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Bundeswehr-Personal benachteiligt: Wehrbeauftragter übt Kritik

Der Wehrbeauftragte des Bundestags, Henning Otte (CDU), warnt Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) vor einer Benachteiligung des Bestandspersonals der Bundeswehr.
Otte sagte der „Welt“, Soldaten hätten ihm berichtet, dass sie ihre Stuben für erwartete Freiwillige räumen mussten, die dann gar nicht in der prognostizierten Zahl kamen. Das sorge verständlicherweise für Missstimmung.
Die Bundeswehr dürfe sich nicht nur um Bewerber kümmern, sondern müsse auch diejenigen im Blick behalten, die bereits ihren Dienst leisten. Dafür brauche es eine verlässliche strategische Planung, die sich an der Realität orientiert – beispielsweise Mietkostenzuschüsse, die den regionalen Wohnungsmärkten Rechnung tragen.
Der Wehrbeauftragte kritisierte auch, dass das Ministerium nach einem am 1. Juli ausgesprochenen Beförderungsstopp für Feldwebel noch keine Maßnahmen ergriffen habe. Die Kommunikation sei mäßig gewesen und habe für zu viel Unruhe in der Truppe gesorgt, sagte Otte.
Das müsse schnell bereinigt werden, damit die Soldaten wüssten, welchen Karriereweg sie gehen können. Für Verzögerungen dabei habe er kein Verständnis.

Kritik am Litauen-Dienst

Der CDU-Politiker beklagte weiter, dass der Aufbau der Litauen-Brigade zulasten der Truppe im Heimatland gehe. Dass der Minister Soldaten nach Litauen befehlen müsse, anstatt an der versprochenen Freiwilligkeit festzuhalten, liege auch an der Unattraktivität des Dienstes im Baltikum für Mannschaftssoldaten.
Da für Verwendungen in Litauen kein Auslandsverwendungszuschlag mehr gezahlt werde, sondern lediglich der reguläre Auslandszuschlag, habe das insbesondere für Mannschafter erhebliche finanzielle Auswirkungen, sagte Otte. Dadurch sei eine Verwendung in Litauen für den Mannschaftsbereich deutlich weniger attraktiv als für höhere Dienstgrade.
Reservisten müssten ihre Verpflegung teilweise sogar selbst bezahlen und hätten am Monatsende kaum mehr Geld als bei einer Verwendung in Deutschland. Das könne nicht zielführend sein. Die Attraktivität eines Wechsels nach Litauen müsse auch für Familien weiter steigen, damit möglichst wenige Soldaten kommandiert werden müssten.

Zweifel am Freiwilligenmodell

Schließlich zweifelt Otte am Freiwilligenmodell beim neuen Wehrdienst. Der Anspruch, den personellen Aufwuchs durch Freiwilligkeit zu erreichen, sei aller Ehren wert. Für ihn gelte aber die Devise: Wiedervorlage Anfang 2027.
Dann müsse man sich ehrlich machen, ob die notwendigen Aufwuchszahlen auf diesem Weg erreicht werden. Sonst müssten weitere verpflichtende Elemente her. Denn die Ausbildung neuer Soldaten dauere Jahre.
Otte warnte davor, sich nur vom relativen Aufwuchs beruhigen zu lassen. Entscheidend sei, dass daraus militärische Fähigkeiten und Einsatzbereitschaft entstehen. Dazu brauche es länger dienende Zeit- und Berufssoldaten.
Bei einem Stand von 185.000 und einer Ziellinie von 260.000 brauche man 75.000 Soldaten mehr im Zeit- und Berufssoldatenbereich. Das nur durch einen Beifang im freiwilligen Dienst zu erreichen – da fehle ihm die Zuversicht. (dts/red)
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2.500 freie Stellen: Wie viel Einfluss hätte die AfD auf den Staatsapparat?


In Kürze:

  • Die Nachbesetzungssperre in Sachsen-Anhalt betrifft derzeit rund 2.500 Stellen im Landesdienst.
  • Die AfD kündigt für den Fall eines Wahlsiegs umfassende personelle Veränderungen in der Verwaltung und Landesgesellschaften an.
  • Beamtenrecht, Grundgesetz und das Prinzip der Bestenauslese setzen politischen Einflussmöglichkeiten enge Grenzen.
  • Eine Aufhebung der Sperre würde zusätzliche Personalkosten verursachen und neue Haushaltsmittel erfordern.

 
Die Linksfraktion in Sachsen-Anhalt warnt vor weitreichenden Möglichkeiten für die AfD, im Falle eines Wahlsiegs im September den Beamtenapparat des Landes umzugestalten. Eine geltende Nachbesetzungssperre betreffe 2.500 Stellen. Im Fall einer absoluten Mehrheit könne die Partei den entsprechenden Beschluss aufheben und die Nachbesetzung vornehmen.
Bislang war die Rede von 150 bis 200 Stellen, die AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund umbesetzen wolle. Die haushaltspolitische Sprecherin der Linken, Kristin Heiß, erklärte gegenüber „BILD“ (30.5.):
„Die Nachbesetzungssperre macht es der AfD leicht.“

Um welche Stellen geht es?

Die Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion lässt zudem erkennen, wo die vakanten Stellen zu finden wären. Zum Stichtag 1. Januar 2026 waren es 29 Stellen in der Staatskanzlei, 33 im Innenministerium, 153 im Landesverwaltungsamt und 66 im Landeskriminalamt. In mindestens 24 Fällen handelt es sich um Leitungsfunktionen – unter anderem im Landesstraßenbauamt, im Landesforstbetrieb oder in einem Referat des Justizministeriums.
In der Justiz seien 320 Stellen frei, darunter 81 Richter und Staatsanwälte. 566 Mitarbeiterstellen werden in Polizeiinspektionen derzeit nicht nachbesetzt. Zum Stichtag seien zudem 2.132 Stellen mit Mitarbeitenden besetzt, die in absehbarer Zeit das Ruhestandalter erreichen. Dem Finanzministerium zufolge steigen rund 3.600 Landesmitarbeiter bis 2030 die gesetzliche Altersgrenze.
Für die AfD hätte dies einen erheblichen Vorteil: Sie könnte im Fall eines Wahlsiegs diese Stellen neu besetzen, ohne dass dafür Entlassungen oder Versetzungen erforderlich wären. Dies würde zumindest in diesen Bereichen ein Prozessrisiko verringern. Von der Nachbesetzungssperre sind nicht betroffen Polizisten, Lehrer, Referendare, Anwärter und Auszubildende. Außerdem kann der Finanzminister in Notfällen Ausnahmen bewilligen.

AfD will Obstruktion ihrer Regierungspolitik verhindern

Siegmund hatte angekündigt, im Falle eines Wahlsiegs bei den Landtagswahlen eine dreistellige Zahl an Stellen in der Verwaltung neu zu besetzen. Dabei soll es nicht nur um die politischen Beamten im engeren Sinne gehen. Auch Personalrochaden in Leitungspositionen auf der Arbeitsebene der Ministerien sowie in einzelnen Abteilungen und Referaten habe man ins Auge gefasst.
Die AfD will im Fall eines Wahlsiegs auch in landeseigenen Gesellschaften weitreichende personelle Änderungen vornehmen. Umbesetzungen im Staatsapparat würden damit im Fall der AfD deutlich über jenes Maß hinausgehen, das man bislang von Regierungswechseln auf Bundes- und Landesebene seit der Wiedervereinigung gewohnt ist.
Siegmund rechtfertigt die Ankündigung damit, dass er eine mögliche Obstruktion der AfD-Regierungspolitik aus dem Staatsapparat heraus verhindern wolle. Kritiker wie Jochen Kopelke von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht hingegen die Remonstration in Gefahr. Dies bezeichnet die Pflicht eines Beamten, Anordnungen zu beanstanden, wenn diese gegen das Gesetz oder die Verfassung verstoßen.

Freie Stellen kein Freibrief für willkürliche Besetzungen

Ein Freibrief dafür, Posten im Staatsapparat nach Gutdünken mit loyalen Parteipolitikern zu besetzen, wäre jedoch auch eine Einschränkung oder Aufhebung der Nachbesetzungssperre nicht. Eine AfD-Regierung müsste sich wie jede andere an alle Vorgaben aus Grundgesetz, Beamtenrecht und der Rechtsprechung halten. Dazu kommt der Nachweis der Verfassungstreue für jeden Bewerber.
Eine Besetzung von Posten im öffentlichen Dienst hat nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu erfolgen. Die Verfassung schreibt in Art. 33 Abs. 2 GG auch ein Prinzip der Bestenauslese vor. Grundsätze der Gleichbehandlungen sind zu wahren, die Auswahl muss dokumentiert und nachvollziehbar sein und die Entscheidung schriftlich begründet werden können.
Auch im Verwaltungsverfahrensgesetz und im Landesbeamtenrecht gibt es objektive Vorgaben für Ausschreibungen, Kriterien und Auswahlverfahren. In einigen Fällen muss auch der Personalrat einer Besetzung zustimmen. Bei Missachtung der Bestimmungen drohen teure Gerichtsprozesse von Bewerbern, die nicht zum Zuge gekommen waren.

Was sagt das „Regierungsprogramm“?

Die derzeitige Nachbesetzungssperre in Sachsen-Anhalt trat 2025 in Kraft und gilt bis einschließlich 2026. Auf diese Weise will das Land etwa 180 Millionen Euro einsparen. Es liegt auf der Hand, dass eine Aufhebung der Sperre ab 2027 im entsprechenden Haushalt gegenfinanziert werden müsste. Darüber hinaus müsste eine AfD-Regierung in der Lage sein, für die neu zu besetzenden Stellen qualifiziertes und in seiner Verfassungstreue unbedenkliches Personal zu finden.
In ihrem „Regierungsprogramm für Sachsen-Anhalt“ beklagt die AfD „Bürokratiewucher“ und einen „undurchdringlichen Verwaltungsfilz“. Sie fordert eine „pauschale Ausgabenkürzung von mindestens 10 Prozent in allen Ministerien“ und will erreichen, dass „der Staatsapparat wieder auf ein gesundes Maß schrumpft“.
Eine mögliche AfD-Alleinregierung müsste einen Weg finden, diese Einsparungsziele zu gewährleisten, gleichzeitig aber die zwangsläufig mit einer Nachbesetzung verbundenen höheren Personalkosten im Haushalt darzustellen. Der derzeitige Doppelhaushalt für das Land Sachsen-Anhalt und die Jahre 2025 und 2026 umfasst 31 Milliarden Euro. Etwa 5 Milliarden Euro im Jahr umfassen die Personalkosten.

Einsparungspotenziale und Wahlversprechen der AfD

Die AfD will im Fall einer Regierungsübernahme eine Vielzahl an Maßnahmen umsetzen, die mit einem erheblichen Finanzierungsaufwand verbunden sind. So soll es landeseigene Familienleistungen wie ein „Baby-Begrüßungsgeld“ oder ein landeseigenes Kindergeld geben. Dazu sollen kostenlose Kitas, Schulbücher, Schulverpflegungen, Schülertickets, Sportvereine und den sogenannten Stolzpass geben.
Die AfD will unter anderem bei Leistungen an die Kirchen, landeseigenen Gesellschaften, Stiftungen für Gedenkstätten oder Beauftragten einsparen. Bei als ideologisch wahrnehmbaren Vorhaben könnte es ein Nullsummenspiel geben. Man will Projekte wie „Schule gegen Rassismus“ oder Genderstudien abschaffen. Gleichzeitig will man aber selbst etwa ein „Institut für kritische Islamforschung“ aufbauen und „patriotische Bekenntnisse“ von Vereinen prüfen – was die Einsparungseffekte neutralisieren könnte.
Durch eine Aufhebung der Schulpflicht nach österreichischem Vorbild könnte ein Einsparungspotenzial im Bereich der regulären Schulen entstehen. Gleichzeitig würden der Ausbau der Förderschulen und die Schaffung eigener Sonderklasse für Kinder Geflüchteter Mehrausgaben für Infrastruktur und zusätzliche Lehrkräfte nach sich ziehen. Zudem müsste im Haushalt eine Rücklage gebildet werden für Gerichtskosten im Fall von Prozessen – etwa infolge von Umbesetzungen im Beamtenapparat.