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Clankriminalität in Berlin nimmt spürbar zu

Die Clankriminalität in Berlin hat spürbar zugenommen. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Zahl der Menschen, die dem Phänomenbereich zugerechnet werden, um elf Prozent auf 685, wie die Senatsverwaltung für Inneres am Freitag, 5. Juni, mitteilte.
Clankriminalität sei wesentlich „durch die systematische Nutzung familiärer, sozialer und wirtschaftlicher Strukturen“ geprägt, um kriminelle Aktivitäten zu ermöglichen oder zu verschleiern.
2025 registrierten die Ermittler 952 Straftaten durch 342 Tatverdächtige aus Clans. Von diesen Tatverdächtigen wurden 289 bis zu vier Straftaten zugerechnet, 53 Tatverdächtige sollen fünf oder mehr Straftaten verübt haben.
Ein 20 Jahre alter Mann soll insgesamt 75 Straftaten begangen haben, darunter Taten vom einfachen bis zum schweren Diebstahl, drei verbotene Kraftfahrzeugrennen, Nötigung und Attacken auf Polizisten.

Rohheitsdelikte am häufigsten

Die Zahl der Straftaten stieg insgesamt damit um zwölf Prozent, die der tatverdächtigen Clanmitglieder um 16 Prozent. Mit 23 Prozent führten sogenannte Rohheitsdelikte die Liste der häufigsten Straftaten an. Dahinter folgen Verkehrsstraftaten und Diebstähle mit fast 16 Prozent.
Einen Anstieg gab es den Angaben des Innensenats zufolge auch bei Ordnungswidrigkeiten, die Clanmitgliedern in Berlin zugerechnet werden. Hier seien 127 Fälle registriert worden. Ein Drittel davon waren Verstöße gegen das Waffengesetz. (afp/red)
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40-Jähriger bei Streit in bayerischer Flüchtlingsunterkunft erstochen

In einer Flüchtlingsunterkunft im bayerischen Herrsching am Ammersee ist ein 40-Jähriger bei einem Streit erstochen worden.
Ein 36-jähriger Verdächtiger wurde unmittelbar nach der Tat am Mittwoch in seinem Wohncontainer in der Unterkunft festgenommen, wie die Polizei in Ingolstadt am Freitag, 5. Juni, mitteilte.
Die Hintergründe des Geschehens waren noch unklar.
Nach Polizeiangaben handelte es sich bei beiden Männern um afghanische Staatsbürger. Während der Auseinandersetzung soll der 36-Jährige ein Messer gezogen und mehrfach auf seinen Kontrahenten eingestochen haben.
Zeugen alarmierten Polizei und Rettungsdienst. Der schwerstverletzte 40-Jährige starb nach erfolgloser Reanimation in einem Krankenhaus.
Ein Richter ließ den Verdächtigen am Donnerstag in Untersuchungshaft nehmen, er kam in eine Justizvollzugsanstalt. Die Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck und die Staatsanwaltschaft München II ermitteln. (afp/red)
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Tödlicher Unfall bei GSG 9: Polizist vertauschte Munition

Nach dem Tod eines Angehörigen von Spezialkräften der Bundespolizei bei einem Schießtraining auf dem Truppenübungsplatz Putlos in Schleswig-Holstein laufen Ermittlungen gegen einen Beamten wegen Verdachts der fahrlässigen Tötung.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand hatte der Angehörige der GSG 9 mutmaßlich beim Laden einer für die Übung vorgesehenen Waffe Übungsmunition mit scharfer Munition vertauscht, wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten.

Schuss mit scharfer Munition

Während der anschließenden mit Übungsmunition vorgesehenen Übung gab der Trainingsteilnehmer einen Schuss mit scharfer Munition ab.
Am Abend des 11. Mai wurde ein Polizist durch den Schuss auf dem Truppenübungsplatz der Bundeswehr bei Oldenburg in Holstein tödlich verletzt. Der Mann erlag trotz Rettungsmaßnahmen noch vor Ort seinen Verletzungen.
Erste Ermittlungserkenntnisse, die auf ein Unfallgeschehen hindeuteten, hätten sich konkretisiert, berichteten Polizei und Staatsanwaltschaft. Das Verfahren gegen den Beamten, der den Schuss abgegeben hat, sei noch nicht abgeschlossen.

Spezialeinheit gegen Terrorismus

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte nach dem Vorfall von einem sehr tragischen Unfall gesprochen. Die GSG 9 ist eine Spezialeinheit zur Bekämpfung von Terrorismus.
Der Truppenübungsplatz Putlos der Bundeswehr unweit der Insel Fehmarn ist nach Angaben der Bundeswehr flach und nur leicht hügelig mit geringem Baumbestand.
Er umfasst zudem Strandgebiete und Steilküsten. Hier können Einsatzkräfte demnach komplexe Lagen trainieren und verschiedene Schießtrainings absolvieren. (dpa/red)
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Polizei unter Druck nach Tod von Henry Nowak – Bodycam-Video sorgt für Kritik


In Kürze:

  • Premierminister Starmer kritisiert das Vorgehen der Polizei nach dem Tod des Studenten Henry Nowak in Southampton.
  • Eine Bodycam-Aufnahme zeigt, dass Beamte den schwer verletzten 18-Jährigen zunächst festnahmen und erst später einen Rettungswagen verständigten.
  • Der Täter Vickrum Digwa wurde wegen Totschlags zu mindestens 21 Jahren Haft verurteilt.
  • Eine unabhängige Kontrollbehörde untersucht das Verhalten der eingesetzten Polizeibeamten.

 
Großbritanniens Premierminister Keir Starmer erklärte am Dienstag, 2. Juni, nach dem Tötungsdelikt an dem 18-jährigen Studenten Henry Nowak in Southampton müsse sich die Polizei „ernste Fragen“ stellen. Damit schließt er sich der verbreiteten Kritik am Vorgehen der Beamten an, die nach der Messerattacke vom 3. Dezember 2025 am Tatort im Einsatz waren.
Die BBC hat kürzlich Bodycam-Aufnahmen des Einsatzes veröffentlicht.
Am Donnerstag der Vorwoche hatte der Crown Court in Southampton den 23-jährigen Vickrum Digwa wegen Totschlags schuldig gesprochen und zu mindestens 21 Jahren Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde auch seine Mutter, die geholfen haben soll, die Tatwaffe vom Tatort zu entfernen. Ihr Strafmaß soll am 17. Juli verkündet werden.

21 Jahre Mindesthaft für den Täter im Fall Henry Nowak

Das zuständige Gericht schloss sich der Argumentation der Staatsanwaltschaft an. Dieser zufolge habe Digwa ohne Not mehrfach mit einem 21 Zentimeter langen Messer auf Nowak eingestochen. Zur genauen Vorgeschichte der Tat konnten jedoch keine vollständigen Feststellungen getroffen werden.
Den gesicherten Erkenntnissen zufolge war Nowak nach einem Abend mit Bekannten auf dem Heimweg. Der Erstsemester hatte zwar Alkohol konsumiert, jedoch nicht in einem Ausmaß, das auf eine erhebliche Bewusstseinstrübung schließen ließe. Auf Aufnahmen seines Smartphones, das Digwa später an sich genommen hatte, ist ein Wortwechsel zwischen den beiden zu hören, der anschließend offenbar eskalierte.
Die Verteidigung argumentierte, Digwa habe in Notwehr gehandelt und das Messer im Rahmen seiner religiösen Pflichten als Angehöriger der Sikh-Gemeinschaft bei sich getragen. Nowak habe ihn rassistisch beleidigt und ihm den Turban vom Kopf gerissen. Zum Messer habe er gegriffen, weil er befürchtet habe, sein Kontrahent könne es an sich nehmen und gegen ihn verwenden.

Anklage zweifelte Darstellung eines rassistischen Angriffs an

Staatsanwalt Nicholas Lobbenberg bezeichnete dieses Vorbringen als „gemeine Lüge“. Digwa habe seine religiöse Pflicht als Sikh erfüllt, indem er einen kleinen Kirpan – ein Zeremonienschwert – um den Hals getragen habe. Dass er darüber hinaus einen 21 Zentimeter langen Dolch bei sich geführt habe, habe jedoch keinen Bezug zur Religionsausübung und sei dadurch auch nicht gerechtfertigt.
Dieser Auffassung schlossen sich auch die Geschworenen an und sprachen den 23-Jährigen schuldig. Für die Darstellung, es sei vor den tödlichen Stichen zu einem rassistischen oder tätlichen Angriff durch Nowak gekommen, fanden sich keine belastbaren Indizien. Stattdessen folgte die Jury der Argumentation der Staatsanwaltschaft, wonach Digwa den 18-Jährigen gejagt habe und dieser noch versucht habe, über Zäune zu fliehen.
Dafür spricht auch die Eingangsszene des Bodycam-Videos, in der Nowak zwischen einer Hauswand und einem davor geparkten Auto liegt. Richter William Mousley KC attestierte dem Verurteilten, er habe „Schande über seine Familie und seine Religion“ gebracht.
Offen bleibt, ob es noch Konsequenzen für die am Einsatzort beteiligten Polizeibeamten geben wird. Die unabhängige Polizeikontrollstelle IOPC untersucht den Fall und will innerhalb von drei Monaten einen Bericht vorlegen. Dienstrechtliche Konsequenzen habe es bislang gegen keinen der beteiligten Beamten gegeben, berichtete die „Daily Mail“.

Anwohner machten Polizei beim Eintreffen auf Auffälligkeiten aufmerksam

Regierungschef Keir Starmer bezeichnete die Bodycam-Aufzeichnung vom Polizeieinsatz am Tatort als „wirklich verstörend“. Es habe ihn „krank gemacht“, sie anzusehen. Starmer erklärte, man müsse untersuchen, ob Rassismusvorwürfe gegen Nowak Entscheidungen der Beamten beeinflusst hätten. Eine weitergehende Untersuchung schloss er nicht aus.
Das veröffentlichte Bodycam-Video zeigt zudem, dass ein Anwohner des Hauses, vor dem Nowak lag, die Beamten bereits beim Eintreffen auf Auffälligkeiten hinwies. Sein Vater habe versucht, ihn aufrechtzuhalten, da er immer wieder zur Seite kippte. Zudem sei Blut aus seinem Mund ausgetreten.
Nowak äußerte beim Eintreffen der Polizei erstmals: „Ich kann nicht atmen“ und gab an, zuvor gestochen worden zu sein. Als ein Beamter fragte, ob es weitere Verletzte gebe, trat Digwa vor und erklärte, Nowak habe „meinen Bruder angefasst und mir den Turban heruntergerissen“. Zudem habe er ihn an den Haaren gezogen und ihm ein geschwollenes Auge sowie Prellungen zugefügt.

Beamte äußerten Zweifel an Aussagen des Verletzten

Anschließend ist zu sehen, wie die Beamten den am Boden liegenden Nowak in den Hauseingangsbereich auf eine freie Fläche schleiften. Auch dabei wiederholte der Verletzte, dass er nicht atmen könne und angestochen worden sei. Zudem forderte er die Verständigung eines Rettungsdienstes. Innerhalb von 1 Minute und 11 Sekunden äußerte Nowak viermal, er habe Stichverletzungen.
Erst danach fragte ein Polizist, wo er gestochen worden sei, und äußerte Zweifel daran, dass dies tatsächlich geschehen sei. Gleichzeitig wurde Nowak mit hinter dem Rücken gefesselten Händen fixiert. Rund eine halbe Minute später prüfte ein weiterer Beamter seine Verletzungen. Eine auf dem Video nicht identifizierbare männliche Person sagte anschließend: „Er ist nicht gestochen worden, ich weiß nicht, warum er das sagt.“
Die Beamten erklärten Nowak trotz seiner wiederholten Aussage, er könne nicht atmen, die Festnahme und lasen ihm seine Rechte vor. Erst 2 Minuten und 48 Sekunden nach Beginn der Aufnahme wurde schließlich ein Rettungsdienst verständigt.

Nationale Polizei will interne Direktiven überprüfen

Der Nationale Polizeirat (NPCC) will nun auch die internen Abläufe im Umgang mit Rassismus im Polizeieinsatz genauer überprüfen. Besonders ein Dokument aus dem Vorjahr soll laut BBC erneut überarbeitet werden. Darin heißt es mit Blick auf strukturellen Rassismus, Gleichbehandlung entstehe nicht durch eine strikt identische Behandlung aller Fälle, sondern durch die Berücksichtigung spezifischer „Umstände und Erfahrungen“.
Kritiker sehen darin eine unterschiedliche Behandlung ethnischer Minderheiten, um faktisch Gleichbehandlung zu erreichen. Die Konservativen kritisierten die Richtlinie scharf und sagten, die Regelung verlange eine unterschiedliche Behandlung von Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe. Chief Constable Gavin Stephens, Vorsitzender des NPCC, erklärte dazu: „Wo es erforderlich ist, können und werden wir Veränderungen veranlassen.“
Der stellvertretende Leiter der Polizeibehörde in Southampton, Robert France, sprach von einer „absoluten Tragödie“. Er fügte hinzu: „Es tut uns leid, dass wir in dieser Nacht Henrys Leben nicht retten konnten und dass er festgenommen und in Handschellen gelegt wurde. Er war das Opfer.“
Der Schatten-Innenminister der Konservativen, Chris Philp, sowie Reform-UK-Chef Nigel Farage kamen in ihrer Bewertung überein, dass der Vorwurf eines rassistisch motivierten Übergriffs für die Beamten in dieser Situation schwerer gewogen habe als der Zustand eines sterbenden 18-Jährigen.

Gerichtsmedizin: Auch rechtzeitiges Handeln hätte Henry Nowak nicht gerettet

Ob es zu weitreichenden Konsequenzen für die beteiligten Beamten kommen wird, ist derzeit unklar. Die Gerichtsmedizin kam indes zu der eindeutigen Einschätzung, dass Henry Nowak selbst bei sofortiger Beförderung ins Krankenhaus und ohne Fesselung nicht hätte gerettet werden können – angesichts der Schwere seiner Verletzungen.
Unterdessen warnte Innenministerin Shabana Mahmood vor einer politischen Instrumentalisierung des Falls. Sie verwies auf einen „machtvollen Aufruf“ der Familie des Opfers, den Tod ihres Sohnes nicht zu nutzen, um „mehr Spaltung, Hass und Spannungen“ zu erzeugen.
Am Dienstagabend kam es am Rande eines Protests in Southampton zu schweren Ausschreitungen, als Teilnehmer in der Nähe des Tatorts vom 3. Dezember die Polizei angriffen. Dabei warfen sie mit Ziegelsteinen, Mülltonnen und Flaschen. Elf Beamte sowie ein Polizeihund wurden verletzt, wie der „Guardian“ berichtete.
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Eingemauerte Frauenleiche in Haus bei Wien entdeckt

In Österreich ist die eingemauerte Leiche einer Frau entdeckt worden. Die Polizei fand die Tote in einem Haus in Münchendorf südlich von Wien, wie der Deutschen Presse-Agentur aus Behördenkreisen bestätigt wurde.
Zuvor hatten die Zeitungen „Heute“ und „Kronen Zeitung“ über den Fall berichtet. Demnach handelt es sich bei der Toten um eine betagte Frau.
In dem Fall werde ermittelt und eine Obduktion sei in Auftrag gegeben worden, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien der dpa. Weitere Details gab sie nicht bekannt.

Fundort in kleiner Gemeinde bei Wien

Ermittler seien vorige Woche mit Hilfe der Feuerwehr in das Haus gelangt, hieß es aus Behördenkreisen.
Die Frau hatte demnach nicht ständig in Münchendorf gelebt, sondern hatte dort einen Zweitwohnsitz. Die ländliche Gemeinde mit rund 3.000 Einwohnern liegt im Umland der österreichischen Hauptstadt.
Zu Medienberichten, nach denen die Frau schon seit Jahren tot sein könnte, äußerte sich die Staatsanwaltschaft ebenfalls nicht.
Auch Spekulationen, wonach die Tote versteckt worden sein könnte, um weiterhin Sozialleistungen für die Frau zu beziehen, kommentierte die Sprecherin nicht. (dpa/red)
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EU drängt Deutschland zum Ende der Grenzkontrollen

Die EU hat Deutschland und acht anderen europäischen Ländern nahegelegt, ihre Kontrollen an den Binnengrenzen des Schengenraums zu beenden.
Die EU-Kommission sagte, das neue System für digitale Grenzkontrollen an den Außengrenzen sowie das bevorstehende Inkrafttreten des Asylpakts würde die Notwendigkeit von Binnenkontrollen verringern.
„Unter diesen Voraussetzungen sind die Mitgliedstaaten in der Lage, auf die schrittweise Abschaffung der Kontrollen an den Binnengrenzen hinzuarbeiten“, argumentierte EU-Innenkommissar Magnus Brunner.

EU mahnt „effizientere und wirksamere“ Alternativen an

Nach Angaben der Kommission kontrollieren derzeit neben Deutschland noch Österreich, Dänemark, Frankreich, Italien, die Niederlande, Norwegen, Slowenien und Schweden an ihren Grenzen zu anderen Schengenländern. Norwegen ist zwar kein EU-Mitglied, aber Teil des Schengenraums.
Die EU-Kommission verweist im Zusammenhang mit den Kontrollen auf „effizientere und wirksamere“ Alternativen, wie „nichtsystematische Polizeikontrollen oder mobile biometrische Identifizierungs- und Fahrzeugortungstechnologien“.
Zudem werde das Inkrafttreten des Asylpakts „die strukturellen Voraussetzungen deutlich stärken, die für eine schrittweise Aufhebung der Binnengrenzkontrollen erforderlich sind“, argumentierte die Behörde.
Auch das neue elektronische Schengen-Einreisesystem EES soll die Kontrolle an den Außengrenzen verbessern und so die Kontrollen an den Binnengrenzen überflüssig machen.

Berlin verlängerte die Grenzkontrollen bis Ende Sommer

Nach Angaben der EU-Kommission wichen Schengen-Mitgliedsländer seit 2006 in mehr als 490 Fällen von dem Grundprinzip der unbegrenzten Reisefreiheit ab. Dabei darf ein Mitgliedsland laut Schengen-Kodex eigentlich nur im Fall „außergewöhnlicher Umstände“ wieder an den Grenzen kontrollieren – und zwar „vorübergehend“ und als „letztes Mittel“.
Deutschland nimmt im Prinzip seit 2015 mit wechselnder Intensität durchgehend Kontrollen an seinen Grenzen vor. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte zuletzt im Februar eine Verlängerung der eigentlich im März auslaufenden Grenzkontrollen um weitere sechs Monate angekündigt.
Unter dem Eindruck wachsender Zustimmung für rechte Parteien verschärft die EU seit einigen Jahren ihre Migrationspolitik. Am 1. Juni einigten sich EU-Parlament und Mitgliedstaaten auf eine neue Rückführungsverordnung, die es EU-Ländern unter anderem grundsätzlich erlaubt, Menschen ohne Aufenthaltsgenehmigung, die nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden können, in Abschiebezentren in Drittstaaten zu überführen.
In diesem Sommer tritt die 2024 beschlossene Verschärfung der Asylregeln in Kraft. Das Gesetzespaket ermöglicht Asylverfahren an den EU-Außengrenzen sowie beschleunigte Abschiebungen.
Laut der EU-Grenzschutzagentur Frontex gingen die von den Behörden festgestellten irregulären Grenzübertritte in die EU in den ersten vier Monaten des Jahres 2026 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 40 Prozent zurück. (afp/dts/red)
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WM-Fanmeile als Streitpunkt: Tränengas gegen Lehrerprotest in Mexiko

Zehn Tage vor Beginn der Fußball-Weltmeisterschaft ist die Polizei in Mexiko mit Tränengas gegen Demonstranten vorgegangen.
Der gewaltsame Einsatz erfolgte laut AFP-Korrespondenten am 1. Juni bei Protesten von Lehrern, die in der Hauptstadt Mexiko-Stadt eine bessere Bezahlung forderten. Die Demonstranten schossen daraufhin Feuerwerkskörper auf die Einsatzkräfte ab.

Lehrer nehmen am 1. Juni 2026 in Mexiko-Stadt an einer Protestkundgebung im Vorfeld der FIFA-Weltmeisterschaft 2026 teil.

Foto: Alfredo Estrella/AFP via Getty Images

Mit dem Tränengas-Einsatz sollte offenbar verhindert werden, dass die Demonstranten zum zentralen Zócalo-Platz vordringen, wo während der WM ein großes Fan-Fest geplant ist. Die Aufbauten für die in unmittelbarer Nähe zum Regierungspalast gelegenen Fan-Zone mit riesiger Leinwand sind seit Tagen im Gange.
Bei der Demonstration am Montag durchbrachen einige Lehrer die Metall-Absperrung um den Platz. Daraufhin setzte die Polizei Tränengas ein.
„Diese Veranstaltung muss abgesagt werden“, forderte der Gewerkschaftsvertreter Filiberto Frausto mit Blick auf das Fan-Fest. „Unser Anliegen sollte viel wichtiger sein als ein bisschen Ablenkung und Spaß.“
Die Fußball-WM findet in diesem Jahr in den USA, Mexiko und Kanada statt. Das Auftaktspiel steigt am 11. Juni in Mexiko-Stadt, dabei stehen sich die einheimische Nationalmannschaft und Südafrika gegenüber. (afp/red)
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Vier Tote bei Frontalcrash in Thüringen

Bei einem schweren Verkehrsunfall auf der Landstraße zwischen Kaltensundheim und Aschenhausen in Thüringen sind am Montagnachmittag vier Menschen ums Leben gekommen.
Wie die Polizei mitteilte, waren eine 20-jährige Autofahrerin, ihre 25-jährige Beifahrerin sowie zwei etwa anderthalb Jahre alte Kinder in dem Unfallfahrzeug.
Die junge Frau war aus bislang ungeklärter Ursache auf die Gegenfahrspur geraten und frontal mit einem entgegenkommenden Lastwagen zusammengestoßen.
Der 63-jährige Lkw-Fahrer habe noch versucht auszuweichen, konnte die Kollision aber nicht mehr verhindern. Alle vier Insassen des Pkw wurden in dem Fahrzeug eingeklemmt und erlagen noch an der Unfallstelle ihren schweren Verletzungen.
Zur Rekonstruktion des Unfallhergangs wurde ein Gutachter hinzugezogen. Die Landstraße war während der Unfallaufnahme für mehr als vier Stunden voll gesperrt. (dts/red)
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Mutmaßliches Gewaltverbrechen an Berliner Unternehmer: Zweiter Verdächtiger in Haft

Nach dem mutmaßlichen gewaltsamen Tod eines in Berlin verschleppten Unternehmers haben Ermittler einen zweiten Tatverdächtigen festgenommen.
Es handelt sich um einen 32-Jährigen, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag, 1. Juni, in der Hauptstadt mitteilten. Der Verdächtige kam demnach bereits am Freitag in Untersuchungshaft.
Ein 40-jähriger erster Verdächtiger war bereits Mitte Mai festgenommen und in Untersuchungshaft genommen worden.

Unternehmer seit April vermisst

Hintergrund ist die mutmaßliche Entführung eines Unternehmers, der nach Ermittlerangaben am 23. April in einem Waldstück in Berlin von mehreren Männern in einen Transporter gezerrt und anschließend vermisst wurde.
Etwa einen Monat später wurde in einem Wald nahe der brandenburgischen Landeshauptstadt Potsdam ein Leichnam gefunden, bei dem es sich um den mutmaßlich Entführten handeln könnte.
Die Identitätsfeststellung dauere aber weiterhin an, erklärten Polizei und Staatsanwaltschaft am Montag. Diese sei ein Bestandteil der weiterhin laufenden Ermittlungen. (afp/red)
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170.000 Euro wert: Gestohlene Handtücher in Hamburger Lager entdeckt

In einer Lagerhalle in Hamburg haben Ermittler gestohlene Handtücher mit einem Verkaufswert von knapp 170.000 Euro entdeckt.
Bei der Durchsuchung am Freitag wurden in der Halle auch eine tatverdächtige 49-jährige Frau und ihr mutmaßlicher 68-jähriger Komplize angetroffen, wie die Polizei am Montag, 1. Juni, in der Hansestadt mitteilte.

Ware auf Europaletten gelagert

Die 21.000 Gastronomiehandtücher waren auf sechs Europaletten sowie in 44 Umzugskartons verpackt.
Die Handtücher waren im November 2025 von einem Geschäftsführer eines Restpostenhandels als gestohlen gemeldet worden. Sie waren aus seinem Lager verschwunden. Die Ermittlungen führten schließlich zu der 49-Jährigen. (afp/red)
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15-jähriger Rollerfahrer stirbt nach Kollision mit Auto in Köln

Bei einem schweren Verkehrsunfall in Köln-Mülheim ist ein 15 Jahre alter Rollerfahrer tödlich verletzt worden.
Nach ersten Ermittlungen kam es am Sonntagabend zu einer Kollision zwischen dem Roller und einem in gleicher Richtung fahrenden Auto, wie die Polizei am Montag, 1. Juni, mitteilte.
Ein 14-jähriger Mitfahrer des Jugendlichen sowie ein 45 Jahre alter Autofahrer wurden schwer verletzt.
Der 15-Jährige erlitt bei dem Unfall schwere Kopfverletzungen und starb später im Krankenhaus. Er war nach Angaben der Polizei ohne Helm unterwegs.
Eine Überprüfung des Rollers ergab zudem, dass dieser Anfang Mai gestohlen worden war. Der 15-Jährige verfügte zudem nicht über die erforderliche Fahrerlaubnis.
Die Polizei sicherte vor Ort Spuren und nahm Ermittlungen zum genauen Unfallhergang auf. (afp/red)
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31-Jähriger in Oberfranken getötet – 25-Jährige festgenommen

In Bayern ist ein 31-jähriger Mann offenbar Opfer eines Tötungsdelikts geworden. Er wurde am frühen Sonntagmorgen leblos in einer Wohnung im oberfränkischen Konradsreuth gefunden, wie die Polizei am Sonntagabend in Bayreuth mitteilte. Ersten Feststellungen zufolge starb er eines gewaltsamen Todes.
Festgenommen wurde eine 25-jährige Frau. Sie wurde einem Haftrichter vorgeführt und sitzt laut Polizei mittlerweile in Untersuchungshaft.
(afp/red)
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Fast 800 Festnahmen bei Ausschreitungen in Frankreich nach Champions-League-Sieg von PSG

Bei Ausschreitungen in Frankreich am Rande von Feiern zum Sieg von Paris Saint-Germain im Champions-League-Finale sind nach Behördenangaben 780 Menschen festgenommen worden. Nach Angaben von Innenminister Laurent Nuñez wurden bei gewaltsamen Auseinandersetzungen in der Nacht zum Sonntag insgesamt 57 Sicherheitskräfte verletzt.
In Paris starb ein Motorradfahrer bei einer Kollision mit Betonblöcken, die wegen der Fußballfeiern aufgestellt worden waren.
Allein in der französischen Hauptstadt versammelten sich nach Polizeiangaben am Samstag rund 20.000 Menschen auf der Prachtstraße Champs-Élysées, um den Sieg von PSG im Champions-League-Finale zu feiern.
Der französische Fußball-Meister hatte den FC Arsenal in Budapest mit 4:3 im Elfmeterschießen bezwungen und wiederholte damit seinen Erfolg aus dem Vorjahr.
Bei den Ausschreitungen am Samstagabend lag die Zahl der Festnahmen laut Innenminister Nuñez um fast ein Drittel über der vom Vorjahr, als knapp 600 Menschen festgenommen worden waren. 457 der Festgenommenen wurden in Gewahrsam genommen.
Knapp 220 Teilnehmer wurden demnach verletzt, acht von ihnen schwer. Mehrere Fahrzeuge und Geschäfte seien beschädigt worden. Insgesamt waren in Frankreich 22.000 Sicherheitskräfte im Einsatz.
In Paris starb ein Motorradfahrer nach Angaben der Staatsanwaltschaft, als er mit seinem Fahrzeug frontal gegen eine zur Absperrung der Ringautobahn aufgestellte Betonbarriere fuhr.
Zudem wurde ein junger Mann verletzt, als vier Menschen im Streit um einen angeblichen Diebstahl mit einem Messer auf ihn losgingen.
Am Sonntagnachmittag wurden die Fußballer von Paris Saint-Germain zur Siegesfeier in der französischen Hauptstadt erwartet. Die Behörden rechneten mit fast 100.000 Fans am Rande der Paradestrecke. Präsident Emmanuel Macron wollte die Mannschaft im Elysée-Palast empfangen.(afp/red)
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Nach Millionen-Einbruch: Erste Sparkassenkunden erhalten Wertsachen zurück

Fünf Monate nach dem Millionen-Einbruch in eine Gelsenkirchener Sparkasse bekommen erste Schließfachkunden Wertsachen wie Schmuck, Edelmetalle oder sogar Bargeld zurück. Das kündigte die Sparkasse am Freitag an.
Sie gehören zu den rund 50.000 Gegenständen, die die Einbrecher Ende 2025 in dem verwüsteten Tresorraum zurückgelassen hatten.
Dabei handele es sich durchaus in einigen Fällen um erhebliche Werte, hieß es in einer Sparkassen-Mitteilung. Natürlich könne „nur ein Teil der Betroffenen ihr Eigentum vollständig zurückerhalten“, erklärte Sparkassen-Chef Michael Klotz.

Keine Rückgabe ohne genaue Beschreibung

Anfang Mai hatte die Staatsanwaltschaft die zunächst beschlagnahmten Gegenstände zur Rückgabe an die Eigentümer freigegeben. Im ersten Schritt wurden namentlich zuzuordnende Dokumente zurückgegeben.
Voraussetzung für die Rückgabe der Wertsachen sei eine genaue Beschreibung der Gegenstände in Inventarlisten der Kunden, damit die Gegenstände auch dem richtigen Eigentümer zugeordnet werden können, betonte die Sparkasse.
Bei dem spektakulären Einbruch hatten sich die unbekannten Täter nach Weihnachten 2025 mit einem Kernbohrer Zutritt zum Tresorraum verschafft und fast alle der 3.100 Schließfächer aufgebrochen.
Der Gesamtschaden wurde kurz nach dem Einbruch von der Polizei auf einen mittleren zweistelligen Millionenbetrag geschätzt, er könnte aber auch noch wesentlich höher im möglicherweise deutlich dreistelligen Millionenbereich liegen.

Polizei hat weiter keine heiße Spur

Mit großem Personalaufwand würden rund 650 Spuren zu den Tätern verfolgt, einen Durchbruch gebe es aber weiterhin nicht, sagte eine Polizeisprecherin am Freitag.
Am 11. Juni beginnen vor dem Landgericht Essen zwei erste Zivilprozesse von Schließfachkunden gegen die Sparkasse. Sie werfen der Bank mangelnde Sicherheitsvorkehrungen vor und fordern vollen Schadenersatz für ihre verlorenen Schließfachinhalte – in einem Fall fordert der Kläger 391.000 Euro. Die Sparkasse weist die Kritik an ihren Sicherheitsvorkehrungen zurück. (dpa/red)
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Dinslaken: Herzstillstand wohl Ursache für tödlichen Unfall

Die Autofahrerin, die am Mittwochmorgen in Dinslaken mit ihrem Wagen in eine Gruppe von Schülern gefahren ist, hatte nach Erkenntnissen der Ermittler einen 16-sekündigen Herzstillstand.
Das hat nach dpa-Informationen aus Polizeikreisen die Auswertung eines sogenannten Ereignisrekorders ergeben, den die Frau implantiert hatte. Die Polizei geht davon aus, dass der Herzstillstand ursächlich für den Unfall war. „Bild“ hatte zuvor berichtet.
Die Frau hatte laut Staatsanwaltschaft bereits im Mai vergangenen Jahres wegen eines plötzlichen Ohnmachtsanfalls am Steuer einen Unfall verursacht. Danach sei ihr das Gerät eingesetzt worden. Ein Ereignisrekorder überwacht die Herzaktivität kontinuierlich.
Zur Frage des Herzstillstands wollte die Staatsanwaltschaft Duisburg am Freitag keine Angaben machen.

Führerscheinbehörde: Frau durfte ohne Auflagen Auto fahren

Die 47-Jährige war am Morgen kurz vor Schulbeginn mit ihrem Auto in eine Gruppe von drei zwölfjährigen Jungen gefahren – Schüler des Dinslakener Otto-Hahn-Gymnasiums, die auf Fahrrädern auf dem Weg zum Unterricht waren.
Zwei der Zwölfjährigen wurden so schwer verletzt, dass sie später im Krankenhaus starben. Der Dritte erlitt nur leichte Verletzungen und musste nicht im Krankenhaus behandelt werden.
Gegen die Autofahrerin wird laut Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Laut der zuständigen Führerscheinstelle beim Kreis Wesel durfte die 47-Jährige trotz des ersten Unfalls Auto fahren.
„Nach eingehender und abschließender Auswertung der erforderlichen medizinischen Unterlagen bestand keine rechtliche Grundlage zum Entzug der Fahrerlaubnis oder zur Erteilung von Auflagen“, so eine Sprecherin. (dpa/red)
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Fährt die EU mit? Neue Vorschrift richtet Kameras auf Autofahrer

Eine EU-Verordnung schreibt ab Juli 2026 den Einbau des Sicherheitssystems „Advanced Driver Distraction Warning“ (ADDW) in Neuwagen vor. Dahinter verbirgt sich ein Fahrerkontrollsystem, das mit Kameras und akustischen Signalen die Verkehrssicherheit verbessern soll.
Verordnung 2019/2144 zielt darauf ab, Unfälle schon im Vorfeld zu vermeiden. Das ADDW-System soll mithilfe von Kameras erkennen, wenn der Fahrer abgelenkt ist und die Konzentration verliert, beispielsweise indem er zu lange von der Straße wegschaut.
Die ständige Überwachung des Fahrers während der Fahrt wirft auch sicherheits- und datenschutzrechtliche Fragen auf.

Zwei Fahrerkontrollsysteme

Laut ADAC führt die EU schrittweise zwei Fahrerüberwachungssysteme ein.
Gegenüber Epoch Times erklärte Sprecher Fabian Faehrmann, dass zuerst das „Driver Drowsiness and Attention Warning“ (DDAW) zur Vorschrift wurde. Dieses soll den Fahrer vor den Gefahren aufgrund von Übermüdung oder Sekundenschlaf am Steuer bewahren.
Während DDAW somit körperliche Zustände erkennen soll, soll ADDW vor problematischem Verhalten warnen. ADDW beobachtet dafür kontinuierlich das Fahrverhalten des Fahrers oder die Bewegungen des Fahrzeugs. Dafür werden auch Kameras im Fahrzeuginnenraum genutzt, um etwa das Schließen der Augenlider oder die Blinzelfrequenz zu messen.
„Für DDAW gelten die Anforderungen für neue Fahrzeugtypen seit dem 6. Juli 2022 und für alle Neuzulassungen seit dem 7. Juli 2024“, so Faehrmann. „Für ADDW folgen die entsprechenden Pflichten später, nämlich für neue Fahrzeugtypen seit dem 7. Juli 2024 und für alle Neuzulassungen ab dem 7. Juli 2026.“

Zunächst haben Kameras wie die Rückfahrkamera das Umfeld des Fahrzeugs sichtbarer gemacht. Nun finden diese technischen Augen immer mehr Einzug in den Innenraum.

Foto: Kwangmoozaa/iStock

Warnsysteme, die ablenken können

Der schwedische Motorjournalist Peter Esse, der die Gesetzesänderung geprüft hat, sieht in den Systemen, die eigentlich vor Ablenkung und Müdigkeit schützen sollen, jedoch eine Gefahr.
Er teilte der schwedischen Ausgabe der Epoch Times mit, dass sich bei Fahrzeugen mit dem neuen System herausgestellt hat, dass sie selbst den Fahrer ablenken können. Seiner Aussage nach besteht die Gefahr, dass man durch all die Warnsignale stärker abgelenkt werde als ohne.
Laut ADAC hätten Tester bei Autotests festgestellt, dass die Systeme unterschiedlich fein abgestimmt sind. Teilweise waren sie störend, teilweise auch unauffällig.
Die Erfassung von Daten mithilfe von installierten Mikrofonen und Kameras in neueren Pkw ist inzwischen stark verbreitet. Das umfassende Sammeln von Informationen geschieht dabei oftmals ohne Wissen des Fahrers.
Die Mikrofone, die nicht Teil der gesetzlich vorgeschriebenen EU-Systeme wie DDAW oder ADDW sind, sind im Normalfall aktiviert, um Sprachbefehle zu erkennen. Dies könnte die technische Voraussetzung dafür schaffen, Informationen aus dem Fahrzeuginnenraum zu erfassen.
EU

Bei sensiblen Gesprächen ist eine mögliche Überwachung im Fahrzeug unerwünscht.

Foto: Antonio_Diaz/iStock

Die schwedische Polizei hat mittlerweile beschlossen, sämtliche solcher Systeme aus ihren Dienstfahrzeugen zu entfernen. Gegenüber der schwedischen Ausgabe der Epoch Times erklärte Göran Bolinder von der nationalen Fahrzeugversorgung der Polizei, dass sie diese Systeme als Sicherheitsrisiko betrachte. Bolinder sagte: „Es darf auf keinen Fall möglich sein, unsere Fahrzeuge zu verfolgen oder extern Informationen über uns zu gewinnen.“
Eine Anfrage der Epoch Times an die Polizei Berlin, ob auch sie solche Systeme ausgebaut habe, blieb bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung unbeantwortet.

Datenschutzbedenken

Neben Bedenken von Sicherheits- und Schutzbehörden berühren die neuen Sicherheitssysteme auch die EU-Datenschutz-Grundverordnung und allgemeine Datenschutzgesetzgebungen.
Der ADAC weist darauf hin, dass bei kamerabasierten Ablenkungswarnsystemen vorgesehen ist, dass die erfassten Daten nicht zur Identifizierung von Personen genutzt werden dürfen.
Die EU-Verordnung schreibt zudem vor, dass die „ereignisbezogene Datenaufzeichnung […] innerhalb eines geschlossenen Systems erfolgen [soll], bei dem die gespeicherten Daten überschrieben werden“. Das heißt, Daten, die für die von der EU vorgeschriebenen Sicherheitssysteme erfasst werden, sollen nicht gespeichert werden und das Auto nicht verlassen.
Laut dem Automobilklub seien die Cybersicherheitsanforderungen hoch, weshalb die Fahrzeuge „sehr stark gegen externe Zugriffe abgeschirmt sind“, so Faehrmann.

Wie werden die Systeme geprüft?

Das bedeutet allerdings auch, dass eine unabhängige Überprüfung solcher Systeme anspruchsvoll ist. Aus Sicht des ADAC ist deshalb Transparenz entscheidend. Es müsse klar sein, wie die Datenverarbeitung in Fahrzeugen konkret erfolgt.
Dazu teilte der Pressesprecher der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit mit, dass die Untersuchung von Fahrzeugen im Hinblick auf Cybersicherheit in Deutschland im Rahmen der Marktbeobachtung erfolge, insbesondere durch das Kraftfahrt-Bundesamt.
Das bedeute, dass die Behörden den Markt ständig beobachten. Egal ob mit oder ohne konkrete Auffälligkeiten, sie führen regelmäßige, geplante Stichprobenprüfungen durch. Bei besonderer Auffälligkeit oder besonderem Risiko prüfen sie entsprechend intensiver.

Vielschichtige Datensammlung

Neben DDAW und ADDW sammelt auch das sogenannte eCall-System Daten im Auto. Das Notfallsystem ruft automatisch die Notrufnummer 112 an, wenn das Fahrzeug in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt wird. Das soll Rettungseinsätze beschleunigen und die Zahl der Verkehrstoten senken. Dieses System ist ebenfalls eine Vorgabe der EU.
Ferner sammelt der Fahrzeughersteller Daten, um das Fahrzeug weiterentwickeln zu können.
Hinzu kommen sogenannte Komfortfunktionen. Dazu gehören unter anderem Systeme, die helfen, den Pkw auf einem großen Parkplatz wiederzufinden.
Zudem werden etwa Daten zum Kraftstoffverbrauch weitergegeben. All dies sind Informationen, über die der Hersteller verfügt. Die Datenweitergabe jedoch lässt sich im Gegensatz zum gesetzlich vorgeschriebenen eCall-System deaktivieren.
Autohersteller und Technologieunternehmen bestreiten, dass eine Abhörung der Fahrzeuginsassen stattfindet. Gleichzeitig gibt es jedoch dokumentierte Fälle, in denen Hacker es geschafft haben, über Sicherheitslücken im Infotainmentsystem Fernzugriff auf die Mikrofone des Fahrzeugs zu erlangen.

Wertvolle Daten

Ein weiterer Aspekt der Datenerfassung ist der Wert der gesammelten Daten. Die Unternehmensberatung McKinsey & Company schätzte im Jahr 2021, dass der Markt für den Verkauf und die Nutzung von Fahrzeugdaten bis zum Jahr 2030 einen Wert von 250 bis 400 Milliarden US-Dollar (rund 220 bis 350 Milliarden Euro) erreichen könnte.
Durch Datenschutzgesetze sollen Autobesitzer künftig besser erkennen können, welche Daten bei der Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen weitergegeben werden.
EU

Autos sollen künftig verstärkt die Umgebung und aktuelle Geschwindigkeitsbegrenzungen erkennen – und bei Bedarf selbst handeln.

Foto: igoriss/iStock

Weitere automatische Systeme

Die neue EU-Gesetzgebung bringt weitere technische Anforderungen mit sich. Eine davon ist das adaptive Bremslicht oder Notbremslicht. Dabei handelt es sich laut Bundesverkehrsministerium „um eine Lichtsignalfunktion, die hinter dem Fahrzeug befindlichen Verkehrsteilnehmern anzeigt, dass das vor ihnen fahrende Fahrzeug mit einer für die jeweiligen Straßenverhältnisse starken Verzögerung gebremst wird“.
Relativ neu ist die automatische Notbremsung. Sie bremst das Fahrzeug bei Gefahr automatisch ab, ohne dass der Fahrer darauf Einfluss nehmen kann.
Im Weiteren müssen die Neufahrzeuge mit einem sogenannten Intelligent Speed Assistance-System (ISA) ausgestattet sein. Das ISA soll Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder erkennen, diese mit Kartendaten abgleichen und den Fahrer bei zu hoher Geschwindigkeit warnen. Manche Hersteller erzeugen dabei auch einen Widerstand im Gaspedal.
(Mit Material der schwedischen Epoch Times)
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deutschland

Cyberabwehr: BSI kann künftig IT-Systeme stilllegen

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt (BKA) sollen zusätzliche Werkzeuge in die Hand bekommen, um Cyberangriffe abzuwehren.
Dabei geht es unter anderem um die Untersagung des Betriebs informationstechnischer Systeme, von denen eine Gefahr ausgeht, sowie um das Umleiten von Datenverkehr und das Auslesen, Löschen oder Verändern von Daten.
Ein entsprechender Gesetzentwurf, den das Kabinett jetzt beschlossen hat, will dem BSI ermöglichen, die Widerstandsfähigkeit der Informationstechnik der Bundesverwaltung zu erhöhen und die Erkenntnislage zu drohenden Angriffen zu verbessern.
Zur Begründung heißt es, Deutschland stehe als führende Wirtschaftsnation in Europa verstärkt im Fokus von Cyberangriffen, die teils große Wirkung entfalten könnten.
Auch hybride Bedrohungen gewännen zunehmend an Bedeutung. In dieser Situation müsse die Erkennung und Abwehr solcher Angriffe zwingend ausgebaut werden.

Großes Schadenspotenzial

Die Bundesregierung führt in ihrem Entwurf weiter aus: „Insbesondere gegen groß angelegte Cyberangriffe mit großem Schadenspotential bieten präventive Maßnahmen in den eigenen IT-Systemen alleine allerdings keinen hinreichenden Schutz.“
Die Polizeibehörden des Bundes und das BSI müssten daher ergänzend Möglichkeiten zur Unterbindung solcher Angriffe erhalten. Ziel sei es dabei, gravierende Folgeschäden abzuwenden oder zu minieren.
Um die Aufgaben zu erfüllen, die sich durch die geplanten Änderungen ergeben, werden laut Entwurf insgesamt 37 zusätzliche Beschäftigte benötigt.

Aktives Eingreifen erlaubt

Bundeskriminalamt und Bundespolizei sollen „klare Befugnisse“ bekommen, um „eine zukunftsfähige Cyberabwehr aufzubauen“. So sollen sie Datenverkehr umleiten oder blockieren, IT-Systeme stilllegen und in schweren Fällen Daten löschen oder verändern können.
Bislang war dem BKA ein aktives Eingreifen nur erlaubt, wenn es um die Abwehr von internationalem Terrorismus ging. In allen anderen Fällen war die Behörde auf die Strafverfolgung beschränkt.
Das BSI soll laut dem Gesetzentwurf deutlich mehr Befugnisse zum Sammeln, Speichern und Analysieren von Daten erhalten. Dazu gehört die Suche nach Aktivitäten, die der Vorbereitung eines Angriffs dienen können.
Telekommunikationsunternehmen und Digitalkonzerne sollen verpflichtet werden, „Informationen des BSI über konkrete Gefahren“ an ihre Nutzer weiterzugeben.

Gefahrenabwehr statt Strafverfolgung

Da wechselnde maliziöse Internet-Domänen bei der Verbreitung von Schadsoftware eine tragende Rolle einnehmen, soll dem BSI ermöglicht werden, gegen solche Domänen vorzugehen.
Die zusätzlichen Befugnisse für die Bundespolizei dienten alleine der Gefahrenabwehr, nicht der Strafverfolgung, heißt es.
Besondere Abwehrmaßnahmen durch die Bundespolizei sollen nur in bestimmten Fällen erlaubt sein, etwa wenn sich die Gefahr gegen „Behörden oder Einrichtungen, deren Funktionieren für das Gemeinwesen oder die Verteidigung von wesentlicher Bedeutung sind“, richtet. (dpa/red)
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Gewerkschaft der Polizei: Fast jede dritte Polizeiwache ist marode

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) schlägt Alarm wegen maroder Dienststellen der Bundespolizei und fordert Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zum Handeln auf.
Andreas Roßkopf, GdP-Chef für den Bereich Bundespolizei, sagte der „Rheinischen Post“: „Man kann klar sagen, dass so gut wie jede dritte Dienststelle erhebliche Mängel hat oder marode ist.“ Der Zustand vieler Gebäude und Wachen sei „nicht mehr hinnehmbar“.
Die Bundespolizei ist auf rund 56.000 Beschäftigte angewachsen. Neue Kollegen würden eingestellt, aber es fehlten Büros, Unterkünfte oder Parkflächen. Das sorge für Frust und belaste die Beschäftigten zusätzlich, so Roßkopf. Sanierungen würden zudem immer wieder verschoben.

Eine Frage des Respekts

„Es kann nicht sein, dass in Deutschland über moderne Sicherheitsarchitektur gesprochen wird, während Polizeibeschäftigte gleichzeitig mit Eimern unter tropfenden Decken stehen oder in völlig überalterten Gebäuden Dienst verrichten müssen.“ Es fehlten zeitgemäße Sozialräume, ausreichend Umkleiden und eine funktionierende Infrastruktur.
Die Gewerkschaft fordert schnellere Genehmigungs- und Bauverfahren sowie vom Innenminister mehr Geld für Sanierung, Neubau und bessere Unterkünfte.
„Eine moderne Bundespolizei braucht moderne Infrastruktur.“ Das sei „keine Luxusforderung, sondern eine Frage von Respekt, Motivation und letztlich auch öffentlicher Sicherheit“, sagte Roßkopf. (dts/red)
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Nach gerichtlicher Absetzung von CHP-Spitze: Türkische Polizei stürmt Sitz der Opposition

Nach der von einem Gericht angeordneten Absetzung der Führung der größten türkischen Oppositionspartei CHP hat die Polizei deren Sitz in Ankara gestürmt. Hunderte Beamte der Bereitschaftspolizei drangen am Sonntag unter Einsatz von Tränengas in das Gebäude ein, wie ein Journalist der Nachrichtenagentur AFP beobachtete. Parteimitglieder hatten zuvor den Eingang des Gebäudes blockiert.
Während der Erstürmung des Gebäudes hielt sich dort der per Gerichtsentscheidung abgesetzte Parteichef Özgür Özel auf. Er wurde durch den Polizei-Einsatz dazu gezwungen, die Parteizentrale zu verlassen.
„Wir werden zu den Sitzen der Macht marschieren“, kündigte Özel daraufhin an und zog umringt von Unterstützern in Richtung des Parlamentsgebäudes los. Auf dem Weg dorthin wurden sie von der Polizei aufgehalten.
Vor der Erstürmung des CHP-Sitzes hatte Özel in einem Video kämpferisch angekündigt: „Wir gehen hier nicht raus.“ Zunächst versuchten Anhänger des früheren CHP-Chefs Kemal Kilicdaroglu, den das Gericht als erneuten Parteivorsitzenden bestimmt hatte, in die CHP-Zentrale einzudringen. Dann stürmten Einsatzkräfte der Polizei das Gebäude, um dieses zu besetzen und Özel von dort zu vertreiben.
Özel kündigte nach Verlassen des Gebäudes an, dass seine Partei sich „von nun an in den Straßen oder auf den Plätzen befinden“ werde.
Das Gericht in Ankara hatte am Donnerstag in einem Berufungsverfahren die Wahl der CHP-Parteispitze im Jahr 2023 für ungültig und den damals gewählten Özel für abgesetzt erklärt. Am Samstag verkündete die türkische Justiz die Festnahme von 13 Parteimitgliedern, denen „Einmischung“ in die Wahl der CHP-Führung Ende 2023 vorgeworfen werde.
Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch verurteilte die Gerichtsentscheidung als „jüngsten Schlag gegen die Herrschaft von Recht, Demokratie und Menschenrechten“ in der Türkei. Der Regierung von Staatschef Recep Tayyip Erdogan warf sie eine Aushöhlung der Demokratie in der Türkei mithilfe „missbräuchlicher Taktiken“ gegen die CHP vor.
Beim Parteitag im November 2023 hatte sich Özel in einer Stichwahl um den Vorsitz gegen Kilicdaroglu durchgesetzt. Das Gericht erklärte nun, dies sei nur deshalb geschehen, weil Özel Druck auf Delegierte ausgeübt oder ihnen lukrative Jobs versprochen habe.
Der vom Gericht zum CHP-Chef erklärte Kilicdaroglu gilt bei vielen als farblose Figur. Der heute 77-Jährige war dem seit Jahrzehnten regierenden Staatschef Erdogan im Rennen um das Präsidentenamt im Mai 2023 knapp unterlegen.
Bei den Kommunalwahlen im Jahr 2024 fügte die CHP dann Erdogans islamisch-konservativer Partei AKP eine schwere Niederlage zu. Seitdem steht die Oppositionspartei zunehmend im Visier der türkischen Justiz. So sitzt der ehemalige Istanbuler Bürgermeister und beliebte CHP-Politiker Ekrem Imamoglu wegen Korruptionsvorwürfen seit mehr als einem Jahr im Gefängnis. Er gilt als wichtigster Rivale Erdogans. (afp/red)
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gesellschaft

Windrad an der A7 brennt – Polizei ruft zur Vorsicht auf

An der Autobahn 7 ist in Kitzingen in Bayern ein Windrad in Brand geraten. Wie das Polizeipräsidium Unterfranken am Sonntag mitteilte, wurde der Bereich weiträumig abgesperrt.
Die Polizei forderte die Bevölkerung „eindringlich“ dazu auf, den Absperrbereich nicht zu betreten und sich insbesondere nicht unter das betroffene Windrad zu begeben.
„Auf Grund möglicher weiterer herabstürzender Teile besteht erhöhte Verletzungs- und Lebensgefahr.“
Das Windrad war am Samstag in Brand geraten. Die Feuerwehr war mit einem Großaufgebot vor Ort – das Feuer konnte jedoch bislang nicht gelöscht werden. Die Polizei nahm Ermittlungen zur Brandursache und zur Höhe des Schadens auf. (afp/red)