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Fluchthelfer aus der DDR: „Menschen Freiheit zu schenken ist was ganz Besonderes“

Dr. Burkhart Veigel (88) gilt als einer der erfolgreichsten Helfer bei der Flucht aus der DDR. Er verhalf mindestens 950 Menschen mit Fluchtautos, gefälschten Pässen oder Fluchttunneln zur Flucht aus der DDR. Dabei war ihm die Stasi manchmal dicht auf den Fersen, und zwei Entführungsversuche scheiterten auch mit ein bisschen Glück.
Die Menschen in der DDR waren sehr kreativ, wenn es um ihre Flucht aus dem Sozialismus ging: Fesselballons, Planierraupen, Surfbretter oder entführte Schiffe. Warum haben Sie sich auf gefälschte Pässe und zu Fluchtfahrzeuegen umgebaute Kraftfahrzeuge konzentriert?
Weil das die einzigen Möglichkeiten waren, die damals funktionierten. Anders als bei der privaten Fluchthilfe mussten wir schauen, dass wir nicht nur einen, sondern vielleicht 100 Flüchtlinge rüberholen. Dazu mussten wir herausfinden, welche Lücken wir bei den Grenzkontrollen nutzen konnten. Die Flucht mit gefälschten Pässen war dabei die erfolgreichste Methode. Das funktionierte allerdings nur bis zum 5. Januar 1962, denn ab diesem Zeitpunkt wurden die Kontrollen so verschärft, dass Fluchten mit Pässen praktisch unmöglich wurden.
Wie muss man sich eine Flucht mit gefälschten Pässen vorstellen?
Zunächst wurden sogenannte „behelfsmäßige Personalausweise“ der West-Berliner genutzt, um DDR-Flüchtlinge nach West-Berlin zu bringen. So konnten in den neun Tagen nach dem 13. August, bis zur Schließung des Grenzverkehrs für West-Berliner, rund 6.100 Menschen die DDR verlassen. Danach setzten wir Pässe von Westdeutschen und Ausländern für Fluchten ein. Später ging auch das nicht mehr, denn die DDR-Grenzer begannen, jeden Pass, mit dem jemand eingereist war, zu registrieren, und es konnte nur ausreisen, wer zuvor eingereist war. Die einzige Ausnahme waren die Transitstrecken nach Dänemark und Schweden. Von diesem Zeitpunkt an konzentrierten wir uns hauptsächlich auf Fluchten über Tunnel oder mithilfe umgebauter Autos. So richtete ich beispielsweise hinter dem Armaturenbrett eines Cadillacs ein Versteck für jeweils eine Person ein, über das in drei Jahren insgesamt 200 Menschen die Flucht gelang. Das waren natürlich keine Massenfluchten wie in der ersten Zeit über die Kanalisation.

Ein umgebauter Cadillac der als Fahrzeug für Fluchten aus der DDR eingesetzt wurde.

Foto: privat, Mit freundlicher Genehmigung von Dr. Burkhart Veigel

Später bauten wir einen kleinen französischen Lkw in ein Versteck um, sodass bis zu 14 Personen gleichzeitig Platz fanden. Von einem französischen Soldaten gefahren, konnten wir mit diesem Fahrzeug sehr effizient und in kurzer Zeit viele Flüchtlinge zu uns holen.
Die DDR-Grenzer setzten alles Mögliche ein, um versteckte Personen zu finden. Sie klopften alles ab, setzten verschiedene Spiegel und sogar Hunde ein, die menschlichen Geruch wittern konnten. Es wurden sogar Röntgenaufnahmen vom Kofferraum gemacht. Die Durchsuchungen dauerten teilweise mehrere Stunden.

DDR-Fluchthelfer Dr. Eberhard Veigel mit verschiedenen umgebauten Fluchtautos die er einsetzte.

Foto: Mit freundlicher Genehmigung von Dr. Burkhart Veigel

Wie muss man sich die Fälschung von Pässen damals vorstellen?
Es gab zwei Methoden. Entweder suchten wir einen Passgeber, der dem Fluchtwilligen stark ähnelte, oder wir tauschten das Lichtbild aus. Dabei achteten wir darauf, dass der Stempelaufdruck auf dem eingesetzten Passfoto genau wie beim Original aussah. Das gelang uns nur, indem wir die Stempel von 600 Städten im Ausland und 60 Städten in der Bundesrepublik originalgetreu selber herstellten.
Wie sind Sie überhaupt an Originalpässe gekommen?
Wir haben immer gedacht, den Ausländern sei unsere Mauer doch egal. Aber das Gegenteil war der Fall. Die Hilfsbereitschaft unter den Ausländern war viel größer als die der Westdeutschen. So erhielten wir beispielsweise drei Wochen nach dem Mauerbau 200 Schweizer Pässe, vor allem von jungen Männern. Später fand ich heraus, dass uns ein Schweizer General die Pässe aller seiner Rekruten zugeschickt hatte. Die Rekruten selbst wussten davon nichts. Ein Vertreter einer Gemeinde im deutschsprachigen Teil Belgiens reiste mit zwei Koffern zu uns. Diese waren gefüllt mit belgischen Blankopässen und den entsprechenden amtlichen Stempeln, um Pässe für Fluchtwillige erstellen zu können. Die Westdeutschen hatten hingegen Angst vor Ärger mit den Russen und den deutschen Behörden. Die West-Berliner halfen jedoch genau wie die Ausländer, wo sie nur konnten.
Wie muss man sich das Anlegen von Fluchttunneln vorstellen?
Es ist sehr anstrengend, einen Tunnel zu graben. Die Männer, die den Tunnel bauten, kamen drei bis sechs Wochen lang nicht aus dem Keller beziehungsweise dem Tunnel heraus, damit sie nicht aufflogen. Insgesamt gab es in Berlin 77 Versuche, Tunnel zu graben, meist von West- nach Ost-Berlin. Nur 19 Tunnel wurden fertiggestellt, durch die rund 320 Menschen in die Freiheit gelangten. Zum Vergleich: Allein durch die Kanalisation gelang rund 800 Menschen die Flucht. Mit gefälschten Pässen waren es rund 10.000 Personen.
Die Tunnel waren also nicht sehr effektiv. Sie waren nur 50 Zentimeter hoch. Man sah nichts und musste genau messen, um zu wissen, wie weit man graben musste. Am Ende des Tunnels, irgendwo in einem Keller eines Hauses in Ost-Berlin, konnte zudem die Stasi bewaffnet sitzen und bereits warten. Mehrere Fluchthelfer wurden erschossen, als sie aus dem Loch im Kellerboden auf der Ostseite herauskamen.
Die Stasi fand oft durch Spitzel heraus, wo ein Tunnel entstand. Sie schickte ihre Leute zu den Fluchthelfern, die vorgaben, ihre Verlobte aus der DDR holen zu wollen, oder sie schleuste Spitzel in die Gruppe ein. Diese halfen zunächst mit, gewannen dadurch unser Vertrauen, verrieten dann aber die Gruppe. So gut wie alle Fluchtgruppen waren von der Stasi unterwandert. Daher scheiterten die meisten Tunnel an Verrat.
Wie viel wusste die Stasi von den Aktivitäten der Fluchthelfer?
Die Stasi hatte mich auf dem Kieker. Als der sehr erfolgreiche Berliner Tunnelgräber Harry Seidel am 14. November 1962 in einem Tunnel geschnappt wurde, wollte die damalige DDR-Justizministerin Hilde Benjamin, dass er zum Tode verurteilt wird, um ein Exempel zu statuieren. Der DDR-Generalstaatsanwalt Josef Streit stellte sich jedoch dagegen. Er fürchtete einen weiteren Ansehensverlust der DDR. Denn bis dahin waren bereits mehrere Menschen auf ihrer Flucht über die Mauer von DDR-Grenzern erschossen worden. Harry Seidel erhielt daher statt der Todesstrafe eine lebenslange Haftstrafe. Vier Jahre später wurde er von der BRD freigekauft.
An seine Stelle sollten dann vier andere Fluchthelfer geschnappt und zum Tode verurteilt werden. Ich war eine der gesuchten Personen. Das erfuhr ich am 3. Januar 1963 durch eine Warnung, die mich auf verschlungenen Wegen erreichte. Zweimal versuchten sie, mich zu entführen: einmal in West-Berlin und einmal in Wien. Beide Male konnte ich meinen Verfolgern entkommen. Da war natürlich auch Glück im Spiel.
Wie lange waren Sie als Fluchthelfer aktiv und wie vielen Menschen haben Sie insgesamt zur Flucht verholfen?
Neun Jahre lang habe ich praktisch nichts anderes gemacht und dabei mehr als 950 Menschen zur Freiheit verholfen. Mein Studium war mir in dieser Zeit völlig egal – später habe ich es beendet. Mit Hilfe des französischen Soldaten und dem Lkw konnte ich 400 Menschen über die Grenze bringen. Weil die Methode logistisch nicht so schwierig war, konnte ich nebenbei mein medizinisches Staatsexamen machen, heiraten und eine Familie gründen. Das war auch der Grund, warum ich die Fluchthilfe einstellte. Meine Frau hatte Angst, dass man sie oder unser Kind entführen könnte. Daher verließen wir Berlin 1969 in Richtung Hannover. Doch bevor ich wegging, hatte ich Strohleute eingearbeitet, die meine Arbeit fortführten, sodass ich kein schlechtes Gewissen haben musste. Meine Freunde führten meine Fluchthilfearbeit weiter.
Was war ihre Motivation für die Fluchthilfe? Denn sie war ja alles andere als ungefährlich.
Ich bin einfach total darauf gepolt, anderen Menschen zu helfen. Warum ich das neun Jahre lang so besessen gemacht habe, dafür gab es viele Gründe. Ein Grund war beispielsweise, dass ich direkt nach dem Abitur zur Bundeswehr einberufen wurde. Der Wehrdienst hat mein Selbstbewusstsein gestärkt, anderen Menschen helfen zu können, ohne an mich zu denken, ohne darüber nachzudenken, was mir entgeht oder welcher Gefahr ich mich aussetze. Wenn ich verhaftet worden wäre, dann wäre ich halt verhaftet worden. Später bin ich Arzt für Orthopädie und Unfallchirurgie geworden. Auch hier kann ich stolz darauf sein, dass ich Menschen geholfen habe. Aber eine Wirbelsäule einzurenken oder ein Knie wiederherzustellen, das können viele. Aber einem Menschen die Freiheit zu schenken, das ist etwas ganz Besonderes.
Wie haben Sie damals auf die DDR und den Mauerbau geschaut?
Ich habe die DDR und den Sozialismus gehasst. Nicht nur, weil die Mauer gebaut wurde, um die eigene Bevölkerung einzusperren. Für mich war es auch völlig absurd, dass die DDR sich als demokratischer Staat ausgab, obwohl sie eine Diktatur war. Ich wollte, dass alle Menschen so aufwachsen können, wie ich es getan habe. Sie sollten sich frei äußern können. Sie sollten ihre Persönlichkeit frei entfalten und selbstbestimmt leben können, statt so zu leben, wie es ihnen ein Parteifunktionär befohlen hat. Noch heute habe ich Kontakt zu DDR-Flüchtlingen, denen ich damals half.
Wie wichtig ist es Ihrer Meinung nach, dass junge Menschen in Deutschland die Zeit der deutschen Teilung verstehen und sich mit dem Thema Flucht aus der DDR auseinandersetzen?
Ich finde es sehr wichtig, dass sich die heutige Jugend mit der DDR auseinandersetzt und versucht zu verstehen, warum junge DDR-Bürger bewusst das Risiko eingingen, für die Weitergabe verbotener Literatur zwei Jahre ins Gefängnis zu kommen. Ich wünsche mir, dass junge Menschen bereit sind, die Werte, die wir hier haben, zu verteidigen, und dass es ihnen nicht egal ist, wenn aufgrund des Einflusses fremder Mächte in Deutschland eine kommunistische Gesellschaft entsteht. Man kann sein Leben nicht ohne Werte leben. Ein Leben ohne Werte ist sinnlos. Denn dann weiß man gar nicht, wofür es sich lohnt zu leben und zu kämpfen.
Vielen Dank für das Interview!
Das Interview führte Erik Rusch.
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Dos Santos-Wintz übernimmt Schlüsselrolle in Unionsfraktion

Sie ist eine der jungen Parlamentarierinnen im Bundestag – und macht eine bemerkenswerte Karriere. Im Alter von 27 Jahren zog die CDU-Politikerin Catarina dos Santos-Wintz 2021 in den Bundestag ein.
Fünf Jahre später soll sie mit 32 Jahren den einflussreichen Posten der Ersten Parlamentarischen Geschäftsführerin der Unionsfraktion übernehmen – auf Vorschlag des ebenfalls neuen Fraktionschefs Thorsten Frei (CDU). Das Amt wurde frei, nachdem in der Personalrochade von Kanzler Friedrich Merz der bisherige Amtsinhaber Steffen Bilger (CDU) zum Verkehrsminister wurde.

Machtposition in der Fraktion

Ganz neu ist der Geschäftsführer-Job, oft abgekürzt als „PGF“, für die Juristin mit portugiesischen Wurzeln nicht. Dos Santos-Wintz ist seit 2025 eine von drei Parlamentarischen Geschäftsführern der CDU in der gemeinsamen Fraktion mit der CSU – und so nach eigenen Worten „mittendrin im Maschinenraum unserer Fraktion“.
Als „Erste PGF“ bekommt sie nun das zweitwichtigste Amt nach dem Fraktionsvorsitz und wird zu einer Strippenzieherin im Bundestagsbetrieb. Sie steuert die tägliche Arbeit der Regierungsfraktion, verhandelt über Redezeiten, Abläufe, Mehrheiten und parlamentarische Taktik. Dass sie sich die einflussreiche Aufgabe zutraut, ist für dos Santos-Wintz keine Frage.

Zwei europäische Kulturen

In der breiten Öffentlichkeit ist die 1994 in Lissabon geborene und in Eschweiler bei Aachen aufgewachsene dos Santos-Wintz eher unbekannt. 2014 trat sie in die CDU ein, übernahm einige Posten und engagierte sich in der Kommunalpolitik.
Sie studierte Jura in Köln mit Schwerpunkt Steuerrecht, durchlief bis Anfang 2020 ihr Rechtsreferendariat und arbeitete bis 2023 als Rechtsanwältin in einer Kanzlei im Bereich Unternehmensnachfolge. Für sie sei es wichtig gewesen, eine abgeschlossene Berufsausbildung zu haben, bevor sie ein politisches Mandat aufnahm, sagte sie einmal.
Bei der Bundestagswahl 2025 gewann dos Santos-Wintz ihren Wahlkreis Aachen II, der die Städteregion Aachen außer der Stadt Aachen umfasst, als Direktkandidatin klar mit 40,1 Prozent gegen die SPD-Politikerin Claudia Moll.
In ihrer nordrhein-westfälischen Heimat hat dos Santos-Wintz politische Ämter im Städteregionstag, im Rat der Stadt Eschweiler und als Mitglied im Landesvorstand der CDU NRW inne. Dort geht es um Strukturwandel, Halbleiter, Bundeswehrstandorte, Vereine, Denkmalschutz und regionale Identität.

Harte Arbeit an der Basis

Einen Eindruck von ihrer Arbeit vor Ort im Aachener Wahlkreis vermittelte die ZDF-Dokumentation „Inside CDU“ über den politischen Betrieb der Union vom Bruch der Ampel-Koalition Ende 2024 bis zur Bundestagswahl im Februar 2025.
Dos Santos-Wintz ließ sich dabei filmen, wie sie als jüngste Abgeordnete der Unionsfraktion um das Direktmandat kämpfte, das sie für den Wiedereinzug in den Bundestag brauchte.
„Ich versuche nicht, jeden Tag auf die Umfragen zu schauen. Ich glaube, da wird man irre“, sagte die CDU-Nachwuchspolitikerin damals. Mit Lachen, Herzlichkeit und Humor klebte sie nachts Wahlplakate an Straßenlaternen.
Als Erste Parlamentarische Geschäftsführerin wird die mit zwei Sprachen und Kulturen aufgewachsene Juristin wohl auch künftig nicht im grellen Berliner Rampenlicht stehen. Die Devise der Fraktionsmanagerin: „Zu wissen, wo man herkommt, macht es einem leichter zu sagen, wohin man will.“ (dpa/red)
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65 Jahre Mauerbau: Klöckner warnt vor Gleichgültigkeit gegenüber Geschichte

Zum 65. Jahr des Mauerbaus hat Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) vor Gefahren für die Demokratie gewarnt. „Gerade für junge Menschen, für die die DDR immer weiter in die Geschichte rückt, müssen wir diese Erinnerung wachhalten“, erklärte die CDU-Politikerin am Mittwoch.
Die „Freiheitsideen“, die 1989 zum Fall der Berliner Mauer führten, seien „in Gefahr – nicht durch Stacheldraht, sondern durch Gleichgültigkeit und Desinteresse.“
„Die Entscheidung für Freiheit und Demokratie muss jede Generation neu treffen“, mahnte Klöckner. „Es sind keine gegebenen Zustände. Dafür entscheidet man sich, für die Unfreiheit nicht.“
Die Bundestagspräsidentin rief dazu auf, die besonderen Erfahrungen der Ostdeutschen mit der deutschen Teilung und der darauf folgenden Vereinigung zu respektieren. „Für Ostdeutsche änderte sich mit der Einheit alles“, erklärte sie. „Manche Erfahrungen wirken bis heute nach. Wer sie verstehen will, muss bereit sein, zuzuhören.“
Der Mauerbau durch die damalige DDR-Führung sei „das Ergebnis eines Staates“ gewesen, „in dem ein totalitärer Herrschaftsanspruch größer wurde als die Menschen“. Die Mauer sei „zum Sinnbild der Unmenschlichkeit geworden, in dem der einzelne Mensch seinen Wert verloren hatte“.
Klöckner sprach vom „staatlichen Terror des SED-Regimes“, der nach dem Mauerbau „immer effizienter und menschenfeindlicher“ geworden sei. „Misstrauen wurde zur Staatsdoktrin – die Zersetzung politischer Gegner zum Herrschaftsinstrument.“
Mit dem Bau der Berliner Mauer war am 13. August 1961 begonnen worden. Das Bauwerk und weitere Sperranlagen entlang der innerdeutschen Grenze trennten die Bundesrepublik Deutschland und die DDR 28 Jahre lang. Am 9. November 1989 fiel die Mauer, ein knappes Jahr später folgte die Wiedervereinigung. (afp/red)
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12. August: Mehr Befugnisse für Geheimdienste | Rente für 6-Jährige | Neue Regeln für Verpackungen

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Mehr Befugnisse für Geheimdienste

Das Bundeskabinett hat die Reform des Nachrichtendienstrechts beschlossen. BND und Verfassungsschutz sollen künftig in bestimmten Gefahrenlagen selbst eingreifen können – auch digital. Dies umfasst aktive Mittel wie das Löschen oder Verändern von Daten oder das Beeinträchtigen oder Zerstören von IT-Systemen. Kritiker warnen vor weitreichenden Eingriffen.

Rente für 6-Jährige

Mit der Frühstartrente will die Bundesregierung Kindern frühzeitig den Aufbau einer privaten Altersvorsorge ermöglichen. Vom 6. bis zum 18. Geburtstag soll der Staat monatlich zehn Euro in ein Altersvorsorgedepot einzahlen. Die Regelung soll rückwirkend ab 2026 für den Geburtsjahrgang 2020 gelten.

Neue Regeln für Verpackungen

Seit heute gilt in der EU eine neue Verpackungsverordnung. Sie bringt sofortige Änderungen für fett- und wasserabweisende Lebensmittelverpackungen, wie etwa Pizzakartons. Diese dürfen bestimmte Grenzwerte für PFAS nicht überschreiten. Besonders betroffen ist auch der Onlinehandel: Ab 2030 wird übermäßiger Leerraum in Versandpaketen begrenzt.

„Katastrophale“ Lage am Schweinemarkt

Der Bauernverband fordert schnelle Hilfe für die deutsche Schweinehaltung. Die Preise sind auf 1,40 Euro je Kilo Schlachtgewicht gesunken und decken die Kosten der Tierhalter nicht mehr. Zudem ist der Export – vor allem nach China – eingebrochen. Auch die Afrikanische Schweinepest und die Produktion in Brasilien belasten den Markt.

Wetterumschwung am Wochenende

Noch bleibt es heiß: Morgen gibt es nur nordöstlich der Elbe und an den Küsten etwas kühlere Temperaturen. Am Freitag klettert das Thermometer auf 31 bis 38 Grad, im Südwesten sogar bis zu 39 Grad. Am Samstag steigt das Gewitterrisiko, ab Sonntag kommen Regen und Gewitter.
 
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Ermittlungsverfahren gegen toten CSD-Attentäter formal eingestellt

Mehr als zwei Wochen nach dem Anschlag auf den Berliner CSD hat die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen gegen den toten mutmaßlichen Attentäter Abdul B. formal eingestellt.
Weiter ermittelt wird, ob es womöglich Mitwisser geben könnte, wie eine Sprecherin der Behörde in Karlsruhe am Mittwoch sagte. Bei dem vermutlich islamistisch motivierten Anschlag auf den Christopher Street Day (CSD) war am 25. Juli eine Frau getötet worden.
31 weitere Menschen wurden verletzt. Bei der Teileinstellung des Ermittlungsverfahrens handelt es sich um eine Formalie, da gegen Tote nicht ermittelt werden kann. Der 21 Jahre alte B. soll am Rande der Abschlussveranstaltung der CSD-Demonstration in Berlin einen gemieteten Lieferwagen in eine Menschenmenge gesteuert und anschließend weitere Opfer mit einer Stichwaffe attackiert haben.
Die Fahrt endete an einem Baum im Tiergarten. Nach dem Attentäter wurde gefahndet – einen Tag später wurde B. bei einem Polizeieinsatz in einer Kleingartenanlage erschossen. Die Bundesanwaltschaft übernahm die Ermittlungen wegen des mutmaßlich islamistischen Hintergrunds der Tat.
Der deutsche Staatsbürger B. mit libanesischen Wurzeln war den Behörden als Angehöriger der islamistischen Szene bekannt und als Gefährder eingestuft. Er befand sich nach einer Gerichtsentscheidung aber auf freiem Fuß. Der Anschlag löste eine Diskussion über schärfere Gesetze und ein härteres Vorgehen gegen sogenannte Gefährder aus.
Ende Juli teilte die Karlsruher Behörde mit, dass auf einem im Tatfahrzeug entdeckten Handy des Verdächtigen ein IS-Bekennervideo gefunden wurde. Ein Vermummter, bei dem es sich mutmaßlich um B. handle, leiste darin einen Treueschwur auf die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS). Tatrelevante Spuren von anderen Menschen gab es in dem Fahrzeug nicht. Zuerst hatte der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) über die formale Einstellung des Verfahrens gegen B. berichtet.(afp/red)
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Neue EU-Verpackungsregeln: Was jetzt auf Händler und Verbraucher zukommt


In Kürze:

  • Neue Pflichten für Händler: Die EU-Verpackungsverordnung bringt schrittweise neue Vorgaben für Verpackungen, Dokumentation und Mehrwegangebote. Ausnahmen gelten für Kleinstunternehmen.
  • Onlinehandel besonders betroffen: Ab 2030 wird übermäßiger Leerraum in Versandpaketen begrenzt. Beim Verkauf in andere EU-Staaten warnt der Händlerbund zudem vor zusätzlichen Kosten.
  • Verbraucher spüren die Änderungen nach und nach: PFAS in Lebensmittelverpackungen werden begrenzt, Mehrweglösungen ausgebaut und bestimmte Einwegverpackungen eingeschränkt.

 
Drei Brötchen in einer Papiertüte mit dem Logo der Bäckerei. Für viele Menschen sicherlich auf den ersten Blick ein ganz normaler Einkauf. Für den Bäcker kann diese Tüte jedoch nach neuen EU-Regeln mehr bedeuten als nur Verpackung. Hat er sie eigens mit seinem Namen oder Logo herstellen lassen, können damit zusätzliche rechtliche Pflichten verbunden sein.
Seit dem 12. August gilt in der Europäischen Union die neue Verpackungsverordnung, die „Packaging and Packaging Waste Regulation“(PPWR). Sie betrifft nicht nur Verpackungshersteller und Lebensmittelkonzerne, sondern auch Einzelhändler, Gastronomie, Onlinehandel sowie die Verbraucher.
Die EU-Kommission begründet die neuen Regeln in erster Linie mit der wachsenden Menge an Verpackungsabfällen. Ohne weitere Maßnahmen könnte der Verpackungsmüll in der EU nach ihren Berechnungen bis 2030 um 19 Prozent gegenüber 2018 zunehmen, bei Kunststoffverpackungen sogar um 46 Prozent.
Im Jahr 2023 fielen dem EU-Statistikamt Eurostat zufolge 177,8 Kilogramm Verpackungsabfälle pro Einwohner an.
Die Verordnung soll deshalb Verpackungen vermeiden, Recycling und den Einsatz wiederverwerteter Rohstoffe fördern und die Abhängigkeit von fossilen Rohstoffen verringern. Zugleich sollen einheitliche Vorschriften nationale Unterschiede abbauen und Unternehmen den Handel innerhalb des EU-Binnenmarkts erleichtern.

Schrittweise Einführung

Für Verbraucher verändert sich zunächst weniger, als die Vielzahl angekündigter Vorschriften vermuten lässt
Die PPWR wird schrittweise wirksam. Einige Vorschriften gelten unmittelbar, andere folgen 2027 und 2028, zahlreiche Vorgaben erst 2030. Unternehmen müssen sich dennoch frühzeitig darauf einstellen, weil Verpackungen, Lieferverträge und Produktionsprozesse angepasst werden müssen.
Unmittelbar relevant ist eine Chemikalienvorschrift der EU-Verpackungsordnung. Lebensmittelverpackungen dürfen seit dem 12. August bestimmte Grenzwerte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, kurz PFAS, nicht mehr überschreiten. Die Stoffgruppe wird wegen ihrer fett- und wasserabweisenden Eigenschaften unter anderem bei Burger-Boxen, Gebäckpapieren  und Pizzakartons eingesetzt.
Der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg zufolge sind die Grenzwerte so niedrig, dass eine absichtliche Verwendung gewissermaßen ausgeschlossen ist. Was in Lagern liegt, darf noch verwendet werden. Die PFAS-Stoffe stehen im Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein.

Wenn der Händler zum „Erzeuger“ wird

Für kleinere Unternehmen liegt eine weniger sichtbare Veränderung in der Definition des „Erzeugers“. Nach der PPWR ist das nicht zwingend das Unternehmen, das eine Verpackung physisch produziert. Als Hersteller kann auch gelten, wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter seinem eigenen Namen oder seiner eigenen Marke entwerfen oder herstellen lässt.
Damit lässt sich das Beispiel einer Bäckerei genauer fassen. Bestellt ein Betrieb eigens gestaltete Brötchentüten mit seinem Namen oder seiner Marke, kann er grundsätzlich in die Erzeugerrolle fallen.
Bei sogenannten Serviceverpackungen, die erst an der Verkaufsstelle befüllt werden, ist normalerweise der Verpackungsproduzent der Erzeuger. Wird die Verpackung jedoch unter dem Namen oder der Marke des Nutzers hergestellt, kann sich diese Zuordnung verschieben.
Für sehr kleine Betriebe enthält die Verordnung eine wichtige Ausnahme. Bestellt etwa eine kleine Bäckerei ihre bedruckten Brötchentüten bei einem Lieferanten in Deutschland, gilt, laut der neuen Verordnung der Lieferant als Erzeuger. Voraussetzung ist, dass die Bäckerei weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz beziehungsweise Jahresbilanzsumme hat. Dann gilt ein Betrieb als Kleinstunternehmen.
Wo die Ausnahme nicht greift, kann die Erzeugerrolle zusätzliche Pflichten mit sich bringen. Dazu gehören je nach Verpackung Konformitätsbewertung, technische Dokumentation und eine EU-Konformitätserklärung.
Gerade für kleinere Unternehmen ohne eigene Compliance-Abteilung kann deshalb relevant werden, wer innerhalb der Lieferkette für welche Nachweise verantwortlich ist.

Der eigene Kaffeebecher wird zum Regelfall

Ab Februar 2027 müssen zudem Cafés, Restaurants und andere Gastronomiebetriebe mit Außer-Haus-Verkauf ihren Kunden ermöglichen, Getränke oder Speisen in selbst mitgebrachte geeignete Behälter füllen zu lassen. Wer seinen eigenen Kaffeebecher mitbringt, darf deshalb nicht mehr bezahlen oder schlechter gestellt werden als ein Kunde, der eine Einwegverpackung nutzt.
Davon zu unterscheiden ist eine weitere Vorgabe ab 2028: Außer-Haus-Gastronomie muss grundsätzlich selbst eine wiederverwendbare Verpackung als Alternative zur Einwegverpackung anbieten.
Ein Café müsste dann etwa neben dem Einwegbecher auch einen Mehrwegbecher zur Verfügung stellen. Von dieser Pflicht nimmt die Verordnung abermals Kleinstunternehmen aus. Ein kleines Café kann deshalb von der Pflicht befreit sein, eigene Mehrwegverpackungen anzubieten.
Ab 2030 werden zudem bestimmte Einwegverpackungen eingeschränkt. Dazu gehören beispielsweise Portionsverpackungen für Würzmittel wie Ketchup oder Mayonnaise, wenn Speisen innerhalb eines gastronomischen Betriebs verzehrt werden, sowie kleine Einwegverpackungen für Kosmetik- und Hygieneprodukte in Hotels.
Auch bestimmte Einwegverpackungen für frisches Obst und Gemüse sind betroffen. Die Verordnung sieht jedoch wieder Ausnahmen für Kleinstunternehmen vor. Zudem dürfen Einwegverpackungen dem Essen zum Mitnehmen weiterhin beigelegt werden und wenn eine Verpackung aus Hygiene- oder Sicherheitsgründen erforderlich ist.

Wenn im Paket zu viel Luft steckt

Auch Onlinehändler müssen sich auf neue Vorgaben einstellen. Heute nutzen gerade kleinere Händler häufig nur wenige Standardgrößen für ihre Versandkartons. Ein kleines Produkt landet deshalb mitunter in einem deutlich größeren Karton. Der freie Platz wird dann beispielsweise mit Papier oder Luftpolstern aufgefüllt.
Ab Januar 2030 setzt die EU solchen Verpackungen Grenzen. Bei Versandverpackungen im Onlinehandel darf der Leerraum grundsätzlich höchstens 50 Prozent des gesamten Pakets ausmachen. Dabei hilft es nicht, den freien Platz einfach mit Füllmaterial auszustopfen: Auch mit Papier, Luftpolstern oder Schaumstoff gefüllter Raum zählt nach der Verordnung als Leerraum. Vereinfacht gesagt darf ein kleines Produkt künftig nicht mehr in einem Karton verschickt werden, der überwiegend aus Luft und Füllmaterial besteht.
Für Händler kann das bedeuten, mehr unterschiedliche Kartongrößen vorrätig zu halten oder ihre Verpackungsabläufe zu verändern. Das verursacht zunächst Aufwand, kann aber auch Kosten sparen. Passendere Kartons benötigen weniger Verpackungs- und Füllmaterial und nehmen im Lieferwagen weniger Platz ein.
Wie stark sich das rechnet, hängt vom jeweiligen Geschäft ab. Ein großer Versandhändler kann neue Verpackungssysteme auf viele Pakete verteilen. Für einen kleinen Onlinehändler mit wenigen Sendungen am Tag können zusätzliche Kartongrößen und veränderte Abläufe dagegen vergleichsweise stärker ins Gewicht fallen.

Auslandsversand kann für kleine Händler teuer werden

Für kleinere Onlinehändler kann noch eine weitere Regel deutliche Auswirkungen haben. Verkauft ein Unternehmen seine Waren direkt an Endkunden in einem anderen EU-Mitgliedstaat, muss es dort grundsätzlich einen sogenannten Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung benennen. Dieser übernimmt vor Ort bestimmte Aufgaben, die mit den Verpackungspflichten des Händlers verbunden sind.
Die Pflicht gilt für jeden Mitgliedstaat, in den ein Händler unter die entsprechende Herstellerdefinition fallende Waren direkt an Endkunden verkauft.
Gerade für kleinere Händler sieht der Händlerbund darin eine erhebliche Belastung. Der Verband verweist darauf, dass viele deutsche Onlinehändler zwar Lieferungen in mehrere EU-Staaten anbieten, dort aber nur geringe Stückzahlen verkaufen. Nach Einschätzung von Händlerbund-CEO Tim Arlt könnten für einen Bevollmächtigten dennoch mehrere hundert Euro pro Jahr und Zielland anfallen. Wer nur wenige Pakete in ein bestimmtes Land verschickt, könne deshalb vor der Frage stehen, ob sich dieses Geschäft noch lohnt.
Eine generelle Mindestmenge, unterhalb derer die Pflicht zur Bestellung eines Bevollmächtigten entfällt, nennt die PPWR nicht. Der Händlerbund befürchtet deshalb, dass kleinere Unternehmen den Versand in einzelne EU-Länder einstellen könnten, wenn die zusätzlichen Fixkosten höher sind als die dort erzielten Erträge.
Für große Händler mit hohen grenzüberschreitenden Umsätzen fallen feste Kosten pro Zielland relativ weniger ins Gewicht als für einen kleinen Anbieter, der dorthin nur gelegentlich Pakete verschickt.

Deutschland passt sein Verpackungsrecht an

Weil EU-Verordnungen unmittelbar in Mitgliedstaaten gelten, muss Deutschland die PPWR nicht erst in nationales Recht umsetzen. Das bestehende Verpackungsrecht musste jedoch angepasst werden. Der Bundestag beschloss dazu im Juni 2026 das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz.
Bestehende deutsche Strukturen sollen so weit wie möglich erhalten bleiben. Deutschland verfügt bereits über Systeme zur Registrierung, Finanzierung der Entsorgung und Rücknahme von Verpackungen sowie ein etabliertes Einwegpfand.
Für Unternehmen ist außerdem wichtig, dass die Verordnung unterschiedliche Verantwortlichkeiten kennt. Der Erzeuger muss insbesondere sicherstellen, dass eine Verpackung die vorgeschriebenen Produktanforderungen erfüllt. Davon zu unterscheiden sind die Pflichten der Unternehmen, die für die erweiterte Herstellerverantwortung verantwortlich sind. Sie müssen sich unter anderem an den Kosten für Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungsabfälle beteiligen.

Wird es für Verbraucher teurer?

Ob die neuen Verpackungsregeln den Einkauf verteuern, lässt sich derzeit nicht verlässlich sagen. Unternehmen können zusätzliche Kosten für neue Materialien, Verpackungen und Nachweise entstehen.
Kleine Onlinehändler könnten zudem durch Pflichten beim grenzüberschreitenden Versand belastet werden. Ob und in welchem Umfang Unternehmen solche Kosten an ihre Kunden weitergeben, hängt auch vom Wettbewerb ab.
Einsparungen sind vor allem dort möglich, wo weniger Verpackungsmaterial benötigt oder Waren in kleineren Paketen verschickt werden. Ob diese Vorteile die zusätzlichen Kosten der neuen Vorgaben ausgleichen, dürfte je nach Unternehmen und Geschäftsmodell unterschiedlich ausfallen.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Dobrindt weist Befürchtungen zu Massenüberwachung durch Geheimdienst-Reform zurück

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat Befürchtungen einer unkontrollierten Massenüberwachung durch die Reform der deutschen Nachrichtendienste zurückgewiesen. „Unbescholtene Bürger“ hätten durch die Ausweitung der Befugnisse der Dienste „gar nichts“ zu befürchten, sagte Dobrindt am Mittwoch in Berlin.
„Wir reden hier über Terrorismus, wir reden hier über Staatsterror fremder Mächte“, sagte er. Deutschland sei „tägliches Ziel“ von hybrider Kriegsführung, Spionage, Sabotage und Cyberangriffen und müsse seine Abwehrfähigkeiten deshalb anpassen.
Das Kabinett hatte am Vormittag ein mehr als 700 Seiten starkes Gesetzespaket Dobrindts beschlossen, das dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) einerseits deutlich ausgeweitete Befugnisse zur Sammlung, Speicherung und automatisierten Auswertung von Daten geben soll. Zudem sollen die Dienste auch die Möglichkeit bekommen, Bedrohungen wie Sabotageakte oder Hackerangriffe künftig aktiv durch Gegenangriffe zu bekämpfen.
Mit der Reform beginne „eine neue Zeitrechnung für die Nachrichtendienste“, sagte Dobrindt. „Wir entwickeln unsere Nachrichtendienste hin zu echten Geheimdiensten.“ Denn sie erhielten erstmals seit ihrer Gründung „operative Befugnisse“. Mit der Reform, „revolutionieren wir geradezu die Sicherheitsarchitektur in Deutschland“, betonte der Minister.
Die für Geheimdienste zuständige Kanzleramtsministerin Nina Warken (CDU) betonte, mit der Reform sei es dem BND künftig möglich, „in IT-Systeme von Drohnenfabriken oder Chemiewaffenlaboren“ einzudringen, um diese zu sabotieren. Der Dienst könne zudem Warenlieferungen manipulieren, damit wichtige Bauteile etwa für Waffen nicht an ihren Bestimmungsort kämen.
Bei der Aufklärung bekomme der BND gleichzeitig „mehr Zugriffsmöglichkeiten“ auf IT-Systeme – „von intelligenten Haushaltsgeräten wie zum Beispiel einem Kühlschrank angefangen bis hin zu privaten Mobiltelefonen, Laptops oder anderer Hardware“, sagte Warken. Daten dürften zudem künftig länger gespeichert werden. Bei Inhaltsdaten gelte dies künftig für sechs Monate, für sogenannte Metadaten zum Datenverkehr seien es zwölf Monate.
Dobrindt hob seinerseits die Möglichkeit zur Online-Durchsuchung hervor. Sie sei ein wesentliches Mittel „bei der Entdeckung von Anschlagsplänen“, sagte er. Notwendig seien auch die Befugnisse für „aktive Schutzmaßnahmen“, um Tatmittel oder sensible Informationen „zu verfälschen, zu beeinträchtigen, unschädlich zu machen“. Gleichzeitig sei die Nutzung von Künstlicher Intelligenz und automatisierter Datenanalyse „zwingend notwendig in einer Zeit der Datenflut“.(afp/red)
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Von „überfällig“ bis „Tabubruch“: Warken, Kubicki und Maaßen reagieren auf Geheimdienstreform


In Kürze:

  • Neue Befugnisse: BND und Verfassungsschutz sollen unter anderem mehr digitale Überwachungs- und Eingriffsmöglichkeiten erhalten.
  • Begründung: Die Bundesregierung verweist auf die verschärfte Sicherheitslage, Spionage, Sabotage und hybride Bedrohungen.
  • Kritik: Politiker und Verfassungsrechtler warnen vor zu weitreichenden Befugnissen und einer möglichen Aufweichung der Trennung von Nachrichtendiensten und Polizei.

 
Deutschland will seine Nachrichtendienste neu aufstellen. Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts beschlossen. Nun ist der Bundestag am Zug. Der Anfang Juli öffentlich gewordene Entwurf umfasst knapp 700 Seiten und sieht neue Befugnisse für den Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sowie eine Neuordnung der Kontrolle der Dienste vor.
Fast zeitgleich verwies Bundesinnenminister Alexander Dobrindt auf die verschärfte Sicherheitslage. Mitte Juli hatte Dobrindt die Bedrohungslage in Deutschland von „abstrakt“ auf „hoch“ heraufgestuft und von klar erkennbaren Anschlagsplänen gesprochen. Zugleich erklärte der CSU-Politiker, sein Ziel sei es, die deutschen Nachrichtendienste zu „echten Geheimdiensten“ weiterzuentwickeln, damit sie gegenüber ausländischen Partnerdiensten „wettbewerbsfähig und partnerschaftsfähig“ seien.
Auch der kürzlich erfolgte Fund einer mit Sprengstoff bestückten Drohne am Flughafen Leipzig/Halle wird politisch als Beispiel für die erhöhte Gefahrenlage und die Gefahr hybrider Angriffe angeführt. Die Urheberschaft des Vorfalls ist bislang jedoch nicht geklärt.

Vom Beobachten zum Eingreifen

Einer der zentralen Unterschiede zum bisherigen Rechtsrahmen liegt in den vorgesehenen operativen Befugnissen. Nachrichtendienste sollen künftig in bestimmten Gefahrenlagen nicht mehr ausschließlich Informationen sammeln, auswerten und an andere Behörden weitergeben, sondern auch selbst eingreifen können. Vorgesehen sind unter anderem Möglichkeiten zur Online-Durchsuchung und zur automatisierten Analyse personenbezogener Daten.
Besonders weitreichend sind die vorgesehenen Möglichkeiten im digitalen Raum. Nach dem Gesetzentwurf sollen Nachrichtendienste unter bestimmten Voraussetzungen in fremde IT-Systeme eingreifen können. In der Debatte ist deshalb von sogenannten Hackbacks die Rede – also von aktiven Eingriffen in fremde IT-Infrastrukturen, die über die reine Abwehr eines Angriffs hinausgehen.

Warken: Schutz unserer Sicherheit und Werte

Kanzleramtschefin Nina Warken hat die Reform unterstützt und sieht den BND damit künftig auf Augenhöhe mit anderen Partnerdiensten. Die neuen Möglichkeiten dienten „zum Schutz unserer Sicherheit, unserer Werte und unserer Freiheit“. Deutschland werde angesichts zunehmender Einflussnahme, Sabotage und Bedrohungen „nicht tatenlos zuschauen“, betonte die CDU-Politikerin.
Auch die Grünen befürworten grundsätzlich mehr Befugnisse für die Nachrichtendienste. Ihr stellvertretender Fraktionschef Konstantin von Notz bezeichnete die Reform als „längst überfällig“. Bezogen auf das Inland hält der Sicherheitspolitiker die Pläne allerdings für hochproblematisch.
Künftig könnten Agenten auch gegen Bürger vorgehen, ohne dass dies wie bei der Polizei transparent und rechtsstaatlich überprüfbar erfolge, kritisierte von Notz. Zudem sei nach dem neuen Gesetz unklar, welche Behörde künftig für welche Befugnisse zuständig wäre und unter welchen Voraussetzungen sie diese ausüben dürfte.

Kubicki: „Historischer Tabubruch“

FDP-Chef Wolfgang Kubicki warf Bundesinnenminister Dobrindt gar einen „historischen Tabubruch“ vor. „Ich will in Deutschland keine Geheimpolizei“, brachte Kubicki seine Bedenken gegenüber der „Augsburger Allgemeine“ auf den Punkt.
„Ich will volle gerichtliche Kontrolle bei Grundrechtseingriffen und einen Staat, der versteht, dass man Freiheit nicht verteidigt, indem man sie beschneidet.“

Gesellschaft für Freiheitsrechte kritisiert Nachrichtendienstreform

Auch Verfassungsrechtler sehen in der Reform einen weitreichenden Eingriff in die Grundrechte. An dem Gesetzespaket gibt es daher scharfe Kritik.
Der Leiter Politik der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), David Dittmann, forderte, Dobrindt müsse den „in weiten Teilen verfassungswidrigen Entwurf“ grundlegend überarbeiten. Die geplanten operativen Befugnisse müssten gestrichen und eine wirksame, technisch kompetente Kontrolle sichergestellt werden. Der Entwurf bedeute einen massiven Machtzuwachs der Nachrichtendienste und weiche die Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizei auf, kritisierte Dittmann.
BND und Verfassungsschutz könnten künftig unter anderem Staatstrojaner und KI-Analysen umfassender einsetzen, auf private Videokameras zugreifen und Hackbacks durchführen. Zugleich werde die unabhängige Kontrolle der Nachrichtendienste geschwächt. Die Bundesdatenschutzaufsicht verliere nach Ansicht Dittmanns an Einfluss, während der Unabhängige Kontrollrat technisch und personell nicht ausreichend ausgestattet werde. Dies berge die Gefahr eines rechtsstaatlichen Kontrollverlusts und der Überwachung zahlreicher Unbeteiligter, warnte Dittmann.

Maaßen: Reform nur bei klarer Begrenzung der Befugnisse

Der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, hält eine Modernisierung der Nachrichtendienste grundsätzlich für notwendig. Bereits während seiner Amtszeit sei darauf hingewiesen worden, dass die Dienste technisch und rechtlich mit der Entwicklung der Bedrohungslage Schritt halten müssten.
Das gelte insbesondere für die Spionageabwehr, die Abwehr staatlich gesteuerter Cyberangriffe und die Beobachtung ausländischer Nachrichtendienste. „Unsere Nachrichtendienste dürfen gegenüber professionell arbeitenden ausländischen Diensten und staatlich gesteuerten Cyberakteuren nicht mit stumpfen Waffen kämpfen müssen“, sagte Maaßen gegenüber Epoch Times.
Seine Kritik richtet sich daher nicht gegen eine Stärkung der Dienste an sich, sondern gegen die Ausweitung ihrer Aufgaben und operativen Befugnisse. Der Verfassungsschutz solle eigentlich Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung beobachten.
Inzwischen werde dieser Aufgabenbereich aus seiner Sicht immer weiter ausgedehnt. „Wenn der Verfassungsschutz zur Beobachtung von legalen politischen Äußerungen eingesetzt wird, kann aus Verfassungsschutz Regierungsschutz werden“, warnt Maaßen.
Besonders problematisch sei die Kombination aus einem zunehmend weit gefassten Beobachtungsauftrag und immer invasiveren technischen Möglichkeiten. Wenn eine Behörde heimlich in IT-Systeme eindringen oder andere schwerwiegende operative Maßnahmen durchführen könne, müsse deshalb eindeutig geregelt sein, gegen wen und unter welchen Voraussetzungen diese Befugnisse eingesetzt werden dürften.
Auch die veränderte Sicherheitslage rechtfertigt für Maaßen nicht automatisch jede neue Befugnis. Spionage, Cyberangriffe, Sabotage und Einflussoperationen ausländischer Staaten seien reale Gefahren. „Aber aus einer veränderten Bedrohungslage folgt nicht automatisch die Rechtfertigung jeder gewünschten Befugnis“, sagt er.
Nachrichtendienste, Polizei und Bundeswehr dürften nicht miteinander vermischt werden. Nachrichtendienste sollten Informationen beschaffen und auswerten sowie vor Gefahren warnen; die Abwehr konkreter Gefahren und die Strafverfolgung seien dagegen Aufgaben von Polizei und Strafverfolgungsbehörden.

Minderjährige als V-Leute?

„Besonders kritisch sehe ich auch die geplante Möglichkeit, Minderjährige ab 16 Jahren als V-Leute einzusetzen“, sagte Maaßen gegenüber Epoch Times. Der Staat sollte Jugendliche schützen und sie nicht als bezahlte Informanten in möglicherweise extremistischen oder gewaltbereiten Milieus einsetzen.
Maaßen plädiert deshalb für eine Reform, die zunächst die Aufgaben des Verfassungsschutzes klar begrenzt und erst danach über zusätzliche technische Befugnisse entscheidet. Der Dienst müsse tatsächliche Verfassungsfeinde, Terroristen, Spione und andere ernsthafte Gefahren ins Visier nehmen, dürfe aber nicht zum Instrument der Regierung gegen politische Kritiker werden. „Wir brauchen einen starken Verfassungsschutz gegen Verfassungsfeinde – aber keinen immer mächtigeren Verfassungsschutz zur Überwachung von Regierungskritikern“, sagte Maaßen.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Neue Geheimdienstreform: Warken, Kubicki und Maaßen zur Ausweitung der Befugnisse


In Kürze:

  • Neue Befugnisse: BND und Verfassungsschutz sollen unter anderem mehr digitale Überwachungs- und Eingriffsmöglichkeiten erhalten.
  • Begründung: Die Bundesregierung verweist auf die verschärfte Sicherheitslage, Spionage, Sabotage und hybride Bedrohungen.
  • Kritik: Politiker und Verfassungsrechtler warnen vor zu weitreichenden Befugnissen und einer möglichen Aufweichung der Trennung von Nachrichtendiensten und Polizei.

 
Deutschland will seine Nachrichtendienste neu aufstellen. Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts beschlossen. Nun ist der Bundestag am Zug. Der Anfang Juli öffentlich gewordene Entwurf umfasst knapp 700 Seiten und sieht neue Befugnisse für den Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sowie eine Neuordnung der Kontrolle der Dienste vor.
Fast zeitgleich verwies Bundesinnenminister Alexander Dobrindt auf die verschärfte Sicherheitslage. Mitte Juli hatte Dobrindt die Bedrohungslage in Deutschland von „abstrakt“ auf „hoch“ heraufgestuft und von klar erkennbaren Anschlagsplänen gesprochen. Zugleich erklärte der CSU-Politiker, sein Ziel sei es, die deutschen Nachrichtendienste zu „echten Geheimdiensten“ weiterzuentwickeln, damit sie gegenüber ausländischen Partnerdiensten „wettbewerbsfähig und partnerschaftsfähig“ seien.
Auch der kürzlich erfolgte Fund einer mit Sprengstoff bestückten Drohne am Flughafen Leipzig/Halle wird politisch als Beispiel für die erhöhte Gefahrenlage und die Gefahr hybrider Angriffe angeführt. Die Urheberschaft des Vorfalls ist bislang jedoch nicht geklärt.

Vom Beobachten zum Eingreifen

Einer der zentralen Unterschiede zum bisherigen Rechtsrahmen liegt in den vorgesehenen operativen Befugnissen. Nachrichtendienste sollen künftig in bestimmten Gefahrenlagen nicht mehr ausschließlich Informationen sammeln, auswerten und an andere Behörden weitergeben, sondern auch selbst eingreifen können. Vorgesehen sind unter anderem Möglichkeiten zur Online-Durchsuchung und zur automatisierten Analyse personenbezogener Daten.
Besonders weitreichend sind die vorgesehenen Möglichkeiten im digitalen Raum. Nach dem Gesetzentwurf sollen Nachrichtendienste unter bestimmten Voraussetzungen in fremde IT-Systeme eingreifen können. In der Debatte ist deshalb von sogenannten Hackbacks die Rede – also von aktiven Eingriffen in fremde IT-Infrastrukturen, die über die reine Abwehr eines Angriffs hinausgehen.

Warken: Schutz unserer Sicherheit und Werte

Kanzleramtschefin Nina Warken hat die Reform unterstützt und sieht den BND damit künftig auf Augenhöhe mit anderen Partnerdiensten. Die neuen Möglichkeiten dienten „zum Schutz unserer Sicherheit, unserer Werte und unserer Freiheit“. Deutschland werde angesichts zunehmender Einflussnahme, Sabotage und Bedrohungen „nicht tatenlos zuschauen“, betonte die CDU-Politikerin.
Auch die Grünen befürworten grundsätzlich mehr Befugnisse für die Nachrichtendienste. Ihr stellvertretender Fraktionschef Konstantin von Notz bezeichnete die Reform als „längst überfällig“. Bezogen auf das Inland hält der Sicherheitspolitiker die Pläne allerdings für hochproblematisch.
Künftig könnten Agenten auch gegen Bürger vorgehen, ohne dass dies wie bei der Polizei transparent und rechtsstaatlich überprüfbar erfolge, kritisierte von Notz. Zudem sei nach dem neuen Gesetz unklar, welche Behörde künftig für welche Befugnisse zuständig wäre und unter welchen Voraussetzungen sie diese ausüben dürfte.

Kubicki: „Historischer Tabubruch“

FDP-Chef Wolfgang Kubicki warf Bundesinnenminister Dobrindt gar einen „historischen Tabubruch“ vor. „Ich will in Deutschland keine Geheimpolizei“, brachte Kubicki seine Bedenken gegenüber der „Augsburger Allgemeine“ auf den Punkt.
„Ich will volle gerichtliche Kontrolle bei Grundrechtseingriffen und einen Staat, der versteht, dass man Freiheit nicht verteidigt, indem man sie beschneidet.“

Gesellschaft für Freiheitsrechte kritisiert Nachrichtendienstreform

Auch Verfassungsrechtler sehen in der Reform einen weitreichenden Eingriff in die Grundrechte. An dem Gesetzespaket gibt es daher scharfe Kritik.
Der Leiter Politik der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), David Dittmann, forderte, Dobrindt müsse den „in weiten Teilen verfassungswidrigen Entwurf“ grundlegend überarbeiten. Die geplanten operativen Befugnisse müssten gestrichen und eine wirksame, technisch kompetente Kontrolle sichergestellt werden. Der Entwurf bedeute einen massiven Machtzuwachs der Nachrichtendienste und weiche die Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizei auf, kritisierte Dittmann.
BND und Verfassungsschutz könnten künftig unter anderem Staatstrojaner und KI-Analysen umfassender einsetzen, auf private Videokameras zugreifen und Hackbacks durchführen. Zugleich werde die unabhängige Kontrolle der Nachrichtendienste geschwächt. Die Bundesdatenschutzaufsicht verliere nach Ansicht Dittmanns an Einfluss, während der Unabhängige Kontrollrat technisch und personell nicht ausreichend ausgestattet werde. Dies berge die Gefahr eines rechtsstaatlichen Kontrollverlusts und der Überwachung zahlreicher Unbeteiligter, warnte Dittmann.

Maaßen: Reform nur bei klarer Begrenzung der Befugnisse

Der ehemalige Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, hält eine Modernisierung der Nachrichtendienste grundsätzlich für notwendig. Bereits während seiner Amtszeit sei darauf hingewiesen worden, dass die Dienste technisch und rechtlich mit der Entwicklung der Bedrohungslage Schritt halten müssten.
Das gelte insbesondere für die Spionageabwehr, die Abwehr staatlich gesteuerter Cyberangriffe und die Beobachtung ausländischer Nachrichtendienste. „Unsere Nachrichtendienste dürfen gegenüber professionell arbeitenden ausländischen Diensten und staatlich gesteuerten Cyberakteuren nicht mit stumpfen Waffen kämpfen müssen“, sagte Maaßen gegenüber Epoch Times.
Seine Kritik richtet sich daher nicht gegen eine Stärkung der Dienste an sich, sondern gegen die Ausweitung ihrer Aufgaben und operativen Befugnisse. Der Verfassungsschutz solle eigentlich Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung beobachten.
Inzwischen werde dieser Aufgabenbereich aus seiner Sicht immer weiter ausgedehnt. „Wenn der Verfassungsschutz zur Beobachtung von legalen politischen Äußerungen eingesetzt wird, kann aus Verfassungsschutz Regierungsschutz werden“, warnt Maaßen.
Besonders problematisch sei die Kombination aus einem zunehmend weit gefassten Beobachtungsauftrag und immer invasiveren technischen Möglichkeiten. Wenn eine Behörde heimlich in IT-Systeme eindringen oder andere schwerwiegende operative Maßnahmen durchführen könne, müsse deshalb eindeutig geregelt sein, gegen wen und unter welchen Voraussetzungen diese Befugnisse eingesetzt werden dürften.
Auch die veränderte Sicherheitslage rechtfertigt für Maaßen nicht automatisch jede neue Befugnis. Spionage, Cyberangriffe, Sabotage und Einflussoperationen ausländischer Staaten seien reale Gefahren. „Aber aus einer veränderten Bedrohungslage folgt nicht automatisch die Rechtfertigung jeder gewünschten Befugnis“, sagt er.
Nachrichtendienste, Polizei und Bundeswehr dürften nicht miteinander vermischt werden. Nachrichtendienste sollten Informationen beschaffen und auswerten sowie vor Gefahren warnen; die Abwehr konkreter Gefahren und die Strafverfolgung seien dagegen Aufgaben von Polizei und Strafverfolgungsbehörden.

Minderjährige als V-Leute?

„Besonders kritisch sehe ich auch die geplante Möglichkeit, Minderjährige ab 16 Jahren als V-Leute einzusetzen“, sagte Maaßen gegenüber Epoch Times. Der Staat sollte Jugendliche schützen und sie nicht als bezahlte Informanten in möglicherweise extremistischen oder gewaltbereiten Milieus einsetzen.
Maaßen plädiert deshalb für eine Reform, die zunächst die Aufgaben des Verfassungsschutzes klar begrenzt und erst danach über zusätzliche technische Befugnisse entscheidet. Der Dienst müsse tatsächliche Verfassungsfeinde, Terroristen, Spione und andere ernsthafte Gefahren ins Visier nehmen, dürfe aber nicht zum Instrument der Regierung gegen politische Kritiker werden. „Wir brauchen einen starken Verfassungsschutz gegen Verfassungsfeinde – aber keinen immer mächtigeren Verfassungsschutz zur Überwachung von Regierungskritikern“, sagte Maaßen.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Bundeskabinett beschließt Reformen: Geheimdienste, Frühstartrente und BAföG


In Kürze:

  • Geheimdienste: BND und Verfassungsschutz erhalten zusätzliche Befugnisse.
  • Frühstartrente: Der Staat zahlt für Kinder monatlich zehn Euro in ein Altersvorsorgedepot.
  • Weitere Reformen: BAföG, Kinder- und Jugendhilfe sowie die Befugnisse des Zolls werden ausgeweitet.

 
Das Bundeskabinett hat am Mittwoch mehrere wichtige Reformvorhaben beschlossen. Auf der Tagesordnung standen unter anderem die Reform der Nachrichtendienste, die Frühstartrente sowie weitere Vorhaben in den Bereichen innere Sicherheit, Finanzen und Soziales. Die Kabinettssitzung wurde von Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) geleitet, da Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) derzeit im Urlaub ist.

Geheimdienstreform

Vor dem Hintergrund der verschärften Bedrohungslage hat das Bundeskabinett die von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegte Reform der deutschen Nachrichtendienste beschlossen. Sie soll dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) deutlich erweiterte Möglichkeiten zur Sammlung und Speicherung von Daten geben. Zudem sollen die Nachrichtendienste Bedrohungen wie Sabotageakte oder Hackerangriffe künftig auch aktiv bekämpfen können.

BAföG-Sätze sollen steigen

Das Bundeskabinett hat die geplante BAföG-Reform auf den Weg gebracht. Erste Teile sollen zum 1. April 2027 in Kraft treten, teilte Bundesforschungsministerin Dorothee Bär (CSU) mit.
Die Wohnkostenpauschale für Studenten außerhalb des Elternhauses soll ab dem Sommersemester 2027 von 380 auf 440 Euro steigen. Der Grundbedarf für Studenten soll in zwei Schritten angehoben werden: zum Wintersemester 2027/28 auf 503 Euro und zum Sommersemester 2029 auf 563 Euro. Auch das Schüler-BAföG soll entsprechend steigen.
Ab dem Schuljahresbeginn beziehungsweise dem Wintersemester 2028/29 sollen Freibeträge und Einkommensgrenzen jährlich automatisch um 1,5 Prozent angepasst werden. Der Leistungsnachweis soll entfallen, zudem soll die Antragstellung künftig digital erfolgen.
„Mit dem Kabinettbeschluss sind wir einen entscheidenden Schritt gegangen, damit das BAföG sein Aufstiegsversprechen erfüllen kann“, sagte Bär. Die Reform muss nun noch vom Bundestag beraten werden.

Frühstartrente

Das Kabinett beschloss zudem den Gesetzentwurf für die sogenannte Frühstartrente. Vorgesehen ist, dass der Staat vom 6. bis zum 18. Geburtstag eines Kindes monatlich zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlt. Die Regelung soll mit dem Geburtsjahrgang 2020 beginnen und rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten. Ab 2027 soll jährlich der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzukommen.
„Die Frühstartrente ist ein wichtiger Beitrag für eine bessere Altersvorsorge und mehr Chancengleichheit“, erklärte Bundesfinanzminister Klingbeil. Jedes Kind erhalte damit „ein Startkapital für die eigene private Altersvorsorge“.
Gefördert werden sollen zertifizierte Verträge mit einem Kostendeckel sowie ohne Abschluss- und Vertriebskosten bis zur Volljährigkeit. Die Erträge sollen bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei bleiben. Das geförderte Kapital kann grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr ausgezahlt werden. Die staatlichen Zuschüsse können privat, etwa durch freiwillige Einzahlungen von Eltern oder Großeltern, um bis zu 6.840 Euro pro Jahr ergänzt werden. Dafür ist jedoch keine zusätzliche steuerliche Förderung vorgesehen.

Kein Alkohol mehr für 14- und 15-Jährige

Das Bundeskabinett will das sogenannte begleitete Trinken für 14- und 15-Jährige abschaffen. Künftig sollen Jugendliche auch in Begleitung ihrer Eltern keinen Wein, Bier oder Sekt mehr konsumieren dürfen. Familienministerin Karin Prien (CDU) begründete den Schritt mit dem besseren Schutz vor den gesundheitlichen Folgen des Alkoholkonsums. Als Nächstes muss der Bundestag über die Änderung beraten.

Zoll erhält neue Befugnisse

Die Bundesregierung will auch härter gegen Finanzkriminalität, Geldwäsche und internationalen Drogenhandel vorgehen. Dafür beschloss das Kabinett einen Gesetzentwurf mit neuen Befugnissen für den Zoll.
Dazu gehört die Sicherstellung von Vermögensgegenständen, wenn der Verdacht besteht, dass diese nicht rechtmäßig erworben wurden. „Wenn Verdächtige nicht nachweisen können, dass sie Vermögenswerte legal erworben haben, sind der Porsche oder die Rolex erstmal weg“, erklärte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD). Bisher ist dies häufig erst nach langwierigen Gerichtsverfahren möglich.
Außerdem soll der Zoll künftig künstliche Intelligenz zur Datenanalyse nutzen, Drohnen einsetzen und die Kommunikation von Tatverdächtigen blockieren dürfen. „Der Zoll wird moderner, digitaler und schlagkräftiger. Damit senden wir ein klares Signal an Kriminelle: Wir verschärfen die Gangart!“, sagte Klingbeil. (dpa/afp/red/red)
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Von Geheimdienstreform bis zur Frühstartrente: Kabinett fasst mehrere Beschlüsse

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch mehrere wichtige Reformvorhaben beschlossen. Auf der Tagesordnung standen unter anderem die Reform der Nachrichtendienste, die Frühstartrente sowie weitere Vorhaben in den Bereichen innere Sicherheit, Finanzen und Soziales. Die Kabinettssitzung wurde von Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) geleitet, da Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) derzeit im Urlaub ist.

Geheimdienstreform

Vor dem Hintergrund der verschärften Bedrohungslage hat das Bundeskabinett die von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegte Reform der deutschen Nachrichtendienste beschlossen. Sie soll dem Bundesnachrichtendienst (BND) und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) deutlich erweiterte Möglichkeiten zur Sammlung und Speicherung von Daten geben. Zudem sollen die Nachrichtendienste Bedrohungen wie Sabotageakte oder Hackerangriffe künftig auch aktiv bekämpfen können.

Frühstartrente

Das Kabinett beschloss zudem den Gesetzentwurf für die sogenannte Frühstartrente. Vorgesehen ist, dass der Staat vom 6. bis zum 18. Geburtstag eines Kindes monatlich zehn Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlt. Die Regelung soll mit dem Geburtsjahrgang 2020 beginnen und rückwirkend zum 1. Januar 2026 gelten. Ab 2027 soll jährlich der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzukommen.
„Die Frühstartrente ist ein wichtiger Beitrag für eine bessere Altersvorsorge und mehr Chancengleichheit“, erklärte Bundesfinanzminister Klingbeil. Jedes Kind erhalte damit „ein Startkapital für die eigene private Altersvorsorge“.
Gefördert werden sollen zertifizierte Verträge mit einem Kostendeckel sowie ohne Abschluss- und Vertriebskosten bis zur Volljährigkeit. Die Erträge sollen bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei bleiben. Das geförderte Kapital kann grundsätzlich erst ab dem 65. Lebensjahr ausgezahlt werden. Die staatlichen Zuschüsse können privat, etwa durch freiwillige Einzahlungen von Eltern oder Großeltern, um bis zu 6.840 Euro pro Jahr ergänzt werden. Dafür ist jedoch keine zusätzliche steuerliche Förderung vorgesehen.

Zoll erhält neue Befugnisse

Die Bundesregierung will auch härter gegen Finanzkriminalität, Geldwäsche und internationalen Drogenhandel vorgehen. Dafür beschloss das Kabinett einen Gesetzentwurf mit neuen Befugnissen für den Zoll.
Dazu gehört die Sicherstellung von Vermögensgegenständen, wenn der Verdacht besteht, dass diese nicht rechtmäßig erworben wurden. „Wenn Verdächtige nicht nachweisen können, dass sie Vermögenswerte legal erworben haben, sind der Porsche oder die Rolex erstmal weg“, erklärte Finanzminister Lars Klingbeil (SPD). Bisher ist dies häufig erst nach langwierigen Gerichtsverfahren möglich.
Außerdem soll der Zoll künftig künstliche Intelligenz zur Datenanalyse nutzen, Drohnen einsetzen und die Kommunikation von Tatverdächtigen blockieren dürfen. „Der Zoll wird moderner, digitaler und schlagkräftiger. Damit senden wir ein klares Signal an Kriminelle: Wir verschärfen die Gangart!“, sagte Klingbeil. (dpa/afp/red/red)
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Geheimdienste sollen zurückschlagen dürfen: Was plant die Bundesregierung?


In Kürze:

  • Das Bundeskabinett will den rund 700-seitigen Entwurf zur Reform des Nachrichtendienstrechts beraten.
  • BND und Verfassungsschutz sollen in bestimmten Gefahrenlagen künftig selbst aktiv eingreifen können.
  • Besonders umstritten sind mögliche Hackbacks und der Einsatz „kinetischer Mittel“ gegen eine fremde Macht.
  • Kritiker warnen vor weitreichenden Befugnissen und aus ihrer Sicht teilweise unklaren Eingriffsschwellen.

Über ein heikles Thema will das Bundeskabinett am Mittwoch, 12. August, beraten. Auf der Tagesordnung steht der knapp 700-seitige Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts. Damit möchte die Regierung die Rolle der deutschen Geheimdienste an veränderte Bedrohungslagen anpassen und auch deren Befugnisse ausweiten. Im Fokus stehen dabei vor allem Bundesnachrichtendienst (BND) und Verfassungsschutz (BfV).
Der Entwurf ist, wie das Bundesinnenministerium selbst betont, noch nicht ressortabgestimmt. Außerdem bestehe insbesondere bezüglich einzelner besonders sensibler Elemente noch weiterer Beratungsbedarf. Unterdessen sprach der CDU-Abgeordnete und Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestages, Marc Henrichmann, im Nachrichtensender „Welt TV“ davon, „Angriffsdrohnen in Russland“ oder Fabriken, die diese herstellen, „lahmlegen und ausschalten“ zu können, bevor eine solche „aufsteigt und Deutschland bedrohen kann“. Er spielt auf den Drohnenvorfall der Vorwoche am Flughafen Leipzig an. Eine russische Urheberschaft des mutmaßlichen Sabotageakts ist jedoch bislang nicht nachgewiesen.

Dienste sollen nicht mehr auf passive Rolle beschränkt bleiben

Nach geltendem Recht beschränkt sich der gesetzliche Auftrag von BND und Verfassungsschutz im Wesentlichen darauf, Nachrichten zu sammeln und auszuwerten. Sie sind als Frühwarnsystem gedacht und sollen bewusst keine exekutiven Befugnisse ausüben. Gefahrenabwehr mit Zwangs- oder Vollzugsmaßnahmen soll grundsätzlich Aufgabe der Polizei beziehungsweise der Streitkräfte bleiben.
Das Trennungsprinzip zwischen Polizei und Geheimdienst ist eine Konsequenz totalitärer Erfahrungen der deutschen Geschichte. Die Dienste sollen Informationen verdeckt erheben und auswerten dürfen. Unter engen Voraussetzungen ist es ihnen auch erlaubt, Erkenntnisse an Polizei, Staatsanwaltschaft, Bundeswehr oder andere Stellen zu übermitteln.
Bereits jetzt besitzt der BND zwar weitreichende Befugnisse im Bereich der Auslandsaufklärung. Diese reichen zum Teil auch weiter als im Inland. Das Bundesverfassungsgericht hat dies bisher nicht beanstandet, weil der Bundesnachrichtendienst keine operativen Anschlussbefugnisse besitzt.

Bund verweist auf veränderte Bedrohungslage

Nun will die Bundesregierung die Nachrichtendienste handlungsfähiger machen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hatte dies unter anderem bereits anlässlich der Vorstellung des Bundes-Verfassungsschutzberichts Anfang Juli angekündigt. Die Dienste selbst hatten um eine entsprechende Anpassung ihrer Befugnisse gebeten. Sie begründeten dies mit einer veränderten Bedrohungslage. Diese umfasse nun auch Spionage, Sabotage, Cyberangriffe, Drohnen und hybride Einflussnahme.
Deshalb sollen BND und BfV künftig nicht mehr auf das Beobachten, Sammeln von Daten und Warnen beschränkt bleiben. In bestimmten Gefahrenlagen soll es ihnen gestattet sein, selbst aktiv einzugreifen. Der Entwurf spricht in diesem Kontext von „erweiterten nachrichtendienstlichen Maßnahmen“.
Die Dienste sollen künftig demnach nicht mehr nur wissen, wer Deutschland bedroht und wie Angriffe vorbereitet werden. In bestimmten Fällen sollen sie auch darauf hinwirken können, dass der Angriff nicht stattfindet. Die Nachrichtendienste sollen in diesem Sinne zu „begrenzt operativen Akteuren“ werden.

BND darf sich unter bestimmten Umständen selbst ermächtigen

Mit den Neuerungen will die Bundesregierung den bisherigen Rechtsrahmen an neue technische und sicherheitspolitische Entwicklungen anpassen. Gleichzeitig soll die neue gesetzliche Regelung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung tragen und die Kontrolle der Dienste neu ordnen. In diesem Sinne gehe es nicht nur um eine Erweiterung der Befugnisse, sondern auch um Anpassungen an Vorgaben der Rechtsprechung.
Zu den wesentlichsten Änderungen sollen jene Bestimmungen gehören, die in den Paragrafen 49ff. des Entwurfs für ein neues BND-Gesetz verankert sind. Diese betreffen sogenannte „erweiterte nachrichtendienstliche Maßnahmen“. Sie sollen dann greifen, wenn der BND im Zuge seiner nachrichtendienstlichen Auslandsaufklärung eine „spezifische Gefährdungslage“ feststellt.
Die Befugnisse des BND umfassen in einem solchen Fall auch ein „aktives Einwirken mit dem Ziel einer Abwendung oder Einschränkung dieser Gefährdung“. Sie sollen notfalls auch im Inland zum Tragen kommen – aber nur dann, wenn nur der BND selbst dazu in der Lage sein sollte oder eine rechtzeitige Befassung der eigentlich zuständigen Stellen nicht mehr als möglich erscheint.

„Besonders wichtige Rechtsgüter“ sind weit definiert

Eine spezifische Gefährdungslage soll dann vorliegen, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen“, dass eine fremde Macht „besonders gewichtige Rechtsgüter […] anhaltend und planvoll“ in besonderem Maße gefährde. Zu diesen Rechtsgütern sollen etwa Bestand oder Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder internationaler Organisationen gehören, deren Mitglied das Land ist.
Aber auch verbündete Staaten, die „außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland“, die Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit oder die freiheitliche demokratische Grundordnung sollen vom Schutzzweck umfasst sein. Gleiches gelte für „gewichtige Rechtsgüter der Allgemeinheit, deren Bedrohung die Grundlagen der Existenz der Menschen berührt, sowie Sachen von bedeutendem Wert, deren Erhaltung im öffentlichen Interesse geboten ist“ oder „das Leben, die körperliche Unversehrtheit, Freiheit und sexuelle Selbstbestimmung einer Person“.
Voraussetzung für ein eigenes Eingreifen unter bestimmten Umständen ist also die Feststellung einer qualifizierten Bedrohung. Andere zuständige Stellen dürfen nicht in der Lage sein, rechtzeitig oder ebenso wirksam zu handeln – und der Nachrichtendienst muss über besondere Fähigkeiten verfügen, die es ihm ermöglichen, der Gefahr wirksam zu begegnen. Ein Beispiel stellt dem Bundesinnenministerium zufolge dabei etwa ein laufender Cyberangriff dar.

Besonders heikel ist der Einsatz „kinetischer Mittel“

Liegen die Voraussetzungen für ein eigenes operatives Handeln vor, müsse der Präsident des BND Art und Umfang der Maßnahmen in einer Grundanordnung festlegen. Die durchgeführten Maßnahmen sind zu dokumentieren. Zudem seien das Fortbestehen der entsprechenden Gefahrenlage und die Erforderlichkeit des Eingreifens in vorgegebenen Abständen zu überprüfen.
Formal bleibt das Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst aufrecht. Seine praktische Bedeutung wird jedoch kleiner, wenn der Nachrichtendienst selbst Gefahren abwehren darf. Als einer der heikelsten Punkte gilt der in Paragraf 129 des Entwurfs angesprochene Einsatz „kinetischer Mittel“. Gemeint sind nach der Begründung Maßnahmen, die mit einer physischen Einwirkung auf Rechtsgüter Dritter verbunden sind. Der Begriff geht damit über rein digitale Überwachungsmaßnahmen hinaus.
Im Fall von Gegenmaßnahmen stellt etwa die Störung eines Servers eine solche „kinetische Einwirkung“ dar. Allerdings sind auch andere Formen der physischen Einwirkung auf ein Ziel denkbar. Je nach konkreter Ausgestaltung können damit etwa Sabotage, Beschädigung oder andere physische Einwirkungen auf Sachziele gemeint sein.

Keine „Lizenz zum Töten“ – aber Kollateralschäden denkbar

Der Gesetzentwurf macht deutlich, dass erweiterte nachrichtendienstliche Mittel „gegen die fremde Macht zu richten“ seien, welche „für die spezifische Gefährdungslage verantwortlich“ sei. Sie dürften sich „nicht gezielt gegen Leib und Leben von Personen richten“. Zudem seien sie so durchzuführen, dass „die zu erwartenden Schäden in einem angemessenen Verhältnis zu dem Ziel der Maßnahme stehen“.
Einer Analyse der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) zufolge bedeute dies zwar, dass es keine allgemeine gesetzliche Erlaubnis gebe, Menschen im Ausland zu töten. Allerdings sei dem Wortlaut zufolge dann auch nicht automatisch jede Verletzung oder Tötung als Kollateralschaden ausgeschlossen.
Die GFF hält auch die Bedrohungsbegriffe teilweise für zu unbestimmt. Schon die genannten Qualifikationsstufen „erhebliche Bedrohung“ und „Bedrohung von herausgehobener Bedeutung“ seien schwer voneinander abzugrenzen. Es sei außerdem nicht eindeutig zu erkennen, wie konkret eine Bedrohung sein müsse, bevor aus Beobachtung aktive Gefahrenabwehr werde. Abgesehen davon sei der Umfang der als schutzwürdig qualifizierbaren Rechtsgüter erheblich.

Wenn der Gegenschlag den Falschen treffen könnte

Neben den sogenannten kinetischen Maßnahmen seien auch die möglichen Gegenmaßnahmen im digitalen Raum sehr weitreichend. Im Rahmen denkbarer Maßnahmen um zurückzuhacken, sogenannter „Hackbacks“, umfassen aktive Mittel etwa das Löschen oder Verändern von Daten ebenso wie die Umleitung von Datenströmen oder das Beeinträchtigen oder Zerstören von IT-Systemen.
Auch hier gebe es jedoch Problembereiche, die zu berücksichtigen seien. Zum einen sei bei einem Cyberangriff nicht immer zweifelsfrei feststellbar, wer tatsächlich dahinterstehe. Zum anderen könne ein Server kompromittiert und von einem Angreifer missbraucht worden sein, obwohl sein Betreiber selbst unschuldig sei. Dies zeige etwa ein Szenario, wonach ein Krankenhaus als Proxy missbraucht werde und ein virtueller Gegenschlag letztlich dessen Infrastruktur treffe.
Zudem könne aus einer digitalen Abwehrmaßnahme eine neue offensive Operation werden. Im Extremfall könne sich, so die GFF, auch heimlich in IT-Systeme inländischer Telekommunikationsanbieter hacken – was definitiv nicht mehr den Bereich des Vorgehens gegen eine „fremde Macht“ betreffe. Dies ermögliche etwa Paragraf 31 Abs. 6 Nr. 3 des Entwurfes.
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Inflation: Energiepreise bleiben zentraler Preistreiber – 2 Euro pro Liter Sprit an Tankstellen neue Normalität

Kräftig steigende Energiepreise nach dem Auslaufen des Tankrabatts haben die Teuerungsrate in Deutschland im Juli auf 2,8 Prozent getrieben. Von Juni auf Juli des laufenden Jahres zogen die Verbraucherpreise um 0,8 Prozent an. Das Statistische Bundesamt bestätigte seine vorläufigen Berechnungen.
„Die Energiepreise verteuerten sich weiterhin überdurchschnittlich und blieben somit zentraler Preistreiber“, erläuterte die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes, Ruth Brand.
In den nächsten Monaten könnte es mit der Teuerung weiter nach oben gehen. Die Hoffnung, dass die Straße von Hormus wieder geöffnet wird, hat sich vorerst zerschlagen.
Die für den weltweiten Öl- und Gashandel wichtige Meerenge ist wegen des seit Ende Februar schwelenden Konflikts am Persischen Golf faktisch blockiert. Das bekommt eine Volkswirtschaft wie Deutschland, die von Rohstoffimporten abhängig ist, deutlich zu spüren.

Energiepreise steigen sprunghaft an

Im Mai und im Juni hatte die Bundesregierung mit einer Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel um knapp 17 Cent pro Liter den Preisauftrieb gedämpft. Die Inflationsrate sank bis auf 2,3 Prozent im Juni.
Noch im April hatte der Ölpreisschock infolge des Irakriegs die Teuerungsrate mit 2,9 Prozent auf den höchsten Stand seit Januar 2024 getrieben.
Nun zogen die Energiepreise in Deutschland wieder sprunghaft an: Im Juli mussten Verbraucher fürs Tanken und Heizen 8,3 Prozent mehr zahlen als ein Jahr zuvor, wie die Wiesbadener Statistiker errechnet haben. Im Juni hatten die Energiepreise nur um 3,4 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats gelegen.
Inzwischen sind Spritpreise von mehr als zwei Euro je Liter an Tankstellen hierzulande wieder die Regel. Die Dürre könnte Sprit zumindest regional zusätzlich verteuern.
Das Niedrigwasser auf wichtigen Transportwegen wie dem Rhein erhöhe die Logistikkosten für den Transport von Kraftstoffen und einzelnen Vorprodukten teilweise deutlich, erklärte der ADAC.

Kaufkraft unter Druck

Immerhin steigen die Nahrungsmittelpreise seit Monaten vergleichsweise moderat. Im Juli lagen sie wie in den beiden Vormonaten um 0,4 Prozent über dem Vorjahresmonat.
Teurer binnen Jahresfrist waren im Juli etwa Fleisch und Fleischwaren (plus 1,9 Prozent) sowie Zucker und Süßwaren (plus 4,0 Prozent). Deutlich günstiger als im Vorjahresmonat war Butter (minus 30,1 Prozent).
Wenn Energie nicht bald wieder erschwinglicher wird, könnten auch die Lebensmittelpreise stärker anziehen: Transport, Kühlung und Lagerung kosten derzeit mehr und Ökonomen erwarten, dass sich dies auch in Preisen im Supermarkt niederschlagen wird. Dazu kommt die Trockenheit, die der Landwirtschaft zusetzen und die Ernte schmälern könnte.
Dienstleistungen, zu denen Restaurantbesuche und Reisen zählen, verteuerten sich im Juli um 2,9 Prozent und damit etwas weniger als in beiden Vormonaten zuvor.
Höhere Teuerungsraten schmälern die Kaufkraft: Die Menschen können sich dann für einen Euro weniger leisten. Das bremst den privaten Konsum, der eine wichtige Stütze der Binnenkonjunktur ist. (dpa/red)
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Inflation: 2 Euro pro Liter Sprit an Tankstellen neue Normalität

Kräftig steigende Energiepreise nach dem Auslaufen des Tankrabatts haben die Teuerungsrate in Deutschland im Juli auf 2,8 Prozent getrieben. Von Juni auf Juli des laufenden Jahres zogen die Verbraucherpreise um 0,8 Prozent an. Das Statistische Bundesamt bestätigte seine vorläufigen Berechnungen.
„Die Energiepreise verteuerten sich weiterhin überdurchschnittlich und blieben somit zentraler Preistreiber“, erläuterte die Präsidentin des Statistischen Bundesamtes, Ruth Brand.
In den nächsten Monaten könnte es mit der Teuerung weiter nach oben gehen. Die Hoffnung, dass die Straße von Hormus wieder geöffnet wird, hat sich vorerst zerschlagen.
Die für den weltweiten Öl- und Gashandel wichtige Meerenge ist wegen des seit Ende Februar schwelenden Konflikts am Persischen Golf faktisch blockiert. Das bekommt eine Volkswirtschaft wie Deutschland, die von Rohstoffimporten abhängig ist, deutlich zu spüren.

Energiepreise steigen sprunghaft an

Im Mai und im Juni hatte die Bundesregierung mit einer Senkung der Energiesteuer auf Benzin und Diesel um knapp 17 Cent pro Liter den Preisauftrieb gedämpft. Die Inflationsrate sank bis auf 2,3 Prozent im Juni.
Noch im April hatte der Ölpreisschock infolge des Irakriegs die Teuerungsrate mit 2,9 Prozent auf den höchsten Stand seit Januar 2024 getrieben.
Nun zogen die Energiepreise in Deutschland wieder sprunghaft an: Im Juli mussten Verbraucher fürs Tanken und Heizen 8,3 Prozent mehr zahlen als ein Jahr zuvor, wie die Wiesbadener Statistiker errechnet haben. Im Juni hatten die Energiepreise nur um 3,4 Prozent über dem Niveau des Vorjahresmonats gelegen.
Inzwischen sind Spritpreise von mehr als zwei Euro je Liter an Tankstellen hierzulande wieder die Regel. Die Dürre könnte Sprit zumindest regional zusätzlich verteuern.
Das Niedrigwasser auf wichtigen Transportwegen wie dem Rhein erhöhe die Logistikkosten für den Transport von Kraftstoffen und einzelnen Vorprodukten teilweise deutlich, erklärte der ADAC.

Kaufkraft unter Druck

Immerhin steigen die Nahrungsmittelpreise seit Monaten vergleichsweise moderat. Im Juli lagen sie wie in den beiden Vormonaten um 0,4 Prozent über dem Vorjahresmonat.
Teurer binnen Jahresfrist waren im Juli etwa Fleisch und Fleischwaren (plus 1,9 Prozent) sowie Zucker und Süßwaren (plus 4,0 Prozent). Deutlich günstiger als im Vorjahresmonat war Butter (minus 30,1 Prozent).
Wenn Energie nicht bald wieder erschwinglicher wird, könnten auch die Lebensmittelpreise stärker anziehen: Transport, Kühlung und Lagerung kosten derzeit mehr und Ökonomen erwarten, dass sich dies auch in Preisen im Supermarkt niederschlagen wird. Dazu kommt die Trockenheit, die der Landwirtschaft zusetzen und die Ernte schmälern könnte.
Dienstleistungen, zu denen Restaurantbesuche und Reisen zählen, verteuerten sich im Juli um 2,9 Prozent und damit etwas weniger als in beiden Vormonaten zuvor.
Höhere Teuerungsraten schmälern die Kaufkraft: Die Menschen können sich dann für einen Euro weniger leisten. Das bremst den privaten Konsum, der eine wichtige Stütze der Binnenkonjunktur ist. (dpa/red)
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Verkehrsminister: Versorgung trotz Niedrigwasser gesichert – Bauwirtschaft warnt

Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) sieht trotz der anhaltenden Niedrigwasserlage auf wichtigen Wasserstraßen derzeit keine Versorgungsengpässe.
„Stand jetzt ist die Versorgung gewährleistet“, sagte Bilger der „Rheinischen Post“ vor einer Schaltkonferenz mit den Verkehrsministern der Länder an diesem Mittwoch. Je mehr Güterverkehr von der Wasserstraße auf Schiene und Straße verlagert werde, desto geringer sei das Risiko von Versorgungsproblemen.
Die Beratungen mit den Ländern dienten der Abstimmung, man werde auch über zusätzliche Maßnahmen sprechen. Denn es sei davon auszugehen, dass die Niedrigwasserproblematik bis Ende August anhalte. Deshalb müsse man weiter handeln.

Ausbau der Wasserstraßen

Bilger setzt sich für den Ausbau der Flüsse in Deutschland ein. Grundsätzlich sollten alle ein Verständnis dafür haben, dass die Wasserstraße Unterstützung verdiene, weil sie der „umweltfreundlichste Verkehrsträger“ sei, sagte er dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“.

Schiffe am 7. August 2026 auf dem Rhein in Godorf bei Köln.

Foto: Ina Fassbender/AFP via Getty Images

Vertrauen in die Binnenschifffahrt könne nur bestehen, wenn es nicht regelmäßig zu Niedrigwasserproblemen komme. Deswegen brauche es einen Ausbau der Wasserstraße, um langfristig für mehr Zuverlässigkeit zu sorgen, so Bilger.
Die Kritik von Naturschutzverbänden, die einen Ausbau ablehnen und stattdessen für lebendige Flüsse werben, ist ihm bekannt. „Ich werde darüber auch mit den Umweltverbänden sprechen“, sagte er mit Blick auf seine Ausbaupläne.

Niedrigwasserschiffe weiter fördern – Lob für die Bahn

Der Minister setzte sich ebenso dafür ein, die Förderung von Niedrigwasserschiffen in voller Höhe beizubehalten. Diese war von zunächst 36 Millionen Euro für 2027 zwischenzeitlich aus Haushaltsgründen halbiert worden.
„Das Anliegen bringen wir in die parlamentarischen Haushaltsberatungen ein“, sagte Bilger. Parallel würden die erforderlichen europäischen Abstimmungen vorangetrieben, damit eine Fortführung der Förderung nicht unnötig verzögert werde. Die Rückmeldung der Branche zu dem Thema sei deutlich gewesen.
Die Pegelstände im Rhein in NRW wie hier in Duisburg fallen weiter

Die Pegelstände im Rhein in NRW wie hier in Duisburg fallen weiter

Foto: Federico Gambarini/dpa

Der Deutschen Bahn sprach Bilger ein Lob aus: „Ich bin dankbar, dass die Bahn sich umgehend gekümmert und zusätzliche Kapazitäten bereitgestellt hat.“ Dazu gehörten weitere Waggons, deren Zahl noch steigen solle. Entscheidend seien aber auch die verfügbaren Strecken und das notwendige Personal. Dazu bleibe man im Austausch mit der Bahn, sagte Bilger.

Bauindustrie: Erste Engpässe angekündigt

Die Bauindustrie sieht die Lage kritischer. „Lieferengpässe für erste Baustoffe sind von den Lieferanten bereits angekündigt worden für den Fall, dass die Situation noch länger anhält, wovon derzeit auszugehen ist“, sagte Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB), dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“.
Flächendeckende Baustopps sehe er aktuell nicht. Je länger und ausgeprägter die Niedrigwasserphase allerdings anhalte, desto größer werde das Risiko von Engpässen, höheren Logistikkosten und Verzögerungen.
Wasserstraßen seien für den Transport großer Mengen schwerer Güter von besonderer Bedeutung. Bitumen beispielsweise komme in der Asphaltproduktion zum Einsatz und werde in großen Mengen auf Binnenschiffen transportiert. Gerade bei großen Mengen lasse sich ein Binnenschiff nicht ohne Weiteres durch Lkw oder Züge ersetzen, so Müller.
Hinzu komme, dass die Schiffe derzeit nicht mehr voll beladen werden könnten, weil der Tiefgang dann zu groß wäre. Das erhöhe die Kosten je transportierter Tonne.
Für die Bauwirtschaft bedeute das zunächst vor allem: Die Versorgung mit Baustoffen kann teurer und schwieriger planbar werden, warnte der Verbandschef. (dpa/dts/afp/red)
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Waldbrand: Für Plauen „größter Brand der letzten 30 Jahre“

Ein Waldbrand bei Plauen im Vogtlandkreis ist für die Stadt einer der größten Brände der letzten Jahrzehnte. „Wir reden hier von dem größten Brandereignis, das wir in den Wäldern und auf den Feldern in den letzten 30 Jahren hatten“, sagte Oberbürgermeister Steffen Zenner.
Insgesamt sind dem Stadtoberhaupt zufolge etwa sieben Hektar betroffen, was einer Fläche von knapp zehn Fußballfeldern entspricht.

Schwierige Löscharbeiten

Feuerwehrleute können den Brand, der seit Dienstagabend wütet, nur mit großer Mühe löschen. Das Gelände liege teilweise an einem steilen Hang und sei mit Feuerwehrautos nicht befahrbar, hieß es.
Feuerwehrleute müssten sich daher zu Fuß vorarbeiten und die Schläuche kontinuierlich verlängern. Einsatzkräfte hatten zudem eine Schneise in den Wald geschlagen, um die Flammen zu stoppen. Ein Ende der Löscharbeiten sei bislang nicht in Sicht.
Ein weiteres Problem sei das viele Totholz, erklärte Feuerwehrchef Patrick Heinritz. Bei dem betroffenen Wald handelt es sich demnach um einen sogenannten Renaturierungswald. Dort werden umgestürzte Bäume häufig liegengelassen, um Lebensräume für Käfer und Insekten zu werden.

Löschhubschrauber ab dem Morgen

Die Einsatzkräfte pendelten mit mehreren Tanklöschfahrzeugen in den Wald um ausreichend Wasser zu dem Feuer zu bekommen. Ab dem Morgen sollen drei Hubschrauber die Feuerwehrleute unterstützen.
Die Helikopter werden Löschwasser über dem Brandgebiet abwerfen, wie die Stadt mitteilte. Die Feuerwehr hofft so auch die Flammen am Hang zu löschen.
Wegen des Brandes sind Teile der nahegelegenen Bundesstraße 173 gesperrt. Die Stadt ruft die Bevölkerung in einem Radius von zwei Kilometern auf, Fenster und Türen wegen des Rauchs geschlossen zu halten. (dpa/red)
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11. August: Doktortitel entzogen | AfD 20 Punkte vor CDU | Todesstrafe gegen Assad

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Doktortitel entzogen

Die Technische Universität Chemnitz hält an ihrer Entscheidung fest, Thüringens Ministerpräsidenten Mario Voigt den Doktorgrad zu entziehen. Voigt wird vorgeworfen, in seiner Dissertation unsauber gearbeitet zu haben. Die ersten Plagiatsvorwürfe waren kurz vor der Landtagswahl 2024 aufgekommen. Voigt kündigte an, gegen die Entscheidung zu klagen.

Gutes Wetter für Sonnenfinsternis

Morgen Abend gibt es auch in Deutschland gute Chancen, eine partielle Sonnenfinsternis zu sehen. Der Deutsche Wetterdienst erwartet vielerorts einen klaren Himmel. Ab etwa 19:15 Uhr schiebt sich der Mond vor die Sonne, die bis zu 90 Prozent bedeckt sein wird. Den Höhepunkt erwarten Experten gegen 20 Uhr.

AfD 20 Punkte vor CDU

Die AfD ist einer möglichen Regierungsbeteiligung in Sachsen-Anhalt erneut ein Stück nähergekommen. Eine INSA-Umfrage sieht die Partei bei 42 Prozent – fast doppelt so stark wie die CDU. Offen bleibt, ob die AfD einen Koalitionspartner findet. Das BSW stellt Bedingungen für eine Zusammenarbeit. Die AfD sieht sich durch die neuen Zahlen hingegen auf dem Weg zu einer absoluten Mehrheit bei der Wahl.

Todesstrafe gegen Assad

In Syrien ist der frühere Machthaber Baschar al-Assad in Abwesenheit zum Tode verurteilt worden. Ein Gericht macht ihn für „Kriegsverbrechen“ und “Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ während des Bürgerkriegs seit 2011 verantwortlich. Auch weitere Vertreter der gestürzten Regierung wurden verurteilt. Assad selbst lebt im Exil in Russland. Eine Vollstreckung des Urteils gilt daher als unwahrscheinlich.

E-Auto-Boom

Immer mehr Autofahrer steigen auf E-Autos um. Laut HUK Coburg wechselten im zweiten Quartal 12 Prozent der Kunden vom Verbrenner zum Stromer – doppelt so viele wie im Jahresdurchschnitt 2025. Hohe Spritpreise und die neue Förderung treiben den Trend. Der E-Auto-Anteil am Gesamtbestand liegt allerdings erst bei 3,7 Prozent.
 
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Frühstartrente: Kapitalbildung für das Alter von Kindheit an

Mit der Frühstartrente will die Bundesregierung Kinder bereits ab dem sechsten Lebensjahr an die kapitalgedeckte Altersvorsorge heranführen. Sie soll als Teil der privaten Altersvorsorge das Rentensystem stärken helfen. Eckpunkte hatte das Bundeskabinett bereits Ende des vergangenen Jahres beschlossen. An diesem Mittwoch will das Kabinett den Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) billigen. Was nach den bisher veröffentlichten Plänen vorgesehen ist:

Wie funktioniert die Frühstartrente?

Der Staat zahlt bis zum 18. Geburtstag eines Kindes monatlich zehn Euro in ein zertifiziertes Vorsorgeprodukt ein. Dieser Betrag kann beispielsweise von Eltern oder Großeltern durch freiwillige Einzahlungen von bis zu 6840 Euro pro Jahr aus eigenen Mitteln ergänzt werden. Das Depot können die Eltern bei einem privaten Anbieter ihrer Wahl eröffnen.

Gibt es dafür Vorgaben?

Das Finanzministerium schreibt für die Verträge einen Deckel bei den tatsächlichen Kosten von einem Prozent vor. Zudem dürfen keine Abschluss- und Vertriebskosten entstehen, bis das Kind 18 Jahre alt wird. Die staatliche Förderung soll automatisch über den Anbieter des Vorsorgedepots beantragt werden. Berechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen, die ihren ersten Wohnsitz in Deutschland haben.

Ab wann gibt es die Frühstartrente?

Die Frühstartrente soll mit dem Geburtsjahrgang 2020 beginnen, rückwirkend zum 1. Januar 2026. Ab 2027 kommt jährlich der Jahrgang der dann Sechsjährigen hinzu. Für frühere Geburtsjahrgänge der unter 18-Jährigen können ebenfalls Verträge geschlossen werden, jedoch ohne staatliche Zuwendungen. Ab der Volljährigkeit kann das Altersvorsorgedepot eigenständig weiter bespart werden. Auch ein Wechsel zu einem anderen zertifizierten Altersvorsorgevertrag ist möglich.

Was passiert, wenn Eltern nichts unternehmen?

Eröffnen Eltern kein eigenes Vorsorgedepot für ihr Kind, soll die Förderung nicht verfallen. Stattdessen fließt das Geld in ein neu geschaffenes Sondervermögen des Bundes, das von der Bundesbank verwaltet und breit gestreut am Kapitalmarkt investiert werden soll. Bis spätestens zum 25. Lebensjahr können Betroffene das angesparte Vermögen in einen eigenen zertifizierten Altersvorsorgevertrag übertragen.

Gibt es steuerliche Vorteile?

Während der Ansparphase bleiben die Erträge steuerfrei, die staatlichen Einzahlungen unterliegen nicht der Einkommensteuer. Für etwaige Aufstockbeträge der Eltern sind allerdings keine Steuervorteile vorgesehen. Ausgezahlt werden soll das geförderte Kapital grundsätzlich aber nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahrs.

Kombination mit Kapitalrente

Die von der Regierung eingesetzte Kommission für die Rentenreform hat empfohlen, die Ausgestaltung der Frühstartrente mit der von ihr generell vorgeschlagenen gesetzlichen Kapitalrente zu verzahnen. Dies solle Synergien und besonders lange Ansparzeiten ermöglichen und Doppelstrukturen vermeiden.

Lohnt sich die Frühstartrente?

Aus den staatlichen Zahlungen bis zum 18. Lebensjahr ergibt sich eine Einzahlsumme von 1440 Euro. Nach Berechnungen des Ratgebers „Finanztip“ würde dies bei einer durchschnittlichen Verzinsung abzüglich der Kosten in dem Zeitraum auf 2200 Euro anwachsen. Würde dieses Geld in ein Altersvorsorgedepot übertragen und weiter verzinst, stünde demnach beim Renteneintritt ein Vermögen von schätzungsweise 25.000 Euro zur Verfügung. (afp/red)
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Jedes dritte Einfamilienhaus in Metropolen kostet über eine Million Euro

Mehr als jedes dritte angebotene Einfamilienhaus in einer der acht größten deutschen Städte kostet einer Auswertung des Immobilienportals ImmoScout24 zufolge mehr als eine Million Euro. Gleichzeitig ist die Nachfrage nach diesen Immobilien geringer als das Angebot, wie das Unternehmen am Dienstag mitteilte.
Im ländlichen Raum zeigt sich ein umgekehrtes Bild: Dort gibt es vor allem in der niedrigsten Preisklasse ein großes Angebot, während die Nachfrage vergleichsweise gering ist.

Besonders gefragt: Häuser zwischen 500.000 und 750.000 Euro

In den Metropolen Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt, Düsseldorf, Stuttgart und Leipzig entfallen 34 Prozent aller Inserate für Einfamilienhäuser auf die höchste Preisklasse von mehr als einer Million Euro. Auf diese Objekte beziehen sich jedoch nur 24 Prozent der Kontaktanfragen über das Portal.
Am stärksten gefragt sind Einfamilienhäuser zwischen 500.000 und 750.000 Euro. Auf diese Preisklasse entfallen 30 Prozent der Anfragen. Ihr Anteil am Angebot liegt mit 27 Prozent etwas darunter.

Im Umland der Metropolen übersteigt die Nachfrage nach Häusern zwischen 250.000 und 500.000 Euro das Angebot deutlich. (Archivbild)

Foto: Thomas Starke/Getty Images

Auf dem Land sind Häuser bis 500.000 Euro besonders gefragt

Im ländlichen Raum konzentriert sich die Nachfrage vor allem auf Einfamilienhäuser zwischen 250.000 und 500.000 Euro. 49 Prozent aller Kontaktanfragen betreffen Immobilien in dieser Preisklasse. Gleichzeitig machen sie 44 Prozent der Inserate aus.
Anders sieht es bei den günstigsten Häusern aus: 31 Prozent der angebotenen Einfamilienhäuser kosten weniger als 250.000 Euro. Auf diese Objekte entfallen jedoch nur 26 Prozent der Kontaktanfragen.

Auch im Umland klaffen Angebot und Nachfrage auseinander

Auch im Umland der Metropolen und in kreisfreien Städten gibt es laut ImmoScout24 teils deutliche Unterschiede zwischen Angebot und Nachfrage. Besonders ausgeprägt sind diese in der Preisklasse zwischen 250.000 und 500.000 Euro.
Im Umland der Metropolen entfällt knapp die Hälfte aller Anfragen auf Häuser in diesem Preisbereich. Ihr Anteil am Angebot liegt dagegen bei lediglich 39 Prozent. In kreisfreien Städten zeigt sich ein ähnliches Bild, allerdings fällt die Lücke zwischen Angebot und Nachfrage dort geringer aus.

Günstige Häuser auf dem Land oft mit Sanierungsbedarf

„Einfamilienhäuser sind in den Metropolen knapp und entsprechend meist hochpreisig“, erklärte ImmoScout24-Chefin Gesa Crockford. Auf dem Land gebe es zwar deutlich mehr günstige Angebote. Diese seien jedoch häufig älter, sanierungsbedürftig oder lägen in Regionen mit geringerer Nachfrage.
Daher entfalle auch im ländlichen Raum ein großer Teil der Nachfrage auf höherpreisige Immobilien.  (afp/red)
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Anwohner in Südhessen sollen Wasser sparen – wegen Waldbrand

Nach anhaltender Hitze und Trockenheit halten Wald- und Vegetationsbrände in mehreren Bundesländern die Einsatzkräfte auf Trab.
Bei Rodenbach in Südhessen nahe der Landesgrenze zu Bayern kämpften diese nach Behördenangaben seit Montag gegen mehrere Feuer, die sich zu einem größeren Brandgeschehen entwickelt hatten. Menschen wurden per App zum Wassersparen aufgerufen, weil die Reserven für die Löscharbeiten benötigt wurden.

Wasser sparen zugunsten der Waldbrände

Nach Angaben des Landkreises Main-Kinzig waren Feuerwehren aus rund einem Dutzend Gemeinden im Einsatz, um die Feuer in teilweise schwer zugänglichem Gebiet einzudämmen.
Einsatzkräfte aus dem benachbarten Bayern halfen. Ein Polizeihubschrauber unterstützte die Löscharbeiten durch Wasserabwürfe aus der Luft, wie die Polizei Offenbach mitteilte.
Die Feuerwehr kämpft im Tagesverlauf gegen Glutnesters.

Die Feuerwehr kämpft im Tagesverlauf gegen Glutnesters.

Foto: Andreas Arnold/dpa

Die Kreiswerke Main-Kinzig riefen die Menschen am späten Montagabend über Warn-Apps dazu auf, ihren Wasserverbrauch „ab sofort auf das absolut Notwendigste zu reduzieren“.
Grund sei der hohe Wasserbedarf bei den Waldbrandlöscharbeiten. Auf Duschen, Baden und das Bewässern von Gärten sollte verzichtet werden. „Jeder Liter zählt“, hieß es.
„Bitte verzichten Sie möglichst auf Duschen, Baden, das Bewässern von Gärten sowie wasserintensive Tätigkeiten.“ Der Aufruf richtet sich an die Bewohner von Freigericht, Bruchköbel sowie Langenselbold und Umland.

Brandstiftung als Ursache nicht ausgeschlossen

Die Warnung vom Abend galt heute zunächst weiter. Grund für die Situation sei zum einen die große Ausdehnung des Brandes und damit verbunden der hohe Wasserbedarf gewesen, aber auch die angespannte Versorgungslage angesichts der wochenlangen Trockenheit in der Region, sagte der Landkreis-Sprecher.
Mittlerweile laufe zwar wieder mehr Wasser in die Hochbehälter, als ausfließe, dennoch gelte die Warnung vorläufig weiter.
Der Großbrand nahe Rodenbach hatte auf einer Waldfläche von rund 55 Hektar gewütet, ist aber mittlerweile unter Kontrolle. Nun stehe für die Feuerwehr die Bekämpfung von Glutnestern an, sagte der Sprecher.

Waldbrände an der A7, in NRW und anderswo

Waldbrände gab es auch anderswo. Die Polizei sperrte die Autobahn 7 bei Hannoversch Münden in Südniedersachsen zeitweise voll wegen der starken Rauchentwicklung eines Feuers. Erst im Laufe der Nacht zum Montag kam die Aufhebung der Sperrungen.
Bei Olsberg in Nordrhein-Westfalen kämpfen Einsatzkräfte nach Angaben der örtlichen Feuerwehr am Dienstag weiter gegen einen Waldbrand, der am Montag ausgebrochen und durch starke Winde angefacht worden war. Zeitweise waren demnach 180 Helfer mit 36 Fahrzeugen im Einsatz und konnten ein Übergreifen der Flammen auf hohe Baumbestände verhindern.
Weitere Feuer loderten unter anderem bei Volkach in Nordbayern und bei Bad Schwalbach in Südhessen und bei Hilgert in Rheinland-Pfalz.
Auch im hessischen Rheingau-Taunus-Kreis gab es einen Waldbrand. Hier standen zwischen Hohenstein-Breithardt, Born und Bad Schwalbach-Adolfseck rund 8.000 Quadratmeter Wald in Flammen. Laut Brand- und Katastrophenschutz kam es zu einem Großeinsatz, drei Feuerwehrleute sind leicht verletzt. (dpa/afp/red)