Das IPCC hat drei Klimamodelle wegen mangelnder Plausibilität zurückgezogen, darunter jene beiden mit der höchsten erwarteten Erwärmung. Damit brechen zehntausenden Studien und unzähligen klimapolitischen Maßnahmen die Grundlagen weg. - Foto: privat; NicoElNino/iStock; Montage: Epoch Times
In Kürze:
44 IPCC-Autoren haben drei Klimamodelle im Rahmen einer Neubewertung als „unplausibel“ erklärt und zurückgezogen: RCP8.5, SSP5-8.5. und SSP1-1.9.
Erstere Szenarien prognostizierten Erwärmungen von bis über 5 Grad Celsius bis zum Ende des Jahrhunderts.
Sie dienten damit tausenden Wissenschaftlern und Regierungen weltweit als Grundlage für Studien und Klimapolitik.
Mit dem Wegfall der wissenschaftlichen Grundlage müssten diese Arbeiten und Gesetze ebenfalls revidiert oder mindestens grundlegend überarbeitet werden.
Die Abweichung der globalen Mitteltemperatur vom langjährigen Mittel der Satellitenmessungen ist im dritten Monat in Folge praktisch unverändert. Im April 2026 lag sie +0,39 Grad Celsius über dem Mittelwert der vergangenen 30 Jahre. Im März betrug die Abweichung +0,38 °C, im Februar +0,39 °C in Bezug auf den jeweiligen Mittelwert.
Der durchschnittliche Temperaturanstieg seit 1979 beträgt 0,16 Grad Celsius pro Jahrzehnt oder 1,6 °C in einem Jahrhundert. Dieser mäßige Anstieg vertrug sich nie mit den Katastrophenszenarien des sogenannten Weltklimarats, offiziell das Zwischenstaatliche Gremium für Klimawandel (IPCC), der in seinen Szenarien einen Temperaturanstieg von 3 bis 5 Grad Celsius bis zum Jahr 2100 weissagte.
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Die Temperaturen im April 2026 überstiegen das langfristige Mittel um +0,39 Grad Celsius. Der langfristige Trend liegt weiterhin bei +0,16 Grad Celsius pro Jahrzehnt.
32 Computermodelle des IPCC sagten eine durchschnittliche Erwärmung (rot) von +0,44° C pro Jahrzehnt voraus. Lediglich ein Modell (“INM-CM4”, lila) liegt in der Näher der reale Messdaten (+0,16° C, grün) durch Wetterballons.
Foto: John R. Christy, University of Alabama über Europäisches Institut für Klima und Energie (EIKE), Übersetzung ts/Epoch Times
Das ist seit dem 7. April 2026 der Schnee von gestern. Wissenschaftler des IPCC haben an diesem Tag in einer aufsehenerregenden Veröffentlichung die bisherigen Untergangsszenarien kassiert.
In Politik, Medien und Wissenschaft müsste dies als eine große Erleichterung aufgenommen werden und zu einer sofortigen Korrektur der Klimapolitik führen. Doch die Diskussion findet in Deutschland nicht statt. Sondersendung im ARD, Sondersitzung des Deutschen Bundestages, Regierungserklärung der Bundesregierung zu den fehlerhaften Grundlagen des Klimaschutzgesetzes: Alles Fehlanzeige. Der Klimapopanz bleibt aufgebauscht, denn damit konnte man herrlich grüne und linke Politik machen.
IPCC-Autoren verabschieden sich von Katastrophenszenarien
Am 7. April 2026 erschien eine Veröffentlichung von 44 IPCC-Autoren, die mit für die Klimaszenarien des Weltklimarats verantwortlich sind. Unter der Federführung von Prof. Detlef van Vuuren erklärten die Wissenschaftler, dass die bislang in den letzten beiden Klimaberichten von 2013/2014 (AR5) sowie von 2021 bis 2023 (AR6) aufgeführten Szenarien, die zu Temperaturerhöhungen bis über 5 Grad Celsius im Jahre 2100 führen sollten, „implausible“ (unplausibel) sind.
In diesen Szenarien (RCP 8.5) wurde angenommen, dass die CO₂-Emissionen sich im Verlaufe dieses Jahrhunderts mehr als verdreifachen würden. Da das IPCC in seinen Modellen CO₂ als den wesentlichen Klimafaktor zugrunde legt, kam man so auf erschreckende Temperaturanstiege. Im Modell RCP8.5 sollte es nach dem letzten Bericht (AR6) bis zum Jahre 2100 um 4,4 bis 5,7 Grad wärmer werden.
Seit vielen Jahren weisen Wissenschaftler, darunter auch ich in mehreren Beiträgen und in einem eigenen Kapitel in meinem Buch „Unerwünschte Wahrheiten“ darauf hin, dass in diesem Extremszenario schon 2080 der weltweite Kohlenstoff in Form von Öl, Gas und Kohle erschöpft wäre. Mit anderen Worten, wir können nicht so viel CO₂ erzeugen, wie erforderlich.
Trotzdem hielt man an diesem Szenario fest und beschrieb es sogar als „business as usual“. Der Trick ging weitgehend auf: Das Schreckensszenario beherrschte mit Schlagzeilen wie „Bis zu 5 Grad Erwärmung …“ die Medien.
Mit diesem Szenario wurde auch im politischen Raum gearbeitet und damit Gesetze zur Einführung der CO₂-Steuer, Klimaschutzprogramme und Verbrennerverbote begründet. Selbst das Bundesverfassungsgericht stützt sich auf die IPCC-Berichte, die das Gericht als „zuverlässige Zusammenfassung des aktuellen Kenntnisstands zum Klimawandel“ ansieht. Das Gericht begründet seine Entscheidung in den Randnummern 19 und 22 seines Beschlusses vom 21. März 2021 wie folgt:
„Ohne zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels gilt derzeit ein globaler Temperaturanstieg um mehr als 3 °C bis zum Jahr 2100 als wahrscheinlich.“
Das Bundesverfassungsgericht nimmt also als Basis seiner Entscheidung eine Temperaturprognose, die mittlerweile als unplausibel verworfen worden ist. Und zwar nicht von irgendwem, sondern von den Wissenschaftlern, die für die Szenarien des Weltklimaberichts verantwortlich sind.
Hätte das Bundesverfassungsgericht und nachfolgend die Bundesregierung die damals schon vorhandene Kritik an den Katastrophenszenarien des IPCC zur Kenntnis genommen – wie man es bei einer solch folgenschweren Entscheidung eigentlich voraussetzen sollte–, hätte man einen solch schwerwiegenden Fehler, der Deutschland ins Unglück stürzt, vermeiden können. Die federführende Richterin Britz schrieb lieber in den Beschluss Formulierungen hinein, die auch schon ihr Ehemann, der damalige Vorsitzende der Grünen in Frankfurt, Bastian Bergerhoff, nahezu wortgleich auf seiner persönlichen Webseite Monate vor dem Beschluss veröffentlicht hatte.
Was sind die neuen IPCC-Weissagungen?
Der US-Klimawissenschaftler Roger Pielke Jr. hat die Veröffentlichung der 44 Wissenschaftler vom 7. April 2026 untersucht. Die Veröffentlichung behandelt nur noch sieben Szenarien mit hohen, mittleren und niedrigen CO₂‑Emissionen. Das neue hohe Emissionsszenario („CMIP7 High“) wird von den Autoren selbst als unwahrscheinlich bezeichnet. Darin würden die Emissionen noch einmal um 30 Prozent ansteigen – und im Verlaufe dieses Jahrhunderts auch nicht mehr absinken.
Dieses neue Hoch-Szenario ist auch deswegen absurd, weil es eine Bevölkerungsexplosion von heute 8,2 Milliarden auf 14,5 Milliarden Menschen annimmt. Die heutigen Bevölkerungsprognosen gehen von einer maximalen Bevölkerung von 9 bis 10 Milliarden Menschen in diesem Jahrhundert aus.
Entwicklung der CO₂-Emissionen aus fossilen Kraftstoffen und Industrie (FFI) im 21. Jahrhundert nach Vorhersage verschiedener Klimamodelle. Das Szenario mit den höchsten Emissionen (SSP5-8.5) wurde von den verantwortlichen Autoren revidiert. Das neue „Hoch“-Szenario geht von 40 Prozent geringeren Emissionen aus. Das neue „Sehr-Niedrig“-Szenario repliziert im Wesentlichen das ebenfalls zurückgezogene Szenario SSP1-1.9.
Das mittlere Szenario („CMIP7 Medium“) orientiert sich an den aktuellen Prognosen der Internationalen Energieagentur IEA und ist wohl die wahrscheinlichste Entwicklung. Sie wird beschrieben als Fortsetzung der heutigen Politik „current policies“ und führt bis 2050 und darüber hinaus zu unmerklich höheren Emissionen als heute. Sie belaufen sich damit am Ende des Jahrhunderts auf etwa ein Drittel der RCP8.5-Prognose.
Nach den Berechnungen der 44 Wissenschaftler errechnet sich daraus eine Erwärmung bis zum Jahre 2100 von 2,56 Grad Celsius gegenüber dem Jahre 1860. Da im Jahre 2025 gegenüber dem Basisjahr 1860 bereits eine Erwärmung von 1,45 Grad Celsius festgestellt wurde, geht das mittlere und wahrscheinlichste Szenario von einer Erwärmung um nur 1,1 Grad Celsius bis zum Jahre 2100 aus.
Das wäre alles andere als eine Katastrophe. Wenn man wie das IPCC annimmt, dass die Erwärmung im Wesentlichen vom CO₂ bestimmt wird, dann kann man auch den Anteil Deutschlands an dieser Erwärmung bis 2100 berechnen. Deutschland hat einen Anteil von zuletzt 1,46 Prozent an den globalen, anthropogenen CO₂‑Emissionen. 1,46 Prozent von 1,1 Grad machen 0,016 Grad bis zum Jahre 2100 aus.
Die schlimmste Erfahrung der letzten Wochen ist aber, dass die doch so gute Nachricht, dass die Klimakatastrophe abgesagt werden kann, in Deutschland nicht diskutiert wurde. Wenn man das ernsthaft täte, müssten alle Gesetze, Programme und Subventionen, die den angeblich zu erwartenden Klimanotstand bekämpfen sollen, rigoros abgeschafft werden. Das wäre zwar mehr als peinlich für unsere Klimakämpfer in Regierungen und Medien. Aber es wäre der Beginn eines neuen deutschen Wirtschaftswunders.
Der Bundeskabinett hat heute das neue Heizungsgesetz beschlossen. - Foto: Michael Kappeler/dpa
In Kürze:
Die Bundesregierung hat das Gebäudeenergiegesetz durch das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt.
Hauseigentümer dürfen künftig wieder frei über die Art ihrer Heizungsanlage entscheiden.
Bei neuen fossilen Heizanlagen müssen Vermieter tiefer in die Tasche greifen.
Auch Mieter betroffen – durch eventuelles Weiterreichen der Mehrkosten und Verknappung von Mietraum.
„Bio-Treppe“ und „Grüngasquote“ lösen die 65-Prozent-Regelung ab.
Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundeswirtschaftsministerium eingebrachten Gesetzesentwurf verabschiedet. Sofern alles nach Plan verläuft, tritt das neue Heizungsgesetz am 1. Juli 2026 in Kraft und hat weitreichende Folgen für Hauseigentümer, Vermieter und Mieter.
Damit reformiert die Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz der vorherigen Ampelkoalition, auch Heizungsgesetz genannt. Zunächst ändert sich der Name: Künftig heißt es „Gebäudemodernisierungsgesetz“, kurz GModG.
„Wir schaffen Investitionssicherheit. Wir schaffen Planungssicherheit. Wir ermöglichen Technologieoffenheit und Flexibilität bei der Heizungswahl“, sagte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) nach der Kabinettssitzung.
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„Die starre 65-Prozent-Erneuerbaren-Quote entfällt. Die Zwangsberatung entfällt. Der erzwungene Heizungsaustausch oder ein Verbot entfällt.“
Bereits die Ampelregierung hatte das GEG reformiert. Die Reform wurde als Heizungsgesetz bekannt und sah insbesondere vor, dass neue Heizungen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
In vielen Fällen wäre der Einbau neuer Gas- oder Ölheizungen dann nicht mehr möglich. Union und SPD einigten sich in ihrem Koalitionsvertrag dann darauf, das Heizungsgesetz wieder „abzuschaffen“. Die Pflicht, eine noch funktionierende Heizung auszutauschen, sah auch das Heizungsgesetz der Ampelregierung nicht vor.
Das grundlegende Ziel, „dass neue Heizungen in Zukunft überwiegend CO₂-frei betrieben werden“, bleibt aber bestehen. Zudem ist die Bundesregierung damit weiterhin bestrebt, die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, diese Vorgabe bis spätestens 29. Mai 2026 in nationales Recht umzusetzen. Dadurch soll die Dekarbonisierung im Gebäudesektor ungebremst voranschreiten.
Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes im Überblick.
Foto: Epoch Times
Es trifft zunächst Vermieter
Die neue Version des Heizungsgesetzes nimmt Vermieter ab 2028 verstärkt in die Pflicht, sofern sie sich im Rahmen einer Neuinstallation für eine fossil betriebene Heizanlage entscheiden. Laut SPD-Fraktionschef Matthias Miersch sollen sie dann „künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen“.
So hat sich die Regierungskoalition aus Union und SPD darauf geeinigt, dass Vermieter in diesem Fall künftig die Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffs zur Hälfte mittragen müssen, bei den fossilen und biogenen Brennstoffen jedoch nur die Mehrkosten. Dadurch bleibt der erneute Griff zu einer neuen fossilen Heizung zwar erlaubt, wird jedoch finanziell unattraktiver.
Konkret sollen sich Vermieter künftig beim Neueinbau einer Gas- oder Ölheizung erstmals hälftig an den Nebenkosten beteiligen, die für das Heizen anfallen. Dazu zählen:
CO₂-Preis,
Gasnetzentgelte,
Mehrkosten für biogene Anteile.
Von der Reform seien rund 5,5 Millionen Vermieter in Deutschland betroffen. Die meisten davon sind Kleinvermieter, die nur eine oder zwei einfache Wohnungen besitzen. Insgesamt befinden sich rund 16 Millionen Wohnungen in privater Hand. Das sind 64 Prozent, also knapp zwei Drittel, des gesamten deutschen Mietwohnungsbestandes.
Miersch betonte, dass die Bemühungen zum Klimaschutz für die Mieter bezahlbar bleiben müssten. „Wir konnten erreichen, die Kostenrisiken bei CO₂, Netzentgelten und Biogas konsequent zu halbieren“, so der Fraktionschef.
Den reinen Grundpreis für den fossilen Brennstoff, also den eigentlichen Gas- oder Ölpreis, bezahlt weiterhin vollständig der Mieter. Im Grundpreis ist allerdings der CO₂-Preis bereits enthalten, sodass der Mieter diesen zunächst voll bezahlt. Im Nachhinein erstattet der Vermieter dem Mieter die Hälfte des in der Abrechnung bezahlten Klimazuschlags. Die Mehrkosten für biogene Anteile entstehen aus der Erfüllung weiterer gesetzlicher Pflichten im Rahmen der Gesetzesänderung.
Die Aufteilung der Kosten zwischen Mieter und Vermieter klingt zunächst nach einer Entlastung. Laut dem zentralen Immobilienverband Haus & Grund löst sie das Grundproblem jedoch nicht. Dipl.-Ing. Corinna Kodim, Geschäftsführerin des Bereichs Energie, Umwelt, Technik, teilte der Epoch Times hierzu mit:
„Die Kosten entstehen durch staatliche Regulierung, steigende CO₂-Preise und teurere Brennstoffe. Am Ende wird Wohnen trotzdem teurer.“
Mit anderen Worten: Eine Entlastung der Mieter ist gleichzeitig eine Mehrbelastung für den Vermieter. Es ist daher anzunehmen, dass viele Vermieter die entstehenden Mehrkosten letztlich an den Mieter weiterreichen, etwa indirekt durch eine Mieterhöhung, sodass am Ende eher keine Entlastung, sondern nur eine geringere Steigerung erfolge.
Die Verteuerung ergebe sich laut Kodim „entweder über steigende Betriebskosten, über notwendige Investitionen in andere teure Heizungsoptionen oder über eine geringere Investitionsfähigkeit der Eigentümer“. Sie sieht das Risiko, dass sich private Vermieter aus dem Markt zurückziehen. Das könne den privaten Mietwohnungssektor unmittelbar schwächen.
Zugleich ist unklar, wie sich die Mehrkosten entwickeln. Faktoren hierfür sind die künftige Höhe der Nebenkosten. Vor allem die tatsächliche Entwicklung des CO₂-Preises ist ungewiss, da dieser ab dem kommenden Jahr vom nationalen in den europäischen Emissionshandel übergeht.
Was gilt für Hauseigentümer?
Eigenheimbesitzer, die selbst in ihrer Immobilie wohnen, tragen die anfallenden Heiz- und Zusatzkosten ohnehin komplett. Sie dürfen sich wieder die Heizanlage ihrer Wahl aussuchen. Wird es eine fossile Neuinstallation, müssen Eigenheimbesitzer die sogenannte Bio-Treppe einhalten, die im Artikel später dargestellt wird.
Entscheidet sich der Immobilieneigentümer hingegen für den Umstieg auf das Heizen mit erneuerbaren Energien, kann er auch künftig die staatlichen Förderungen beantragen. Grundsätzlich steht jedem Eigentümer ein Basiszuschuss von 30 Prozent der Gesamtkosten zu – unabhängig vom Einkommen. Für effizientere Erdwärmepumpen und Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel sind weitere 5 Prozent möglich – der sogenannte Effizienzbonus.
Nochmals 30 Prozent Zuschuss stehen für einkommensschwache Haushalte mit einem Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro bereit. Vor Steuerabzug entspricht das in etwa 50.000 Euro brutto. Zusammen mit der Grundförderung können Immobilienbesitzer so 65 Prozent der Anlagekosten durch Zuschüsse finanzieren.
Ferner gibt es den sogenannten Geschwindigkeitsbonus von 20 Prozent bis Ende 2025. In den Folgejahren reduziert sich dieser stufenweise. In Summe ergeben diese Boni 85 Prozent. Die maximal mögliche Förderquote beträgt jedoch 70 Prozent.
Die staatlichen Förderungen für Wärmepumpen in der Übersicht.
Foto: mf/Epoch Times
Neben der Förderung für den Heizungstausch können Immobilienbesitzer weitere Förderungen für zusätzliche Effizienzmaßnahmen beantragen. Darunter fallen etwa die Dämmung des Gebäudes oder der Einbau energieeffizienterer Türen und Fenster. Die Fördersätze liegen hier bei 15 Prozent. Förderanträge können bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden – auch rückwirkend für bereits begonnene Vorhaben.
Dennoch müssen Hauseigentümer zunächst für die gesamten Kosten selbst aufkommen, sowohl beim Einbau einer Wärmepumpe als auch bei weiteren Maßnahmen. Je nach Art der Anlage liegen diese bei mehreren Zehntausend Euro, im Bereich der energetischen Sanierung auch darüber. Erst wenn die Bauarbeiten abgeschlossen und alle Nachweise geprüft sind, können sich Eigentümer den zutreffenden Anteil erstatten lassen.
„Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden“, heißt es in einem Eckpunktepapier der Union. Dadurch wolle man den Bürgern bei der Heizungswahl mehr Selbstbestimmung geben. „Wir stärken ihre Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung, denn die Eigentümer wissen am besten, was in ihren Heizungskeller passt.“
Zudem soll das Heizungsgesetz künftig weniger bürokratisch sein. Das zeigt sich mit der Streichung der Paragrafen 71 bis 71p. Sie bildeten den Kern der Pflicht zum Einbau von Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien.
„Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten streichen wir“, hat die Union im Entwurf mitgeteilt. Somit soll ebenso der Paragraf 72 des GEG wegfallen. Dieser verlangt die Austauschpflicht für alte Heizkessel. Demnach dürfen Öl- und Gasheizungen, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, nicht mehr betrieben werden. Für Heizkessel, die nach diesem Datum installiert wurden, gilt eine maximale Betriebsdauer von 30 Jahren. Das GModG streicht diese Begrenzung.
Das weitere Vorgehen ist damit grundsätzlich wieder technologieoffen. Der Bauherr besitzt somit hier wieder mehr Freiheit, die allerdings bedingt ist. Denn das Heizen mit fossilen Brennstoffen wird teurer, wie Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) bereits angekündigt hat.
Mehr Planungssicherheit?
Die voraussichtlich wegfallende 65-Prozent-Regelung sieht aktuell noch vor, dass jede neu eingebaute Heizung in Neubauten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Ab 1. Juli 2026 hätte sie auch für alle Gebäude in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern gegriffen. Laut Branchenfachverbänden verschiebt sie sich zunächst aufgrund einer Änderung des aktuellen GEG um vier Monate auf den 1. November. Das soll für Rechtssicherheit bis zum Inkrafttreten des GModG sorgen.
Aus Sicht von Haus & Grund wird es mit der neuen Reform jedoch nicht wirklich besser. Im Gegenteil, sie bringe „mehr Verunsicherung“. „Eigentümer müssen Investitionsentscheidungen über Heizungen, Dämmung und energetische Sanierung für 20 bis 30 Jahre treffen“, erklärte Kodim. „Wenn sich Regeln, Förderbedingungen, Kostenverteilungen und politische Leitplanken ständig ändern, steigt das Risiko, die falsche Entscheidung zu treffen.“ Das führe nicht automatisch zu mehr Klimaschutz, sondern häufig zu Investitionszurückhaltung.
Besonders dieser starke Fokus der ehemaligen Ampelkoalition auf möglichst nur Wärmepumpen war heftig umstritten und hat viele Verbraucher verunsichert. Anfang 2024 bewirkte diese Politik das Gegenteil ihrer Zielsetzung. Es kam zu Rekordabsätzen bei Öl- und Gasheizungen, während sich der Absatz von Wärmepumpen reduzierte.
Bio-Treppe ab 2029
Entscheidet sich der Immobilienbesitzer künftig erneut für eine neue Öl- oder Gasheizung, gelten zusätzlich festgelegte Vorgaben zum Einsatz klimafreundlicher Brennstoffe. Diese soll der Anlagenbetreiber dem herkömmlichen Brennstoff beimischen. Die Höhe des Beimischungsanteils ist durch die sogenannte Bio-Treppe definiert. Sie soll ab Anfang 2029 gelten.
Diese Treppe beinhaltet vier Stufen, die die Beimischungen von Biomethan, Wasserstoff, Wasserstoffderivaten sowie synthetischem Methan oder Bioöl vorschreiben. Diese Biostoffe sind meist teurer als normales Erdgas oder Heizöl.
Aus dem jüngsten Referentenentwurf der Bundesregierung geht hervor, dass die erste Stufe der Bio-Treppe ab 1. Januar 2029 greift. Der Gesetzgeber verlangt hier einen Anteil von mindestens 10 Prozent. Nur ein Jahr später sollen es schon mindestens 15 Prozent sein. Ab dem 1. Januar 2035 folgt eine Erhöhung auf mindestens 30 Prozent und ab 2040 auf mindestens 60 Prozent.
Bis 2045 wäre dann in diesem Übergangsprozess ein vollständiger Umstieg auf einen 100-Prozent-Anteil möglich. Bestehende Anlagen sind hiervon zunächst nicht betroffen. Bei den ersten drei der vier Stufen sollen sich Mieter und Vermieter je zur Hälfte den für diese biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil aufteilen. Die Mehrkosten oberhalb von 30 Prozent, also ab der vierten Stufe, soll vollständig der Vermieter tragen.
Die ersten vier Stufen der Bio-Treppe des Gebäudemodernisierungsgesetzes sind im jüngsten Entwurf der Bundesregierung bereits festgelegt.
Foto: mf/Epoch Times
Grüngasquote
Eine weitere kostentreibende Regelung stellt die sogenannte Grüngasquote – oder Grünölquote – im GModG dar. Im Gegensatz zur Bio-Treppe gilt sie bei allen Heizanlagen, also auch den bestehenden fossilen. Hierbei sind Gaslieferanten verpflichtet, den Anteil erneuerbarer Gase wie Biomethan und Wasserstoff im Netz schrittweise zu erhöhen. Ähnliches gilt für Öllieferanten.
Die Bundesregierung will sie ab 2028 in Kraft treten lassen. Wie hoch die Anteile der beigemischten biogenen Brennstoffe sein sollen, ist noch nicht bekannt.
Dieser Artikel wurde am 12. Mai 2026 aktualisiert, um zu verdeutlichen, dass sich der Artikel auf einen Entwurf bezieht. Die finale Gesetztesfassung kann davon abweichen. Epoch Times wird weiter darüber berichten.
Gasspeicher. (Archivbild) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Die Gasspeicher in Deutschland sind so wenig gefüllt wie seit vier Jahren nicht mehr – und den Energieunternehmen fehlt offenbar jeder Anreiz, daran etwas zu ändern.
Am 1. Mai lag der durchschnittliche Speicherfüllstand in Deutschland lediglich bei rund 26 Prozent – ein Niveau, das zuletzt im Krisenjahr 2021/2022 erreicht wurde, teilte die Initiative Energien Speichern e. V. (INES), ein Zusammenschluss von Betreibern deutscher Gas- und Wasserstoffspeicher, am Dienstag, 12. Mai, mit.
Aufgrund der stark gestiegenen Preise wollen die Marktakteure derzeit kein Gas auf dem Großmarkt kaufen und einspeichern – denn für den Winter kann derzeit in der Theorie viel günstiger eingekauft werden.
Das Problem: Es könnte die Situation eintreten, dass Gasversorger im Winter dann zwar einen Anspruch auf Lieferung haben, das Gas aber physisch nicht vorhanden ist.
„In einem kalten Szenario mit einem Temperaturniveau des Referenzjahres 2010 zeigen die Analysen Versorgungsknappheiten“, teilte INES mit.
In diesem Fall könnte in den Monaten Januar, Februar und März 2027 eine Unterdeckung von insgesamt 20 TWh auftreten. In den Modellrechnungen könnte demnach an einzelnen Tagen sogar über 35 Prozent des Gasverbrauchs nicht mehr gedeckt werden.
Der Markt kauft derzeit Gas auf dem Großmarkt in einem Umfang ein, der eine Befüllung der Gasspeicher von 76 Prozent bis zum 1. November erwarten lässt.
Die Speicherbetreiber sind diesbezüglich weiterhin skeptisch, ob das ausreicht: „Wir wissen bereits aus dem letzten Winter, dass eine Buchungs- und Befüllungssituation in Höhe von 76 Prozent nur reicht, wenn das Wetter mitspielt.“ (dts/red)
Das Luftschiff „Norge“ von Roald Amundsen über Ny-Ålesund auf Spitzbergen. - Foto: Nasjonalbiblioteket, Wikimedia Commons | CC BY 2.0
In Kürze:
Am 12. Mai 2026 jährt sich zum 100. Mal der erste Flug über den Nordpol durch den Polarforscher Roald Amundsen.
Mit diesem Erfolg sicherte sich der damals 54-jährige Norweger seinen zweiten Rekord.
Insgesamt benötigte der Mann, dessen Name „der Ruhmvolle“ bedeutet, drei Anläufe: zu Schiff, per Flugzeug und im Luftschiff.
Der Drang nach Abenteuern und Entdeckungen ist eines der Merkmale der Menschheit. Früher wie heute schrecken Neugierige weder vor Fremdem noch vor Extremem zurück und dringen zu Orten vor, an denen niemand zuvor war. Im 19. Jahrhundert fassten Entdecker besonders die Arktis und Antarktis ins Auge.
Schon bald begann ein Wettlauf um die Rekorde. Wer durchquert als Erstes per Schiff die Nordwestpassage oder erreicht die geografischen Erdpole? Und wer überfliegt erstmals das Ewige Eis oder taucht darunter durch?
Ein Mann, der später als bekanntester Polarforscher in die Geschichte einging, nahm erfolgreich an diesem Wettbewerb teil. Sein Name ist Roald Amundsen.
In Norwegen wird der Polarforscher Roald Amundsen als Nationalheld gefeiert.
Der Norweger Roald Engelbregt Gravning Amundsen erblickte im Juli 1872 als Sohn eines wohlhabenden Schiffskapitäns das Licht der Welt. Geprägt von dem Beruf seines Vaters und den Büchern über Entdeckungsreisen entbrannte in dem jungen Amundsen bereits früh die Faszination für Polarforschungen – sehr zum Leidwesen seiner schulischen Leistungen.
Zwar begann er zunächst ein Studium, brach dieses jedoch bald ab, um Matrose zu werden. Gute soziale und finanzielle Absicherungen reichten nicht aus, um seine Leidenschaft für das Ewige Eis aufzuwiegen.
Mit 24 Jahren heuerte er bei dem Belgier Adrien de Gerlache de Gomery (1866–1934) für eine Antarktisexpedition an. Aufgrund seiner guten Kenntnisse wurde Amundsen bald zum Zweiten Offizier und Co-Leiter der Belgica-Expedition erhoben.
Aufnahme des getakelten Dampfschiffs „Belgica“ vor dem antarktischen Eis.
Fortan unternahm Amundsen zahlreiche weitere Expeditionen und veröffentlichte stets Berichte über seine Reisen. Seine Beliebtheit stieg und seine Landsleute feierten ihn als Nationalheld.
Einen Meilenstein erreichte der Norweger im Dezember 1911, als er als erster Mensch den geografischen Südpol erreichte. Doch das Erlebte reichte dem damals 39-Jährigen nicht, und er setzte Kurs auf die Arktis.
Amundsen wusste sich im Ewigen Eis zu orientieren, zu bewegen und zu überleben.
Zwar erreichte die Welt 1909 die umstrittene Nachricht, dass der US-Amerikaner Robert Edwin Peary bereits den Nordpol erobert habe, doch hielt dies Amundsen nicht davon ab, die Arktis selbst zu bereisen. 1920 startete er deshalb seinen ersten Versuch per Schiff, musste diesen jedoch aus gesundheitlichen Gründen abbrechen.
Da die Luftfahrt zu dieser Zeit enorme Fortschritte machte und Amundsen sie für „die Zukunft des Reisens und Forschens“ hielt, plante er seine nächste Reise mit dem Flugzeug. 1925 startete der Norweger zusammen mit dem US-amerikanischen Piloten Lincoln Ellsworth (1880–1951) seinen zweiten Versuch, die Arktis zu erreichen. Doch auch dieser erste Versuch der Amundsen-Ellsworth-Expedition schlug fehl, da die Flugzeuge 255 Kilometer vor dem Nordpol den Dienst versagten.
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Seinen ersten Versuch, den Nordpol zu überfliegen, startete Roald Amundsen mit dem deutschen Flugboot vom Typ Dornier Wal.
Rund 250 Kilometer vor dem geografischen Nordpol erzwangen technische Defekte eine Notlandung. Das Expeditionsteam soll drei Wochen benötigt haben, um eines der Flugzeuge zu reparieren und es vom Eis freizuschaufeln.
Es heißt „alle guten Dinge sind drei“ und so unternahm Amundsen ein Jahr später erneut einen Anlauf. Dieses Mal sollte die Reise in einem Luftschiff des italienischen Flugpioniers Umberto Nobile (1885–1978) erfolgen.
Amundsen kaufte der italienischen Regierung den fliegenden Giganten „N-1“ ab, benannte es in „Norge“ um und ließ das Luftschiff für seine Expedition umrüsten. Am 10. April 1926 startete Amundsen mit seiner 16-Mann-starken Besatzung das Abenteuer.
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Das Luftschiff „Norge“ bei einem Flug im Jahr 1926.
Datenblatt zum Luftschiff „Norge“, konstruiert von Umberto Nobile.
Foto: kms/Epoch TImes
Von Italien ging es zunächst über England, Oslo und Russland nach Spitzbergen (7. Mai). Kurz vor dem Start am 11. Mai erreichte die Mannschaft die Meldung, dass dem US-Amerikaner Richard Byrd bereits der Überflug über den Nordpol geglückt sei. Diese ist bis heute umstritten, da die Angaben zu seiner Route und zum Wetter Zweifel wecken.
Unbeeindruckt startete Amundsen am 12. Mai 1926 seinen Flug über den geografischen Nordpol. Nach 16 Stunden, 40 Minuten und rund 5.300 Kilometern Luftweg über die Arktis landete das Team erfolgreich in Alaska.
Ein Teil der Besatzung der „Norge“. Auf den Stühlen sitzend v.l.n.r.: Roald Amundsen, Lincoln Ellsworth und Umberto Nobile.
Damit gilt dieser Versuch offiziell als erster Überflug des Nordpols. Roald Amundsen, dessen Name im Nordischen „der Ruhmvolle“ bedeutet, hält damit gleich zwei Rekorde rund um die Pole der Erde.