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„Ziehe das durch“: Marine Le Pen bleibt trotz Urteil im Rennen um die Präsidentschaft

 

In Kürze:

  • Das Berufungsgericht in Paris bestätigte den Schuldspruch gegen Marine Le Pen, reduzierte jedoch Haftstrafe und Dauer des Kandidaturverbots.
  • Das verkürzte Verbot könnte Le Pen eine Kandidatur bei der Präsidentschaftswahl 2027 ermöglichen.
  • Der RN verfügt mit Parteichef Jordan Bardella weiterhin über einen aussichtsreichen Ersatzkandidaten.
  • Aktuelle Umfragen sehen den RN unabhängig von der Personalfrage in einer starken Ausgangsposition.

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Die langjährige Vorsitzende des rechtsgerichteten Rassemblement National (RN), Marine Le Pen, hält trotz ihrer Verurteilung wegen der Veruntreuung von EU-Geldern an ihrer Präsidentschaftskandidatur für 2027 fest. Nach dem Urteil des Berufungsgerichts, das eine Freiheitsstrafe mit elektronischer Fußfessel vorsieht, erklärte Le Pen, sie werde ihren Weg bis zum Ende fortsetzen. Durch den Gang vor das höchste Berufungsgericht bleibt die Vollstreckung der Strafe zunächst ausgesetzt.
Le Pen kündigte an, ohne Fußfessel in den Wahlkampf zu ziehen. In aktuellen Umfragen liegt sie mit rund einem Drittel der Stimmen in der ersten Runde vorn und hätte damit gute Chancen auf den Einzug in die Stichwahl.
Sollte das Urteil in letzter Instanz bestätigt werden, könnte Le Pen allerdings wenige Monate vor der Präsidentschaftswahl gezwungen sein, die Kandidatur an ihren politischen Ziehsohn Jordan Bardella zu übergeben. Dieser gilt inzwischen als populärer als seine Mentorin und steht als möglicher Ersatzkandidat bereit. Bis zur Wahl im April und Mai 2027 bleibt die politische Zukunft des RN damit eng mit der juristischen Auseinandersetzung um Le Pen verbunden.

Urteil ermöglicht Le Pen neue Kandidatur

Die Entscheidung des Berufungsgerichts eröffnet Le Pen nun die Möglichkeit, erneut bei der französischen Präsidentschaftswahlen anzutreten. Das Gericht in Paris hielt am Dienstag, 7. Juli, die Verurteilung durch die erste Instanz wegen des Missbrauchs von EU-Mitteln aufrecht, reduzierte jedoch die Dauer der Haftstrafe und des Entzugs des passiven Wahlrechts.
Die Haftstrafe für Le Pen wurde auf drei Jahre gekürzt. Zwei Jahre bleiben zur Bewährung ausgesetzt, das dritte Jahr ist mittels elektronischer Fußfessel zu verbüßen. Die Dauer der Unwählbarkeit reduzierte das Gericht auf 15 Monate – mit der Folge, dass sich die 2012, 2017 und 2022 gescheiterte Präsidentschaftskandidatin erneut um das höchste Amt Frankreichs bewerben kann.

Vorwürfe gegen Le Pen im Kern aufrechterhalten

Im März 2025 hatte ein Pariser Gericht Le Pen zu einer Haftstrafe von vier Jahren für die Veruntreuung von Mitteln des Europäischen Parlaments zur Bezahlung der Mitarbeiter ihrer Partei verurteilt.
Von diesen seien zwei mit elektronischer Fußfessel zu verbüßen, zwei weitere setzte das Gericht damals zur Bewährung aus. Außerdem verhängte das Gericht ein fünfjähriges Verbot für Le Pen, sich um ein öffentliches Amt zu bewerben.
Sie persönlich wurde auch mit einer Geldstrafe von 100.000 Euro belegt. Die Partei muss zudem 2 Millionen Euro bezahlen – 1 Million Euro ist dabei ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht sprach die Partei und Le Pen als der Anklage zufolge Organisatorin der Veruntreuung schuldig.
Le Pen und der RN sollen ein Komplott geschaffen haben, mittels dessen sie mehr als 4 Millionen Euro an Geldmitteln des EU-Parlaments entgegen dem Verwendungszweck gebraucht hätten. Gedacht waren die Gelder zur Bezahlung von Mitarbeitern im EU-Parlament und für Zwecke, die mit dessen Tätigkeit in Verbindung stehen. Neben Le Pen selbst verurteilte das Gericht acht frühere EU-Abgeordnete und zwölf parlamentarische Mitarbeiter.
Für Le Pen ist das Urteil eine Niederlage, auch wenn es für sie schlimmer hätte kommen können.

Für Le Pen ist das Urteil eine Niederlage, auch wenn es für sie schlimmer hätte kommen können.

Foto: Aurelien Morissard/AP/dpa

RN hat bisher 1 Million Euro zurückbezahlt

Marine Le Pen und ihr Umfeld haben dem Gericht zufolge die Gelder stattdessen für die Finanzierung der Parteiarbeit verwendet. Bei den Assistententätigkeiten habe es sich um Scheinbeschäftigungen gehandelt. Das System soll in der Zeit von 2004 bis 2016 bestanden haben. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung OLAF hatte die Ermittlungen aufgenommen und diese später der französischen Justiz übertragen.
Eine Anzeige hatte der damalige EU-Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) erstattet. Eine Anklage erhob die Staatsanwaltschaft in Paris erst Ende 2023. Es soll insgesamt 46 zum Schein eingegangene Assistentenverträge gegeben haben. Eine Million Euro hatte der RN im Vorfeld des Prozesses in Paris bereits zurückbezahlt.
Marine Le Pen hatte damals „Schludrigkeit“ hinsichtlich des damaligen Abrechnungssystems eingeräumt. Allerdings gab sie auch zu bedenken, dass es zum damaligen Zeitpunkt noch kaum schriftlich festgelegte Regeln oder exakte Jobbeschreibungen für Assistenten von EU-Abgeordneten gegeben habe. Es habe „stets eine flexible Auslegung“ der Regeln gegeben. Es habe einen gemeinsamen Pool für die Bezahlung der Assistenten gegeben, den man gemeinsam genutzt habe.

Mehrere Mitarbeiter kaum in Brüssel oder Straßburg angetroffen

Die Anklage hatte unter anderem Stempelkarten und die Intensität des SMS- sowie E-Mailverkehrs über Dienstgeräte als Beweismittel herangezogen. Diese hätten zutage gefördert, dass einige Assistenten nicht mehr als eineinhalb Tage in Brüssel oder Straßburg gewesen seien. Der ehemalige Abgeordnete Louis Aliot soll mit seinem „Assistenten“ überhaupt lediglich eine SMS und keine einzige E-Mail ausgetauscht haben.
Schulz legte bei seiner Anzeige ein Organigramm aus den Reihen der Partei vor. Auch dieses habe einige Funktionsträger und Mitarbeiter in Positionen ausgewiesen, die mit einer Assistententätigkeit im EU-Parlament nur bedingt vereinbar gewesen seien.
Im Jahr 2014 hatte zudem der damalige Schatzmeister Wallerand de Saint-Just geschrieben, der damalige Front National habe sich auf nationaler Ebene in einer erheblichen finanziellen Notlage befunden. Diese habe man nur überwinden können, weil man „dank des EU-Parlaments erhebliche Einsparungen“ habe machen können.

Kritik am Ersturteil aus anderen Parteien: Wähler sollen über Amtswürdigkeit entscheiden

Im RN selbst, aber auch in anderen Parteien war in Anbetracht der erstinstanzlichen Verurteilung Kritik an der Entscheidung laut geworden, Le Pen für unwählbar zu erklären.
Zudem hatte das Gericht diese Sanktion mit sofortiger Wirkung angeordnet. Sowohl der damalige Premierminister François Bayrou als auch der damalige Justizminister Gérald Darmanin erklärten, die Justiz dürfe sich nicht herausnehmen, zu entscheiden, wer sich den Bürgern zur Wahl stelle. Auch der Abgeordnete Éric Coquerel protestierte. Der Politiker der linken Partei La France Insoumise betonte, er sei „nicht damit einverstanden, dass wir Dinge vor Gericht entscheiden, die an der Wahlurne entschieden werden müssen“.
Im Jahr 2024 waren zwei Mitglieder von Modem, der früheren Partei von Präsident Emmanuel Macron, wegen ähnlicher Vorwürfe zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Bayrou stand ebenfalls im Verdacht, von einem „betrügerischen System“ dieser Art gewusst zu haben. Allerdings sei der Nachweis nicht gelungen.
Bardella ist der politische Ziehsohn von Le Pen. (Archivbild)

Bardella ist der politische Ziehsohn von Le Pen. (Archivbild)

Foto: Thomas Padilla/AP/dpa

Bardella in Umfragen beliebter als Le Pen

Ob ein Kandidaturverbot für Marine Le Pen den Machtambitionen des RN geschadet hätte, ist unterdessen ungewiss. Die Partei hat sich spätestens seit der erstinstanzlichen Verurteilung einen Plan B für den Fall einer Aufrechterhaltung desselben zurechtgelegt.
Seit 2021 ist der erst 30-jährige Jordan Bardella Vorsitzender des RN, für den er auch im EU-Parlament sitzt. Bardella ist dort Fraktionsvorsitzender der „Patrioten für Europa“, der drittgrößten Fraktion im EU-Parlament. Für die Präsidentenwahlen im nächsten Jahr gilt er auch als möglicher Kandidat.
Die Beliebtheitswerte Bardellas übersteigen mittlerweile jene von Marine Le Pen. In der jüngsten Ipsos-Umfrage für die „Tribune Dimanche“ äußerten sich 21 Prozent der befragten Franzosen als „sehr zufrieden“ mit seiner politischen Arbeit und 16 als „eher zufrieden“. Immerhin 12 Prozent stehen ihm indifferent gegenüber. Le Pen ist mit 35 Prozent, die eher oder sehr zufrieden sind, auf Platz 2 des Politikerrankings – noch vor ihrer Nichte Marion Maréchal, die auf 24 Prozent Zufriedenheit kommt.

Deutlicher Vorsprung – aber auch hohe Antipathiewerte

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron darf nach zwei Amtszeiten nicht direkt wieder antreten. Aus seinem Lager wollen die beiden Ex-Premierminister Édouard Philippe und Gabriel Attal antreten.
Mit 23 beziehungsweise 21 Prozent sind Philippe und Ex-Premier Attal die bestplatzierten Politiker der Mitte im Ranking. Philippe hat seine Kandidatur für 2027 angekündigt. Der beliebteste Politiker der Linken – Raphaël Glucksmann – liegt mit jeweils 17 Prozent deutlich dahinter.
Allerdings sind ihre Antipathiewerte deutlich geringer als jene der RN-Politiker. Sowohl über Bardella als auch über Le Pen äußern sich jeweils 48 Prozent „sehr unzufrieden“ oder „unzufrieden“. Diese könnten ein Mobilisierungspotenzial für einen möglichen Gegenkandidaten in einer Stichwahl darstellen.
Derzeit sehen alle Umfragen einen klaren Vorsprung für Bardella in der ersten Runde der Präsidentschaftswahl. Dabei bewegen sich seine Werte zwischen 35 und 37 Prozent. Als aussichtsreichster Gegenkandidat in einer Stichwahl gilt Philippe, der mit um die 14 Prozent gehandelt wird.
Als nächstbester und stärkster Kandidat der Linken gilt Jean-Luc Mélenchon von La France Insoumise, der stabil bei etwa 13 Prozent liegt. Allerdings wären das deutlich weniger als die fast 22 Prozent, die Mélenchon bei der Präsidentenwahl 2022 eingefahren hatte.
Zudem ist Mélenchon mit 58 Prozent „sehr unzufrieden“ und 11 Prozent „eher unzufrieden“ votierenden Befragten der unbeliebteste Politiker des Landes – noch vor dem Ultrarechten Éric Zemmour mit einem Unzufriedenheitswert von 67 Prozent.

Linke Kandidaten gelten wegen Zersplitterung als chancenlos

Die Linke hatte sich bei den Parlamentswahlen 2024 durch eine strategische Bündnispolitik eine eigene relative Mehrheit in der Großen Nationalversammlung gesichert. Gleichzeitig hatte sie einen Durchmarsch des RN gestoppt, der nach der ersten Runde noch einen deutlichen Vorsprung zu verzeichnen hatte.
Bei den Präsidentschaftswahlen dürfte die Linke hingegen chancenlos bleiben, weil voraussichtlich jede Formation ihren eigenen Kandidaten aufstellen wird.
Die wesentlichsten inhaltlichen Unterschiede zwischen Le Pen und Bardella liegen in der Wirtschaftspolitik, wo Bardella deutlich marktwirtschaftlicher ausgerichtet ist. Überdies galt er zumindest zu Beginn des Ukrainekrieges als Unterstützer Kiews – eine Position, die er in jüngster Zeit jedoch deutlich abgeschwächt hat.
Zuletzt hatte Bardella sich offen für eine Debatte über eine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters gezeigt. Dies hatte innerhalb des RN allerdings für Irritationen gesorgt.
Marine Le Pen plant, sich um 20 Uhr zur Frage der Kandidatur zu äußern.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Le Pen nach Berufungsurteil: Kandidatur 2027 wieder möglich

 

In Kürze:

  • Das Berufungsgericht in Paris bestätigte den Schuldspruch gegen Marine Le Pen, reduzierte jedoch Haftstrafe und Dauer des Kandidaturverbots.
  • Das verkürzte Verbot könnte Le Pen eine Kandidatur bei der Präsidentschaftswahl 2027 ermöglichen.
  • Der RN verfügt mit Parteichef Jordan Bardella weiterhin über einen aussichtsreichen Ersatzkandidaten.
  • Aktuelle Umfragen sehen den RN unabhängig von der Personalfrage in einer starken Ausgangsposition.

 
Die langjährige Vorsitzende des rechtsgerichteten Rassemblement National (RN), Marine Le Pen, wird möglicherweise ein weiteres Mal bei den Präsidentschaftswahlen in Frankreich kandidieren können. Das Berufungsgericht in Paris hielt am Dienstag, 7. Juli, die Verurteilung durch das Erstgericht bezüglich des Missbrauchs von EU-Mitteln aufrecht. Allerdings reduzierte es die Dauer der Haftstrafe und des Entzugs des passiven Wahlrechts.
Das Gericht kürzte die Haftstrafe für Le Pen auf drei Jahre. Zwei davon bleiben zur Bewährung ausgesetzt, das dritte ist mittels elektronischer Fußfessel zu verbüßen. Die Dauer der Unwählbarkeit wurde auf 15 Monate reduziert – mit der Folge, dass sich die 2012, 2017 und 2022 gescheiterte Präsidentschaftskandidatin im nächsten Jahr erneut um das höchste Amt Frankreichs bewerben könnte.
Allerdings würde ein Wahlkampf durch die Fußfessel logistisch erheblich erschwert. Zudem hatte Le Pen zuvor ausdrücklich ausgeschlossen, mit einer elektronischen Fußfessel bei der Präsidentschaftswahl im Frühjahr 2027 anzutreten. Sie hat die Absicht, sich am Abend in einem TV-Interview zur Kandidatenfrage zu äußern.
Die Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro hielt das Gericht aufrecht.

Vorwürfe gegen Le Pen im Kern aufrechterhalten

Im März 2025 hatte ein Pariser Gericht Le Pen zu einer Haftstrafe von vier Jahren für die Veruntreuung von Mitteln des Europäischen Parlaments zur Bezahlung der Mitarbeiter ihrer Partei verurteilt.
Von diesen seien zwei mit elektronischer Fußfessel zu verbüßen, zwei weitere setzte das Gericht zur Bewährung aus. Außerdem verhängte das Gericht ein fünfjähriges Verbot für Le Pen, sich um ein öffentliches Amt zu bewerben.
Sie persönlich wurde auch mit einer Geldstrafe von 100.000 Euro belegt. Die Partei muss zudem 2 Millionen Euro bezahlen – 1 Million dabei ist dabei ebenfalls zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht sprach die Partei und Le Pen als der Anklage zufolge Organisatorin der Veruntreuung schuldig.
Le Pen und der RN sollen ein Komplott geschaffen haben, mittels dessen sie mehr als 4 Millionen Euro an Geldmitteln des EU-Parlaments entgegen dem Verwendungszweck gebraucht hätten. Gedacht waren die Gelder zur Bezahlung von Mitarbeitern im EU-Parlament und für Zwecke, die mit dessen Tätigkeit in Verbindung stehen. Neben Le Pen selbst verurteilte das Gericht acht frühere EU-Abgeordnete und zwölf parlamentarische Mitarbeiter.
Für Le Pen ist das Urteil eine Niederlage, auch wenn es für sie schlimmer hätte kommen können.

Für Le Pen ist das Urteil eine Niederlage, auch wenn es für sie schlimmer hätte kommen können.

Foto: Aurelien Morissard/AP/dpa

RN hat bisher 1 Million Euro zurückbezahlt

Marine Le Pen und ihr Umfeld haben dem Gericht zufolge die Gelder stattdessen für die Finanzierung der Parteiarbeit verwendet. Bei den Assistententätigkeiten habe es sich um Scheinbeschäftigungen gehandelt. Das System soll in der Zeit von 2004 bis 2016 bestanden haben. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung OLAF hatte die Ermittlungen aufgenommen und diese später der französischen Justiz übertragen.
Eine Anzeige hatte der damalige EU-Parlamentspräsident Martin Schulz (SPD) erstattet. Eine Anklage erhob die Staatsanwaltschaft in Paris erst Ende 2023. Es soll insgesamt 46 zum Schein eingegangene Assistentenverträge gegeben haben. Eine Million Euro hatte der RN im Vorfeld des Prozesses in Paris bereits zurückbezahlt.
Marine Le Pen hatte damals „Schludrigkeit“ hinsichtlich des damaligen Abrechnungssystems eingeräumt. Allerdings gab sie auch zu bedenken, dass es zum damaligen Zeitpunkt noch kaum schriftlich festgelegte Regeln oder exakte Jobbeschreibungen für Assistenten von EU-Abgeordneten gegeben habe. Es habe „stets eine flexible Auslegung“ der Regeln gegeben. Es habe einen gemeinsamen Pool für die Bezahlung der Assistenten gegeben, den man gemeinsam genutzt habe.

Mehrere Mitarbeiter kaum in Brüssel oder Straßburg angetroffen

Die Anklage hatte unter anderem Stempelkarten und die Intensität des SMS- sowie E-Mailverkehrs über Dienstgeräte als Beweismittel herangezogen. Diese hätten zutage gefördert, dass einige Assistenten nicht mehr als eineinhalb Tage in Brüssel oder Straßburg gewesen seien. Der ehemalige Abgeordnete Louis Aliot soll mit seinem „Assistenten“ überhaupt lediglich eine SMS und keine einzige E-Mail ausgetauscht haben.
Schulz legte bei seiner Anzeige ein Organigramm aus den Reihen der Partei vor. Auch dieses habe einige Funktionsträger und Mitarbeiter in Positionen ausgewiesen, die mit einer Assistententätigkeit im EU-Parlament nur bedingt vereinbar gewesen seien.
Im Jahr 2014 hatte zudem der damalige Schatzmeister Wallerand de Saint-Just geschrieben, der damalige Front National habe sich auf nationaler Ebene in einer erheblichen finanziellen Notlage befunden. Diese habe man nur überwinden können, weil man „dank des EU-Parlaments erhebliche Einsparungen“ machen konnte.

Kritik am Ersturteil aus anderen Parteien: Wähler sollen über Amtswürdigkeit entscheiden

Im RN selbst, aber auch in anderen Parteien war in Anbetracht der erstinstanzlichen Verurteilung Kritik an der Entscheidung laut geworden, Le Pen für unwählbar zu erklären.
Zudem hatte das Gericht diese Sanktion mit sofortiger Wirkung angeordnet. Sowohl der damalige Premierminister François Bayrou als auch der damalige Justizminister Gérald Darmanin erklärten, die Justiz dürfe sich nicht herausnehmen, zu entscheiden, wer sich den Bürgern zur Wahl stelle. Auch der Abgeordnete Éric Coquerel protestierte. Der Politiker der linken Partei La France Insoumise betonte, er sei „nicht damit einverstanden, dass wir Dinge vor Gericht entscheiden, die an der Wahlurne entschieden werden müssen“.
Im Jahr 2024 waren zwei Mitglieder von Modem, der früheren Partei von Präsident Emmanuel Macron, wegen ähnlicher Vorwürfe zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Bayrou stand ebenfalls im Verdacht, von einem „betrügerischen System“ dieser Art gewusst zu haben. Allerdings sei der Nachweis nicht gelungen.
Bardella ist der politische Ziehsohn von Le Pen. (Archivbild)

Bardella ist der politische Ziehsohn von Le Pen. (Archivbild)

Foto: Thomas Padilla/AP/dpa

Bardella in Umfragen beliebter als Le Pen

Ob ein Kandidaturverbot für Marine Le Pen den Machtambitionen des RN geschadet hätte, ist unterdessen ungewiss. Die Partei hat sich spätestens seit der erstinstanzlichen Verurteilung einen Plan B für den Fall einer Aufrechterhaltung desselben zurechtgelegt.
Seit 2021 ist der erst 30-jährige Jordan Bardella Vorsitzender des RN, für den er auch im EU-Parlament sitzt. Bardella ist dort Fraktionsvorsitzender der „Patrioten für Europa“, der drittgrößten Fraktion im EU-Parlament. Für die Präsidentenwahlen im nächsten Jahr gilt er auch als möglicher Kandidat.
Die Beliebtheitswerte Bardellas übersteigen mittlerweile jene von Marine Le Pen. In der jüngsten Ipsos-Umfrage für die „Tribune Dimanche“ äußerten sich 21 Prozent der befragten Franzosen als „sehr zufrieden“ mit seiner politischen Arbeit und 16 als „eher zufrieden“. Immerhin 12 Prozent stehen ihm indifferent gegenüber. Le Pen ist mit 35 Prozent, die eher oder sehr zufrieden sind, auf Platz 2 des Politikerrankings – noch vor ihrer Nichte Marion Maréchal, die auf 24 Prozent Zufriedenheit kommt.

Deutlicher Vorsprung – aber auch hohe Antipathiewerte

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron darf nach zwei Amtszeiten nicht direkt wieder antreten. Aus seinem Lager wollen die beiden Ex-Premierminister Edouard Philippe und Gabriel Attal antreten.
Mit 23 beziehungsweise 21 Prozent sind Philippe und Ex-Premier Attal die bestplatzierten Politiker der Mitte im Ranking. Philippe hat seine Kandidatur für 2027 angekündigt. Der beliebteste Politiker der Linken – Raphaël Glucksmann – liegt mit jeweils 17 Prozent deutlich dahinter.
Allerdings sind ihre Antipathiewerte deutlich geringer als jene der RN-Politiker. Sowohl über Bardella als auch über Le Pen äußern sich jeweils 48 Prozent „sehr unzufrieden“ oder „unzufrieden“. Diese könnten ein Mobilisierungspotenzial für einen möglichen Gegenkandidaten in einer Stichwahl darstellen.
Derzeit sehen alle Umfragen einen klaren Vorsprung für Bardella in der ersten Runde der Präsidentschaftswahl. Dabei bewegen sich seine Werte zwischen 35 und 37 Prozent. Als aussichtsreichster Gegenkandidat in einer Stichwahl gilt Philippe, der mit um die 14 Prozent gehandelt wird.
Als nächstbester und stärkster Kandidat der Linken gilt Jean-Luc Mélenchon von La France Insoumise, der stabil bei etwa 13 Prozent liegt. Allerdings wären das deutlich weniger als die fast 22 Prozent, die Mélenchon bei der Präsidentenwahl 2022 eingefahren hatte.
Zudem ist Mélenchon mit 58 Prozent „sehr unzufrieden“ und 11 Prozent „eher unzufrieden“ votierenden Befragten der unbeliebteste Politiker des Landes – noch vor dem Ultrarechten Éric Zemmour mit einem Unzufriedenheitswert von 67 Prozent.

Linke Kandidaten gelten wegen Zersplitterung als chancenlos

Die Linke hatte sich bei den Parlamentswahlen 2024 durch eine strategische Bündnispolitik eine eigene relative Mehrheit in der Großen Nationalversammlung gesichert. Gleichzeitig hatte sie einen Durchmarsch des RN gestoppt, der nach der ersten Runde noch einen deutlichen Vorsprung zu verzeichnen hatte.
Bei den Präsidentschaftswahlen dürfte die Linke hingegen chancenlos bleiben, weil voraussichtlich jede Formation ihren eigenen Kandidaten aufstellen wird.
Die wesentlichsten inhaltlichen Unterschiede zwischen Le Pen und Bardella liegen in der Wirtschaftspolitik, wo Bardella deutlich marktwirtschaftlicher ausgerichtet ist. Darüber hinaus galt er zumindest zu Beginn des Ukrainekrieges als Unterstützer Kiews – eine Position, die er in jüngster Zeit jedoch deutlich abgeschwächt hat.
Zuletzt hatte Bardella sich offen für eine Debatte über eine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters gezeigt. Dies hatte innerhalb des RN allerdings für Irritationen gesorgt.
Marine Le Pen plant, sich um 20 Uhr zur Frage der Kandidatur zu äußern.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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48 Tote bei Kämpfen zwischen Guerillagruppen in Kolumbien

Wenige Tage vor der Präsidentschaftswahl in Kolumbien sind bei Kämpfen zwischen zwei Splittergruppen der früheren Farc-Guerilla nach Angaben eines Bürgermeisters 48 Menschen getötet worden.
Die Toten lägen „auf einem Haufen“ und müssten geborgen werden, sagte der Bürgermeister von San José del Guaviare, Willy Rodríguez, am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP.

Kämpfe in abgelegener Amazonasregion

Die Kämpfe ereigneten sich demnach im kolumbianischen Amazonasgebiet, in der abgelegenen Ortschaft Pipiral in der Provinz Guaviare.
Die Behörden konnten die schwer zugängliche Gegend zunächst nicht erreichen. Die vorläufige Opferzahl beruhe auf Angaben aus der betroffenen Gemeinde, sagte Rodríguez. Rettungskräfte warteten darauf, dass die bewaffneten Gruppen ihnen Zugang zu dem vermutlich verminten Gebiet gewährten.
Kolumbien erlebt derzeit die schwerste Gewaltwelle seit mehr als einem Jahrzehnt. In Guaviare kämpfen bewaffnete Gruppen um die Kontrolle über Gebiete sowie Einnahmen aus dem Drogenhandel und illegalem Bergbau.
Das Gebiet gilt als eine historische Hochburg der Guerilla. Heute wird es von Dissidentengruppen umkämpft, die das Friedensabkommen von 2016 zwischen dem kolumbianischen Staat und den Farc ablehnten.

Gewalt überschattet Präsidentschaftswahl

Verteidigungsminister Pedro Sánchez sagte dem Sender Blu Radio, die Gruppen hätten „ein einziges Ziel: die kriminelle Wirtschaft, vom Drogenhandel zu leben“. Ein Einsatz aus der Luft sei wegen des Wetters nicht möglich gewesen, Truppen rückten auf dem Landweg vor.
Nach Angaben aus einer Militärquelle hatten die Kämpfe am Montag begonnen. Ob sie weiter andauerten, war zunächst unklar.
Die Sicherheitslage gehört vor der Präsidentschaftswahl am 31. Mai zu den wichtigsten Sorgen vieler Kolumbianer.
Der seit seinem Sieg bei der Wahl im Jahr 2022 regierende linksgerichtete Präsident Gustavo Petro hatte vergeblich versucht, im Rahmen seiner Strategie eines „totalen Friedens“ mit allen bewaffneten Gruppen zu verhandeln.
Die rechtsgerichtete Opposition wirft ihm vor, nachgiebig mit den bewaffneten Gruppen zu sein. Der amtierende Präsident darf gemäß der Verfassung nicht erneut antreten.
Als aussichtsreichster Präsidentschaftskandidat gilt der linksgerichtete Senator Iván Cepeda, der Petros Kurs fortsetzen will. Gegen ihn tritt der rechtsgerichtete Abelardo de la Espriella an, der unter anderem zusammen mit der US-Armee Luftangriffe gegen bewaffnete Gruppen fliegen will. (afp/red)