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Fachleute empfehlen kein pauschal strenges Social-Media-Verbot

In der Debatte über den Zugang von Kindern und Jugendlichen zur digitalen Welt rät die vom Familienministerium eingesetzte Expertenkommission von einem strengen pauschalen Social-Media-Verbot ab.
Stattdessen legte das Gremium am Mittwoch zwei mögliche alternative Ansätze vor: entweder eine gesetzliche Mindestaltersgrenze von 13 Jahren für Social-Media-Accounts oder eine Beschränkung für einzelne Dienste je nach Risiko der Angebote. Ein „pauschal hohes Mindestalter“ von 15 oder 16 Jahren greife hingegen zu kurz.

Prien plädiert für 13 als gesetzliche Altersgrenze

Familienministerin Karin Prien plädiert für eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für die eigenständige Nutzung sozialer Medien wie TikTok, Instagram oder Snapchat. Das halte sie grundsätzlich für den richtigen Weg, teilte die CDU-Politikerin in Berlin mit.
Geregelt werden soll dies nach ihren Worten auf europäischer Ebene.
„Für den Fall, dass auf europäischer Ebene keine ausreichenden und zeitnahen Fortschritte erzielt werden, werde ich parallel die notwendigen nationalen Regelungen vorbereiten.“
Ein „gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt“ soll es möglich machen, dass auch Kinder unter 13 Jahren „nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote“ nutzen können. Die Altersgrenze solle mit einer wirksamen Altersüberprüfung verbunden werden. Für Teenager zwischen 13 und 18 sollen abgestufte Schutzvorkehrungen gelten, betonte Prien.
Die Kommission empfahl zugleich, „nationale Alleingänge“ in dieser Frage zu vermeiden. Stattdessen müsse der entsprechende Artikel im EU-Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) konkretisiert werden. Dieser „bleibt zu allgemein, und es fehlen wirksame Altersprüfungen“. Außerdem würden die unterschiedlichen Dienste dort gleich behandelt.

56 Empfehlungen

Die 18 Fachleute der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ übergaben ihre insgesamt 56 Empfehlungen an Familienministerin Karin Prien (CDU), die zugleich für Bildung und Jugend zuständig ist. Die Empfehlungen sollen in Gesetze münden.
Das Gremium legte noch eine ganze Reihe weiterer Vorschläge vor, die sich an dem Prinzip Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen orientieren. Weil die digitale Welt aus deren Alltag nicht mehr wegzudenken sei, müsse auch ein „pauschaler Ausschluss“ verhindert werden. Zugleich dürfe die Verantwortung nicht auf die jungen Menschen abgewälzt werden.
In ihren Empfehlungen trennen die Fachleute daher verschiedene Altersphasen voneinander ab und richten sich an unterschiedliche Akteure, die sie in der Verantwortung sehen: Eltern und Familie, Schulen, die Kinder- und Jugendhilfe, Ärzte, Beschwerdestellen, die Forschung sowie die Plattformanbieter selbst.
Zu den Vorschlägen gehört zum Beispiel auch, den Schutz von Kindern vor Vernachlässigung „einschließlich digitaler Vernachlässigung“ ins Bürgerliche Gesetzbuch aufzunehmen.

Die Eltern beraten: „Bildschirmfrei bis drei“

Außerdem müssten Eltern und Familien schon vor der Geburt zu digitalen Medien beraten und unterstützt werden – hier gelte das Prinzip „bildschirmfrei bis drei“. Ärzte sollten das Thema Mediennutzung auch in die Regeluntersuchungen und die Schuleingangsuntersuchungen integrieren.
Für die Schulen empfiehlt die Kommission eine „weitgehende Einschränkung der privaten Nutzung“ von Smartphones. Bis einschließlich Klasse sieben sollte die private Nutzung im Unterricht, in außerunterrichtlichen Angeboten und in den Pausen „bundesweit einheitlich untersagt und in den Schulgesetzen verankert werden“.
Das Gremium schlägt außerdem analog zum Schwimmenlernen ein verpflichtendes „KI Seepferdchen“ vor – ein online erwerbbares, kindgerechtes Zertifikat zu Möglichkeiten und Gefahren des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz.

Plattformen in die Pflicht nehmen

„Kinder- und Jugendliche aus der digitalen Welt auszusperren, ist kein Schutz“, erklärte der Ko-Vorsitzende der Kommission, Olaf Köller. Daher seien drei Aspekte wichtig: „Kinder und Jugendliche vor dem zu bewahren, dem sie noch nicht gewachsen sind, sie zu befähigen, ihr digitales Leben selbst in die Hand zu nehmen und ihnen die Teilhabe zu ermöglichen, auf die sie ein Recht haben.“ Köller:
„Nicht das Kind muss sich an die digitale Welt anpassen, sondern die digitale Welt an das Kind. Kinder- und Jugendliche aus der digitalen Welt auszusperren, ist kein Schutz.“
Die Ko-Vorsitzende Nadine Schön ergänzte, die digitale Welt müsse sich an den Rechten, Bedürfnissen und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen ausrichten. „Nicht umgekehrt.“
Insgesamt plädieren die Experten dafür, weniger die Kinder und Jugendlichen in die Pflicht zu nehmen als die Plattformanbieter. Sie empfehlen „einen verbindlichen Katalog sicherer und altersgerechter Voreinstellungen“, die vor allem die Suchtgefahr eindämmen sollen.
So sollen keine algorithmisch gesteuerten Feeds oder Empfehlungssysteme mehr möglich sein, keine personalisierte Inhaltsausspielung und keine personalisierte Werbung, keine suchtverstärkenden Endlos-Feeds oder Appelle wie „Deine Freunde warten auf dich“.
Auch Prien betonte, hier warte eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe für Bund, Länder, Kommunen, Wissenschaft, Schulen, Jugendhilfe und Familien. „Unser Ziel ist eine zukunftsorientierte Gesamtstrategie, die Schutz, Befähigung und Teilhabe gleichermaßen stärkt und Regulierung, Bildung sowie Prävention intelligent miteinander verbindet“, sagte die CDU-Politikerin. (afp/dpa/red)
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Wetteraussichten: Warm, heiß, Gewitter

Auch am Mittwoch gelten in fast ganz Deutschland wieder amtliche Hitzewarnungen. Aus Richtung Süden ströme unter hohem Luftdruck weiterhin „zunehmend heiße bis sehr heiße Luft“ ein, teilte der Deutsche Wetterdienst in Offenbach mit. Dies sorge im Südwesten und Westen für „sehr hohe Wärmebelastung“, die sich allmählich weiter nach Norden ausbreite.
Warnungen gelten laut DWD zunächst in praktisch allen Regionen außer in einigen Teilen von Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg.
Erwartet wurden demnach im Tagesverlauf bei zumeist sonnigen und trockenen Wetter Höchstwerte zwischen 27 und 34 Grad im Norden und 32 bis 39 Grad im Rest des Landes. Im südlichen Bergland drohten vereinzelt Gewitter.

Eine laue Tropennacht

Den Meterologen zufolge erlebten viele Gegenden zudem eine sogenannte Tropennacht, in denen die Temperaturen nicht unter 20 Grad fallen. Die Temperaturen sollen in den folgenden Tagen demnach weiter ansteigen, da die nach Mitteleuropa einströmende Luft noch einmal wärmer wird.
Im Westen und Südwesten werden ab Donnerstag und Freitag lokal bis zu 41 Grad erwartet. Am Samstag sind allgemein Temperaturen von 35 bis 41 vorhergesagt, mit Ausnahme des äußerten Nordens.
Damit könnte auch der bisherige Juni-Temperaturrekord übertroffen werden. Ab Samstag drohen darüber hinaus kräftige Gewitter mit Unwetterpotenzial.
Die Hitzewelle hat schon seit Tagen weite Teile des westlichen Europas im Griff und sorgt für Hitzewarnungen und Temperaturrekorde. Betroffen sind unter anderem auch Frankreich, Italien, Spanien, Großbritannien und Belgien. (afp/red)
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Prozess um getöteten Zugbegleiter gestartet

Er soll einen Zugbegleiter bei einer Fahrscheinkontrolle in Rheinland-Pfalz mehrfach so heftig mit beiden Fäusten gegen den Kopf geschlagen haben, dass dieser später starb. Vor dem Landgericht Zweibrücken hat der Prozess gegen einen 26-jährigen Angeklagten begonnen. Der Vorwurf: Körperverletzung mit Todesfolge.
Zum Prozessauftakt sind viele Angehörige des getöteten Serkan Çalar gekommen, darunter sein Vater, seine vier Brüder, Cousins, Tanten und Onkel. Es sei sehr wichtig, Serkan ein Gesicht zu geben, sagt Eray Çalar, einer der Brüder.
Die Familie will dem Getöteten ein Gesicht geben.

Die Familie will dem Getöteten ein Gesicht geben.

Foto: Boris Roessler/dpa

Sie hielten Leinwände mit Fotos des Opfers in den Händen. „Wir wollen zeigen, dass Serkan Çalar hier ist, dass er mit uns gekommen ist. Seine Seele ist hier“, sagt Bruder Ismail. In den Prozess gehe man mit gemischten Gefühlen; den mutmaßlichen Täter sehe man zum ersten Mal.

Zugbegleiter starb an Hirnblutung

Die Tat geschah Anfang Februar in einem Regionalexpress, der von Landstuhl in der Westpfalz nach Homburg im Saarland unterwegs war. Der 36 Jahre alte Schaffner hatte den Angeklagten aufgefordert, sein Ticket zu zeigen. Er hatte aber keinen Fahrschein und wollte sich nicht ausweisen.
Daraufhin wurde er aufgefordert, den Zug zu verlassen. Das habe den Mann so verärgert, dass er gewalttätig wurde, heißt es in der Anklage.
Der Grieche habe dem Zugbegleiter mehrere kräftige Faustschläge gegen den Kopf und die Schläfen versetzt: Daraufhin kippte der Schaffner bewusstlos um. Zwei Tage später starb das Opfer im Krankenhaus – an einer Hirnblutung.

Anklage lautete zunächst auf Mord

Während die Staatsanwaltschaft den 26-Jährigen wegen Mordes angeklagt hatte, wertet das Landgericht die Tat als Körperverletzung mit Todesfolge. Es gebe derzeit keine Gründe für einen Tötungsvorsatz, hieß es vom Gericht.
Der Angeklagte hat „das objektive Tatgeschehen“ laut Staatsanwaltschaft bereits eingeräumt, einen Tötungsvorsatz aber bestritten. Zum Teil könne er sich nicht mehr erinnern, hieß es.
Zum Prozessauftakt ist der Zuschauerandrang groß. Auch Mitarbeiter der Bahn sind gekommen. Çalar war der älteste von fünf Brüdern und alleinerziehender Vater von zwei Söhnen. „Es ist heute ein schwerer Tag“, sagte ein Cousin des Opfers aus Ludwigshafen.
Insgesamt sind am Landgericht derzeit acht Verhandlungstage geplant. Mit einem Urteil wäre dann am 9. Juli zu rechnen. (dpa/red)
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Brief nach Berlin – So einfach geht der Kontakt zur Politik

Ein Bremer Tüftler möchte Bürgern helfen, mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz schnell und einfach Politiker zu kontaktieren. Wer ein Anliegen hat, kann sich über das Portal „Brief nach Berlin“ einen Entwurf verfassen und die Kontaktdaten des zuständigen Abgeordneten heraussuchen lassen.
„Ich finde wirklich rührend, dass Leute sagen: Ich habe mich zum ersten Mal getraut, einen Brief zu schreiben“, sagt Entwickler Thomas Lorenz. Mehr als 800 Menschen aus ganz Deutschland ließen in den ersten Wochen ein Schreiben aufsetzen. Zuvor hatte der Podcast „Lage der Nation“ und mehrere Medien darüber berichtet.

Für die Mutter entwickelt

Die Idee kam dem 34-Jährigen im Februar im Gespräch mit seinen Eltern aus Duisburg. Seine Mutter habe sich über Müllberge und Randalierer geärgert. „Ich dachte: Ja, Mensch, dann schreib doch mal deinem Abgeordneten“, erinnert sich Lorenz.
Doch seine Mutter habe gezögert und Argumente vorgeschoben: Wer interessiert sich überhaupt für ihre Probleme? Wie soll sie einen solchen Brief formulieren? Und wann soll sie die Zeit dafür finden?
Lorenz schüttelt bei der Erinnerung daran den Kopf. „Das muss doch leichter gehen.“ Spontan tüftelte der Politikwissenschaftler mit Künstlicher Intelligenz und entwickelte einen Prototyp.
Seine Mutter testete das Portal – und verfasste ein Schreiben an einen Abgeordneten. „Das war schon richtig cool zu sehen, dass sie den Brief dann tatsächlich eingeworfen hat.“

Wie „Brief nach Berlin“ funktioniert

Das kostenlose Portal funktioniert am Handy, Tablet und Rechner. Nutzer können ihr Anliegen schriftlich oder per Sprachnachricht schildern. Ein Entwurf und die Kontaktdaten des zuständigen Politikers kommen nach ein paar Klicks per Mail. „Schreib’s am besten handschriftlich ab und personalisiere das so, dass es für dich passt“, rät der Entwickler.
Dem 34-Jährigen ist wichtig, dass die Briefe am Ende per Hand geschrieben und mit der Post versendet werden. „Ein handschriftlicher Brief fällt unter diesen ganzen Drucksachen noch mal ganz anders auf“, sagt Lorenz, der früher als Praktikant für zwei SPD-Bundestagsabgeordnete gearbeitet hat. „Dann sieht man: Okay, jemand hat sich wirklich Zeit und Mühe gegeben, das persönliche Anliegen zu adressieren.“

Welche Daten erfasst werden

Ein Account sei dafür nicht nötig, versichert Lorenz. „Mir ist es wichtig, dass es super datenschutzkonform ist.“ So speichert der 34-Jährige keine persönlichen Angaben und greift auf Künstliche Intelligenz aus Frankreich zurück.
Nur durch freiwilliges Feedback erhält er im Anschluss ein paar wenige Informationen – etwa dass sich momentan viele wegen der geplanten Gesundheitsreform an ihre Abgeordneten wenden. „Es macht auch Sinn, gerade akute Themen aufzugreifen, wo vielleicht noch so ein bisschen Entscheidungsspielraum ist.“
Mit „Brief nach Berlin“ verdient Lorenz kein Geld. Im Gegenteil: Er kommt für die laufenden Kosten auf und steckt viel freie Zeit in die Entwicklung des Portals. „Das ist mein Engagement gerade.“
Er hofft, dass Menschen sich auf diese Weise nicht mehr politisch ausgeliefert fühlen, sondern selbst aktiv werden und sich demokratisch einbringen. „Eine Garantie ist sowieso nicht dabei, dass sich danach die Welt ändert.“

Bald auch Post ans Rathaus und an die Landesregierung

Lorenz möchte das Tool noch perfektionieren. So sollen die Formulierungen der Künstlichen Intelligenz möglichst alltagsnah sein und das Textfeld für das eigene Anliegen direkt auf der Startseite erscheinen. Bis Ende Juni sollen auch Schreiben an die Landesregierungen und an die Kommunen möglich sein.
Künftig soll die Künstliche Intelligenz vorschlagen, welches Thema am besten bei welcher Ansprechperson aufgehoben ist. Etwa beim Abfall: „Es ist zwar gut, dass meine Mutter nach Berlin schreibt: Ey, Duisburg hat Probleme damit. Wir haben strukturelle Schwierigkeiten und das Ruhrgebiet generell ist vernachlässigt“, meint Lorenz. „Aber eigentlich wäre dieser Brief besser bei der Kommune aufgehoben.“
Der 34-Jährige möchte auch seine Kontakte ins Ausland nutzen und hofft, dass Entwickler aus anderen Ländern seine Idee aufgreifen. „Man kann den Code einsehen im Internet“, sagt Lorenz.
Doch das Angebot müsste noch für die jeweiligen Bedingungen vor Ort angepasst werden. So eigne sich etwa die Künstliche Intelligenz aus Frankreich besonders für europäische Sprachen, für einen anderen Sprachraum gebe es möglicherweise eine bessere Lösung. (dpa/red)
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Rollfeldblockade Köln: Geldstrafen statt Haft – Millionenforderungen gegen Klimaaktivisten möglich


In Kürze:

  • Das Landgericht Köln wandelte die Bewährungsstrafen gegen zwei Klimaaktivisten in Geldstrafen um.
  • Hintergrund ist eine Rollfeldblockade am Flughafen Köln/Bonn im August 2024, die zu Flugausfällen und Verspätungen führte.
  • Die Richterin verwies auf mögliche hohe Schadensersatzforderungen, die die Aktivisten langfristig finanziell belasten könnten.
  • Zivilrechtliche Ansprüche von Flughafenbetreibern und Fluggesellschaften sind noch nicht abschließend geklärt.

 
Das Landgericht Köln hat am Montag, dem 23. Juni, die Strafurteile des Amtsgerichts gegen die Klimaaktivisten Judith Beadle und Fabian Beese aus dem Vorjahr abgemildert. Im Oktober 2025 hatte die erste Instanz Beese zu elf Monaten und Beadle zu neun Monaten Haft verurteilt. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Zudem erhielten beide Verurteilten eine Geldauflage von 2.000 Euro sowie 300 Sozialstunden.
Gegenstand der Anklage war das unerlaubte Eindringen auf das Gelände des Flughafens Köln/Bonn im August 2024. Als Vertreter der damals noch aktiven „Letzten Generation“ hatten Beadle und Beese mit einem Bolzenschneider den Flughafenzaun durchtrennt und sich anschließend auf dem Rollfeld festgeklebt. Infolge der Aktion mussten Start- und Landebahnen gesperrt sowie mehrere Abflüge abgebrochen werden.

Richterin äußert Sorge über gesellschaftliche und klimatische Entwicklungen

Sollte die Staatsanwaltschaft auf ein Rechtsmittel gegen das Urteil verzichten, wären Haftstrafen für die beiden Aktivisten endgültig vom Tisch. Die zuständige Richterin wandelte die ursprünglichen Bewährungsstrafen in Geldstrafen um. Beadle muss demnach 1.020 Euro zahlen. Gegen Beese wurde eine Gesamtgeldstrafe von 5.400 Euro verhängt, in die auch weitere Vorfälle einflossen. Dabei ging es unter anderem um eine Farbattacke auf das Bundeskanzleramt.
Die Staatsanwaltschaft hatte auf Bewährungsstrafen für die aus ihrer Sicht „unbelehrbaren“ Angeklagten gedrängt. Die Richterin zeigte sich hingegen deutlich milder. Auf Facebook erklärte Beese, der Prozess sei „gut ausgegangen“. Zudem habe ihn die Richterin „mit ihrer eigenen Betroffenheit überrascht“. Nach seiner Darstellung brachte sie zum Ausdruck, dass auch sie Sorgen hinsichtlich der gesellschaftlichen und klimatischen Entwicklung habe.
Gleichzeitig betonte Beese, es schockiere ihn zutiefst, dass sich „friedliche Klimaaktivisten vor Gericht verantworten müssen und ihr Engagement strafrechtlich verfolgt wird“. Der Richter der ersten Instanz hatte die Tat deutlich schärfer bewertet. Man könne „kaum schwerer einen Hausfriedensbruch begehen“, erklärte er damals. Dabei verwies er auf den entstandenen Sachschaden sowie die mit der Aktion verbundenen Sicherheitsrisiken.

Richterin: Aktivisten drohen „30 Jahre Leben am Existenzminimum“

Die Abmilderung der Strafe dürfte für die Aktivisten nur ein schwacher Trost sein. Richterin Julia Krüger deutete im Urteil selbst an, dass die gravierenderen Konsequenzen für die Beese und Beadle erst noch bevorstünden. Damit meinte sie die Schadensersatzansprüche, die auf sie zukommen würden – durch die Flughafenbetreiber und weitere potenziell Geschädigte.
Für die nächsten 30 Jahre müssten die Aktivisten sich auf ein Leben am Existenzminimum einstellen, prognostizierte Krüger. Sie bezog sich dabei mutmaßlich auf das Urteil des Landgerichts Hamburg zu Az. 325 O 168/24 vom 20. November des Vorjahres. Das Gericht verurteilte damals zehn Personen gesamtschuldnerisch unter anderem zur Bezahlung von mehr als 400.000 Euro, fünf Prozent Zinsen und den Anwaltskosten der Gegenseite.
Das Urteil gilt als mögliches Muster für weitere Prozesse gegen Aktivisten der damaligen „Letzten Generation“. Diese hatten in der ersten Hälfte der 2020er-Jahre mehrfach nicht nur Straßen und Autobahnen blockiert, sondern in mehreren Fällen auch die Rollfelder von Flughäfen.

Keine Restschuldbefreiung durch Privatinsolvenz möglich

In einem Porträt der „Zeit“ über ehemalige Aktivisten hieß es, Judith Beadle sehe sich Schadensersatzforderungen in einer Gesamthöhe von rund vier Millionen Euro gegenüber. Die 46-Jährige verfüge selbst lediglich über monatliche Einnahmen von etwa 400 Euro aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Auch der Ehemann der zweifachen Mutter habe kein pfändbares Einkommen.
Tobias Lutzi, Juniorprofessor für Privatrecht an der Universität Augsburg, spricht mit Blick auf das Hamburger Urteil von einer „potenziell ruinösen“ Wirkung. Nach § 302 der Insolvenzordnung sind Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen von der Restschuldbefreiung ausgeschlossen. Das bedeutet, dass sich Betroffene nicht über eine Privatinsolvenz nach sieben Jahren von diesen Schulden befreien können.
Beese erklärte, es fühle sich „nicht gut an, wenn man mit Strafen übersät wird“. Wenn Demonstranten strafrechtlich verfolgt würden, könnten sie sich eher autonomen Protestaktionen anschließen, um keine strafrechtlichen Konsequenzen befürchten zu müssen. Zugleich betonte er, dass solche Protestformen für ihn selbst nicht infrage kämen.

Mögliche sechsstellige Schadensersatzforderungen gegen Aktivisten

An seinem Anspruch, „die Klimakatastrophe aufzuhalten“, ändere das Urteil nichts. Die Verhandlung vom Montag habe ihn „darin bestärkt, den Kampf nicht aufzugeben und die Klimakatastrophe immer wieder zu thematisieren“. Auf „Gofundme“ wirbt er um finanzielle Unterstützung zur Deckung der Anwaltskosten. Bislang sind etwas mehr als 1.300 Euro zusammengekommen.
Die zivilrechtlichen Ansprüche sind gesondert zu verhandeln. Insgesamt waren etwa 3.000 Passagiere von Flugausfällen betroffen, rund 10.000 mussten Verspätungen hinnehmen. Gegenüber dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ beziffert ein Mitarbeiter des Flughafenmanagements den Schaden auf etwa 50.000 Euro. Die Kosten für den Polizeieinsatz beliefen sich auf 12.000 Euro. Die Schadensersatzforderungen der betroffenen Fluggesellschaften sind bislang noch nicht beziffert.
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Streit um Rundfunkbeitrag: Karlsruhe verhandelt über Klagen von ARD und ZDF

Karlsruhe: Das Bundesverfassungsgericht hat sich am Dienstag, den 23. Juni 2026, in einer mündlichen Verhandlung mit der Festsetzung des Rundfunkbeitrags befasst.
In dem von ARD und ZDF angestrengten Rechtsstreit (Az. 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24) wehren sich die öffentlich-rechtlichen Sender gegen die Entscheidung der Bundesländer, den Beitrag im Jahr 2025 nicht wie von der zuständigen Kommission empfohlen zu erhöhen.
Ein Urteil fiel am Dienstag noch nicht; eine Entscheidung wird in einigen Wochen bis Monaten erwartet.

Sender sehen Rundfunkfreiheit gefährdet

Gegenstand der verfassungsrechtlichen Prüfung ist die Frage, ob die Bundesländer die vorgeschlagene Beitragserhöhung ablehnen durften. Grundsätzlich sind die Länder an die Empfehlungen der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) gebunden.
Abweichungen sind verfassungsrechtlich nur aus schwerwiegenden, tragfähigen Gründen zulässig, wobei eine politische Einflussnahme auf Programminhalte ausgeschlossen ist.
ZDF-Intendant Norbert Himmler argumentierte vor Gericht, dass ein solcher tragfähiger Grund nicht vorliege. Er betonte die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die freie Meinungsbildung in einer Demokratie und verwies auf die Notwendigkeit ausreichender finanzieller Mittel angesichts internationaler Technologie- und Meinungsmonopole.
Gerichtspräsident Stephan Harbarth skizzierte das gesetzliche Modell und erklärte, dass die im Grundgesetz garantierte Berichterstattungsfreiheit konstituierend für die freiheitliche demokratische Grundordnung sei und der Medienstaatsvertrag eine bedarfsgerechte Finanzausstattung vorschreibe.

Länder verweisen auf gedeckten Finanzbedarf

Die Bundesländer verteidigten ihren Beschluss vor Gericht. Der Anwalt der Landesregierungen, Hanno Kube, erklärte, die Rundfunkfreiheit sei gewahrt geblieben, da der Finanzbedarf der Sendeanstalten auch ohne die Erhöhung gedeckt gewesen sei.
Der monatliche Rundfunkbeitrag von derzeit 18,36 Euro pro Haushalt bildet die Haupteinnahmequelle der Sender. Das Festsetzungsverfahren verläuft dreistufig: Nach der Bedarfsanmeldung durch die Sender prüft die aus 16 unabhängigen Sachverständigen bestehende KEF die Angaben und gibt eine Empfehlung ab, auf deren Basis die Länder den Beitrag final festlegen.
Im konkreten Streitfall hatte die KEF im Februar 2024 eine Erhöhung auf 18,94 Euro ab Januar 2025 empfohlen, was dem ZDF Mehreinnahmen von 265 Millionen Euro und der ARD von 815 Millionen Euro eingebracht hätte. Die Länder beschlossen Ende 2024 jedoch eine zweijährige Nullrunde und verwiesen die Sender auf eine aus Überschüssen gebildete Sonderrücklage.

Geänderte KEF-Empfehlung und neue Reformen

Der laufende Rechtsstreit wird durch neuere Entwicklungen überlagert. Im Februar dieses Jahres änderte die KEF ihre Empfehlung überraschend ab: Der Beitrag soll nun erst ab 2027 um 28 Cent auf 18,64 Euro steigen. Die Kommission begründete dies mit gestiegenen Haushaltszahlen und verschobenen Investitionen der Sender, die auch aus der unklaren Beitragssituation resultierten.
Zudem trat im vergangenen Dezember ein neuer Medienstaatsvertrag in Kraft, der eine grundlegende Reform mit Sparplänen, darunter die Reduzierung von Radio- und Spartensendern, vorsieht. Eine ebenfalls geplante Reform des Festsetzungsverfahrens scheiterte hingegen.
Trotz der geänderten Rahmenbedingungen halten ARD und ZDF an ihren Verfassungsbeschwerden fest. Zur Verhandlung in Karlsruhe reisten die Intendanten der ARD-Anstalten und des ZDF sowie Vertreter der Bundesländer, der Bundesregierung und der KEF an.
Der Rechtsanwalt des ZDF, Christian von Coelln, forderte das Gericht auf, eine Anordnung zu erlassen, die die Erhöhung auf 18,64 Euro ab 2027 festschreibt.

Zukünftige Entscheidung unter politischem Druck

Auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gilt der Konflikt nicht als beigelegt. Die Bundesländer müssen noch über die aktuelle KEF-Empfehlung für 2027 entscheiden.
Dies gilt angesichts der im September anstehenden Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern als politisch sensibel. Sachsen-Anhalts Staatskanzleichef Rainer Robra (CDU) merkte in diesem Zusammenhang an, dass in den vom Wahlkampf betroffenen Ländern derzeit andere politische Themen im Vordergrund stünden. (afp/red)
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Michelin vergibt neue Sterne für Deutschlands Spitzengastronomie

In Frankfurt sind die neuen Michelin-Sterne an Spitzenküchen in Deutschland verliehen worden. Insgesamt 339 Betriebe können sich in diesem Jahr mit mindestens einem Stern des Gourmetführers „Guide Michelin“ schmücken.
Neu in den Olymp der Drei-Sterne-Restaurants wurde einzig das „L.A. Jordan“ in Deidesheim (Rheinland-Pfalz) neu aufgenommen. „Ich bin platt“, sagte Küchenchef Daniel Schimkowitsch auf der Bühne.
Die Zahl der Drei-Sterne-Restaurants liegt damit weiterhin bei zwölf. Das „Aqua“ in Wolfsburg hatte Anfang des Jahres seine Türen geschlossen, weil Küchenchef Sven Elverfeld sich auf etwas Neues konzentrieren wollte. Die anderen elf Drei-Sterne-Häuser konnten ihre Sterne behalten, wie aus dem neuen Restaurantführer hervorgeht, der Ende Juli erscheinen soll.

Gleich zwei neue Zwei-Sterne-Häuser in Frankfurt

Für die Frankfurter Köche gestaltete sich die Verleihung am Main zu einem erfreulichen Heimspiel: Das „Rausch“ mit Küchenchef Joachim Busch kam direkt von null auf zwei Sterne. Zwei Sterne gingen zudem an Niclas Nussbaumer für das im Dezember neu eröffnete „The Dune“. Des weiteren ergatterte das Restaurant „Lohninger“ seinen ersten Stern.
Ebenfalls mit zwei Sternen wurde die „Mühle“ in Schluchsee (Baden-Württemberg) geehrt. Er müsse sich nicht kneifen, sagte Küchenchef Fabian Obergfell. Dafür habe er 20 Jahre hart geschuftet. Aber es mache es ihn superstolz, hier zu stehen.

Zudem vergab Michelin mehrere Sonderpreise:

  • Zur besten Neueröffnung („Opening of the Year Award“) wurde „The Cloud by Käfer“ in München gekürt. Küchenchef Jens Madsen kam auf Anhieb von null auf zwei Sterne.
  • Der „Young Chef Award“ geht Axel Boesen vom „Dopamin“, der zugleich seinen ersten Stern bekam. Das Restaurant in Saarburg (Rheinland-Pfalz) wurde erst im September 2025 eröffnet.
  • Mit dem „Sommelier Award“ wurde Noris F. Conrad vom „Tantris“ in München ausgezeichnet.

Neue Sterne für Deutschlands Gastronomie

Der „Service Award“ ging an Karin Weißer aus dem Restaurant „St. Benedikt“ in Aachen. Auf der Bühne stand zudem eine Frau, die als Teil eines Kölner Küchenchef-Duos geehrt wurde, das einen Stern erhielt.
Laut Michelin gibt es nun 48 Zwei-Sterne-Restaurants in Deutschland, darunter vier neue, sowie 279 Ein-Stern-Häuser, darunter 20 neue.
Auf der Suche nach den besten Adressen sind die Tester anonym im Einsatz. Der Vergabe der Sterne liegt ein einheitliches Bewertungssystem zugrunde. Als Kriterien gelten unter anderem die Qualität der Produkte, eine persönliche Note, das Preis-Leistungs-Verhältnis sowie eine auf Dauer gleichbleibende Qualität.

Erste Sterne in Deutschland wurden vor 60 Jahren verliehen

Der kleine rote Reiseführer „Guide Michelin“ sollte vor mehr als 100 Jahren mehr Autofahrer zum Reisen bewegen und so den Absatz der französischen Reifenfirma Michelin ankurbeln.
Erstmals erschien er 1910 und enthielt zunächst Karten sowie Tipps für Autofahrer zum Tanken, Reifenwechseln, Essen und Übernachten. In Deutschland gab es 1966 die ersten Michelin-Sterne – vor genau 60 Jahren.
Neben dem „Guide Michelin“ erscheint auch der Restaurantführer „Gault&Millau“ regelmäßig als wichtiger internationaler Gourmet-Ratgeber. Er vergibt Kochmützen für ausgezeichnete Kochkunst. (dpa/red)
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Sängerin Alicia Keys nimmt bewegend Abschied von Clive Davis

Sängerin und Songwriterin Alicia Keys hat sich mit rührenden Worten vom verstorbenen Musikproduzenten Clive Davis verabschiedet. Er sei der prägenden Förderer ihrer Karriere gewesen, betonte die 45-Jährige.
„Er hat von Anfang an an mich geglaubt – als ich gerade einmal 18 Jahre alt war und nur wenige erahnten, wozu ich fähig war!“, schrieb Keys in einem Beitrag auf der Plattform Instagram. „Clive Davis hat mein Leben für immer verändert.“
Am Montag hatte die Familie des legendären Musikproduzenten mitgeteilt, Davis sei im Alter von 94 Jahren in New York „friedlich im Kreise seiner Familie und Liebsten an einer altersbedingten Krankheit“ gestorben.
Davis gilt als Titan der Musikindustrie und hat Stars wie Janis Joplin, Santana, Bruce Springsteen, Billy Joel und Whitney Houston zu Mega-Karrieren verholfen.

Großes Herz und voller Liebe

„Wir werden dein außergewöhnliches Leben, dein Vermächtnis und dein großes Herz heute und für immer feiern“, schrieb Keys. Clive habe ihr in jedem Lebensabschnitt zur Seite gestanden.
„Nicht auf diese oberflächliche Art, wie sie in der Branche üblich ist, sondern voller Liebe für mein grenzenloses Potenzial.“ Sein Einfluss reiche weit über die Musik hinaus.
Keys schwärmte: „Er lebt fort in den unzähligen Künstlern, die er gefördert hat, in den Träumen, die er mit verwirklichte, und in der Liebe, die er so vielen Menschen entgegenbrachte!“ (dpa/red)
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Polizei schießt am Frankfurter Hauptbahnhof auf Mann

Frankfurt der 23. Juni: Die Polizei hat nahe dem Frankfurter Hauptbahnhof auf einen Mann geschossen. Dieser sei dabei verletzt worden, sagte ein Polizeisprecher. Laut hessischem Landeskriminalamt (LKA) hatte der Mann zuvor einen Polizisten angegriffen und ihn verletzt.
Zeugen hatten am Nachmittag gegen 16.00 Uhr Schussgeräusche gehört und dann gesehen, wie ein Mann am Boden behandelt wurde, wie dpa-Reporter berichteten. Der Vorfall ereignete sich am Kaisertor, einem Platz gegenüber dem Hauptbahnhof. Der Verletzte war bei Bewusstsein und wurde später in einem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht.

Angriff mit spitzem Gegenstand

„Während einer polizeilichen Kontrolle im Bereich des Kaisertores griff ein Mann gegen 16.00 Uhr einen Polizisten mit einem spitzen Gegenstand an und verletzte ihn“, teilte das LKA am Abend mit. „Daraufhin machte der Polizeibeamte von seiner Schusswaffe Gebrauch.“
Der verletzte Angreifer sei von weiteren Polizeibeamten erstversorgt worden, so das LKA. Zur Identität des Mannes machten die Behörden keine Angaben. Das hessische Landeskriminalamt hat die Ermittlungen aufgenommen – ein übliches Vorgehen, wenn Polizisten geschossen haben.
Die Polizei hatte zum Zeitpunkt eine ihrer inzwischen regelmäßigen Kontroll-Aktionen im Bahnhofsviertel durchgeführt. Der Straßenbahnverkehr, der über den Bahnhofsvorplatz verläuft, wurde zwischenzeitlich gestoppt. Die Polizei sperrte den Bereich um den Tatort ab. Die genauen Hintergründe sind noch völlig unklar.

Drogenprobleme im Bahnhofsviertel

Das Frankfurter Bahnhofsviertel ist wegen der dort grassierenden Drogenprobleme ein wiederholtes Ziel von Polizeiaktionen. Seit Beginn der sogenannten Innenstadtoffensive im Februar 2024 waren es über 50 Kontrollaktionen. Damit will die Landesregierung die Sicherheit verbessern.
Anwohner und Gewerbetreibende kritisieren die Zustände im Bahnhofsviertel schon länger. An diesem Freitag ist ein Spitzengespräch mit Vertretern der Landesregierung und der Stadt über die Situation in dem Viertel geplant.
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) hatte im Mai von unzumutbaren und alarmierenden Zuständen gesprochen und Frankfurt einen Zickzack-Kurs vorgeworfen. Das Bahnhofsviertel habe eine magnetische Wirkung auf Crack-Abhängige, was die Stadt mit ihrer bisherigen Drogenpolitik verstärkt habe.

Innenminister: Polizei hat besonnen reagiert

Poseck teilte am Abend zu dem Vorfall mit: „Nach meiner ersten Einschätzung hat die Polizei besonnen und professionell reagiert.“ Polizeilicher Schusswaffengebrauch sei „in besonderen Situationen unumgänglich, auch zum Selbstschutz der Beamten“. (dpa/red)
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Kleinflugzeug in Mittelhessen abgestürzt – Zwei Tote

Im mittelhessischen Pohlheim ist ein Kleinflugzeug abgestürzt – zwei Menschen starben. Bei den Toten handele es sich um den Piloten und seinen Begleiter. Die beiden Männer im Alter von 69 und 56 Jahren seien mit der kleinen Propellermaschine in ein Feld neben der Start- und Landebahn des Segelflugplatzes im Pohlheimer Ortsteil Watzenborn-Steinberg gestürzt.
Das zerstörte Flugzeugwrack lag am Nachmittag auf einem Getreidefeld. Gegen 11.30 Uhr sei die Mitteilung von der Rettungsleitstelle eingegangen, dass es zu dem Flugzeugabsturz gekommen sei, sagte der Polizeisprecher.
Ersthelfer und Einsatzkräfte hätten dann im Flugzeug die beiden leblosen Männer gefunden und sofort mit der Reanimation begonnen. Der Rettungsdienst habe beide in Krankenhäuser gebracht, wo sie kurz darauf an ihren schweren Verletzungen gestorben seien. Sowohl die Ersthelfer als auch Zeugen wurden von Seelsorgern betreut.

Ermittlungen zur Absturzursache laufen 

Zunächst war unklar, ob von dem Flugzeugwrack eine Gefahr ausging. Konkret gehe es um eine Notfallvorrichtung mit Fallschirm, der durch eine Sprengladung ausgelöst werden könne. Der Zustand der Sprengladung sei unklar, daher müsse sie von Experten noch gesichert werden.
Zusammen mit Experten der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung müsse die Ursache für den Absturz nun geklärt werden, „die Ermittlungen dazu laufen jetzt“, sagte der Sprecher. Auch mit der Feuerwehr stehe man im Austausch. Zahlreiche Feuerwehrkräfte waren am Nachmittag an der Unglücksstelle, auch um bei Temperaturen um 30 Grad für den Brandschutz auf dem Gelände zu sorgen. (dpa/red)
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Hauseinsturz mit drei Toten in Görlitz: Untersuchungen bestätigen Gasexplosion

Nach dem Einsturz eines Mehrfamilienhaus mit drei Todesopfern in der Innenstadt des sächsischen Görlitz vor rund fünf Wochen, hat sich der Verdacht einer Gasexplosion als Ursache verdichtet. Das hätten die inzwischen abgeschlossenen kriminaltechnischen Untersuchungen ergeben, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in Görlitz am Dienstag, den 23. Juni mit.
Ein Defekt an den Gasleitungen der Stadtwerke sei nach bisherigen Erkenntnissen als Auslöser für die Explosion auszuschließen.

Zwei Tatverdächtige nach Hauseinsturz festgenommen

In den Tagen nach dem Einsturz wurden unter den Trümmern die Leichen zweier Frauen im Alter von 25 und 26 Jahren sowie eines 48-jährigen Mannes gefunden. Nach der Explosion hatten zeitweise auch zehn Nachbarhäuser geräumt werden müssen.
Knapp drei Wochen darauf nahm die Polizei zwei Tatverdächtige fest. Es besteht der Verdacht, dass es sich bei den 27 zund 33 Jahre alten Männern um Metalldiebe handelt, die am Unglückstag Rohrleitungen in dem Haus beschädigt oder manipuliert und damit eine Gasexplosion verursacht haben könnten.
Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln wegen des Verdachts des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion mit Todesfolge in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung.

3D-Modell soll Ursache der Explosion klären

Den Angaben zufolge sollen die Verdächtigen am Unglückstag mehrere Straßen in Görlitz durchstreift haben und auf der Suche nach Diebesgut wie Schrott und Buntmetalle gewesen sein. Auch in dem Unglückshaus sollen sie unterwegs gewesen sein.
Die Untersuchungen des Spuren sowie die Erstellung von Sachverständigengutachten werden noch „geraume Zeit“ beanspruchen, wie die Ermittlungsbehörden am Dienstag erklärten. So seien beispielsweise sämtliche Teile der sich im Keller des eingestürzten Gebäudes befindenden Gasinstallation gesichert worden.
Das Landeskriminalamt Sachsen werde nun ein 3D-Modell rekonstruieren, um mögliche Anhaltspunkte für eine Manipulation an den Leitungen zu prüfen.
Die zeitweise stillgelegten Gasleitungen wurden überprüft und inzwischen für den regulären Betrieb wieder freigegeben. Zudem seien bislang elf Zeugenhinweise eingegangen, die dabei helfen sollen, die Bewegungsbilder der beiden Tatverdächtigen am Tage des Unglücks weiter zu vervollständigen. (afp/red)
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gesellschaft

Nach Fall „Timmy“: Weiterer Buckelwal vor Dänemark entdeckt

Kopenhagen: In dänischen Gewässern ist erneut ein Buckelwal gesichtet worden. Die Touristenführerin Linda Frølund Hansen entdeckte und filmte das Tier am Samstag, den 20. Juni, während einer „Bridgewalking“-Tour auf einer Brücke über den Kleinen Belt, einer Meerenge zwischen Jütland und Fünen.

Unerwartete Entdeckung bei Brückentour

Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) gab Hansen an, sie habe unter der Brücke eine weiße, spitze Form bemerkt und diese zunächst für ein Kajak oder Ruderboot gehalten. Da sich das Objekt jedoch unter statt auf der Wasseroberfläche bewegte, sei schnell klar gewesen, dass es sich um einen Wal handle.
Der Wal-Experte Peter Teglberg Madsen bestätigte der dpa nach Sichtung des Bildmaterials, dass es sich „ganz sicher“ um einen Buckelwal handle. Eine Einschätzung zum Gesundheitszustand des Tieres ließen die Aufnahmen laut Madsen jedoch nicht zu.

Erinnerungen an Buckelwal „Timmy-Hope“

Die erneute Sichtung folgt auf den Fall des Buckelwals „Timmy“ (auch bekannt als „Timmy-Hope“). Das Tier war nach einer privaten Transportaktion am 2. Mai in die offene Nordsee entlassen worden und legte danach noch eine Strecke von 215 Kilometern zurück.
Laut Trackerdaten verendete der Wal zwischen dem 6. und 7. Mai, woraufhin das Signal abriss. Am 14. Mai wurde der Kadaver schließlich vor der dänischen Insel Anholt im Kattegat entdeckt und behördlich identifiziert. Die genaue Todesursache ist weiterhin ungeklärt, die Daten belegen jedoch, dass der Wal nicht unmittelbar nach der Freisetzung verstarb.

Wachsender Bestand im Nordatlantik

Dass nun ein weiterer Buckelwal in der Region auftaucht, deckt sich mit wissenschaftlichen Beobachtungen. Wie der Biologe Carl Kinze vom Naturhistorischen Museum in Kopenhagen dem dänischen Rundfunk erklärte, wächst der Buckelwal-Bestand im Nordatlantik stetig.
In den vergangenen Jahren sei im dänischen Raum jährlich mindestens ein Tier registriert worden, teilweise sogar mehrere. Laut Kinze handelt es sich dabei wahrscheinlich um junge Wale, die auf der Suche nach neuen Nahrungsquellen auf Entdeckungsreise gehen und so in dänische Gewässer gelangen. (dpa/red)
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gesellschaft

Bewährungsstrafe für Arzt wegen falscher Maskenatteste

Das Landgericht Hamburg hat einen Arzt wegen des Ausstellens falscher Maskenatteste in 90 Fällen zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt.
Zudem soll er 12.000 Euro an die Organisation Ärzte ohne Grenzen zahlen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Arzt zwischen 2020 und 2021 falsche Atteste ausstellte.

Atteste gegen das Tragen von Masken

Konkret ging es darum, dass er den Betroffenen während der Corona-Pandemie Atteste ausstellte, mit denen sie von der Pflicht zum Tragen einer Maske befreit wurden. Eine entsprechende vorherige Untersuchung gab es nicht.
Er erstellte laut Gericht die Atteste unabhängig von individuellen gesundheitlichen Befunden. Pro Attest erhielt er zwischen 25 und 80 Euro.
Mit dem Urteil blieb die Kammer unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Sie hatte zwei Jahre Haft zur Bewährung gefordert.
Die Verteidigung forderte für einige Fälle eine Verwarnung und für den Rest einen Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (afp/red)
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gesellschaft wirtschaft

Nach Brand mit 57.000 toten Schweinen: Tierhaltung in Alt Tellin ist Geschichte

Etwas mehr als fünf Jahre nach dem Tod von rund 57.000 Schweinen bei einem verheerenden Brand in einer Ferkelzucht in Alt Tellin in Mecklenburg-Vorpommern ist die Betriebsgenehmigung für die Anlage endgültig erloschen – und das Kapitel damit nach Angaben der Landesregierung rechtlich beendet.
Demnach zog die Anlagenbetreiberin einen Antrag auf Verlängerung der Genehmigung zurück, das Verfahren wurde eingestellt.

Großfeuer 2021

Bei dem Großfeuer im April 2021 waren nach Betreiberangaben rund 50.000 Ferkel und 7.000 Sauen ums Leben gekommen. Der Brand erfasste insgesamt 18 Ställe der Anlage nahe Anklam.
Das Unglück gilt als einer der schwersten Katastrophen in der deutschen Tierhaltung. Tierschutz- und Umweltverbände forderten anschließend verpflichtende Brandschutzvorschriften für Ställe und ein Ende der Massentierhaltung.
„Die Bilder und das Leid der Tiere haben viele Menschen tief bewegt“, erklärte Mecklenburg-Vorpommers Umwelt- und Landwirtschaftsminister Till Backhaus (SPD) in Schwerin im Rückblick auf die Ereignisse in Alt Tellin.
„Mit dem Erlöschen der Genehmigung endet nun auch rechtlich ein Kapitel, das unser Land nachhaltig geprägt hat.“

Tierzucht wurde nicht wieder aufgenommen

Nach Angaben der Landesregierung wurden in der zerstörten Zuchtanlage bereits seit dem Brand keine Tiere mehr gehalten, umfangreiche Abriss- und Entsorgungsarbeiten im Jahr 2022 beendet.
Allerdings hielt sich die Betreiberin demnach zunächst die Möglichkeit offen, die ursprüngliche immissionsrechtliche Genehmigung für die Tierhaltung noch zu verlängern.
Dies ist inzwischen vom Tisch, Ende Mai zog die Betreiberin die Anträge zurück. Sämtliche Genehmigungen zur Tierhaltung seien daher erloschen, teilte das Landwirtschaftsministerium mit.
Dies sehe die Gesetzeslage bei einer mehr als dreijährigen Betriebsunterbrechung vor, was „nach Auffassung aller Beteiligten“ nunmehr der Fall sei. Bestehen bleibt an dem Standort eine Biogasanlage, die nach dem Brand in Betrieb blieb und als eigenständiger Anlagenteil gilt. (afp/red)
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gesellschaft

Autos schleudern auf Bahnsteig – Mann von Mast erschlagen

Bei einem schweren Unfall von zwei Autos an einer Tramhaltestelle in Berlin-Prenzlauer Berg ist ein Mann gestorben.
Er stand auf dem Bahnsteig der Haltestelle an der Greifswalder Straße Ecke Grellstraße und wurde von einem Mast erschlagen, der von einem der Unfallautos umgerissen wurde, wie Sprecher von Polizei und Feuerwehr sagten.
Ein Autofahrer, der auf der Greifswalder Straße stadteinwärts fuhr, sei gegen 10:10 Uhr auf der Kreuzung mit seinem Fahrzeug mit dem Wagen einer Autofahrerin zusammengestoßen. Die beiden Autos seien durch den Aufprall auf den Bahnsteig der Haltestelle geschleudert worden.
Ein Mensch kam bei dem Unfall ums Leben.

Ein Mensch kam bei dem Unfall ums Leben.

Foto: Jens Kalaene/dpa

Vier weitere Menschen seien verletzt worden, so die Polizei. Unter ihnen waren demnach auch Insassen der beiden Autos. Mindestens zwei Menschen erlitten schwere Verletzungen und wurden in ein Krankenhaus gefahren, wie es weiter hieß.
Geschlecht und Alter der verletzten Menschen waren zunächst noch nicht bekannt. Seelsorger betreuten Augenzeugen, die unter Schock standen.
Der Tramverkehr war stadteinwärts unterbrochen. Für den Einsatz von Feuerwehr und Polizei wurde die Unfallstelle weiträumig für mehrere Stunden für den Straßenverkehr gesperrt.
Die Polizei forderte die Autofahrer auf: „Bitte umfahren Sie den Bereich möglichst weiträumig.“ Fachleute der Polizei vermaßen den Unfallort mit einer Drohne und einem Scanner. „Dies dient einer besseren Rekonstruktion des Unfallhergangs“, hieß es. (dpa/red)
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deutschland gesellschaft

Kein Deutsch, kein Eintritt: Strandbad verschärft Einlass

Kein Deutsch, kein Eintritt: Diese umstrittene Regel ist in einem Strandbad in Sachsen-Anhalt eingeführt worden.
Nachdem der Chef des Heidebades, Mathias Nobel, im sachsen-anhaltischen Halle am vergangenen Wochenende ein Kleinkind aus metertiefem Wasser retten musste, führte er eine neue Regel ein.
Demnach werden Menschen, die nicht ausreichend Deutsch sprechen und die Baderegeln nicht verstehen, nicht mehr hereingelassen. Diese Entscheidung sorgt laut Nobel auch für Kritik.

Es wird im Einzelfall entschieden

„Wir müssen uns sicher sein, dass die Besucherinnen und Besucher unsere Baderegeln verstehen und so konsequent sein, um die Sicherheit der Badegäste gewährleisten zu können“, sagte Nobel. Falle am Eingang auf, dass es Verständnisprobleme gibt, werde im Einzelfall entschieden, wie verfahren wird.
Nobel gehe es vor allem darum, dass die Badegäste wüssten, wie sie sich am und im Wasser verhalten müssten, betonte er. Dabei spiele die Sprache eine wichtige Rolle, aber nicht nur.
„Wenn die Sprachkenntnis eher schlecht ist, wir aber das Gefühl haben, dass die Menschen wissen, wie sich am Wasser verhalten wird, dürfen sie natürlich bei uns baden.“ Für seine Entscheidung sei er dennoch auch kritisiert worden, erzählt der Geschäftsführer des Bades. „Wir bleiben da aber konsequent.“

Kleinkind aus tiefem Wasser gerettet

Vor allem an heißen Tagen wie am vergangenen Wochenende sei auch am Einlass des Bades so viel los, dass eine neue Regelung habe gefunden werden müssen – ergänzend zu den Hinweisschildern, die an mehreren Stellen im Bad zu finden sind, sagte Nobel.
Seit die neue Einlassregel vor wenigen Tagen eingeführt wurde, seien vereinzelt Menschen nicht hereingelassen worden.
Anlass, die Regel ins Leben zu rufen, sei ein Vorfall vom vergangenen Wochenende gewesen. Nobel – selbst Rettungsschwimmer – musste ein Kleinkind aus dem Wasser retten, das in viel zu tiefem Wasser war. „Unser See ist zum Teil 13 Meter tief. Das ist einfach gefährlich.“

Was ist leistbar und was nicht?

Vor allem die Kinder müssten verstehen, wie sie sich am Wasser zu verhalten hätten und in Aufsicht von Personen sein, die ebenfalls wüssten, wie sie zu handeln hätten.
Außerdem müssten die Menschen von den Rettungsschwimmern angesprochen werden können. Komme zum Beispiel eine Gruppe ohne auch nur eine Person, die ausreichend Deutsch verstehe, kämen bei ihm und seinem Team Bedenken auf, sagte Nobel.
Mit der neuen Regelung wolle er auch seine Bademeister entlasten. In der Vergangenheit habe es Diskussionen gegeben, weil diese nicht dazu bereit gewesen seien, die Schwimmregeln einzeln in ein Übersetzungsprogramm zu sprechen, so der Chef des Heidebades. „Mein Personal ist so schon an der Grenze.“

Stadtwerke Jena mit anderem Ansatz

In Jena beispielsweise wird das Thema anders gehandhabt: „Die Jenaer Bäder stehen grundsätzlich allen Gästen offen“, betonte eine Sprecherin der Stadtwerke, die in Jena mehrere Bäder und einen Badesee betreiben.
„Ein Zutrittsverbot oder ein Verweis aus dem Bad erfolgt ausschließlich bei Verstößen gegen die Haus- und Badeordnung. Herkunft, Nationalität oder Sprache spielen dabei keine Rolle.“
Die Sprecherin erklärte, dass es dort keinerlei Überlegungen gebe, vergleichbare Regelungen einzuführen. Bisher seien dort keine Fälle bekannt, in denen es aufgrund mangelnder Deutschkenntnisse zu gefährlichen Situationen im Badebetrieb gekommen ist.

DLRG: Kommunikation ist nicht nur Sprache

Für die Wasserrettung sei Kommunikation ein wichtiger Faktor, sagte der Geschäftsführer der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) in Sachsen-Anhalt, Holger Friedrich. „Unsere Arbeit wird deutlich erschwert, wenn der Badegast nicht versteht – oder verstehen will.“
Die Kräfte der DLRG entschieden zwar nicht, wer in Schwimmbäder gelassen wird, könnten den Betreibern aber durchaus darstellen, wo und warum es zu Problemen kommt.
Besonders an beliebten Punkten in Bädern, wie zum Beispiel Sprüngtürme oder Rutschen, komme es immer häufiger dazu, dass Badegäste Regeln nicht befolgen, so Friedrich. „Da für Ordnung zu sorgen, ist eigentlich gar nicht die Aufgabe der DLRG und lenkt von der eigentlichen Arbeit ab.“
Immer häufiger gebe es Badegäste, die von Regeln nichts wissen wollen, so der DLRG-Geschäftsführer. „Das hat dann in erster Linie gar nicht mit der Sprache an sich zu tun. Aber natürlich wird es umso komplizierter, wenn es Sprachbarrieren gibt.“

Regel nicht eingehalten? Mann stirbt in Weinheimer Spaßbad

Diskussionen um die Einhaltung von Regeln im Schwimmbad-Betrieb hatte es zuletzt nach einem Unfall im baden-württembergischen Weinheim gegeben. Nach einem Unfall in einer Rutsche im Spaßbad „Miramar“ war dort ein 25 Jahre alter Mann gestorben.
Die Kriminalpolizei hatte danach die Ermittlungen aufgenommen. „Nach dem derzeitigen Kenntnisstand kam es im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen die geltenden Nutzungs- und Sicherheitsregeln zu dem Unfallgeschehen“, hatte ein Bad-Sprecher nach dem Unfall erklärt. (dpa/red)
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gesellschaft

Umfrage: Das sehen Lehrkräfte als größte Belastung im Job

Das Verhalten von Schülern macht Lehrkräften einer Umfrage zufolge immer stärker zu schaffen.
Wie aus dem Deutschen Schulbarometer der Robert Bosch Stiftung hervorgeht, geben immer mehr Befragte (46 Prozent) an, dass das Verhalten ihrer Schüler für sie die größte berufliche Belastung ist. Vor zwei Jahren hatte das nur gut jede dritte befragte Lehrkraft (35 Prozent) so empfunden.
Auf dem zweiten Platz der größten Belastungen steht die Heterogenität im Klassenzimmer, also teils große Leistungsunterschiede zwischen den Schülern. Diese empfinden 34 Prozent der Befragten als belastend, gefolgt von hoher Arbeitsbelastung und Zeitmangel (27 Prozent).

Je nach Schulart unterschiedlich stark ausgeprägt

Lehrkräfte an Haupt-, Real- oder Gesamtschulen sowie an Berufsschulen nehmen das Verhalten ihrer Schüler deutlich häufiger als belastend wahr als etwa ihre Kollegen an Grundschulen oder Gymnasien.
Als Beispiele werden in der Erhebung mangelnde Motivation und fehlender Lernwille, psychische Probleme, Aggressivität oder Konzentrationsprobleme genannt. Fachleute aus der Praxis führen auch den Einfluss sozialer Medien an.
Aus Sicht der Robert Bosch Stiftung passen die Beobachtungen der Lehrkräfte auch zum Empfinden der Schüler. Ein Schulbarometer der Stiftung, bei dem Schüler befragt wurden, hatte erst im März einen Anstieg der psychischen Belastungen bei jungen Menschen gezeigt.
Das könne sich auf das Verhalten der Schüler auswirken, sagte die Bildungsexpertin der Robert Bosch Stiftung, Katharina Thoren. Auch Kriege und Krisen auf der Welt könnten eine Rolle spielen.
Trotz der Belastungen übt die große Mehrheit der Befragten ihren Beruf gerne aus. 83 Prozent sind demnach zufrieden mit ihrer Arbeit. Viele sehen mit Blick auf die Probleme im Schulalltag Nachholbedarf bei ihrer eigenen Ausbildung.
47 Prozent geben an, sie bräuchten Fortbildungen im Umgang mit psychisch belasteten Schülern, sogar 82 Prozent hätten gerne mehr Wissen darüber wie sie Kompetenzen wie Empathie, Teamfähigkeit, Selbstständigkeit oder kritisches Denken bei den Schülern fördern können.

Mögliche Lösung: Mehr Psychologen und Sozialarbeiter

Fortbildungen alleine reichten nicht aus, sagt Katharina Thoren von der Robert Bosch Stiftung. Die Schulen bräuchten dringend multiprofessionelle Teams, also etwa Sozialarbeiter, Schulpsychologen oder IT-Spezialisten. „Damit Lehrkräfte sich wieder voll auf das konzentrieren können, was ihre eigentliche Aufgabe ist: guten Unterricht.“
Mit dem Deutschen Schulbarometer lässt die Robert Bosch Stiftung seit 2019 regelmäßig repräsentative Befragungen zur aktuellen Situation der Schulen in Deutschland durchführen.
Für die aktuelle Ausgabe wurden zwischen dem 11. November und 2. Dezember 2025 insgesamt 1.547 Lehrkräfte an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen vom Meinungsforschungsinstitut Forsa befragt. Die Ergebnisse der Umfrage haben demnach eine Fehlertoleranz von drei Prozentpunkten. (dpa/red)
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gesellschaft wirtschaft

Einzelhandel: Schäden durch Diebstahl steigen weiter – Diebe aggressiver

Spirituosen, Zigaretten und Kaffee sind besonders begehrt: Die Schäden durch Diebstahl im deutschen Einzelhandel steigen zum vierten Mal in Folge.
Laut einer Studie des Handelsforschungsinstituts EHI entwendeten Kunden, Beschäftigte, Lieferanten und Servicekräfte 2025 Waren im Wert von mehr als 4,3 Milliarden Euro. Das entspricht einem Plus von 3,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr und einem neuen Höchstwert.
Als größte Herausforderung bezeichnete EHI-Experte Frank Horst den Kampf gegen organisierten und gewerbsmäßigen Diebstahl.
Auch die Zunahme beim „normalen“ Kundendiebstahl sei „besorgniserregend“. Laut Horst nehmen Übergriffe auf Beschäftigte zu. „Die Diebe werden immer aggressiver.“ Sicherheitsfirmen werde empfohlen, stichfeste Westen zu tragen.
Für 2026 rechnet Horst nicht mit einem erneuten Anstieg. Sofern keine weiteren politischen oder gesellschaftlichen Unwägbarkeiten eintreten, werde das Niveau vermutlich nicht weiter wachsen. Auch verbesserte Präventionsmaßnahmen dürften dämpfend wirken.

Ein Drittel wird organisiert geklaut

Mit rund 3,05 Milliarden Euro entfiel der größte Teil auf Kundendiebstahl. Ein Drittel davon wird organisierten Tätergruppen zugeschrieben. Eigene Beschäftigte der Handelsunternehmen verursachten Schäden von 910 Millionen Euro. Personal von Lieferanten und Servicefirmen, etwa Handwerker und Reinigungskräfte, weitere 370 Millionen Euro.
Zwischen 2020 und 2025 sind die Schäden um knapp 29 Prozent gestiegen, beim Kundendiebstahl sogar um gut 41 Prozent. Ein Teil des Anstiegs dürfte auf die hohe Inflation zurückzuführen sein. Die Verbraucherpreise legten im selben Zeitraum um mehr als 20 Prozent zu, die Preise für Lebensmittel um etwa 35 Prozent.
Die gesamten Inventurdifferenzen – also alle Verluste im Einzelhandel – stiegen 2025 zum Vorjahr um 3,2 Prozent auf 5,11 Milliarden Euro, ebenfalls ein Höchstwert. Hier sind auch organisatorische Fehler wie falsche Preisauszeichnungen eingerechnet. Händler verlieren im Schnitt rund ein Prozent ihres Umsatzes. Dem deutschen Staat entgehen dadurch laut EHI Umsatzsteuereinnahmen in Höhe von etwa 590 Millionen Euro pro Jahr.
Für die Studie befragte das Institut 103 Unternehmen mit insgesamt 21.225 Geschäften. Die Firmen schätzten, wie sich die Verluste auf Kunden, Mitarbeiter und andere Verursacher verteilen. Anschließend wurden die Schäden auf den Gesamtmarkt hochgerechnet.

Was sind die Gründe?

Experte Horst verweist unter anderem auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten. „Viele Händler sind der Ansicht, dass die aktuelle politische Lage und die wirtschaftlichen Aussichten viele Verbraucher und Beschäftigte unter finanziellen Druck setzen und somit zu mehr Gelegenheitsdiebstählen führen.“ Begünstigt würden Straftaten zudem durch Personalmangel.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) nennt auch schwindenden Respekt vor fremdem Eigentum, geringere Akzeptanz rechtlicher Regeln und Defizite bei der Strafverfolgung als Gründe.
Dem Verband bereitet die zunehmende Professionalisierung bandenmäßig agierender Ladendiebe Sorgen. „Hier werden regelrechte Bestelllisten von Auftraggebern aus der Unterwelt abgearbeitet“, sagt Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
Selbstbedienungskassen verursachen laut EHI zwar höhere Verluste, sind aber nicht der Haupttreiber des Anstiegs. Ihr Anteil sei noch zu gering, der Großteil nicht bezahlter Artikel ginge auf Bedienfehler zurück.

Was klauen die Menschen besonders häufig?

Die Produkte unterscheiden sich je nach Geschäftstyp:
  • Lebensmittelhandel: alkoholische Getränke, Tabakwaren, Kaffee, Rasierklingen, Parfums, Energydrinks, Schreibwaren, Zeitschriften, Babynahrung, Batterien, Fleisch, Wurst, Käse, Nüsse, Öle und Schokolade.
  • Drogeriemärkte: Düfte, Kosmetikprodukte wie Lippen- oder Kajalstifte, Babynahrung und Rasierklingen.
  • Bekleidungshandel: Jeans, Schuhe, Wäsche, T-Shirts, Hemden und Accessoires wie Gürtel, Schals, Brillen, Modeschmuck, Lederjacken, Kleinlederwaren, Handtaschen, Sneaker und andere Sportschuhe.
  • Unterhaltungselektronik: Konsolen- und Videospiele, Speichermedien, Smartphones mit Zubehör, Bluetooth-Kopfhörer, Druckerpatronen und Elektrokleingeräte.
  • Baumärkte: akkubetriebene Elektromaschinen, hochwertige Handwerkzeuge, Werkzeugzubehör, digitale Messgeräte, Installationsmaterialien, Akkus, Ladegeräte, LED-Leuchten und Armaturen.
Oft seien es kleine, vergleichsweise teure Artikel, die sich leicht verstecken ließen, sagt Horst. Bei einigen Tätern spiele die leichte Wiederverkäuflichkeit eine große Rolle.

Weniger Anzeigen

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik sank die Zahl der angezeigten Ladendiebstähle durch Kunden während der Geschäftszeit 2025 um 5,4 Prozent auf 383.096 Fälle. Knapp die Hälfte der Tatverdächtigten besitzt demnach eine ausländische Staatsangehörigkeit.
Die Aussagekraft der Statistik ist Experten zufolge begrenzt. Sie bilde das tatsächliche Geschehen kaum ab, sagt Horst. Über 98 Prozent der Fälle würden nicht erkannt und nicht angezeigt.
2025 blieben laut EHI rechnerisch etwa 24,8 Millionen Ladendiebstähle im Wert von jeweils 123 Euro unentdeckt. Selbst erkannte Fälle werden oft nicht gemeldet, weil Anzeigen häufig fallen gelassen werden. Viele Unternehmen ersparen sich deshalb den Aufwand.

Handel versucht, sich besser zu schützen

Die Unternehmen äußern sich zum Thema nur zurückhaltend oder gar nicht. Der Einzelhandel versucht, sich besser zu schützen. Laut EHI investierte die Branche 2025 1,7 Milliarden Euro in Präventionsmaßnahmen wie Schulungen, Videoüberwachung und Ladendetektive.
Weitere 1,6 Milliarden flossen in interne Aktivitäten wie das Auswerten von Kameramaterial und Bestandskontrollen. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 3,3 Milliarden Euro, vor fünf Jahren waren es noch 2,6 Milliarden Euro.
Immer häufiger wird begehrtes Diebesgut in Vitrinen verschlossen und nur auf Nachfrage herausgegeben. Einige Händler arbeiten mit unsichtbaren Warensicherungen in Regalböden, etwa bei Kaffee. Sobald zehn oder mehr Packungen gleichzeitig entnommen werden, gibt es einen Alarm.
Björn Fromm, Edeka-Kaufmann und Präsident des Bundesverbands des Deutschen Lebensmittelhandels, gelang es 2025 mit mehr Kameras und Sicherheitspersonal, seine Verluste in einem Markt um mehrere Zehntausend Euro im Jahr zu reduzieren. Die Maßnahmen kosteten weit mehr, dennoch hält er sie für richtig. „Die Diebe merken ja, wo man besonders gut klauen kann.“

Was fordert der Branchenverband?

„Ladendiebstahl muss konsequent und spürbar verfolgt und bestraft werden. Hier verlieren viele Unternehmen Tag für Tag zunehmend das Vertrauen in Polizei und Justiz“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Genth.
Strafverfolgungsbehörden und Gerichte müssten personell und technisch besser ausgestattet werden. Die Mindeststrafe bei bandenmäßig organisiertem Diebstahl müsse auf ein Jahr angehoben werden. (dpa/red)
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Kleinunternehmer kürzen Gehalt, statt Kredit aufzunehmen

Wenn das Geld knapp wird, schnallen Kleinunternehmer in Deutschland und anderen europäischen Ländern lieber den eigenen Gürtel enger, anstatt sich frisches Kapital von außen zu besorgen.
Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Finanzdienstleisters Qonto. Für diese befragte das Institut im Frühjahr 2026 knapp 1.700 Firmeninhaber in Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien.

Der persönliche Preis für die Unabhängigkeit

Fast die Hälfte (46 Prozent) der Solo-Selbstständigen und Kleinstunternehmen hat in den vergangenen zwölf Monaten das eigene Gehalt gekürzt oder gar komplett ausgesetzt, um den Geschäftsbetrieb am Laufen zu halten.
Deutschland liegt bei diesem Wert exakt im Durchschnitt. Besonders hart trifft es Gründer in der Anfangsphase. Bei Unternehmen, die erst sechs bis zwölf Monate am Markt sind, klettert dieser Anteil auf 71 Prozent.
45 Prozent der befragten europäischen Unternehmen haben noch nie auf eine externe Finanzierung zurückgegriffen. In Deutschland und Spanien ist dieser „Abstinenzwert“ mit jeweils 50 Prozent am höchsten.

Schulden gelten als Makel

Die Finanzierungslücke sei nicht nur auf mangelnde Angebote zurückzuführen, sondern habe tiefgreifende kulturelle und psychologische Ursachen. In der Studie heißt es: „Schulden sind oft mit Scham besetzt und gelten als Makel.“
Der Untersuchung zufolge sehen 36 Prozent der Kleinunternehmer die Aufnahme von Fremdkapital als klares Zeichen für eine schlechte finanzielle Unternehmensführung an. In Deutschland beträgt dieser Wert 27 Prozent, in Frankreich ist er mit 41 Prozent am höchsten.
Bei der Vermeidung des Kredits spielt die Angst vor Kontrollverlust eine wesentliche Rolle. Ein Drittel der Befragten (33 Prozent) fürchtet, durch externe Geldgeber in ihrer Entscheidungsfreiheit eingeschränkt zu werden.
Dahinter verbirgt sich ein starkes Unabhängigkeitsstreben. 77 Prozent der Befragten sagen, wie stolz sie darauf seien, ihr Unternehmen gänzlich ohne Hilfe von außen zu führen.
In Deutschland geben 62 Prozent der Unternehmen ohne Finanzierung schlichtweg an, keinen Bedarf für Kredite zu sehen – der höchste Wert im Vergleich der vier EU-Länder. (dpa/red)
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Gefahrgut legt A8 lahm – Evakuierungen und Waldbrandgefahr

Ein Lastwagen mit entzündlichem Gefahrgut ist auf der A8 in Fahrtrichtung München bei Wiesensteig in Baden-Württemberg wegen eines Defekts liegen geblieben. Bei dem Stoff handelt es sich um organisches Peroxid, wie ein Polizeisprecher mitteilte. „Es ist nicht auszuschließen, dass die unter Druck stehenden Gefahrstoffbehälter sich entzünden und explosiv entladen“, teilte auch das Landratsamt Göppingen mit. Bei der derzeitigen Witterungslage ist davon auszugehen, dass dadurch unmittelbare Waldbrandgefahr besteht.
In der Ortschaft Wiesensteig werden nach Auskunft der dortigen Feuerwehr derzeit rund 100 Menschen aus ihren Wohnungen und Häusern evakuiert. Sie kommen in einer Turnhalle unter, sagte ein Feuerwehrsprecher.
Nach dem Defekt habe die Feuerwehr laut Polizei versucht, das Fahrzeug zu kühlen, jedoch dann Abstand davon genommen. Die Autobahn in Richtung München ist demnach gesperrt zwischen Mühlhausen und Hohenstadt. Eine Umleitung wurde eingerichtet.

Wegschaffen des Lkws derzeit nicht möglich

Wie das Landratsamt Göppingen weiter mitteilte, manövrierten die Einsatzkräfte der Feuerwehr den defekten Lastwagen aus einem unmittelbar für die Bevölkerung gefährlichen Bereich auf einen Parkplatz vor dem Lämmerbuckeltunnel. Ein weitergehendes Wegschaffen des Lastwagens sei derzeit aus technischen Gründen nicht möglich. Eine Fachfirma sei hinzugezogen worden, die Experten sollen einschätzen, wie sich die Temperatur des Gefahrenstoffs entwickelt, sagte eine Sprecherin.
In der Feuerwehrleitstelle sei ein Krisenstab eingerichtet. Um 17:30 Uhr wurde eine außergewöhnliche Einsatzlage für die Gemeinden Hohenstadt, Mühlhausen im Täle und Wiesensteig festgestellt. Zur Betreuung und gegebenenfalls medizinischen Versorgung der im Stau stehenden Personen seien Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes hinzugezogen worden. Laut dem Landratsamt sind rund 250 Rettungskräfte vor Ort. (dpa/red)