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Nach Rekordbußgeld: Stuttgarter Influencerin meldet Insolvenz an


In Kürze:

  • Rekordbußgeld: Die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg verhängte gegen Hanadi Diab ein Bußgeld von 36.000 Euro wegen Verstößen gegen die Werbekennzeichnung auf Instagram – nach eigenen Angaben das höchste Bußgeld gegen einen Influencer im Land.
  • Insolvenz eröffnet: Wenige Tage nach Rechtskraft des Bußgelds wurde über das Vermögen der 39-Jährigen ein Regelinsolvenzverfahren eröffnet.
  • Arbeit geht weiter: Trotz der Insolvenz kann Diab ihre Arbeit als Influencerin fortsetzen. Sie ist nicht die erste Prominente, die wegen Schleichwerbung rechtliche Konsequenzen erfahren hat.

 
Die Stuttgarter Beauty-, Mode- und Lifestyle-Influencerin Hanadi Diab hat ein Regelinsolvenzverfahren eröffnet. Das bestätigte das Amtsgericht Stuttgart. Zuvor war bekannt geworden, dass gegen die 39-Jährige wegen Verstößen gegen die Werbekennzeichnung auf Instagram ein rechtskräftiges Bußgeld verhängt worden war. Die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK) setzte die Geldbuße auf 36.000 Euro fest. Einschließlich Gebühren und Auslagen beläuft sich die Forderung auf 37.803,50 Euro. Nach Angaben der Behörde handelt es sich um das bislang höchste Bußgeld, das in Baden-Württemberg gegen eine Influencerin verhängt wurde.
Die LFK teilte mit, dass die Behörde das Internet inzwischen mit einer eigens entwickelten KI nach möglichen Regelverstößen durchsucht. Laut LFK hatte Diab zwischen Mai und Juli 2025 mehrere bezahlte Kooperationen in ihren Instagram-Storys gar nicht oder nicht ausreichend als Werbung gekennzeichnet. Teilweise seien Werbehinweise für Nutzer nicht eindeutig erkennbar gewesen. Die Influencerin wies die Vorwürfe zurück und erklärte in einem TikTok-Video, sie kennzeichne sämtliche Kooperationen.

Strafe nach mehrfacher Ermahnung

Diab war bereits 2020 und 2022 mehrfach auf die gesetzlichen Anforderungen an die Werbekennzeichnung hingewiesen worden. Bei der Höhe der Geldbuße berücksichtigte die LFK laut dem Jura-Portal beck-aktuell.de unter anderem die wiederholten Verstöße, die hohe Reichweite des Instagram-Auftritts, den wirtschaftlichen Wert der Kooperationen sowie die früheren Hinweise der Behörde. Auf Instagram folgen der Influencerin mehr als 760.000 Menschen, auf TikTok knapp 139.000.
Trotz des Insolvenzverfahrens kann Diab ihre Tätigkeit als Influencerin fortführen. Der Geschäftsbetrieb wurde nach Angaben des Insolvenzverwalters aus der Insolvenzmasse freigegeben. Ein Insolvenzverfahren dauert häufig ein bis zwei Jahre, abhängig vom Umfang der Vermögensverhältnisse. Anschließend beginnt die Phase bis zur Restschuldbefreiung. Seit der Reform des Insolvenzrechts im Jahr 2020 können natürliche Personen bereits nach drei Jahren von ihren restlichen Schulden befreit werden, sofern sie ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen. Dazu gehören unter anderem die Abführung pfändbarer Einkünfte und die Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter.

Weitere Influencer betroffen

Der Fall unterscheidet sich von vielen bekannten Verfahren gegen Influencer. Anders als etwa bei Cathy Hummels oder Pamela Reif geht es hier nicht um eine wettbewerbsrechtliche Klage eines Wettbewerbsverbands, sondern um ein Bußgeldverfahren der Medienaufsicht wegen Verstößen gegen die Werbekennzeichnung.
Auch andere prominente Influencer mussten sich bereits wegen mutmaßlicher Schleichwerbung rechtlich verantworten.
Im Fall von Cathy Hummels beanstandete der Verband Sozialer Wettbewerb Markenverlinkungen in Instagram-Beiträgen. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied 2021, dass unbezahlte Beiträge mit reinen Markenverlinkungen grundsätzlich nicht als Werbung gekennzeichnet werden müssen. Erhält ein Influencer jedoch eine Gegenleistung, besteht eine Kennzeichnungspflicht. Gemeinsam mit dem Fall Hummels verhandelte der BGH damals auch Verfahren der Influencerinnen Leonie Hanne und Luisa-Maxime Huss.
Als weiterer wichtiger Fall gilt die Fitness-Influencerin Pamela Reif. Der Verband Sozialer Wettbewerb hatte ihr 2019 vorgeworfen, Produkte und Kleidung in Instagram-Beiträgen über sogenannte „Tap Tags“ mit Herstellern zu verlinken, ohne die Beiträge als Werbung zu kennzeichnen. Reif argumentierte, sie habe dafür keine Bezahlung erhalten, sondern lediglich häufige Fragen ihrer Follower beantwortet.
Der Fall landete schließlich vor dem Bundesgerichtshof. Mit seinem Grundsatzurteil vom 9. September 2021 stellte das Gericht klar: Erhält ein Influencer keine Gegenleistung für einen Beitrag, besteht grundsätzlich keine Kennzeichnungspflicht. Fließt dagegen Geld oder ein anderer wirtschaftlicher Vorteil, muss der Beitrag als Werbung gekennzeichnet werden. Das Urteil gilt bis heute als wichtiger Maßstab für Gerichte und Medienaufsichtsbehörden.