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Erfolg für Bayer vor Oberstem US-Gericht in Glyphosat-Streit

Im jahrelangen Streit um gesundheitliche Folgen des Pflanzenschutzmittels Glyphosat hat der Oberste Gerichtshof der USA zugunsten des Bayer-Konzerns aus Leverkusen entschieden.
Dem Urteil zufolge kann Bayer nicht wegen fehlender Krebs-Warnungen auf Verpackungen von Unkrautvernichtern verklagt werden.
Bundesweite Warnhinweise in den USA hätten Vorrang vor solchen der Bundesstaaten, hieß es in dem am Donnerstag in Washington veröffentlichten Urteil.
Bayer begrüßte die Entscheidung und erklärte, dadurch dürften „aktuelle Klagen abgewiesen und mögliche künftige Klagen verhindert werden – soweit sie auf angeblich fehlenden Warnhinweisen beruhen“. (afp/dpa/red)
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Gericht: Mutter darf ohne Einwilligung des Vaters mit Kind ins Ausland reisen

Mutter darf ohne Einwilligung des Vaters mit Kind ins Ausland reisen
Eine Mutter aus Rheinland-Pfalz hat die Weihnachtstage mit ihrem Kind bei der Familie im Ausland verbringen dürfen, ohne dass der Kindsvater sein Einverständnis gegeben hat. Das hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden (Az.: 2 UF 153/25).

Hintergrund des Falls

Der zweijährige Sohn lebt seit der Trennung der Eltern überwiegend bei der Mutter und hat regelmäßig begleiteten Umgang mit dem Vater. Die Mutter stammt aus Osteuropa und wollte mit dem Kind über die Weihnachtsfeiertage 2025 zu ihrer Familie dorthin reisen. Der Vater lehnte die Reise ab.

Entscheidung der Gerichte

Das Amtsgericht Landau gab der Mutter in erster Instanz recht. Das Oberlandesgericht Zweibrücken bestätigte diese Entscheidung später. Die Richter entschieden, dass die Mutter allein über die Reise bestimmen durfte.

Begründung des Gerichts

Zwar handele es sich bei einer solchen Auslandsreise nicht um eine Angelegenheit des täglichen Lebens, sie habe jedoch große Bedeutung für das Kind. Im Sinne des Kindeswohls dürfe die Mutter allein entscheiden, weil der Aufenthalt in Osteuropa dem Jungen helfe, seine eigene Identität zu entwickeln.
Durch die Herkunft seiner Mutter bestünden enge familiäre und kulturelle Verbindungen nach Osteuropa. Der Kontakt zum Vater werde durch die Reise nicht eingeschränkt.

Grundsatz zur Mitnahme von Kindern

Grundsätzlich kann ein Elternteil bei einer normalen Urlaubsreise allein über die Mitnahme des Kindes entscheiden, solange keine besonderen Gefahren bestehen. Bei Reisen von erheblicher Bedeutung ist normalerweise die Zustimmung beider Elternteile erforderlich. Im vorliegenden Fall habe jedoch das Kindeswohl Vorrang gehabt. (afp/red)
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Gewerkschaften fordern „Abkühlpausen“ bei Hitze – Vorbild Fußball-WM

Der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) fordert angesichts der aktuellen Hitzewelle in Westeuropa „Abkühlpausen“ für Arbeitnehmer – nach Vorbild der Trinkpausen bei der Fußball-WM in den USA.
„Es ist ein gutes Beispiel dafür, wie die Arbeit an den Klimawandel angepasst werden kann“, sagte EGB-Generalsekretärin Esther Lynch am Donnerstag. Bauarbeiter, Obstpflücker oder Busfahrer bräuchten jedoch deutlich länger als drei Minuten, um sich zu erholen.

Hintergrund aus der WM

Die bei der WM eingeführten Abkühlpausen hätten die Gefahren extremer Hitze für Beschäftigte ins Bewusstsein gerückt, betonte Lynch. Die Fifa schreibt bei dieser WM dreiminütige Trinkpausen zur Mitte jeder Halbzeit vor, um die Gesundheit der Spieler zu schützen.

Steigende Risiken durch Hitze

Nach Angaben des EGB ist die Zahl hitzebedingter Todesfälle am Arbeitsplatz in der EU in den letzten 20 Jahren deutlich gestiegen. Das Risiko erhöht sich demnach um bis zu sieben Prozent bei Temperaturen über 30 Grad und um bis zu 15 Prozent ab 38 Grad.

Forderung an die EU-Kommission

Die Dachorganisation, die 45 Millionen Beschäftigte aus 94 Gewerkschaften in 42 Ländern vertritt, fordert die Europäische Kommission auf, ein „Recht auf Pausen ohne Lohnverlust“ bei hohen Temperaturen einzuführen.

Aktuelle Hitzewelle in Westeuropa

Westeuropa leidet derzeit unter einer außergewöhnlichen Hitzewelle. Besonders betroffen sind Frankreich, Italien, Spanien, Großbritannien und Belgien. Auch in Deutschland galten am Mittwoch vielerorts amtliche Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes. (dpa/afp/red)
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In Plastiktüte vergraben: Kinder finden 60 goldene Ringe

Mehr als 60 goldene Ringe haben Kinder in einem Waldstück in Bayern gefunden. Darunter waren Eheringe mit eingravierten Hochzeitsdaten, wie die Polizei in Würzburg am Donnerstag mitteilte.
Die Kinder waren demnach Ende Mai mit ihrer Familie in dem Wald bei Johannesberg und stießen dort auf eine vergrabene Plastiktüte.
Darin sei ein Einmachglas voller Goldschmuck gewesen, führte die Polizei aus. Die Familie habe den Schmuck bei der Polizei in Aschaffenburg abgegeben.
Diese bat nun um Hinweise bei der Suche nach den Besitzern. (afp/red)
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Rekord für wärmste Nacht in Deutschland eingestellt

Die vergangene Nacht zieht nach vorläufigen Angaben des Deutschen Wetterdienstes mit der wärmsten Nacht in Deutschland seit Beginn der Messungen gleich.
Im rheinland-pfälzischen Bad Bergzabern fiel die Temperatur nicht unter 26,2 Grad. Bisheriger Rekordhalter war der Berg Weinbiet in Rheinland-Pfalz, wo die Temperatur am 25. Juli 2019 ebenfalls nicht unter 26,2 Grad gesunken war.
Der Deutsche Wetterdienst spricht ab Temperaturen von 20 Grad von tropischen Nächten. Viele sehr alte Messwerte sind nicht zuverlässig, da unklar ist, wann und wo sie aufgezeichnet wurden. Seit 1881 liegen relativ gute Stationswerte für eine Berechnung zugrunde.
Unklar war dem Wetterdienst zufolge zunächst, ob die Nacht von Mittwoch auf Donnerstag flächendeckend die wärmste Nacht in Deutschland seit Aufzeichnungsbeginn gewesen sein könnte. Die gemessenen Werte müssen zudem noch eine Qualitätsprüfung durchlaufen und können sich ändern.

Tropennächte im Süden und in Städten häufiger

Üblicherweise gibt es jedes Jahr pro Messstation nur eine Handvoll Tropennächte. „In Jahren mit sehr heißen Sommern wie 2003 wurden an begünstigten Stationen allerdings über 10 Tropennächte beobachtet“, schreibt der Wetterdienst auf seiner Homepage.
„So waren es 2003 in Kehl bei Straßburg 21 Tropennächte. Im Sommer 2015 wurde an den Stationen Waghäusel-Kirrlach und Bad Bergzabern 13 Tropennächte registriert.“
Nach Angaben des Umweltbundesamtes treten Tropennächte häufiger im Süden und Westen Deutschlands auf. Auch seien sie innerhalb dichter, innerstädtischer Bebauungsstrukturen wesentlich häufiger als auf Freiflächen.

Fehlende Abkühlung bedroht Gesundheit

„Großflächige Hitzewellen bedrohen die Gesundheit sehr vieler Menschen und zählen zu den tödlichsten Extremwetterereignissen überhaupt“, schreibt die Bundesärztekammer. „Die aktuelle Lage ist gerade deshalb so riskant, weil die hohen Temperaturen anhalten und sich Gebäude, Wohnungen und Praxisräume über die Tage immer weiter aufheizen und nachts kaum noch abkühlen.“
Die gesundheitliche Belastung sei daher oft nicht am ersten, sondern erst an den folgenden Tagen am größten. „Genau dann, wenn die Aufmerksamkeit nachzulassen droht, steigen die Risiken am stärksten“, schrieb sie am Mittwoch.
Besonders gefährdet seien ältere Menschen, chronisch Kranke, pflegebedürftige und allein lebende Personen, Schwangere und kleine Kinder sowie Menschen, die körperlich im Freien arbeiteten.
Erste Abkühlung könnte zum Wochenstart kommen. „Spätestens am Sonntag und Sonntagabend steigt das Unwetterpotential von Westen her aber ebenso deutlich an, sodass bis zum Montag mit teils schweren Gewittern gerechnet werden muss. Erst dann wird es eine Spur kühler, es bleibt aber sommerlich warm oder sogar heiß“, schreibt der Wetterdienst. (dpa/red)
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Streit um Aussageerlaubnis einer Polizistin im Block-Prozess

Im Block-Prozess pocht die Verteidigung weiter darauf, dass die Hauptermittlerin der Hamburger Polizei auch zu parallelen Verfahren in dem Fall aussagen darf. Die 44 Jahre alte Zeugin hatte bei vorherigen Prozesstagen zahlreiche Fragen mit der Begründung nicht beantwortet, dass sie für diese Bereiche keine Aussagegenehmigung habe.
Man brauche die „Erkenntnisse aus dem Gesamtkomplex“, sagte Anwältin Gül Pinar, die einen der sechs Mitangeklagten der Unternehmerin Christina Block verteidigt.
Die Zeugin sei lange mit dem Fall betraut gewesen und kenne auch die Ermittlungen gegen andere Personen, die in dem aktuellen Prozess nicht vor dem Landgericht Hamburg stehen.
Die Kammer lehnte es erneut ab, sich bei der zuständigen Behörde für eine Erweiterung dieser Genehmigung einzusetzen. Das löste heftige Diskussionen zwischen den Prozessbeteiligten aus.
Die Hauptermittlungsführerin sagt als Zeugin aus.

Die Hauptermittlungsführerin sagt als Zeugin aus.

Foto: Georg Wendt/dpa

Fall Block hat eine lange Vorgeschichte

Der Unternehmerin Christina Block wird vorgeworfen, einer israelischen Sicherheitsfirma den Auftrag zur Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder vom Wohnort des Ex-Mannes Stephan Hensel in Dänemark erteilt zu haben.
Die 53-Jährige ist die Tochter des Gründers der Steakhaus-Kette „Block House“, Eugen Block. Sie bestreitet die Vorwürfe der Anklage. Die Kinder waren in der Silvesternacht 2023/24 in ein Auto gezerrt, erst nach Süddeutschland und dann nach Hamburg gebracht worden.
Der Fall Block hat eine lange Vorgeschichte. Im August 2021 hatte der Vater den Jungen und das Mädchen, die damals bei ihrer Mutter in Hamburg lebten, nicht wie vereinbart nach Hamburg zurückgebracht.
Er erhob Gewaltvorwürfe, die nach Angaben von Christina Block nicht stimmen. Sie gibt an, ihr Ex-Mann habe die Kinder manipuliert. Gegen Hensel und seine neue Ehefrau läuft auch ein Verfahren.
Es gehört zu den Bereichen, für das die Kriminalbeamtin keine Aussagegenehmigung hat. Blocks Verteidiger, Ingo Bott, bezeichnete das im Gerichtssaal als „völlig absurd“. (dpa/red)
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Steilküste in französischem Badeort Biarritz bricht ab: Taucherin getötet

Beim Abbruch einer Klippe im südwestfranzösischen Badeort Biarritz ist eine Taucherin ums Leben gekommen. Ein Taucher wurde am Donnerstagmorgen nach Behördenangaben noch vermisst.
Etwa 2.000 Kubikmeter Felsen unterhalb des Leuchtturms waren am Mittwochabend von der Steilküste abgebrochen und ins Meer gestürzt. Zu dem Zeitpunkt befanden sich laut Präfektur drei Taucher in der Nähe der Unglücksstelle.
Einer der Taucher überlebte unverletzt, erlitt aber einen Schock und wurde von Rettungskräften versorgt. Die Suche nach dem vermissten dritten Taucher wurde am Donnerstagmorgen fortgesetzt.

Rettungstaucher suchen am Morgen nach einer vermissten Person. Der Einsturz ereignete sich gegen 20:20 Uhr (18:20 Uhr GMT) in der Nähe des Miramar-Strandes.

Foto: Philippe Lopez/AFP via Getty Images

Der nahegelegene Badestrand der Stadt war zum Zeitpunkt des Unglücks von zahlreichen Menschen bevölkert.
„Es war ohrenbetäubend“, berichtete der 45 Jahre alte Vincent Pariset, der mit seiner Tochter zum Stand-up-Paddeln an den Strand gekommen war: „Wir hatten wirklich Angst, als wir gesehen haben, wie ein ganzer Abschnitt der Steilküste einstürzte.“ Als die Felsen ins Meer stürzten, habe es eine riesige Wasserfontäne gegeben.
Die Stadtverwaltung von Biarritz sperrte das Gebiet um die Einsturzstelle für Taucher und Schiffe. Auch der  Strand wurde vorläufig gesperrt.
An der Steilküste in der Gegend von Biarritz hatte es 2008 und 2018 größere Abbrüche gegeben. (afp/red)
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Reisekrankheit: Blick auf Horizont heften und mit Musik ablenken

Viele Familie kennen es: Das Kind auf der Rückbank im Auto wird stiller und blasser und löst mit der Bemerkung „mir ist schlecht“ eine hektische Parkplatzsuche aus. Die Reisekrankheit ist gerade in der Urlaubszeit ein häufiger Begleiter. Es gibt aber Möglichkeiten, dem abzuhelfen.

Was ist die Reisekrankheit?

Typische Symptome der Reisekrankheit, auch Kinetose genannt, sind Übelkeit und Erbrechen. Vor allem bei kurvenreichen Strecken im Auto, einem unruhigen Flug oder Wellengang auf Gewässern kann das Gleichgewichtsorgan im Innenohr stark gereizt werden. Wenn die gesamte Umgebung in Bewegung ist, haben auch die Augen keinen Fixpunkt mehr.
Die Reize, die dann im Nervensystem ankommen und weitergeleitet werden, können das Brechzentrum aktivieren und Übelkeit auslösen. Vor allem Kinder ab dem zweiten Lebensjahr leiden darunter.
Typisch für Reisekrankheit ist, dass sie sich durch Erbrechen nicht bessert. Erst wenn wieder fester Boden unter den Füßen ist, legt sich die Übelkeit langsam.

Kann ein Positionswechsel Abhilfe schaffen?

Das Mitfahren auf dem Beifahrersitz im Auto kann der Übelkeit vorbeugen. Kinder sollten aus Sicherheitsgründen aber angeschnallt hinten sitzen. Unter Umständen hilft nach Angaben von Kinderärzten ein Wechsel auf den hinteren mittleren Platz.
Dort kann das Kind durch die Frontscheibe gucken, so dass die durch den Gleichgewichtssinn wahrgenommene Bewegung und die Eindrücke der Augen in Einklang kommen.
Kindern wird im Auto seltener übel, wenn sie den Horizont fixieren. Am einfachsten ist es übrigens, über Nacht zu fahren. Während des Schlafs tritt die Reisekrankheit in der Regel nicht auf.

Gibt es auch Tricks für Schiff, Bus und Flugzeug?

In der Mitte von Schiffen ist am wenigsten Bewegung. Gleiches gilt im Bus für den Bereich direkt hinter den Vorderachsen. Im Flugzeug ist ein Sitz am Fenster über den Tragflächen der beste Platz, um nicht reisekrank zu werden.

Was ist beim Essen zu beachten?

Fachleute empfehlen leichte, fettarme Speisen vor und während der Reise. Kaubewegungen scheinen die Überreaktion des Magens zu mildern. Auch pulverisierter Ingwer soll den Brechreiz reduzieren und gegen kalte Schweißausbrüche helfen.
Studien legen nahe, eine halbe Stunde vor Reiseantritt etwa ein Gramm Ingwerpulver einzunehmen. Hilfreich sind auch Hörspiele, Musikhören und regelmäßige Pausen.

Welche Medikamente gibt es?

Zur Behandlung von Übelkeit und Erbrechen gibt es rezeptfreie Mittel mit dem Wirkstoff Diphenhydramin aus der Gruppe der Antihistaminika. Die Arzneien sind rechtzeitig vor Reiseantritt einzunehmen. Diphenhydramin macht allerdings müde.
Der Wirkstoff Dimenhydrinat – eine Verbindung aus Diphenhydramin und 8-Chlortheophyllin – ist laut Stiftung Warentest nur eingeschränkt geeignet. 8-Chlortheophyllin kann demnach das Risiko für unerwünschte Wirkungen erhöhen.
Bei Kindern sollten die Mittel wegen möglicher Nebenwirkungen zurückhaltend und möglichst in Rücksprache mit dem Kinderarzt eingesetzt werden. Oft helfen auch medizinische Kaugummis.
Als Vorbeugung gegen die Reisekrankheit gibt es zudem rezeptpflichtige Mittel mit dem Wirkstoff Scopolamin. Dabei wird fünf bis sechs Stunden vor Reiseantritt ein wirkstoffhaltiges Pflaster hinter das Ohr geklebt. Die Wirkung kann bis zu drei Tage anhalten, es können aber auch Nebenwirkungen auftreten. Für Kinder und Ältere werden sie daher nicht empfohlen. (afp/red)
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Social-Media-Altersgrenze 13? Fachleute sehen bessere Hebel

Unabhängig davon, wie die konkreten Einschränkungen für die Nutzung sozialer Medien für Kinder und Jugendliche letztlich sein werden: Der Erfolg wird an der Umsetzung gemessen.
Aktuelle Daten aus Australien zeigen, dass die Altersverifizierung durch Social-Media-Plattformen stark zu wünschen lassen kann. Auch Deutschland habe weniger ein Erkenntnis- als ein Umsetzungsproblem, meint der Entwicklungspsychologe Sven Lindberg.
Ohne praktikable Altersüberprüfung bleibe jede Grenze nur Symbolik, betonte der Leiter der Klinischen Entwicklungspsychologie an der Universität Paderborn. Gerade wenn sich die Debatte auf eine Zahl verenge, drohe die eigentliche Aufgabe aus dem Blick zu geraten: die Gestaltung der Plattformen zu regulieren, die die Risiken erst erzeugen.
Familienministerin Karin Prien (CDU) plädiert für eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für die Nutzung sozialer Medien wie TikTok, Instagram oder Snapchat. Jüngere Kinder sollen kindgerechte, risikoarme Angebote nutzen dürfen. Die Altersgrenze soll mit einer Altersüberprüfung verbunden werden.

Australien: Social-Media-Verbot hat keine nennenswerten Auswirkungen

Aktuelle Daten aus Australien besagen: Die Überprüfungen durch die Unternehmen seien unzureichend und würden von vielen unter 16-Jährigen umgangen, berichtet ein Forschungsteam im renommierten Fachjournal „British Medical Journal“.
„Wir haben keine hinreichenden Belege dafür gefunden, dass das Gesetz bereits nennenswerte Auswirkungen auf die Nutzung sozialer Medien bei Jugendlichen unter 16 Jahren hatte“, heißt es in der von in Australien ansässigen Forschern vorgenommenen Studie. Minderjährige Nutzer umgehen demnach die per Gesetz erlassenen Beschränkungen, indem sie beispielsweise Fake-Accounts erstellen oder Konten nutzen, die auf ältere Personen registriert sind.
Die Forscher befragten für ihre Studie zunächst mehr als 400 junge Social-Media-Nutzer unmittelbar vor Inkrafttreten der Beschränkungen. Drei Monate später dann wurden diese Heranwachsenden erneut zu ihrem Nutzungsverhalten befragt. Bei den 12- bis 13-Jährigen gab es der Studie zufolge kaum Veränderungen bei der Nutzung der Plattformen, bei der Altersgruppe der 14- bis 15-Jährigen einen leichten Rückgang und bei den Nutzern ab 16 Jahren einen Anstieg.
Australien war mit seinem im Dezember vergangenen Jahres in Kraft getretenen Social-Media-Verbot für Unter-16-Jährige weltweiter Vorreiter. Seitdem erließen mehrere weitere Länder ähnliche Vorschriften.

App-Entwickler: Kontrolle nicht Aufgabe von App-Entwicklern

Nach Ansicht von Antigone Davis, Sicherheitschefin des Facebook-Konzerns Meta, sollte es sowieso nicht in der Verantwortung der App-Entwickler wie Meta, sondern der von App-Store-Betreibern wie Apple und Google liegen, Altersverifikation und elterliche Kontrolle sicherzustellen, wie sie dem „Stern“ sagte.
Auch die derzeit in der EU diskutierten Ansätze zur Altersverifikation seien leicht zu umgehen, meint Tibor Jager, Professor für IT-Sicherheit und Kryptographie an der Bergischen Universität Wuppertal.
Zudem drohten Jugendliche auf andere, noch problematischere Angebote wie Dark-Web-Seiten auszuweichen. Echter Schutz funktioniere anders – Jager zieht dabei einen Vergleich zum Straßenverkehr:
„Wir schützen sie nicht, indem wir sie von der Straße fernhalten, sondern indem wir die Straße sicherer machen.“
Prien hatte sich bei ihrem Vorschlag auf eine Empfehlung der von ihr eingesetzten Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ bezogen.
Im am Mittwoch vorgestellten Bericht der Kommission geht es um zwei gleichwertige Alternativen: eine feste Altersgrenze von 13 Jahren mit abgestuften Schutzstandards bis 18 und einen stärker risikobasierten Ansatz, der Beschränkungen ohne einheitliche Altersgrenze an konkrete Dienste und Funktionen bindet.

Dort ansetzen, wo tatsächlich Gefährdungen entstehen

„Die politische Kommunikation hat sich bereits auf die Zahl 13 festgelegt“, sagte Lindberg. Die Kommission hingegen halte die Grenzen ausdrücklich offen. „Diese Offenheit halte ich fachlich für absolut sinnvoll und angebracht.“
Eine feste Altersgrenze berücksichtige nur das kalendarische, nicht das tatsächliche Entwicklungsalter und behandele sehr unterschiedliche Angebote gleich.
„Der risikobasierte Ansatz setzt deutlich stärker dort an, wo Gefährdungen tatsächlich entstehen: bei algorithmischen Empfehlungen, Endlos-Feeds, Autoplay, Push-Nachrichten, offenen Kontaktfunktionen und personalisierter Werbung.“
Jager ergänzte: „Minderjährige könnten standardmäßig chronologische Feeds erhalten. Personalisierte Empfehlungen zu sensiblen Themen wie Essstörungen, Selbstverletzung oder Extremismus sollten verboten sein. Außerdem sollten Algorithmen nicht gezielt zu immer extremeren Inhalten weiterleiten.“

Umgehen lernen mit ständigen Reizen und Unterbrechungen

Für besonders relevant hält Lindberg die Empfehlung der Kommission, die Selbstregulationsfähigkeit in den ersten Lebensjahren gezielt zu stärken. „Hier liegt ein zentraler Schutzfaktor“, erklärte der Entwicklungspsychologe.
„Die Fähigkeit, Aufmerksamkeit zu steuern und Impulse zu kontrollieren, bildet sich in den ersten Lebensjahren aus und sagt spätere Bildungs- und Gesundheitsverläufe besser vorher als viele andere Frühindikatoren.“
Eine Empfehlung der Kommission ist, die private Nutzung von Handys für alle Schüler bundesweit im Unterricht und in Pausen bis Klasse sieben zu verbieten. Diese Empfehlung halte er für äußerst wichtig, sagte Lindberg. Gerade in Grundschulen und den unteren Jahrgangsstufen sei es sinnvoll, private digitale Geräte deutlich zu begrenzen.
Ab der achten Jahrgangsstufe sei es richtig, Schüler wie von der Kommission empfohlen an verbindlichen Nutzungskonzepten zu beteiligen. „Junge Menschen als Mitgestaltende ernst zu nehmen ist wirksamer als nur über sie hinweg zu entscheiden.“
Lindberg sieht im Bericht noch einen weiteren ganz zentralen Punkt: „Wenig beachtet, aber aus meiner Sicht zukunftsweisend ist die Empfehlung zu KI-Begleitern, sogenannten AI Companions, für die die Kommission eine Altersgrenze von 13 Jahren als Sofortmaßnahme vorschlägt.“ Solche Systeme seien darauf ausgelegt, emotionale Nähe zu erzeugen – viele Kinder könnten schwer einschätzen, dass es sich nicht um eine echte Beziehung handelt. (dpa/afp/red)
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Zeitpunkt verpasst – und ein Leben lang kinderlos

Ich war eine karriereorientierte junge Frau, geprägt von feministischer Ideologie. Ich arbeitete hart, kämpfte hart und konnte mich schließlich in der männerdominierten Welt der Restaurants und Profiküchen durchsetzen. Heute denke ich, es hätte leicht passieren können, dass ich ungewollt kinderlos geblieben wäre.
Ich bekam mein erstes Kind erst mit 37. Und irgendwie schaffte ich es trotzdem noch, vier Kinder zu bekommen. Aber wenn ich mich in meinem Freundeskreis so umschaue – und im erweiterten Familienkreis –, erkenne ich, dass mein Leben auch völlig anders hätte verlaufen können.

Wenn sich das Zeitfenster leise schließt

Es ist nicht so, dass ich überall sehen würde, dass Frauen die Mutterschaft bewusst ablehnen. Sie schieben sie auf: Karriere zuerst, Stabilität zuerst, Reisen zuerst, finanzielle Freiheit zuerst, Selbstentwicklung zuerst. Doch dann beginnt sich das Fruchtbarkeitsfenster leise zu schließen.
Einige meiner engen Freundinnen fanden nach 40 liebevolle Partner, aber Kinder kamen nie. Andere heirateten in ihren späten 30ern in der Annahme, dass Kinder ganz natürlich folgen würden, nur um Jahre und enorme Summen an Geld für Fruchtbarkeitsbehandlungen auszugeben, die letztendlich scheiterten.
Einige sagen, sie hätten überhaupt nie Kinder gewollt. Vielleicht ist das für manche wirklich wahr. Aber ich vermute, dass viele Frauen einfach gelernt haben, eine Sehnsucht zu unterdrücken, von der ihnen beigebracht wurde, sie als weniger wichtig anzusehen als die individuelle Leistung.
Ich weiß auch, dass es außergewöhnliche Frauen ohne Kinder gibt, die ein zutiefst erfülltes Leben führen, und ich weiß, dass es nicht für jede Frau möglich ist, Mutter zu werden. Aber ich möchte hier darüber sprechen, was ich bei mir selbst, bei meinen Freunden und in meiner Generation beobachtet habe.
Ich sage das ohne Wertung, weil ich es zutiefst verstehe. Ich habe dieses Leben auch gelebt.

Mein Haus, mein Auto, mein Job…

Ich hatte das große Haus in einer geplanten Lebensgemeinschaft, das teure Auto, den schönen Pool, finanziellen Komfort, endlose soziale Möglichkeiten und eine Karriere, die mir Lob und Identität einbrachte. Ich dachte, ich sei zufrieden. Und in vielerlei Hinsicht war ich das auch.
Blick von oben auf ein Projektmeeting. Foto: master1305/iStock

Blick von oben auf ein Projektmeeting.

Foto: master1305/iStock

Aber nichts davon ist mit Kindern zu vergleichen.
Nichts ist vergleichbar mit dem Gefühl, das Wort „Mama“ an einen selbst gerichtet zu hören. Nichts ist vergleichbar damit, Leben zu schenken, es in sich zu tragen, es zu ernähren, es zu beschützen. Und zu beobachten, wie Teile von einem selbst durch einen anderen Menschen in die Welt treten.
Für mich war die Mutterschaft das, was mich schließlich erwachsen fühlen ließ. Ich weiß, dass manche Kinderlose das ungern hören werden, aber es ist die Wahrheit meiner eigenen Erfahrung.
Eine Sache, die ich selten ehrlich diskutiert höre, ist, wie schwierig es sein kann, sich spät im Leben an die Mutterschaft anzupassen.

Im Kreis um sich selbst drehen

Bis viele Frauen heute Kinder bekommen, haben sie fast zwei Jahrzehnte damit verbracht, ein Leben aufzubauen, das sich ausschließlich um sie selbst dreht. Ihre Zeitpläne, Karrieren, Reisen, der Schlaf, Routinen, Ambitionen, Finanzen und Wohnungen drehen sich um persönliche Autonomie und Selbstbestimmung.
Dann kommt plötzlich ein winziger Mensch an, der vollkommen abhängig, wild, ineffizient, zutiefst bedürftig und völlig unbekümmert um deinen Zeitplan, deinen Schlaf, deine Karriereziele oder deine emotionale Bandbreite ist.
Kinder unterbrechen alles.
Und vielleicht ist das ein Teil ihres Zwecks.
Die moderne Welt fragt immer häufiger: „Wie bewahre ich mir meine Freiheit?“ Kinder stellen die gegenteilige Frage: „Wer zu werden bist du – für jemand anderen – bereit ?“
Die Mutterschaft hat mich auf wunderschöne Weise verändert, aber auch auf eine Art, die nicht unbedingt angenehm war. Sie hat mich gezwungen, weniger egozentrisch zu werden. Weniger besessen von meinem eigenen Komfort, meinen Ambitionen, meinem Image und meiner Kontrolle.
Kinder verlangen endloses Geben. Kein darstellerisches Geben. Echtes Geben. Geben um 3 Uhr morgens, geben, wenn man krank ist, geben, wenn niemand einem applaudiert. Geben, auch wenn es unmittelbar keine Gegenleistung dafür gibt.

Leise Fragen aus tiefstem Herzen

Und ich frage mich manchmal, ob die moderne Gesellschaft uns von dieser Art der Aufopferung weggezerrt hat.
Leise Gespräche finden an den seltsamsten Orten statt.
Vielleicht telefoniere ich gerade mit einer Anwältin, die eine geschäftliche Angelegenheit regelt, und sie sagt leise zu mir: „Darf ich Sie etwas fragen? Ich habe gerade meine Eizellen einfrieren lassen. Wie alt waren Sie, als Sie Ihr letztes Kind bekamen?“
Vielleicht ist es eine Flugbegleiterin, die meinen Schwangerschaftsbauch mit 44 Jahren bemerkt, sich sanft vorbeugt und fragt: „Ich hoffe, das ist nicht unhöflich, aber wie alt sind Sie?“ Wenn ich es ihr dann sage, faltet sie die Hände zusammen und sagt: „Sie geben den Frauen da draußen Hoffnung.“
Oder vielleicht ist es eine Frau hinter dem Tresen in einer Tierarztpraxis, die leise zugibt: „Ich bin über 40 und hoffe immer noch, eines Tages Kinder zu haben.“
Ich habe Versionen dieser Gespräche immer und immer wieder geführt. Frauen, die nach Beweisen suchen, dass es immer noch passieren kann.
Und es kann passieren.
Aber es gibt einen Unterschied zwischen möglich und wahrscheinlich.

Immer mehr Gegenkräfte wirken

Die moderne Medizin hat die Fruchtbarkeit auf bemerkenswerte Weise verlängert, aber sie kann die Biologie nicht vollständig außer Kraft setzen. Gleichzeitig werden wir ständig mit endokrinen Schadstoffen, verarbeiteten Lebensmitteln, chronischem Stress, Mikroplastik, Pestiziden und Umweltchemikalien bombardiert. Viele Forscher glauben, dass sie zum Rückgang der Fruchtbarkeit bei Männern und Frauen beitragen.
In vielerlei Hinsicht verlängern wir die Fruchtbarkeit technologisch, während wir sie gleichzeitig verschlechtern.
Die Wahrheit ist, dass sich die Biologie nicht gänzlich der Ideologie, dem Karrierezeitpunkt, der finanziellen Bereitschaft oder dem modernen Lebensstil beugt. Unsere besten Chancen liegen im Allgemeinen immer noch in der Jugend, auch wenn unsere Kultur die Jugend zunehmend als eine Zeit exklusiv für Selbstfindung und Unabhängigkeit behandelt.
Männer sind an diesem Wandel ebenfalls nicht unschuldig. Das moderne Erwachsenenalter dreht sich für beide Geschlechter zunehmend um persönliche Freiheit, endloses Verweilen in der Adoleszenz, Konsum, Erlebnisse und Selbstkonstruktion.
Die viele Zeit, die ich mit Tieren verbringe, hat diese Beobachtungen für mich nur noch vertieft. Wenn man Kühe Jahr für Jahr beobachtet, dreht sich ihr gesamter biologischer Rhythmus um Fortpflanzung, Geburt, Fürsorge und den Neubeginn. Die Natur selbst orientiert sich ständig am Fortbestehen.
Menschliche Wesen sind möglicherweise die einzigen Säugetiere, die in der Lage sind, diesen Instinkt vollständig außer Kraft zu setzen.
Zwei engverbundene Seelen... Foto: morrowlight/iStock

Zwei eng verbundene Seelen…

Foto: morrowlight/iStock

Fehlgeleitete Mutter-Energie?

Manchmal frage ich mich, wo stattdessen all diese Energie hinfließt.
Ich sehe oft, insbesondere unter meinen progressiveren Freunden, wie dieser Instinkt in Richtung Aktivismus, sozialer Anliegen und Schutz der Schwachen umgeleitet wird. Ich bezweifle nicht, dass viele dieser Bemühungen aus ehrlichem Mitgefühl und guten Absichten entstehen. Aber ich denke auch, dass einiges davon zu einer fehlgeleiteten mütterlichen Energie werden kann, die von der Familie losgelöst und nach außen auf die Gesellschaft allgemein umgeleitet wird.
Wenn der Instinkt zu nähren, zu schützen, zu verteidigen und zu opfern nicht mehr Kinder oder die Familie im Zentrum behält, verschwindet diese Energie nicht einfach. Sie bricht sich oft politisch, sozial und ideologisch Bahn.
Manchmal konstruktiv, manchmal destruktiv, manchmal auf eine Weise geschehend, bei der es weniger darum zu gehen scheint, tatsächlich schutzbedürftigen Menschen zu helfen. Vielmehr handelt es sich um eine Suche nach Sinn, Identität und moralischer Bedeutung – und dies in einer Welt, die zunehmend von Familie und Gemeinschaft entkoppelt ist.
Vor Kurzem haben wir für ein Paar ein Rehearsal Dinner ausgerichtet, gleich nach der Generalprobe für die Hochzeit. Die beiden waren 22 und 25 Jahre alt und Absolventen der Texas A&M University, tief katholisch, offen familienorientiert und fest entschlossen, ein Leben an gemeinsamen Werten orientiert aufzubauen, statt endloser Selbstoptimierung. Ihre Tischdekoration bestand aus wiederverwendeten Dosen, die mit lebenden Pflanzen gefüllt und Bildern von Heiligen dekoriert waren.
Als ich 22 war, waren meine Prioritäten ganz andere.
Aber ehrlich gesagt glaube ich, dass diese jungen Leute vielleicht die richtige Idee haben.
Unsere Kultur erzählt jungen Menschen, sie sollen die Ehe aufschieben, Bindungen vermeiden, die Freiheit maximieren, reisen, Karrieren aufbauen und die Jugend genießen, solange sie können. Kinder werden oft als Einschränkung dargestellt, anstatt als Erfüllung.
Ich frage mich zunehmend, ob unsere Kultur Freiheit mit Erfüllung verwechselt, nur damit viele von uns erst zu spät entdecken, dass beides nicht immer dasselbe ist.
Junge Mutter mit Baby übt Gymnastik. Foto: Maryviolet/iStock

Junge Mutter mit Baby übt Gymnastik.

Foto: Maryviolet/iStock

Der Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Accidentally Childless“. (Übersetzung und redaktionelle Bearbeitung: sm)
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Erneut Todesfall durch Bornavirus in Bayern

In Bayern ist erneut ein Mensch an dem durch Feldspitzmäuse übertragenen Bornavirus gestorben.
Die Erkrankung wurde bei einer Obduktion festgestellt, wie das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen in Neuburg an der Donau am Mittwoch, 24. Juni, mitteilte. Weitere Infos zu dem oder der Toten teilte der Landkreis nicht mit.
Für die Bevölkerung bestehe keine erhöhte Gefahr. Es handele sich um einen äußerst seltenen Einzelfall.
Weitere Erkrankungen seien im Landkreis nicht bekannt. Unter natürlichen Bedingungen werde das Virus nicht von Mensch zu Mensch übertragen. „Wichtig ist, die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen im Umgang mit Spitzmäusen einzuhalten“, erklärte das Gesundheitsamt.
Wie sich der verstorbene Mensch anstecken konnte, blieb unklar. Seit Einführung der Meldepflicht am 1. März 2020 seien dem Robert Koch-Institut (RKI) pro Meldejahr bis zu sieben akute Fälle gemeldet worden. Deutschlandweit seien bislang etwas mehr als 60 Infektionen registriert worden. Über 90 Prozent der Fälle traten in Bayern auf.

Behörden raten zu Vorsicht bei Spitzmäusen

Ursprünglich wurde das Virus als Erreger einer Tierseuche bei Säugetieren beschrieben. Seit 2018 ist bekannt, dass es auch beim Menschen schwere, meist tödlich verlaufende Gehirnentzündungen verursachen kann.
Überträger ist die Feldspitzmaus. Infizierte Tiere scheiden das Virus über Kot, Urin und Speichel aus, ohne selbst daran zu erkranken. Eine Übertragung auf den Menschen ist bei Kontakt mit Feldspitzmäusen möglich. Der genaue Übertragungsweg ist aber bislang unbekannt.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit empfahl, den Kontakt mit Spitzmäusen und ihren Ausscheidungen zu vermeiden. Die Behörde warnte davor, lebende oder tote Spitzmäuse mit den bloßen Händen anzufassen und Hygienemaßnahmen einzuhalten.
Erst im Mai hatten die Behörden einen am Bornavirus Verstorbenen in Augsburg gemeldet. Zuvor war im bayerischen Landkreis Unterallgäu ein Mensch an den Folgen einer Infektion mit dem Bornavirus des Typs BoDV-1 gestorben. (afp/red)
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Fund von Babyleiche: Legte die Mutter den Säugling dort ab?

Überraschende Wende nach dem Fund der Babyleiche in Renningen bei Stuttgart: Nun wird die Mutter des Säuglings verdächtigt, ihr eigenes drei Monate altes Kind selbst abgelegt und eine Entführung lediglich vorgetäuscht zu haben.
„Im Zuge der bisherigen Ermittlungen konnten keinerlei Hinweise auf eine Entführung des Säuglings erlangt werden“, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft mit. „Vielmehr wird nun gegen die 32-jährige Mutter des Kindes wegen des Verdachts des Vortäuschens einer Straftat ermittelt.“
Zweifelsfrei geklärt ist laut Polizei inzwischen, dass es sich bei dem gefundenen toten Jungen um das zwischenzeitlich vermisst gemeldete Baby handelt. Es sei durch einen DNA-Abgleich identifiziert worden, hieß es.
Unklar bleibt allerdings auch weiterhin, wie der Junge starb. Wurde er getötet? „Die Ermittlungen von Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei dauern an“, teilten die Ermittler mit.

Ermittler werten auch Zeugenaussagen aus 

Nun versuchen die 13 Experten in der Ermittlungsgruppe „Wagen“ Antworten auf die noch offenen Fragen zu finden. Das tote Kind war am Freitag nach einer stundenlangen Suchaktion entdeckt worden. Die Mutter hatte ausgesagt, das Baby sei am späten Abend in einem unbeaufsichtigten Moment aus seinem Kinderwagen verschwunden. Lange Zeit war danach unklar, wo das Kind sein könnte.
Mit Hilfe von speziellen Vermessungen am Fundort der Leiche haben Experten des Landeskriminalamts zuletzt nach Angaben der Staatsanwaltschaft ein dreidimensionales Modell erstellt. Dadurch können sich mögliche Abläufe rekonstruieren lassen. Zudem werden mehrere Zeugenhinweise ausgewertet.
Polizei und Staatsanwaltschaft machen bislang keine Angaben dazu, ob sich die nun verdächtigte Mutter zum Verschwinden des Kindes äußert. (dpa/red)
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Versuchte Sabotage von deutscher Gasversorgung: Razzia in Zusammenhang mit Gazprom

Der Generalbundesanwalt untersucht den Verdacht, dass der Verkauf der Berliner Gazprom-Tochter 2022 die Gasversorgung in Deutschland sabotieren sollte. Heute wurden nach Angaben der Karlsruher Behörde Räumlichkeiten in Berlin und Frankfurt am Main durchsucht.
Ermittelt wird demnach wegen versuchter verfassungsfeindlicher Sabotage und der Beihilfe zu Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz.

Bundesanwaltschaft vermutet Störung der Gasversorgung Deutschlands

Gazprom Germania war eine Tochter des staatlich kontrollierten russischen Gazprom-Konzerns. Ende März 2022, kurz nach Russlands Überfall auf die Ukraine, trennte sich der Mutterkonzern „über Anteilsverkäufe auf Umwegen“ von ihr, wie die Ermittler ausführten.
Als neuer Eigentümer trat demnach ein Moskauer Unternehmen ohne Bezug zur Branche auf. Es habe sofort die Liquidation angeordnet. Gazprom Germania hielt damals mindestens 25 Prozent der Speicherkapazitäten von Erdgas in Deutschland vor.
Für die Anordnung der Liquidierung habe es keine Genehmigung vom Bundeswirtschaftsministerium gegeben – anders als das Gesetz es vorsehe.
Die Bundesanwaltschaft vermutet, dass das Vorgehen die Gasversorgung in Deutschland stören sollte. Das wurde aber verhindert.
Denn schon Anfang April 2022 übernahm die Bundesnetzagentur treuhänderisch die Verwaltung von Gazprom Germania. Später verstaatlichte Deutschland das Unternehmen. Es heißt inzwischen Securing Energy for Europe (Sefe).

Razzia in Berlin und Frankfurt

Die Bundesanwaltschaft wirft einem russischen Staatsbürger vor, die Umsetzung des Liquidationsbeschlusses mit dem Ziel der Sabotage unterstützt zu haben. Seine Räumlichkeiten in Berlin wurden durchsucht, ebenso die Räumlichkeiten von jemandem, der nicht verdächtigt wird. Außerdem gab es eine Razzia bei einem Unternehmen in Frankfurt.
Festgenommen wurde am Mittwoch niemand. Die Durchsuchungen sollten die bestehenden Verdachtsmomente aufklären, wie die Bundesanwaltschaft mitteilte. Die polizeilichen Ermittlungen werden vom Zollkriminalamt geführt.
Die Gefahr der Sabotage und Spionage durch Russland ist nach Angaben der Behörden gestiegen. In den vergangenen Monaten wurden mehrere Verdächtige gefasst, die von Deutschland aus für Russland spioniert haben sollen.
Vor einigen Tagen nahm in Berlin das Gemeinsame Zentrum zur Abwehr hybrider Bedrohungen seine Arbeit auf. Es soll als Plattform für die Sicherheitsbehörden dienen. (afp/red)
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Fachleute empfehlen kein pauschal strenges Social-Media-Verbot

In der Debatte über den Zugang von Kindern und Jugendlichen zur digitalen Welt rät die vom Familienministerium eingesetzte Expertenkommission von einem strengen pauschalen Social-Media-Verbot ab.
Stattdessen legte das Gremium am Mittwoch zwei mögliche alternative Ansätze vor: entweder eine gesetzliche Mindestaltersgrenze von 13 Jahren für Social-Media-Accounts oder eine Beschränkung für einzelne Dienste je nach Risiko der Angebote. Ein „pauschal hohes Mindestalter“ von 15 oder 16 Jahren greife hingegen zu kurz.

Prien plädiert für 13 als gesetzliche Altersgrenze

Familienministerin Karin Prien plädiert für eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für die eigenständige Nutzung sozialer Medien wie TikTok, Instagram oder Snapchat. Das halte sie grundsätzlich für den richtigen Weg, teilte die CDU-Politikerin in Berlin mit.
Geregelt werden soll dies nach ihren Worten auf europäischer Ebene.
„Für den Fall, dass auf europäischer Ebene keine ausreichenden und zeitnahen Fortschritte erzielt werden, werde ich parallel die notwendigen nationalen Regelungen vorbereiten.“
Ein „gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt“ soll es möglich machen, dass auch Kinder unter 13 Jahren „nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote“ nutzen können. Die Altersgrenze solle mit einer wirksamen Altersüberprüfung verbunden werden. Für Teenager zwischen 13 und 18 sollen abgestufte Schutzvorkehrungen gelten, betonte Prien.
Die Kommission empfahl zugleich, „nationale Alleingänge“ in dieser Frage zu vermeiden. Stattdessen müsse der entsprechende Artikel im EU-Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) konkretisiert werden. Dieser „bleibt zu allgemein, und es fehlen wirksame Altersprüfungen“. Außerdem würden die unterschiedlichen Dienste dort gleich behandelt.

56 Empfehlungen

Die 18 Fachleute der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ übergaben ihre insgesamt 56 Empfehlungen an Familienministerin Karin Prien (CDU), die zugleich für Bildung und Jugend zuständig ist. Die Empfehlungen sollen in Gesetze münden.
Das Gremium legte noch eine ganze Reihe weiterer Vorschläge vor, die sich an dem Prinzip Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen orientieren. Weil die digitale Welt aus deren Alltag nicht mehr wegzudenken sei, müsse auch ein „pauschaler Ausschluss“ verhindert werden. Zugleich dürfe die Verantwortung nicht auf die jungen Menschen abgewälzt werden.
In ihren Empfehlungen trennen die Fachleute daher verschiedene Altersphasen voneinander ab und richten sich an unterschiedliche Akteure, die sie in der Verantwortung sehen: Eltern und Familie, Schulen, die Kinder- und Jugendhilfe, Ärzte, Beschwerdestellen, die Forschung sowie die Plattformanbieter selbst.
Zu den Vorschlägen gehört zum Beispiel auch, den Schutz von Kindern vor Vernachlässigung „einschließlich digitaler Vernachlässigung“ ins Bürgerliche Gesetzbuch aufzunehmen.

Die Eltern beraten: „Bildschirmfrei bis drei“

Außerdem müssten Eltern und Familien schon vor der Geburt zu digitalen Medien beraten und unterstützt werden – hier gelte das Prinzip „bildschirmfrei bis drei“. Ärzte sollten das Thema Mediennutzung auch in die Regeluntersuchungen und die Schuleingangsuntersuchungen integrieren.
Für die Schulen empfiehlt die Kommission eine „weitgehende Einschränkung der privaten Nutzung“ von Smartphones. Bis einschließlich Klasse sieben sollte die private Nutzung im Unterricht, in außerunterrichtlichen Angeboten und in den Pausen „bundesweit einheitlich untersagt und in den Schulgesetzen verankert werden“.
Das Gremium schlägt außerdem analog zum Schwimmenlernen ein verpflichtendes „KI Seepferdchen“ vor – ein online erwerbbares, kindgerechtes Zertifikat zu Möglichkeiten und Gefahren des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz.

Plattformen in die Pflicht nehmen

„Kinder- und Jugendliche aus der digitalen Welt auszusperren, ist kein Schutz“, erklärte der Ko-Vorsitzende der Kommission, Olaf Köller. Daher seien drei Aspekte wichtig: „Kinder und Jugendliche vor dem zu bewahren, dem sie noch nicht gewachsen sind, sie zu befähigen, ihr digitales Leben selbst in die Hand zu nehmen und ihnen die Teilhabe zu ermöglichen, auf die sie ein Recht haben.“ Köller:
„Nicht das Kind muss sich an die digitale Welt anpassen, sondern die digitale Welt an das Kind. Kinder- und Jugendliche aus der digitalen Welt auszusperren, ist kein Schutz.“
Die Ko-Vorsitzende Nadine Schön ergänzte, die digitale Welt müsse sich an den Rechten, Bedürfnissen und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen ausrichten. „Nicht umgekehrt.“
Insgesamt plädieren die Experten dafür, weniger die Kinder und Jugendlichen in die Pflicht zu nehmen als die Plattformanbieter. Sie empfehlen „einen verbindlichen Katalog sicherer und altersgerechter Voreinstellungen“, die vor allem die Suchtgefahr eindämmen sollen.
So sollen keine algorithmisch gesteuerten Feeds oder Empfehlungssysteme mehr möglich sein, keine personalisierte Inhaltsausspielung und keine personalisierte Werbung, keine suchtverstärkenden Endlos-Feeds oder Appelle wie „Deine Freunde warten auf dich“.
Auch Prien betonte, hier warte eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe für Bund, Länder, Kommunen, Wissenschaft, Schulen, Jugendhilfe und Familien. „Unser Ziel ist eine zukunftsorientierte Gesamtstrategie, die Schutz, Befähigung und Teilhabe gleichermaßen stärkt und Regulierung, Bildung sowie Prävention intelligent miteinander verbindet“, sagte die CDU-Politikerin. (afp/dpa/red)
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Wetteraussichten: Warm, heiß, Gewitter

Auch am Mittwoch gelten in fast ganz Deutschland wieder amtliche Hitzewarnungen. Aus Richtung Süden ströme unter hohem Luftdruck weiterhin „zunehmend heiße bis sehr heiße Luft“ ein, teilte der Deutsche Wetterdienst in Offenbach mit. Dies sorge im Südwesten und Westen für „sehr hohe Wärmebelastung“, die sich allmählich weiter nach Norden ausbreite.
Warnungen gelten laut DWD zunächst in praktisch allen Regionen außer in einigen Teilen von Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg.
Erwartet wurden demnach im Tagesverlauf bei zumeist sonnigen und trockenen Wetter Höchstwerte zwischen 27 und 34 Grad im Norden und 32 bis 39 Grad im Rest des Landes. Im südlichen Bergland drohten vereinzelt Gewitter.

Eine laue Tropennacht

Den Meterologen zufolge erlebten viele Gegenden zudem eine sogenannte Tropennacht, in denen die Temperaturen nicht unter 20 Grad fallen. Die Temperaturen sollen in den folgenden Tagen demnach weiter ansteigen, da die nach Mitteleuropa einströmende Luft noch einmal wärmer wird.
Im Westen und Südwesten werden ab Donnerstag und Freitag lokal bis zu 41 Grad erwartet. Am Samstag sind allgemein Temperaturen von 35 bis 41 vorhergesagt, mit Ausnahme des äußerten Nordens.
Damit könnte auch der bisherige Juni-Temperaturrekord übertroffen werden. Ab Samstag drohen darüber hinaus kräftige Gewitter mit Unwetterpotenzial.
Die Hitzewelle hat schon seit Tagen weite Teile des westlichen Europas im Griff und sorgt für Hitzewarnungen und Temperaturrekorde. Betroffen sind unter anderem auch Frankreich, Italien, Spanien, Großbritannien und Belgien. (afp/red)
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Prozess um getöteten Zugbegleiter gestartet

Er soll einen Zugbegleiter bei einer Fahrscheinkontrolle in Rheinland-Pfalz mehrfach so heftig mit beiden Fäusten gegen den Kopf geschlagen haben, dass dieser später starb. Vor dem Landgericht Zweibrücken hat der Prozess gegen einen 26-jährigen Angeklagten begonnen. Der Vorwurf: Körperverletzung mit Todesfolge.
Zum Prozessauftakt sind viele Angehörige des getöteten Serkan Çalar gekommen, darunter sein Vater, seine vier Brüder, Cousins, Tanten und Onkel. Es sei sehr wichtig, Serkan ein Gesicht zu geben, sagt Eray Çalar, einer der Brüder.
Die Familie will dem Getöteten ein Gesicht geben.

Die Familie will dem Getöteten ein Gesicht geben.

Foto: Boris Roessler/dpa

Sie hielten Leinwände mit Fotos des Opfers in den Händen. „Wir wollen zeigen, dass Serkan Çalar hier ist, dass er mit uns gekommen ist. Seine Seele ist hier“, sagt Bruder Ismail. In den Prozess gehe man mit gemischten Gefühlen; den mutmaßlichen Täter sehe man zum ersten Mal.

Zugbegleiter starb an Hirnblutung

Die Tat geschah Anfang Februar in einem Regionalexpress, der von Landstuhl in der Westpfalz nach Homburg im Saarland unterwegs war. Der 36 Jahre alte Schaffner hatte den Angeklagten aufgefordert, sein Ticket zu zeigen. Er hatte aber keinen Fahrschein und wollte sich nicht ausweisen.
Daraufhin wurde er aufgefordert, den Zug zu verlassen. Das habe den Mann so verärgert, dass er gewalttätig wurde, heißt es in der Anklage.
Der Grieche habe dem Zugbegleiter mehrere kräftige Faustschläge gegen den Kopf und die Schläfen versetzt: Daraufhin kippte der Schaffner bewusstlos um. Zwei Tage später starb das Opfer im Krankenhaus – an einer Hirnblutung.

Anklage lautete zunächst auf Mord

Während die Staatsanwaltschaft den 26-Jährigen wegen Mordes angeklagt hatte, wertet das Landgericht die Tat als Körperverletzung mit Todesfolge. Es gebe derzeit keine Gründe für einen Tötungsvorsatz, hieß es vom Gericht.
Der Angeklagte hat „das objektive Tatgeschehen“ laut Staatsanwaltschaft bereits eingeräumt, einen Tötungsvorsatz aber bestritten. Zum Teil könne er sich nicht mehr erinnern, hieß es.
Zum Prozessauftakt ist der Zuschauerandrang groß. Auch Mitarbeiter der Bahn sind gekommen. Çalar war der älteste von fünf Brüdern und alleinerziehender Vater von zwei Söhnen. „Es ist heute ein schwerer Tag“, sagte ein Cousin des Opfers aus Ludwigshafen.
Insgesamt sind am Landgericht derzeit acht Verhandlungstage geplant. Mit einem Urteil wäre dann am 9. Juli zu rechnen. (dpa/red)
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Brief nach Berlin – So einfach geht der Kontakt zur Politik

Ein Bremer Tüftler möchte Bürgern helfen, mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz schnell und einfach Politiker zu kontaktieren. Wer ein Anliegen hat, kann sich über das Portal „Brief nach Berlin“ einen Entwurf verfassen und die Kontaktdaten des zuständigen Abgeordneten heraussuchen lassen.
„Ich finde wirklich rührend, dass Leute sagen: Ich habe mich zum ersten Mal getraut, einen Brief zu schreiben“, sagt Entwickler Thomas Lorenz. Mehr als 800 Menschen aus ganz Deutschland ließen in den ersten Wochen ein Schreiben aufsetzen. Zuvor hatte der Podcast „Lage der Nation“ und mehrere Medien darüber berichtet.

Für die Mutter entwickelt

Die Idee kam dem 34-Jährigen im Februar im Gespräch mit seinen Eltern aus Duisburg. Seine Mutter habe sich über Müllberge und Randalierer geärgert. „Ich dachte: Ja, Mensch, dann schreib doch mal deinem Abgeordneten“, erinnert sich Lorenz.
Doch seine Mutter habe gezögert und Argumente vorgeschoben: Wer interessiert sich überhaupt für ihre Probleme? Wie soll sie einen solchen Brief formulieren? Und wann soll sie die Zeit dafür finden?
Lorenz schüttelt bei der Erinnerung daran den Kopf. „Das muss doch leichter gehen.“ Spontan tüftelte der Politikwissenschaftler mit Künstlicher Intelligenz und entwickelte einen Prototyp.
Seine Mutter testete das Portal – und verfasste ein Schreiben an einen Abgeordneten. „Das war schon richtig cool zu sehen, dass sie den Brief dann tatsächlich eingeworfen hat.“

Wie „Brief nach Berlin“ funktioniert

Das kostenlose Portal funktioniert am Handy, Tablet und Rechner. Nutzer können ihr Anliegen schriftlich oder per Sprachnachricht schildern. Ein Entwurf und die Kontaktdaten des zuständigen Politikers kommen nach ein paar Klicks per Mail. „Schreib’s am besten handschriftlich ab und personalisiere das so, dass es für dich passt“, rät der Entwickler.
Dem 34-Jährigen ist wichtig, dass die Briefe am Ende per Hand geschrieben und mit der Post versendet werden. „Ein handschriftlicher Brief fällt unter diesen ganzen Drucksachen noch mal ganz anders auf“, sagt Lorenz, der früher als Praktikant für zwei SPD-Bundestagsabgeordnete gearbeitet hat. „Dann sieht man: Okay, jemand hat sich wirklich Zeit und Mühe gegeben, das persönliche Anliegen zu adressieren.“

Welche Daten erfasst werden

Ein Account sei dafür nicht nötig, versichert Lorenz. „Mir ist es wichtig, dass es super datenschutzkonform ist.“ So speichert der 34-Jährige keine persönlichen Angaben und greift auf Künstliche Intelligenz aus Frankreich zurück.
Nur durch freiwilliges Feedback erhält er im Anschluss ein paar wenige Informationen – etwa dass sich momentan viele wegen der geplanten Gesundheitsreform an ihre Abgeordneten wenden. „Es macht auch Sinn, gerade akute Themen aufzugreifen, wo vielleicht noch so ein bisschen Entscheidungsspielraum ist.“
Mit „Brief nach Berlin“ verdient Lorenz kein Geld. Im Gegenteil: Er kommt für die laufenden Kosten auf und steckt viel freie Zeit in die Entwicklung des Portals. „Das ist mein Engagement gerade.“
Er hofft, dass Menschen sich auf diese Weise nicht mehr politisch ausgeliefert fühlen, sondern selbst aktiv werden und sich demokratisch einbringen. „Eine Garantie ist sowieso nicht dabei, dass sich danach die Welt ändert.“

Bald auch Post ans Rathaus und an die Landesregierung

Lorenz möchte das Tool noch perfektionieren. So sollen die Formulierungen der Künstlichen Intelligenz möglichst alltagsnah sein und das Textfeld für das eigene Anliegen direkt auf der Startseite erscheinen. Bis Ende Juni sollen auch Schreiben an die Landesregierungen und an die Kommunen möglich sein.
Künftig soll die Künstliche Intelligenz vorschlagen, welches Thema am besten bei welcher Ansprechperson aufgehoben ist. Etwa beim Abfall: „Es ist zwar gut, dass meine Mutter nach Berlin schreibt: Ey, Duisburg hat Probleme damit. Wir haben strukturelle Schwierigkeiten und das Ruhrgebiet generell ist vernachlässigt“, meint Lorenz. „Aber eigentlich wäre dieser Brief besser bei der Kommune aufgehoben.“
Der 34-Jährige möchte auch seine Kontakte ins Ausland nutzen und hofft, dass Entwickler aus anderen Ländern seine Idee aufgreifen. „Man kann den Code einsehen im Internet“, sagt Lorenz.
Doch das Angebot müsste noch für die jeweiligen Bedingungen vor Ort angepasst werden. So eigne sich etwa die Künstliche Intelligenz aus Frankreich besonders für europäische Sprachen, für einen anderen Sprachraum gebe es möglicherweise eine bessere Lösung. (dpa/red)
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gesellschaft

Rollfeldblockade Köln: Geldstrafen statt Haft – Millionenforderungen gegen Klimaaktivisten möglich


In Kürze:

  • Das Landgericht Köln wandelte die Bewährungsstrafen gegen zwei Klimaaktivisten in Geldstrafen um.
  • Hintergrund ist eine Rollfeldblockade am Flughafen Köln/Bonn im August 2024, die zu Flugausfällen und Verspätungen führte.
  • Die Richterin verwies auf mögliche hohe Schadensersatzforderungen, die die Aktivisten langfristig finanziell belasten könnten.
  • Zivilrechtliche Ansprüche von Flughafenbetreibern und Fluggesellschaften sind noch nicht abschließend geklärt.

 
Das Landgericht Köln hat am Montag, dem 23. Juni, die Strafurteile des Amtsgerichts gegen die Klimaaktivisten Judith Beadle und Fabian Beese aus dem Vorjahr abgemildert. Im Oktober 2025 hatte die erste Instanz Beese zu elf Monaten und Beadle zu neun Monaten Haft verurteilt. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Zudem erhielten beide Verurteilten eine Geldauflage von 2.000 Euro sowie 300 Sozialstunden.
Gegenstand der Anklage war das unerlaubte Eindringen auf das Gelände des Flughafens Köln/Bonn im August 2024. Als Vertreter der damals noch aktiven „Letzten Generation“ hatten Beadle und Beese mit einem Bolzenschneider den Flughafenzaun durchtrennt und sich anschließend auf dem Rollfeld festgeklebt. Infolge der Aktion mussten Start- und Landebahnen gesperrt sowie mehrere Abflüge abgebrochen werden.

Richterin äußert Sorge über gesellschaftliche und klimatische Entwicklungen

Sollte die Staatsanwaltschaft auf ein Rechtsmittel gegen das Urteil verzichten, wären Haftstrafen für die beiden Aktivisten endgültig vom Tisch. Die zuständige Richterin wandelte die ursprünglichen Bewährungsstrafen in Geldstrafen um. Beadle muss demnach 1.020 Euro zahlen. Gegen Beese wurde eine Gesamtgeldstrafe von 5.400 Euro verhängt, in die auch weitere Vorfälle einflossen. Dabei ging es unter anderem um eine Farbattacke auf das Bundeskanzleramt.
Die Staatsanwaltschaft hatte auf Bewährungsstrafen für die aus ihrer Sicht „unbelehrbaren“ Angeklagten gedrängt. Die Richterin zeigte sich hingegen deutlich milder. Auf Facebook erklärte Beese, der Prozess sei „gut ausgegangen“. Zudem habe ihn die Richterin „mit ihrer eigenen Betroffenheit überrascht“. Nach seiner Darstellung brachte sie zum Ausdruck, dass auch sie Sorgen hinsichtlich der gesellschaftlichen und klimatischen Entwicklung habe.
Gleichzeitig betonte Beese, es schockiere ihn zutiefst, dass sich „friedliche Klimaaktivisten vor Gericht verantworten müssen und ihr Engagement strafrechtlich verfolgt wird“. Der Richter der ersten Instanz hatte die Tat deutlich schärfer bewertet. Man könne „kaum schwerer einen Hausfriedensbruch begehen“, erklärte er damals. Dabei verwies er auf den entstandenen Sachschaden sowie die mit der Aktion verbundenen Sicherheitsrisiken.

Richterin: Aktivisten drohen „30 Jahre Leben am Existenzminimum“

Die Abmilderung der Strafe dürfte für die Aktivisten nur ein schwacher Trost sein. Richterin Julia Krüger deutete im Urteil selbst an, dass die gravierenderen Konsequenzen für die Beese und Beadle erst noch bevorstünden. Damit meinte sie die Schadensersatzansprüche, die auf sie zukommen würden – durch die Flughafenbetreiber und weitere potenziell Geschädigte.
Für die nächsten 30 Jahre müssten die Aktivisten sich auf ein Leben am Existenzminimum einstellen, prognostizierte Krüger. Sie bezog sich dabei mutmaßlich auf das Urteil des Landgerichts Hamburg zu Az. 325 O 168/24 vom 20. November des Vorjahres. Das Gericht verurteilte damals zehn Personen gesamtschuldnerisch unter anderem zur Bezahlung von mehr als 400.000 Euro, fünf Prozent Zinsen und den Anwaltskosten der Gegenseite.
Das Urteil gilt als mögliches Muster für weitere Prozesse gegen Aktivisten der damaligen „Letzten Generation“. Diese hatten in der ersten Hälfte der 2020er-Jahre mehrfach nicht nur Straßen und Autobahnen blockiert, sondern in mehreren Fällen auch die Rollfelder von Flughäfen.

Keine Restschuldbefreiung durch Privatinsolvenz möglich

In einem Porträt der „Zeit“ über ehemalige Aktivisten hieß es, Judith Beadle sehe sich Schadensersatzforderungen in einer Gesamthöhe von rund vier Millionen Euro gegenüber. Die 46-Jährige verfüge selbst lediglich über monatliche Einnahmen von etwa 400 Euro aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Auch der Ehemann der zweifachen Mutter habe kein pfändbares Einkommen.
Tobias Lutzi, Juniorprofessor für Privatrecht an der Universität Augsburg, spricht mit Blick auf das Hamburger Urteil von einer „potenziell ruinösen“ Wirkung. Nach § 302 der Insolvenzordnung sind Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen. Das bedeutet, dass sich Betroffene nicht über eine Privatinsolvenz nach sieben Jahren von diesen Schulden befreien können.
Beese erklärte, es fühle sich „nicht gut an, wenn man mit Strafen übersät wird“. Wenn Demonstranten strafrechtlich verfolgt würden, könnten sie sich eher autonomen Protestaktionen anschließen, um keine strafrechtlichen Konsequenzen befürchten zu müssen. Zugleich betonte er, dass solche Protestformen für ihn selbst nicht infrage kämen.

Mögliche sechsstellige Schadensersatzforderungen gegen Aktivisten

An seinem Anspruch, „die Klimakatastrophe aufzuhalten“, ändere das Urteil nichts. Die Verhandlung vom Montag habe ihn „darin bestärkt, den Kampf nicht aufzugeben und die Klimakatastrophe immer wieder zu thematisieren“. Auf „Gofundme“ wirbt er um finanzielle Unterstützung zur Deckung der Anwaltskosten. Bislang sind etwas mehr als 1.300 Euro zusammengekommen.
Die zivilrechtlichen Ansprüche sind gesondert zu verhandeln. Insgesamt waren etwa 3.000 Passagiere von Flugausfällen betroffen, rund 10.000 mussten Verspätungen hinnehmen. Gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ beziffert ein Mitarbeiter des Flughafenmanagements den Schaden auf etwa 50.000 Euro. Die Kosten für den Polizeieinsatz beliefen sich auf 12.000 Euro. Die Schadensersatzforderungen der betroffenen Fluggesellschaften sind bislang noch nicht beziffert.
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Streit um Rundfunkbeitrag: Karlsruhe verhandelt über Klagen von ARD und ZDF

Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat sich am Dienstag, den 23. Juni 2026, in einer mündlichen Verhandlung mit der Festsetzung des Rundfunkbeitrags befasst.
In dem von ARD und ZDF angestrengten Rechtsstreit (Az. 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24) wehren sich die öffentlich-rechtlichen Sender gegen die Entscheidung der Bundesländer, den Beitrag im Jahr 2025 nicht wie von der zuständigen Kommission empfohlen zu erhöhen.
Ein Urteil fiel am Dienstag noch nicht; eine Entscheidung wird in einigen Wochen bis Monaten erwartet.

Sender sehen Rundfunkfreiheit gefährdet

Gegenstand der verfassungsrechtlichen Prüfung ist die Frage, ob die Bundesländer die vorgeschlagene Beitragserhöhung ablehnen durften. Grundsätzlich sind die Länder an die Empfehlungen der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) gebunden.
Abweichungen sind verfassungsrechtlich nur aus schwerwiegenden, tragfähigen Gründen zulässig, wobei eine politische Einflussnahme auf Programminhalte ausgeschlossen ist.
ZDF-Intendant Norbert Himmler argumentierte vor Gericht, dass ein solcher tragfähiger Grund nicht vorliege. Er betonte die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die freie Meinungsbildung in einer Demokratie und verwies auf die Notwendigkeit ausreichender finanzieller Mittel angesichts internationaler Technologie- und Meinungsmonopole.
Gerichtspräsident Stephan Harbarth skizzierte das gesetzliche Modell und erklärte, dass die im Grundgesetz garantierte Berichterstattungsfreiheit konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung sei und der Medienstaatsvertrag eine bedarfsgerechte Finanzausstattung vorschreibe.

Länder verweisen auf gedeckten Finanzbedarf

Die Bundesländer verteidigten ihren Beschluss vor Gericht. Der Anwalt der Landesregierungen, Hanno Kube, erklärte, die Rundfunkfreiheit sei gewahrt geblieben, da der Finanzbedarf der Sendeanstalten auch ohne die Erhöhung gedeckt gewesen sei.
Der monatliche Rundfunkbeitrag von derzeit 18,36 Euro pro Haushalt bildet die Haupteinnahmequelle der Sender. Das Festsetzungsverfahren verläuft dreistufig: Nach der Bedarfsanmeldung durch die Sender prüft die aus 16 unabhängigen Sachverständigen bestehende KEF die Angaben und gibt eine Empfehlung ab, auf deren Basis die Länder den Beitrag final festlegen.
Im konkreten Streitfall hatte die KEF im Februar 2024 eine Erhöhung auf 18,94 Euro ab Januar 2025 empfohlen, was dem ZDF Mehreinnahmen von 265 Millionen Euro und der ARD von 815 Millionen Euro eingebracht hätte. Die Länder beschlossen Ende 2024 jedoch eine zweijährige Nullrunde und verwiesen die Sender auf eine aus Überschüssen gebildete Sonderrücklage.

Geänderte KEF-Empfehlung und neue Reformen

Der laufende Rechtsstreit wird durch neuere Entwicklungen überlagert. Im Februar dieses Jahres änderte die KEF ihre Empfehlung überraschend ab: Der Beitrag soll nun erst ab 2027 um 28 Cent auf 18,64 Euro steigen. Die Kommission begründete dies mit gestiegenen Haushaltszahlen und verschobenen Investitionen der Sender, die auch aus der unklaren Beitragssituation resultierten.
Zudem trat im vergangenen Dezember ein neuer Medienstaatsvertrag in Kraft, der eine grundlegende Reform mit Sparplänen, darunter die Reduzierung von Radio- und Spartensendern, vorsieht. Eine ebenfalls geplante Reform des Festsetzungsverfahrens scheiterte hingegen.
Trotz der geänderten Rahmenbedingungen halten ARD und ZDF an ihren Verfassungsbeschwerden fest. Zur Verhandlung in Karlsruhe reisten die Intendanten der ARD-Anstalten und des ZDF sowie Vertreter der Bundesländer, der Bundesregierung und der KEF an.
Der Rechtsanwalt des ZDF, Christian von Coelln, forderte das Gericht auf, eine Anordnung zu erlassen, die die Erhöhung auf 18,64 Euro ab 2027 festschreibt.

Zukünftige Entscheidung unter politischem Druck

Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt der Konflikt nicht als beigelegt. Die Bundesländer müssen noch über die aktuelle KEF-Empfehlung für 2027 entscheiden.
Dies gilt angesichts der im September anstehenden Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern als politisch sensibel. Sachsen-Anhalts Staatskanzleichef Rainer Robra (CDU) merkte in diesem Zusammenhang an, dass in den vom Wahlkampf betroffenen Ländern derzeit andere politische Themen im Vordergrund stünden. (afp/red)
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Michelin vergibt neue Sterne für Deutschlands Spitzengastronomie

In Frankfurt sind die neuen Michelin-Sterne an Spitzenküchen in Deutschland verliehen worden. Insgesamt 339 Betriebe können sich in diesem Jahr mit mindestens einem Stern des Gourmetführers „Guide Michelin“ schmücken.
Neu in den Olymp der Drei-Sterne-Restaurants wurde einzig das „L.A. Jordan“ in Deidesheim (Rheinland-Pfalz) neu aufgenommen. „Ich bin platt“, sagte Küchenchef Daniel Schimkowitsch auf der Bühne.
Die Zahl der Drei-Sterne-Restaurants liegt damit weiterhin bei zwölf. Das „Aqua“ in Wolfsburg hatte Anfang des Jahres seine Türen geschlossen, weil Küchenchef Sven Elverfeld sich auf etwas Neues konzentrieren wollte. Die anderen elf Drei-Sterne-Häuser konnten ihre Sterne behalten, wie aus dem neuen Restaurantführer hervorgeht, der Ende Juli erscheinen soll.

Gleich zwei neue Zwei-Sterne-Häuser in Frankfurt

Für die Frankfurter Köche gestaltete sich die Verleihung am Main zu einem erfreulichen Heimspiel: Das „Rausch“ mit Küchenchef Joachim Busch kam direkt von null auf zwei Sterne. Zwei Sterne gingen zudem an Niclas Nussbaumer für das im Dezember neu eröffnete „The Dune“. Des weiteren ergatterte das Restaurant „Lohninger“ seinen ersten Stern.
Ebenfalls mit zwei Sternen wurde die „Mühle“ in Schluchsee (Baden-Württemberg) geehrt. Er müsse sich nicht kneifen, sagte Küchenchef Fabian Obergfell. Dafür habe er 20 Jahre hart geschuftet. Aber es mache es ihn superstolz, hier zu stehen.

Zudem vergab Michelin mehrere Sonderpreise:

  • Zur besten Neueröffnung („Opening of the Year Award“) wurde „The Cloud by Käfer“ in München gekürt. Küchenchef Jens Madsen kam auf Anhieb von null auf zwei Sterne.
  • Der „Young Chef Award“ geht Axel Boesen vom „Dopamin“, der zugleich seinen ersten Stern bekam. Das Restaurant in Saarburg (Rheinland-Pfalz) wurde erst im September 2025 eröffnet.
  • Mit dem „Sommelier Award“ wurde Noris F. Conrad vom „Tantris“ in München ausgezeichnet.

Neue Sterne für Deutschlands Gastronomie

Der „Service Award“ ging an Karin Weißer aus dem Restaurant „St. Benedikt“ in Aachen. Auf der Bühne stand zudem eine Frau, die als Teil eines Kölner Küchenchef-Duos geehrt wurde, das einen Stern erhielt.
Laut Michelin gibt es nun 48 Zwei-Sterne-Restaurants in Deutschland, darunter vier neue, sowie 279 Ein-Stern-Häuser, darunter 20 neue.
Auf der Suche nach den besten Adressen sind die Tester anonym im Einsatz. Der Vergabe der Sterne liegt ein einheitliches Bewertungssystem zugrunde. Als Kriterien gelten unter anderem die Qualität der Produkte, eine persönliche Note, das Preis-Leistungs-Verhältnis sowie eine auf Dauer gleichbleibende Qualität.

Erste Sterne in Deutschland wurden vor 60 Jahren verliehen

Der kleine rote Reiseführer „Guide Michelin“ sollte vor mehr als 100 Jahren mehr Autofahrer zum Reisen bewegen und so den Absatz der französischen Reifenfirma Michelin ankurbeln.
Erstmals erschien er 1910 und enthielt zunächst Karten sowie Tipps für Autofahrer zum Tanken, Reifenwechseln, Essen und Übernachten. In Deutschland gab es 1966 die ersten Michelin-Sterne – vor genau 60 Jahren.
Neben dem „Guide Michelin“ erscheint auch der Restaurantführer „Gault&Millau“ regelmäßig als wichtiger internationaler Gourmet-Ratgeber. Er vergibt Kochmützen für ausgezeichnete Kochkunst. (dpa/red)