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IWH: Wirtschaftswachstum nur bei Öffnung der Straße von Hormus

Die deutsche Wirtschaft wird nach Ansicht des Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) nur anziehen, wenn die Straße von Hormus noch in diesem Sommer wieder befahrbar wird.
Andernfalls „würde die deutsche Wirtschaftsleistung im Jahr 2026 bestenfalls stagnieren“, heißt es in einer Analyse. Dann würde Erdöl noch wesentlich teurer werden, und es wäre mit höheren Inflationsraten und Zinssätzen zu rechnen. Auch wäre ein Rückschlag für die deutschen Exporte wahrscheinlich.
Sollte sich der Golfkonflikt jedoch entspannen und sollten die Energiepreise nicht weiter steigen, wird sich nach Ansicht des Instituts die Erholung im Laufe des Jahres 2026 fortsetzen.
In diesem Fall dürfte die Produktion in diesem und im folgenden Jahr um 0,9 Prozent zunehmen. Ähnliche Expansionsraten sind auch für Ostdeutschland zu erwarten.
Im März waren die IWH-Konjunkturforscher für die deutsche Wirtschaft noch von einem Zuwachs von 0,7 Prozent für 2026 und 1 Prozent für 2027 ausgegangen. (dts/red)
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Neue Netzentgelte: Was auf Stromkunden zukommen kann


In Kürze:

  • Die Bundesnetzagentur hat ihr neues Reformkonzept für die Netzentgelte vorgestellt.
  • Es ist eine Neuverteilung von Kosten in Höhe von rund 37 Milliarden Euro pro Jahr – hin zu mehr Kostengerechtigkeit und Anreizen für netzdienliches Verhalten.
  • Für Privathaushalte ändert sich kaum etwas.
  • Betreiber von Solaranlagen werden jedoch stärker zur Kasse gebeten.
  • Bei Großverbrauchern soll es drastische Änderungen wie den Wegfall des heutigen Leistungspreises geben.

 
Mit der Energiewende verändert sich unsere Netzinfrastruktur grundlegend.
Das ist ein Grund, warum die Bundesnetzagentur intensiv über eine Neuausrichtung der Netzentgelte nachdenkt. Netzentgelte sind die Gebühren für die Nutzung, Wartung und den Ausbau der öffentlichen Stromnetze in Deutschland. Sie machen rund 30 Prozent der Stromkosten eines Haushalts aus.

Neuverteilung von 37 Milliarden Euro

Die Bundesnetzagentur hat am 27. Mai 2026 „nach intensiver Diskussion mit allen Netznutzergruppen“ ihren vorläufigen Zwischenstand zur Reform der Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) vorgestellt.
Klaus Müller, Präsident der Behörde mit Sitz in Bonn, erläutert die Pläne:
Die Systematik der Netzentgelte wird der Energieversorgung der Gegenwart und Zukunft nicht mehr gerecht. Mit einer neuen Netzentgeltsystematik wollen wir die Kosteneffizienz stärken und eine faire Verteilung der Belastungen erreichen.
Haushalte und Unternehmen zahlen für Netzentgelte jedes Jahr rund 37 Milliarden Euro. Diese Kosten sollen ab 2029 nach einer neuen Systematik verteilt werden.
Er sieht Besserungen bei der Post: Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller.

Bundesnetzagenturchef Klaus Müller.

Foto: Wolf von Dewitz/dpa-Zentralbild/dpa

Laut Müller plane die Bundesnetzagentur mit der Reform, die aufkommenden Kosten dort in Rechnung zu stellen, wo sie entstehen. Weitere Ziele lauten: „knappe Kapazitäten mit einem Preis versehen, Engpassmanagementkosten vermeiden, Flexibilität unterstützen und den Netzausbau dämpfen“.
Ein weiterer Grund für die Reform ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Diese Entscheidung führt dazu, dass der Bundestag die bestehende Stromnetzentgeltverordnung zum 31. Dezember 2028 aufheben muss.

Was ändert sich für Privatkunden?

Für die rund 40 Millionen Haushalte in Deutschland soll sich nicht viel ändern. Ihre Stromrechnung besteht weiterhin aus einem Grundpreis in Euro pro Jahr und einem Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde (kWh).
Allerdings gibt es voraussichtlich künftig verbindliche Vorgaben für die Grundpreise, da die Behörde plant, den Grundpreis zu deckeln. Bisher können die Netzbetreiber diese beliebig erheben, wodurch teils deutliche Preisunterschiede entstehen.

Mehrkosten für Betreiber von Solaranlagen

Betroffen wären durch die geplante Veränderung insbesondere Verbraucher, die auch eine Stromerzeugungsanlage – etwa eine Solaranlage – betreiben. Diese sogenannten Prosumer speisen je nach Wetterlage Strom ein und beziehen diesen zu anderen Zeiten aus dem Netz.

Solaranlagen auf Wohnhäusern speisen ihren Überschussstrom in das öffentliche Stromnetz ein.

Foto: Joe Morris/iStock

Durch einen höheren Grundpreis sollen sie sich wieder stärker an der Netzfinanzierung beteiligen. Das sei sachgerecht, da sie sich auf eine jederzeitige Versorgung aus dem Netz verlassen können.
„Wer seinen Strom selbst erzeugt, trägt bisher weniger zur Finanzierung des Netzes bei“, erklärte Müller. „Aber auch er verlässt sich auf das Netz, wenn die Sonne nicht scheint und der Speicher leer ist. Wir wollen Stromerzeuger deswegen ein wenig stärker an den Kosten beteiligen. Das ist ein Gebot der Fairness. Sonst würden zunehmend nur Verbraucher ohne eigene Erzeugung die steigenden Kosten tragen.“
Die Prosumer müssen mit voraussichtlich unter 100 Euro Mehrkosten im Jahr rechnen. Die Höhe soll lokal variieren.
Nutzer mit Steckersolaranlagen, also etwa Balkonkraftwerken, die nur über einen Schuko-Stecker mit dem Hausstromnetz verbunden werden, zahlen diesen erhöhten Grundpreis nicht.

Gute Nachrichten für Betreiber von Stromspeichern

Ein Schlüsselelement der Energiewende sind Speichersysteme. Sie sollen überschüssigen Strom von Solar- und Windkraftanlagen aufnehmen und ihn in sonnen- und windärmeren Stunden bei Strommangel dem Netz wieder abgeben. Das entlastet die Netze.
Noch im vergangenen Jahr hatte die Bundesnetzagentur überlegt, die bestehende Befreiung der Netzentgelte für Batteriesysteme zu kippen. Kritik dazu kam vom Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES). „Schon die unnötige Diskussion darüber hat enormen Schaden verursacht“, teilte der Verband mit.
Die aktuelle Überarbeitung der Energiebehörde begrüßt der BVES hingegen. „Die Bundesnetzagentur hat sich am Ende für das einzig Richtige entschieden: Rechtssicherheit, Investitionssicherheit und Planungssicherheit“, erklärte Thomas Speidel, Präsident des BVES. Laut dem Verband ordnet die Bundesnetzagentur Stromspeicher nun klar als „Flexibilitätsoption“ und nicht als klassische Verbraucher ein.
„Speicher sind elementar für das Energiesystem der Zukunft und die Steigerung der Versorgungssicherheit. Wir brauchen noch viel mehr davon“, so die Energiebehörde.
Nach dem derzeitigen Stand der AgNes-Reform müssen Betreiber von Heimstromspeichern auch künftig keine Netzentgelte bezahlen. Dieses Privileg gilt 20 Jahre lang, auch für große Speicherprojekte, die noch bis zum 4. August 2029 in Betrieb gehen.
Speicheranlagen, die später in Betrieb gehen, zahlen einen „moderaten Kapazitätspreis“. Hierbei handelt es sich um die Gebühr für die Bereitstellung oder beanspruchte Maximalleistung eines Stromanschlusses.
Wie bei Stromerzeugern soll dieses Einspeiseentgelt zwischen 4 und 7 Euro pro Kilowatt (kW) pro Jahr liegen. Arbeitspreise fallen für Speicherprojekte nicht an.

Große Änderungen für Großverbraucher

Drastische Änderungen soll es für Verbraucher mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch, wie Industriebetriebe, geben. Bei ihnen soll der heutige Leistungspreis wegfallen. Stattdessen sind ein Kapazitätspreis in Euro pro kW pro Jahr sowie ein Preisaufschlag in Cent pro kWh bei Überschreitung der Bestellkapazität angedacht.
Der Arbeitspreis in Cent pro kWh für den Verbrauch bis zur Höhe der bestellten Kapazität soll bestehen bleiben. Ziel der Bundesnetzagentur ist hier, die Flexibilität der Großverbraucher zu fördern.
Produktion in einem Betrieb für Maschinen- und Anlagentechnik von Siemens.

Produktion in einem Betrieb für Maschinen- und Anlagentechnik. Diese Fertigungsstätten gelten meist als Großverbraucher.

Foto: picture alliance/dpa

„Wir ermöglichen gewerblichen und industriellen Verbrauchern mehr Flexibilität beim Stromverbrauch. Darin liegen große Chancen, stärker auf niedrige Strompreise zu reagieren. Davon profitieren Großverbraucher und Stromsystem in gleicher Weise“, sagte Klaus Müller.
Bisher werden Betriebe begünstigt, die einen durchgehend gleichmäßigen Stromverbrauch haben. Aktuell erhalten sie hohe Rabatte auf Netzentgelte. Diese Regelung zur sogenannten Bandlast gilt für Bestandskunden noch bis maximal Ende 2031. Die Energiebehörde berät noch über die konkrete Ausgestaltung der zukünftigen Regelungen für industrielle Verbraucher. Ein Konzept wird Anfang 2027 erwartet.

Sonderbehandlung für Elektrolyseure

Elektrolyseure gelten ebenfalls als Schlüsseltechnologie für die Energiewende. Sie spalten mit Strom chemische Verbindungen auf. Dadurch lässt sich etwa Wasserstoff gewinnen.
Die Behörde plant bei Elektrolyseuren für grünen und kohlenstoffarmen Wasserstoff ein Netzentgelt, dessen Höhe sich an den Kapazitätsentgelten für Speicher und Einspeiser orientiert. Gleichzeitig wird auf Arbeitsentgelte verzichtet.
Der vollständige Entwurf für die Reform der Netzentgelte soll im Sommer 2026 veröffentlicht und die Rahmenfestlegung nach einer förmlichen Konsultation Ende 2026 abgeschlossen werden.
 

Auf den Punkt gebracht:

  • Privatkunden: Grund- und Arbeitspreis bleiben bestehen, Deckel für den Grundpreis
  • Solaranlagenbetreiber: Höherer Grundpreis, unter 100 Euro Mehrkosten im Jahr, Steckersolaranlagen nicht betroffen
  • Speicherbetreiber: Netzentgeltbefreiung für Heimspeicher bleibt bestehen, Kapazitätspreis von 4 bis 7 Euro pro kW pro Jahr geplant, kein Arbeitspreis
  • Großverbraucher: Leistungspreis fällt weg, stattdessen ein Kapazitätspreis und ein Preisaufschlag bei höherer Bestellkapazität, Arbeitspreis bleibt, Bundesnetzagentur will mehr Flexibilität fördern, Bandlastprivileg noch bis Ende 2031
  • Elektrolyseure: Netzentgelte vorgesehen, keine Arbeitsentgelte

 

Kritik am dynamischen Konzept

Noch im vergangenen Jahr dachte die Behörde über dynamische Netzentgelte nach. Demnach hätte bei hohem Stromverbrauch und weniger Stromangebot die Gebühr für die Verbraucher höher, bei wenig Verbrauch und mehr Angebot deutlich niedriger ausfallen sollen. Die Änderung hätte im 15-Minuten-Takt erfolgen sollen. Das sollte den Stromkunden einen Anreiz schaffen, ihren Verbrauch in „netzdienliche“ Zeiten zu verschieben.
Allerdings hagelte es breite Kritik aus der Energiebranche. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft äußerte im Februar dieses Jahres: „Das von der BNetzA [Bundesnetzagentur] vorgeschlagene Modell zu dynamischen Netzentgelten ist […] nicht geeignet […] für eine optimiert netzdienliche Netznutzung.“
Der Berliner Ökoenergieanbieter Statkraft veröffentlichte im April eine Untersuchung der Auswirkungen dynamischer Netzentgelte. Laut dem Erzeuger würde in allen untersuchten Varianten die Einspeisung „erneuerbarer“ Energien sinken, während die thermische Erzeugung und Importe zunehmen. Die Konsequenz wären höhere Strompreise und ein Anstieg der CO₂-Emissionen. Ebenso entstünden ausgeprägte regionale Verteilungseffekte.
Nach Ansicht des Erneuerbaren-Verbands BEE sei die Reform laut „Ingenieur.de“ „Gift für den Markt“. Schwankende Preise und die Unklarheit über das tatsächliche Nutzerverhalten machten Investitionen in Solar- und Windkraftanlagen damit unkalkulierbar.
Trotz dieser Kritik gibt die Bundesnetzagentur das Konzept flexibler Preise nicht auf. So überlegt sie, mit dynamischen Preissignalen den Redispatchbedarf zu reduzieren. Im vergangenen Jahr lagen die Kosten hierfür bei gut 3 Milliarden Euro.
Darin sind auch die Vorhaltekosten für Reservekraftwerke enthalten. „Diesen Gesamtkostenblock wollen wir reduzieren“, so die Behörde. Ein erstes Konzept mit dynamischen Netzentgelten plant sie, 2027 zu entwickeln und zu untersuchen.
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Hambacher Wald soll zu Wildnis werden: Einigung über dauerhaften Schutz

Der Hambacher Wald soll dauerhaft erhalten bleiben und sich ungestört zu einem Wildnisgebiet entwickeln. Darauf einigten sich das Land Nordrhein-Westfalen, Kommunen der Region, die RWE Power AG sowie Vertreter von Naturschutz und Landwirtschaft, wie das Umweltministerium in Düsseldorf am Dienstag, 9. Juni mitteilte.
Eine entsprechende gemeinsame Erklärung sei am gleichen Tag unterzeichnet worden.

Schutzgebiet statt Braunkohle

Nach der Vereinbarung sollen der Hambacher Wald und benachbarte Waldflächen unter Schutz gestellt und in öffentliches Eigentum überführt werden.
Spätestens bis 2035 soll der Wald offiziell als Wildnisentwicklungsgebiet ausgewiesen werden. Bereits zuvor werde RWE den Angaben zufolge die forstwirtschaftliche Nutzung einstellen, damit sich der Wald ungestört entwickeln könne.
Geplant seien zudem zwei breite Waldstreifen, die den Hambacher Wald mit benachbarten Waldgebieten verbinden sollen. Ziel sei eine großflächige ökologische Vernetzung der Lebensräume, hieß es weiter.

Historischer Tag für den Wald

Die vereinbarten Eckpunkte sollen demnach bis Ende des Jahres in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag verbindlich festgeschrieben werden.
Nordrhein-Westfalens Umweltminister Oliver Krischer (Grüne) sprach von einem „historischen Tag“ für den Hambacher Wald. „Er wird nun dauerhaft zu einem Ort des Schutzes, der Vielfalt und der Verantwortung für kommende Generationen“, erklärte er.
Landeswirtschaftsministerin Mona Neubaur (Grüne) wertete die Einigung als „Ergebnis harter Arbeit“, in deren Folge der Hambacher Wald nun in eine „sichere Zukunft überführt“ werde.

RWE gibt Wald an öffentliche Hand

Der Vorstand der Sparte RWE Power, Frank Weigand, sprach von einem verlässlichen Beitrag des Unternehmens für die Region. Mit den vereinbarten Eckpunkten bekräftige RWE die Bereitschaft, „den Hambacher Forst in die öffentliche Hand zu übertragen“, betonte Weigand.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland begrüßte die Einigung. Damit bestehe die Chance, „die ökologische Wiederbelebung der durch die Tagebaue geschundenen Region“ voranzubringen, erklärte der nordrhein-westfälische Landesvorsitzende Holger Sticht.
Zugleich forderte Sticht eine zügige Umsetzung der Vereinbarungen.

Die Geschichte des Widerstands

Chronik des Widerstands: Seit der ersten Besetzung im Jahr 2012 und trotz einer polizeilichen Räumung 2018 erstritten Aktivisten den gerichtlichen Rodungsstopp. (Archivbild).

Foto: SASCHA SCHUERMANN/AFP via Getty Images

Der Hambacher Wald im Rheinischen Revier zwischen Köln und Aachen war durch Proteste von Umweltschützern zum Symbol für den Kampf gegen die Kohleverstromung geworden.
Ab 2012 besetzten Aktivisten Teile des Walds, um dessen Abholzung für den Braunkohletagebau zu verhindern.
Die Proteste gingen auch nach einer Räumungsaktion durch die Polizei im Jahr 2018 weiter. Es kam unter anderem zu gewaltsamen Konfrontationen. Im selben Jahr verhängte das Oberverwaltungsgericht in Münster einen Rodungsstopp. (afp/red)
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Deutschland ist erstmals seit 2023 Netto-Exporteur von Strom

Deutschland ist erstmals seit Ende 2023 wieder Nettoexporteur von Strom. Im ersten Quartal sanken die Stromimporte um 15,5 Prozent, während die Exporte ins Ausland um gut 20 Prozent stiegen. Unterm Strich stand ein Überschuss von 3,1 Milliarden Kilowattstunden.
Insgesamt wurden im ersten Quartal 126,6 Milliarden Kilowattstunden Strom in Deutschland produziert und ins Stromnetz eingespeist. Dabei stammte über die Hälfte (53,3 Prozent) aus erneuerbaren Energien wie Wind und Solar.
Während die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen um fast 14 Prozent auf 67,5 Milliarden Kilowattstunden stieg, sank die konventionelle Stromerzeugung um knapp zwei Prozent zum Vorjahresquartal auf 59,1 Milliarden Kilowattstunden.

Windkraft legt stark zu

Der Anstieg der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien im ersten Quartal lag vor allem an einer starken Zunahme der Windkraft. Zum Vorjahresquartal stieg die Stromproduktion hier um fast 29 Prozent auf 42,8 Milliarden Kilowattstunden, ihr Anteil am gesamten inländisch produzierten und eingespeisten Strom wuchs auf ein Drittel.
Dagegen schrumpfte die Stromerzeugung aus Photovoltaik zum Vorjahresquartal um 7,4 Prozent auf 10,3 Milliarden Kilowattstunden.

Weniger Strom aus Kohle, mehr aus Erdgas

Bei den konventionellen Energien sank die Stromerzeugung aus Kohle im ersten Quartal um gut fünf Prozent auf 30,5 Milliarden Kilowattstunden.
Damit blieb Strom aus Kohle mit einem Anteil von knapp einem Viertel (24,1 Prozent) an der inländischen Stromerzeugung zweitwichtigster Energieträger. Die Stromproduktion aus Erdgas stieg um 3,2 Prozent.
Größter Abnehmer von Strom aus Deutschland war nach früheren Angaben der Bundesnetzagentur im ersten Quartal Österreich.
Die größten Zuwächse gab es demnach bei den Exporten nach Dänemark und Norwegen. Deutlich weniger Strom wurde hingegen nach Frankreich geliefert.

Erzeugungskosten sinken

Der Ausbau erneuerbarer Energien senkt tendenziell die Erzeugungskosten und Börsenstrompreise. Der durchschnittliche Großhandelspreis lag nach Angaben der Bundesnetzagentur im ersten Quartal bei 102,17 Euro pro Megawattstunde, 8,7 Prozent niedriger als im Vorjahresquartal. Der Rückgang war stärker als in den meisten Nachbarländern.
An Tagen mit zu viel Wind- und Sonnenstrom gibt es immer häufiger phasenweise auch negative Großhandelspreise für Strom.
2025 war das nach Angaben der Münchner Forschungsstelle für Energiewirtschaft in so vielen Stunden wie nie zuvor der Fall. Besonders zu diesen Zeiten lohnt es sich für Nachbarländer, Strom aus Deutschland zu importieren.

Auch negative Verbraucherpreise möglich

Für viele Verbraucher macht sich das bisher allerdings nur begrenzt bemerkbar. Profitieren können vor allem Haushalte mit dynamischen Tarifen, bei denen sich der Strompreis direkt am Markt orientiert – sie können dann beispielsweise ihr Elektroauto kostenlos laden.
Voraussetzung sind intelligente Stromzähler, die aktuelle Verbrauchsdaten übermitteln. Verbraucherschützer sehen solche Tarife kritisch, denn die Preise können etwa stark in die Höhe schießen, wenn in einer sogenannten Dunkelflaute Wind und Sonnenlicht fehlen. Das Risiko trägt der Stromkunde.

EU erlaubt weitere Strompreisentlastung: Reiche braucht Extra-Milliarde

Die Europäische Union ermöglicht der Bundesregierung eine Entlastung beim Strompreis für Unternehmen in diesem Jahr: Es sei dem Wirtschaftsministerium gelungen, eine „Kumulierbarkeit“ von Industriestrompreis und Strompreiskompensation zu ermöglichen, sagte Ministerin Katherina Reiche (CDU) dem „Handelsblatt“.
Der Verhandlungserfolg erfordere zusätzliche Haushaltsmittel von rund einer Milliarde Euro. „Diese müssen wir bereitstellen“, sagte Reiche.
Die Strompreiskompensation entlastet Unternehmen von CO2-Kosten; der Industriestrompreis war neu eingeführt worden. Bislang war eine gleichzeitige Nutzung beider Instrumente ausgeschlossen.
Das wurde nun geändert. Reiche sagte dem „Handelsblatt“, die EU-Kommission sei „unserer Argumentation in diesem Punkt gefolgt, dass dieser Schritt angesichts der enorm hohen Energiepreise durch die aktuelle Krise notwendig ist“. (dpa/(afp/red)
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Opec+ beschließt Anhebung der Ölförderquote für Juli

Die Opec+-Mitgliedstaaten haben beschlossen, die Ölförderquote für Juli um insgesamt 188.000 Barrel pro Tag anzuheben. Die Erhöhung der Fördermenge sei am Sonntag in einer Videokonferenz der Ölminister der wichtigsten Opec+-Länder – Saudi-Arabien, Russland, Irak, Kuwait, Kasachstan, Algerien und Oman – beschlossen worden, hieß es in einer Erklärung der Organisation erdölexportierender Länder und ihrer Partner (Opec+).
Die Erhöhung diene „einer Stabilisierung des Ölmarktes“, hieß es in der Erklärung weiter. Die sieben Länder sähen darin jedoch auch eine Gelegenheit, „ihre Gewinne in einer Zeit historisch hoher Ölpreise zu steigern“.
Ferner hieß es, die Minister hätten die Notwendigkeit bekräftigt, „einen vorsichtigen Ansatz zu verfolgen und sich alle Optionen offen zu halten, um die freiwilligen Produktionsanpassungen zu erhöhen, auszusetzen oder rückgängig zu machen“.
Jorge Leon, Analyst bei Rystad Energy, erklärte, der Anstieg der Fördermenge spiele „kaum eine Rolle, solange die Straße von Hormus gesperrt bleibt“. Es mangele auf dem Markt nicht „an Ankündigungen von Förderquoten, sondern an tatsächlichen Barrel, die auch wirklich bewegt werden können“, betonte er.
Die angekündigte Erhöhung der Fördermenge um 188.000 Barrel pro Tag sei somit eher „ein politisches Signal als eine echte Angebotssteigerung“.
Weiter gab Leon zu bedenken, dass sich im Fall einer Öffnung der Straße von Hormus die Angst vor einer Verknappung auf dem Markt schnell in eine Angst vor einem Überangebot verwandeln könne.
Der Iran hatte die für den weltweiten Transport von Rohöl und Flüssiggas wichtige Straße von Hormus nach dem Beginn der Angriffe Israels und der USA Ende Februar de facto gesperrt.
Im Gegenzug hatten die USA Mitte April eine Blockade iranischer Häfen verfügt. Die Sperrung durch Teheran hat die Öl- und Spritpreise weltweit in die Höhe schießen lassen.(afp/red)
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Bundesregierung kennt Klimawirkung des Heizungsgesetzes nicht


In Kürze:

  • Das Wirtschaftsministerium kann derzeit die Klimawirkung des geplanten Heizungsgesetzes nicht abschätzen.
  • Die Grünen Partei stellte dazu eine Kleine Anfrage.
  • Die Grünen halten die Gesetzesreform für verfassungswidrig.

 
Das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) schaffte es Mitte Mai durch das Bundeskabinett. In einer dazu von der Bundesregierung veröffentlichten Mitteilung ist mehrfach vom damit verbundenen „Klimaschutz“ die Rede.
Die Auswirkungen der Heizungsreform auf den Klimaschutz können jedoch noch nicht konkret benannt werden. Das geht aus der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen hervor.

Ministerium: Abschätzung erst später möglich

Relevant ist die fünfte der insgesamt 43 Fragen, die die Grünen im März gestellt haben. Sie lautete: „Wie gedenkt die Bundesregierung, die ausbleibende Emissionsminderung aufgrund der Einführung der Grüngasquote im Jahr 2029 von 10 Prozent, wie in den Eckpunkten angekündigt, zu kompensieren, und wie bewertet die Bundesregierung die Vereinbarkeit in Bezug auf das Verschlechterungsverbot im Klimaschutz…?“
Die Bundesregierung antwortete darauf:
„Eine robuste Abschätzung der Klimawirkung des Gesetzes kann erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erfolgen.“
Auf diese Antwort verweist das Wirtschaftsministerium auch bei weiteren Fragen, die sich unter anderem auf die Vereinbarkeit mit EU-Recht beziehen. Prognosen zur zukünftigen Preisentwicklung bei Erdgas, Biomethan und grünem Wasserstoff lägen der Bundesregierung demnach ebenfalls nicht vor. Laut dem Ministerium seien diese „auch nicht belastbar zu erstellen“.

Grüne verweisen auf mögliche Verfassungswidrigkeit

Die Grünen zeigen sich angesichts der Informationslage der Bundesregierung entgeistert. Kassem Taher Saleh, baupolitischer Sprecher der grünen Bundestagsfraktion und an der Kleinen Anfrage beteiligt, kritisierte: „Die Bundesregierung plant ein Gesetz, von dem sie selbst nicht sagen kann, welche Auswirkungen es haben wird und was es am Ende kostet.“
Laut Taher Saleh wisse die Regierung weder, welche Folgen ihr Gesetz für die CO₂-Emissionen im Gebäudesektor haben werde, noch wie sie die dadurch ausbleibenden Emissionsminderungen ausgleichen wolle. Sie räume zudem offen ein, dass sie die Klimawirkung des Gesetzes derzeit nicht abschätzen könne, bemängelte der Bundestagsabgeordnete.
Er verweist auf das geltende Verschlechterungsverbot beim Klimaschutz. „Unser Grundgesetz verbietet beim Klimaschutz den Rückwärtsgang.“ Doch die Bundesregierung senke bereits erreichte Standards wieder ab. „Damit ist dieses Gesetz verfassungswidrig“, schlussfolgerte der Grünen-Politiker. Das untermauert die Einschätzung unter Grünen-Politikern wie Michael Kellner, die fest mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht rechnen.
Zudem warnte Taher Saleh vor höheren Kosten, mehr Klimaverschmutzung und weniger Planungssicherheit. Wie groß die Folgen tatsächlich sein werden, lasse sich derzeit nicht abschätzen.

Eckpunkte des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes im Überblick.

Foto: Epoch Times

Kostenaufteilung, Bio-Treppe und Grüngasquote

Das GModG soll das von der Ampel reformierte Gebäudeenergiegesetz, auch „Heizungsgesetz“ genannt, ablösen. Der Entwurf befindet sich noch mitten im Gesetzgebungsverfahren und ist in der kommenden Woche zur ersten Lesung im Bundestag.
Eine der markantesten Änderungen wäre der Wegfall der umstrittenen 65-Prozent-Regelung. Demnach müssten neue Heizanlagen mit mindestens 65 Prozent „erneuerbarer“ Energie laufen. Diese Regelung hätte bedeutet, dass reine Öl- und Gasheizungen die Anforderungen nicht erfüllt hätten und damit bei Neubauten faktisch nicht mehr einsetzbar gewesen wären. Das hätte die Auswahl auf Wärmepumpen oder teils teure Fernwärme begrenzt. Das GModG erlaubt hier künftig wieder Technologieoffenheit.
Stattdessen will die Regierungskoalition aus Union und SPD neue Instrumente einführen. Ein Instrument davon ist die sogenannte Bio-Treppe. Mehrere Stufen schreiben die Beimischungen von Biomethan, Wasserstoff, Wasserstoffderivaten sowie synthetischem Methan oder Bioöl vor. Diese Biostoffe sind meist teurer als normales Erdgas oder Heizöl.
Aus dem jüngsten Referentenentwurf der Bundesregierung geht hervor, dass die erste Stufe der Bio-Treppe ab 1. Januar 2029 greift. Vorgesehen ist dabei ein Anteil von mindestens 10 Prozent. Nur ein Jahr später sollen es mindestens 15 Prozent sein. Ab dem 1. Januar 2035 folgt eine Erhöhung auf mindestens 30 Prozent und ab 2040 auf mindestens 60 Prozent. Bis 2045 wäre damit ein vollständiger Umstieg möglich.
Ein weiteres Instrument des GModG wäre die sogenannte Grüngasquote – oder Grünölquote. Sie würde für alle Heizanlagen gelten, auch für bestehende fossile. Hierbei müssten Gaslieferanten den Anteil erneuerbarer Gase wie Biomethan und Wasserstoff im Netz schrittweise erhöhen. Entsprechendes gilt für Öllieferanten.
(Mit Material von dts)
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Netzbetreiber fordert Pause beim Solarboom

Der deutsche Übertragungsnetzbetreiber 50 Hertz warnt davor, es mit dem Solarzubau in Deutschland zu übertreiben.
Die Vielzahl an negativen Strompreisen im Mai zeige, dass Deutschland günstigen Strom aus erneuerbaren Energien herstellen könne, sagte 50-Hertz-Chef Stefan Kapferer in einem Podcast des Senders ntv. Gleichzeitig werde damit deutlich, dass das System noch nicht auf die großen Mengen erneuerbaren Stroms vorbereitet sei.

Neue Prioritäten setzen

„Der Strompreis berechnet sich nicht nur durch Gestehungskosten. Wir müssen die Systemkosten im Griff behalten, also den Netzausbau und auch den Redispatch, also die Eingriffe ins Stromsystem“, sagte Kapferer. Die Botschaft des 50-Hertz-Chefs ist deutlich: Man sollte fünf oder sechs Jahre andere Prioritäten als den massiven Zubau weiterer Solarparks setzen.
Der Netzbetreiber fügte hinzu, dass seine Warnung nicht alle Regionen oder alle Technologien betreffe. Er rede nicht davon, den Ausbau der Erneuerbaren zu bremsen, so Kapferer.
Bei Windkraft an Land und auf See müsse die Dynamik der Genehmigungen unbedingt auf die Umsetzung der Projekte übertragen werden. Es gehe nur um den Solarzubau. Dort habe es einen enormen Zuwachs gegeben, es sei kein zusätzliches Tempo notwendig. „Das muss man so klar sagen.“

Wo wird Strom benötigt?

Als Beispiel nennt Kapferer Brandenburg. Das Land befindet sich im Netzgebiet von 50 Hertz. Brandenburg müsse beständig Strom exportieren, weil die erneuerbaren Erzeugungskapazitäten 17 Gigawatt betragen, die Last aber nur drei Gigawatt. Dort werde sicherlich weitere Windkraft benötigt für Zeiten, in denen keine Sonne scheint, aber Solarparks nicht unbedingt.
Anders sehe es in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg aus. „Die verkraften weitere Kapazitäten. Das sind Industrieregionen, die den Strom aufnehmen können“, sagte der Netzbetreiber. In Berlin und Hamburg sei auch jede Solaranlage wunderbar, egal ob privat oder Gewerbe. Der Stromverbrauch sei vorhanden.
Kapferer ist seit 2019 Vorstandsvorsitzender von 50 Hertz. Der Übertragungsnetzbetreiber ist für den Netzbetrieb in Berlin, Hamburg und allen ostdeutschen Bundesländern verantwortlich.

Mehr neue Gaskraftwerke bauen

50 Hertz dringt gleichzeitig auf den schnellen Bau neuer Gaskraftwerke. In einer Dunkelflaute deckten die Erneuerbaren weniger als zehn Prozent des Strombedarfs, sagte Kapferer. In fünf oder zehn Jahren stünden die Erneuerbaren an solchen Tagen vielleicht bei 20 Prozent – doch dann fehlten immer noch 80 Prozent.
Nur mit Batteriespeichern ließen sich wind- und sonnenschwache Zeiten noch nicht auffangen. „Batterietechnologien machen nicht nur bei den verfügbaren Mengen große Fortschritte. Die laufen inzwischen auch bis zu acht Stunden“, sagte Kapferer.
„Wir hatten aber 2025 eine Dunkelflaute, die länger als 200 Stunden dauerte. Das sind etwa neun Tage. Das decken wir nicht ohne neue Gaskraftwerke ab. Die zehn Gigawatt aus der ersten Ausschreibungsrunde benötigen wir definitiv.“

Ausschreibung 2026 im Plan

Die Ausschreibung der Gaskraftwerke ist noch für dieses Jahr geplant. Die Bundesregierung strebt den entsprechenden Beschluss im Bundestag vor der Sommerpause an – Kapferer zufolge auch höchste Zeit.
In der Vergangenheit habe man für Bau und Genehmigung mit mindestens vier Jahren rechnen müssen, sagte der 50-Hertz-Chef. Das sei auch das Zeitfenster, das gerade noch zur Verfügung stehe. In einer Dunkelflaute wolle man ja keine Kohlekraftwerke ins System holen. Braunkohlekraftwerke seien die dreckigsten von allen fossilen Kraftwerken und auch nicht so flexibel wie Gaskraftwerke.
Sicher ist ihm zufolge auch, dass der Ausbau der Erneuerbaren nicht unter den Gaskraftwerken leiden wird. „Kein Gaskraftwerk wird einen Solarpark, einen Onshore- oder einen Offshore-Windpark bei der Stromerzeugung verdrängen, denn das Gaskraftwerk ist die teuerste Lösung“, sagte Kapferer. Das rechne sich nicht. (dts/red)
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Bayer-Chef kritisiert massiven Standortnachteil für Deutschland

Bayer-CEO Bill Anderson kritisiert einen „massiven Standortnachteil“ für Deutschland.
Beim Strompreis könne man nicht so tun, „als sei es kein Problem, dass er in Deutschland mehr als dreimal so hoch ist wie an der texanischen Golfküste und mehr als doppelt so hoch wie in China“, sagte er dem Magazin „T-Online“.
Das sei ein massiver Standortnachteil. Hinzu kämen etwa hohe Lohnnebenkosten und ein lähmendes Maß an Bürokratie. Darüber werde viel gesprochen, so Anderson, „aber ich sehe keinerlei Entlastung. Im Gegenteil: Berichtspflichten und Regulierungen nehmen weiter zu. Ich bin seit drei Jahren hier und es wird einfach nicht besser.“

Keine pauschale Kritik an der Bundesregierung

Auf die Frage, ob er Kanzler Friedrich Merz ein Praktikum bei Bayer anbieten würde, sagte Anderson: „Friedrich Merz braucht kein Praktikum. Er ist sehr klug und hat viel Erfahrung in Politik und Wirtschaft.“
Er habe mit ihm und mit vielen Mitgliedern dieser und der vergangenen Regierung gesprochen. „Ich bin der Letzte, der sich pauschal über die Bundesregierung beschweren möchte. Sie hat es gerade nicht leicht.“

Deutscher Erfindergeist ist „nicht tot“

Anderson forderte eine „Mission für Deutschland“. „Wir alle müssen in unserem Bereich tun, was wir können. Wir bei Bayer tun das in den Bereichen Gesundheit und Ernährung sowie als Arbeitgeber mit einer klaren Mission. Auch ein Land braucht eine Mission, die inspiriert.“
Und weiter: „Der deutsche Erfindergeist schläft vielleicht gerade. Aber er ist nicht tot. Die Aufgabe von Führung ist, ihn zu wecken – nicht zu erklären, warum etwas nicht geht.“ (dts/red)
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Trump startet 700-Millionen-Dollar-Offensive für Amerikas Kohleindustrie


In Kürze

  • 700 Millionen US-Dollar für Kohlekraftwerke, Minen und Exportprojekte.
  • Regierung erwartet niedrigere Strompreise und den Erhalt von mehr als 14.000 Arbeitsplätzen.
  • Umweltverbände kritisieren das Programm und bereiten rechtliche Schritte vor.

 
US-Präsident Donald Trump kündigte am 4. Juni im Rahmen einer Zeremonie im Oval Office Bundesinvestitionen in Höhe von 700 Millionen US-Dollar (rund 610 Millionen Euro) an, mit denen amerikanische Kohlekraftwerke und Kohleexporte unterstützt werden sollen.
„Heute ergreifen wir historische Maßnahmen, um mit der Kraft sauberer, schöner Kohle die Energiepreise und die Lebenshaltungskosten für alle Amerikaner zu senken“, sagte Trump bei der Veranstaltung. „Was die Energieerzeugung betrifft, gibt es wirklich nichts Vergleichbares.“

14.000 Arbeitsplätze unterstützen – Stromkosten senken

Laut Angaben des Präsidenten sollen die Investitionen 42 Kohleminen und mehr als 14.000 Arbeitsplätze unterstützen und den Amerikanern zugleich über 50 Milliarden US-Dollar (rund 44 Milliarden Euro) an Stromkosten ersparen.
Die Bundesregierung stellt dafür 485 Millionen US-Dollar (rund 423 Millionen Euro) bereit, um mehr als ein Dutzend bestehende Kohlekraftwerke in zehn Bundesstaaten zu erhalten: Arizona, Arkansas, Indiana, Kentucky, North Carolina, North Dakota, Oklahoma, Tennessee, West Virginia und Wisconsin.
„Diese Maßnahme wird es diesen Anlagen ermöglichen, in Modernisierungen zu investieren, die ihre Betriebsdauer um Jahrzehnte verlängern und zugleich die Zuverlässigkeit unseres Stromnetzes stärken“, sagte Trump.

Braunkohle-Abbau.

Foto: FEDERICO GAMBARINI/AFP/Getty Images

Neue Kohlekraftwerke und Exportterminal geplant

Zu den Bemühungen, neue Anlagen zu errichten und bestehende wieder in Betrieb zu nehmen, gehören 185 Millionen US-Dollar (rund 161 Millionen Euro), die private Investitionen für die ersten neuen Kohlekraftwerke in den Vereinigten Staaten seit 2013 in Alaska und West Virginia ergänzen sollen.
Ein seit Langem geplantes Kohleexportterminal im Hafen von Oakland in Kalifornien erhält 75 Millionen US-Dollar (rund 65 Millionen Euro), um seine Eröffnung zu beschleunigen.
Innenminister Doug Burgum betonte die Bedeutung der neuen Exportanlage: „Wir können saubere, erneuerbare Energie an unsere Verbündeten verkaufen, insbesondere an die im Pazifikraum“, sagte Burgum.

Kohle als Frage der nationalen Sicherheit

Der Schritt folgt auf Trumps Durchführungsverordnung vom April, mit der Kohlevorräte und Stromerzeugung unter Berufung auf den Defense Production Act von 1950 zu einer Frage der nationalen Sicherheit erklärt wurden.
Vertreter der Regierung hatten der Kohleindustrie unmittelbar nach der Amtsübernahme im Januar 2025 Priorität eingeräumt, als der Präsident kurz nach seiner Amtseinführung einen „nationalen Energienotstand“ ausrief.
Seitdem koordinieren Kabinettsmitglieder und Behördenleiter ihre Maßnahmen zum Ausbau der Kohleindustrie, deren Marktanteil laut Daten der Energy Information Administration (Energieinformationsverwaltung) von einem Höchststand von rund 50 Prozent der US-Stromerzeugung im Jahr 2008 auf etwa 15 Prozent im Jahr 2026 gesunken ist.

Kohle-Verladehafen in Powhatan: In Ohio hofft die Kohleindustrie auf Donald Trump.

Foto: Andreas Hoenig/dpa

Energieminister kritisiert Wind- und Solarenergie

„Ohne saubere, schöne Kohle gibt es keine moderne Welt“, sagte Energieminister Chris Wright während der Veranstaltung und verwies dabei auf einen von ihm beschriebenen Zusammenhang zwischen dem Ausbau von Wind- und Solarenergie und steigenden Strompreisen.
„Die Amerikaner sind über hohe Strompreise verärgert. Geben Sie die Schuld der Schließung bestehender, zuverlässiger und sicherer Kraftwerke und deren Ersatz durch subventionierte, unzuverlässige Anlagen – ein garantierter Weg, die Strompreise in die Höhe zu treiben.“

Kohleindustrie begrüßt die Maßnahmen

Vertreter der Branche begrüßten die Ankündigung.
„Die Stromerzeugung aus Kohle schützt Verbraucher vor den Auswirkungen volatiler Energiepreise und Versorgungsengpässen; sie ist ein wesentlicher Bestandteil einer soliden Energiestrategie, die darauf ausgelegt ist, die Herausforderungen des heutigen, durch Künstliche Intelligenz getriebenen Nachfragewachstums im Kontext des Konflikts im Nahen Osten zu bewältigen“, erklärte Rich Nolan, Präsident und CEO der National Mining Association, in einer Stellungnahme.
„Die Regierung unterstützt diese Strategie mit entschlossenem Handeln im Inland, um sicherzustellen, dass bestehende Energieanlagen modernisiert werden und amerikanische Kohle über die Häfen weiterhin den weltweiten Bedarf decken kann.“

Umweltgruppen kündigen Widerstand an

Kritiker des Investitionspakets, darunter Umweltorganisationen, kündigten an, rechtliche Schritte einzuleiten.
„Es ist widerwärtig und verwerflich, dass der Präsident der Vereinigten Staaten unsere Steuergelder an teure und schädliche Kohlekraftwerke verteilt, die die Amerikaner kränker machen und die Strompreise weiter erhöhen werden“, erklärte Patrick Drupp, Direktor für Klimapolitik beim Sierra Club, in einer Stellungnahme.
„Der Sierra Club wird alles in seiner Macht Stehende tun, um gegen dieses rücksichtslose Vorhaben vorzugehen und unsere Gemeinden vor weiter steigenden Kosten und Umweltverschmutzung zu schützen.“
Dieser Artikel erschien im Original auf theepochtimes.com unter dem Titel „Trump Unveils $700 Million Investment in Coal Industry“. (deutsche Bearbeitung: zk)
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ausland

Kreml-Chef bekräftigt Dialogbereitschaft und lobt die AfD als Partner

Der russische Präsident Wladimir Putin hat seine Bereitschaft zum Dialog auch mit Europa zur Beendigung seines Krieges gegen die Ukraine bekräftigt.
Als Vermittler kämen aber nur neutrale „Leute“ infrage, „denen man vertrauen kann“, sagte Putin bei einem Treffen mit Vertretern internationaler Nachrichtenagenturen, darunter die Deutsche Presse-Agentur, im Konstantin-Palast in St. Petersburg.
Dabei zeigte er sich „verwundert“ dass sein Plädoyer für den Ex-Kanzler Gerhard Schröder als Vermittler wild diskutiert worden sei in Deutschland.
Es gehe nicht darum, ob Schröder sein Freund sei oder nicht; der Ex-Kanzler sei ein Staatsmann, der für die Interessen Deutschlands eintrete und seine eigenen Positionen verteidige, sagte Putin bei dem Gespräch am Rande des Internationalen Wirtschaftsforums.
Wegen der Waffenlieferungen an die Ukraine kritisierte er Deutschland und Europa als nicht neutral.

Putin lobt AfD-Politiker – Gaslieferungen sofort möglich

Zur Teilnahme mehrerer AfD-Politiker an dem Forum sagte Putin, dass die Abgeordneten es verstünden, ihre Position klar zu formulieren und ohne Angst dafür zu kämpfen.
Die Partei liege inzwischen in den Umfragen vor der regierenden Union in Deutschland, sagte Putin. „Wir werden mit denen zusammenarbeiten, die mit uns arbeiten wollen“, betonte er mit Blick auf die russlandfreundliche Haltung der Partei.
Die AfD-Politiker, darunter mehrere Bundestagsabgeordnete, sprechen sich in St. Petersburg für ein Ende der Sanktionen des Westens im Ukrainekrieg und für eine Wiederaufnahme der Öl- und Gaslieferungen aus.
„Gazprom ist dazu bereit“, sagte Putin über den Staatskonzern. Es gebe weiter gültige Verträge; die Lieferungen könnten sofort erfolgen durch die letzte noch intakte Nord Stream-Gasleitung.
Drei der insgesamt vier Stränge der Ostseepipelines waren seit einer Sprengung durch Saboteure massiv beschädigt worden.

Russlands Luftabwehr im Fokus

Nach dem ukrainischen Drohnenangriff auf Energie- und Militäranlagen in St. Petersburg hat Russlands Präsident Wladimir Putin eine Verstärkung der Luftabwehr seines Landes angemahnt.
„Russland hat ein Luftabwehrsystem. Ja, wir müssen es verbessern. Ja, wir müssen es stärken. Und das werden wir tun“, sagte er am Donnerstag, 4. Juni bei einem Treffen mit ausländischen Journalisten in St. Petersburg am Rande des internationalen Wirtschaftsforums.
Putin sagte zudem, dass Russland erwäge, den Einsatz seiner Hyperschallrakete Oreschnik gegen Städte in der Ukraine auszuweiten. Die Waffe sei noch nicht „im ganzen Sinne des Wortes“ eingesetzt worden.
Der Kreml-Chef hat wiederholt erklärt, dass die Mittelstreckenrakete Atomsprengköpfe transportieren könne. Russland hat die ballistische Rakete in mindestens drei Fällen auf die Ukraine abgefeuert.
Auf die Frage, ob Russlands Offensive gegen die Ukraine zu einer „strategischen Katastrophe“ geworden sei, antwortete Putin, dass Russland entlang der „gesamten Kontaktlinie“ vorrücke.
„Wir sind absolut bereit und willens, auf friedlichem Wege mit der Ukraine eine Vereinbarung zu erzielen“, fuhr der Kreml-Chef fort.
Das Tempo des russischen Vormarsches hat sich seit Ende 2025 verlangsamt. Aktuellen Daten zufolge hat die Ukraine im Mai gegenüber Russland Boden zurückgewonnen. (dpa/afp/red)
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Sanktionen umgangen: Vier Tanker mit iranischem Öl passieren Straße von Hormus

Vier unter iranischer Flagge fahrende Öltanker haben am Montag nach Angaben eines Schifffahrts-Monitors trotz einer US-Blockade iranischer Häfen die Straße von Hormus passiert.
Das erklärte am Donnerstag, 4. Juni das Unternehmen Kpler, das sich auf die Überwachung des weltweiten Rohstoff- und Schiffsverkehrs spezialisiert hat und dafür Satellitenbilder auswertet.

Fahrt mit abgeschalteten Transpondern

Zuletzt hatten drei weitere, mit dem Iran in Verbindung stehende Öltanker die Meerenge am 15. April durchquert.
Bei den vier Schiffen handelte es sich den Angaben zufolge um die „Hilda I“, „Amber“, „Silvia 1“ und „Happiness I“ mit insgesamt sieben Millionen Barrel Öl an Bord.
Alle Schiffe hätten ihre Ladung auf der Insel Charg aufgenommen, die das wichtigste Ölterminal des Landes beherbergt. Über die Insel wird normalerweise 90 Prozent des iranischen Rohöls verladen.
Danach seien die Tanker mit abgeschalteten Transpondern weitergefahren, erklärte Kpler.

Sanktionsumgehung durch illegale Tanker-Umladungen

In vielen Fällen schlagen die Schiffe eine Route in Gebiete vor den Küsten Malaysias und Singapurs ein, wo das Öl dann auf andere Tanker verladen wird, die es zu den Endkunden bringt. Mit Hilfe dieser Praxis kann Teheran die internationalen Sanktionen umgehen.
Der Iran hatte die für den weltweiten Transport von Rohöl und Flüssiggas wichtige Straße von Hormus nach dem Beginn der Angriffe Israels und der USA Ende Februar de facto gesperrt.
Im Gegenzug hatten die USA Mitte April eine Blockade iranischer Häfen verfügt und mehrere Schiffe attackiert, die iranische Häfen ansteuern wollten.
Die Blockade durch Teheran hat die Weltmärkte erschüttert und die Öl- und Spritpreise in die Höhe schießen lassen. (afp/red)
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deutschland

Reiche will CO2-Emissionshandel weiter abschwächen

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) will mit der geplanten Reform des Europäischen Emissionshandels für die Sektoren Energie und Industrie (ETS 1) deutlich länger CO2-Ausstoß zulassen als bisher geplant.
Das geht aus der Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, über die die „Rheinische Post“ berichtet.

Einnahmen für den Klima- und Transformationsfonds

Die Bundesregierung bekenne sich demnach grundsätzlich zum ETS 1, sehe aber „Nachbesserungsbedarf“. Dies betreffe beispielsweise die von der EU-Kommission geplanten Verlängerungen der kostenlosen Zuteilung von CO2-Zertifikaten.
Die Einnahmen aus der Versteigerung von Zertifikaten fließen in Deutschland in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) und werden damit für Förderprogramme für den Umstieg zu klimafreundlichen Technologien genutzt.
Wenn ein größerer Teil der Zertifikate kostenlos vergeben wird, sinken die Einnahmen für den KTF.

Mehr CO2, länger als erlaubt

Die EU-Kommission will Mitte Juli ihren Reformvorschlag vorlegen. Im Emissionshandel wird die Gesamtmenge der verfügbaren Emissionszertifikate jedes Jahr abgesenkt. Damit sinkt die Menge an CO2, die von der Industrie und der Energiewirtschaft ausgestoßen werden darf.
Das Tempo dieser Absenkung soll nun verringert werden – also mehr CO2-Ausstoß als bisher erlaubt werden.
Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass Reiche ein noch langsameres Tempo erreichen will als bislang geplant. Auch nach 2039 solle noch eine begrenzte Menge an Zertifikaten zur Verfügung stehen. Die Anpassung an die gelockerten EU-Klimaziele solle erst ab 2036 beginnen.

Vorreiter-Unternehmen fördern

Durch die Lockerung sehen sich Unternehmen benachteiligt, die bereits frühzeitig in klimaschonende Produktionen investiert haben.
Für diese sogenannten „First Mover“ plant Reiche deshalb ergänzende Förderinstrumente und nachfragestärkende Maßnahmen, die Investitionsrisiken abfedern sollen.
Grünen-Chef Felix Banaszak kritisierte die Pläne. Die Bundesregierung stehe vor der Frage, ob sie diejenigen bestrafe, die frühzeitig und ambitioniert in die Umstellung ihrer Produktion investiert hätten, oder ihnen den Wettbewerbsvorteil ermögliche, der sich durch diesen Mut ergebe. Es wäre ein Fehler, die Ambition aus dem Emissionshandel herauszunehmen, so Banaszak.
Das Signal an alle, die jetzt vor der Frage stünden, ob sie investieren, sei: Wartet lieber ab. Damit erreiche man weder Klimaziele noch Wettbewerbsfähigkeit, kritisierte der Grünen-Chef.
Sein Parteikollege Julian Joswig ergänzte, Merz und Reiche müssten aufhören, Verunsicherung zu produzieren. Erst Investitionen einfordern, dann die Rahmenbedingungen infrage stellen – das sei verantwortungslos gegenüber Standorten, Beschäftigten und dem Klimaschutz. (dts/red)
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deutschland wissen

Bundesregierung beschließt Programm für Kreislaufwirtschaft

Ob Stahlschrott für Bahnschienen, alte Akkus für neue Batterien oder das Recycling von Baustoffen: Die Bundesregierung will mit einem Aktionsprogramm die Kreislaufwirtschaft stärken und Deutschland unabhängiger machen.
Das Programm sei „gut für die Umwelt, aber auch für die Wirtschaft und macht uns unabhängiger und krisenfester“, sagte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) am Mittwoch, 3. Juni.
Für viele Wirtschaftsverbände allerdings bleibt der Plan hinter den Erwartungen zurück.
Mit dem Aktionsprogramm soll die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie umgesetzt werden, das Kabinett beschloss das Vorhaben bei seiner Sitzung am Vormittag.
„In der Weltlage gilt für uns mehr denn je: Kreislaufwirtschaft macht uns in Deutschland unabhängiger“, sagte Schneider. „Sie schützt unsere Unternehmen, wenn internationale Lieferketten brüchig werden oder, wie wir es gerade erleben, Handelswege blockiert sind.“
Schneider wies auch auf die Bedeutung der Branche hin: „Wir haben eine Wertschöpfung in diesem Jahr von 60 Milliarden Euro.“ Deutschland sei in der Branche „seit Jahren weltweit Spitzenreiter“.
Der Aktionsplan besteht aus insgesamt zwölf Maßnahmen.

260 Millionen Euro bis 2029

Zentral ist eine Umsetzungsplattform, auf der Unternehmen, Wissenschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft nach Angaben des Umweltministeriums „Partner für neue Projekte finden, Wertschöpfungsketten und privates Kapital mobilisieren“ können sollen.
Auch soll ein neues Förderprogramm ab Ende 2026 aufgelegt werden, dass laut Ministerium „innovative Produktionsverfahren, die Wiedergewinnung kritischer Rohstoffe und digitale Anwendungen“ unterstützen soll.
Für die Umsetzung der Kreislaufwirtschafts-Strategie werden „finanzielle Mittel im Rahmen des Klima- und Transformationsfonds in erheblichem Maße“ eingesetzt, „nämlich 260 Millionen Euro insgesamt für den Bereich der Kreislaufwirtschaft bis zum Jahre 2029“, wie Minister Schneider sagte. „So viel Geld gab es noch nie für die Kreislaufwirtschaft.“
Ein weiterer Punkt in dem Aktionsplan ist die öffentliche Beschaffung als Hebel für mehr Recyclingprodukte. Allerdings bleibt der Plan hier unkonkret und ohne Zielvorgabe: „Wir werden das jährliche Auftragsvolumen für zirkuläre Produkte über alle Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung hinweg kontinuierlich steigern und dafür zeitnah auch regulatorische Hemmnisse abbauen“, heißt es im Aktionsprogramm.

Verbände kritisieren fehlende Vorgaben

Auf die öffentliche Beschaffung zielt auch die Kritik vieler Verbände, unter anderem die des Bundesverbands Nachhaltige Wirtschaft (BNW). „Solange die öffentliche Hand weiter ressourcenintensiv Primärrohstoffe beschafft, ohne Lebenszykluskosten oder Kreislauffähigkeit einzubeziehen, wird das mit der Kreislaufwirtschaft keine runde Sache“, erklärte BNW-Geschäftsführerin Katharina Reuter.
„Der Staat ist der größte Investor des Landes und muss seine milliardenschwere Marktmacht nutzen“, erklärte auch Sarah Brückner vom Maschinen- und Anlagenbauverband VDMA.
„Wir fordern eine konsequente Umstellung auf eine Beschaffung, die Parameter wie Langlebigkeit, Reparierbarkeit Ersatzteilverfügbarkeit und Rezyklierbarkeit priorisiert, ohne neue bürokratische Lasten zu schaffen.“ Brückner sprach zugleich von einem „grundsätzlich richtigen Signal“ durch den Plan.

Auch Industrie zeigt sich enttäuscht

Enttäuscht äußerte sich auch der Bundesverband der Deutschen Industrie. „Das Aktionsprogramm ist zu unambitioniert und setzt kaum neue wirtschaftspolitische Impulse“, erklärte der Verband. Dabei sei das Potenzial erheblich.
Auch der Verband der Chemischen Industrie erklärte, der Plan bleibe trotz guter Ansätze „hinter den Erwartungen zurück“.
Etwas positiver äußerten sich der Digitalverband Bitkom und der TÜV-Verband: „Besonders positiv ist, dass Digitalisierung als Schlüssel zur Kreislaufwirtschaft fest verankert ist“, erklärte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder und verwies auf digitale Produktpässe.
Der TÜV-Verband lobte, das Programm schaffe „eine wichtige Grundlage, um die Potenziale der Kreislaufwirtschaft (…) stärker zu nutzen“. Er kritisierte gleichzeitig, „dass zentrale Hebel im Laufe der Ressortabstimmung abgeschwächt wurden“ und verwies ebenfalls auf die öffentliche Beschaffung. (afp/red)
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gesellschaft wissen

Die gigantischen Bedarfe von Rechenzentren


In Kürze:

  • Weltweit entstehen immer mehr und immer größere Rechenzentren.
  • Umweltorganisationen kritisieren ihren riesigen Energiehunger und ihre mangelhafte Ökobilanz.
  • Die größten geplanten Rechenzentren haben einen Strombedarf von bis zu 9 Gigawatt und nehmen riesige Flächen in Anspruch.
  • Auch ihr Wasserbedarf ist vergleichbar mit dem von Städten.

 
Mit Stand November 2025 gab es in Deutschland rund 2.000 Rechenzentren mit einer Anschlussleistung von jeweils mindestens 0,1 Megawatt (MW). Die meisten davon zählen zur kleinsten Kategorie. Nur rund 100 benötigen mehr als 5 MW.
Dennoch stieg die Leistung aller deutschen Rechenzentren 2025 um 9 Prozent auf 2.980 MW. Damit trägt die Bundesrepublik aktuell den Titel des größten Standorts für Rechenzentren in Europa – und wächst weiter. Mehr als 70 Großprojekte für neue Rechenzentren sind angekündigt. Bis 2030 sollen es insgesamt 5.000 MW sein. Besonders der Anteil der Künstlichen Intelligenz (KI) soll deutlich steigen.
Auch weltweit steigt der Bedarf nach Rechenleistung rasant. Das lässt vielerorts Rechenzentren wie Pilze aus dem Boden schießen. In ihnen finden – für die meisten unbemerkt – die Prozesse unter anderem für den Betrieb von Internet und KI statt und sorgen dafür, dass wir Google, WhatsApp, ChatGPT, Netflix oder Onlinebanking benutzen können.

„Greenwashing“ bei der KI-Branche?

Umweltverbände hingegen beobachten die KI-Konzerne ganz genau und kritisieren den enormen Energiehunger ihrer Rechenzentren. Die Unternehmen argumentieren, dass KI ein entscheidendes Werkzeug gegen die Klimakrise sei. Eine Untersuchung mehrerer NGOs kommt zu einem anderen Ergebnis: Die Studienautoren werfen der Branche vor, Umweltschäden zu verschleiern.
Laut der Analyse stützten sich nur 26 Prozent der Aussagen der Betreiber auf wissenschaftliche Studien. Bei 36 Prozent der Behauptungen fehlten die Belege. Der überwiegende Rest verwies auf eigene Berichte.
„Rechenzentren“

KI ist laut Betreibern ein entscheidendes Werkzeug gegen die Klimakrise. Belege für diese Behauptung sind selten, denn Rechenzentren benötigen vielfältige Ressourcen.

Foto: Oselote/iStock

Ein zentraler Kritikpunkt sei die fehlende Differenzierung bei dem Begriff der KI. Demnach beziehen sich die propagierten positiven Klimaeffekte hauptsächlich auf „herkömmliche“ KI-Anwendungen. Der Rechenzentrenboom basiere aber primär auf „generativer“ KI, also auf Systemen wie ChatGPT oder Gemini, die Texte, Bilder und Videos erzeugen. Die Studienautoren konnten hierfür kein Beispiel für eine deutliche Treibhausgasreduktion finden.
Julian Bothe, Senior Policy Manager bei AlgorithmWatch, sagte, wenn es Nachhaltigkeitsvorteile durch KI gebe, dann durch Anwendungen traditioneller KI mit wenig Ressourcenverbrauch. Er fügte hinzu:
„Die großen sprach- und bildgenerierenden Modelle wie ChatGPT, um die es beim aktuellen KI-Hype vor allem geht, verbrauchen Unmengen an Strom und Wasser, verursachen CO₂-Emissionen in der Höhe ganzer Länder, bringen aber keinerlei positiven Nutzen für die Umwelt.“

Angetrieben durch Gaskraftwerke

Wie gewaltig dieser Energiehunger ist, zeigt das geplante „Stratos“-Rechenzentrum im US-Bundesstaat Utah im Bezirk Box Elder County. Dessen Strombedarf ist mit 9 Gigawatt (GW) angegeben. Das entspricht mehr als dem Doppelten des durchschnittlichen Stromverbrauchs des gesamten Bundesstaates Utah. Den nötigen Strom sollen mehrere Gasturbinen auf dem Gelände mit insgesamt 10 GW Nennleistung zur Verfügung stellen. Das macht das Rechenzentrum unabhängig vom öffentlichen Stromnetz. Zum Vergleich: Die durchschnittliche Grundlast von Deutschland beträgt rund 50 GW.
Auch die Ausmaße des Rechenzentrums sind gigantisch. Rund 16.200 Hektar sind für das neue Hyperscale-Rechenzentrum vorgesehen. Das entspricht rund 22.700 Fußballfeldern oder mehr als einem Sechstel der Fläche von Berlin.
Ebenfalls groß dimensioniert ist das „Hyperion“-KI-Rechenzentrum des US-Konzerns Meta im US-Bundesstaat Louisiana. Auch diese Anlage wird eigene Gaskraftwerke mit mehr als 7 GW haben. Der Konzern baut zunächst einen ersten Abschnitt des Rechenkomplexes mit 2 GW. Allein dieser soll mit 2.250 Hektar Flächenbedarf größer sein als der Central Park in New York.
Nochmal Deutschland zum Vergleich: Die Bundesrepublik plant, bis 2031 bis zu 12 GW an Reservegaskraftwerken zu bauen. Das bedeutet, dass zwei solche Hyperscale-Rechenzentren nebenbei die Kraftwerkskapazität entstehen lassen, die ein ganzes Land absichern soll.
Dass der hohe Strombedarf von Rechenzentren zu Engpässen führen kann, zeigte die Situation am Lake Tahoe im US-Bundesstaat Kalifornien. Hier kann NV Energy, der lokale Stromversorger, ab Mai 2027 knapp 50.000 Menschen nicht mehr mit Strom versorgen. Sie müssen sich einen anderen Anbieter suchen. Stromvorrang erhalten hingegen neue Rechenzentren. Die Bewohner kritisieren, dass man sie behandelt, als würden sie „nicht existieren“. Ebenso würden die Betreiber die Kosten des Booms der Rechenzentren auf sie abwälzen – bei bereits steigenden Strompreisen.

Rechenleistung ersetzt Arbeitskraft

Initiator des „Stratos“-Projekts ist der kanadische Unternehmer Kevin O’Leary. Kostenpunkt für ihn sind umgerechnet rund 85 Milliarden Euro. Er versprach, dass durch das Projekt 10.000 temporäre Bauarbeitsplätze und 2.000 unbefristete neue Arbeitsplätze in der Region entstehen würden.
Zudem sei die Erhöhung der US-Rechenkapazität für die nationale Sicherheit von entscheidender Bedeutung. Ebenso sagte er: „Wir können nicht zulassen, dass die Chinesen uns schlagen.“
Andererseits macht KI Tausende Arbeitsplätze überflüssig. Allein Meta hat die interne Streichung von 8.000 Jobs angekündigt – rund 10 Prozent der Belegschaft – und setzt auf mehr Rechenleistung. Der Konzern entlässt damit jene Mitarbeiter, deren Arbeitsabläufe die KI letztlich ersetzen wird. Es gleicht einem Austausch von menschlicher Arbeitskraft durch KI.

KI kontra Mensch: Wasserklau durch Rechenzentrum

Rechenzentren benötigen jedoch nicht nur Energie, sondern auch enorme Mengen an Wasser zur Kühlung, damit die Prozessoren nicht überhitzen. Vieles davon wird verdunstet, um die Wärme abzuführen. Wie hoch der Wasserverbrauch eines Rechenzentrums sein kann, zeigt wieder ein Beispiel. Im vergangenen Jahr fiel den Bewohnern der Stadt Fayetteville im US-Bundesstaat Georgia ein ungewöhnlich niedriger Wasserdruck auf. Schließlich fand man heraus, dass zwei große Wasseranschlüsse nicht erfasst waren. Diese führten direkt zu einem rund 275-MW-Rechenzentrum.
Letztlich hatte der Datencampus dem Wassernetz rund 110 bis 113 Millionen Liter Wasser entnommen, ohne dafür zu zahlen. Laut der Behörde wurde diese Menge innerhalb von rund vier Monaten bezogen. Der Betreiber gab neun bis 15 Monate an. Trotz geleisteter Nachzahlung ist dies für die Anwohner besonders ärgerlich. Denn die heimliche Wasserentnahme geschah in einer Trockenperiode, die die Gemeinde veranlasste, ihre Bewohner zum Wassersparen aufzurufen.
„Rechenzentren“

Eine wichtige Komponente bei Rechenzentren: die Kühlsysteme.

Foto: coffeekai/iStock

Ein mittelgroßes Rechenzentrum verbraucht laut der US-Umwelt- und Energieorganisation EESI mehr als 400 Millionen Liter Wasser pro Jahr. Hyperscale-Rechenzentren mit bis zu 1 GW können rund 19 Millionen Liter Wasser pro Tag oder knapp 7 Milliarden Liter Wasser pro Jahr verbrauchen. Das entspricht dem jährlichen Trinkwasserverbrauch von über 75.000 deutschen Haushalten oder den Einwohnern der Stadt Heidelberg.
Vielfach größer sind die oben genannten Anlagen „Hyperion“ und „Stratos“. Mit seinen 9 GW kommt „Stratos“ rechnerisch auf über 60 Milliarden Liter Wasser pro Jahr. Das entspricht rund 1,5 Prozent des gesamten jährlichen deutschen Wasserverbrauchs.

Tonnenweise Metalle nötig

Neben Energie, Fläche, Arbeitskraft und Wasser benötigen Rechenzentren außerdem große Mengen an Metallen und anderen wertvollen Rohstoffen. Jedes Megawatt Rechenleistung erfordert laut Weltwirtschaftsforum rund 60 bis 75 Tonnen Mineralien. Diese befinden sich hauptsächlich in den Systemen für die Stromversorgung und die Kühlung.
Neben Stahl/Eisen sind die wichtigsten Metalle Aluminium und Kupfer. Auch Seltene Erden und Edelmetalle wie Neodym und Yttrium, Gold und Silber kommen hier zum Einsatz. Ende 2025 hat das Weltwirtschaftsforum geschätzt, dass bis 2030 die erforderliche Kapazität an Rechenleistung mehr als 100 GW betragen könnte – fast eine Verdopplung der aktuellen Kapazität. Entsprechend steigt der Bedarf an Wasser und Rohstoffen.
Damit einher geht, besonders in Deutschland, eine weitere Herausforderung, nämlich fehlende Netzkapazitäten. Die Netzbetreiber haben für stromintensive Projekte bereits Wartezeiten von mehreren Jahren angekündigt. Weitere Infrastrukturprobleme entstehen durch den begrenzten Flächenbedarf. Die Rechenzentren stehen hierzulande damit in doppelter Konkurrenz – Fläche und Wasser – zu Landwirtschaft und Wohnraum.

Steuergelder für Rechenzentren

In Deutschland profitieren die technischen Anlagen zudem von Steuervorteilen und Entlastungen, die letztlich Steuergelder sind. Dazu hat der Bund im März die neue Rechenzentrumsstrategie veröffentlicht. Demnach profitieren Rechenzentren von „begünstigenden Maßnahmen zur Senkung der Energiekosten“.
Neben Deutschland gewähren auch andere Industriestaaten steuerliche Anreize für Rechenzentren. In den USA bieten aktuell 38 Staaten spezielle Steueranreize für sie an. So kann sich Metas geplanter „Hyperion“-Standort über eine Erleichterung von umgerechnet 2,84 Milliarden Euro freuen. Dieses Geld muss die Regierung an anderer Stelle einsparen oder anderweitig einnehmen.
Auch andere Länder wie Frankreich oder Großbritannien wollen in diesem globalen Wettbewerb durch finanzielle Anreize mithalten.
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Ungarn nimmt keine illegalen Migranten auf: Magyar stellt sich gegen EU-Asylregeln

Der neue ungarische Ministerpräsident Péter Magyar kündigt Widerstand gegen die Migrationspolitik der Europäischen Union an.
Die EU verlangt von ihren Mitgliedsländern, an den Außengrenzen Asylverfahren für Migranten durchzuführen – auf die Frage, ob er diese Vorschrift des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems GEAS, die ab Mitte Juni gelten soll, auch anwenden wolle, kündigte Magyar in der FAZ an, „dass Ungarn keine illegalen Migranten übernehmen wird“.
Dafür aber werde sein Land helfen, „die Außengrenzen Europas zu schützen, sei es in Griechenland, sei es auf Malta, sei es in Italien“.

Eine Millionen Euro Straße pro Tag: „Das ist unverhältnismäßig“

Auch die geltende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, wonach Ungarn schon seit der Regierungszeit des abgewählten Ministerpräsidenten Viktor Orbán eine Million Euro pro Tag Strafe zahlen muss, weil es gegen geltende Regeln verstößt, sei „ungerecht und unverhältnismäßig“.
Magyar fügte hinzu: „Wir werden Gespräche führen und gemeinsam mit unseren europäischen Partnern eine Lösung finden, damit wir unsere Grenzen schützen können und keine tägliche Strafe in Höhe von einer Million Euro zahlen müssen.“
Zudem riet Magyar davon ab, rechtsextreme Parteien durch „Brandmauern“ auszugrenzen. „Ich mag solche Schubladen wie rechtsextrem oder linksextrem nicht“, stellte er fest. „Ich mag keine ideologischen Kämpfe.“
Er beobachte, „dass einige Länder im Umgang mit extremen Parteien Fehler machen“. Es sei „alleine in sich“ keine Lösung, Menschen und Parteien „hinter eine Brandmauer zu sperren“. Das mache diese Kräfte „nur noch stärker“.

Ukrainekrieg ist „Sicherheitsrisiko für ganz Europa“

Magyar äußerte sich auch zu der Frage, ob die Europäische Volkspartei EVP, zu der CDU und CSU ebenso gehören wie seine Partei Tisza, im Europaparlament mit der AfD zusammenarbeiten sollten. Er sagte, das sei zwar nicht an ihm, das zu entscheiden, aber es schade nie, sich der „Argumente des anderen anzunehmen“. Was man davon dann annehme, sei „eine andere Frage“.
Anders als Orbán kritisierte Magyar den Ukrainekrieg mit scharfen Worten und stellte fest, Russland sei „ein Sicherheitsrisiko für ganz Europa“.
Die Ukraine sei „das Opfer“ in diesem Krieg und habe „das Recht auf territoriale Integrität“. Er fügte aber hinzu, Ungarn werde trotzdem weiter Energieträger aus Russland beziehen. Ungarn sei „noch auf russisches Öl angewiesen, und das können wir nicht von heute auf morgen ändern“. (dts/red)
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Inflation im Euroraum steigt auf 3,2 Prozent

Die jährliche Inflation im Euroraum ist im Mai 2026 vor dem Hintergrund der anhaltenden Unsicherheit im Nahen Osten erneut gestiegen.
Die Statistiker schätzten diese auf 3,2 Prozent, nach 3,0 Prozent im April, wie die EU-Statistikbehörde Eurostat mitteilte. Gegenüber dem Vormonat legten die Preise um 0,1 Prozent zu.

Kerninflation steigt auf 2,5 Prozent

Die als „Kerninflation“ bezeichnete Teuerung, also der Preisanstieg ohne Energie, Nahrungsmittel, Alkohol und Tabak, lag im Mai bei 2,5 Prozent, nach 2,2 Prozent im Vormonat.
Diese „Kernrate“ wird von der EZB ganz besonders in den Blick genommen in Bezug auf ihr Ziel, eine Teuerung von zwei Prozent zu erreichen und beizubehalten.
Im Hinblick auf die Hauptkomponenten der Inflation im Euroraum heißt es:
  • „Energie“ bei 10,9 Prozent gegenüber 10,8 Prozent im April,
  • „Dienstleistungen“ (3,5 Prozent gegenüber 3,0 Prozent im April),
  • „Lebensmittel, Alkohol und Tabak“ (2,0 Prozent gegenüber 2,4 Prozent im April).
  • „Industriegüter ohne Energie“ (0,9 Prozent gegenüber 0,8 Prozent im April).
Die niedrigste Inflationsrate misst Eurostat in Malta mit 2,1 Prozent. In Bulgarien liegt sie der Statistikbehörde zufolge bei 6,3 Prozent.
Für Deutschland berechnet Eurostat die Inflationsrate mit 2,7 Prozent. Die europäische Statistikbehörde verwendet andere Methode als das Statistische Bundesamt. Dieses meldete am 29. Mai eine Teuerungsrate von 2,6 Prozent. (dts/red)
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deutschland

So können Sie Solarstrom mit den Nachbarn teilen


In Kürze:

  • Ab 1. Juni können Solaranlagenbesitzer ihren Überschussstrom an Nachbarn abgeben.
  • Das „Energy Sharing“ stellt eine weitere Vermarktungsmethode dar.
  • Es gibt aber Hindernisse wie die noch geringe Verbreitung der dafür nötigen Smart Meter.
  • Für Strombezieher ist diese Variante eine Ergänzung, aber kein Ersatz zum bestehenden Stromvertrag.

 
Hohe Stromüberschüsse durch den Betrieb von Solaranlagen, speziell in den Mittagsstunden, sind eine zunehmende Belastung für das deutsche Stromnetz. Eine Reform des Energiewirtschaftsgesetzes könnte nun für Entlastung sorgen und helfen, den Geldbeutel zu füllen.
Ab sofort können Betreiber einer Photovoltaikanlage in Deutschland den zu viel produzierten Strom einfacher an ihre Nachbarn weitergeben.

Überschussmanagement durch „Energy Sharing“

Seit dem 1. Juni 2026 sind in Deutschland Energiegemeinschaften, auch Energy Sharing Communities genannt, möglich. Geregelt werden diese durch eine Novelle von Paragraf 42c des Energiewirtschaftsgesetzes, wofür die EU-Richtlinie 2018/2001 (RED II) in nationales Recht umgesetzt wurde.
Durch das Teilen von Strom können Betreiber von Solaranlagen oder anderen „erneuerbaren“ Anlagen den überschüssigen Strom an einen oder mehrere andere Haushalte oder kleine Unternehmen in ihrer Umgebung verkaufen oder verschenken. Auch Betreiber einer Energiespeicheranlage mit erneuerbarem Strom können diese Möglichkeit nutzen.
Oftmals konnten Besitzer einer Solaranlage den selbst produzierten Strom bei viel Sonne bisher nur teilweise nutzen. Der entstehende Überschuss fließt dabei unkontrolliert in das öffentliche Stromnetz, egal ob der Strom benötigt wird oder nicht.

Wie funktioniert das Energy Sharing?

Zur Umsetzung des Energy Sharing ist eine vertragliche Vereinbarung mit dem Nachbarn oder der Hausgemeinschaft nötig. Das beschränkt sich jedoch nicht auf die direkten Nachbarn. Es kann auch ein Freund, Bekannter oder ein Café um die Ecke im gleichen Verteilnetzgebiet sein, das heißt im Gebiet desselben Verteilnetzbetreibers.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass in allen beteiligten Haushalten ein Smart Meter installiert sein muss, der die Stromflüsse misst. Danach kann künftig eine entsprechende Abrechnung erfolgen.
Solaranlagenbesitzer oder Haushalte, die am Energy Sharing teilnehmen wollen, sollten sich zunächst beim Netz- und Messstellenbetreiber melden. Dieser informiert die Interessenten über die nötigen weiteren Maßnahmen und Möglichkeiten im lokalen Verteilnetz.

Welche Hindernisse gibt es?

Die Umsetzung dürfte anfangs holprig sein. Das fängt schon bei der Markteinführung der Smart Meter an, die hinterherhinkt. Bisher sind nur rund 5,5 Prozent aller Haushalte in der Bundesrepublik mit diesen intelligenten Stromzählern ausgestattet. Zudem kann der Einbau eines Smart Meters von der Beantragung bis zur Installation rund drei bis sechs Monate dauern.
Doch selbst ein installierter Smart Meter bedeutet nicht immer grünes Licht für die Nutzung. Laut der Verbraucherzentrale funktionieren viele dieser Geräte nach Einbau teils über Monate oder Jahre nicht.
Ein weiteres Problem können die Abrechnungsprozesse darstellen. Sie basieren auf Viertelstundenwerten, was die Sache kompliziert macht. Eine manuelle Abrechnung ist nicht möglich.
Die Energieversorgungsunternehmen verweisen zudem darauf, dass für die Umsetzung des Energy Sharing noch verlässliche Vorgaben und Rahmenbedingungen fehlen. Daher sei mit Verzögerungen beim Start zu rechnen.

Gebühren fallen weiterhin an

Da beim Energy Sharing der Strom, zumindest buchhalterisch, meist von einem Gebäude zu einem anderen fließt, beansprucht er das öffentliche Stromnetz. Daher wird der Netzbetreiber dafür künftig weiterhin Netzentgelte, Steuern und Umlagen in Rechnung stellen.
Sollte der Strom innerhalb desselben Gebäudes fließen, können die Beteiligten bereits bestehende Regelungen anwenden: den Mieterstrom sowie die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.
Bei beiden Varianten muss der verrechnete Strom das Hausnetz nicht verlassen. Die Versorgung findet im Haus statt. Weil sie das öffentliche Stromnetz nicht betrifft, fallen keine zusätzlichen Netzentgelte an.

Wer profitiert wie stark davon?

Laut der Verbraucherzentrale kann das neue Energy Sharing für den Betreiber von Solaranlagen eine zusätzliche Einnahmequelle darstellen. Aktuell erhält er für den in das öffentliche Netz eingespeisten Strom 7,78 Cent pro Kilowattstunde (kWh) für eine Teileinspeisung. Seit 2020 liegt diese Einspeisevergütung unter 10 Cent für Anlagen bis 10 Kilowatt Nennleistung (kWp).
Teilt er seinen Strom nun aber mit den Menschen in seiner Umgebung, kann er einen deutlich höheren Preis vereinbaren. Dadurch kann sich die Investition in die Solaranlage schneller amortisieren.
Das kann auch für den Stromabnehmer von Vorteil sein, da er sonst normalerweise, je nach Tarif, Preise im Bereich von 25 bis 40 Cent pro kWh für seinen Netzstrom vom Versorger bezahlen muss.
Allzu billig wird der Strom aufgrund von Gebühren jedoch nicht. „In der Summe können diese Nebenkosten des Energy Sharing zehn bis 15 Cent pro Kilowattstunde betragen“, sagte Matthias Bauer, Energieexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Liegt der vereinbarte Preis für den Solarstrom bei 12 Cent pro kWh und kommen 10 Cent Nebenkosten hinzu, profitieren beide Seiten. Der Anlagenbetreiber bekommt 4,2 Cent mehr, eine Steigerung um 54,2 Prozent. Überdies spart der Strombezieher 3 bis 18 Cent pro kWh.
Liegen die Nebenkosten bei 15 Cent, lohnt sich das Energy Sharing für den „Nachbarn“ erst, wenn er aktuell mehr als 27 Cent pro kWh für seinen Strom bezahlt.
Möglich wäre für den Anlagenbetreiber auch ein Strompreis von 15 Cent, also 92,8 Prozent Ertragssteigerung. Da viele Stromkunden aktuell mehr als 30 Cent bezahlen, kann er auch damit einige Interessenten finden.
Die Abnehmer haben somit auch ohne eigenes Hausdach die Möglichkeit, lokalen sogenannten grünen Strom zu beziehen. Bisher haben Mieter oft nur durch ein Balkonkraftwerk an der „Energiewende“ partizipieren können.
Ebenso können natürliche Personen, kleine Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften und Kommunen von dem Modell profitieren. Beispielsweise kann ein Gewerbebetrieb mit eigener Solaranlage einer Schule Strom anbieten oder umgekehrt, je nachdem, wer erneuerbaren Strom anbieten kann und wer Interesse an dessen Bezug hat.
Der Betrieb der Anlage darf dabei weder „überwiegend der gewerblichen noch überwiegend der selbstständigen beruflichen Tätigkeit des Betreibers“ dienen.
Der Betreiber hat zudem den Vorteil, dass er deutlich weniger Bürokratie stemmen muss. Anzeigepflichten, Vorgaben zur Rechnungsgestaltung und Stromkennzeichnung entfallen. Auch gilt für Anlagen bis 30 kWp eine vollständige Einkommensteuerbefreiung.

Nur eine Ergänzung

Allerdings werden Anlagenbetreiber die Stromversorgung ihrer „Nachbarn“ nicht dauerhaft mit ihrer Solaranlage gewährleisten können. Da die Sonne auch ihre Solarmodule nicht immer gleichmäßig bestrahlt, steht der Strom nur gelegentlich zur Verfügung. Nachts und im Winter gibt es keinen oder eher selten einen Stromüberschuss. Zudem kann die Anlage durch einen Defekt plötzlich ausfallen.
Daher verpflichtet das Energy Sharing die Anlagenbetreiber nicht zur vollständigen Stromversorgung der beteiligten Nachbarn. Für sie gilt keinerlei Versorgungsgarantie.
Somit benötigen die beteiligten Haushalte zusätzlich einen Stromliefervertrag mit einem selbst gewählten Stromanbieter. Dieser muss die Strommengen liefern, die nicht aus der Solaranlage kommen. Bereits geltende Stromlieferverträge können bestehen bleiben.

Eine Entlastung für die Netze?

Überschüssiger Strom durch Solaranlagen stellt ein zunehmendes Problem für unsere Stromnetze dar. Er drückt den Börsenstrompreis weit nach unten, oftmals sogar in den Minusbereich. Um die Netze noch stabil zu halten, müssen Netzbetreiber den Überschuss ins Ausland ableiten oder Anlagen abschalten, sofern sie darauf zugreifen können.
Mit dem Energy Sharing kann sich der lokale Verbrauch von Solarstrom erhöhen, weil dieser günstigere Strom nur bei Stromüberschuss zur Verfügung steht. Die Strombezieher haben somit eine finanzielle Motivation, größere Stromverbraucher dann einzuschalten, wenn gerade ein hohes Stromangebot aus den Erneuerbaren besteht. Das reduziert die Belastung der regionalen Verteilnetze.
Das kann die Anzahl der Abregelungen von Solaranlagen reduzieren und somit die Systemeffizienz verbessern.

Alle solaren Werkzeuge im Überblick

Wer eine Solaranlage besitzt oder sich eine zulegen möchte, verfügt mit dem Energy Sharing über eine weitere Möglichkeit, seinen Strom gewinnbringend zu vermarkten. Die bisherigen Werkzeuge bleiben dabei bestehen. Die bestehenden Vermarktungsoptionen lauten wie folgt:
  • Eigenverbrauch: Die Selbstnutzung des Solarstroms bringt laut Sanierungsdienstleister Reduco eine Ersparnis von rund 35 Cent pro kWh – der durchschnittliche Preis des Netzstroms. Dies ist das stärkste wirtschaftliche Werkzeug.
  • Batteriespeicher: Wer den Strom bei Überschuss in eine Batterie führt und beispielsweise am Abend, wenn die Sonne nicht oder kaum mehr scheint, den Überschussstrom verbraucht, kann weitere rund 30 Cent pro kWh sparen. Das ergibt sich aus dem Preis des Netzstroms abzüglich der Speicherkosten. Ein Batteriespeicher erweitert somit den Eigenverbrauch.
  • Energy Sharing: Hieraus entsteht ein zusätzlicher Erlös von möglicherweise rund 15 Cent pro kWh. Der Anlagenbesitzer gibt den Überschussstrom, den er nicht selbst verbraucht oder speichert, ab.
  • Netzeinspeisung: Falls nach Einsatz der genannten Instrumente weiterhin Überschussstrom anfällt, kann dieser für 7,78 Cent pro kWh – bei Anlagen bis 10 kWp – in das öffentliche Stromnetz fließen.
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Regierung verfehlt Ziele beim Infrastruktur-Sondervermögen

Die Bundesregierung hat ihre selbst gesteckten Ziele beim 500 Milliarden Euro schweren Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) bislang nicht erreicht.
Das geht aus einem 383 Seiten umfassenden Monitoringbericht des Finanzministeriums hervor, über den das „Handelsblatt“ berichtet.
Zwar spricht das Ministerium von einem „insgesamt erfolgreichen Start“, die Kennzahlen fallen jedoch deutlich verhaltener aus. Demnach waren für das vergangene Jahr Ausgaben von 37,2 Milliarden Euro vorgesehen. Tatsächlich wurden lediglich 24 Milliarden Euro ausgezahlt.
Zudem haben die Ministerien von 109 für das Jahr 2026 geplanten Meilensteinen bis Ende Mai erst 26 erreicht, wie aus dem Bericht hervorgeht. Mit dem Bericht zieht das Finanzministerium erstmals Bilanz zum Sondervermögen.
Das Finanzministerium führt darin eine Fortschritts- und Wirkungskennzahl ein, mit der die Zielerreichung der Investitionsprojekte bewertet wird. Der Durchschnittswert zeige mit „54 Prozent eine teilweise Zielerreichung an“, heißt es in dem Bericht. Die höchsten Zielerreichungswerte gibt es bei Investitionen in Krankenhäuser und Sportstätten mit jeweils 90 Prozent.
Dahinter folgen Wohnungsbau (66 Prozent), Digitalisierung (57 Prozent), Verkehr (52 Prozent) und Energieinfrastruktur (45 Prozent). Für Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur seien bislang noch keine messbaren Fortschritte feststellbar.
Trotz der Anlaufschwierigkeiten rechnet das Finanzministerium mit einem spürbaren Wachstumsimpuls. Es schätzt in dem Bericht, dass das Bruttoinlandsprodukt (BIP) „infolge der Ausgaben aus dem SVIK in der kurzen Frist für sich genommen rund 0,5 Prozentpunkte höher“ liege als ohne das Sondervermögen.
Auch im kommenden Jahr würde das BIP ohne die Ausgaben aus dem Sondervermögen „voraussichtlich bestenfalls stagnieren“, heißt es. (dts/red)
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Windkraft: Leibniz-Institut vermutet Kannibalisierung durch Solar


In Kürze:

  • Seit 2020 hat der Ausbau der Windkraft die Stromerzeugung nicht signifikant erhöht.
  • Das bestätigt nun auch das Leibniz-Institut.
  • Ein Bereichsleiter sieht den Grund in der Kannibalisierung durch Solarstrom.
  • Auch Abschaltsysteme und Betriebsauflagen bremsen den Windstromertrag.

 
Wie die Epoch Times bereits am 20. Mai berichtete, scheint der Stromertrag der Windkraft zu stagnieren. Zwar stieg die installierte Leistung laut den verfügbaren Daten von 2020 bis 2025 um 25,2 Prozent, die tatsächliche Einspeisung jedoch nur um 1,2 Prozent.
Demnach hätten der massive Ausbau von Windrädern sowie das Repowering, bei dem ältere Windräder durch größere und leistungsstärkere ersetzt werden, nicht den erwarteten Mehrertrag erzielt.

Bringen 2.600 neue Windräder den erwarteten Ertrag?

Wie die „WELT“ in ihrem Artikel über das „Windstrom-Rätsel“ berichtet, stieg die Turbinenleistung aller Windkraftanlagen an Land zwischen 2020 und 2025 um 14 Gigawatt (GW). Laut den Daten des Fraunhofer-Energieportals „Energy Charts“ entwickelte sich hier die Nennleistung von 54,4 auf 68,2 GW. Fügt man auch die Windkraft auf See hinzu, liegt der gesamte Zuwachs bei 15,7 GW.
Laut dem Nachrichtenportal seien allein für den Zuwachs an Land „rechnerisch fast 2.600 neue Windräder […] in die Landschaft gesetzt“ worden. Inzwischen hat Deutschland rund 31.000 Windkraftanlagen an Land und auf See. Der Großteil davon steht an Land. Ende 2025 waren es laut dem Bundesverband Windenergie 29.226 in Betrieb befindliche Windturbinen.
Dieser Zubau führte jedoch nur zu einer minimalen Gesamtertragssteigerung von 129,6 Terawattstunden (TWh) im Jahr 2020 auf 131,2 TWh im vergangenen Jahr, also nur 1,2 Prozent mehr.

In den vergangenen Jahren entstanden zahlreiche neue große Windkraftanlagen in Deutschland.

Foto: J-Picture/iStock

Kannibalisierung durch Photovoltaik

In dem „WELT“-Bericht gab Manuel Frondel, Leiter des Bereichs „Umwelt und Ressourcen“ am RWI Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung, eine Analyse zur Entwicklung ab. Er bestätigte: „Ab 2020 gibt es keinen statistisch signifikanten Zusammenhang mehr zwischen Windstromerzeugung und installierter Windkraftkapazität.“
Als möglichen Grund nannte Frondel die Einspeisung von Solarstrom ins Netz. Dies könnte zu einer Konkurrenz von Sonnen- und Windstrom geführt haben. „Ab 2022 hat es einen neuen Solarboom gegeben, das dürfte zur Kannibalisierung beigetragen haben“, sagte er.
An fast allen sonnigen Tagen werde inzwischen „viel zu viel Solarstrom produziert“. Zugleich schränkte der Experte ein, dass eine Zeitreihe über fünf Jahre hinweg noch keine ausreichende Datengrundlage für eine abschließende Analyse liefere.
Hierbei ist zu erwähnen, dass bei der Windkraft alle Anlagen steuerbar sein müssen. Die Netzbetreiber können somit bei Bedarf deren Leistung beliebig herunterfahren, um die Netzstabilität zu gewährleisten. Denn die Stromproduktion muss zu jedem Zeitpunkt dem Stromverbrauch entsprechen.
Bei der Photovoltaik ist diese Steuerbarkeit bei einer Vielzahl von Anlagen nicht gegeben. Von den aktuell installierten 123,4 GW an Solarleistung sind rund 50 GW nicht steuerbar. Wenn die Sonne scheint, speisen diese Anlagen ihren Strom ungebremst ins Netz ein. Um einen Stromüberschuss und daraus folgende Störungen im Netz zu vermeiden, müssen die Netzbetreiber stattdessen die übrigen Energieerzeuger – einschließlich Windkraftanlagen – drosseln.

Zunehmend windschwache Standorte

Neben dem netztechnisch erzwungenen Solarvorrang stehen jedoch weitere mögliche Gründe im Raum, warum der Windstrom stagniert.
Einer ist die Standortverfügbarkeit. In Deutschland sind manche Standorte besser und manche weniger gut für Windkraft geeignet. Die Betreiber der ersten Windkraftanlagen haben sich noch die besten Standorte aussuchen können.
Nach jahrzehntelangem Ausbau müssen Betreiber neuer Anlagen zunehmend windschwächere Standorte wählen. Die geeignetsten Flächen sind weitgehend vergeben.

Abschaltvorgaben und Energieerhaltungssatz

Hinzu kommt, dass immer mehr Windkraftanlagen wegen des Platzproblems in der Nähe von Wohngebieten entstehen. Viele dieser Anlagen unterliegen dort jedoch Lärmschutzauflagen und müssen teilweise über Nacht abschalten, weil sie zu laut sind. Windkraftanlagen emittieren im Betrieb häufig mehr als 100 Dezibel.
Weitere Abschaltmechanismen existieren bei neueren Anlagen auch teilweise im Zusammenhang mit dem Vogelschutz. Erfassen Kameras einen Vogel, berechnet ein integriertes KI-System, ob eine für den Vogel meist tödliche Kollision mit dem Windrad droht. Falls ja, schaltet die KI die Anlage ab.
Ein weiterer diskutierter Aspekt sind die Windkraftanlagen selbst. Sie entziehen dem Wind einen Teil seiner kinetischen Energie und wandeln diese in elektrischen Strom um. Dieser Effekt lässt sich mit dem Energieerhaltungssatz beschreiben. Dadurch wird Windenergie lokal in Strom umgewandelt. Je mehr Windräder es gibt, desto stärker können lokale Strömungseffekte auftreten.
(Mit Material von AFP)
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Deutlich mehr Vermieter sagen Nein zur Sanierung

Viele private Vermieter in Deutschland scheuen die energetische Sanierung ihrer Immobilien. Über die Hälfe (59 Prozent) plant derzeit keine Maßnahmen wie neue Heizungen oder Dämmungen, zeigt eine Umfrage der DI Deutschland.Immobilien AG und des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW). Das sind deutlich mehr als in einer Vorgänger-Befragung vor einem Jahr (48 Prozent).
Vermieter sähen sich mit zunehmenden politischen und energetischen Anforderungen konfrontiert, während zentrale Bedingungen oft unklar blieben. Befragt wurden für die Studie im Februar online rund 1.000 private Vermieter.
„Ohne klare Orientierung, realistische Anforderungen und praktikable Förderstrukturen wird die Transformation des Gebäudebestands nicht gelingen“, sagt IW-Immobilienexperte Michael Voigtländer.

Viele sehen Sanierung als weniger dringlich

In den vergangenen Jahren habe nur rund die Hälfte in energetische Maßnahmen investiert, heißt es im „Deutschland.Immobilien Vermieterreport“. Am häufigsten veränderten private Vermieter die Heizungen (34 Prozent), gefolgt von Fenstern (25 Prozent) und Dämmungen (18 Prozent).
Motivation waren vor allem langfristige Energieeinsparungen (53 Prozent), mehr Zufriedenheit der Mieter (41 Prozent) und Wertsteigerung (38 Prozent). Ökologische Gründe waren die Ausnahme (31 Prozent).
Wer verzichtete, nannte meist fehlende Dringlichkeit (64 Prozent), mangelnde Nachfrage seitens der Mieter (21 Prozent) oder Kosten (17 Prozent).
Wie die Umfrage weiter zeigt, stammt der Immobilienbestand privater Vermieter überwiegend aus den Jahren 1949 bis 1978 sowie 1979 bis 1994 – hier herrscht in aller Regel energetischer Sanierungsbedarf.

Schlüssel für Klimaziele

Der Gebäudesektor ist zentral, um das Ziel der Klimaneutralität in Deutschland bis 2045 zu erreichen, er verursacht rund ein Drittel der CO2-Emissionen.
Die große Mehrheit der rund 44 Millionen Wohnungen hierzulande heizt mit Öl und Gas, über 60 Prozent werden von privaten Vermietern vermietet. Die meisten sind laut Studie mindestens zehn Jahren am Mietmarkt aktiv. 58 Prozent vermieten eine Wohnung, weitere 19 Prozent zwei.
Die frühere Ampel-Regierung wollte mit dem Heizungsgesetz mittelfristig die Abkehr von Heizungen mit fossilen Brennstoffen durchsetzen. Die amtierende Bundesregierung hat das Gesetz reformiert und die Vorgabe gestrichen, dass bei neuen Heizungen in der Regel mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie eingesetzt werden müssen.
Nun soll der Einbau neuer Gasheizungen weiter möglich sein – Voraussetzung soll ab 2029 sein, dass ein zunehmender Anteil CO2-neutraler Brennstoffe zum Einsatz kommt. Umweltverbände und die Grünen warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz. (dpa/red)