Tag: Gesellschaft
Widerstand gegen Abschaffung
Frei warnt vor Aufweichung des Reformpakets
Cremer kritisiert Vorteile für Gutverdiener
Fast drei Millionen Menschen nutzten Regelung
Streit um Begriff der Lebensleistung
Alkohol bleibt häufigster Grund
ADAC sieht weniger Alkoholfahrten als Ursache
In Kürze:
- Regierung prüft Strukturen für möglichen Zivildienst bei Wehrpflicht-Rückkehr.
- Sozialverbände lehnen Zwangsdienste ab und setzen auf Freiwilligkeit.
- Politischer Streit über Pflichtdienst, Bundeswehr und soziale Versorgung.

Verteidigungsminister Boris Pistorius steuert bei einem Besuch des Versorgungsbataillons 7 der Bundeswehr eine Gereon-Bodendrohne von ARX Robotics.
Foto: INA FASSBENDER/AFP via Getty Images
Zivildienst endete mit Aussetzung der Wehrpflicht
Wehrpflicht wäre Voraussetzung

Die lackierten Fingernägel einer Bundeswehrsoldatin während des Besuchs von Verteidigungsminister Boris Pistorius beim Versorgungsbataillon 7.
Foto: INA FASSBENDER/AFP via Getty Images
SPD setzt auf Freiwilligkeit – Opposition kritisiert Pläne
Caritas sieht nur begrenzten Nutzen

Rucksäcke und Helme von Bundeswehrsoldaten im Hintergrund während des Besuchs von Verteidigungsminister Boris Pistorius beim Versorgungsbataillon 7.
Foto: INA FASSBENDER/AFP via Getty Images
Zahl der Verweigerungsanträge steigt
Frei: Weniger Staatsaufwand für mehr Sicherheit
Rente nach 45 Jahren Einzahlung
Rentenkommission warnt vor Zerpflücken des Pakets
Strand ist auch in Italien gratis – eigentlich
Zäune und Mauern versperren Zugang zum Meer
Auch anderswo in Italien gehen die Behörden vor
EU-Richtlinie soll nun endlich umgesetzt werden
Neuer Ärger um mitgebrachte Speisen und Getränke
Beamtenbund spricht von „Weckruf“
- Den Erkenntnissen zufolge fuhr B. am Samstagabend mit einem weißen Kastenwagen am Ahornsteig, einem Parkweg parallel zur Lennéstraße in der Nähe des Potsdamer Platzes, in eine Menschenmenge am Rande des CSD. Dabei erfasste er mehrere Menschen, bevor das Fahrzeug gegen einen Baum prallte.
- Danach verließ er das Auto. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, dass der Täter anschließend mutmaßlich mit einer Machete auf Passanten losging und weitere Menschen attackierte.
- Bei dem Angriff wurde eine Frau getötet und 29 weitere Menschen verletzt. Die lebensbedrohlich Verletzten befanden sich nach Angaben der Polizei vom Sonntagnachmittag nicht mehr in Lebensgefahr.
- Abdul B. wurde Dobrindt zufolge im Jahr 2005 in Berlin geboren und ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft dort aufgewachsen. Er war bei der Tat 21 Jahre alt.
- B. war deutscher Staatsbürger mit libanesischem Hintergrund. Seine Mutter wurde demnach 2002 in Deutschland eingebürgert.
- B. hatte eine Wohnung im Berliner Stadtteil Schöneberg. Noch Anfang Juli durchsuchten Beamte diese.
- B. soll auch Familie in Berlin gehabt haben.
- Der Extremismus-Berater Thomas Mücke vom Violence Prevention Network (VPN) gab an, B. habe auf Sozialarbeiter „einen sehr gefassten, einen sehr vorsichtigen, einen sehr kontrollierten, einen sehr freundlichen Eindruck“ gemacht. „Und das sind genau die Kriterien, wo wir halt merken, da kommen wir nicht wirklich an die Person heran.“
- Abdul B. hatte sich den Erkenntnissen zufolge radikalisiert und gehörte der islamistischen Szene an.
- 2022 wurde B. von einem Jugendschöffengericht in Berlin wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung verurteilt.
- Im Jahr 2025 unternahm Abdul B. mehrere Versuche, sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen.
- Er versuchte erfolglos, über die Türkei nach Mauretanien auszureisen. Wenig später reiste er dann über die Türkei in den Libanon, „um von dort aus nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen“, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte.
- Am 24. Juli 2025 sei er im Libanon festgenommen und dort in Untersuchungshaft genommen worden. Ein Militärgericht habe ihn dort „unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten“ zu drei Monaten Haft verurteilt.
- Nach seiner Haftentlassung sei B. am 17. November 2025 nach Deutschland zurückgekehrt und noch am Flughafen BER erneut festgenommen worden. Es folgte eine monatelange Untersuchungshaft.
- Am 12. Mai wurde er von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten „wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten“ verurteilt.
- Das Gericht hob der Generalstaatsanwaltschaft zufolge einen bestehenden Haftbefehl auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“.
- Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Berufung eingelegt. Die Verurteilung wurde daher nicht rechtskräftig.
- Der Polizei zufolge konnte B. am Sonntagabend gegen 18:00 Uhr in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau ausfindig gemacht und isoliert werden.
- Der Polizeieinsatz sollte eigentlich zu seiner Festnahme führen.
- B. sei mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zugelaufen, woraufhin Spezialkräfte auf ihn schossen.
- Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen durch die Berliner Feuerwehr sei er noch am Einsatzort verstorben, teilte die Polizei mit.
- Seine Leiche wurde in der Nacht nach Einsatz der Spurensicherung von der Gerichtsmedizin abtransportiert.
- Die konkrete Motivlage ist nicht abschließend geklärt. Zwar deutet laut dem Innenminister alles auf einen islamistischen Terroranschlag hin. Doch der genaue Zusammenhang zwischen dieser Einstufung und der Tat ist nicht geklärt.
- Der Tatablauf im Detail ist unklar.
- Offen ist zudem, wie oft das SEK auf den Verdächtigen schoss.
- Den Erkenntnissen zufolge fuhr B. am Samstagabend mit einem weißen Kastenwagen am Ahornsteig, einem Parkweg parallel zur Lennéstraße in der Nähe des Potsdamer Platzes, in eine Menschenmenge am Rande des CSD. Dabei erfasste er mehrere Menschen, bevor das Fahrzeug gegen einen Baum prallte.
- Danach verließ er das Auto. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, dass der Täter anschließend mutmaßlich mit einer Machete auf Passanten losging und weitere Menschen attackierte.
- Bei dem Angriff wurde eine Frau getötet und 29 weitere Menschen verletzt. Die lebensbedrohlich Verletzten befanden sich nach Angaben der Polizei vom Sonntagnachmittag nicht mehr in Lebensgefahr.
- Abdul B. wurde Dobrindt zufolge im Jahr 2005 in Berlin geboren und ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft dort aufgewachsen. Er war bei der Tat 21 Jahre alt.
- B. war deutscher Staatsbürger mit libanesischem Hintergrund. Seine Mutter wurde demnach 2002 in Deutschland eingebürgert.
- B. hatte eine Wohnung im Berliner Stadtteil Schöneberg. Noch Anfang Juli durchsuchten Beamte diese.
- B. soll auch Familie in Berlin gehabt haben.
- Der Extremismus-Berater Thomas Mücke vom Violence Prevention Network (VPN) gab an, B. habe auf Sozialarbeiter „einen sehr gefassten, einen sehr vorsichtigen, einen sehr kontrollierten, einen sehr freundlichen Eindruck“ gemacht. „Und das sind genau die Kriterien, wo wir halt merken, da kommen wir nicht wirklich an die Person heran.“
- Abdul B. hatte sich den Erkenntnissen zufolge radikalisiert und gehörte der islamistischen Szene an.
- 2022 wurde B. von einem Jugendschöffengericht in Berlin wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung verurteilt.
- Im Jahr 2025 unternahm Abdul B. mehrere Versuche, sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen.
- Er versuchte erfolglos, über die Türkei nach Mauretanien auszureisen. Wenig später reiste er dann über die Türkei in den Libanon, „um von dort aus nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen“, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte.
- Am 24. Juli 2025 sei er im Libanon festgenommen und dort in Untersuchungshaft genommen worden. Ein Militärgericht habe ihn dort „unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten“ zu drei Monaten Haft verurteilt.
- Nach seiner Haftentlassung sei B. am 17. November 2025 nach Deutschland zurückgekehrt und noch am Flughafen BER erneut festgenommen worden. Es folgte eine monatelange Untersuchungshaft.
- Am 12. Mai wurde er von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten „wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten“ verurteilt.
- Das Gericht hob der Generalstaatsanwaltschaft zufolge einen bestehenden Haftbefehl auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“.
- Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Berufung eingelegt. Die Verurteilung wurde daher nicht rechtskräftig.
- Der Polizei zufolge konnte B. am Sonntagabend gegen 18:00 Uhr in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau ausfindig gemacht und isoliert werden.
- Der Polizeieinsatz sollte eigentlich zu seiner Festnahme führen.
- B. sei mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zugelaufen, woraufhin Spezialkräfte auf ihn schossen.
- Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen durch die Berliner Feuerwehr sei er noch am Einsatzort verstorben, teilte die Polizei mit.
- Seine Leiche wurde in der Nacht nach Einsatz der Spurensicherung von der Gerichtsmedizin abtransportiert.
- Die konkrete Motivlage ist nicht abschließend geklärt. Zwar deutet laut dem Innenminister alles auf einen islamistischen Terroranschlag hin. Doch der genaue Zusammenhang zwischen dieser Einstufung und der Tat ist nicht geklärt.
- Der Tatablauf im Detail ist unklar.
- Offen ist zudem, wie oft das SEK auf den Verdächtigen schoss.
Innenminister prüft Aussetzung der Strafe

Allein auf Deradikalisierung zu setzen, «wäre sicherlich naiv», sagt Innenminister Dobrindt.
Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Abdul B. wollte sich IS anschließen
Gericht hob Haftbefehl auf

In einer Kleingartensiedlung in Berlin-Spandau lief der Tatverdächtige laut Polizei mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zu.
Foto: Michael Kappeler/dpa
Terrorismus-Fachmann: Strafrecht zu milde
Junge Union fordert Verschärfung des Strafrechts
Was wir wissen:
- Nach Angaben der Polizei kam es im Tiergarten nahe dem Potsdamer Platz zu einem größeren Polizeieinsatz.
- Wie ein Polizeisprecher berichtete, war ein weißer Wagen dort über den Ahornsteig parallel zur Lennéstraße gefahren und fuhr mehrere Menschen an oder um, bevor er einen Baum rammte.
- Eine Frau starb noch vor Ort an ihren Verletzungen. Laut Feuerwehr wurden von den 16 Verletzten 3 lebensbedrohlich und 8 schwer verletzt. Zudem gebe es fünf leicht verletzte Menschen. Die lebensbedrohlich und schwer verletzten Menschen seien alle in Krankenhäuser gebracht worden.
- Der Fahrer verließ laut Polizei das Auto und floh.
- „Wir fahnden mit Hochdruck nach tatverdächtigen Personen“, sagte Polizeisprecher Florian Nath.
- In der Nacht teilte die Polizei mit, sie habe einen mutmaßlichen Tatverdächtigen identifiziert. Sprecher Florian Nath: „Der Mann ist polizeibekannt und wird der islamistischen Szene in Berlin zugerechnet.“
- Die Polizei sucht öffentlich mit einem Foto nach dem mutmaßlichen Tatverdächtigen. Es handelt sich um den 21 Jahre alten Abdul B. Der Mann sei möglicherweise bewaffnet und gefährlich, hieß es.
- Generalstaatsanwaltschaft und Landeskriminalamt Berlin ermitteln „aufgrund des Verdachts eines Anschlags“.
- Die Polizei prüft, ob es nach der Fahrt eine „zweite Tatphase“ gab, während der Personen mit einer Stichwaffe verletzt wurden. Zeugen hätten von am Boden liegenden Opfern mit Stichverletzungen berichtet, sagte Nath.
- Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) sprach von einem „Angriff auf unsere freie und weltoffene Gesellschaft“.
Was wir nicht wissen:
- Der genaue Ablauf des Geschehens und die Hintergründe der Tat inklusive des Motivs waren am Morgen noch unklar.
- Offen ist, ob es sich um einen Einzeltäter handelt oder ob es Komplizen gibt. Laut der Polizei machten Zeugen unterschiedliche Aussagen dazu, ob es ein oder mehrere Täter gibt.
- Ob eine Stichwaffe zum Einsatz kam, wird laut der Polizei zwar geprüft, ist bislang aber nicht bestätigt.
Hündin vor laufender Kamera angezündet
Lautere Rufe nach Tierschutz
Seltene Proteste in Chongqing
In Kürze:
- Heute existieren rund 7.500 gesprochene oder gebärdete Sprachen. Vor rund 12.000 Jahren könnten es 4.500 bis 6.200 Sprachen gewesen sein.
- Dazwischen steig die Sprachenvielfalt möglicherweise sogar auf mehrere Zehntausend Sprachen vor 1.000 bis 3.000 Jahren.
- Der Rückgang der sprachlichen Vielfalt setzte offenbar mit der Ausbreitung großer Staaten und Imperien ein – lange vor dem Kolonialismus Europas.
- Heutige Sprachen stellen eine kleine, historisch verzerrte Auswahl und Relikte der früheren Sprachenvielfalt dar.
Geschichte ohne schriftliche Zeugnisse rekonstruieren
„Eine erste Überraschung war, dass es unmittelbar vor der Einführung der Landwirtschaft weltweit vermutlich keinen außergewöhnlich großen Sprachreichtum gab“, so sagt Russell Gray.
Zehntausende Sprachen
„Das überraschendste Ergebnis ist, dass dieser Höhepunkt offenbar erst sehr spät erreicht wurde. Die größte sprachliche Vielfalt könnte demnach nicht in der Altsteinzeit, sondern erst in Zeiten expandierender Staaten und früher Imperien bestanden haben“, ergänzte Claire Bowern von der Yale University.

Heute existierende Sprachen und ihr Gefährdungsstatus (erstellt auf Basis einer Kartenvorlage von „Natural Earth“ unter Verwendung von Daten aus Glottolog 5.3 und Informationen aus GlottoScope). In der Grafik sind Sprachen, die nur wenige oder keine Sprecher mehr haben, rot bzw. orange gekennzeichnet. Nicht gefährdete Sprachen sind gelb; Sprachen, deren Sprechende zu einer dominanteren Sprache überwechseln, hellgrün und bedrohte Sprachen grün.
Foto: Claire Bowern/Yale University via Max-Plank-Gesellschaft
Sprachenverlust vor Beginn des modernen Kolonialismus
Heutige Sprachen haben einen Flaschenhals durchlaufen
Ein Modell, keine prähistorische Volkszählung
Seit Jahren tendenzieller Anstieg
Anstalten droht Überforderung
Programm „Demokratie leben!“ wird überarbeitet
Streichungen bei BUND, HateAId, Correctiv und anderen
58 Prozent der Befragten plädieren für mehr Eigenverantwortung
Startkapital für die private Vorsorge
Für Kinder ab Jahrgang 2020
Neues Sondervermögen des Bundes als Pool
Merz äußert sich nicht zu Spahns politischer Zukunft
Dobrindt will keine falsche Spur legen
Söder verweist auf weitere Personalentscheidung im Herbst
Spahn-Rücktritt entfacht Debatte über Leihmutterschaft neu
Bürger uneins über das geltende Verbot











































