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Nur Berlin, Hamburg und Bremen wachsen – Bevölkerung Deutschlands 2025 leicht gesunken

Zum Jahresende 2025 lebten 83,5 Millionen Menschen in Deutschland. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, ist die Bevölkerungszahl somit im Jahr 2025 um 110.000 Personen beziehungsweise um 0,1 Prozent gesunken.
Seit 2011 war die Bevölkerung mit Ausnahme des Jahres 2020 kontinuierlich gewachsen. Die Entwicklung im Jahr 2020 war dabei im Zusammenhang mit der verminderten Zuwanderung während der Corona-Pandemie zu sehen.
Bereits im Jahr 2024 war die Bevölkerungszunahme mit +0,1 Prozent geringer als in den Vorjahren ausgefallen. Im Jahr 2025 sank die Bevölkerungszahl nun erstmals seit 2020 wieder.
Diese Entwicklung ergibt sich zum einen aus den Geburten und Sterbefällen und zum anderen aus den Wanderungsbewegungen. Der Überschuss der Sterbefälle über die Geburten lag 2025 mit +352.000 etwas höher als im Vorjahr (+331.000).
Gleichzeitig ging der Wanderungssaldo, also die Differenz zwischen den Zu- und Fortzügen über die Grenzen Deutschlands, von +430.000 im Vorjahr auf +235.000 im Jahr 2025 deutlich zurück. Somit konnte die Nettozuwanderung das Geburtendefizit nicht ausgleichen.

Einwohnerzahl in Thüringen, Sachsen-Anhalt und Saarland sinkt

Der Bevölkerungsrückgang fiel in den östlichen Bundesländern mit -0,5 Prozent (-57.000 Personen) prozentual stärker aus als in den westdeutschen Bundesländern mit -0,1 Prozent (-68.000 Personen).
Einen Bevölkerungszuwachs hatten nur die drei Stadtstaaten Berlin, Hamburg (jeweils +0,4 Prozent) und Bremen (+0,3 Prozent) zu verzeichnen.
In den Flächenländern ging die Bevölkerungszahl hingegen zurück oder blieb annähernd stabil. Am stärksten waren Thüringen (-1,0 Prozent), Sachsen-Anhalt (-0,7 Prozent) und das Saarland (-0,5 Prozent) vom Bevölkerungsrückgang betroffen.

Große Unterschiede in Altersstruktur bei deutschen und ausländischen Einwohnern

Die Entwicklung der Bevölkerung fällt nach Altersgruppen unterschiedlich aus. So nahm als einzige Altersgruppe die Zahl der 60- bis 79-Jährigen um 2,8 Prozent (+358.000) zu. Diese Altersgruppe war bereits in den Vorjahren gewachsen. Dies steht im Zusammenhang mit den geburtenstarken Jahrgängen (Babyboomer), die sukzessive in diese Altersgruppe hineinwachsen.
Die Zahl der Personen ab 80 Jahre ging dagegen um 2,5 Prozent (-151.000) zurück (-2,5 Prozent). Hintergrund ist, dass die geburtenschwachen Jahrgänge um das Ende des Zweiten Weltkrieges dieses Alter erreichen.
Einen leichten Rückgang hatte auch die Zahl der Kinder und Teenager unter 20 Jahren (-0,6 Prozent bzw. -88.000) sowie der Erwachsenen im Alter von 20 bis 59 Jahren (-1,0 Prozent bzw. -409.000) zu verzeichnen.
Diese unterschiedlichen Entwicklungen der Altersgruppen wirken sich auf die Altersstruktur aus. Die Zahl der älteren Menschen ab 60 Jahre stieg 2025 um 387.000 und ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung erhöhte sich um 0,5 Prozentpunkte auf 31 Prozent.
Die Altersstruktur unterscheidet sich dabei stark zwischen der deutschen und der ausländischen Bevölkerung. So fiel der Anteil der ab 60-Jährigen in der ausländischen Bevölkerung mit 13,4 Prozent deutlich niedriger aus als in der deutschen Bevölkerung (34,1 Prozent).
Dafür war der Anteil der nichtdeutschen Erwachsenen im Alter von 20 bis 59 Jahren entsprechend höher (67,6 Prozent) als bei der deutschen Bevölkerung (47,4 Prozent).

Jeder Fünfte 20-59-Jährige ist Ausländer

Die ausländische Bevölkerung wuchs im Jahr 2025 um 39.000 Personen (+0,3 Prozent) und lag zum Jahresende bei 12,4 Millionen Menschen. Somit liegt der Zuwachs sowohl relativ als auch absolut gesehen deutlich unter den Zuwächsen der letzten 15 Jahre.
Im Vorjahr hatte die ausländische Bevölkerung noch um 283.000 Personen zugenommen (+2,3 Prozent). Am stärksten war die ausländische Bevölkerung in den Jahren 2015 (+1,1 Millionen Personen) und 2022 (+1,4 Millionen Personen) im Zusammenhang mit den Fluchtbewegungen gewachsen.
Der Ausländeranteil fällt je nach Altersgruppe unterschiedlich aus: Am höchsten ist der Ausländeranteil in der Altersgruppe der 20- bis 59-Jährigen mit 20,0 Prozent, am niedrigsten bei den ab 60-Jährigen mit 6,5 Prozent. Bei den Kindern und Teenagern unter 20 Jahren liegt der Ausländeranteil bei 15,2 Prozent.
Die größten ausländischen Gruppen bilden wie in den vergangenen Jahren Türken (1.385.000), gefolgt von Staatsangehörigen aus der Ukraine (1.167.000), Syrien (856.000), Rumänien (763.000) und Polen (700.000). (dts/red)
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Studie: Bis zu 2,1 Millionen Demenzkranke bis 2060 erwartet

Die Zahl der Demenzkranken in Deutschland könnte bis zum Jahr 2060 auf bis zu 2,1 Millionen steigen.
Das ergaben Analysen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) in Kooperation mit den Universitäten Trier, Rostock und Köln, wie die Universität Trier am Montag mitteilte. Aktuell sind rund 1,3 Millionen Menschen in der Bundesrepublik von der Krankheit betroffen.
Die Prognose basiert auf einem neuartigen Simulationsverfahren der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Forschungsgruppe Mikrosim.
Ralf Münnich von der Wirtschafts- und Sozialstatistik der Universität Trier, der die Gruppe leitet, sagte, die Modelle erlaubten Vorhersagen zu allen erdenklichen demografischen Fragen bis hinab auf die Haushaltsebene. Die Forscher erweiterten ihre Modelle um epidemiologische Kennzahlen des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO).

Höherer Anteil auf dem Land

Die Studie zeigt ein deutliches Gefälle zwischen Stadt und Land. Während in München für 2060 ein Anteil von 1,7 Prozent Demenzerkrankungen errechnet wird, sind es im brandenburgischen Landkreis Elbe-Elster 6,2 Prozent.
Auch die Belastung für die Erwerbstätigen steigt: Kamen 2020 nur 2,6 Personen mit Demenz auf 100 Erwerbstätige, könnte diese Zahl in der schlechtesten Prognose für 2060 auf 4,7 steigen, in einzelnen Kreisen sogar auf fast 21.
Den Forschern zufolge handelt es sich um konservative Schätzungen, die die untere Grenze der erwartbaren Fallzahlen darstellen. Durch Präventionsmaßnahmen wie die Behandlung von Bluthochdruck und Diabetes ließe sich die Zahl aber bei 1,3 bis 1,5 Millionen Fällen stabilisieren. (dts/red)
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gesellschaft

Jeder vierte Schüler verfehlt Mathe-Mindeststandards

Immer weniger Schüler in Deutschland verfügen über Mindeststandards im Fach Mathematik. Das berichtet die „Bild“ unter Berufung auf eine neue Studie des Leibniz-Instituts für Bildungsforschung und Bildungsinformation für das Bundesbildungsministerium.
Demnach ist der Anteil der Schüler, die den Minimalanforderungen nicht genügen, auf 24 Prozent gestiegen. Im Jahr 2012 waren es noch 16 Prozent gewesen.
Auch die durchschnittlichen computer- und informationsbezogenen Kompetenzen sinken. Die Kompetenzrückgänge treffen alle Leistungsniveaus, also auch Gymnasien.
Der Anteil der Schüler, die die Schule ohne Schulabschluss verlassen, stieg gemessen an der gleichaltrigen Bevölkerung auf acht Prozent, schreibt die Zeitung weiter. In einer Studie aus dem Jahr 2024 lag der Anteil bei 6,9 Prozent, zwei Jahre zuvor bei 6,2 Prozent. (dts/red)
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ausland

Großbritannien plant Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige

Die britische Regierung plant ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. Das kündigte Premierminister Keir Starmer bei einer Pressekonferenz in London an.
„Soziale Medien machen Kinder unglücklich“, sagte der Premier. Die Entscheidung sei nicht leicht gefallen, soziale Medien hätten Jugendlichen auch Vorteile gebracht. Ein vollständiges Verbot sei angesichts der Risiken und negativer Konsequenzen dennoch die richtige Entscheidung. „Heute ist ein großer Tag für unser Land“, so Starmer.
Das Vereinigte Königreich folgt damit dem Vorbild Australiens. Australien hatte im Dezember 2025 als erstes Land der Welt ein generelles Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige eingeführt. Mittlerweile wollen immer mehr europäische Länder dem Beispiel folgen.
Starmer kündigte auch „weltweit führende“ Maßnahmen im Bereich der Gaming- und Live-Streaming-Plattformen an. Fremde Erwachsene sollen demnach nicht mehr die Chatfunktion nutzen können, um Kontakt zu Kindern aufzunehmen.

Auch in Deutschland steht Verbot zur Debatte

Kritiker eines Verbots fürchten unter anderem, dass dieses leicht von Teenagern umgangen werden kann. So konnten in Australien viele Jugendliche trotz des Verbots Plattformen weiter nutzen, indem sie etwa auf VPN-Dienste zugriffen oder Konten mit einem gefälschten Geburtstagsdatum anlegten.
Diskussionen um Einschränkungen von Social-Media-Plattformen für Minderjährige gibt es derzeit in vielen europäischen Ländern. Mehrere EU-Länder, darunter Frankreich, Spanien, Griechenland, Norwegen und Österreich, haben bereits angekündigt, ein Social-Media-Verbot für Minderjährige bis zu einem bestimmten Alter gesetzlich festlegen zu wollen. Auch deshalb steht die Europäische Union unter Druck, weil nur die EU-Kommission den großen Plattform-Betreibern Vorschriften machen darf.
Auch in Deutschland steht ein Verbot zur Debatte. Aktuell erarbeitet eine Expertenkommission Empfehlungen für konkrete Maßnahmen. Wie Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) ankündigte, sollen die Ergebnisse Ende Juni vorgestellt werden und zahlreiche Empfehlungen enthalten. Diese werden sich an Schulen, Eltern, Kitas und Ärzte richten. (dpa/red)
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Nachwuchspolitiker streiten über Umgang mit Nationalfarben

Die Vorsitzenden der Jugendorganisationen der im Bundestag vertretenen Parteien sehen das Zeigen von Schwarz-Rot-Gold zur WM-Zeit unterschiedlich.
Er werde in den kommenden Wochen mit der deutschen Mannschaft mitfiebern, auch Fanartikel wie Fahne oder Wimpel zeigen, sagte der Bundesvorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel, dem „Spiegel“. Das Zeigen der Nationalfarben stelle aus seiner Sicht kein Problem dar. „Was gibt es Schöneres, als sich zu Einigkeit und Recht und Freiheit zu bekennen?“, sagte Winkel.
Philipp Türmer, Bundesvorsitzender der Jusos, sagte: „Natürlich feuere ich auch die deutsche Mannschaft an. Sie steht für mich für ein diverses, modernes und weltoffenes Deutschland. Das war nicht immer so und ein langer Weg.“
Zum Fußballschauen ziehe er ein Trikot der deutschen Mannschaft an, sagte er. Aber eine deutsche Fahne werde er nicht aufhängen oder schwenken. „Ich habe viel Zeit in meinem Leben auf Gegendemos verbracht, bei denen sich auf der anderen Seite der Polizeikette die Faschos mit Schwarz-Rot-Gold geschmückt haben“, sagte Türmer.
Der Co-Sprecher der Grünen-Jugend, Luis Bobga, freut sich auf die WM. Er ist sich aber unschlüssig, ob er selbst WM-Accessoires wie ein Trikot der deutschen Mannschaft öffentlich zeigen wird. „Und wehende Deutschlandfahnen lösen bei mir leider keine schönen Gefühle aus“, sagte er.
Er habe aber Verständnis für Menschen, die die Fahne zeigen. „Es wäre völlig absurd zu behaupten, dass jeder, der Schwarz-Rot-Gold zeigt, politisch am rechten Rand steht“, so Bobga.
Limes Schäfer, einer der Sprecher der Linksjugend solid, sagte dem „Spiegel“: „Nicht alle, die mit den Nationalspielern mitfiebern, tun dies aus patriotischen Gründen oder aus einer völkisch-nationalistischen Ideologie heraus.“
Akteure der extremen Rechten nutzten aber die große Verbreitung von Nationalfarben-Accessoires für ihre politische Agenda – und das sei höchst bedenklich, so der Sprecher des Nachwuchses der Linkspartei.
Der Bundesvorsitzende des AfD-Nachwuchses „Generation Deutschland“, Jean-Pascal Hohm, sagte: „Selbstverständlich fiebern wir als Generation Deutschland und ich persönlich mit der deutschen Mannschaft mit.“ Hohm fügte hinzu: „Schwarz-Rot-Gold gehört für uns nicht in die Kiste mit der Fußball-Deko, sondern in den Alltag.“ (dts/red)
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Schweiz lehnt Bevölkerungsdeckel ab – knappe Mehrheit auch beim Zivildienstgesetz

Die Schweizer haben sich in einer Volksabstimmung gegen einen „Bevölkerungsdeckel“ ausgesprochen. Laut ersten Hochrechnungen des Instituts GfS Bern votierten am Sonntag 55 Prozent der Teilnehmer gegen und 45 Prozent für die Vorlage zur Initiative „Keine 10-Millionen-Schweiz“.

Ziel und Inhalte der Bevölkerungsinitiative

Die Initianten hatten das Ziel, die Zuwanderung aus dem Ausland in die Schweiz zu begrenzen. Die Bundesverfassung sollte demnach mit einem neuen Artikel zur „nachhaltigen Bevölkerungsentwicklung“ ergänzt werden, wonach die ständige Wohnbevölkerung zehn Millionen vor 2050 nicht überschreiten dürfte.
Falls vor 2050 mehr als 9,5 Millionen Menschen im Land leben sollten, sah die Initiative Maßnahmen wie die Verweigerung von Niederlassungsbewilligungen für vorläufig Aufgenommene sowie die Einschränkung des Familiennachzugs vor. Auch eine Aufkündigung des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU sollte eine Option sein. Bundesrat, Parlament und Ständerat hatten die Initiative zur Ablehnung empfohlen.

Wahllokal für Schweizer Volksabstimmung am 14.06.2026

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Knappes Ja beim Zivildienst

Neben der Bevölkerungsinitiative stimmten die Schweizer am Sonntag auch über Änderungen des Zivildienstgesetzes ab. Hier stimmten laut ersten Hochrechnungen des Instituts GfS Bern am Sonntag 53 Prozent der Teilnehmer für und 47 Prozent gegen die Gesetzesänderungen.
Dabei geht es um eine Erschwerung des Wechsels von der Armee zum Zivildienst. Die Jungen Grünen und der Zivildienstverband waren mit dem Referendum gegen den Parlamentsbeschluss vorgegangen. Bundesrat und Parlament hatten das Zivildienstgesetz zur Annahme empfohlen. (dts/red)
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gesellschaft

Versichertenjahre deutscher Rentner erreichen Rekordwert

Die Bürger in Deutschland sammeln immer mehr Versichertenjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung.
2025 kamen Versicherte zu Beginn ihrer Altersrente im Schnitt auf 39,7 Jahre, berichtet der „Spiegel“ unter Berufung auf bislang unveröffentlichte Daten der Deutschen Rentenversicherung (DRV). 2005 waren es dagegen nur 32,3 Jahre gewesen.
Hintergrund des Anstiegs sind die Veränderungen am deutschen Arbeitsmarkt seit der Jahrtausendwende: Insbesondere die Frauenerwerbstätigkeit ist in den vergangenen zwei Jahrzehnten deutlich gestiegen, ebenso die Arbeitsmarktbeteiligung Älterer.
Frauen in den alten Bundesländern verzeichneten einen besonders starken Anstieg ihrer Versicherungsjahre. Hier nahm die Anzahl zwischen 2005 und 2025 von durchschnittlichen 22,4 auf 36,9 Jahre zu. Bei Frauen in den neuen Bundesländern stieg die Anzahl von 41,1 auf 43,1 Jahre.

Auch Rentenzahlungen legen zu

Gestiegen ist zudem auch die Höhe der Rentenzahlungen. So kamen Neu-Rentner mit mindestens 35 Versicherungsjahren vor zehn Jahren noch auf durchschnittlich 1.217 Euro. Inzwischen sind es im Schnitt 1.717 Euro. Das ist ein Anstieg um 41 Prozent.
Zum Vergleich: Die Nominallöhne sind im gleichen Zeitraum nur um 35 Prozent gewachsen. Die Inflation wiederum lag summiert bei rund 29 Prozent. (dts/red)
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Steuerdaten: Jeder 13. zahlt den Spitzensteuersatz

Im Jahr 2022 besteuerte der deutsche Staat rund 3,2 Millionen Steuerpflichtige mit dem Spitzensteuersatz von 42 Prozent besteuert. Wie das Statistische Bundesamt mitteilte, entspricht dies einem Anteil von 7,4 Prozent aller unbeschränkt Steuerpflichtigen mit einem zu versteuernden Einkommen.
Auf diese Steuerpflichtigen entfielen mit 621 Milliarden Euro knapp 30 Prozent der Gesamteinkünfte und mit 186 Milliarden Euro knapp die Hälfte (49 Prozent) des gesamten Einkommensteueraufkommens. Ihre durchschnittlich erzielten Jahreseinkünfte lagen bei 196.000 Euro.

Jahreseinkommen von 58.597 bei einem Single

In Deutschland gilt ein progressiver Steuersatz, der mit steigendem Einkommen ansteigt. Dadurch sind Steuerpflichtige unterschiedlich stark belastet.
Die Einkommensgrenze, ab der der Spitzensteuersatz galt, lag 2022 bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 58.597 Euro (beziehungsweise 117.194 Euro bei gemeinsam veranlagten Personen). Zu beachten ist, dass der Spitzensteuersatz nicht für das gesamte Einkommen fällig wird, sondern für den Betrag über der Einkommensgrenze.

Reichensteuer ab Jahreseinkommen von 277.826 Euro

Rund 141.000 der 3,2 Millionen Steuerpflichtigen mit Spitzensteuersatz verzeichneten ein Jahreseinkommen über 277.826 Euro (555.652 Euro für gemeinsam veranlagte Personen).
Ab dieser Einkommensgrenze galt 2022 der Höchststeuersatz von 45 Prozent, die sogenannte Reichensteuer. Auf diese 0,3 Prozent aller unbeschränkt Steuerpflichtigen entfielen rund 7,6 Prozent aller Einkünfte und 15,3 Prozent der Steuersumme.

Anteile der Spitzensteuerzahler deutlich gestiegen

Im Vergleich zu 2012 ist der Anteil der Steuerpflichtigen mit Spitzensteuersatz von 5,4 Prozent aller Steuerpflichtigen auf 7,4 Prozent im Jahr 2022 gestiegen. Basierend auf einem Progressionsbericht wird der Steuertarif im Einkommensteuergesetz seit 2016 regelmäßig an die Inflation angepasst.
Damit wurden die Beträge, ab denen der Spitzensteuersatz greift, jährlich angehoben. Seitdem hat sich der Anstieg, zusät
zlich bedingt durch einen Rückgang zu Beginn der Corona-Pandemie, verlangsamt. Im Jahr 2022 entfiel auf die Steuerpflichtigen mit Spitzensteuersatz 49 Prozent des gesamten Einkommensteueraufkommens; 2012 waren es noch 42 Prozent.

Gesamteinkünfte stiegen um 127 Milliarden Euro

Insgesamt wurden 2022 von allen Steuerpflichtigen zusammen Einkünfte in Höhe von 2,1 Billionen Euro erzielt. Die Gesamteinkünfte lagen damit um 127 Milliarden Euro oder 6,5 Prozent höher als im Vorjahr.
Die von den Arbeitgebern einbehaltene Lohnsteuer zusammen mit der von den Finanzbehörden festgesetzten Einkommensteuer für 2022 betrug 376 Milliarden Euro, was einer Steigerung von 19 Milliarden Euro (+5,2 Prozent) gegenüber 2021 entspricht. (dts/red)
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Kein Bußgeld nach Einsatzfahrt: Freispruch für Feuerwehrmann in Sachsen

Ein Feuerwehrmann aus dem sächsischen Taucha hat sich vor Gericht erfolgreich gegen ein Bußgeld wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung bei einer Einsatzfahrt gewehrt.
Das Amtsgericht Eilenburg sprach den Mann am Dienstag vom Vorwurf einer Verkehrsordnungswidrigkeit frei, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.
Der Mann war im Mai 2025 bei einer Einsatzfahrt der Freiwilligen Feuerwehr Taucha in einem Baustellenbereich geblitzt worden.
Die Stadt verhängte gegen ihn ein Bußgeld von anfangs mehr als 360 Euro, weil er die zulässige Höchstgeschwindigkeit in einer Tempo-30-Zone um 39 Stundenkilometer überschritten habe. Zudem bekam der Mann ein einmonatiges Fahrverbot.

Widerspruch, Austritt aus der FFW

Der Feuerwehrmann legte Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und trat nach mehr als 30 Jahren aus der Freiwilligen Feuerwehr aus. Der Fall machte über Sachsen hinaus Schlagzeilen.
Nach Überzeugung des Amtsgerichts galt in dem betreffenden Straßenabschnitt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Stundenkilometern, weshalb von einer Tempoüberschreitung von 19 Kilometern pro Stunde auszugehen war.
Vor diesem Hintergrund habe der Feuerwehrmann „die Sicherheitsbelange anderer Verkehrsteilnehmer gebührend berücksichtigt und seine Sonderrechte als Einsatzfahrer eines Rettungsfahrzeugs noch angemessen ausgeübt“, teilte das Gericht mit.

Formale Gründe

Das Gericht nannte formale Gründe. Zwar war die Stelle, an welcher der Kläger geblitzt wurde, demnach mit einem Tempo-30-Schild versehen.
Jedoch sei diese Höchstgeschwindigkeit nach Feststellung des Gerichts nicht wirksam angeordnet worden.
Für jedes Verkehrsschild, das im öffentlichen Verkehrsraum aufgestellt wird, habe die zuständige Verwaltungsbehörde eine sogenannte verkehrsrechtliche Anordnung zu treffen. Das sei in diesem Fall nicht geschehen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. (afp/red)
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Weidehaltung: Streichung von Förderung mit Bürokratieabbau begründet


In Kürze:

  • Die Weideprämie ist in den Ländern unterschiedlich geregelt.
  • Der Bundesrat riet bereits 2025, auf die neuen Regelungen zu verzichten.
  • Interessenverbände mahnen eine verlässliche Finanzierung an.

Der Koalitionsvertrag von Union und SPD sah eine Ausweitung der Förderung der Weidehaltung vor. Dazu sollten Landwirte Prämien erhalten, je nach Bundesland und Regelung unterschiedlich sein sollten. Die Förderung der Weidehaltung sollte als zusätzliche Maßnahme in die seit 2023 bestehenden Öko-Regelungen der EU-Agrarförderung integriert werden.
Doch nun könnte die sogenannte Weideprämie Geschichte sein, bevor sie auch nur einmal zur Auszahlung kam. Wie das Fachportal „agrarheute“ schreibt, möchte das Bundeslandwirtschaftsministerium keine neuen Ökoregelungen für 2027 einführen. Sie begründet das mit Maßnahmen zum Bürokratieabbau und streicht die Vorschrift in § 20 Absatz 3 Satz 2 GAP-Direktzahlungen-Gesetz. Diese sah die Einführung von zwei Öko-Regelungen vor, darunter die erwähnte Prämie. Die derzeitige Förderperiode läuft seit 2023 und endet 2027. Die Inhalte ab 2028 müssen noch ausgehandelt werden.

Länder: Finanzbedarf übersteigt verfügbare Mittel

Die Prämie war als Förderinstrument für landwirtschaftliche Betriebe gedacht, die Milchkühe sowie Rinder zur Aufzucht und Mast auf Grünlandflächen weiden ließen. Damit wollte das Bundesministerium diese Form der Haltung unterstützen. Die Programme sahen vor, dass Tiere eine bestimmte Anzahl Tage pro Jahr auf der Weide verbringen mussten. Die erforderliche Mindestweidedauer regelten die Länder, entsprechend fiel sie unterschiedlich aus. Die Landwirte sollten durch die Förderung dazu angehalten werden, die Weidehaltung beizubehalten bzw. einzuführen.
Allerdings hatte bereits der Bundesrat den Bund im Juli 2025 aufgefordert, für 2027 auf neue Ökoregelungen zu verzichten. Die Länder begründeten dies seinerzeit damit, dass der zusätzliche Finanzbedarf die verfügbaren Restmittel deutlich überschreiten würde. Die Einführung weitere Öko-Regelungen wie einer Weideprämie hätte innerhalb der EU-Agrarförderung eine Umschichtung von Mitteln erfordert.
Auch hätten Landwirte die bestehenden Ökoregelungen 2025 deutlich stärker genutzt als in den Jahren zuvor. Daher sei es nicht nötig, die Regelungen in der laufenden Förderperiode erneut zu verändern. Des Weiteren würde eine bundesweit einheitliche Lösung nach Ansicht der Länder keinen zusätzlichen Nutzen bringen. Stattdessen wären Einbußen und Anpassungsprobleme in vielen Betrieben die Folge.

Arbeitsgemeinschaft fürchtet Schwächung der Betriebe

„Wortbruch“ wirft die „Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft“ (AbL) laut dem Fachportal „biopress.de“ dem Ministerium nun vor. Daher hat sie gemeinsam mit mehr als 150 Verbänden und Organisationen ein Positionspapier veröffentlicht. Darin fordern die Verfasser eine „umfassende Unterstützung“ der Weidetierhaltung. Ohne eine „verlässliche Finanzierung“ fehle dieser „die notwendige Perspektive und damit die Chance, die von Politik und Gesellschaft geforderten Beiträge zu einem nachhaltigen Natur-, Umwelt- und Klimaschutz zu erbringen“.
Kirsten Wosnitza aus der AbL‑Fachgruppe Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) betont, dass es sich bei den Ökoregelungen um freiwillige Förderangebote handelt. Zusätzliche Maßnahmen würden daher nur Betriebe betreffen, die sie auch beantragen. Wer die geplante Streichung mit Bürokratieabbau begründe, wolle diese Form der Tierhaltung nicht unterstützen, kritisierte sie. Falle die Förderung weg, sei eine weitere wirtschaftliche Schwächung der betroffenen Betriebe zu befürchten.
Die AbL kritisiert zudem, dass Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer mit den Plänen die von ihm selbst geforderte Planungssicherheit für Landwirte unterlaufe. Viele Weidehalter hätten seit 2024 mit den angekündigten Fördergeldern gerechnet und seien seither mehrfach vertröstet worden.
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gesellschaft

Sophia und Noah: Dauerbrenner bei den beliebtesten Vornamen

Sophia und Noah sind im vergangenen Jahr erneut die beliebtesten Vornamen für Neugeborene in Deutschland gewesen.
Damit behauptete sich das Namensduo das dritte Jahr in Folge an der Spitze, wie die Gesellschaft für deutsche Sprache in Wiesbaden mitteilte.

Emma, Ella, Paul, Henry

Bei den Mädchen folgen auf Sophia beziehungsweise die Schreibweise Sofia die Erstnamen Emma und Emilia, die im vergangenen Jahr ihre Platzierung tauschten. Die weiteren Plätze belegen Mia, Lina, Ella, Hanna/Hannah, Klara/Clara, Mila sowie Lia/Liah.
Bei den Jungen kommen nach dem Dauerspitzenreiter Noah die Erstnamen Mat(h)eo beziehungsweise Matt(h)eo, Theo, Leo, Emil, Leon, Elias, Paul, Luca/Luka und Henry/Henri auf den weiteren Plätzen.

Zwei Jungennamen werden beliebter

Während es bei der Mädchenliste nur unwesentliche Verschiebungen innerhalb der Top zehn gab, gibt es laut Statistik bei den Jungen zwei klare Aufsteiger – Theo verbesserte sich von Platz sieben auf Platz drei, und Leo schaffte den Sprung von Platz zwölf auf Platz vier.
Seit 1977 veröffentlicht die Gesellschaft jährlich die Liste der beliebtesten Vornamen, die sich auf die Daten der deutschen Standesämter stützt.
Diesmal beteiligten sich bundesweit 749 Standesämter, die mehr als 830.000 Einzelnamen übermittelten. Damit sind fast 91 Prozent aller im vergangenen Jahr vergebenen Vornamen für Babys erfasst.(afp/red)
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gesellschaft

Erfurt ist Deutschlands glücklichste Großstadt

In Erfurt ist die allgemeine Lebenszufriedenheit der Menschen unter 40 deutschen Großstädten am höchsten. Das geht aus dem aktuellen „Glücksatlas“ hervor, den die Universität Freiburg in Zusammenarbeit mit der Süddeutschen Klassenlotterie erstellt hat.
Die Thüringer Landeshauptstadt liegt in dem Großstadtranking auf Platz eins, gefolgt von Augsburg in Bayern und Düsseldorf in Nordrhein-Westfalen. Schlusslicht ist Rostock.

Erfurt sticht im Osten heraus

Erfurt sei das beste Beispiel einer ruhigen ostdeutschen Großstadt, schreiben die Autoren der Studie.
„Die Mieten sind gering, die Umweltqualität hoch und die wirtschaftliche Lage ist im Städtevergleich sogar leicht überdurchschnittlich.“ Erfurt hat rund 215.000 Einwohner, auf dem Glücksindex der Studie erreicht es einen Wert von 7,74.
Schlusslicht Rostock kommt nur auf 5,8. Unter den anderen ostdeutschen Städten sticht Erfurt damit heraus, denn in dem Städtevergleich zählen die Einwohner ostdeutscher Großstädte zu den unglücklichsten.

Frankfurt und Wiesbaden im hinteren Feld

Die ostdeutschen Großstädter seien im Durchschnitt älter, leben häufiger allein und seltener im Wohneigentum. Auch die Arbeitslosenquoten seien noch höher als im Westen und das verfügbare Einkommen geringer.
Berlin (Platz 35) und Dresden (Platz 31) liegen eher im hinteren Feld des Rankings. Mit Frankfurt (Platz 38) und Wiesbaden (Platz 39) sind auch zwei westdeutsche Städte weiter hinten.
Für das Ranking wurden insgesamt 23.286 Menschen zwischen 16 und 84 Jahren vom Institut für Demoskopie Allensbach im Zeitraum von Januar 2023 bis April 2026 repräsentativ befragt.
Die Befragten leben in den 40 größten Städten Deutschlands mit mehr als 200.000 Einwohnern. (dpa/red)
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deutschland

Grüne wollen Alkoholkonsum der Deutschen eindämmen

Die Grünen im Bundestag wollen mit einer Vielzahl von Maßnahmen, gegen den hohen Alkoholkonsum in Deutschland vorgehen. Die Fraktion hat einen entsprechenden Antrag beschlossen, wie der „Tagesspiegel“ berichtet
Demnach soll der Antrag im Umfeld der Aktionswoche Alkohol vom 13. bis 21. Juni in den Bundestag eingebracht werden. In diesem Zeitraum finden Präventionskampagnen gegen übermäßigen Alkoholkonsum statt.
Linda Heitmann, Sprecherin für Drogen- und Suchtpolitik der Grünen-Bundestagsfraktion, sagte der Zeitung: „Deutschland ist in Bezug auf Alkohol noch immer ein Hochkonsumland und belegt in internationalen sowie europäischen Rankings hier regelmäßig traurige Spitzenpositionen – das hat erhebliche gesundheitliche Folgen und verursacht Jahr für Jahr enorme volkswirtschaftliche Kosten.“

Forderung nach Prävention

Heitmann kritisierte, die Bundesregierung bleibe hier bisher weitgehend tatenlos. In ihrem Antrag fordern die Grünen die Regierung auf, eine langfristige Alkoholpräventionsstrategie und ein Alkoholpräventionsgesetz vorzulegen. Auch eine Reihe von konkreten Maßnahmen schlagen die Grünen vor. Sie fordern, das sogenannte „begleitete Trinken“ abzuschaffen, bei dem Jugendliche in Begleitung ihrer Eltern ab 14 Jahren Bier oder Wein trinken dürfen. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist im Bundesfamilienministerium bereits in Arbeit.
Darüber hinaus wollen die Grünen auch Werbung für Alkohol einschränken, fordern stärkere Kontrolle von Altersgrenzen beim Verkauf und wollen Impulskäufe von Alkohol eindämmen. „Dabei ist insbesondere zu prüfen, alkoholische Getränke im Kassenbereich nicht mehr frei zugänglich anzubieten“, heißt es in dem Antrag. (dts/red)
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Politikerbeleidigung: Koalition streitet über Abschaffung von Paragraf 188

Nach einem Strafbefehl für die Bezeichnung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als „Lügenfritz“ gibt es in der schwarz-roten Koalition eine Debatte über eine mögliche Abschaffung der Politiker-Beleidigung nach Paragraf 188 StGB.

Forderung aus der Union

„Wir brauchen kein Sonderstrafrecht für Politiker. Deswegen bin ich offen dafür, den Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches abzuschaffen“, sagte der für Innen- und Rechtspolitik zuständige Fraktionsvize der Union im Bundestag, Günter Krings (CDU), dem „Spiegel“.
Niedrigere Strafen für Beleidigungen will Krings aber nicht – im Gegenteil: „Wir dürfen nicht die Augen davor verschließen, dass es in der Gesellschaft seit längerer Zeit eine bedauerliche Tendenz zur Verrohung gibt. Wir sollten daher den Ehrenschutz insgesamt eher stärken“, sagte er.
Es spreche vieles dafür, den höheren Strafrahmen des Paragrafen 188 auf die allgemeinen Beleidigungsdelikte des Paragrafen 185 zu übertragen, meint Krings. „Dann wird ein besserer Ehrenschutz für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleistet und das Problem der Ungleichbehandlung gelöst.“

Kritik aus der SPD

In der SPD stoßen solche Überlegungen auf Skepsis. „Die Forderung, Paragraf 188 abzuschaffen, kommt zur falschen Zeit“, sagte die rechtspolitische Sprecherin Carmen Wegge dem „Spiegel“. Sie verweist auf die Zahl der Ermittlungsverfahren, die von 2.600 im Jahr 2025 auf zuletzt 4.500 gestiegen sei. „Die Zahlen sind eindeutig“, sagte Wegge. „Die Angriffe auf Menschen im politischen Leben nehmen deutlich zu und nicht ab.“
Es gehe nicht um den Schutz wichtiger und mächtiger Amtsträger, argumentierte die Sozialdemokratin. Es gehe um die rund 200.000 Menschen, die sich ehrenamtlich in kommunalen Parlamenten sowie als Bürgermeister engagierten. „Meinungsfreiheit hört dort auf, wo gezielte Angriffe auf die Würde von Menschen dazu dienen, sie aus dem öffentlichen Leben zu verdrängen“, sagte Wegge. „Genau das verhindert der Paragraf 188, und genau deshalb schützen wir ihn.“

Beratungen auf Länderebene

Der Grünen-Europapolitiker Erik Marquardt befürwortet hingegen eine Abschaffung. „Natürlich ist es nicht schön und oft belastend, mit welcher Menge an Abwertungen und Beleidigungen man als Politiker konfrontiert ist“, sagte er dem „Spiegel“. Dennoch bräuchten Politiker keine Sonderrechte.
„Viel wichtiger als dieses Sonderrecht wäre der Schutz von politisch Engagierten vor tatsächlicher Gewalt oder konkreten Drohungen – besonders auf kommunaler Ebene“, sagte Marquardt. Politik sollte nicht den Eindruck erwecken, die Meinungsfreiheit einzuschränken. „Deswegen muss der Paragraf 188 gestrichen werden.“
Auch die Justizministerkonferenz kommende Woche in Hamburg will das Thema beraten. Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU) hat einen Antrag gestellt, den Beleidigungsparagrafen 185 zu reformieren und die Politikerbeleidigung nach Paragraf 188 abzuschaffen oder stark einzuschränken.
Widerstand gegen eine Abschaffung kommt auch auf Länderebene aus der SPD. Eine Sprecherin des niedersächsischen Justizministeriums wollte den konkreten Beschlussvorschlag aus Sachsen auf „Spiegel“-Anfrage zwar nicht kommentieren. Grundsätzlich signalisierte sie jedoch, dass Ressortchefin Kathrin Wahlmann (SPD) an der bestehenden Regelung festhalten möchte.
„Die niedersächsische Justizministerin sieht die Abschaffung des Paragrafen 188 StGB kritisch“, teilte die Sprecherin mit. „Für das niedersächsische Justizministerium hat der Kampf gegen Hass und Hetze eine hohe Priorität.“ (dts/red)
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ausland

EU-Kommissar verspricht „faire“ Bedingungen in Asylzentren

EU-Migrationskommissar Magnus Brunner hat „faire Lebensbedingungen“ in den geplanten Asylzentren an der europäischen Außengrenze versprochen. Dazu gehörten der Zugang zu Bildung und ärztlicher Betreuung, sagte Brunner der Funke-Mediengruppe. Es müsse Menschen auch möglich sein, schon nach sechs Monaten Zugang zum Arbeitsmarkt zu bekommen.

EU verspricht faire Bedingungen in Asylzentren

Sowohl als Europäische Union als auch mithilfe von Organisationen wie den Uno-Agenturen IOM und UNHCR wolle die Kommission Sorge dafür tragen, dass die EU-Staaten in ihren Asyleinrichtungen „alle Mindeststandards“ europaweit einhielten, hob der EU-Kommissar hervor. Das Recht auf Asyl bleibe „bestehen“, daran gebe es „keinen Zweifel“, sagte Brunner.
Alle EU-Mitgliedstaaten würden sich an die Gesetze und Regeln halten. Und diese Regeln seien klar, etwa was den Zugang zu medizinischer Versorgung angehe. „Dass wir die Dauer der Asylverfahren für Menschen mit geringen Chancen auf Schutz in der EU reduzieren, ist auch zum Schutz der Asylsuchenden.“

Kritik an möglichen Folgen für Asylrechte

Das im Mai 2024 beschlossene und am 12. Juni in Kraft tretende Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) soll vor allem der Eindämmung illegalisierter Migration in die Europäische Union sowie der Beschleunigung und Vereinheitlichung von Asylverfahren dienen. Asylverfahren vor allem von Menschen mit einer geringen Bleibeperspektive sollen in Zentren an den Außengrenzen der Europäischen Union durchgeführt werden.
Die Entscheidungen sollen innerhalb von zwölf Wochen getroffen werden. Menschen aus Ländern mit einer Anerkennungsquote von unter 20 Prozent sollen so möglichst schnell zurückgeführt werden. Flüchtlingsorganisationen und Migrationsforscher sehen die Gefahr, dass durch die neue Reform das Asylrecht ausgehöhlt werde und die Menschenrechte missachtet würden. (dts/red)
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Über 10.000 Syrer aus Deutschland zurückgekehrt

Seit dem Ende des Bürgerkriegs in Syrien am 9. Dezember 2024 sind mindestens 10.009 Syrer aus Deutschland in ihre Heimat zurückgekehrt. Das geht aus einer Umfrage des Nachrichtenmagazins „Focus“ bei den 16 Bundesländern hervor.
Demnach reisten mit 2.761 Personen die meisten Syrer aus Bayern aus. Die wenigsten kehrten hingegen aus Hamburg in ihre Heimat zurück: 52. Bislang ging man von deutlich niedrigeren Gesamtzahlen aus. Laut Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) aus dem Februar 2026 waren im vergangenen Jahr insgesamt lediglich 3.678 Syrer zurückgekehrt.
Im weltweiten Vergleich reisen allerdings nur wenige Syrer aus Deutschland wieder in ihre Heimat. Laut UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR sind seit Kriegsende insgesamt 1,63 Millionen syrische Flüchtlinge zurückgekehrt – vorrangig aus der Türkei, dem Libanon und Jordanien.
Trotz der zunehmenden Ausreisen ist der deutsche Pass für viele Syrer beliebter als die freiwillige Heimkehr. In Nordrhein-Westfalen etwa ließen sich im vergangenen Jahr 18.567 Syrer einbürgern.
Im gleichen Zeitraum verließen NRW nur 837 syrische Flüchtlinge. In Bremen wurden 2025 1.224 Syrer eingebürgert, während 109 syrische Flüchtlinge im gleichen Zeitraum Deutschland wieder verließen. In den übrigen Bundesländern sieht die Sachlage ähnlich aus.
Syrer führen bereits seit Jahren die Einbürgerungsstatistik in Deutschland an. Von den 332.500 Ausländern, die sich 2025 einbürgern ließen, waren 20 Prozent (65.574 Personen) Syrer.
Die Bundesregierung will indes mehr Syrer zur freiwilligen Rückkehr bewegen. Laut „Focus“-Informationen prüft das Bundesinnenministerium derzeit offenbar eine Rückkehrprämie in Höhe von 8.000 Euro. Bislang erhalten Syrer im Schnitt 1.000 Euro für die freiwillige Ausreise.
Viele Unionspolitiker befürworten stärkere Anreize. Unionsfraktionsvize Günter Krings sagte, die freiwillige Rückkehr sei für alle Seiten die beste und auch günstigste Lösung. Insofern sei es richtig, dass man über höhere Rückkehrförderungen nachdenke.
Mit dem Sturz des langjährigen Diktators Baschar al-Assad im Dezember 2024 ist der syrische Bürgerkrieg beendet. Dessen Nachfolger, Übergangspräsident Ahmed al-Scharaa, besuchte Ende März 2026 Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in Berlin. Dabei stellte Merz die Rückkehr von 80 Prozent der syrischen Flüchtlinge in den kommenden drei Jahren in Aussicht. (dts/red)
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Bauministerin will Obdachlosigkeit bis 2030 überwinden

Bauministerin Verena Hubertz (SPD) hält an dem Ziel fest, die Obdachlosigkeit in Deutschland bis zum Jahr 2030 zu überwinden.
„Das ist eine Mammutaufgabe und eine Kraftanstrengung, an der wir festhalten wollen“, sagte Hubertz der „Rheinischen Post“. Das Recht auf Wohnen sei etwas, „an dem wir sehr hart arbeiten und was auf jeden Fall höchste Priorität hat“.
Neben Neubau und Wohnungsbau müsse man auch die Menschen im Blick behalten, die gar kein Dach über dem Kopf hätten und zu den verletzlichsten Gruppen gehörten. Das könnten Bund, Länder und Kommunen nur gemeinsam schaffen.

Länder erhalten 23,5 Milliarden Euro

Hubertz verwies darauf, dass allein der Bund in den kommenden Jahren 23,5 Milliarden Euro für bezahlbaren Wohnraum an die Länder gebe.
Hubertz räumte zudem ein, dass die geplanten Kürzungen beim Wohngeld schmerzhaft seien. Es könne keine Rede davon sein, dass sie unbedingt kürzen wolle. Wegen der schwierigen Haushaltslage müsse aber jedes Ministerium sparen.
„Da brauchen wir gar nicht drum herumreden“, sagte sie. Ihr Haus ringe mit dem Finanzministerium, wie man diesen Einschnitt möglichst verträglich gestalten könne.
Selbst bei einem Kahlschlag der Förderprogramme im Kernhaushalt käme keine Milliarde zusammen, daher führe leider kein Weg daran vorbei.

Idee: Staatliche Wohnungsbaugesellschaft

Die Idee einer staatlichen Wohnungsbaugesellschaft verteidigte Hubertz trotz Kritik aus der Branche und vom Koalitionspartner. Man brauche in der aktuellen Lage einen echten „Gamechanger“.
Es gehe nicht um eine neue große Behörde, sondern um ein schlankes Instrument, das schnell und effizient Aufträge für serielles und industrielles Bauen vergebe. „Ich bin Gründerin – und wenn es 99 Mal ein Nein gibt, ist das hundertste Mal vielleicht ein Ja“, sagte sie. (dts/red)
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Digital Natives gehen offline – Internetnutzung sinkt spürbar

Die Internetnutzung der Menschen in Deutschland ist im Vergleich zum Vorjahr spürbar zurückgegangen.
Wie die aktuelle und repräsentative „Postbank Digitalstudie 2026“ zeigt, verbringt die Bevölkerung im Schnitt noch 67,4 Stunden pro Woche im Netz. Das entspricht einem Rückgang von rund fünf Stunden gegenüber 2025.
Maßgeblich für diese Entwicklung ist vor allem das veränderte Nutzungsverhalten der unter 40-Jährigen, die ihre Online-Aktivitäten, insbesondere am Smartphone, gezielt reduzieren.
Das Smartphone bleibt dabei mit großem Abstand das wichtigste Tor zur digitalen Welt – 86 Prozent der Bevölkerung nutzen es für den Internetzugang. Auch hier ist die Bildschirmzeit rückläufig: Die wöchentliche mobile Nutzung sank von 25,7 auf 23,9 Stunden.

Schluss mit Dauer-Online

Besonders drastisch zeigt sich die digitale Erschöpfung bei den unter 40-Jährigen, jener Generation, die oft als „always-on“ gilt. Zwar bilden sie mit über 80 Stunden wöchentlicher Internetzeit noch immer die Spitze der Intensivnutzer, doch gerade bei ihnen fiel die reine Smartphone-Zeit im Vorjahresvergleich um drei Stunden auf 31 Stunden pro Woche.
Fast jeder dritte unter 40-Jährige (31 Prozent) plant, seine private Internetnutzung in den kommenden zwölf Monaten weiter einzuschränken. Über alle Altersgruppen hinweg verspüren 17 Prozent den Wunsch, offline kürzerzutreten.
David Dommel, Leiter des digitalen Performance-Marketings der Postbank, erklärt diese Entwicklung: „Mobil ins Internet zu gehen, gehört fest zum Tagesablauf der Deutschen. Doch vor allem junge Menschen wollen auch mal offline sein. Das gilt besonders fürs Handy, weil es überall verfügbar ist.“

Weniger Social Media, mehr Zeit für das echte Leben

Wofür wollen die Menschen ihre gewonnene Zeit nutzen? Die Antworten zeigen eine tiefe Sehnsucht nach dem Analogen.
41 Prozent derjenigen, die ihre Online-Zeit reduzieren wollen, möchten schlichtweg mehr Zeit für andere Dinge wie Familie, Freunde oder Hobbys haben.
Für 38 Prozent steht der Wunsch im Vordergrund, sich im Alltag weniger ablenken zu lassen. Auch negative gesundheitliche Auswirkungen (36 Prozent) und der Wunsch nach mehr Konzentration (33 Prozent) sind zentrale Motive für den digitalen Rückzug.
„Die Menschen in Deutschland unterscheiden bewusster zwischen notwendigen und überflüssigen Online-Aktivitäten“, sagte Dommel. Während nützliche Alltagshelfer wie Online-Banking mit über 50 Prozent Nutzung stabil bleiben, verlieren Zeitfresser an Reiz.
So fiel die regelmäßige Nutzung von Social-Media-Kanälen wie Instagram oder TikTok deutlich von 71 Prozent im Vorjahr auf nun 64 Prozent. Auch Messenger-Dienste und das Ansehen von YouTube-Videos sind leicht rückläufig.

Künstliche Intelligenz als neuer Magnet

Trotz der sinkenden Nutzungszahlen kann die Postbankstudie keinen endgültigen Abgesang auf das Internet ausmachen.
Insbesondere im Job bleibt das Netz unverzichtbar, wo Berufstätige im Schnitt 2,8 Stunden täglich vor allem über Notebooks und Desktop-PCs online sind. Und es gibt einen neuen Treiber, der das Potenzial hat, die Bildschirmzeit wieder in die Höhe zu treiben: Künstliche Intelligenz.
Trotz des Bedürfnisses nach mehr Balance bleibt die Offenheit für neue Technologien groß. Unter den Befragten, die das Internet künftig stärker nutzen wollen, ist KI mit 56 Prozent der mit Abstand wichtigste Grund für eine intensivere Nutzung. Schon heute nutzen 38 Prozent der Deutschen KI-Tools wie ChatGPT zur gezielten Informationssuche.
Für die „Postbank Digitalstudie 2026“ wurden zwischen April und Mai dieses Jahres 3.050 Menschen befragt. Um eine der Bevölkerung repräsentative Struktur abzubilden, erfolgte eine Gewichtung der Stichprobe nach Bundesland, Alter und Geschlecht. Zum Abgleich wurde der Mikrozensus 2022 des Statistischen Bundesamtes als Referenz genutzt. (dpa/red)
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Neuer Rekord bei Einbürgerungen

Im Jahr 2025 haben nach vorläufigen Ergebnissen 332.500 Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. Das waren 14 Prozent oder 40.500 Personen mehr als im Vorjahr (2024: 292.000 Einbürgerungen), teilte das Statistische Bundesamt mit.
Damit stieg die Zahl der Einbürgerungen im fünften Jahr in Folge. Noch nie seit der Einführung der Statistik im Jahr 2000 waren innerhalb eines Jahres mehr als 300.000 Personen eingebürgert worden.
2025 erhielten wie bereits seit 2021 Syrer am häufigsten die deutsche Staatsbürgerschaft. Jede fünfte im Jahr 2025 eingebürgerte Person (20 Prozent oder 65.600) hatte zuvor die syrische Staatsangehörigkeit.
Gegenüber dem Jahr 2024 (83.200 Einbürgerungen) sank die Zahl der eingebürgerten Syrer um 21 Prozent.

Mehr türkische und russische Bürger mit deutschem Pass

Auf Syrer folgten 2025 mit großem Abstand die Einbürgerungen von Personen mit türkischer (10 Prozent oder 34.100) und russischer (6 Prozent oder 19.700) Staatsangehörigkeit. Bei beiden Staatsangehörigkeiten stieg die Zahl der Einbürgerungen allerdings um mehr als die Hälfte gegenüber dem Vorjahr (jeweils +51 Prozent).
Ein besonders starkes Wachstum im Vorjahresvergleich zeigte sich auch bei den Einbürgerungen von bosnischen (+126 Prozent auf 8.800), US-amerikanischen (+100 Prozent auf 6.600) und albanischen (+97 Prozent auf 6.100) Staatsangehörigen.

Einbürgerung nach 5 Jahren Aufenthalt

Am häufigsten waren im Jahr 2025 sogenannte Regelfalleinbürgerungen (72 Prozent), die unter anderem eine Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren voraussetzen, sowie Miteinbürgerungen von Ehegatten und Kindern (19 Prozent). Somit verteilten sich 91 Prozent aller Einbürgerungen auf diese beiden Einbürgerungsformen (2024: 86 Prozent).
Die nach den Regelfalleinbürgerungen mit mindestens fünf Jahren Aufenthalt und Miteinbürgerungen dritthäufigste Einbürgerungsform waren im Jahr 2025 Wiedergutmachungsfälle.
Dabei handelt es sich um Einbürgerungen von Personen, die während des Nationalsozialismus ausgebürgert wurden, sowie deren Nachkommen. Die Zahl dieser Einbürgerungen stieg im Vorjahresvergleich um 61 Prozent auf 12.000, das entspricht einem Anteil von vier Prozent aller Einbürgerungen im Jahr 2025.

Turbo-Einbürgerung von 1.500 Menschen

Im Jahr 2025 wurden 1 .500 Personen mit verkürzter Mindestaufenthaltsdauer aufgrund besonderer Integrationsleistungen eingebürgert. Das waren weniger als ein Prozent aller Einbürgerungen. 2024 hatte der Anteil bei sieben Prozent gelegen (19.100 Personen).
Hintergrund des Rückgangs sind Gesetzesänderungen. So konnte ab dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts Ende Juni 2024 die für eine Einbürgerung erforderliche Mindestaufenthaltsdauer im Falle von besonderen Integrationsleistungen auf bis zu drei Jahre verkürzt werden.
Diese Regelung wurde Ende Oktober 2025 mit einer weiteren Gesetzesänderung aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz gestrichen.

Bei Türken und Russen: Doppelte Staatsbürgerschaft als Anreiz für Einbürgerung

Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer zum Zeitpunkt der Einbürgerung lag 2025 bei 12,4 Jahren (2024: 11,8 Jahre), so die Statistiker weiter. Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit hielten sich zum Zeitpunkt der Einbürgerung im Schnitt 7,9 Jahre in Deutschland auf (2024: 7,4 Jahre).
Bei Personen mit türkischer und russischer Staatsangehörigkeit lag die durchschnittliche Aufenthaltsdauer mit 24,1 Jahren (2024: 23,1 Jahre) beziehungsweise 14,1 Jahren (2024: 14,5 Jahre) deutlich höher. Somit setzte sich die Beobachtung aus den Vorjahren fort, dass syrische Staatsangehörige häufig eine Einbürgerung anstreben, sobald sie die formalen Voraussetzungen hierfür erfüllen.
Für Personen mit türkischer und russischer Staatsangehörigkeit dürfte der Anstieg der Einbürgerungszahlen mit der Neuregelung zur Einbürgerung unter Beibehalt der bisherigen Staatsangehörigkeit durch das StARModG zusammenhängen.
Dadurch können Personen bei ihrer Einbürgerung die bisherige Staatsangehörigkeit neben der neu erworbenen deutschen Staatsbürgerschaft generell beibehalten. Zuvor galt der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit.
Demnach wurden Personen nur dann unter Beibehalt der bisherigen Staatsangehörigkeit eingebürgert, wenn beispielsweise der ausländische Staat keine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit zuließ oder die eingebürgerte Person die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder der Schweiz hatte.

2025 wurden 3 Prozent der Einbürgerungsanträge abgelehnt

Für das Jahr 2025 wurden nach vorläufigen Ergebnissen insgesamt 467.400 Einbürgerungsanträge erfasst. Bei den neu gestellten Anträgen bilden Personen mit dem Herkunftsland Syrien mit einem Anteil von 15 Prozent (69.700) aller Antragstellern wie bei den abgeschlossenen Einbürgerungen die größte Gruppe.
Es folgen auch hier Personen mit türkischer (elf Prozent oder 53.300 Anträge) und russischer (fünf Prozent oder 24.100 Anträge) Staatsangehörigkeit.
Von den 371.100 im Jahr 2025 erledigten Einbürgerungsverfahren wurden nach vorläufigen Ergebnissen 90 Prozent mit einer Einbürgerung abgeschlossen. In fünf Prozent aller Fälle zogen die Antragsteller ihren Einbürgerungsantrag zurück.
In etwa drei Prozent der Verfahren wurde der Einbürgerungsantrag abgelehnt. Weitere rund drei Prozent der Verfahren endeten auf eine sonstige Art, etwa durch den Tod der beantragenden Person oder deren Fortzug ins Ausland. (dts/red)
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Gericht: Dresdner CSD ist als Versammlung einzustufen

Der Christopher Street Day Dresden 2026 ist vorläufig als Versammlung einzustufen. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hob am Dienstag eine anderslautende Entscheidung des Dresdner Verwaltungsgerichts auf, das entsprechende Eilanträge des Vereins Christopher Street Day Dresden noch abgelehnt hatte.
Der Versammlungsfreiheit komme ein hoher Stellenwert zu, und die Veranstaltung habe auch in den vergangenen Jahren als Versammlung stattgefunden, teilte das Gericht mit.

Streit um Sicherheitskosten vom Tisch

Die Stadt Dresden hatte in einem Bescheid festgelegt, dass das Straßenfest zum Christopher Street Day keine politische Versammlung, sondern auf Unterhaltung ausgelegt sei. Nur der Umzug sei eine politische Versammlung.
Dies hätte zur Folge gehabt, dass die Veranstalter selbst die Kosten für die Sicherheit und die Organisation des Festes hätten tragen müssen. Gegen diese Entscheidung legte der Verein CSD Dresden zunächst ohne Erfolg Widerspruch beim Dresdner Verwaltungsgericht ein.
Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ergänzten die Veranstalter ihr Konzept. Der 5. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts nahm daraufhin eine Interessensabwägung vor – zugunsten der Versammlungsfreiheit.
Der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar. Das CSD-Straßenfest findet vom 4. bis 6. Juni statt. (afp/red)