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Tesla beschleunigt Werksausbau – eine Million Autos als Ziel

Der US-Elektroautobauer Tesla will mit den Ausbauplänen in seinem deutschen Werk in Grünheide Tempo machen.
Geplant ist eine neue Produktionshalle. Für Ende des Jahres sei angestrebt, dass die zweite Teilgenehmigung zum Ausbau eingereicht werde, sagte eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur.
Das Unternehmen sei in internen Vorbereitungen dafür. Wie groß die Halle werden soll, ist bisher unklar. Zunächst hatten der RBB und die „Märkische Oderzeitung“ berichtet.
Auf dem Gelände der einzigen E-Auto-Fabrik von Elon Musk in Europa will Tesla die Produktion nach den bisherigen Plänen von geplanten 500.000 Autos im Jahr – die noch nicht erreicht sind – auf eine Million im Jahr verdoppeln.
Die Speicherkapazität der Herstellung von Batteriezellen soll ebenfalls deutlich steigen: nach den früheren Plänen auf künftig 100 Gigawattstunden pro Jahr. Weiterer Wald muss dafür nicht gerodet werden.

Rund 3.500 Beschäftigte zusätzlich

Tesla hatte die Ausbaupläne auch während eines Absatzeinbruchs nicht aufgegeben, aber zunächst auf Eis gelegt und von einer besseren Marktlage abhängig gemacht.
Inzwischen zieht die Nachfrage wieder an, und Tesla stellt gegen den Trend Beschäftigte ein. Die Fabrik bei Berlin, die im März 2022 öffnete, hat nach Angaben von Tesla derzeit 12.600 Beschäftigte. Zwischenzeitlich war die Zahl unter 11.000 Mitarbeiter gesunken.
Das Unternehmen will die Produktion in zwei Schritten auf dann 7.500 Fahrzeuge pro Woche steigern. Das entspricht rund 375.000 Fahrzeugen im Jahr.
Dafür sollen 2.000 Mitarbeiter neu eingestellt werden. Außerdem sind mehr als 1.500 neue Beschäftigte für den Ausbau der Batteriezellfertigung in Grünheide vorgesehen. In den vergangenen Monaten seien bereits 2.000 Mitarbeiter zusätzlich eingestellt worden, sagte eine Sprecherin.

Erste Genehmigung für Ausbau vor zwei Jahren

Bereits vor zwei Jahren hatte Tesla vom Land Brandenburg grünes Licht für einen ersten Schritt zum Ausbau des Werkes erhalten. Das Landesumweltamt erteilte damals eine erste umweltrechtliche Genehmigung für Änderungen und die Optimierung schon errichteter Gebäude und Anlagen.
In der zweiten Stufe geht es nach Angaben des Unternehmens um den Bau der neuen Werkhalle und um Logistikflächen, in einer dritten Stufe um die Einbringung von Maschinen. Umweltschützer und Anwohner haben Bedenken gegen die Fabrik und gegen einen Ausbau, weil sie teils im Wasserschutzgebiet liegt. (dpa/red)
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Verhärtete Fronten: Merz beharrt auf schlankem EU-Haushalt

Im Streit um den künftigen billionenschweren EU-Haushalt für die Jahre von 2028 bis 2034 ist kein Kompromiss in Sicht.
Bei einem EU-Gipfel in Brüssel beharrten Bundeskanzler Friedrich Merz und Spitzen anderer wohlhabender Länder am Donnerstag auf Forderungen nach deutlichen Kürzungen am derzeit auf dem Tisch liegenden Budgetentwurf.
Eine große Gruppe anderer Länder forderte hingegen keine weiteren Einschnitte. Zu ihr gehören vor allem diejenigen Länder, die aus dem EU-Haushalt viel Geld für strukturschwache Regionen bekommen und weniger Geld einzahlen, als sie herausbekommen.
Kanzler Merz sprach in Brüssel von „sehr, sehr schwierigen Verhandlungen“ und machte deutlich, dass er keine schnelle Einigung erwartet.
Der geschäftsführende schwedische Ministerpräsident Ulf Kristersson sagte, der derzeit vorliegende Vorschlag stelle aus seiner Sicht „nicht einmal eine Grundlage für die Verhandlungen“ dar.
Wie Deutschland, die Niederlande, Österreich und Finnland gehört auch Schweden zu den Ländern, die in der Regel deutlich mehr Geld in den EU-Haushalt einbezahlen, als sie wieder herausbekommen.
Der derzeit auf dem Tisch liegende Vorschlag sieht vor, den nächsten Etat gegenüber einem ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission um rund 159 Milliarden Euro auf insgesamt rund 1,826 Billionen Euro für den Siebenjahreszeitraum zu kürzen.

Druck von innen

Für Merz und andere Staats- und Regierungschefs von Nettozahlerstaaten hat der Streit auch eine innenpolitische Dimension.
Deutlich steigende Beiträge könnten sie politisch angreifbar machen – vor allem, weil in allen Ländern gleichzeitig über Einsparungen und hohe Belastungen der nationalen Haushalte diskutiert wird.
So hat die AfD in Deutschland den ursprünglichen Zwei-Billionen-Euro-Vorschlag der Kommission bereits scharf attackiert und eine Verkleinerung des EU-Haushalts gefordert.
Für Merz wächst damit der Druck, einen Brüsseler Kompromiss zu finden, den er zu Hause als Begrenzung der deutschen Belastungen verkaufen kann. Deutschland finanziert als größte Volkswirtschaft bereits heute mehr als ein Fünftel der nationalen Beiträge zum EU-Haushalt.

Merz stellt Bedingungen

Merz sagte, der gegenwärtige Vorschlag liege 50 Prozent über dem, was man im laufenden mittelfristigen Finanzrahmen finanziere. Es könne sich kein Mitgliedsland in der Europäischen Union leisten, in diesem Umfang Beiträge in die Europäische Union zu zahlen.
Merz knüpfte mögliche deutsche Zugeständnisse in den Verhandlungen zudem an weitere Maßnahmen zur Deregulierung. „Wenn wir es nicht schaffen, die überbordende Bürokratie in Europa deutlich zurückzunehmen, dann macht es auch relativ wenig Sinn, über Geld zu reden“, sagte er.
Mit Blick auf Schwerpunktsetzung bei den künftigen EU-Ausgaben betonte Merz, dass für ihn vor allem die Wettbewerbsfähigkeit und Verteidigung wichtig seien. Für die Agrarpolitik und die sogenannte Kohäsionspolitik sehe er hingegen keinen zusätzlichen Mittelbedarf.

Letzte Schlussrunde dauerte 91 Stunden

Als Ziel gilt eigentlich, bis Jahresende einen Kompromiss zu finden. Dies soll es unter anderem verhindern, dass im nächsten Jahr anstehende Wahlen in Ländern wie Frankreich und Polen eine Einigung oder die rechtliche Umsetzung verzögern.
Mehrere Staats- und Regierungschefs machten beim Gipfel nun allerdings deutlich, dass sie sich lieber länger Zeit nehmen wollen, als einen für sie schlechten Deal zu akzeptieren.
Merz sagte, man liege zweieinhalb Monate vor dem Ende des Jahres sehr weit auseinander. Das heiße nicht, dass man nicht bei weiteren geplanten Zusammenkünften zu Lösungen kommen könne. Für das Gipfeltreffen im Dezember aber sollte man „ein paar Oberhemden mehr einpacken als üblicherweise“, sagte Merz.
Damit meint er, dass der üblicherweise ein oder zwei Tage dauernde Dezember-Gipfel sich über mehrere Tage strecken könnte. 2020 dauerte die entscheidende Verhandlungsrunde für den Haushalt 2021 bis 2027 fast vier volle Tage – gut 91 Stunden.

Ukraine braucht mehr Geld

Weiteres Topthema bei dem zweitägigen EU-Gipfel soll am Freitag die weitere Unterstützung der Ukraine sein. Zu den Beratungen wird als Gast auch der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj erwartet.
Merz warb zum Auftakt des EU-Gipfels für eine weitere Aufstockung der Mittel für die Ukraine. „Ich habe heute Morgen in verschiedenen kleineren Treffen dafür plädiert, dass wir alles tun, um der Ukraine auch über den Winter zu helfen, auch im nächsten Jahr zu helfen“, sagte der CDU-Vorsitzende. „Wir werden hier auch noch einmal die Mittel aufstocken müssen, um der Ukraine wirklich dauerhaft zu helfen.“ Konkreter wurde er nicht.
Der ukrainische Finanzminister Serhij Martschenko hatte im September bei einem Besuch in Brüssel erklärt, dass im regulären Haushalt seines Landes für nächstes Jahr 32,6 Milliarden US-Dollar (29,1 Milliarden Euro) fehlten. Die Lücke für die Verteidigungsausgaben bezifferte er auf 45 Milliarden US-Dollar (40,1 Milliarden Euro). Für das laufende Jahr ist die Finanzierung der Ukraine gesichert.
Zur aktuellen Lage der Ukraine sagte Merz, man sehe eine immer rücksichtsloser werdende Angriffswelle aus Russland gegen die Ukraine. Man verteidige nicht nur die territoriale Integrität der Ukraine, sondern die politische Ordnung Europas. (dpa/red)
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Böhmermann-Video: Berufsverband äußert „scharfen Protest“


In Kürze:

  • Ein Bundesverband für Güterkraftverkehr kritisiert ein umstrittenes Video mit Jan Böhmermann, in dem er auf einer Simson von einem Lkw überfahren wird.
  • Laut dem Bundesverband Logistik & Verkehr würden damit Lkw-Fahrer als „gewissenlose Gewalttäter“ dargestellt.
  • Der AfD-Politiker Ulrich Siegmund äußerte sich zu dem Video.

 
Seit mehreren Tagen kursiert in den sozialen Medien ein umstrittener Videoclip mit dem ZDF-Satiriker Jan Böhmermann. Darin fährt er lächelnd auf einer Simson Schwalbe in ländlicher Umgebung und wird kurz darauf hin mehrfach von einem Lkw überfahren.
Es handelt sich um die Eingangsszene der Sendung „ZDF Magazin Royale“ vom 2. Oktober 2026 mit dem Titel „Wie die Kirche im Osten die AfD bekämpft“. Die Szene scheint eine Anspielung auf den AfD-Politiker Ulrich Siegmund zu sein, der bei seinem Wahlkampf zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt häufig mit genau einem solchen Gefährt und einem weißem Helm unterwegs war.

Ulrich Siegmund, Spitzenkandidat der AfD, nimmt am 26. Juli 2026 in Weißenfels an einem von der AfD organisierten Simson-Ausfahrt vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt teil.

Foto: Jens Schlueter/Getty Images

Verband: „Menschenverachtende Instrumentalisierung unseres Berufs“

Eine Anfrage der „Deutschen Presse-Agentur“ an das ZDF brachte laut „Tagesspiegel“ zutage, dass beim öffentlich-rechtlichen Fernsehsender Programmbeschwerden „im unteren dreistelligen Bereich“ eingegangen seien. Es werde geprüft, ob ein sogenanntes Mehrfachbeschwerdeverfahren eingeleitet werde.
Auch der Bundesverband Logistik & Verkehr (BLV-pro) protestiert gegen die Darstellung. Dieser teilte am Mittwochvormittag, 14. Oktober, auf Facebook mit:
„Als Berufsverband BLV-pro verurteilen wir das Video von Jan Böhmermann aufs Schärfste.“

Laut dem Verband, der kleine und mittelständische Unternehmen sowie Berufskraftfahrer im gewerblichen Güterkraftverkehr vertritt, erwecke diese Darstellung „den erschreckenden Eindruck“, dass Siegmund „der Tod gewünscht oder zumindest billigend in Kauf genommen“ werde.

Doch vor allem sieht der Verein in der Szene eine Verunglimpfung seiner Berufsgruppe. „Das ist keine mutige Satire, sondern eine menschenverachtende Instrumentalisierung unseres Berufs“, beanstandete er weiter. „Hunderttausende Lkw-Fahrerinnen und Lkw-Fahrer leisten täglich unverzichtbare Arbeit. Sie verdienen Respekt – keine pauschale Darstellung als gewissenlose Gewalttäter.“

Zudem bezeichnete der Verband das Video als „pietätlos und geschmacklos“, da kürzlich vier junge Menschen auf Simson-Mopeds nahe dem brandenburgischen Biesenthal im Landkreis Barnim ums Leben kamen. Das Unglück ereignete sich allerdings am 7. Oktober ereignete, also fünf Tage nach der Ausstrahlung im ZDF.

Der Verband prüft nun, rechtliche Schritte einzuleiten und Anzeige zu erstatten. „Wir fordern eine öffentliche Erklärung, eine klare Distanzierung von dieser Darstellung und Respekt gegenüber allen Lkw-Fahrerinnen und Lkw-Fahrern.“

Siegmund: „Zwangsfinanzierte Gewaltphantasien“

Siegmund wurde nach Anfrage von „Compact“ zu dem Video befragt. Er sagte: „Zwangsfinanzierte Gewaltphantasien sind jetzt in meinen Augen doch noch mal ein neuer Tiefpunkt. […] Ein weiterer Grund für mich natürlich, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der jetzigen Form zwangsfinanziert abzuschaffen.“
„Als Mensch“ nehme er es „sportlich“. Es sei eine „hilflose Art und Weise“, wie manche mit politischen Mitbewerbern umgingen. Zudem kritisierte der AfD-Spitzenkandidat den „fehlenden Aufschrei von Teilen der Medienlandschaft“.

Erklärung vom ZDF

Das ZDF sehe bei sich jedoch keinen Fehltritt. Laut „t-online“ teilte eine Sendersprecherin mit, dass das „ZDF Magazin Royale“ satirisch aktuelle Themen behandle. Teil davon sei es auch, „ironische Mehrdeutigkeit als Stilmittel zu nutzen, um Pointen zu erzeugen“.
Das ZDF habe zudem betont, dass die „politisierte Marke Simson“ nicht nur in dieser Eingangsszene vorgekommen sei. Sie sei in dieser Sendung immer wieder erschienen.
Auf bestimmte Personen sei kein Bezug genommen worden, so der Mainzer Sender. Allerdings kommt Siegmund in der Böhmermann-Sendung mehrfach vor, auch wird er auf einer Simson dargestellt.
Zu dem Video äußerte sich auch der FDP-Generalsekretär Martin Hagen. Auf 𝕏 schrieb er am Dienstag: „Moralisch völlig enthemmt. Man stelle sich mal umgekehrt vor: Ein rechter TV-Clown belustigt sein Publikum mit Mordfantasien gegen einen linken Politiker. Wie lange würde der ÖRR den wohl durchfüttern? Man muss keine Sympathien für die AfD haben (ich habe Null), um das abzulehnen!“

Medienkritiker: Es widerspricht dem Programmauftrag des ZDF

Einen Tag zuvor teilte auch der Journalist und Medienkritiker Peter Welchering seine Einschätzung zu dem Clip. Dabei betonte er, dass er „ein neutrales Standbild des Einspielers“ wiedergebe, da er seiner Aussage nach nicht die „vom ZDF veröffentlichte Gewaltphantasie“ verbreiten wolle.
Das ehemalige Mitglied des Deutschen Presserats und der frühere langjährige freier Mitarbeiter beim ZDF führte folgende vier Punkte auf:
„ 1. Der Beitrag stellt das mehrfache Überrollen eines Moped-Fahrers durch einen Lkw dar, inklusive Zurücksetzen des LKW.
2. Das Senden einer solchen Gewaltphantasie widerspricht dem Programmauftrag des ZDF und den entsprechenden Staat[s]verträgen.
3. Der Beitrag ist weder als satirischer Beitrag noch als journalistischer Beitrag einzuordnen, denn die zur Anschauung gebrachte Gewaltphantasie verstößt gegen sämtliche satirischen und journalistischen Standards.
4. Die hier gezeigte Gewaltphantasie hat auch nichts mit einer zugespitzten Darstellung zu tun. Es handelt sich schlicht um die Visualisierung einer Gewaltphantasie.“
Welchering forderte das ZDF auf, „den Beitrag aus der Mediathek [zu] entfernen und die verantwortlichen Mitarbeiter des Senders zur Rechenschaft [zu] ziehen“. Seiner Aussage nach hätte ein solcher Beitrag niemals abgenommen werden dürfen.
Es ist nicht der erste umstrittene Beitrag, für dem Böhmermann Kritik einstecken muss. Die ÄraBöhmermann – zumindest in Form des „ZDF Magazin Royale“ – steht kurz vor dem Aus. Die Sendung endet im kommenden Dezember nach 187 Ausgaben.
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Branche kritisiert Zuckergetränkesteuer als „neues Monster“


In Kürze:

  • Die Lebensmittel- und Getränkeindustrie lehnt die geplante Zuckergetränkesteuer grundsätzlich ab und bezweifelt ihre gesundheitspolitische Wirkung.
  • Verbände warnen vor höheren Verbraucherpreisen, zusätzlichen Verwaltungskosten und neuen Stellen beim Zoll.
  • Nach dem Kabinettsbeschluss vom 14. Oktober hofft die Branche auf Änderungen im parlamentarischen Verfahren, darunter längere Übergangsfristen.

 
In der Lebensmittelbranche gibt es erhebliche Kritik am Beschluss des Bundeskabinetts zur sogenannten Zuckersteuer. Am Mittwoch, 14. Oktober, hatte die Bundesregierung eine Einigung auf eine sogenannte Formulierungshilfe für Koalitionsfraktionen zur Einführung einer Zuckergetränkesteuer beschlossen. Ein fertiger Gesetzentwurf steht damit noch nicht. Allerdings haben Union und SPD in ihrem Beschluss wesentliche Eckpunkte zu ihrem Vorhaben beschlossen und einige offene Fragen beantwortet.

Bundeskabinett sieht Zuckergetränkesteuer als gesundheitspolitischen Meilenstein

Die Bundesregierung folgt mit ihrem Beschluss einer Empfehlung der FinanzKommission Gesundheit. Die geplante Zuckergetränkesteuer soll „insbesondere dem Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, aber auch Erwachsenen“ dienen, so der Bund. Zugleich hofft der Bund auf Einnahmen von 690 Millionen Euro im Jahr 2027 und 925 Millionen Euro im Jahr 2028.
Die Steuer soll ab Juli 2027 wirken, heißt es weiter. Sie ist als Anreiz für Hersteller solcher Getränke gedacht, ihre Rezepturen hin zu einem geringeren Zuckergehalt zu verändern. Einen solchen Effekt sollen ähnliche Regelungen bereits in anderen Ländern bewirkt haben. Die Bundesregierung will einen insgesamt geringeren Zuckerkonsum erreichen. So soll langfristig der Aufwand zur Behandlung typischer Krankheitsbilder sinken, die mit erhöhtem Zuckerverbrauch einhergehen.
In seiner Erklärung bezeichnet das Bundeskabinett die neue Belastung als Steuer – spricht aber davon, dass die Einnahmen einem bestimmten Zweck dienen sollen. So sollen diese es ermöglichen, den Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds zu reduzieren, mit dessen Hilfe die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung stabil gehalten werden sollen.

Erträge sollen zweckgebunden sein – geplant ist eine Steuer statt einer Abgabe

Eine zweckgebundene Zahlungspflicht dieser Art ließe sich auch als Abgabe ausgestalten. Die Bundesregierung hat sich dennoch für eine Steuer entschieden. Die Steuer fließt nicht direkt in den angegebenen Zweck, sondern erst in den allgemeinen Haushalt.
Die geplante Zuckergetränkesteuer soll als Verbrauchssteuer so angelegt sein, dass die steuerliche Belastung auf die Endkunden übertragen wird. Die Bundesregierung geht davon aus, dass Hersteller und Händler sie an die Endkunden weiterreichen. Für betroffene Getränke rechnet sie mit einer Preissteigerung für den Endverbraucher im zweistelligen Cent-Bereich.
Mittlerweile sind offenbar nur noch zwei statt drei Stufen bei der Steuer vorgesehen. Ab einem Zuckergehalt von fünf Gramm je 100 Milliliter soll diese 26 Cent je Liter betragen, 32 Cent sollen ab acht Gramm fällig werden. Gleichzeitig grenzt das Bundeskabinett die Reichweite der Steuer ein. Die Zuckergetränkesteuer soll für Limonaden, Eistees, Energydrinks und Fruchtnektare greifen. Zuckerhaltiger Sirup und entsprechende Konzentrate werden ebenfalls erfasst.

Keine Ausweitung auf Zero-Getränke, Milchgetränke oder Fruchtsäfte

Nicht betroffen sein werden alkoholhaltige Getränke, weil es für diese andere Formen der Besteuerung gibt. Alkoholfreie Alternativen und Mischgetränke sowie Milch-, Hafer- und Reisdrinks, Frucht- und Gemüsesäfte oder ungesüßte Schorlen sollen demnach ebenfalls nicht der Zuckergetränkesteuer unterliegen. Sogenannte Zero-Getränke und mit Süßstoff hergestellte Getränke seien ebenfalls nicht betroffen.
Damit wurden einige Fragen geklärt, die im bisherigen Gesetzgebungsprozess offengeblieben waren. Im Laufe des Gesetzgebungsprozesses sind noch einige Änderungen möglich.
So gibt es Kritik aus den Ländern wie von Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, der einen Stopp des Vorhabens fordert. Er spricht auf Facebook davon, dass die Zuckersteuer die Entlastung durch die Senkung der Gastrosteuer beseitigen werde.
Aber auch CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann fordert eine Verschiebung des Inkrafttretens auf den 1. Januar 2028. Dies soll den Herstellern mehr Zeit zur Anpassung ihrer Rezepturen einräumen.
Die Lebensmittel- und Getränkeindustrie reagiert überwiegend ablehnend auf den Kabinettsbeschluss. Zwar seien mit der nun vorgesehenen Ausgestaltung einige offene Fragen geklärt. Die grundsätzliche Kritik an der Zuckergetränkesteuer bleibt jedoch bestehen.
Die Verbände bezweifeln insbesondere, dass die Steuer die angestrebte gesundheitspolitische Wirkung erzielen wird. Zugleich warnen sie vor höheren Verbraucherpreisen, zusätzlicher Bürokratie und erheblichen Umstellungskosten für die Unternehmen.

Zuckergetränkesteuer stößt bei Branchenverbänden auf Kritik

Der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE), Christoph Minhoff, sieht eine erhebliche Belastung auf die Verbraucher zukommen.
Zudem werde die Zuckergetränkesteuer neue bürokratische Anforderungen schaffen und ihr gesundheitspolitisches Ziel verfehlen. Die BVE sieht vor allem haushaltspolitische Erwägungen hinter dem Vorhaben.
Auch die Wirtschaftliche Vereinigung Zucker (WVZ) kritisiert den Beschluss. Hauptgeschäftsführer Günter Tissen sieht darin einen Widerspruch zu zentralen Versprechen des Koalitionsvertrages.
Union und SPD hätten versprochen, Bürokratie abzubauen, Verbraucher zu entlasten und das Wirtschaftswachstum zu stärken. Stattdessen setzten sie nun auf zusätzliche Belastungen, staatliche Eingriffe und Bevormundung.
Der Deutsche Brauer-Bund verweist auf die Bedeutung von Erfrischungsgetränken für viele Brauereien. Für diese seien sie zu einem wichtigen zweiten Standbein geworden. „Die geplante Zuckersteuer wäre eine massive Belastung für Verbraucher wie für Betriebe. Statt endlich Bürokratie abzubauen, wird hier ein neues Monster geschaffen“, erklärte der Verband.
Der Brauer-Bund hofft nun auf Änderungen im parlamentarischen Verfahren. Neben der Belastung für Verbraucher und Betriebe kritisiert er insbesondere den zusätzlichen Verwaltungsaufwand – und Personalkosten für mehrere Hundert zusätzliche Beamtenstellen beim Zoll.

Verbände warnen vor Preissteigerungen und Zeitdruck

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) hatte jüngst eine Schätzung präsentiert. Dieser zufolge erfordere die Zuckersteuer 200 zusätzliche Stellen beim Zoll, 23 beim ITZBund und 3,75 im Ministerium. Die damit verbundenen Personalkosten würden sich auf etwa 28 Millionen Euro pro Jahr belaufen.
Auch der Lebensmittelverband, die Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke, der Verband Deutscher Mineralbrunnen sowie Vertreter der Fruchtsaftindustrie und der privaten Brauereien lehnen die Steuer grundsätzlich ab. Sie bezweifeln, dass eine zusätzliche Steuer den Zuckerkonsum wirksam senken wird. Zugleich verweisen sie darauf, dass die Branche den Zuckergehalt relevanter Erfrischungsgetränke seit 2018 bereits um rund 15 Prozent reduziert habe.
Berechnungen der Branche zum ursprünglichen Entwurf des Finanzministeriums, der eine höchste Steuerstufe von 38 Cent je Liter vorsah, gingen von Mehrkosten von 68 Cent auf eine 1,5-Liter-Flasche aus. Zusätzliche Kosten entstünden durch Erfassung und Dokumentation des Zuckergehalts, steuerliche Einstufung der Produkte sowie Anpassungen bei Warenwirtschaft, Abrechnung, Preislisten und Verträgen.
Gefordert werden eine längere Anpassungszeit und eine einfache Steuererhebung. Die zunächst vorgesehene Ausnahme für unabhängige Hersteller mit einer Jahresproduktion von bis zu 70.000 Litern hatten die Verbände als zu niedrig kritisiert. Nach dem Kabinettsbeschluss sollen nun Hersteller mit weniger als einer Million Litern pro Jahr von der Steuer ausgenommen sein.
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Spritpreise unter der Lupe: Tanken kostet in den USA halb so viel – was Unterschiede der EU-Länder ausmacht

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font-family:var(–ets-f-head);font-weight:400 !important;font-size:clamp(28px,3.8vw,48px);line-height:1.1;text-wrap:balance; opacity:0;transform:translateX(-110%);transition:transform 1s cubic-bezier(.2,.75,.2,1),opacity .6s ease} .ets-s4__stage:not([data-state=”none”]) .ets-s4__title{opacity:1;transform:none} .ets-s4__chartwrap{position:absolute;left:0;top:0;transform-origin:0 0;opacity:0; transition:transform 1s cubic-bezier(.45,0,.2,1),opacity .6s ease} .ets-s4__stage:not([data-state=”none”]) .ets-s4__chartwrap{opacity:1} .ets-s4-chart .ets-bar{transition:width 2s cubic-bezier(.25,.8,.3,1)} .ets-s4-box{position:absolute;z-index:2;left:max(24px,calc((100% – 1232px)/2));width:min(400px,calc(100% – 48px));margin:0; opacity:0;transform:translateX(-115%);transition:transform .8s cubic-bezier(.2,.75,.2,1),opacity .5s ease,top .6s ease} .ets-s4 .ets-card.ets-s4-box{background:#FFFFFF;padding:20px 22px;box-shadow:0 10px 30px rgba(38,38,38,.14);max-width:none} .ets-s4__stage[data-state=”a”] .ets-s4-a,.ets-s4__stage[data-state=”b”] .ets-s4-a,.ets-s4__stage[data-state=”b”] .ets-s4-b{opacity:1;transform:none} /* „Was die Preisunterschiede ausmacht“ und „Ausnahmen“ scrollen von unten herein und schieben die vorherigen Boxen nach oben hinaus */ .ets-s4-c,.ets-s4-d{opacity:1;transform:translateY(110vh);transition:transform 1s cubic-bezier(.45,0,.2,1)} .ets-s4__stage[data-state=”c”] .ets-s4-c,.ets-s4__stage[data-state=”d”] .ets-s4-d{transform:none} .ets-s4__stage[data-state=”c”] .ets-s4-a,.ets-s4__stage[data-state=”c”] .ets-s4-b, .ets-s4__stage[data-state=”d”] .ets-s4-a,.ets-s4__stage[data-state=”d”] .ets-s4-b{opacity:1;transform:translateY(-120vh);transition:transform 1s cubic-bezier(.45,0,.2,1)} /* „Ausnahmen“ wird unter „Was die Preisunterschiede ausmacht“ angefügt, beide bleiben stehen */ .ets-s4__stage[data-state=”d”] .ets-s4-c{transform:none} @media (max-width:900px){ .ets-s4__title{top:12px;left:14px;max-width:calc(100% – 28px)} .ets-s4-box{left:14px;width:auto;right:14px;top:auto!important;bottom:12px} .ets-s4__stage[data-state=”b”] .ets-s4-a{opacity:0;transform:translateX(-115%)} .ets-s4__stage[data-state=”d”] .ets-s4-c{transform:translateY(-120vh)} } @media (prefers-reduced-motion:reduce){ .ets-s4__title,.ets-s4__chartwrap,.ets-s4-box,.ets-s4-chart .ets-bar{transition:opacity .3s ease!important} } /* Sektion 5: CO₂-Preis – Überschrift und Lead stehen fest, Grafik baut sich darunter auf */ .ets-s5{position:relative;display:grid} .ets-s5__stage{grid-area:1/1;position:sticky;top:var(–ets-head);height:calc(100vh – var(–ets-head));height:calc(100svh – var(–ets-head));overflow:hidden;background:#FFFFFF;z-index:0} .ets-s5__steps{grid-area:1/1;position:relative;z-index:-1;pointer-events:none} .ets-s5__step{height:85vh} .ets-s5__step–start{height:95vh} .ets-s5__step–full{height:80vh} .ets-s5__step–a{height:55vh} .ets-s5__step–end{height:120vh} .ets-s5__head{position:absolute;z-index:3;top:22px;left:max(24px,calc((100% – 1232px)/2));right:max(24px,calc((100% – 1232px)/2));margin:0} .ets-s5__head h2{margin:0 0 12px;font-family:var(–ets-f-head);font-weight:400;font-size:clamp(28px,3.8vw,48px);line-height:1.1;text-wrap:balance} .ets-s5__head p{margin:0;max-width:820px;font-size:19px;line-height:1.5} .ets-s5__head strong{font-family:var(–ets-f-sans);font-weight:700} .ets-s5__chartwrap{position:absolute;left:0;top:0;transform-origin:0 0;opacity:0; 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opacity:1;transform:translateY(110vh);transition:transform 1s cubic-bezier(.45,0,.2,1)} .ets-s6 .ets-card.ets-s6-box{background:#FFFFFF;padding:18px 22px;box-shadow:0 10px 30px rgba(38,38,38,.16);max-width:none;font-size:17px} .ets-s6 .ets-box.ets-s6-box{max-width:none;box-shadow:0 10px 30px rgba(38,38,38,.16)} .ets-s6__stage[data-state=”a”] .ets-s6-a,.ets-s6__stage[data-state=”b”] .ets-s6-b,.ets-s6__stage[data-state=”c”] .ets-s6-c{transform:none} .ets-s6__stage[data-state=”b”] .ets-s6-a,.ets-s6__stage[data-state=”c”] .ets-s6-a,.ets-s6__stage[data-state=”c”] .ets-s6-b, .ets-s6__stage[data-state=”d”] .ets-s6-a,.ets-s6__stage[data-state=”d”] .ets-s6-b,.ets-s6__stage[data-state=”d”] .ets-s6-c, .ets-s6__stage[data-state=”e”] .ets-s6-a,.ets-s6__stage[data-state=”e”] .ets-s6-b,.ets-s6__stage[data-state=”e”] .ets-s6-c{transform:translateY(-120vh)} /* Box A bleibt auf Höhe „PCK-Raffinerie Schwedt“, Box B unter der linken Preisanzeige – Position per JS, Bewegung 1 s */ .ets-s6-a,.ets-s6-b,.ets-s6-c{transition:transform 1s cubic-bezier(.45,0,.2,1),top 1s cubic-bezier(.45,0,.2,1),left 1s cubic-bezier(.45,0,.2,1)} .ets-s6__head{transition:transform .8s cubic-bezier(.45,0,.2,1)} .ets-s6__stage[data-state=”e”] .ets-s6__head{transform:translateY(-110%)} .ets-s6__stage[data-state=”e”] .ets-g6-tt{opacity:1} .ets-s6__stage[data-state=”e”] .ets-s6-d{opacity:0;transform:translateX(-115%);transition-delay:0s} /* Sektion 7: weiße Box mit 85 % Deckkraft fliegt über der Vollbild-Grafik ein */ .ets-s7-box{width:min(560px,calc(100% – 48px));background:rgba(255,255,255,.85);padding:28px 30px 30px;box-shadow:0 12px 36px rgba(38,38,38,.18); opacity:0;transform:translateX(-115%);transition:transform 1s cubic-bezier(.2,.75,.2,1),opacity .6s ease} .ets-s7-box h2{margin:0 0 14px;font-family:var(–ets-f-head);font-weight:400;font-size:clamp(28px,3.4vw,40px);line-height:1.1} .ets-s7-box p{margin:0;font-size:18px;line-height:1.55} .ets-s6__stage[data-state=”e”] .ets-s7-box{opacity:1;transform:none;transition-delay:.3s} /* „Tanktourismus an der Grenze“ fliegt nach der grauen Kartenbox von links herein */ .ets-s6-d{opacity:0;transform:translateX(-115%);transition:transform .9s cubic-bezier(.2,.75,.2,1),opacity .5s ease} .ets-s6__stage[data-state=”d”] .ets-s6-d{opacity:1;transform:none;transition-delay:.7s} @media (max-width:900px){ .ets-s6__head{padding:12px 14px 10px} .ets-s6-box{left:14px;width:auto;right:14px;top:auto!important;bottom:12px} .ets-s6 .ets-card.ets-s6-box{font-size:16px} .ets-s6-box{left:14px!important} .ets-s7-box{padding:20px 20px 22px} .ets-s7-box p{font-size:16px} } @media (prefers-reduced-motion:reduce){ .ets-s6__mapwrap,.ets-s6-box,.ets-g6-arc,.ets-g6-col,.ets-g6-hd,.ets-g6-totem{transition:opacity .3s ease!important} } /* Scrollytelling */ .ets-scrolly{position:relative;max-width:1280px;margin:0 auto;padding:0 24px;display:grid; grid-template-columns:minmax(300px,4fr) minmax(0,7fr);gap:40px} .ets-stage{grid-column:2;grid-row:1;position:sticky;top:calc(var(–ets-head) + 16px); height:calc(100vh – var(–ets-head) – 32px);height:calc(100svh – var(–ets-head) – 32px)} .ets-steps{grid-column:1;grid-row:1;padding:20vh 0 40vh} .ets-fig{position:absolute;inset:0;margin:0;display:flex;flex-direction:column;align-items:center;justify-content:center;gap:8px} .ets-fig img{max-height:calc(100% – 34px);width:auto;max-width:100%;object-fit:contain;background:#FFFFFF} .ets-fig figcaption{font-family:var(–ets-f-sans);font-size:13px;color:var(–ets-grey)} .ets-fig figcaption a{color:var(–ets-grey)} .ets.js .ets-fig{opacity:0;transform:translateX(90px) scale(.96);pointer-events:none; transition:opacity .7s ease,transform .9s cubic-bezier(.2,.75,.2,1)} .ets.js .ets-fig.is-past{transform:translateX(-90px) scale(.96)} .ets.js .ets-fig.is-active{opacity:1;transform:none;pointer-events:auto} .ets-step{min-height:78vh;display:flex;align-items:center} .ets-step:first-child{min-height:60vh} .ets-card{background:#FFFFFF;border-left:0;padding:4px 0;font-size:18px;max-width:440px} .ets-card p{margin:0 0 12px} .ets-card p:last-child{margin:0} .ets-card strong{font-family:var(–ets-f-sans);font-weight:700} .ets-chapter{font-family:var(–ets-f-head);font-weight:400;font-size:clamp(26px,3vw,34px);line-height:1.15;margin:0 0 14px} /* Infoboxen im Stil der Printgrafiken */ .ets-box{background:var(–ets-soft);padding:24px 26px 26px;max-width:460px;box-shadow:0 10px 30px rgba(35,31,32,.10)} .ets-box–beige{background:var(–ets-soft)} .ets-box–orange{background:var(–ets-soft)} .ets-box__bar{width:96px;height:4px;background:var(–ets-red);margin:0 0 14px} .ets-box–orange .ets-box__bar{background:var(–ets-red)} .ets-box h3{font-family:var(–ets-f-sub);font-weight:700;font-size:20px;line-height:1.25;margin:0 0 10px} .ets-box p{font-size:16px;line-height:1.5;margin:0 0 10px} .ets-box p:last-child{margin:0} .ets-box ol{list-style:none;margin:0 !important;padding:0 !important;counter-reset:ets} .ets-box li{position:relative;padding-left:46px !important;margin:0 0 16px !important;font-size:16px;line-height:1.5;counter-increment:ets} .ets-box li:last-child{margin:0 !important} .ets-box li::before{content:counter(ets);position:absolute;left:0;top:0;width:32px;height:32px;border-radius:50%; background:var(–ets-red);color:#FFFFFF;font-family:var(–ets-f-sans);font-weight:700;font-size:16px;display:flex;align-items:center;justify-content:center} .ets-box li b{display:block;font-family:var(–ets-f-sub);font-size:18px;margin-bottom:2px} .ets.js .ets-reveal{opacity:0;transform:translateY(40px);transition:opacity .7s ease,transform .8s cubic-bezier(.2,.75,.2,1)} .ets.js .ets-reveal.is-visible{opacity:1;transform:none} .ets.js .ets-box li{opacity:0;transform:translateX(-16px);transition:opacity .5s ease,transform .6s ease} .ets.js .ets-box.is-visible li{opacity:1;transform:none} .ets.js .ets-box.is-visible li:nth-child(2){transition-delay:.25s} .ets.js .ets-box.is-visible li:nth-child(3){transition-delay:.5s} /* Fortschritt */ .ets-progress{position:sticky;top:var(–ets-head);z-index:40;height:3px;background:transparent} .ets-progress span{display:block;height:3px;width:0;background:var(–ets-red);transition:width .15s linear} /* Abschluss */ .ets-outro{max-width:760px;margin:0 auto;padding:40px 24px 64px} .ets-outro h2{font-family:var(–ets-f-head);font-weight:400;font-size:clamp(28px,3.4vw,38px);margin:0 0 14px} .ets-sources{border-top:1px solid var(–ets-line);margin-top:40px;padding-top:12px;font-family:var(–ets-f-sans);font-size:13px;line-height:1.5;color:var(–ets-grey)} /* Mobil: Grafik oben fixiert, Text läuft darüber */ @media (max-width:900px){ .ets{font-size:17px} .ets-scrolly{display:block;padding:0 14px} .ets-stage{position:sticky;top:var(–ets-head);height:52vh;height:52svh;z-index:3;background:#FFFFFF; border-bottom:1px solid var(–ets-line);padding:6px 0} .ets-fig{inset:6px 0} .ets-fig img{max-height:calc(100% – 26px)} .ets-steps{position:relative;z-index:1;padding:6vh 0 30vh} .ets-step{min-height:62vh;align-items:center} .ets-step:first-child{min-height:40vh} .ets-card{max-width:none} .ets-box{max-width:none} .ets-hero{padding-top:48px} } @media (prefers-reduced-motion:reduce){ .ets.js .ets-fig,.ets.js .ets-reveal,.ets.js .ets-box li{transition:opacity .3s ease;transform:none!important} .ets-scrollhint span{animation:none} } /* Umschalter: wird per story.js direkt nach .login_placeholder eingefügt (mobil: neben dem Seitenmenü), liegt also außerhalb von .ets. Deshalb eigene Kopien der Variablen (hell / dunkel). */ :is(#ets-spritpreise-theme,#ets-spritpreise-theme-mobile){–ets-grey:#525151;–ets-line:#D8D8D8;–ets-red:#CC3114;–ets-f-sans:’ET-Sans’,sans-serif; display:flex;align-items:center;gap:8px;font-family:var(–ets-f-sans);font-size:13px;color:var(–ets-grey); transition:color .35s ease} :is(#ets-spritpreise-theme,#ets-spritpreise-theme-mobile).ets–dark{–ets-grey:#B4B4B4;–ets-line:#474747;–ets-red:#E0401F} :is(#ets-spritpreise-theme,#ets-spritpreise-theme-mobile),:is(#ets-spritpreise-theme,#ets-spritpreise-theme-mobile) *{box-sizing:border-box} :is(#ets-spritpreise-theme,#ets-spritpreise-theme-mobile) .ets-theme__lbl{font-weight:500} :is(#ets-spritpreise-theme,#ets-spritpreise-theme-mobile) .ets-theme__grp{display:flex;border:1px solid var(–ets-line);border-radius:999px;padding:2px;background:transparent} :is(#ets-spritpreise-theme,#ets-spritpreise-theme-mobile) button{appearance:none;border:0;background:transparent;color:var(–ets-grey);font:inherit;font-weight:700;padding:5px 12px;border-radius:999px;cursor:pointer;line-height:1.1} :is(#ets-spritpreise-theme,#ets-spritpreise-theme-mobile) button[aria-pressed=”true”]{background:var(–ets-red);color:#FFFFFF} :is(#ets-spritpreise-theme,#ets-spritpreise-theme-mobile) button:focus-visible{outline:2px solid var(–ets-red);outline-offset:2px} /* Farbwechsel beim Umschalten – ohne .ets-card/.ets-box, sonst wird deren Einflieg-Bewegung überschrieben */ .ets,.ets-c1__stage,.ets-s4__stage,.ets-s5__stage,.ets-s6__stage,.ets-sl__stage{transition:background-color .35s ease,color .35s ease} @media (max-width:640px){ :is(#ets-spritpreise-theme,#ets-spritpreise-theme-mobile) .ets-theme__lbl{display:none} :is(#ets-spritpreise-theme,#ets-spritpreise-theme-mobile){font-size:12px} :is(#ets-spritpreise-theme,#ets-spritpreise-theme-mobile) button{padding:4px 9px} } /* Symbole (Heroicons Mond / Sonne): nur unter 530px statt der Wörter „dunkel“ / „hell“ */ :is(#ets-spritpreise-theme,#ets-spritpreise-theme-mobile) .ets-theme__ico{display:none;width:18px;height:18px} @media (max-width:529.98px){ :is(#ets-spritpreise-theme,#ets-spritpreise-theme-mobile) .ets-theme__txt{display:none} :is(#ets-spritpreise-theme,#ets-spritpreise-theme-mobile) .ets-theme__ico{display:block} :is(#ets-spritpreise-theme,#ets-spritpreise-theme-mobile) button{padding:4px 7px} } /* Mobil (unter 530px): .login_placeholder wird beim Scrollen durch „Teilen“ ersetzt. Deshalb ersetzt ein zweiter Umschalter dort das Element neben [data-testid=”side-menu”] (Suche, Leseliste), das story.js mit data-ets-replaced markiert. */ #ets-spritpreise-theme-mobile{display:none} @media (max-width:529.98px){ #ets-spritpreise-theme.ets-has-mobile{display:none} [data-ets-replaced]{display:none !important} /* Seitenmenü (.w-10 = 40px) auf die Breite des Burgers (22px) verkleinern, damit die Pille mehr Platz hat; 6px Abstand zur Pille. Greift nur, wenn unser Umschalter direkt daneben steht. */ [data-testid=”side-menu”]:has(+ #ets-spritpreise-theme-mobile){width:auto !important;flex:none;margin-right:6px} /* passt sich dem freien Platz neben dem Burger an (max. 60px): Pille und Symbole schrumpfen mit */ #ets-spritpreise-theme-mobile{display:flex;flex:1 1 0;min-width:0;max-width:60px;container-type:inline-size} #ets-spritpreise-theme-mobile .ets-theme__grp{width:100%;min-width:0} #ets-spritpreise-theme-mobile button{flex:1 1 0;min-width:0;display:flex;align-items:center;justify-content:center;padding:3px 4px} #ets-spritpreise-theme-mobile .ets-theme__ico{flex:none;width:clamp(8px,calc(50cqi – 11px),16px);height:auto;aspect-ratio:1} } /* ===== Dunkle Fassung (Umschalter „Version: dunkel / hell“) ===== */ .ets.ets–dark{–ets-ink:#EDEDED;–ets-grey:#B4B4B4;–ets-grey-2:#9A9A9A;–ets-line:#474747;–ets-bg:#2E2E2E;–ets-bg-2:#242424;–ets-bg-3:#1A1A1A;–ets-bg-4:#101010;–ets-red:#E0401F;–ets-red-2:#F0623F;–ets-navy:#6E9EC4;–ets-soft:#242424;background:var(–ets-bg)} .ets.ets–dark a:hover{color:#FFFFFF} .ets–dark .ets-c1__stage{background:var(–ets-bg)} .ets–dark .ets-c1__step .ets-card{background:var(–ets-bg-2);box-shadow:0 10px 30px rgba(0,0,0,0.45)} .ets–dark .ets-c1__fade{background:linear-gradient(var(–ets-bg),rgba(46,46,46,0))} .ets–dark .ets-c1__fade::before{background:var(–ets-bg)} .ets–dark .ets-s1-hero{background:var(–ets-bg-2);box-shadow:0 10px 32px rgba(0,0,0,0.32)} .ets–dark .ets-s1-qwrap .ets-questions{box-shadow:0 10px 32px rgba(0,0,0,0.45)} .ets–dark .ets-c1__stage .ets-scrollhint{background:rgba(36,36,36,.92)} .ets–dark .ets-c1__title{background:rgba(46,46,46,.94)} .ets–dark .ets-c1__mapcap{background:rgba(36,36,36,.9)} .ets–dark .ets-s4__stage{background:var(–ets-bg)} .ets–dark .ets-s4 .ets-card.ets-s4-box{background:var(–ets-bg-2);box-shadow:0 10px 30px rgba(0,0,0,0.45)} .ets–dark .ets-s5__stage{background:var(–ets-bg)} .ets–dark .ets-s5 .ets-card.ets-s5-box{background:var(–ets-bg-2);box-shadow:0 10px 30px rgba(0,0,0,0.45)} .ets–dark .ets-s6__stage{background:var(–ets-bg)} .ets–dark .ets-s6__head{background:var(–ets-bg)} .ets–dark .ets-s6 .ets-card.ets-s6-box{background:var(–ets-bg-2);box-shadow:0 10px 30px rgba(0,0,0,0.51)} .ets–dark .ets-s6 .ets-box.ets-s6-box{box-shadow:0 10px 30px rgba(0,0,0,0.51)} .ets–dark .ets-s7-box{background:rgba(26,26,26,.85);box-shadow:0 12px 36px rgba(0,0,0,0.58)} .ets–dark .ets-fig img{background:transparent} .ets–dark .ets-card{background:transparent} .ets–dark .ets-box{box-shadow:0 10px 30px rgba(0,0,0,0.32)} .ets–dark .ets-stage{background:var(–ets-bg)} .ets–dark .ets-s1-hero{background:rgba(36,36,36,.94)} .ets–dark .ets-c1__map img{background:transparent} /* Sektion 3b: Fünf Länder im Vergleich (Grafik 7) – Überleitung vor „Europäische Energiesteuer im Vergleich“ lead: Überschrift + Vorspann wie die Einleitung · chart: Liniengrafik scrollt herein und baut sich auf · boxes: drei Textboxen nebeneinander */ .ets-sl{position:relative;display:grid; –sl-blue:#4E82AE;–sl-orange:#EA7B2C;–sl-red:#C8161F;–sl-band:#E3DED6;–sl-axis:#231F20;–sl-tick:#5F5A55} .ets-sl__stage{grid-area:1/1;position:sticky;top:var(–ets-head);height:calc(100vh – var(–ets-head));height:calc(100svh – var(–ets-head));overflow:hidden;background:#FFFFFF;z-index:0} .ets-sl__steps{grid-area:1/1;position:relative;z-index:-1;pointer-events:none} .ets-sl__step{height:85vh} .ets-sl__step–lead{height:95vh} .ets-sl__step–end{height:130vh} /* Bühne: Vorspann oben (bleibt stehen), darunter Grafik und Boxen – alles auf einem Bildschirm */ .ets-sl__body{position:absolute;z-index:2;top:18px;bottom:12px;left:max(24px,calc((100% – 1232px)/2));right:max(24px,calc((100% – 1232px)/2)); display:flex;flex-direction:column} /* Vorspann wie ganz oben die Einleitung */ .ets-sl-hero{position:relative;z-index:3;margin:0;padding:24px 34px 24px;background:#FFFFFF;box-shadow:0 10px 32px rgba(38,38,38,.10); transition:transform .9s cubic-bezier(.2,.75,.2,1),opacity .5s ease} /* Beginn: Block fliegt von links herein (wie die Infotexte 1 bis 3 der vorherigen Sektion) */ .ets.js .ets-sl__stage[data-state=”none”] .ets-sl-hero{opacity:0;transform:translateX(-110%)} .ets-sl-hero h2{font-family:var(–ets-f-head);font-weight:400;font-size:clamp(30px,3.8vw,48px);line-height:1.05;margin:0 0 12px} .ets-sl-hero .ets-lead{font-size:19px;line-height:1.5;margin:0;max-width:1000px} .ets-sl-chart{margin-top:clamp(14px,2.6vh,28px);padding-top:clamp(10px,2vh,18px);border-top:1.5px solid var(–sl-axis); 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Wissen

Spritpreise unter der Lupe

Unterschiede zwischen europäischen Ländern und den USA

Im brandenburgischen Schwedt wird Kraftstoff sowohl für Deutschland als auch für Polen raffiniert. Obwohl Benzin und Diesel in derselben Anlage entstehen, zahlen Autofahrer in Deutschland mehr als in Polen. Noch größer wird der Abstand mit Blick über den Atlantik: In den USA kostet 1 Liter Normalbenzin umgerechnet nur etwa halb so viel wie im EU-Durchschnitt, obwohl das Rohöl zu vergleichbaren Preisen auf dem Weltmarkt gehandelt wird. Ein detaillierter Blick auf die Preise an den Zapfsäulen.

Darum geht es:

  1. Woraus setzt sich der Preis an der Zapfsäule zusammen?
  2. Weshalb tanken Autofahrer in den USA so viel günstiger?
  3. Wie schaffen es manche Länder im europäischen Vergleich, günstiger zu bleiben?
  4. Warum ist der gleiche Kraftstoff in Deutschland teurer als in Polen?
  5. Was bringt der Tankrabatt, der seit dem 1. Oktober in Deutschland gilt?

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Die Preisunterschiede

Bestandteile der Zapfsäulenpreise

Zusammensetzung des Benzinpreises, Anteile in Prozent

EuropaEU-Durchschnitt, Super 95 (5. Oktober 2026)27 %Energiesteuerund AbgabenMengensteuer je Liter(geschätzt)18 %MehrwertsteuerSteuersatz Ø 21 % aufNettopreis undEnergiesteuer(geschätzt)27 %RohölBrent: 100 $ je Barrel28 %Raffinerie, Logistikund HandelVerarbeitung, Transport,Tankstelle, Marge(geschätzt)Steueranteil45 %
USALandesdurchschnitt, Normalbenzin (Mai 2026)12 %SteuernBundes- undStaatssteuern52 %Rohöl22 %Raffinierung15 %Vertrieb undMarketingSteueranteil12 %

Quellen: EU-Kommission (Weekly Oil Bulletin), Tax Foundation, U.S. Energy Information Administration (EIA); Stand 5.10.2026 (USA-Anteile: Mai 2026). EU-Anteile: eigene Berechnung (geschätzt). Infobox: EIA, Tax Foundation, EU-Energiesteuerrichtlinie 2003/96/EG, Europäische Umweltagentur (EEA). Grafik: Epoch Times

Super 95 je Liter (USA: Normalbenzin):unter 1,50 €1,50 bis 1,79 €1,80 bis 1,99 €2,00 bis 2,19 €ab 2,20 €keine AngabeStand der Preise (inklusive Steuern und Abgaben): beschriftete EU-Staaten Tagesdurchschnitte vom 9.10.2026 aus nationalen Quellen (Deutschland: Super E5; Niederlande: Stand 5.10.2026); Einfärbung der übrigen EU-Staaten nach EU-Kommission, Stand 28.9.2026; USA: Regular 87, Wochendurchschnitte der EIA vom 5.10.2026, umgerechnet mit 1 Gallone = 3,785 Liter und 1 € = 1,1225 $ (EZB, 2.10.2026). Quellen: fuel-prices.eu nach nationalen Quellen, Markttransparenzstelle für Kraftstoffe, EU-Kommission (Weekly Oil Bulletin), U.S. Energy Information Administration (EIA).Preise: EU-Staaten 9.10.2026 (Niederlande 5.10.), übrige EU 28.9.2026; USA 5.10.2026 (1 € = 1,1225 $, EZB 2.10.2026). Quellen: fuel-prices.eu, Markttransparenzstelle, EU-Kommission, EIA. Grafik: Epoch Times · Weltkarte vollständig ansehen

Am teuersten in der EU tankt man in Dänemark und den Niederlanden. Super kostet dort rund 2,43 Euro je Liter.

Deutschland liegt mit 2,18 Euro für Super E5 (Stand: 9. Oktober) im oberen Feld. Deutlich günstiger sind Schweden mit 1,70 Euro und Kroatien mit 1,75 Euro.

Und in den USA? Normalbenzin kostet im Landesdurchschnitt umgerechnet rund 1 Euro je Liter. Selbst im teuren Kalifornien sind es nur rund 1,47 Euro.

Im EU-Durchschnitt kostete ein Liter Super am 5. Oktober 2,01 Euro, in den USA ein Liter Normalbenzin umgerechnet 1,02 Euro. Diesel kostete in der EU 2,15 Euro, in den USA 1,46 Euro.

Den größten Unterschied bewirken die Steuern. In der EU entfallen 27 Prozent des Preises auf die Energiesteuer und weitere Abgaben und 18 Prozent auf die Mehrwertsteuer – zusammen fast die Hälfte.

Der Mehrwertsteuersatz liegt im Schnitt bei rund 21 Prozent. Weil er auf den Preis aufgeschlagen wird, macht er am Endpreis 18 Prozent aus.

In den USA sind nur 12 Prozent des Benzinpreises Steuern. Mehr als die Hälfte, 52 Prozent, entfällt dort auf das Rohöl selbst.

Fünf Länder im Vergleich

In unserer Übersicht werden anstelle von 27 EU-Staaten fünf ausgewählte Länder dargestellt. Sie bilden die Spannweite der Spritpreise in Europa ab und machen sichtbar, wie stark der Staat den Preis an der Zapfsäule bestimmt: Rohöl und seine Verarbeitung in der Raffinerie kosten überall ungefähr gleich viel, die Besteuerung ist dagegen sehr unterschiedlich. Die angegebenen Preise beziehen sich in der Regel auf den 9. Oktober 2026, abweichende Daten sind entsprechend gekennzeichnet. Da die Preise täglich stark schwanken können, stellen wir einen stichtagbezogenen Vergleich dar.

Preise: Tagesdurchschnitte vom 9.10.2026, für Deutschland Super E5 inklusive Tankrabatt; Niederlande: Stand 5.10.2026. EU-Schnitt: Weekly Oil Bulletin, 28.9.2026. Rangfolge nach den Preisen aller 27 EU-Staaten vom 28.9.2026.

Quellen: fuel-prices.eu, EU-Kommission (Weekly Oil Bulletin), Markttransparenzstelle für Kraftstoffe, Tax Foundation nach EU-Steuerdatenbank, Rat der EU. Grafik: Epoch Times. Stand: 9.10.2026.

Europäische Energiesteuern im Vergleich

Super 95

Energiesteuer in Cent je Liter
MwSt.
Preis 9.10.
Niederlande
84,5
regulär 100,21−15,7
21 %
2,43 €*
Dänemark
71,7
25 %
2,43 €
Deutschland
51,41
regulär 65,45−14,04
19 %
2,18 €
Kroatien
39,7
regulär 51,2−11,5
25 %
1,75 €
Schweden
21,4
regulär 42,9−21,5
25 %
1,70 €
EU-Mindestsatz 35,9 Cent

Diesel

Energiesteuer in Cent je Liter
MwSt.
Preis 9.10.
Dänemark
56,9
25 %
2,52 €
Niederlande
55,2
regulär 65,43−10,2
21 %
2,51 €*
Deutschland
33,00
regulär 47,04−14,04
19 %
2,23 €
Kroatien
26,0
regulär 40,6−14,6
25 %
1,85 €
Schweden
14,0
regulär 35,5−21,5
25 %
2,04 €
EU-Mindestsatz 33,0 Cent
geltende Energiesteuer
befristete Senkung (Entlastung)
EU-Mindestsatz (Richtlinie 2003/96/EG)
Deutschland: Tankrabatt vom 1.10. bis 31.12.2026, Energiesteuer −14,04 Cent je Liter (mit MwSt. rund −17 Cent).
Kroatien: EU-Ausnahmegenehmigung vom 1.8.2026 bis 31.1.2027: bis zu 21,95 Cent (Benzin) und 22,5 Cent (Diesel) unter dem EU-Mindestsatz, dazu staatliche Höchstpreise. Stand 6.10.2026: Benzin 3,8 Cent über, Diesel 7 Cent unter dem Mindestsatz.
Schweden: EU-Ausnahmegenehmigung vom 1.7. bis 30.11.2026: bis zu 2,40 Kronen (rund 22 Cent) je Liter unter dem EU-Mindestsatz.
Niederlande: Verbrauchsteuersenkung bis 31.12.2026.
Dänemark: keine befristete Entlastung.
Preise: Tagesdurchschnitte vom 9.10.2026 aus nationalen Quellen, für Deutschland Super E5. *Niederlande: Stand 5.10.2026, keine Tageswerte.

Quellen: fuel-prices.eu (Tagespreise 9.10.2026 nach nationalen Quellen; Steuersätze Schweden nach EU-Kommission, Stand 5.10.2026; Kroatien nach kroatischer Regierungsverordnung, Stand 6.10.2026), Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (Deutschland, 9.10.2026), Rijksoverheid (Niederlande: Verbrauchsteuer regulär und befristet gesenkt, 2026), Tax Foundation nach EU-Steuerdatenbank (übrige und reguläre Steuersätze, Stand 1.1.2026), Deutscher Bundestag, Rat der EU (Kroatien: Dok. 10873/26; Schweden: Durchführungsbeschluss 2026/1295). Nationale CO₂-Steuern sind in den Sätzen enthalten, soweit sie erhoben werden (etwa in Schweden); in Deutschland kommt der CO₂-Preis nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz hinzu.

Wie hoch die Spritsteuer ausfällt, entscheidet jedes EU-Land selbst – grundsätzlich jedoch nicht unter den EU-Mindestsätzen von 35,9 Cent (Benzin) und 33,0 Cent (Diesel) je Liter.

Die Niederlande verlangen auf Super 84,5 Cent je Liter, Dänemark 71,7 Cent. In Deutschland sind es derzeit 51,41 Cent – dank Tankrabatt 14,04 Cent weniger als regulär.

Der CO₂-Preis

Zusätzlich verlangen manche Länder einen CO₂-Preis. In Deutschland macht er 14,8 Cent je Liter Super und 16,2 Cent je Liter Diesel aus – mit Mehrwertsteuer rund 18 bzw. 19 Cent.

Dänemark erhebt 27,6 Cent je Liter Benzin; die Abgabe ist dort Teil der Energiesteuer. Schweden hat seine CO₂-Steuer bis Ende November von 29,3 auf 7,8 Cent gesenkt. Die Niederlande und Kroatien erheben keine CO₂-Steuer auf Kraftstoff.

Ein Kraftstoff, zwei Preise

Besonders deutlich wird der Steuereffekt an der Oder. Die PCK-Raffinerie in Schwedt versorgt Berlin und Brandenburg und liefert auch nach Westpolen.

An der Zapfsäule kostet Super in Berlin und Brandenburg 2,18 Euro, in Polen höchstens 1,58 Euro. Bei Diesel sind es 2,23 gegenüber 1,79 Euro.

Rohöl, Raffinerie, Transport und Handel kosten auf beiden Seiten fast gleich viel: 117 bzw. 118 Cent je Liter. Den Unterschied machen Energiesteuer, CO₂-Preis und Mehrwertsteuer. Polen hat Mehrwertsteuer und Akzise bis Jahresende deutlich gesenkt.

Stand: 9. Oktober 2026 (Preisvergleich EU/USA: 5. Oktober 2026). Alle Werte gerundet.

Quellen: EU-Kommission (Weekly Oil Bulletin), U.S. Energy Information Administration (EIA), fuel-prices.eu nach nationalen Quellen, Markttransparenzstelle für Kraftstoffe, Tax Foundation, Rat der EU, Deutscher Bundestag, Skatteverket, Skatteministeriet, Deutsche Emissionshandelsstelle/ADAC, polnisches Energie- und Finanzministerium (Dz.U. 1288, 1289), NBP, PCK Raffinerie; eigene Berechnungen. Grafiken: Epoch Times.

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Zwei Wochen Tankrabatt – Kritik an Weitergabe

Der Tankrabatt kommt zwei Wochen nach seinem Start nach Einschätzung von Wirtschaftswissenschaftlern nicht vollständig bei den Verbrauchern an.
Berechnungen von Ifo und DIW sehen teils deutliche Lücken. Auch das Bundeskartellamt sieht keine ganz vollständige Weitergabe. Die Mineralölbranche widerspricht.
Tomaso Duso vom DIW kommt zum Schluss, dass nur rund zwei Drittel der Steuersenkung von 16,7 Cent bei den Verbrauchern angekommen sind. „Seit dem 1. Oktober sind die Preise in Deutschland im Durchschnitt um 10 bis 11 Cent je Liter stärker gesunken als in Frankreich, wo es keinen Rabatt gibt“, sagt er.
Zudem habe die Weitergabe inzwischen nachgelassen: Seit dem 8. Oktober liege sie im Schnitt nur noch bei 9 Cent. Allerdings schränkt Duso ein, dass es für die Frage, wie gut der Rabatt weitergegeben wird, auch auf den Vergleichstag ankomme. Nehme man nicht den 30. September, sondern den 27. September, liege die Weitergabe bei über 80 Prozent.
Das Ifo kommt auf etwas höhere Weitergaben – in der Zeitspanne von 7. bis 13. Oktober bei Superbenzin der Sorte E10 13 Cent, bei E5 14,7 Cent und bei Diesel 13,5 Cent. Auch hier bleibt aber eine Lücke zu den 16,7 Cent Steuersenkung. Insbesondere am vergangenen Wochenende stellten die Münchner Wirtschaftsforscher geringe Weitergaben fest.
Der ADAC beobachtet, wie Duso, eine unvollständige und schrumpfende Weitergabe. Der Verein fordert daher, die Steuersenkung vollständig an die Verbraucher weiterzugeben.

Defizite schon auf Ebene der Raffinerien

Auch das Bundeskartellamt sieht Defizite. „Die bisherigen Auswertungen deuten darauf hin, dass die Weitergabe der Steuersenkung schon auf Ebene der Raffinerien und des Großhandels zwar weitgehend, aber nicht ganz vollständig erfolgt ist“, sagt Präsident Andreas Mundt.
„Bei Benzin ist die Lücke etwas größer als bei Diesel.“ Für eine umfassende Bewertung sei es aber noch zu früh.
Der Wirtschaftsverband Fuels und Energie (en2x) widerspricht: „Auch nach vierzehn Tagen „Tankrabatt 2“ gilt: Die Steuersenkung wird von unseren Mitgliedsunternehmen, den Markentankstellen, in vollem Umfang weitergegeben“, sagt ein Sprecher.
„Was beim Blick auf den reinen Tankstellenpreis oft unbeachtet bleibt: Die Weltmarktpreise für Kraftstoffe sind permanent in Bewegung. So ist der internationale Produktpreis für Benzin Super E10 seit dem 30. September um rund 5 Cent je Liter gestiegen.
Das heißt, der Einkauf hat sich entsprechend verteuert.“ Das spiegle sich auch in den Verbraucherpreisen wider. „Diese sind weiterhin zu jedem Zeitpunkt rund 17 Cent günstiger als ohne den Tankrabatt.“
Aktuell ist Super E10 gut drei Cent teuer als am ersten Tag des Tankrabatts. Im bundesweiten Tagesdurchschnitt des Mittwochs kostete ein Liter laut ADAC 2,146 Euro. Diesel ist minimal billiger als am ersten Tag des Tankrabatts – am Mittwoch wurden pro Liter 2,255 Euro fällig.
Beide Preise haben sich in den letzten Tagen nur relativ schwach bewegt. Am Donnerstag zeigten Daten des Spritpreisportals Tankerkönig eine gegenläufige Entwicklung: Erste Werte bis zum Mittag deuteten auf einen Anstieg bei Diesel aber sinkende Preise für Benzin hin.

Im europäischen Vergleich auch mit Rabatt teuer

Im europäischen Vergleich sind Kraftstoffe in Deutschland nach wie vor eher teuer, wie aus Daten der EU-Kommission mit Stand Montag hervorgeht.
Auch mit Tankrabatt war der Durchschnittspreis für E10 der vierthöchste in der EU – deutlich hinter Dänemark, den Niederlanden und Finnland und knapp vor Frankreich. Der deutsche Dieselpreis war der sechsthöchste – deutlich hinter Finnland, Dänemark und den Niederlanden und einige Cent hinter Belgien und Frankreich.
Der Rabatt macht sich allerdings durchaus bemerkbar: Ende September hatte Deutschland bei E10 noch auf Platz drei der teuersten Länder gelegen, bei Diesel auf Rang vier. (dpa/red)
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Warum die Autobahn-Notrufsäulen auf dem Prüfstand stehen

Jeder Autofahrer kennt sie: die orangefarbenen Notrufsäulen an den Autobahnen. Rund 17.000 davon gibt es in Deutschland. Im Handy-Zeitalter aber werden sie immer weniger genutzt. Deshalb stehen sie auf dem Prüfstand. Gegen eine Verringerung ihrer Anzahl oder eine Abschaffung aber gibt es Widerstand.

Notrufsäulen bei Panne oder Unfall

Die Notrufsäulen an den Autobahnen gibt es seit Jahrzehnten. Sie befinden sich im Abstand von etwa zwei Kilometern entlang beider Fahrtrichtungen. An den Autobahn-Leitpfosten weisen kleine schwarze Pfeile in die Richtung der nächstgelegenen Notrufsäule.
An den meisten Säulen gibt es nach dem Anheben einer Klappe nur zwei Tasten: Gelb für eine Autopanne und Rot für einen Notfall. Seit 2024 übernimmt die Firma Bosch Service Solutions die Notruf- und Pannenbearbeitung im Auftrag der Autobahn GmbH des Bundes – im Falle einer Panne oder eines Unfalls sollen Autofahrer schnelle Hilfe erhalten.

Notrufzahlen stark rückläufig

Aufgrund der Verbreitung des Mobilfunks werden die Notrufsäulen an Autobahnen kaum noch genutzt – das schreibt Christian Hirte (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesverkehrsministerium, in einer Antwort auf die Anfrage eines AfD-Bundestagsabgeordneten. „Die Notrufzahlen über das System sind stark rückläufig.“
Die Autobahn GmbH des Bundes prüfe vor diesem Hintergrund, wie Kosten reduziert und gleichzeitig das Niveau an Verkehrssicherheit erhalten beziehungsweise erhöht werden könne. „Eine finale Entscheidung steht noch aus.“
Zuerst hatte die „Rheinische Post“ darüber berichtet.
Nach Angaben der Autobahn GmbH gab es im Jahr 2009 noch rund 167.000 Meldungen über Notrufsäulen. Die Zahl ist demnach auf noch rund 30.000 Meldungen im Jahr 2023 gesunken.
Die Kosten für Betrieb, Wartung und Instandhaltung sowie für die Notrufzentrale beliefen sich nach Angaben der Autobahn GmbH im Jahr 2025 auf rund 4,5 Millionen Euro, 2024 waren es rund 8,2 Millionen Euro.

Autobahngesellschaft prüft Für und Wider

Ein Sprecher der Autobahn GmbH sagte, Ziel sei es, eine Lösung zu finden, die Bestand habe. „Die Verkehrssicherheit hat für uns oberste Priorität.“ Die Autobahn GmbH prüfe derzeit das Für und Wider einer mittelfristigen Abschaltung der Notrufsäulen. „Dabei werden die technische Entwicklung, die tatsächliche Nutzung und vor allem die Verkehrssicherheit berücksichtigt.“
Hintergrund zur technischen Entwicklung ist etwa die Einführung des automatischen und bei Neufahrzeugen verpflichtenden Notrufsystems eCall. Das System nutzt laut ADAC Mobilfunk, um nach einem Unfall automatisch oder von den Insassen ausgelöst eine Telefonverbindung zur Notrufnummer 112 herzustellen.
In anderen Ländern sind die Notrufsäulen an Autobahnen wegen der geringen Nutzung bereits abgeschafft worden – zum Beispiel in den Niederlanden und in Dänemark.

Verbände: Sinkende Nutzung schmälert nicht Bedeutung

„Notrufsäulen entlang der Autobahnen sind auch im Zeitalter von Smartphones und automatischen eCall-Systemen ein unverzichtbarer Bestandteil einer zuverlässigen Verkehrssicherheitsinfrastruktur“, sagte Stefan Grieger, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verkehrssicherheitsrates.
„Sie gewährleisten eine zusätzliche, unabhängige Möglichkeit, im Notfall Hilfe anzufordern. Wir sprechen uns daher dafür aus, den Bestand an Notrufsäulen zu erhalten und ihre Berücksichtigung auch bei künftigen Planungen und Neubauprojekten der Autobahn GmbH sicherzustellen.“
Der entscheidende Vorteil der Notrufsäulen gegenüber Smartphones und eCall liege darin, dass sie unabhängig vom Mobilfunknetz funktionierten, so Grieger. „Funklöcher oder leere Akkus können ihre Nutzung nicht beeinträchtigen.“
Das sieht auch die Deutsche Verkehrswacht so. Ein Sprecher sagte: „Dass die Zahl der über Notrufsäulen abgesetzten Meldungen angesichts der zunehmenden Verbreitung von Mobiltelefonen und eCall deutlich zurückgeht, ist nachvollziehbar. Das schmälert aber nicht die Bedeutung. Es gibt noch immer viele Notrufe jedes Jahr und nicht jedes Fahrzeug ist mit einem eCall-System ausgestattet.“
Auch Mobiltelefone seien nicht immer verfügbar oder einsatzfähig. Eine mögliche Reduzierung des Bestands sollte deshalb sorgfältig geprüft werden. „Entscheidend ist, dass alternative Notrufmöglichkeiten zuverlässig funktionieren und das bisherige Niveau der Verkehrssicherheit erhalten bleibt. Der Abbau darf nicht dazu führen, dass Menschen nach einem Unfall oder einer Panne schlechter oder langsamer Hilfe erhalten.“
Der Unfallforscher Siegfried Brockmann sagte, auch wenn die Zahl der Meldungen über Notrufsäulen gesunken sei – es seien immer noch tausende Meldungen.
Brockmann wies daneben auf ausländische Autofahrer hin, vor allem Lastwagenfahrer. Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft, sagte: „Die Notrufsäulen bleiben insbesondere für ausländische Verkehrsteilnehmer wichtig, die sich so im Notfall unkompliziert Hilfe rufen können.“

ADAC nennt Voraussetzungen

Für den ADAC ist eine Abschaltung der Notrufsäulen aufgrund der technischen Überalterung des Systems grundsätzlich nachvollziehbar, wie eine Sprecherin sagte.
„Voraussetzung für eine Abschaltung ist aus Sicht des ADAC allerdings, dass zuvor die noch bestehenden Lücken in der Mobilfunkabdeckung an den Autobahnen geschlossen werden.“ Notrufstationen in Tunneln sollten zudem langfristig erhalten bleiben. (dpa/red)
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Grüne bleiben in Baden-Württemberg klar stärkste Kraft

Gut sieben Monate nach der Landtagswahl in Baden-Württemberg können sich die Grünen von Ministerpräsident Cem Özdemir in der von Infratest gemessenen Wählergunst klar als stärkste Kraft behaupten.
In der Erhebung im Auftrag des Südwestrundfunks (SWR), der „Stuttgarter Zeitung“ und der „Südwest Presse“ büßt die CDU dagegen deutlich an Zustimmung ein und liegt nun gleichauf mit der AfD, die deutlich zulegt. Zusammen könnten Grüne und CDU aber nach wie vor eine Koalition bilden.
Konkret kommen die Grünen auf 30 Prozent und bleiben damit auf dem Niveau ihres Landtagswahlergebnisses von 30,2 Prozent im März 2026. Die CDU – Juniorpartner in der grün-schwarzen Koalition – rutscht laut Umfrage auf 23 Prozent ab. Bei der Landtagswahl im März 2026 war die Partei von Landeschef Manuel Hagel mit 29,7 Prozent noch knapp hinter den Grünen gelandet. Die AfD steigt auf ein Allzeithoch im BW-Trend: Die Partei liegt mit 23 Prozent auf Augenhöhe mit der CDU. Bei der Landtagswahl war die AfD noch auf 18,8 Prozent gekommen.

SPD und Linke legen leicht zu

Die SPD kann sich gegenüber ihrem Landtagswahlergebnis von 5,5 Prozent leicht verbessern und kommt auf 7 Prozent. Die Linke, die im März noch den Einzug in den Landtag knapp verpasst hatte, würde jetzt 6 Prozent erreichen. Die FDP verharrt laut Umfrage bei 4 Prozent. Die Liberalen waren bei der jüngsten Landtagswahl in ihrem Stammland erstmals aus dem Parlament geflogen.
Özdemir kann sein Ansehen in der Bevölkerung seit dem Start der grün-schwarzen Regierung Mitte Mai ausbauen. Mit seiner Arbeit sind 58 Prozent der Wahlberechtigten in Baden-Württemberg zufrieden, das ist ein Plus von 7 Punkten im Vergleich zu den Werten vor der Landtagswahl im März, als er nur Grünen-Spitzenkandidat war. Ein knappes Drittel (31 Prozent) äußert sich kritisch zu Özdemir.
Mit der grün-schwarzen Regierung sind 51 Prozent zufrieden, 43 Prozent sehen sie kritisch. Das entspricht in etwa den Werten der Vorgängerregierung unter Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) kurz vor der Wahl im März. Die Zufriedenheit mit einer Landesregierung liegt derzeit nur in Schleswig-Holstein und Hamburg höher.
Özdemirs Beliebtheit spiegelt sich auch in den Werten für seine Partei. Ein gutes Viertel der Befragten traut den Grünen am ehesten zu, die zentralen Probleme des Landes zu lösen (27 Prozent), das ist ein Plus von 5 Punkten. Vor der Landtagswahl lagen die Grünen noch hinter der CDU, der deutlich weniger Lösungskompetenz zugeschrieben wird. Nur noch 17 Prozent trauen der CDU zu, die wichtigsten landespolitischen Probleme anzupacken – ein Minus von 13 Punkten. Die AfD bleibt bei dieser Frage mit unverändert 16 Prozent knapp hinter der CDU.
Für die Umfrage wurden insgesamt 1.191 Menschen in Baden-Württemberg zwischen dem 8. und 13. Oktober 2026 befragt. (dts/red)
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Starshield-Störung im Ukrainekrieg: Drohnen verlieren bei höherem Tempo die Verbindung


In Kürze:

  • Die Ukraine meldet Einschränkungen beim militärischen SpaceX-Dienst Starshield.
  • Kiew sieht mehrere Militäreinsätze beeinträchtigt und vermutet einen politischen Hintergrund.
  • Elon Musk erklärte, dass die US-Regierung für die Kontrolle von Starshield verantwortlich sei.

 
Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj hat den US-Technologieunternehmer Elon Musk zur Wiederherstellung des Satelliten-Kommunikationsdienstes Starlink in der Ukraine aufgefordert – kurz darauf meldete das ukrainische Verteidigungsministerium eine Verbesserung der Verbindungen.
Die Verbindung habe sich bei Empfangsgeräten, die sich mit bis zu 160 Kilometern pro Stunde bewegen, verbessert, teilte das Ministerium mit. SpaceX halte aber an einer Geschwindigkeitsgrenze von 160 Stundenkilometern fest. Die Regierung stehe mit SpaceX in Kontakt, um einen stabilen Betrieb sicherzustellen.
Die Führung in Kiew hatte zuvor über Einschränkungen der Funktionsfähigkeit des militärischen SpaceX-Dienstes Starshield beklagt. „Unsere Streitkräfte wurden über diese Einschränkung nicht informiert, was zur Unterbrechung mehrerer Missionen geführt hat“, schrieb der Technologieberater des ukrainischen Verteidigungsministeriums, Serhij Beskrestnow, auf Telegram.

Musk verweist auf US-Regierung – Kiew vermutet politische Motive

Musk verwies unterdessen auf die Verantwortung der US-Regierung für das militärisch genutzte Satellitensystem Starshield. „Starshield-Systeme gehören der US-Regierung und werden von ihr kontrolliert“, erklärte er auf X. „Alle Begrenzungen bei Geschwindigkeit oder Nutzung werden vom US-Militär und letztlich vom POTUS [Präsidenten der Vereinigten Staaten] entschieden.“
Beide Systeme wurden von Musks Unternehmen SpaceX entwickelt: Starshield dient der militärischen Kommunikation, Starlink laut Musk zivilen und defensiven Zwecken.
Beskrestnow erklärte, dass die Einschränkungen auch die Logistik an der Front beeinträchtigten und ein wichtiges Mittel zur Verteidigung des ukrainischen Luftraums schwächten.
Seiner Ansicht nach war die Drosselung politisch motiviert. Belege dafür legte er jedoch nicht vor. Auch nannte er keine Personen oder Gruppen, die die Einschränkungen möglicherweise veranlasst hatten.

Streit um Starlink erinnert an Konflikt aus dem Vorjahr

Der polnische Außenminister, Radosław Sikorski, reagierte auf Beskrestnows Mitteilung. „Hey, @elonmusk, großer Mann: Betreibst du mit deinen Produkten wieder Politik?“, schrieb er auf der Plattform X. „Wir als deine europäischen Kunden beobachten dich.“
Polen hatte zuvor erklärt, die Kosten für den Starlink-Dienst in der Ukraine zu übernehmen. Musk reagierte zunächst nicht öffentlich auf Sikorskis Äußerung.
Der aktuelle Streit erinnert an eine Auseinandersetzung aus dem Jahr 2025. Damals hatten sich Sikorski, Musk und der US-Außenminister Marco Rubio öffentlich über die Abhängigkeit der Ukraine vom Starlink-Satellitennetzwerk gestritten.
Musk hatte in diesem Zusammenhang erklärt, die gesamte Frontlinie in der Ukraine würde „zusammenbrechen“, sollte er Starlink abschalten.
Später versicherte Musk, Starlink werde die Terminals niemals abschalten und den Dienst auch nicht als Druckmittel einsetzen – ganz gleich, wie sehr er die Ukraine-Politik ablehne.

Wofür die Ukraine Starlink verwendet

Der Satelliteninternetdienst Starlink ist für die ukrainischen Militäroperationen von entscheidender Bedeutung. Seit Kriegsbeginn setzt die ukrainische Armee das von Starlink bereitgestellte Satelliteninternet für die Kommunikation im Frontgebiet ein. Bei zerstörter Infrastruktur und fehlendem Mobilfunknetz ist auf diese Weise Hochgeschwindigkeitsinternet auch im Feld verfügbar.
Mit dem Einsatz von Seedrohnen und Drohnenangriffen auf das russische Hinterland ergab sich ein neues Einsatzgebiet. Starlink-Antennen stellen auch für schnell sich bewegende Boote und Fluggeräte eine Internetverbindung her. Dadurch können Drohnenvideos nahezu in Echtzeit übertragen und die ukrainischen Waffen aus der Ferne ins Ziel gesteuert werden.

Selenskyj meldet weitere Angriffe auf Energieanlagen

Die Diskussion um Starlink fand vor dem Hintergrund erneuter russischer Angriffe auf die ukrainische Energieinfrastruktur statt. US-Präsident Donald Trump hatte am Sonntag, 11. Oktober, einen „Energie-Waffenstillstand“ angekündigt. Über diesen seien sich auch die Führungen Russlands und der Ukraine einig.
Selenskyj zufolge habe es dennoch in der Nacht auf Mittwoch russische Angriffe mit mindestens 39 ballistischen Raketen und mehr als 120 Drohnen gegeben. Diese hätten in 26 Fällen Energieversorgungseinrichtungen und in vier Fällen solche der Öl- und Gasversorgung betroffen. Selenskyj zufolge seien mindestens 600.000 Ukrainer in der Nacht ohne Stromversorgung gewesen. Eine unabhängige Überprüfung der Angaben ist nicht möglich.
Trump äußerte am 13. Oktober zur Frage der Unterstützung der Ukraine:
„Wir helfen ihnen, und wir teilen auch nachrichtendienstliche Informationen. Wir wollen, dass der Krieg endet, deshalb arbeiten wir mit ihnen und mit Russland daran, den Krieg zu beenden.“
 
Mit Material von theepochtimes.com und der Nachrichtenagenturen
 
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Selenskyj kündigt Angriffe auf Russlands Ölraffinerien an

Der ukrainische Staatschef Wolodymyr Selenskyj hat nach einem Bericht der „Financial Times“ trotz der Kritik von US-Präsident Donald Trump neue Angriffe auf russische Ölraffinerien angekündigt. Die Zurückhaltung sei vorbei, sagte Selenskyj im Interview der „FT“.
Demnach äußerte Selenskyj auch seine Verärgerung über den „gefährlichen“ Mangel an US-Geheimdienstdaten und der parallelen Drosselung des Satelliteninternetdienstes Starlink, während Russland seine Angriffe auf die Ukraine intensiviere. „Wir werden einen Ausweg finden“, sagte Selenskyj, ohne Details zu nennen. Auch andere westliche Geheimdienste liefern Kiew Daten.
Russland hatte bereits am Mittwoch neue ukrainische Angriffe auf Ölverarbeitungsanlagen in den Gebieten Rjasan und Saratow gemeldet. Das Gebiet Rjasan meldete heute eine weitere Drohnenattacke. Dabei sei auf dem Gelände einer Raffinerie ein Brand ausgebrochen. Das russische Verteidigungsministerium teilte mit, dass die Ukraine vier Marschflugkörper vom Typ Flamingo und 69 Drohnen gegen die Raffinerie eingesetzt habe.

Kreml reagiert gelassen auf Selenskyjs Drohung

Kremlsprecher Dmitri Peskow reagierte gelassen auf Selenskyjs Drohungen, Anlagen der russischen Ölindustrie anzugreifen. Das sei nichts Neues, sagte er. Das Land handle damit im ernsten Widerspruch zu den Bestrebungen der USA, einen Friedensprozess anzustoßen.
Selenskyj hatte in den vergangenen Tagen mehrfach den Diesel-Deal zwischen Trump und Kremlchef Wladimir Putin kritisiert. Die USA wollen wegen der angespannten Marktlage und den hohen Preisen Diesel aus Russland importieren und dafür – zum Ärger auch der EU – ihre Sanktionen lockern. Die Ukraine beklagt, dass die USA damit Geld in Moskaus Kriegskasse spülen.

Musk fordert Selenskyjs Rückzug

Selenskyj hatte zuletzt erklärt, dass die Ukraine nach einer von Trump verkündeten begrenzten Waffenruhe die Angriffe auf Energieinfrastruktur unterlassen habe. Damit sei es nun vorbei, sagte er. Zuvor hatten US-Militärs nach Darstellung Selenskyjs ihren ukrainischen Kollegen erklärt, dass sie keine Geheimdienstdaten mehr liefern würden, wenn die Ukraine nicht aufhöre, russische Ölraffinerien anzugreifen.
Zugleich sei das für das ukrainische Militär wichtige Starlink-System gedrosselt worden. „Das war kein technisches Problem, das war Absicht“, sagte Selenskyj. Der US-Tech-Milliardär Elon Musk sagte dazu, das US-Militär und der Präsident hätten über die Begrenzung des militärischen Starlink-Ablegers entschieden. In einem Post auf seiner Plattform X sagte er auch, es sei für Selenskyj an der Zeit, abzutreten. Die Ukraine beklagt massiven Druck der USA, in dem Krieg mit Russland nachzugeben.
Selenskyj sagte in dem Interview, dass die USA im Kampf gegen Russland für die Ukraine lange Zeit ein strategischer Partner gewesen seien. Ohne die USA wäre der Verteidigungskampf „sehr schwer“, sagte er. (dpa/red)
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Drohender Kerosinengpass in Frankfurt – Piloten sollen andernorts dazutanken


In Kürze:

  • Am Frankfurter Flughafen droht ein Engpass bei der Kerosinversorgung, Lufthansa lässt ihre Maschinen deshalb an anderen Flughäfen zusätzlich tanken.
  • Ursachen sind der niedrige Rheinpegel und Wartungsarbeiten an der Pipeline, Fraport schließt Lieferengpässe jedoch aus.
  • Flugstreichungen sind laut Lufthansa derzeit nicht zu erwarten, das Tanklager reicht rechnerisch für bis zu 14 Flugtage.

 
Dem größten deutschen Flughafen, Frankfurt Rhein-Main, droht ein Engpass bei der Kerosinversorgung. Lufthansa hat ihre Piloten angewiesen, an anderen Flughäfen zusätzlichen Treibstoff aufzunehmen, um den Bedarf in Frankfurt zu reduzieren. Das berichtete die „BILD“ zuerst.

Niedriger Rheinpegel als Ursache

Als Ursache gelte demnach der niedrige Rheinpegel. Dieser Umstand erschwere die Beladung von Tankschiffen seit Monaten. Auch die Versorgung über die Pipeline sei derzeit nur eingeschränkt möglich. Flughafenbetreiber Fraport begründet dies mit turnusmäßigen Wartungsarbeiten.
Lieferengpässe schließt Fraport aufgrund ausreichender Speicherkapazitäten und Alternativen bei den Versorgungswegen aus. „Die Betriebsfähigkeit des Flughafens ist nicht beeinträchtigt“, zitiert „BILD“ den Betreiber. Auch bleibe Frankfurt als Ausweichziel für Fluggesellschaften weiter offen. Streichungen seien laut einer Lufthansa-Sprecherin derzeit nicht zu erwarten.
Die eingangs erwähnte zusätzliche Aufnahme von Treibstoff wird in der Luftfahrt als „Tankering“ bezeichnet. Dabei nehmen Flugzeuge an einem Flughafen mehr Treibstoff auf, als für den unmittelbar bevorstehenden Flug erforderlich ist, um am Zielort weniger oder gar nicht nachtanken zu müssen.
Als oberste Grenze bei der zusätzlichen Betankung gelten für die Airbus-A320-Flotte acht Tonnen Kerosin. So sind die Flugzeuge noch nicht zu schwer und können am Boden von Schleppern gezogen werden. Die Maschinen sind auf Kurz- und Mittelstrecken im Einsatz.
Das Tankering betrifft vor allem Kurzstreckenflüge, immer häufiger jedoch auch Langstreckenverbindungen.
Für Passagiere sollen vorerst keine Einschränkungen entstehen. Nach den Vorgaben für die Flugplanung soll der zusätzliche Treibstoff so bemessen werden, dass weder Sitzplätze für Passagiere noch Kapazitäten für Fracht verloren gehen.

Lager für 186 Millionen Liter Kerosin

Die Regelung gilt bis auf Weiteres. Die Versorgungslage soll fortlaufend beobachtet und die Maßnahmen bei Bedarf angepasst werden, schreibt „BILD“.
Der Frankfurter Flughafen verfügt über umfangreiche Kerosinreserven, erläutert „aero.de“, ein Online-Fachportal für Luftfahrt und Flugverkehr. Demnach reicht die Speicherkapazität rein rechnerisch für einen Bedarf von bis zu 14 Flugtagen.
Die Hydranten-Betriebs OHG (HBG), ein Zusammenschluss großer Kerosinlieferanten am Lufthansa-Drehkreuz, kann in zehn oberirdischen Tanks im Norden des Flughafens insgesamt bis zu 186.000 Kubikmeter Treibstoff lagern. Das entspricht 186 Millionen Litern.
Die Tanks werden hauptsächlich über den HBG-eigenen Hafen am Main befüllt. Alternativ ist das auch über einen Abzweig der zentralen NATO-Pipeline möglich. Von den zehn Tanks führt ein mehr als 60 Kilometer langes Leitungssystem zu den Betankungspositionen auf dem Flughafengelände.
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Hamburg: Mehrjährige Haftstrafen im Prozess um iranische Anschlagspläne

Wegen der Vorbereitung von Anschlägen auf deutsch-jüdische Vertreter im Auftrag eines iranischen Geheimdiensts sind zwei Männer in Hamburg zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.
Das Oberlandesgericht in der Hansestadt verhängte gegen die beiden Angeklagten am Donnerstag Freiheitsstrafen von viereinhalb beziehungsweise achteinhalb Jahren.

Auftrag der iranischen Revolutionsgarden

Laut Anklage waren sie unter anderem auf den Präsidenten des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, angesetzt worden.
Bei den Beschuldigten handelt es sich nach Erkenntnissen der anklageführenden Bundesanwaltschaft um einen Agenten der iranischen Revolutionsgarden und einen von ihm angeworbenen Komplizen.
Der Agent sollte unter anderem Informationen über Schuster und den Vorsitzenden der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, den Grünen-Politiker Volker Beck, sammeln. Laut Anklageschrift waren diese zur Vorbereitung von Anschlägen gedacht.
Der von ihm angeworbene Komplize sollte ihm dabei helfen und erklärte sich laut Bundesanwaltschaft dazu bereit, einem weiteren Mann eine Waffe für einen Anschlag auf Beck zu verschaffen und diesen zu einem Anschlag zu veranlassen.

Staatsbürger Dänemarks und Afghanistans

Bei den Männern handelt es sich um einen dänischen und einen afghanischen Staatsbürger. Beide waren im vergangenen Jahr im Abstand von mehreren Monaten in Dänemark festgenommen worden.
Verurteilt wurden sie unter anderem wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit und versuchter Beteiligung an einem Mord.
Die Bundesanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer Haftstrafen von viereinhalb sowie achteinhalb Jahren gefordert, das OLG folgte mit seinem Urteil diesen Anträgen. Die Verteidigung der Angeklagten hatte Freisprüche beantragt. (afp/red)
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Bundestag hebt Immunität von Abgeordnetem Ahmetovic auf

Der Bundestag hat die Immunität des niedersächsischen SPD-Abgeordneten Adis Ahmetovic aufgehoben.
Es geht um die Genehmigung gerichtlicher Durchsuchungen, wie aus der Bundestags-Drucksache hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Weitere Details etwa dazu, was dem 33-Jährigen vorgeworfen wird, wurden zunächst nicht bekannt. Aus der Bundestags-Drucksache geht das, wie in solchen Fällen üblich, nicht hervor.
Vor kurzem waren Ermittlungen gegen Ahmetovic in Hannover bekanntgeworden – er ist Vorsitzender der SPD in der niedersächsischen Landeshauptstadt.
Medienberichten zufolge soll es dabei um die Ausschreibung eines Klinikgeländes in Lehrte bei Hannover gehen – offiziell bestätigt ist das nicht. Ahmetovic hatte zu diesen Ermittlungen über einen Anwalt erklären lassen, dass er sich nichts vorzuwerfen habe.
Die Staatsanwaltschaft Hannover machte auf Anfrage zunächst keine Angaben, ob die Aufhebung der Immunität mit diesem Fall in Zusammenhang steht.

Ermittlungen gegen drei SPD-Politiker

Aktuell sind insgesamt drei SPD-Politiker im Visier von Ermittlungen in Hannover.
Am 9. September – elf Tage vor der Berlin-Wahl – hatte die Staatsanwaltschaft Hannover bestätigt, dass sie gegen Steffen Krach, den damaligen SPD-Spitzenkandidaten in der Hauptstadt, ermittele.
Einen Tag später erklärte sie, warum: wegen eines Anfangsverdachts auf Vorteilsannahme in zwei Fällen sowie in einem weiteren Fall wegen möglicher wettbewerbsbeschränkender Absprachen bei Ausschreibungen in Tateinheit mit einer Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und einer Verletzung einer Geheimhaltungspflicht.
Krach wies alle Vorwürfe wiederholt zurück.
Er erklärte, bei dem Verkauf des Klinikgeländes in Lehrte habe es einen von ihm favorisierten Bieter gegeben. Als Regionspräsident war Krach Aufsichtsratsvorsitzender des Klinikums Region Hannover.
Ende Dezember 2025 habe der Unternehmer 9.900 Euro an die Berliner SPD gespendet, darüber sei er am 7. Januar informiert worden, sagte Krach. Am Morgen danach habe er die Rücküberweisung angewiesen. Das Geld sei zurückgezahlt worden.
Weder privat noch als Berliner SPD-Vorsitzender habe er eine Spende dieses Unternehmens angenommen, und er habe sich auch nicht beeinflussen lassen.
Den Zuschlag für das Klinikgelände habe ein anderer Bewerber erhalten. Er selbst habe sich bei der Abstimmung enthalten, schilderte Krach.
Am 2. Oktober bestätigte die Staatsanwaltschaft, dass auch gegen den damaligen niedersächsischen SPD-Landtagsfraktionschef Stefan Politze ermittelt wird.
Worum es geht, ließ die Behörde auf mehrfache Nachfragen hin offen – sein Anwalt stellte aber einen Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen Krach her. Inzwischen ist Politze zurückgetreten. Er sagte, er sei von seiner Unschuld überzeugt.

Ahmetovic: „Nichts vorzuwerfen“

Zuletzt bestätigte die Staatsanwaltschaft schließlich, dass sie auch gegen den Bundestagsabgeordneten Ahmetovic ermittele. Zu den Vorwürfen machte sie „aus ermittlungstaktischen Gründen“ keine Angaben.
Ahmetovic ließ daraufhin eine Mitteilung seines Anwalts Holger Nitz verbreiten: Darin wird auf die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Klinikgelände in Lehrte verwiesen – ob die Ermittlungen gegen Ahmetovic in Verbindung dazu stehen, geht aus dem Text allerdings nicht klar hervor.
„Wir gehen davon aus, dass der Sachverhalt aufgeklärt und der Vorwurf gegen Herrn Ahmetovic dann schnell vollständig ausgeräumt wird.“ (dpa/red)
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Kontobetrug: Banken müssen Geld erst einmal erstatten

Banken müssen Opfern von Kontobetrug das Geld zunächst sofort erstatten, selbst wenn sie ihnen grobe Fahrlässigkeit vorwerfen.
Das stellte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in einem Urteil klar. Der Zahlungsdienstleister könne danach die Verluste von Kunden zurückfordern, die auf deren grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen seien, hieß es in einer Mitteilung des Gerichtshofs in Luxemburg.

Phishing-Fall aus Polen

Hintergrund war ein Fall aus Polen, bei dem eine Bankkundin Opfer eines Betrugs durch Phishing wurde.
Die Frau hatte einen Artikel auf einer Online-Verkaufsplattform angeboten. Ein Betrüger gab sich als Kaufinteressent aus und schickte ihr einen Link, der angeblich von der Plattform stammte und den Verkauf bestätigen sollte.
Die Frau folgte dem Link und landete auf einer Website, die wie die ihrer Bank aussah. Dort gab sie ihre Zugangsdaten für das Online-Banking ein. Tatsächlich gelangte der Täter so an ihre Daten und überwies rund 700 Euro auf ein eigenes Konto.
Die Kundin meldete den Vorgang am nächsten Tag ihrer Bank. Das Institut lehnte eine Erstattung aber ab: Die Frau habe den Betrug durch grobe Fahrlässigkeit ermöglicht. Die Kundin zog vor ein polnisches Gericht, das dem EuGH den Fall zur Klärung vorlegte.

Verbraucherschützer: In Deutschland ähnliche Praxis von Banken

Einer Expertin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) zufolge lässt sich in Deutschland eine ähnliche Praxis beobachten wie in dem polnischen Fall.
Das führe für Verbraucher dazu, dass sie viel Aufwand in die Auseinandersetzung mit ihren Zahlungsdienstleistern investieren müssen, aufgeben oder ungünstige Vergleichsangebote annehmen. Außerdem scheuen die Menschen aufgrund des Prozesskostenrisikos den Rechtsweg, um eine Rückerstattung zu erreichen.
Die Luxemburger Richter stellten klar: Banken müssen Beträge aus solchen Vorgängen sofort erstatten, wenn Kunden sie rechtzeitig informieren.
Nach EU-Recht gebe es nur eine Ausnahme: Wenn es Gründe für den Verdacht gibt, dass Betroffene selbst betrügen, und die Bank dies der zuständigen nationalen Behörde schriftlich mitteilt.
Der Gerichtshof verwies auf das Ziel, ein hohes Maß an Verbraucherschutz zu gewährleisten. (dpa/red)
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Bundestag beschließt Reform der Notfallversorgung

Patienten sollen im Notfall künftig zielgenauer und besser versorgt werden. Dazu beschloss der Bundestag mit den Stimmen der Koalition und der Grünen eine Reform der Notfallversorgung. AfD und Linken enthielten sich.
Künftig soll in einer fachlichen Ersteinschätzung telefonisch oder vor Ort festgelegt werden, welche Hilfe jemand braucht, wie Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) erläuterte.
Der Bundesrat muss noch grünes Licht geben. Am 20. November soll die Länderkammer dem Vernehmen nach abschließend darüber beraten.

Notrufnummern werden verzahnt

Die Telefonnummern 112 und die ärztliche Bereitschaftsnummer 116 117 sollen dafür verzahnt werden.
„Je nach Dringlichkeit werden dann die Patienten in eine Arztpraxis, in eine Notdienstpraxis oder in die Notaufnahme einer Klinik vermittelt – je nach Schwere mit oder ohne Rettungsdienst“, kündigte Linnemann an.

Integrierte Notfallzentren geplant

Kernstück der Reform sind demnach an Kliniken angedockte integrierte Notfallzentren.
Patienten soll hier nach Ersteinschätzung der Weg in eine angeschlossene Notdienstpraxis oder die Notaufnahme gewiesen werden. „Mit diesem Notfallwegweiser kommen die Patienten so immer an die richtige Stelle“, sagte Linnemann.
„Die Notaufnahmen werden entlastet und können sich in Zukunft auf die Fälle konzentrieren, die wirklich schnelle Hilfe brauchen.“ Rettungsdienste würden nicht mehr so oft unnötig gebunden, Notaufnahmen von vermeidbaren Behandlungsfällen entlastet.
Linnemann dankte seinen Amtsvorgängern Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD), die die Reform bereits angestoßen und erarbeitet hätten.

Korrekturen am Krankenkassen-Sparpaket

Angehängt an das Gesetz beschloss der Bundestag zugleich Korrekturen am jüngsten Krankenkassen-Sparpaket. Der SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis sagte: „Wir haben von Anfang an gesagt, wo Korrekturen notwendig sind, steuern wir nach. Genau das tun wir heute.“
Demnach wird eine Kostenregelung zulasten der Haus- und Kinderärzte gestrichen. Bestimmte Abschläge bei hausarztzentrierter Versorgung werden abgeschafft. Bei psychotherapeutischer Versorgung werden Vergütungsregeln verbessert.
Zudem müssen die Krankenkassen nach dem beschlossenen Entwurf bei Erhöhungen des Zusatzbeitrags ihre Mitglieder doch wieder darüber informieren. Ärztliche Terminmeldepflichten sollen zudem bessere Voraussetzungen für eine wirksame Terminvermittlung schaffen.
Mehrere Redner der Koalition betonten, dass die Sparmaßnahmen für die Krankenkassen vom Sommer Wirkung zeigen würden.
Nur einen Tag vor der Debatte hatte der Schätzerkreis für die gesetzliche Krankenversicherung nach zweitägiger Sitzung einen rechnerischen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von unverändert 2,9 Prozent für kommendes Jahr mitgeteilt. (dpa/red)
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Du musst das Leben nicht verstehen – von Rainer Maria Rilke

Du musst das Leben nicht verstehen

Du musst das Leben nicht verstehen,
dann wird es werden wie ein Fest.
Und lass dir jeden Tag geschehen
so wie ein Kind im Weitergehen von jedem Wehen
sich viele Blüten schenken lässt.
Sie aufzusammeln und zu sparen,
das kommt dem Kind nicht in den Sinn.
Es löst sie leise aus den Haaren,
drin sie so gern gefangen waren,
und hält den lieben jungen Jahren
nach neuen seine Hände hin.
 
Rainer Maria Rilke (1875–1926)
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EU-Schulden wachsen: Rechnungshof warnt vor steigenden Finanzierungskosten


In Kürze:

  • Der Europäische Rechnungshof warnt vor wachsenden EU-Schulden und höheren Finanzierungskosten.
  • Steigende Zinsausgaben schränken Deutschlands finanziellen Spielraum ein und können auch Unternehmen und Banken belasten.
  • Eine feste Schulden-Krisengrenze gibt es nicht: Entscheidend sind Wachstum, Zinskosten und die Fähigkeit, Kredite dauerhaft zu bedienen.

 
Die Europäische Union nimmt immer mehr Schulden auf. Ende 2025 schuldete sie Anlegern 738,9 Milliarden Euro, ein Jahr zuvor waren es 601,3 Milliarden Euro. Bis 2027 könnte der Betrag auf 1 Billion Euro steigen. Das geht aus dem Jahresbericht des Europäischen Rechnungshofs hervor. Die EU beschafft sich dieses Geld über Anleihen: Anleger leihen ihr Geld und erhalten dafür Zinsen. Zu vereinbarten Terminen muss die EU die Kredite zurückzahlen.
Mit diesen Krediten finanziert die EU unterschiedliche Programme, darunter Darlehen zur Unterstützung der Ukraine und das während der Pandemie aufgelegte Programm SURE zur Absicherung von Kurzarbeit.
Ein Teil dieser Schulden dient der Finanzierung von NextGenerationEU. Mit diesem Programm unterstützt die EU die wirtschaftliche Erholung nach der Corona-Pandemie. Die Mitgliedstaaten erhalten daraus Zuschüsse, die sie nicht zurückzahlen müssen. Die EU muss die dafür aufgenommenen Kredite selbst zurückzahlen und die Zinsen aus ihrem Haushalt bezahlen.
Diese Finanzierung wird erheblich teurer als geplant. Für den Zeitraum 2021 bis 2027 waren ursprünglich 14,9 Milliarden Euro für die Zinszahlungen vorgesehen. Nach den im Rechnungshofbericht genannten Schätzungen könnten die Finanzierungskosten für den Zuschussteil des Programms inzwischen bis zu 28,3 Milliarden Euro erreichen, was fast der doppelte Betrag wäre.
Deutschland trägt einen Teil dieser Belastung über seine Beteiligung am EU-Haushalt. Die Bundesbank schätzt den deutschen Finanzierungsanteil an den gesamten EU-Schulden für Ende 2025 auf 118 Milliarden Euro. Weitergereichte Kredite, die bereits in nationalen Schuldenständen erscheinen, werden dabei nicht doppelt gezählt.

Wie Deutschland und seine Nachbarn dastehen

Deutschlands Staatsschulden wuchsen 2025 laut Bundesbank um 144 Milliarden Euro auf 2,84 Billionen Euro. Frankreich kam Ende Juni 2026 laut dem nationalen Statistikamt Insee auf rund 3,596 Billionen Euro.
Für den Vergleich unterschiedlich großer Länder reicht die Kreditsumme allein allerdings nichts darüber aus.
Die Schuldenquote setzt Kredite ins Verhältnis zur jährlichen Wirtschaftsleistung, dem Wert der im Land erzeugten Waren und Dienstleistungen. Sind beide gleich groß, beträgt die Quote 100 Prozent. Das bedeutet nicht, dass die Kredite innerhalb eines Jahres zurückgezahlt werden müssen.
In einer Auswertung von Eurostat lag Deutschland am Ende des ersten Quartals 2026 bei 64,4 Prozent, Frankreich bei 117,6 Prozent. Für alle EU-Länder zusammen waren es 82,9 Prozent, für die Länder mit dem Euro 88,9 Prozent. Die Statistik zählt dabei nicht nur Schulden der jeweiligen nationalen Regierungen, sondern auch die regionaler und kommunaler Haushalte sowie der Sozialversicherungen. Frankreichs neuer Wert für das zweite Quartal 2026 lag laut Insee bei 119 Prozent.
Auch unter Deutschlands Nachbarn gibt es erhebliche Unterschiede. Belgien erreichte Ende März 109,1 Prozent, Luxemburg dagegen 29,2 Prozent. Noch höher als in Frankreich lagen die Quoten in Griechenland mit 143,5 Prozent und Italien mit 138,9 Prozent. Frankreich hat damit nicht die höchste Schuldenquote der EU.

Warum höhere Zinsen auch Bürger und Unternehmen betreffen

Die Folgen hoher Schulden zeigen sich besonders in der jährlichen Zinsrechnung. Der Bund gab 2025 nach Angaben des Finanzministeriums 29,9 Milliarden Euro für Zinsen aus. Das entsprach 6,1 Prozent seiner gesamten Ausgaben. Von jeweils 100 Euro im Bundeshaushalt wurden also gut 6 Euro für die Verzinsung früherer Kredite benötigt. Mit diesen Zahlungen wird noch kein Kredit zurückgezahlt.
Zu den Zinsen kommt die Tilgung, also die Rückzahlung des geliehenen Geldes. Staaten zahlen fällige Kredite allerdings häufig mit Geld aus neuen Krediten zurück. Dadurch sinkt der Schuldenstand nicht; zunächst werden nur alte Schulden durch neue ersetzt.
Die Bundesregierung rechnet in den kommenden Jahren mit einer deutlich höheren Belastung. Im Finanzplan für den Kernhaushalt stehen 30,2 Milliarden Euro Zinsen für 2026, 41,9 Milliarden Euro für 2027 und 80,6 Milliarden Euro für 2030. Es handelt sich um Planwerte. Die Regierung begründet den Anstieg mit zusätzlichen Schulden und höheren Zinsen. Was der Bund für Zinsen ausgeben muss, steht im Haushalt nicht mehr für andere Aufgaben zur Verfügung, die den Bürgern und Unternehmen zugutekommen, wie Bildung, Infrastruktur oder Wirtschaftsförderung.
Höhere Zinsen wirken allerdings nicht sofort auf alle Kredite. Hat der Staat Geld für zehn Jahre zu einem festen Zinssatz geliehen, gilt dieser zunächst weiter. Teurer wird es, wenn ein Kredit ausläuft und durch einen neuen ersetzt wird. Ein einfaches Rechenbeispiel: Bei 100 Milliarden Euro Schulden kostet 1 Prozent Zins jährlich 1 Milliarde Euro. Bei 4 Prozent sind es 4 Milliarden. Allein für diese Kreditsumme würden dann jedes Jahr 3 Milliarden Euro zusätzlich benötigt.
Frankreich muss ebenfalls mehr Geld aufbringen. Die nationale Finanzagentur Agence France Trésor, eine Behörde des Finanzministeriums, erwartet für den Haushalt des Zentralstaats 2026 eine Zinskosten von 62,6 Milliarden Euro und 2027 von 72,9 Milliarden Euro.
Der durchschnittliche Zins neuer mittel- und langfristiger Anleihen lag bis Ende September bei 3,55 Prozent, gegenüber 3,14 Prozent im Vorjahr. Zugleich meldete die Behörde weiterhin mehr Nachfrage nach den Papieren, als sie anbot. Frankreich kann sich demnach weiter Geld beschaffen, muss dafür aber höhere Kosten einplanen.

Was die USA und die Schweiz unterscheidet

Die USA haben das am 30. September abgeschlossene Haushaltsjahr 2026 nach einer vorläufigen Schätzung des amerikanischen Haushaltsamts CBO mit einem Defizit von knapp 2 Billionen Dollar beendet. Die Ausgaben lagen damit um diesen Betrag über den Einnahmen. Die Zinsausgaben nach Abzug entsprechender Einnahmen erreichten rund 1,14 Billionen Dollar, etwa 115 Milliarden Dollar mehr als im Vorjahr. Das CBO führt den Anstieg auf den höheren Schuldenstand und höhere langfristige Zinsen zurück.
In seiner Prognose vom Februar 2026 erwartete das CBO, dass die von Anlegern gehaltenen Bundesschulden Ende 2026 rund 101 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung erreichen und bis 2036 auf 120 Prozent steigen. Der aktuelle Monatsbericht enthält keine neue Schuldenquote.
Die amerikanische Angabe betrifft nur einen Teil der Schulden der Bundesregierung. Die europäische Statistik zählt dagegen auch die Schulden von Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen mit; die Werte sind deshalb nicht direkt vergleichbar.
Die Schweiz weist eine andere Haushaltslage auf. Die Eidgenössische Finanzverwaltung erwartete im August für das Jahr 2025 einen Überschuss aller öffentlichen Haushalte von rund 4 Milliarden Franken (4,29 Milliarden Euro). Die Schulden wurden auf 40,7 Prozent der Wirtschaftsleistung geschätzt.
Die Schweizer Zahl umfasst zusätzlich etwa offene Rechnungen staatlicher Stellen. Solche Verpflichtungen werden bei der üblichen EU-Schuldenquote nicht mitberechnet. Zudem werden gehandelte Staatsanleihen nach ihrem aktuellen Marktwert statt nach ihrem Nennwert bewertet, also nach ihrem Handelspreis statt dem Betrag, den der Staat zurückzahlen muss. Deshalb lassen sich die Quoten nicht direkt vergleichen.
Die Schweizer Schuldenbremse soll verhindern, dass sich dauerhafte Lücken im Bundeshaushalt bilden. Sie richtet die ordentlichen Ausgaben an den Einnahmen aus, berücksichtigt aber die Wirtschaftslage. In schlechten Zeiten sind begrenzte Defizite erlaubt. In guten Zeiten müssen Überschüsse erzielt werden. Für außergewöhnliche Belastungen gibt es Ausnahmen. So soll der Staat Krisen auffangen, ohne dauerhaft neue Kredite zu benötigen.
Auch Deutschland hat eine Schuldenbremse. Sie erlaubt dem Bund grundsätzlich neue Schulden von jährlich bis zu 0,35 Prozent der Wirtschaftsleistung, wobei konjunkturelle Schwankungen berücksichtigt werden. In außergewöhnlichen Notlagen sind zusätzliche Kredite möglich.
Seit einer Grundgesetzänderung von Anfang 2025 gelten außerdem weitreichende Ausnahmen für Verteidigungs- und Sicherheitsausgaben oberhalb von 1 Prozent der Wirtschaftsleistung. Auch für den zusätzlichen Finanzierungstopf für Infrastruktur und Klimaneutralität sind bis zu 500 Milliarden Euro außerhalb dieser Grenze möglich. Die deutsche Regel begrenzt damit die Neuverschuldung, verlangt aber keinen jährlichen Schuldenabbau.

Warum mehr Schulden nicht automatisch mehr Geld bedeuten

Mehr Staatsschulden bedeuten nicht automatisch, dass mehr Geld im Umlauf ist. Kauft ein Anleger eine Staatsanleihe mit vorhandenem Guthaben, entsteht durch den Kauf allein kein neues Geld. Er tauscht sein Guthaben gegen einen Anspruch auf Zinsen und spätere Rückzahlung. Der Staat erhält Geld, mit dem er seine Ausgaben finanzieren kann.
Anders funktioniert die Kreditvergabe einer Bank. Gewährt sie etwa einem Unternehmen einen Kredit und schreibt den Betrag auf dessen Konto gut, entsteht ein neues Bankguthaben. Die Bank reicht dabei nicht zuvor eingesammelte Spareinlagen weiter, wie die Bundesbank erläutert. Grenzen setzten unter anderem Vorschriften, die Finanzierungskosten der Bank und die Nachfrage nach Krediten. Auch Kredite an Unternehmen und Privatpersonen könnten daher die Geldmenge vergrößern.
Die Europäische Zentralbank (EZB) erfasst die Geldmenge unter anderem mit den Größen M2 und M3. M2 umfasst Bargeld, jederzeit verfügbare Kontoguthaben sowie bestimmte Spar- und Termineinlagen. M3 zählt zusätzlich etwa Anteile an Geldmarktfonds mit. Die Bezeichnungen stehen also für unterschiedlich weit gefasste Geldbestände. Sie sagen nicht aus, wie hoch ein Staat verschuldet ist.
Auch wenn eine Zentralbank Staatsanleihen kauft, wächst die Geldmenge nicht immer im gleichen Umfang. Kauft sie einem privaten Anleger eine Anleihe ab, kann dessen Bankguthaben steigen. Verkauft dagegen eine Bank, erhält diese zunächst ein Guthaben bei der Zentralbank. Dieses steht einem Verbraucher nicht unmittelbar zum Einkaufen zur Verfügung. Deshalb sind Zentralbankgeld und das Geld auf privaten Konten zu unterscheiden.
Für die Preise kommt es darauf an, was mit zusätzlichem Geld geschieht. Wird es gespart, entsteht daraus zunächst keine zusätzliche Nachfrage nach Waren. Wird dagegen mehr ausgegeben, ohne dass das Angebot entsprechend wachsen kann, können die Preise steigen.
Die EZB betrachtet die Geldmengenentwicklung deshalb als Hinweis auf Inflationsrisiken. Aus einem höheren Schuldenstand allein lässt sich jedoch keine bestimmte Inflationsrate ableiten.

Ab wann werden Schulden gefährlich?

Eine feste Krisengrenze gibt es nicht. Die EU-Verträge nennen zwar 60 Prozent der Wirtschaftsleistung für den Schuldenstand und 3 Prozent für das jährliche Defizit. Wer diese Werte überschreitet, wird jedoch nicht automatisch zahlungsunfähig. Für solche Fälle sieht die EU ein Defizitverfahren vor. Das schließt einen Bericht der Kommission und mögliche Geldbußen ein.
Der Internationale Währungsfonds (IWF) prüft zudem, ob ein Staat seine Schulden dauerhaft bedienen kann. Dabei darf die Rechnung nicht auf unrealistisch hohen Wachstumsraten oder zu optimistischen Schätzungen der künftigen Staatseinnahmen beruhen.
In einem IWF-Beitrag aus dem Jahr 2017 zur Schuldentragfähigkeit heißt es: „Jede Schuldentragfähigkeitsanalyse muss auf realistischen – statt heroischen – Annahmen zu den künftigen Wachstumsaussichten gründen.“ Entscheidend sind außerdem Zinsen, Rückzahlungstermine und die Bereitschaft der Anleger, weitere Kredite zu gewähren.
Wächst die Wirtschaft schneller als der Schuldenbestand, sinkt die Schuldenquote. Steigende Zinsen, schwaches Wachstum und neue Haushaltslücken können die Belastung dagegen verschärfen, wie der IWF erläutert. Ein gesunder Haushalt benötigt deshalb verlässliche Einnahmen und Spielraum für Krisen.
Die Rückzahlung der NextGenerationEU-Schulden muss 2028 beginnen und spätestens 2058 abgeschlossen sein. Dafür muss die EU zunächst auch neue Kredite aufnehmen. Wie der Europäische Rechnungshof erläutert, wird die Kommission auslaufende Schulden refinanzieren müssen, indem sie „neue Schuldtitel ausgibt, um die alten bei Fälligkeit zu tilgen“. Wie teuer das wird, bleibt offen: Änderungen der Marktbedingungen könnten „zu höheren oder zu niedrigeren Kosten der Mittelaufnahme führen“.
Ab 2028 wird die Rückzahlung damit zu einer festen Aufgabe im EU-Haushalt. Wie viel Geld daneben für andere Vorhaben bleibt, entscheidet sich auch an den Zinsen, zu denen die Union ihre Kredite erneuern kann.
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Nach Linken-Wahlsieg: Vonovia stellt neue Bauprojekte in Berlin vorerst zurück


In Kürze:

  • Vonovia will Neubauvorhaben in Berlin nach dem Wahlsieg der Linken vorerst nicht priorisieren, schließt einen Baustopp aber aus.
  • Hintergrund sind die Enteignungspläne der Linken, die mit Grünen und SPD über eine mögliche Koalition sondiert.
  • Vonovia-Chef Luka Mucic fordert klare politische Rahmenbedingungen – auf eigenen Grundstücken könnte der Konzern rund 20.000 zusätzliche Wohnungen bauen.

 
Nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin hat der private Wohnungsbaukonzern Vonovia angekündigt, Neubauvorhaben in der Hauptstadt vorerst nicht zu priorisieren. Es werde zwar, so kündigt Vorstandschef Luka Mucic an, weder einen Baustopp noch einen vollständigen Rückzug aus Berlin geben. Allerdings werde Vonovia bei neuen Investitionsentscheidungen „die Rahmenbedingungen abwägen“.

Linke hält an Enteignung von Vonovia und Deutsche Wohnen fest

Nach ihrem Wahlsieg am 20. September führt die Linkspartei in Berlin derzeit Sondierungsgespräche mit Grünen und SPD mit dem Ziel einer möglichen rot-grün-roten Koalition. Die Linke hatte die Vergesellschaftung von privaten Wohnungsgesellschaften mit einem Bestand von mehr als 3.000 Wohnungen zu einer zentralen Wahlkampfforderung erhoben. Rückendeckung kommt von den Grünen, die SPD hat Enteignungen bisher abgelehnt.
Eine solche Regelung würde vor allem die Konzerne Vonovia und Deutsche Wohnen betreffen. Diese verfügen in der Hauptstadt derzeit über einen Bestand von etwa 130.000 Wohnungen. Ein erheblicher Teil davon geht auf den Verkauf der landeseigenen Gemeinnützigen Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft (GSW) im Jahr 2004 zurück.
Um den Haushalt zu sanieren, beschloss der damalige Berliner Senat unter dem Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit, diesen Schritt zu gehen. Regierungspartner war damals die PDS – und damit die Vorgängerpartei der Linken in der Bundeshauptstadt. Ihre Forderung nach Enteignung der großen privaten Wohnungsgesellschaften kann sich jedoch auf einen Volksentscheid vom 26. September 2021 stützen.

Mucic: Kapital fließt dorthin, wo Investitionen erwünscht sind

Im Gespräch mit dem „Handelsblatt“ hat Vonovia-Chef Luka Mucic angekündigt, man werde die derzeit im Bau befindlichen rund 1.000 Wohnungen „selbstverständlich fertigbauen“. Ein Baustopp sei ausdrücklich nicht vorgesehen. Vonovia bekenne sich zum Standort Berlin. Auch werde man weiterhin in Instandhaltung und energetische Modernisierung des Bestands investieren. Man sei „Teil der Lösung“ und wolle es auch bleiben.
Allerdings gab Mucic auch zu bedenken, dass Kapital dorthin fließe, wo Investitionen auch politisch gewünscht seien. Deshalb mahnte er „dringend Klarheit“ über künftige politische Rahmenbedingungen an. An anderer Stelle äußerte der Vonovia-Chef, bei Neuinvestitionen spiele auch der Standort eine Rolle:
„Wenn Wohnungsunternehmen die Wahl haben zwischen München und Berlin und in Bayern eine Landesregierung ist, die Investitionen ausdrücklich willkommen heißt, dann fließt Kapital natürlich eher dorthin.“
Mucic wies auch Vorwürfe zurück, sozial schwächere Mieter zu benachteiligen. Man vergebe 37 Prozent der Berliner Wohnungen bei der Neuvermietung an Mieter mit Wohnberechtigungsschein. Übersteige deren Mietbelastung 30 Prozent des Nettoeinkommens, begrenze man sie. Mit Bestandsmieten von 8,26 Euro und Neuvertragsmieten von 10,80 Euro pro Quadratmeter bleibe man unter den Marktmieten. Erhöhungen fielen nicht höher aus als bei kommunalen Gesellschaften.

Vonovia mahnt zu politischer Zurückhaltung und Rückbau von Hemmnissen

Der Vonovia-Chef spricht von illegaler Untervermietung als einem erheblichen Problem des Berliner Wohnungsmarktes. Darüber hinaus seien es jedoch politische Vorgaben und Phänomene wie der Anstieg der Heizkosten, die Wohnen teurer machten und die Schaffung von neuem Angebot erschwerten.
Enteignung, so Mucic, würde den Wohnungsmangel nicht beheben und brächte Risiken für Investitionen und Neubau. Bei Vonovia hoffe man auch auf die angekündigten bundespolitischen Maßnahmen zur Verhinderung solcher Schritte.
Man wäre in der Lage, in relativ kurzer Zeit rund 20.000 neue Wohnungen nur aus dem eigenen Bestand zu bauen. Allerdings finde auf vielen Grundstücken kein Neubau statt, so der Vonovia-Chef, und er fügte hinzu: „Warum? Weil das Baurecht nicht dazu passt, bezahlbar bauen zu können. Und weil wir es uns aufgrund der gestiegenen Kapitalkosten dann nicht mehr leisten können, die hohen regulatorischen Anforderungen zu erfüllen.“
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Mehr als 9.000 Ebola-Fälle im Kongo – über 4.400 Tote

In der Demokratischen Republik Kongo sind nach Angaben der Behörden bereits 9.144 Ebola-Fälle im Labor bestätigt worden.
Zudem seien 4.410 Menschen seit Beginn des Ausbruchs Mitte Mai an Ebola gestorben, teilten die Gesundheitsbehörden des zentralafrikanischen Landes mit.
Die afrikanische Gesundheitsbehörde Africa CDC spricht von dem am schnellsten wachsenden Ebola-Ausbruch der Geschichte.
Im ostafrikanischen Kenia ist mittlerweile der zweite Ebola-Fall der hochansteckenden Bundibugyo-Variante des Virus bestätigt worden.
Bei dem Mann handelt es sich nach Angaben des kenianischen Gesundheitsministeriums um einen engen Familienangehörigen des ersten, mittlerweile verstorbenen Patienten.
Der erste Patient in Kenia war im Kongo erkrankt, auf dem Landweg ins benachbarte Uganda gereist und von dort nach Kenia geflogen. Kenianische Gesundheitsbehörden verfolgen alle Menschen, mit denen der erkrankte Mann auf der Reise in Kontakt gekommen war.

Noch kein Impfstoff und keine Therapie

Ebola-Fieber ist eine lebensbedrohliche Krankheit. Das Virus wird durch Körperkontakt und Kontakt mit Körperflüssigkeiten übertragen und löst ein hochansteckendes Fieber mit Durchfall und Blutungen aus.
Der aktuelle Ausbruch ist auch deshalb besonders schwer einzudämmen, weil es für den Ebola-Erreger vom Typ Bundibugyo bislang weder einen speziellen Impfstoff noch eine spezielle Therapie gibt.
Zudem ist in der Anfangsphase einer Ansteckung mit dem Bundibugyo-Erreger leicht eine Verwechslung etwa mit einer Malaria-Erkrankung möglich. Das kann zu einer verspäteten Isolation und Behandlung der Patienten beitragen.
Seit Juli laufen allerdings klinische Versuche zur Testung zweier antiviraler Therapieverfahren.
In zwei weiteren Versuchsreihen wird untersucht, ob der Ebola-Impfstoff Ervebo auch vor dem Bundibugyo-Typ schützt. Ervebo ist für den Einsatz bei Ausbrüchen des Typs Ebola-Viruskrankheit – früher Zaire-Ebolavirus genannt – zugelassen und empfohlen. (dpa/red)
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Krankenkassen: Zusatzbeitrag soll 2027 bei 2,9 Prozent bleiben

Rechnerische Beitragsstabilität: Das verspricht Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) nach einer amtlichen Schätzung zu den Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen. Einzelne Krankenkassen könnten laut Kassenangaben im kommenden Jahr dennoch höhere Beiträge erheben. Die Grünen im Bundestag gehen bereits von einem etwas höheren durchschnittlichen Zusatzbeitrag aus als offiziell angegeben.
Der Schätzerkreis für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hatte am Mittwochabend seine Finanzprognose für dieses und kommendes Jahr aufgestellt. Das in Bonn veröffentlichte Schätzungsergebnis ergibt für 2027 einen rechnerischen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von unverändert 2,9 Prozent. Linnemann kündigte unmittelbar nach Bekanntgabe der Schätzung an: „Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz bleibt im kommenden Jahr stabil.“ Linnemanns Ministerium setzt den durchschnittlichen Beitrag auf Basis der Schätzung fest.

Höhere Beiträge nicht ausgeschlossen

Offen ist aber, ob die einzelnen Krankenkassen dem folgen oder höhere Zusatzbeiträge erheben. Die per Verordnung festgelegte Durchschnittsgröße ist lediglich ein Orientierungswert.
Die einzelnen Kassen legen je nach eigener Finanzlage selbst fest, wie hoch sie die Zusatzbeiträge für ihre Versicherten ansetzen. Diese kommen zum allgemeinen Beitragssatz von einheitlich 14,6 Prozent des Bruttolohns hinzu.
Der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen sagte der „Rheinischen Post“ (Donnerstag): „Die Bundesregierung wiederholt für 2027 ein Stabilitätsversprechen, das schon 2026 an der Wirklichkeit gescheitert ist.“ Wieder stünden 2,9 Prozent auf dem Papier, obwohl die Versicherten heute längst mehr bezahlten. „Auch 2027 wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag wieder tatsächlich bei mindestens 3,1 Prozent liegen.“

Änderungen am Sparpaket

Im Sommer hatte die Koalition ein Kassen-Sparpaket zur Vermeidung höherer Beiträge beschlossen. Am Donnerstagmorgen ist es noch einmal Thema im Bundestag: Angehängt an eine Reform der Notfallversorgung sollen Änderungen an den Sparplänen beschlossen werden. Geplant sind einige Abmilderungen sowie Ausgleichsmaßnahmen, damit diese nicht zu teuer werden.
Das Spargesetz sieht Milliarden-Einsparungen vor. Praxen, Kliniken, Apotheken und der Pharmabranche wurden Ausgabenbremsen auferlegt. Dazu kommen höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag soll bei 2,9 Prozent gehalten werden.

Tatsächliche Beiträge bis zu 4,39 Prozent

Die tatsächlichen Beiträge liegen allerdings über diesem Orientierungswert. Nach Daten der Kassen beträgt der Zusatzbeitrag inzwischen im Schnitt 3,1 Prozent. Die Spanne unter den 93 Kassen reicht von 2,18 bis 4,39 Prozent.

Kassen warnen vor Risiken

Vor diesem Hintergrund mahnen die gesetzlichen Kassen die Regierung, verbleibende Finanzrisiken anzugehen. Zum Jahreswechsel werde es weiter Kassen geben, bei denen eine finanzielle Mindestrücklage nicht abschließend aufgefüllt sei, sagte der Vorstandschef des GKV-Spitzenverbands, Oliver Blatt, der „Deutschen Presse-Agentur“. Diese hätten „dadurch eventuell einen erhöhten Finanzbedarf“. Als „ein erhebliches finanzielles Risiko“ für die GKV nannte Blatt ferner das Vorhaben einer Standortklausel.
Pharmaunternehmen in Deutschland sollten dabei komplett oder teilweise von Teilen eines Rabatts für patentgeschützte Arzneimittel befreit werden können, erläuterte Blatt. „Das stellt klar eine industriepolitische Maßnahme dar, die nicht durch Beitragsgelder zu finanzieren wäre.“ Allein hier drohten Belastungen von bis zu 1,3 Milliarden Euro – Zusatzbeitragssätze müssten deshalb absehbar steigen.
Nach jetzigem Stand gehe die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben im nächsten Jahr generell erst einmal nicht weiter auseinander, sagte Blatt. Nach Einsparmaßnahmen in diesem Jahr müsse es nun aber im kommenden Jahr um grundlegende Reformen gehen.

Ausgaben sollen auf fast 380 Milliarden Euro steigen

In ihrer Schätzung sagten die offiziellen Experten für 2026 Ausgaben von 370 Milliarden Euro in der GKV voraus. Im kommenden Jahr sollen diese auf 378 Milliarden Euro steigen. Linnemanns Ministerium verwies darauf, dass die Kassen wegen des Sparpakets der Regierung 2027 bis zu 15 Milliarden Euro weniger Ausgaben zu schultern hätten. Der Ressortchef sagte: „Wir haben unser wichtigstes Ziel erreicht.“
SPD-Gesundheitsexperte Christos Pantazis nannte die Schätzung in der „Funke Mediengruppe“ „eine gute Nachricht für die rund 75 Millionen gesetzlich Versicherten, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Arbeitgeber und unseren Wirtschaftsstandort“. Linnemann kündigte zugleich an: „Wir müssen die strukturellen Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung lösen und ihre Finanzierung dauerhaft auf eine solide Grundlage stellen.“ (dpa/red)