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Kabinett hat Gesetz zur Energieeffizienz beschlossen – Kritik vom CDU-Wirtschaftsrat

Die Bundesregierung will Unternehmen bei den Vorschriften fürs Energiesparen entlasten. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen Entwurf für ein Gesetz zur Energieeffizienz, das die Anforderungen für Unternehmen und den Staat laut Wirtschaftsministerium auf das Maß zurückführt, das EU-Vorgaben vorsehen.
Im Ergebnis werde die Wirtschaft um „mehr als drei Milliarden Euro“ entlastet, erklärte Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU).

Die Grenze liegt bei 23,6 Gigawattstunden pro Jahr

Die Bundesregierung konzentriere „verbindliche Anforderungen auf besonders energieintensive Betriebe“, erklärte Reiche weiter. Die Pflicht zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen etwa solle künftig erst für Unternehmen ab einem Energieverbrauch von 23,6 Gigawattstunden pro Jahr gelten.
Für neue Rechenzentren werde die Übergangsfrist zur Einhaltung der Effizienzvorgaben von zwei auf vier Jahre verlängert, fuhr sie fort. Nach Angaben ihres Ministeriums entfällt unter anderem auch „die bisher bestehende Verpflichtung zur Nutzung von Abwärme für Unternehmen“.
Der Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft kritisierte den Gesetzentwurf als „Rückschritt“ und verwies etwa daraufhin, dass „ungenutzte Abwärme und Energieeffizienzmaßnahmen ein enormes wirtschaftliches Potenzial“ hätten.
„Abwärme zu vermeiden und zu nutzen, wie es bisher die Pflicht war, ist eine heimische, günstige Variante, um Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit zu verzahnen“, erklärte der Verband.

Steiger spricht von „Relikt aus der Planwirtschaft“

Der „Energiedeckel“ sei ein „Relikt aus der Planwirtschaft“ und müsse gestrichen werden, sagte Steiger. Ein starrer Zielwert sei „bei einem perspektivisch stetig zunehmenden Anteil grüner Energie ohnehin sinnlos“.
Der Ausbau von Rechenzentren für stromintensive KI-Anwendungen etwa brauche keinen Höchstwert, wenn diese Zentren mit grünem Strom betrieben würden. „Wenn Strom zunehmend aus CO2-armen Quellen stammt, verliert eine starre Begrenzung des Energieverbrauchs ihre klimapolitische Rechtfertigung“, sagte Steiger.
Der Deutsche Mittelstands-Bund hingegen bezeichnete das Gesetz als „Schritt in die richtige Richtung“. Der geschäftsführende Vorstand des Verbands, Marc Tenbieg, bemängelte aber, dass eine „Deckelung des Energieverbrauchs, und damit eine zentrale Belastung, bestehen bleibt“.
In dieser Hinsicht lasse die EU-Energieeffizienzrichtlinie allerdings nur wenig Spielraum, räumte Tenbieg ein. Er forderte die Bundesregierung auf, sich auf EU-Ebene für Veränderungen einzusetzen.
Auch dem Präsidenten der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), Peter Adrian, geht der Gesetzentwurf nicht weit genug.
„Der Bundestag sollte den eingeschlagenen Weg der Harmonisierung und Entbürokratisierung nun konsequent weiter gehen und den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren weiter entschlacken“, erklärte er und appellierte ebenfalls an die Bundesregierung, sich „auf europäischer Ebene für einen vereinfachten, wachstumsförderlichen und praxisgerechten Rechtsrahmen“ einzusetzen. (afp/red)
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Stuttgart verbietet Wasserentnahme aus Gewässern

Angesichts hoher Temperaturen verbietet die Stadt Stuttgart ab Freitag die Wasserentnahme aus Gewässern. Damit darf kein Wasser mehr für den privaten Gebrauch aus Bächen, Flüssen oder Seen geschöpft oder abgepumpt werden, wie die Stadt am Mittwoch in einer Allgemeinverfügung mitteilte.
Bei Missachtung droht eine Geldbuße von bis zu 100.000 Euro. Die Maßnahme dient nach Stadtangaben dem Natur- und Umweltschutz.
Durch Hitze und Trockenheit sanken die Wasserstände der Gewässer stark, hieß es. Die Wassertemperatur sei gestiegen, was die Gewässerökologie belaste.
Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern, erließ das Amt für Umweltschutz ein Entnahmeverbot, das zunächst bis einschließlich 31. August gilt. Bei anhaltender Trockenheit kann die Behörde dies verlängern.
„Auch geringfügige Wasserentnahmen haben erhebliche Auswirkungen auf die aktuell angespannte Situation der Bäche“, erklärte Andreas Neft, Leiter des Amts für Umweltschutz, in der baden-württembergischen Stadt. (afp/red)
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Neue Aufgabe für Altkanzler Scholz: Vorsitz von Kommission für Entwicklungspolitik

Der frühere Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) übernimmt ein neues Amt: Scholz soll die neue Kommission zur Weiterentwicklung der deutschen Entwicklungspolitik leiten, deren Einsetzung das Bundeskabinett in seiner Sitzung am Mittwoch in Berlin beschloss.
Scholz soll gemeinsam mit der früheren Präsidentin des mittelamerikanischen Staats Costa Rica, Laura Chinchilla, an der Spitze der Entwicklungspolitischen Nord-Süd-Kommission stehen, die bis Ende 2028 einen Bericht mit Empfehlungen zur künftigen Ausrichtung der deutschen Entwicklungshilfe vorlegen soll.

Für „neues globales Netzwerk“ der deutschen Entwicklungspolitik

Mit Scholz und Chinchilla könnten „zwei weltweit hoch geschätzte und multilateral erfahrene Co-Vorsitzende für diese Aufgabe einsetzen werden“, erklärte Bundesentwicklungsministerin Reem Alabali-Radovan (SPD) nach dem Kabinettsbeschluss.
Die Einsetzung der Kommission ist eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag. Ihr Ziel ist es, ein „neues globales Netzwerk“ für die deutsche Entwicklungspolitik zu erarbeiten.
Hintergrund ist der Wunsch, angesichts aktueller Entwicklungen in der Weltpolitik und steigender Haushaltszwänge ein neues Konzept für die deutsche Zusammenarbeit mit Entwicklungsländern auszuarbeiten.
Die Kommission soll Empfehlungen für eine neue entwicklungspolitische Kooperation zwischen globalem Norden und globalem Süden erarbeiten. Dazu zählen Vorschläge für neue Partnerschaftsmodelle und Impulse für die Zukunft der deutschen Entwicklungspolitik.

Historisches Vorbild: Die Nord-Süd-Kommission von Brandt

Die Kommission soll nach Angaben des Entwicklungshilfeministeriums unabhängig arbeiten und mit Vertretern aus Politik, Wissenschaft, Privatwirtschaft, Gewerkschaften, Zivilgesellschaft und internationalen Organisationen aus dem Globalen Süden und Globalen Norden besetzt werden. Die Kommission soll aus rund 20 Mitgliedern bestehen.
„Die globale Ordnung verschiebt sich – hin zu mehr multipolaren Machtzentren“, erklärte Entwicklungsministerin Alabali-Radovan. „Wenn Deutschland auch in Zukunft global mitgestalten will, brauchen wir stabile Partnerschaften mit Ländern des Globalen Südens.“
Ziel der Nord-Süd-Kommission sei es, „unsere partnerschaftlichen Beziehungen zu den Ländern des Globalen Südens weiter zu intensivieren und ein globales Netzwerk auszubauen und zu stärken“.
Die neue Kommission hat ein historisches Vorbild: Von 1977 bis 1983 leitete der frühere Bundeskanzler Willy Brandt (SPD) eine Nord-Süd-Kommission, welche die zunehmenden wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten zwischen den Ländern des Globalen Nordens und Südens analysieren sollte.
Die so genannte Brandt-Kommission erarbeitete zwei viel beachtete Berichte. „An dieses Erbe knüpft die neue Nord-Süd-Kommission bewusst an, auch wenn sich die globalen Rahmenbedingungen inzwischen grundlegend verändert haben“, erklärte nun das Entwicklungshilfeministerium. (afp/red)
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Fachleute empfehlen kein pauschal strenges Social-Media-Verbot

In der Debatte über den Zugang von Kindern und Jugendlichen zur digitalen Welt rät die vom Familienministerium eingesetzte Expertenkommission von einem strengen pauschalen Social-Media-Verbot ab.
Stattdessen legte das Gremium am Mittwoch zwei mögliche alternative Ansätze vor: entweder eine gesetzliche Mindestaltersgrenze von 13 Jahren für Social-Media-Accounts oder eine Beschränkung für einzelne Dienste je nach Risiko der Angebote. Ein „pauschal hohes Mindestalter“ von 15 oder 16 Jahren greife hingegen zu kurz.

Prien plädiert für 13 als gesetzliche Altersgrenze

Familienministerin Karin Prien plädiert für eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für die eigenständige Nutzung sozialer Medien wie TikTok, Instagram oder Snapchat. Das halte sie grundsätzlich für den richtigen Weg, teilte die CDU-Politikerin in Berlin mit.
Geregelt werden soll dies nach ihren Worten auf europäischer Ebene.
„Für den Fall, dass auf europäischer Ebene keine ausreichenden und zeitnahen Fortschritte erzielt werden, werde ich parallel die notwendigen nationalen Regelungen vorbereiten.“
Ein „gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt“ soll es möglich machen, dass auch Kinder unter 13 Jahren „nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote“ nutzen können. Die Altersgrenze solle mit einer wirksamen Altersüberprüfung verbunden werden. Für Teenager zwischen 13 und 18 sollen abgestufte Schutzvorkehrungen gelten, betonte Prien.
Die Kommission empfahl zugleich, „nationale Alleingänge“ in dieser Frage zu vermeiden. Stattdessen müsse der entsprechende Artikel im EU-Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) konkretisiert werden. Dieser „bleibt zu allgemein, und es fehlen wirksame Altersprüfungen“. Außerdem würden die unterschiedlichen Dienste dort gleich behandelt.

56 Empfehlungen

Die 18 Fachleute der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ übergaben ihre insgesamt 56 Empfehlungen an Familienministerin Karin Prien (CDU), die zugleich für Bildung und Jugend zuständig ist. Die Empfehlungen sollen in Gesetze münden.
Das Gremium legte noch eine ganze Reihe weiterer Vorschläge vor, die sich an dem Prinzip Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen orientieren. Weil die digitale Welt aus deren Alltag nicht mehr wegzudenken sei, müsse auch ein „pauschaler Ausschluss“ verhindert werden. Zugleich dürfe die Verantwortung nicht auf die jungen Menschen abgewälzt werden.
In ihren Empfehlungen trennen die Fachleute daher verschiedene Altersphasen voneinander ab und richten sich an unterschiedliche Akteure, die sie in der Verantwortung sehen: Eltern und Familie, Schulen, die Kinder- und Jugendhilfe, Ärzte, Beschwerdestellen, die Forschung sowie die Plattformanbieter selbst.
Zu den Vorschlägen gehört zum Beispiel auch, den Schutz von Kindern vor Vernachlässigung „einschließlich digitaler Vernachlässigung“ ins Bürgerliche Gesetzbuch aufzunehmen.

Die Eltern beraten: „Bildschirmfrei bis drei“

Außerdem müssten Eltern und Familien schon vor der Geburt zu digitalen Medien beraten und unterstützt werden – hier gelte das Prinzip „bildschirmfrei bis drei“. Ärzte sollten das Thema Mediennutzung auch in die Regeluntersuchungen und die Schuleingangsuntersuchungen integrieren.
Für die Schulen empfiehlt die Kommission eine „weitgehende Einschränkung der privaten Nutzung“ von Smartphones. Bis einschließlich Klasse sieben sollte die private Nutzung im Unterricht, in außerunterrichtlichen Angeboten und in den Pausen „bundesweit einheitlich untersagt und in den Schulgesetzen verankert werden“.
Das Gremium schlägt außerdem analog zum Schwimmenlernen ein verpflichtendes „KI Seepferdchen“ vor – ein online erwerbbares, kindgerechtes Zertifikat zu Möglichkeiten und Gefahren des Einsatzes von Künstlicher Intelligenz.

Plattformen in die Pflicht nehmen

„Kinder- und Jugendliche aus der digitalen Welt auszusperren, ist kein Schutz“, erklärte der Ko-Vorsitzende der Kommission, Olaf Köller. Daher seien drei Aspekte wichtig: „Kinder und Jugendliche vor dem zu bewahren, dem sie noch nicht gewachsen sind, sie zu befähigen, ihr digitales Leben selbst in die Hand zu nehmen und ihnen die Teilhabe zu ermöglichen, auf die sie ein Recht haben.“ Köller:
„Nicht das Kind muss sich an die digitale Welt anpassen, sondern die digitale Welt an das Kind. Kinder- und Jugendliche aus der digitalen Welt auszusperren, ist kein Schutz.“
Die Ko-Vorsitzende Nadine Schön ergänzte, die digitale Welt müsse sich an den Rechten, Bedürfnissen und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen ausrichten. „Nicht umgekehrt.“
Insgesamt plädieren die Experten dafür, weniger die Kinder und Jugendlichen in die Pflicht zu nehmen als die Plattformanbieter. Sie empfehlen „einen verbindlichen Katalog sicherer und altersgerechter Voreinstellungen“, die vor allem die Suchtgefahr eindämmen sollen.
So sollen keine algorithmisch gesteuerten Feeds oder Empfehlungssysteme mehr möglich sein, keine personalisierte Inhaltsausspielung und keine personalisierte Werbung, keine suchtverstärkenden Endlos-Feeds oder Appelle wie „Deine Freunde warten auf dich“.
Auch Prien betonte, hier warte eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe für Bund, Länder, Kommunen, Wissenschaft, Schulen, Jugendhilfe und Familien. „Unser Ziel ist eine zukunftsorientierte Gesamtstrategie, die Schutz, Befähigung und Teilhabe gleichermaßen stärkt und Regulierung, Bildung sowie Prävention intelligent miteinander verbindet“, sagte die CDU-Politikerin. (afp/dpa/red)
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Öffentliche Schulden im ersten Quartal um fast 65 Milliarden Euro gestiegen

Der Öffentliche Gesamthaushalt ist beim nicht-öffentlichen Bereich zum Ende des 1. Quartals 2026 mit 2.726,5 Milliarden Euro verschuldet gewesen. Wie das Statistische Bundesamt nach vorläufigen Ergebnissen mitteilte, stieg die öffentliche Verschuldung damit gegenüber dem 4. Quartal 2025 um 2,4 Prozent oder 64,9 Milliarden Euro.
Zum Öffentlichen Gesamthaushalt zählen die Haushalte von Bund, Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie der Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte.
Zum nicht-öffentlichen Bereich gehören Kreditinstitute sowie der sonstige inländische und ausländische Bereich, zum Beispiel private Unternehmen im In- und Ausland.

Schulden des Bundes steigen auf 1.884 Milliarden

Die Schulden des Bundes stiegen zum Ende des 1. Quartals 2026 gegenüber dem Vorquartal um 44,4 Milliarden Euro (+2,4 Prozent) auf 1.884,9 Milliarden Euro.
Ursächlich hierfür waren insbesondere die Anstiege der Schulden bei zwei Sondervermögen: Das „Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität“ erhöhte seine Verschuldung gegenüber dem Vorquartal um 44,7 Prozent oder 10,9 Milliarden Euro auf 35,2 Milliarden Euro.
Die Verschuldung des „Sondervermögen Bundeswehr“ stieg gegenüber dem Vorquartal um 10,2 Prozent oder 4,4 Milliarden Euro auf 47,4 Milliarden Euro.

Schulden der Bundesländer: 642 Milliarden Euro

Die Länder waren zum Ende des 1. Quartals 2026 mit 642,2 Milliarden Euro verschuldet, dies war ein Zuwachs von 17,6 Milliarden Euro (+2,8 Prozent) gegenüber dem Vorquartal.
Der stärkste prozentuale Schuldenanstieg wurde für Sachsen-Anhalt mit +10,2 Prozent ermittelt, gefolgt von Niedersachsen (+6,4 Prozent) und Nordrhein-Westfalen (+4,6 Prozent).
Der Anstieg der Verschuldung in Sachsen-Anhalt ist auf die Ausgabe neuer Wertpapiere zurückzuführen, nachdem alle im Jahr 2025 ausgegebenen Wertpapiere vor Jahresende zurückgezahlt wurden.
Niedersachsen nimmt im 1. Quartal eines Jahres neue Wertpapierschulden für das komplette Jahr auf, sodass zu diesem Zeitpunkt ein höherer Anstieg der Verschuldung gegenüber dem Vorquartal zu sehen ist.
In Nordrhein-Westfalen ist die Verschuldung durch die Altschuldenübernahme der Kommunen aufgrund des Altschuldenentlastungsgesetzes NRW gestiegen. Zudem wurden im Vorgriff auf die im weiteren Verlauf des Jahres fälligen Wertpapiere neue Wertpapierschulden aufgenommen.
Die Schulden sanken prozentual am stärksten in Bremen (-4,2 Prozent), gefolgt von Schleswig-Holstein (-1,5 Prozent) sowie Bayern (-1,2 Prozent).

Gemeinden mit 199 Milliarden Euro verschuldet

Auch bei den Gemeinden und Gemeindeverbänden nahm die Verschuldung zum Ende des 1. Quartals 2026 gegenüber dem Vorquartal zu. Sie stieg um 3,0 Milliarden Euro auf 199,3 Milliarden Euro beziehungsweise um +1,5 Prozent.
Den höchsten prozentualen Schuldenanstieg gegenüber dem Vorquartal wiesen die Gemeinden und Gemeindeverbände in Bayern (+7,6 Prozent) auf, gefolgt von den Kommunen in Brandenburg und Baden-Württemberg (jeweils +5,6 Prozent).
Einen Schuldenrückgang zum Vorquartal wiesen die Gemeinden/Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen (-2,8 Prozent) aufgrund des Altschuldenentlastungsgesetzes auf. Auf dieser Grundlage übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen anteilig Schulden seiner Gemeinden und Gemeindeverbände.
Die Verschuldung der Sozialversicherung sank im 1. Quartal 2026 gegenüber dem Vorquartal um 0,2 Millionen Euro (-1,8 Prozent) auf 9,3 Millionen Euro. (dts/red)
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Nach Mega-Bahnstörung: Bahn spricht von „planmäßigem Komponententausch“ – kein Cyberangriff

Nach dem bundesweiten Ausfall des Bahnbetriebs wegen einer Störung beim Digitalfunk nimmt die Union Bahnchefin Evelyn Palla in die Pflicht.
„Ich erwarte von Frau Palla, dass Lösungen gefunden werden“, sagte Unionsfraktionsvize Stephan Stracke der „Rheinischen Post“. Der Vorfall zeige erneut, wie dringend die Bahn auf Vordermann gebracht werden müsse, ergänzte der Verkehrsexperte.
„Das gilt nicht nur für marode Schienen und Anlagen, sondern auch für die Technik, die für den Betriebsablauf wichtig ist.“ Sie müsse modern und zugleich resilient sein. „Es kann nicht sein, dass der Ausfall eines Funksystems den Schienenverkehr in ganz Deutschland lahmlegt“, so Stracke.

Kein Cyberangriff – Planmäßiger Komponententausch

Die Deutsche Bahn führt den vorübergehenden Ausfall des Zugverkehrs in ganz Deutschland auf den „planmäßigen Tausch einer technischen Komponente“ zurück. Dieser sei aus derzeitiger Sicht „ursächlich für die gestrige Störung des digitalen Bahnfunks GSM-R“, erklärte der Vorstandsvorsitzende der Infrastruktursparte des Konzerns, Philipp Nagl.
„Wie es dadurch genau zu der Störung kam, analysieren wir nun mit höchster Priorität.“
„Wir entschuldigen uns in aller Form bei unseren Kundinnen und Kunden für die Einschränkungen“, fuhr Nagl fort. Die Möglichkeit einer Sabotage erwähnte er nicht.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und die Deutsche Bahn stehen seit Dienstagabend im Austausch über den Vorfall.
Als wahrscheinliche Ursache wurde zuvor in Sicherheitskreisen ein fehlerhaftes Software‑Update der Deutschen Bahn vermutet. Sicherheitsbehörden gehen nach übereinstimmenden Angaben nicht von Sabotage oder einem Cyberangriff aus.
Unklar ist, weshalb ein einzelnes System einen bundesweiten Komplettausfall verursachen konnte und warum bestehende Notfallmechanismen den Stillstand nicht verhindern konnten.

Kritik von anderen Politikern

Konsequenzen forderte auch der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Christoph Ploß (CDU). „Die Sommerferien stehen an und viele Urlauber werden die Bahn nutzen“, sagte er dem Medium.
Ein erneuter Vorfall dieser Dimension gerade während der Urlaubszeit „wäre ein herber Schlag für alle Reisenden, aber auch für den Tourismus in Deutschland“. Die Bahn müsse „jetzt sofort die Ursache für die massive Störung ermitteln und dafür sorgen, dass sich ein solches Fiasko nicht wiederholt“.
Der stellvertretende SPD-Fraktionschef im Bundestag, Armand Zorn, fordert, wenn eine technische Störung den Bahnverkehr in großen Teilen Deutschlands beeinträchtigen könne, müsse schnell und umfassend gehandelt werden.

NRW-Verkehrsminister Krischer: „Das darf eigentlich nicht passieren“

Auch der Verkehrsminister von Nordrhein-Westfalen, Oliver Krischer (Grüne), hat die Bahn für die massive Störung kritisiert.
„Menschen verlassen sich auf die Bahn und wenn es ein Unwetter gibt, da haben wir alle Verständnis, dass es hier Einschränkungen gibt“, sagte Krischer dem WDR. „Aber dass aufgrund einer technischen Störung zwei Stunden lang alle Züge in Deutschland stehen, das darf eigentlich nicht passieren.“
Seines Wissens nach habe es etwas Vergleichbares noch nie gegeben, sagte Krischer weiter. „Ich erwarte, dass die Bahn diesen Vorfall transparent und lückenlos aufklärt. Es kann nicht sein, dass wegen des Ausfalls eines Systems Zehntausende Menschen die Nacht in Zügen und Bahnhöfen verbringen müssen.“
Der NRW-Minister äußerte auch Kritik am Notfallmanagement. Nötig seien Notfallmechanismen, die ein solches Desaster in Zukunft vermeiden.

Pro Bahn: „Bahn muss endlich besser werden, auch technisch“

Auch der Fahrgastverband Pro Bahn forderte Konsequenzen wegen des Vorfalls. „Wir erwarten von der Bahn, dass sie auch beim Zugfunk für mehr Resilienz sorgt“, sagte Pro-Bahn-Chef Detlef Neuß der „Rheinischen Post“. Es könne nicht sein, dass womöglich ein Update eine derart massive Störung auslöse.
„Die Bahn muss endlich besser werden, auch technisch“. Zudem forderte Neuß mehr Diensthandys für Zugführer. „Die fehlen nämlich.“ Der Vorfall müsse auch Thema der an diesem Mittwoch beginnenden Aufsichtsratssitzung sein. „Der Zustand der Bahn ist im Augenblick desaströs.“
Zu Bahnchefin Evelyn Palla sagte Neuß: „Wenn man einen Schrotthaufen geerbt hat, ist man nicht schuld am Schrotthaufen.“

Hälfte der Güterzüge steht noch still

Laut dem Verband Die Güterbahnen fahren erst wieder etwa die Hälfte der Güterzüge. „Güterbahnen fahren vor allem nachts, darum sind sie besonders stark von der Störung betroffen“, erklärte Verbandsgeschäftsführerin Neele Wesseln am Mittwochmorgen.
„Seit Mitternacht rollen zwar vereinzelt wieder Züge. Circa die Hälfte unserer Güterzüge steht aber verteilt im Land und an den Grenzen noch immer still.“
Laut Wesseln ist die Lage „extrem angespannt“, da Güter-, Nah- und Fernverkehr gleichzeitig auf die Weiterfahrt warteten. „Es wird Tage dauern, diesen Logistikstau abzuarbeiten“, fuhr sie fort.
Die Verbandsvertreterin verglich die Situation mit einem „überfüllten Restaurant: Ein einzelner Kellner soll gleichzeitig Bestellungen aufnehmen, Essen und Getränke bringen und abkassieren.“ Von der Bahn erwarte der Verband nun „lückenlose Aufklärung“.
Die Ursache für den Ausfall am späten Dienstagabend dürfe „nicht allein durch eine „Selbstauskunft“ der DB InfraGo als Betreiberin beantwortet werden“, sagte Verbandsgeschäftsführer Peter Westenberger der dpa. Es sei eine bessere Überwachung und Steuerung des Schieneninfrastrukturbetriebs notwendig. (dpa/dts/afp/red)
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Pistorius beendet Fregatten-Projekt F126 und setzt auf MEKO-Schiffe

Das Bundesverteidigungsministerium hat das Fregattenprojekt F126 offiziell für beendet erklärt. Grund dafür seien erhebliche Verzögerungen, absehbare Kostensteigerungen und Risiken, die mit einem Generalunternehmerwechsel verbunden gewesen wären, teilte das Ministerium mit. Stattdessen wird der Kauf von acht MEKO-Fregatten angestrebt, die primär für die U-Boot-Jagd vorgesehen sind.
Das zunächst als Generalunternehmer beauftragte niederländische Unternehmen Damen Schelde Naval Shipbuilding (DSNS) habe zeitliche und finanzielle Rahmenbedingungen nicht einhalten können, so das Verteidigungsministerium.
Die erste Fregatte mit einer sogenannten Anfangsbefähigung hätte Mitte 2028 geliefert werden sollen. Die folgenden Schiffe bis 2033. Das Ministerium hatte einen Generalunternehmerwechsel geprüft, sich nun aber dagegen entschieden.

Kosten stiegen auf bisher rund 2,3 Milliarden Euro

Die geplanten Kosten für sechs Fregatten des Typs F126 sollten sich auf rund zehn Milliarden Euro belaufen.  Inzwischen sind Kosten von rund 2,3 Milliarden Euro entstanden.
Ein Wechsel zu einem neuen Generalunternehmer hätte die Kosten laut Verteidigungsministerium auf über 18 Milliarden Euro erhöht. Außerdem hätte der Bund bei einem Generalunternehmerwechsel vertraglich auf mögliche Schadenersatzansprüche gegenüber dem bisherigen Auftragnehmer verzichten müssen.
Das Ministerium verwies zudem auf die bereits im März getroffene Entscheidung, nun acht Fregatten des Typs MEKO A-200 DEU – primär für die seegestützte U-Boot-Jagd bestimmt – zu beschaffen. Dies sei innerhalb der NATO von höchster Relevanz und nationaler Schwerpunkt Deutschlands. Zunächst hatte der „Spiegel“ darüber berichtet.
Ein Inspekteur der Marine bestätigte, dass die MEKO A-200 DEU-Fregatten den Anforderungen der Deutschen Marine zur U-Boot-Jagd gerecht werden und die NATO-Verpflichtungen erfüllen können.
Der Beschaffungspreis für die ersten vier Fregatten würde vorbehaltlich der Billigung des Haushaltsausschusses rund 6,3 Milliarden Euro betragen, mit einer Option für vier weitere Schiffe bis Ende 2026 für rund 5,3 Milliarden Euro.

Für MEKO-Fregatten von TKMS

MEKO-200-Fregatten vom deutschen Hersteller TKMS sind mit 4.200 Tonnen Verdrängung und gut 120 Metern Länge deutlich kleiner als die F126. Die F126 sollten 166 Meter lang werden, mit 10.500 Tonnen Verdrängung.
MEKO-Fregatten sind erprobt und vielseitig gegen U-Boote und bei Küsteneinsätzen nutzbar. Der Wartungsaufwand ist gering, die Waffentechnik bewährt – und sie sind schnell verfügbar.(dts/afp/dpa/red)
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Deutsche Marine: Pistorius beendet Bau von neuem Kampfschiff F126-Fregatten

Das Bundesverteidigungsministerium hat das Fregattenprojekt F126 offiziell für beendet erklärt. Grund dafür seien erhebliche Verzögerungen, absehbare Kostensteigerungen und Risiken, die mit einem Generalunternehmerwechsel verbunden gewesen wären, teilte das Ministerium mit. Stattdessen wird der Kauf von acht MEKO-Fregatten angestrebt, die primär für die U-Boot-Jagd vorgesehen sind.
Das zunächst als Generalunternehmer beauftragte niederländische Unternehmen Damen Schelde Naval Shipbuilding (DSNS) habe zeitliche und finanzielle Rahmenbedingungen nicht einhalten können, so das Verteidigungsministerium.
Die erste Fregatte mit einer sogenannten Anfangsbefähigung hätte Mitte 2028 geliefert werden sollen. Die folgenden Schiffe bis 2033. Das Ministerium hatte einen Generalunternehmerwechsel geprüft, sich nun aber dagegen entschieden.

Kosten stiegen auf bisher rund 2,3 Milliarden Euro

Die geplanten Kosten für sechs Fregatten des Typs F126 sollten sich auf rund zehn Milliarden Euro belaufen.  Inzwischen sind Kosten von rund 2,3 Milliarden Euro entstanden.
Ein Wechsel zu einem neuen Generalunternehmer hätte die Kosten laut Verteidigungsministerium auf über 18 Milliarden Euro erhöht. Außerdem hätte der Bund bei einem Generalunternehmerwechsel vertraglich auf mögliche Schadenersatzansprüche gegenüber dem bisherigen Auftragnehmer verzichten müssen.
Das Ministerium verwies zudem auf die bereits im März getroffene Entscheidung, nun acht Fregatten des Typs MEKO A-200 DEU – primär für die seegestützte U-Boot-Jagd bestimmt – zu beschaffen. Dies sei innerhalb der NATO von höchster Relevanz und nationaler Schwerpunkt Deutschlands. Zunächst hatte der „Spiegel“ darüber berichtet.
Ein Inspekteur der Marine bestätigte, dass die MEKO A-200 DEU-Fregatten den Anforderungen der Deutschen Marine zur U-Boot-Jagd gerecht werden und die NATO-Verpflichtungen erfüllen können.
Der Beschaffungspreis für die ersten vier Fregatten würde vorbehaltlich der Billigung des Haushaltsausschusses rund 6,3 Milliarden Euro betragen, mit einer Option für vier weitere Schiffe bis Ende 2026 für rund 5,3 Milliarden Euro.

Für MEKO-Fregatten von TKMS

MEKO-200-Fregatten vom deutschen Hersteller TKMS sind mit 4.200 Tonnen Verdrängung und gut 120 Metern Länge deutlich kleiner als die F126. Die F126 sollten 166 Meter lang werden, mit 10.500 Tonnen Verdrängung.
MEKO-Fregatten sind erprobt und vielseitig gegen U-Boote und bei Küsteneinsätzen nutzbar. Der Wartungsaufwand ist gering, die Waffentechnik bewährt – und sie sind schnell verfügbar.(dts/afp/dpa/red)
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Bundestag debattiert über Pantisano-Aussagen und Linken-Parteitag – Liveübertragung ab 15.55 Uhr


In Kürze

  • Aktuelle Stunde im Bundestag am 24. Juni
  • Streit um Aussagen von Luigi Pantisano zur CDU
  • Debatte über politische Verantwortung und Einordnung

 
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags befassen sich am Mittwoch, dem 24. Juni, in einer Aktuellen Stunde mit dem Bundesparteitag der Linken. Die Aussprache steht unter dem Titel „Inakzeptable Äußerungen des Co-Vorsitzenden Luigi Pantisano und antisemitische Tendenzen auf dem Bundesparteitag der Partei Die Linke“ und wurde auf Verlangen der Fraktionen von CDU/CSU und SPD angesetzt. Für die Debatte ist eine Stunde ab 15:55 vorgesehen.
Hintergrund sind Äußerungen des neu gewählten Co-Vorsitzenden der Linken, Pantisano, die nach seiner Wahl am Sonntag, dem 21. Juni, in Potsdam in einem Interview gefallen waren. Dabei hatte er der CDU vorgeworfen, eine „faschistische Politik“ zu verfolgen, und zudem einen Zusammenhang zwischen CDU, AfD und extremistischen Positionen hergestellt. Die Aussagen lösten parteiübergreifend deutliche Kritik aus und wurden auch innerhalb der politischen Debatte als eskalierend bewertet.

Entschuldigung und Reaktionen

Im weiteren Verlauf nahm Pantisano seine Äußerungen teilweise zurück und entschuldigte sich. Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur erklärte er, seine Aussage, es gebe keinen Unterschied zwischen der Politik der CDU und der AfD, sei „verkürzt und in dieser Form falsch“ gewesen. Er bat insbesondere bei jenen in der CDU um Entschuldigung, die sich klar für eine Abgrenzung zur AfD aussprechen. Zugleich betonte er, dass seine grundsätzliche Kritik am politischen Kurs der Union bestehen bleibe und äußerte weiterhin Sorgen über ein mögliches politisches Zusammenrücken von CDU und AfD.
Die Entschuldigung stieß jedoch auf scharfe Ablehnung in Teilen der Union. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann wies die Einordnung als „verkürzt“ zurück und bezeichnete diese Darstellung als unglaubwürdig. Die Aussage Pantisanos sei eindeutig gewesen, eine Relativierung im Nachhinein werde als Versuch gewertet, sich aus der Verantwortung zu ziehen. Linnemann kritisierte zudem den Bundesparteitag der Linken insgesamt und warf der Partei eine problematische politische Entwicklung sowie eine Verwischung demokratischer Grenzen vor.

CDU lehnt Zusammenarbeit ab

In der politischen Bewertung der Union wird der Vorfall auch in einen größeren Kontext gestellt. Mehrere Vertreter der CDU sehen sich durch die Vorgänge in ihrer Kritik an der Linkspartei bestätigt und bekräftigen die Ablehnung jeglicher Zusammenarbeit. Pantisano selbst sieht sich wiederum mit dem Vorwurf konfrontiert, durch seine Wortwahl politische Konflikte weiter zugespitzt zu haben, während er zugleich auf eine notwendige Differenzierung zwischen demokratischen Parteien und extremistischen Kräften verweist.
Die Aktuelle Stunde im Bundestag soll diese unterschiedlichen Positionen aufgreifen und die politischen wie gesellschaftlichen Implikationen der Debatte um die Aussagen Pantisanos und den Verlauf des Parteitags der Linken erörtern. (dpa/afp/red)
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Prozess um getöteten Zugbegleiter gestartet

Er soll einen Zugbegleiter bei einer Fahrscheinkontrolle in Rheinland-Pfalz mehrfach so heftig mit beiden Fäusten gegen den Kopf geschlagen haben, dass dieser später starb. Vor dem Landgericht Zweibrücken hat der Prozess gegen einen 26-jährigen Angeklagten begonnen. Der Vorwurf: Körperverletzung mit Todesfolge.
Zum Prozessauftakt sind viele Angehörige des getöteten Serkan Çalar gekommen, darunter sein Vater, seine vier Brüder, Cousins, Tanten und Onkel. Es sei sehr wichtig, Serkan ein Gesicht zu geben, sagt Eray Çalar, einer der Brüder.
Die Familie will dem Getöteten ein Gesicht geben.

Die Familie will dem Getöteten ein Gesicht geben.

Foto: Boris Roessler/dpa

Sie hielten Leinwände mit Fotos des Opfers in den Händen. „Wir wollen zeigen, dass Serkan Çalar hier ist, dass er mit uns gekommen ist. Seine Seele ist hier“, sagt Bruder Ismail. In den Prozess gehe man mit gemischten Gefühlen; den mutmaßlichen Täter sehe man zum ersten Mal.

Zugbegleiter starb an Hirnblutung

Die Tat geschah Anfang Februar in einem Regionalexpress, der von Landstuhl in der Westpfalz nach Homburg im Saarland unterwegs war. Der 36 Jahre alte Schaffner hatte den Angeklagten aufgefordert, sein Ticket zu zeigen. Er hatte aber keinen Fahrschein und wollte sich nicht ausweisen.
Daraufhin wurde er aufgefordert, den Zug zu verlassen. Das habe den Mann so verärgert, dass er gewalttätig wurde, heißt es in der Anklage.
Der Grieche habe dem Zugbegleiter mehrere kräftige Faustschläge gegen den Kopf und die Schläfen versetzt: Daraufhin kippte der Schaffner bewusstlos um. Zwei Tage später starb das Opfer im Krankenhaus – an einer Hirnblutung.

Anklage lautete zunächst auf Mord

Während die Staatsanwaltschaft den 26-Jährigen wegen Mordes angeklagt hatte, wertet das Landgericht die Tat als Körperverletzung mit Todesfolge. Es gebe derzeit keine Gründe für einen Tötungsvorsatz, hieß es vom Gericht.
Der Angeklagte hat „das objektive Tatgeschehen“ laut Staatsanwaltschaft bereits eingeräumt, einen Tötungsvorsatz aber bestritten. Zum Teil könne er sich nicht mehr erinnern, hieß es.
Zum Prozessauftakt ist der Zuschauerandrang groß. Auch Mitarbeiter der Bahn sind gekommen. Çalar war der älteste von fünf Brüdern und alleinerziehender Vater von zwei Söhnen. „Es ist heute ein schwerer Tag“, sagte ein Cousin des Opfers aus Ludwigshafen.
Insgesamt sind am Landgericht derzeit acht Verhandlungstage geplant. Mit einem Urteil wäre dann am 9. Juli zu rechnen. (dpa/red)
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Nach Mega-Bahnstörung: Politiker und Verbände fordern Lösungen

Nach dem bundesweiten Ausfall des Bahnbetriebs wegen einer Störung beim Digitalfunk nimmt die Union Bahnchefin Evelyn Palla in die Pflicht.
„Ich erwarte von Frau Palla, dass Lösungen gefunden werden“, sagte Unionsfraktionsvize Stephan Stracke der „Rheinischen Post“. Der Vorfall zeige erneut, wie dringend die Bahn auf Vordermann gebracht werden müsse, ergänzte der Verkehrsexperte.
„Das gilt nicht nur für marode Schienen und Anlagen, sondern auch für die Technik, die für den Betriebsablauf wichtig ist.“ Sie müsse modern und zugleich resilient sein. „Es kann nicht sein, dass der Ausfall eines Funksystems den Schienenverkehr in ganz Deutschland lahmlegt“, so Stracke.

Kein Cyberangriff

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und die Deutsche Bahn stehen seit Dienstagabend im Austausch über den Vorfall.
Als wahrscheinliche Ursache wird in Sicherheitskreisen ein fehlerhaftes Software‑Update der Deutschen Bahn vermutet. Sicherheitsbehörden gehen nach übereinstimmenden Angaben nicht von Sabotage oder einem Cyberangriff aus.
Welche Komponenten oder Systeme genau betroffen waren, ist noch offen. Noch unklar ist auch, weshalb ein einzelnes System einen bundesweiten Komplettausfall verursachen konnte und warum bestehende Notfallmechanismen den Stillstand nicht verhindern konnten.

Kritik von anderen Politikern

Konsequenzen forderte auch der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Christoph Ploß (CDU). „Die Sommerferien stehen an und viele Urlauber werden die Bahn nutzen“, sagte er dem Medium.
Ein erneuter Vorfall dieser Dimension gerade während der Urlaubszeit „wäre ein herber Schlag für alle Reisenden, aber auch für den Tourismus in Deutschland“. Die Bahn müsse „jetzt sofort die Ursache für die massive Störung ermitteln und dafür sorgen, dass sich ein solches Fiasko nicht wiederholt“.
Der stellvertretende SPD-Fraktionschef im Bundestag, Armand Zorn, fordert, wenn eine technische Störung den Bahnverkehr in großen Teilen Deutschlands beeinträchtigen könne, müsse schnell und umfassend gehandelt werden.

NRW-Verkehrsminister Krischer: „Das darf eigentlich nicht passieren“

Auch der Verkehrsminister von Nordrhein-Westfalen, Oliver Krischer (Grüne), hat die Bahn für die massive Störung kritisiert.
„Menschen verlassen sich auf die Bahn und wenn es ein Unwetter gibt, da haben wir alle Verständnis, dass es hier Einschränkungen gibt“, sagte Krischer dem WDR. „Aber dass aufgrund einer technischen Störung zwei Stunden lang alle Züge in Deutschland stehen, das darf eigentlich nicht passieren.“
Seines Wissens nach habe es etwas Vergleichbares noch nie gegeben, sagte Krischer weiter. „Ich erwarte, dass die Bahn diesen Vorfall transparent und lückenlos aufklärt. Es kann nicht sein, dass wegen des Ausfalls eines Systems Zehntausende Menschen die Nacht in Zügen und Bahnhöfen verbringen müssen.“
Der NRW-Minister äußerte auch Kritik am Notfallmanagement. Nötig seien Notfallmechanismen, die ein solches Desaster in Zukunft vermeiden.

Pro Bahn: „Bahn muss endlich besser werden, auch technisch“

Auch der Fahrgastverband Pro Bahn forderte Konsequenzen wegen des Vorfalls. „Wir erwarten von der Bahn, dass sie auch beim Zugfunk für mehr Resilienz sorgt“, sagte Pro-Bahn-Chef Detlef Neuß der „Rheinischen Post“. Es könne nicht sein, dass womöglich ein Update eine derart massive Störung auslöse.
„Die Bahn muss endlich besser werden, auch technisch“. Zudem forderte Neuß mehr Diensthandys für Zugführer. „Die fehlen nämlich.“ Der Vorfall müsse auch Thema der an diesem Mittwoch beginnenden Aufsichtsratssitzung sein. „Der Zustand der Bahn ist im Augenblick desaströs.“
Zu Bahnchefin Evelyn Palla sagte Neuß: „Wenn man einen Schrotthaufen geerbt hat, ist man nicht schuld am Schrotthaufen.“
Eine genaue Aufarbeitung fordert ebenfalls der Verband der privaten Güterbahnen. Die Ursache für den Ausfall am späten Dienstagabend dürfe „nicht allein durch eine „Selbstauskunft“ der DB InfraGo als Betreiberin beantwortet werden“, sagte Verbandsgeschäftsführer Peter Westenberger der dpa. Es sei eine bessere Überwachung und Steuerung des Schieneninfrastrukturbetriebs notwendig. (dpa/dts/afp/red)
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Großer Umbau der Altersvorsorge: Wer von den Rentenplänen profitiert

 

In Kürze:

  • Rentenkommission legt 33 Empfehlungen für einen grundlegenden Umbau des Rentensystems vor.
  • Verpflichtende Kapitalrente soll langfristig das Rentenniveau von 48 auf etwa 50 Prozent anheben.
  • Renteneintrittsalter soll künftig an die Lebenserwartung gekoppelt werden.
  • Abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren soll entfallen.
  • Selbstständige, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften sollen künftig verpflichtend einzahlen.

 
Der lang erwartete Bericht der 13-köpfigen Rentenkommission der Bundesregierung liegt vor. In der Nacht zum Donnerstag, dem 18. Juni, einigte sich die Kommission auf eine Liste von 33 Empfehlungen. Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte bei der Vorstellung des Berichts am Dienstag, dem 23. Juni, dass innerhalb der Koalition Konsens über die Umsetzung des Gesamtpakets bestehe. Ziel sei eine umfassende Reform statt fortlaufender kleinerer Korrekturen. Auch die jüngere Generation solle sich „dauerhaft auf ihre Rente verlassen können“.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas betonte ebenfalls, dass bei den Vorschlägen „alles ineinandergreife“. Daher signalisiert auch sie, dass die SPD das Paket als die bessere Alternative zum Nichtstun betrachtet, das lediglich steigende Beiträge und ein sinkendes Rentenniveau zur Folge hätte. Im Vorfeld hatte sie eine eins-zu-eins-Umsetzung davon abhängig gemacht, dass die Empfehlungen einstimmig beschlossen werden. Laut AFP war dies jedoch nicht der Fall. In der Pressekonferenz betonte Bas dennoch, man werde das Gesamtpaket trotz notwendiger Diskussionen über einzelne Details nicht wieder aufschnüren: „Es ist ein Gesamtkunstwerk, es gibt kein Rosinenpicken.“

Kapitalrente markiert das Ende des reinen Umlagesystems

Zu den besonders weitreichenden Reformvorhaben gehört die von der Kommission empfohlene gesetzliche Kapitalrente. Dabei handelt es sich um eine verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzsäule innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung. Hierfür sollen individuelle Kapitalkonten eingerichtet werden, auf die schrittweise ein wachsender Anteil des Bruttolohns eingezahlt und am Kapitalmarkt angelegt wird.
Dieser Anteil soll stufenweise bis auf zwei Prozent des Bruttolohns ab dem Jahr 2031 ansteigen. Finanziert werden soll er paritätisch von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Damit würde das bisherige reine Umlageverfahren, bei dem die Erwerbstätigen die laufenden Rentenzahlungen finanzieren, teilweise ergänzt. Vergleichbare Modelle existieren bereits in Ländern wie Schweden.
Kurzfristig ist damit zu rechnen, dass die Beiträge zur Rentenversicherung steigen und somit eine zusätzliche Belastung für Beschäftigte und Unternehmen entsteht. Langfristig soll die Kapitalrente jedoch dazu beitragen, das Rentenniveau wieder anzuheben. Nach Berechnungen der Rentenkommission könnte es auf rund 50 Prozent steigen. Derzeit liegt das Rentenniveau bei 48 Prozent. Das bedeutet, dass Versicherte nach 45 Beitragsjahren zum Durchschnittsentgelt eine Rente in Höhe von 48 Prozent des aktuellen Durchschnittsentgelts in Deutschland als Nettowert vor Steuern erhalten.

Rentenkommission: „Rente mit 70“ ab Ende des Jahrhunderts geplant

Details dazu, für wen die Regelung ab wann gelten wird, müssen im weiteren Gesetzgebungsverfahren geklärt werden. Für jüngere und mittlere Jahrgänge bietet die Kapitalrente die Chance, von langfristigen Entwicklungen an den Kapitalmärkten zu profitieren. Gleiches gilt für Menschen ohne betriebliche oder private Altersvorsorge sowie für ostdeutsche Arbeitnehmer, bei denen zusätzliche Vorsorge bislang weniger verbreitet ist.
Gleichzeitig würde die geplante Neuregelung aktive Beitragszahler zusätzlich belasten, da sie die neuen Beiträge mitfinanzieren müssten. Arbeitnehmer, die kurz vor dem Ruhestand stehen und nur noch über kurze Ansparzeiten verfügen, könnten hingegen kaum von den langfristigen Erträgen der Kapitalmärkte profitieren. Um mögliche verfassungsrechtliche Probleme zu vermeiden, ist davon auszugehen, dass die Koalition entsprechende Übergangsregelungen schaffen wird.
Ein weiterer zentraler Punkt des Berichts der Rentenkommission ist die faktische „Rente mit 70“, die in dieser Form allerdings erst gegen Ende des Jahrhunderts erreicht würde. Ab 2031 soll die Regelaltersgrenze schrittweise an die Entwicklung der Lebenserwartung gekoppelt werden. Vorgesehen ist ein 2:1-Modell: Zwei Drittel der hinzugewonnenen Lebenszeit würden der Erwerbsphase zugerechnet, ein Drittel der Rentenphase.

Keine generelle abschlagsfreie Rente mehr nach 45 Beitragsjahren

Der Kalkulation der Rentenkommission zufolge würde die Regelaltersgrenze bis 2041 zunächst auf 67,5 Jahre steigen. Die Kommission hält diesen Schritt für erforderlich, um zu verhindern, dass die steigende Lebenserwartung vollständig zulasten der Beitragszahler geht. Die Rentenbezugsdauer würde auch in diesem Modell weiter zunehmen. Gleichzeitig stünden Erwerbstätige länger für die Finanzierung des Systems zur Verfügung. Dadurch sollen die Belastungen zwischen den Generationen gerechter verteilt werden.
Für die Rentenkasse und die Beitragszahler würde eine längere Lebensarbeitszeit eine finanzielle Entlastung bedeuten. Dem stünde jedoch eine potenziell höhere Belastung bestimmter Bevölkerungsgruppen gegenüber. So können erfahrungsgemäß nicht alle Berufsgruppen gleichermaßen lange oder überhaupt länger arbeiten. Für Menschen mit geringerer Lebenserwartung sowie für Beschäftigte in körperlich belastenden Berufen könnte die Entwicklung eine erhebliche Belastung darstellen. Viele von ihnen haben bereits heute Schwierigkeiten, das reguläre Rentenalter zu erreichen.
Hinzu kommt, dass die landläufig als „Rente mit 63“ bezeichnete abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte wegfallen soll. Die Möglichkeit, bereits mit 63 Jahren ohne Abschläge in den Ruhestand zu gehen, bestand für alle vor 1953 Geborenen. Diese Jahrgänge befinden sich inzwischen jedoch weitgehend im Ruhestand.

Rentenkommission will generelles System durch individuelle Optionen ersetzen

Das früheste Renteneintrittsalter für die abschlagsfreie Rente wurde für spätere Jahrgänge schrittweise angehoben. Für ab 1964 Geborene besteht die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren frühestens mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente zu gehen. Unverändert möglich war bislang die „Altersrente für langjährig Versicherte“ nach 35 Versicherungsjahren ab dem vollendeten 63. Lebensjahr – allerdings mit Abschlägen. Diese Altersgrenze soll nun auf 64 Jahre steigen.
Während die Altersrente für langjährig Versicherte häufig von Personen mit vergleichsweise stabilen Erwerbsbiografien genutzt wird, sollte die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren ursprünglich insbesondere körperlich stark belasteten Arbeitnehmern zugutekommen. Die Kommission geht jedoch davon aus, dass inzwischen nicht mehr überwiegend diese Beschäftigtengruppen die Altersrente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen.
Künftig sollen auch sehr lange Erwerbsbiografien grundsätzlich keinen Anspruch auf einen früheren Renteneintritt mehr begründen. An die Stelle der bisherigen pauschalen Regelung zur abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte soll ein stärker an der individuellen Lebens- und Erwerbssituation orientierter Ansatz treten.

Perspektivisch sollen auch Selbstständige gesetzlich rentenversichert sein

So soll Menschen aus rentennahen Jahrgängen, die nach einer individuellen Gesundheitsprüfung ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können, ein vereinfachter Zugang zur regulären Altersrente ermöglicht werden. Diese Einstufung soll dauerhaft gelten; eine Verpflichtung zu beruflichen Neuorientierungen oder Anpassungsqualifizierungen wäre in diesen Fällen nicht mehr vorgesehen. Zudem sollen ab dem 45. Lebensjahr regelmäßige Gesundheitschecks eingeführt und mit verbesserten Rehabilitationsangeboten verknüpft werden.
Eine weitere weitreichende Neuerung im deutschen Rentensystem betrifft die Selbstständigen. Die Reform soll sowohl für bislang nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung erfasste Selbstständige als auch insbesondere für Neugründer gelten. Für bereits bestehende Selbstständige sieht das Konzept der Rentenkommission jedoch eine Opt-out-Klausel vor.
Bislang ist nur ein begrenzter Teil der Selbstständigen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen. Dazu zählen beispielsweise Künstler und Publizisten, für die eine Versicherungspflicht über die Künstlersozialkasse besteht. Angehörige freier Berufe sind in der Regel über berufsständische Versorgungswerke abgesichert. Alle übrigen Selbstständigen müssen ihre Altersvorsorge eigenständig organisieren, etwa durch private Vorsorgeformen oder die staatlich geförderte Rürup-Rente.

Einbeziehung von Beamten gilt kurzfristig als zu kompliziert

Neben neu gegründeten Selbstständigen sollen künftig auch Parlamentsabgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen werden. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas spricht in diesem Zusammenhang von einem „Schritt zur Erwerbstätigenversicherung“. Die von ihr bevorzugte Einbeziehung von Beamten ist jedoch vorerst nicht vorgesehen.
Auch die Rentenkommission empfiehlt zunächst lediglich eine „wirkungsgleiche“ Übertragung der vorgeschlagenen Reformen auf Beamte. Diese sollen damit bis auf Weiteres nicht in das gesetzliche Rentensystem integriert werden. Eine solche Reform könnte zwar für mehr Gleichbehandlung sorgen und die Finanzierungsbasis verbreitern. Zugleich wäre ein derartiger Systemwechsel jedoch mit erheblichen Kosten, rechtlichen Herausforderungen und einem langen Umsetzungszeitraum verbunden.
Die zu erwartenden Übergangskosten wären insbesondere für die Länderhaushalte beträchtlich. Vor allem Anpassungs- und Angleichungsmaßnahmen würden hohe finanzielle Belastungen verursachen. Dem stünde lediglich eine begrenzte und kurzfristige Entlastung der gesetzlichen Rentenversicherung gegenüber.

Ende der Minijobs – Risiko für Gründungen und Beschäftigung?

Für Selbstständige mit schwankendem Einkommen sowie für Berufsgruppen, die ihre Altersvorsorge bislang flexibel gestalten konnten, könnten die geplanten Reformen eine erhebliche zusätzliche Belastung bedeuten. Hinzu kommt, dass der Sonderstatus von Mini- und Midijobs entfallen soll. Künftig sollen lediglich Ferienjobs von Schülern von der Rentenversicherungspflicht ausgenommen bleiben.
Die Rentenkommission erhofft sich davon insbesondere, mehr Frauen und bisher geringfügig Beschäftigte in reguläre, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu bringen. Dadurch sollen Fehlanreize am Arbeitsmarkt reduziert und das Risiko von Altersarmut verringert werden.
Kritiker verweisen jedoch darauf, dass das Maßnahmenpaket auch negative Beschäftigungseffekte haben könnte. So könnten potenzielle Unternehmer etwa darauf verzichten, zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen oder ein Unternehmen überhaupt zu gründen. Gerade in Familienbetrieben, bei Existenzgründern und in kleinen Unternehmen spielen die Flexibilität und die geringen bürokratischen Hürden von Minijobs häufig eine wichtige Rolle. Auch bei Hausfrauen, Rentnern und Studierenden erfreuen sich diese Beschäftigungsformen großer Beliebtheit.

Akzeptanz in den Fraktionen noch ungewiss

Mit ihren Vorschlägen verfolgt die Rentenkommission vor allem drei Ziele: die langfristige Sicherung der Rentenfinanzierung, die Stabilisierung des Rentenniveaus sowie eine Neuverteilung der Lasten zwischen den Generationen.
Dem steht ein tiefgreifender Umbau des bisherigen Systems gegenüber. Ob Friedrich Merz und Bärbel Bas die Koalitionsfraktionen hinter sich vereinen können, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.
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Kabinett will Gesetz zur Energieeffizienz beschließen – Kritik vom CDU-Wirtschaftsrat

Unmittelbar vor dem geplanten Beschluss eines Gesetzes zur Energieeffizienz durch das Bundeskabinett hat der Wirtschaftsrat der CDU vor den Folgen des darin enthaltenen „Energiedeckels“ für die deutschen Unternehmen gewarnt.
Das in dem Gesetzentwurf genannte Energie-Einsparziel „wäre nur mit einer Schrumpfung der deutschen Wirtschaft zu erreichen“, sagte Wirtschaftsrats-Generalsekretär Wolfgang Steiger dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. Dies könne „gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Situation niemand ernsthaft wollen“.

Steiger spricht von „Relikt aus der Planwirtschaft“

Der „Energiedeckel“ sei ein „Relikt aus der Planwirtschaft“ und müsse gestrichen werden, sagte Steiger. Ein starrer Zielwert sei „bei einem perspektivisch stetig zunehmenden Anteil grüner Energie ohnehin sinnlos“.
Der Ausbau von Rechenzentren für stromintensive KI-Anwendungen etwa brauche keinen Höchstwert, wenn diese Zentren mit grünem Strom betrieben würden. „Wenn Strom zunehmend aus CO2-armen Quellen stammt, verliert eine starre Begrenzung des Energieverbrauchs ihre klimapolitische Rechtfertigung“, sagte Steiger.

EU-Vorgaben als Maß

Das Bundeskabinett plant, in seiner Sitzung am Mittwoch ein Gesetz zur Energieeffizienz zu beschließen, das durch Abschwächung bisheriger Vorschriften die Wirtschaft entlasten soll.
Der Gesetzentwurf führt laut des zuständigen Bundeswirtschaftsministeriums die Anforderungen des Energieeffizienzgesetzes für Unternehmen und den Staat auf das Maß zurück, das EU-Vorgaben fordern.
Unternehmen würden hierdurch erheblich von Bürokratiekosten entlastet, argumentiert das CDU-geführte Ministerium. (afp/red)
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Jeder fünfte Mensch in Deutschland lebt allein – bei den Älteren ist es jeder dritte

Die Zahl der Alleinlebenden in Deutschland ist in den vergangenen 20 Jahren deutlich gestiegen. Im vorigen Jahr lebte nach Angaben des Statistischen Bundesamts vom Mittwoch etwa jeder fünfte Mensch hierzulande allein in einem Haushalt – das waren rund 17,3 Millionen oder rund 21 Prozent der Bevölkerung.
Gegenüber dem Jahr 2005 erhöhte sich der Anteil demnach um gut 22 Prozent. 2005 lag er laut Statistikern bei 17,3 Prozent, damals gab es knapp 14,2 Millionen Alleinlebende.
Im EU-Vergleich ist der Anteil der Alleinlebenden hierzulande demnach vergleichsweise hoch. Im EU-Schnitt lag die Quote im vorigen Jahr bei nur 16,5 Prozent.
Anteilig mehr Menschen als in Deutschland lebten nur in Litauen, Finnland, Dänemark, Estland und Schweden allein. Am niedrigsten war der Anteil der Alleinlebenden in der Slowakei mit drei Prozent, in Irland mit 8,1 Prozent sowie Polen mit 9,2 Prozent.

Bei Älteren lebt jeder 3. allein

Besonders häufig allein lebten Ältere, wie das Bundesamt in Wiesbaden weiter mitteilte. In der Altersgruppe der Menschen ab 65 Jahre war es etwa jeder Dritte, der Anteil bei ihnen lag im vergangenen Jahr bei 34,4 Prozent.
Von den mindestens 85-Jährigen lebten sogar knapp 56 Prozent oder etwas mehr als die Hälfte allein, wie eine erste Auswertung von Daten aus der sogenannten Mikrozensusbefragung ergab.

In Städten ist der Anteil höher

Überdurchschnittlich hoch war der Anteil der Alleinlebenden mit rund 29 Prozent auch unter jungen Erwachsenen im Alter zwischen 25 und 34 Jahren. Insgesamt ist die entsprechende Quote der amtlichen Statistik zufolge außerdem in Großstädten höher.
In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern lag der Anteil im vergangenen Jahr bei knapp 26 Prozent oder einem Viertel. In kleineren Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern wohnten dagegen etwa 17 Prozent der Menschen allein.
Erfasst wurde laut Bundesamt der Anteil von Einpersonenhaushalten, der Familienstand der Befragten blieb dabei unberücksichtigt. Die Statistik erlaubt somit also unter anderem keine Rückschlüsse darauf, ob Menschen verheiratet oder geschieden sind.
Zudem wurden nur private Hauptwohnsitze erfasst. Menschen etwa in Alten- und Pflegeheimen oder in Gemeinschaftsunterkünften flossen nicht in die Betrachtung ein. (afp/red)
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Jeder fünfte Mensch lebt allein – bei den Älteren ist es jeder dritte

Die Zahl der Alleinlebenden in Deutschland ist in den vergangenen 20 Jahren deutlich gestiegen. Im vorigen Jahr lebte nach Angaben des Statistischen Bundesamts vom Mittwoch etwa jeder fünfte Mensch hierzulande allein in einem Haushalt – das waren rund 17,3 Millionen oder rund 21 Prozent der Bevölkerung.
Gegenüber dem Jahr 2005 erhöhte sich der Anteil demnach um gut 22 Prozent. 2005 lag er laut Statistikern bei 17,3 Prozent, damals gab es knapp 14,2 Millionen Alleinlebende.
Im EU-Vergleich ist der Anteil der Alleinlebenden hierzulande demnach vergleichsweise hoch. Im EU-Schnitt lag die Quote im vorigen Jahr bei nur 16,5 Prozent.
Anteilig mehr Menschen als in Deutschland lebten nur in Litauen, Finnland, Dänemark, Estland und Schweden allein. Am niedrigsten war der Anteil der Alleinlebenden in der Slowakei mit drei Prozent, in Irland mit 8,1 Prozent sowie Polen mit 9,2 Prozent.

Bei Älteren lebt jeder 3. allein

Besonders häufig allein lebten Ältere, wie das Bundesamt in Wiesbaden weiter mitteilte. In der Altersgruppe der Menschen ab 65 Jahre war es etwa jeder Dritte, der Anteil bei ihnen lag im vergangenen Jahr bei 34,4 Prozent.
Von den mindestens 85-Jährigen lebten sogar knapp 56 Prozent oder etwas mehr als die Hälfte allein, wie eine erste Auswertung von Daten aus der sogenannten Mikrozensusbefragung ergab.

In Städten ist der Anteil höher

Überdurchschnittlich hoch war der Anteil der Alleinlebenden mit rund 29 Prozent auch unter jungen Erwachsenen im Alter zwischen 25 und 34 Jahren. Insgesamt ist die entsprechende Quote der amtlichen Statistik zufolge außerdem in Großstädten höher.
In Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern lag der Anteil im vergangenen Jahr bei knapp 26 Prozent oder einem Viertel. In kleineren Gemeinden mit weniger als 20.000 Einwohnern wohnten dagegen etwa 17 Prozent der Menschen allein.
Erfasst wurde laut Bundesamt der Anteil von Einpersonenhaushalten, der Familienstand der Befragten blieb dabei unberücksichtigt. Die Statistik erlaubt somit also unter anderem keine Rückschlüsse darauf, ob Menschen verheiratet oder geschieden sind.
Zudem wurden nur private Hauptwohnsitze erfasst. Menschen etwa in Alten- und Pflegeheimen oder in Gemeinschaftsunterkünften flossen nicht in die Betrachtung ein. (afp/red)
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NRW-Verkehrsminister kritisiert Bahn wegen bundesweiter Störung

Der Verkehrsminister von Nordrhein-Westfalen, Oliver Krischer (Grüne), hat die Bahn für die massive Störung im Zugverkehr in der Nacht zum Mittwoch kritisiert.
„Menschen verlassen sich auf die Bahn und wenn es ein Unwetter gibt, da haben wir alle Verständnis, dass es hier Einschränkungen gibt“, sagte Krischer dem WDR. „Aber dass aufgrund einer technischen Störung zwei Stunden lang alle Züge in Deutschland stehen, das darf eigentlich nicht passieren.“
Seines Wissens nach habe es etwas Vergleichbares noch nie gegeben, sagte Krischer weiter. „Ich erwarte, dass die Bahn diesen Vorfall transparent und lückenlos aufklärt. Es kann nicht sein, dass wegen des Ausfalls eines Systems Zehntausende Menschen die Nacht in Zügen und Bahnhöfen verbringen müssen.“
Der NRW-Minister äußerte auch Kritik am Notfallmanagement. Nötig seien Notfallmechanismen, die ein solches Desaster in Zukunft vermeiden.
Der Zugverkehr lief laut der Deutschen Bahn wieder reibungslos an. Vereinzelt komme es zu Folgeverspätungen. Sämtliche Strecken seien uneingeschränkt befahrbar, und das volle Zugangebot im Regional- und Fernverkehr fahre weitestgehend planmäßig, hieß es. Nach bisherigen Erkenntnissen gehe das Problem auf ein Software-Update im digitalen Funk zurück.

CDU-Politiker fordert Konsequenzen

Konsequenzen forderte auch der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Christoph Ploß (CDU). „Die Sommerferien stehen an und viele Urlauber werden die Bahn nutzen“, sagte er der „Rheinischen Post“.
Ein erneuter Vorfall dieser Dimension gerade während der Urlaubszeit „wäre ein herber Schlag für alle Reisenden, aber auch für den Tourismus in Deutschland“. Die Bahn müsse „jetzt sofort die Ursache für die massive Störung ermitteln und dafür sorgen, dass sich ein solches Fiasko nicht wiederholt“, sagte er.

Pro Bahn: „Bahn muss endlich besser werden, auch technisch“

Auch der Fahrgastverband Pro Bahn forderte Konsequenzen wegen des Vorfalls. „Wir erwarten von der Bahn, dass sie auch beim Zugfunk für mehr Resilienz sorgt“, sagte Pro-Bahn-Chef Detlef Neuß der „Rheinischen Post“. Es könne nicht sein, dass womöglich ein Update eine derart massive Störung auslöse.
„Die Bahn muss endlich besser werden, auch technisch“. Zudem forderte Neuß mehr Diensthandys für Zugführer. „Die fehlen nämlich.“ Der Vorfall müsse auch Thema der an diesem Mittwoch beginnenden Aufsichtsratssitzung sein. „Der Zustand der Bahn ist im Augenblick desaströs.“
Zu Bahnchefin Evelyn Palla sagte Neuß: „Wenn man einen Schrotthaufen geerbt hat, ist man nicht schuld am Schrotthaufen.“
Eine genaue Aufarbeitung fordert ebenfalls der Verband der privaten Güterbahnen. Die Ursache für den Ausfall am späten Dienstagabend dürfe „nicht allein durch eine „Selbstauskunft“ der DB InfraGo als Betreiberin beantwortet werden“, sagte Verbandsgeschäftsführer Peter Westenberger der dpa. Es brauche eine bessere Überwachung und Steuerung des Schieneninfrastrukturbetriebs. (dpa/dts/afp/red)
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Meistens aus unternehmerischen Tätigkeiten: Bundestagsabgeordnete melden Nebeneinkünfte von 10,6 Millionen Euro


In Kürze:

  • 232 von 630 Bundestagsabgeordneten haben seit Beginn der Legislaturperiode Nebeneinkünfte gemeldet.
  • Die gemeldeten Zusatzeinnahmen belaufen sich insgesamt auf rund 10,6 Millionen Euro.
  • Die höchsten Einnahmen stammen vor allem aus Unternehmensbeteiligungen, Vermietung sowie anwaltlichen und beratenden Tätigkeiten.
  • Die CDU/CSU weist den höchsten Anteil an Abgeordneten mit meldepflichtigen Nebeneinkünften auf.

 
Die Organisation Abgeordnetenwatch hat am Montag, 22. Juni, gemeinsam mit dem Magazin „Der Spiegel“ eine Auswertung über die Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten veröffentlicht. Demnach haben seit Beginn der Legislaturperiode 232 von 630 Abgeordneten – also mehr als ein Drittel – Nebeneinkünfte zusätzlich zu ihren Bezügen angegeben. Diese belaufen sich bislang auf insgesamt rund 10,6 Millionen Euro.

Nicht nur Nebeneinkünfte müssen dokumentiert werden

Dem Abgeordnetengesetz zufolge ist es den gewählten Vertretern erlaubt, neben ihrem Mandat Tätigkeiten beruflicher oder anderer Art auszuüben und daraus Einkünfte zu beziehen. Sie sind jedoch verpflichtet, diese der Bundestagspräsidentin anzuzeigen, wobei die Offenlegungspflichten weit reichen.
So müssen Abgeordnete nicht nur ihre zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit und entgeltliche Nebentätigkeiten offenlegen, sondern auch entgeltliche Tätigkeiten in Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Funktionen in Vereinen, Verbänden und Stiftungen.
Die Anzeigepflichten gelten zudem für Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften, Vermögensvorteile, bestimmte Spenden, geldwerte Zuwendungen und Gastgeschenke sowie für Vereinbarungen über künftige Tätigkeiten. Auch ehrenamtliche Funktionen müssen angegeben werden.

Größte Einzelsummen aus unternehmerischen Tätigkeiten

Nebeneinkünfte sind offenzulegen, sobald sie mindestens 1.000 Euro im Monat oder 3.000 Euro im Jahr betragen. Die Transparenzregeln sollen der Öffentlichkeit ermöglichen, mögliche Interessenkonflikte zu erkennen und die Unabhängigkeit der Mandatsausübung einzuschätzen.
Die meldepflichtigen Angaben sind für jeden Abgeordneten in dessen Biografie einsehbar. Bei fehlenden Angaben kann die Bundestagspräsidentin eine Ermahnung aussprechen. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen sind eine als Bundestagsdrucksache veröffentlichte Feststellung der Pflichtverletzung durch das Präsidium oder ein Ordnungsgeld möglich.
Die höchsten Einzeleinkünfte stammen aus unternehmerischen Tätigkeiten oder Beteiligungen. So erhielt die Grünen-Politikerin Ophelia Nick im bisherigen Verlauf der Legislaturperiode rund 2,7 Millionen Euro aus Unternehmensbeteiligungen. Sie ist Erbin und Gesellschafterin des Technologiekonzerns Voith.

Ausscheiden der FDP führt zu Rückgang der meldepflichtigen Zusatzverdienste

Alexander Engelhard (CSU) erhielt 1,5 Millionen Euro aus dem Betrieb einer Bio-Getreidemühle. Demgegenüber gab Albert Stegemann (CDU), der zuvor rund 7,9 Millionen Euro aus einem Milchviehbetrieb eingenommen hatte, dessen Führung ab und weist nun keine Nebeneinkünfte mehr aus.
Sebastian Maack (AfD) kommt mit 439.000 Euro Mieteinnahmen auf Platz drei. Die Fraktion der CDU/CSU stellt den höchsten Anteil an Abgeordneten mit anzeigepflichtigen Nebeneinkünften; etwa jeder zweite ist betroffen. Im Jahr 2024 lag der Anteil bei 63 Prozent, damals allerdings noch mit der inzwischen nicht mehr im Bundestag vertretenen FDP auf Platz zwei.
Zu den häufigsten Einkunftsarten zählen Gewinnausschüttungen, Anwalts- oder Beratungstätigkeiten, Buchveröffentlichungen, Mieteinkünfte sowie Aufsichtsratsmandate. Bei SPD und Grünen sind zahlreiche Abgeordnete zudem in Stiftungen im Bereich Bildung oder Kultur oder in parteinahen Wirtschaftsvereinigungen aktiv. Rund 40 Prozent der Parlamentarier verfügen außerdem über weitere Mandate auf Landes- oder Kommunalebene.

Gysi kommt durch Vorträge auf Nebeneinkünfte von etwa 250.000 Euro

Ein Spitzenverdiener ist auch Linkspolitiker Gregor Gysi. Er hat im bisherigen Verlauf der Legislaturperiode knapp 250.000 Euro aus Vorträgen eingenommen. Grünen-Politikerin Ricarda Lang kommt auf 21.400 Euro aus einer Buchveröffentlichung. Armin Laschet (CDU) erhält 115.000 Euro aus Stiftungsfunktionen, Alice Weidel (AfD) 16.600 Euro aus Tätigkeiten im Bereich Verlag und Medien.
An Diäten erhalten Bundestagsabgeordnete derzeit 11.833 Euro brutto sowie eine steuerfreie Kostenpauschale von 5.467 Euro. Eine Obergrenze gibt es nicht. Allerdings dürfen externe Summen nicht als Gegenleistung für ein Abstimmungsverhalten empfangen werden und das Mandat muss die vordringliche Tätigkeit sein.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Preise für viele Baumaterialien deutlich gestiegen

Die Preise für viele Baumaterialien haben sich in Deutschland deutlich verteuert. Bitumen auf Erdölbasis, was unter anderem im Straßenbau und zur Abdichtung von Dächern, Gebäuden und Fundamenten verwendet wird, verteuerte sich im Mai 2026 um 31,2 Prozent gegenüber dem Mai 2025, wie das Statistische Bundesamt mitteilte.
Energieintensiv hergestellte Baustoffe verteuerten sich im gleichen Zeitraum, wie etwa Flachglas (+15,4 Prozent), das üblicherweise für Fenster, Glastüren oder -wände verwendet wird.

Holz, Metalle, Kunststoff, Mineralische Rohstoffe

Auch bei Holz gab es deutliche Preissteigerungen: Dachlatten (+11,8 Prozent), Bauschnittholz (+11,4 Prozent) und Konstruktionsvollholz (+7,5 Prozent) waren im Mai 2026 teurer als ein Jahr zuvor.
Die Preise für Metalle, deren Herstellung ebenfalls energieintensiv ist, stiegen im Mai 2026 um 11,1 Prozent an: Darunter verteuerten sich kaltgewalzte Bleche (+9,9 Prozent), Betonstahl in Stäben (+5,0 Prozent), Rohre oder Hohlprofile aus Eisen oder Stahl (+1,6 Prozent) und Betonstahlmatten (+1,0 Prozent). Die Preise für Stabstahl (-0,3 Prozent) sanken dagegen leicht, auch Weißblech verbilligte sich um 1,1 Prozent.
Preise für Baubedarfsartikel aus Kunststoff wie Fenster- und Türverkleidungen (+3,5 Prozent), darunter Fensterläden und Jalousien (+3,8 Prozent), oder Sanitärausstattung wie Badewannen und Duschen (+3,2 Prozent) stiegen im Mai 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat.
Auch die Preise für viele mineralische Baustoffe stiegen an: Kalk und gebrannter Gips (+4,3 Prozent), Bausand (+3,1 Prozent), Frischbeton (+2,5 Prozent) sowie Wand-, Bodenfliesen und -platten (+1,8 Prozent) verteuerten sich. Die Preise für Dachziegel aus keramischen Stoffen (+0,6 Prozent) und Zement (+0,4 Prozent) stiegen nur leicht an.
Zum Vergleich: Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte insgesamt stiegen im Mai 2026 um 2,2 Prozent im Vergleich zum Mai 2025, ohne Berücksichtigung der Energiepreise stiegen sie im gleichen Zeitraum um 2,3 Prozent.

Deutlich teuer als vor der Energiekrise 2022

Mittelfristig gesehen lag das Preisniveau für nahezu alle Baumaterialien – bis auf Holz – im Jahr 2025 über dem Niveau vor der Energiekrise 2022: Deutliche Teuerungen gegenüber dem Jahr 2021 gab es bei den mineralischen Baustoffen wie Kalk und gebrannter Gips (+77,3 Prozent), Zement (+57,7 Prozent), Bausand (+42,6 Prozent) und Frischbeton (+35,3 Prozent).
Aber auch keramische Baumaterialien verteuerten sich deutlich: Dachziegel um 42,4 Prozent und Wand-, Bodenfliesen und -platten um 27,0 Prozent gegenüber dem Jahr 2021.
Die Preise für Baubedarfsartikel aus Kunststoff stiegen im Schnitt um 18,9 Prozent: Fensterläden und Jalousien (+22,3 Prozent), Badewannen, Duschen oder Waschbecken (+21,0 Prozent), Fenster- und Türenverkleidung (+18,6 Prozent) sowie Bodenbeläge, Wand- und Deckenverkleidungen aus Kunststoff (+18,5 Prozent) waren im Jahr 2025 teurer als vier Jahre zuvor.
Flachglas, ebenfalls ein energieintensiv hergestellter Baustoff, verteuerte sich um 20,5 Prozent.

Materialien zum Innenausbau verteuerten sich auch

Auch der Innenausbau kostete im Jahr 2025 mehr: Armaturen (+27,7 Prozent), Tapeten (+27,3 Prozent), Teppiche und textile Fußbodenbeläge (+26,0 Prozent), Parkettböden (+24,4 Prozent) oder Anstrichfarben (+21,5 Prozent) waren teurer als im Jahr 2021.
Die Preise für Dämm- und Leichtbauplatten, die im Neubau, aber auch zur energetischen Sanierung eingesetzt werden, stiegen im gleichen Zeitraum um 21,4 Prozent.
Metalle verteuerten sich im Jahresdurchschnitt 2025 um 14,3 Prozent gegenüber dem Jahr 2021, allerdings entwickeln sich die Preise hier uneinheitlich. Deutliche Preissteigerungen gab es bei Rohren oder Hohlprofilen aus Eisen oder Stahl (+31,9 Prozent). Moderater stiegen die Preise für Stabstahl (+9,9 Prozent).
Die Preise für kaltgewalzte Bleche (-14,6 Prozent), Betonstahl in Stäben (-13,0 Prozent) und Weißblech (-4,5 Prozent) gingen teils deutlich zurück.
Mittelfristige Preisrückgänge gab es bei Baumaterialien aus Holz: Dachlatten (-14,1 Prozent), Konstruktionsvollholz (-13,2 Prozent) und Bauschnittholz (-1,2 Prozent) verbilligten sich im Jahr 2025 gegenüber 2021.
Zum Vergleich: Die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte insgesamt stiegen im Jahr 2025 gegenüber 2021 um 26,2 Prozent. Ohne Berücksichtigung der Energiepreise legten sie im selben Zeitraum um 19,6 Prozent zu. (dts/red)
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GIZ verschärft Kontrollen bei Entwicklungsprojekten

Nach Betrugsfällen bei Entwicklungsprojekten im Jemen hat die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) ihre Kontrollmechanismen in Risikoländern wie Syrien oder der Ukraine verschärft.
„Es gibt ein ganzes Setting an Regeln, die verändert und verschärft wurden. Deren Einhaltung überprüfen wir sehr eng, um die Risiken deutlich zu reduzieren“, sagte Vorstandssprecher Thorsten Schäfer-Gümbel dpa.
Zu den strengeren Regelungen gehören laut GIZ seit 2023 jährliche Kontrollen von Projekten in etwa 30 Gebieten, die die Organisation aufgrund von Kriterien wie der Sicherheitslage oder Korruptionsgefahren als Risiko- oder Hochrisikoländer eingestuft hat. Zudem wechseln die für Finanzen zuständigen Mitarbeiter in diesen Ländern häufiger und mehr Abrechnungsprozesse werden digitalisiert.

Betrug bei Abrechnungen im Jemen

Auslöser für die Verschärfung der Regeln seien Betrugsfälle bei Entwicklungsprojekten im Jemen gewesen, sagte Schäfer-Gümbel. „Eine Gruppe der nationalen Mitarbeiter hat das System missbraucht, um sich zu ihrem Vorteil zu bedienen.“
Demnach soll die GIZ um einen unteren zweistelligen Millionenbereich geschädigt worden sein – etwa mit fingierten Abrechnungen. 24 jemenitischen Mitarbeitern habe die GIZ deshalb gekündigt oder deren Verträge nicht verlängert. Das Gesamtvolumen der Projekte in dem Bürgerkriegsland habe zwischen 2019 und 2024 rund 208 Millionen Euro betragen.
Seit Anfang 2014 seien die Entwicklungsprojekte im Bereich Gesundheits- und Wasserversorgung sowie Beschäftigungsförderung wegen der fragilen Sicherheitslage in „Fernsteuerung“ geführt worden, sagte Schäfer-Gümbel.
Grund sei ein Terroranschlag im Dezember 2013 gewesen. Danach hätten die deutschen Mitarbeiter der GIZ den Jemen kurzfristig verlassen müssen. Bei dem Anschlag seien drei GIZ-Mitarbeiter ums Leben gekommen, darunter auch der Landesdirektor.
„Es gibt kein anderes Land der Welt, in dem wir zehn Jahre lang unter diesen äußerst schwierigen Bedingungen gearbeitet haben.“ Nachdem Mitte 2022 wieder deutsche GIZ-Mitarbeiter in den Jemen reisen konnten, hätten sich die Hinweise auf Betrugsfälle verdichtet, so dass Prüfungen der Projekte zwischen 2019 und 2024 eingeleitet worden seien, sagte Schäfer-Gümbel weiter.

Entwicklungsprojekte im Jemen werden beendet

Im Frühjahr 2023 habe die GIZ erstmals die Bundesregierung über die Vorfälle informiert, heißt es aus dem Bundesentwicklungsministerium auf Anfrage. Eine externe Untersuchung laufe derzeit noch, da sie sich durch die schwierige Sicherheitslage verzögert habe.
Die Entwicklungsarbeit im Jemen werde aber als Konsequenz bis Ende des Jahres beendet und das dortige GIZ-Büro geschlossen. (dpa/red)
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Auf Einladung von Merz: Europäer stimmen sich vor NATO-Gipfel ab

Zwei Wochen vor dem NATO-Gipfel in der Türkei stimmen sich die Staats- und Regierungschefs fünf europäischer Mitgliedstaaten in Berlin ab.
Bei dem Treffen auf Einladung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) wird es um die weitere Unterstützung der Ukraine, die Rolle der Europäer bei der Lösung des Iran-Konflikts und die Lastenverteilung zwischen den NATO-Staaten gehen.
Es ist das erste Spitzentreffen der E5-Staaten seit dem bislang letzten NATO-Gipfel im Juni 2025 in Den Haag. Damals war auch der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj dabei. Die Gruppe besteht aus den vier europäischen G7-Ländern und Polen, das an Russland grenzt und sich als Interessenvertreter der osteuropäischen Staaten versteht.

E3 oder E5?

Die diplomatischen Bemühungen um ein Ende des Ukrainekriegs werden bisher von einer kleineren Gruppe, der E3, im Namen der Europäer vorangetrieben. Ihr gehören nur Deutschland, Frankreich und Großbritannien an, was auf Kritik bei Italien und Polen stößt. Das dürfte in Berlin Thema werden.
Der polnische Ministerpräsident Donald Tusk besteht darauf, dass Polen mit am Tisch sitzt. „Polen ist ein absolut unverzichtbares Bindeglied, um ernsthaft über die Zukunft der Ukraine und der Region zu sprechen“, sagte er vor zwei Wochen laut der Nachrichtenagentur PAP.
Wer in Sachen Ukraine für Europa spricht, ist seit einiger Zeit Streitthema. Beim EU-Gipfel in Brüssel sorgte vergangene Woche EU-Ratspräsident António Costa für Aufsehen, weil sein Team unabgesprochen Kontakt zu Russland aufgenommen hatte. Von einigen EU-Staaten wie Irland und Österreich bekam er Unterstützung dafür. Die deutsche Delegation sah die Initiative dagegen als Affront gegen die E3.

Starmer trotz Rücktritts dabei

Neben Tusk, dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron und der italienischen Ministerpräsidentin Giorgia Meloni reist auch der britische Premierminister Keir Starmer nach Berlin, der seinen Rücktritt angekündigt hat.
NATO-Generalsekretär Mark Rutte wird aus Washington zugeschaltet, wo er sich anschließend mit US-Präsident Donald Trump trifft. Die USA erwarten von den Europäern, mehr für die Bündnisverteidigung zu tun. Gleichzeitig sind sie verärgert über aus ihrer Sicht mangelnde Unterstützung der Verbündeten im Irankrieg.
Staaten wie Frankreich, Großbritannien und Deutschland wollen das kompensieren, indem sie bei einer anhaltenden Waffenruhe mit Minenjagdbooten und Kriegsschiffen für mehr Sicherheit in der Meerenge zwischen dem Iran und dem Oman, der Straße von Hormus, sorgen wollen.
Rutte versuchte vor seinem Treffen mit Trump, die Wogen zu glätten. „Was die NATO angeht, weiß ich, dass es Enttäuschung gibt, aber wir sollten auch bedenken, dass es sich hierbei um Einzelfälle handelt“, sagte er dem US-Sender Fox News. (dpa/red)