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Sonntagstrend: Union fällt auf schwächsten Wert seit 2021

Die Union fällt im neuen „Sonntagstrend“, den das Meinungsforschungsinstitut INSA wöchentlich für die „Bild am Sonntag“ erhebt, auf 21 Prozent und erreicht damit ihren schwächsten Wert seit Ende 2021. Gegenüber der Vorwoche verliert die CDU/CSU einen Prozentpunkt.
Unverändert gegenüber der Vorwoche bleiben die Werte von AfD (29 Prozent), SPD (12 Prozent), Grünen (14 Prozent), Linke (11 Prozent), BSW (3 Prozent) und FDP (3 Prozent). Sonstige Parteien kommen zusammen auf 7 Prozent (plus 1).

Unzufriedenheit mit Merz steigt

Auch die Unzufriedenheit mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nimmt weiter zu. In der Befragung gaben 77 Prozent an, mit der Arbeit des Kanzlers unzufrieden zu sein – sechs Punkte mehr als bei der vorherigen Erhebung Ende April.
Nur noch 15 Prozent der Befragten zeigen sich zufrieden mit Merz` Arbeit, vier Punkte weniger als im April.

INSA-Chef: Warnsignal für Bundesregierung

Für INSA-Chef Hermann Binkert sind die Werte ein Warnsignal für die Bundesregierung.
Der „Bild“ sagte er: „Eine Regierung, der es nicht einmal gelingt, die verbliebenen eigenen Wähler zu überzeugen, wird scheitern. Das Ausmaß an Unzufriedenheit geht weit über das hinaus, was im zweiten Amtsjahr einer neuen Bundesregierung üblich ist.“
Für den „Sonntagstrend“ für die „Bild am Sonntag“ hat das Meinungsforschungsinstitut INSA 1.206 Personen im Zeitraum vom 01. Juni bis zum 05. Juni 2026 befragt. (dts/red)
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Kreml-Kontakte: Bundestag soll Risiken prüfen

Der Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, fordert eine Überprüfung der Geheimschutzpraxis im Bundestag. Anlass ist die Reise des AfD-Bundestagsabgeordneten Markus Frohnmaier nach St. Petersburg zum Wirtschaftsforum.
„Die Kontakte Markus Frohnmaiers in das Umfeld des Kremls begründen keinen Beweis für Geheimnisverrat, aber ein erhebliches Abschöpfungs- und Einflussnahme-Risiko“, sagte Kramer dem „Handelsblatt“.
„Der Bundestag sollte deshalb prüfen, wie geheimhaltungsbedürftige Informationen in Ausschüssen risikoorientiert besser geschützt werden können, ohne das freie Mandat unverhältnismäßig einzuschränken.“

Geheimnisträger ohne Sicherheitscheck?

Kramer bezog sich auf Frohnmaiers jüngsten Besuch beim Wirtschaftsforum in St. Petersburg. Kontakte zu sanktionierten kremlnahen Akteuren erhöhten auch das Risiko einer sogenannten „Anbahnung“, sagte er.
Das heißt: Durch solche Treffen könnten Kontakte aufgebaut werden, die später für politische Instrumentalisierung oder Informationsgewinnung genutzt werden könnten. Der Verfassungsschutzchef verwies zugleich auf die Grenzen des staatlichen Geheimschutzes.
Bundestagsabgeordnete gelten nach seinen Worten kraft ihres Mandats als sogenannte „geborene Geheimnisträger“.
Eine Sicherheitsüberprüfung wie bei Beamten sei demnach für Mitglieder von Verfassungsorganen wie dem Bundestag grundsätzlich ausgeschlossen, sagte Kramer.
„Das schützt das freie Mandat, schafft aber eine Lücke, wenn Abgeordnete enge Kontakte zu Akteuren gegnerischer Nachrichtendienst- und Einflussstrukturen unbeabsichtigt oder wie vorliegend beabsichtigt pflegen.“
Allerdings seien Abgeordnete auch ohne Sicherheitsüberprüfung zur Wahrung von Verschlusssachen und Staatsgeheimnissen verpflichtet, so Kramer. Bei Geheimnisverrat drohten strafrechtliche Sanktionen.
Zudem hätten sie „nicht automatisch grenzenlos Zugang zu eingestuften Informationen“, sagte der Nachrichtendienstchef unter Hinweis auf besondere Regeln etwa im Parlamentarischen Kontrollgremium. (dts/red)
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Politikerbeleidigung: Koalition streitet über Abschaffung von Paragraf 188

Nach einem Strafbefehl für die Bezeichnung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) als „Lügenfritz“ gibt es in der schwarz-roten Koalition eine Debatte über eine mögliche Abschaffung der Politiker-Beleidigung nach Paragraf 188 StGB.

Forderung aus der Union

„Wir brauchen kein Sonderstrafrecht für Politiker. Deswegen bin ich offen dafür, den Paragrafen 188 des Strafgesetzbuches abzuschaffen“, sagte der für Innen- und Rechtspolitik zuständige Fraktionsvize der Union im Bundestag, Günter Krings (CDU), dem „Spiegel“.
Niedrigere Strafen für Beleidigungen will Krings aber nicht – im Gegenteil: „Wir dürfen nicht die Augen davor verschließen, dass es in der Gesellschaft seit längerer Zeit eine bedauerliche Tendenz zur Verrohung gibt. Wir sollten daher den Ehrenschutz insgesamt eher stärken“, sagte er.
Es spreche vieles dafür, den höheren Strafrahmen des Paragrafen 188 auf die allgemeinen Beleidigungsdelikte des Paragrafen 185 zu übertragen, meint Krings. „Dann wird ein besserer Ehrenschutz für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleistet und das Problem der Ungleichbehandlung gelöst.“

Kritik aus der SPD

In der SPD stoßen solche Überlegungen auf Skepsis. „Die Forderung, Paragraf 188 abzuschaffen, kommt zur falschen Zeit“, sagte die rechtspolitische Sprecherin Carmen Wegge dem „Spiegel“. Sie verweist auf die Zahl der Ermittlungsverfahren, die von 2.600 im Jahr 2025 auf zuletzt 4.500 gestiegen sei. „Die Zahlen sind eindeutig“, sagte Wegge. „Die Angriffe auf Menschen im politischen Leben nehmen deutlich zu und nicht ab.“
Es gehe nicht um den Schutz wichtiger und mächtiger Amtsträger, argumentierte die Sozialdemokratin. Es gehe um die rund 200.000 Menschen, die sich ehrenamtlich in kommunalen Parlamenten sowie als Bürgermeister engagierten. „Meinungsfreiheit hört dort auf, wo gezielte Angriffe auf die Würde von Menschen dazu dienen, sie aus dem öffentlichen Leben zu verdrängen“, sagte Wegge. „Genau das verhindert der Paragraf 188, und genau deshalb schützen wir ihn.“

Beratungen auf Länderebene

Der Grünen-Europapolitiker Erik Marquardt befürwortet hingegen eine Abschaffung. „Natürlich ist es nicht schön und oft belastend, mit welcher Menge an Abwertungen und Beleidigungen man als Politiker konfrontiert ist“, sagte er dem „Spiegel“. Dennoch bräuchten Politiker keine Sonderrechte.
„Viel wichtiger als dieses Sonderrecht wäre der Schutz von politisch Engagierten vor tatsächlicher Gewalt oder konkreten Drohungen – besonders auf kommunaler Ebene“, sagte Marquardt. Politik sollte nicht den Eindruck erwecken, die Meinungsfreiheit einzuschränken. „Deswegen muss der Paragraf 188 gestrichen werden.“
Auch die Justizministerkonferenz kommende Woche in Hamburg will das Thema beraten. Die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU) hat einen Antrag gestellt, den Beleidigungsparagrafen 185 zu reformieren und die Politikerbeleidigung nach Paragraf 188 abzuschaffen oder stark einzuschränken.
Widerstand gegen eine Abschaffung kommt auch auf Länderebene aus der SPD. Eine Sprecherin des niedersächsischen Justizministeriums wollte den konkreten Beschlussvorschlag aus Sachsen auf „Spiegel“-Anfrage zwar nicht kommentieren. Grundsätzlich signalisierte sie jedoch, dass Ressortchefin Kathrin Wahlmann (SPD) an der bestehenden Regelung festhalten möchte.
„Die niedersächsische Justizministerin sieht die Abschaffung des Paragrafen 188 StGB kritisch“, teilte die Sprecherin mit. „Für das niedersächsische Justizministerium hat der Kampf gegen Hass und Hetze eine hohe Priorität.“ (dts/red)
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Merz kündigt Sozialreformen an: „Wir schaffen das“

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat sich zuversichtlich gezeigt, dass seiner Regierung die Umsetzung erfolgreicher Sozialreformen gelingen werde. „Wir schaffen das, wir können das schaffen, wenn wir wieder selbst aneinander glauben“, sagte Merz am Samstag auf dem Landesparteitag der CDU-Mecklenburg-Vorpommern in Linstow. Dazu gehöre auch, „dass wir kompromissfähig sind und bleiben“, fügte er mit Blick auf unterschiedliche Positionen von Union und SPD hinzu.

Merz setzt auf Kompromisse bei Sozialreformen

Merz verwies auf das am kommenden Mittwoch geplante Spitzengespräch der Koalition mit Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden. „Wir wollen ausloten, was wir uns gemeinsam vorstellen können“, kündigte er an. Dafür habe er im Vorfeld die Beteiligten gebeten, „selbst vorzuschlagen, was sie uns gemeinsam auf den Weg geben wollen“. Die Regierung werde dann darüber beraten und sei „entschlossen, die notwendigen Reformen vorzunehmen“.
Merz bekannte sich zu einem „verlässlichen Sozialstaat“, betonte aber auch, es könne dabei „nicht so bleiben, wie es ist“. „Wir müssen uns auf die wesentlichen Dinge konzentrieren“, verlangte er weiter. Mit Blick auf die Altersversorgung bekräftigte Merz, die gesetzliche Rentenversicherung solle „die wichtigste Säule“ bleiben, es müssten aber daneben die private und betriebliche Altersversorgung gestärkt werden.

Sozialstaat soll modernisiert werden

Merz verteidigte die viel kritisierten Vorschläge von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) für Reformen bei Krankenversicherung und Pflege, die teils harte Einschnitte für Versicherte und deren Angehörige vorsehen. Auf Details der Debatte ging der Kanzler in seiner Rede aber nicht ein. Er sagte lediglich, die Regierung nehme Sorgen ernst, müsse jedoch auch „die notwendigen Entscheidungen treffen“. (afp/red)
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deutschland

„Wir stehen vor Erfolg oder Bedeutungslosigkeit“ – Kubicki setzt FDP unter Druck

Der Bundesvorsitzende der FDP, Wolfgang Kubicki, hat den Anspruch formuliert, bei den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt im September mehr als fünf Prozent der Stimmen zu erreichen. „Ich dokumentiere jetzt einfach mal meinen Anspruch, dass wir Sachsen-Anhalt noch drehen können“, sagte Kubicki dem „Tagesspiegel“ (Samstagsausgabe). Laut Umfragen steht seine Partei dort derzeit bei unter drei Prozent.
Um dieses Ziel zu erreichen, rief der FDP-Politiker seine Partei zu Geschlossenheit auf. Die FDP habe eine Entscheidung getroffen, jetzt müssten alle gemeinsam kämpfen, denn der Gegner stehe draußen und nicht drinnen, so Kubicki.

Warnung vor politischem Bedeutungsverlust

Für sein erklärtes Ziel, die FDP stabil über fünf Prozent zu halten, setzte er sich eine Frist – an die er auch das politische Überleben seiner Partei knüpfte. Wenn es der Partei nicht binnen eines Jahres gelinge, wieder zu einem bedeutenden politischen Faktor zu werden, und zwar gemeinsam, dann könne man den „Laden abschließen“, sagte Kubicki. „Wir stehen vor Erfolg oder Bedeutungslosigkeit.“
Er selbst wolle dabei weiter konfrontativ vorgehen, sagte er. „Ich will nicht geliebt werden – weder von Union, Linken, Grünen noch SPD“, so Kubicki. „Ich will, dass die FDP wieder respektiert wird – und notfalls auch gefürchtet.“ (dts/red)
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wirtschaft

Familienunternehmer fordern Ende der Bundestags-Sommerpause

Der Bundestag soll nach einer Forderung des Verbandes der Familienunternehmer seine Sommerpause in diesem Jahr ausfallen lassen und stattdessen die geplanten Reformen beraten und beschließen.
Verbandschefin Christine Ostermann sagte dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“: „Es darf keinesfalls passieren, dass über den langen Sommer jede Einzelmaßnahme von den verschiedenen Interessengruppen zerpflückt wird und am Ende kaum oder keine Entlastungen für die Unternehmen und ihre Mitarbeiter herauskommen.“

Reformen sollen schneller beschlossen werden

Ostermann hat einen entsprechenden Brief an die Abgeordneten der Regierungsfraktionen geschickt. In dem Schreiben, aus dem das RND berichtet, forderte sie, dass die für das Reformpaket relevanten Ausschüsse im Sommer weiterarbeiten. Ziel solle sein, dass der Bundestag noch im August die Reformgesetze in zweiter und dritter Lesung verabschieden könne.
Ostermann mahnte auch: „Deutschland hat bei den wichtigsten Standortbedingungen den Anschluss an das internationale Mittelfeld verloren, von früheren Spitzenpositionen ganz zu schweigen.“ Sie beklagte fehlende Investitionen. Es rechne sich für viele nicht mehr. Deshalb müsse die erste Lesung der Reformgesetze im Bundestag noch vor der parlamentarischen Sommerpause stattfinden – also spätestens am 10. Juli.

Unternehmen müssen Planen können

In ihrem Brief verwies Ostermann auch auf die notwendigen Planungen der Unternehmen. „Es muss schnell gehen, damit die anvisierten Verbesserungen der Standortbedingungen bald Wirkung zeigen können.“ Die Investitionspläne in den meisten Unternehmen würden im Herbst verabschiedet, vorher müsse gerechnet werden – „auf Basis verabschiedeter Gesetze“. (dts/red)
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UN-Sicherheitsrat: Afrika übt scharfe Kritik an Baerbock nach Abstimmungspleite

Nach dem Scheitern Deutschlands bei der Bewerbung um einen nichtständigen Sitz im UN-Sicherheitsrat wächst die Kritik an der früheren Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne).
Botswanas früherer Präsident Mokgweetsi Masisi sagte der „Bild“: „Vielleicht hätte sich Frau Baerbock darauf konzentrieren sollen, ihre Arbeit in der deutschen Diplomatie zu erledigen, anstatt zu versuchen, Nigerianern vorzuschreiben, wo sie ihre Toiletten zu bauen haben, und den Afrikanern zu sagen, wie sie mit Elefanten umgehen sollen. Vielleicht hätte Deutschland dann mehr Stimmen aus Afrika für den UN-Sitz erhalten.“

Die ehemalige deutsche Außenministerin Annalena Baerbock steht neben UN-Generalsekretär Antonio Guterres (l) und dem Präsidenten der 79. Generalversammlung Philemon Yang (r), als sie am 9. September 2025 im UN-Hauptquartier in New York als Präsidentin der 80. Generalversammlung der Vereinten Nationen vereidigt wird.

Foto: Timothy A. Clary/AFP via Getty Images

Vorwürfe aus Botswana

Masisi sprach zudem von einem „herablassenden und respektlosen Verhalten“ Deutschlands in den vergangenen Jahren. Das habe die Sichtweise Botswanas und anderer afrikanischer Staaten auf Deutschland „nachhaltig verändert und geprägt“, erklärte Masisi. Er fühle sich „besser und zuversichtlicher in den Beziehungen zu Deutschland, jetzt, wo Frau Baerbock aus dem Amt“ sei.
Auf die Frage, wie Botswana bei der geheimen Abstimmung in der UN-Generalversammlung votiert habe, antwortete Masisi: „Kein Kommentar.“ (dts/red)
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Politiker kritisieren Pharma-Konzerne wegen Investitionsstopp

Die geplante Streichung von Pharma-Investitionen wegen der geplanten Gesundheitsreform stößt auf teils heftige Kritik.
„Die Politik darf sich von solchen Drückerkolonnen-Methoden nicht einschüchtern lassen. Gesetze werden in einer Demokratie im Parlament gemacht – nicht in den Vorstandsetagen internationaler Pharmakonzerne“, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der Grünenfraktion, Janosch Dahmen, dem „Spiegel“.
Beschäftigte und Betriebe seien nicht dazu da, mit ihren Sozialbeiträgen die Gewinnmargen einzelner Pharmakonzerne abzusichern, sagte Dahmen. „Wenn milliardenschwere Pharmakonzerne Investitionen davon abhängig machen, dass ihnen die Politik weiter Milliardengeschenke aus den Sozialkassen garantiert, dann setzen sie damit die Axt an die Wettbewerbsfähigkeit unseres Wirtschaftsstandorts an.“
Die Pharmakonzerne Eli Lilly und Boehringer Ingelheim hatten teils indirekt, teils direkt mit Verweis auf das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) angekündigt, ihre Investitionen in Deutschland drastisch zurückzuschrauben.
Die Branche stemmt sich insbesondere gegen einen zusätzlichen Preisnachlass, den sie den Krankenkassen gewähren soll. Dieser „dynamische Herstellerabschlag“ soll sich nach der Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen und der Arzneimittelausgaben richten.
Der Linkenpolitiker Michael Arndt nennt die Aufkündigung der Investitionsentscheidungen einen „völlig unverhohlenen Erpressungsversuch aus reiner Profitgier“. „Diese Konzerne sagen nichts anderes, als dass deutsche Krankenversicherte ihren Aktionären und Besitzern noch mehr Gewinne bescheren sollen“, sagte der arzneimittelpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion dem „Spiegel“
Selbst unter Politikern der Regierungsfraktionen ist Skepsis zu hören. „Ich halte nichts davon, gesundheitspolitische Entscheidungen unter Drohkulissen zu treffen“, sagte die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Simone Borchardt, dem „Spiegel“. „Am Ende tragen wir auch Verantwortung für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler.“
Deutschland gehöre bei vielen Arzneimitteln zu den Ländern mit sehr hohen Ausgaben, so CDU-Politikerin Borchardt. Zugleich werde behauptet, jeder Eingriff gefährde automatisch die Versorgung oder den Standort.
Das geplante Gesetz sei „notwendig“, sagte Borchardt. „Wenn wir die Beitragsentwicklung stabilisieren wollen, müssen alle Bereiche ihren Beitrag leisten.“ Sie kündigte allerdings auch an, den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren „genau prüfen“ zu wollen, auch auf „unbeabsichtigte Nebenwirkungen“ wie auf Forschung, Produktion oder Verfügbarkeit. (dts/red)
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Merkel räumt Versäumnisse in Verteidigungs- und Digitalpolitik ein

Die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) räumt Versäumnisse in ihrer Amtszeit ein. Dies betrifft die Verteidigungspolitik ebenso wie die Klima- und Digitalisierungspolitik.
Der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (FAS) sagte Merkel, der Aufwuchs der Verteidigungsausgaben sei zu langsam gewesen. Zwar teile sie nicht die Auffassung, dass die Bundeswehr zu Beginn des Überfalls Putins auf die Ukraine „blank“ gewesen sei.
Auch habe es von 2015 an – nachdem die Nato-Staaten sich 2014 auf dem Gipfel in Wales das Ziel gesetzt hätten, bis zu zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts für die Verteidigung auszugeben – wieder Aufwüchse im Verteidigungsetat gegeben. Doch fügte Merkel hinzu: „Rückblickend betrachtet waren wir dabei aber nicht schnell genug.“
Die frühere Kanzlerin äußerte sich auch selbstkritisch zur Digitalisierungspolitik. Sie sei sehr unzufrieden gewesen mit der Geschwindigkeit der Digitalisierung.
„Da hatten wir uns sehr viel mehr vorgenommen, aber das durchzusetzen ist im Rahmen unserer föderalen Strukturen extrem schwierig.“ Sie wünsche dem jetzigen Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) allen Erfolg. „Das ist echt schwierig, und da sind wir zu langsam gewesen.“
Zur Klimapolitik sagte Merkel: „Ich habe mich außerdem sehr selbstkritisch auseinandergesetzt mit der Frage, was wir im Zusammenhang mit dem Klimaschutz gemacht haben. Sind wir dem Vorsorgeprinzip gerecht geworden? Da kann ich nicht sagen: Da haben wir gemessen an dem, was notwendig ist, genug getan.“
Merkel will kein weiteres Amt übernehmen. „Hinter mir liegt ein wirklich erfülltes politisches Leben. Die Kraft, die Spannkraft und die Neugierde für neue Ämter habe ich nicht“, sagte Merkel der FAS.
Was da manchmal „herumgeistert“, das seien „Spielereien“, fügte sie hinzu und machte klar, dass sie solche Gerüchte nicht schätzt. „Das sind manchmal auch ärgerliche Spielereien. Man muss sich ja nicht schämen, wenn einer sich mich auch als Bundespräsidentin vorstellen kann. Aber es liegt auch eine kleine Unernsthaftigkeit darin. Und so sollte nicht über das oberste Staatsamt gesprochen werden.“
Merkel wies auch Überlegungen zurück, sie könne im russisch-ukrainischen Konflikt vermitteln. Man könne, das wisse sie aus ihrer Erfahrung, mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin nur verhandeln, wenn man mit politischer Macht ausgestattet sei, die in der Demokratie auf Zeit vergeben werde.
Mit Blick auf ihre Zeit als Kanzlerin sagte sie, der damalige französische Präsident Francois Hollande und sie selbst hätten auch nicht jemanden gebeten, an ihrer Stelle mit Putin die Verhandlungen in Minsk zu führen. Auch heute sei das Sache derer, die über Macht und Legitimation verfügten. (dts/red)
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Über 10.000 Syrer aus Deutschland zurückgekehrt

Seit dem Ende des Bürgerkriegs in Syrien am 9. Dezember 2024 sind mindestens 10.009 Syrer aus Deutschland in ihre Heimat zurückgekehrt. Das geht aus einer Umfrage des Nachrichtenmagazins „Focus“ bei den 16 Bundesländern hervor.
Demnach reisten mit 2.761 Personen die meisten Syrer aus Bayern aus. Die wenigsten kehrten hingegen aus Hamburg in ihre Heimat zurück: 52. Bislang ging man von deutlich niedrigeren Gesamtzahlen aus. Laut Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) aus dem Februar 2026 waren im vergangenen Jahr insgesamt lediglich 3.678 Syrer zurückgekehrt.
Im weltweiten Vergleich reisen allerdings nur wenige Syrer aus Deutschland wieder in ihre Heimat. Laut UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR sind seit Kriegsende insgesamt 1,63 Millionen syrische Flüchtlinge zurückgekehrt – vorrangig aus der Türkei, dem Libanon und Jordanien.
Trotz der zunehmenden Ausreisen ist der deutsche Pass für viele Syrer beliebter als die freiwillige Heimkehr. In Nordrhein-Westfalen etwa ließen sich im vergangenen Jahr 18.567 Syrer einbürgern.
Im gleichen Zeitraum verließen NRW nur 837 syrische Flüchtlinge. In Bremen wurden 2025 1.224 Syrer eingebürgert, während 109 syrische Flüchtlinge im gleichen Zeitraum Deutschland wieder verließen. In den übrigen Bundesländern sieht die Sachlage ähnlich aus.
Syrer führen bereits seit Jahren die Einbürgerungsstatistik in Deutschland an. Von den 332.500 Ausländern, die sich 2025 einbürgern ließen, waren 20 Prozent (65.574 Personen) Syrer.
Die Bundesregierung will indes mehr Syrer zur freiwilligen Rückkehr bewegen. Laut „Focus“-Informationen prüft das Bundesinnenministerium derzeit offenbar eine Rückkehrprämie in Höhe von 8.000 Euro. Bislang erhalten Syrer im Schnitt 1.000 Euro für die freiwillige Ausreise.
Viele Unionspolitiker befürworten stärkere Anreize. Unionsfraktionsvize Günter Krings sagte, die freiwillige Rückkehr sei für alle Seiten die beste und auch günstigste Lösung. Insofern sei es richtig, dass man über höhere Rückkehrförderungen nachdenke.
Mit dem Sturz des langjährigen Diktators Baschar al-Assad im Dezember 2024 ist der syrische Bürgerkrieg beendet. Dessen Nachfolger, Übergangspräsident Ahmed al-Scharaa, besuchte Ende März 2026 Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in Berlin. Dabei stellte Merz die Rückkehr von 80 Prozent der syrischen Flüchtlinge in den kommenden drei Jahren in Aussicht. (dts/red)
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SPD will Energydrinks für Jugendliche unter 16 verbieten

Die SPD-Fraktion will den Verkauf von Energydrinks an Jugendliche unter 16 Jahren verbieten. Das geht aus einem geeinten Positionspapier hervor, über das das Magazin Politico berichtet.
Die Fraktion fordert auch strengere Regeln für den Alkoholkonsum und die Abschaffung des begleiteten Trinkens. Die Bedeutung der Prävention wurde zuletzt vermehrt diskutiert.
Nicht nur die Gesundheitsvorteile, sondern auch die Hoffnung auf eine langfristig entlastende Wirkung auf die Finanzen der Gesetzlichen Krankenversicherung spielen dabei eine Rolle. Ein Beispiel ist die geplante Abgabe auf zuckerhaltige Softdrinks. Die SPD geht jetzt einen Schritt weiter.
Die Fraktion will „einen verbindlichen, bußgeldbewehrten Abgabe- und Verkaufsstopp für Energydrinks und vergleichbare Produkte an unter 16-Jährige sowie Einschränkungen jugendorientierter Werbung, insbesondere in sozialen Medien“, heißt es im Entwurf.
„Energydrinks enthalten sehr hohe Koffeinmengen, häufig kombiniert mit Zucker und weiteren Stimulanzien, und stehen im Zusammenhang mit gesundheitlichen Belastungen bei jungen Menschen“, schreiben die Sozialdemokraten weiter. Die Forderungen basierten auf den Empfehlungen der Verbraucherschutzministerkonferenz und des Bürgerrates Ernährung im Wandel.
Im Positionspapier listen die Sozialdemokraten insgesamt sieben Präventionsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche auf. Darunter auch die Forderung nach einem entschlossenen Vorgehen gegen „neue Nikotinprodukte mit jugendaffinem Design“ und härteren Regeln beim Konsum von Alkohol.
„Alkohol soll ausnahmslos frühestens erst ab 16 Jahren erlaubt sein“, steht im Papier. Die SPD begrüße die geplante Abschaffung des sogenannten begleiteten Trinkens und wolle den Verkauf womöglich stärker einschränken. „Einer Abgabe auch von Sekt, Wein und Bier nur an Volljährige stehen wir offen gegenüber.“ Die Gefahr, die von Alkohol ausgeht, werde immer noch „zu sehr unterschätzt“.
Das Papier entstand zwischen der Arbeitsgruppe Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, der Arbeitsgruppe Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der Arbeitsgruppe Gesundheit. Der Entwurf ist auf den 3. Juni datiert. (dts/red)
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Abschaffung der Bonpflicht: Union will Einführung erst 2027

Der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Fritz Güntzler (CDU), spricht sich für eine Abschaffung der Bonpflicht erst zeitgleich mit der geplanten Einführung einer Registrierkassenpflicht aus.
„Die Bonpflicht sollte aus unserer Sicht parallel zur Einführung der Registrierkassenpflicht ab 100.000 Euro Umsatz zum 1. Januar 2027 fallen“, sagte Güntzler den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die konkrete Ausgestaltung der Regelungen werde derzeit noch verhandelt.
„Wir brauchen ein schnelles Ergebnis“, sagte der CDU-Politiker. Ziel müsse eine Lösung sein, die sowohl wirksam gegen Steuerbetrug vorgehe als auch Unternehmen entlaste.
„Entscheidend ist für uns eine praxistaugliche, bürokratiearme Lösung, die Steuerbetrug wirksam bekämpft und ehrliche Betriebe nicht unnötig belastet“, so Güntzler.

Finanzministerium plant Lockerung der Bonpflicht

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) will die umstrittene Bonpflicht lockern.
Zunächst soll sie für einen Kauf bis zu 30 Euro entfallen. Belege müssen dann nicht mehr in Papierform ausgedruckt werden. Es reicht die digitale Bereitstellung, etwa per Mail oder QR-Code.
Die allgemeine Belegausgabepflicht war zum 1. Januar 2020 eingeführt worden.
Obwohl sie rechtlich technologieneutral ausgestaltet war, führte sie in der Praxis, insbesondere bei kleinen Betrieben wie Bäckereien, zu einer massiven Zunahme von ausgedruckten Papierbelegen und damit zu heftiger Kritik wegen des bürokratischen Aufwands.

Steuergewerkschaft warnt vor falscher Reihenfolge

Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) hat die von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil geplante Lockerung der Bonpflicht kritisiert.
Der DSTG-Bundesvorsitzende Florian Köbler sprach sich gegenüber den Zeitungen der Funke-Mediengruppe zwar für eine Modernisierung der Belegausgabe aus. „Den Papierbon durch einen digitalen Beleg zu ersetzen, ist überfällig“, erklärte er.
Eine Abschwächung bestehender Kontrollinstrumente ohne gleichzeitig verschärfte Vorgaben für Registrierkassen sei jedoch der falsche Weg.
Köbler kritisierte insbesondere den zeitlichen Ablauf der Pläne. Die Reihenfolge stimme nicht: Erst lockere der Minister die Kontrolle, die Registrierkassenpflicht solle aber erst 2027 kommen.
Das heiße: „Erst den Wachmann nach Hause schicken und dann über die Tür nachdenken. Wer zuerst lockert und später kontrolliert, lädt die Betrüger ein“, sagte er.
Der DSTG-Chef warnte vor einer Ausweitung von Steuerhinterziehung im Bargeldbereich. Der Angestellte führe jeden Cent Lohnsteuer ab, während nebenan das Bargeld weiter in der Pappschachtel neben der Kasse lande.
„Genau diese Lücke darf der Staat nicht noch größer machen. Die ehrlichen Betriebe verdienen Schutz, nicht die Schummler“, sagte Köbler.
Sollte die Bonpflicht gelockert werden, müsse dies nach Ansicht der Gewerkschaft mit einer flächendeckenden Pflicht zu manipulationssicheren Registrierkassen verknüpft werden.
„Wenn die Lockerung kommt, dann nur Zug um Zug mit einer flächendeckenden, manipulationssicheren Registrierkassenpflicht“, forderte Köbler.
Zudem sei die geplante Umsatzgrenze von 100.000 Euro zu hoch angesetzt. Österreich mache es seit 2016 konsequenter. Deutschland müsse nachschärfen, nicht lockern. (dts/red)
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CDU sagt Präsidiumsklausur vor Landtagswahl in Sachsen-Anhalt ab

Die CDU-Spitze hat einem Medienbericht zufolge ihre für Ende August angekündigte Präsidiumsklausur in Magdeburg abgesagt.
Hintergrund der Entscheidung sei der Wunsch von Ministerpräsident Sven Schulze (CDU), den Fokus auf den Landtagswahlkampf in Sachsen-Anhalt zu legen, berichtete der „Spiegel“ am Freitag, 5. Juni, unter Berufung auf Parteikreise. Demnach bestätigte die Parteispitze die Absage der Klausur.
In Sachsen-Anhalt wird am 6. September gewählt. Aktuellen Umfragen zufolge liegt die vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestufte AfD mit deutlichem Vorsprung vor der CDU von Schulze auf Platz eins.
Eigentlich hatte die CDU-Führung die Landeshauptstadt Magdeburg explizit für ihre Tagung der Bundespartei ausgewählt. Dem Bericht zufolge gab es jedoch im Landesverband Bedenken: Mit Blick auf die derzeit sinkende Zustimmung für die Bundesregierung von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) könne ein solches Treffen im Wahlkampf eher schaden.
„Wir haben volles Verständnis dafür, dass für Sven Schulze im August die Schlussmobilisierung vorgeht, statt interne Gremiensitzungen abzuhalten“, erfuhr der „Spiegel“ nach eigenen Angaben aus der CDU-Spitze. Bundeskanzler Merz werde Schulze aber im Wahlkampf unterstützen. Auch andere Unionspolitiker seien für Wahlkampftermine eingeplant. (afp/red)
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Verfassungsschutz darf hessische AfD als Verdachtsfall beobachten

Der hessische Verfassungsschutz darf den Landesverband der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das entschied das Verwaltungsgericht in Wiesbaden nach Angaben vom Mittwoch, 3. Juni, und wies eine Klage der AfD dagegen ab.
Es gebe genügend Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, hieß es.

Gericht sieht ausreichende Hinweise

Das ergibt sich dem Gericht zufolge schon aus der inzwischen rechtskräftigen Einstufung der Bundes-AfD als Verdachtsfall. Es sei nicht erkennbar, dass der Landesverband sich von der Bundespartei distanziere. Das Gericht sah aber auch ausreichend landesspezifische Anhaltspunkte.
Der hessische Verfassungsschutz hatte im September 2022 angekündigt, den Landesverband der AfD mit geheimdienstlichen Mitteln zu beobachten. Dagegen ging die Partei gerichtlich vor. Eilanträge scheiterten bereits 2023 und 2025 in Wiesbaden und vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel.

AfD prüft weitere Rechtsmittel

Nun hatte der AfD-Landesverband mit der Klage gegen die Einstufung auch im Hauptsacheverfahren keinen Erfolg. Das Gericht entschied aber, dass die Einstufung und Beobachtung 2022 nicht öffentlich hätte gemacht werden dürfen – insoweit war die AfD erfolgreich.
In Zukunft dürfen solche Entscheidungen des Verfassungsschutzes aber bekanntgegeben werden, weil der hessische Landtag inzwischen eine Grundlage dafür schuf. Eine Berufung gegen die Urteile ist noch möglich. Darüber würde der Verwaltungsgerichtshof entscheiden.
Für die hessische AfD kündigten deren Landesvorsitzende Andreas Lichert und Robert Lambrou bereits an, das Urteil prüfen zu wollen und sich weitere Rechtsmittel vorzubehalten. Die Einstufung als Verdachtsfall sei aus ihrer Sicht „politisch motiviert“.
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) erklärte nach den Urteilen: „Der Verfassungsschutz handelt auf der Grundlage des geltenden Rechts.“ Er sei „nicht einer politischen Richtung und weder Regierung noch Opposition verpflichtet“. (afp/red)
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Transsexuellengesetz: Unionsfraktion für Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts

Die Unionsfraktion dringt auf eine Einschränkung des von der Ampel-Regierung beschlossenen Selbstbestimmungsrechts. „Wer Änderungen von Namen und Geschlechtseintrag voraussetzungslos ermöglicht, schafft Einfallstore für möglichen Missbrauch“, sagte der Justiziar der Fraktion, Martin Plum, der „Süddeutschen Zeitung“ laut Vorab-Mitteilung vom Dienstag, 2. Juni.

Länder-Initiative für schärfere Regeln

Die Unionsfraktion unterstützt demnach einen Vorstoß der Bundesländer Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt für eine Rechtsverschärfung.
Das Selbstbestimmungsrecht hatte 2023 das viel kritisierte Transsexuellengesetz abgelöst. Seither reicht eine Erklärung beim Standesamt aus, um Geschlechtseintrag oder Vornamen zu ändern. Zuvor wurden dafür psychologische Gutachten oder Vorgaben zu geschlechtsangleichenden Eingriffen verlangt.
Plum unterstützte nun die Forderung der drei Bundesländer nach einem „gesetzlichen Prüfmechanismus bei offenkundigem Missbrauch“. Dieser Vorstoß setze „an der richtigen Stelle an“, sagte er.
Entscheidend sei: „Missbrauch wirksam zu verhindern und Standesämtern rechtssichere Handlungsmöglichkeiten zu geben“.

Flucht vor Haftantritt im Frauengefängnis

Plum verwies auf den Fall: Marla-Svenja Liebich. Liebich war – noch als Sven Liebich – wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden.
Später ließ Liebich den Geschlechtseintrag ändern und den Vornamen auf Marla-Svenja anpassen. Zum Haftantritt wurde Liebich dann in ein Frauengefängnis geladen, erschien dort jedoch nicht.
Seit seiner Festnahme an der Grenze zwischen Tschechien und Deutschland sitzt Liebich in tschechischer Haft, eine Auslieferung ist beantragt. (afp/red)
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FDP erreicht wieder 5 Prozent, SPD stürzt ab auf 11 Prozent


In Kürze:

  • Zwei aktuelle Umfragen von GMS und Forsa sehen die FDP bei 5 Prozent und damit an der Schwelle zum Wiedereinzug in den Bundestag.
  • Die Wahl von Wolfgang Kubicki zum FDP-Bundesvorsitzenden könnte den Liberalen zusätzlichen Rückenwind verschafft haben.
  • Union und SPD verlieren weiter an Zustimmung, während die AfD mit 27 Prozent ihre starke Position behauptet.
  • 55 Prozent der Befragten trauen derzeit keiner Partei die Lösung der wichtigsten Probleme Deutschlands zu.

Ein kurzfristiger Kubicki-Effekt – oder Ausdruck eines möglichen Comebacks? Das Ergebnis der am Montag, 1.6., präsentierten Sonntagsfrage der Hamburger Gesellschaft für Markt- und Sozialforschung (GMS) zieht vor allem aufgrund eines Ergebnisses die Aufmerksamkeit auf sich. Ihren Zahlen zufolge legt die FDP auf 5 Prozent zu und könnte sich demnach Hoffnungen auf eine Rückkehr in den Bundestag machen.
Zumindest teilweise ist der Bundesparteitag der Liberalen vom vergangenen Wochenende in die Zahlen mit eingepreist. Die Umfrage erfolgte unter 1.023 Wahlberechtigten in der Zeit von 27. Mai bis 1. Juni – wobei man einige Teilnehmer telefonisch und einige online befragte. Am Samstag wählten die Delegierten in Berlin in einer Kampfabstimmung Wolfgang Kubicki zu ihrem neuen Bundesvorsitzenden.

FDP dank Kubicki wieder im Aufwärtstrend?

Mit seinen für die FDP ausgewiesenen Werten stand GMS unter den Umfrageinstituten in Deutschland bis Dienstag allein. INSA, das am Samstag seine letzte Sonntagsfrage publizierte, sah die Liberalen nur bei 3 Prozent – mit einem Minus von einem Prozentpunkt. Auch Ipsos und Forsa sahen die FDP zuletzt nur bei 3 Prozent, die Forschungsgruppe Wahlen wies sie nicht einmal mehr gesondert aus.
Die letzten Umfragen, die das Erreichen der Sperrhürde für die Liberalen als möglich betrachteten, waren jene von Ipsos vom 1.4. sowie die am 14.1. publizierte von Pollytix. Keine andere Sonntagsfrage eines der führenden Meinungsforschungsinstitute sah die FDP sonst in diesem Jahr bei 5 Prozent.
GMS jedoch geht davon aus, dass die breite Unzufriedenheit mit der Koalition in Berlin in der Bevölkerung generell die Oppositionsparteien stärke – mit Ausnahme des BSW, das nur noch bei 2 Prozent liege. Das Institut führt lediglich vierteljährlich Sonntagsfragen durch, die Ergebnisse erscheinen meist auf msn.com.

GMS sieht Grüne wieder mit großem Abstand auf Platz 3

Frühere Partnerschaften wie jene mit Sat.1 oder der Bayerischen Staatskanzlei hat GMS beendet. Im Jahr 2008 war das Institut in die öffentliche Kritik geraten, weil sie für 108.000 Euro aus Steuergeldern Studien durchgeführt haben soll. Aus diesen sollte die CSU Anleitungen erhalten, wie sie politische Gegner kleinhalten könne. Eine Studie aus dem genannten Jahr soll dazu geraten haben, mit dem damaligen Koalitionspartner FDP den Konflikt zu suchen.
Diese Zeiten liegen jedoch lange zurück, und abseits des Plus von zwei Prozentpunkten Zuwachs seit März, den die Umfrage den Liberalen ausweist, weichen die GMS-Zahlen kaum von jenen der Konkurrenz ab. Die AfD liegt dem jüngsten Umfrageergebnis bei 27 Prozent, was einem Plus von drei Prozentpunkten gegenüber März entspräche.
Auch das Minus von drei Prozentpunkten von CDU und CSU, die GMS bei 24 Prozent sieht, spiegelt einen Trend wider, den auch andere abbilden. Höher als andere Meinungsforscher schätzt das Institut das Ergebnis für die Grünen ein. Diese würden demnach 16 Prozent erzielen – ein Plus von 4 Prozentpunkten gegenüber Anfang März und von 4,4 Prozent gegenüber dem Bundestagsergebnis.

Forsa sieht FDP ebenfalls wieder bei 5 Prozent

Demgegenüber stürzt die SPD auf 11 Prozent ab – was gegenüber März einem Minus von 5 Prozentpunkten gleichkäme. Damit liegen die Sozialdemokraten bei GMS gleichauf mit der Linkspartei, die sich um einen Prozentpunkt gegenüber der vorangegangenen Umfrage verbessert.
Ein Wiedereinzug der FDP in den Bundestag würde jedoch nichts an den Koalitionsoptionen ändern. Die sogenannte Kenia-Koalition aus Union, SPD und Grünen wäre das einzige realistische Dreiermodell, das noch eine Aussicht auf eine Mehrheit ohne AfD hätte.
Neben GMS hat mittlerweile auch Forsa eine Umfrage veröffentlicht, die von 5 Prozent für die FDP ausgeht. Die Zahl der Befragten liegt dort bei 2.502, der Umfragezeitraum war 26. Mai bis 1. Juni, damit auch hier zum Teil nach dem Bundesparteitag. Auch Forsa sieht die AfD bei 27 Prozent, allerdings die Union bei nur noch 21 Prozent (minus 1) und damit erheblich schlechter als alle anderen Institute.

55 Prozent halten keine Partei mehr für kompetent

Die Grünen kommen in der Forsa-Umfrage auf 15 Prozent. Sie bleiben ebenso unverändert wie die SPD mit 12 und die Linkspartei mit 11 Prozent. Bezeichnend ist weiterhin die Einschätzung der Bevölkerung zur Kompetenz der Parteien: 55 Prozent der Befragten trauen keiner politischen Partei zu, die Probleme lösen zu können. Auch bei AfD (13 Prozent) und Union (12 Prozent) glaubt nur ein Teil der Anhänger, dass diese Parteien dazu in der Lage wären.
Den Grünen sprechen 8 Prozent aller Befragten Kompetenz zu, SPD und Linke (plus 1) kommen in diesem Bereich auf je 5 Prozent. Nur 13 Prozent (minus 1) sind derzeit mit der Arbeit von Bundeskanzler Friedrich Merz zufrieden, das ist ein neues Allzeittief. 85 Prozent (plus 1) sind unzufrieden, darunter sogar 54 Prozent der Unionsanhänger.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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SPD droht mit Blockade der Gesundheitsreform

Die SPD droht mit einer Blockade des Sparpakets von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Es gehe darum, dass vor allem die Patienten und Versicherten am Ende nicht die Hauptlast tragen, sagte SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf den Sendern RTL und ntv.
Bei der Familienmitversicherung, den Zuzahlungen und den Zahnarztbehandlungen wolle man noch einmal verhandeln.
Der aktuelle Vorschlag sieht vor, dass GKV-Mitglieder, deren Ehepartner bisher kostenlos mitversichert waren, künftig einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent auf ihr eigenes beitragspflichtiges Einkommen zahlen müssen.

Klüssendorf fordert Nachbesserungen

Ob die SPD diesen Prozentsatz nur absenken oder ganz streichen wolle, ließ Klüssendorf offen. Das werde jetzt miteinander zu besprechen sein. Er wolle jetzt keine rote Linie aufmachen, sondern es gehe vor allem darum, die aktuelle Lage der Menschen zu sehen, sagte der SPD-Politiker.
Viele Menschen ächzten unter steigenden Kosten für Miete, Lebensmittel und Mobilität, und die Belastungen könnten infolge des Irankrieges noch weiter zunehmen.
„Und dann zu sagen, wir machen jetzt zusätzliche Belastungen für einen Großteil von Menschen – das ist mit uns schwer zu verhandeln“, so Klüssendorf.
Dementsprechend wolle die Partei an diesen Stellen nachhaken. Er wolle aber nicht sagen, wie das am Ende aussehen müsse, sondern dass man das zum Thema im parlamentarischen Verfahren mache. Das sei für die SPD klar. (dts/red)
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Kubicki kontert Strack-Zimmermanns Gummihammer-Tweet

Der neugewählte FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki hat den „Gummihammer“-Tweet seiner unterlegenen Herausforderin Marie-Agnes Strack-Zimmermann gekontert.
Es sei gar nicht so leicht, mit einem Gummihammer liberale Nägel einzuschlagen, sagte Kubicki am Montag, 1. Juni, dem Nachrichtensender „Welt“. Er habe das mal versucht, „mit einem Gummihammer liberale Nägel einzuschlagen, überhaupt Nägel einzuschlagen“, und sei „gnadenlos gescheitert“.
Strack-Zimmermann hatte bei X/Twitter in Richtung Kubicki gepostet, jetzt wisse sie ja, wo der Hammer hänge, und habe ihn sicherheitshalber an sich genommen, denn sie wolle ja nicht, „dass Du Dir versehentlich weh tust“. Strack-Zimmermann reagierte damit auf das Kubicki-Zitat: „Marie-Agnes, Du hast nur 40 Prozent – und jetzt weißt Du, wo der Hammer hängt.“

Kubicki spricht von „Nickeligkeiten“

Diese Auseinandersetzung will Kubicki aber insgesamt nicht überbewertet wissen.
Man müsse verstehen, dass sie beide „meinungsstarke Persönlichkeiten“ seien und sich „auch gelegentlich wirklich necken, im wahrsten Sinne des Wortes“. Sie seien 13 Jahre gemeinsam in Führungsverantwortung, in den Spitzengremien der Partei. Und sie habe ihm nach der Wahl gesagt, er wisse jetzt, dass 40 Prozent der Mitglieder mit ihr gemeinsam ein Auge auf ihn werfen würden.
Da habe er nur zurückgeworfen: „Marie-Agnes, 60 Prozent zeigen Dir, wo der Hammer hängt.“ Auch das hätten sie am Morgen in einer gemeinsamen Präsidiumssitzung wieder „nett auseinanderklamüsert“, hätten sich aber darauf verständigt, dass die „Fortsetzung der Nickeligkeiten“ in der deutschen Öffentlichkeit die „Ahnung“ hinterlassen würde, zwischen ihnen würde es nicht stimmen.
In der Sache finde er die Zuschreibung, dass die 40 Prozent alle Linksliberale seien oder die anderen 60 Prozent alle Rechtsliberale, „ziemlich komisch“, so Kubicki. Er „finde es immer schön, dass man den Wettbewerb sofort zur Zerrissenheit erklärt – dann dürfte ja in demokratischen Parteien überhaupt niemand gegen jemand anderes kandidieren“.
Außerdem seien er und Strack-Zimmermann in politischen Fragen auch gar nicht weit auseinander: „Ich kenne keinen politischen Punkt, wo Marie-Agnes Strack-Zimmermann und ich unterschiedlicher Auffassungen sind. Wir intonieren das vielleicht ein bisschen anders und sind auch ein bisschen pointierter, unterschiedlich. Ich bin der Letzte, der Marie-Agnes Strack-Zimmermann zur Zurückhaltung auffordern dürfte, weil ich ja selbst jemand bin, der nicht zurückhaltend ist. Aber in welcher politischen Frage – würde ich mal alle fragen, die das jetzt auch in den Zeitungen schreiben – in welcher politischen Frage kann mir dokumentiert werden, dass ihre Auffassung, die sie äußert, von meiner abweicht?“

Strack-Zimmermann: Keiner sei „allein unterwegs“

Auch Strack-Zimmermann legt im Ringen mit dem neugewählten FDP-Vorsitzenden derweil noch einmal nach. „Jeder Chef braucht motivierte Mitstreiter“, sagte sie dem Nachrichtenportal T-Online. „Kein Parteivorsitzender kann einfach seinen Stiefel durchziehen, er braucht Partner, Kolleginnen und Kollegen, Verbündete im besten Sinne, die ihren Kopf hinhalten und kämpfen.“
Keiner sei „allein unterwegs“, so Strack-Zimmermann, und sie sei fest überzeugt, dass die künftige Zusammenarbeit auch gelinge. „Dazu müssen wir beide selbstverständlich konstruktiv sein. Ich erwarte das von Wolfgang Kubicki und er kann das auch von mir erwarten“, sagte sie.
„Das schließt selbstverständlich nicht aus, dass wir nicht auch inhaltlich diskutieren werden, wenn erforderlich.“ Die Europapolitikerin weiter: „Ich bin kein Stachel im Fleische eines Kollegen, ganz sicher aber im Fleische anderer Parteien und werde meinen Teil dazu beitragen, dass wir wieder erfolgreich sein werden.“
Zum künftigen Kurs der FDP, die unter anderem über ihren Umgang mit der AfD und das Werben um mögliche Wähler der Rechtspopulisten streitet, sagte sie: „Ich glaube nicht, dass wir mit schrillen Tönen überzeugte AfD-Wähler wieder zurückgewinnen. Die unappetitliche Tonlage der AfD sind wir nicht und wollen wir niemals sein. Sie löst Empörung, Angst und Unmut aus.“ (dts/red)
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Niedersächsischer Verfassungsschutz darf AfD vorläufig hochstufen

Der niedersächsische Landesverfassungsschutz darf AfD vorläufig zu einem sogenannten Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochstufen.
Das Verwaltungsgericht Hannover wies einen von der Partei eingereichten Eilantrag am Montag ab. Die Voraussetzungen für die Hochstufung der AfD seien nach seinen Feststellungen „mit den durch den Verfassungsschutz gesammelten Belegen gegeben“, teilte das Gericht zur Begründung mit.
Weiterhin erklärte es, es lägen „konkrete und zu Tatsachen verdichtete Anhaltspunkte“ dafür vor, dass das politische Konzept des niedersächsischen AfD-Landesverbands vorsehe, Zuwanderern sowie deutschen Staatsbürgern mit Migrationshintergrund und deutschen Staatsbürgern islamischen Glaubens „die Anerkennung als gleichberechtigte Mitglieder der rechtlich verfassten Gemeinschaft“ zu versagen. Außerdem lägen hinreichende Tatsachen für „Bestrebungen gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip“, etwa durch die Verächtlichmachung der Demokratie, vor.
Der Landesverfassungsschutz hatte die AfD in Niedersachsen im Februar öffentlich zum sogenannten Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung hochgestuft. Die Partei leitete rechtliche Schritte ein. Im März teilte der Verfassungsschutz mit, die AfD bis zur Entscheidung vorläufig wieder als Verdachtsfall zu behandeln. (afp/red)
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Gutachten: Ministerium handelte bei Wehrdienst rechtswidrig

Das Verteidigungsministerium hat nach Einschätzung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages rechtswidrig gehandelt, als es Teile des Wehrpflichtgesetzes per Verwaltungsvorschrift außer Kraft setzte. Das berichtet das ARD-Hauptstadtstudio unter Berufung auf ein Gutachten, welches die Linksfraktion in Auftrag gegeben hatte.
Konkret geht es um eine Abmeldepflicht für Männer zwischen 18 und 45 Jahren. Laut Gesetz brauchen sie eine Genehmigung von dem für sie zuständigen Karrierecenter der Bundeswehr, wenn sie das Land für mehr als drei Monate verlassen wollen. Die Regelung gab es auch schon vor Aussetzung der Wehrpflicht.
Mit Einführung des sogenannten „Neuen Wehrdienstes“ zum Jahresanfang ist sie nun wieder reaktiviert worden, was aber einem Großteil von Politik und Öffentlichkeit erst Anfang April aufgefallen ist.

Laut Gutachten nur Verfassungsgericht zur Aufhebung befugt

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) versicherte daraufhin eilig, dass diese Pflicht nicht greifen werde, solange kein Ernstfall eintritt. Kurz darauf setzte sein Ministerium sie per Allgemeinverfügung außer Kraft. Doch dass das rechtens ist, daran hat der Wissenschaftliche Dienst seine Zweifel. Er kommt in dem Gutachten zu dem Schluss, dass das Verteidigungsministerium damit seine Kompetenzen als Teil der Exekutive weit überschreite.
Zwar dürfe das Ministerium laut Wehrpflichtgesetz Ausnahmen von der Abmeldepflicht erlassen, doch mit der Allgemeinverfügung habe es eine gesetzliche Regelung komplett außer Kraft gesetzt. „Diese Möglichkeit verbleibt lediglich der Judikative im Rahmen der Verfassungsgerichtsbarkeit“, heißt es in dem Gutachten. Das bedeutet: Allein das Bundesverfassungsgericht darf ein Gesetz oder Teile davon aufheben.
Für die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Desiree Becker, ist das Ganze ein weiterer Beleg für „Inkompetenz und ministerielles Maximalversagen“. Sie habe ihre Zweifel an dem Vorgehen bereits geäußert, kurz nachdem das Ministerium die Allgemeinverfügung erlassen habe. Diese seien aber von Pistorius` Beamten lapidar beiseite gewischt worden.
Und in der Tat: Becker hatte die Bundesregierung in einer schriftlichen Frage am 15. April auf mögliche Rechtsfehler hingewiesen. Nur sieben Tage später bekam sie eine gerade mal aus drei Sätzen bestehende Antwort aus dem Verteidigungsministerium. Auf Beckers Bedenken wurde darin allerdings nicht eingegangen.

„Grobe, handwerkliche Fehler“

Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes ist deutlich ausführlicher. Auf 13 Seiten nehmen die Autoren die Allgemeinverfügung auseinander und unterstellen grobe, handwerkliche Fehler. So wird unter anderem auf den Grundsatz verwiesen, dass wenn Ausnahmen von einem Gesetz definiert würden, auch noch Fälle übrig bleiben müssten, für die das Gesetz weiterhin gelte. „Andernfalls würde der Ausnahmefall zum Regelfall“, so das Gutachten.
Die Allgemeinverfügung des Verteidigungsministeriums nimmt jedoch alle männlichen Personen von der Abmeldepflicht aus. Es bleibt also niemand mehr übrig, für den die Regelung noch gilt. Da dies auch noch ohne zeitliche Beschränkung erfolge, schaffe das Verteidigungsministerium damit einen „rechtlichen Dauerzustand“. Auch dazu sei die Exekutive nicht befugt. Ihre Aufgabe sei es, Gesetze „anzuwenden und zu vollziehen“.
Laut Gutachten könnte das Verteidigungsministerium selbst die eigene Allgemeinverfügung wieder aufheben. Ebenso könnte ein Gericht diese für ungültig erklären. (dts/red)