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Scharfer Gegenwind für Warkens Pflegereform

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) bekommt bei der Finanzreform für die Pflege scharfen Gegenwind – auch aus der eigenen schwarz-roten Koalition. Für die weiteren Beratungen meldeten vor allem Vertreter von SPD und CSU aus Bund und Ländern Korrekturforderungen an.
Auf deutlichen Widerstand stoßen Einschnitte und stärkere Belastungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige. Die Kommunen protestieren gegen drohende Mehrkosten, wenn mehr Betroffene in Sozialhilfe rutschen. Die Spitze der Unionsfraktion stärkt Warken bei den Milliardeneinsparungen den Rücken.
Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) warnte, eine Reform, die dazu führe, dass Pflege unbezahlbar werde, sei keine Reform.
„Wir lehnen diese Vorschläge ab, weil sie die Pflegebedürftigen und ihre Familien stärker belasten und die Pflegekräfte schlechter stellen“, sagte sie dem Portal „Politico“. Sie halte es zudem für „einen schweren Fehler, dass die Bundesgesundheitsministerin wie schon bei der Gesundheitsreform einen nicht mit den Ländern abgestimmten Gesetzentwurf auf den Weg bringt“.

Städtetags-Präsident „erschüttert und wütend“

Der CSU-Fraktionschef im bayerischen Landtag, Klaus Holetschek, sagte dem „Münchner Merkur“ und der „Augsburger Allgemeinen“, wer pflegende Angehörige stärken wolle, dürfe nicht Kürzungen ihrer Renten in Kauf nehmen.
„Das ist ein Schlag ins Gesicht der Menschen, die unser Pflegesystem Tag für Tag am Laufen halten.“ Wenn Entlastungen bei Heimkosten später griffen, landeten die Mehrkosten am Ende bei Kommunen und Pflegebedürftigen.
Laut Entwurf ergeben sich für Länder und Gemeinden bei der Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege) im nächsten Jahr Mehrausgaben von einer Milliarde Euro. „Ich bin erschüttert und wütend“, sagte der Präsident des Deutschen Städtetags, der Leipziger Oberbürgermeister Burkhard Jung (SPD), der Deutschen Presse-Agentur. „Ältere Menschen dem Sozialamt zu überlassen, ist respektlos.“
Warken hat einen Entwurf mit Ausgabenbremsen und zusätzlichen Einnahmen vorgelegt, um allgemeine Beitragserhöhungen zu vermeiden. Hintergrund ist, dass sich die Finanzkrise zuspitzt. So wird für 2027 ein Defizit von 7,6 Milliarden Euro erwartet. Unter anderem soll der Pflegebeitrag für Kinderlose von 4,2 auf 4,3 Prozent steigen.
Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern soll eingeschränkt werden. Voraussetzungen für Einstufungen in Pflegegrade sollen strenger werden. Besonders in der Kritik stehen zwei Sparmaßnahmen:

Eigenanteile für die Pflege im Heim

Seit Jahren fordern Patientenvertreter und Sozialverbände Entlastung von immer höheren Zahlungen aus eigener Tasche. Eine „Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile“ steht auch im Koalitionsvertrag. Denn die Pflegeversicherung trägt, anders als die gesetzliche Krankenversicherung, nur einen Teil der Kosten.
Der Ausgangswert für den Eigenanteil nur für die reine Pflege stieg zuletzt im Bundesschnitt auf 1.982 Euro im Monat – das waren nach Daten des Verbands der Ersatzkassen 222 Euro mehr als Anfang 2025. Dazu kommen im Heim noch weitere Kosten etwa für Unterkunft und Verpflegung
Für die konkrete Zahlung kommt es auf die Aufenthaltsdauer im Heim an. Denn die Pflegekassen zahlen Zuschläge, die den Eigenanteil nur für die reine Pflege drücken: im ersten Jahr um 15 Prozent, im zweiten um 30 Prozent, im dritten um 50 Prozent, ab dem vierten Jahr um 75 Prozent.
Die Spannen zur höheren Stufe sollen nun aber jeweils von 12 auf 18 Monate verlängert werden – das würde die Entlastung schmälern. Laut Entwurf würden die Pflegekassen so im nächsten Jahr 2,6 Milliarden Euro sparen, die nicht bei Pflegebedürftigen ankommen.

Rentenansprüche für pflegende Angehörige

Die Pflegekassen zahlen unter bestimmten Voraussetzungen Rentenbeiträge für Menschen, die Angehörige pflegen – aktuell bis zu einer Summe von etwa 740 Euro im Monat. Geplant ist nun, dass ab 1. Januar 2027 nur noch 70 Prozent der entsprechenden Beträge gezahlt werden sollen.
Die Begrenzung der Zahlungen für diese versicherungsfremde Leistung sei notwendig zur Stabilisierung der Pflegeversicherung, heißt es aus dem Ministerium.
Veranschlagt werden damit laut Entwurf 2027 Einsparungen von 1,8 Milliarden Euro. Das beeinträchtigt keine schon bestehenden Rentenanwartschaften. Betroffen wäre aber die Bildung künftiger Rentenansprüche, die entsprechend geringer ausfallen.
Die Verbraucherzentralen kritisierten dies als „massive Geringschätzung vor allem von Frauen, die das Pflegesystem überhaupt am Laufen halten“, wie die Chefin des Bundesverbands, Ramona Pop, sagte.

„Weiter so kann nicht das Ziel sein“

Warken stehen schwierige Verhandlungen bevor. Der Chef der CSU im Bundestag, Alexander Hoffmann, verteidigte sie auch gegen Kritik aus Unions-Reihen. „Ein „Weiter so“ mit endlos steigenden Beiträgen, kann nicht das Ziel sein und würde Menschen und Wirtschaft viel mehr belasten“, sagte er der dpa. „Ein einfaches Nein zu notwendigen Strukturreformen wie der Pflegereform reicht da nicht aus.“
Der Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sagte der dpa, der größte Sparposten bestehe ausgerechnet darin, den Zugang zu Pflegeleistungen einzuschränken.
Gleichzeitig würden Pflegebedürftige bei Eigenanteilen belastet, pflegende Angehörige verlören soziale Absicherung, und Kommunen müssten mit mehr Sozialhilfekosten rechnen. „Die Kosten der Pflege verschwinden dadurch nicht – sie tauchen nur an anderer Stelle wieder auf.“
BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht kritisierte die Reform als rücksichtslos gegenüber Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Sie treffe Menschen im Osten besonders, weil diese weniger Rücklagen hätten. Mit Kanzler Friedrich Merz (CDU) drohe nun „ein Sommer der sozialen Grausamkeiten“. (dpa/red)
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SPD will Energydrinks für Jugendliche unter 16 verbieten

Die SPD-Fraktion will den Verkauf von Energydrinks an Jugendliche unter 16 Jahren verbieten. Das geht aus einem geeinten Positionspapier hervor, über das das Magazin Politico berichtet.
Die Fraktion fordert auch strengere Regeln für den Alkoholkonsum und die Abschaffung des begleiteten Trinkens. Die Bedeutung der Prävention wurde zuletzt vermehrt diskutiert.
Nicht nur die Gesundheitsvorteile, sondern auch die Hoffnung auf eine langfristig entlastende Wirkung auf die Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung spielen dabei eine Rolle. Ein Beispiel ist die geplante Abgabe auf zuckerhaltige Softdrinks. Die SPD geht jetzt einen Schritt weiter.
Die Fraktion will „einen verbindlichen, bußgeldbewehrten Abgabe- und Verkaufsstopp für Energydrinks und vergleichbare Produkte an unter 16-Jährige sowie Einschränkungen jugendorientierter Werbung, insbesondere in sozialen Medien“, heißt es im Entwurf.
„Energydrinks enthalten sehr hohe Koffeinmengen, häufig kombiniert mit Zucker und weiteren Stimulanzien, und stehen im Zusammenhang mit gesundheitlichen Belastungen bei jungen Menschen“, schreiben die Sozialdemokraten weiter. Die Forderungen basierten auf den Empfehlungen der Verbraucherschutzministerkonferenz und des Bürgerrates Ernährung im Wandel.
Im Positionspapier listen die Sozialdemokraten insgesamt sieben Präventionsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche auf. Darunter auch die Forderung nach einem entschlossenen Vorgehen gegen „neue Nikotinprodukte mit jugendaffinem Design“ und härteren Regeln beim Konsum von Alkohol.
„Alkohol soll ausnahmslos frühestens erst ab 16 Jahren erlaubt sein“, steht im Papier. Die SPD begrüße die geplante Abschaffung des sogenannten begleiteten Trinkens und wolle den Verkauf womöglich stärker einschränken. „Einer Abgabe auch von Sekt, Wein und Bier nur an Volljährige stehen wir offen gegenüber.“ Die Gefahr, die von Alkohol ausgeht, werde immer noch „zu sehr unterschätzt“.
Das Papier entstand zwischen der Arbeitsgruppe Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, der Arbeitsgruppe Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Arbeitsgruppe Gesundheit. Der Entwurf ist auf den 3. Juni datiert. (dts/red)
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Zuckerabgabe: Viele Limo-Hersteller müssten zur Vermeidung Rezeptur stark verändern

Sollte eine Zuckersteuer nach britischem Vorbild auch in Deutschland kommen, könnte der Zuckergehalt in vielen bei Kindern beliebten Getränken um fast die Hälfte sinken.
Wie ein Marktcheck der Verbraucherorganisation Foodwatch von zehn Produkten wie Fanta, Durstlöscher und Capri-Sun ergab, enthalten die Trinkpäckchen, Dosen und Flaschen aktuell im Schnitt zehn Zuckerwürfel. Die Bundesregierung plant ab 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke.
Im Gespräch ist eine gestaffelte Abgabe nach britischem Vorbild. Dort hatten Hersteller oftmals ihre Zutaten angepasst, um die Abgabe nicht zahlen zu müssen.
Nach Empfehlung einer von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission zur Krankenkassenreform könnte hierzulande eine Abgabe von umgerechnet 26 Cent pro Liter fällig werden, wenn Getränke mehr als fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter enthalten, wie Foodwatch erklärte. Enthalten sie mehr als acht Gramm Zucker, müssen die Hersteller 32 Cent bezahlen.
Davon ausgehend errechnete Foodwatch, wie stark Hersteller in Deutschland den Zuckergehalt ihrer Getränke zur Vermeidung der Abgabe senken müssten.
Das 500-Milliliter-Trinkpäckchen Durstlöscher enthält demnach 60 Gramm Zucker oder 20 Zuckerwürfel – um der Abgabe zu entgehen, müsste der Produzent den Gehalt um mehr als die Hälfte auf 24,5 Gramm oder acht Würfel pro Päckchen reduzieren.
Fanta müsste der Berechnung zufolge neun Gramm weniger Zucker in seiner 330-Milliliter-Dose verwenden, um keine Zuckersteuer zahlen zu müssen. Capri-Sun Orange müsste dafür pro 200-Milliliter-Trinkpäckchen sechs Gramm Zucker einsparen.
Foodwatch fordert seit langem eine Zuckerabgabe für Getränke. „Die Zuckersteuer ist eine Wohltat für die Kindergesundheit“, erklärte am Freitag Luise Molling von Foodwatch. „Die Steuer muss jetzt schnellstmöglich und ohne Verwässerungen der Limo-Lobby umgesetzt werden.“(afp/red)
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Pharmabranche befürchtet Liefer-Engpässe

Die Pharmabranche warnt aufgrund von steigenden Beschaffungskosten vor Liefer-Engpässen bei Medikamenten. Der Verband Pharma Deutschland teilte am Freitag mit, dass Mitgliedsunternehmen von einer deutlich schwieriger und teurer gewordenen Beschaffung berichten.
So gebe es „massiv steigende Kosten“ bei der Lieferung von Roh- und Hilfsstoffen sowie der Beschaffung von Verpackungsmaterialien. Dazu tragen demnach auch die Kriege in der Ukraine und dem Iran bei.
Bei bestimmten Wirkstoffen befürchten die Unternehmen dem Verband zufolge auch Lieferausfälle, zu Lieferverzögerungen komme es bereits. Von Produktionsausfällen sei die Branche aktuell in Deutschland aber noch nicht betroffen, hieß es.
„Viele Unternehmen treffen in der aktuellen Krisensituation Vorkehrungen, um weiter die notwendigen Medikamente in Deutschland zu produzieren und anbieten zu können“, erklärte der Vorstandschef des Verbands, Jörg Wieczorek. „Wir stehen zu unserer Verantwortung gegenüber den Patientinnen und Patienten.“
Klar sei aber: „Die Kosten für die Unternehmen steigen.“ Die Kostensteigerungen könnten aufgrund von Preismoratorien und Rabattverträgen kaum bis gar nicht weitergeben, betonte Wieczorek.
Der Verbandschef kritisierte vor diesem Hintergrund die von der Bundesregierung geplante Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Der Gesetzgeber wolle „die Daumenschrauben für die Hersteller noch weiter anziehen“. Damit „gefährdet er nicht nur die wirtschaftliche Entwicklung der Branche, sondern auch die Patientenversorgung“.
Bei der GKV werden Milliarden-Defizite erwartet, die Bundesregierung will das System deshalb reformieren. Mit einem Gesetzentwurf dazu befasst sich gerade der Bundestag. Die von vielen Seiten kritisierte Reform dürfte dabei spürbare Auswirkungen auf Versicherte, Ärzte, Krankenhäuser und Pharmaindustrie haben.(afp/red)
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AfD setzt Kürzungen im thüringischen Ilm-Kreis durch – CDU und Freie Wähler stimmen mit


In Kürze:

  • Der Kreistag des Ilm-Kreises hat nach vier Anläufen den Haushalt 2026 beschlossen.
  • Mehrere Klima-, Integrations- und Demokratieprojekte wurden auf Initiative der AfD gekürzt oder gestrichen.
  • CDU und Freie Wähler ermöglichten zahlreiche Beschlüsse durch Zustimmung oder Enthaltung.
  • Landrätin Petra Enders warnt vor Folgen für die Finanzlage des Landkreises und prüft weitere Schritte.

 
Seit 2012 ist die frühere Landtagsabgeordnete Petra Enders, die als Parteilose für die Linke kandidiert hatte, Landrätin im thüringischen Ilm-Kreis. Im Jahr 2018 setzte sie sich bei ihrer Wiederwahl deutlich gegen ihren Gegenkandidaten der AfD durch. Im Kreistag gelang es ihr meist, mit Unterstützung der Fraktionen von SPD, Grünen und Linkspartei erforderliche Mehrheiten zu organisieren.
Seit der Kommunalwahl 2024 gibt es dort allerdings ein Phänomen, das in der Politikwissenschaft als „Cohabitation“ bezeichnet wird. Das heißt, die Landrätin muss mit einem Kreistag regieren, der von einer gegnerischen Mehrheit dominiert wird. Als es um den Haushalt 2026 ging, hatte dies nun weitreichende Konsequenzen.

Debatte über den Haushalt von der Opposition bestimmt

Im vierten Anlauf ist es in der Sitzung vom 27. Mai nun gelungen, einen Haushalt zu beschließen. Allerdings unterscheidet sich dieser teilweise deutlich von der Vorlage der Kreisverwaltung. Welche Konsequenzen das im Einzelnen haben wird, ist noch nicht absehbar – insbesondere für die Kreisumlage, die Enders von 38 auf mehr als 43 Prozent erhöhen wollte.
Vor allem die AfD hatte eine Vielzahl an Änderungsanträgen eingebracht. Die Alternative ist seit 2024 stärkste Fraktion im Kreistag mit 14 von 46 Sitzen – ein Plus von 5. CDU (11 Sitze) und Freie Wähler (8) konnten ihre Sitze ebenso halten wie die SPD (4). Auf nur noch 5 Sitze kommt die Linke – sie büßte 3 Sitze ein. Auch Grüne (3/-1) und FDP (1/-1) wurden geschwächt.
In der Haushaltsdebatte stimmten CDU und Freie Wähler teilweise für AfD-Anträge, in anderen Fällen kam es zu Enthaltungen. Diese reichten in mehreren Fällen aus, um Mehrheiten zu sichern. In gemeinsamen Anträgen waren Streichposten im Gesamtumfang von 3,57 Millionen Euro enthalten. Dazu kamen Einzelposten, gegen die vor allem die AfD vorging.

Streichungen bei Klima, Stadtradeln, Integration und „Demokratie Leben!“

Gestrichen wurden am Ende mehrere Projekte. Ein Integrationskonzept, für das zuvor 30.000 Euro vorgesehen waren, wurde ebenso gestrichen wie das „Projekt Bildung“ für 41.000 Euro oder „Spitze gegen Hitze“ in der Kita (10.000 Euro). Der kommunale Klimafonds fällt komplett weg.
Das Projekt „Stadtradeln“ wird von 101.000 auf 3.000 Euro gekürzt, einige örtliche Integrationsprojekte von 80.000 auf 6.000 Euro. Auch soll es bis auf Weiteres keine Aus- und Fortbildungsprojekte für Mitglieder des Kreistages geben.
Für überregionale Aufmerksamkeit sorgte der Umstand, dass das Abstimmungsverhalten von CDU und Freie Wähler es der AfD ermöglichte, die Förderung des Projekts „Demokratie leben!“ zu stoppen. Diese Förderung war zuvor seit 2015 erfolgt und finanzierte unter anderem Antidiskriminierungsprojekten und dem Kinder- und Jugendbeirat (KJB) des Landkreises.

Landrätin könnte Haushalt vor Landesverwaltungsamt anfechten

Zudem bleibe ungeklärt, welche Auswirkungen dieser Beschluss auf die Kreisumlage habe. Während die AfD-Fraktion davon ausgeht, dass der Haushaltsbeschluss diese nun auf etwa 40 Prozent begrenzt, könnte Landrätin Enders Klage beim Landesverwaltungsamt einreichen.
Enders sieht jedoch die Handlungsfähigkeit des Kreises gefährdet. Im Vorfeld hatte Enders vor einem nicht mehr kontrollierbaren Defizit und möglichem Personalabbau gewarnt. Gegenüber der „taz“ stellte sie in Aussicht, zumindest die Fördermittel für „Demokratie leben!“ durch einen Bürgerentscheid noch einmal zur Abstimmung zu stellen.
Der Förderstopp würde den Kreishaushalt ihrer Ansicht nach nicht spürbar entlasten. Allerdings entfielen die im Ilm-Kreis eingesetzten Bundes- und Landesmittel sowie die daraus finanzierten Angebote, für die der Kreis bisher als Träger- und Verteilstruktur fungierte. Zugleich entsteht zusätzlicher Verwaltungs- und Koordinationsaufwand.
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CDU sagt Präsidiumsklausur vor Landtagswahl in Sachsen-Anhalt ab

Die CDU-Spitze hat einem Medienbericht zufolge ihre für Ende August angekündigte Präsidiumsklausur in Magdeburg abgesagt.
Hintergrund der Entscheidung sei der Wunsch von Ministerpräsident Sven Schulze (CDU), den Fokus auf den Landtagswahlkampf in Sachsen-Anhalt zu legen, berichtete der „Spiegel“ am Freitag, 5. Juni, unter Berufung auf Parteikreise. Demnach bestätigte die Parteispitze die Absage der Klausur.
In Sachsen-Anhalt wird am 6. September gewählt. Aktuellen Umfragen zufolge liegt die vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestufte AfD mit deutlichem Vorsprung vor der CDU von Schulze auf Platz eins.
Eigentlich hatte die CDU-Führung die Landeshauptstadt Magdeburg explizit für ihre Tagung der Bundespartei ausgewählt. Dem Bericht zufolge gab es jedoch im Landesverband Bedenken: Mit Blick auf die derzeit sinkende Zustimmung für die Bundesregierung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) könne ein solches Treffen im Wahlkampf eher schaden.
„Wir haben volles Verständnis dafür, dass für Sven Schulze im August die Schlussmobilisierung vorgeht, statt interne Gremiensitzungen abzuhalten“, erfuhr der „Spiegel“ nach eigenen Angaben aus der CDU-Spitze. Bundeskanzler Merz werde Schulze aber im Wahlkampf unterstützen. Auch andere Unionspolitiker seien für Wahlkampftermine eingeplant. (afp/red)
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Die Ausgrenzung der AfD im rheinland-pfälzischen Landtag


In Kürze:

  • CDU, SPD und Grüne verhindern die Leitung von Fachausschüssen durch AfD-Vertreter im Landtag RLP
  • AfD-Gegner hatten Nichtwahl im Vorfeld angekündigt
  • AfD hätte drei Vorsitze und vier Stellvertreterpositionen bekommen sollen
  • Bundesverfassungsgericht hält Bruch mit parlamentarischer Tradition für rechtens

 
Bei der Konstituierung der 14 parlamentarischen Fachausschüsse im Landtag Rheinland-Pfalz am 2. Juni 2026 ist erstmals kein einziger Abgeordneter der AfD in eine leitende Position gewählt worden. Obwohl der stärksten Oppositionsfraktion im Mainzer Landtag zumindest der jeweilige Vorsitz in drei der 14 Ausschüsse zugestanden hätte, verweigerten die MdLs aus den Reihen der übrigen Fraktionen den AfD-Kandidaten erwartungsgemäß die Stimmen für die jeweils erforderliche, einfache Mehrheit.
Nach Informationen des SWR hatten Vertreter der Fraktionen von CDU, SPD und der Grünen die Nichtwahl im Vorfeld angekündigt. Die Gegner der AfD folgten damit einer Praxis, die seit Jahren unter anderem im Bundestag Anwendung findet. AfD-Kandidaten werden entgegen jahrzehntelanger parlamentarischer Gepflogenheiten schlicht nicht für Leitungsaufgaben gewählt, ganz gleich, ob es um Fachausschüsse oder um eine Parlamentspräsidentschaft geht.
Das Bundesverfassungsgericht hat ein solches Gebaren am 18. September 2024 für rechtmäßig erklärt. Demnach dürfen Parlamentarier die Entscheidung über ihre Vorsitzenden selbst in freier Wahl treffen und sind nicht verpflichtet, einem Kandidatenvorschlag zu folgen.

Keine Vorsitzwahl in den Ausschüssen für Bildung, Kultur und Wirtschaft

Nach Angaben des rheinland-pfälzischen Landtags hatte der von Landtagspräsident Matthias Lammert und seiner Vizepräsidentin Marion Schneid (beide CDU) geleitete Ältestenrat zuvor festgelegt, dass die Vorsitze in den Fachausschüssen für Bildung, für Kultur sowie für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima grundsätzlich der AfD zustehen. In vier weiteren Ausschüssen, nämlich jenen für Umwelt, Verkehr, Haushalt und Gesundheit, hätte die AfD zudem offiziell die stellvertretende Leitung übernehmen dürfen. In allen Fällen wurde nichts daraus.
Die drei Ausschüsse für Bildung, Kultur und Wirtschaft werden damit bis auf Weiteres kommissarisch von den gewählten Stellvertretern geleitet. Diese stammen ausschließlich aus den Reihen der Regierungsparteien CDU (Matthias Reuber, Michael Wagner) und SPD (Anna Köbberling).
Nach Angaben der AfD-Fraktion waren Joachim Paul (Bildung), Albert Breiniger (Kultur) und Ralf Schönborn (Wirtschaft) vonseiten der AfD ins Rennen geschickt worden. Ersatzkandidaten für einen neuen Wahlanlauf wurden bislang nicht vorgeschlagen. Dies wäre während der gesamten Legislaturperiode möglich.

Grüne erhalten zwei Ausschüsse

Die Stellvertreterposten in den Fachausschüssen für Umwelt, Verkehr, Haushalt und Gesundheit, die nach dem Zugriffsverfahren des Ältestenrats eigentlich für AfD-Abgeordnete reserviert waren und sind, bleiben mangels Zustimmung durch CDU-, SPD- und Grünenvertreter ebenfalls bis auf Weiteres unbesetzt.
Der kleineren Oppositionspartei der Grünen wurde ihr parlamentarisches Recht auf einen Ausschussvorsitz und eine Stellvertreterposition hingegen einstimmig gewährt. Lisett Stuppy wird die Sitzungen des Ausschusses für Gleichstellung und Frauen leiten und Josef Winkler soll die Stellvertretung im Petitionsausschuss übernehmen.

Lohr vermisst „Respekt vor dem Wählerwillen“

Nach Informationen von „n-tv“ stimmten die AfD-Vertreter diesen Personalien wie auch sämtlichen anderen Wahlvorschlägen ihrer Konkurrenten zu. Genau das hatte Damian Lohr, der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag, vorab per Pressemitteilung angekündigt. Nach dem Scheitern sämtlicher AfD-Kandidaten wiederholte Lohr im SWR sein Argument, dass es bei der Wahl von Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreter letztlich nicht um Sympathien, sondern um „Respekt vor dem Wählerwillen“ gehe.
SPD-Fraktionschef und Ex-Ministerpräsident Alexander Schweitzer verwies im SWR dagegen auf die „permanente Radikalisierung“ der AfD. Seine Fraktion vertrete ebenso wie jene der SPD und der Grünen „jeweils für sich und gemeinsam“ die Auffassung, dass sie sich „von Menschen, die für die AfD“ stünden, „nicht repräsentiert fühlen“ könnten. Katrin Eder, die Fraktionsvorsitzende der Grünen, begründete die Nichtwahl der AfD-Kollegen damit, dass diese aus ihrer Sicht „nicht zum demokratischen Spektrum“ gehörten.

AfD im Plenum mehr als doppelt so stark wie die Grünen

Jeder der 14 Fachausschüsse des rheinland-pfälzischen Landtags besteht aus zehn ordentlichen und zehn weiteren, stellvertretenden Mitgliedern. In grober Entsprechung zur Fraktionsstärke im Parlament gehen in jedem dieser Ausschüsse jeweils vier Sitze an die CDU, drei an die SPD, zwei an die AfD und ein Sitz an die Grünen.
Die jüngste Landtagswahl vom 22. März 2026 hatte folgendes Zweitstimmenergebnis erbracht:
  • CDU: 31,0 Prozent / 39 Sitze im Plenum
  • SPD: 25,9 Prozent / 32 Sitze
  • AfD: 19,5 Prozent / 24 Sitze
  • Grüne: 7,9 Prozent / 10 Sitze
35 Jahre nach der Abwahl von Carl-Ludwig Wagner (CDU) wurde mit Gordon Schnieder erstmals wieder ein Christdemokrat zum Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz gewählt. Er entschied sich für ein Regierungsbündnis mit der nunmehr zweitstärksten Kraft, der SPD. Der bisherige SPD-Ministerpräsident Alexander Schweitzer übernahm den Fraktionsvorsitz seiner Partei.

Verfassungsänderung erschwert U-Ausschüsse

Erst vor knapp einem Monat, am 6. Mai, hat der eigentlich bereits abgewählte, alte Landtag in einer Sondersitzung eine Änderung von Artikel 91 der Landesverfassung beschlossen. Das zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses notwendige Quorum wurde von 20 auf 25 Prozent erhöht. Bei aktuell 105 Abgeordneten sind damit nun 27 Stimmen für einen U-Ausschuss notwendig.
Vor der Änderung hätten 21 Stimmen genügt. Die auf 24 Mitglieder erstarkte AfD-Fraktion hätte damit im Alleingang Untersuchungsausschüsse auf den Weg bringen können. Das ist nun nicht mehr möglich.

Rheinland-Pfalz kontra AfD

Bereits im Juli 2025 hatte das damals noch von Michael Ebling geleitete Landesinnenministerium eine schärfere Gangart gegenüber AfD-Anhängern signalisiert. Zunächst hatte Ebling angekündigt, dass AfD-Mitglieder in Rheinland-Pfalz nicht mehr in den Staatsdienst eingestellt werden sollten. Immerhin beobachte der Landesverfassungsschutz die Partei als „extremistische Bestrebung“. Als daraufhin Kritik von Verfassungsrechtlern laut wurde, ruderte das Innenministerium teilweise zurück: Man werde künftig jeden Einzelfall prüfen.
Auch der Fall des AfD-Landtagsabgeordneten Joachim Paul hatte im vergangenen Jahr für bundesweite Debatten gesorgt. Jutta Steinruck, die damalige Oberbürgermeisterin von Ludwigshafen und zugleich Leiterin des städtischen Wahlausschusses, hatte erfolgreich angeregt, den Lehrer nicht zur OB-Wahl am 21. September zuzulassen. Sie begründete ihren Vorstoß damit, dass Paul „möglicherweise nicht die Voraussetzungen der Verfassungstreue“ erfülle. Paul wehrte sich monatelang erfolglos auf juristischem Wege gegen seine Ausgrenzung.
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Prien will EU-Entgelttransparenz-Regeln nachverhandeln

Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) kritisiert die EU-Entgelttransparenzrichtlinie deutlich und kündigt Nachverhandlungen auf europäischer Ebene an.
„Ich hätte das noch nicht gemacht“, sagte Prien dem Magazin Politico. „Wir sind in Gesprächen mit unseren europäischen Partnerländern und werden mal sehen, ob wir gemeinsam nochmal etwas erreichen bei der EU-Kommission“, so die Familienministerin.
Eine komplette Abschaffung der Richtlinie hält sie jedoch nicht für realistisch. „Am Ende des Tages werden wir wahrscheinlich um eine bürokratiearme Umsetzung nicht umhinkommen“, so Prien. Das sei ein „Commitment“ gegenüber der Europäischen Union.
„Wir legen ja unsererseits auch großen Wert darauf, dass andere europäische Partner sich letztlich an getroffene Vereinbarungen halten. Und in diesem Spannungsverhältnis bewegen wir uns“. (dts/red)
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Pflegereform: Warken plant harte Einschnitte – Kritik an Belastung von Pflegenden

Einsparungen bei Heimkosten, eine höhere Belastung von Gutverdienern und strengere Maßstäbe bei der Pflegebedürftigkeit – mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket soll die gesetzliche Pflegeversicherung zukunftsfest gemacht werden.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant laut einem am Donnerstag, 4. Juni veröffentlichten Gesetzentwurf teils schmerzhafte Einschnitte.
Bei Pflege- und Gesundheitsverbänden stößt das Vorhaben auf scharfe Kritik. Sie prangern insbesondere eine einseitige Belastung von Pflegebedürftigen und Angehörigen an.
Mit ihrem Entwurf für ein neues Pflegegesetz verfolgt Warken das Ziel, das Pflegesystem wieder auf finanziell stabile Füße zu stellen.
Laut ihrem Ministerium wird für 2027 in der Pflegeversicherung ein Defizit von rund 7,6 Milliarden Euro erwartet – ohne Reform würde die jährliche Deckungslücke bis 2028 auf rund 15,4 Milliarden Euro wachsen.

Strengere Regeln bei den Leistungszuschlägen

Zugleich sollen die Belastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Rahmen bleiben. „Weitere Anhebungen der Beitragssätze kommen hierbei nicht in Betracht“, heißt es dazu im Entwurf für das Reformgesetz.
Pflegebedürftige sollen demnach jeweils sechs Monate später höhere Zuschüsse aus der Pflegeversicherung zu ihren Heimkosten erhalten. Bei vollstationärer Pflege erhalten sie je nach Verweildauer gestaffelte Leistungszuschläge. Hier sollen die Verweildauerstufen verlängert werden.
Der höchste Zuschlag wird nicht mehr nach drei, sondern erst nach viereinhalb Jahren erreicht. Bei der Bewertung von Pflegebedürftigkeit soll eine neue Systematik eingeführt werden. Gleichzeitig soll die Prävention gestärkt werden, um Pflegebedürftigkeit vorzubeugen.

Mehrbelastungen für Gutverdiener und Kinderlose

Gutverdiener sollen analog zur Krankenversicherung über eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze zusätzlich zur Kasse gebeten werden. Außerdem sollen die Pflegekassen künftig geringere Rentenbeiträge für pflegende Angehörige zahlen.
Die Beiträge werden dabei nicht mehr in voller Höhe, sondern nur noch zu 70 Prozent übernommen.
Der Pflege-Beitragssatz für Kinderlose soll um 0,1 Prozentpunkte auf dann insgesamt 0,7 Beitragssatzpunkte steigen.
Künftig sollen zudem auch bei Mini-Jobs Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung anfallen.

Notfall-Budget für pflegende Angehörige

Pflegende Angehörige sollen gleichzeitig Anspruch auf fachliche Begleitung bekommen. Für Notfälle, wenn etwa pflegende Angehörige ausfallen, wird es ein neues Überbrückungsbudget eingeführt.
Außerdem soll die Digitalisierung in der Pflegebranche gefördert werden, dazu werden 1,7 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für Infrastruktur bereit gestellt.
Die Bundesregierung strebt zudem eine Stärkung der privaten Pflegevorsorge an. Dazu könnten freiwillige Zusatzversicherungen oder die betriebliche Pflegevorsorge steuerlich begünstigt werden.

GKV-Chef: Zu viele Lasten für Beitragszahler

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) nannte den Gesetzentwurf „vor allem ein Spargesetz“. Zwar brauche die Pflegeversicherung Reformen und es sei richtig, Prävention und Rehabilitation zu stärken, sagte die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Besonders kritisch bewertet sie jedoch mögliche Kürzungen bei den Rentenbeiträgen für pflegende Angehörige. Dies wäre „ein fatales Signal an die Menschen, die die häusliche Pflege jeden Tag aufrechterhalten“.
Der Chef des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Oliver Blatt, äußerte Verständnis dafür, dass angesichts der prekären Finanzsituation „auch zu unpopulären Maßnahmen gegriffen werden muss“. Allerdings sei das Gesamtpaket „unausgewogen“:
Zu viele Lasten kämen „einseitig bei den Pflegebedürftigen und den Beitragszahlenden an“.

Harte Kritik von Kirchen, CSU und Verdi

Scharfe Kritik übte auch die Caritas an der deutlichen Reduzierung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige. Dies sei „eine familien- und frauenfeindliche Fehlentscheidung“.
Der Vorstand der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sprach von einem „harten Schlag für pflegende Angehörige“. „Viele reduzieren ihre Arbeitszeit oder geben ihren Beruf ganz auf und nehmen erhebliche finanzielle Einbußen in Kauf“, sagte Brysch der „Rheinischen Post“.
Ähnliche Kritik kommt aus der CSU. „Wer pflegende Angehörige stärken will, darf nicht gleichzeitig Kürzungen ihrer Renten in Kauf nehmen“, sagte CSU-Landtagsfraktionschef Klaus Holetschek dem Münchner „Merkur“ (Freitagsausgabe).
Der Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e.V. stößt sich insbesondere an der geplanten befristeten Aussetzung der Tariftreueregelung. Demnach sollen Lohnsteigerungen in der Pflegebranche gedeckelt werden.
Das Aussetzen der Tariflohnpflicht sei „ein Affront gegen diejenigen, die sich jeden Tag professionell um pflegebedürftige Menschen kümmern“, erklärte dazu auch die Gewerkschaft Verdi. (afp/red)
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4. Juni: Gescheiterte UN-Wahl | Verstoß gegen EU-Asylrecht | Resolution gegen Irankrieg

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Gescheiterte UN-Wahl

Das Scheitern Deutschlands bei der Wahl im UN-Sicherheitsrat sorgt für Enttäuschung in Berlin. Außenminister Johann Wadephul spricht von einer herben Niederlage. Mehrere Politiker sehen darin eine Folge der deutschen Außenpolitik. Kanzler Friedrich Merz betont hingegen, das Ergebnis ändere nichts am Bekenntnis Deutschlands zur UNO. Man bleibe verlässlicher Partner.

Verstoß gegen EU-Asylrecht

Leistungskürzungen für abgelehnte Asylbewerber in Deutschland können gegen EU-Recht verstoßen. Das entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Auslöser war die Klage eines Afghanen. Ihm waren vor einer geplanten Abschiebung nach Rumänien Leistungen für Kleidung und Haushaltsprodukte gestrichen worden. Die Richter verweisen auf das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard.

Brüchige Waffenruhe

Israel und der Libanon haben sich auf einen Fahrplan zur Umsetzung der bestehenden Waffenruhe verständigt. Das berichtet das US-Außenministerium. Vorgesehen sind unter anderem Sicherheitszonen unter Kontrolle der libanesischen Armee. Die Hisbollah lehnt Verhandlungen weiterhin ab.

Resolution gegen Irankrieg

Das US-Repräsentantenhaus hat eine Resolution verabschiedet, die den militärischen Einsatz gegen den Iran begrenzen soll. US-Präsident Donald Trump soll damit verpflichtet werden, für weitere Kämpfe die Zustimmung des Kongresses einzuholen. Der Senat und ein mögliches Veto des Präsidenten entscheiden über das weitere Vorgehen.

37 Jahre Tian’anmen

Taiwans Präsident Lai Ching-te wirft China vor, das Massaker auf dem Platz des Himmlischen Friedens bis heute nicht aufzuarbeiten. Peking unterdrückt jede Erinnerung an die blutige Niederschlagung der Demokratieproteste vom 4. Juni 1989. Die Zahl der Opfer ist bis heute unbekannt. Nun tauchten Tausende bislang verborgene Fotos der Protestbewegung auf, die jahrzehntelang in einer Metallbox verschlossen waren.
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Deutschland und Österreich drängen auf Einschränkungen bei Ukraine-Flüchtlingen


In Kürze:

  • EU berät über Verlängerung des Schutzstatus für ukrainische Flüchtlinge.
  • Deutschland und Österreich wollen Ausnahmen für wehrfähige Männer prüfen.
  • Betroffen wären nach bisherigem Stand nur neu einreisende Antragsteller.
  • Bereits in der EU lebende Ukrainer sollen ihren Schutzstatus behalten.
  • Kritiker sehen das Menschenrecht auf Kriegsdienstverweigerung gefährdet.

Die EU will in den kommenden Wochen entscheiden, ob und in welcher Weise der Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine in der Gemeinschaft verlängert wird. Aus einigen europäischen Ländern, darunter auch Deutschland und Österreich, kommen Forderungen, bestimmte Automatismen zu beenden. Dies soll insbesondere für Männer in wehrfähigem Alter gelten.

EU-Richtlinie für den Fall einer Massenflucht

Derzeit ist es die Temporary Protection Directive (TPD), auch als „Massenzustrom-Richtlinie“ bekannt, die Geflüchteten aus der Ukraine umfassenden Schutz gewährt. Eine der Konsequenzen daraus ist es, dass Menschen, die seit Beginn des Krieges im Februar 2022 aus dem Land geflüchtet sind, kein reguläres Asylverfahren durchlaufen müssen.
Die 2001 unter dem Eindruck der Erfahrungen des Bürgerkrieges in Ex-Jugoslawien geschaffene Richtlinie sollte für den Fall einer Massenflucht Minimalstandards für temporären Schutz schaffen. Darüber hinaus enthält sie einige Bestimmungen, die eine ausgewogene Verteilung der Lasten zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern sollen.
Die TPD ist in der EU erstmalig am 4. März 2022 mit Blick auf die Fluchtbewegungen aus der Ukraine aktiviert worden. Seither wurde deren Geltung jeweils einmal jährlich verlängert – zuletzt am 4. Juni 2025. Nun muss die EU-Kommission entscheiden, ob und in welcher Form der Schutzstatus nach dem 4. März 2027 aufrechtbleiben soll. An diesem Tag endet der derzeit geltende Verlängerungszeitraum.

Deutschland und Österreich wollen wehrfähige Männer ausklammern

Vor allem Österreich, aber auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt machen nun Druck, die geltenden Regelungen einzuschränken. Insbesondere soll es keinen automatischen Schutz von wehrfähigen männlichen Staatsangehörigen der Ukraine mehr geben. Dobrindt erklärte am Donnerstag der Vorwoche am Rande eines EU-weiten Ressorttreffens in Luxemburg, man könne sich „vorstellen, die Massenzustrom-Richtlinie zu verlängern“.
Deutschland habe, so Dobrindt, allerdings „Zweifel“ daran, dass „Ukrainer im wehrpflichtigen Alter darunter zu sehen“ seien. Auch Österreichs Innenminister Gerhard Karner hatte jüngst geäußert, er sei mit Blick auf Männer im wehrfähigen Alter „sehr stark dafür, dass man den Automatismus beendet“. Von „Euractiv“ auf das Thema angesprochen, äußerte EU-Innenkommissar Magnus Brunner, er gehe davon aus, dass es in dieser Frage „einen Konsens geben könnte“.
Mit Stand März 2026 hielten sich insgesamt rund 4,33 Millionen ukrainische Staatsangehörige auf der Grundlage der TPD legal in der EU auf. Die zahlenmäßig meisten ukrainischen Geflüchteten leben mit 1,27 Millionen in Deutschland. In Polen waren es zum genannten Stichtag 961.405 Schutzsuchende aus der Ukraine aufhältig, in Tschechien 379.820.

Männeranteil gestiegen – von 22 auf 26,6 Prozent

Was seit Beginn der Fluchtbewegung gleichgeblieben ist: Bei den meisten Geflüchteten aus der Ukraine handelt es sich um Frauen. Sie stellen 43,3 Prozent der in Deutschland untergekommenen ukrainischen Bevölkerung mit Schutzstatus. Etwa 30,1 Prozent sind Minderjährige, wobei bei Kindern bis 18 Jahren das Verhältnis zwischen Jungen und Mädchen nahezu ausgeglichen ist.
Gegenüber 2022 ist der Anteil der Männer unter den ukrainischen Geflüchteten gestiegen – allerdings lediglich in einem Bereich von ursprünglich 22 auf derzeit 26,6 Prozent. Zwar dürfen Männer zwischen 23 und 60 Jahren die Ukraine ohne Genehmigung nicht mehr legal verlassen.
Seit August 2025 dürfen aber immerhin junge Männer zwischen 18 und 22 Jahren wieder ausreisen. In einigen Fällen konnten Betroffene auch eine Ausnahmegenehmigung erwirken oder im Zuge der Familienzusammenführung nach Deutschland gelangen. Erwerbstätig sind derzeit etwa 50 Prozent der ukrainischen Geflüchteten im erwerbsfähigen Alter.

Männliche Ukraine-Flüchtlinge nur noch bis 4. März 2027 vor Abschiebung sicher?

Einem internen Ratsdokument zufolge, an das „Euractiv“ gelangt ist, prüft man in der EU derzeit mehrere Optionen. Eine davon wäre, den Schutzstatus fortzuführen, aber Männer im wehrfähigen Alter auszuschließen. Ein anderer Ansatz wäre, Personen auszuschließen, die nach dem Recht der Ukraine diese nicht legal verlassen dürften. Dies wären vor allem Männer zwischen 23 und 60 Jahren.
Gelten könnten diese Bestimmungen allerdings nur für zukünftige Antragsteller. Die derzeitige Debatte bezieht sich demnach nicht auf Personen mit bestehendem Schutzstatus. So bliebe der vorübergehende Schutz ohne Altersbeschränkung für alle ukrainischen Staatsangehörigen aufrecht, die vor dem 24.2.2022 in der Ukraine lebten.
Auch von den ukrainischen Männern im wehrfähigen Alter, die sich in Deutschland aufhalten, muss bis auf Weiteres keiner befürchten, zurückgeschickt zu werden. Gleiches gilt für bisher legal in Deutschland aufhältige minderjährige Geflüchtete, die hier das wehrpflichtige Alter erreichen. Ein möglicher Ausschluss von Männern im wehrfähigen Alter würde vorerst nur für neu hinzugezogene gelten. Allerdings ist nach wie vor offen, was nach dem 4. März 2027 gelten soll.

Warnungen aus der Linkspartei: „Recht auf Kriegsdienstverweigerung gefährdet“

Schon jetzt warnen Kritiker davor, Menschen im Wissen um deren mögliche Rekrutierung an die Front gegen ihren Willen in die Ukraine zurückzuschicken. Die fluchtpolitische Sprecherin der Linkspartei, Clara Bünger, sieht durch die politischen Überlegungen das Recht auf Kriegsdienstverweigerung gefährdet.
In der Ukraine ist dieses seit Kriegsbeginn weitgehend ausgeschlossen. Im Gegenteil: Unter dem Eindruck zunehmender Kriegsmüdigkeit und fehlenden Personals hat die Führung in Kiew ihre Bemühungen zur Mobilisierung intensiviert. Das Alter, ab dem Männer zum Kriegsdienst eingezogen werden können, wurde von 27 auf 25 gesenkt. In Kiew betont man, vor jede, Fronteinsatz würden Soldaten mindestens ein halbes Jahr lang professionell geschult.
In sozialen Medien tauchen hingegen immer wieder Videos auf, die Rekrutierungsoffiziere zeigen, wie sie Männer von der Straße weg gegen ihren Willen in Busse verfrachten – oft gegen den Widerstand von Passanten. Bünger erklärt deshalb, ein Ausschluss wehrfähiger Männer vom Schutz wäre „nicht nur für die Betroffenen fatal, sondern zugleich ein Angriff auf das Recht auf Kriegsdienstverweigerung“.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erkennt Kriegsdienstverweigerung seit 2011 als Menschenrecht an. Zudem ist eine Auslieferung wegen Militärstrafvergehen nach Artikel 4 des Europäischen Auslieferungsabkommens ausgeschlossen.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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In Kürze: EU berät über Verlängerung des Schutzstatus für ukrainische Flücht…
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Pharmakonzerne wollen Investitionen in Deutschland kürzen

NEU: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen

Wie Konzernchef Dave Ricks dem „Handelsblatt“ sagte, kürzt der US-Pharmakonzern Eli Lilly seine ursprünglich geplante Investition von 2,3 Milliarden Euro für eine Fabrik zur Produktion von Abnehmspritzen im rheinland-pfälzischen Alzey um die Hälfte.
für Deutschland gestrichene Geld wird stattdessen voraussichtlich nach Pennsylvania in die USA oder an einen ganz neuen Standort verlagert.

Sparpläne der Politik fordern Opfer in der Pharmabranche

Auch das Pharmaunternehmen Boehringer Ingelheim streicht dem Blatt zufolge Investitionen in Deutschland. Hintergrund sollen die Sparpläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sein.
„Europa ist nicht komplett vom Tisch, aber die USA ergeben am meisten Sinn“, sagte Ricks weiter. Der Zeitung zufolge hat der Konzern bereits mehr als eine Milliarde Dollar in Alzey investiert.
Die Inbetriebnahme des Hightech-Werks sei mit reduzierter Kapazität weiterhin für 2027 geplant. 500 der geplanten 1000 Stellen entfallen.
„Deutschland wird bei der Unterstützung unserer Industrie auf den letzten Platz der europäischen Märkte fallen“, sagte der Eli-Lilly-Chef.

Innovationsstopp für Deutschland droht

Er schließe nicht aus, neue Medikamente künftig nicht mehr in Deutschland einzuführen, fuhr Ricks fort. „Wenn die Bedingungen einen Marktstart in Deutschland nicht ermöglichen, werden wir sehr transparent machen, warum wir so entschieden haben.“
Auch das Pharmaunternehmen Boehringer Ingelheim streicht dem „Handelsblatt“ zufolge Investitionen in Deutschland in Höhe von insgesamt 900 Millionen Euro.
Betroffen seien Kapitalausgaben für die Jahre 2027 bis 2030, die vor allem für den Ausbau der Infrastruktur an deutschen Standorten, etwa neue Laborgebäude, vorgesehen waren.
„Die nächste Innovation geht nach Lage der Dinge aktuell nicht nach Deutschland“, sagte Deutschlandchef Médard Schoenmaeckers auf Anfrage des Blatts. Boehringer stehe weiter im Gespräch mit der Bundesregierung.

Kritik an geplanter Krankenversicherungs-Reform

Das Bundesgesundheitsministerium äußerte sich am Donnerstag auf eine Presseanfrage der AFP zunächst nicht zu den angekündigten Investitionsstreichungen.
Das Bundeskabinett hatte Ende April einen Gesetzentwurf zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen.
Diese soll die Defizite der Krankenkassen ausgleichen und die Beiträge der Versicherten stabil halten. Die von vielen Seiten kritisierte Reform dürfte spürbare Auswirkungen auf Versicherte, Ärzte, Krankenhäuser und Pharmaindustrie haben.
Der Verband forschender Pharma-Unternehmen (VFA) hatte den Entwurf scharf kritisiert und erklärt, das Gesetz entziehe die „Planungsgrundlage für Hightech-Investitionen“.
„Jobs werden künftig nicht in Deutschland, sondern dort aufgebaut, wo Wachstum für Innovationen möglich ist“, erklärte VFA-Präsident Han Steutel. Grüne und Linke hingegen kritisierten, dass der Entwurf die Pharma-Industrie noch zuviel schone. (afp/red)
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Bugfahrwerk knickt ein – Verletzte am Frankfurter Flughafen

Schreck am Frankfurter Flughafen: Das Bugfahrwerk einer Boeing 787 ist dort eingeknickt. Mehrere Mitarbeiter der Fluglinie wurden verletzt, wie die Airline bestätigte.
Der Vorfall ereignete sich am Donnerstagmittag, 4. Juni gegen 12.45 Uhr. Die Maschine mit der Flugnummer LH450 sollte nach Los Angeles fliegen.
Es handelt sich um eine Maschine vom Typ 787-9 Dreamliner – ein zweistrahliges Langstrecken-Flugzeug für 200 bis 440 Passagiere.

Crew und Bodenmitarbeiter an Bord

Was war passiert? „Auf einer Parkposition klappte unerwartet das Bugfahrwerk des Flugzeugs ein“, schilderte ein Unternehmenssprecher auf Anfrage den Hergang.
„Zum Zeitpunkt des Vorfalls befanden sich Crew- und Bodenmitarbeitende an Bord. Mehrere Mitarbeitende wurden verletzt und werden derzeit medizinisch versorgt“, teilte der Sprecher mit.

Passagiere nocht nicht eingestiegen

Zum Glück: Fluggäste waren den Angaben zufolge noch nicht eingestiegen. Auf Fotos und Videos ist zu sehnen, dass die Fluggastbrücke bereits am Flieger anliegt. Das Flugzeug liegt in unmittelbarer Nähe des Terminals.
Bilder des Vorfalls zeigen, dass die Maschine stark beschädigt ist. Der Bug ist nach vorn gekippt, das Heck ragt nach oben. Die genauen Umstände würden derzeit gemeinsam mit den zuständigen Stellen geprüft, sagte der Sprecher.

Dreamliner neu in der Flotte

Daneben sind die Einsatzfahrzeuge der Rettungskräfte zu sehen. Techniker und Hilfskräfte seien vor Ort, sagte der Sprecher. Die Lufthansa hatte ihre erste Boeing 787-9 im Jahr 2022 bekommen. Bis Ende 2027 sollten 29 Dreamliner angeschafft werden. (dpa/red)
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Söder warnt Pistorius vor Schwächung von Landeskommandos

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) vor einer Schwächung der Landeskommandos der Bundeswehr gewarnt.
Das berichtet die „Bild“ (Freitagausgabe). In einem Schreiben an den Minister äußerte Söder demnach „Irritation und Sorge“ über „offenbar laufende Planungen“ im Verteidigungsministerium.

Söder warnt vor Stellenabbau bei der Bundeswehr

Eine deutliche Reduzierung von Dienstposten und weitere organisatorische Änderungen würden die Landeskommandos schwächen, obwohl sie „das zentrale Bindeglied zwischen Bundeswehr und den Ländern darstellen“, schrieb Söder. „Das wäre der falsche Weg für unser Land und auch für die Bundeswehr selbst.“
Der CSU-Chef erklärte, Bayern unterstütze die Neuausrichtung der Bundeswehr zur Stärkung der Landes- und Bündnisverteidigung „nachdrücklich“. Zugleich seien die Länder bei Katastrophenlagen weiterhin auf schnelle Unterstützung der Bundeswehr angewiesen.

Söder fordert Stärkung des Heimatschutzes

Mit Blick auf den „Operationsplan Deutschland“ warnte Söder, die angedachten Maßnahmen würden die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen „konterkarieren“.
Eine „kompensationslose Beschneidung der Landeskommandos“ wäre „nicht nur ein Rückschritt für die gesamtstaatliche Resilienz, sondern auch für die Gesamtverteidigung Deutschlands“.
Zudem sprach sich Söder dafür aus, die „aufwachsenden Heimatschutzkräfte“ den Landeskommandos wieder „wie früher“ zu unterstellen. Diese müssten eng mit den zivilen Verteidigungsstrukturen zusammenarbeiten.

Warnung vor Einschnitten bei Führungsstrukturen

Mit Verweis auf das Hochwasser 2024 in Süddeutschland warnte der Ministerpräsident vor weiteren Einschnitten bei Personal und Führungsstrukturen. Abschließend forderte er Pistorius auf, die „offenbar angedachten Änderungen nicht weiterzuverfolgen“.
Die Landeskommandos und das Operative Führungskommando gelte es „zu stärken, nicht zu schwächen“. Das Verteidigungsministerium äußerte sich zunächst nicht zu den Vorwürfen. (dts/red)
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„Moin“ wird Schulfach – plattdeutsch als zweite Fremdsprache

In Niedersachsen können Schüler ab dem kommenden Schuljahr Plattdeutsch als reguläre zweite Fremdsprache wählen. Das Kultusministerium in Hannover erteilte der Oberschule im ostfriesischen Uplengen die Genehmigung, Niederdeutsch als Unterrichtsfach anzubieten.
„Heute schreiben wir ein neues Kapitel für unsere Sprachenvielfalt in Niedersachsen“, erklärte Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne) dazu.
Die Genehmigung gilt laut Ministerium für Schüler, die ab dem 1. August in den sechsten Jahrgang der Oberschule in der Gemeinde nordwestlich von Leer eintreten.
Plattdeutschunterricht in Wahlpflichtfächern oder Arbeitsgemeinschaften gibt es demnach an niedersächsischen Schulen schon länger. Neu ist aber das Angebot als reguläre zweite Fremdsprache.

Universität Oldenburg bietet passenden Studiengang an

Die Schule arbeitet demnach eng mit der Universität Oldenburg bei der Ausbildung von Lehramtsstudenten zusammen. An der Hochschule wird für diese bereits bereits seit 2023 ein Studiengang für Niederdeutsch angeboten.
In Uplengen sollen ab 2028 auch die nötigen Ausbildungsplätze bereitstehen, um Referendare im sogenannten Vorbereitungsdienst für das neue Unterrichtsfach zu schulen.
Die Lehrkräfte der Oberschule arbeiten außerdem federführend an der Entwicklung eines Kerncurriculums für Niederdeutsch mit – also einem detaillierten Lehr- und Lernzielplan für den entsprechenden Unterricht.
Zugleich zeichnete Kultusstaatssekretär Stephan Ertner vier weitere Schulen als „Plattdeutsche Schule“ oder „Saterfriesische Schule“ aus. Vier weitere Schulen wurden rezertifiziert. Insgesamt tragen nun 50 Schulen in Niedersachsen diesen Titel.

Sprachenvielfalt als EU-Auftrag

Bereits 2017 beschloss der niedersächsische Landtag die Weiterentwicklung des Plattdeutschunterrichts zum ordentlichen Schulfach. Plattdeutsch ist die gebräuchlichere umgangssprachliche Bezeichnung für die niederdeutsche Regionalsprache.
Frühere war Plattdeutsch neben dem als eigentlich Bildungssprache geltenden Hochdeutsch in Norddeutschland im Alltag weit verbreitet. Die Sprache verlor mit der Zeit an Bedeutung.
Nach der Jahrtausendwende setzte nach Angaben des Kultusministeriums in Hannover allmählich ein Umdenken ein – auch ausgelöst durch Initiativen der EU und des Europarats für den Erhalt der kulturellen Vielfalt in den Mitgliedsstaaten.

EU bietet speziellen rechtlichen Status

In einer Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen erhielten Niederdeutsch sowie die Teilen Niedersachsens gesprochene Minderheitensprache Saterfriesisch einen speziellen rechtlichen Status.
Niedersachsen ging demnach als eines von acht Bundesländern entsprechende Förderverpflichtungen ein.
Dem Ministerium zufolge änderte sich auch die pädagogische Bewertung. Erschienen Regionalsprachen wie das Plattdeutsch früher als tendenziell „bildungshemmend“, gelten sie demnach heute als „wichtige Bestandteile der Mehrsprachigkeit“.
Wer zweisprachig mit Hoch- und Niederdeutsch aufwachse, lerne leichter Fremdsprachen, teilte das Ministerium mit. (afp/dts/red)
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Von 3 auf 100: Spionagefälle in Schleswig-Holstein extrem angestiegen

Drohnenüberflüge und Ausspähversuche an sensiblen Einrichtungen haben die polizeilichen Fallzahlen im Bereich Spionage und Sabotage in Schleswig-Holstein massiv steigen lassen.
Sie erhöhten sich von drei im Jahr 2024 auf 100 im vergangenen Jahr, wie aus dem am Donnerstag vorgelegten Verfassungsschutzbericht des Landes hervorgeht.
„Die internationalen Entwicklungen prägen die Beobachtungsfelder des Verfassungsschutzes ganz erheblich“, erklärte Innenministerin Magdalena Finke (CDU) in der Landeshauptstadt Kiel.
Die geopolitische Lage habe sich „spürbar“ verändert, fügte Finke an. Schleswig-Holstein komme aufgrund der geografischen Lage an Nord- und Ostsee dabei eine besondere Bedeutung für die innere und äußere Sicherheit zu. Sogenannte Wegwerfagenten, Drohnensichtungen, Phishingkampagnen sowie militärische Aktivitäten im Küstenbereich zeigten dies.

Rechtsextreme Kriminalität nahm ab, linksextreme um fast 25 Prozent zu

Die Fallzahlen im Bereich der politisch motivierten Kriminalität stiegen dem Bericht zufolge im Vorjahresvergleich um 5,4 Prozent und markierten mit 2822 ein neues Allzeithoch.
1.438 oder etwa die Hälfte entfielen auf den rechtsextremistischen Bereich, was einem Rückgang von 5,2 Prozent entsprach. Im Bereich des Linksextremismus registrierte die Polizei 330 Straftaten – das entsprach einem Plus um fast 25 Prozent gegenüber 2024.
Linksextremisten setzen den schleswig-holsteinischen Behörden zufolge zunehmend auf antimilitaristische Themen.
Den Hintergrund dazu bildeten gesellschaftliche Debatten um eine Wiedereinführung des Wehrdiensts und steigende Verteidigungsausgaben, hieß es.
Laut Verfassungsschutzbericht beteiligt sich die Jugendorganisation der Deutschen Kommunistischen Partei etwa an Aktionen im Umfeld sogenannter Schulstreiks gegen die Wehrpflicht und versucht dabei gezielt, Jugendliche anzuwerben.

Antisemitische Straftaten und islamistische Anschläge

Einen Rückgang um 23 Prozent auf 97 wurde im vergangenen Jahr bei antisemitischen Straftaten verzeichnet.
Ebenfalls deutlich rückläufig waren den Angaben vom Donnerstag zufolge die polizeilich registrierten Straftaten gegen Amts- und Mandatsträger. Sie gingen im Vergleich zum Vorjahr sogar um etwa 53 Prozent auf 107 zurück.
Innenministerin Finke warnte mit Blick auf antisemitische Taten gleichwohl vor optimistischen Schlussfolgerungen. Antisemitismus bleibe eine „anhaltende Bedrohung“.
Der Verfassungsschutz warnte zudem vor einer anhaltend hohen abstrakten Gefahr durch islamistische Anschläge. Im Bereich der religiösen Ideologien wurden im vergangenen Jahr in Schleswig-Holstein 37 Straftaten gezählt, das Personenpotenzial der Szene wird auf 870 Menschen geschätzt.
Das rechtsextremistische Personenpotenzial wird auf etwa 1.250 Menschen geschätzt, wovon rund 350 als gewaltorientiert gelten. Das Potenzial in der linksextremistischen Szene liegt bei 755. Die Zahl rechtsextremer Gewalttaten lag im vergangenen Jahr bei 58, im linksextremen Bereich waren es 23. Insgesamt gab es laut Bericht 130 politisch motivierte Gewaltdelikte. (afp/red)
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Deutschland-Schlappe in der UNO: Wadephul dachte kurz über Rücktritt nach


In Kürze:

  • Deutschland erhielt bei der Wahl zum UN-Sicherheitsrat nur 104 Stimmen und verfehlte damit die notwendige Mehrheit deutlich.
  • Als nichtständige Mitglieder für die Jahre 2027 und 2028 wurden Österreich und Portugal gewählt.
  • Außenminister Johann Wadephul sprach von einer „herben Niederlage“.
  • Politiker verschiedener Parteien machen unterschiedliche außenpolitische Entscheidungen für das Scheitern verantwortlich.

 
Nach der deutlichen Schlappe für Deutschland bei der Abstimmung in der UN-Vollversammlung ist die Enttäuschung vor allem im Auswärtigen Amt groß. Mit nur 104 Stimmen scheiterte am Mittwoch, dem 3. Juni, die Bewerbung des Landes um einen Sitz im UN-Sicherheitsrat für die Jahre 2027 und 2028.
Für einen der beiden zu vergebenden Sitze als nichtständige Mitglieder der Gruppe „Westeuropa und sonstige Staaten“ (WEOG) hätte Deutschland 127 Stimmen benötigt. Bei der bis dahin letzten Kandidatur im Jahr 2018 entfielen noch 184 Stimmen auf Deutschland – damals ohne Gegenkandidatur und unter Bundeskanzlerin Angela Merkel. Gewählt wurden diesmal Portugal mit 134 und Österreich mit 131 Stimmen.

Merz: Deutschland bleibt „Stütze des Multilateralismus“

Bundesaußenminister Johann Wadephul war zuletzt persönlich nach New York gereist, um für die deutsche Kandidatur zu werben. Zudem verfügt Deutschland mit seiner Amtsvorgängerin Annalena Baerbock derzeit über ein Aushängeschild in den Vereinten Nationen: Sie wird noch bis zum 9. September den Vorsitz der Generalversammlung führen. Zu einem besseren Ergebnis für Deutschland führte beides nicht – Baerbock selbst war es, die das für Deutschland enttäuschende Ergebnis verkünden musste.
Führende Vertreter der Bundesregierung äußerten bereits am Tag der Verkündung ihre Unzufriedenheit mit dem Ergebnis. Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte, die Bewerbung sei „aus Überzeugung“ erfolgt, man habe jedoch das Ziel nicht erreicht.
Am Bekenntnis zur UNO und ihrer Rolle ändere dies nichts: „Das Resultat ändert nichts an den Aufgaben, die wir in den Vereinten Nationen haben. Deutschland bleibt eine verlässliche Säule des multilateralen Systems,“ so der Kanzler.
Auch Wadephul äußerte sich unmittelbar nach der Abstimmung in New York. Er erklärte: „Das Ergebnis ist eine echte Enttäuschung, weil es eine herbe Niederlage ist.“

Wadephul nennt mögliche Ursachen und schließt Rücktritt aus

Der Minister mutmaßte, dass Deutschlands Unterstützung für Israel potenzielle Stimmen gekostet haben könnte. Allerdings gehört auch das in den Sicherheitsrat gewählte Österreich zu den Unterstützern des jüdischen Staates und hat dies auch in seinem Abstimmungsverhalten in der UNO wiederholt deutlich gemacht.
Zudem machte Wadephul Russland für das Ergebnis verantwortlich, das wegen Deutschlands „felsenfester Unterstützung“ für die Ukraine „Stimmung gegen uns gemacht“ habe. Auch die späte Bewerbung habe Deutschland geschadet; diese wurde erst im Jahr 2024 offiziell angekündigt.
Gänzlich unerwartet kam die Niederlage jedoch nicht: Für Deutschlands Bewerbungen um einen Sitz im Sicherheitsrat hatte sich bereits seit Längerem ein Acht-Jahres-Rhythmus etabliert. Die Bundesregierung kündigte zudem an, sich in acht Jahren erneut bewerben zu wollen.
Persönliche Konsequenzen aufgrund des Scheiterns schloss Wadephul aus. Er habe sich „persönlich nichts vorzuwerfen“, erklärte der Minister. Laut der Deutschen Presse-Agentur habe er lediglich „kurz“ über einen Rücktritt nachgedacht. Gleichzeitig räumte er ein, dass seine „Überzeugungskraft in Berlin durch dieses Ergebnis natürlich nicht größer“ werde.

SPD und Grüne: Außenpolitische Signale und Kürzungen mitverantwortlich

Der SPD-Außenpolitiker Ralf Stegner äußerte auf X sein Bedauern über das Scheitern der deutschen Bewerbung um einen Sitz im UN-Sicherheitsrat. Außenminister Wadephul treffe daran jedoch keine Mitschuld, so der Sozialdemokrat.

Wörtlich schrieb er: „Deutschland ist leider bei der Bewerbung um einen Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gescheitert. Am Einsatz des Bundesaußenministers Jo Wadephul hat das sicher nicht gelegen, an der reichlich späten adäquaten Reaktion auf Völkerrechtsverletzungen im Nahen Osten wohl eher. Schade!“

Der außenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Adis Ahmetovic, sprach von einem „spürbaren außenpolitischen Rückschlag“. Das Ergebnis falle „nicht vom Himmel“, so der Bundestagsabgeordnete aus Hannover. Man müsse sich nun fragen, „welche Signale Deutschland in den vergangenen Jahren ausgesendet hat“.

Die Grünen-Vorsitzende Franziska Brantner erklärte, Merz und Wadephul hätten das Ergebnis zu verantworten. Deutschland habe „in den vergangenen Monaten viel Vertrauen auf der internationalen Bühne verspielt“. So habe die Bundesregierung etwa humanitäre Hilfen gekürzt.

Zuletzt hatte Deutschland Haushaltskürzungen beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und im Auswärtigen Amt beschlossen, die auch humanitäre Ausgaben betreffen. Diese beziehen sich jedoch nicht primär auf Deutschlands Pflichtbeitrag zum regulären UN-Budget, sondern vor allem auf freiwillige und thematische Zahlungen an UN-Organisationen und Programme.

Hat Deutschland seine Außenpolitik zu moralisch ausgerichtet?

Die Vorsitzende der Linkspartei, Ines Schwerdtner, sprach von einer „Schlappe für den sogenannten Außenkanzler Friedrich Merz“. Gegenüber „t-online“ erklärte sie, das Ergebnis sei „die Quittung dafür, dass Deutschland in den entscheidenden Konflikten dieser Tage den Mund gehalten und Völkerrechtsbrüche nicht eindeutig benannt“ habe.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Maximilian Krah hingegen sieht die deutsche Niederlage als Konsequenz von zu viel Moralismus und zu wenig an außenpolitischem Realismus. Er erklärt auf X: „Die Welt hat Deutschland gezeigt, dass ihre Geduld mit der Geisterfahrer-Außenpolitik, den ständigen Belehrungen und der Kriegstreiberei erschöpft ist.“
Eine ähnliche Einschätzung kommt von FDP-Chef Wolfgang Kubicki. Er schreibt: „Das ist die Folge der anmaßenden Baerbock’schen Außenpolitik, anderen Staaten mit hoher moralischer Attitüde Belehrungen zu erteilen, die Außenminister Wadephul bedauerlicherweise fortsetzt. Die Bedeutung Deutschlands in der Welt ist damit einmal mehr auf ihre tatsächliche politische Größe zurechtgestutzt worden. Das kann und muss man ändern.“

Kampfabstimmung auch bei Kandidatur um den Asien-Sitz

Bei den nichtständigen Sitzen für die übrigen Gruppen erhielt Simbabwe für Afrika 182 Stimmen von 191 mitvotierenden Ländern. In der Regionalen Gruppe für Lateinamerika bewarb sich Trinidad und Tobago um den Sitz und kam auf 181 Stimmen. Eine Kampfabstimmung über einen Sitz für Asien gewann nach vier Abstimmungsrunden Kirgistan gegen die Philippinen.
Nach der ersten Runde stand es 105 zu 85 für die zentralasiatische Ex-Sowjetrepublik. In den anschließenden Durchgängen konnte Kirgistan seinen Vorsprung ausbauen und wurde schließlich mit 142 Stimmen gewählt – mehr als alle europäischen Kandidaten. Die gewählten Länder werden mit Ende des Jahres Dänemark, Griechenland, Pakistan, Panama und Somalia ersetzen.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Dobrindt hält an Grenzkontrollen fest

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat den jüngsten Forderungen nach einem Ende der deutschen Kontrollen an den Binnengrenzen des Schengenraums eine Absage erteilt.
Auf die Frage, ob die Kontrollen an den deutschen Grenzen jetzt wegfallen würden, antwortete Dobrindt am Rande eines Treffens der EU-Innenminister in Luxemburg: „Nein.“
Die Maßnahmen der vergangenen Monate seien „wirkungsvoll“ gewesen und deswegen sei es „weiterhin auch notwendig, dass unsere Maßnahmen greifen“, so der Minister.
Dobrindt sagte ein, dass das Instrument der Grenzkontrollen werde vor dem Hintergrund der jüngsten Reformen der EU-Migrationspolitik „flexibel weiterentwickelt“, aber „wir werden diese Kontrollen auch weiterhin brauchen“.

EU will Ende der Kontrollen

Insgesamt neun Länder des Schengenraums nehmen derzeit Kontrollen an ihren Grenzen zu anderen Schengenländern vor, darunter Deutschland, Österreich und die Niederlande. Die EU-Kommission legte diesen Staaten am 2. Juni nahe, diese Kontrollen zu beenden.
Als Grund wurden das Inkrafttreten des EU-Asylpakt in der kommenden Woche sowie das neue Einreisesystem EES genannt.
Zudem einigten sich Parlament und EU-Länder in dieser Woche auf eine Rückführungsverordnung, die Abschiebungen auch in Drittländer erleichtern soll.

Dobrindt sieht zwei notwendige Voraussetzungen

Der deutsche Innenminister sagte, der Außengrenzschutz der EU müsse „deutlich besser“ werden und die Dublin-Vereinbarungen müssten gelten.
Erst nachdem die Auswirkungen der verschiedenen Maßnahmen sich zeigten, könne „miteinander“ über ein Ende der Grenzkontrollen entschieden werden.
Das Dublin-System legt fest, welcher Staat für die Prüfung eines Asylantrags zuständig ist – zumeist der Staat, in dem der oder die Flüchtling zuerst registriert wurde. Viele reisen aber in der EU weiter. Ihre Rückführung in das zuständige EU-Land fand in der Praxis oft nicht statt.
Nach Angaben der EU-Kommission wichen Schengen-Mitgliedsländer seit 2006 in mehr als 490 Fällen von dem Grundprinzip der unbegrenzten Reisefreiheit ab.
Dabei darf ein Mitgliedsland laut Schengen-Kodex eigentlich nur im Fall „außergewöhnlicher Umstände“ wieder an den Grenzen kontrollieren – und zwar „vorübergehend“ und als „letztes Mittel“.
Deutschland nimmt im Prinzip seit 2015 mit wechselnder Intensität durchgehend Kontrollen an seinen Grenzen vor.(afp/red)
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Haushalte legen weniger Geld zurück

Trotz zahlreicher Unsicherheiten in der Weltwirtschaft legen die deutschen Haushalte im laufenden Jahr weniger Geld zurück als zuvor.
Laut einer Prognose der genossenschaftlichen DZ Bank dürfte die Sparquote im laufenden Jahr auf 10,2 Prozent des verfügbaren Einkommens zurückgehen, nach 10,3 Prozent im Vorjahr und 11,2 Prozent im Rekordjahr 2024.
Üblicherweise steigt die Sparquote in Krisenzeiten, weil die Menschen ihr Geld zusammenhalten.

Treibstoff und Energiekosten

Grund für die aktuelle Sparzurückhaltung sind der Bankstudie zufolge die erhöhten Energiepreise wegen der Sperrung der Straße von Hormus infolge des Irankriegs.
Wegen der zusätzlichen Aufwendungen beispielsweise für Treibstoff wird das Geldvermögen deutscher Privathaushalte 2026 deutlich langsamer wachsen als in den Vorjahren.
Die DZ Bank rechnet mit einem Zuwachs von 3,2 Prozent auf gut 10,2 Billionen Euro – nach 4,7 Prozent Steigerung im Vorjahr und 7,4 Prozent 2024.

Prognose: Hohe Inflation bleibt

Das genossenschaftliche Spitzeninstitut erwartet für 2026 eine Inflationsrate von 3,2 Prozent und für das Folgejahr 3,1 Prozent, also deutlich erhöhte Werte im Vergleich zum Stabilitätsziel der Europäischen Zentralbank von 2,0 Prozent.
Für zusätzliches Geldvermögen sieht die DZ Bank im Jahr 2027 bessere Perspektiven – unter der Voraussetzung einer Deeskalation des Iran-Konflikts. Dann könnte das Geldvermögen wieder um 5,0 Prozent wachsen.
Im laufenden Jahr lieferten die Aktienmärkte bislang wenig Rückenwind. Zwar haben sich DAX und Euro Stoxx 50 seit ihrem Tiefstand Ende März erholt, doch verglichen mit Ende 2025 könnten der DZ Bank zufolge die Kursgewinne bis Jahresende begrenzt bleiben. Die schwache Vermögensbildung trifft vor allem Durchschnittshaushalte. (dpa/red)
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Reiche will CO2-Emissionshandel weiter abschwächen

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will mit der geplanten Reform des Europäischen Emissionshandels für die Sektoren Energie und Industrie (ETS 1) deutlich länger CO2-Ausstoß zulassen als bisher geplant.
Das geht aus der Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, über die die „Rheinische Post“ berichtet.

Einnahmen für den Klima- und Transformationsfonds

Die Bundesregierung bekenne sich demnach grundsätzlich zum ETS 1, sehe aber „Nachbesserungsbedarf“. Dies betreffe beispielsweise die von der EU-Kommission geplanten Verlängerungen der kostenlosen Zuteilung von CO2-Zertifikaten.
Die Einnahmen aus der Versteigerung von Zertifikaten fließen in Deutschland in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) und werden damit für Förderprogramme für den Umstieg zu klimafreundlichen Technologien genutzt.
Wenn ein größerer Teil der Zertifikate kostenlos vergeben wird, sinken die Einnahmen für den KTF.

Mehr CO2, länger als erlaubt

Die EU-Kommission will Mitte Juli ihren Reformvorschlag vorlegen. Im Emissionshandel wird die Gesamtmenge der verfügbaren Emissionszertifikate jedes Jahr abgesenkt. Damit sinkt die Menge an CO2, die von der Industrie und der Energiewirtschaft ausgestoßen werden darf.
Das Tempo dieser Absenkung soll nun verringert werden – also mehr CO2-Ausstoß als bisher erlaubt werden.
Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass Reiche ein noch langsameres Tempo erreichen will als bislang geplant. Auch nach 2039 solle noch eine begrenzte Menge an Zertifikaten zur Verfügung stehen. Die Anpassung an die gelockerten EU-Klimaziele solle erst ab 2036 beginnen.

Vorreiter-Unternehmen fördern

Durch die Lockerung sehen sich Unternehmen benachteiligt, die bereits frühzeitig in klimaschonende Produktionen investiert haben.
Für diese sogenannten „First Mover“ plant Reiche deshalb ergänzende Förderinstrumente und nachfragestärkende Maßnahmen, die Investitionsrisiken abfedern sollen.
Grünen-Chef Felix Banaszak kritisierte die Pläne. Die Bundesregierung stehe vor der Frage, ob sie diejenigen bestrafe, die frühzeitig und ambitioniert in die Umstellung ihrer Produktion investiert hätten, oder ihnen den Wettbewerbsvorteil ermögliche, der sich durch diesen Mut ergebe. Es wäre ein Fehler, die Ambition aus dem Emissionshandel herauszunehmen, so Banaszak.
Das Signal an alle, die jetzt vor der Frage stünden, ob sie investieren, sei: Wartet lieber ab. Damit erreiche man weder Klimaziele noch Wettbewerbsfähigkeit, kritisierte der Grünen-Chef.
Sein Parteikollege Julian Joswig ergänzte, Merz und Reiche müssten aufhören, Verunsicherung zu produzieren. Erst Investitionen einfordern, dann die Rahmenbedingungen infrage stellen – das sei verantwortungslos gegenüber Standorten, Beschäftigten und dem Klimaschutz. (dts/red)