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Wenn Jobverlust droht: Geplantes Gesetz soll Jobwechsel erleichtern


In Kürze:

  • Wenn der Verlust des Arbeitsplatzes droht, sollen Betroffene einen Wechsel rechtzeitig vorbereiten können.
  • Der Gesetzentwurf sieht eine vierwöchige Probephase in einem möglichen neuen Betrieb vor.
  • Das Bundesarbeitsministerium will auch digitale Beratung ausbauen.
  • Verbände sehen teilweise Anlass zur Nachbesserung.

Eine sogenannte Job-to-Job-Erprobung bildet den Schwerpunkt eines Gesetzentwurfs von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD), den das Bundeskabinett am 15. Juli 2026 beschlossen hat. Das Papier mit dem Titel „Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung“ bündelt Änderungen im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).
Ziel ist es demnach, Verwaltungsabläufe zu digitalisieren, den Zugang zu Leistungen der Bundesagentur für Arbeit zu vereinfachen und neue Instrumente für den Arbeitsmarkt einzuführen. Mit der Job-to-Job-Erprobung sollen Mitarbeiter eines Unternehmens Arbeitsplatzwechsel vorbereiten können, ohne zunächst erwerbslos zu werden.

Bas: Unkompliziert wechseln

„Wenn Unternehmen Arbeitsplätze abbauen müssen, kommt es darauf an, dass die Fachkräfte schnell und unkompliziert in Branchen wechseln, in denen sie gebraucht werden“, sagt Bas. Die Wirtschaftskrise in Deutschland geht seit Längerem mit teils erheblichem Stellenabbau einher. Der Bundestag berät über den Gesetzentwurf nach der parlamentarischen Sommerpause.
Dieses neue Instrument richtet sich allerdings nicht an alle Beschäftigten. Angesprochen sind nur die, deren Arbeitsverhältnis in absehbarer Zeit voraussichtlich endet oder deren Betrieb Personal abbaut. Dem Gesetzentwurf zufolge bekommen diese Menschen die Möglichkeit, für einen begrenzten Zeitraum einen potenziellen neuen Arbeitgeber kennenzulernen und dort bereits mitzuarbeiten.
Während dieser Probephase bleibt das bestehende Arbeitsverhältnis erhalten. Beide Seiten – Beschäftigte und Unternehmen – können auf diese Weise feststellen, ob eine dauerhafte Übernahme in Betracht kommt. Die Bundesagentur für Arbeit hat in diesem Verfahren die Funktion eines Vermittlers. Die Job-to-Job-Erprobung soll die bisherigen Möglichkeiten der Arbeitsvermittlung erweitern.
Konkret könnte das wie folgt aussehen: Ein Mechatroniker arbeitet im Braunkohletagebau. Da sein Job innerhalb der kommenden zwei Jahre wegfallen soll, absolviert er nach Absprache mit den Vorgesetzten und einer Arbeitsagenturberatung vier Probewochen bei einem anderen Unternehmen. Dort lernt man sich kennen und schaut, wo es gegebenenfalls noch Weiterbildungsbedarf gibt – mit Perspektive auf einen neuen Job.

720 Millionen Euro bei Bürokratiekosten einsparen

Neben diesem Instrument enthält der Entwurf zahlreiche Regelungen zur Digitalisierung der Arbeitsförderung. Anträge auf Leistungen wie das Arbeitslosengeld können Bürger demnach künftig in der Regel digital stellen. Auch die Arbeitslosmeldung und die Kommunikation mit der Bundesagentur für Arbeit sollen verstärkt auf elektronischem Weg erfolgen.
Die Möglichkeit der schriftlichen oder persönlichen Kontaktaufnahme soll aber weiterhin bestehen. Daraus ergibt sich, dass Empfänger von Arbeitslosengeld nicht mehr grundsätzlich an ihrer Briefpostadresse anwesend sein müssen, erläutern Agenturen. „Eine stetige Anwesenheit an der Briefpostadresse ist nicht mehr zeitgemäß“, heißt es aus dem Arbeitsressort zu der Neuregelung.
Darüber hinaus erweitert der Entwurf des Bas-Ministeriums die Möglichkeiten für digitale Beratungsangebote. So soll es häufiger Videoberatungen geben, um den Kontakt zwischen Arbeitsuchenden, Beschäftigten und der Arbeitsverwaltung zu erleichtern.
Vorgesehen ist auch, dass Unternehmen Anträge, etwa im Zusammenhang mit dem Kurzarbeitergeld, künftig ebenfalls elektronisch übermitteln können. Mit weiteren Regelungen will das Ministerium die Bürokratie vereinfachen und bereits bestehende Vorschriften an digitale Kommunikationsformen anpassen.
So sollen auch Entlastungen der Unternehmen beim Arbeitsschutz dazukommen. Wegen höherer Schwellenwerte, ab wann Sicherheitsbeauftragte zu bestellen sind, könnten bis zu 123.000 Beauftragte in kleinen und mittleren Unternehmen wegfallen. Die Gewerkschaft ver.di hatte diesen angekündigten Schritt als „Abbau von Sicherheit“ kritisiert.
Laut Bas sollen durch das Entlastungspaket insgesamt mehr als 720 Millionen Euro jährlich an Bürokratiekosten wegfallen.

BDA: Sechs statt vier Wochen Erprobung

Die Grünen-Arbeitsmarktexpertin Sylvia Rietenberg nannte die Schritte teils positiv, wandte aber ein: „Die entscheidende Frage bleibt unbeantwortet: Wie begleiten wir Beschäftigte durch Künstliche Intelligenz, Dekarbonisierung und den tiefgreifenden Wandel der Wirtschaft?“
Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) nannte die Job-to-Job-Regelung sinnvoll. Die Erprobungsphase solle allerdings sechs Wochen anstelle der im Gesetzentwurf vier Wochen betragen. Insgesamt führe der Referentenentwurf jedoch einseitig zu weiteren Belastungen der Arbeitslosenversicherung. Auch verlagere er versicherungsfremde Aufgaben. Nach Ansicht der BDA müsse daher „dringend nachgebessert werden“.
In einer gemeinsamen Stellungnahme äußerten sich auch die Bundesarbeitsgemeinschaft Arbeit, der Bundesverband der Träger der beruflichen Bildung, der Evangelische Fachverband für Arbeit und soziale Integration sowie der Verband Deutscher Privatschulverbände. Positiv sei die Begleitung und Beratung für Beschäftigte und Arbeitgeber bei der Job-to-Job-Regelung durch die Agentur für Arbeit.
Doch aus Sicht der Verbände greife eine Beschränkung der Unterstützung auf reine Beratungsleistungen nicht weit genug. Ergänzt werden müssten sie durch (Nach-)Qualifizierungs- und Coachingangebote. Nur so könnten Unterstützungsleistungen sinnvoll mit der Erprobung neuer Beschäftigungsperspektiven verknüpft und die Voraussetzungen für dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden. Des Weiteren sollten Bildungsträger bei der Ausgestaltung begleitender Maßnahmen einbezogen werden.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund wies im Zusammenhang mit der Job-to-Job-Erprobung darauf hin, dass eine Beschäftigungssicherung im Betrieb das grundsätzliche Ziel sein müsse. Die Regelung müsse daher auf die Fälle abzielen, die von einem strukturwandelbedingten Abbau von Arbeitsplätzen betroffen seien. Außerdem müsse gewährleistet sein, dass sich die Beschäftigten freiwillig auf diese Möglichkeit einließen. Auch müssten Kündigungsschutzrechte weiterhin gelten.

dbb: Kein Vorwand für Personalabbau

Der dbb beamtenbund und tarifunion nannte die Möglichkeit einer Erprobung von neuen Mitarbeitern sinnvoll. „Es muss vor Ort klar überprüfbar sein, ob eine wirksame, personenbezogene und zeitlich abgedeckte Erprobungsmaßnahme vorliegt oder nicht“, betonte der stellvertretende dbb-Bundesvorsitzende Maik Wagner. Zum geplanten Ausbau der Digitalisierung zwecks Arbeitserleichterung mahnte er allerdings an, dass dieser „nicht als Vorwand für Personalabbau dienen“ dürfe.
Die Job-to-Job-Erprobung ist kein völlig neuer Ansatz. Auch in anderen EU-Ländern geht der Trend hin zu präventiver Beschäftigungssicherung, jedoch stets ohne die Möglichkeit einer praktischen Erprobung während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses.
Die Niederlande haben mit der sogenannten Proefplaatsing (Probeplatzierung) ein Instrument, das dem Gedanken der Erprobung nahekommt. Wer auf Jobsuche ist, hat die Möglichkeit, eine Tätigkeit bei einem Arbeitgeber probeweise auszuüben. Dieses Konzept gilt allerdings vornehmlich für Arbeitslose oder Leistungsempfänger und nicht für Beschäftigte, die noch in einem Arbeitsverhältnis stehen.
Dies gilt auch für die Schweiz, die sich in ihrem präventiven Ansatz auf Beratung, Vermittlung und Qualifizierung zur Förderung beruflicher Übergänge einsetzt. Auch österreichische Arbeitsstiftungen warten mit einer präventiven Arbeitsmarktpolitik bei drohendem Jobverlust auf.
Dänemark verbindet bei seiner Arbeitsmarktpolitik Flexibilität und soziale Absicherung (Flexicurity) miteinander. Im Mittelpunkt steht dabei weniger die dauerhafte Sicherung von Arbeitsplätzen als die Unterstützung von Menschen auf der Suche nach neuen beruflichen Perspektiven.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Windspiele: Antike Herkunft und spirituelle Bedeutung

Jedes Jahr werden in Amerika etwa 4,5 Millionen Windspiele verkauft, um Hinterhöfe und Gartenanlagen zu verschönern. Der weltweite Absatz im privaten Bereich liegt bei jährlich etwa 12 Millionen Stück. Diese beruhigende klangliche Außendekoration ist mittlerweile in Vorstädten weit verbreitet.
Ihre  Geschichte reicht jedoch bis in die Antike zurück und ist in spirituellen Praktiken verwurzelt. Vor Tausenden von Jahren dienten frühe Versionen von Windspielen einem heiligen Zweck, bevor sie zu einem festen Bestandteil in Gärten auf der ganzen Welt wurden.

In Harmonie mit der Natur leben

Windspiele entstanden im alten China um 3000 v. Chr. Diese frühen Ausführungen bestanden aus natürlichen Materialien wie Muschelschalen und Bambus und und fanden sowohl im privaten als auch im öffentlichen spirituellen Umfeld Verwendung.
Bekannt als fengling (风铃, „Windglocke“) waren Windspiele ein wesentlicher Bestandteil der traditionellen chinesischen Lehre des Feng Shui, die darauf abzielt, die energetische Harmonie zwischen Mensch und Umgebung positiv zu gestalten.
Von Tempeln und Pagoden bis hin zu Privathäusern wurden Windspiele aufgehängt, um negative Energie abzuwehren und wohlwollende Energie einzuladen. Dadurch sollte ein Gefühl von Ausgeglichenheit und Vitalität geschaffen werden.
Gärten waren ein fester Bestandteil der altchinesischen Kultur, und Windspiele sollten negative Energien abwehren. (Nurchabib/Shutterstock)

Gärten waren ein fester Bestandteil der altchinesischen Kultur, und Windspiele sollten negative Energien abwehren.

Foto: Segoro Adem/iStock

Gärten waren ein integraler Bestandteil der antiken chinesischen Kultur und Windspiele halfen dabei, innerhalb dieser zutiefst persönlichen, heiligen Räume eine friedvolle Umgebung zu schaffen.
„Chinesische Gärten wurden als Orte des Friedens und der Kontemplation entworfen“, erklärt Fox Brae, ein Unternehmen, das sich auf handgefertigte Windspiele spezialisiert hat. „Und die beruhigenden Klänge von Windspielen halfen dabei, ein Gefühl von Ruhe und Gelassenheit zu erzeugen.“

Dachsparrenaufsatz in Form eines Drachenkopfes, der ein Windspiel mit Swastika-Ornament hält, 10. Jahrhundert, frühe Goryeo-Dynastie in Korea.

Foto: Metropolitan Museum of Art, New York City, CC0

Die Verwendung von Windspielen verbreitete sich in ganz Asien und sie waren zunehmend auch in anderen Ländern wie Indien und Japan gefragt. Mit zunehmender Beliebtheit der Windspiele fanden die Menschen immer mehr Wege, sie in den Alltag einzubeziehen. Ein Zweck war dabei eher praktischer als spiritueller Natur: die Schädlingsbekämpfung.
In vielen Ländern Asiens gab es landwirtschaftlich geprägte Gemeinschaften. Die Bauern erkannten, dass die melodiösen Klänge der Windspiele zwar auf Menschen beruhigend wirkten, bei Tieren die Wirkung jedoch anders sein konnte. So setzten sie Windspiele ein, um Vögel und andere Kleintiere abzuschrecken, die die Ernte schädigten.
Im 1. Jahrhundert nach Christus begannen die Römer damit, ihre eigenen Varianten von Windspielen zu bauen und fanden eine neuartige Verwendung für diese praktische Dekoration.

Ein sozialer Zweck

Die Römer bezeichneten ihre Windspiele als „tintinnabula“, ein lateinischer Begriff für kleine, klangvolle Glocken. Ihre Windspiele bestanden größtenteils aus Bronze. Für spezifische Teile wurden auch andere Metalle wie Eisen verwendet.
Man fand sie überall in der Stadt in verschiedenen Innenhöfen hängend und die Bürger nutzten sie auch zu Hause, wenn sie Besuch erwarteten. So hingen die Glocken vor den Schlafzimmerfenstern und in ihren Gärten. Eine Schnur, die windgeschützt vor der Haustür angebracht war, diente zur Befestigung. Das war sozusagen die römische Version einer Türklingel.
Eine illustrierte Folioausgabe aus der Wormser Bibel (1025–1075 n. Chr.) zeigt zwei Musiker mit mittelalterlichen Musikinstrumenten. Der Musiker links spielt Glockenspiel, der andere bläst ein Horn und hält ein Zink mit einem geschnitzten Tierkopf. Foto: unbekannter Künstler, Deutschland, 11. Jahrhundert n. Chr. Chr. (Lebenszeit: 11.-12. Jahrhundert n. Chr.), gemeinfrei

Eine illustrierte Folioausgabe aus der Wormser Bibel (1025–1075 n. Chr.) zeigt zwei Musiker mit mittelalterlichen Musikinstrumenten. Der Musiker links spielt Glockenspiel, der andere bläst ein Horn und hält ein Kornett mit einem geschnitzten Tierkopf.

Windspiele sind technisch gesehen ein perkussives Musikinstrument, bekannt als Idiophon, eine Kategorie von Instrumenten, die Klänge aufgrund der Schwingungen ihres eigenen Materials erzeugen, anstatt durch Saiten oder andere herkömmliche Methoden.
Die heutigen Windspiele bestehen aus verschiedenen Materialien: Metallen wie Aluminium und Kupfer, Holz und Bambus oder empfindlicheren Materialien wie Glas. Moderne Modelle verfügen oft über fünf oder sechs lange Röhren, überdacht von einer Kuppel, an der die Röhren aufgehängt sind.
Zusammengehalten wird alles meist durch langlebige Nylonschnüre. Der „Anschläger“ oder „Klöppel“ ist eine zentrale Röhre, die vom Windfänger oder „Segel“ bewegt wird. Der Windfänger hängt unterhalb des Klöppels, wird vom Wind erfasst und in Bewegung versetzt. Sobald der Klöppel vom Windfänger aktiviert wird, bewegt er sich gegen die anderen Röhren. Die so erzeugte sanfte Melodie erinnert an das Rauschen des Windes.
Windspiele sind aus der modernen Kultur nicht mehr wegzudenken und finden vielfältige Verwendung. Sie begleiten nach wie vor persönliche spirituelle Praktiken des Alltags, wie beispielsweise die Meditation, und tragen dazu bei, Tiere fernzuhalten.
Handgefertigte Windspiele weisen oft aufwendige Designs auf und werden gern verschenkt oder zum Gedenken an geliebte Menschen aufgehängt. Oft sind diese speziell entworfenen Windspiele auf eine bestimmte Tonart, wie A-Dur oder E-Dur, gestimmt und klingen zusammen harmonisch, wann immer sie auch ertönen. So werden Windspiele auch in der Klangtherapie eingesetzt, um eine heilungsfördernde Atmosphäre zu schaffen.

Schönheit und Musik zur Besinnung

Angesichts ihrer spirituellen und facettenreichen Vergangenheit fällt es schwer, Windspiele lediglich als Dekoration zu betrachten. Auch wenn sie heute eher weltlich als sakral verwendet werden, erfüllen Windspiele nach wie vor einen wichtigen Zweck im häuslichen Bereich: Sie verleihen einem geschätzten Ort der Gemeinschaft und Besinnung – dem Garten – Schönheit und Musik.
Einst wurden Windspiele genutzt, um Energien auszugleichen und Schädlinge abzuwehren, doch auch heute noch kommt ihrer Aufgabe eine Bedeutung zu. Ihr Klang ist mehr, als nur eine angenehme Überraschung an einem luftigen Sommertag: Windspiele sind eine erschwingliche und melodische Art, Atmosphäre zu kreieren. Sie gehören zu jenen Feinheiten, die dazu beitragen, ein Haus in ein Zuhause zu verwandeln.
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „The Ancient Roots of Wind Chimes and Their Spiritual Meaning“. (Übersetzung und redaktionelle Bearbeitung: sm)
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Zwang zur Nierenspende: Verdächtige in Rumänien festgenommen

In Rumänien sind ein Mann und eine Frau festgenommen worden, die einen anderen Mann dazu gezwungen haben sollen, in Deutschland seine Niere zu Transplantationszwecken zu spenden.
Wie die für organisiertes Verbrechen zuständige Staatsanwaltschaft DIICOT in Bukarest mitteilte, wurde damit ein europäischer Haftbefehl auf Antrag aus München vollstreckt.
Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft in München bestätigte die Festnahmen auf Anfrage der dpa und kündigte an, die Auslieferung zu beantragen. Ein Haftrichter im westrumänischen Timisoara (Temesvar) solle nun über die Auslieferung der festgenommenen Rumänen nach Deutschland entscheiden.
Die Festgenommenen seien „herausragende Mitglieder“ einer „verbrecherischen Gruppe“ in Timisoara, berichtete DIICOT. Der Vorwurf laute auf „schwerer Menschenhandel zum Zwecke der Organentnahme“. Rumänischen Medienberichten zufolge handelt es sich um ein Ehepaar.

Opfer wurde mit Drohung gegen seine Eltern erpresst

Der festgenommene Mann habe wegen eines schweren Nierenleidens ein Spenderorgan benötigt und zusammen mit der Frau das ebenfalls aus Rumänien stammende Opfer dazu gezwungen, einer Spende seiner Niere zuzustimmen – erpresst mit der Drohung, dass seine Eltern in Rumänien getötet werden könnten, berichtete DIICOT.
Das Opfer sei in einer Wohnung in München festgehalten worden. Die Verdächtigen hätten ihm seine Ausweise weggenommen und jeden Kontakt zu dessen Familie verhindert.
Zudem habe das Opfer für die Verdächtigen unbezahlt arbeiten sowie Auto-Kaufverträge unterschreiben müssen. Zur Nierenspende sei es in einer deutschen Klinik gekommen. Das Opfer habe dabei wahrheitswidrig angegeben, ein Neffe des Verdächtigen zu sein.
Die Verdächtigen wurden nun in der südwestrumänischen Kleinstadt Caransebes gefasst. Bereits im März dieses Jahres hatten rumänische Ermittler im nahegelegenen Timisoara Hausdurchsuchungen vorgenommen, wo die Gruppe mehrere Immobilien besitzt.
Zeitgleich fanden hierzu auch in München Hausdurchsuchungen statt, wie die Staatsanwaltschaft in der bayerischen Landeshauptstadt bestätigte. (dpa/red)
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Bluttat von Stade: Tatverdächtiger begeht Suizid in der Haft

Rund drei Wochen nach der Bluttat mit sechs Toten hat der in Untersuchungshaft sitzende 45-jährige Tatverdächtige Suizid begangen. Er wurde am Dienstagmorgen, 21. Juli, gegen 6:05 Uhr im Rahmen der morgendlichen Lebend- und Vollzähligkeitskontrolle in seiner Einzelzelle in der Justizvollzugsanstalt Bremervörde leblos aufgefunden.
Der Mann hatte bereits keine Körpertemperatur mehr. Ein Notarzt stellte den Tod durch Strangulation fest. Hinweise auf Fremdverschulden liegen nicht vor.

Sofortmaßnahmen

Das Justizministerium teilte mit, dass die Justizvollzugsanstalt bereits einen umfassenden Sofortbericht erstellt. Die Angehörigen des Verdächtigen sowie die Hinterbliebenen der Getöteten wurden informiert. Auch der zuständige Landtagsunterausschuss wurde unterrichtet. Die Ermittlungen zu den genauen Todesumständen laufen weiter.

Die Tat in Stade

Der 45-Jährige soll vor drei Wochen in einer Jugendhilfeeinrichtung in Stade während eines Hilfeplangesprächs sechs Beschäftigte der Einrichtung und des Jugendamts erschossen haben. Bei den Opfern handelte es sich um vier Frauen und zwei Männer. Hintergrund der Tat war nach Ermittlungen mutmaßlich ein Sorgerechtsstreit.
In der Einrichtung waren zu diesem Zeitpunkt die drei Monate alte Tochter des Verdächtigen sowie die 34-jährige Kindsmutter untergebracht. Der Mann wurde unmittelbar nach der Tat auf der Flucht festgenommen.

Weitere Beteiligte

Gemeinsam mit dem Verdächtigen wurde eine 65-Jährige festgenommen, die das Fluchtauto gesteuert haben soll. Sie hat enge Verbindungen zur Familie und soll die Patentante der Tochter sein. Es laufen Ermittlungen auch gegen die 65-Jährige und die 34-jährige Kindsmutter hinsichtlich möglicher Tatbeteiligung.
Andacht in Stade.

Andacht in Stade.

Foto: Carsten Neff/dpa

Reaktionen

Die Tat hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier sprachen den Betroffenen ihr Mitgefühl aus. (afp/red)
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68 Jahre alte Flaschenpost am Rhein gefunden

Jahrzehntelang lag die Flaschenpost mit dem Wunsch nach Brieffreunden in der Erde. Doch erst jetzt, fast 70 Jahre, nachdem auf der Rückseite einer Speisekarte die kurze Notiz verfasst worden war, fanden Bauarbeiter die Flaschenpost auf einer Baustelle am Rhein in Oberwesel.
Bei einer Baubesprechung hätten die Arbeiter ihm gesagt, dass sie noch eine Flasche für ihn hätten, erzählt Stadtbürgermeister Jan Zimmer (CDU). Zuvor hatten mehrere Medien über den Fall berichtet.
„Von außen konnte man schon sehen, dass eine Speisekarte mit einem Köln-Düsseldorfer Logo ist.“ Die Köln-Düsseldorfer ist eine Schifffahrtsgesellschaft, die Ausflugsfahrten auf dem Rhein anbietet. Auf der Speisekarte fand sich auch ein Datum: 16. Juli 1958.

Tagesplatte für zwei Mark

Angeboten wurden an diesem Tag eine Tagesplatte mit Wellfleisch, Bohnen und Kartoffeln für zwei Mark. Auch zwei verschiedene Gedecke gab es, mit Rehragout oder Rinderschmorsteak als Hauptgericht. „Das waren dann tatsächlich so Preise wie zwei Mark oder vier Mark fünfzig, also so ganz alte Preise“, sagt Zimmer.
Richtig interessant sei es aber noch mal auf der Rückseite der Speisekarte geworden. „Da stand dann sinngemäß draufgeschrieben, dass die Leute eine Schifffahrt gemacht haben und Brieffreunde suchen.“ Verfasst worden sei der Brief auf Französisch. Und das, obwohl am Ende eine deutsche Adresse in der Nähe von Euskirchen stand.
Flaschenpost gefunden - doch wer ist der Verfasser?

Flaschenpost gefunden – doch wer ist der Verfasser?

Foto: Jan Zimmer/dpa

Er gehe davon aus, dass die Verfasser in der Region Urlaub gemacht haben, sagt Zimmer. Darauf lasse auch schließen, dass die „Drachenfels“, das Schiff von der die Speisekarte stammt, zwischen Koblenz und Mainz gependelt sei, wie sie herausfanden.
Wieso die Nachricht jedoch auf Französisch verfasst wurde, sei ihm nicht ganz klar, sagt Zimmer. „Vielleicht haben sie gedacht, der Rhein würde durch Frankreich fließen oder sie hatten gerade ein Französischseminar.“

„Wäre Zufall, wenn die Flasche richtig weit geschwommen wäre“

Gefunden wurde die Flaschenpost auf einer Baustelle am Rheinufer. Dort sei ein Bach freigelegt worden, so Zimmer. Er gehe nicht davon aus, dass die Flasche in Mainz oder noch weiter flussaufwärts in den Rhein geworfen wurde.
„Ich glaube eher, dass sie sogar hier oder in Kaub in den Rhein geschmissen wurde. Das wäre schon ein Zufall, wenn die Flasche richtig weit geschwommen wäre.“
Er wolle nun versuchen, die Verfasser des Briefs oder ihre Nachfahren ausfindig zu machen, sagt Bürgermeister Zimmer. Der Zettel werde wahrscheinlich im Stadtmuseum ausgestellt. Vielleicht werde aber bei den Umbauarbeiten auch ein Platz am Rheinufer gefunden. (dpa/red)
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Wie innere Sicherheit und soziale Gerechtigkeit sich bedingen

Die Biografie von Nickolas Emrich liest sich aufregend unterschiedlich. Er war Radiomoderator, studierte Jura, führte zwei Unternehmen im gastronomischen Bereich, sattelte um auf Polizist und unterrichtete an der Polizeiakademie. Jetzt ist er Autor seines zehnten Buches. Zuletzt fuhr er für ein knappes Jahr U-Bahn in Berlin.

Genau dort, im Pausenraum der Verkehrsbetriebe, kam ihm die Idee zu seinem neuen Buch mit dem Untertitel „Innere Sicherheit ist die neue soziale Gerechtigkeit“. Die Gesprächsthemen kreisten nämlich nicht um Lohnerhöhungen, sondern um aggressive Fahrgäste, den unsicheren Weg zur Arbeit oder die eigenen Kinder, die auf dem Schulweg verprügelt oder auf dem Schulhof von Kindern der höheren Klassen ausgeraubt werden.

Konkrete Vorschläge, welche Gesetze verändert werden sollten, schöpft Emrich aus seiner davorliegenden Polizeizeit.

Herr Emrich, Sie sprechen davon, dass der Staat die Regeln, die er selbst aufstellt, nicht mehr durchsetzen kann. Wer ist Ihrer Meinung nach konkret aufgerufen, etwas zu ändern? Und wie sollte das aussehen?
Die Bürger sind aufgerufen, ihrem Unmut Ausdruck zu verleihen. Der Wille zur Veränderung kommt immer von der Basis. Ich glaube, das ist die grundlegende Voraussetzung dafür, dass Politik etwas ändert.
Es wäre langweilig zu sagen: „Wir brauchen mehr Polizei, wir brauchen mehr Justiz.“ Ich schlage deshalb konkrete Änderungen vor, zum Beispiel an Paragraf 112 der Strafprozessordnung. Dieser betrifft die Untersuchungshaft im Fall von Wiederholungstätern. Auch andere Verbesserungen im Gesetz, die struktureller Natur sind, sind möglich. Ein Politiker muss diese aufgreifen und in den Gesetzgebungsprozess einbringen.
Der Ruf nach einem stärkeren Staat wird meist mit mehr Polizei und mehr Überwachung assoziiert. In vielen anderen Staaten zeigt sich, dass mehr Überwachung nicht automatisch mehr Sicherheit oder gar Freiheit bedeutet. Worin sehen Sie den Unterschied zu Ihrer Forderung?
Ich glaube, Sicherheit bringt Wohlstand. Das zeigen auch Länder wie die Schweiz oder Singapur. Mir geht es nicht um Überwachung. Ich will keinen starken Staat per se, ich will einen konsequenten Staat in dem Sinne, dass die Dienstleistung, die der Staat verspricht, die er sich bezahlen lässt und die auch kein anderer erbringen kann – weil es das staatliche Gewaltmonopol gibt –, dass diese Leistung zuverlässig erbracht wird. Denn zum Schluss ist die Freiheit eingeschränkt, wenn man keine Sicherheit hat.
Insofern distanziere ich mich ausdrücklich von anlassloser Massenüberwachung, von Chatkontrolle und Ähnlichem. Es geht nicht darum, dass der Staat mehr Befugnisse bekommt, sondern es geht darum, dass vorhandene Gesetze, die nicht zugeschnitten sind auf Wiederholungstäter, gegen solche Intensivtäter nachgeschärft werden.
Deswegen sage ich: Innere Sicherheit ist die neue soziale Gerechtigkeit, weil es insbesondere die Leute trifft, die aufgrund ihres Viertels oder ihrer Verkehrsmittelwahl mit dieser Kriminalität zu tun haben und dadurch letztlich an ihrem Fortkommen im Leben gehindert werden.
Sie sagen nachschärfen. Heißt das Gesetzesänderung oder dass die Judikative das wirklich umsetzt, was sie schon als Handhabe hat?
Nein, es müssen schon Gesetze geändert werden. Wenn Menschen beharrlich, auch einfachere Delikte, immer wieder begehen, muss es möglich sein, sie bis zum Prozess in Untersuchungshaft zu nehmen.
Wenn ich mehr beschleunigte Verfahren möchte, muss ich natürlich auch die Rahmenbedingungen dafür schaffen.
Oder wenn ich Einstellungen des Verfahrens ohne Auflagen stark begrenzen möchte. Wohlgemerkt, ich meine nicht die Einstellung des Verfahrens wegen erwiesener Unschuld oder aus Mangel an Beweisen, sondern diese berühmte Einstellung ohne Auflagen wegen Geringfügigkeit aus Gründen der Prozessökonomie.
Das hört sich nach einem langen Weg an, oder?
Eigentlich nicht. Ich bräuchte 5 Minuten.
Ich habe ja Strafprozessrecht an der Polizeiakademie unterrichtet und weiß aus meiner Tätigkeit im Kommissariat als Ermittler, was geändert werden müsste. Denn man führt die Vernehmungen durch und schickt zum Schluss die Akte mit einem Schlussbericht an die Staatsanwaltschaft. Dort sieht man erst, was alles eingestellt wird. Dort sieht man auch, warum Verfahren lange dauern.
Wie lange der gesellschaftliche Prozess dauert, ist eine andere Frage.
Wie kann Ihrer Meinung nach, das Sicherheitsgefühl in der Gesellschaft wieder wachsen?
Es gibt häufig Fälle, bei denen das Urteil der Justiz drastisch von dem Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung abweicht. Das führt jedes Mal zu einer Entfremdung, und das darf nicht sein.
Wenn ich mir zum Beispiel den Fall eines erschossenen Polizisten anschaue – dazu gab es dieses Jahr am 1. April ein Urteil, das leider kein Aprilscherz war. Der Tankstellenräuber wurde vom Vorwurf des Mordes freigesprochen. Die Richterin war der Meinung, dass er vor dem Hintergrund einer paranoiden Schizophrenie gehandelt habe und deswegen seine Steuerungsfähigkeit erheblich vermindert gewesen sei.
Das Gesetz ermöglicht solche Entscheidungen. Ich plädiere in meinem Buch für die Nein-Mentalität. Das heißt, dass man sich als Gesellschaft zutraut, auch zu sagen: Täter, Deine Gründe interessieren uns nicht mehr. Es ist uns egal, warum Du das tust. Hör einfach damit auf.
Wer in der Lage ist, eine solche Straftat zu planen, der hat in der Regel schuldfähig zu sein. Es kann nicht sein, dass dann nach einem erfolgten Tankstellenüberfall die Angst des Täters bei der Strafzumessung oder sogar bei der Schuldfähigkeit eine Rolle spielt.
Ich möchte eine Diskussion anstoßen. Wenn diese Diskussion gelingt und daraus eine Gesetzesänderung entsteht, dann ist dieses neue Gesetz genauso legitim wie das alte.
Sie beschreiben viel in Ihrem Buch die Akzeptanz von Tabubrüchen. Sehen Sie andere Hebel, außer Gesetzesverschärfungen, das ethische Grundverständnis wieder mehr zum Tragen zu bringen?
Es ist natürlich auch ein Prozess in der Gesellschaft. Man muss der Resignation entgegenwirken.
Wenn ich jetzt einen Drogenhotspot habe, zum Beispiel das Kottbusser Tor [in Berlin]. Alle sagen: Ja, hier ist alles verwahrlost. Die Leute nehmen das hin.
Nun mache ich ganz frech einen Gegenvorschlag. Der wird nicht allen gefallen. Aber was ist, wenn ich jedes Mal, wenn ich dort sehe, wie gedealt wird, die 110 wähle und sage: Ich befinde mich hier gerade am Bahnhof Kottbusser Tor. Ich habe eine Straftat gesehen, hier wurde gedealt. Bitte schicken Sie einen Funkwagen.
Wahrscheinlich wird der Mensch an der Notrufleitung sich schlapplachen und denken: Wow, da hat jemand am Kottbusser Tor gedealt. Meine Güte, und heute Morgen ist die Sonne aufgegangen. Wahrscheinlich wird man das albern finden, aber dieser Mensch dort am anderen Ende der Leitung hat gar keine andere Chance, als das weiterzugeben.
Es ist sinnvoll, Straftaten vom Dunkelfeld ins Hellfeld zu ziehen. Wenn jeden Tag 50 Anrufe eingehen, die in der Statistik auftauchen – ja, Politik ist langsam, aber lassen wir ein Jahr vergehen –, dann ist der entsprechende Druck da und dann wird politisch gehandelt.
Das ist auch das Ziel, dass ich dieses Buch schreibe und Interviews gebe.
Sehen Sie keine Gefahr, dass dieser Druck, wenn er stärker wird, sich nur in eine andere Richtung verschiebt? Wo ist die Möglichkeit, wirklich ein Problem zu lösen?
Ich glaube, dass auch das Woandershinschieben etwas bringt. Es wird ein harter Kern bleiben, aber es wird auch bei Einzelnen dazu führen, dass es sich möglicherweise nicht mehr rentiert. Dass Dealer merken, dass es sich im Schnitt nicht lohnt für ein bis zwei Deals 4 Stunden auf der Wache zu verbringen.
Es wird immer Kriminelle geben. Es gab schon immer Kriminalität. Es wird wahrscheinlich auch immer Drogenabhängige geben. Aber wenn man frühzeitig Hotspots nicht akzeptiert und mit einem hohen Druck dagegenarbeitet, wird es immer Leute geben, die den leichteren Weg wählen und vielleicht wieder auf den rechten Pfad zurückkehren.
Sie zitieren Thomas von Aquin: Gerechtigkeit ohne Barmherzigkeit ist Grausamkeit. Doch Barmherzigkeit ohne Gerechtigkeit ist die Mutter aller Auflösung. Wo würden Sie sich konkret mehr Barmherzigkeit wünschen? Und wo mehr Gerechtigkeit?
Die Gesellschaft ist aktuell mehr auf der zweiten Seite. Also es ist gerade aus meiner Sicht überwiegend zu viel Barmherzigkeit, gerade was die Verfahrenseinstellung ohne Auflagen angeht und was Bewährungsstrafen angeht, im Bereich der Jugendkriminalität.
Natürlich ist es nicht sinnvoll, jemanden wegen eines kleinen Deliktes ins Gefängnis, sprich die Universität des Verbrechens, zu schicken.
Aber jemanden, der dann doch beim zweiten oder dritten Mal beharrlich zeigt, dass er diesen Weg weitergehen will, nicht rechtzeitig eine klare Ansage zu machen, ist aus meiner Sicht sogar schädlich für den Täter. Ich glaube, vielen Tätern würde man sogar etwas Gutes tun, wenn man sie frühzeitig härter bestrafen würde, zumindest in einer ganzheitlichen Betrachtung.
Und jedes Mal, wenn der Staat eine Person, die gefährlich ist, laufen lässt, spricht er auch damit einer anderen Person zu, Opfer zu werden.
Herzlichen Dank, Herr Emrich, dass Sie sich die Zeit für das Interview genommen haben.

Foto: Deutscher Wirtschaftsbuch Verlag

 
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Buchdetails:

Titel: Der Preis unserer Toleranz. Warum innere Sicherheit die neue soziale Gerechtigkeit ist

Autor: Nickolas Emrich

Erscheinungsdatum: 21.07.2026

Verlag: Deutscher Wirtschaftsbuch Verlag

Seitenzahl der Printausgabe: 176 Seiten

ISBN: 978-3-690-66278-9

Preis: 18,00 €

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Umfrage: So denken Menschen in Deutschland über Leihmutterschaften

Die Menschen in Deutschland sind bei der Frage nach dem Verbot von Leihmutterschaften gespalten. Das geht aus einer Insa-Befragung mit 1.004 Teilnehmern hervor, die vom 17. bis 20. Juli 2026 im Auftrag der „Bild“ durchgeführt wurde.
Demnach halten 41 Prozent es für (eher) falsch, dass Leihmutterschaften in Deutschland verboten sind. 39 Prozent finden das Verbot (eher) richtig. 20 Prozent machten keine Angabe oder wussten keine Antwort.
Unter den Anhängern der Union finden 47 Prozent das Verbot (eher) richtig. Bei den SPD-Wählern vertreten 48 Prozent diese Auffassung. Dagegen halten 42 Prozent der AfD-Wähler, 47 Prozent der Wähler der Linkspartei sowie 49 Prozent der FDP-Wähler das Verbot jeweils für (eher) falsch.
Bei den Grünen-Wählern zeigte sich ein ausgeglichenes Bild: Jeweils 43 Prozent hielten das Verbot für (eher) richtig beziehungsweise (eher) falsch. Auch unter den BSW-Wählern ergab sich kein klares Meinungsbild. Dort fanden 32 Prozent das Verbot (eher) falsch und 30 Prozent (eher) richtig. (dts/red)
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Umfrage über Leihmutterschaften: So denken Menschen in Deutschland darüber

Die Menschen in Deutschland sind bei der Frage nach dem Verbot von Leihmutterschaften gespalten. Das geht aus einer Insa-Befragung mit 1.004 Teilnehmern hervor, die vom 17. bis 20. Juli 2026 im Auftrag der „Bild“ durchgeführt wurde.
Demnach halten 41 Prozent es für (eher) falsch, dass Leihmutterschaften in Deutschland verboten sind. 39 Prozent finden das Verbot (eher) richtig. 20 Prozent machten keine Angabe oder wussten keine Antwort.
Unter den Anhängern der Union finden 47 Prozent das Verbot (eher) richtig. Bei den SPD-Wählern vertreten 48 Prozent diese Auffassung. Dagegen halten 42 Prozent der AfD-Wähler, 47 Prozent der Wähler der Linkspartei sowie 49 Prozent der FDP-Wähler das Verbot jeweils für (eher) falsch.
Bei den Grünen-Wählern zeigte sich ein ausgeglichenes Bild: Jeweils 43 Prozent hielten das Verbot für (eher) richtig beziehungsweise (eher) falsch. Auch unter den BSW-Wählern ergab sich kein klares Meinungsbild. Dort fanden 32 Prozent das Verbot (eher) falsch und 30 Prozent (eher) richtig. (dts/red)
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Englands Fußball-Legende Kevin Keegan stirbt im Alter von 75

Die englische Fußball-Legende Kevin Keegan ist tot. Der frühere HSV-Profi starb im Alter von 75 Jahren an den Folgen seiner Krebserkrankung, wie die britische Nachrichtenagentur PA mit Verweis auf eine Erklärung seiner Familie mitteilte. Keegan spielte von 1977 bis 1980 für den Hamburger SV und wurde 1979 mit dem Traditionsclub deutscher Meister. Zudem war er lange für den FC Liverpool und später auch für Newcastle United erfolgreich.
Anfang Januar hatte seine Familie öffentlich gemacht, dass Keegan an Krebs erkrankt sei und sich einer Behandlung unterziehen müsse. Einen Tag nach dem WM-Finale gaben seine engsten Angehörigen „in tiefer Trauer“ bekannt: „Kevin kämpfte gegen den Krebs und war in seinen letzten Augenblicken von seiner Frau und seinen Töchtern umgeben.“

Glanzzeit als Spieler

Begonnen hat für Keegan alles als Spieler. Sein großer Durchbruch gelang ihm 1971 mit seinem Wechsel zum FC Liverpool. Mit seinem aggressiven Spielstil und seinem unermüdlichen Willen eroberte der Angreifer die Herzen der Fans. Zudem gab es mit ihm Titel: In sechs Jahren an der Anfield Road holte er drei englische Meisterschaften, den FA Cup und 1977 den Europapokal der Landesmeister.
Später arbeitete Keegan noch als Trainer: Er führte Newcastle United 1996 beinahe zur Meisterschaft und Englands Nationalteam 2000 zur EM. An den Glanz seiner Spielerkarriere knüpfte er als Coach aber nicht an.
„Kevin war mehr als nur ein legendärer Fußballer und Trainer. Für Generationen von Fans war er das schlagende Herz von Newcastle United“, teilte sein Ex-Club in einem Nachruf auf „King Kev“ mit. Auch Liverpool äußerte seine Trauer um die Vereinsikone. (dpa/red)
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ZDF-Intendant räumt Fehler bei Ausladung von Künstlern ein

ZDF-Intendant Norbert Himmler hat Fehler im Zusammenhang mit der Ausladung der Künstler Danger Dan und Igor Levit aus der Satiresendung „Die Anstalt“ eingeräumt.
„Die Kurzfristigkeit der Ausladung müssen wir uns vorwerfen lassen“, sagte Himmler der „Süddeutschen Zeitung“. Zugleich bekräftigte er seine Kritik an dem Liedtext von Danger Dans „Keine Angst“.
Nach seiner Einschätzung handele es sich „unzweifelhaft um eine Gebrauchsanweisung zum linken, gewaltbereiten Widerstand, der in `freundlichen Grüßen` an linksextreme, zum Teil rechtskräftig verurteilte Gewalttäter mündet“.

Programmentscheidung laut Himmler aber berechtigt

Vorwürfe, der Sender knicke vor rechten politischen Kräften ein, wies Himmler zurück. „Wir treffen unsere Programm-Entscheidungen unabhängig, souverän und gemäß unserer Programm- und Qualitätsrichtlinien“, sagte er. In diesem Fall habe sich herausgestellt, dass ein Auftritt von Danger Dan, in dem mehr als sieben Minuten lang zum organisierten Widerstand gegen Rechts aufgerufen werde und dabei illegale Aktionen und Gewalt denkbare Optionen zu sein schienen, in dieser Form nicht mit den Richtlinien zu vereinbaren sei.
Die hundertste Jubiläumsendung der „Anstalt“ läuft am Dienstagabend im ZDF. Die Entscheidung der Geschäftsleitung des Senders, die Künstler auszuladen, wird dort deutlich kritisiert. Am Donnerstag hatten Danger Dan und Igor Levit die kurzfristige Ausladung auf Instagram bekannt gemacht und kritisiert.
Sie sprachen von einem „Eingriff in die Meinungs- und Kunstfreiheit“. Das ZDF hatte erklärt, dass man den Text des Songs „Keine Angst“ als Aufruf zur Gewalt verstehen könnte. Dies sei mit den Programmrichtlinien des öffentlich-rechtlichen Senders nicht vereinbar. (dts/red)
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Big Brother im Auto: Was die neue Kamera-Pflicht für uns bedeutet


In Kürze:

  • Seit dem 1. Juli ist in neu zugelassenen Pkw in der EU das kamerabasierte Innenraumüberwachungssystem ADDW vorgeschrieben.
  • Es soll Ablenkungen des Fahrers reduzieren, kann nach Einschätzung von Kritikern jedoch selbst eine Ablenkung darstellen.
  • Je nach Kalibrierung genügen schon geringe Blickabweichungen des Fahrers, und das System schlägt Alarm.
  • Datenschützer sehen derzeit keine grundsätzlichen Datenschutzprobleme, schließen Verstöße gegen Datenschutzvorschriften im Einzelfall jedoch nicht aus.
  • Die Sicherheitssysteme stellen eine finanzielle Mehrbelastung dar.

 

Die Europäische Kommission verfolgt das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf „nahe Null“ zu senken. Das entsprechende Konzept trägt den Namen „Vision Zero“.

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Automobilhersteller bereits seit Jahren verschiedene Fahrerassistenzsysteme wie Geschwindigkeitsassistenten in Neufahrzeuge integrieren. Diese warnen Fahrer, wenn sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Das soll Unfälle verhindern oder deren Folgen verringern.
Seit Juli 2026 ist in Neuwagen auch das Innenraumüberwachungssystem ADDW (Advanced Driver Distraction Warning, deutsch: erweitertes Fahrerablenkungswarnsystem) vorgeschrieben. Durch die kamerabasierte Überwachung des Fahrers soll die Verkehrssicherheit weiter erhöht werden.
Die Europäische Kommission beruft sich auf Schätzungen von Unfallforschern, wonach 10 bis 30 Prozent aller Verkehrsunfälle in Europa auf Ablenkung zurückzuführen seien, insbesondere auf die verbotene Nutzung von Smartphones am Steuer.

Wie funktioniert die Innenraumüberwachung ADDW?

Bei ADDW handelt es sich um ein kamerabasiertes System. Infrarotsensoren erfassen dabei das Gesicht, die Kopfhaltung und vor allem die Blickrichtung des Fahrers.
Weicht der Blick des Fahrers zu lange von der Fahrbahn ab, schlägt das System Alarm. Die Infrarottechnik soll auch bei Dunkelheit oder durch Sonnenbrillen hindurch funktionieren.
Manche Automobilhersteller setzen zusätzlich Radartechnik ein, um etwa im Fahrzeug zurückgelassene Kleinkinder zu erkennen. Die Kindererkennung CPD (Child Presence Detection) ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
In modernen Autos schlägt ein Überwachungssystem Alarm, wenn ein Fahrer abgelenkt ist oder mit dem Handy hantiert. (Symbolbild)

In modernen Autos schlägt ein Überwachungssystem Alarm, wenn ein Fahrer abgelenkt ist, wenn er etwa während der Fahrt sein Handy bedient.

Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Werden die Fahrer jetzt permanent überwacht?

In sozialen Medien ist das neue System unter der Schlagzeile „Big Brother fährt mit“ teils scharf kritisiert worden. Hintergrund ist die Kameraüberwachung des Fahrers, die Fragen zur Verkehrssicherheit und zum Datenschutz aufwirft.
Für ADDW gelten allerdings technische und rechtliche Vorgaben der Europäischen Union. Das System gilt als geschlossen. Das bedeutet:
  • Das System darf die Bilddaten in Echtzeit nur rein lokal im Fahrzeug verarbeiten. Sobald das System eine Warnung ausgegeben oder verworfen hat, muss es die Rohdaten sofort und unwiderruflich löschen.
  • Übertragungen in die Cloud, an den Autohersteller, Versicherungen oder Behörden sind verboten.
  • Eine biometrische Gesichtserkennung zur Ablenkungswarnung ist ausdrücklich untersagt. Das ADDW-System erkennt nicht, welche Person genau hinter dem Steuer sitzt.
Andererseits habe sich laut ADAC durch entsprechende Tests herausgestellt, dass die Systeme je nach Fahrzeug unterschiedlich fein abgestimmt sind. Demnach bestehen Spielräume bei den Einstellungen. Teilweise wurden die Systeme von den Testern als störend empfunden, teilweise arbeiteten sie unauffällig.
Neben Kameras sind auch Mikrofone in neueren Pkw weitverbreitet. Sie sind nicht Teil der gesetzlich vorgeschriebenen EU-Systeme und dienen im Regelfall dazu, Sprachbefehle zu erkennen. Die Mikrofone sind dafür häufig dauerhaft aktiviert. Dadurch besteht grundsätzlich die technische Möglichkeit, Informationen aus dem Fahrzeuginnenraum zu erfassen.

Kann die Überwachung die Unfallzahlen wirklich reduzieren?

Experten wie der Verkehrspsychologe Michael Praxenthaler vom Allianz Zentrum für Technik halten diese Aufmerksamkeitsdetektoren grundsätzlich für eine sinnvolle zusätzliche Sicherheitsmaßnahme.
Er sagte: „Die bisherigen wissenschaftlichen Feldstudien zeigen, dass sie das Blickverhalten positiv beeinflussen können. Der konkrete Nachweis einer Reduktion des Unfallrisikos im Realverkehr steht jedoch noch aus.“ Die Systeme ersetzten keine möglichst ablenkungsarme Gestaltung der Fahrzeugbedienung. Autofahrer sollten sich daher nicht ausschließlich auf diese Systeme verlassen und ihre Aufmerksamkeit weiterhin auf das Verkehrsgeschehen richten.
Kritischer äußert sich der Motorjournalist Peter Esse. Nach seiner Einschätzung können die neuen Warnsysteme selbst zur Ablenkung beitragen. Er verweist darauf, dass eine Vielzahl von Warnsignalen die Aufmerksamkeit der Fahrer beeinträchtigen könne. Dadurch könne nach seiner Auffassung auch das Unfallrisiko steigen.

Ist der Fahrer vom Verkehrsgeschehen abgelenkt, kann es schnell zu einem Auffahrunfall kommen.

Foto: Robert vt Hoenderdaal/iStock

Darf man das System abschalten, wenn es nervt?

Falls der Autofahrer das System als störend empfindet, kann er es über die Fahrzeugeinstellungen vorübergehend deaktivieren. Das ist nach den gesetzlichen Vorgaben zulässig.
Die Deaktivierung gilt jedoch nur vorübergehend. Wie beim intelligenten Geschwindigkeitsassistenten wird auch das ADDW-System nach jedem Motorstart automatisch wieder aktiviert. Eine dauerhafte Deaktivierung ist nach den geltenden Vorschriften nicht vorgesehen.
Da viele neue Fahrzeuge mit einer Start-Stopp-Automatik ausgestattet sind, kann sich das System nach einem erneuten Motorstart, etwa an einer Ampel oder einem Stoppschild, wieder aktivieren.

Warum gibt es so viel Kritik?

Die Kritik an der Innenraumüberwachung hängt auch damit zusammen, dass die Systeme in vielen Fahrzeugen sehr empfindlich eingestellt sind. Dadurch können bereits kurze Blickabweichungen ein Warnsignal auslösen. Dazu können etwa ein Blick zur Seite, die Bedienung des Touchscreens oder ein Blick nach hinten zu den Kindern gehören.
Einige Tester beschreiben die Systeme als störend, da sie auch bei alltäglichen Blickbewegungen Warnungen ausgeben können.
Kritik gibt es zudem am Design moderner Fahrzeuge. Während der Gesetzgeber fordert, die Aufmerksamkeit des Fahrers auf die Straße zu richten, setzen viele Hersteller zunehmend auf große Touchscreens mit zahlreichen Funktionen.
Wer Klimaanlage, Sitzheizung oder Radio über verschachtelte Menüs bedienen muss, kann dadurch stärker vom Verkehrsgeschehen abgelenkt werden. Kritiker sehen darin einen möglichen Zielkonflikt: Das Fahrzeug erfordert Bedienvorgänge, während das ADDW-System gleichzeitig vor Blickabweichungen warnt.

Immer größere Touchscreens in Autos stellen eine Ablenkungsmöglichkeit des Fahrers dar.

Foto: Alexander Shapovalov/iStock

Was sagen Datenschützer zur Innenraumüberwachung?

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zeigt sich zufrieden damit, dass die Daten nicht an Dritte übermittelt werden dürfen und unmittelbar nach der Verarbeitung zu löschen sind. „Insoweit genügt die gesetzliche Regelung datenschutzrechtlichen Ansprüchen“, sagte ein Behördensprecher. Er verwies darauf, dass die Einhaltung der Vorgaben durch die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer überprüft werden könne.
Bei schwerwiegenden Verstößen könnten die Behörden Maßnahmen ergreifen, um das Datenschutzrecht durchzusetzen. Ebenso habe das Kraftfahrt-Bundesamt als Marktüberwachungsbehörde die Möglichkeit, stichprobenweise zu überprüfen, ob Fahrzeugtypen die fahrzeugtechnischen Vorschriften einhalten. Dabei könne das Kraftfahrt-Bundesamt bei Bedarf Rückrufaktionen auslösen.

Zusätzliche Kosten für Autofahrer?

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die finanziellen Auswirkungen. Der Einbau dieser Systeme erhöht die Herstellungskosten eines Fahrzeugs. Experten schätzen die Kosten für Materialien und Produktion auf 100 bis 150 Euro pro Fahrzeug.
Hinzu kommen weitere gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitssysteme. Dazu zählen unter anderem der Notbremsassistent, die Rückfahrkamera, die Ereignisdatenaufzeichnung („Blackbox“) sowie die digitale Reifendruckkontrolle. Zusätzlich entstehen Kosten für Maßnahmen zum Schutz vor Cyberangriffen.
Die Vielzahl der Systeme kann zu zusätzlichen Kosten von 800 bis 1.500 Euro ab Werk führen. Während diese Summe bei höherpreisigen Fahrzeugen weniger ins Gewicht fällt, kann sie bei Kleinwagen einen größeren Anteil am Fahrzeugpreis ausmachen. Hersteller können diese Kosten teilweise an die Käufer weitergeben.
(Mit Material von dpa)
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Big Brother im Auto: Was die neue Kamera-Pflicht für uns bedeutet


In Kürze:

  • Seit dem 1. Juli ist in neu zugelassenen Pkw in der EU das kamerabasierte Innenraumüberwachungssystem ADDW vorgeschrieben.
  • Es soll Ablenkungen des Fahrers reduzieren, kann nach Einschätzung von Kritikern jedoch selbst eine Ablenkung darstellen.
  • Je nach Kalibrierung genügen schon geringe Blickabweichungen des Fahrers, und das System schlägt Alarm.
  • Datenschützer sehen derzeit keine grundsätzlichen Datenschutzprobleme, schließen Verstöße gegen Datenschutzvorschriften im Einzelfall jedoch nicht aus.
  • Die Sicherheitssysteme stellen eine finanzielle Mehrbelastung dar.

 

Die Europäische Kommission verfolgt das Ziel, die Zahl der Verkehrstoten bis 2050 auf „nahe Null“ zu senken. Das entsprechende Konzept trägt den Namen „Vision Zero“.

Um dieses Ziel zu erreichen, müssen Automobilhersteller bereits seit Jahren verschiedene Fahrerassistenzsysteme wie Geschwindigkeitsassistenten in Neufahrzeuge integrieren. Diese warnen Fahrer, wenn sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Das soll Unfälle verhindern oder deren Folgen verringern.
Seit Juli 2026 ist in Neuwagen auch das Innenraumüberwachungssystem ADDW (Advanced Driver Distraction Warning, deutsch: erweitertes Fahrerablenkungswarnsystem) vorgeschrieben. Durch die kamerabasierte Überwachung des Fahrers soll die Verkehrssicherheit weiter erhöht werden.
Die Europäische Kommission beruft sich auf Schätzungen von Unfallforschern, wonach 10 bis 30 Prozent aller Verkehrsunfälle in Europa auf Ablenkung zurückzuführen seien, insbesondere auf die verbotene Nutzung von Smartphones am Steuer.

Wie funktioniert die Innenraumüberwachung ADDW?

Bei ADDW handelt es sich um ein kamerabasiertes System. Infrarotsensoren erfassen dabei das Gesicht, die Kopfhaltung und vor allem die Blickrichtung des Fahrers.
Weicht der Blick des Fahrers zu lange von der Fahrbahn ab, schlägt das System Alarm. Die Infrarottechnik soll auch bei Dunkelheit oder durch Sonnenbrillen hindurch funktionieren.
Manche Automobilhersteller setzen zusätzlich Radartechnik ein, um etwa im Fahrzeug zurückgelassene Kleinkinder zu erkennen. Die Kindererkennung CPD (Child Presence Detection) ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
In modernen Autos schlägt ein Überwachungssystem Alarm, wenn ein Fahrer abgelenkt ist oder mit dem Handy hantiert. (Symbolbild)

In modernen Autos schlägt ein Überwachungssystem Alarm, wenn ein Fahrer abgelenkt ist, wenn er etwa während der Fahrt sein Handy bedient.

Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Werden die Fahrer jetzt permanent überwacht?

In sozialen Medien ist das neue System unter der Schlagzeile „Big Brother fährt mit“ teils scharf kritisiert worden. Hintergrund ist die Kameraüberwachung des Fahrers, die Fragen zur Verkehrssicherheit und zum Datenschutz aufwirft.
Für ADDW gelten allerdings technische und rechtliche Vorgaben der Europäischen Union. Das System gilt als geschlossen. Das bedeutet:
  • Das System darf die Bilddaten in Echtzeit nur rein lokal im Fahrzeug verarbeiten. Sobald das System eine Warnung ausgegeben oder verworfen hat, muss es die Rohdaten sofort und unwiderruflich löschen.
  • Übertragungen in die Cloud, an den Autohersteller, Versicherungen oder Behörden sind verboten.
  • Eine biometrische Gesichtserkennung zur Ablenkungswarnung ist ausdrücklich untersagt. Das ADDW-System erkennt nicht, welche Person genau hinter dem Steuer sitzt.
Andererseits habe sich laut ADAC durch entsprechende Tests herausgestellt, dass die Systeme je nach Fahrzeug unterschiedlich fein abgestimmt sind. Demnach bestehen Spielräume bei den Einstellungen. Teilweise wurden die Systeme von den Testern als störend empfunden, teilweise arbeiteten sie unauffällig.
Neben Kameras sind auch Mikrofone in neueren Pkw weitverbreitet. Sie sind nicht Teil der gesetzlich vorgeschriebenen EU-Systeme und dienen im Regelfall dazu, Sprachbefehle zu erkennen. Die Mikrofone sind dafür häufig dauerhaft aktiviert. Dadurch besteht grundsätzlich die technische Möglichkeit, Informationen aus dem Fahrzeuginnenraum zu erfassen.

Kann die Überwachung die Unfallzahlen wirklich reduzieren?

Experten wie der Verkehrspsychologe Michael Praxenthaler vom Allianz Zentrum für Technik halten diese Aufmerksamkeitsdetektoren grundsätzlich für eine sinnvolle zusätzliche Sicherheitsmaßnahme.
Er sagte: „Die bisherigen wissenschaftlichen Feldstudien zeigen, dass sie das Blickverhalten positiv beeinflussen können. Der konkrete Nachweis einer Reduktion des Unfallrisikos im Realverkehr steht jedoch noch aus.“ Die Systeme ersetzten keine möglichst ablenkungsarme Gestaltung der Fahrzeugbedienung. Autofahrer sollten sich daher nicht ausschließlich auf diese Systeme verlassen und ihre Aufmerksamkeit weiterhin auf das Verkehrsgeschehen richten.
Kritischer äußert sich der Motorjournalist Peter Esse. Nach seiner Einschätzung können die neuen Warnsysteme selbst zur Ablenkung beitragen. Er verweist darauf, dass eine Vielzahl von Warnsignalen die Aufmerksamkeit der Fahrer beeinträchtigen könne. Dadurch könne nach seiner Auffassung auch das Unfallrisiko steigen.

Ist der Fahrer vom Verkehrsgeschehen abgelenkt, kann es schnell zu einem Auffahrunfall kommen.

Foto: Robert vt Hoenderdaal/iStock

Darf man das System abschalten, wenn es nervt?

Falls der Autofahrer das System als störend empfindet, kann er es über die Fahrzeugeinstellungen vorübergehend deaktivieren. Das ist nach den gesetzlichen Vorgaben zulässig.
Die Deaktivierung gilt jedoch nur vorübergehend. Wie beim intelligenten Geschwindigkeitsassistenten wird auch das ADDW-System nach jedem Motorstart automatisch wieder aktiviert. Eine dauerhafte Deaktivierung ist nach den geltenden Vorschriften nicht vorgesehen.
Da viele neue Fahrzeuge mit einer Start-Stopp-Automatik ausgestattet sind, kann sich das System nach einem erneuten Motorstart, etwa an einer Ampel oder einem Stoppschild, wieder aktivieren.

Warum gibt es so viel Kritik?

Die Kritik an der Innenraumüberwachung hängt auch damit zusammen, dass die Systeme in vielen Fahrzeugen sehr empfindlich eingestellt sind. Dadurch können bereits kurze Blickabweichungen ein Warnsignal auslösen. Dazu können etwa ein Blick zur Seite, die Bedienung des Touchscreens oder ein Blick nach hinten zu den Kindern gehören.
Einige Tester beschreiben die Systeme als störend, da sie auch bei alltäglichen Blickbewegungen Warnungen ausgeben können.
Kritik gibt es zudem am Design moderner Fahrzeuge. Während der Gesetzgeber fordert, die Aufmerksamkeit des Fahrers auf die Straße zu richten, setzen viele Hersteller zunehmend auf große Touchscreens mit zahlreichen Funktionen.
Wer Klimaanlage, Sitzheizung oder Radio über verschachtelte Menüs bedienen muss, kann dadurch stärker vom Verkehrsgeschehen abgelenkt werden. Kritiker sehen darin einen möglichen Zielkonflikt: Das Fahrzeug erfordert Bedienvorgänge, während das ADDW-System gleichzeitig vor Blickabweichungen warnt.

Immer größere Touchscreens in Autos stellen eine Ablenkungsmöglichkeit des Fahrers dar.

Foto: Alexander Shapovalov/iStock

Was sagen Datenschützer zur Innenraumüberwachung?

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zeigt sich zufrieden damit, dass die Daten nicht an Dritte übermittelt werden dürfen und unmittelbar nach der Verarbeitung zu löschen sind. „Insoweit genügt die gesetzliche Regelung datenschutzrechtlichen Ansprüchen“, sagte ein Behördensprecher. Er verwies darauf, dass die Einhaltung der Vorgaben durch die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer überprüft werden könne.
Bei schwerwiegenden Verstößen könnten die Behörden Maßnahmen ergreifen, um das Datenschutzrecht durchzusetzen. Ebenso habe das Kraftfahrt-Bundesamt als Marktüberwachungsbehörde die Möglichkeit, stichprobenweise zu überprüfen, ob Fahrzeugtypen die fahrzeugtechnischen Vorschriften einhalten. Dabei könne das Kraftfahrt-Bundesamt bei Bedarf Rückrufaktionen auslösen.

Zusätzliche Kosten für Autofahrer?

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die finanziellen Auswirkungen. Der Einbau dieser Systeme erhöht die Herstellungskosten eines Fahrzeugs. Experten schätzen die Kosten für Materialien und Produktion auf 100 bis 150 Euro pro Fahrzeug.
Hinzu kommen weitere gesetzlich vorgeschriebene Sicherheitssysteme. Dazu zählen unter anderem der Notbremsassistent, die Rückfahrkamera, die Ereignisdatenaufzeichnung („Blackbox“) sowie die digitale Reifendruckkontrolle. Zusätzlich entstehen Kosten für Maßnahmen zum Schutz vor Cyberangriffen.
Die Vielzahl der Systeme kann zu zusätzlichen Kosten von 800 bis 1.500 Euro ab Werk führen. Während diese Summe bei höherpreisigen Fahrzeugen weniger ins Gewicht fällt, kann sie bei Kleinwagen einen größeren Anteil am Fahrzeugpreis ausmachen. Hersteller können diese Kosten teilweise an die Käufer weitergeben.
(Mit Material von dpa)
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ADAC erwartet Stauhöhepunkt zum Ferienwochenende

Aufgrund der Ferien in vielen Bundesländern erwartet der ADAC am kommenden Wochenende starken Fernreiseverkehr. Mit Ausnahme von Bayern und Baden-Württemberg befänden sich derzeit alle Bundesländer in den Sommerferien, teilte der Automobilklub am Montag in München mit.
Am Wochenende könne der Ferienverkehr daher einen neuen Höhepunkt erreichen. Auch der Urlaubs- und Transitverkehr aus dem Ausland nehme aufgrund von Schulferien zu.

Ferienverkehr nimmt zu

Die Autobahnen sollen dem ADAC zufolge vor allem am Freitagnachmittag und Samstagvormittag stark befahren sein. Neben Urlaubern seien dann auch zahlreiche Tagesausflügler unterwegs.
Besonders voll dürfte es demnach auf den Strecken in Richtung Süddeutschland, Alpen sowie Nord- und Ostsee werden. Bei schönem Wetter gilt dies zusätzlich auf den Straßen zu Ausflugszielen etwa im Mittelgebirgsraum und an Seen.

Baustellen bremsen Verkehr

Bundesweit wird der Verkehr dem ADAC zufolge durch rund 1000 Baustellen zusätzlich ausgebremst. Am Wochenende soll es außerdem zu einem erhöhten Stauaufkommen aufgrund des Rückreiseverkehrs kommen.
An den deutschen Grenzen könne es aufgrund von Kontrollen zu längeren Wartezeiten kommen.

Wartezeiten im Ausland

Auf viel genutzten Reiserouten im Ausland müssen Urlauber laut ADAC ebenfalls Geduld mitbringen. In Österreich gelte dies etwa auf der West-, Pyhrn-, Tauern-, Inntal- und Brennerautobahn.
Staugefährdet seien ebenfalls die Arlberg- und Fernpass-Route, hieß es. Auf der Luegbrücke komme es wegen Sanierungsarbeiten weiter zu Einschränkungen.
In der Schweiz müsse insbesondere auf der Gotthardroute, der San-Bernardino-Route sowie den Autobahnen A1 und A3 mit langen Wartezeiten gerechnet werden.
Reisende auf dem Weg an die niederländische Nordseeküste müssten sich auf eine Vollsperrung der A12 zwischen Grijsoord und Maanderbroek einstellen.
An staugefährdeten Streckenabschnitten in Deutschland und Österreich ist laut ADAC zudem am Wochenende mit Abfahrtssperren zu rechnen, um Ausweichverkehr zu vermeiden. (afp/red)
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Professorin hält Vorlesung über „Trans-Identitäten“ und löst Demonstrationen aus


In Kürze:

  • An der HHU Düsseldorf sind für den 21. Juli Demonstrationen gegen eine Vorlesung von Prof. Dr. Ute Johanna Bayen angekündigt.
  • AStA und eine Trans-Organisation fordern die Entlassung der Professorin sowie ein Campusverbot.
  • Das Netzwerk Wissenschaftsfreiheit kritisiert die Forderungen als Angriff auf die Wissenschaftsfreiheit und verlangt Rückhalt für die Lehre.

 
An der Heinrich-Heine-Universität (HHU) in Düsseldorf haben mehrere Gruppen für Dienstag, den 21. Juli, zu einer Demonstration aufgerufen. Einige von ihnen fordern die Entlassung der dort lehrenden Professorin Dr. Ute Johanna Bayen. Sie ist seit 2007 an der Universität tätig und arbeitet am Institut für Experimentelle Psychologie, wo sie die Arbeitsgruppe für Mathematische, Kognitive und Entwicklungspsychologie leitet. Zuvor forschte sie elf Jahre lang in den USA.

Vorwürfe gegen Bayen wegen Aussagen zu Trans-Identitäten

Für diesen Tag ist eine Veranstaltung der Professorin im Rahmen ihrer Vorlesung „Grundlagen der Psychologie: Entwicklungspsychologie“ angesetzt. Wie die Initiatoren des Protests in Erfahrung gebracht haben wollen, plant Bayen sich dort mit der Frage sogenannter Trans-Identitäten zu befassen. Nach Angaben der Protestinitiatoren vertritt Bayen den Standpunkt, deren Existenz sei wissenschaftlich nicht haltbar.
Vielmehr gefährde die Verbreitung von „Trans-Ideologie“ Kinder und Jugendliche. Diese Aussagen seien „nicht nur transphob und menschenfeindlich, sondern auch wissenschaftlich nicht belegt“, heißt es. Neben dem SDS Düsseldorf und der örtlichen Juso-Hochschulgruppe soll laut „WELT“ auch der CDU-nahe Studentenverband RCDS den Protestaufruf verbreitet haben.
Verifizieren lässt sich dies nicht mehr, da der Instagram-Account der Gruppe inzwischen gelöscht wurde und andere mit dem Thema verbundene Social-Media-Kanäle bereits seit Längerem nicht mehr aktiv sind. Um ein Zeichen gegen „Transfeindlichkeit in der Lehre“ zu setzen, rufen die Initiatoren zur Teilnahme an einer Kundgebung auf. Dazu solle man „gerne Prideflaggen und Plakate etc.“ mitbringen. Auch ein Besuch der Veranstaltung im Hörsaal 3B sei möglich. Weiter heißt es: „Bitte bleibt während der Vorlesung friedlich, versucht wissenschaftlich zu diskutieren und seid bunt.“

AStA und Trans-Organisation fordern Entlassung kritischer Professorin

Dem Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) und der Trans-Organisation TINBy geht der reine Demonstrationsaufruf nicht weit genug. Sie fordern weitergehende Konsequenzen, die nicht bei einer „klaren Stellungnahme des Rektorats und des Lehrpersonals“ sowie einer Absage der Vorlesung enden sollen.
In einer gemeinsamen Erklärung fordern beide Organisationen die „Verhängung eines Campusverbots und Entlassung von Prof. Ute Johanna Bayen“. Außerdem solle eine „Überprüfung aller Aussagen“ Bayens auf „wissenschaftliche Fundiertheit“ erfolgen. Darüber hinaus fordern sie die Einrichtung einer „internen Antidiskriminierungsbeauftragten“.
Die Unterzeichner kritisieren zudem die „Inkonsequenz“ der HHU. Diese lasse die „transfeindliche Veranstaltung“ zu – „kurz nach dem Campus CSD und noch bevor die (Pride-)Flagge wieder abgehängt wird“. Dadurch entstehe der Eindruck, dass die Universität „trans“ Studenten und Lehrer nur im Rahmen des Campus CSD akzeptiere.

„Netzwerk Wissenschaftsfreiheit“ fordert Campusverbot für Bayen-Gegner

Demgegenüber weist das „Netzwerk Wissenschaftsfreiheit“ die Forderungen der Gegner der Lehrveranstaltung zurück. Man schließe sich zwar der Forderung nach einer „klaren Stellungnahme des Rektorats“ an, heißt es in einer Mitteilung auf X. Diese solle sich jedoch „gegen Wissenschaftsfeindlichkeit und Angriffe auf die Wissenschaftsfreiheit“ richten. Darüber hinaus heißt es in der Erklärung: „Ein Campusverbot für die Angreifer wäre auch zu erwägen, zumindest für den Tag, an dem die angegriffene Vorlesung stattfinden wird.“
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„Genug gearbeitet“ – KI und Mensch: Entlastung beginnt vor dem Tool

„Wir müssen jetzt etwas mit KI machen.“ Dieser Satz ist 2026 in vielen Unternehmen angekommen. Er klingt modern, entschlossen und gefährlich unpräzise. Denn KI löst keine Unklarheit. KI verstärkt sie.
Wenn Prozesse unklar sind, erzeugt KI schneller Unklarheit. Wenn Verantwortung diffus ist, liefert KI schneller Texte, Analysen oder Vorschläge, für die am Ende niemand sauber einsteht. Wenn Führung nur hofft, durch Technik Zeit zu sparen, entsteht oft neue Arbeit: prüfen, korrigieren, erklären und beruhigen.
KI ist kein Ersatz für Führung. Sie ist ein Werkzeug. Und Werkzeuge sind nur so gut wie der Zweck, für den sie eingesetzt werden.
Ein Unternehmen startete mit einem großen KI-Workshop – viele Ideen, viel Begeisterung, aber wenig Umsetzung. Drei Monate später war kaum etwas geblieben. Danach begannen wir kleiner: Welche drei Routinen kosten viel Zeit, sind wiederkehrend und haben ein überschaubares Risiko? Heraus kamen Protokollentwürfe, Angebotsbausteine und erste Zusammenfassungen von Kundenanfragen.
Plötzlich wurde KI praktisch – nicht als Zukunftsversprechen, sondern als Entlastung im Alltag.
Drei Fragen gehören vor jedes KI-Projekt:
  • Welche konkrete Arbeit soll leichter werden?
  • Wer prüft das Ergebnis und trägt Verantwortung?
  • Was darf aus Datenschutz-, Vertrauens- oder Qualitätsgründen nicht in dieses Werkzeug?
Genug gearbeitet. KI darf nicht noch ein Thema werden, das zusätzlich auf die ohnehin übervollen Kalender fällt. Sie muss Arbeit vereinfachen, sonst ist sie nur digitale Dekoration.
Besonders wichtig ist der menschliche Faktor. Viele Mitarbeiter fragen sich nicht nur, wie KI funktioniert. Sie fragen sich: Wird meine Arbeit dadurch entwertet? Darf ich KI nutzen? Muss ich Angst haben, Fehler zu machen? Werde ich ersetzt oder entlastet?
Führung muss diese Fragen nicht mit Beschwichtigung überdecken. Sie muss sie klären. Ein guter Startsatz lautet: „Wir nutzen KI dort, wo sie Routine entlastet. Entscheidungen, Verantwortung und Beziehung bleiben menschlich.“
Danach sind Leitplanken nötig:
  • Keine vertraulichen Personaldaten in ungeklärte Systeme.
  • Fakten, Zahlen und rechtliche Aussagen werden geprüft.
  • KI-Ergebnisse sind Vorschläge, keine Entscheidungen.
  • Gute Nutzung wird geteilt, nicht versteckt.
So entsteht Vertrauen. Und Vertrauen ist die Voraussetzung dafür, dass Menschen neue Werkzeuge nicht heimlich, ängstlich oder gar nicht nutzen.
Beim b-steps summit 2026 geht es nicht um Tool-Show. Es geht um die Frage, wie KI und Mensch so zusammenspielen, dass Führung klarer, Kommunikation leichter und Umsetzung wirksamer wird.
Genug gearbeitet. Welche Routine könnten Sie mit KI entlasten, ohne Verantwortung aus der Hand zu geben?
Rolf Hempel | www.b-steps.de/summit | b-steps summit
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Filmpremiere: „Unbeugsam – Die unerzählte Geschichte von Shen Yun“

Die meisten Tanzkompanien und Orchester haben bereits genug damit zu tun, ihre Proben, Pressetermine und Tourneen zu koordinieren. Für die in New York ansässige Kunstkompanie Shen Yun Performing Arts kommen jedoch weitere Herausforderungen hinzu.
Seit 2024 sieht sich das Unternehmen jedoch eskalierenden Androhungen von Bombenanschlägen und anderer Gewalt ausgesetzt. Diese richten sich gegen den Hauptsitz und die Veranstaltungsorte weltweit. Dies sind nur einige der verdeckten Aktionen, die mit dem chinesischen Regime in Verbindung gebracht werden.
Sie reichen von Desinformation in den Medien über bezahlte Proteste bis hin zu aufgeschlitzten Reifen an Tourneebussen. All dies zielt darauf ab, die Aufführungen des Unternehmens auf den Bühnen der Welt zu stoppen.

„Unbroken“ – eine Geschichte unbeugsamer Künstler

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Familie Browde aus dem Großraum New York hat dies aus erster Hand erlebt. Ihre Geschichte ist ein zentraler Bestandteil des Dokumentarfilms „Unbroken: Die unerzählte Geschichte von Shen Yun“. Dieser wurde vom US-Sender NTD, einem Schwestermedium der Epoch Times, produziert.
Der Film greift dabei eine Reihe hochaktueller Themen auf, darunter grenzüberschreitende Menschenrechtsverletzungen, den Missbrauch juristischer Mittel sowie journalistische Ethik. Gleichzeitig bleibt der Film eine Dokumentation über darstellende Kunst.
Die Produktionen von Shen Yun vereinen traditionellen chinesischen Tanz, Musik, Kultur und Geschichte und werden von einem Orchester begleitet, das westliche und chinesische klassische Instrumente miteinander verbindet.

Gegen das Schweigen: Künstler aus aller Welt vereinigten sich

Im Gespräch mit Epoch Times verglich Familie Browde ihre Erfahrung mit dem Gefühl, an vorderster Front in einer Schlacht zu stehen. „Wir alle spüren den Druck“, sagte Browde.
Doch der Kampf hatte nicht in den Vereinigten Staaten begonnen. Er begann vor fast 27 Jahren, als die Kommunistische Partei Chinas die landesweite Verfolgung von Praktizierenden der Meditationspraxis Falun Gong startete, die auf den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Gutherzigkeit und Nachsicht beruht.
Die Kampagne war systematisch und kombinierte Hasspropaganda, finanziellen Druck, Massenverhaftungen und Folter in einem totalen Bestreben, die Praxis vollständig zu vernichten. Unzählige Praktizierende wurden getötet, unter anderem durch den Raub ihrer Organe, um sie der lukrativen Transplantationsindustrie des Regimes zuzuführen.
Im Jahr 2006 schlossen sich chinesische Künstler aus aller Welt zusammen, um die Machenschaften des chinesischen Regimes ins Rampenlicht zu rücken. Sie wollten die im Dunkeln stattfindenden Menschenrechtsverbrechen des Regimes ans Licht der Öffentlichkeit bringen. Zudem wollten sie Chinas kulturelles Erbe wiederbeleben. So entstand das, was später als Shen Yun bekannt werden sollte.

Ab 2022 verschärfte Chinas Führung die Kampagne

Seit der Gründung von Shen Yun Performing Arts war Peking zu dessen Niederschlagung entschlossen. Es setzte diplomatische und finanzielle Hebel ein, um Gastgeberländer und ihre Theater unter Druck zu setzen. Damit war es manchmal sogar erfolgreich. In den vergangenen Jahren haben sich Pekings Bemühungen jedoch noch einmal deutlich verschärft.
So erteilte Chinas Führer Xi Jinping Ende 2022 hochrangigen Beamten die Anweisung, westliche Medienorganisationen und soziale Medien als Waffen einzusetzen, um Falun Gong und von Praktizierenden gegründete Unternehmen weltweit anzugreifen. Dies berichtete die Epoch Times bereits unter Berufung auf Insiderinformationen von Personen, die Kenntnisse über das Geheimtreffen hatten.
Seitdem brachte ein Bundesverfahren des US-Justizministeriums ein Bestechungskomplott ans Licht: Zwei chinesische Agenten hatten versucht, einen Beamten der Steuerbehörde IRS zu bestechen. Er sollte Ermittlungen gegen Shen Yun einleiten. Der Beamte entpuppte sich jedoch als verdeckter Ermittler des FBI.

E-Mails bedrohen auch Bundeskanzleramt

Seit 2025 berichten auch mehrere Theater in Deutschland von Drohbotschaften im Zusammenhang mit Gastspielen von Shen Yun.
Vor den geplanten Aufführungen Anfang 2026 erhielten deutsche Theater E-Mails mit offenen Drohungen. In einer davon hieß es auf Deutsch:
„Das Bundeskanzleramt und der Konzertsaal an der Spree im Bezirk Mitte wurden mit Sprengstoff und improvisierten Zündern präpariert. Um eine Explosion zu verhindern, stellen Sie bitte umgehend die Aufführungen von Shen Yun ein und kündigen Sie sämtliche Verträge und Kooperationen mit Shen Yun Performing Arts.“

In einer Drohmail wird das Bundeskanzleramt als angeblicher Anschlagsort genannt, um die Absage von Shen-Yun-Aufführungen zu erzwingen. Bildschirmfoto.

Foto: Deutscher Falun Dafa Verein

In einer weiteren Nachricht auf Englisch wurden auch Mitarbeiter des Theaters bedroht:
„Sollten die Shen-Yun-Aufführungen stattfinden, wären die Mitarbeiter des Theaters, einschließlich ihrer Familien, in Gefahr; sie könnten entführt oder in Autounfälle verwickelt werden! Natürlich würden Frauen mit Sicherheit vergewaltigt und ermordet werden! Bitte überlegen Sie sich das gut.“

Auch die Theatermitarbeiter und ihre Familien wurden bedroht. Bildschirmfoto.

Foto: Deutscher Falun Dafa Verein

Was es braucht, um die Aufführungen trotz aller Bedrohungen und Schikanen fortzusetzen, zeigt der Dokumentarfilm „Unbroken“ von Regisseurin Fiona Young.

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Filmpremiere: „Unbroken – Die unerzählte Geschichte von Shen Yun“

Die meisten Tanzkompanien und Orchester haben bereits genug damit zu tun, ihre Proben, Pressetermine und Tourneen zu koordinieren. Für die in New York ansässige Kunstkompanie Shen Yun Performing Arts kommen jedoch weitere Herausforderungen hinzu.
Seit 2024 sieht sich das Unternehmen jedoch eskalierenden Androhungen von Bombenanschlägen und anderer Gewalt ausgesetzt. Diese richten sich gegen den Hauptsitz und die Veranstaltungsorte weltweit. Dies sind nur einige der verdeckten Aktionen, die mit dem chinesischen Regime in Verbindung gebracht werden.
Sie reichen von Desinformation in den Medien über bezahlte Proteste bis hin zu aufgeschlitzten Reifen an Tourneebussen. All dies zielt darauf ab, die Aufführungen des Unternehmens auf den Bühnen der Welt zu stoppen.

„Unbroken“ – Shen-Yun-Künstler erzählen ihre Geschichten

An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.

 
Familie Browde aus dem Großraum New York hat dies aus erster Hand erlebt. Ihre Geschichte ist ein zentraler Bestandteil des Dokumentarfilms „Unbroken: Die unerzählte Geschichte von Shen Yun“. Dieser wurde vom US-Sender NTD, einem Schwestermedium der Epoch Times, produziert.
Der Film greift dabei eine Reihe hochaktueller Themen auf, darunter grenzüberschreitende Menschenrechtsverletzungen, den Missbrauch juristischer Mittel sowie journalistische Ethik. Gleichzeitig bleibt der Film eine Dokumentation über darstellende Kunst.
Die Produktionen von Shen Yun vereinen traditionellen chinesischen Tanz, Musik, Kultur und Geschichte und werden von einem Orchester begleitet, das westliche und chinesische klassische Instrumente miteinander verbindet.

Levi Browde und seine Frau besuchen die Weltpremiere von „Unbroken: The Untold Story of Shen Yun“ am 24. März 2026 im AMC Theater am Lincoln Square in New York City.

Foto: Samira Bouaou/The Epoch Times

Gegen das Schweigen: Künstler aus aller Welt vereinigten sich

Im Gespräch mit Epoch Times verglich Familie Browde ihre Erfahrung mit dem Gefühl, an vorderster Front in einer Schlacht zu stehen. „Wir alle spüren den Druck“, sagte Browde.
Doch der Kampf hatte nicht in den Vereinigten Staaten begonnen. Er begann vor fast 27 Jahren, als die Kommunistische Partei Chinas die landesweite Verfolgung von Praktizierenden der Meditationspraxis Falun Gong startete, die auf den Prinzipien Wahrhaftigkeit, Gutherzigkeit und Nachsicht beruht.
Die Kampagne war systematisch und kombinierte Hasspropaganda, finanziellen Druck, Massenverhaftungen und Folter in einem totalen Bestreben, die Praxis vollständig zu vernichten. Unzählige Praktizierende wurden getötet, unter anderem durch den Raub ihrer Organe, um sie der lukrativen Transplantationsindustrie des Regimes zuzuführen.
Im Jahr 2006 schlossen sich chinesische Künstler aus aller Welt zusammen, um die Machenschaften des chinesischen Regimes ins Rampenlicht zu rücken. Sie wollten die im Dunkeln stattfindenden Menschenrechtsverbrechen des Regimes ans Licht der Öffentlichkeit bringen. Zudem wollten sie Chinas kulturelles Erbe wiederbeleben. So entstand das, was später als Shen Yun bekannt werden sollte.

Ab 2022 verschärfte Chinas Führung die Kampagne

Seit der Gründung von Shen Yun Performing Arts war Peking zu dessen Niederschlagung entschlossen. Es setzte diplomatische und finanzielle Hebel ein, um Gastgeberländer und ihre Theater unter Druck zu setzen. Damit war es manchmal sogar erfolgreich. In den vergangenen Jahren haben sich Pekings Bemühungen jedoch noch einmal deutlich verschärft.
So erteilte Chinas Führer Xi Jinping Ende 2022 hochrangigen Beamten die Anweisung, westliche Medienorganisationen und soziale Medien als Waffen einzusetzen, um Falun Gong und von Praktizierenden gegründete Unternehmen weltweit anzugreifen. Dies berichtete die Epoch Times bereits unter Berufung auf Insiderinformationen von Personen, die Kenntnisse über das Geheimtreffen hatten.
Seitdem brachte ein Bundesverfahren des US-Justizministeriums ein Bestechungskomplott ans Licht: Zwei chinesische Agenten hatten versucht, einen Beamten der Steuerbehörde IRS zu bestechen. Er sollte Ermittlungen gegen Shen Yun einleiten. Der Beamte entpuppte sich jedoch als verdeckter Ermittler des FBI.

E-Mails bedrohen auch Bundeskanzleramt

Seit 2025 berichten auch mehrere Theater in Deutschland von Drohbotschaften im Zusammenhang mit Gastspielen von Shen Yun.
Vor den geplanten Aufführungen Anfang 2026 erhielten deutsche Theater E-Mails mit offenen Drohungen. In einer davon hieß es auf Deutsch:
„Das Bundeskanzleramt und der Konzertsaal an der Spree im Bezirk Mitte wurden mit Sprengstoff und improvisierten Zündern präpariert. Um eine Explosion zu verhindern, stellen Sie bitte umgehend die Aufführungen von Shen Yun ein und kündigen Sie sämtliche Verträge und Kooperationen mit Shen Yun Performing Arts.“

In einer Drohmail wird das Bundeskanzleramt als angeblicher Anschlagsort genannt, um die Absage von Shen-Yun-Aufführungen zu erzwingen. Bildschirmfoto.

Foto: Deutscher Falun Dafa Verein

In einer weiteren Nachricht auf Englisch wurden auch Mitarbeiter des Theaters bedroht:
„Sollten die Shen-Yun-Aufführungen stattfinden, wären die Mitarbeiter des Theaters, einschließlich ihrer Familien, in Gefahr; sie könnten entführt oder in Autounfälle verwickelt werden! Natürlich würden Frauen mit Sicherheit vergewaltigt und ermordet werden! Bitte überlegen Sie sich das gut.“

Auch die Theatermitarbeiter und ihre Familien wurden bedroht. Bildschirmfoto.

Foto: Deutscher Falun Dafa Verein

Was es braucht, um die Aufführungen trotz aller Bedrohungen und Schikanen fortzusetzen, zeigt der Dokumentarfilm „Unbroken“ von Regisseurin Fiona Young.

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Klare Regeln für den Ferienjob: Ruhezeiten, Mindestalter und Steuern

Für einige Schüler ist in den Ferien nicht nur Entspannung angesagt, sondern auch Geldverdienen. Beim Ferienjob gibt es aber einiges zu beachten. Nicht jeder und jede darf jede Arbeit verrichten.

Arbeiten ist ab 13 Jahren erlaubt

Arbeiten ist in Deutschland unter Auflagen frühestens ab 13 Jahren erlaubt. Wenn Eltern zustimmen, dürfen 13- und 14-Jährige täglich bis zu zwei Stunden arbeiten.
In landwirtschaftlichen Familienbetrieben sind auch drei Stunden möglich. Erlaubt sind nur „leichte“ Tätigkeiten wie Nachhilfe, Zeitungen austragen oder Gartenarbeit. Zudem darf die Arbeitszeit nur zwischen 8:00 und 18:00 Uhr liegen.

Welche Tätigkeiten sind erlaubt?

Das hängt vom Alter ab. Wer zwischen 15 und 17 Jahre alt ist, gilt als Jugendlicher und ist weniger eingeschränkt als die Jüngeren. Trotzdem ist noch nicht alles erlaubt.
Schwere körperliche oder gefährliche Arbeit, etwa mit Chemikalien, ist auch für Jugendliche tabu. Gleiches gilt für sogenannte Akkordarbeit, bei der der Lohn direkt vom Arbeitstempo abhängt.

Nicht länger als 4 Wochen im Jahr

Grundsätzlich gilt: in allen Ferien zusammen nicht länger als vier Wochen im Jahr. Denn Schulferien sind in erster Linie zur Erholung da. Pro Tag dürfen Schüler nicht mehr als acht Stunden, in der Woche nicht mehr als 40 Stunden arbeiten.
Bis auf Ausnahmen muss die Arbeit wochentags zwischen 6:00 und 20:00 Uhr erledigt werden.
Ausnahmen gelten für bestimmte Branchen und in der Regel für Jugendliche ab 16 Jahren. In Bäckereien etwa dürfen sie bereits ab 5:00 Uhr morgens arbeiten, 17-Jährige ab 4:00 Uhr morgens.
In der Landwirtschaft dürfen Jugendliche über 16 Jahre während der Erntezeit bis zu neun Stunden täglich und insgesamt 85 Stunden pro Doppelwoche arbeiten. Im Gastgewerbe dürfen sie bis 22:00 Uhr arbeiten, in Mehrschichtbetrieben bis 23:00 Uhr.
Wochenendarbeit ist ebenfalls nur in bestimmten Brachen, darunter Gesundheitswesen, Gastronomie und Landwirtschaft, und unter Bedingungen eines Ersatzruhetages zulässig.

Die Pausenregelung

Auch die Ruhepausen für unter 18-Jährige sind geregelt. Wer zwischen viereinhalb und sechs Stunden pro Tag arbeitet, hat Anspruch auf mindestens 30 Minuten Pause. Liegt die Arbeitszeit darüber, sind es 60 Minuten.

Sind Ferienjobs steuerpflichtig?

Theoretisch unterliegt der Arbeitslohn auch von Minderjährigen den Regeln des Lohnsteuerabzugs. Praktisch jedoch führen hohe Frei- und Pauschbeträge dazu, dass bis zu einem Monatslohn von gut 1.100 Euro in der Steuerklasse I keine Steuer anfällt.
Schüler gehören in diese Steuerklasse, die für ledige Arbeitnehmende im ersten Dienstverhältnis gilt.
Der Arbeitgeber braucht die sogenannten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale – die Steuer-Identifikationsnummer, das Geburtsdatum und die Angabe, ob es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.
Werden doch Steuern einbehalten, gibt es sie in der Regel im nächsten Jahr per Einkommensteuererklärung vom Finanzamt zurück.

Arbeitsvertrag wird empfohlen

Der Deutsche Gewerkschaftsbund rät jedem, nur mit einem Vertrag in der Hand einen Ferienjob zu beginnen. Darin sollten Aufgaben, Arbeitszeiten und Entlohnung klar definiert werden.
Hält sich ein Arbeitgeber nicht an den Vertrag, können sich Schüler zusammen mit ihren Eltern an das örtliche Gewerbeaufsichtsamt oder an Ämter für Arbeitsschutz wenden.
Unter 18-Jährige sind während ihres Ferienjobs bei der Unfallversicherung des Arbeitgebers versichert. Der Schutz beginnt mit dem ersten Arbeitstag. Er gilt auch für den Weg zur Arbeit und zurück nach Hause. (afp/red)
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Persönliche Empfehlungen: Das neue Geschäft auf Social Media

Wenn die beste Freundin ein neues Lieblingsprodukt empfiehlt, wirkt das glaubwürdiger als ein aufwendig produzierter Werbespot. Genau auf diesen Effekt setzen immer mehr Unternehmen. Die Marketingstrategie nennt man „User Generated Content“ (UGC), zu Deutsch: Benutzergenerierte Inhalte.
Statt großer Werbekampagnen oder prominenter Influencer empfehlen dabei möglichst authentisch wirkende Personen Produkte auf sozialen Medien, wie Instagram und TikTok. Der Werbecharakter tritt dabei in den Hintergrund – die Videos sind wie persönliche Erfahrungsberichte aufgebaut.
Angefangen hat Sarah Fabians UGC-Karriere mit Videoideen auf ihren eigenen Instagram- und TikTok-Kanälen.

Angefangen hat Sarah Fabians UGC-Karriere mit Videoideen auf ihren eigenen Instagram- und TikTok-Kanälen.

Foto: Lea Winkler/dpa

Bei UGC gehe es darum, dass Marken ihre Produkte möglichst alltagsnah präsentieren, erzählt die Frankfurter UGC-Creatorin Sarah Fabian.
Fabian nimmt neben ihrem Studium Videos für Marken auf. Angefangen hat ihre UGC-Karriere mit Videoideen auf ihren eigenen Instagram- und TikTok-Kanälen.
„Dann sind Marken darauf aufmerksam geworden und haben gefragt, ob ich nicht Lust hätte, auch für sie Videos zu kreieren.“
Die Aufträge häuften sich und sie merkte: „Das ist jetzt nicht eine einmalige Sache, sondern ich mache jetzt tatsächlich UGC.“
Für sie lohnt es sich: „Es ist auch echt eine ganz coole Möglichkeit, das Videomachen relativ schnell zu monetarisieren, ohne irgendwie die Reichweite dafür zu benötigen.“

Reale Produktnutzung für mehr Vertrauen

UGC spielt auch beim Münchner Unternehmen Airup eine entscheidende Marketingrolle. Die Firma stellt Trinkflaschen mit duftenden Kunststoffkartuschen her und wirbt damit, dass durch den Geruchssinn Geschmack wahrgenommen werden kann, obwohl dem Wasser keine zusätzlichen Inhaltsstoffe zugesetzt werden.
„Echte Menschen zu sehen, die ein Produkt nutzen und empfehlen, ist oft weitaus nahbarer und glaubwürdiger als traditionelle Werbung. Diese Authentizität hilft den Verbrauchern, sich mit der air up zu identifizieren“, sagt Airup Marketing Director France, Margod de Montfort.
UGC sei in ihrem Unternehmen besonders relevant für ein jüngeres Publikum, insbesondere im Alter zwischen 15 und 35 Jahren, die Social-Media-Inhalte täglich konsumieren.
In diesem Alter haben soziale Medien einen erheblichen Einfluss auf das Online-Shopping-Verhalten, wie aus einer Mediensucht-Sonderanalyse der Krankenkasse DAK-Gesundheit und des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf hervorgeht, die dpa vorliegt.
So werden 47 Prozent der Jungen und Mädchen im Alter von 10 bis 17 Jahren durch Werbung auf Social-Media-Plattformen auf Produkte aufmerksam, 40 Prozent durch Empfehlungen von Influencerinnen und Influencern.

„Das ist so ein bisschen wie der Wilde Westen“

Medien- und Konsumentenpsychologe Jan Landwehr von der Goethe-Universität Frankfurt erkennt Risiken bei UGC. Der Erfolg beruhe darauf, dass Nutzer die Aussagen oft weniger kritisch prüfen als bei klassischer Werbung.
„Wenn ich mir klassische Werbung anschaue, dann ist es so, dass der Nutzer natürlich prinzipiell weiß, dass das keine neutrale Botschaft ist, sondern dass der Werbetreibende eine Überzeugungsabsicht hat“, erklärt der Experte. Bei UGC sei das nicht ganz so klar. „Weil man nicht so stark hinterfragt.“
Problematisch sei bei UGC und Influencer-Marketing, dass es deutlich weniger strenge Regularien gäbe als bei klassischer Werbung, zum Beispiel im Gesundheitsbereich. Für Werbeaussagen zu Produkten müssten Unternehmen häufig wissenschaftliche Nachweise erbringen. „Das ist im Influencer-Marketing häufig so eine Grauzone“, sagt er.
Hinzu komme die oft enge Beziehung zwischen Creator und der Community. Durch diese soziale oder parasoziale Bindung könnten Creator explizit oder subtil Druck auf ihre Follower ausüben.
Als Beispiel nennt Landwehr Werbung für Haustierprodukte: „Wenn du das nicht machst, dann geht es deinem Tier nicht gut, dann kann das krank werden und so weiter.“ Solche Botschaften könnten das Gefühl vermitteln, aus Verantwortung handeln zu müssen.
Während es für klassische Werbung mit dem Deutschen Werberat eine Selbstkontrollinstanz gebe, fehle eine vergleichbare Selbstverpflichtung im Influencer-Marketing weitgehend.
Die Branche habe sich lange nur schrittweise reguliert. So mussten bezahlte Beiträge anfangs oft nicht einmal als Werbung gekennzeichnet werden. „Das ist so ein bisschen wie der Wilde Westen.“
Statt großer Werbekampagnen oder prominenter Influencer empfehlen bei UGC möglichst authentisch wirkende Personen Produkte auf Instagram und TikTok.

Statt großer Werbekampagnen oder prominenter Influencer empfehlen bei UGC möglichst authentisch wirkende Personen Produkte auf Instagram und TikTok.

Foto: Lea Winkler/dpa

Creator und Influencer tragen Verantwortung

Auch Sarah Fabian erhofft sich für die Branche mehr Regularien. „Es ist absurd, wenn man ein bisschen hinter die Kulissen schaut“, erzählt sie. Sie habe in der Vergangenheit schon Anfragen abgelehnt, weil die Vorgaben der Marke für das gewünschte Video nicht den tatsächlichen Eigenschaften des Produkts entsprachen.
„Ich arbeite auch absolut nur mit Produkten und Partnern zusammen, hinter denen ich zu 100 Prozent stehe, weil man ja sein Gesicht damit verkauft.“ Trotzdem sei ihr auch bewusst, dass es am Ende ein Geschäftsmodell ist. Fabian sieht deshalb auch große Verantwortung eines UGC-Creator gegenüber der Community.
„Die Zuschauer entwickeln wirklich eine ernsthafte Beziehung und Bindung zu dem jeweiligen Creator.“ Einem Creator müsse klar sein, egal ob großer Influencer oder UGC-Creator, dass Leute aufgrund dieser Beziehung und dieser scheinbaren emotionalen Bindung Produkte kaufen würden. (dpa/red)
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Fahrgast nach Attacke auf Bahnmitarbeiter auf freiem Fuß

Nach einer fatalen Attacke auf einen Bahnmitarbeiter, der aus einem fahrenden Zug stürzte und in Lebensgefahr schwebt, ist ein 36-jähriger Fahrgast wieder auf freiem Fuß.
Gegen den wegen Gewaltdelikten vorbestraften Mann war Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung beantragt worden. Das Amtsgericht lehnte den Erlass des Haftbefehls ab, wie die Staatsanwaltschaft am Abend mitteilte.

Wegen Gewaltdelikten vorbestraft und auf Bewährung

Schon früher sei der 36-Jährige wegen Gewaltdelikten strafrechtlich in Erscheinung getreten und war nur auf Bewährung frei, hieß es weiter.
Er soll bei dem Vorfall betrunken und im Zuge einer Ticketkontrolle in eine gewaltsame Auseinandersetzung mit dem 26 Jahre alten Sicherheitsmann der Deutschen Bahn verwickelt gewesen sein. Nach dem Vorfall war er vorläufig festgenommen worden – und ist nun wieder frei.
Der 26-Jährige war durch den Sturz aus dem Zug schwerst verletzt worden. Mit 120 km/h war der Regionalzug am Freitagabend von Offenburg Richtung Karlsruhe unterwegs gewesen, als der Mann während des Streits heftig gegen die Tür und dann aus dem Zug fiel.
Er sei weiterhin in kritischem, aber stabilem Zustand. Warum die Tür sich öffnete, ist unklar. Ein technischer Sachverständiger wurde beauftragt.
Ein Bahn-Mitarbeiter stürzte aus dem Zug und erlitt lebensgefährliche Verletzungen. (Symbolbild)

Ein Bahn-Mitarbeiter stürzte aus dem Zug und erlitt lebensgefährliche Verletzungen. (Symbolbild)

Foto: Jens Kalaene/dpa

Tür aus Verankerung gerissen

Der 36-Jährige soll betrunken gewesen sein, als er am Freitag zuerst in eine Ticketkontrolle geriet und es dann zu einem verbalen Schlagabtausch kam. Dann wurden zwei Sicherheitsmitarbeiter hinzugezogen.
Nach Beleidigungen in ihre Richtung eskalierte der Streit weiter, es kam zu Tätlichkeiten, wie es weiter hieß.
Der 26-Jährige stürzte dann in der Folge heftig gegen die Tür, die bisherigen Erkenntnissen zufolge aus der Verankerung gerissen wurde und sich öffnete. Der Sicherheitsmann fiel nach draußen.
Der Zug stoppte daraufhin außerplanmäßig – ob es sich um eine Notbremsung gehandelt hatte, ist unklar. Wenig später wurde der Mann schwerst verletzt gefunden und ins Krankenhaus gebracht.

Betroffenheit bei Bahn und EVG

Die Bahn äußerte sich betroffen. „Wir verurteilen den Angriff am gestrigen Abend in einer Regionalbahn aufs Schärfste“, sagte eine Bahnsprecherin. „Unsere Gedanken sind bei dem Verletzten.“
Der schreckliche Vorfall zeige erneut auf dramatische Weise, „dass verbale und körperliche Übergriffe auf das Zugpersonal eine neue, lebensgefährliche Dimension erreicht haben“, sagte Manuel Amberger, Landesvorsitzender der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft.
„Dass erneut einer unserer Kollegen nach einer einfachen Fahrkartenkontrolle im Krankenhaus um sein Leben ringen muss, macht uns fassungslos und wütend.“
Auch die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer äußerte sich. „Wir brauchen Entscheidungen der Justiz, wir brauchen Gesetzesänderungen und wir brauchen das Durchgriffsrecht“, sagte GDL-Chef Mario Reiß im WDR nach dem Angriff.
„An der Stelle für uns ist es einfach nicht mehr auszuhalten und die Kollegen, die eigentlich jeden Tag ihren Dienst tun, müssen jeden Tag mehr mit Angst auf Arbeit gehen.“ (dpa/red)