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Streit um Werbeprospekt – Penny gewinnt in zweiter Instanz

Alles beginnt mit einem Joghurt für 33 Cent, den der Discounter Penny in einem Prospekt bewirbt. Die Angabe „minus 58 Prozent“ bezieht sich auf eine durchgestrichene unverbindliche Preisempfehlung (UVP) von 79 Cent. Ist daran etwas auszusetzen? Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte deshalb. Sie kritisiert, dass Kunden durch die Aufmachung in die Irre geführt würden.
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln sieht das jedoch nicht so. Penny setzte sich in dem Rechtsstreit in zweiter Instanz durch. Die Richter gaben der Berufung des Unternehmens statt (Az. 6 U 92/25), wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Penny darf damit weiterhin mit durchgestrichenen Angaben einer UVP werben. Das Urteil des Landgerichts Köln wurde aufgehoben.

Vorwurf: Ersparnis wird vorgegaukelt

Die Verbraucherschützer bemängeln, dass Kunden in dem Prospekt eine hohe Ersparnis vorgegaukelt werde, die nicht überprüft werden könne. Ob der Joghurt jemals zum UVP-Preis verkauft wurde, sei nicht nachvollziehbar. Verbraucher fassten dies als Rabattwerbung auf. Penny bestreitet das. Der aktuelle Ladenpreis werde der UVP lediglich gegenübergestellt.
Das OLG Köln hat an der Darstellung in dem Prospekt nichts auszusetzen und sieht keine Irreführung. In diesem Fall liege keine Bekanntgabe einer Preisermäßigung vor, so die Gerichtssprecherin. Der Senat sah demnach keinen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Der Bezug zum UVP sei optisch gut sichtbar. Verbraucher könnten erkennen, dass sich die Reduzierung nicht auf einen Eigenpreis beziehe.
Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Für die verbreitete Praxis, mit einem Rabatt auf einen UVP zu werben, fehle eine Orientierungshilfe, sagte die Gerichtssprecherin.

Verbraucherzentrale kündigt Revision an

Die Verbraucherzentrale kündigte bereits an, Revision einzulegen. „Das OLG Düsseldorf hat unsere Rechtsauffassung in einem vergleichbaren Verfahren gegen Aldi bereits eindeutig bestätigt. Diese wichtige Frage muss endgültig und in höchster Instanz geklärt werden“, sagte die Leiterin der Stabsstelle Recht, Gabriele Bernhardt.
Penny teilte auf Nachfrage mit: „Wir freuen uns, dass das OLG Köln unsere Rechtsauffassung bestätigt hat.“ Transparente Preisangaben seien die Grundlage für einen fairen Wettbewerb und eine fundierte Entscheidung für Kunden.
Das Landgericht Köln hatte im Sommer 2025 noch den Verbraucherschützern recht gegeben. Die Richter stützten sich auf die Vorgaben der Preisangabenverordnung. Danach müssen Händler, die mit Preisrabatten werben, immer den niedrigsten Preis angeben, der innerhalb der letzten 30 Tage für das entsprechende Produkt verlangt wurde. So hatte es der Europäische Gerichtshof 2024 entschieden.

Mehrere ähnliche Klagen – auch gegen Aldi Süd und Netto

Zuletzt gab es mehrere Verfahren, bei denen es ebenfalls um UVP-Werbung ging. Aldi Süd unterlag vor dem Europäischen Gerichtshof sowie vor dem Land- und Oberlandesgericht Düsseldorf – weil der 30-Tage-Niedrigpreis nicht korrekt ausgewiesen war. Geklagt hatte jeweils die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Ein ähnlicher Fall, bei dem die Wettbewerbszentrale gegen den Discounter Netto geklagt hatte, landete im Oktober vor dem Bundesgerichtshof. Die Karlsruher Richter stellten klar: Wenn Händler mit einer Preisermäßigung werben, müssen sie den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar angeben.
Das OLG Köln räumte ein, von früheren Entscheidungen anderer Gerichte abgewichen zu sein. Die Zulassung der Revision solle eine einheitliche Rechtsprechung sichern, heißt es.

Kritik an EU-Vorgaben

Aus Sicht des Handelsverbands Deutschland (HDE) schränken die EU-Regeln die Möglichkeiten der Händler unverhältnismäßig ein. Die Vorgaben führten dazu, dass seltener mit Sonderangeboten geworben werden könne, sagte Peter Schröder, Bereichsleiter Recht und Verbraucherpolitik. Auch Verbraucher könnten davon betroffen sein – und künftig womöglich weniger von Sonderangeboten profitieren. Der HDE fordert, die EU-Regulierung zur Werbung zu überprüfen und abzuschaffen.
Sonderangebote haben in den vergangenen Jahren für Händler und Verbraucher gleichermaßen an Bedeutung gewonnen. Viele Kunden schauen wegen der gestiegenen Preise stärker auf Rabatte. Der Anteil des Umsatzes, den Supermärkte und Discounter mit Promotions erzielen, ist seit 2020 deutlich gestiegen.

Auswertung: Weniger Sonderangebote

Laut einer Auswertung des Vergleichsportals Marktguru und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Heilbronn lag die Zahl der Sonderangebote im ersten Quartal 2026 vier Prozent unter dem Vorjahreszeitraum. Verglichen mit dem ersten Quartal 2024 sank sie sogar um 16 Prozent. Einer der Gründe ist den Experten zufolge, dass sich Rabatte in Apps verlagern. Diese wurden in der Analyse nicht erfasst.
Auch Werner Reinartz, Handelsprofessor an der Universität zu Köln, sieht in der EU-Verordnung einen Treiber für den Rückgang von Sonderangeboten. „Frühere Rabattwerbung arbeitete oft mit wechselnden Vergleichspreisen – dadurch fiel es vielen Verbrauchern nicht leicht, den tatsächlichen Preisvorteil richtig zu bewerten.“ (dpa/red)
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Handel: Ver.di kündigt bundesweite Warnstreiks für Freitag an

In den laufenden Tarifverhandlungen im Handel hat die Gewerkschaft ver.di zu den ersten Warnstreiks aufgerufen.
Am Freitag, 15. Mai, sollen bundesweit Betriebe bestreikt werden, sagte Bundesvorstandsmitglied Silke Zimmer. In Frankfurt am Main, Hamburg, Stuttgart und Dortmund finden zudem Streikkundgebungen statt.
In Hamburg und Nordrhein-Westfalen hatte die Arbeitgeberseite in dieser Woche erste Tarifangebote für den Einzelhandel vorgelegt. Die Gewerkschaft wies sie zurück.
Zimmer sprach von „vergifteten Angeboten“, die nicht einmal die Inflation ausgleichen würden. Die Arbeitgeber bieten ab November eine Erhöhung um zwei Prozent und ab August 2027 eine weitere um 1,5 Prozent. Ver.di fordert sieben Prozent mehr Lohn, mindestens 225 Euro.

HDE sieht „kaum Spielraum“

Die Verhandlungen für den Einzelhandel sowie den Groß- und Außenhandel starteten im April in den ersten Landesbezirken. Der Handelsverband Deutschland (HDE) hatte zuvor bereits vor unrealistischen Forderungen gewarnt.
Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gebe es „dieses Mal kaum Spielraum“ für Lohnerhöhungen.
Im Handel arbeiten laut Verdi hierzulande rund 5,2 Millionen Menschen, davon 3,4 Millionen im Einzelhandel. Die vorigen Tarifverhandlungen zogen sich über mehr als ein Jahr hin.
Am Ende konnten sich die Beschäftigten im Einzelhandel für 2023 bis 2025 über ein Einkommensplus von insgesamt etwa 14 Prozent freuen. Die Tarifbindung in der Branche ist seit Jahren rückläufig und vergleichsweise gering. (dpa/red)
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wirtschaft

Mäc Geiz meldet Insolvenz an

Der stationäre Einzelhandel in Deutschland dünnt aus. Laut Prognose des Branchenverbandes HDE dürfte die Zahl der Geschäfte in diesem Jahr erstmals unter 300.000 sinken. Jahr für Jahr schließen deutlich mehr Läden als neue eröffnen. Womöglich wird auch der Non-Food-Discounter Mäc Geiz bald einige seiner Filialen aufgeben.
Die Mäc Geiz Handelsgesellschaft mbH hat in dieser Woche einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Halle (Saale) gestellt. Dies wurde auf der amtlichen Internetseite Insolvenzbekanntmachungen.de mitgeteilt.
Der Geschäftsbetrieb in den gut 180 Filialen soll vorerst weiterlaufen. Schließungen sind jedoch möglich. Das teilte das Unternehmen mit, das in Landsberg in Sachsen-Anhalt beheimatet ist und knapp 1.200 Menschen beschäftigt.
In vielen ostdeutschen Städten gibt es Filialen der Kette Mäc Geiz.

In vielen ostdeutschen Städten gibt es Filialen der Kette Mäc Geiz.

Foto: Elisa Schu/dpa

Mäc Geiz nennt für den Insolvenzantrag ähnliche Gründe wie andere Einzelhändler, die es zuletzt getroffen hat: die anhaltende Konsumzurückhaltung, die wirtschaftlichen Unsicherheiten sowie den wachsenden Onlinehandel.
Viele Discounter profitieren derzeit vom ausgeprägten Preisbewusstsein der Kunden. Das Beispiel Mäc Geiz zeigt jedoch erneut, dass dies allein nicht genügt.

Jeder sechste Einzelhändler sieht Existenz bedroht

Jeder sechste Einzelhändler in Deutschland fürchtet laut der monatlichen Konjunkturumfrage des Ifo-Instituts inzwischen um die Existenz. Im April schätzten 17,4 Prozent der Unternehmen ihre Lage als existenzbedrohend ein, so viele wie nie zuvor.
Die Zahl der Insolvenzen in der Branche befindet sich auf dem höchsten Stand seit zehn Jahren. Der Kreditversicherer Allianz Trade verzeichnete im vergangenen Jahr 2.571 Fälle. Branchenexperten erwarten weiter steigende Insolvenzzahlen.
Viele Händler sind in den vergangenen Jahren in die Insolvenz geraten: Die Unternehmensgruppe Brüder Schlau, zu der die Fachmarktkette Hammer gehört, stellte im Juni 2025 einen Insolvenzantrag und Anfang 2026 erneut. Zahlreiche Filialen schlossen zuletzt nach Ende des Räumungsverkaufs.
Der Discounter Pepco und der Dekohändler Depot machten 2025 insolvenzbedingt jeweils einen großen Teil ihrer Filialen dicht. Zuvor traf es unter anderem den Non-Food-Discounter Kodi, der Mäc Geiz kürzlich übernommen hat, und die Warenhauskette Galeria. Betroffen sind Unternehmen aus allen Einzelhandelsbranchen.

Immer mehr lokale Versorgungslücken

Der Einzelhandel befindet sich im Umbruch. Nach Angaben des Handelsforschungsinstituts IFH Köln werden nur noch 64 Prozent der Umsätze mit Waren der Kernbranchen – wie Mode, Schmuck, Elektronik, Heimwerken, Wohnen und Produkten des täglichen Bedarfs – in Verkaufsräumen erzielt.
Der reine Produktverkauf verliere an Bedeutung, dafür gewännen handelsferne Bereiche wie Gesundheit, Freizeit und andere Dienstleistungen an Relevanz.
Laut IFH ist die Branche zunehmend geschwächt. Die sinkende Zahl der Geschäfte spiegelt den Bedarf der Konsumenten kaum noch wider. Weil immer mehr lokale Versorgungslücken entstehen, ändert sich das Einkaufsverhalten. Kunden weichen deshalb stärker ins Internet aus.
IFH-Experte Ralf Deckers sieht Fachhandel und Discounter gleichermaßen unter Druck. Sie stünden im wachsenden Wettbewerb mit asiatischen Shoppingplattformen, die vor allem bei jüngeren Konsumenten beliebt seien.

Schätzung: Temu und Shein kosten Einzelhandel Milliarden

Das Forschungsinstitut IW Consult hat im Auftrag des HDE untersucht, wie stark die Onlinehändler Temu und Shein dem Einzelhandel zusetzen.
Der Branche entgehen demnach jährlich Umsätze in Höhe von 2,5 Milliarden Euro – weil Verbraucher dort statt im deutschen Handel kaufen.
Mäc Geiz verkauft wie Action, Tedi oder Woolworth Produkte des täglichen Bedarfs wie Haushaltswaren und Drogerieartikel sowie Schreibwaren. Vieles davon können Verbraucherinnen und Verbraucher auch bequem im Internet kaufen – bei Temu, Amazon oder auf anderen Plattformen.
Ende 2015 gab es laut HDE noch etwa 372.000 Geschäfte in Deutschland. In den vergangenen Jahren haben, nicht nur insolvenzbedingt, bereits Zehntausende geschlossen.
HDE-Präsident Alexander von Preen warnte jüngst vor den Folgen: „Viele Innenstädte leiden heute schon sichtlich unter Leerständen. So kann und darf es nicht weitergehen.“ Besserung sei nicht in Sicht. (dpa/red)
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wirtschaft

„Obi-Orange“: Baumärkte streiten sich vor Bundesgerichtshof um Farbe

Der Streit dreier Baumarktketten um die Farbe Orange hat heute den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Obi meldete einen bestimmten Farbton 2010 als Marke für Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich von Bau- und Heimwerkerartikeln an.
Ob die Kette das Monopol beanspruchen kann, ist allerdings fraglich – denn die Konkurrenten Hornbach und Globus gingen dagegen vor. (Az. I ZB 58/25)

Wie bekannt ist die Farbe?

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Marke so bekannt ist, dass sie sich im Verkehr durchgesetzt hat. Doch welche Gruppe bildet die dafür maßgeblichen Verkehrskreise – alle Verbraucher oder nur Baumarkt-Kunden und potenzielle Heimwerker? Das Bundespatentgericht entschied, dass es alle Verbraucher sind. Denn in Baumärkten würden auch Alltagswaren wie Nägel und Glühbirnen verkauft.
Mehrere von beiden Seiten vorgelegte Gutachten kamen zu unterschiedlichen Prozentzahlen bei der Zuordnung der Farbe zu Obi durch die Verbraucher. Das Bundespatentgericht entschied schließlich, dass die Marke sich nicht ausreichend durchgesetzt habe und gelöscht wird.
Der BGH tendiert vorläufig dazu, dem zuzustimmen. Das wurde in der Verhandlung deutlich. Ein Urteil ist das aber noch nicht. Wann der BGH im Baumarkt-Streit entscheidet, ist noch nicht bekannt.(afp/red)