Categories
ausland etplus ticker

EU-Coronahilfen: Rechnungshof bemängelt fehlende Nachweise über den Nutzen


In Kürze:

  • EU-Schulden: Deutschland wird ein rechnerischer Finanzierungsanteil von 118 Milliarden Euro zugerechnet.
  • Haushaltsbelastung: Ab 2028 beginnt die Rückzahlung der Corona-Schulden, die bis 2058 abgeschlossen sein soll.
  • Erfolgskontrolle: Der Europäische Rechnungshof bemängelt fehlende Nachweise für den Nutzen vieler Verwaltungsreformen.

 
Ein Antrag auf Kindergeld, eine Baugenehmigung oder die Anmeldung eines Unternehmens: Wer in Deutschland etwas von einer Behörde benötigt, muss häufig Informationen angeben, die der Staat längst besitzt. Die Digitalisierung sollte solche Vorgänge vereinfachen. Behörden sollten Daten austauschen, Anträge schneller bearbeiten und Bürgern unnötige Wege ersparen.
Dafür stellte die Europäische Union während und nach der Corona-Zeit Milliardenbeträge bereit. Nach Angaben des Europäischen Rechnungshofs waren allein für Reformen und Investitionen in die öffentliche Verwaltung in den Mitgliedstaaten rund 49,1 Milliarden Euro zugesagt.
Das Geld stammt aus der europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität, dem Kernstück des Wiederaufbauprogramms „NextGenerationEU“, das 2020 beschlossen wurde, um die wirtschaftlichen Folgen von Corona abzufedern. Daneben sollte es auch langfristige Verbesserungen ermöglichen, etwa durch modernere Behörden und digitale Dienstleistungen.
Finanziert wurde das Programm mit Geld, das sich die EU an den Finanzmärkten geliehen hatte. Einen Teil erhielten die Mitgliedstaaten als Kredite, die sie selbst zurückzahlen müssen. Andere Mittel wurden als Zuschüsse vergeben. Für die Rückzahlung der dafür aufgenommenen Schulden kommt der gemeinsame EU-Haushalt auf, in den auch Deutschland einzahlt.
Doch die Ergebnisse bleiben vielfach hinter den Erwartungen zurück. In einem gerade erst veröffentlichten Sonderbericht kommt der Europäische Rechnungshof zu dem Ergebnis, dass zahlreiche untersuchte Reformen bislang nur begrenzte Verbesserungen gebracht haben.
Von 14 genauer geprüften Maßnahmen in vier Ländern, einschließlich Deutschland, erzielten lediglich fünf erhebliche Ergebnisse. Acht brachten nur begrenzte Verbesserungen. Bei einer weiteren ließ sich kein entsprechender Erfolg nachweisen. Die Zahlen beziehen sich auf die untersuchten Projekte, nicht auf sämtliche geförderten Verwaltungsreformen.

Warum die EU gemeinsame Schulden aufnahm

Im Juli des Corona-Jahres 2020 einigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedsländer auf einen gemeinsamen Wiederaufbaufonds. Die EU-Kommission durfte bis zu 750 Milliarden Euro zu Preisen von 2018 am Kapitalmarkt aufnehmen. Im Juni 2021 begann die Kommission unter Präsidentin Ursula von der Leyen, dafür Anleihen an Investoren auszugeben.
Das Programm wurde als außergewöhnliche und zeitlich begrenzte Antwort auf die Pandemie beschlossen. Finanziert wurden Investitionen in Energieversorgung, Verkehr, Digitalisierung, Bildung und staatliche Reformen.
Bis Ende Januar 2026 waren nach Angaben des Rechnungshofs 577 Milliarden Euro aus dem zentralen Förderinstrument für Maßnahmen verplant. Davon entfielen 360 Milliarden Euro auf Zuschüsse und 217 Milliarden Euro auf Darlehen.
Rund 50 Milliarden Euro waren für die öffentliche Verwaltung bestimmt.

Deutschland unterschätzte die technischen Probleme

Wie schwierig Verwaltungsreformen sein können, zeigt Deutschland. Hier sollten Behörden künftig Informationen austauschen können, damit Bürger ihre persönlichen Angaben nicht bei jedem Antrag erneut einreichen müssen. Dieses sogenannte Once-Only-Prinzip ist auch im deutschen Registermodernisierungsgesetz verankert.
Doch bei der Umsetzung stieß die Bundesregierung auf erhebliche Schwierigkeiten. Nach den Feststellungen des Europäischen Rechnungshofs hatte das zuständige Bundesministerium unterschätzt, wie unterschiedlich die Computersysteme der Länder und Kommunen aufgebaut sind. Die Landesministerien waren bei der ursprünglichen Planung nicht ausreichend beteiligt worden.
Vorhandene Programme konnten teilweise nicht wie vorgesehen genutzt werden. Stattdessen wurden neue technische Lösungen entwickelt. Das verzögerte die Umsetzung. Der Rechnungshof bewertet die bisherigen Ergebnisse der deutschen Registermodernisierung als begrenzt.
Besser fällt die Bewertung der Digitalisierung einzelner Verwaltungsleistungen aus. Deutschland konnte im Rahmen einer untersuchten Maßnahme 100 Leistungen der Länder und 115 des Bundes digitalisieren. Die geschätzten Kosten beliefen sich auf 2,52 Milliarden Euro. Allerdings umfasst der zugrunde gelegte Katalog insgesamt 575 Verwaltungsleistungen.

Brüssel misst die Umsetzung statt Erfolg

Ob die Digitalisierung den Bürgern und Unternehmen tatsächlich Zeit und Aufwand erspart, lässt sich bislang nur eingeschränkt beurteilen.
Der Europäische Rechnungshof bemängelt in seinem Sonderbericht, dass die tatsächlichen Verbesserungen bei den untersuchten Verwaltungsreformen nicht ausreichend gemessen wurden. Häufig wurde nur erfasst, ob eine technische Lösung eingeführt oder eine Verwaltungsleistung digitalisiert wurde. Weniger klar war dagegen, ob sich dadurch Bearbeitungszeiten verkürzten, Kosten sanken oder Verwaltungsverfahren einfacher wurden.
Ein Antrag kann beispielsweise online verfügbar sein, während die Bearbeitung innerhalb der Behörde weiterhin mehrere Wochen dauert.
Für Unternehmen ist jedoch nicht allein entscheidend, ob sie ein Formular digital einreichen können. Wichtiger ist, wie schnell sie etwa eine Baugenehmigung oder eine andere behördliche Entscheidung erhalten. Genau diese Wirkung der Digitalisierung lässt sich anhand der untersuchten Maßnahmen bislang nicht zuverlässig nachweisen.

Aus Ausnahme wird Finanzierungsmodell

Als die EU-Staaten im Juli 2020 den Corona-Wiederaufbaufonds beschlossen, sollte die gemeinsame Kreditaufnahme eine Ausnahme bleiben. In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates hieß es, die der EU-Kommission übertragenen Befugnisse zur Kreditaufnahme seien „in Bezug auf Umfang, Dauer und Anwendungsbereich klar begrenzt“.
Die Kommission durfte demnach bis zu 750 Milliarden Euro zu Preisen von 2018 aufnehmen. Das Geld sollte „ausschließlich zur Bewältigung der Folgen der COVID-19-Krise“ verwendet werden. Zudem legten die Staats- und Regierungschefs fest, dass die Aufnahme neuer Nettokredite spätestens Ende 2026 endet.
Inzwischen nutzt die EU gemeinsame Anleihen auch für andere Aufgaben. Ein Beispiel ist die Unterstützung der Ukraine. Für die Jahre 2024 bis 2027 richtete sie zunächst ein Hilfsprogramm über 50 Milliarden Euro ein. Davon sind 33 Milliarden Euro als Darlehen und 17 Milliarden Euro als Zuschüsse vorgesehen.
Auch bei der europäischen Verteidigung kommt gemeinsame Kreditaufnahme zum Einsatz. Am 27. Mai 2025 beschloss der EU-Rat das Instrument für Sicherheitsmaßnahmen für Europa (SAFE). Es ermöglicht Darlehen von bis zu 150 Milliarden Euro für Verteidigungsinvestitionen der Mitgliedstaaten.
Die EU finanziert das Programm durch die Ausgabe eigener Anleihen. Die Empfängerstaaten müssen die Kredite zurückzahlen.
Hinzu kommt ein weiteres Darlehen von 90 Milliarden Euro für die Ukraine. Die EU-Staaten hatten sich im Dezember 2025 darauf verständigt.
Im April 2026 verabschiedete der Rat die abschließenden rechtlichen Voraussetzungen. Das Geld wird ebenfalls durch EU-Anleihen finanziert und durch den EU-Haushalt abgesichert. Vorgesehen sind 30 Milliarden Euro zur Unterstützung des ukrainischen Staatshaushalts und 60 Milliarden Euro für die Verteidigungsindustrie.
Allerdings unterscheiden sich die Programme. Bei SAFE müssen die Empfängerstaaten ihre Darlehen zurückzahlen. Beim Corona-Aufbauprogramm wurden dagegen auch umfangreiche Zuschüsse durch gemeinsame Schulden finanziert.
Eine vollständige Wiederholung des ursprünglichen Modells ist das deshalb nicht. Die Beispiele zeigen jedoch, dass die EU die gemeinsame Kreditaufnahme inzwischen auch für Aufgaben außerhalb der Pandemiebewältigung einsetzt.

Deutschland trägt einen Teil der EU-Schulden

Die gemeinsamen Schulden haben auch Folgen für Deutschland. Nach Angaben der Deutschen Bundesbank beliefen sich die Schulden europäischer Institutionen Ende 2025 nach Abzug bestimmter Forderungen auf rund 477 Milliarden Euro. Davon entfiel rechnerisch ein Finanzierungsanteil von 118 Milliarden Euro auf Deutschland. Das entsprach 2,6 Prozent der Wirtschaftsleistung.
Diese Summe umfasst insbesondere Schulden für Zuschüsse aus dem Corona-Aufbaufonds und EU-Kredite an die Ukraine. Sie zählt nicht zur deutschen Staatsschuld nach den europäischen Maastricht-Regeln, weil die EU die Kredite aufgenommen hat.
Finanzielle Folgen können dennoch entstehen: Die Rückzahlung wird teilweise über den EU-Haushalt finanziert, zu dem Deutschland beiträgt. Die 118 Milliarden Euro sind allerdings keine unmittelbar fällige Forderung an den Bund.

Bundestag stimmte der Kreditaufnahme zu

Die europäische Verschuldung berührt auch die parlamentarische Haushaltskontrolle. Der Bundestag stimmte 2021 den rechtlichen Voraussetzungen des Corona-Aufbaufonds zu. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte im Dezember 2022 die Verfassungsmäßigkeit dieser Zustimmung. Entscheidend war unter anderem, dass die Kreditaufnahme hinsichtlich Umfang, Zweck und Dauer begrenzt blieb.
Die einzelnen EU-Anleihen erscheinen jedoch nicht als neue Schulden im Bundeshaushalt. Zusätzliche Belastungen könnten sich später über Deutschlands Beiträge zum EU-Haushalt ergeben.

Rückzahlung bis 2058

Die planmäßige Tilgung der Schulden aus dem Corona-Aufbaufonds beginnt 2028 und soll spätestens 2058 abgeschlossen sein. Während die Empfängerstaaten ihre Darlehen selbst zurückzahlen, werden die Schulden für Zuschüsse aus dem EU-Haushalt bedient.
Für den EU-Haushalt 2028 bis 2034 sieht die Kommission jährlich rund 24 Milliarden Euro für Zinsen und Tilgung vor, also insgesamt 168 Milliarden Euro – bei einem Gesamtvolumen von knapp 2 Billionen Euro.
Der Vorschlag ist noch nicht beschlossen. Beim zweitägigen EU-Gipfel in Brüssel Mitte Oktober stand der auf sieben Jahre angelegte Haushalt im Mittelpunkt. Die wie erwartet harten Verhandlungen zwischen den „Sparsamen“, einschließlich Deutschlands, und den Mitgliedstaaten wie Frankreich, die ein größeres Budget fordern, blieben ergebnislos. EU-Ratspräsident António Costa wird nun nach Wegen suchen, noch bis Ende des Jahres einen Kompromiss zu finden.
Eine wichtige Rolle sollen neue Eigenmittel spielen. Nach dem Vorschlag der Kommission gehören dazu auch Einnahmen aus dem europäischen Emissionshandel sowie Abgaben im Zusammenhang mit Elektroschrott, Tabak und großen Unternehmen. Ohne zusätzliche Einnahmen könnte der Druck steigen, die Beiträge der Mitgliedstaaten zu erhöhen oder an anderer Stelle im EU-Haushalt zu sparen.
Mit dem Auslaufen des europäischen Wiederaufbauprogramms Ende 2026 endet zunächst die Finanzierung neuer Maßnahmen. Die bereits angestoßenen Verwaltungsreformen können jedoch über diesen Zeitpunkt hinaus fortgeführt werden. Welche langfristigen Ergebnisse die Investitionen erzielen, wird sich daher erst in den kommenden Jahren vollständig beurteilen lassen.
Die finanziellen Verpflichtungen aus dem Programm bestehen unabhängig davon fort. An der Finanzierung beteiligen sich die Mitgliedstaaten über ihre Beiträge zum gemeinsamen Haushalt, darunter auch Deutschland.
Mit Material von AFP
Categories
deutschland

2.500 freie Stellen: Wie viel Einfluss hätte die AfD auf den Staatsapparat?


In Kürze:

  • Die Nachbesetzungssperre in Sachsen-Anhalt betrifft derzeit rund 2.500 Stellen im Landesdienst.
  • Die AfD kündigt für den Fall eines Wahlsiegs umfassende personelle Veränderungen in der Verwaltung und Landesgesellschaften an.
  • Beamtenrecht, Grundgesetz und das Prinzip der Bestenauslese setzen politischen Einflussmöglichkeiten enge Grenzen.
  • Eine Aufhebung der Sperre würde zusätzliche Personalkosten verursachen und neue Haushaltsmittel erfordern.

 
Die Linksfraktion in Sachsen-Anhalt warnt vor weitreichenden Möglichkeiten für die AfD, im Falle eines Wahlsiegs im September den Beamtenapparat des Landes umzugestalten. Eine geltende Nachbesetzungssperre betreffe 2.500 Stellen. Im Fall einer absoluten Mehrheit könne die Partei den entsprechenden Beschluss aufheben und die Nachbesetzung vornehmen.
Bislang war die Rede von 150 bis 200 Stellen, die AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund umbesetzen wolle. Die haushaltspolitische Sprecherin der Linken, Kristin Heiß, erklärte gegenüber „BILD“ (30.5.):
„Die Nachbesetzungssperre macht es der AfD leicht.“

Um welche Stellen geht es?

Die Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion lässt zudem erkennen, wo die vakanten Stellen zu finden wären. Zum Stichtag 1. Januar 2026 waren es 29 Stellen in der Staatskanzlei, 33 im Innenministerium, 153 im Landesverwaltungsamt und 66 im Landeskriminalamt. In mindestens 24 Fällen handelt es sich um Leitungsfunktionen – unter anderem im Landesstraßenbauamt, im Landesforstbetrieb oder in einem Referat des Justizministeriums.
In der Justiz seien 320 Stellen frei, darunter 81 Richter und Staatsanwälte. 566 Mitarbeiterstellen werden in Polizeiinspektionen derzeit nicht nachbesetzt. Zum Stichtag seien zudem 2.132 Stellen mit Mitarbeitenden besetzt, die in absehbarer Zeit das Ruhestandalter erreichen. Dem Finanzministerium zufolge steigen rund 3.600 Landesmitarbeiter bis 2030 die gesetzliche Altersgrenze.
Für die AfD hätte dies einen erheblichen Vorteil: Sie könnte im Fall eines Wahlsiegs diese Stellen neu besetzen, ohne dass dafür Entlassungen oder Versetzungen erforderlich wären. Dies würde zumindest in diesen Bereichen ein Prozessrisiko verringern. Von der Nachbesetzungssperre sind nicht betroffen Polizisten, Lehrer, Referendare, Anwärter und Auszubildende. Außerdem kann der Finanzminister in Notfällen Ausnahmen bewilligen.

AfD will Obstruktion ihrer Regierungspolitik verhindern

Siegmund hatte angekündigt, im Falle eines Wahlsiegs bei den Landtagswahlen eine dreistellige Zahl an Stellen in der Verwaltung neu zu besetzen. Dabei soll es nicht nur um die politischen Beamten im engeren Sinne gehen. Auch Personalrochaden in Leitungspositionen auf der Arbeitsebene der Ministerien sowie in einzelnen Abteilungen und Referaten habe man ins Auge gefasst.
Die AfD will im Fall eines Wahlsiegs auch in landeseigenen Gesellschaften weitreichende personelle Änderungen vornehmen. Umbesetzungen im Staatsapparat würden damit im Fall der AfD deutlich über jenes Maß hinausgehen, das man bislang von Regierungswechseln auf Bundes- und Landesebene seit der Wiedervereinigung gewohnt ist.
Siegmund rechtfertigt die Ankündigung damit, dass er eine mögliche Obstruktion der AfD-Regierungspolitik aus dem Staatsapparat heraus verhindern wolle. Kritiker wie Jochen Kopelke von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) sieht hingegen die Remonstration in Gefahr. Dies bezeichnet die Pflicht eines Beamten, Anordnungen zu beanstanden, wenn diese gegen das Gesetz oder die Verfassung verstoßen.

Freie Stellen kein Freibrief für willkürliche Besetzungen

Ein Freibrief dafür, Posten im Staatsapparat nach Gutdünken mit loyalen Parteipolitikern zu besetzen, wäre jedoch auch eine Einschränkung oder Aufhebung der Nachbesetzungssperre nicht. Eine AfD-Regierung müsste sich wie jede andere an alle Vorgaben aus Grundgesetz, Beamtenrecht und der Rechtsprechung halten. Dazu kommt der Nachweis der Verfassungstreue für jeden Bewerber.
Eine Besetzung von Posten im öffentlichen Dienst hat nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung zu erfolgen. Die Verfassung schreibt in Art. 33 Abs. 2 GG auch ein Prinzip der Bestenauslese vor. Grundsätze der Gleichbehandlungen sind zu wahren, die Auswahl muss dokumentiert und nachvollziehbar sein und die Entscheidung schriftlich begründet werden können.
Auch im Verwaltungsverfahrensgesetz und im Landesbeamtenrecht gibt es objektive Vorgaben für Ausschreibungen, Kriterien und Auswahlverfahren. In einigen Fällen muss auch der Personalrat einer Besetzung zustimmen. Bei Missachtung der Bestimmungen drohen teure Gerichtsprozesse von Bewerbern, die nicht zum Zuge gekommen waren.

Was sagt das „Regierungsprogramm“?

Die derzeitige Nachbesetzungssperre in Sachsen-Anhalt trat 2025 in Kraft und gilt bis einschließlich 2026. Auf diese Weise will das Land etwa 180 Millionen Euro einsparen. Es liegt auf der Hand, dass eine Aufhebung der Sperre ab 2027 im entsprechenden Haushalt gegenfinanziert werden müsste. Darüber hinaus müsste eine AfD-Regierung in der Lage sein, für die neu zu besetzenden Stellen qualifiziertes und in seiner Verfassungstreue unbedenkliches Personal zu finden.
In ihrem „Regierungsprogramm für Sachsen-Anhalt“ beklagt die AfD „Bürokratiewucher“ und einen „undurchdringlichen Verwaltungsfilz“. Sie fordert eine „pauschale Ausgabenkürzung von mindestens 10 Prozent in allen Ministerien“ und will erreichen, dass „der Staatsapparat wieder auf ein gesundes Maß schrumpft“.
Eine mögliche AfD-Alleinregierung müsste einen Weg finden, diese Einsparungsziele zu gewährleisten, gleichzeitig aber die zwangsläufig mit einer Nachbesetzung verbundenen höheren Personalkosten im Haushalt darzustellen. Der derzeitige Doppelhaushalt für das Land Sachsen-Anhalt und die Jahre 2025 und 2026 umfasst 31 Milliarden Euro. Etwa 5 Milliarden Euro im Jahr umfassen die Personalkosten.

Einsparungspotenziale und Wahlversprechen der AfD

Die AfD will im Fall einer Regierungsübernahme eine Vielzahl an Maßnahmen umsetzen, die mit einem erheblichen Finanzierungsaufwand verbunden sind. So soll es landeseigene Familienleistungen wie ein „Baby-Begrüßungsgeld“ oder ein landeseigenes Kindergeld geben. Dazu sollen kostenlose Kitas, Schulbücher, Schulverpflegungen, Schülertickets, Sportvereine und den sogenannten Stolzpass geben.
Die AfD will unter anderem bei Leistungen an die Kirchen, landeseigenen Gesellschaften, Stiftungen für Gedenkstätten oder Beauftragten einsparen. Bei als ideologisch wahrnehmbaren Vorhaben könnte es ein Nullsummenspiel geben. Man will Projekte wie „Schule gegen Rassismus“ oder Genderstudien abschaffen. Gleichzeitig will man aber selbst etwa ein „Institut für kritische Islamforschung“ aufbauen und „patriotische Bekenntnisse“ von Vereinen prüfen – was die Einsparungseffekte neutralisieren könnte.
Durch eine Aufhebung der Schulpflicht nach österreichischem Vorbild könnte ein Einsparungspotenzial im Bereich der regulären Schulen entstehen. Gleichzeitig würden der Ausbau der Förderschulen und die Schaffung eigener Sonderklasse für Kinder Geflüchteter Mehrausgaben für Infrastruktur und zusätzliche Lehrkräfte nach sich ziehen. Zudem müsste im Haushalt eine Rücklage gebildet werden für Gerichtskosten im Fall von Prozessen – etwa infolge von Umbesetzungen im Beamtenapparat.