Categories
gesellschaft

EuGH entscheidet: Deutschland darf Asylleistungen nicht unzulässig kürzen

Die Leistungskürzungen in Deutschland für abgelehnte Asylbewerber verstoßen gegen EU-Recht. Grundlegende Leistungen wie Kleidung und Haushaltsprodukte dürften auch Asylbewerbern, für die ein anderes EU-Land zuständig ist, nicht gestrichen werden, entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
Nach der derzeit geltenden EU-Aufnahmerichtlinie müssten die Mitgliedstaaten einen „angemessenen Lebensstandard“ gewährleisten, der auch den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit von Antragstellern umfasst.

Anstoß für das Urteil gab ein Fall aus Deutschland

Ein Afghane hatte den bayerischen Landkreis Schweinfurt verklagt, weil ihm im Januar und Februar 2022 Sozialleistungen gekürzt wurden, nachdem sein Asylantrag in Deutschland wegen der Zuständigkeit von Rumänien abgelehnt wurde.
Grundsätzlich muss der erste EU-Staat, in dem ein Antragsteller registriert wird, das Verfahren führen – das regelt die Dublin-III-Verordnung.
Der junge Mann erhielt nach der Ablehnung in Deutschland nur noch Sachleistungen in Form von Unterkunft, Verpflegung, Heizung, Körperpflege und Gesundheit.
Auf Leistungen wie Kleidung und Haushaltsgüter sowie Geld für grundlegende persönliche Bedürfnisse, also etwa Ausgaben für Transport, Kultur oder Kommunikation, musste er verzichten.
Das deutsche Asylbewerberleistungsgesetz sieht solche Kürzungen bei den Menschen vor, die ihr Asylverfahren nach den Dublin-Regeln in einen anderen Mitgliedstaat führen müssten.

Seit 2024 sehen deutsche Regelungen auch Leistungsausschluss vor

Die Klage des Afghanen ging bis vor das Bundessozialgericht. Dieses legte dem EuGH die Frage vor, ob die deutsche Regelung mit der bisherigen EU-Aufnahmerichtlinie vereinbar ist.
Die Richterinnen und Richter in Luxemburg stellten klar: Nein, denn zum einen gehöre Kleidung zu den „elementarsten Bedürfnissen“.
Zum anderen seien Geldleistungen für den täglichen Bedarf, etwa für Fahrkarten, Kommunikationsmittel oder Körperpflegeprodukte, notwendig, um ein „Mindestmaß an Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben“ zu gewährleisten.
Über den konkreten Fall müssen noch die deutschen Gerichte entscheiden und dabei die Vorgaben aus Luxemburg beachten.
Die deutsche Kürzungsregelung, um die es nun vor dem Gerichtshof ging, wurde 2024 sogar noch verschärft:
Schutzsuchende, für die nach den Dublin-Regeln ein anderer EU-Mitgliedstaat zuständig ist, sollen gar keine Asylbewerberleistungen bekommen, wenn eine Ausreise für sie „rechtlich und tatsächlich möglich“ ist. Sie können lediglich Überbrückungsleistungen für zwei Wochen beziehen.

GEAS-Reform: Neue Asylregeln ab kommender Woche

Laut dem Asylexperten Constantin Hruschka ist auch die verschärfte deutsche Regelung EU-rechtswidrig. Wenn man Leistungen schon nicht kürzen dürfe, dann erst recht nicht komplett entziehen.
„Die Behörden müssen jetzt sofort aufhören, Leistungen einzuschränken und den Leistungsentzug beenden“, sagt Hruschka.
Bislang äußerten auch viele Sozialgerichte Zweifel an der Vereinbarkeit des vollständigen Leistungsausschlusses mit EU-Recht und Verfassungsrecht.
Die bisherige Aufnahmerichtlinie, die Vorgaben zu den Leistungen macht, wird am 12. Juni mit der Reform des Gemeinsamen Asylsystems (GEAS) der EU allerdings durch neue Regeln abgelöst.
Diese erlauben Leistungseinschränkungen explizit, wenn Asylbewerber sich in einem anderen EU-Land aufhalten als dem für sie zuständigen – also für die sogenannten Dublin-Fälle.

Muss das deutsche Recht nun angepasst werden?

Die jetzige Entscheidung bedeutet laut dem Rechtsexperten Hruschka für die Zukunft, dass das menschenwürdige Existenzminimum gewährleistet sein muss – dazu gehöre nach den Ausführungen des Gerichtshofs die Deckung des Bedarfs an Kleidung und Haushaltsprodukten.
„Auch in der neuen Regelung steht drin, dass ein Mindeststandard im Einklang mit dem Unionsrecht gewährleistet sein muss“, betont er. Bisher Betroffene könnten darüber hinaus einen Nachzahlungsanspruch wegen gekürzter oder entzogener Leistungen haben. Die Schwierigkeit dabei sei jedoch, den Betrag zu beziffern.
Laut dem zuständigen Bundesministerium für Arbeit und Soziales bedarf es nun einer eingehenden Prüfung, ob und inwieweit sich aus der EuGH-Entscheidung eine Notwendigkeit ergibt, die Rechtslage oder Rechtspraxis in Deutschland anzupassen.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) kommentierte, dass Leistungskürzungen durch das Urteil erschwert würden.
„Wir nehmen das zur Kenntnis, sehen aber auch, dass wir mit GEAS eine komplett neue Rechtslage haben.“ Daher habe das Urteil nur eine sehr beschränkte Wirkung, so Dobrindt.

Kritik an bestehender Praxis

Der asylpolitische Sprecher der Grünen im Europaparlament, Erik Marquardt, teilte mit: „Das Urteil muss ein Weckruf für die Bundesregierung sein, die Achtung von Grundrechten und Menschenwürde wieder zum Leitbild ihrer Politik zu machen.“
Die rechtspolitische Sprecherin der Organisation Pro Asyl, Wiebke Judith, merkte an, dass Deutschland jahrelang Asylsuchenden ihnen zustehende Leistungen verweigert habe. „Jetzt ist klar: Das ist europarechtswidrig und ein handfester Skandal“, so Judith.
Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wurden im vergangenen Jahr insgesamt gut 5.400 Menschen nach Dublin-Regeln in andere EU-Länder überstellt, bei knapp 36.000 Übernahmeersuchen von Deutschland. (dpa/red)
Categories
deutschland

Rücküberweisungen von Einwanderern aus Deutschland: 8,5 Milliarden Euro in 2025


In Kürze:

  • Etwa 70 Prozent der Gelder gingen in europäische Länder, darunter 901 Millionen Euro in die Türkei.
  • Die Überweisungen in die Ukraine haben sich seit 2022 mehr als verdoppelt.
  • Laut DIW stammen die Rücküberweisungen überwiegend von erwerbstätigen Einwanderern.

Die Summe der Rücküberweisungen von in Deutschland lebenden Einwanderern in deren Herkunftsländer ist im Vorjahr um etwa 3 Prozent angestiegen. Schätzungen der Deutschen Bundesbank zufolge belief sich diese auf etwa 8,5 Milliarden Euro. Der größte Teil der Geldüberweisungen floss ins europäische Ausland.
Die Bundesbank geht dabei von einer Summe von 5,87 Milliarden Euro aus, was etwa 70 Prozent der Gesamtsumme ausmache. Von diesen flossen 3,25 Milliarden in EU-Mitgliedstaaten, davon 1,74 Milliarden in den Euroraum.

Auf welche Kontinente sich die Rücküberweisungen verteilen

In asiatische Länder gingen der Schätzung zufolge 1,86 Milliarden Euro. Etwa 531 Millionen Euro flossen in Länder des afrikanischen Kontinents, geschätzte 224 Millionen auf den amerikanischen Kontinent. Von diesen gingen 119 Millionen Euro an südamerikanische und 42 an zentralamerikanische Länder – hauptsächlich nach Mexiko.
Auf Australien, Ozeanien und die Polarregionen entfielen 11 Millionen Euro. Etwa 31 abgeflossene Millionen konnte die Bundesbank nicht zuordnen. Insgesamt ist die Summe der geschätzten Rücküberweisungen seit 2021 um etwa 38 Prozent angestiegen. Damals lag sie bei 6,17 Milliarden Euro.
Die größten Summen im europäischen Raum gingen mit 901 Millionen Euro in die Türkei – bereits im Jahr 2021 hatte sie bei 843 Millionen Euro gelegen. Auch die Überweisungen nach Polen gehören mit 568 Millionen Euro zu den summenmäßig größten Posten. Die Steigerung gegenüber 2021 entspricht etwa 28 Prozent.

Dynamiken höchst unterschiedlich – je länger Einwanderercommunitys etabliert, umso stabiler

Einen deutlicheren Anstieg haben die Überweisungen in die Ukraine erfahren. Seit dem Beginn der Fluchtbewegung infolge des Krieges im Februar 2022 hat sich die Summe der Rücküberweisungen dorthin von 293 auf zuletzt 635 Millionen Euro mehr als verdoppelt. Die höchste Gesamtsumme, die in ein EU-Land überwiesen wurde, ging nach Rumänien. Dorthin gingen zuletzt 709 Millionen Euro – 2021 waren es 551 Millionen.
Italien ist mit 397 Millionen Euro das größte Empfängerland von Rücküberweisungen unter den „alten“ EU-Ländern. Diese Summe ist im Laufe der vergangenen fünf Jahre nahezu gleichgeblieben. Ähnliche Entwicklungen zeigen sich mit Blick auf Kroatien (274 Millionen Euro) oder Griechenland (zuletzt 216 Millionen Euro).
Etwas mehr Dynamik zeigte die Steigerung der Rücküberweisungen seit 2021 im Fall von Albanien (107 Millionen Euro, plus 84 Prozent). Um ein knappes Drittel stiegen in diesem Zeitraum die Summen nach Serbien (zuletzt 178 Millionen Euro), in die Russische Föderation (177 Millionen Euro) und nach Bosnien und Herzegowina (174 Millionen Euro). Nach Bulgarien überwiesen Einwohner der Bundesrepublik Deutschland im Vorjahr etwa 280 Millionen Euro (plus 20 Prozent seit 2021).

In einigen Ländern ist „Corona-Delle“ bei Rücküberweisungen erkennbar

Was die außereuropäischen Hauptherkunftsländer seit 2015 nach Deutschland gekommener Geflüchteter anbelangt, gingen 2025 etwa 520 Millionen Euro nach Syrien. Im Jahr 2021 waren es noch 337 Millionen gewesen. Das ist ein Plus von etwa 54 Prozent. Allerdings ist die Kurve zuletzt abgeflacht – gegenüber 2024 belief sich die Steigerung nur noch auf 15 Millionen.
Nach Afghanistan wurden im Vorjahr 237 Millionen Euro überwiesen. Das ist eine Fast-Verdopplung gegenüber 2021 (123 Millionen Euro), allerdings nur noch knapp 7 Prozent mehr als 2024. Nach Indien gingen 227 Millionen Euro an Rücküberweisungen – um 161 Prozent mehr als vor fünf Jahren, aber nur noch um 6,5 Prozent mehr als im Jahresvergleich zu 2024.
In den Irak überwiesen Bewohner des deutschen Bundesgebietes im Vorjahr 141 Millionen Euro, etwa 2 Millionen mehr als 2024. Rücküberweisungen in den Iran summierten sich auf 121 Millionen Euro, nach Vietnam gingen 109 Millionen. Die größten afrikanischen Empfängerländer waren Eritrea mit 54 Millionen Euro und Nigeria mit 47 Millionen. Die Dynamik in der Entwicklung der Summen lag unter allen afrikanischen Herkunftsländern seit 2022 nur bei etwa 20 Prozent. Gegenüber 2021 war sie größer – was auf eine stärkere „Corona-Delle“ hinweist.

Keine exakte Angabe möglich – Schätzungen aufgrund von Meldungen und Arbeitsmarktdaten

Bei den Daten der Bundesbank handelt es sich um Schätzwerte. Eine exakte Bezifferung ist nicht möglich, da Meldungen zu einzelnen Geldüberweisungen bis zu 12.500 Euro nicht verpflichtend sind. Allerdings melden Banken und Kreditinstitute monatlich freiwillig Gesamtwerte zu Geldflüssen. Diese werden dann einem „Plausibilitäts-Check“ unterzogen oder mit der Zahl der Beschäftigten aus den entsprechenden Ländern in Deutschland abgeglichen.
Nicht erfasst werden können auf diesem Wege reine Bargeldtransfers oder informelle Kanäle wie das Hawala-System. Bei Ländern mit nicht funktionsfähigem Bankensystem – etwa Syrien oder Afghanistan – können die Schätzungen ungenauer sein. Die Weltbank veröffentlicht zu einigen Ländern deshalb keine Daten.
Aussagen darüber, inwieweit Rücküberweisungen aus Mitteln erfolgen, die zuvor aufgrund von Sozialtransfers erlangt wurden, trifft die Bundesbank nicht. Einer Studie des DIW aus dem Jahr 2024 zufolge sind es jedoch hauptsächlich erwerbstätige Einwanderer, die Geld an ihre Familien im Ausland überweisen. Von diesen erklärten in Befragungen zwischen 2013 und 2022 etwa 12 Prozent, dass sie Geld ins Ausland überweisen. Von den Geflüchteten waren es nur 7 Prozent – dabei nach Einschätzung des DIW vor allem jene, die eine bezahlte Arbeit gefunden hätten.

Weltbank: Geld wird auch in Krisenzeiten überwiesen

Krisen schaden der Überweisungstätigkeit kaum, erklärt die Weltbank. Finanziert würden unter anderem Schul- oder Arztbesuche für Kinder, Lebensmittel oder sonstige Ausgaben, die zur Verringerung der Armut in Empfängerländern beitragen. Die Einwanderer würden dabei eher an sich selbst sparen als an den Rücküberweisungen an ihre Angehörigen.
Die meisten Überweisungen weltweit gehen demzufolge nach Indien, Mexiko, China, auf die Philippinen und nach Pakistan. Im internationalen Vergleich liege Deutschland auf Platz vier der Länder, von denen die höchsten Rücküberweisungen ausgehen.
Categories
ausland

UNO erwartet Rückkehr von fast drei Millionen Afghanen in ihre Heimat bis Ende 2026

Bis Ende des Jahres werden nach Schätzungen der UNO fast drei Millionen Afghanen aus dem Ausland in ihr Land zurückkehren. Einem UN-Bericht zufolge handelt es sich bei mehr als der Hälfte von ihnen um Frauen und Kinder.
Seit September 2023 sind bereits 5,9 Millionen afghanische Staatsbürger – vorwiegend aus den Nachbarländern Iran und Pakistan – in ihre Heimat zurückgekehrt. Das entspricht zehn bis zwölf Prozent der Bevölkerung.
In den ersten vier Monaten 2026 kehrten demnach bereits etwa 600.000 Afghanen aus Pakistan und dem Iran zurück. Für die kommenden acht Monate werden laut dem Bericht „schätzungsweise 1,7 Millionen Rückkehrer aus dem Iran und 1,1 Millionen aus Pakistan erwartet“.

Die meisten sind in den Nachbarstaaten geboren

Die meisten von ihnen seien in den Nachbarländern geboren und aufgewachsen oder hätten zumindest seit Jahren nicht mehr in ihrer Heimat gelebt.
Sie hätten „entweder schwache oder keine Verbindungen zu ihren Herkunftsgemeinden“, erklärte der für Afghanistan zuständige humanitäre UN-Koordinator Tajudeen Oyewale.
Die UNO und NGOs fordern 100,7 Millionen US-Dollar (rund 86 Millionen Euro) für Sofortmaßnahmen an den Grenzen zum Iran und zu Pakistan, um dort lebensrettende Hilfe zu leisten.
Dem Bericht zufolge sind für die Wiedereingliederungsmaßnahmen der Rückkehrer 428,5 Millionen Dollar nötig. (afp/red)
Categories
ausland

Wegen US-Seeblockade: Iran setzt verstärkt auf Bahnhandel mit China


In Kürze:

  • Iran erhöht Gütertransporte per Bahn aus China deutlich
  • Die Zahl der Züge von Xi’an nach Teheran steigt massiv
  • Transportkosten für Container steigen um rund 40 Prozent
  • Experten halten Bahnverkehr nicht für Ersatz des Seehandels
  • USA befürchten mögliche Lieferung von Dual-Use-Technologie

 
Die Mitte April von den USA ausgerufene Blockade iranischer Häfen setzt den Iran zunehmend unter Druck. Wie „Bloomberg“ berichtet, versucht die Führung in Teheran derzeit, deren Auswirkungen durch eine Steigerung des Güterverkehrs mit China per Bahn entgegenzuwirken.
Statt wie bisher einmal pro Woche verkehren Frachtzüge von Xi’an nach Teheran nun alle drei bis vier Tage. Die Frachtkosten für den Versand eines 40-Fuß-Standardcontainers (mit einem Volumen von 67,7 Kubikmetern) seien um etwa 40 Prozent auf bis zu 7.000 US-Dollar gestiegen. Gleichzeitig könne der Transport von Gütern wie Öl oder Getreide per Bahn durch Kasachstan und Turkmenistan den Seehandel nicht vollständig ausgleichen.

Wirtschaftliche Lage im Iran spitzt sich zu

Schon jetzt kommen die Maßnahmen der USA im Alltag an. Der iranische Rial ist seit Beginn der Blockade auf neue Tiefstände gefallen. Gleichzeitig nehmen Inflation und Versorgungsprobleme zu. Präsident Masoud Pezeshkian warnte bereits vor dem „Horten“ von Gütern des täglichen Bedarfs und Händler, die auf diese Weise Extraprofite aus der Situation schlagen wollen.
Ausgangspunkt der Exporte und Zielort der Importe ist der iranische Inlandshafen Aprin bei Teheran. Die rund 10.400 Kilometer lange Verbindung nach China ist Teil der sogenannten Neuen Seidenstraße, auch bekannt als „Belt and Road“-Initiative.
Dem türkischen Logistikunternehmen Silkroad-Avrasya zufolge sind die Kapazitäten für Mai bereits vollständig ausgebucht. Ein Zug kann etwa 50 Container transportieren. Demgegenüber kann ein großes Containerschiff mehrere Tausend Container gleichzeitig transportieren. Während ein Supertanker zwischen 1,9 und 2,2 Millionen Barrel Öl transportieren kann, schafft selbst ein komplett gefüllter Ölzug nur etwa 70.000 Barrel.

Eisenbahn nach China als „politisches System“

Aus diesem Grund verwirft Steve H. Hanke, Professor für Volkswirtschaftslehre an der Johns Hopkins University, die „Theorie der Alternative zu Lande“. Gegenüber Epoch Times erklärte er, die Eisenbahn sei derzeit nur ein „politisches Symbol“ – und keine echte wirtschaftliche Alternative.
Zwischen dem Iran und China werden vor allem Industrieprodukte, Autoteile, Generatoren, Elektronik und Konsumgüter gehandelt. Zudem prüft die Führung, künftig auch Petrochemieprodukte, Treibstoffe und Diesel auf diesem Wege zu exportieren.
Weitere Landkorridore, die der Iran auszubauen versucht, gehen über Afghanistan sowie Pakistan und die Türkei. Bereits 2025 hatte Teheran damit begonnen, über die Khaf–Herat-Bahnlinie Diesel nach Afghanistan zu liefern. Über die Straße liefert der Iran Lebensmittel, Sonnenblumenöl und kleinere Versorgungsgüter nach Pakistan und in die Türkei. Allerdings gelten diese als sicherheitspolitisch riskant und kaum skalierbar. Die Infrastruktur für den Transport ist nur schwach ausgebaut.

China wird Iran weiter stützen – ohne Konflikt mit den USA oder den Golfstaaten zu riskieren

Zudem argwöhnen die US-Geheimdienste, dass die Bahnroute nicht nur eine wirtschaftliche Bedeutung haben könnte. So sei nicht auszuschließen, dass Elektronikkomponenten mit Dual-Use-Funktion oder sogar Drohnenteile und Raketentechnik auf diesem Wege in den Iran transportiert werden könnten. Diese wären entsprechend deutlich schwerer zu kontrollieren oder abzufangen als Seefracht.
Für die kommunistische Führung in Peking könnte dies allerdings auch ein Risiko diplomatischer Verwicklungen mit unerwünschten wirtschaftlichen Folgen bedeuten. So könnte China zum Ziel von Sekundärsanktionen der USA werden. Der Analyst Michael Sobolik weist darauf hin, dass China das 2021 angekündigte 400-Milliarden-Dollar-Abkommen mit dem Iran bisher nur teilweise umgesetzt hat. Außerdem seien China die wirtschaftlichen Beziehungen zu Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten deutlich wichtiger als jene zum Iran.
Peking wird voraussichtlich weiterhin große Mengen iranischen Öls beziehen. Gleichzeitig wird das KP-Regime darauf bedacht sein, Partner wie Saudi-Arabien, die Emirate oder weitere Golfstaaten nicht vor den Kopf zu stoßen. Immerhin hat China dort in den vergangenen zwei Jahrzehnten rund 270 Milliarden US-Dollar investiert. Insofern wird Peking weiter den Iran stützen – ohne einen offenen Konflikt mit den USA oder den arabischen Golfstaaten zu riskieren.