Das UN-Kinderhilfswerk Unicef hat eine neue Studie zum Wohlbefinden von Kindern veröffentlicht. - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Deutschland hat im internationalen Vergleich des kindlichen Wohlbefindens erneut unterdurchschnittlich abgeschnitten. Das ergab eine Studie des UN-Kinderhilfswerks Unicef, in der das Wohlbefinden von Kindern in 37 Ländern der EU und der OECD untersucht wurde. Deutschland belegte Platz 25.
Die Studie zeigt, dass in Ländern mit hoher Einkommens- und Vermögensungleichheit viele Kinder unter Bedingungen aufwachsen, die ihre körperliche und mentale Gesundheit sowie ihre schulischen Kompetenzen beeinträchtigen.
Die Kinderarmutsquote in Deutschland stagniert seit Jahren bei 15 Prozent, und die Einkommensungleichheit hat sich verschärft. Menschen im wohlhabendsten Fünftel der Bevölkerung verfügen heute über fünfmal so viel Einkommen wie Menschen im ärmsten Fünftel.
Bildung: 60 Prozent der 15-Jährigen erreichen Mindestkompetenzen
Im Bildungsbereich schnitt Deutschland ebenfalls schlecht ab: Nur 60 Prozent der 15-Jährigen erreichten die Mindestkompetenzen in Lesen und Mathematik, was Platz 34 von 41 Ländern bedeutet.
Besonders groß ist der Abstand zwischen Jugendlichen aus sozioökonomisch benachteiligten und privilegierten Familien. Unter den Jugendlichen aus benachteiligten Familien erreichen 46 Prozent die grundlegenden Kompetenzen. In privilegierten Familien sind es 90 Prozent.
Unicef Deutschland fordert daher entschlossenes politisches Handeln, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen und in benachteiligte Kinder zu investieren.
„Die Bekämpfung der Kinderarmut muss politische Top-Priorität werden“, sagte Christian Schneider, Geschäftsführer von Unicef Deutschland.
Die Bundesregierung solle ein Maßnahmenpaket zur finanziellen Absicherung von benachteiligten Kindern entwickeln und die Zugänglichkeit von Leistungen verbessern, so das Kinderhilfswerk. Zudem sollten Bund, Länder und Kommunen sicherstellen, dass alle Kinder Zugang zu Ressourcen wie gut ausgestatteten Schulen, Arztpraxen und Spielplätzen haben. (dts/red)
Ein Fahrer lädt ein Elektroauto an einer Ladestation am Flughafen in Frankfurt am Main am 1. April 2026 auf. Die neue Förderung für E-Autos kann rückwirkend zum Jahresanfang beantragt werden. - Foto: Thomas Lohnes/Getty Images
In Kürze:
Der Bund fördert drei Jahre lang den Kauf von E-Fahrzeugen.
Das Budget beträgt 3 Milliarden Euro und stammt aus dem Klimafonds.
Bis zu 6.000 Euro Fördergeld kann ein Antragsteller erhalten.
Die Bundesregierung hat ein neues Programm zur Förderung von Elektroautos aufgelegt. Es fördert Neuwagen mit batterieelektrischem Antrieb und bestimmten Plug-in-Modellen, die ab dem 1. Januar 2026 neu zugelassen wurden, mit einer Kaufprämie. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wickelt das Programm ab.
Eine Antragstellung soll laut Bundesregierung noch im Mai 2026 möglich sein. Die Förderung gilt dann rückwirkend zum 1. Januar. Der Förderzeitraum reicht von 2026 bis 2029, das Budget beträgt 3 Milliarden Euro.
Ziel ist es, einen möglichst großen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und einen Anreiz für eine möglichst weitreichende Nutzung des elektrischen Antriebs zu geben.
Fördermittel reichen für 800.000 Fahrzeuge
Das Geld stammt aus dem Klima- und Transformationsfonds – also unter anderem aus den Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung – und soll für etwa 800.000 geförderte Fahrzeuge reichen. Förderberechtigt sind Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 80.000 Euro.
Das Programm gilt für Neuwagen der Klasse M1 mit reinem Batterieantrieb (BEV) sowie bestimmte Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge (PHEV) oder Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Range-Extender. Sie müssen Kriterien bei den CO₂-Emissionen (maximal 60 Gramm CO₂ pro Kilometer) sowie bei der elektrischen Reichweite (mindestens 80 Kilometer) erfüllen.
Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für BEV und 1.500 Euro für förderfähige PHEV. Abhängig von Einkommen und Familienstand sind bis zu 6.000 Euro möglich. Wer die Fördermittel einstreicht, muss sein Fahrzeug mindestens 36 Monate behalten. Verkauft ein Halter es innerhalb dieser Frist, kann das BAFA das Geld zurückfordern.
Die Einkommensgrenze liegt bei 90.000 Euro
Die Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen. Dieses entspricht laut Bundesumweltministerium dem sogenannten Medianeinkommen von Neuwagenkäufern. Das Medianeinkommen ist der Wert, der die Einkommensverteilung in zwei gleich große Hälften teilt. Somit verdient die eine Hälfte der Haushalte weniger, die andere Hälfte mehr als 80.000 Euro pro Jahr. Die Summe ergibt sich unter anderem aus Daten der Erhebung „Mobilität in Deutschland“. Somit können laut Ministerium etwa die Hälfte der Haushalte, die privat einen Neuwagen kaufen, von der Prämie profitieren.
Die Einkommensgrenze ist damit ein Teil der sozialen Staffelung, die sicherstellen soll, dass „Mitnahmeeffekte vermieden werden und die Fördergelder gezielt bei denen ankommen, die die Unterstützung wirklich benötigen“, heißt es auf der Fragen-und-Antworten-Webseite des Ministeriums.
Für bis zu zwei Kinder unter 18 Jahren erhöht sich die Grenze um je 5.000 Euro. Bei Familien mit zwei oder mehr Kindern beträgt die Grenze damit maximal 90.000 Euro.
Das zu versteuernde Einkommen ergibt sich aus dem Durchschnitt der beiden jeweils aktuellsten Steuerbescheide, die höchstens drei Kalenderjahre alt sein dürfen. Für einen Antrag ab Anfang 2026 gilt damit der Durchschnitt aus den Bescheiden 2024 und 2023.
Bei verheirateten Antragstellern, in eingetragenen Lebenspartnerschaften oder in eheähnlichen Gemeinschaften wird das zu versteuernde Einkommen des Partners hinzugerechnet, sofern nicht bereits eine gemeinsame Veranlagung im Steuerbescheid ausgewiesen ist. Die Details zur Berechnungsgrundlage, zum Verfahren für Antragsteller ohne Einkommensteuerbescheid und zur Berücksichtigung von Kindern sollen bald in der Förderrichtlinie veröffentlicht werden, teilt das Ministerium mit.
Das Ministerium prüft noch, sogenannte EU-Präferenzregelungen in das Förderprogramm aufzunehmen, um die Förderung von E-Autos aus europäischer Produktion zu bevorzugen.
Ein Autofahrer lädt am 1. April 2026 an einer Aral-Tankstelle in Mörfelden-Walldorf sein Elektroauto auf.
Foto: Thomas Lohnes/Getty Images
BundID-Konto ist Voraussetzung
Die Förderanträge werden über die Förderzentrale Deutschland (FZD) beantragt, erläutert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Voraussetzung ist ein BundID‑Konto mit der Option „Online-Ausweis” (Vertrauensniveau „hoch”) oder mit der Option „ELSTER-Zertifikat” (Vertrauensniveau „substanziell”). Eine Basisregistrierung mit Benutzername und Passwort reicht nicht aus.
Vorzulegen sind die zwei aktuellsten Einkommensteuerbescheide aller zum Haushaltseinkommen beitragenden Personen. Aus den Steuerbescheiden liest das BAFA den Adressaten, die Steuer-ID, Datum und Steuerjahr, die Höhe des zu versteuernden jährlichen Einkommens sowie Angaben zu kindergeldberechtigten Kindern unter 18 Jahren.
Weiterhin erforderlich sind laut ADAC die Zulassungsbescheinigung Teil I, der Kauf- oder Leasingvertrag mit FIN und die IBAN. Für bestimmte PHEV/Range‑Extender ist die EU‑Konformitätsbescheinigung vorzulegen.
Enthalten Steuerbescheide besonders sensible Daten (wie Gesundheitsdaten, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen und biometrische Daten), kann ein Antragsteller alle Angaben schwärzen, die das BAFA nicht zur Prüfung der Fördervoraussetzungen benötigt. Schwärzungen auf den Originalbelegen sind hingegen nicht erlaubt. Liegen für frühere Jahre keine Steuerbescheide vor, weil keine Steuererklärungspflicht bestand, kann eine Steuererklärung nachträglich eingereicht werden.
Familienabteil bei der Deutschen Bahn (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Bahn-Chefin Evelyn Palla hat eine besonders günstige Urlaubsfamilienflatrate für die Sommerferien angekündigt. Zum Pauschalpreis von 99,99 Euro soll eine ganze Familie mit bis zu fünf Personen mit Fernverkehrszügen hin und zurück verreisen können, die Sitzplatzreservierung ist in dem Preis inklusive.
Das neue Angebot ist ab Mitte Juni buchbar und gilt dann in ganz Deutschland bis zum Ende der bayerischen Schulferien Mitte September.
Fahrgastverband kritisiert die Regeln
Der Fahrgastverband „Pro Bahn“ kritisiert die Regeln für das neue Familienticket. „Die Idee ist gut, die Ausführung mangelhaft“, sagte Verbandschef Lukas Iffländer. „Ein Aktionsangebot, das erst Mitte Juni buchbar wird und nur bis Mitte September gilt, kommt für einen großen Teil der Zielgruppe schlicht zu spät.“
Wer seinen Sommerurlaub plane, tue das in der Regel nicht vier Wochen vorher. „Familien planen ihren Sommerurlaub typischerweise im Winter oder spätestens im Frühjahr: Ferienwohnungen, Hotels, Bahnreisen ins Ausland, Mietwagen – all das ist bei Vielen längst gebucht und bezahlt.“
99,99 Euro seien vor allem auf langen Distanzen ein echtes Schnäppchen. „Wer mit der Familie aber gar nicht innerhalb Deutschlands Urlaub machen möchte, sondern etwa aus Süddeutschland ans Mittelmeer fährt, hat von diesem Angebot nichts.“ Es sei dringend ein vergleichbares Familienangebot auch für Verbindungen ins benachbarte Ausland nötig.
Thema Familienreservierung
Der Pro-Bahn-Chef hat auch die abgeschaffte Familienreservierung noch nicht aufgegeben. „Bisher haben wir damit bei der DB auf Granit gebissen. Umso bemerkenswerter ist, dass beim jetzt angekündigten Familienticket die Sitzplatzreservierung wieder inklusive ist.“
Das sei die stillschweigende Bestätigung, dass die gemeinsame Platzbuchung für Familien zentral sei. „Wir werden das Thema gegenüber DB und Bundesverkehrsministerium weiter verfolgen“, sagte Iffländer der dts Nachrichtenagentur. (dts/red)