ist kein Schutz“, erklärte der Ko-Vorsitzende der Kommission, Olaf Köller. Daher seien drei Aspekte wichtig: „Kinder und Jugendliche vor dem zu bewahren, dem sie noch nicht gewachsen sind, sie zu befähigen, ihr digitales Leben selbst in die Hand zu nehmen und ihnen die Teilhabe zu ermöglichen, auf die sie ein Recht haben.“ Köller:
„Nicht das Kind muss sich an die digitale Welt anpassen, sondern die digitale Welt an das Kind. Kinder- und Jugendliche aus der digitalen Welt auszusperren, ist kein Schutz.“
Die Ko-Vorsitzende Nadine Schön ergänzte, die digitale Welt müsse sich an den Rechten, Bedürfnissen und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen ausrichten. „Nicht umgekehrt.“
Insgesamt plädieren die Experten dafür, weniger die Kinder und Jugendlichen in die Pflicht zu nehmen als die Plattformanbieter. Sie empfehlen „einen verbindlichen Katalog sicherer und altersgerechter Voreinstellungen“, die vor allem die Suchtgefahr eindämmen sollen.
So sollen keine algorithmisch gesteuerten Feeds oder Empfehlungssysteme mehr möglich sein, keine personalisierte Inhaltsausspielung und keine personalisierte Werbung, keine suchtverstärkenden Endlos-Feeds oder Appelle wie „Deine Freunde warten auf dich“.
Auch Prien betonte, hier warte eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe für Bund, Länder, Kommunen, Wissenschaft, Schulen, Jugendhilfe und Familien. „Unser Ziel ist eine zukunftsorientierte Gesamtstrategie, die Schutz, Befähigung und Teilhabe gleichermaßen stärkt und Regulierung, Bildung sowie Prävention intelligent miteinander verbindet“, sagte die CDU-Politikerin. (afp/dpa/red)
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Spaniens Ministerpräsident weist Vorwurf „weit verbreiteter Korruption“ in Regierung zurück

Spaniens Ministerpräsident Pedro Sánchez hat den Vorwurf einer „weit verbreiteten“ Korruption in seiner Regierung und seiner sozialistischen Partei zurückgewiesen. Aktuell gibt es eine ganze Reihe von Justizverfahren in seinem persönlichen und politischen Umfeld.
„Bestimmte politische und mediale Akteure versuchen, alles zu vermischen, alles gleichzusetzen und damit die Menschen zu verwirren, um den Eindruck einer weit verbreiteten Korruption zu erzeugen, die, das sage ich Ihnen, nicht existiert“, sagte Sánchez in einer Ansprache vor dem Parlament in Madrid.

Verkehrsminister zu 24 Jahren Haft verurteilt

Der sozialistische Regierungschef äußerte sich zwei Tage nach der Verurteilung seines früheren Verkehrsministers und engen Vertrauten José Luis Ábalos zu 24 Jahren Haft wegen Korruption.
„Ich wusste niemals von irgendeiner dieser Praktiken und hätte sie auch nicht toleriert“, sagte der 54-jährige Sánchez mit Blick auf die Korruptionsfälle.
Zugleich räumte er ein: „Wir sind nicht perfekt, wir sind nicht unfehlbar.“ Die Regierung werde aber nicht den Fehler machen, „zu schweigen oder aufzugeben“.
Der Sozialist hatte 2018 die Regierung übernommen, nachdem die vorherige konservative Regierung von Ministerpräsident Mariano Rajoy wegen einer Reihe von Korruptionsaffären gestürzt worden war.

Sánchez Ehefrau musste ihren Pass abgeben

Sánchez steht wegen Korruptionsaffären in seinem Umfeld massiv unter Druck, ihm selbst wird bisher keine Verfehlung vorgeworfen. Gegen seine Ehefrau Begoña Gómez wird wegen mutmaßlicher Einflussnahme ermittelt.
Sie sollte am Mittwochnachmittag bei der Justiz ihren Pass abgeben. Zuvor stellte ein Richter angebliche Fluchtgefahr fest und untersagt ihr, Spanien zu verlassen.
Die „konservativen Maßnahmen“ gegen seine Ehefrau überschritten „jegliche Grenzen des Vernünftigen“, sagte Sánchez dazu vor dem Parlament. „Die Ermittlungen gegen meine Frau, auch gegen meinen Bruder, sind gegen die Einschätzung der Staatsanwaltschaft geführt worden.“

Opposition fordert Neuwahlen

Oppositionsführer Alberto Núñez Feijóo von der konservativen Volkspartei PP forderte Sánchez erneut auf, Neuwahlen anzusetzen. „Lösen Sie die Kammern auf, und lassen Sie uns wählen“, sagte Feijóo. Sánchez hat mehrfach erklärt, weder zurücktreten noch vorgezogene Neuwahlen ansetzen zu wollen.
Die spanische Justiz befasst sich seit Längerem mit mehreren Verfahren wegen mutmaßlicher Korruption gegen Politiker und Familienmitglieder im Umfeld des Ministerpräsidenten und der PSOE.
Sánchez‘ Ehefrau Gómez werden Unterschlagung, gesetzwidrige Einflussnahme, Korruption und Veruntreuung zur Last gelegt. An der Madrider Universität Complutense soll eigens für sie ein Lehrstuhl eingerichtet worden sein. Gómez und Sánchez weisen die Vorwürfe zurück.
Die Sozialisten erhoben wiederholt den Vorwurf, es gehe bei diesem und anderen Verfahren gegen Sozialisten um eine politische Kampagne rechtskonservativer Kreise, zu denen auch Richter und andere Juristen zählten, um die linksgerichtete Regierung von Sánchez zu stürzen.
Die konservative und rechte Opposition in Spanien forderte ebenso oft den Rücktritt von Sánchez und Neuwahlen. Reguläre Neuwahlen stehen am Ende der Wahlperiode im kommenden Jahr an. (afp/red)
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Öffentliche Schulden im ersten Quartal um fast 65 Milliarden Euro gestiegen

Der Öffentliche Gesamthaushalt ist beim nicht-öffentlichen Bereich zum Ende des 1. Quartals 2026 mit 2.726,5 Milliarden Euro verschuldet gewesen. Wie das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Ergebnissen mitteilte, stieg die öffentliche Verschuldung damit gegenüber dem 4. Quartal 2025 um 2,4 Prozent oder 64,9 Milliarden Euro.
Zum Öffentlichen Gesamthaushalt zählen die Haushalte von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie der Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte.
Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören Kreditinstitute sowie der sonstige inländische und ausländische Bereich, zum Beispiel private Unternehmen im In- und Ausland.

Schulden des Bundes steigen auf 1.884 Milliarden

Die Schulden des Bundes stiegen zum Ende des 1. Quartals 2026 gegenüber dem Vorquartal um 44,4 Milliarden Euro (+2,4 Prozent) auf 1.884,9 Milliarden Euro.
Ursächlich hierfür waren insbesondere die Anstiege der Schulden bei zwei Sondervermögen: Das „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ erhöhte seine Verschuldung gegenüber dem Vorquartal um 44,7 Prozent oder 10,9 Milliarden Euro auf 35,2 Milliarden Euro.
Die Verschuldung des „Sondervermögen Bundeswehr“ stieg gegenüber dem Vorquartal um 10,2 Prozent oder 4,4 Milliarden Euro auf 47,4 Milliarden Euro.

Schulden der Bundesländer: 642 Milliarden Euro

Die Länder waren zum Ende des 1. Quartals 2026 mit 642,2 Milliarden Euro verschuldet, dies war ein Zuwachs von 17,6 Milliarden Euro (+2,8 Prozent) gegenüber dem Vorquartal.
Der stärkste prozentuale Schuldenanstieg wurde für Sachsen-Anhalt mit +10,2 Prozent ermittelt, gefolgt von Niedersachsen (+6,4 Prozent) und Nordrhein-Westfalen (+4,6 Prozent).
Der Anstieg der Verschuldung in Sachsen-Anhalt ist auf die Ausgabe neuer Wertpapiere zurückzuführen, nachdem alle im Jahr 2025 ausgegebenen Wertpapiere vor Jahresende zurückgezahlt wurden.
Niedersachsen nimmt im 1. Quartal eines Jahres neue Wertpapierschulden für das komplette Jahr auf, sodass zu diesem Zeitpunkt ein höherer Anstieg der Verschuldung gegenüber dem Vorquartal zu sehen ist.
In Nordrhein-Westfalen ist die Verschuldung durch die Altschuldenübernahme der Kommunen aufgrund des Altschuldenentlastungsgesetzes NRW gestiegen. Zudem wurden im Vorgriff auf die im weiteren Verlauf des Jahres fälligen Wertpapiere neue Wertpapierschulden aufgenommen.
Die Schulden sanken prozentual am stärksten in Bremen (-4,2 Prozent), gefolgt von Schleswig-Holstein (-1,5 Prozent) sowie Bayern (-1,2 Prozent).

Gemeinden mit 199 Milliarden Euro verschuldet

Auch bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden nahm die Verschuldung zum Ende des 1. Quartals 2026 gegenüber dem Vorquartal zu. Sie stieg um 3,0 Milliarden Euro auf 199,3 Milliarden Euro beziehungsweise um +1,5 Prozent.
Den höchsten prozentualen Schuldenanstieg gegenüber dem Vorquartal wiesen die Gemeinden und Gemeindeverbände in Bayern (+7,6 Prozent) auf, gefolgt von den Kommunen in Brandenburg und Baden-Württemberg (jeweils +5,6 Prozent).
Einen Schuldenrückgang zum Vorquartal wiesen die Gemeinden/Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen (-2,8 Prozent) aufgrund des Altschuldenentlastungsgesetzes auf. Auf dieser Grundlage übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen anteilig Schulden seiner Gemeinden und Gemeindeverbände.
Die Verschuldung der Sozialversicherung sank im 1. Quartal 2026 gegenüber dem Vorquartal um 0,2 Millionen Euro (-1,8 Prozent) auf 9,3 Millionen Euro. (dts/red)
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Nach Mega-Bahnstörung: Bahn spricht von „planmäßigem Komponententausch“ – kein Cyberangriff

Nach dem bundesweiten Ausfall des Bahnbetriebs wegen einer Störung beim Digitalfunk nimmt die Union Bahnchefin Evelyn Palla in die Pflicht.
„Ich erwarte von Frau Palla, dass Lösungen gefunden werden“, sagte Unionsfraktionsvize Stephan Stracke der „Rheinischen Post“. Der Vorfall zeige erneut, wie dringend die Bahn auf Vordermann gebracht werden müsse, ergänzte der Verkehrsexperte.
„Das gilt nicht nur für marode Schienen und Anlagen, sondern auch für die Technik, die für den Betriebsablauf wichtig ist.“ Sie müsse modern und zugleich resilient sein. „Es kann nicht sein, dass der Ausfall eines Funksystems den Schienenverkehr in ganz Deutschland lahmlegt“, so Stracke.

Kein Cyberangriff – Planmäßiger Komponententausch

Die Deutsche Bahn führt den vorübergehenden Ausfall des Zugverkehrs in ganz Deutschland auf den „planmäßigen Tausch einer technischen Komponente“ zurück. Dieser sei aus derzeitiger Sicht „ursächlich für die gestrige Störung des digitalen Bahnfunks GSM-R“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Infrastruktursparte des Konzerns, Philipp Nagl.
„Wie es dadurch genau zu der Störung kam, analysieren wir nun mit höchster Priorität.“
„Wir entschuldigen uns in aller Form bei unseren Kundinnen und Kunden für die Einschränkungen“, fuhr Nagl fort. Die Möglichkeit einer Sabotage erwähnte er nicht.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und die Deutsche Bahn stehen seit Dienstagabend im Austausch über den Vorfall.
Als wahrscheinliche Ursache wurde zuvor in Sicherheitskreisen ein fehlerhaftes Software‑Update der Deutschen Bahn vermutet. Sicherheitsbehörden gehen nach übereinstimmenden Angaben nicht von Sabotage oder einem Cyberangriff aus.
Unklar ist, weshalb ein einzelnes System einen bundesweiten Komplettausfall verursachen konnte und warum bestehende Notfallmechanismen den Stillstand nicht verhindern konnten.

Kritik von anderen Politikern

Konsequenzen forderte auch der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Christoph Ploß (CDU). „Die Sommerferien stehen an und viele Urlauber werden die Bahn nutzen“, sagte er dem Medium.
Ein erneuter Vorfall dieser Dimension gerade während der Urlaubszeit „wäre ein herber Schlag für alle Reisenden, aber auch für den Tourismus in Deutschland“. Die Bahn müsse „jetzt sofort die Ursache für die massive Störung ermitteln und dafür sorgen, dass sich ein solches Fiasko nicht wiederholt“.
Der stellvertretende SPD-Fraktionschef im Bundestag, Armand Zorn, fordert, wenn eine technische Störung den Bahnverkehr in großen Teilen Deutschlands beeinträchtigen könne, müsse schnell und umfassend gehandelt werden.

NRW-Verkehrsminister Krischer: „Das darf eigentlich nicht passieren“

Auch der Verkehrsminister von Nordrhein-Westfalen, Oliver Krischer (Grüne), hat die Bahn für die massive Störung kritisiert.
„Menschen verlassen sich auf die Bahn und wenn es ein Unwetter gibt, da haben wir alle Verständnis, dass es hier Einschränkungen gibt“, sagte Krischer dem WDR. „Aber dass aufgrund einer technischen Störung zwei Stunden lang alle Züge in Deutschland stehen, das darf eigentlich nicht passieren.“
Seines Wissens nach habe es etwas Vergleichbares noch nie gegeben, sagte Krischer weiter. „Ich erwarte, dass die Bahn diesen Vorfall transparent und lückenlos aufklärt. Es kann nicht sein, dass wegen des Ausfalls eines Systems Zehntausende Menschen die Nacht in Zügen und Bahnhöfen verbringen müssen.“
Der NRW-Minister äußerte auch Kritik am Notfallmanagement. Nötig seien Notfallmechanismen, die ein solches Desaster in Zukunft vermeiden.

Pro Bahn: „Bahn muss endlich besser werden, auch technisch“

Auch der Fahrgastverband Pro Bahn forderte Konsequenzen wegen des Vorfalls. „Wir erwarten von der Bahn, dass sie auch beim Zugfunk für mehr Resilienz sorgt“, sagte Pro-Bahn-Chef Detlef Neuß der „Rheinischen Post“. Es könne nicht sein, dass womöglich ein Update eine derart massive Störung auslöse.
„Die Bahn muss endlich besser werden, auch technisch“. Zudem forderte Neuß mehr Diensthandys für Zugführer. „Die fehlen nämlich.“ Der Vorfall müsse auch Thema der an diesem Mittwoch beginnenden Aufsichtsratssitzung sein. „Der Zustand der Bahn ist im Augenblick desaströs.“
Zu Bahnchefin Evelyn Palla sagte Neuß: „Wenn man einen Schrotthaufen geerbt hat, ist man nicht schuld am Schrotthaufen.“

Hälfte der Güterzüge steht noch still

Laut dem Verband Die Güterbahnen fahren erst wieder etwa die Hälfte der Güterzüge. „Güterbahnen fahren vor allem nachts, darum sind sie besonders stark von der Störung betroffen“, erklärte Verbandsgeschäftsführerin Neele Wesseln am Mittwochmorgen.
„Seit Mitternacht rollen zwar vereinzelt wieder Züge. Circa die Hälfte unserer Güterzüge steht aber verteilt im Land und an den Grenzen noch immer still.“
Laut Wesseln ist die Lage „extrem angespannt“, da Güter-, Nah- und Fernverkehr gleichzeitig auf die Weiterfahrt warteten. „Es wird Tage dauern, diesen Logistikstau abzuarbeiten“, fuhr sie fort.
Die Verbandsvertreterin verglich die Situation mit einem „überfüllten Restaurant: Ein einzelner Kellner soll gleichzeitig Bestellungen aufnehmen, Essen und Getränke bringen und abkassieren.“ Von der Bahn erwarte der Verband nun „lückenlose Aufklärung“.
Die Ursache für den Ausfall am späten Dienstagabend dürfe „nicht allein durch eine „Selbstauskunft“ der DB InfraGo als Betreiberin beantwortet werden“, sagte Verbandsgeschäftsführer Peter Westenberger der dpa. Es sei eine bessere Überwachung und Steuerung des Schieneninfrastrukturbetriebs notwendig. (dpa/dts/afp/red)
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ausland

US-Senat: Mehrere Republikaner stimmen mit Demokraten für Trump-kritische Resolution


In Kürze:

  • Der US-Senat verabschiedete mit 50 zu 48 Stimmen eine Resolution zur Beendigung des Irankrieges.
  • Mehrere republikanische Senatoren unterstützten den von Demokraten eingebrachten Antrag und machten damit parteiinterne Differenzen sichtbar.
  • Umfragen zeigen eine mehrheitlich kritische Haltung der US-Bevölkerung gegenüber dem Krieg.
  • Präsident Donald Trump bezeichnete die Resolution als „schlecht getimt und bedeutungslos“.

 
Der US-Senat hat am Dienstag, 23. Juni, für ein Ende des Irankrieges gestimmt. Mit 50 zu 48 Stimmen votierten die Senatoren mehrheitlich für eine Resolution, die Präsident Donald Trump dazu anhalten soll, den Krieg im Iran zu beenden und nicht unmittelbar zur Abwehr möglicher Angriffe erforderliche Truppen abzuziehen. Zudem heißt es in dem Text, der Präsident bedürfe für weitere Kriegshandlungen im Iran der Zustimmung des Kongresses.
Eine rechtliche Bindungswirkung entfaltet der Beschluss nicht – diese können nur Gesetze haben, die auch der Präsident selbst unterschrieben hat. Allerdings übt der Senat mit dieser Entschließung Druck aus. Da der Entwurf von den Demokraten eingebracht wurde und dank der Stimmen von mehreren Republikanern eine Mehrheit fand, illustriert er auch interne Konflikte rund um den Irankrieg in den Reihen der Regierungspartei.

Knappe Mehrheit im Senat für Trump-kritische Resolution

Senatssprecher John Thune sagte gegenüber dem US-Sender CNBC, er könne sich vorstellen, dass der Kongress „eine Form von Mitsprache“ über das Zustandekommen eines endgültigen Deals haben werde. Diese Frage stelle sich, sobald dieser erreicht sei.
Die Resolution konnte eine Mehrheit finden, weil vier republikanische Senatoren mit den Demokraten stimmten. Unter diesen befinden sich Bill Cassidy, Rand Paul, Lisa Murkowski und Susan Collins. Der demokratische Senator John Fetterman stimmte gegen die Resolution. Zwei republikanische Senatoren fehlten und einer war auf Wahlkampftour mit Trump.
Bereits am 3. Juni hatte das Repräsentantenhaus eine ähnliche Resolution angenommen – wiederum mithilfe von vier Stimmen aus den Reihen der Republikaner.

Intervention spaltet die „MAGA“-Bewegung

Der Krieg im Iran hat zu Spannungen innerhalb der Partei des Präsidenten geführt, die sich auch im Abstimmungsverhalten niederschlagen. Im November stehen die Midterm-Wahlen an. Die Republikaner haben in beiden Häusern des Kongresses nur knappe Mehrheiten.
Die militärische Intervention im Nahen Osten ist in der Bevölkerung insgesamt unbeliebt. Eine Mehrheit von 52 Prozent äußerte in einer repräsentativen Ipsos-Umfrage für „Reuters“, die vom 18. bis 22. Juni gehalten wurde, der Einsatz habe sich nicht gelohnt. Nur 18 Prozent der 1.262 befragten Amerikaner erwarten, dass das vorübergehende Abkommen der US-Regierung mit Teheran zu einem dauerhaften Frieden führen werde – 63 Prozent rechnen mit dem Gegenteil.
Einer Umfrage für CBS zufolge fordern selbst die treuesten Anhänger des Präsidenten, die „MAGA“-Republikaner, mit 56 Prozent ein möglichst schnelles Ende des Iran-Krieges. Nur 44 Prozent treten für die Fortführung der Kampfhandlungen ein, um den Iran zu weiteren Zugeständnissen zu zwingen.

Befürworter des Präsidenten-Kurses rechnen mit dauerhafter Friedenslösung

Unter den Parlamentariern haben einige die in der Vorwoche verkündete Absichtserklärung (Memorandum of Understanding) und die Waffenruhe begrüßt. Andere äußern Bedenken bezüglich der Aufhebung von Sanktionen gegen den Iran, über das Nuklearprogramm und den vorgeschlagenen Wiederaufbaufonds.
Der republikanische Senator Cassidy, der für die Resolution stimmte, bezeichnete die Militäroperation als „die schwerste außenpolitische Fehlentscheidung seit Jahrzehnten“. Vor dem Krieg sei die Straße von Hormus offen gewesen, der Iran sei durch Sanktionen erdrückt gewesen und 13 US-Soldaten seien noch am Leben gewesen.
„Jetzt sind 13 Amerikaner tot, Familien haben Milliarden an den Zapfsäulen bezahlt, die Sanktionen werden aufgehoben und die Bombardierung ist zu Ende“, sagte der Senator, der im Mai die Vorwahl für eine weitere Amtszeit verloren hatte.
Demgegenüber stimmte der republikanische Senator Roger Marshall für das Vorgehen des Präsidenten. Gegenüber „KCMO Radio“ äußerte er, der Präsident werde „einen Weg zu dauerhaftem Frieden – keinen weiteren endlosen Krieg“ finden.

Trump kritisiert Senat: „Machen mir die Arbeit schwerer – werde sie aber erledigen“

Trump selbst bezeichnete das Vorgehen der Senatoren auf Truth Social als „schlecht getimt und bedeutungslos“. Die Senatoren hätten „mir die Arbeit schwerer gemacht, ich werde sie aber erledigt bekommen, auf die eine oder andere Weise“.
Der US-Präsident hat eine 60-Tage-Frist gesetzt, um auf der Grundlage des Memorandums eine dauerhafte Friedensvereinbarung zu erzielen. Sonst würde der Iran „kein Geld, nicht einmal 10 Cent“ bekommen. Militärische Optionen lägen immer noch auf dem Tisch, die US-Truppen seien immer noch vor Ort. Mehrere vorhergehende Resolutionsentwürfe der Demokraten im Senat, die mehr Kongressmitsprache forderten, waren an der republikanischen Mehrheit gescheitert.
(Mit Material von theepochtimes.com)
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deutschland

Deutsche Marine: Pistorius beendet Bau von neuem Kampfschiff F126-Fregatten

Das Bundesverteidigungsministerium hat das Fregattenprojekt F126 offiziell für beendet erklärt. Grund dafür seien erhebliche Verzögerungen, absehbare Kostensteigerungen und Risiken, die mit einem Generalunternehmerwechsel verbunden gewesen wären, teilte das Ministerium mit. Stattdessen wird der Kauf von acht MEKO-Fregatten angestrebt, die primär für die U-Boot-Jagd vorgesehen sind.
Das zunächst als Generalunternehmer beauftragte niederländische Unternehmen Damen Schelde Naval Shipbuilding (DSNS) habe zeitliche und finanzielle Rahmenbedingungen nicht einhalten können, so das Verteidigungsministerium.
Die erste Fregatte mit einer sogenannten Anfangsbefähigung hätte Mitte 2028 geliefert werden sollen. Die folgenden Schiffe bis 2033. Das Ministerium hatte einen Generalunternehmerwechsel geprüft, sich nun aber dagegen entschieden.

Kosten stiegen auf bisher rund 2,3 Milliarden Euro

Die geplanten Kosten für sechs Fregatten des Typs F126 sollten sich auf rund zehn Milliarden Euro belaufen.  Inzwischen sind Kosten von rund 2,3 Milliarden Euro entstanden.
Ein Wechsel zu einem neuen Generalunternehmer hätte die Kosten laut Verteidigungsministerium auf über 18 Milliarden Euro erhöht. Außerdem hätte der Bund bei einem Generalunternehmerwechsel vertraglich auf mögliche Schadenersatzansprüche gegenüber dem bisherigen Auftragnehmer verzichten müssen.
Das Ministerium verwies zudem auf die bereits im März getroffene Entscheidung, nun acht Fregatten des Typs MEKO A-200 DEU – primär für die seegestützte U-Boot-Jagd bestimmt – zu beschaffen. Dies sei innerhalb der NATO von höchster Relevanz und nationaler Schwerpunkt Deutschlands. Zunächst hatte der „Spiegel“ darüber berichtet.
Ein Inspekteur der Marine bestätigte, dass die MEKO A-200 DEU-Fregatten den Anforderungen der Deutschen Marine zur U-Boot-Jagd gerecht werden und die NATO-Verpflichtungen erfüllen können.
Der Beschaffungspreis für die ersten vier Fregatten würde vorbehaltlich der Billigung des Haushaltsausschusses rund 6,3 Milliarden Euro betragen, mit einer Option für vier weitere Schiffe bis Ende 2026 für rund 5,3 Milliarden Euro.

Für MEKO-Fregatten von TKMS

MEKO-200-Fregatten vom deutschen Hersteller TKMS sind mit 4.200 Tonnen Verdrängung und gut 120 Metern Länge deutlich kleiner als die F126. Die F126 sollten 166 Meter lang werden, mit 10.500 Tonnen Verdrängung.
MEKO-Fregatten sind erprobt und vielseitig gegen U-Boote und bei Küsteneinsätzen nutzbar. Der Wartungsaufwand ist gering, die Waffentechnik bewährt – und sie sind schnell verfügbar.(dts/afp/dpa/red)
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Pistorius beendet Fregatten-Projekt F126 und setzt auf MEKO-Schiffe

Das Bundesverteidigungsministerium hat das Fregattenprojekt F126 offiziell für beendet erklärt. Grund dafür seien erhebliche Verzögerungen, absehbare Kostensteigerungen und Risiken, die mit einem Generalunternehmerwechsel verbunden gewesen wären, teilte das Ministerium mit. Stattdessen wird der Kauf von acht MEKO-Fregatten angestrebt, die primär für die U-Boot-Jagd vorgesehen sind.
Das zunächst als Generalunternehmer beauftragte niederländische Unternehmen Damen Schelde Naval Shipbuilding (DSNS) habe zeitliche und finanzielle Rahmenbedingungen nicht einhalten können, so das Verteidigungsministerium.
Die erste Fregatte mit einer sogenannten Anfangsbefähigung hätte Mitte 2028 geliefert werden sollen. Die folgenden Schiffe bis 2033. Das Ministerium hatte einen Generalunternehmerwechsel geprüft, sich nun aber dagegen entschieden.

Kosten stiegen auf bisher rund 2,3 Milliarden Euro

Die geplanten Kosten für sechs Fregatten des Typs F126 sollten sich auf rund zehn Milliarden Euro belaufen.  Inzwischen sind Kosten von rund 2,3 Milliarden Euro entstanden.
Ein Wechsel zu einem neuen Generalunternehmer hätte die Kosten laut Verteidigungsministerium auf über 18 Milliarden Euro erhöht. Außerdem hätte der Bund bei einem Generalunternehmerwechsel vertraglich auf mögliche Schadenersatzansprüche gegenüber dem bisherigen Auftragnehmer verzichten müssen.
Das Ministerium verwies zudem auf die bereits im März getroffene Entscheidung, nun acht Fregatten des Typs MEKO A-200 DEU – primär für die seegestützte U-Boot-Jagd bestimmt – zu beschaffen. Dies sei innerhalb der NATO von höchster Relevanz und nationaler Schwerpunkt Deutschlands. Zunächst hatte der „Spiegel“ darüber berichtet.
Ein Inspekteur der Marine bestätigte, dass die MEKO A-200 DEU-Fregatten den Anforderungen der Deutschen Marine zur U-Boot-Jagd gerecht werden und die NATO-Verpflichtungen erfüllen können.
Der Beschaffungspreis für die ersten vier Fregatten würde vorbehaltlich der Billigung des Haushaltsausschusses rund 6,3 Milliarden Euro betragen, mit einer Option für vier weitere Schiffe bis Ende 2026 für rund 5,3 Milliarden Euro.

Für MEKO-Fregatten von TKMS

MEKO-200-Fregatten vom deutschen Hersteller TKMS sind mit 4.200 Tonnen Verdrängung und gut 120 Metern Länge deutlich kleiner als die F126. Die F126 sollten 166 Meter lang werden, mit 10.500 Tonnen Verdrängung.
MEKO-Fregatten sind erprobt und vielseitig gegen U-Boote und bei Küsteneinsätzen nutzbar. Der Wartungsaufwand ist gering, die Waffentechnik bewährt – und sie sind schnell verfügbar.(dts/afp/dpa/red)
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deutschland

Bundestag debattiert über Pantisano-Aussagen und Linken-Parteitag – Liveübertragung ab 15.55 Uhr


In Kürze

  • Aktuelle Stunde im Bundestag am 24. Juni
  • Streit um Aussagen von Luigi Pantisano zur CDU
  • Debatte über politische Verantwortung und Einordnung

 
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags befassen sich am Mittwoch, dem 24. Juni, in einer Aktuellen Stunde mit dem Bundesparteitag der Linken. Die Aussprache steht unter dem Titel „Inakzeptable Äußerungen des Co-Vorsitzenden Luigi Pantisano und antisemitische Tendenzen auf dem Bundesparteitag der Partei Die Linke“ und wurde auf Verlangen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD angesetzt. Für die Debatte ist eine Stunde ab 15:55 vorgesehen.
Hintergrund sind Äußerungen des neu gewählten Co-Vorsitzenden der Linken, Pantisano, die nach seiner Wahl am Sonntag, dem 21. Juni, in Potsdam in einem Interview gefallen waren. Dabei hatte er der CDU vorgeworfen, eine „faschistische Politik“ zu verfolgen, und zudem einen Zusammenhang zwischen CDU, AfD und extremistischen Positionen hergestellt. Die Aussagen lösten parteiübergreifend deutliche Kritik aus und wurden auch innerhalb der politischen Debatte als eskalierend bewertet.

Entschuldigung und Reaktionen

Im weiteren Verlauf nahm Pantisano seine Äußerungen teilweise zurück und entschuldigte sich. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärte er, seine Aussage, es gebe keinen Unterschied zwischen der Politik der CDU und der AfD, sei „verkürzt und in dieser Form falsch“ gewesen. Er bat insbesondere bei jenen in der CDU um Entschuldigung, die sich klar für eine Abgrenzung zur AfD aussprechen. Zugleich betonte er, dass seine grundsätzliche Kritik am politischen Kurs der Union bestehen bleibe und äußerte weiterhin Sorgen über ein mögliches politisches Zusammenrücken von CDU und AfD.
Die Entschuldigung stieß jedoch auf scharfe Ablehnung in Teilen der Union. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann wies die Einordnung als „verkürzt“ zurück und bezeichnete diese Darstellung als unglaubwürdig. Die Aussage Pantisanos sei eindeutig gewesen, eine Relativierung im Nachhinein werde als Versuch gewertet, sich aus der Verantwortung zu ziehen. Linnemann kritisierte zudem den Bundesparteitag der Linken insgesamt und warf der Partei eine problematische politische Entwicklung sowie eine Verwischung demokratischer Grenzen vor.

CDU lehnt Zusammenarbeit ab

In der politischen Bewertung der Union wird der Vorfall auch in einen größeren Kontext gestellt. Mehrere Vertreter der CDU sehen sich durch die Vorgänge in ihrer Kritik an der Linkspartei bestätigt und bekräftigen die Ablehnung jeglicher Zusammenarbeit. Pantisano selbst sieht sich wiederum mit dem Vorwurf konfrontiert, durch seine Wortwahl politische Konflikte weiter zugespitzt zu haben, während er zugleich auf eine notwendige Differenzierung zwischen demokratischen Parteien und extremistischen Kräften verweist.
Die Aktuelle Stunde im Bundestag soll diese unterschiedlichen Positionen aufgreifen und die politischen wie gesellschaftlichen Implikationen der Debatte um die Aussagen Pantisanos und den Verlauf des Parteitags der Linken erörtern. (dpa/afp/red)
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gesellschaft

Wetteraussichten: Warm, heiß, Gewitter

Auch am Mittwoch gelten in fast ganz Deutschland wieder amtliche Hitzewarnungen. Aus Richtung Süden ströme unter hohem Luftdruck weiterhin „zunehmend heiße bis sehr heiße Luft“ ein, teilte der Deutsche Wetterdienst in Offenbach mit. Dies sorge im Südwesten und Westen für „sehr hohe Wärmebelastung“, die sich allmählich weiter nach Norden ausbreite.
Warnungen gelten laut DWD zunächst in praktisch allen Regionen außer in einigen Teilen von Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg.
Erwartet wurden demnach im Tagesverlauf bei zumeist sonnigen und trockenen Wetter Höchstwerte zwischen 27 und 34 Grad im Norden und 32 bis 39 Grad im Rest des Landes. Im südlichen Bergland drohten vereinzelt Gewitter.

Eine laue Tropennacht

Den Meterologen zufolge erlebten viele Gegenden zudem eine sogenannte Tropennacht, in denen die Temperaturen nicht unter 20 Grad fallen. Die Temperaturen sollen in den folgenden Tagen demnach weiter ansteigen, da die nach Mitteleuropa einströmende Luft noch einmal wärmer wird.
Im Westen und Südwesten werden ab Donnerstag und Freitag lokal bis zu 41 Grad erwartet. Am Samstag sind allgemein Temperaturen von 35 bis 41 vorhergesagt, mit Ausnahme des äußerten Nordens.
Damit könnte auch der bisherige Juni-Temperaturrekord übertroffen werden. Ab Samstag drohen darüber hinaus kräftige Gewitter mit Unwetterpotenzial.
Die Hitzewelle hat schon seit Tagen weite Teile des westlichen Europas im Griff und sorgt für Hitzewarnungen und Temperaturrekorde. Betroffen sind unter anderem auch Frankreich, Italien, Spanien, Großbritannien und Belgien. (afp/red)
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deutschland gesellschaft

Prozess um getöteten Zugbegleiter gestartet

Er soll einen Zugbegleiter bei einer Fahrscheinkontrolle in Rheinland-Pfalz mehrfach so heftig mit beiden Fäusten gegen den Kopf geschlagen haben, dass dieser später starb. Vor dem Landgericht Zweibrücken hat der Prozess gegen einen 26-jährigen Angeklagten begonnen. Der Vorwurf: Körperverletzung mit Todesfolge.
Zum Prozessauftakt sind viele Angehörige des getöteten Serkan Çalar gekommen, darunter sein Vater, seine vier Brüder, Cousins, Tanten und Onkel. Es sei sehr wichtig, Serkan ein Gesicht zu geben, sagt Eray Çalar, einer der Brüder.
Die Familie will dem Getöteten ein Gesicht geben.

Die Familie will dem Getöteten ein Gesicht geben.

Foto: Boris Roessler/dpa

Sie hielten Leinwände mit Fotos des Opfers in den Händen. „Wir wollen zeigen, dass Serkan Çalar hier ist, dass er mit uns gekommen ist. Seine Seele ist hier“, sagt Bruder Ismail. In den Prozess gehe man mit gemischten Gefühlen; den mutmaßlichen Täter sehe man zum ersten Mal.

Zugbegleiter starb an Hirnblutung

Die Tat geschah Anfang Februar in einem Regionalexpress, der von Landstuhl in der Westpfalz nach Homburg im Saarland unterwegs war. Der 36 Jahre alte Schaffner hatte den Angeklagten aufgefordert, sein Ticket zu zeigen. Er hatte aber keinen Fahrschein und wollte sich nicht ausweisen.
Daraufhin wurde er aufgefordert, den Zug zu verlassen. Das habe den Mann so verärgert, dass er gewalttätig wurde, heißt es in der Anklage.
Der Grieche habe dem Zugbegleiter mehrere kräftige Faustschläge gegen den Kopf und die Schläfen versetzt: Daraufhin kippte der Schaffner bewusstlos um. Zwei Tage später starb das Opfer im Krankenhaus – an einer Hirnblutung.

Anklage lautete zunächst auf Mord

Während die Staatsanwaltschaft den 26-Jährigen wegen Mordes angeklagt hatte, wertet das Landgericht die Tat als Körperverletzung mit Todesfolge. Es gebe derzeit keine Gründe für einen Tötungsvorsatz, hieß es vom Gericht.
Der Angeklagte hat „das objektive Tatgeschehen“ laut Staatsanwaltschaft bereits eingeräumt, einen Tötungsvorsatz aber bestritten. Zum Teil könne er sich nicht mehr erinnern, hieß es.
Zum Prozessauftakt ist der Zuschauerandrang groß. Auch Mitarbeiter der Bahn sind gekommen. Çalar war der älteste von fünf Brüdern und alleinerziehender Vater von zwei Söhnen. „Es ist heute ein schwerer Tag“, sagte ein Cousin des Opfers aus Ludwigshafen.
Insgesamt sind am Landgericht derzeit acht Verhandlungstage geplant. Mit einem Urteil wäre dann am 9. Juli zu rechnen. (dpa/red)
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wirtschaft

Panzerbauer KNDS kündigt Börsengang an

KNDS hat wie geplant seinen Börsengang angekündigt. Vorausgegangen ist die Einigung Deutschlands und Frankreichs auf einen Einstieg des Bundes bei dem Panzerbauer.
Vorgesehen sei die Notierung der Aktien an den Börsen in Paris und Frankfurt am Main. Das teilte das deutsch-französische Unternehmen in Amsterdam mit. Demnach sollen etwa 20 Prozent der Anteile an die Börse gebracht werden.
Zur Stärkung der Verteidigungsindustrie soll in der EU Bürokratie abgebaut werden (Archivbild).

In einem KNDS-Werk (Archivbild).

Foto: Sven Hoppe/dpa

Deutschland und Frankreich hatten am 22. Juni die Einigung auf eine Beteiligung des Bundes mit rund 40 Prozent an dem Rüstungsunternehmen verkündet, das unter anderem den Kampfpanzer Leopard 2 baut.
Die deutsche Beteiligung muss noch vom Haushaltsausschuss des Bundestages abgesegnet werden, der dazu am Freitag zu einer Sondersitzung zusammenkommt.
KNDS ist aus der Fusion von Krauss-Maffei Wegmann und dem französischen Unternehmen Nexter hervorgegangen. Aktuell halten der französische Staat und die deutsche Eigentümerfamilie Wegmann jeweils 50 Prozent an KNDS.
Die Wegmann-Familie will ihre Anteile allerdings verkaufen, dazu soll das Unternehmen an die Börse. Ein genauer Termin dafür ist derzeit noch offen, in einer geheimen Vorlage des Bundesverteidigungsministerium ist von Anfang Juli die Rede. (afp/red)