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Zwei Verdächtige nach Brandanschlag in München in U-Haft

Nach dem Brandanschlag auf eine Baustelle in der Nähe von Rüstungsunternehmen in München sitzen zwei Tatverdächtige in Untersuchungshaft. Der 28 Jahre alten Bulgarin und ihrem zehn Jahre älteren Landsmann wird Sachbeschädigung und versuchte Brandstiftung zur Last gelegt, wie Generalstaatsanwaltschaft München und bayerisches Landeskriminalamt mitteilten. Sie sollen aus einem Auto heraus Brandsätze geworfen haben. Ein Ermittlungsrichter erließ die Haftbefehle.

Bislang keine weiteren Verdächtigen

Bei der Tat in der Nacht zum Donnerstag war niemand verletzt worden und kein großer Schaden entstanden. Ein Zeuge beobachtete die mutmaßlichen Täter, die Polizei nahm die zwei Verdächtigen später an einer Tankstelle fest.
Weitere Verdächtige gibt es bislang nicht, wie ein Sprecher des Landeskriminalamts sagte. Im Zuge der Ermittlungen durchsuchten die Ermittler drei Wohnungen im Landkreis München und stellten „zahlreiche Gegenstände“ sicher, wie es in der Mitteilung hieß. Einzelheiten nannten die Behörden nicht.
In Nachbarschaft der Baustelle befinden sich unter anderem die Firmenzentralen des Sicherheitstechnikherstellers Rohde & Schwarz und des Drohnenherstellers Helsing. Bei letzterem ist öffentlich bekannt, dass das Unternehmen die ukrainischen Streitkräfte im Krieg gegen Russland beliefert.

Ermittler und Politiker gehen von politischem Motiv aus

Ob die Unternehmen das Ziel waren, ist nicht geklärt. Einer der Brandsätze löste ein Feuer aus, das Polizisten löschten. Ein zweiter Brandsatz wurde entschärft. Die Ermittler und Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) gehen jedoch von einem politischen Hintergrund aus.
Deswegen hat die Münchner Generalstaatsanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. Bei der Behörde ist die bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus angesiedelt.

Bayern ein Zentrum der Rüstungsindustrie

Bayern und der Großraum München zählen seit jeher zu den Zentren der deutschen Rüstungsindustrie. Rohde & Schwarz ist kein Rüstungsunternehmen im eigentlichen Sinn. Das Familienunternehmen stellt Mess- und Sicherheitstechnik her, hat jedoch eine militärische Sparte.
Helsing produziert unter anderem KI-gesteuerte Kampfdrohnen. Nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden ist die Gefährdung der deutschen Rüstungsindustrie im Zuge des Ukraine-Kriegs gestiegen.
Nach Zahlen des bayerischen Wirtschaftsministeriums aus dem vergangenen Jahr entfiel ein Drittel der bundesweiten Umsätze in dem Bereich auf in Bayern ansässige Firmen. Die Branche beschäftigte im Freistaat demnach 45.000 Menschen. Sowohl Umsätze als auch Mitarbeiterzahlen wachsen, weil die europäischen Nato-Staaten ihre Verteidigungsausgaben stark erhöht haben.

Bundesregierung berät über Drohnenabwehr

Der Anschlag steht in einer Reihe von Sabotageakten gegen Unternehmen und wichtige Einrichtungen in ganz Deutschland. Darum berät die Bundesregierung in Abstimmung mit den Ländern nun über neue Befugnisse für die Drohnenabwehr sowie weitere Schutzmaßnahmen. Das teilte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums mit.
Dabei geht es unter andrem um die Frage, ob und wie Betreiber kritischer Infrastruktur und anderer sicherheitsrelevanter Einrichtungen Drohnen künftig selbst abwehren. Der rechtliche Hintergrund: Da in Deutschland der Staat das Gewaltmonopol hat, darf beispielsweise ein Flughafen eine bedrohliche Drohne nicht selbst abschießen.
Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kündigte ein neues Landesgesetz an, das Unternehmen die Abwehr solcher Attacken ermöglichen soll. „Die kritische Infrastruktur von privaten Betreibern rückt immer stärker in das Visier von Kriminellen – deshalb brauchen Privatanbieter auch verstärkte Möglichkeiten zur Abwehr solcher Angriffe“, sagte Söder der Deutschen Presse-Agentur in München.
Daher plane Bayern „umgehend“ ein Gesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur. Er betonte: „Wir schützen unsere Hightech- und Sicherheitsfirmen.“ Neben Werksfeuerwehren soll es künftig auch Werksicherheitswachten geben, die diese Aufgabe übernehmen.

Schutz für Stromversorgung und Bahn

Zur kritischen Infrastruktur zählen unter anderem Energieversorger, Krankenhäuser, Telekommunikation und Bahn. Am 17. März war bereits das Bundesgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen (Kritis-Dachgesetz) in Kraft getreten. Allerdings hat das von CSU-Politiker Alexander Dobrindt geführte Bundesinnenministerium nach fünfeinhalb Monaten noch nicht die dazugehörige Ausführungsverordnung erlassen. Das Ministerium arbeite „mit Hochdruck“ an der Verordnung, hießt es dazu aus dem Innenressort. Gesetze regeln das Grundsätzliche, in komplexeren Fällen wird per Rechtsverordnung festgelegt, wie die Verwaltung die Vorschriften umsetzen soll. (dpa/red)
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Nach Angriff auf Berliner Senatsverwaltung: Hacker veröffentlichen gestohlene Daten

Nach einem Hackerangriff auf die Berliner Senatsverwaltung haben die mutmaßlichen Täter einem Medienbericht zufolge gestohlene Daten veröffentlicht. Wie der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) am Freitag berichtete, gab die Hackergruppe Rhysida dies auf ihrer Webseite im Darknet bekannt.
Nach RBB-Informationen wurden rund 1,4 Millionen Daten in mehreren Paketen zugänglich gemacht.
Die kriminelle Gruppe hatte zuvor von der Berliner Senatsverwaltung ein millionenschweres Lösegeld gefordert. Die Summe sollte bis Freitag gezahlt werden. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hatte in der vergangenen Woche bestätigt, dass Berlin nach dem Datendiebstahl erpresst werde.
Laut einem Pressebericht verlangten die Erpresser rund zwei Millionen Euro.
Wegen des Hackerangriffs waren die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz am 14. August für rund eine Woche vom Landesnetz isoliert worden.
Tagelang konnte wegen der Cyberattacke in Berlin unter anderem kein Wohngeld beantragt oder ausgezahlt werden.
Vor einer Woche wurden die Daten nach Angaben der Senatskanzlei bei einer Versteigerung im Darknet angeboten, das Mindestgebot lag bei 30 Bitcoin – etwa zwei Millionen Euro.
Die Senatskanzlei schloss nicht aus, dass die mutmaßlichen Täter an diesem Freitag die von ihnen gestohlenen Daten veröffentlichen. Darunter könnten auch personenbezogene Daten von Beschäftigten des Landes Berlin, aber auch von Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen sein, hieß es am Donnerstag.
Nach RBB-Informationen wurden nun zahlreiche Ordner zugänglich gemacht. Um welche Daten es sich genau handelte, ließ sich demnach nicht überprüfen.
(afp/red)
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Abschiebezentren für Migranten außerhalb der EU: Was Deutschland und andere Länder planen

Deutschland und weitere EU-Länder treiben die umstrittenen Pläne für Abschiebenzentren für abgelehnte Asylbewerber außerhalb der Europäischen Union voran: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte nach einem Treffen mit dem dänischen Migrationsminister Morten Bödskov und den zuständigen Ministern der Niederlande, Österreichs und Griechenlands am Freitag in Kopenhagen, noch in diesem Jahr solle eine Vereinbarung mit einem Partnerland außerhalb der EU erreicht werden. Unter anderem Deutschland setzt bei der Einrichtung solcher Zentren auf Ruanda. Ein Überblick:

Was sind Abschiebezentren?

In Abschiebezentren („return hubs“) in Drittstaaten außerhalb der EU sollen Asylbewerber „zurückgeführt“ werden, deren Anträge in der EU abgelehnt wurden, die aber nicht in ihre Herkunftsländer abgeschoben werden können. Voraussetzung ist ein Abkommen zwischen einem oder mehreren EU-Ländern mit einem Drittland, das solche Abschiebezentren einrichtet.
Grundlage für solche Zentren ist die EU-Rückführungsverordnung, auf die sich Unterhändler von EU-Parlament und Mitgliedstaaten im Juni geeinigt hatten. Das Partnerland muss dabei „die internationalen Menschenrechtsstandards und -grundsätze im Einklang mit dem Völkerrecht“ achten. Die EU-Verordnung ist Teil einer verschärften Migrationspolitik der Europäischen Union.

Ist das rechtlich zulässig?

Die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Pläne ist noch nicht abschließend geklärt. Ein juristisches Gutachten am Europäischen Gerichtshof (EuGH) vom April kam zu dem Ergebnis, dass zumindest die umstrittenen italienischen Abschiebezentren in Albanien nicht gegen Europarecht verstoßen. Grundsätzlich verbiete es das EU-Recht den Mitgliedstaaten nicht, solche Zentren außerhalb ihres Territoriums einzurichten.
Voraussetzung sei jedoch, dass die Menschen dort weiter juristischen Beistand und sprachliche Unterstützung bekommen sowie Kontakt mit ihrer Familie und den zuständigen Behörden halten können. Die europäischen Richter orientieren sich oft an solchen Gutachten.

Welche Kritik gibt es?

Menschenrechtsorganisationen und Kirchenverbände warnen vor einer „Kriminalisierung der Migration“. Es wirke so, als ob die EU-Verordnung den „Einsatz von Haft in gefängnisähnlichen Einrichtungen außerhalb des EU-Gebiets“ normalisiere, kritisierte etwa Marta Welander vom International Rescue Committee (IRC). Menschen würden womöglich in Länder abgeschoben, wo ihnen „Verfolgung, Folter oder Schlimmeres“ drohten.
Die Caritas erklärte, Betroffene könnten durch „willkürliche und unbefristete Inhaftierung“ in einer „rechtlichen Grauzone“ verbleiben. Die Kinderschutzorganisation Save the Children erklärte, die geplanten Rückführungszentren seien „Orte der Unsicherheit und bergen die Gefahr massiver Kinderrechtsverletzungen“.
Bereits die Bundesregierung von Kanzler Olaf Scholz (SPD) hatte Drittstaaten-Regelungen für die Aufnahme von Migranten prüfen lassen. Nach Angaben des damals SPD-geführten Bundesinnenministeriums vom Juli 2024 verwiesen Fachleute auf die „enormen Kosten“ im Vergleich zur Unterbringung von Flüchtlingen im eigenen Land.

Welche europäischen Länder planen Abschiebezentren außerhalb der EU?

Deutschland führt gemeinsam mit Dänemark, den Niederlanden, Österreich und Griechenland Gespräche mit Ländern insbesondere in Afrika zur Einrichtung von Abschiebezentren. Italien hat bereits Abschiebezentren in Albanien eingerichtet.
Andere EU-Staaten wie Frankreich planen keine Abschiebezentren in Drittländern. „Ich glaube, dass das weder wirksam ist, noch unseren Prinzipien entspricht“, sagte der französische Präsident Emmanuel Macron im Juni.
In Großbritannien strich die Regierung des damaligen Labour-Premierministers Keir Starmer 2024 eine vergleichbare Regelung, nachdem diese vom Obersten Gerichtshof als „illegal“ eingeordnet worden war.
2022 hatte die Regierung des konservativen Premiers Boris Johnson ein Abkommen mit Ruanda darüber geschlossen, Migranten ohne Papiere aufzunehmen, die über den Ärmelkanal nach Großbritannien gekommen waren.

In welchen Ländern könnte könnte es Abschiebezentren geben?

Ende August bestätigte die ruandische Regierung Gespräche von Vertretern Deutschlands und weiterer europäischer Staaten über die Einrichtung von Abschiebezentren. Medienberichten zufolge äußerte auch Italien Interesse an einem Abkommen mit Ruanda.
Im Gespräch ist unter anderem das Transitzentrum in Gashora etwa 60 Kilometer von der Hauptstadt Kigali entfernt. Dort wurden seit 2019 in Libyen gestrandete Migranten aufgenommen.
Anfang 2025 hatte das Bundesentwicklungsministerium geplante Regierungskonsultationen mit Ruanda abgesagt. Hintergrund war der von Ruanda unterstützte Vorstoß der M23-Miliz zur Eroberung der Stadt Goma in der Demokratischen Republik Kongo.
Insgesamt fassten EU-Mitgliedstaaten ein Dutzend Länder als potenzielle Partner für Abschiebezentren ins Auge, wie es Anfang April aus informierten Kreisen hieß.
Im Gespräch für eine Zusammenarbeit waren demnach neben Ruanda die afrikanischen Länder Uganda, Ghana, Senegal, Tunesien, Libyen, Mauretanien, Ägypten und Äthiopien, darüber hinaus auch Usbekistan, Armenien und der Balkan-Staat Montenegro.
Die niederländische Rechtsaußen-Regierung prüfte laut einem Medienbericht in der Vergangenheit, abgelehnte Asylbewerber nach Uganda zu schicken.

Wie geht es weiter?

Ein nächstes Treffen der beteiligten EU-Länder zu Abschiebezentren ist nach den Worten von Bundesinnenminister Dobrindt Ende September in München geplant, „weil wir mit einer sehr hohen Schlagzahl auch dieses Thema ‚Return Hubs‘ erreichen wollen“.
Er betonte: „Wir wollen in diesem Jahr noch eine Vereinbarung mit Drittländern erreichen, die dann den Aufbau von ‚Return Hubs‘ ermöglichen.“
Dänemark will nach der bis zum Jahreswechsel geplanten Grundsatzeinigung abgelehnte Asylbewerber ab Ende 2027 in Abschiebezentren außerhalb Europas schicken, wie Migrationsminister Bödskov in Kopenhagen bekannt gab.(afp/red)
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Gesunde Süßkartoffeln: Eines der ältesten Gemüse neu entdeckt


In Kürze:

  • Süßkartoffeln sind in vielen Ländern der Welt ein wichtiges Grundnahrungsmittel.
  • Sie liefern wertvolle Makro- und Mikronährstoffe, die die Gesundheit fördern.
  • Süßkartoffeln können dabei unterstützen, chronischen Erkrankungen vorzubeugen.
  • In der Küche sind Süßkartoffeln wahre Multitalente und vielseitig verwendbar.

 
Die Süßkartoffel zählt zu den ältesten Gemüsesorten und wurde bereits vor 5.000 Jahren in Mittel- und Südamerika kultiviert. Heute zählt die Knolle in vielen tropischen und subtropischen Ländern Afrikas, Asiens und Ozeaniens zu den wichtigsten Grundnahrungsmitteln. In den USA ist die Süßkartoffel eine beliebte Beilage zum Truthahnbraten am Thanksgiving-Fest.
In den vergangenen Jahren hat sie sich auch hierzulande einen festen Platz in den Küchen erobert und ist mittlerweile ganzjährig in den Supermarktregalen zu finden. Meist stammt sie aus Importen aus Spanien oder Übersee. Immer häufiger findet man allerdings auch Angebote aus regionalem Anbau. Wer der wärmeliebenden Pflanze einen sonnigen und geschützten Standort im Garten bietet, kann die vielseitige Knolle sogar selbst anbauen.
Wenngleich Süßkartoffeln in der Erde wachsen und in ihrer Konsistenz und Verarbeitungsmöglichkeiten der Kartoffel ähneln, sind sie botanisch nur sehr entfernt mit ihr verwandt. Während Kartoffeln zu den Nachtschattengewächsen zählen, ist die Süßkartoffel ein Windengewächs. Im Gegensatz zur Kartoffel kann man Süßkartoffeln auch roh und mit Schale essen, da sie kein giftiges Solanin enthalten. Süßkartoffeln werden auch Batate genannt.

Ausgewogenes Nährstoffprofil

Süßkartoffeln zählen zu den nährstoffreichsten Gemüsesorten, die die Gesundheit auf vielfältige Weise unterstützen können. Sie liefern komplexe Kohlenhydrate, die angenehm und lange sättigen. Zudem bietet das Gemüse viele Ballaststoffe, die eine gute Darmflora fördern.
Des Weiteren versorgen uns Süßkartoffeln mit einer ausgewogenen Mischung an Mineralien, Spurenelementen und Vitaminen. Sie enthält Calcium, Magnesium und Phosphor, die den Aufbau von Knochen und Zähnen fördern. Ihre großen Mengen an Kalium wirken sich positiv auf ein gestresstes Nervensystem aus und können bei der Entsäuerung des Organismus helfen. Außerdem liefern sie Eisen und Zink, die gemeinsam mit Vitamin C das Immunsystem unterstützen.
Die enthaltenen B-Vitamine und Folat unterstützen die Energiegewinnung und die Funktion des Nervensystems. Süßkartoffeln helfen daher auch in stressigen Zeiten, den Körper mit wichtigen Vitalstoffen zu versorgen.

Antioxidativ und entzündungshemmend

Besonders hervorzuheben ist ihr hoher Gehalt an sekundären Pflanzenstoffen wie Beta-Carotin (Provitamin A), das den Süßkartoffeln ihre tief orange Farbe verleiht. Es schützt und stärkt Haut und Schleimhäute und wirkt antioxidativ. Vitamin A ist außerdem essentiell für eine gute Sehkraft.
In violetten Süßkartoffeln befinden sich zudem farbgebende Anthocyane. Anthocyane zählen zu den Polyphenolen und sind ebenso für ihr hohes antioxidatives Potenzial und ihre entzündungshemmende Wirkung bekannt sind. Laut einer wissenschaftlichen Übersichtsarbeit von 2022 steht der Verzehr von violetten Süßkartoffeln in engem Zusammenhang mit einem geringeren Risiko für Krankheiten wie Diabetes, Krebs und Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie einer verbesserten kognitiven Funktion.

Süßkartoffeln für stabilen Blutzucker

Trotz ihres süßen Geschmacks lassen Süßkartoffeln den Blutzucker in der Regel weniger schnell ansteigen als herkömmliche Kartoffeln, was auf die enthaltenen Polysaccharide, Ballaststoffe und sekundären Pflanzenstoffe zurückzuführen ist. Der regelmäßige Genuss von Süßkartoffeln kann dabei helfen, Blutzuckerschwankungen und Übergewicht zu vermeiden.
Darüber hinaus befindet sich in der Schale von Süßkartoffeln der sekundäre Pflanzenstoff Caiapo. Eine Studie der Universität Wien fand heraus, dass Caiapo den Nüchternblutzuckerspiegel bei Typ-2-Diabetikern senken kann und sich gleichzeitig günstig auf den Cholesterinspiegel auswirkt.

Multitalent in der Küche

Süßkartoffeln können vielseitig und kreativ zubereitet werden. Man kann sie wie Kartoffeln mit Schale kochen oder dämpfen und mit etwas Butter oder Avocado essen. Ebenso gut können sie im Ofen im Ganzen gebacken werden. Dafür die Süßkartoffel mit einer Gabel rundum einstechen. Durch das Backen intensiviert sich die Süße, die mit Gewürzen wie Zimt, Muskat oder Kreuzkümmel harmoniert.
Auch püriert als Suppe oder Püree schmeckt die Süßkartoffel hervorragend, wobei sie hierfür am besten ohne Schale verwendet wird. Besonders beliebt ist die Batate in Form von Pommes oder Wedges aus dem Ofen, die gerne als Beilage zu Burger oder Bowls gereicht werden.
Außerdem passt die Süßkartoffel in Gemüseeintöpfe und Currys, als Aufstrich oder – kalt in Scheiben geschnitten – in den Salat. Roh kann man sie wie Karotten fein raspeln und als Salat zubereiten. Aufgrund ihrer natürlichen Süße kann die Batate sogar in Süßspeisen wie Kuchen, Brownies oder Eis verarbeitet werden. Dafür werden die Süßkartoffeln zunächst gekocht oder gebacken und dann püriert. Sodann sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt.
Wer sich Süßkartoffeln auf Vorrat kauft, sollte auf die richtige Lagerung achten. Bei kühlen Temperaturen wie im Kühlschrank werden sie zäh und verlieren an Geschmack. Am besten lagerfähig sind Süßkartoffeln an einem trockenen, kühlen und dunklen Ort bei etwa 13 bis 16 Grad.
Dieser Artikel ersetzt keine medizinische Beratung. Bei Gesundheitsfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Arzt oder Apotheker. 
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Immer wieder Umspannwerke: Was ist da los?

Erst Jänschweiler und Bergheim, jetzt Dormagen und Weisweiler: Seit Wochenbeginn gibt es ständig Alarm wegen tatsächlicher oder vermuteter Sabotageversuche an Umspannwerken. Ein Überblick:

Welche Angriffe auf Umspannwerke gab es zuletzt?

Aktuell halten vor allem Sabotageversuche in Nordrhein-Westfalen die Ermittler auf Trab. Nachdem am Donnerstagabend ein Spaziergänger einen verdächtigen Gegenstand an einem Umspannwerk in Dormagen zwischen Köln und Düsseldorf entdeckt hatte, wird ermittelt.
Die Polizei geht von einem Sabotagedelikt aus. Möglicherweise handle es sich bei dem Gegenstand um eine „verdächtige Abschussvorrichtung“, sagte der Sprecher in der Nacht.
Am Kraftwerk Weisweiler bei Aachen und einem Umspannwerk in Eschweiler durchkämmte die Polizei am Freitag mit zahlreichen Kräften die Umgebung. In Bekennerschreiben war Weisweiler als weiterer Tatort genannt worden.
Die Briefe sollen nach dpa-Informationen beide von einem Mann aus Gevelsberg bei Hagen stammen. Darin hatte der Mann die jüngsten Angriffe auf das Energienetz in Brandenburg und in Nordrhein-Westfalen für sich reklamiert.
In Niedersachsen sorgte ein offenstehender Schaltschrank bei einem Umspannwerk in Ganderkesee im Landkreis Oldenburg in der Nacht zu Freitag für Aufregung. Die Polizei war mit einem Hubschrauber und Hunden vor Ort.
Warum der Wartungskasten geöffnet war, blieb zunächst unklar. Die Polizei prüfe, ob es einen Zusammenhang mit einer Straftat gebe, so die Sprecherin.
Am Dienstagmorgen hatten Unbekannte zunächst in Brandenburg in der Nähe des Umspannwerks Turnow-Preilack unweit des Kraftwerks Jänschwalde einen Angriff auf die Stromversorgung gestartet. Abends kam es dann zu einer Störung an einem Umspannwerk in Bergheim bei Köln.
In der Nähe beider Orte wurden nach Angaben der Behörden Abschussvorrichtungen und Pyrotechnik gefunden – in Brandenburg nach dpa-Informationen mehr als 20 Raketen. Ermittelt wird wegen verfassungsfeindlicher Sabotage.

Was weiß man über den oder die Täter und die mögliche Motivation?

Sicher ist nichts. Es gebe im Kontext der anstehenden Wahlen in mehreren Bundesländern eine „Erwartung, dass dies zunehmen kann“, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums in Berlin mit Bezug auf die jüngsten Vorfälle.
NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) sagte dem WDR: „Es spricht einiges dafür, dass ein Mensch dahintersteckt, dessen Namen wir kennen.“ Zum Hintergrund sagte er: „Es spricht im Moment weniger für die staatlich fremde Macht. Es spricht einiges dafür, dass es ein Einzeltäter ist. Es könnte aber auch eine Gruppe sein, die da engagiert ist. Und insofern warten wir in Ruhe ab.“
Gleichzeitig läuft die Suche nach dem 48-jährigen mutmaßlichen Verfasser der Bekennerschreiben. Die Polizei fahndet europaweit nach dem Mann. In Gevelsberg stürmte die Polizei ein Wohnhaus der Familie, fand den Gesuchten dort aber nicht.
Denkbar ist, dass die unterschiedlichen Vorfälle auf verschiedene Täter mit jeweils eigenen Motiven zurückgehen. Auch Trittbrettfahrer sind vorstellbar.

Was verraten die Bekennerschreiben?

In der Vergangenheit hatten sich mehrfach linksextremistische Gruppen zu Anschlägen auf die Stromversorgung bekannt. Doch so lesen sich die Schreiben, über die zuerst die „taz“ und die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichteten, nicht.
„Wenn hier Recht und Ordnung herrschten, dann müsste ich das Gesetz nicht brechen und einen Haufen Leid in Kauf nehmen, das ich wegen dem Stromausfall und allen Stromausfällen, die da noch kommen müssen, zu verantworten habe“, heißt es in einem der Briefe.
Linksextremisten sehen die staatliche Ordnung skeptisch oder lehnen sie ab. Zudem grenzt sich der Verfasser ausdrücklich von der linken Szene ab: „Die ham da nix mit zu tun.“ Er wandte sich gegen die „fossile Brennstoffindustrie“, die Rüstungsindustrie und kritisierte den „Völkermord in Palästina“.
Zu Aktionen, die Behörden Russland zuschreiben, wie zuletzt den Anschlagsversuch mit einer Sprengstoff-Drohne auf dem Flughafen Leipzig/Halle, passt das namentlich unterzeichnete Schreiben nicht – denn zu ihnen bekennt sich normalerweise niemand.

Wie gut ist das Stromnetz geschützt?

Flächendeckender Schutz ist bei einem so verzweigten System wie dem Stromnetz nicht möglich, wie Betreiber und Behörden immer wieder betonen – ebenso wenig wie zum Beispiel beim Bahnnetz. Allenfalls besonders kritische Einrichtungen kann man verstärkt schützen.
„Einen hundertprozentigen Schutz wird es nicht geben“, betont Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
Deshalb gehe es um Krisenreaktionsfähigkeit. „Neben der Gefahrenabwehr kommt es darauf an, Schäden nach einem Angriff zu begrenzen und insbesondere die Versorgung schnell wiederherstellen zu können.“ Sie fordert unter anderem geringere Transparenz- und Veröffentlichungspflichten für kritische Infrastrukturen.
Florian Steinke von der Technischen Universität Darmstadt meint, es sei wichtig, Material und Ersatzteile auf Lager zu halten. „Unter Umständen kann es sogar sinnvoll sein, neue Fabriken aufzubauen, zum Beispiel, um Transformatoren schnell produzieren zu können.“ Die Frage sei allerdings, wer das und die Kosten für mehr Personal bezahle.

Wie groß ist das Stromnetz?

Der BDEW geht von knapp 250 Umspannwerken aus, mit denen Höchstspannung auf niedrigere Spannungsebenen umgespannt wird – und damit für den Transport über kürzere Distanzen.
Für Hoch- und Mittelspannung gibt es demnach 8.600 Transformatoren, für die Umspannung auf Niederspannung rund 460.000 Transformatoren. Je weiter Strom transportiert werden soll, desto höher ist normalerweise die Spannung.
Störungen an Höchstspannungsleitungen oder wichtigen Umspannwerken im Höchstspannungsnetz können daher großflächige Ausfälle auslösen.
Insgesamt habe das deutsche Stromleitungsnetz eine Länge von 1,94 Millionen Kilometern, davon rund 39.000 Kilometer im Höchstspannungsnetz und rund 95.700 Kilometer im Hochspannungsnetz, so der BDEW. Davon seien rund 11.500 Kilometer unterirdisch verlegt und rund 123.200 Kilometer als Freileitungen ausgelegt. (dpa/red)
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Vom Justizbeamten bis zur Krankenpflegerin: Spitzenkandidaten in Sachsen-Anhalt

Bei der Landtagswahl am Sonntag steuert die AfD in Sachsen-Anhalt auf einen Wahlerfolg zu. Die CDU folgt erst mit großem Abstand, die Grünen und das BSW müssen um den Einzug ins Parlament bangen. Diese Spitzenkandidaten treten an:

Sven Schulze (CDU)

Sven Schulze am 02.09.2026

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Der 47-Jährige übernahm erst im Januar das Ministerpräsidentenamt von seinem Vorgänger Reiner Haseloff (CDU) und versucht seitdem, sich einen Amtsbonus zu erarbeiten.
In den Umfragen ist die AfD der CDU allerdings enteilt. Schulze, der den Menschen zugewandt und eher sachlich begegnet, konnte zwar seinen Bekanntheitsgrad steigern. Allerdings ist nicht einmal ein Drittel der Wahlberechtigten mit seiner Arbeit zufrieden. Zudem macht ihm die große Unbeliebtheit der Bundesregierung unter Kanzler Friedrich Merz (CDU) zu schaffen.
Schulze will eine Machtübernahme der AfD in seinem Bundesland verhindern. Sollte diese die absolute Mehrheit verfehlen, könnte es eine Minderheitsregierung wie in Sachsen oder Thüringen geben. Schulze will sich zwar „nicht abhängig machen von den Linken oder der AfD“, aber an der Linkspartei käme er dann wohl kaum vorbei.

Ulrich Siegmund (AfD)

Ulrich Siegmund - ein Verkaufstalent für Raumdüfte und AfD-Politik.

Ulrich Siegmund – ein Verkaufstalent für Raumdüfte und AfD-Politik.

Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dp/dpa

Siegmunds Ziel ist die bundesweit erste AfD-Regierung. Damit die Partei allein regieren kann, gab der 35-Jährige als Wahlziel „45 Prozent plus X“ aus. Aktuelle Umfragen sehen die AfD bei mehr als 40 Prozent.
Mit dem dauerlächelnden Siegmund an der Spitze, der sich volksnah gibt und dem in den sozialen Medien hunderttausende Menschen folgen, will die AfD Sachsen-Anhalt umkrempeln und plant unter anderem eine härtere Migrationspolitik, die Abschaffung der Schulpflicht und die Kündigung der Rundfunkstaatsverträge.
Siegmund präsentiert sich als das freundliche Gesicht der vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Partei. Doch auch er hat einen radikalen Kern.
Unter anderem nahm Siegmund an dem Potsdamer Treffen von AfD-Politikern, Neonazis und Unternehmern teil, bei dem der rechtsextreme Aktivist Martin Sellner sein „Remigrationskonzept“ zur Vertreibung von Millionen Menschen mit Migrationshintergrund aus Deutschland vorstellte.

Armin Willingmann (SPD)

Armin Willingmann (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Der amtierende Landesumweltminister kämpft für die SPD gegen den Absturz in die weitere Bedeutungslosigkeit. Nach ihrem historisch schlechten Wahlergebnis von 8,4 Prozent vor fünf Jahren sieht es für die Sozialdemokraten weiter düster aus – in Umfragen lagen sie zuletzt bei ähnlichen Werten.
Der 63-jährige Jurist und Hochschullehrer Willingmann gehört seit 2016 der Landesregierung an, zunächst als Wirtschaftsminister, seit 2021 als Wissenschafts- und Umweltminister. Fachlich versiert, gelingt es Willingmann im Wahlkampf nur schwer, sich zu profilieren und potenzielle Wähler mitzureißen.

Eva von Angern (Linke)

Linken-Spitzenkandidatin Eva von Angern in Sachsen-Anhalt schließt eine mögliche Zusammenarbeit mit der CDU nicht aus. (Archivbild)

Foto: Peter Gercke/dpaFoto: via dts Nachrichtenagentur

Die 49-jährige Juristin zog bereits 2002 in den Landtag ein. Seit 2020 führt die dreifache Mutter die Linksfraktion. Bereits vor fünf Jahren war von Angern Spitzenkandidatin ihrer Partei.
Im aktuellen Wahlkampf holte sie unter anderem die Fraktionschefin im Bundestag, Heidi Reichinnek, und die sogenannten Silberlocken, also altgediente Linkspolitiker wie Gregor Gysi und Bodo Ramelow, an ihre Seite.
Umfragen sehen die Linke bei rund elf Prozent. Die Partei will von Angern zufolge „alles dafür tun, um die AfD von den Hebeln der Macht fernzuhalten“. Sie steht daher Gesprächen mit der CDU über eine Zusammenarbeit aufgeschlossen gegenüber.

Lydia Hüskens (FDP)

Hat schon gewählt: FDP-Spitzenkandidatin Lydia Hüskens

Hat schon gewählt: FDP-Spitzenkandidatin Lydia Hüskens

Foto: Peter Gercke/dpa

Hüskens kämpft darum, dass die FDP nach fünf Jahren nicht wieder aus dem Landtag fliegt. Das dürfte schwer werden, die Umfragen sehen die Liberalen unter der Fünfprozenthürde.
Hüskens saß für die Liberalen schon von 2002 bis 2011 im Magdeburger Landtag, dessen Mitglied sie seit fünf Jahren wieder ist. Seit 2021 steht die 62-Jährige, die im rheinischen Geldern aufwuchs, zudem an der Spitze der Landespartei.
Wenige Jahre nach der Wende zog es sie beruflich nach Magdeburg, wo sie zunächst im Umweltministerium arbeitete. Von 2015 an war die Geschichtswissenschaftlerin Geschäftsführerin des Studentenwerks Halle. Im Kabinett von Sven Schulze ist sie Digital- und Infrastrukturministerin. „Ich bin noch lange nicht fertig“, sagte sie vor der Wahl.

Susan Sziborra-Seidlitz (Grüne)

(v. l.) Die Spitzenkandidaten für die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt Claudia Wittig (BSW), Susan Sziborra-Seidlitz (Grüne) und Lydia Hueskens (FDP) nehmen am 12. August 2026 in Magdeburg an einer Debatte im MDR teil.

Foto: Ronny Hartmann/AFP via Getty Images

Auch für die Grünen geht es ums parlamentarische Überleben. Sziborra-Seidlitz weiß, dass es mit Umfragewerten von zuletzt sechs Prozent „extrem eng“ wird. „Wenn wir Grüne wieder in den Landtag einziehen, kann die AfD nicht regieren“, argumentiert die 48-Jährige mit Blick auf die Sitzverteilung.
Die gebürtige Berlinerin, die 2008 der Liebe wegen nach Quedlinburg im Harz zog, sitzt seit fünf Jahren im Landtag. Die Themen Soziales und Pflege liegen der gelernten Krankenpflegerin besonders am Herzen. Nachdem sie von 2016 bis 2021 bereits Landesvorsitzende war, steht sie seit 2025 erneut an der Spitze der Grünen in Sachsen-Anhalt.

Thomas Schulze (BSW)

BSW-Spitzenkandidat Thomas Schulze will eine neue Amtszeit für CDU-Ministerpräsident Sven Schulze in Sachsen-Anhalt verhindern. (Archivbild)

BSW-Spitzenkandidat Thomas Schulze will eine neue Amtszeit für CDU-Ministerpräsident Sven Schulze in Sachsen-Anhalt verhindern. (Archivbild)

Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Der 62-Jährige ist ein politischer Neueinsteiger und seit 2024 im BSW aktiv. In Merseburg geboren, startete Schulze seine berufliche Laufbahn als Koch und Restaurantleiter in der DDR.
Nach einem abgebrochenen Studium der Betriebswirtschaftslehre arbeitete er im Hotel- und Gaststättengewerbe, bevor er in Rheinland-Pfalz eine Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten absolvierte. Nach seinem Umzug nach Sachsen-Anhalt arbeitete er in verschiedenen Verwaltungsfunktionen.
Seit 2024 ist Schulze, der auch Kovorsitzender des BWS-Landesverbands ist, in der Landesaufnahmeeinrichtung für Asylsuchende in Stendal tätig. Er tritt wie seine Kokandidatin Claudia Wittig für einen Politikwechsel an.
Die Partei steht bei vier Prozent. Mit einem Ministerpräsidenten Schulze „werden wir nicht zusammenarbeiten“, sagt er. Das BSW unter ihrer Gründerin Sahra Wagenknecht wirbt für einen „überparteilichen Ministerpräsidenten“ unter Einbindung der AfD und stellt sich gegen die sogenannte Brandmauer.(afp/red)
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Berliner Hacker-Ultimatum abgelaufen – Kein Lösegeld

Im Erpressungsfall nach dem massiven Datendiebstahl im Berliner Landesnetz ist das Ultimatum der kriminellen Hackergruppe Rhysida abgelaufen. Ob die Täter ihre Drohung wahr gemacht und das rund 5,8 Terabyte große Datenpaket bereits im Darknet veröffentlicht haben, war unmittelbar nach Ablauf der Frist am Freitagmittag zunächst unklar.
Die Erpresser hatten auf ihrer Leak-Site einen Countdown geschaltet, der am Freitag gegen 15.35 Uhr ablief. Gefordert wurde ein Lösegeld von 30 Bitcoin (umgerechnet rund zwei Millionen Euro).
Der Berliner Senat hatte vorab bekräftigt, auf derartige Erpressungen grundsätzlich nicht einzugehen und kein Lösegeld zu zahlen. Nach dem Verstreichen der Frist wurde auf der Webseite der Erpresser im Darknet die „Auktion“ beendet. „
Alle Dateien wurden im öffentlich zugänglichen Bereich hochgeladen – viel Spaß beim Stöbern, Datenjäger!“, hieß es dort. Ein Link führte allerdings nicht zu den Daten, sondern zu einer Fehlermeldung.

Lob von Experten für Verweigerung einer Lösegeldzahlung

Die Weigerung des Senats, auf Erpressungsversuche der kriminellen Hacker einzugehen, stieß in der Fachwelt auf Zustimmung. Bianca Kastl vom Chaos Computer Club sagte im RBB Inforadio, die Entscheidung des Senats sei richtig. „Würde man diese Gruppen weiter unterstützen mit Geld oder anderen Dingen, dann würden die natürlich immer weitermachen“, sagte sie. „Man muss sie finanziell austrocknen.“
Der renommierte IT-Sicherheitsexperte Christof Fischer verwies darauf, dass der Staat per Gesetz keine Zahlungen bei Erpressungen vornehmen dürfe. Die Situation bei Vorfällen wie in Berlin sei aber sehr schwierig: „Die Daten sind in den Händen von Kriminellen, und eine Veröffentlichung hat in vielen Fällen sehr schädliche Auswirkungen. Bislang ist mir kein Fall bekanntgeworden, bei dem gezahlt wurde und trotzdem eine Veröffentlichung erfolgte.“
Allerdings sei anzunehmen, dass die Täter, die meist in osteuropäischen Ländern lebten, diese Daten den dortigen Behörden zugänglich machten, um sich Schutz vor Ermittlungen gegen sie selbst zu erkaufen, sagte Fischer der dpa.
Bei vergleichbaren Angriffen vergehen erfahrungsgemäß oft mehrere Stunden oder Tage, bis gestohlene Datensätze tatsächlich über Archivdateien oder sogenannte Peer-to-Peer-Netzwerke zum Download bereitgestellt werden. IT-Sicherheitsexperten und die Berliner Ermittlungsbehörden beobachten die einschlägigen Foren und Leak-Seiten fortlaufend.

Brisante Details in den Ankündigungen

Die von den Angreifern zuvor veröffentlichten Auflistungen und Screenshots deuten auf einen gravierenden Abfluss hochsensibler Daten hin. Demnach behauptet die Gruppierung, rund 1,44 Millionen Dateien erbeutet zu haben.
Darunter sollen sich neben mehr als 5.000 Personalakten, Bußgeldvorgängen und Gehaltsabrechnungen auch vertrauliche Unterlagen aus Bundesratsausschüssen sowie Schwachstellenanalysen zur Berliner Trinkwasserversorgung befinden.
Zudem brüsteten sich die Erpresser damit, Zugangsdaten und Passwörter im Klartext erlangt zu haben – unter anderem für Datenbanken der Verwaltung und Zahlungsdienstleister.
Die Berliner Verwaltung hatte den am 14. August bekanntgewordenen Cyberangriff bestätigt. Ermittler des Landeskriminalamts (LKA) sowie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sind in die Analyse und Bewältigung des Vorfalls eingebunden.
Sollte das Datenpaket vollständig publik werden, drohen den betroffenen Behörden und Tausenden Bürgern sowie Beschäftigten erhebliche Datenschutz- und Sicherheitsrisiken. (dpa/red)
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Minderheitsregierungen: Sachsen-Anhalt wäre nicht der erste Versuch

Sollte die AfD in Sachsen-Anhalt die parlamentarische Mehrheit verfehlen, könnte es zu einer CDU-geführten Minderheitsregierung kommen. Solch ein Regierungsmodell ist in Deutschland die Ausnahme. Aber auch Sachsen-Anhalt hat damit schon Erfahrung – das „Magdeburger Modell“ funktionierte viele Jahre. Ein Überblick:

In welchen Ländern gab es schon Minderheitsregierungen?

Das wohl bekannteste Beispiel einer längeren Minderheitsregierung ist das „Magdeburger Modell“ in Sachsen-Anhalt. 1994 bildete die SPD mit ihrem Ministerpräsidenten Reinhard Höppner dort eine rot-grüne Minderheitsregierung, die von der damaligen PDS, der Vorgängerin der heutigen Linkspartei, toleriert wurde.
Als die Grünen 1998 aus dem Landtag flogen, wurde das Modell mit einer reinen SPD-Minderheitsregierung fortgesetzt. Diese hielt bis zur Landtagswahl 2002.
Zuvor gab es bereits von 1976 bis 1977 in Niedersachsen eine Minderheitsregierung, nachdem trotz knapper Mehrheit der damaligen SPD-FDP-Koalition der CDU-Politiker Ernst Albrecht überraschend zum Ministerpräsidenten gewählt wurde.
Die CDU-Minderheitsregierung wurde von der FDP über mehrere Monate hinweg geduldet, bis sich die Parteien zu einer Koalition zusammenschlossen.
Auch im Saarland regierte von 1975 bis 1977 eine CDU-Regierung unter Ministerpräsident Franz-Josef Röder ohne eigene Mehrheit. Die FDP stimmte unter anderem dem Landeshaushalt zu. Die Tolerierung mündete dann ebenfalls in eine schwarz-gelbe Koalition.
In Hessen amtierte zwischen 1984 und 1985 eine von den Grünen offiziell tolerierte SPD-Minderheitsregierung unter Holger Börner. Ende 1985 einigten sich SPD und Grüne formell auf eine Koalition.
Das Modell einer PDS-tolerierten Minderheitsregierung gab es 2001 auch in Berlin. Nachdem die große Koalition unter dem Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) an der Berliner Bankenaffäre scheiterte, ließ sich Klaus Wowereit (SPD) im Abgeordnetenhaus zum Nachfolger wählen. Er regierte einige Monate mit einer rot-grünen Minderheitsregierung, die von der PDS gestützt wurde.
Das war nicht der erste Minderheitssenat in Berlin. 1981 ließ sich Richard von Weizsäcker zum Regierenden Bürgermeister wählen, obwohl die CDU bei der damaligen Abgeordnetenhauswahl die absolute Mehrheit knapp verfehlt hatte.
Weizsäcker hatte die Unterstützung einiger Abgeordneter von der FDP – die 1983 dann auch als Koalitionspartner in den Senat eintrat.
Nachdem bei der Landtagswahl 2010 in Nordrhein-Westfalen die schwarz-gelbe Koalition unter Ministerpräsident Jürgen Rüttgers ihre Mehrheit verlor, wurde eine rot-grüne Minderheitsregierung unter Hannelore Kraft gebildet. Diese hielt bis 2012. Dann gab es eine vorgezogene Neuwahl, bei der Rot-Grün die Mehrheit holte.
In Thüringen führte Bodo Ramelow (Linke) bis 2024 eine rot-rot-grüne Regierung für eine Legislatur ohne eigene Mehrheit, auch durch die Coronapandemie. Um Gesetzesvorhaben wie den Landeshaushalt durchzubringen, war die Regierung vor allem auf die CDU-Opposition angewiesen.
Allerdings beschloss der Landtag damals auf CDU-Initiative auch eine Senkung der Grunderwerbsteuer mit Stimmen von AfD und FDP.
Auch die Nachfolgeregierung in Thüringen aus CDU, SPD und BSW hat keine eigene Mehrheit. Die sogenannte Brombeerkoalition von Mario Voigt (CDU) verfügt über genau die Hälfte der Sitze im Landtag, ihr fehlt damit die absolute Mehrheit. Die Koalition arbeitet seit 2024 mit der Linksfraktion zusammen, um bei notwendigen Beschlüssen die fehlende Stimme zu bekommen.
Seit 2024 amtiert auch in Sachsen eine rot-schwarze Minderheitsregierung relativ geräuschlos. Die Koalition unter Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) spricht über einen „Konsultationsmechanismus“ ihre Gesetzesinitiativen vorab vor allem mit den Oppositionsfraktionen BSW, Linke und Grüne ab. Eine Zusammenarbeit mit der AfD lehnt sie ab.

Gab es auch Minderheitsregierungen im Bund?

Bislang gab es fünfmal Minderheits- oder Übergangsregierungen im Bund – zwei davon besiegelten das Ende einer Koalition. 1962 verließen die FDP-Minister kurzzeitig die Regierung von Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU), um nach der „Spiegel“-Affäre den Rücktritt von Verteidigungsminister Franz Josef Strauß (CSU) zu erzwingen. Zehn Jahre später verlor die damalige SPD-FDP-Koalition unter Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) wegen abtrünniger Abgeordneter ihre Mehrheit.
Im Oktober 1966 verließen die FDP-Minister der damaligen Koalition aus Union und FDP wegen Differenzen über den Bundeshalt das Kabinett von Bundeskanzler Ludwig Erhard (CDU).
Dieser leitete dann bis zu seinem Rücktritt einen Monat später eine CDU/CSU-Minderheitsregierung, tags darauf kam eine große Koalition unter Kurt Georg Kiesinger (CDU) ins Amt.
Mitte September 1982 traten die FDP-Minister in der Koalition mit der SPD von Bundeskanzler Helmut Schmidt zurück, fortan bestand die Regierung nur noch aus SPD-Mitgliedern. Anfang Oktober dann wurde Helmut Kohl (CDU) durch ein konstruktives Misstrauensvotum zum Kanzler gewählt, er führte eine schwarz-gelbe Koalition.
Nach dem Ende der sogenannten Ampelkoalition amtierte schließlich von November 2024 bis zur Bildung der Regierung von Friedrich Merz (CDU) im Mai 2025 für einen kurzen Zeitraum eine rot-grüne Minderheitsregierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).(afp/red)
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Oberverwaltungsgericht bestätigt Wahlausschluss von AfD-Kandidaten in Niedersachsen

Mehrere wegen Zweifeln an ihrer Verfassungstreue von der niedersächsischen Kommunalwahl am 13. September ausgeschlossene AfD-Direktkandidaten können definitiv nicht antreten.
Am Freitag wies das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die von drei Betroffenen, darunter dem stellvertretenden AfD-Landesvorsitzenden Stephan Bothe, eingereichten Beschwerden gegen entsprechende erstinstanzliche Urteile von Verwaltungsgerichten ab. Die Beschlüsse sind unanfechtbar. (Az.: 10 ME 273/26, 10 ME 280/26 und 10 ME 284/26)
Die Politiker wollten mit Eilanträgen erreichen, dass sie noch zu der Wahl am Sonntag kommender Woche zugelassen werden. Wie zuvor bereits die Verwaltungsgerichte lehnte auch das Oberverwaltungsgericht dies nun aber unter Verweis auf die Gesetzeslage ab.
Das niedersächsische Kommunalwahlrecht sehe einstweilige Anordnungen, die sich auf das Wahlverfahren bezögen, im Vorfeld einer Wahl schlicht nicht vor.
Die Entscheidungen der zuständigen Wahlorgane und -behörden könnten demnach grundsätzlich erst durch einen Wahleinspruch nach der Wahl angefochten werden.
Diese Regelung, die vergleichbar auch für andere Wahlverfahren in Deutschland gelte, solle reibungslose und fristgemäße Abstimmungen gewährleisten. Sie sei „grundsätzlicher Natur“, erklärte das Oberverwaltungsgericht.
Der Rechtsschutz für Betroffene bleibe trotzdem gewahrt, eine Wahl könne in einem Wahlprüfverfahren nachträglich für ungültig erklärt werden.
Bothe wollte als AfD-Kandidat bei der Landratswahl im Kreis Lüneburg antreten. Bei den anderen zwei Antragstellern handelt es sich um den als Bewerber von der Landtagswahl im Kreis Friesland ausgeschlossenen AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Siechert sowie den Kommunalpolitiker Justin Vogel.
Er ist Kreisvorsitzender der AfD im Landkreis Göttingen und Beisitzer im Landesvorstand der AfD-Nachwuchsorganisation Generation Deutschland. Er wollte als Bürgermeisterkandidat in Herzberg am Harz antreten.
Wegen einer Neuerung im niedersächsischen Kommunalwahlgesetz werden Bewerber für alle von sogenannten Hauptverwaltungsbeamten besetzte Ämter intensiver auf Verfassungstreue geprüft. Dazu gehören etwa hauptamtliche Bürgermeister und Landräte.
Liegen Anhaltspunkte für fehlende Verfassungstreue vor, schalten die örtlichen Wahlorgane die Kommunalaufsicht ein. Diese kann zur Prüfung auch Erkenntnisse des Landesverfassungsschutzes einbeziehen. Der stufte den Landesverband der AfD in Niedersachsen im Februar als gesichert rechtsextremistisch ein.
In Niedersachsen finden am 13. September allgemeine Kommunalwahlen statt. Mehr als sechs Millionen Wahlberechtigte sind aufgerufen, über die Zusammensetzung von annähernd 2200 kommunalen Vertretungen wie Gemeinderäten und Kreistagen zu entscheiden.
In fast 400 Kommunen werden zudem Hauptverwaltungsbeamte wie Bürgermeister und Landräte direkt gewählt.(afp/red)
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Regierungskrise in Thüringen nach BSW-Austritten

Deutschlands einzige Brombeer-Koalition aus CDU, BSW und SPD in Thüringen gerät ins Schlingern. 13 von 15 BSW-Landtagsabgeordneten haben im Dauerclinch mit dem Bundesvorstand und Parteigründerin Sahra Wagenknecht in dieser Woche der Partei den Rücken gekehrt.
Allein am Freitag kündigten neun Politiker ihren Austritt an. Die Thüringer Regierung von Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) muss sich in der Krise neu sortieren.

Dauerstreit Wagenknecht-Wolf eskaliert

„Wir sind nicht gewählt für endlose Selbstbeschäftigung, wir sind nicht gewählt für ständige Abwehrkämpfe, und wir sind nicht gewählt für das Ertragen von Flirts mit Rechtsradikalen“, begründete Thüringens Vize-Ministerpräsidentin und bisherige BSW-Landeschefin Katja Wolf die Parteiaustritte.
Es sei schmerzlich, aber es könne keinen gemeinamen Weg im BSW mehr geben.
Parteigründerin Wagenknecht warf den Thüringern vor, den Zeitpunkt der Eskalation so gewählt zu haben, „um der Partei, der sie ihre Mandate und Ministerposten verdanken, vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt maximal zu schaden“.
„Jetzt wird offensichtlich alles aufgeboten, um den Einzug der einzigen konsequenten Friedenspartei in den Landtag von Sachsen-Anhalt zu verhindern.“ Wolf und die Mehrheit der Thüringer Fraktion würden eher im Team CDU spielen, sagte Wagenknecht der Deutschen Presse-Agentur. Grund für das Zerwürfnis ist ein Streit über die Regierungsbeteiligung in Thüringen, die Wagenknecht für einen großen Fehler hält.
Ein Großteil der zerfallenden Thüringer BSW-Fraktion will Voigts Regierung auch künftig mittragen. „Wir stehen weiter zur Koalition“, sagte die bisherige BSW-Fraktionschefin Sigrid Hupach in Erfurt.
„Wir brauchen für Thüringen Stabilität, wir sind in politischer Verantwortung“, so Wolf, die seit Beginn der Thüringer Regierungsbeteiligung des BSW Ende 2024 Auseinandersetzungen mit Wagenknecht führt.
Regierungschef Voigt verwies auf ein Vertrauensverhältnis, das in den vergangenen zwei Jahren gewachsen sei. „Wir haben ein gemeinsames Verständnis von unserem Regierungsauftrag.“

Patt adé – Mehrheitssuche wird heikel

Die Fraktion bestehe zunächst mit zwölf Mitgliedern fort, von denen zehn nicht mehr dem BSW angehören, erläuterte Hupach. Bei einer Fraktionssitzung kommende Woche sollen weitere Entscheidungen getroffen werden.
Einer der Abgeordneten brachte eine mögliche Auflösung und Neugründung der Fraktion ins Spiel. Hupach sprach nur von verschiedenen Möglichkeiten, die nun blieben.
Hinter vorgehaltener Hand war nach der Forderung von BSW-Bundesvorstand und Wagenknecht, die Koalition in Thüringen zu verlassen, bereits in den vergangenen Wochen von Parteiaustritten und einer möglichen Fraktionsneugründung gesprochen worden.
Der Zerfall des BSW könnte die Mehrheitsfindung im Landtag noch schwieriger machen. Bisher hatte Voigts Bündnis 44 von 88 Sitzen im Parlament – und damit ein Patt zur Opposition aus Linke und AfD.
Mehrheiten organisierte sich die Koalition in der Regel mit Hilfe der Linken. Theoretisch konnte die Koalition aber nicht von der Opposition überstimmt werden.
Das ändert sich nun. Drei der bisherigen BSW-Abgeordneten hatten Mitte der Woche ihren Austritt aus Partei und Fraktion erklärt. Sie wollen eine eigene parlamentarische Gruppe gründen.
Zudem gelten zwei weitere Abgeordnete als Unterstützer des Kurses der Bundesspitze des BSW um Parteigründerin Sahra Wagenknecht. Von den einst 15 Abgeordneten bleiben also zehn, die als Unterstützer des Kurses von Katja Wolf gelten.

Linke sieht Koalition geplatzt – und will reden

Regierungschef Voigt versuchte bei einem gemeinsamen Auftritt mit seinen Stellvertretern Katja Wolf und Georg Maier (SPD) Zuversicht auszustrahlen: „Wir stehen gemeinsam verlässlich für eine Politik.
Die Menschen im Land müssen sich keine Sorgen machen, wir kümmern uns um die Themen, die ihr Leben betreffen, und gemeinsam stehen wir auch persönlich dafür ein, dass Thüringen vorankommt und wir gemeinschaftlich die Dinge anpacken, die es im Freistaat zu lösen gilt“, sagte der CDU-Politiker.
Die Linke, auf die die bisherige Brombeer-Koalition im Landtag angewiesen war, signalisierte jedoch Gesprächsbedarf. „Mit dem heutigen Tag ist aus unserer Sicht die Regierungskoalition geplatzt“, sagte Fraktionschef Christian Schaft.
Er sprach von einer politischen Krise. Mit dem BSW habe sich ein Koalitionspartner verabschiedet. Der Koalitionsvertrag sei zwischen Parteien geschlossen worden und nicht zwischen Einzelpersonen. „Wir können nicht einfach so zur Tagesordnung übergehen.“ Die Linke sei kein Mehrheitsbeschaffer. „Da wird man jetzt sehr grundsätzlich in die Gespräche gehen müssen.“

SPD zurückhaltend – Landeschef will Gremien fragen

Auch SPD-Landeschef Maier bremste Voigts zuversichtliche Erzählung: Es müsse die nun eingetretene Lage „selbsverständlich“ erstmal in den Gremien der Partei diskutiert werden. „Dem kann ich jetzt nicht vorgreifen“, sagte er.
Die SPD habe in den Regierungsvertrag sehr viele Themen hineinverhandelt, diese seien weiterhin wichtig. Auf die Frage, ob es eine erneute Mitgliederbefragung geben müsse, ließ Maier offen. Auch dies müsse in den Gremien entschieden werden.
Anfang der Woche war bekanntgeworden, dass der BSW-Abgeordnete Matthias Herzog aus der Partei austritt, aber in der Fraktion bleibt. Am Mittwoch dann verkündeten drei weitere Abgeordnete ihren Parteiaustritt – sie verließen auch die Fraktion und kündigten an, eine eigene parlamentarische Gruppe bilden zu wollen.
Am Freitag folgten nun neun weitere Abgeordnete, die aus dem BSW austreten wollten. Nur noch zwei Abgeordnet vertreten damit das Wagenknecht-Lager. Wie sie sich in der kommenden Woche in der Fraktionssitzung verhalten, blieb zunächst offen. (dpa/red)
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Ich bin zu Hause – von Rainer Maria Rilke

Ich bin zu Hause

Ich bin zu Hause zwischen Tag und Traum.
Dort wo die Kinder schläfern, heiß vom Hetzen,
dort wo die Alten sich zu Abend setzen,
und Herde glühn und hellen ihren Raum.
Ich bin zu Hause zwischen Tag und Traum.
Dort wo die Abendglocken klar verlangen
und Mädchen, vom Verhallenden befangen,
sich müde stützen auf den Brunnensaum.
Und eine Linde ist mein Lieblingsbaum;
und alle Sommer, welche in ihr schweigen,
rühren sich wieder in den tausend Zweigen
und wachen wieder zwischen Tag und Traum.
 
Rainer Maria Rilke (1875–1926)
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US-Handelsbeauftragter fordert von Großbritannien mehr Distanz zur EU

Der US-Handelsbeauftragte Jamieson Greer hat Großbritannien zu mehr Distanz zur Europäischen Union aufgefordert. Es sei ein „Problem“ für die USA, wenn London in Handelsfragen weiterhin darauf verweise, zunächst mit Brüssel sprechen zu müssen, sagte Greer der „Financial Times“ (Freitag).
Trotz des Brexit entscheide sich Großbritannien weiterhin „für Brüssel statt für Amerika“.

Greer kritisiert britische Handelspolitik

Die Briten würden die durch den Austritt aus der EU wiedergewonnene Freiheit weiterhin nicht nutzen, kritisierte der US-Handelsbeauftragte. In Handelsgesprächen sage er ihnen stets:
„Hey, Ihr seid frei von der EU. Warum liberalisiert ihr nicht ein wenig, akzeptiert Waren, die nach amerikanischen Standards hergestellt wurden, und landwirtschaftliche Erzeugnisse, die nach amerikanischen Standards hergestellt wurden?“
Als Antwort komme dann häufig der Verweis auf die EU. „Sie wissen, dass das für uns ein Problem ist und dass es eine Herausforderung darstellt“, schob Greer nach.

Großbritannien sucht wieder mehr Nähe zur EU

Der neue britische Premierminister Andy Burnham will auf den Bemühungen seines Vorgängers Keir Starmer aufbauen und wieder eine engere Zusammenarbeit mit der EU etablieren.
In dieser Woche sagte er, dass es den Menschen im Land seit dem Brexit an einer Vision für die Zukunft fehle. „Die Leute sehen, dass wir enger zusammenarbeiten müssen.“ Im Parlament machte er in einer Rede den Brexit mitverantwortlich für das schleppende Wirtschaftswachstum in Großbritannien.

Macron wirbt für einen Neuanfang

Bei einem Besuch in London in dieser Woche sagte Frankreichs Präsident Emmanuel Macron, Paris und London seien „weiterhin offen für Gespräche über alle Themen, einschließlich der Förderung eines Neuanfangs zwischen dem Vereinigten Königreich und der Europäischen Union“.
Noch in diesem Jahr soll es ein großes Gipfeltreffen der EU mit Großbritannien geben.

Handelsabkommen mit den USA

Mit den USA hatte die britische Regierung im vergangenen Jahr unter dem Eindruck massiver Zolldrohungen von US-Präsident Donald Trump ein Abkommen geschlossen.
Im Gegenzug für niedrigere Zölle auf Luxusautos, Stahl und Aluminium aus Großbritannien akzeptierte London mehr Einfuhren von US-Agrarprodukten. Den britischen Verbrauchern versicherte die Regierung zugleich, es werde keine Aufweichung von Standards für Lebensmittel geben. (afp/red)
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32 Mordverdächtige nach Attacke in niederländischem Dorf

Nach dem tödlichen Gewaltakt im niederländischen Dorf Overasselt nahe der deutschen Grenze stehen 32 Personen unter Mordverdacht. Sie werden dem Haftrichter vorgeführt. Alle Verdächtigen würden zunächst als Bande beschuldigt, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Am Dienstagmorgen gegen 4.00 Uhr waren mehr als 30 vermummte und zum Teil schwer bewaffnete Personen zu einem Haus gezogen. Dort wurde im Anschluss ein Personenschützer ermordet.
Zwei Polizisten erlitten schwere Verletzungen. Spezialeinheiten der Polizei machten anschließend stundenlang Jagd auf die Verdächtigen. Das Dorf bei Nimwegen wurde abgeriegelt.
34 Personen wurden nach Angaben der Polizei festgenommen und zahlreiche Waffen beschlagnahmt, darunter Kalaschnikows. Zwei Personen wurden vorläufig freigelassen. Die Attacke schockierte die Niederländer und wurde von Politikern verurteilt.

Mutmaßlicher Drogenkrimineller im Visier der Bande

Hintergrund der Gewalt ist nach Medienberichten ein Konflikt von Drogenbanden um eine Lieferung von Kokain. Ziel des Anschlages soll der 28 Jahre alte Jan G. sein, der in dem Haus in dem Dorf gemeinsam mit seiner Familie wohnt.
Er war in diesem Jahr wegen Drogendelikten zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Die Berufung durfte er in Freiheit abwarten.
Das Haus war bereits zweimal Ziel eines Anschlages gewesen. Nun darf auf Behördenanordnung hin ein Jahr lang niemand dort wohnen.

Auch zwei Minderjährige

Die Verdächtigen sind nach Angaben der Staatsanwaltschaft zwischen 16 und 32 Jahre alt. 16 kommen aus Frankreich, 11 sind Niederländer, zwei Algerier, einer stammt aus Libyen, einer aus der Ukraine und einer aus Belgien.
Sie stehen auch unter Verdacht des Mordversuches in Bezug auf die beiden Polizisten, beziehungsweise Beihilfe dazu, sowie versuchte Freiheitsberaubung. (dpa/red)
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Hacker erpressen Berlin: Kein Lösegeld – gestohlene Daten veröffentlicht

Nach einem Hackerangriff auf die Berliner Senatsverwaltung haben die mutmaßlichen Täter einem Medienbericht zufolge gestohlene Daten veröffentlicht. Wie der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) am Freitag berichtete, gab die Hackergruppe Rhysida dies auf ihrer Webseite im Darknet bekannt. Nach RBB-Informationen wurden rund 1,4 Millionen Daten in mehreren Paketen zugänglich gemacht.
Die Gruppe Rhysida hat sich zu dem Angriff bekannt und behauptet, Daten im Umfang von 5,7 Terabyte erbeutet zu haben. Diese Größenangabe ist von den Berliner Behörden bislang nicht bestätigt. Forensisch festgestellt wurde dagegen, dass Daten aus dem Landesnetz abgeflossen sind.
Die mutmaßlichen Täter bieten die Daten nach Angaben der Senatskanzlei zur Versteigerung an. Das Mindestgebot liegt bei 30 Bitcoin, von der Landesregierung mit rund zwei Millionen Euro beziffert. Die Versteigerung lief am Freitag aus.
Zuvor hatte die Gruppe von der Berliner Senatsverwaltung ein millionenschweres Lösegeld gefordert. Die Summe sollte bis Freitag gezahlt werden, was jedoch nicht geschah. In der vergangenen Woche hatte der Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) bestätigt, dass Berlin nach dem Datendiebstahl erpresst werde.

Daten flossen bereits Anfang August ab

Öffentlich bekannt wurde der Vorfall Mitte August. Am 17. August teilte das Land mit, dass forensische Untersuchungen eine Kompromittierung des Berliner Landesnetzes ergeben hätten. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt waren bereits am 14. August aus Sicherheitsgründen vom Netz getrennt worden.
Berlin richtete daraufhin einen IKT-Notfallkrisenstab ein. An den Untersuchungen wurden unter anderem das Landeskriminalamt, die Staatsanwaltschaft und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beteiligt. Zu Ausmaß und Hintergründen des Angriffs machte die Senatskanzlei zunächst keine weiteren Angaben.
Am 23. August konnten die beiden Verwaltungen wieder an das Landesnetz angeschlossen werden. Die forensischen Untersuchungen liefen jedoch weiter. Wenige Tage später teilte die Senatskanzlei mit, dass weitere Datenabflüsse im Geschäftsbereich der Verkehrsverwaltung festgestellt worden seien. Zu diesem Zeitpunkt konnte nicht ausgeschlossen werden, dass personenbezogene oder andere nicht öffentliche Informationen betroffen waren.
Inzwischen ist der Zeitraum des festgestellten Hackerangriffs genauer eingegrenzt. Nach den bisherigen Erkenntnissen flossen zwischen dem 7. und 12. August Daten ab. Der festgestellte Abfluss fand damit vor der Trennung der betroffenen Verwaltungen vom Landesnetz statt.  Wie die Angreifer in die Systeme gelangten, welche möglichen Schwachstellen sie nutzten und wann der erste unbefugte Zugriff erfolgte, geht aus den bislang veröffentlichten Mitteilungen nicht hervor.

5,7 Terabyte sind eine Täterangabe

Bei der Größenordnung muss zwischen den Erkenntnissen der Behörden und den Angaben von Rhysida unterschieden werden. Die Senatskanzlei bezeichnet die 5,7 Terabyte ausdrücklich im Lagebericht Anfang September als Behauptung der Gruppe. Einen behördlich bestätigten Umfang des gesamten entwendeten Datenbestandes nennt das Land bislang nicht.
Auch die Urheberschaft ist nicht abschließend geklärt. Rhysida hat sich zu dem Angriff bekannt, die Berliner Behörden sprechen jedoch weiterhin von den „mutmaßlichen Tätern“. Ein Bekenntnis der Gruppe ist daher nicht mit einer abgeschlossenen behördlichen Zuordnung des Angriffs gleichzusetzen.
Gegen die Verantwortlichen ermitteln das Landeskriminalamt Berlin und die Staatsanwaltschaft gemeinsam mit Sicherheitsbehörden des Bundes. Das LKA und die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt haben, laut Lagebericht der Senatskanzlei, jeweils sogenannte Besondere Aufbauorganisationen eingerichtet. Sie sollen unter anderem die Ermittlungen, die Analyse des Angriffs und die Sicherung von Daten bündeln.

Angriff beeinträchtigte auch Bezirksämter

Der Cyberangriff hatte zeitweise Auswirkungen über die unmittelbar betroffenen Senatsverwaltungen hinaus. Die Abkopplung vom Landesnetz beeinträchtigte Fachverfahren, die auch von Berliner Bezirken genutzt werden.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilte am 20. August mit, dass Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnungen und technische Sondernutzungen für Baustellen zeitweise nicht eingesehen und bearbeitet werden konnten. Einschränkungen bestanden auch bei Sondernutzungen und Ausnahmegenehmigungen. Laufende Verfahren konnten sich verzögern, neue Anträge waren in den betroffenen Bereichen teilweise nicht zu bearbeiten.
Mit der Wiederanbindung der beiden Senatsverwaltungen am 23. August standen die Fachverfahren grundsätzlich wieder zur Verfügung. Die Senatskanzlei wies zunächst allerdings noch auf mögliche Verzögerungen hin.

Berlin will nicht zahlen

Der Berliner Senat machte bereits in einer Mitteilung Ende August deutlich, nicht auf die Forderungen eingehen zu wollen. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner und Innensenatorin Iris Spranger erklärten am 28. August: „Das Land Berlin lässt sich nicht erpressen.“
Sollten bei den weiteren Untersuchungen einzelne Betroffene identifiziert werden, wollen die zuständigen Senatsverwaltungen sie nach den gesetzlichen Vorgaben informieren. Personen, deren Daten tatsächlich veröffentlicht werden, empfiehlt das Land, bei der Polizei Strafanzeige zu erstatten.

Untersuchungen dauern an

Für die aktuelle technische Sicherheitslage gibt die Senatskanzlei teilweise Entwarnung. Nach dem Stand vom 3. September liegen keine Erkenntnisse vor, dass das Berliner Landesnetz weiterhin infiltriert ist.
Abgeschlossen ist der Fall dennoch nicht. Die forensischen Untersuchungen dauern an. Dabei wird auch geprüft, ob möglicherweise weitere Daten abgeflossen sind. Der IKT-Notfallstab bleibt vorerst aktiv.
Mehrere zentrale Fragen sind deshalb weiterhin offen. Noch ist nicht abschließend bekannt, wie groß der tatsächlich entwendete Datenbestand ist und welche personenbezogenen oder vertraulichen Informationen darunter sind. Ebenso wenig haben die Behörden bislang öffentlich erklärt, auf welchem Weg die Angreifer in das Landesnetz gelangten.
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Hacker erpressen Berlin: Gestohlene Daten könnten heute veröffentlicht werden


In Kürze:

  • Hackergruppe Rhysida droht mit der Veröffentlichung von Daten aus dem Berliner Landesnetz.
  • Die behaupteten 5,7 Terabyte sind bislang nicht behördlich bestätigt; ein Datenabfluss ist jedoch nachgewiesen.
  • Betroffen sein könnten auch personenbezogene Daten von Bürgern, Unternehmen und Landesbeschäftigten.

 
Nach dem Cyberangriff auf das Datennetz der Berliner Verwaltung könnte der Fall an diesem Freitag eine neue Stufe erreichen. Die mutmaßlichen Täter drohen mit der Veröffentlichung gestohlener Daten. Darunter könnten nach Angaben der Berliner Senatskanzlei auch personenbezogene Informationen von Beschäftigten des Landes sowie Daten von Bürgern und Unternehmen sein.
Hinter dem Erpressungsversuch steht nach eigenen Angaben die Gruppe Rhysida. Sie hat sich zu dem Angriff bekannt und behauptet, Daten im Umfang von 5,7 Terabyte erbeutet zu haben. Diese Größenangabe ist von den Berliner Behörden bislang nicht bestätigt. Forensisch festgestellt wurde dagegen, dass Daten aus dem Landesnetz abgeflossen sind.
Die mutmaßlichen Täter bieten die Daten nach Angaben der Senatskanzlei zur Versteigerung an. Das Mindestgebot liegt bei 30 Bitcoin, von der Landesregierung mit rund zwei Millionen Euro beziffert. Die Versteigerung läuft am Freitag aus.
Die Senatskanzlei hält deshalb eine anschließende Veröffentlichung für möglich. Welche Informationen sich unter den entwendeten Daten befinden, wird noch untersucht. Nach jetzigem Kenntnisstand könnten auch personenbezogene Daten von Landesbeschäftigten sowie von Bürgern und Unternehmen betroffen sein. Das geht aus der Lageeinschätzung der Berliner Senatskanzlei vom 3. September hervor.

Daten flossen bereits Anfang August ab

Öffentlich bekannt wurde der Vorfall Mitte August. Am 17. August teilte das Land mit, dass forensische Untersuchungen eine Kompromittierung des Berliner Landesnetzes ergeben hätten. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt waren bereits am 14. August aus Sicherheitsgründen vom Netz getrennt worden.
Berlin richtete daraufhin einen IKT-Notfallkrisenstab ein. An den Untersuchungen wurden unter anderem das Landeskriminalamt, die Staatsanwaltschaft und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik beteiligt. Zu Ausmaß und Hintergründen des Angriffs machte die Senatskanzlei zunächst keine weiteren Angaben.
Am 23. August konnten die beiden Verwaltungen wieder an das Landesnetz angeschlossen werden. Die forensischen Untersuchungen liefen jedoch weiter. Wenige Tage später teilte die Senatskanzlei mit, dass weitere Datenabflüsse im Geschäftsbereich der Verkehrsverwaltung festgestellt worden seien. Zu diesem Zeitpunkt konnte nicht ausgeschlossen werden, dass personenbezogene oder andere nicht öffentliche Informationen betroffen waren.
Inzwischen ist der Zeitraum des festgestellten Hackerangriffs genauer eingegrenzt. Nach den bisherigen Erkenntnissen flossen zwischen dem 7. und 12. August Daten ab. Der festgestellte Abfluss fand damit vor der Trennung der betroffenen Verwaltungen vom Landesnetz statt.  Wie die Angreifer in die Systeme gelangten, welche möglichen Schwachstellen sie nutzten und wann der erste unbefugte Zugriff erfolgte, geht aus den bislang veröffentlichten Mitteilungen nicht hervor.

5,7 Terabyte sind eine Täterangabe

Bei der Größenordnung muss zwischen den Erkenntnissen der Behörden und den Angaben von Rhysida unterschieden werden. Die Senatskanzlei bezeichnet die 5,7 Terabyte ausdrücklich im Lagebericht Anfang September als Behauptung der Gruppe. Einen behördlich bestätigten Umfang des gesamten entwendeten Datenbestandes nennt das Land bislang nicht.
Auch die Urheberschaft ist nicht abschließend geklärt. Rhysida hat sich zu dem Angriff bekannt, die Berliner Behörden sprechen jedoch weiterhin von den „mutmaßlichen Tätern“. Ein Bekenntnis der Gruppe ist daher nicht mit einer abgeschlossenen behördlichen Zuordnung des Angriffs gleichzusetzen.
Gegen die Verantwortlichen ermitteln das Landeskriminalamt Berlin und die Staatsanwaltschaft gemeinsam mit Sicherheitsbehörden des Bundes. Das LKA und die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt haben, laut Lagebericht der Senatskanzlei, jeweils sogenannte Besondere Aufbauorganisationen eingerichtet. Sie sollen unter anderem die Ermittlungen, die Analyse des Angriffs und die Sicherung von Daten bündeln.

Angriff beeinträchtigte auch Bezirksämter

Der Cyberangriff hatte zeitweise Auswirkungen über die unmittelbar betroffenen Senatsverwaltungen hinaus. Die Abkopplung vom Landesnetz beeinträchtigte Fachverfahren, die auch von Berliner Bezirken genutzt werden.
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg teilte am 20. August mit, dass Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnungen und technische Sondernutzungen für Baustellen zeitweise nicht eingesehen und bearbeitet werden konnten. Einschränkungen bestanden auch bei Sondernutzungen und Ausnahmegenehmigungen. Laufende Verfahren konnten sich verzögern, neue Anträge waren in den betroffenen Bereichen teilweise nicht zu bearbeiten.
Mit der Wiederanbindung der beiden Senatsverwaltungen am 23. August standen die Fachverfahren grundsätzlich wieder zur Verfügung. Die Senatskanzlei wies zunächst allerdings noch auf mögliche Verzögerungen hin.

Berlin will nicht zahlen

Der Berliner Senat machte bereits in einer Mitteilung Ende August deutlich, nicht auf die Forderungen eingehen zu wollen. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner und Innensenatorin Iris Spranger erklärten am 28. August: „Das Land Berlin lässt sich nicht erpressen.“
Inzwischen ist bekannt, wie die mutmaßlichen Täter mit den erbeuteten Daten vorgehen. Nach Angaben der Senatskanzlei werden sie seit Freitag vergangener Woche im Darknet versteigert. Das Mindestgebot beträgt 30 Bitcoin. Die Versteigerung endet am heutigen Freitag. Was anschließend geschieht, ist offen. Die Landesregierung hält es für möglich, dass die Daten verkauft oder veröffentlicht werden. Eine tatsächliche Veröffentlichung war in der jüngsten Mitteilung des Senats noch nicht bestätigt.
Sollten bei den weiteren Untersuchungen einzelne Betroffene identifiziert werden, wollen die zuständigen Senatsverwaltungen sie nach den gesetzlichen Vorgaben informieren. Personen, deren Daten tatsächlich veröffentlicht werden, empfiehlt das Land, bei der Polizei Strafanzeige zu erstatten.

Untersuchungen dauern an

Für die aktuelle technische Sicherheitslage gibt die Senatskanzlei teilweise Entwarnung. Nach dem Stand vom 3. September liegen keine Erkenntnisse vor, dass das Berliner Landesnetz weiterhin infiltriert ist.
Abgeschlossen ist der Fall dennoch nicht. Die forensischen Untersuchungen dauern an. Dabei wird auch geprüft, ob möglicherweise weitere Daten abgeflossen sind. Der IKT-Notfallstab bleibt vorerst aktiv.
Mehrere zentrale Fragen sind deshalb weiterhin offen. Noch ist nicht abschließend bekannt, wie groß der tatsächlich entwendete Datenbestand ist und welche personenbezogenen oder vertraulichen Informationen darunter sind. Ebenso wenig haben die Behörden bislang öffentlich erklärt, auf welchem Weg die Angreifer in das Landesnetz gelangten.
Mit dem Ablauf der Versteigerung richtet sich der Blick nun darauf, ob Rhysida die angekündigte Veröffentlichung tatsächlich umsetzt. Sollte dies geschehen, dürfte sich auch genauer beurteilen lassen, welche Daten die Gruppe besitzt. Die von ihr genannte Größenordnung von 5,7 Terabyte bleibt bis zu einer Bestätigung durch die Ermittlungsbehörden eine Täterangabe.
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Weniger Ransomware-Angriffe auf Unternehmen – jedes fünfte Opfer zahlt

Die Zahl der sogenannten Ransomware-Angriffe auf Unternehmen ist zuletzt zurückgegangen. In einer Umfrage des Digitalverbandes Bitkom gaben 45 Prozent der befragten Unternehmen an, in den vergangenen zwölf Monaten Opfer eines solchen Cyber-Angriffs geworden zu sein. Ein Jahr zuvor waren es noch 58 Prozent.
Bei mehr als der Hälfte der betroffenen Unternehmen entstand durch den Angriff ein Schaden. Auch dieser Anteil ist der Bitkom-Umfrage zufolge leicht rückläufig.

So funktionieren Ransomware-Angriffe

Ransomware sind Schadprogramme, mit denen sich Hacker Zugriff auf Computer und Daten verschaffen. Häufig richten sich die Angriffe gegen Unternehmen. Die Täter verschlüsseln Daten oder verhindern auf andere Weise den Zugriff darauf. Für die Entschlüsselung fordern sie Lösegeld.
Die große Mehrheit der betroffenen Unternehmen zahlt jedoch nicht. „66 Prozent haben den Erpressern nichts überwiesen“, erklärte Bitkom. „Jedes Fünfte (20 Prozent) hat aber schon Lösegeld gezahlt, 14 Prozent wollen oder können dazu keine Angabe machen.“
Für die Umfrage wurden gut 1000 Unternehmen ab zehn Beschäftigten befragt.

Ransomware-Angriff auf Berliner Stadtverwaltung

Derzeit sorgt ein Ransomware-Angriff auf die Berliner Stadtverwaltung für Aufsehen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Umwelt und Klimaschutz waren deshalb im August für rund eine Woche vom Landesnetz isoliert worden.
Wegen der Cyberattacke konnte in Berlin unter anderem tagelang kein Wohngeld beantragt oder ausgezahlt werden.

Angreifer fordern rund zwei Millionen Euro

Die Angreifer fordern rund zwei Millionen Euro Lösegeld in Bitcoin, wie die Behörden bestätigten. Für den Fall, dass nicht gezahlt wird, drohen sie mit der Veröffentlichung von 5,7 Terabyte an erbeuteten Daten. Am Freitag läuft demnach ein Ultimatum der Erpresser aus.

Bitkom warnt vor Lösegeldzahlungen

„Der aktuelle Fall in Berlin zeigt, vor welch schwieriger Entscheidung Opfer von Ransomware-Angriffen stehen“, erklärte Bitkom-Präsident Ralf Wintergerst.
„Richtig wäre, nicht zu zahlen. Jede Zahlung finanziert den nächsten Angriff. Und selbst wer zahlt, erhält keine Garantie: Weder für die Entschlüsselung seiner Daten noch dafür, dass die Täter die Daten nicht doch veröffentlichen oder weiterverkaufen.“ (afp/red)
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Beben im Osten: Bundesparteien unter Druck

Sachsen-Anhalt ist ein kleines Bundesland mit nur rund zwei Millionen Einwohnern. Doch dürfte die Wahl hier weit über die Landesgrenzen hinaus Wirkung entfalten. Politikprofessor Marc Debus von der Universität Mannheim sieht eine „Zäsur für die ganze Bundesrepublik“, sollte die AfD bei der Sachsen-Anhalt-Wahl so stark wie erwartet abschneiden. Auch für die Bundesparteien in Berlin steht also einiges auf dem Spiel:

Die CDU und die K-Frage

Kanzlerdämmerung, Kanzlersturz: Das sind die Szenarien, die im politischen Berlin diskutiert werden, sollte die CDU in Sachsen-Anhalt abstürzen. Klar ist: Friedrich Merz hat in der CDU an Rückhalt verloren.
„Wenn die AfD in Sachsen-Anhalt gewinnt, werden die Merz-Kritiker noch lauter und die Forderungen nach besserer Führung unüberhörbar“, sagt Politikprofessor Wolfgang Schroeder von der Uni Kassel.
Einen Sturz von Merz erwartet er aber nicht: „Es gibt, soweit ich das sehe, keinen Ersatzkanzler.“
Merz wird geschwächt, das prophezeit Politikprofessor Oliver Lembcke von der Ruhr Universität Bochum. Ein Machtverlust in Magdeburg wäre „eine persönliche Niederlage für Friedrich Merz – er wollte die AfD halbieren“. Lembcke sieht für Merz die Gefahr eines weiteren Autoritätsverlusts – nämlich dann, wenn konservative CDU-Politiker in Sachsen-Anhalt sagen: „Das Zusammenwirken mit der Linkspartei in einer Abwehrallianz gegen die AfD wollen wir nicht. Wir reichen der AfD die Hand.“

Die SPD als Drama Queen

Die SPD steckt tief in der Krise: Wählerverluste, Profilierungsprobleme und ständige Wechsel an der Spitze verunsichern die Partei. Ein Zitterergebnis nahe der Fünf-Prozent-Hürde in Magdeburg könnte nun auch die Bundes-SPD im Mark erschüttern.
In der Koalition könnte die SPD dann auf die Reform-Bremse treten – „und es geht das wieder los, was wir bei der SPD oft erlebt haben: Die Linken in der Partei sagen, wir müssen uns stärker gegen die CDU aufstellen, und man blockiert sich innerhalb der Regierung“.
Der Kassler Parteienforscher Schroeder vermutet, dass die SPD immerhin von den sehr geringen Erwartungen profitieren könnte: „Wenn es die SPD in Sachsen-Anhalt in den Landtag schafft, wäre das schon fast ein halber Sieg.“
Schroeder erwartet eine Führungsdebatte um die Vorsitzenden Lars Klingbeil und Bärbel Bas, die er aktuell aber mangels Alternativen nicht akut gefährdet sieht.

Die AfD – gestärkt und doch verschmäht

Von einem Wahlsieg in Sachsen-Anhalt erhofft sich auch die Bundes-AfD enormen Auftrieb – und ein weiteres Stück Normalisierung. „Die AfD auf Bundesebene würde einen Boost bekommen, auch das Führungsduo Weidel/Chrupalla wäre gestärkt“, sagt der Mannheimer Politikprofessor Debus. Auf Bundesebene sei die Partei aber noch weit davon entfernt davon, in die Regierung zu kommen. „Es wird im Bund keiner mit ihr regieren wollen“, sagt Debus.
Professor Lembcke aus Bochum sieht in einem möglichen AfD-Wahlsieg eine Art Durchbruch: „Das Parteiensystem schafft es nicht mehr, die AfD in die Ecke zu drängen und zu marginalisieren.“ Falls die AfD in Sachsen-Anhalt die absolute Mehrheit holt, „dann ist sie über die Brandmauer gesprungen, und dann ist auch die Brandmauer-Strategie gescheitert“.

Die Grünen schwach

Auch 36 Jahre nach der Wiedervereinigung haben die Grünen im Osten einen schweren Stand. Für die Partei gibt es hier traditionell wenig zu holen. „Das könnte das Wahlergebnis in Sachsen-Anhalt bestätigen.“ Auf Bundesebene stünden die Grünen derzeit immerhin stabil da.
Allerdings müssten die Grünen sich fragen, „warum sie nicht stärker von der Unzufriedenheit mit der Bundesregierung profitieren“, sagt Lembcke. In neuer Umfragen hätten sie nur „ein bis zwei Prozentpünktchen“ hinzugewonnen.
Der Professor resümiert: „Die Grünen sind immer noch eine von der Bundestagswahl gebeutelte Partei. Der Phantomschmerz des Abgangs von Robert Habeck wirkt nach, die Lücke konnte bislang weder programmatisch noch personell ausgefüllt werden.“

Die Linke als Krisengewinnerin

Professor Lembcke sieht die Linke derzeit stark aufgestellt – auch wenn die Partei „in den letzten Jahren eine eigene Radikalisierung durchgemacht“ habe. In ostdeutschen Landtagen werde sie immer stärker gebraucht, um Mehrheiten gegen die erstarkende AfD zu bilden – „und sie kann einen Preis für das Zusammenwirken fordern“, sagt Lembcke.
„Die Linke lebt gut von der Abwehrallianz gegen die AfD, für die sie gerade im Osten der Republik gebraucht wird.“
Parteienforscher Debus erinnert aber daran, dass die Linke im Osten früher deutlich stärker war. „Die Linke erreicht in Ostdeutschland nicht mehr ihre früheren Ergebnisse“, sagte er. „Sie hat ihr Image als ostdeutsche Regionalpartei, als Vertreterin ostdeutscher Interessen, an die AfD und das BSW verloren.“ (afp/red)
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Thüringen: Zehn BSW-Abgeordnete verlassen zunächst nur Partei

Zehn BSW-Abgeordnete haben am Freitag, den 4. September offiziell ihren Austritt aus der Partei erklärt – wollen aber zunächst in der Fraktion bleiben.
Das teilte die Gruppe um die Thüringer Finanzministerin Katja Wolf und die Fraktionsvorsitzende Sigrid Hupach mit. Die BSW-Fraktion bestehe zunächst mit zwölf Mitgliedern weiter. Kommende Woche wolle man beraten, wie es weitergehe.
Der BSW-Landesvorsitzende Gernot Süßmuth trat ebenfalls von seinem Amt zurück. Das BSW sei nicht mehr zu retten, sagte er. Die Landesvorsitzende Katja Wolf kündigte an, der Landesvorstand werde seinen Rücktritt erklären. Sie habe in den letzten Tagen schmerzlich zur Kenntnis genommen, dass es „keinen gemeinsamen Weg mehr geben“ könne.
Gleichzeitig kündigte Fraktionschefin Hupach an, dass die Abgeordneten trotz ihres Austritts aus der Partei die Landesregierung weiter unterstützen wollten. „Wir stehen weiter zu Koalition“, sagte sie. Wie die Zusammenarbeit in Zukunft funktionieren solle, präzisierte sie nicht.

Streit über Regierungsbeteiligung

Die BSW-Bundesspitze um Sahra Wagenknecht hatte zuletzt offenen Druck auf den eigenen Landesverband und dessen Abgeordnete ausgeübt, um diese zu einem Koalitionsbruch zu bewegen und Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) zu stürzen. Die Thüringer BSW-Spitze und die BSW-Landtagsfraktion lehnten dies ab. Mit der Forderung der Bundesspitze soll sich am Sonntag auch ein Sonderparteitag des BSW in Erfurt befassen.

Bereits drei Austritte erklärt

Zuvor hatten in dieser Woche bereits drei BSW-Landtagsabgeordnete ihren Austritt aus Partei und Fraktion erklärt und dies mit Kritik an der BSW-Bundesspitze begründet. Bereits am Dienstag hatte die Thüringer BSW-Fraktion den Austritt eines Landtagsabgeordneten aus der Partei bestätigt.
Voigt regiert seit 2024 in einer Dreierkoalition aus CDU, BSW und SPD, die allerdings keine absolute Mehrheit im Landtag hat. Bei Beschlüssen, die diese erfordern, arbeitet die Regierung deshalb mit der Linkspartei zusammen. Die größte Landtagsfraktion stellt die AfD. (afp/dts/red)
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Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: Spitzenkandidaten sprechen über Machtoptionen

Zwei Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt haben sich die Spitzenkandidaten der Parteien zu möglichen Machtoptionen geäußert. Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) sagte am Freitag, den 4. September, im ZDF-„Morgenmagazin“, er wolle „idealerweise das Land aus der Mitte heraus führen“.
Er bekräftigte, weder mit der Linkspartei noch mit der AfD eine Koalition bilden zu wollen. AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund betonte erneut, dass er nur mit absoluter Mehrheit regieren wolle.
Die Frage, ob er sich notfalls mit den Stimmen der Linken zum Ministerpräsidenten wählen lassen würde, beantwortete CDU-Spitzenkandidat Schulze nicht. Er werde das Wahlergebnis abwarten „und dann schauen, wie wir damit umgehen können“, kündigte er an.

AfD-Alleinregierung oder CDU-Bündnis?

Für Linken-Spitzenkandidatin Eva von Angern geht es „zuallererst darum, dass wir hier in Sachsen-Anhalt keine absolute Mehrheit der AfD bekommen“. Sie glaubt auch nicht, dass es dazu kommen wird, wie sie im ZDF ausführte.
Zu möglichen Stimmen für einen CDU-Ministerpräsidenten sagte sie: „Die Stimmen von der Linken wird es geben, wenn verstanden wird, auch bei der CDU, auch bei Sven Schulze, dass es ein Weiter so nicht geben darf.“ Es brauche eine „wirklich klare Aussicht für die Menschen in Sachsen-Anhalt, dass sich ihre konkrete Situation verbessert“.
AfD-Kandidat Siegmund begründete seine Position zur Alleinregierung im ZDF damit, alles umsetzen zu wollen, was er angekündigt habe. „Das kann ich mit aktuell keinem anderen“, sagte er. Den anderen Parteien warf er vor: „Die Brandmauern, die haben andere hochgezogen.“ Die AfD habe „die Realitäten anerkannt“ und sage: „Wenn es keiner mit uns machen will, müssen wir das halt allein machen.“

Sachsen-Anhalt: SPD und Grüne auf Stimmenjagd

SPD-Spitzenkandidat Armin Willingmann sagte im ZDF über den Verlust von Arbeiterstimmen an die AfD: „Ganz ohne Frage hatten möglicherweise Arbeitskräfte den Eindruck gewonnen, dass die SPD sich ein klein bisschen von ihnen abgewandt hat“ und sich womöglich etwas zu sehr „Transferempfängern und anderen Gruppen zuwenden wollte“.
Dies sei nicht unwichtig sei, fügte er an. „Die SPD ist die Partei, die die Schwächeren im Blick hat und das muss auch so sein.“ Tatsächlich aber „sind wir natürlich die Partei der Arbeit“. Diese Wählerinnen und Wähler „müssen wir zurückgewinnen“.
Die Grünen könnten den jüngsten Umfragen zufolge knapp wieder in den Landtag einziehen. Spitzenkandidatin Susan Sziborra-Seidlitz legte im „Morgenmagazin“ dar, wie sie Wählerinnen und Wähler von ihrer Energiepolitik überzeugen will. „Natürlich müssen die Menschen auch spüren, dass das für sie von Vorteil ist“, sagte sie. „Zum Beispiel bei den Strompreisen.“
Sie plädierte dafür, den Energiemarkt in Deutschland anders aufzuteilen „und nicht mit großen Trassen den Süden mit unserem günstigen Strom“ zu versorgen, sondern dafür zu sorgen, „dass der bei uns im Netz günstig bleibt“. So etwas werde auf Bundesebene entschieden, räumte sie ein. Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt solle das mit anderen Landesregierungen besprechen, die auch davon profitieren würden.

BSW fordert überparteilichen Regierungschef

Für das BSW forderte Kospitzenkandidatin Claudia Wittig einen „überparteilichen Ministerpräsidenten“ und eine Zusammenarbeit mit allen Fraktionen, auch der AfD. Dieser Regierungschef solle sich „mit wechselnden Mehrheiten für jedes Projekt einzeln“ seine Mehrheiten „zusammensuchen“, führte Wittig aus. „Damit wieder sachbezogen Politik gemacht wird“. Für einen CDU-Ministerpräsidenten Schulze zu stimmen, sei „uns nicht möglich“, sagte sie.
Die FDP liegt ebenso wie das BSW in den jüngsten Umfragen unter der Fünfprozenthürde. FDP-Spitzenkandidatin Lydia Hüskens zeigte sich im ZDF aber zuversichtlich, dass ihre Partei doch wieder in den Landtag einzieht. Sie höre „landauf, landab an Wahlkampfständen und Haustürgesprächen sehr viel Support aus der Bevölkerung“, sagte Hüskens. „Deshalb gehe ich davon aus, dass die Umfrage, wie so oft in Sachsen-Anhalt, nicht das Wahlergebnis ist.“
Am Sonntag wählt Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag. In den Umfragen führt die vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestufte AfD deutlich vor der CDU. Die jüngste Umfrage für das ZDF, die am Donnerstagabend veröffentlicht wurde, sieht die AfD bei 41 Prozent und die CDU bei 23.
Die Linke wird bei elfeinhalb Prozent gesehen und die SPD bei achteinhalb Prozent. Auch die Grünen könnten mit sechs Prozent wieder in den Magdeburger Landtag einziehen. Das BSW und die FDP lagen in der Umfrage unter der Fünfprozenthürde. Aktuell regiert in Sachsen-Anhalt eine Koalition aus CDU, SPD und FDP. (afp/red)
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Hong-Konger Demokratieaktivist Joshua Wong muss mit neuer Haftstrafe rechnen


In Kürze:

  • Joshua Wong bekannte sich am 2. September 2026 in Hongkong schuldig, gegen die nationale Sicherheit konspiriert zu haben.
  • Er sitzt bereits vier Jahre und acht Monate ab und sollte im Januar 2027 freikommen.
  • Nach dem Nationalen Sicherheitsgesetz drohen mindestens drei Jahre, im Extremfall lebenslange Haft.
  • Sein Anwalt bat um Milde, weil Wong seit seinem 24. Lebensjahr in Haft ist.

 

Joshua Wong war einst eine prominente Figur der Demokratiebewegung in Hongkong. Nun muss er, nachdem er sich am 2. September zum zweiten Mal nach dem von Peking auferlegten Nationalen Sicherheitsgesetz schuldig bekannt hat, mit einer weiteren Gefängnisstrafe rechnen.

Der 29-jährige Wong bekannte sich vor William Tam, einem von der Regierung Hongkongs eingesetzten Richter für Verfahren nach dem Nationalen Sicherheitsgesetz, vor dem High Court in Hongkong der Verschwörung zur Zusammenarbeit mit einer ausländischen Macht schuldig. Dies berichtete das lokale Medienunternehmen „The Witness“.

Das Strafmaß wird zu einem späteren Zeitpunkt verkündet. Auf das Vergehen – eine Verschwörung zur Zusammenarbeit mit einer ausländischen oder externen Macht mit dem Ziel, die nationale Sicherheit zu gefährden – steht eine Mindeststrafe von drei Jahren Gefängnis.

Wird die Tat als besonders schwerwiegend eingestuft, kann die Höchststrafe lebenslange Haft sein.

Ein Schuldeingeständnis kann zu einer milderen Strafe führen.

Wong verbüßt derzeit eine Haftstrafe von vier Jahren und acht Monaten wegen Verschwörung zum Umsturz der Staatsgewalt – einem separaten Verfahren nach dem Nationalen Sicherheitsgesetz, das mit seiner Beteiligung an den pro-demokratischen Vorwahlen für die Hongkonger Parlamentswahlen im Jahr 2020 zusammenhängt.

Ursprünglich sollte er im kommenden Januar freigelassen werden.

Im vergangenen Jahr wurde Wong beschuldigt, sich gemeinsam mit anderen Personen, darunter Nathan Law, einem bekannten Demokratieaktivisten, der inzwischen im britischen Exil lebt, zwischen Juli und November 2020 für Sanktionen gegen Hongkong und Peking eingesetzt zu haben.

Das Nationale Sicherheitsgesetz trat am 1. Juli 2020 in Kraft – am 23. Jahrestag der Übergabe Hongkongs von britischer an die chinesische Herrschaft. Seitdem haben sich Dutzende zivilgesellschaftlicher Gruppen aufgelöst, und unabhängige Medien haben ihren Betrieb eingestellt. Offen auftretende Demokratieaktivisten sitzen entweder im Gefängnis oder wurden ins Exil gezwungen.

Strafmildernde Umstände

Als strafmildernden Umstand erklärte Wongs Verteidiger Derek Chan dem Gericht, dass Wong, der nächsten Monat 30 Jahre alt wird, seit seinem 24. Lebensjahr im Gefängnis sei. Damals war er im November 2020 in einem anderen Verfahren festgenommen worden, berichtete „The Witness“.

Chan sagte, Wong habe während seiner fast sechsjährigen Haftzeit ausreichend Zeit gehabt, über seine Handlungen und den von ihm eingeschlagenen Weg nachzudenken. Der Anwalt merkte an, dass Wong im Gefängnis mehr als 100 Bücher gelesen habe und hoffe, nach seiner Freilassung seine alternden Eltern unterstützen zu können, so „The Witness“.

Der Richter legte keinen Termin für die Verkündung des Strafmaßes fest und erklärte demnach, er werde so bald wie möglich darüber entscheiden.

Der Demokratieaktivist Joshua Wong bereitet sich darauf vor, vor einer Gerichtsanhörung im Lai Chi Kok Reception Center in Hongkong am 18. Dezember 2020 in einen Transporter der Strafvollzugsbehörde zu steigen. (Archivbild)

Foto: Anthony Kwan/Getty Images

Reaktionen

Die mögliche neue Strafe gegen Wong stieß bei Menschenrechtsvertretern umgehend auf Kritik.

Yalkun Uluyol, China-Experte bei Human Rights Watch, sagte, Wong werde dafür bestraft, „für viele eine Inspiration“ gewesen zu sein. „Es ist eine inakzeptable Grausamkeit, immer weitere Anklagen gegen ihn aufzuschichten“, schrieb Uluyol auf X. „Die Behörden sollten ihn unverzüglich freilassen.“

Frances Hui ist eine Hongkonger Aktivistin und wird von der Stadtregierung wegen ihrer Demokratiekampagne gesucht. Sie sagte, Wongs Fall zeige, wie das Nationale Sicherheitsgesetz eingesetzt werde, um friedliches Engagement zu bestrafen. Das gelte auch für Handlungen, die stattfanden, bevor das Gesetz überhaupt existierte.

„Joshuas Inhaftierung spiegelt Pekings Bestreben wider, Hongkongs prominentesten Demokratieaktivisten der jungen Generation zum Schweigen zu bringen“, schrieb Hui auf X.

Candy Lau, ein ehemaliges Mitglied der inzwischen aufgelösten Studentengruppe Scholarism und eine Freundin von Joshua Wong, spricht am 2. September 2026 vor dem High Court in Hongkong mit Reportern.

Foto: Wu Ruilue/The Epoch Times

Vor der Anhörung sprach Candy Lau vor dem Gericht mit Reportern. Die ehemalige Scholarism-Aktivistin sagte, sie sei beim Strafmaß nicht optimistisch. Wong könne mit einer Haftstrafe von mehr als zehn Jahren rechnen.
Candy sagte, Menschen in ihren 20ern und 30ern „sollten ihr Leben genießen, ihre berufliche Laufbahn aufbauen und Zeit mit ihren Familien und Freunden verbringen“. Stattdessen müsse Wong viele Jahre im Gefängnis verbringen. „Er ist ein sehr aufrichtiger Mensch, dem Hongkong zutiefst am Herzen liegt“, sagte sie. „Als Mensch verdient er eine Chance auf Freiheit.“
Wongs Freund Louis Lee sagte gegenüber Reportern, dass er Wong als Freund weiterhin unterstützen werde und glaube, dass Wong stets die Unterstützung und Anteilnahme der Öffentlichkeit gespürt habe.

Louis Lee, ein ehemaliges Mitglied der inzwischen aufgelösten Studentengruppe Scholarism und ein Freund von Joshua Wong, spricht am 2. September 2026 vor dem High Court in Hongkong mit Reportern.

Foto: Wu Ruilue/The Epoch Times

Jugendaktivist

Wong ist ein bekannter Jugendaktivist in Hongkong. Bereits als Schüler einer weiterführenden Schule erlangte er Bekanntheit, weil er sich gegen Pekings Lehrplan für die nationale Erziehung stellte. Diesen kritisierte er als Versuch, Schüler einer Gehirnwäsche zu unterziehen und sie zur Loyalität gegenüber der Kommunistischen Partei Chinas zu bewegen.
2011 gründeten Wong und eine Gruppe anderer Schüler Scholarism. Der damals 15-jährige Wong übernahm die Funktion des Koordinators. Unter dem Druck der Öffentlichkeit sagte die Regierung Hongkongs das Vorhaben schließlich ab.
Wong war außerdem einer der studentischen Anführer der Demokratieproteste von 2014, die allgemeines Wahlrecht und freie Wahlen forderten.
Im selben Jahr nahm ihn das „Time Magazine“ wegen seiner Rolle bei den massiven Protesten in der Stadt, die als „Umbrella Movement“ bekannt wurden, in die Liste der 25 einflussreichsten Teenager der Welt auf.

Joshua Wong (Mitte) gemeinsam mit anderen studentischen Anführern der Proteste in Hongkong am 18. November 2014. (Archivbild)

Foto: Benjamin Chasteen/The Epoch Times

2016 gründete Wong gemeinsam mit anderen die politische Partei Demosisto und wurde deren Generalsekretär. Die Partei trug dazu bei, dass der damalige Parteivorsitzende Nathan Law zum jüngsten jemals in das Parlament Hongkongs gewählten Abgeordneten wurde.

Demosisto wurde kurz nachdem Peking seine Pläne zur Einführung des Nationalen Sicherheitsgesetzes vorgestellt hatte aufgelöst.

Polizisten halten am 2. September 2026 in Hongkong vor dem High Court Wache, wo der Demokratieaktivist Joshua Wong erwartet wird.

Foto: Peter Parks/AFP via Getty Images

Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel: „Prominent Hong Kong Pro-Democracy Campaigner to Face New Prison Sentence After Guilty Plea“ (redaktionelle Bearbeitung: vm)