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Gemischtes Echo auf Bas-Plan gegen Sozialmissbrauch

Der Aktionsplan von Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) zur Bekämpfung von Sozialleistungsmissbrauch ist auf ein gemischtes Echo gestoßen. Der Deutsche Landkreistag begrüßte das Vorhaben am Donnerstag als wichtigen und überfälligen Schritt.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) warnte jedoch, der Aktionsplan verschärfe „die ohnehin prekäre Lage“ wohnungsloser EU-Bürgerinnen und Bürger. Aus der Union kam indes die Forderung nach weiteren Verschärfungen.

Ansatz an den richtigen Stellen

Der Aktionsplan setze „an den richtigen Stellen an“, sagte Landkreistag-Hauptgeschäftsführer Kay Ruge dem „Tagesspiegel“ vom Donnerstag. „Organisierter Sozialleistungsmissbrauch, Scheinbeschäftigung und ausbeuterische Geschäftsmodelle schaden den Betroffenen, belasten die Kommunen und untergraben das Vertrauen in den Sozialstaat.“
Bas hatte den Aktionsplan am Mittwoch vorgelegt. Er richtet sich vor allem gegen Sozialmissbrauch durch Zuwanderer aus EU-Staaten. Dieser Missbrauch soll nun durch mehr Datenabgleich, schärfere Kontrollen und strengere Regeln erschwert werden.

Forderung nach praxistauglicher Umsetzung

Der Landkreistag forderte nun eine praxistaugliche Umsetzung des Aktionsplans. Die kommunalen Jobcenter müssten „technisch gleichberechtigt in den Datenaustausch einbezogen werden und auf alle erforderlichen Informationen zugreifen können“, sagte Ruge dem „Tagesspiegel“. Zugleich sei wichtig, klar zwischen organisiertem Missbrauch und den Menschen zu unterscheiden, die selbst Opfer von Ausbeutung und kriminellen Strukturen geworden sind.

Dobrindt: „klare Kante gegenüber Sozialbetrügern“

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zeigte sich zufrieden mit dem „harten Maßnahmenplan“. „Wir zeigen klare Kante gegenüber Sozialbetrügern“, sagte Dobrindt der „Welt“. Sozialleistung bekomme künftig nur noch, wer sich als EU-Ausländer rechtmäßig fünf Jahre lang in Deutschland aufgehalten habe. Die Übernahme von unangemessenen Mieten für Unterkünfte in sogenannten Schrottimmobilien durch das Jobcenter stelle die Bundesregierung ab.
Nach Angaben des Sozialministeriums soll der Aktionsplan noch in diesem Monat vom Bundeskabinett beschlossen werden. Die Regelungen könnten dann zum Jahreswechsel in Kraft treten.

Union will weitere Verschärfungen

Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) stellte aber weitere Forderungen an die Bundesregierung. Er forderte in der „Rheinischen Post“ (Freitagausgabe) noch strengere Regelungen für die Auszahlung von Grundsicherung an Straftäter. Der Aktionsplan sieht hier vor, dass rechtskräftig verurteilte Straftäter keine Grundsicherung mehr bekommen, wenn sie sich dem Haftantritt entziehen.
Krings forderte den Entzug schon vor einer rechtskräftigen Verurteilung etwa für Menschen, „die per Haftbefehl gesucht werden und untergetaucht sind“. Dasselbe müsse für ausreisepflichtige Migranten gelten, die untergetaucht sind. „Wer sich vor dem Rechtsstaat versteckt, sollte nicht vom Steuerzahler finanziert werden.“

Wohnungslosenhilfe: Maßnahmen treffen die Falschen

Die vorgesehenen Verschärfungen träfen „nicht organisierten Missbrauch, sondern Menschen, die seit Jahren in Deutschland leben, arbeiten oder arbeitsuchend sind“, kritisierte unterdessen die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W).
So seien von 133.640 Verdachtsverfahren wegen Sozialleistungsmissbrauchs, die 2025 bundesweit in Jobcentern eingeleitet worden seien, lediglich 377 von organisiertem, bandenmäßigen Missbrauch betroffen gewesen. Die Arbeitsgemeinschaft kritisierte auch die Verkürzung der Dauer von Überbrückungsleistungen von einem Monat auf zwei Wochen, wenn kein Anspruch auf reguläre Sozialhilfe besteht. (afp/red)
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Linnemann fordert Bürgergeld-Stopp für gesuchte Straftäter


In Kürze:

  • CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann fordert den Entzug von Bürgergeld bei offenen Haftbefehlen.
  • Die CDU will stärker gegen organisierten Sozialleistungsmissbrauch vorgehen.
  • Derzeit gibt es keinen automatisierten Datenabgleich zwischen Jobcentern und Strafverfolgungsbehörden.
  • Behörden registrierten 2024 bundesweit 421 Fälle bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs.

 
Der Generalsekretär der CDU, Carsten Linnemann, hat als Maßnahme gegen möglichen Missbrauch von Sozialleistungen gefordert, flüchtigen Kriminellen das Bürgergeld zu streichen. Gegenüber „BILD“ mahnte Linnemann am Mittwoch, 20. Mai, ein härteres Vorgehen gegen Sozialleistungsmissbrauch an.
Ein wichtiger Schritt dabei wäre aus seiner Sicht, die Auszahlung von Bürgergeld an Personen zu beenden, gegen die in Deutschland ein Haftbefehl vorliegt. Außerdem plant Linnemann, gegen organisierten Betrug im Zusammenhang mit Bürgergeld vorzugehen. Dieser sei einer der Gründe für die deutlich gestiegenen Wahlergebnisse der AfD etwa im Ruhrgebiet.

Bandenmäßiger Missbrauch von Bürgergeld im Fokus

Linnemann verwies auf Fälle, in denen Menschen aus Rumänien und Bulgarien „nach Deutschland kommen, nur wenige Stunden arbeiten, sich den Rest aufstocken lassen und darüber hinaus schwarzarbeiten“. Dies werde von darauf spezialisierten Banden organisiert. Betroffene quartiere man in „Schimmelbuden“ ein. Vor allem NRW sei ein Schwerpunktgebiet, erklärte der Wahlkreisabgeordnete aus Paderborn.
Konkrete Zahlen, wie häufig tatsächlich per Haftbefehl gesuchte Personen in Deutschland Bürgergeld beziehen, nennt Linnemann nicht.
Zum Stichtag 1. Juli 2025 gab es laut Bundesregierung im Bundesgebiet in 147.995 Fällen Vormerkungen im gemeinsamen Fahndungssystem der Polizei von Bund und Ländern. Von den genannten Fällen richten sich 16.281 gegen rumänische und 5.317 gegen bulgarische Staatsangehörige – beide gehören damit zu den am häufigsten betroffenen Nationalitäten, wie einer Antwort auf eine Frage der AfD-Fraktion vom vergangenen Jahr hervorgeht. Die Zahl ist insgesamt rückläufig, es handelt sich zudem um Momentaufnahmen, da laufend offene Haftbefehle vollstreckt werden, allerdings auch wieder neue ausgeschrieben werden.

Kein automatisierter Datenabgleich zwischen Jobcenter und Staatsanwaltschaft

Wie viele Personen, gegen die Haftbefehle bestehen, gleichzeitig auch Bürgergeld beziehen, geht aus den Zahlen nicht hervor. Grundsätzlich hat das Bestehen eines Haftbefehls auch keine Auswirkungen auf die Zahlung von Sozialleistungen – zumindest, solange dieser nicht vollstreckt ist.
Eine Rechtsgrundlage für einen automatisierten Datenabgleich zwischen Arbeitsämtern und Staatsanwaltschaften besteht nicht. Daten, die Bürgergeld-Empfänger betreffen, unterliegen dem Sozialgeheimnis. Jede Weitergabe an Dritte bedarf einer gesetzlichen Befugnis oder einer entsprechenden Interessenabwägung im Einzelfall.
Nach derzeitiger Gesetzeslage könnten Jobcenter hingegen nur anlassbezogen bei Polizei, Staatsanwaltschaft oder Justizverwaltung Auskünfte einholen. Dafür muss es jedoch einen begründeten Verdacht auf möglichen Leistungsmissbrauch geben.

Kein automatischer Anspruch auf Bürgergeld für EU-Bürger

Was den Umfang des Problems des sogenannten bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs in Deutschland anbelangt, haben die Arbeitsämter 2024 insgesamt 421 Fälle erfasst. In 209 Fällen davon erstatteten sie Anzeige, wie epd basierend auf Zahlen des Bundesarbeitsministeriums berichtete.
Als Paradebeispiel für „bandenmäßigen Leistungsmissbrauch“ gelten die auch von Linnemann skizzierten Fälle, in denen Arbeitsverhältnisse von EU-Bürgern vorgetäuscht werden. Damit sollen bestehende Ausschlusstatbestände von Sozialleistungen umgangen werden. EU-Bürger haben nur dann Anspruch auf Bürgergeld in Deutschland, wenn sie zuvor in Deutschland beschäftigt und unfreiwillig arbeitslos sind.
Im Fall des bandenmäßigen Missbrauchs geben sich Täter als Arbeitgeber oder Vermieter aus, um Betroffenen die formalen Voraussetzungen für den Bezug von Sozialleistungen zu verschaffen. Diese müssen in weiterer Folge die Leistungen teilweise oder vollständig an kriminell organisierte, oft menschenhandelsähnliche Strukturen abführen. Häufig handelt es sich dabei auch um die gleichen Strukturen, die Einreise und Unterbringung organisiert hatten.