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„Blaue Herzen“, Migration, Regenbogen: Sachsen-Anhalts Spitzenkandidaten im Schlagabtausch

Was bewegt die Menschen in Sachsen-Anhalt wenige Wochen vor der Landtagswahl am 6. September? In der 90-Minuten-Sendung „Fakt ist! Wahlarena aus Magdeburg“ stand für die CDU der seit Januar amtierende Ministerpräsident Sven Schulze den Publikumsfragen Rede und Antwort.
Für die AfD sprach der Spitzenkandidat Ulrich Siegmund. Der 35-Jährige aus Tangermünde hat aufgrund guter Umfrageergebnisse Chancen darauf, erster AfD-Ministerpräsident zu werden. Er ist seit 2016 Mitglied des Landtages, ebenso wie der SPD-Spitzenkandidat und derzeitige Energieminister von Sachsen-Anhalt, Armin Willingmann.
Susan Sziborra-Seidlitz wird von Bündnis 90/Die Grünen am Wahltag ins Rennen geschickt. Sie gehört seit 2021 dem Landtag an und ist Landesparteichefin der Grünen. Die Linke wurde von Eva von Angern vertreten. Sie ist bereits seit 2002 Abgeordnete im Landtag und führt ihre Fraktion.
Für die FDP stellte sich Lydia Hüskens den Fragen der Bürger. Sie ist Ministerin für Infrastruktur und Digitales in Sachsen-Anhalt. Das BSW war durch Spitzenkandidatin Claudia Wittig vertreten.

Größter Redeanteil: Schulze und Siegmund

Den größten Redeanteil erhielten aufgrund der Publikumsfragen der CDU-Ministerpräsident Sven Schulze sowie AfD-Kandidat Ulrich Siegmund. Die Linken-Chefin Eva von Angern erhielt ebenfalls viel Gelegenheit für Antworten, entschuldigte sich jedoch später gegenüber einem älteren Studiogast dafür, dass sie häufig die Redebeiträge von Siegmund unterbrochen hatte.
Der Studiogast aus Blankenburg hatte dies jedoch nicht nur bei ihr, sondern auch bei weiteren Spitzenkandidaten bemängelt. Seiner Meinung nach sei es „das Wichtigste“, dass „wir lernen, wieder friedlich und respektvoll“ zu sein. „Wie Sie sich hier ins Wort fallen, so ist es auch in den Familien“, kritisierte der Studiogast. Den geringsten Redeanteil erhielten die Vertreter von FDP und BSW.

Thema „Brandmauer“

Als erstes wurde das Thema „Brandmauer“ angeschnitten. Ein Rentner wollte von Schulze wissen, wie er rund 40 Prozent der Wähler [gemeint ist die Zustimmungsrate für die AfD] ignorieren könne. Schulze vermied den Begriff „Brandmauer“, sondern erwiderte, dass er nicht mit der AfD zusammenarbeiten möchte. SPD-Willingmann zog sich auf die Position zurück: „Die Frage des Umgangs mit der AfD hat mit Haltung zu tun.“ Mit der AfD könne er „es sich nicht vorstellen“. Daraufhin der Rentner erneut: Er finde, dass SPD und CDU Demokratie nicht verstanden hätten.
Eine Frau aus Magdeburg hielt CDU-Schulze vor, er habe gesagt, weder mit AfD noch mit Linken zusammenzuarbeiten. Daraufhin der Ministerpräsident erneut ausweichend: „Für mich ist Demokratie, dass Menschen entscheiden. Ich habe nicht gesagt, dass ich Menschen der Linkspartei oder AfD ausgrenze. Ich möchte Sachsen-Anhalt in die Zukunft führen.“
Die Linken-Chefin Eva von Angern fügte ungefragt hinzu: „Gehen Sie dem Opfermythos [gemeint war hier die AfD] nicht auf dem Leim.“ Alle Fraktionen im Landtag würden von der AfD „niedergebrüllt“. Und weiter: „Wenn ich AfD-Mitgliedern keine Hand gebe, ist das auch ein Grund dafür.“ Sie erlebe im Wahlkampf an den Ständen Menschen mit „nackter Angst“ und: „Ich erlebe sehr viel Hass und Hetze im Internet mit sehr vielen blauen Herzen.“
AfD-Spitzenkandidat Siegmund gab sich optimistisch: „Wir erleben eine nie dagewesene Aufbruchstimmung.“ An von Angern gewandt, kritisierte er, dass sie der AfD nicht „Guten Tag“ sage. Auch werde AfD-Vertretern „vor die Füße gespuckt“. Daraufhin entstand Tumult unter den übrigen Spitzenkandidaten. Doch Siegmund sprach weiter: „Ich möchte über Politik reden und nicht über Brandmauern. Ich möchte das Land voranbringen.“

Kitas und Kommunen

Ein Stadtrat aus dem Publikum bemängelte: „Ich erlebe täglich, dass wir finanziell nicht mehr klarkommen: Marode Straßen, Kita-Mangel.“ Viele Kommunen könnten nicht mehr handeln. Er fragte die CDU und AfD: „Wie wollen Sie die Kommunen finanziell gut ausstatten? Wie sollen Kommunen wieder handlungsfähig werden?“
Schulze: „Wir werden uns nach der Wahl zusammensetzen müssen. Den Willen dazu haben wir.“ Er unterstrich, dass Sachsen-Anhalt mittlerweile knapp 600 Millionen Euro für die Kinderförderung ausgebe. 2011 seien es nur rund 170 Millionen Euro gewesen.
Siegmund möchte sich „auf grundsätzliche Probleme konzentrieren“. Er bemängelte: „Wir leben über unsere Verhältnisse. Jeder Euro, der auf Bundesebene verschenkt wird, fehlt im Land.“ Wenn das Geld, das seitens der Bundesregierung „in die Ukraine geht“, im Inland investiert würde, „hätten wir genug Geld“, argumentierte Siegmund und betonte: „Ich will einsparen.“
Im „AfD-Regierungsprogramm“ für Sachsen-Anhalt steht unter Punkt I „Familie und Kinder, Unterpunkt 13: „Wir werden Krippen und Kindergärten mit einer dauerhaft auf Landesebene gesicherten Finanzierung ab dem ersten Kind kostenlos machen. Die Mittagsverpflegung muss für alle Kinder, von der Krippe bis zur Schule, ebenfalls kostenfrei und von hoher Qualität vorzuhalten sein.“ Wie Siegmund diese Ankündigung finanziell realisieren will, hat er in der MDR-Sendung nicht preisgegeben.
Claudia Wittig vom BSW kritisierte: „Wir haben 25 Jahre lang in die falsche Richtung gearbeitet. Menschen ziehen hier weg, die eine gute Arbeit haben könnten.“ Deshalb forderte sie staatliche Förderung und Investitionsanreize für die Kommunen. Gleiches vertrat Susan Sziborra-Seidlitz von den Grünen. Sie möchte die Wirtschaft des Bundeslandes stärken. Ihr Fazit: „Starke Wirtschaft, starke Ausgaben“.

Deutschlandfahne, Regenbogen-Flagge

Sandra aus Oschersleben wollte wissen, was für die AfD „deutsch denken mit Deutschlandfahnen“ an Schulen zu tun habe und warum sie gegen Regenbogenflaggen an Schulen sei.
Siegmund kritisierte: „Wir sind nicht mehr stolz auf uns.“ Er ließ offen, ob er damit den Bezug zur Deutschlandfahne herstellte. Im AfD-Regierungsprogramm heißt es unter Punkt IV,13: „Echte Bildung besteht nicht allein in der Aneignung von Kompetenz und Wissen, sondern auch in der Entwicklung einer stabilen Nationalidentität. Wir werden deshalb dafür sorgen, dass an öffentlichen Schulen an jedem Schultag die Bundesflagge gehisst wird.“ Auch das Singen der Nationalhymne solle gefördert werden.
Außerdem behauptete Siegmund: „Wir haben in Sachsen-Anhalt eine Verzehnfachung von Fällen von Kindern, die nicht mehr wissen, welches Geschlecht sie haben.“ Dieser Hinweis sollte wohl erklären, warum sich die AfD gegen die Beflaggung von Schulen mit der Regenbogenfahne ausspricht. In ihrem Regierungsprogramm heißt es unter Punkt IV,11: „Dergleichen hat an Schulen nichts verloren.“
Die Grünen-Vertreterin Sziborra-Seidlitz hingegen erklärte, sie sei stolz auf Sachsen-Anhalt, auch wenn es bei Krankenhäusern „und Schulklos“ klemmt. Das Bundesland sei vielfältig, habe viele queere Personen. „Auf diese Menschen sind wir stolz“, sowohl mit Regenbogen- als auch mit Deutschlandflagge, betonte die Grünen-Politikerin

Zu wenig Inklusion?

Der Kreisbehindertenbeauftragte einer Stadt wollte wissen, wie Inklusion besser gefördert werden könnte. Die FDP-Kandidatin und Ministerin der derzeitigen Landesregierung Lydia Hüskens räumte ein: „Wir schaffen es oft nicht, Behinderte in den Arbeitsmarkt zu bringen“, obwohl sie dazu fähig seien. Deshalb müssten „Wege weitergehen“, damit dies gelinge. Schulze ergänzte, die Landesregierung würde Geld „für Ideen“ ausgeben, „wie der nächste Schritt in den Arbeitsmarkt“ für Behinderte sein sollte.
Siegmund differenzierte: „Wir betrachten Inklusion nicht als pauschal möglich. Man muss den Menschen individuell betrachten. Was ist konkret eine Behinderung? Wenn es eine spezielle Verhaltensauffälligkeit gibt, soll er die Unterstützung bekommen.“
Hintergrund ist: Die AfD in Sachsen-Anhalt lehnt das gemeinsame Lernen von Kindern mit Behinderung an Regelschulen ab. In ihrem Programm fordert die Partei unter Punkt IV,4, die Inklusion an Schulen „unverzüglich zu beenden“ und stattdessen das Förderschulsystem auszubauen. Zur Begründung heißt es, „behinderte Kinder benötigen eine speziell auf ihre Situation abgestimmte Pädagogik“.
Die Linken-Vertreterin kritisierte, dass es für Inklusion an Schulen zu wenig Lehrer und Erzieher gebe. Ministerpräsident Schulze stellte klar: „Es ist nicht so, dass wir die Kinder selektieren. Wir haben viel mehr Kinder mit speziellem Förderbedarf als vor zehn Jahren“ und sagte zu, künftig „Lehrer besser zu unterstützen“. Es gebe speziellen Förderbedarf. „Die Zeiten haben sich geändert.“

Schulpflicht oder Hausunterricht?

Siegmund kritisierte: „Alle rufen nach mehr Personal. Wo sollen denn die Menschen herkommen?“ Deshalb wolle die AfD die Schulpflicht reformieren. Siegmund wörtlich: „Die Anwesenheitsschulpflicht, so wie sie in Deutschland ist, ist international völlig einzigartig. Es gibt wenige Länder, zehn, fünfzehn Länder auf der ganzen Welt, die das so haben.“
In ihrem Regierungsprogramm unter Punkt IV,26 „Bildungspflicht statt Schulzwang“ spricht sich die AfD Sachsen-Anhalts dafür aus: „Da die Schulen immer weniger Bildung vermitteln und immer stärker versuchen, die Kinder politisch zu erziehen oder ihnen fragwürdige Lebensansichten zu vermitteln, verstehen wir Eltern, die ihre Kinder selbst unterrichten wollen. Wir werden deshalb in Anlehnung an das österreichische Modell eine Wahlfreiheit zwischen Schul- und Hausunterricht schaffen.“
Hüskens von der FDP wandte sich genau gegen diesen Punkt. Sie sagte jedoch unzutreffenderweise: „Im AfD-Programm steht Schulpflicht abschaffen.“ Schulpflicht sei „aber grade im ländlichen Raum extrem wichtig. Ich werbe dafür, dass wir bei der Schulpflicht bleiben, und wehre mich gegen die Bildungspflicht“, sagte die FDP-Chefin.

Drohnenforschung an Unis

Ein Student aus Magdeburg wollte per Videofrage wissen, ob sich die Politiker aufgrund des Drohnenvorfalls am Leipziger Flughafen „dafür stark machen“ würden, dass an Universitäten mehr im Bereich Drohneneinsatz und Drohnenabwehr geforscht werde. Die BSW-Kandidatin Wittig stellte für ihre Partei klar, dass diese gegen eine „Militarisierung der Universitäten“ sei.
Sie kritisierte zudem in Anspielung auf den Ukrainekrieg: „Wir laden einen Krieg zu uns nach Hause ein“, indem Leipzig als Umschlagsplatz für die Ukraine fungiere. Zudem gebe es Rüstungsindustrie im Land. „Nicht jeder Drohnenvorfall ist sofort ein russischer Angriff“, sagte Wittig.
Der SPD-Kandidat Willingmann sagte hingegen, er halte es „für wichtig, dass wir in unserem Land daran forschen“. Letztlich könnten Hochschulen aber selbst darüber entscheiden.
Daraufhin sagte Wittig: „Die Hochschulen sind alle chronisch unterfinanziert. Wenn großer wirtschaftlicher Druck entsteht, lassen sie sich auf militärische Programme ein.“ Willingmann: „An den Universitäten herrscht keine chronische Unterfinanzierung.“

Leere Gasspeicher

Eine Rentnerin aus Zerbst äußerte sich besorgt darüber, dass derzeit die Gasspeicher „ziemlich leer“ seien, obwohl diese sonst im Sommer immer aufgefüllt würden. SPD-Minister Willingmann bestätigte, dass die Speicher gerade leerer seien als üblich. Man wolle aber mit verstärkten Käufen nicht den Preis hochtreiben.
Darüber hinaus sei die Versorgung aus westlichen Ländern wie Belgien, Norwegen oder den Niederlanden gesichert. Er versicherte: „Zu Beginn der Heizperiode werden wieder 70 bis 75 Prozent voll sein.“

AfD muss von Polizei geschützt werden

Eine Rentnerin aus Magdeburg fragte per Video: Sollte die AfD mit absoluter Mehrheit gewählt werden, welches Konzept die Partei habe, um alle Menschen in Sachsen-Anhalt zu schützen: queere, linke, junge, alte.
Siegmund verwies daraufhin auf die Sicherheitslage bei Veranstaltungen seiner Partei: „Die aktuelle Realität ist, dass jeder Parteitag mit Hundertschaften geschützt werden muss. Dass wir Überfälle haben, allein schon zwei in Magdeburg mit verletzten Mitgliedern von uns. Jede Veranstaltung von uns muss mit Polizei abgesichert werden, andersrum gibt es so etwas nicht.“
Hierzu gab es Widerspruch von den Vertreterinnen der Grünen und der Linken mit Verweis auf die Bedrohung der Christopher-Street-Day-Veranstaltungen. Zudem weist die „Mobile Opferberatung“ auf ihrer Website darauf hin, dass sie „229 rechte, rassistische, antisemitische und queerfeindliche Angriffe mit 307 direkt Betroffenen“ für das Jahr 2025 in Sachsen-Anhalt dokumentiert habe.

Syrer an AfD: „Wollen Sie wirklich die Demokratie verbieten?“

Ein syrischer Migrant aus dem Publikum äußerte „große Sorge“ darüber, sollte die AfD die Landtagswahl gewinnen. Er verwies darauf, dass die AfD Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft werde und sagte: „Ich weiß, wo das landen wird, wenn ein Land keine Demokratie mehr hat und ein Diktator regiert.“ An Siegmund gewandt, fragte er: „Wollen Sie wirklich die Demokratie verbieten?“
Zur Sorge um die Demokratie verwies Siegmund darauf, die AfD sei „die einzige“ aktuelle Partei, die Volksentscheide im Programm habe. Diese Aussage ist allerdings nicht korrekt: Die Grünen-Spitzenkandidatin Sziborra-Seidlitz fiel Siegmund ins Wort und machte darauf aufmerksam, dass auch ihre Partei im Wahlprogramm für Volksentscheide stehe.
Auch das BSW fordert in ihren Wahlprogrammen Volksentscheide und mehr direkte Demokratie.
Der syrische Zuschauer warf Siegmund erneut vor: „Sie wollen politische Säuberung machen.“ Als Beispiel nannte er „Remigration“ und fügte hinzu: „Sie sind für mich das beste Rezept für einen Diktator.“ Siegmund entgegnete: „Es gibt Vorurteile, die völliger Blödsinn sind“ und machte dem Syrer ein Gesprächsangebot für einen Termin nach der Sendung.

Jüngste Umfragewerte

Die jüngste Wählerbefragung der Berliner Pollytix-Agentur vom 12. August ergab folgende Ergebnisse: AfD 43 Prozent, CDU 23 Prozent, Linke 13 Prozent, SPD 7 Prozent, Grüne 5 Prozent, BSW 4 Prozent, FDP 2 Prozent. Insgesamt stehen 15 Parteien auf dem Wahlzettel von Sachsen-Anhalt.
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Spitzenkandidaten im Duell: AfD und CDU mit größtem Redeanteil zu Publikumsfragen

Was bewegt die Menschen in Sachsen-Anhalt wenige Wochen vor der Landtagswahl am 6. September? In der 90-Minuten-Sendung „Fakt ist! Wahlarena aus Magdeburg“ stand für die CDU der seit Januar amtierende Ministerpräsident Sven Schulze den Publikumsfragen Rede und Antwort.
Für die AfD sprach der Spitzenkandidat Ulrich Siegmund. Der 35-Jährige aus Tangermünde hat aufgrund guter Umfrageergebnisse Chancen darauf, erster AfD-Ministerpräsident zu werden. Er ist seit 2016 Mitglied des Landtages, ebenso wie der SPD-Spitzenkandidat und derzeitige Energieminister von Sachsen-Anhalt, Armin Willingmann.
Susan Sziborra-Seidlitz wird von Bündnis 90/Die Grünen am Wahltag ins Rennen geschickt. Sie gehört seit 2021 dem Landtag an und ist Landesparteichefin der Grünen. Die Linke wurde von Eva von Angern vertreten. Sie ist bereits seit 2002 Abgeordnete im Landtag und führt ihre Fraktion.
Für die FDP stellte sich Lydia Hüskens den Fragen der Bürger. Sie ist Ministerin für Infrastruktur und Digitales in Sachsen-Anhalt. Das BSW war durch Spitzenkandidatin Claudia Wittig vertreten.

Größter Redeanteil: Schulze und Siegmund

Den größten Redeanteil erhielten aufgrund der Publikumsfragen der CDU-Ministerpräsident Sven Schulze sowie AfD-Kandidat Ulrich Siegmund. Die Linken-Chefin Eva von Angern erhielt ebenfalls viel Gelegenheit für Antworten, entschuldigte sich jedoch später gegenüber einem älteren Studiogast dafür, dass sie häufig die Redebeiträge von Siegmund unterbrochen hatte.
Der Studiogast aus Blankenburg hatte dies jedoch nicht nur bei ihr, sondern auch bei weiteren Spitzenkandidaten bemängelt. Seiner Meinung nach sei es „das Wichtigste“, dass „wir lernen, wieder friedlich und respektvoll“ zu sein. „Wie Sie sich hier ins Wort fallen, so ist es auch in den Familien“, kritisierte der Studiogast. Den geringsten Redeanteil erhielten die Vertreter von FDP und BSW.

Thema „Brandmauer“

Als erstes wurde das Thema „Brandmauer“ angeschnitten. Ein Rentner wollte von Schulze wissen, wie er rund 40 Prozent der Wähler [gemeint ist die Zustimmungsrate für die AfD] ignorieren könne. Schulze vermied den Begriff „Brandmauer“, sondern erwiderte, dass er nicht mit der AfD zusammenarbeiten möchte. SPD-Willingmann zog sich auf die Position zurück: „Die Frage des Umgangs mit der AfD hat mit Haltung zu tun.“ Mit der AfD könne er „es sich nicht vorstellen“. Daraufhin der Rentner erneut: Er finde, dass SPD und CDU Demokratie nicht verstanden hätten.
Eine Frau aus Magdeburg hielt CDU-Schulze vor, er habe gesagt, weder mit AfD noch mit Linken zusammenzuarbeiten. Daraufhin der Ministerpräsident erneut ausweichend: „Für mich ist Demokratie, dass Menschen entscheiden. Ich habe nicht gesagt, dass ich Menschen der Linkspartei oder AfD ausgrenze. Ich möchte Sachsen-Anhalt in die Zukunft führen.“
Die Linken-Chefin Eva von Angern fügte ungefragt hinzu: „Gehen Sie dem Opfermythos [gemeint war hier die AfD] nicht auf dem Leim.“ Alle Fraktionen im Landtag würden von der AfD „niedergebrüllt“. Und weiter: „Wenn ich AfD-Mitgliedern keine Hand gebe, ist das auch ein Grund dafür.“ Sie erlebe im Wahlkampf an den Ständen Menschen mit „nackter Angst“ und: „Ich erlebe sehr viel Hass und Hetze im Internet mit sehr vielen blauen Herzen.“
AfD-Spitzenkandidat Siegmund gab sich optimistisch: „Wir erleben eine nie dagewesene Aufbruchstimmung.“ An von Angern gewandt, kritisierte er, dass sie der AfD nicht „Guten Tag“ sage. Auch werde AfD-Vertretern „vor die Füße gespuckt“. Daraufhin entstand Tumult unter den übrigen Spitzenkandidaten. Doch Siegmund sprach weiter: „Ich möchte über Politik reden und nicht über Brandmauern. Ich möchte das Land voranbringen.“

Kitas und Kommunen

Ein Stadtrat aus dem Publikum bemängelte: „Ich erlebe täglich, dass wir finanziell nicht mehr klarkommen: Marode Straßen, Kita-Mangel.“ Viele Kommunen könnten nicht mehr handeln. Er fragte die CDU und AfD: „Wie wollen Sie die Kommunen finanziell gut ausstatten? Wie sollen Kommunen wieder handlungsfähig werden?“
Schulze: „Wir werden uns nach der Wahl zusammensetzen müssen. Den Willen dazu haben wir.“ Er unterstrich, dass Sachsen-Anhalt mittlerweile knapp 600 Millionen Euro für die Kinderförderung ausgebe. 2011 seien es nur rund 170 Millionen Euro gewesen.
Siegmund möchte sich „auf grundsätzliche Probleme konzentrieren“. Er bemängelte: „Wir leben über unsere Verhältnisse. Jeder Euro, der auf Bundesebene verschenkt wird, fehlt im Land.“ Wenn das Geld, das seitens der Bundesregierung „in die Ukraine geht“, im Inland investiert würde, „hätten wir genug Geld“, argumentierte Siegmund und betonte: „Ich will einsparen.“
Im „AfD-Regierungsprogramm“ für Sachsen-Anhalt steht unter Punkt I „Familie und Kinder, Unterpunkt 13: „Wir werden Krippen und Kindergärten mit einer dauerhaft auf Landesebene gesicherten Finanzierung ab dem ersten Kind kostenlos machen. Die Mittagsverpflegung muss für alle Kinder, von der Krippe bis zur Schule, ebenfalls kostenfrei und von hoher Qualität vorzuhalten sein.“ Wie Siegmund diese Ankündigung finanziell realisieren will, hat er in der MDR-Sendung nicht preisgegeben.
Claudia Wittig vom BSW kritisierte: „Wir haben 25 Jahre lang in die falsche Richtung gearbeitet. Menschen ziehen hier weg, die eine gute Arbeit haben könnten.“ Deshalb forderte sie staatliche Förderung und Investitionsanreize für die Kommunen. Gleiches vertrat Susan Sziborra-Seidlitz von den Grünen. Sie möchte die Wirtschaft des Bundeslandes stärken. Ihr Fazit: „Starke Wirtschaft, starke Ausgaben“.

Deutschlandfahne, Regenbogen-Flagge

Sandra aus Oschersleben wollte wissen, was für die AfD „deutsch denken mit Deutschlandfahnen“ an Schulen zu tun habe und warum sie gegen Regenbogenflaggen an Schulen sei.
Siegmund kritisierte: „Wir sind nicht mehr stolz auf uns.“ Er ließ offen, ob er damit den Bezug zur Deutschlandfahne herstellte. Im AfD-Regierungsprogramm heißt es unter Punkt IV,13: „Echte Bildung besteht nicht allein in der Aneignung von Kompetenz und Wissen, sondern auch in der Entwicklung einer stabilen Nationalidentität. Wir werden deshalb dafür sorgen, dass an öffentlichen Schulen an jedem Schultag die Bundesflagge gehisst wird.“ Auch das Singen der Nationalhymne solle gefördert werden.
Außerdem behauptete Siegmund: „Wir haben in Sachsen-Anhalt eine Verzehnfachung von Fällen von Kindern, die nicht mehr wissen, welches Geschlecht sie haben.“ Dieser Hinweis sollte wohl erklären, warum sich die AfD gegen die Beflaggung von Schulen mit der Regenbogenfahne ausspricht. In ihrem Regierungsprogramm heißt es unter Punkt IV,11: „Dergleichen hat an Schulen nichts verloren.“
Die Grünen-Vertreterin Sziborra-Seidlitz hingegen erklärte, sie sei stolz auf Sachsen-Anhalt, auch wenn es bei Krankenhäusern „und Schulklos“ klemmt. Das Bundesland sei vielfältig, habe viele queere Personen. „Auf diese Menschen sind wir stolz“, sowohl mit Regenbogen- als auch mit Deutschlandflagge, betonte die Grünen-Politikerin

Zu wenig Inklusion?

Der Kreisbehindertenbeauftragte einer Stadt wollte wissen, wie Inklusion besser gefördert werden könnte. Die FDP-Kandidatin und Ministerin der derzeitigen Landesregierung Lydia Hüskens räumte ein: „Wir schaffen es oft nicht, Behinderte in den Arbeitsmarkt zu bringen“, obwohl sie dazu fähig seien. Deshalb müssten „Wege weitergehen“, damit dies gelinge. Schulze ergänzte, die Landesregierung würde Geld „für Ideen“ ausgeben, „wie der nächste Schritt in den Arbeitsmarkt“ für Behinderte sein sollte.
Siegmund differenzierte: „Wir betrachten Inklusion nicht als pauschal möglich. Man muss den Menschen individuell betrachten. Was ist konkret eine Behinderung? Wenn es eine spezielle Verhaltensauffälligkeit gibt, soll er die Unterstützung bekommen.“
Hintergrund ist: Die AfD in Sachsen-Anhalt lehnt das gemeinsame Lernen von Kindern mit Behinderung an Regelschulen ab. In ihrem Programm fordert die Partei unter Punkt IV,4, die Inklusion an Schulen „unverzüglich zu beenden“ und stattdessen das Förderschulsystem auszubauen. Zur Begründung heißt es, „behinderte Kinder benötigen eine speziell auf ihre Situation abgestimmte Pädagogik“.
Die Linken-Vertreterin kritisierte, dass es für Inklusion an Schulen zu wenig Lehrer und Erzieher gebe. Ministerpräsident Schulze stellte klar: „Es ist nicht so, dass wir die Kinder selektieren. Wir haben viel mehr Kinder mit speziellem Förderbedarf als vor zehn Jahren“ und sagte zu, künftig „Lehrer besser zu unterstützen“. Es gebe speziellen Förderbedarf. „Die Zeiten haben sich geändert.“

Schulpflicht oder Hausunterricht?

Siegmund kritisierte: „Alle rufen nach mehr Personal. Wo sollen denn die Menschen herkommen?“ Deshalb wolle die AfD die Schulpflicht reformieren. Siegmund wörtlich: „Die Anwesenheitsschulpflicht, so wie sie in Deutschland ist, ist international völlig einzigartig. Es gibt wenige Länder, zehn, fünfzehn Länder auf der ganzen Welt, die das so haben.“
In ihrem Regierungsprogramm unter Punkt IV,26 „Bildungspflicht statt Schulzwang“ spricht sich die AfD Sachsen-Anhalts dafür aus: „Da die Schulen immer weniger Bildung vermitteln und immer stärker versuchen, die Kinder politisch zu erziehen oder ihnen fragwürdige Lebensansichten zu vermitteln, verstehen wir Eltern, die ihre Kinder selbst unterrichten wollen. Wir werden deshalb in Anlehnung an das österreichische Modell eine Wahlfreiheit zwischen Schul- und Hausunterricht schaffen.“
Hüskens von der FDP wandte sich genau gegen diesen Punkt. Sie sagte jedoch unzutreffenderweise: „Im AfD-Programm steht Schulpflicht abschaffen.“ Schulpflicht sei „aber grade im ländlichen Raum extrem wichtig. Ich werbe dafür, dass wir bei der Schulpflicht bleiben, und wehre mich gegen die Bildungspflicht“, sagte die FDP-Chefin.

Drohnenforschung an Unis

Ein Student aus Magdeburg wollte per Videofrage wissen, ob sich die Politiker aufgrund des Drohnenvorfalls am Leipziger Flughafen „dafür stark machen“ würden, dass an Universitäten mehr im Bereich Drohneneinsatz und Drohnenabwehr geforscht werde. Die BSW-Kandidatin Wittig stellte für ihre Partei klar, dass diese gegen eine „Militarisierung der Universitäten“ sei.
Sie kritisierte zudem in Anspielung auf den Ukrainekrieg: „Wir laden einen Krieg zu uns nach Hause ein“, indem Leipzig als Umschlagsplatz für die Ukraine fungiere. Zudem gebe es Rüstungsindustrie im Land. „Nicht jeder Drohnenvorfall ist sofort ein russischer Angriff“, sagte Wittig.
Der SPD-Kandidat Willingmann sagte hingegen, er halte es „für wichtig, dass wir in unserem Land daran forschen“. Letztlich könnten Hochschulen aber selbst darüber entscheiden.
Daraufhin sagte Wittig: „Die Hochschulen sind alle chronisch unterfinanziert. Wenn großer wirtschaftlicher Druck entsteht, lassen sie sich auf militärische Programme ein.“ Willingmann: „An den Universitäten herrscht keine chronische Unterfinanzierung.“

Leere Gasspeicher

Eine Rentnerin aus Zerbst äußerte sich besorgt darüber, dass derzeit die Gasspeicher „ziemlich leer“ seien, obwohl diese sonst im Sommer immer aufgefüllt würden. SPD-Minister Willingmann bestätigte, dass die Speicher gerade leerer seien als üblich. Man wolle aber mit verstärkten Käufen nicht den Preis hochtreiben.
Darüber hinaus sei die Versorgung aus westlichen Ländern wie Belgien, Norwegen oder den Niederlanden gesichert. Er versicherte: „Zu Beginn der Heizperiode werden wieder 70 bis 75 Prozent voll sein.“

AfD muss von Polizei geschützt werden

Eine Rentnerin aus Magdeburg fragte per Video: Sollte die AfD mit absoluter Mehrheit gewählt werden, welches Konzept die Partei habe, um alle Menschen in Sachsen-Anhalt zu schützen: queere, linke, junge, alte.
Siegmund verwies daraufhin auf die Sicherheitslage bei Veranstaltungen seiner Partei: „Die aktuelle Realität ist, dass jeder Parteitag mit Hundertschaften geschützt werden muss. Dass wir Überfälle haben, allein schon zwei in Magdeburg mit verletzten Mitgliedern von uns. Jede Veranstaltung von uns muss mit Polizei abgesichert werden, andersrum gibt es so etwas nicht.“
Hierzu gab es Widerspruch von den Vertreterinnen der Grünen und der Linken mit Verweis auf die Bedrohung der Christopher-Street-Day-Veranstaltungen. Zudem weist die „Mobile Opferberatung“ auf ihrer Website darauf hin, dass sie „229 rechte, rassistische, antisemitische und queerfeindliche Angriffe mit 307 direkt Betroffenen“ für das Jahr 2025 in Sachsen-Anhalt dokumentiert habe.

Syrer an AfD: „Wollen Sie wirklich die Demokratie verbieten?“

Ein syrischer Migrant aus dem Publikum äußerte „große Sorge“ darüber, sollte die AfD die Landtagswahl gewinnen. Er verwies darauf, dass die AfD Sachsen-Anhalt als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft werde und sagte: „Ich weiß, wo das landen wird, wenn ein Land keine Demokratie mehr hat und ein Diktator regiert.“ An Siegmund gewandt, fragte er: „Wollen Sie wirklich die Demokratie verbieten?“
Zur Sorge um die Demokratie verwies Siegmund darauf, die AfD sei „die einzige“ aktuelle Partei, die Volksentscheide im Programm habe. Diese Aussage ist allerdings nicht korrekt: Die Grünen-Spitzenkandidatin Sziborra-Seidlitz fiel Siegmund ins Wort und machte darauf aufmerksam, dass auch ihre Partei im Wahlprogramm für Volksentscheide stehe.
Auch das BSW fordert in ihren Wahlprogrammen Volksentscheide und mehr direkte Demokratie.
Der syrische Zuschauer warf Siegmund erneut vor: „Sie wollen politische Säuberung machen.“ Als Beispiel nannte er „Remigration“ und fügte hinzu: „Sie sind für mich das beste Rezept für einen Diktator.“ Siegmund entgegnete: „Es gibt Vorurteile, die völliger Blödsinn sind“ und machte dem Syrer ein Gesprächsangebot für einen Termin nach der Sendung.

Jüngste Umfragewerte

Die jüngste Wählerbefragung der Berliner Pollytix-Agentur vom 12. August ergab folgende Ergebnisse: AfD 43 Prozent, CDU 23 Prozent, Linke 13 Prozent, SPD 7 Prozent, Grüne 5 Prozent, BSW 4 Prozent, FDP 2 Prozent. Insgesamt stehen 15 Parteien auf dem Wahlzettel von Sachsen-Anhalt.
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Sachsen-Anhalt: AfD 20 Punkte vor CDU – Einzug des BSW möglich


In Kürze:

  • Die AfD kommt laut einer INSA-Umfrage in Sachsen-Anhalt auf 42 Prozent und liegt damit 20 Punkte vor der CDU.
  • CDU, Linke und SPD erreichen zusammen 41 Prozent; das BSW liegt mit 5 Prozent knapp über der Einzugshürde.
  • Linken-Chef Pantisano schließt eine Unterstützung von CDU-Ministerpräsident Schulze nicht grundsätzlich aus.
  • Das BSW könnte bei der Regierungsbildung eine Rolle spielen und nennt sechs Bedingungen für eine mögliche Zusammenarbeit.

 
Die Option einer ersten Regierungsbeteiligung ist für die AfD erneut näher gerückt. Eine INSA-Umfrage für „BILD“ sieht die Partei knapp einen Monat vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt bei 42 Prozent der Stimmen. Der neue Landtag wird dort am 6. September gewählt.
Die CDU, die mit Sven Schulze den Ministerpräsidenten stellt, käme nur noch auf 22 Prozent. Mit 13 Prozent wäre die Linkspartei die drittstärkste Kraft, die SPD käme auf 6 Prozent und wäre damit ebenfalls im Landtag vertreten. Allerdings kämen alle drei zusammen nur auf 41 Prozent und damit weniger als die AfD. Während die Grünen und die FDP mit jeweils 4 Prozent nicht mit einem Einzug in den Landtag rechnen können, darf sich das BSW mit 5 Prozent Hoffnungen machen. Die Wagenknecht-Partei hat angekündigt, keinen CDU-Kandidaten zum Ministerpräsidenten zu wählen.

Binkert: AfD als stärkste Kraft im Landtag nicht mehr einholbar

INSA-Chef Hermann Binkert erklärte, dass die Frage, welche Partei im neuen Landtag in Magdeburg stärkste Kraft werde, zugunsten der AfD geklärt sei. Die CDU habe keine Möglichkeit mehr, zu ihr aufzuschließen – anders als 2021, als Meinungsforscher von einem Kopf-an-Kopf-Rennen ausgingen. Der damalige Ministerpräsident Reiner Haseloff konnte am Ende auch durch zahlreiche „Leihstimmen“ aus anderen Parteien die AfD deutlich auf Distanz halten.
Eine ähnliche Entwicklung ist in diesem Jahr bisher nicht zu beobachten – auch bei der SPD nicht. Sollte keine der anderen kleineren Parteien den Einzug schaffen, könnte die SPD mit einem Ergebnis nahe der 10-Prozent-Marke eine absolute Mandatsmehrheit der AfD verhindern. Auch die Grünen treten mit der zentralen Aussage an, dass nur, wenn ihnen der Landtagseinzug gelinge, ein AfD-Ministerpräsident verhindert werden könne.
Eine Initiative „Taktisch wählen“ ruft dazu auf, SPD und Grünen den Einzug in den Landtag zu sichern. Konkret empfiehlt sie in den meisten Landkreisen, den aussichtsreichsten Erststimmenkandidaten gegen die AfD zu wählen – meist jenen der CDU. Bezüglich der Zweitstimme rät sie zur Stimmabgabe für SPD oder Grüne, ohne Präferenzen erkennen zu lassen.

Pantisano will „Verantwortung für das Land übernehmen“ – und Schulze wählen

Im ZDF-„Sommerinterview“ hat auch der Bundessprecher der Linkspartei, Luigi Pantisano, erklärt, er könne sich vorstellen, dass seine Partei Sven Schulze zum Ministerpräsidenten wählen könne. Wörtlich erklärte Pantisano: „Wir haben in den letzten Jahren als Linke gezeigt, dass wir Verantwortung für dieses Land übernehmen. Vor allem dann, wenn es darum geht, die AfD zu verhindern.“
Pantisano entschuldigte sich im ZDF-Interview erneut für seine Aussage im Vorfeld seiner Wahl zum Co-Bundeschef der Linken. Damals erklärte er, die CDU mache eine „faschistische Politik“ und es gebe zwischen ihr und der AfD keinen wesentlichen Unterschied. Später distanzierte er sich davon. Nun erklärte er erneut, die Aussage sei „falsch“ gewesen.
Der INSA-Analyse zufolge können sich trotz ihrer Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Landesamt für Verfassungsschutz 49 Prozent aller Befragten prinzipiell vorstellen, die AfD zu wählen. 34 Prozent erklären, der Partei sicher ihre Stimme geben zu wollen. Die CDU hat demgegenüber lediglich ein Potenzial von 34 Prozent – weniger, als sie 2021 an Zweitstimmen erhalten hatte. Nur 16 Prozent wollen sicher CDU wählen.

AfD-Chef Siegmund gegen BSW-Idee eines „überparteilichen Ministerpräsidenten“

Ein Landtagseinzug des BSW würde zwar eine absolute Mandatsmehrheit der AfD mit hoher Wahrscheinlichkeit verhindern. Dennoch würde er deren Machtoptionen in Summe eher erweitern als verengen. Gründerin Sahra Wagenknecht hatte zuletzt von einer „Brandmauer-Idiotie“ gesprochen. Auf X erklärte sie, ihre Partei wolle einen „überparteilichen Ministerpräsidenten“, der mit allen Akteuren zusammenarbeiten könne. Wen das BSW dabei konkret im Sinn habe, bleibt offen.
AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund wies gegenüber der „Deutschen Presse-Agentur“ dieses Ansinnen zurück: „Davon halte ich gar nichts, weil wir doch eine stabile Regierung in diesem Land brauchen.“
Die AfD könnte für eine Regierungsbildung auf die Stimmen des BSW angewiesen sein. Dass dort grundsätzlich die Bereitschaft zu erkennen ist, diese zur Verfügung zu stellen. Dafür spricht auch der jüngste X-Beitrag Wagenknechts. Ihr zufolge ist es die oberste Priorität, Bundeskanzler Friedrich Merz zu Fall zu bringen – und eine Abwahl Sven Schulzes würde das Ende seiner Kanzlerschaft wahrscheinlicher machen.

BSW stellt Bedingungen für Zusammenarbeit

Das BSW hat auch sechs Projekte als Bedingungen für eine Zusammenarbeit genannt. Eines davon betrifft mehr Lehrkräfte und längere gemeinsame Lernzeiten für Kinder im Bildungsbereich. Dazu kommen ein Landespflegegeld ebenso wie die Aufstockung der Landespolizei auf mindestens 7000 Beamte bis 2028.
Die Wagenknecht-Partei fordert auch eine Bundesratsinitiative für die Rückkehr zu günstigeren Gas- und Öllieferungen aus Russland. Eine weitere Bedingung sei die Kündigung des Medienstaatsvertrags. Mit Ausnahme der längeren gemeinsamen Lernzeit stoßen alle genannten Forderungen bei der AfD Sachsen-Anhalt auf offene Ohren.
Die Aussicht auf eine mögliche Kooperation mit der AfD hat im BSW Sachsen-Anhalt zuletzt für 21 Parteiaustritte gesorgt. Einige der Mitglieder hatten früher oder haben aktuell auch Führungsfunktionen inne. Auch ein Ende der Koalition mit CDU und SPD in Thüringen könnte im Fall einer Regierungszusammenarbeit zwischen BSW und AfD in Sachsen-Anhalt im Raum stehen. Allerdings drohen jüngsten Umfragen zufolge im Freistaat im Fall von Neuwahlen ähnlich schwierige Konstellationen wie in Magdeburg.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Singen der DDR-Hymne bei AfD-Termin sorgt für Kritik

Kanzleramtschef Thorsten Frei (CDU) hat das Singen der DDR-Hymne bei einer AfD-Veranstaltung mit Sachsen-Anhalts Spitzenkandidat Ulrich Siegmund und Parteichef Tino Chrupalla scharf kritisiert.
„Ich finde das extrem befremdlich“, sagte Frei am Mittwoch, 15. Juli, im Sender Welt TV. Es gelte insbesondere dann, „wenn das von politischen Repräsentanten gemacht wird, die damit ja ganz offensichtlich auch politische Botschaften verbinden möchten“.
Die AfD hatte am Dienstagabend in Dessau-Roßlau zu einer Podiumsdiskussion mit dem Kabarettisten Uwe Steimle eingeladen. Am Ende sollte eigentlich die deutsche Nationalhymne gesungen werden, Steimle stimmte jedoch die DDR-Nationalhymne „Auferstanden aus Ruinen“ an.
Siegmund und Chrupalla sangen sie teilweise mit Steimle und den Besucher der Veranstaltung mit. Anschließend wurde auch die deutsche Hymne gesungen.

Beleites: Hymne einer Diktatur

Deutliche Worte fand auch der Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Johannes Beleites: „Die Hymne der DDR war die Hymne einer Diktatur. Ich finde es sehr irritierend, dass sie am Ende einer Wahlkampfveranstaltung einer Partei, die den Ministerpräsidenten in Sachsen-Anhalt stellen möchte, gesungen wird.“
Beleites sprach von einer „Missachtung der Opfer der SED-Diktatur“. Es sei zudem „eine Geringschätzung der Menschen, die für Freiheit und Demokratie ihr Leben riskiert oder lange Haftstrafen in Kauf genommen haben“.
Chrupalla verteidigte hingegen das Singen der DDR-Hymne „Auferstanden aus Ruinen“. Sie drücke genau die Hoffnung aus, die Bürger empfinden würden. „Wir möchten dafür sorgen, dass nicht weitere Ruinen entstehen – wie im Bereich der gesprengten Kernkraftwerke oder anderer kritischer Infrastruktur“, sagte der AfD-Chef dem „Stern“. (afp/red)
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AfD-Politiker Reichardt wegen Hitlergruß-Vorwurf in der Kritik

Der AfD-Landesvorsitzende in Sachsen-Anhalt und Bundestagsabgeordnete Martin Reichardt gerät wegen eines Fotos aus dem Jahr 2020 in Erklärungsnot.
Reichardt soll darauf zu sehen sein, wie er im Beisein von Parteikollegen angeblich den Hitlergruß zeigt. Die Geste sei auf einer Aufnahme dokumentiert, meldet das Magazin „Politico“.
Auch zwei Augenzeugen sollen dem Magazin gesagt haben, es habe sich um einen Hitlergruß gehandelt – die AfD bestreitet das aber.
Auf dem Foto ist außerdem ein Arzt und früherer AfD-Landtagskandidat zu sehen, der vor Reichardt kniet und ein Dokument in der Hand hält. Der Mann soll gegenüber „Politico“ bestätigt haben, dass es sich dabei um seinen Mitgliedsantrag für die AfD handelte. Er wurde jedoch nie in die Partei aufgenommen, da der damalige Bundesvorstand seine Aufnahme zweimal abgelehnt hatte.
Nach Angaben von zwei Zeugen soll der Mann Reichardt bei der Übergabe des Antrags angeblich mit den Worten „Mein Führer“ angesprochen haben, was dieser aber bestreitet. Er soll lediglich die Echtheit des Fotos bestätigt haben.

Reichardt weist Vorwürfe zurück

Reichardt selbst bestätigte die Echtheit des Fotos ebenfalls. Er bestritt allerdings, einen Hitlergruß gezeigt zu haben. Stattdessen habe es sich um einen „humoresken Ritterschlag“ für den Mann gehandelt, sagte er in einem Podcast.
Auch ein Sprecher der AfD Sachsen-Anhalt teilte diese Darstellung mit: Die fragliche Geste sei kein Hitlergruß gewesen, sondern ein angedeuteter Ritterschlag.
Der damalige AfD-Bundesvorstand unter dem umstrittenen Vorsitzenden Jörg Meuthen habe einen Aufnahmeantrag des Mannes abgelehnt, was humoristisch als Ritterschlag gedeutet worden sei. Welche Worte in der fast sechs Jahre zurückliegenden Situation gewechselt wurden, sei keinem der Kontaktierten mehr erinnerlich.
Laut „Politico“ soll diese Darstellung jedoch der zeitlichen Abfolge widersprechen. Das Foto sei auf den 7. Juni 2020 datiert, auch der Mitgliedsantrag des Mannes trage dieses Datum. Die Ablehnung seiner Aufnahme durch den Bundesvorstand sei jedoch erst im September 2020 sowie im Januar 2021 erfolgt, so „Politico“.
Zum Zeitpunkt der Aufnahme habe es somit keine abgelehnten Anträge, auf die sich ein Ritterschlag beziehen könnte, gegeben, behauptet das Magazin.
Eine Anfrage zur Erklärung dieses zeitlichen Widerspruchs ließ Reichardt unbeantwortet. Der Mann mit dem Mitgliedsantrag bezeichnete die Szene als „total lustig gemeint“ und sagte: „Es war ein reiner Joke.“
Den Vorwurf, Reichardt mit „Mein Führer“ angesprochen zu haben, wies er als „absoluten Schwachsinn“ zurück. Auf Nachfrage erklärte er zudem: „Ich mache Jokes, ohne dass mich in irgendeiner Weise interessiert, was die Political Correctness dazu sagt oder der Mainstream. Es interessiert mich nicht.“
Auch der Nationalsozialismus interessiere ihn nicht. „Mich interessiert Deutschland 2026, das interessiert mich.“

CDU fordert Konsequenzen

Am Mittwochnachmittag meldete sich in dieser Causa auch Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze zu Wort, dessen CDU vor der für September terminierten Landtagswahl in Umfragen klar hinter der AfD liegt. Für ihn ist klar, dass auf dem Foto ein Hitlergruß zu sehen ist. Dieser sei „ein Bekenntnis, kein Ausrutscher“.
Schulze weiter: „Wer so etwas zeigt, hat in einem Parlament nichts verloren. Und wer das relativiert, schweigt oder aussitzt, macht sich klar mitschuldig. Wer daneben steht und grinst, zeigt seine eigene Gesinnung auf erschreckende Art und Weise.“
Er spielt damit auf Hans-Thomas Tillschneider an, der ebenfalls auf dem Foto zu sehen sein soll. Dieser sei inhaltlich die „rechte Hand“ von AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund und Geistesvater des AfD-Wahlprogramms für Sachsen-Anhalt. Er mache sich „genauso schuldig, wie Martin Reichardt selbst“.
Schulze fordert von seinem Herausforderer Ulrich Siegmund, dieser solle „heute zeigen, ob er Führung kann: Ausschluss, Rücktritt, klare Kante“. Tillschneider und Reichart müssten als untragbar ausgeschlossen werden. Alles andere sei nicht nur Billigung, es sei „Zustimmung und Nazi-Bekenntnis“, so Sachsen-Anhalts Ministerpräsident. (dts/red)
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15. Juni: ZDF-Berichterstattung sorgt für Kritik | Foto-Affäre | Frühkindliche Bildung

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ZDF-Berichterstattung sorgt für Kritik

Das ZDF erweckte in einem Beitrag über die Ausschreitungen in Irland den Anschein, dass Tesla-CEO Elon Musk zu Gewalt gegen Migranten aufgerufen habe. Doch eine solche Aufforderung lässt sich seinen Äußerungen nicht entnehmen. Nach heftiger Kritik von der Presse und auf sozialen Medien spricht der Sender nun von einer missverständlichen Formulierung.

Foto-Affäre

Ein Foto von CDU-Fraktionschef Guido Heuer und AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund sorgt für politische Debatten. Im Vorfeld der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt sehen Kritiker darin eine problematische Nähe zwischen CDU und AfD. Beide Seiten weisen entsprechende Interpretationen zurück. Die CDU Sachsen-Anhalt bekräftigte ihren Unvereinbarkeitsbeschluss mit der AfD.

Einigung auf Friedensabkommen

Die USA und der Iran haben sich nach Angaben von US-Präsident Donald Trump auf ein Friedensabkommen geeinigt. Dies beinhaltet eine vollständige Öffnung der Straße von Hormus. Im Gegenzug würden die USA ihre Seeblockade gegen den Iran aufheben. Weiter sei ein Ende der Militäreinsätze vereinbart – auch im Libanon. Die Unterzeichnung soll am 19. Juni in der Schweiz statt finden.

Frühkindliche Bildung

Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) will für die frühkindliche Bildung verstärkt Kitas und die Familien in die Pflicht nehmen. Kinder kämen laut des diesjährigen Bildungsberichts mit sehr “unterschiedlichen Lernausgangslagen“ in den Schulen an. Das betrifft die sprachliche, soziale und motorische Entwicklung. Prien will dazu noch vor der Sommerpause ein Kita-Qualitätsentwicklungsgesetz ins Kabinett bringen.

Schwarz-Rot-Gold auf Weinflaschen

CDU und CSU schlagen vor, einheimischen Wein künftig mit den Nationalfarben zu kennzeichnen. Eine Deutschlandfahne auf dem Verschluss soll auf den ersten Blick zeigen, dass der Wein aus Deutschland stammt. Vorbild ist dabei Österreich. Die Hoffnung sei, dass wieder mehr einheimischer Wein getrunken wird.
 
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Debatte nach Foto-Affäre: CDU weist Vorwurf der Annäherung an AfD zurück


In Kürze:

  • Sachsen-Anhalt: Ein Foto vom CDU-Fraktionschef Guido Heuer und AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund hat Spekulationen über das Verhältnis beider Parteien ausgelöst.
  • Grüne und Linke sehen darin Anzeichen mangelnder Abgrenzung der Union zur AfD, während Heuer entsprechende Vorwürfe zurückweist.
  • Die CDU Sachsen-Anhalt bekräftigt ihren Unvereinbarkeitsbeschluss mit der AfD und hat zugleich ihr Wahlprogramm für die Landtagswahl beschlossen.

 

Knapp drei Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt steht das Land zunehmend im Fokus bundesweiter Berichterstattung. Grund dafür ist der deutliche Vorsprung der AfD in Umfragen. Da einige kleinere Parteien unter der Fünf-Prozent-Hürde bleiben könnten, erscheint sogar eine absolute Mehrheit der Partei als denkbar.

Diese Situation sorgt für zunehmende Nervosität – und Spekulationen. Der jüngste Anlass dafür ist ein Foto, das CDU-Fraktionschef Guido Heuer und AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund in einem locker anmutenden Austausch zeigt.

Aufgenommen wurde es bei einer Veranstaltung des Landesverbands der FDP-nahen Vereinigung Liberaler Mittelstand am Donnerstag, 11. Juni, in Halberstadt. Zu diesem waren führende Landespolitiker aller Landtagsparteien sowie das BSW eingeladen. Veröffentlicht hat das Foto die „Ostdeutsche Allgemeine Zeitung“.

„Verbrüderung“ zwischen CDU und AfD in Sachsen-Anhalt?

Die Optik, die von der Aufnahme ausgeht, scheint Vertreter von Grünen und Linkspartei zu beunruhigen. Der Chef der Grünen auf Bundesebene, Felix Banaszak, sah in der Aufnahme einen Beweis für Distanzlosigkeit zwischen CDU und AfD in Sachsen-Anhalt. In der „Frankfurter Rundschau“ äußerte er: „Es zeigt, wie eng die Beziehung zwischen dem CDU-Fraktionschef und dem AfD-Spitzenkandidaten offenbar bereits ist.“

Die Vizechefin der Linksfraktion im Bundestag, Clara Bünger, sagte gegenüber dem „SPIEGEL“, die Aufnahmen seien „kein Versehen“. Diese Form des Posierens mache Abgrenzungsschwüre der CDU gegenüber der AfD unglaubwürdig.

Heuer hatte erst gegenüber der „Deutschen Presse-Agentur“ erklärt, das Bild zeige „eher Konfrontation, keine Verbrüderung“. Er habe Siegmund „ins Mikro gegriffen“, weil dieser die Unwahrheit gesagt habe.

Eine kurze Videoaufnahme von der Veranstaltung kündet hingegen von einer wenig konfrontativen Atmosphäre. Auf dem Podium entwickelte sich auf eine Frage an Siegmund hin ein scherzhafter Dialog zwischen ihm und Heuer. Siegmund äußerte mit Blick auf dessen Vorrede, man könne „irgendwie meinen, dass ihr noch nie was mit der Regierung zu tun hattet, wenn ich so zuhöre“.

Heuer erwiderte zunächst knapp mit „Nee“ und griff daraufhin nach dem Mikrofon, wobei er die Hand auf Siegmunds Schulter legte und sagte: „Ich saß noch nie im Bundestag.“

Kritik an Parlamentsreform und Verweigerung eines Landtags-Vizepräsidenten

Ein nicht funktionierendes Mikrofon bezeichnete Heuer selbstironisch als „Altparteien-Telefon“. Siegmund greift die Bemerkung auf und äußert, dort wäre „vielleicht der Verfassungsschutz direkt mit drinne“. Anschließend machte er sich daran, die an ihn gerichtete Frage zu beantworten.

Ungeachtet der Szenen aus Halberstadt scheint wenig auf eine tatsächliche Annäherung zwischen Heuer und Siegmund oder der AfD in Sachsen-Anhalt insgesamt hinzudeuten. Die „WELT“ zitiert Mitglieder der SPD-Landtagsfraktion, die bestätigen, dass der CDU-Fraktionschef nicht als Sympathisant einer Zusammenarbeit mit der AfD gilt.

Der Chef der Magdeburger Stadtratsfraktion der AfD, Ronny Kumpf, spricht von einem „Rosstäuschertrick“ und schreibt auf Facebook:
„Dieselben Leute, die heute von einer ‚Brandmauer‘ nichts mehr wissen wollen, haben der AfD einen Vizepräsidenten verweigert, mit der Linken eine gegen uns gerichtete Parlamentsreform beschlossen, Ausschussvorsitzende wegen des Potsdam-Hoaxes abgewählt und in einer unfähigen Koalition das Land gegen die Wand gefahren.“

CDU will weiter „Abgrenzung, aber keine Ausgrenzung“ – Heuer gegen Begriff „Brandmauer“

Heuer betonte unterdessen gegenüber „WELT“, dass der Unvereinbarkeitsbeschluss der CDU mit der AfD gelte, und fügte hinzu: „Wir haben nichts mit der AfD gemein.“ Allerdings äußerte der CDU-Fraktionschef auch, den Begriff „Brandmauer“ grundsätzlich für falsch zu halten. Die CDU handele mit Blick auf die AfD nach dem Grundsatz „abgrenzen, aber nicht ausgrenzen“.

Am Wochenende hat Sachsen-Anhalts CDU auf einem Landesparteitag in Dessau-Roßlau einstimmig ihr Wahlprogramm für die Landtagswahl beschlossen. Ministerpräsident Sven Schulze erklärte, dass die CDU im Land weiter den Führungsanspruch erhebe. Man wolle die Zahl der Polizeibeamten auf 8.000 erhöhen, strengere Regeln in der Migrationspolitik und Empfängern sozialer Transferleistungen mehr an Gegenleistungen abverlangen.

Gleichzeitig plane man, für Arbeitsmigration offen zu bleiben und Investoren ins Land zu holen – etwa aus der Pharmaindustrie oder dem Bereich der Autozulieferer. Auf die AfD bezogen sagte Schulze in seiner Rede, dass es in einer von ihm gebildeten Regierung keine Minister der AfD – sowie der Linkspartei – geben werde.

Einwandererorganisation äußert sich besorgt 

Das Landesnetzwerk Migrantenorganisationen Sachsen-Anhalt (LAMSA) hat sich unterdessen besorgt über eine mögliche Regierungsbeteiligung der AfD geäußert.

Die Organisation verweist gegenüber MDR darauf, dass in Sachsen-Anhalt derzeit mehr als 190.000 Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit leben. Bis zu 80 Prozent dächten daran, im Fall einer Regierungsverantwortung der AfD das Bundesland zu verlassen, erklärte LAMSA-Vorsitzende Undra Dreßler.

Für diesen Fall fordert man die übrigen 15 Bundesländer dazu auf, „Aufnahmeprogramme für geflüchtete Menschen aus Sachsen-Anhalt aufzustellen“, sollte sich die Lage verschärfen.

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Brandmauer, Tolerierung, Koalition: Spekulationen über BSW und AfD


In Kürze:

  • Aussagen von BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht zur „Brandmauer“ haben Spekulationen über eine mögliche Zusammenarbeit mit der AfD ausgelöst.
  • Das BSW schließt eine Koalition mit der AfD weiterhin aus und will weder einen CDU- noch einen AfD-Ministerpräsidenten unterstützen.
  • In Fragen wie Russlandpolitik, Sanktionen, Friedenspolitik, Medienreform oder Verfassungsschutz bestehen gewisse Schnittmengen zwischen AfD und BSW.

 
Vor den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern haben Aussagen von BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht für Spekulationen gesorgt. Gegenüber BILD erklärte sie, mit einer Stimme für das BSW werde die „Brandmauer abgewählt“.
Gleichzeitig sagte Parteichefin Amira Mohamed Ali der Deutschen Presse-Agentur, man wolle keinen AfD-Ministerpräsidenten wählen. Auch CDU-Ministerpräsident Sven Schulze werde nicht unterstützt, ebenso wenig AfD-Kandidat Ulrich Siegmund, da man sich von beiden klar abgrenze.

Weder Schulze noch Siegmund: BSW setzt auf neutralen Kandidaten

Bereits beim Wahlkampfauftakt des BSW in der Vorwoche in Halle erklärten die Spitzenkandidaten Claudia Wittig und Thomas Schulze, nicht selbst Ministerpräsident werden zu wollen. Stattdessen stellten sie in Aussicht, einen „überparteilich respektierten Kandidaten“ vorzuschlagen, falls es auf die Stimmen der Wagenknecht-Partei ankommt. Auch Amira Mohamed Ali nannte dies am Dienstag als Option.
Namen möglicher Kandidaten wollte man auf Nachfrage nicht nennen. Neben Wagenknecht war beim Wahlkampfauftakt auch der Politikwissenschaftler Johannes Varwick anwesend, Mitglied der BSW-Grundwertekommission.
Eine Koalition mit der AfD hatte Spitzenkandidat Thomas Schulze bereits im März gegenüber dem MDR ausgeschlossen. Die AfD stehe für Steuersenkungen für Reiche, ein traditionelles Familienbild und die Wiedereinführung der Wehrpflicht. Diese Positionen seien mit denen des BSW unvereinbar, so Schulze: Daher komme eine Koalition nicht infrage. „Das sind alles Themen, die konträr zu unseren sind. Und deshalb brauchen wir uns über eine Koalition mit der AfD gar nicht weiter zu unterhalten.“

BSW hat zum Teil Wähler direkt an die AfD verloren

Sollte die Frage einer künftigen Regierung in Sachsen-Anhalt tatsächlich vom BSW abhängen, könnte auch ein Tolerierungsmodell relevant werden. Derzeit hat sich das Thema Umfragen zufolge jedochn vorerst erledigt: In Sachsen-Anhalt liegt die Wagenknecht-Partei unter der Fünf-Prozent-Hürde. In Mecklenburg-Vorpommern liegt sie zwar bei rund 5 Prozent, die AfD käme dort auf etwa 36 Prozent und könnte damit keine eigene Regierungsmehrheit erreichen.
In Sachsen-Anhalt hat das BSW seit Anfang 2025 zahlreiche Stimmen an die Linkspartei verloren, von der sich die Wagenknecht-Partei ursprünglich abgespalten hatte. Ein Teil früherer Wähler scheint jedoch auch zur AfD gewechselt zu sein. Seit dem 16. Januar 2025 hat die CDU in Umfragen rund 8 Prozentpunkte verloren, das BSW etwa 10, während die AfD um 11 und die Linke um 9 Punkte zulegen konnte.
Ein Sprecher von AfD-Chefin Alice Weidel sagte gegenüber BILD, man wolle keine Option ausschließen, die eine tragfähige Regierungsbildung ermögliche. Gleichzeitig gibt es offenbar interne Vorbehalte gegenüber einer möglichen Zusammenarbeit mit dem BSW.
Diese rühren vor allem von der als instabil wahrgenommenen Rolle des BSW dort, wo die Partei bereits in Parlamenten oder Regierungen vertreten ist. In Brandenburg ist eine Regierungskoalition der SPD mit der Wagenknecht-Partei zerbrochen, zudem kam es dort und im EU-Parlament zu Parteiaustritten.

Ähnliche Positionen zu Russland, Corona und Verfassungsschutz

Politikwissenschaftler wie Benjamin Höhne von der TU Chemnitz sehen Schnittmengen zwischen AfD und BSW und halten sogar eine Koalition für denkbar. Viele dieser Gemeinsamkeiten betreffen jedoch Bereiche, in denen die Länder keine Gesetzgebungskompetenz haben, etwa Friedenspolitik, Russland-Sanktionen oder Volksentscheide auf Bundesebene.
Ähnlichkeiten zeigen sich auch bei der Kritik am Verfassungsschutz oder an einer Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Weitere Überschneidungen gibt es bei der Pandemiepolitik, Energiepreisen, der Ablehnung von Gendersprache und einer restriktiven Einwanderungspolitik.

Staatsquote, § 218, ethnisch-kulturelle Migrationspolitik: Unterschiede zwischen AfD und BSW

Deutliche Unterschiede gibt es in Bereichen wie der Wirtschaftspolitik. Hier verspricht die AfD in ihrem „Regierungsprogramm für Sachsen-Anhalt“ Steuersenkungen, Staatsabbau und Bürokratieabbau. Das BSW hingegen stellt sich gegen „neoliberale“ Politik und fordert einen starken Sozialstaat, für den auch Umverteilungspolitik kein Tabu ist.
Aber auch in der Familien- und Gesellschaftspolitik gibt es abseits der Ablehnung der Genderpolitik deutliche Unterschiede. Während die AfD den Schwangerschaftsabbruch weiterhin im Strafrecht verankern möchte, strebt das BSW „perspektivisch die Abschaffung des § 218 StGB“ an. Die von der AfD geforderte Reform des Bildungswesens hin zu einer Bildungspflicht statt Schulpflicht lehnt das BSW ebenfalls ab.
Auch in der Migrations- und Integrationspolitik bestehen trotz oberflächlicher Ähnlichkeiten substanzielle Unterschiede. Während die AfD „Remigration“ fordert und sich gegen „kulturfremde“ Einwanderung stellt, spielen ethnisch-kulturelle Kriterien beim BSW kaum eine Rolle.
Bei der Bekämpfung islamistischer Tendenzen zeigen sich ebenfalls deutliche Differenzen. Während das BSW die Zusammenarbeit mit islamischen Gemeinden in die Präventionsarbeit einbinden will, setzt die AfD stärker auf Konfrontation und die Einschränkung islamischer Religionsausübung. Insgesamt werden die Unterschiede zwischen beiden Parteien besonders dort deutlich, wo Landespolitik konkrete Gestaltungsmöglichkeiten bietet.
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2.500 freie Stellen: Wie viel Einfluss hätte die AfD auf den Staatsapparat?


In Kürze:

  • Die Nachbesetzungssperre in Sachsen-Anhalt betrifft derzeit rund 2.500 Stellen im Landesdienst.
  • Die AfD kündigt für den Fall eines Wahlsiegs umfassende personelle Veränderungen in der Verwaltung und Landesgesellschaften an.
  • Beamtenrecht, Grundgesetz und das Prinzip der Bestenauslese setzen politischen Einflussmöglichkeiten enge Grenzen.
  • Eine Aufhebung der Sperre würde zusätzliche Personalkosten verursachen und neue Haushaltsmittel erfordern.

 
Die Linksfraktion in Sachsen-Anhalt warnt vor weitreichenden Möglichkeiten für die AfD, im Falle eines Wahlsiegs im September den Beamtenapparat des Landes umzugestalten. Eine geltende Nachbesetzungssperre betreffe 2.500 Stellen. Im Fall einer absoluten Mehrheit könne die Partei den entsprechenden Beschluss aufheben und die Nachbesetzung vornehmen.
Bislang war die Rede von 150 bis 200 Stellen, die AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund umbesetzen wolle. Die haushaltspolitische Sprecherin der Linken, Kristin Heiß, erklärte gegenüber „BILD“ (30.5.):
„Die Nachbesetzungssperre macht es der AfD leicht.“

Um welche Stellen geht es?

Die Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion lässt zudem erkennen, wo die vakanten Stellen zu finden wären. Zum Stichtag 1. Januar 2026 waren es 29 Stellen in der Staatskanzlei, 33 im Innenministerium, 153 im Landesverwaltungsamt und 66 im Landeskriminalamt. In mindestens 24 Fällen handelt es sich um Leitungsfunktionen – unter anderem im Landesstraßenbauamt, im Landesforstbetrieb oder in einem Referat des Justizministeriums.
In der Justiz seien 320 Stellen frei, darunter 81 Richter und Staatsanwälte. 566 Mitarbeiterstellen werden in Polizeiinspektionen derzeit nicht nachbesetzt. Zum Stichtag seien zudem 2.132 Stellen mit Mitarbeitenden besetzt, die in absehbarer Zeit das Ruhestandalter erreichen. Dem Finanzministerium zufolge steigen rund 3.600 Landesmitarbeiter bis 2030 die gesetzliche Altersgrenze.
Für die AfD hätte dies einen erheblichen Vorteil: Sie könnte im Fall eines Wahlsiegs diese Stellen neu besetzen, ohne dass dafür Entlassungen oder Versetzungen erforderlich wären. Dies würde zumindest in diesen Bereichen ein Prozessrisiko verringern. Von der Nachbesetzungssperre sind nicht betroffen Polizisten, Lehrer, Referendare, Anwärter und Auszubildende. Außerdem kann der Finanzminister in Notfällen Ausnahmen bewilligen.

AfD will Obstruktion ihrer Regierungspolitik verhindern

Siegmund hatte angekündigt, im Falle eines Wahlsiegs bei den Landtagswahlen eine dreistellige Zahl an Stellen in der Verwaltung neu zu besetzen. Dabei soll es nicht nur um die politischen Beamten im engeren Sinne gehen. Auch Personalrochaden in Leitungspositionen auf der Arbeitsebene der Ministerien sowie in einzelnen Abteilungen und Referaten habe man ins Auge gefasst.
Die AfD will im Fall eines Wahlsiegs auch in landeseigenen Gesellschaften weitreichende personelle Änderungen vornehmen. Umbesetzungen im Staatsapparat würden damit im Fall der AfD deutlich über jenes Maß hinausgehen, das man bislang von Regierungswechseln auf Bundes- und Landesebene seit der Wiedervereinigung gewohnt ist.
Siegmund rechtfertigt die Ankündigung damit, dass er eine mögliche Obstruktion der AfD-Regierungspolitik aus dem Staatsapparat heraus verhindern wolle. Kritiker wie Jochen Kopelke von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht hingegen die Remonstration in Gefahr. Dies bezeichnet die Pflicht eines Beamten, Anordnungen zu beanstanden, wenn diese gegen das Gesetz oder die Verfassung verstoßen.

Freie Stellen kein Freibrief für willkürliche Besetzungen

Ein Freibrief dafür, Posten im Staatsapparat nach Gutdünken mit loyalen Parteipolitikern zu besetzen, wäre jedoch auch eine Einschränkung oder Aufhebung der Nachbesetzungssperre nicht. Eine AfD-Regierung müsste sich wie jede andere an alle Vorgaben aus Grundgesetz, Beamtenrecht und der Rechtsprechung halten. Dazu kommt der Nachweis der Verfassungstreue für jeden Bewerber.
Eine Besetzung von Posten im öffentlichen Dienst hat nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu erfolgen. Die Verfassung schreibt in Art. 33 Abs. 2 GG auch ein Prinzip der Bestenauslese vor. Grundsätze der Gleichbehandlungen sind zu wahren, die Auswahl muss dokumentiert und nachvollziehbar sein und die Entscheidung schriftlich begründet werden können.
Auch im Verwaltungsverfahrensgesetz und im Landesbeamtenrecht gibt es objektive Vorgaben für Ausschreibungen, Kriterien und Auswahlverfahren. In einigen Fällen muss auch der Personalrat einer Besetzung zustimmen. Bei Missachtung der Bestimmungen drohen teure Gerichtsprozesse von Bewerbern, die nicht zum Zuge gekommen waren.

Was sagt das „Regierungsprogramm“?

Die derzeitige Nachbesetzungssperre in Sachsen-Anhalt trat 2025 in Kraft und gilt bis einschließlich 2026. Auf diese Weise will das Land etwa 180 Millionen Euro einsparen. Es liegt auf der Hand, dass eine Aufhebung der Sperre ab 2027 im entsprechenden Haushalt gegenfinanziert werden müsste. Darüber hinaus müsste eine AfD-Regierung in der Lage sein, für die neu zu besetzenden Stellen qualifiziertes und in seiner Verfassungstreue unbedenkliches Personal zu finden.
In ihrem „Regierungsprogramm für Sachsen-Anhalt“ beklagt die AfD „Bürokratiewucher“ und einen „undurchdringlichen Verwaltungsfilz“. Sie fordert eine „pauschale Ausgabenkürzung von mindestens 10 Prozent in allen Ministerien“ und will erreichen, dass „der Staatsapparat wieder auf ein gesundes Maß schrumpft“.
Eine mögliche AfD-Alleinregierung müsste einen Weg finden, diese Einsparungsziele zu gewährleisten, gleichzeitig aber die zwangsläufig mit einer Nachbesetzung verbundenen höheren Personalkosten im Haushalt darzustellen. Der derzeitige Doppelhaushalt für das Land Sachsen-Anhalt und die Jahre 2025 und 2026 umfasst 31 Milliarden Euro. Etwa 5 Milliarden Euro im Jahr umfassen die Personalkosten.

Einsparungspotenziale und Wahlversprechen der AfD

Die AfD will im Fall einer Regierungsübernahme eine Vielzahl an Maßnahmen umsetzen, die mit einem erheblichen Finanzierungsaufwand verbunden sind. So soll es landeseigene Familienleistungen wie ein „Baby-Begrüßungsgeld“ oder ein landeseigenes Kindergeld geben. Dazu sollen kostenlose Kitas, Schulbücher, Schulverpflegungen, Schülertickets, Sportvereine und den sogenannten Stolzpass geben.
Die AfD will unter anderem bei Leistungen an die Kirchen, landeseigenen Gesellschaften, Stiftungen für Gedenkstätten oder Beauftragten einsparen. Bei als ideologisch wahrnehmbaren Vorhaben könnte es ein Nullsummenspiel geben. Man will Projekte wie „Schule gegen Rassismus“ oder Genderstudien abschaffen. Gleichzeitig will man aber selbst etwa ein „Institut für kritische Islamforschung“ aufbauen und „patriotische Bekenntnisse“ von Vereinen prüfen – was die Einsparungseffekte neutralisieren könnte.
Durch eine Aufhebung der Schulpflicht nach österreichischem Vorbild könnte ein Einsparungspotenzial im Bereich der regulären Schulen entstehen. Gleichzeitig würden der Ausbau der Förderschulen und die Schaffung eigener Sonderklasse für Kinder Geflüchteter Mehrausgaben für Infrastruktur und zusätzliche Lehrkräfte nach sich ziehen. Zudem müsste im Haushalt eine Rücklage gebildet werden für Gerichtskosten im Fall von Prozessen – etwa infolge von Umbesetzungen im Beamtenapparat.
 
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Sachsen-Anhalt: Wie weit eine AfD-Regierung Beamte austauschen kann


In Kürze:

  • AfD-Politiker Ulrich Siegmund kündigt weitreichenden Umbau der Verwaltung in Sachsen-Anhalt an.
  • Gewerkschaften und Politiker warnen vor einem Angriff auf Neutralität und Funktionsfähigkeit des Staatsapparats.
  • Das Beamtenrecht erlaubt zwar den Austausch politischer Beamter, setzt aber klare verfassungsrechtliche Grenzen.
  • Im Fall umfassender Umbauten wären hohe Kosten und zahlreiche Gerichtsverfahren zu erwarten.

 
Mehrere Politiker der übrigen Parteien haben zuletzt deutliche Kritik an der Ankündigung des AfD-Spitzenkandidaten für Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, geübt. Dieser hatte in der Vorwoche gegenüber der „Mitteldeutschen Zeitung“ angekündigt, im Falle eines Wahlsiegs bei den Landtagswahlen eine dreistellige Zahl an Stellen in der Verwaltung neu zu besetzen.
Dabei solle es nicht nur um Ministerien, Staatssekretariate und deren Stäbe gehen. Auch Leitungspositionen auf der Arbeitsebene der Ministerien sowie in einzelnen Abteilungen und Referaten stünden zur Disposition. Damit wolle die AfD eine mögliche Obstruktion ihrer Politik aus dem Staatsapparat heraus verhindern. Auch die landeseigenen Gesellschaften sollen einen Führungswechsel erfahren.

Kritik an AfD-Plänen zur Umbesetzung von Verwaltungsstellen in Sachsen-Anhalt

Der Innenminister von Nordrhein-Westfalen, Herbert Reul, wirft der Partei im „Stern“ vor, „Gefolgsleute statt Fachleute“ in die Verwaltung zu holen. Das sei „nicht nur verfassungsrechtlich ein No-Go, sondern auch sicherheitspolitisch gefährlich“. Angesichts einer Fülle neuartiger Bedrohungen sei ein „funktionierender Staatsapparat mit Profis“ von entscheidender Bedeutung. Die von der AfD anvisierten Umstrukturierungen seien ein „Angriff auf die innere Sicherheit“.
Bedenken äußerte auch der Bundesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Heiko Teggatz. Er sieht mit Blick auf die Landtagswahl die Gefahr, dass „Parteien wie die AfD oder die Linke ihre Parteisoldaten an entscheidender Stelle installieren können“. Gegenüber dem „Handelsblatt“ regt Teggatz an, Vorkehrungen zu treffen. So könne man die Ernennungsbefugnis politischer Beamter „ausschließlich auf Staatssekretärsebene“ beschränken.
Der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Jochen Kopelke, sieht hinter der Ankündigung der AfD einen möglichen Angriff auf das Remonstrationsrecht. Dieses gibt Beamten das Recht, Befehle zu beeinspruchen, wenn diese gegen das Gesetz oder die Verfassung verstoßen. Das Gesetz sieht diesbezüglich sogar eine Pflicht vonseiten der Beamten selbst vor. Kopelke regt an, Regierungsmitgliedern einer vom Verfassungsschutz beobachteten Partei den Zugang zu Verschlusssachen zu erschweren.

Landesrecht kann „politische Beamte“ definieren – aber nicht uferlos

Grundsätzlich ist es üblich, dass im Fall eines Regierungswechsels Führungsposten in der Verwaltung neu besetzt werden. Üblich ist das vor allem bei sogenannten politischen Beamten. Paragraf 30 des Beamtenstatusgesetzes (BeamtStG) bestimmt, dass diese jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können.
Dabei handelt es sich um Beamte auf Lebenszeit, die „ein Amt bekleiden, bei dessen Ausübung sie in fortdauernder Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung stehen müssen“. Um welche Ämter es sich dabei handelt, ist nach Landesrecht zu bestimmen. Insofern hätte eine von der AfD geführte Regierung grundsätzlich einen weiten Spielraum, um zu definieren, für welche Posten die Bestimmungen über politische Beamte gelten sollen.
Allerdings ist dieser Spielraum nicht grenzenlos. Neben dem allgemeinen Willkürverbot des Artikels 3 Grundgesetz ist auch das Lebenszeitprinzip des deutschen Beamtenrechts (Art. 33 Abs. 5 GG) begrenzt. Das Beamtenrecht ist demnach „unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ zu regeln und fortzuentwickeln. Dass Beamte grundsätzlich auf Lebenszeit in Diensten des Staates bleiben, gehört dazu.

Bundesverfassungsgericht setzt enge Grenzen für politische Beamtenstatus-Regelungen

Auch das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 9. April 2024 (2 BvL 2/22) betont, dass eine Durchbrechung des Lebenszeitprinzips nur in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig ist. Eine solche Abweichung setzt voraus, dass die fortdauernde Übereinstimmung des Amtsträgers mit den politischen Zielen der Regierung für die wirksame Aufgabenerfüllung unerlässlich ist. Nur dann kann ein neues Kabinett eine Funktion als die eines „politischen Beamten“ einordnen.
In der zitierten Entscheidung ging es um die Einordnung des Amtes des Polizeipräsidenten in Nordrhein-Westfalen als „politischer Beamter“. Diese hat das Bundesverfassungsgericht verneint. Weder der Aufgabenbereich noch der Entscheidungsspielraum des Amtes rechtfertigten eine solche Einstufung. Auch die gegenüber der Landesregierung bestehenden Beratungs- und Unterstützungsaufgaben sowie weitere Gesichtspunkte begründeten keinen hinreichenden politischen Charakter.
Um ein Amt als „politisch“ einzuordnen und den jeweiligen Amtsinhaber jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzen zu können, bedarf es besonderer sachlicher Gründe, die sich aus dem Amt selbst ergeben. Entscheidend ist, dass die Funktion nach ihrer Art und ihren Aufgaben einen gesteigerten politischen Vertrauensbezug aufweist.

Besonderes politisches Vertrauensverhältnis nur für bestimmte Positionen erforderlich

Eine AfD-Regierung könnte in diesem Sinne nicht jedes beliebige Amt pauschal politisieren, nur um den jeweiligen Amtsinhaber entlassen zu können. Im Fall von Staatssekretären liegt der politische Charakter auf der Hand. Auch die Einordnung von Regierungspräsidenten oder bestimmten Spitzenposten in Ministerien, Polizei oder Inlandsgeheimdienst als politisch wäre zulässig.
Demgegenüber reicht es für Schulräte, Kita-Leitungen oder ähnliche Fachverwaltungen aus, ihre Funktionen in sachlicher und gesetzesgebundener Weise auszuüben. Ein besonderes politisches Vertrauensverhältnis zur jeweiligen Regierung ist in diesen Bereichen nicht erforderlich. Es dürfte auch nicht verlangt werden.
In allgemeinen Bereichen der Verwaltung – von der Bildung über die Verwaltung bis hin zu nicht exponierten Sicherheitsfunktionen – müssen andere Vorgaben ausreichen. So ist jede Verwaltung an die Gesetze gebunden. Beamte trifft im Rahmen ihrer Amtsausübung eine Verpflichtung zu Neutralität, politischer Mäßigung und Verfassungstreue.

Verfassungsschutz zeigt: Politische Beamte können abgelöst werden – müssen aber nicht

Mit den jeweils „grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen“ jeder neuen Regierung inhaltlich übereinstimmen müssen Beamte nicht. Bei Bedenken über die Gesetzes- und Verfassungskonformität einer Weisung greifen die Vorschriften über Recht und Pflicht zur Remonstration. Beamte haben dann die Möglichkeit, auf eine schriftliche Anordnung zu bestehen, und notfalls übergeordnete Stellen anzurufen. Weisungen, die gegen geltende Strafgesetze verstoßen oder Ordnungswidrigkeiten darstellen würden, müssen nicht befolgt werden.
Im Fall eines Regierungswechsels – ob auf Ebene des Bundes oder eines Landes – gehören Staatssekretäre, die Stäbe der Ministerien und Chefpositionen in der Ministerialverwaltung selbst zur typischen Spitze. Dort ist ein Austausch üblich und wird regelmäßig auch vorgenommen. Auch Präsidenten bestimmter Ämter oder Geheimdienste gelten als politische Beamte.
Ein Automatismus, was den einstweiligen Ruhestand anbelangt, besteht dabei jedoch nicht. So dienten beispielsweise Hubert Schrübbers, Heinz Fromm und Thomas Haldenwang unter Regierungen unterschiedlicher Couleur als Verfassungsschutzpräsidenten des Bundes. In Thüringen dient der 2015 eingesetzte Chef des Landes-Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, auch noch unter Mario Voigt.

Politischer Stellenwechsel in der Verwaltung bei Regierungswechseln

Leitungspositionen darunter – wie jene in Abteilungen oder Referaten – gelten als politisch sensibel. Ihr Austausch ist rechtlich schwieriger und unterliegt stärker überprüfbaren Beschränkungen. Auf Bundesebene sind nach dem Wechsel im Kanzleramt von Helmut Kohl zu Gerhard Schröder 1998 rund 60 Prozent der Posten von Staatssekretären und Ministerialdirektoren neu besetzt worden – in Zahlen waren das laut „Zeit“ 82 von 136.
Mit dem Wechsel zu Angela Merkel hat die Union 43 Prozent der Positionen in den sieben übernommenen Ministerien und dem Bundeskanzleramt neu besetzt. Nach der Rückkehr der SPD in die Bundesregierung 2013/14 wurden 63 Prozent der politischen Positionen personell erneut. Dabei wurden nicht alle Beamten in den einstweiligen Ruhestand versetzt.
In einigen Fällen spielte auch freiwilliges Ausscheiden eine Rolle, einige Amtsträger wurden auf gleichwertige andere Posten versetzt. Im Auswärtigen Amt gilt es als verbreitetes Vorgehen, Beamte auf Botschafterposten zu versetzen, um in der Berliner Zentrale strategische Positionen neu besetzen zu können. All diese Veranlassungen betrafen jedoch die Ebene explizit politischer Beamter – auf Länderebene ist die Fluktuation deutlich geringer.

Welle von Prozessen und Explosion der Gerichtskosten zu befürchten

Im Normalfall greifen im Beamtendienstverhältnis die dienstrechtliche Fürsorgepflicht und das Recht auf amtsangemessene Verwendung. Versetzungen, Umsetzungen oder Abordnungen bedürfen regelmäßig der Zustimmung oder einer rechtlich sauberen Begründung. Dazu gehört etwa der Nachweis einer dienstlichen oder organisationsrechtlichen Notwendigkeit. Bei der Versetzung eines Beamten ist darauf zu achten, dass die neue Verwendung angemessen und gleichwertig ist. Zwangsversetzungen in schlechter dotierte Ämter sind rechtlich ebenfalls riskant.
Im normalen Verwaltungsalltag ist die Beamtentätigkeit auf Kontinuität angelegt. Ein Regierungswechsel ändert nicht automatisch die Laufbahnen oder Statusrechte der vielen tausend Fachbeamten in den Ministerien und nachgeordneten Behörden. Der Austausch „hunderter Beamter“ im Verwaltungsapparat eines Landes wäre im Vergleich zu üblichen Regierungswechseln sehr weitreichend. Sie würde über die klassische Spitze hinaus in die operative Verwaltung hineinreichen.
Für die AfD würde ein solcher weitreichender Umbau eine Reihe von Herausforderungen schaffen. Immerhin würde er auch eine deutliche Veränderung in beamtenrechtlichen Kategorien, Organisationshoheit und Stellenstruktur bedeuten. Die Landesregierung müsste sich voraussichtlich auf eine Vielzahl an Prozessen von Personen einstellen, die sich zu Unrecht als politische Beamte eingeordnet sehen.

Fragezeichen bezüglich der Personaldecke der AfD

Dazu käme eine Reihe von Kosten. Bei frühzeitigem Ruhestand müssten Vorruhestandsgehälter und Pensionen bezahlt werden. Wird ein Posten kommissarisch besetzt, wären vielfach doppelte Besetzungskosten damit verbunden. Kommt es zum Rechtsstreit, ist mit zusätzlichem Aufwand für Gerichtskosten oder mögliche Abfindungen zu rechnen. Je höher die Zahl der betroffenen Amtsträger ist, umso höher wird der Gesamtaufwand für die Landeskasse.
Darüber hinaus ist fraglich, ob die AfD über die erforderliche Personaldecke verfügt, um eine so hohe Anzahl an freiwerdenden Posten mit Amtsträgern zu besetzen, die entsprechend qualifiziert und verwaltungserfahren sind. Dazu kommt auch noch die Überprüfung der Verfassungstreue. Eine mögliche Rekrutierung externer Kräfte – etwa aus anderen Bundesländern – und Einarbeitung würde weitere Kosten verursachen.
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AfD plant in Sachsen-Anhalt umfangreiche Umbesetzungen in Behörden

Im Fall einer Regierungsübernahme der AfD in Sachsen-Anhalt müssten Teile der Beamtenschaft in der Landesverwaltung um ihre Jobs bangen. Das berichtet die „Mitteldeutsche Zeitung“ am Freitag, 15. Mai.
Demnach gibt es in der Partei bereits Pläne, nach einem Sieg bei der Landtagswahl im September eine dreistellige Zahl von Stellen im Land neu zu besetzen. „Hier scheint eine Zahl von 150 bis 200 Stellen realistisch“, sagte AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund der Zeitung.

Posten in Behörden im Fokus

Es geht demnach nicht nur um Posten für mögliche Minister, Staatssekretäre und deren Stäbe – sondern auch um die Ebene darunter, also Leitungsposten auf der Arbeitsebene der Ministerien oder Chefposten in anderen Behörden im Land.
Der Gedanke dahinter: Die AfD will im Fall eines Wahlsiegs sichergehen, dass ihre Regierungspolitik nicht innerhalb des Beamtenapparates aufgehalten wird. Siegmund sagte zwar, dass seiner Erfahrung nach „auf viele Abteilungs- und Referatsleiter“ in den Ministerien gesetzt werden könne.
„Wenn jedoch versucht werden sollte, unsere Arbeit aktiv zu blockieren, müssen wir natürlich Maßnahmen ergreifen“, sagte er der MZ. Siegmund erklärte zudem: „Große Teile der mittleren Ebene sind nicht politisch besetzt. Grundsätzlich reichen wir jedem die Hand, egal welcher politischen Couleur.“
Die Pläne der AfD betreffen nicht allein die Ministerien. „Unser Blick richtet sich natürlich nicht nur auf die Landesverwaltung, sondern auch auf landeseigene Gesellschaften“, sagte Siegmund. Abschaffen wolle er beispielsweise die Landesenergieagentur. (dts/red)
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Bekommt Sachsen-Anhalt die dritte Minderheitsregierung der Republik?


In Kürze:

  • Wahl in Sachsen-Anhalt am 6. September: Regierungsbildung absehbar schwierig
  • CDU-intern offenbar Minderheitsregierung mit der SPD im Gespräch
  • AfD hofft mangels Koalitionsoption auf absolute Mehrheit
  • Ex-Verfassungsschutzchef Hans-Georg Maaßen bald Innenminister in Diensten der AfD?

 
Knapp vier Monate vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt am 6. September stellt sich für den amtierenden Ministerpräsidenten Sven Schulze (CDU) die Frage, wie er eine Koalition schmieden könnte, mit der er den voraussichtlichen Wahlsieger AfD für weitere fünf Jahre auf die Oppositionsbank schicken könnte.
Nach der jüngsten Umfrage von Infratest dimap im Auftrag des MDR besteht die derzeit rechnerisch einzig mögliche Mehrheitsoption der CDU (26,0 Prozent) in einem Bündnis mit zwei linken Parteien, nämlich der SPD (7) und den Linken (12). Außer der AfD (41) wird voraussichtlich keine weitere Partei mehr im Landtag sitzen.
Die Grafik zeigt das Ergebnis einer Infratest dimap-Wahlumfrage zur Wahl in Sachsen-Anhalt, Stand 7. Mai 2026. Foto: Bildschirmfoto/„dawum.de“

Die Grafik zeigt das Ergebnis einer Infratest-dimap-Umfrage zur Wahl in Sachsen-Anhalt, Stand 5. Mai 2026. Falls die SPD bis zum Wahltag am 6. September unter die Fünf-Prozent-Hürde fiele, könnte es zu einem Drei-Parteien-Parlament kommen.

Foto: Bildschirmfoto/„dawum.de“

Regierungsbildung noch ungewiss

Zusammen käme Schwarz-rot-rot auf 45 Prozent und könnte 44 der 83 Sitze im Plenum belegen. Für die AfD mit ihrem Spitzenkandidaten Ulrich Siegmund würde es für 39 Sitze reichen.
Das Kernproblem für die CDU: Ihr Unvereinbarkeitsbeschluss aus dem Jahr 2018, der „Koalitionen und ähnliche Formen der Zusammenarbeit“ mit der AfD verbietet, erstreckt sich offiziell gleichermaßen auf Die Linke.
Nach Angaben der „BILD“ existieren innerhalb der CDU zwei mögliche Lösungsszenarien, über die offiziell aber niemand reden wolle. Demnach stünden namentlich nicht genannte CDU-Politiker in Berlin einer Minderheitsregierung Schulzes mit der SPD offen gegenüber. Die fehlenden Stimmen für Gesetzesinitiativen könne man sich ja bei den Linken holen. Ein „kleiner Teil“ aus dem CDU-Landesverband Sachsen-Anhalt würde nach Informationen der „BILD“ dagegen eher zur Annäherung an die AfD neigen.

CDU-Bundestagsabgeordnete für Tolerierung durch die AfD

Die brandenburgische CDU-Bundestagsabgeordnete Saskia Ludwig hatte sich im Februar für eine CDU-Minderheitsregierung in Sachsen-Anhalt ausgesprochen, die sich ihrer Meinung nach von der AfD tolerieren lassen sollte. Eine direkte Koalition mit der AfD schloss jedoch auch Ludwig als „nicht machbar“ aus.
Der AfD-Spitzenkandidat Siegmund hat einer Tolerierung der CDU eine Absage erteilt. Sein erklärtes Ziel bleibe bei „45 Prozent plus“, weil höchstwahrscheinlich nur damit eine absolute Mehrheit möglich würde.
Aufgrund der „Brandmauer“ aller anderen Parteien zur AfD gibt es für Ulrich faktisch keinen anderen Weg, Regierungsverantwortung übernehmen zu können.

Seit 2024: CDU-Minderheitsregierungen in Thüringen und Sachsen

In Thüringen und Sachsen hatte es nach den vergangenen Landtagswahlen vergleichbar schwierige Ausgangssituationen gegeben.
Damit die CDU in Thüringen 2024 an der Macht bleiben konnte, entschloss sich CDU-Spitzenkandidat Mario Voigt zu einer Koalition mit der SPD und dem BSW, welches aus der Linken hervorgegangen war. Voigt ließ sich im Dezember 2024 trotz des Unvereinbarkeitsbeschlusses mit Stimmen der Linken zum Ministerpräsidenten wählen. Da dieses Bündnis nur auf 44 von 88 Sitzen kommt, sind Gesetze seither vom Wohlwollen der Linken oder der AfD abhängig.
CDU und SPD in Sachsen entschieden sich im Dezember 2024 ebenfalls für eine Minderheitsregierung, nachdem das BSW kein gemeinsames Dreierbündnis eingehen wollte.
Ausgestattet mit nur 51 von 120 Sitzen im Parlament bedeutet, dass die Landesregierung bei jedem Gesetzesvorhaben auf mindestens zehn Stimmen aus den Reihen der fünf Oppositionsparteien angewiesen ist. Regierungschef Michael Kretschmer (CDU) wurde zudem erst im zweiten Wahlgang im Amt bestätigt.

Unvereinbarkeitsbeschluss für Schulze derzeit irrelevant

Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Schulze hatte seit seiner Amtsübernahme von Reiner Haseloff Ende Januar immer wieder betont, weiterregieren zu wollen.
Mit der Frage nach dem Unvereinbarkeitsbeschluss beschäftige er sich aktuell nicht, erklärte er am 10. Mai im Gespräch mit der „Rheinischen Post“. Immerhin liege er bei der Frage nach dem Ministerpräsidenten in Umfragen „klar vorn“, obwohl er erst 100 Tage im Amt sei, gab sich Schulze zuversichtlich.
Tatsächlich würden nach dem jüngsten „Sachsen-Anhalt-Trend“ des MDR 36 Prozent der Befragten Schulze den Vorzug geben, wenn sie den Regierungschef direkt wählen könnten. Für Siegmund votierten 4 Prozentpunkte weniger. 32 Prozent sind unentschlossen.

Im Fall eines AfD-Siegs: Maaßen Innenminister?

Sollte die AfD dennoch die absolute Mehrheit gewinnen, könnte womöglich Hans-Georg Maaßen Innenminister werden.
Nach Informationen der „ZEIT“ hatten mehrere einflussreiche Politiker aus dem AfD-Landesverband bestätigt, dass der ehemalige Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz intern im Gespräch sei.
Auch Maaßen hat bereits Interesse signalisiert. Er gehe davon aus, dass ein künftiger Regierungschef Siegmund „gute Leute um sich herum“ benötigen werde, „die ihn unterstützen und professionell“ seien.
Nach vielen Jahren in der CDU hatte sich Maaßen Anfang 2024 entschlossen, mit der „Werte-Union“ eine konservative Partei zu gründen. Wegen schwachen Wählerzuspruchs und interner Querelen verließ er seine Partei im Herbst 2025 wieder.

Parlamentsreform schränkt Spielräume ein

Sämtliche im Landtag von Sachsen-Anhalt vertretenen Parteien mit Ausnahme der AfD hatten am 23. April eine Parlamentsreform verabschiedet, um dessen Arbeitsfähigkeit „auch unter den Bedingungen einer zunehmenden Fragmentierung und Polarisierung im politischen System des Landes zu gewährleisten“, wie es auf der Landtagswebsite heißt.
Das Gesetz zielt unter anderem auf Änderungen bei Sperrminoritäten, auf den Anspruch auf das Amt des Landtagspräsidenten, auf das Kündigungsrecht von Staatsverträgen, auf die Wahl von Richtern am Landesverfassungsgericht sowie auf neue Regeln für Beschäftigungsverhältnisse im öffentlichen Umfeld ab.
Im Kern geht es darum, die bisherigen Spielräume der stärksten Fraktion und des Regierungschefs zu beschneiden.