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Bundesrat lehnt Entlastungsprämie ab

Die steuerfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro, die Unternehmen an ihre Beschäftigten zahlen können, kommt vorerst nicht. Der Bundesrat stimmte dem vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetzentwurf überraschend nicht zu. Die Bundesregierung kann dazu nun den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen, um einen Kompromiss zu finden.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten in diesem Jahr und bis zum 30. Juni 2027 eine „Entlastungsprämie“ von bis zu 1.000 Euro zahlen können, die nicht versteuert werden muss.
Zur Begründung heißt es im Entwurf, der Irankrieg habe massive wirtschaftliche Verwerfungen mit sich gebracht und werde für viele Bürger in Deutschland zunehmend zu einer großen Belastung. Die Bundesregierung hat dabei vor allem die hohen Energiepreise im Blick.

Länder kritisieren einseitige Verteilung der Kosten

Die Kritik der Länder entzündet sich vor allem an den Kosten der Prämie und deren Verteilung. Die von ihr verursachten Steuerausfälle müssten zu fast zwei Dritteln von Ländern und Kommunen getragen werden. Die zur Gegenfinanzierung vorgesehene Erhöhung der Tabaksteuer komme aber allein dem Bund zu, es gebe für Länder und Kommunen also keine Kompensation.
Aus Sicht der Länder ist dies ein weiteres Beispiel dafür, dass der Bund immer wieder Maßnahmen beschließt, die finanziell zulasten von Ländern und Kommunen gehen. Dies belastet deren ohnehin schon schwierige Haushaltslage weiter. Die Länder fordern, dass der Bund grundsätzlich die Kosten übernimmt, die er mit seinen Beschlüssen ihnen und den Kommunen aufbürdet. Um eine solche Regelung ringen beide Seiten seit langem.

Städte- und Gemeindebund begrüßt den Stopp

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat die Bundesratsentscheidung begrüßt. „Bei dem Vorschlag des Bundes handelte es sich um ein klassisches Geschäft zu Lasten Dritter“, sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer André Berghegger dem „Tagesspiegel“.
Die Städte und Gemeinden in Deutschland seien in einer existenziellen Finanzkrise, so Berghegger. Sie wären in ihrer Rolle als Arbeitgeber, bei aller Wertschätzung für den großen Einsatz ihrer Mitarbeiter, ohnehin nicht in der Lage gewesen, diese Prämie zu zahlen. Die Länder hätten zurecht auf zusätzlich drohende Einnahmeverluste aufgrund von Steuerausfällen für Länder und Kommunen hingewiesen. „Insofern ist es gut, dass diese Idee jetzt vom Tisch ist“, sagte Berghegger.

Kritik aus Grünen, SPD und Linken

Der aus dem Amt scheidende baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) warf dem Bund vor, er plane regelmäßig nur eine Anschubfinanzierung.
„Die Kosten bleiben dann am Ende bei den Ländern und Kommunen hängen.“
Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) kritisierte: „Der Bund hat für eine Gegenfinanzierung gesorgt, aber nur bei sich.“ Er müsse zumindest die Kosten von 700 Millionen Euro für die Kommunen tragen.
„Es ist wirklich die unfähigste Bundesregierung aller Zeiten“, sagte Linken-Ko-Chefin Ines Schwerdtner. Statt frühzeitig mit den Ländern und Kommunen „pragmatische Lösungen zur Entlastung der Menschen zu finden“, würden „Gesetze halb fertig präsentiert und scheitern anschließend am Widerstand im Bundesrat“.

Steuerfreie Prämien gab es schon in anderen Krisen

Den Staat kostet die Steuerfreiheit laut Gesetzentwurf bis zu rund 2,8 Milliarden Euro, weil die Prämie beim Arbeitgeber als Betriebsausgabe abzugsfähig ist und der Arbeitnehmer sie nicht versteuern muss. Vorbild der Prämie sind Regelungen während der Corona-Pandemie sowie in der Energiepreiskrise infolge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine. (dpa/red)