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Bahn-Gewerkschaft: Verkehrsminister muss Wettbewerb im Schienenfernverkehr steuern

Ab 2028 wollen Konkurrenten der Deutschen Bahn (DB) in den Fernverkehr hierzulande einsteigen – der Chef der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG), Martin Burkert, warnt davor, dass sie sich „die Rosinen herauspicken“ und nur attraktive Schienenverbindungen wie zwischen Berlin und München anbieten werden.
Wenn die Politik weiterhin Fernverkehrsanbindungen auch kleinerer Städte wie Norddeich oder Cottbus wolle, dann müsse sie dafür die Rahmenbedingungen schaffen: Er erwarte von Verkehrsminister Patrick Schnieder (CDU), „dass er die Steuerung übernimmt“.
Die Deutsche Bahn (DB) betreibe aktuell eine „Mischkalkulation“ – sie biete Fernverkehr auf stark ausgelasteten Trassen ebenso an wie auf kaum ausgelasteten Trassen, sagte Burkert am Freitag vor Journalisten. „Ab 2028 ist das vorbei“.
Auch die Deutsche Bahn müsse Geld verdienen. Burkert schlug vor, neue Wettbewerber zu Paketlösungen zu verpflichten: Wer attraktive Trassen buchen wolle, müsse auch weniger nachgefragte Verbindungen anbieten.
2028 will der italienische Anbieter Italo mit 30 Zügen in den deutschen Markt einsteigen, der DB-Konkurrent Flixtrain will dann Verbindungen in 65 neuen Zügen anbieten. Dazu kommt laut Burkert die Westbahn aus Österreich. „Wir rechnen mit 100 Wettbewerbszügen.“ Die Bahn fahre derzeit mit rund 400 ICE-Zügen.
Für Bahnfahrende in den großen Städten möge das künftige Angebot der DB-Wettbewerber Vorteile haben – „aber die meisten Kunden müssen dann erstmal sehen, wie sie zum nächsten Fernverkehrshalt kommen, weil ihre Stadt gar nicht mehr angefahren wird“.
Auch der Bundesverband Schienennahverkehr nannte „mehr Fernverkehr“ durch neue Anbieter wie Italo am Freitag eine „Gefahr“ für das Angebot im Regionalverkehr: „Der vertaktete und auf Anschlussverbindungen abgestimmte Nah- und Regionalverkehr dient der Daseinsvorsorge und muss daher vor Verdrängung durch noch mehr Fernverkehrsverbindungen geschützt werden“, forderte der Verband.
Er warf der Infrastrukturgesellschaft der Bahn, der DB Infrago vor, sie weigere sich, von im Gesetz vorgesehenen Möglichkeiten zum Schutz des Nahverkehrs Gebrauch zu machen.
Die DB Infrago müsse die im Eisenbahnregulierungsgesetz eingeräumten Spielräume zum Schutz der Nahverkehrstakte nutzen, forderte der Verband. Sie müsse diese in ihren Nutzungsbedingungen verankern. “
Es muss sichergestellt sein, dass der vertaktete Schienenpersonennahverkehr bei Trassenkonflikten vorrangig behandelt wird, damit wir die Verkehre aufrechterhalten und die Daseinsvorsorge im Land sicherstellen können.“
Auch DB-Chefin Evelyn Palla hatte kürzlich „neue und bessere politische Rahmenbedingungen“ gefordert. Ansonsten drohe „ein ungesteuerter Wettbewerb, dessen Folgen sich am Ende womöglich für die Mehrheit negativ auswirken“.
Der Engpass in Deutschland sei nicht der Wettbewerb, sondern die Infrastruktur, sagte Palla. Auch EVG-Chef Burkert beklagte, dass es seit Jahrzehnten kaum Aus- und Neubau von Schienenverbindungen gab.  (afp/red)
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Was Beamte bei der Rentenreform beitragen könnten

Für Johannes Winkel ist es eine Frage der „sozialen Gerechtigkeit“. Der 34-jährige Junge-Union-Chef will, dass die Renten in Deutschland nicht mehr automatisch mit den Löhnen steigen und jedes Jahr Milliardenkosten verursachen – und dass das auch für Beamte gilt.
Bei den Reformüberlegungen der Rentenkommission solle die Pensionshöhe „auf jeden Fall“ dazugehören, so Winkel in einem Interview.
Von der SPD kommt eine zurückhaltende Reaktion. Fraktionsgeschäftsführer Dirk Wiese lehnt „Denkverbote“ vor der angekündigten Großreform bei der Rente ab. Was könnte auf Beamtinnen und Beamte zukommen?

„Über Privilegien der Beamten reden“

In spätestens fünf Wochen soll die Rentenkommission der Regierung einen großen Vorschlag präsentieren.
Winkel sagte auf die Frage, ob eine Reform der Beamtenpensionen Bestandteil der Rentenreform sein müsste, im Podcast „Table.Today“ von „Table.Briefings“, das Berufsbeamtentum solle zwar nicht abgeschafft werden. Aber: „Was wir machen sollten, ist über Art und Höhe der Privilegien für Beamte zu sprechen.“
Winkel: „Was man auf jeden Fall meiner Meinung nach machen sollte, ist, dass man die Pensionserhöhungen abdämpft.“
Zentral sei erst einmal, dass der Nachhaltigkeitsfaktor bei der gesetzlichen Rente wieder eingeführt werde. Und dann sei eine Übertragung dieses Prinzips auf die Pensionen „einfach auch eine Frage der sozialen Gerechtigkeit in unserem Land“, sagt der Abgeordnete.

Nachhaltigkeitsfaktor dämpft Renten

Winkels Wort hallt in Rentenfragen nach, nachdem die jungen Unionsabgeordneten die Koalition im Dezember mit ihrem drohenden Nein zum ersten schwarz-roten Rentenpaket in Existenznot gebracht hatten.
Eingeführt wurde damals unter anderem eine Garantie des Absicherungsniveaus bei den Renten im Verhältnis zu den Einkommen bis 2031, mit einem Rentenniveau von 48 Prozent.
Die Rentenformel mit dem Nachhaltigkeitsfaktor wird dafür außer Kraft gesetzt, wenn die Renten sonst nicht bis zu dieser Höhe steigen würden.
Denn dieser Faktor würde sonst die Renten dämpfen – immer wenn die Zahl der Rentnerinnen und Rentner schneller steigt als die Zahl der Beitragszahlenden. Wegen des Übertritts vieler Angehöriger geburtenstarker Babyboomer-Jahrgänge in die Rente ist das bis auf weiteres der Fall.
„Nur die Rentenerhöhung in diesem Jahr kostet uns 20 Milliarden Euro“, so Winkel. Der Nachhaltigkeitsfaktor gehöre wieder eingeführt, das Prinzip auf die Beamtinnen und Beamten übertragen.
„Wenn es um Interesse der jungen Generation geht“, würden die Jungen in der Union ihre Forderungen wieder „in einer Schärfe“ vortragen, „die man auf jeden Fall wahrnehmen muss“.

Gewerkschaften auf Barrikaden

SPD-Fraktionsgeschäftsführer Dirk Wiese verweist auf die Kommission. Die Koalition sei „gut beraten“, das Ergebnis abzuwarten. „Aber klar ist: Es gibt keine Denkverbote für die Rentenkommission.“ SPD und Union sind mit jeweils jungen Politikern in dem Gremium vertreten.
Von den Gewerkschaften kommt heftige Kritik. „Man kann nicht jeden Tag eine neue Sau durchs Dorf treiben“, sagte der Chef des Beamtenbunds dbb, Volker Geyer, der Deutschen Presse-Agentur.
„Das ist ein Unding, zumal der Vorstoß aus der Koalition selbst kommt.“ Die Bundesregierung habe ja extra die Kommission eingesetzt, die ihre Vorschläge am 30. Juni vorlege. „Das sollten nun alle erstmal abwarten.“
Wer Pensionen pauschal als Privileg darstelle, habe die Systematik des Beamtenrechts wohl nicht verstanden, wettert DGB-Vize Elke Hannack. „Beamte erhalten keinen Lohn, sondern Besoldung“, erläutert sie.
„Sie stehen in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis, dürfen nicht streiken und haben besondere Pflichten.“ Im Gegenzug sei der Dienstherr verfassungsrechtlich verpflichtet, sie und ihre Familien amtsangemessen zu alimentieren – auch im Ruhestand.
Hannack wirft Winkel „Stimmung gegen eine Beschäftigtengruppe“ vor.
Laut Statistischem Bundesamt gab es 2024 rund 1,4 Millionen Pensionärinnen und Pensionäre des öffentlichen Dienstes. Sie erhielten ein durchschnittliches Ruhegehalt von 3.240 Euro brutto im Monat.

Rentenreformen übertragen

Aufhorchen ließ, dass es aus Fraktionskreisen dazu hieß, in der Unionsfraktion werde eine Übertragung der Rentenreform auf die Pensionen diskutiert. Beobachter weisen darauf hin, dass bereits frühere Rentenreformen auf Beamte übertragen wurden.
So gilt die stufenweise Anhebung der Altersgrenze auf 67 Jahre auch im Beamtenrecht. Der damals hochumstrittene Schritt wurde von der gesetzlichen Rentenversicherung übertragen.
Denkbar scheint unter Beobachtern auch, dass es bestimmte Verschärfungen für Beamte gibt. So ist heute Voraussetzung für Anspruch auf Ruhegehalt eine mindestens fünfjährige Dienstzeit.
Außerdem gilt ein Höchstsatz beim Ruhegehalt von 71,75 Prozent. Denkbar wären hier demnach andere Werte.
Im Mai 2025 hatte die damals frisch eingesetzte Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) schon einmal mit einem Vorstoß zum Einbeziehen von Beamten und Politikern in die gesetzliche Rentenversicherung für Schlagzeilen gesorgt.
Zuletzt hatte ein „Bild“-Bericht Diskussionen ausgelöst, die Rentenkommission wolle eine Anhebung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre und eine langfristige Absenkung des Rentenniveaus empfehlen. Auch heute gilt allerdings: Noch liegen keine Empfehlungen des Gremiums vor. (dpa/red)
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wirtschaft

Tarifrunde bei der Postbank: Weitere Warnstreiks in dieser Woche

Nach der zweiten Runde der Tarifverhandlungen für die rund 9.000 Beschäftigten der Postbank hat die Gewerkschaft ver.di für Mittwoch bis Samstag zu weiteren Warnstreiks aufgerufen.
Von 28. bis 30. Mai sollen die Beschäftigten der Postbank-Filialen sowie der Callcenter streiken, wie ver.di mitteilte. Zusätzlich rufe die Gewerkschaft zu einer Protestdemonstration anlässlich der Hauptversammlung der Postbank-Mutter Deutsche Bank am 28. Mai in Frankfurt am Main auf.

Gewerkschaft fordert 8 Prozent mehr Lohn

Die Gewerkschaft fordert unter anderem eine Erhöhung der Gehälter um acht Prozent, mindestens jedoch 300 Euro monatlich sowie 200 Euro mehr Ausbildungsvergütung.
Darüber hinaus setze sich ver.di für verbindliche Zusagen zur Sicherung von Beschäftigung und Standorten sowie verbindliche Qualifizierungsmaßnahmen im Zuge der fortschreitenden Einführung von Künstlicher Intelligenz im Deutsche-Bank-Konzern ein, teilte die Gewerkschaft mit.

Arbeitgeber bieten 2,4 Prozent mehr

Die Arbeitgeberseite bot den Angaben zufolge bislang eine Erhöhung der Gehälter um 2,4 Prozent in diesem und um 2,3 Prozent im kommenden Jahr.
„Die Beschäftigten haben kein Verständnis dafür, dass von den Rekordgewinnen der Deutschen Bank nur die Aktionäre profitieren sollen, während die Bank in der Tarifrunde einen Reallohnverlust durchdrücken will“, erklärte ver.di-Verhandlungsführer Jan Duscheck.
Die nächste Verhandlungsrunde ist am 15. Juni in Frankfurt am Main geplant.  (afp/red)
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deutschland

Tarifrunde bei der Telekom: ver.di ruft zu drei Tagen Warnstreik auf

Im Rahmen der Tarifverhandlungen für die rund 60.000 Tarifbeschäftigten bei der Deutschen Telekom hat die Gewerkschaft ver.di für Dienstag bis Donnerstag zu neuen Warnstreiks aufgerufen. Zudem fänden Kundgebungen und Aktionen an acht Orten statt, teilte Verdi am Montagabend mit.
Mit den Warnstreiks will die Gewerkschaft den Druck auf den Arbeitgeber erhöhen, ein „deutlich nachgebessertes Angebot“ vorzulegen.
Die Gewerkschaft fordert in der Tarifrunde eine Entgeltsteigerung in Höhe von 6,6 Prozent bei einer Laufzeit des Tarifvertrags von zwölf Monaten. Zusätzlich verlangt sie die Einführung eines ver.di-Mitgliederbonus in Höhe von 660 Euro im Jahr; auch die Ausbildungsvergütungen sollen steigen.
Bereits in der vergangenen Wochen hatte ver.di die Beschäftigten mehrmals zu Warnstreiks aufgerufen. Beteiligt hätten sich insgesamt 32.000 Beschäftige, teilte die Gewerkschaft mit. Die vierte Verhandlungsrunde ist in der kommenden Woche am Dienstag und Mittwoch geplant. (afp/red)
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deutschland politik

Merz beim DGB-Kongress ausgebuht – Streit um Rentenreformen


In Kürze:

  • Bundeskanzler Friedrich Merz ist beim DGB-Bundeskongress mit Buhrufen, Pfiffen und Gelächter empfangen worden, als er Sozial- und Rentenreformen verteidigte.
  • Besonders Aussagen zur gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung sorgten bei Delegierten für Proteste.
  • DGB-Chefin Yasmin Fahimi warnte vor übereilten Reformen und verteidigte den Acht-Stunden-Tag.
  • Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas gelobte sozialverträgliches Vorgehen bei Reformen.

 
Noch bis Mittwoch, 13. Mai, wird in Berlin der 23. Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) stattfinden. Dabei richteten auch Vertreter der Bundesregierung Grußadressen an die Delegierten des Dachverbandes. Am Dienstag traten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) ans Rednerpult. Es war der erste Auftritt eines Bundeskanzlers seit Angela Merkels Besuch im Jahr 2018.

Ausführungen zu GKV und Rente sorgten für Unmut unter den Delegierten

Als Merz auf die Reformvorhaben der Bundesregierung im Bereich der Sozialversicherung einging, erntete er scharfe Reaktionen von den Delegierten. Der Kanzler ging dabei auf die bevorstehenden Veränderungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ein.

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Merz äußerte, dank der eingeleiteten Schritte könnten „die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung für lange Zeit stabil bleiben“.
Man schaffe damit „für lange Jahre Sicherheit“. Die Erklärung des Kanzlers, dieses Paket „verlangt allen etwas ab“, und die Betonung, dass Vorschläge auf der Einnahmenseite wie an die Preisentwicklung gebundene Zuzahlungen „maßvoll“ seien, hatten erste Buhrufe zur Folge.
In weiterer Folge ebbten die Missfallenskundgebungen nicht mehr ab. Merz kündigte an, die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung werde „sicherlich das härteste Brett“ werden. Dabei begründete er die Notwendigkeit der Reformen mit den demografischen Entwicklungen.
Was nun anstehe, sei „keine Bösartigkeit von mir oder von der Bundesregierung“.

Merz betont Unantastbarkeit bestehender Rentenansprüche

Es seien „Demographie und Mathematik“, die eine Stärkung der kapitalgedeckten Säulen der Alterssicherung erforderlich mache. Es übersteige „ganz einfach die Kräfte von zwei Beitragszahlern, wenn sie in Zukunft eine Person in der Rente finanzieren sollen“, fügte er hinzu.
Wenn man es richtig anstelle, setzte man die „bis heute nicht eingelöste Reformidee der katholischen Soziallehre“ um. Diese manifestiere sich in der „besseren Beteiligung der […] Arbeitnehmer am Produktivvermögen unserer Volkswirtschaft und damit an der Vermögensentwicklung der Volkswirtschaften weltweit“.
Merz betont, dass eine Kürzung bestehender Rentenansprüche nicht angedacht und auch gar nicht zulässig wäre. Die Ausführungen des Kanzlers gingen jedoch bereits über weite Strecken in Gelächter, Pfiffen und Buhrufen unter.
Delegierte hielten dabei Transparente hoch – etwa mit der Aufschrift „Solidarisch finanzieren, sicher vorsorgen“.

Merz: „Versäumt, das Land zu modernisieren“

Merz erläuterte zuvor, dass das Bundestariftreuegesetz die Gewährleistung der Bezahlung der Vertragspartner des Bundes bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nach Tarif sicherstellt. Damit habe man eine langjährige Forderung des DGB erfüllt. Für diese Äußerung erhielt der Bundeskanzler vorsichtigen Applaus.
Der Kanzler würdigte auch die Bedeutung des Dialogs zwischen Staat und Sozialpartnern.
Merz streifte in seiner Rede auch die allgemeine politische Lage und unterstrich, wie groß die Herausforderungen seien, vor denen das Land stehe. Schon in diesem Kontext betonte er, wie wichtig es sei, dass Deutschland sich „aufrafft“ – zumal andere Länder wieder Wachstum generierten, während hier seit mindestens sieben Jahren Stagnation herrsche. Man habe, so der Kanzler, „schlicht versäumt, das Land zu modernisieren“.
Der Kanzler sprach von der Bedeutung des Wachstums für einen leistungsfähigen Sozialstaat, eine intakte Gesundheitsversorgung und eine auskömmliche Rente. Er betonte die Wichtigkeit der unternehmerischen Initiative für das Wachstum und mahnte deshalb alle Interessensträger an, diese zu ermöglichen. Wörtlich erklärte der Kanzler:
„Wir müssen unternehmerische Initiative ermöglichen. Wir dürfen ihr nicht mit grundsätzlichem Misstrauen begegnen. Wir können das […] ändern, wenn wir auch die arbeitenden Menschen in unserem Land wieder mehr in den Blick nehmen und auch sie entlasten.“

Fahimi verteidigt Acht-Stunden-Tag

Die tags zuvor mit deutlicher Mehrheit in ihrem Amt bestätigte DGB-Vorsitzende und ehemalige SPD-Bundestagsabgeordnete Yasmin Fahimi warnte vor „zu hektischen Schritten“ im Reformprozess. Fahimi hatte sich im Vorfeld gegen das Vorhaben ausgesprochen, den Acht-Stunden-Tag durch eine Wochenarbeitszeit als Referenzgröße im Arbeitszeitgesetz zu ersetzen.
Deutlich freundlicher war der Empfang für Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas am selben Tag. Sie betonte, dass es große Unterschiede zwischen der SPD und der Union bei Themen wie dem Arbeitszeitgesetz gebe.
Wenn es nach der SPD gehe, „fassen wir das Thema gar nicht erst an“. Aber es sei im Koalitionsvertrag eine Flexibilisierung vereinbart worden. Bas hoffte auf eine Einigung, auch auf Sozialpartnerebene. Aber sie kündigte auch an, sich für sozialverträgliche Reformen einzusetzen.

Bas präzisiert Äußerungen zur „Einwanderung in Sozialsysteme“

Die Ausführungen von Bas, die selbst im November 2025 auf dem Arbeitgebertag auf Buhrufe und Gelächter gestoßen waren, wurden beim DGB mehrfach mit Applaus quittiert. Die Ministerin ging auch noch einmal auf die Kontroverse um ihre Äußerung im Bundestag zur „Einwanderung in Sozialsysteme“ ein. Diese war unter anderem beim Koalitionspartner auf Kritik gestoßen, weil sie die Folgen irregulärer Einwanderung verharmlost haben soll.
Dabei erklärte sie, aufgrund der Kürze der Zeit in der Regierungsbefragung sei keine differenziertere Antwort möglich gewesen. Es gebe viele Gründe, warum Menschen vor Verfolgung und Krieg nach Deutschland fliehen, aber auch, warum andere als Fachkräfte ins Land kämen. Bas fügte hinzu:
„Ich verabscheue es, wenn Rechtsextreme […] genau diese Gruppen gegeneinander ausspielen. […] Das gehört natürlich für mich auch dazu, […] dass wir natürlich Sozialleistungsmissbrauch in diesem Land scharf ablehnen und auch bekämpfen. […] Denn es schadet am Ende nämlich denen, die wirklich Unterstützung brauchen und vor allem ist es nur fair denen gegenüber, die das Ganze mit Steuermitteln und Beiträgen finanzieren.“
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Arbeitszeitreform: Was sich für Arbeitnehmer ändern könnte


In Kürze:

  • Ministerin Bärbel Bas kündigt für Juni einen Entwurf für ein neues Arbeitszeitgesetz an.
  • Statt des 8-Stunden-Tages soll die Zahl der Wochenstunden Dreh- und Angelpunkt sein.
  • Der Vorstoß ist im Koalitionsvertrag verankert und soll das Gesetz an EU-Standards angleichen.
  • Wirtschaftsverbände und Unternehmen erhoffen sich eine effizientere Nutzung der Wochenarbeitszeit.
  • Gewerkschaften warnen vor Belastungen von Familienleben und Gesundheit.

 
In die Debatte um eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes kommt Bewegung. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigte einen Gesetzentwurf für mehr Flexibilität an, der „noch im Juni“ vorgelegt werden soll. In diesem Zusammenhang plant die Ministerin auch einen Entwurf für verbindliche Regelungen zur elektronischen Arbeitszeiterfassung. Dieser Schritt ist bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte zu Beginn des Jahres bei einem Neujahrsempfang erklärt, er würde das Arbeitszeitgesetz „am liebsten streichen“.

Wie die Arbeitszeit derzeit geregelt ist

Derzeit gilt der 8-Stunden-Tag als Regelmodell. Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden ist bereits heute möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb eines Ausgleichszeitraums von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen 8 Stunden pro Werktag nicht überschreitet.
Sonderregelungen gelten für bestimmte Berufsgruppen. Zudem bestehen Öffnungsklauseln für tarifvertragliche Vereinbarungen. Außerdem schreibt das Gesetz eine Mindestruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen vor. Nach EU-Recht darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten. Künftig soll diese wöchentliche Höchstgrenze die bisherige tägliche Begrenzung ersetzen; die Mindestruhezeit soll dabei unverändert bestehen bleiben.
Mit der Reform will die Koalition insbesondere Branchen entgegenkommen, für die die derzeitigen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes nicht mehr der betrieblichen Realität entsprechen. Genannt werden unter anderem Hotellerie, Gastronomie und das Baugewerbe. Unternehmen sollen so saisonale Spitzen, lange Veranstaltungen und umfangreiche Bauvorhaben flexibler und effizienter organisieren können.

Gewerkschaftsnahe Stiftung warnt vor „73,5-Stunden-Wochen“

In der Wirtschaft wird die geplante Änderung der Vorgaben überwiegend begrüßt. Der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, Bertram Brossardt, bezeichnet die Reform als einen „wichtigen Hebel, um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, unsere Wirtschaftskraft zu stärken und Wachstum zu generieren“.
Veranstalter von Volksfesten erhoffen sich eine reibungslosere Organisation des Personaleinsatzes während der Dauer der Veranstaltungen. Handwerksbetriebe und Bautrupps erwarten, Baustellen kurz vor der Fertigstellung an einem einzigen Tag abschließen zu können und sich dadurch zusätzliche Anfahrten zu ersparen. Aus Sicht der Wirtschaft sind die geäußerten Bedenken unbegründet. Es gehe nicht um eine Verlängerung der Arbeitszeit, sondern um eine flexiblere Verteilung der bestehenden Arbeitsstunden.
Demgegenüber überwiegt in Gewerkschaftskreisen die Skepsis. Bereits im Vorjahr veröffentlichte das Hugo Sinzheimer Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung eine Kurzstudie, wonach die geplanten Neuregelungen tägliche Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden ermöglichen könnten. In einer Sechstagewoche wären im Extremfall sogar Wochenarbeitszeiten von bis zu 73,5 Stunden denkbar, sofern im Ausgleichszeitraum die europarechtlich vorgegebene durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche eingehalten wird.

Öffnungsklauseln ermöglichen bereits jetzt Abweichungen von üblicher Arbeitszeit

Nach Einschätzung des HSI wären Beschäftigte künftig im Wesentlichen nur noch durch die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten geschützt. Diese sollen weiterhin 11 Stunden betragen. Darüber hinaus schreibt das EU-Recht mindestens einen arbeitsfreien Tag pro Woche vor.
Aus Sicht des HSI besteht keine Notwendigkeit für eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Das Gesetz stelle keine starre Regelung dar, sondern bilde vielmehr einen „Ausgangspunkt für vielfältige Flexibilisierungsmöglichkeiten“. Bereits nach geltendem Recht seien Arbeitstage von bis zu 10 Stunden und 45 Minuten einschließlich der Ruhepausen zulässig.
Hinzu kommen die in den Paragrafen 7 bis 15 des Arbeitszeitgesetzes vorgesehenen Abweichungsmöglichkeiten für einzelne Branchen und Tätigkeiten. Diese können durch Tarifverträge sowie Betriebs- oder Dienstvereinbarungen ausgestaltet werden. So sind etwa in Krankenhäusern bereits heute Schichten möglich, die die regulären 8 oder 10 Stunden deutlich überschreiten.

Bas sieht elektronische Erfassung als wichtige Schutzmaßnahme

Deutscher-Gewerkschaftsbund-Präsidentin Yasmin Fahimi warnt, dass eine Abkehr vom 8-Stunden-Tag die Arbeit „nicht produktiver, sondern nur ungesünder und unsicherer“ machen würde. Auch für Familien von Beschäftigten, insbesondere mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, seien zusätzliche Belastungen zu erwarten. Fahimi verweist zudem auf bereits heute weitverbreitete Überstunden und kurzfristige Änderungen von Dienstplänen.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas sieht in der verpflichtenden elektronischen Arbeitszeiterfassung einen ausreichenden Schutz vor einem missbräuchlichen Umgang mit der zusätzlichen Flexibilität. Beide Vorhaben müssten gemeinsam geregelt werden, denn „es soll ja auch nicht ausbeuterisch werden“. Damit würden zugleich Vorgaben einer EU-Richtlinie sowie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt.
Personalberatungen wie Michael Page International bewerten flexiblere Arbeitszeiten nicht zwangsläufig als Nachteil für Familien. Nach Einschätzung des Unternehmens können flexible Arbeitszeitmodelle die Zufriedenheit von Arbeitnehmern erhöhen und sich positiv auf deren Produktivität auswirken. Eltern hätten zudem eher das Gefühl, ausreichend Zeit für ihre Kinder zu haben.
Gleichzeitig können längere Arbeitstage ohne geeignete Schutzmaßnahmen zu einer höheren Belastung und einer schlechteren Erholung führen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin warnt, dass häufige lange Arbeitszeiten das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychische Belastungen und Arbeitsunfälle erhöhen können.
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Arbeitszeitreform: Was sich für Arbeitnehmer ändern könnte


In Kürze:

  • Ministerin Bärbel Bas kündigt für Juni einen Entwurf für ein neues Arbeitszeitgesetz an.
  • Statt des 8-Stunden-Tages soll die Zahl der Wochenstunden Dreh- und Angelpunkt sein.
  • Der Vorstoß ist im Koalitionsvertrag verankert und soll das Gesetz an EU-Standards angleichen.
  • Wirtschaftsverbände und Unternehmen erhoffen sich eine effizientere Nutzung der Wochenarbeitszeit.
  • Gewerkschaften warnen vor Belastungen von Familienleben und Gesundheit.

 
In die Debatte um eine Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes kommt Bewegung. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigte einen Gesetzentwurf für mehr Flexibilität an, der „noch im Juni“ vorgelegt werden soll. In diesem Zusammenhang plant die Ministerin auch einen Entwurf für verbindliche Regelungen zur elektronischen Arbeitszeiterfassung. Dieser Schritt ist bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen. Bundeskanzler Friedrich Merz hatte zu Beginn des Jahres bei einem Neujahrsempfang erklärt, er würde das Arbeitszeitgesetz „am liebsten streichen“.

Wie die Arbeitszeit derzeit geregelt ist

Derzeit gilt der 8-Stunden-Tag als Regelmodell. Eine Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden ist bereits heute möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb eines Ausgleichszeitraums von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen 8 Stunden pro Werktag nicht überschreitet.
Sonderregelungen gelten für bestimmte Berufsgruppen. Zudem bestehen Öffnungsklauseln für tarifvertragliche Vereinbarungen. Außerdem schreibt das Gesetz eine Mindestruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitseinsätzen vor. Nach EU-Recht darf die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten. Künftig soll diese wöchentliche Höchstgrenze die bisherige tägliche Begrenzung ersetzen; die Mindestruhezeit soll dabei unverändert bestehen bleiben.
Mit der Reform will die Koalition insbesondere Branchen entgegenkommen, für die die derzeitigen Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes nicht mehr der betrieblichen Realität entsprechen. Genannt werden unter anderem Hotellerie, Gastronomie und das Baugewerbe. Unternehmen sollen so saisonale Spitzen, lange Veranstaltungen und umfangreiche Bauvorhaben flexibler und effizienter organisieren können.

Gewerkschaftsnahe Stiftung warnt vor „73,5-Stunden-Wochen“

In der Wirtschaft wird die geplante Änderung der Vorgaben überwiegend begrüßt. Der Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, Bertram Brossardt, bezeichnet die Reform als einen „wichtigen Hebel, um unsere Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, unsere Wirtschaftskraft zu stärken und Wachstum zu generieren“.
Veranstalter von Volksfesten erhoffen sich eine reibungslosere Organisation des Personaleinsatzes während der Dauer der Veranstaltungen. Handwerksbetriebe und Bautrupps erwarten, Baustellen kurz vor der Fertigstellung an einem einzigen Tag abschließen zu können und sich dadurch zusätzliche Anfahrten zu ersparen. Aus Sicht der Wirtschaft sind die geäußerten Bedenken unbegründet. Es gehe nicht um eine Verlängerung der Arbeitszeit, sondern um eine flexiblere Verteilung der bestehenden Arbeitsstunden.
Demgegenüber überwiegt in Gewerkschaftskreisen die Skepsis. Bereits im Vorjahr veröffentlichte das Hugo Sinzheimer Institut (HSI) der Hans-Böckler-Stiftung eine Kurzstudie, wonach die geplanten Neuregelungen tägliche Arbeitszeiten von mehr als 12 Stunden ermöglichen könnten. In einer Sechstagewoche wären im Extremfall sogar Wochenarbeitszeiten von bis zu 73,5 Stunden denkbar, sofern im Ausgleichszeitraum die europarechtlich vorgegebene durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden pro Woche eingehalten wird.

Öffnungsklauseln ermöglichen bereits jetzt Abweichungen von üblicher Arbeitszeit

Nach Einschätzung des HSI wären Beschäftigte künftig im Wesentlichen nur noch durch die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten geschützt. Diese sollen weiterhin 11 Stunden betragen. Darüber hinaus schreibt das EU-Recht mindestens einen arbeitsfreien Tag pro Woche vor.
Aus Sicht des HSI besteht keine Notwendigkeit für eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Das Gesetz stelle keine starre Regelung dar, sondern bilde vielmehr einen „Ausgangspunkt für vielfältige Flexibilisierungsmöglichkeiten“. Bereits nach geltendem Recht seien Arbeitstage von bis zu 10 Stunden und 45 Minuten einschließlich der Ruhepausen zulässig.
Hinzu kommen die in den Paragrafen 7 bis 15 des Arbeitszeitgesetzes vorgesehenen Abweichungsmöglichkeiten für einzelne Branchen und Tätigkeiten. Diese können durch Tarifverträge sowie Betriebs- oder Dienstvereinbarungen ausgestaltet werden. So sind etwa in Krankenhäusern bereits heute Schichten möglich, die die regulären 8 oder 10 Stunden deutlich überschreiten.

Bas sieht elektronische Erfassung als wichtige Schutzmaßnahme

Deutscher-Gewerkschaftsbund-Präsidentin Yasmin Fahimi warnt, dass eine Abkehr vom 8-Stunden-Tag die Arbeit „nicht produktiver, sondern nur ungesünder und unsicherer“ machen würde. Auch für Familien von Beschäftigten, insbesondere mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen, seien zusätzliche Belastungen zu erwarten. Fahimi verweist zudem auf bereits heute weitverbreitete Überstunden und kurzfristige Änderungen von Dienstplänen.
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas sieht in der verpflichtenden elektronischen Arbeitszeiterfassung einen ausreichenden Schutz vor einem missbräuchlichen Umgang mit der zusätzlichen Flexibilität. Beide Vorhaben müssten gemeinsam geregelt werden, denn „es soll ja auch nicht ausbeuterisch werden“. Damit würden zugleich Vorgaben einer EU-Richtlinie sowie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs umgesetzt.
Personalberatungen wie Michael Page International bewerten flexiblere Arbeitszeiten nicht zwangsläufig als Nachteil für Familien. Nach Einschätzung des Unternehmens können flexible Arbeitszeitmodelle die Zufriedenheit von Arbeitnehmern erhöhen und sich positiv auf deren Produktivität auswirken. Eltern hätten zudem eher das Gefühl, ausreichend Zeit für ihre Kinder zu haben.
Gleichzeitig können längere Arbeitstage ohne geeignete Schutzmaßnahmen zu einer höheren Belastung und einer schlechteren Erholung führen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin warnt, dass häufige lange Arbeitszeiten das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychische Belastungen und Arbeitsunfälle erhöhen können.
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Mehrtägiger DGB-Bundeskongress beginnt in Berlin

In Berlin beginnt am Sonntag der auf vier Tage angesetzte Bundeskongress des Deutschen Gewerkschaftsbunds.
Unter dem Motto „Stärker mit uns“ wollen die etwa 400 Delegierten aus den acht Gewerkschaften über die Leitlinien gewerkschaftlicher Arbeit in den kommenden vier Jahren beraten und entscheiden. Außerdem ist die Wahl des hauptamtlichen Geschäftsführenden Bundesvorstands geplant.

Auch Friedrich Merz wird erwartet

Im Laufe der bis Mittwoch andauernden Veranstaltung werden auch die Spitzen der Bundespolitik erwartet. Unter anderem halten Kanzler Friedrich Merz (CDU), Finanzminister Lars Klingbeil und Arbeitsministerin Bärbel Bas (beide SPD) eine Rede.
Erwartet werden zu Diskussionsveranstaltungen auch die Chefin der Bundesagentur für Arbeit, Andrea Nahles, und die Wirtschaftsweise Monika Schnitzer.

Abrechnung mit Reformplänen von Union und SPD

Die Spitze des Deutschen Gewerkschaftsbundes rechnet mit den Reformplänen von Union und SPD ab. Das berichtet das Magazin „Politico“ unter Berufung auf einen Initiativantrag für den DGB-Bundeskongress, der am Sonntag in Berlin beginnt.
„Die Bundesregierung streitet und spaltet, anstatt Probleme zu lösen und dem Land und seinen Menschen eine Perspektive zu bieten“, heißt es in dem Antrag. Stattdessen verzettele sie sich allzu oft im Klein-Klein und Streit. Dabei verpasse sie immer wieder die Gelegenheit, mit den Sozialpartnern Beschlüsse gut und getragen von einem breiteren Konsens vorzubereiten.
Heraus kämen dabei „Entscheidungen wie die 1.000-Euro-Prämie oder der Tankrabatt, die nie auf einhellige Zustimmung stoßen und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit umstritten sind“. Die bisher beschlossenen und die angekündigten Maßnahmen hätten „massive Schlagseite“. Beklagt wird in dem Antrag jedoch ein falscher Fokus. „Ohne jeden Zweifel sind Entscheidungen notwendig. Die Lasten tragen nun aber einseitig die Beschäftigten, während viele in der Wirtschaft sich aus der Verantwortung stehlen.“

Kritik bei Krankenversicherung und Rente

Bei der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung gebe es eine „erhebliche soziale Schieflage durch einseitige Mehrbelastung der Versicherten“. Als Beispiele werden Zuzahlungen, Leistungskürzungen und die Beschränkung der Familienmitversicherung genannt. Durch die Teilkrankschreibung werde der Druck auf Beschäftigte, krank zur Arbeit zu gehen, enorm steigen.
Auch bei der gesetzlichen Rente warnt der DGB vor Einschnitten. „Die Rentenkommission der Bundesregierung darf nicht zur Kürzungskommission werden“, heißt es im Antrag. „Es geht vielmehr darum, die gesetzliche Rente zu stabilisieren und zu stärken durch ein stabiles und perspektivisch höheres Rentenniveau, die Ablehnung einer weiteren Anhebung der Regelaltersgrenze sowie die Vermeidung zusätzlicher Belastungen durch Verlagerung in die private Vorsorge.“
In dem Text warnt die DGB-Spitze unter anderem vor einem Ende des Acht-Stunden-Arbeitstages, vor einer Streichung gesetzlicher Feiertage und Einschränkungen bei Kündigungsschutz und Teilzeit-Rechtsanspruch.
Der Kongress findet alle vier Jahre statt. Zum DGB gehören unter anderem die IG Bau, die Gewerkschaft der Polizei, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft, die IGBCE, die IG Metall, die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten und ver.di. (afp/dts/red)
 
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Jobabbau bei Elektronikzulieferer IAV: Werk in Berlin soll geschlossen werden

Der Automobilzulieferer IAV will den Standort Berlin weitgehend schließen. Das Unternehmen teilte gestern mit, dass das Betriebsgelände in Berlin „bis spätestens 2027“ veräußert werde, da die  Wertschöpfung „an den Standorten Gifhorn und Stollberg fokussiert werden“ solle.
Insgesamt ist demnach der Abbau von 1.400 Stellen in Deutschland geplant, „um Überkapazitäten abzubauen und die Organisation an veränderte Marktbedingungen anzupassen“.
In Berlin soll lediglich ein „kompakter Kern der Beschäftigten zur Sicherung bestimmter Technologien“ verbleiben. Allen anderen Mitarbeitern des Standorts werde ein Wechsel ins niedersächsische Gifhorn angeboten, erklärte das Unternehmen.

Die Industriestadt Gifhorn, Niedersachsen.

Foto: geogif/iStock

IG Metall kritisiert den „Kahlschlag“

„Statt eine Strategie für eine langfristige Sicherung der Arbeitsplätze vorzulegen, setzt die Geschäftsführung die Axt an“, kritisierte der IG-Metall-Bezirksleiter Berlin-Brandenburg-Sachsen, Jan Otto. „Dies wird auf massiven Widerstand der IG Metall und der Beschäftigten stoßen“, kündigte er an.
Die IG Metall kritisierte dies als „Kahlschlag“: „IAV ist Teil der Berliner Industrielandschaft und trägt Verantwortung für die rund 1.250 Beschäftigten hier“, erklärte die zweite Bevollmächtigte und Geschäftsführerin der IG Metall Berlin, Ines Beeck.
„Berlin ist ihr Lebensmittelpunkt – hier leben ihre Familien, hier sind soziale Bindungen und gewachsene Strukturen“, fügte sie hinzu. „Deshalb erwarten wir vom Unternehmen klare Zusagen für den Erhalt des Standorts und der Arbeitsplätze in Berlin.“

Zulieferer beschäftigt weltweit rund 6.600 Menschen

Der Zulieferer, der unter anderem Software und Elektronik- und Fahrzeugarchitekturen entwickelt und nach eigenen Angaben weltweit rund 6.600 Mitarbeiter an 25 Standorten beschäftigt, hatte bereits im Februar angekündigt, die Zahl der Stellen in Deutschland deutlich zu reduzieren.
Der Abbau sei „sehr schmerzhaft“, aber notwendig, um das Unternehmen langfristig wettbewerbsfähig aufzustellen, hatte Geschäftsführer Jörg Astalosch dem Nachrichtenportal „t-online“ gesagt.
Hintergrund ist demnach die Krise der Automobilindustrie und der Rückgang externer Entwicklungsaufträge. „Wir haben durch die wirtschaftliche Lage bei uns in Deutschland eine hohe Überkapazität“, sagte Astalosch dem Portal.
„Deshalb werden wir hier Personal abbauen und in anderen Ländern aufbauen.“ Deutschland bleibe zwar „unser zentraler Standort“, die Wertschöpfung werde jedoch internationaler organisiert.
Der IG-Metall-Bezirk Niedersachsen und Sachsen-Anhalt erklärte am Donnerstag, dass die Gewerkschaft anerkenne, dass IAV und die gesamte Automobil- und Entwicklungsdienstleistungsbranche unter „erheblichem Veränderungsdruck“ stünden.
Doch Transformation bedeute nicht „weniger Menschen, schlechtere Bedingungen, billigere Standorte“, kritisierte Verhandlungsführer Thilo Reusch. „Transformation bedeutet, Kompetenzen zu sichern, neue Arbeit zu gewinnen, Beschäftigte zu qualifizieren und Standorte weiterzuentwickeln“, erklärte er. „Wer nur den Rotstift führt, saniert nicht – er amputiert.“ (afp/red)