Vor zwei Jahren wurden Ermittlungen gegen Christian Haub aufgenommen. (Archivbild) - Foto: Matthias Balk/dpa
Die Staatsanwaltschaft Köln hat Anklage gegen Tengelmann-Chef Christian Haub erhoben. Der Vorgang steht im Zusammenhang mit dem Verschwinden seines Bruders Karl-Erivan Haub in den Schweizer Alpen.
Ein Sprecher des Landgerichts Köln bestätigte dpa den Eingang der Anklageschrift vom 13. April, ohne den Namen des Beschuldigten zu nennen. Zuvor hatte das „Manager Magazin“ berichtet.
Christian Haub wird vorgeworfen, 2021 im Verschollenheitsverfahren um seinen Bruder – den früheren Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub – eine falsche Versicherung an Eides statt abgegeben zu haben.
Nach dem Verschwinden seines Bruders Karl-Erivan Haub hatte Christian Haub die alleinige Geschäftsführung des milliardenschweren Handelskonzerns übernommen, zu dem unter anderem der Textil-Discounter Kik und die Baumarktkette Obi gehören.
Im April 2018 von einer Skitour nicht mehr zurückgekehrt: Karl-Erivan Haub.
Foto: Roland Weihrauch/dpa
Was der Anwalt sagt
Mark Binz, der Anwalt von Christian Haub, bestätigte den Eingang der Anklageschrift. Er erwartet, dass das Landgericht sie nicht zulässt.
Bei den Vorwürfen gegen Christian Haub geht es laut „Manager Magazin“ um Bilder von Überwachungskameras, die seinen Bruder nach dessen vermeintlichem Skiunfall in Moskau zeigen sollen.
„Der Vorwurf der Anklage beschränkt sich darauf, dass Christian Haub ein Foto nicht erwähnt hat, auf dem er selbst Wochen zuvor seinen Bruder nicht erkannt hatte, für das es keine Metadaten gibt“, teilte Binz mit.
Laut einem Behördengutachten liege die Wahrscheinlichkeit einer Übereinstimmung mit dem Gesicht des Verschollenen bei lediglich 50 Prozent. Das Foto sei damit wertlos, so Binz.
Anwalt legt Beschwerde ein
Laut Anwalt fehlt es seinem Mandanten „an jeglichem Motiv, etwas zu verschweigen, zumal er die Versicherung aus freien Stücken, also unaufgefordert abgeben hat“. Binz hat nach eigenen Angaben im März Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den leitenden Ermittler, Oberstaatsanwalt Tim Engel, erhoben. „Wegen einseitiger Ermittlungen“, wie es heißt.
Die Beschwerde werde geprüft, habe aber keinen Anlass zu vorläufigen Maßnahmen gegeben, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Sie habe auch keinen Ablauf auf den zeitlichen Ablauf des Verfahrens.
Die offenbar aufgestellte Behauptung des Verteidigers, der Ermittler habe „noch schnell Anklage erhoben – aus Trotz?“ liege nicht nur völlig neben der Sache, sondern sei geradezu abenteuerlich, erklärte der Sprecher.
Eine Sprecherin von Tengelmann teilte mit: „Das ist eine private Angelegenheit von Herrn Haub, daher nehmen wir unternehmensseitig keine Stellung.“
Die Staatsanwaltschaft hatte 2024 wegen Anfangsverdachts ein Ermittlungsverfahren gegen Christian Haub eingeleitet. In der Strafanzeige war unter anderem vorgebracht worden, dass dem Beschuldigten – entgegen seinen Angaben – belastbare Hinweise darauf vorgelegen hätten, dass sein Bruder noch leben könnte.
Karl-Erivan Haub 2021 für tot erklärt
Karl-Erivan Haub, einer der reichsten Deutschen, war im April 2018 in Zermatt allein zu einer Skitour aufgebrochen und nicht zurückgekehrt.
Die Familie geht davon aus, dass der damals 58-Jährige am Klein Matterhorn tödlich verunglückte. 2021 wurde er vom Kölner Amtsgericht für tot erklärt. Immer wieder kursieren seitdem aber Medienberichte mit Zweifeln am Tod des erfahrenen Skiläufers. Das Gericht hielt sie nicht für belegbar.
Im laufenden Zwischenverfahren prüft das Gericht nun, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht und die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Erst danach kann das Hauptverfahren eröffnet werden. Einen Zeitrahmen für die Entscheidung nannte der Gerichtssprecher nicht. (dpa/red)
Neben Kleinunternehmen und dem verarbeitenden Gewerbe ist derzeit besonders der Einzelhandel von Insolvenzen betroffen. (Archivbild) - Foto: Maja Hitij/Getty Images
Wer aufmerksam durch deutsche Innenstädte geht, kann immer häufiger leere Ladenflächen sehen. An den Schaufenstern finden sich Schilder mit der Aufschrift „Zu vermieten“. Für das laufende Jahr prognostiziert der Handelsverband Deutschland (HDE) einen Schwund von 4.900 Geschäften. In diese Prognose seien Ladenneueröffnungen bereits eingerechnet.
Ende vergangenen Jahres wurde aus Hamburg gemeldet, dass mehr als 100 Läden schließen, und „niemanden wundert es“. Im Jahr 2023 kündigte GALERIA Kaufhof an, 4.039 Stellen abzubauen und 47 Filialen zu schließen. Weitere Einzelhandelsketten folgten, darunter der Modekonzern Esprit und der Reiseveranstalter FTI. Im vergangenen Jahr hat es etwa 4.500 Ladenschließungen gegeben.
Schwund seit zehn Jahren
„Seit zehn Jahren verlieren wir in Deutschland jährlich mindestens 4.500 Geschäfte oder mehr“, beklagte kürzlich der HDE-Präsident Alexander von Preen. Während der COVID-19-Pandemie in den Jahren 2020 bis 2023 habe es zudem einen besonders hohen Aderlass an Ladenschließungen gegeben – mehr als 11.000 Geschäfte pro Jahr.
Erstmals könnte die Zahl der Geschäfte in Deutschland bis zum Jahresende auf unter 300.000 sinken, teilte der HDE mit. Vor zehn Jahren habe es noch rund 366.800 Geschäfte in den Innenstädten gegeben. Somit würde seit 2016 etwa ein Fünftel der Ladenlokale aufgegeben worden sein.
Am 24. Mai 2025 schlendern Menschen in Berlin durch den Ortsteil Steglitz vorbei an zahlreichen Geschäften.
Foto: Carsten Koall/Getty Images
Insolvenzen wegen Irankrieg?
Neben Kleinunternehmen und dem verarbeitenden Gewerbe sei derzeit besonders der Einzelhandel von Insolvenzen betroffen, gab eine Studie der Creditreform von Anfang Dezember bekannt. Die Insolvenzen seien in diesem Branchenbereich in den vergangenen zwölf Monaten um 10,4 Prozent gestiegen. Creditreform ist eine private Wirtschaftsauskunftei, die Bonitätsprüfungen von Unternehmen und Selbstständigen durchführt.
Einer Insolvenzstudie von Allianz Trade vom April zufolge würden die Ladenpleiten im laufenden Jahr um 15 Prozent steigen, in der Gastronomie sogar um 27 Prozent. Als Hauptgrund für die Insolvenzzunahmen in diesem Jahr nennt Allianz Trade die Auswirkungen des Irankriegs.
Zu einer ähnlichen Einschätzung kam jüngst das Nürnberg Institut für Marktentscheidungen. „Die Verbraucherstimmung gibt infolge des Irankrieges abermals nach“, heißt es in einer Mitteilung auf der Website des Marktforschungsinstituts. Die Ausgaben der Verbraucher würden sinken, die Sparneigung bleibe auf einem hohen Niveau.
Am 4. Januar 2021 gehen Menschen in der Fußgängerzone von Köln an einem Laden vorbei, an dem ein Banner mit der Aufschrift „Wir schließen – Totaler Räumungsverkauf“ hängt. Während der Corona-Zeit in den Jahren 2020 bis 2023 kam es zu einem besonders hohen Aderlass an Ladenschließungen.
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Kosten für Läden senken
Doch der jüngste Nahostkonflikt kann nicht die Erklärung für den Zehnjahrestrend sein. Der HDE etwa sieht die „Politik […] in der Pflicht, Kosten bei Energie und Beschäftigung zu senken“.
Der Handelsverband fordert deshalb, dass die Stromsteuer „endlich für alle“ gesenkt werden müsse, und die Lohnnebenkosten sollten bei 40 Prozent gedeckelt werden, fordert der HDE. Auch die Ladenvermieter sollten sich „im eigenen Interesse“ auf umsatzorientierte Mieten einlassen, das heißt keine monatlichen Fixmieten, sondern Mieten, die sich am tatsächlichen Umsatz der Läden orientieren.
Der HDE-Präsident von Preen fordert aber auch mehr Mitwirkung seitens der Kommunalverwaltungen. „Einkaufen ist der Hauptgrund für einen Innenstadtbesuch“, sagt er. Oft würden für die Geschäfte in der Innenstadt aber die kommunalen Rahmenbedingungen nicht passen. Damit meint er wohl das Ambiente und das fehlende Flair von Innenstädten. Der HDE-Chef glaubt allerdings, dass öffentliche Gelder nicht ausreichen, „um alle Städte wieder auf Vordermann zu bringen“, und will „private Investoren locken“.
„Die Tendenz der Einzelhandelsentwicklung in deutschen Innenstädten scheint eindeutig. Seit der Digitalisierung verzeichnet der Online- und Versandhandel einen Umsatzboom“, erläutert Werner Reinartz, Direktor am Institut für Handelsforschung für Handel der Universität zu Köln, im Oktober 2024 den Schwund des Einzelhandels.
Besonders seit der COVID-19-Pandemie habe sich das Konsumverhalten in Richtung Onlineshopping verlagert. „Die durch internationale Krisen drastisch gestiegenen Energiepreise und der Einbruch von Lieferketten verstärkten den Druck in den Folgejahren“, stellt der Professor fest. Außerdem hätten „die Einzelhändler zusätzlich mit einer gedrückten Konsumstimmung zu kämpfen, die durch die hohe Inflation ausgelöst“ worden sei.
Menschen spazieren am 29. Juli 2025 durch eine Einkaufsstraße in der Fußgängerzone von Dortmund.
Foto: Ina Fassbender/AFP via Getty Images
Ist fehlendes Ambiente schuld?
Die Ergebnisse eines seiner Forschungsprojekte „deuten darauf hin, dass die Zeit der Innenstadt als reine Einkaufsmeile vorbei ist“, gibt sich der Kölner Wissenschaftler überzeugt.
Vielmehr stehe „das Einkaufserlebnis in einer ansprechenden und individuellen Umgebung im Vordergrund“. Ähnlich wie der HDE fordert Reinartz deshalb „eine Verbesserung des innerstädtischen Ambientes“.
Hier beginnt gewissermaßen die Abwärtsspirale: Je mehr Leerstand es gibt, desto mehr entsteht ein gefühlt schlechtes Ambiente in der City. Nach einer Weile ziehen in einstige Qualitätsgeschäfte Ramschläden mit Billigprodukten für 1 Euro aus China ein. Dazu kommen Dönerläden, Barbershops sowie Nagel- und Tattoostudios.
Auch die unattraktiven modernen Betonzweckfassaden der vergangenen Jahrzehnte entsprechen nicht mehr heutiger Architekturästhetik. Hinzu kommen Vermüllung des öffentlichen Raums, Vandalismus, Graffitischmierereien, fehlende Begrünung und mangelnde Sitzgelegenheiten. Das Umweltbundesamt fordert schon seit Längerem in deutschen Städten „deutlich mehr Grün, vor allem [mit] neuen Bäumen und mehr Verschattung durch außenliegenden Sonnenschutz sowie Dach- und Fassadenbegrünung“.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Baden-Württemberg hat ein „Rezeptbuch für eine attraktive Innenstadt“ veröffentlicht. Dazu wurden nach eigenen Angaben 14.000 Menschen in 123 Städten mit unter 50.000 Einwohnern im südwestlichen Bundesland befragt.
Eines der zentralen Ergebnisse lautet: „Fußgängerzonen mit Aufenthaltsqualität und bespielten Räumen steigern die Besuchsmotivation und sind oft selbst Besuchsmotiv.“ Ein guter Wochenmarkt bei Kleinstädten sei das „Salz in der Suppe“. 77 Prozent der Befragten hätten einen Wochenmarkt positiv bewertet und würden danach weitere Orte in der Innenstadt besuchen.
Für jüngere Menschen sei es zudem wichtig, dass es in der City auch „Orte und Plätze ohne Konsumzwang“ gebe, etwa Spielplätze, grüne Inseln, Brunnen oder andere Wasserflächen sowie Sitzbänke.
Allerdings lässt sich in Baden-Württemberg ein deutliches Altersgefälle feststellen. 58 Prozent der vor Ort befragten Innenstadtbesucher waren laut der IHK-Studie über 50 Jahre alt, 40 Prozent sogar im Rentenalter.
Am 24. Mai 2025 schlendern Menschen in Berlin durch den Ortsteil Steglitz, vorbei an zahlreichen Geschäften.
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Mehr Polizeistreifen
In den Studien über den Rückgang des Einzelhandels fehlt jedoch durchweg ein weiterer Aspekt, nämlich das Sicherheitsproblem im öffentlichen Raum, ausgelöst durch Berichte über Messerangriffe und andere Bedrohungen wie offenen Drogenkonsum und -handel an zentralen Orten in Innenstädten, etwa an Bahnhöfen und in öffentlichen Parks.
Ein Beispiel: Laut einer Bekanntgabe des Innenministeriums von Nordrhein-Westfalen sei die „Gewaltkriminalität und insbesondere die Zahl der Messertaten“ stark angestiegen. Demnach sei es im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr zu einem deutlichen Anstieg von 42,6 Prozent an Messerdelikten im öffentlichen Raum des Bundeslandes gekommen.
„Nahezu die Hälfte der polizeilich ermittelten Tatverdächtigen war unter 21 Jahre alt. 45 Prozent der Tatverdächtigen verfügten nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit“, heißt es in dem offiziellen Papier.
Da diese Situation – graduell unterschiedlich – auch auf andere Bundesländer zutrifft, haben sich etwa in Hessen Gemeinden zu mehr Polizeipräsenz in Innenstädten entschlossen. Die sichtbare Polizeipräsenz wie etwa in Bad Hersfeld und Gießen werde von der Bevölkerung „vorwiegend positiv wahrgenommen“, wird Dominik Möller, Sprecher des Polizeipräsidiums Osthessen, von dpa zitiert. In Mittelhessen seien im Jahr 2024 100 bis über 600 Polizeikräfte monatlich mehr im Einsatz gewesen.
Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, sieht die Entwicklung für den Einzelhandel in deutschen Innenstädten dennoch gelassen: „Insgesamt haben sich die Verkaufsflächen in deutschen Innenstädten gegenüber 1980 mehr als verdoppelt. Ein Rückgang von diesem hohen Niveau ist [daher] nicht überraschend“, stellte er am 1. März gegenüber der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ klar.
Zur Diskussion über die rasant zunehmenden Döner- und Barbershops in den Innenstädten sagt der Städtetagvertreter: „Zunächst einmal sind neue Geschäfte grundsätzlich etwas Erfreuliches. Sie sind besser als Leerstand. Viele Kunden empfinden bestimmte neue Geschäftstypen jedoch als ‚Downgrading‘, als ein Absinken des Qualitätsniveaus. Dies läuft dann unter den Schlagworten ‚Barberisierung‘ und ‚Dönerisierung‘. Gleichwohl ist Veränderung im Handel normal.“
Nur dem Alten nachzutrauern, bringe seiner Meinung nach nichts. Neben Läden sollten auch immer „mehr Kultur- oder Bildungsangebote sowie Umnutzungen in Wohnraum oder für Hotels und auch mehr Grün in der Stadt“ angeboten werden.
„Denn Einkaufen allein reicht oft nicht mehr, um alle Geschäftshäuser mit Leben zu erfüllen und Leerstand zu verhindern“, so Schuchardt.
Depot hat Filialen in vielen Innenstädten. - Foto: Alicia Windzio/dpa
Die Deko-Kette Depot ist erneut in finanzielle Schieflage geraten. Die GDC Deutschland GmbH hat beim Amtsgericht Aschaffenburg die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt, wie eine Gerichtssprecherin bestätigte.
Geschäftsführer Christian Gries will das Unternehmen sanieren. „Wir wollen auf jeden Fall weitermachen und möglichst viele Filialen erhalten“, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Als Gründe für die Insolvenz nannte er neben Zöllen und der wachsenden Online-Konkurrenz durch Plattformen wie Temu auch die Kaufzurückhaltung. „Es ist eine schwierige Zeit für den Handel. Viele Kunden schauen stark auf die Preise.“ Preisreduzierungen seien jedoch auf Dauer kein Mittel, um ein rentables Geschäft zu führen.
Gries rechnet mit weiteren Filialschließungen. „Eine genaue Zahl können wir noch nicht sagen.“ Man werde „alles auf den Prüfstand stellen“ und Gespräche mit den Vermietern führen. Zudem soll das Konzept von Depot angepasst werden.
Probleme nach der Pandemie
Das Gericht hat die vorläufige Eigenverwaltung bereits angeordnet. Zum vorläufigen Sachwalter wurde der Rechtsanwalt Thomas Rittmeister aus Frankfurt bestellt. Bei der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsführung im Amt. Die „Lebensmittelzeitung“ hatte zuvor berichtet.
Depot hat seinen Sitz im unterfränkischen Großostheim. Während und nach der Corona-Pandemie kämpfte die Kette mit Schwierigkeiten. Schon 2024 meldete das Unternehmen Insolvenz in Eigenverwaltung an. Daraufhin wurden bundesweit zahlreiche Filialen geschlossen.
Aktuell betreibt Depot noch mehr als 150 Geschäfte, vor einigen Jahren waren es noch rund 400. Zur Zahl der Beschäftigten machte Gries auf Nachfrage keine Angaben.
Viele Insolvenzen – Mäc Geiz ebenfalls in dieser Woche
Die Branche steht wegen der schwachen Konsumstimmung und des wachsenden Onlinehandels unter Druck. Jeder sechste Einzelhändler in Deutschland fürchtet laut der monatlichen Konjunkturumfrage des Ifo-Instituts inzwischen um die Existenz. Im April schätzten 17,4 Prozent der Unternehmen ihre Lage als existenzbedrohend ein, so viele wie nie zuvor.
In dieser Woche hatte auch der Non-Food-Discounter Mäc Geiz Insolvenz angemeldet. Die Zahl der Pleiten in der Branche befindet sich auf dem höchsten Stand seit zehn Jahren. Der Kreditversicherer Allianz Trade verzeichnete im vergangenen Jahr 2.571 Fälle. Branchenexperten erwarten weiter steigende Zahlen.
In den vergangenen Jahren haben bereits Zehntausende Geschäfte in Deutschland geschlossen – nicht nur wegen Insolvenzen. Laut einer Schätzung des Handelsverbands Deutschland (HDE) dürfte die Zahl der Läden in diesem Jahr unter 300.000 sinken. Ende 2015 waren es noch etwa 372.000. (dpa/red)
Penny hatte nach dem Urteil des Landgerichts Köln im Sommer Berufung eingelegt. - Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Alles beginnt mit einem Joghurt für 33 Cent, den der Discounter Penny in einem Prospekt bewirbt. Die Angabe „minus 58 Prozent“ bezieht sich auf eine durchgestrichene unverbindliche Preisempfehlung (UVP) von 79 Cent. Ist daran etwas auszusetzen? Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte deshalb. Sie kritisiert, dass Kunden durch die Aufmachung in die Irre geführt würden.
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln sieht das jedoch nicht so. Penny setzte sich in dem Rechtsstreit in zweiter Instanz durch. Die Richter gaben der Berufung des Unternehmens statt (Az. 6 U 92/25), wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Penny darf damit weiterhin mit durchgestrichenen Angaben einer UVP werben. Das Urteil des Landgerichts Köln wurde aufgehoben.
Vorwurf: Ersparnis wird vorgegaukelt
Die Verbraucherschützer bemängeln, dass Kunden in dem Prospekt eine hohe Ersparnis vorgegaukelt werde, die nicht überprüft werden könne. Ob der Joghurt jemals zum UVP-Preis verkauft wurde, sei nicht nachvollziehbar. Verbraucher fassten dies als Rabattwerbung auf. Penny bestreitet das. Der aktuelle Ladenpreis werde der UVP lediglich gegenübergestellt.
Das OLG Köln hat an der Darstellung in dem Prospekt nichts auszusetzen und sieht keine Irreführung. In diesem Fall liege keine Bekanntgabe einer Preisermäßigung vor, so die Gerichtssprecherin. Der Senat sah demnach keinen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Der Bezug zum UVP sei optisch gut sichtbar. Verbraucher könnten erkennen, dass sich die Reduzierung nicht auf einen Eigenpreis beziehe.
Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Für die verbreitete Praxis, mit einem Rabatt auf einen UVP zu werben, fehle eine Orientierungshilfe, sagte die Gerichtssprecherin.
Verbraucherzentrale kündigt Revision an
Die Verbraucherzentrale kündigte bereits an, Revision einzulegen. „Das OLG Düsseldorf hat unsere Rechtsauffassung in einem vergleichbaren Verfahren gegen Aldi bereits eindeutig bestätigt. Diese wichtige Frage muss endgültig und in höchster Instanz geklärt werden“, sagte die Leiterin der Stabsstelle Recht, Gabriele Bernhardt.
Penny teilte auf Nachfrage mit: „Wir freuen uns, dass das OLG Köln unsere Rechtsauffassung bestätigt hat.“ Transparente Preisangaben seien die Grundlage für einen fairen Wettbewerb und eine fundierte Entscheidung für Kunden.
Das Landgericht Köln hatte im Sommer 2025 noch den Verbraucherschützern recht gegeben. Die Richter stützten sich auf die Vorgaben der Preisangabenverordnung. Danach müssen Händler, die mit Preisrabatten werben, immer den niedrigsten Preis angeben, der innerhalb der letzten 30 Tage für das entsprechende Produkt verlangt wurde. So hatte es der Europäische Gerichtshof 2024 entschieden.
Mehrere ähnliche Klagen – auch gegen Aldi Süd und Netto
Zuletzt gab es mehrere Verfahren, bei denen es ebenfalls um UVP-Werbung ging. Aldi Süd unterlag vor dem Europäischen Gerichtshof sowie vor dem Land- und Oberlandesgericht Düsseldorf – weil der 30-Tage-Niedrigpreis nicht korrekt ausgewiesen war. Geklagt hatte jeweils die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Ein ähnlicher Fall, bei dem die Wettbewerbszentrale gegen den Discounter Netto geklagt hatte, landete im Oktober vor dem Bundesgerichtshof. Die Karlsruher Richter stellten klar: Wenn Händler mit einer Preisermäßigung werben, müssen sie den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar angeben.
Das OLG Köln räumte ein, von früheren Entscheidungen anderer Gerichte abgewichen zu sein. Die Zulassung der Revision solle eine einheitliche Rechtsprechung sichern, heißt es.
Kritik an EU-Vorgaben
Aus Sicht des Handelsverbands Deutschland (HDE) schränken die EU-Regeln die Möglichkeiten der Händler unverhältnismäßig ein. Die Vorgaben führten dazu, dass seltener mit Sonderangeboten geworben werden könne, sagte Peter Schröder, Bereichsleiter Recht und Verbraucherpolitik. Auch Verbraucher könnten davon betroffen sein – und künftig womöglich weniger von Sonderangeboten profitieren. Der HDE fordert, die EU-Regulierung zur Werbung zu überprüfen und abzuschaffen.
Sonderangebote haben in den vergangenen Jahren für Händler und Verbraucher gleichermaßen an Bedeutung gewonnen. Viele Kunden schauen wegen der gestiegenen Preise stärker auf Rabatte. Der Anteil des Umsatzes, den Supermärkte und Discounter mit Promotions erzielen, ist seit 2020 deutlich gestiegen.
Auswertung: Weniger Sonderangebote
Laut einer Auswertung des Vergleichsportals Marktguru und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Heilbronn lag die Zahl der Sonderangebote im ersten Quartal 2026 vier Prozent unter dem Vorjahreszeitraum. Verglichen mit dem ersten Quartal 2024 sank sie sogar um 16 Prozent. Einer der Gründe ist den Experten zufolge, dass sich Rabatte in Apps verlagern. Diese wurden in der Analyse nicht erfasst.
Auch Werner Reinartz, Handelsprofessor an der Universität zu Köln, sieht in der EU-Verordnung einen Treiber für den Rückgang von Sonderangeboten. „Frühere Rabattwerbung arbeitete oft mit wechselnden Vergleichspreisen – dadurch fiel es vielen Verbrauchern nicht leicht, den tatsächlichen Preisvorteil richtig zu bewerten.“ (dpa/red)
Mit Warnstreiks will ver.di höhere Löhne und bessere Tarifabschlüsse im Handel durchsetzen. (Archivbild) - Foto: Julian Stratenschulte/dpa
In den laufenden Tarifverhandlungen im Handel hat die Gewerkschaft ver.di zu den ersten Warnstreiks aufgerufen.
Am Freitag, 15. Mai, sollen bundesweit Betriebe bestreikt werden, sagte Bundesvorstandsmitglied Silke Zimmer. In Frankfurt am Main, Hamburg, Stuttgart und Dortmund finden zudem Streikkundgebungen statt.
In Hamburg und Nordrhein-Westfalen hatte die Arbeitgeberseite in dieser Woche erste Tarifangebote für den Einzelhandel vorgelegt. Die Gewerkschaft wies sie zurück.
Zimmer sprach von „vergifteten Angeboten“, die nicht einmal die Inflation ausgleichen würden. Die Arbeitgeber bieten ab November eine Erhöhung um zwei Prozent und ab August 2027 eine weitere um 1,5 Prozent. Ver.di fordert sieben Prozent mehr Lohn, mindestens 225 Euro.
HDE sieht „kaum Spielraum“
Die Verhandlungen für den Einzelhandel sowie den Groß- und Außenhandel starteten im April in den ersten Landesbezirken. Der Handelsverband Deutschland (HDE) hatte zuvor bereits vor unrealistischen Forderungen gewarnt.
Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gebe es „dieses Mal kaum Spielraum“ für Lohnerhöhungen.
Im Handel arbeiten laut Verdi hierzulande rund 5,2 Millionen Menschen, davon 3,4 Millionen im Einzelhandel. Die vorigen Tarifverhandlungen zogen sich über mehr als ein Jahr hin.
Am Ende konnten sich die Beschäftigten im Einzelhandel für 2023 bis 2025 über ein Einkommensplus von insgesamt etwa 14 Prozent freuen. Die Tarifbindung in der Branche ist seit Jahren rückläufig und vergleichsweise gering. (dpa/red)
Mäc Geiz hat gut 180 Filialen in Deutschland, die meisten in Ostdeutschland. - Foto: Elisa Schu/dpa
Der stationäre Einzelhandel in Deutschland dünnt aus. Laut Prognose des Branchenverbandes HDE dürfte die Zahl der Geschäfte in diesem Jahr erstmals unter 300.000 sinken. Jahr für Jahr schließen deutlich mehr Läden als neue eröffnen. Womöglich wird auch der Non-Food-Discounter Mäc Geiz bald einige seiner Filialen aufgeben.
Die Mäc Geiz Handelsgesellschaft mbH hat in dieser Woche einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung beim Amtsgericht Halle (Saale) gestellt. Dies wurde auf der amtlichen Internetseite Insolvenzbekanntmachungen.de mitgeteilt.
Der Geschäftsbetrieb in den gut 180 Filialen soll vorerst weiterlaufen. Schließungen sind jedoch möglich. Das teilte das Unternehmen mit, das in Landsberg in Sachsen-Anhalt beheimatet ist und knapp 1.200 Menschen beschäftigt.
In vielen ostdeutschen Städten gibt es Filialen der Kette Mäc Geiz.
Foto: Elisa Schu/dpa
Mäc Geiz nennt für den Insolvenzantrag ähnliche Gründe wie andere Einzelhändler, die es zuletzt getroffen hat: die anhaltende Konsumzurückhaltung, die wirtschaftlichen Unsicherheiten sowie den wachsenden Onlinehandel.
Viele Discounter profitieren derzeit vom ausgeprägten Preisbewusstsein der Kunden. Das Beispiel Mäc Geiz zeigt jedoch erneut, dass dies allein nicht genügt.
Jeder sechste Einzelhändler in Deutschland fürchtet laut der monatlichen Konjunkturumfrage des Ifo-Instituts inzwischen um die Existenz. Im April schätzten 17,4 Prozent der Unternehmen ihre Lage als existenzbedrohend ein, so viele wie nie zuvor.
Die Zahl der Insolvenzen in der Branche befindet sich auf dem höchsten Stand seit zehn Jahren. Der Kreditversicherer Allianz Trade verzeichnete im vergangenen Jahr 2.571 Fälle. Branchenexperten erwarten weiter steigende Insolvenzzahlen.
Viele Händler sind in den vergangenen Jahren in die Insolvenz geraten: Die Unternehmensgruppe Brüder Schlau, zu der die Fachmarktkette Hammer gehört, stellte im Juni 2025 einen Insolvenzantrag und Anfang 2026 erneut. Zahlreiche Filialen schlossen zuletzt nach Ende des Räumungsverkaufs.
Der Discounter Pepco und der Dekohändler Depot machten 2025 insolvenzbedingt jeweils einen großen Teil ihrer Filialen dicht. Zuvor traf es unter anderem den Non-Food-Discounter Kodi, der Mäc Geiz kürzlich übernommen hat, und die Warenhauskette Galeria. Betroffen sind Unternehmen aus allen Einzelhandelsbranchen.
Immer mehr lokale Versorgungslücken
Der Einzelhandel befindet sich im Umbruch. Nach Angaben des Handelsforschungsinstituts IFH Köln werden nur noch 64 Prozent der Umsätze mit Waren der Kernbranchen – wie Mode, Schmuck, Elektronik, Heimwerken, Wohnen und Produkten des täglichen Bedarfs – in Verkaufsräumen erzielt.
Der reine Produktverkauf verliere an Bedeutung, dafür gewännen handelsferne Bereiche wie Gesundheit, Freizeit und andere Dienstleistungen an Relevanz.
Laut IFH ist die Branche zunehmend geschwächt. Die sinkende Zahl der Geschäfte spiegelt den Bedarf der Konsumenten kaum noch wider. Weil immer mehr lokale Versorgungslücken entstehen, ändert sich das Einkaufsverhalten. Kunden weichen deshalb stärker ins Internet aus.
IFH-Experte Ralf Deckers sieht Fachhandel und Discounter gleichermaßen unter Druck. Sie stünden im wachsenden Wettbewerb mit asiatischen Shoppingplattformen, die vor allem bei jüngeren Konsumenten beliebt seien.
Schätzung: Temu und Shein kosten Einzelhandel Milliarden
Das Forschungsinstitut IW Consult hat im Auftrag des HDE untersucht, wie stark die Onlinehändler Temu und Shein dem Einzelhandel zusetzen.
Der Branche entgehen demnach jährlich Umsätze in Höhe von 2,5 Milliarden Euro – weil Verbraucher dort statt im deutschen Handel kaufen.
Mäc Geiz verkauft wie Action, Tedi oder Woolworth Produkte des täglichen Bedarfs wie Haushaltswaren und Drogerieartikel sowie Schreibwaren. Vieles davon können Verbraucherinnen und Verbraucher auch bequem im Internet kaufen – bei Temu, Amazon oder auf anderen Plattformen.
Ende 2015 gab es laut HDE noch etwa 372.000 Geschäfte in Deutschland. In den vergangenen Jahren haben, nicht nur insolvenzbedingt, bereits Zehntausende geschlossen.
HDE-Präsident Alexander von Preen warnte jüngst vor den Folgen: „Viele Innenstädte leiden heute schon sichtlich unter Leerständen. So kann und darf es nicht weitergehen.“ Besserung sei nicht in Sicht. (dpa/red)
Obi zählt mit etwa 350 Filialen hierzulande zu den größten Baumarktketten. - Foto: Oliver Berg/dpa
Der Streit dreier Baumarktketten um die Farbe Orange hat heute den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Obi meldete einen bestimmten Farbton 2010 als Marke für Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich von Bau- und Heimwerkerartikeln an.
Ob die Kette das Monopol beanspruchen kann, ist allerdings fraglich – denn die Konkurrenten Hornbach und Globus gingen dagegen vor. (Az. I ZB 58/25)
Wie bekannt ist die Farbe?
Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die Marke so bekannt ist, dass sie sich im Verkehr durchgesetzt hat. Doch welche Gruppe bildet die dafür maßgeblichen Verkehrskreise – alle Verbraucher oder nur Baumarkt-Kunden und potenzielle Heimwerker? Das Bundespatentgericht entschied, dass es alle Verbraucher sind. Denn in Baumärkten würden auch Alltagswaren wie Nägel und Glühbirnen verkauft.
Mehrere von beiden Seiten vorgelegte Gutachten kamen zu unterschiedlichen Prozentzahlen bei der Zuordnung der Farbe zu Obi durch die Verbraucher. Das Bundespatentgericht entschied schließlich, dass die Marke sich nicht ausreichend durchgesetzt habe und gelöscht wird.
Der BGH tendiert vorläufig dazu, dem zuzustimmen. Das wurde in der Verhandlung deutlich. Ein Urteil ist das aber noch nicht. Wann der BGH im Baumarkt-Streit entscheidet, ist noch nicht bekannt.(afp/red)