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„Genug gearbeitet“ – Entscheidungen: Der Mut, Arbeit zu beenden

Entscheidungen werden meist mit Start verbunden. Wir entscheiden uns für ein Projekt, eine Maßnahme, eine neue Rolle, ein neues Tool oder einen neuen Prozess. Selten feiern wir die andere Seite: die Entscheidung, etwas zu beenden.
Dabei entsteht Überlastung oft nicht durch das Neue allein. Sie entsteht, weil das Alte weiterläuft. Jede neue Idee setzt sich oben auf die alten Gewohnheiten. So werden Organisationen schwer. Nicht durch einen großen Fehler, sondern durch viele kleine Nicht-Entscheidungen.
„Das machen wir noch nebenbei.“ Dieser Satz ist ein Warnsignal. „Nebenbei“ ist der Ort, an dem Qualität stirbt und Menschen müde werden.
In einem Unternehmen wurden über Jahre hinweg neue Berichte eingeführt. Jeder hatte einmal einen guten Grund. Aber niemand prüfte, ob sie noch gebraucht wurden. Als wir die Empfängerliste anschauten, stellte sich heraus: Zwei Berichte wurden von niemandem aktiv genutzt. Einer wurde gelesen, aber nie als Entscheidungsgrundlage verwendet. Trotzdem saßen Menschen jeden Monat daran.
Die Entlastung begann mit einer einfachen Entscheidung: weg damit. Kein Workshop. Kein Strategiepapier. Nur das Ende einer Arbeit, die ihre Wirkung verloren hatte.
Führung zeigt sich nicht nur darin, Arbeit zu verteilen. Führung zeigt sich darin, Arbeit zu schützen. Und Schutz bedeutet manchmal: Dieses Thema endet jetzt.
Drei Fragen helfen beim Beenden:
  • Würden wir diese Aufgabe heute neu einführen, wenn es sie noch nicht gäbe?
  • Wer nutzt das Ergebnis wirklich für eine Entscheidung?
  • Was passiert konkret, wenn wir es vier Wochen nicht tun?
Viele Führungskräfte fürchten, dass ein Stopp als Schwäche wirkt. Das Gegenteil ist oft der Fall. Ein sauber begründeter Stopp wirkt wie Klarheit. Er zeigt: Wir nehmen die Energie unserer Menschen ernst.
Genug gearbeitet. Nicht alles, was einmal sinnvoll war, verdient ein dauerhaftes Mandat.
Besonders bei Projekten ist das Beenden schwer. Weil schon Zeit investiert wurde. Weil Gesichter daran hängen. Weil ein Abbruch nach Scheitern klingt. Doch manchmal ist das Festhalten teurer als der ehrliche Schnitt.
Ein guter Stopp-Satz lautet: „Wir beenden das nicht, weil es falsch war. Wir beenden es, weil es jetzt nicht mehr die wichtigste Wirkung erzeugt.“ Das nimmt Schuld aus der Entscheidung und bringt Strategie hinein.
Wer beenden kann, gewinnt Tempo. Nicht Hektik, sondern Beweglichkeit. Denn ein Unternehmen, das alles mitschleppt, kann nicht gut auf Neues reagieren – auch nicht auf KI, Marktveränderungen oder politische Anforderungen.
Genug gearbeitet. Welche Aufgabe läuft bei Ihnen nur noch, weil niemand den Mut hatte, sie offiziell zu beenden?
Rolf Hempel | www.b-steps.de/summit | b-steps summit
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Förderung von AfD-naher Stiftung weiter unklar – Vorwurf der Verschleppung


In Kürze:

  • Entscheidung über Fördergelder für die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) beim BMI noch nicht getroffen.
  • DES-Vorstandsvorsitzende Erika Steinbach hofft auf gut 25 Millionen Euro vom BMI – offener Brief bislang erfolglos.
  • Stiftungsförderung für ESN-Fraktion im EU-Parlament scheinbar erfolgt.

 
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat noch immer nicht entschieden, ob die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) in diesem Jahr erstmals Fördergelder des Bundes erhalten wird. Wie die Pressestelle des BMI auf Anfrage von Epoch Times mitteilte, dauert die Prüfung des Förderantrags noch an.
„Da es sich bei der Desiderius-Erasmus-Stiftung um deren erstmalige Prüfung auf das Vorliegen der Fördervoraussetzungen handelt, kann aktuell nicht belastbar mitgeteilt werden, wann die Prüfung abgeschlossen sein wird“, hieß es aus dem BMI.
Die DES setzt sich nach eigener Darstellung unter anderem für die „Zukunft Deutschlands als Nation“ und „für Demokratie, für Rechtsstaat und für Meinungsfreiheit“ ein.

„Normierte Kriterien“ nach Stiftungsfinanzierungsgesetz entscheidend

Die übrigen parteinahen Stiftungen, nämlich die Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU), die Hanns-Seidel-Stiftung (CSU), die Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD), die Heinrich-Böll-Stiftung (Grüne), die Rosa-Luxemburg-Stiftung (Linke) und die Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP), erhalten vom BMI seit Jahren Gelder in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe. Unterstützungen aus anderen Ministerien kommen noch dazu. Insgesamt beliefen sich die öffentlichen Fördermittel im Jahr 2024 auf 687 Millionen Euro.
Für die Entscheidung pro oder kontra BMI-Fördergeld für die DES sind nach Angaben des Ministeriumssprechers alleine die im Stiftungsfinanzierungsgesetz (StiftFinG) „normierten Kriterien“ entscheidend.
Die Tabelle zeigt die Globalzuschüsse des BMI an <span class=

193 Millionen vom Innenministerium zu verteilen

Zu den aktuellen Einzelsummen für alle geförderten parteinahen Stiftungen im Jahr 2026 hat sich das BMI nicht detailliert geäußert. Der Sprecher gab lediglich eine Gesamtsumme von 193,574 Millionen Euro an, die im laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung stehe, also für „Globalzuschüsse zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit“. Im Vorjahr sei derselbe Titel mit 168 Millionen Euro ausgestattet gewesen. Auch das Bundesverwaltungsamt nannte auf Nachfrage von Epoch Times keine detaillierteren Zahlen für jede Stiftung.
Zum Zuteilungsverfahren verwies das BMI auf Paragraph 3 des StiftFinG. Demnach ergäben sich die Anteile unter Berücksichtigung eines Sockelbetrages von 1 Prozent je Stiftung aus dem „normierten Verteilungsschlüssel sowie der im Bundeshaushalt festgesetzten Gesamtsumme“. Paragraph 3(3) regelt, dass Fördermittel „nach dem Durchschnitt der Verhältnisse verteilt“ werden, „welche die Ergebnisse der letzten vier Bundestagswahlen der jeweils nahestehenden politischen Partei widerspiegeln“.

Es geht um gut 25 Millionen Euro

Nach Angaben von DES-Vorstand und AfD-Mitglied Erika Steinbach besteht für ihre Stiftung somit ein BMI-Fördergeldanspruch in Höhe von 12,3 Prozent der im Haushaltsplan ausgewiesenen Gelder für das Jahr 2026.
Den absoluten Wert bezifferte sie auf rund 25,5 Millionen Euro. Das teilte die ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete vor wenigen Tagen auf Anfrage von Epoch Times mit. „Weitere Mittel aus den anderen Fördertöpfen für politische Stiftungen haben wir bewusst nicht beantragt“, so die DES-Chefin.
Steinbach hatte am 30. März 2026 einen offenen Brief veröffentlicht, in dem sie von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) forderte, die Prüfung der DES-Förderwürdigkeit nicht mehr länger „parteitaktisch zu verschleppen“. Seither habe sie vom BMI ebenfalls lediglich die Auskunft erhalten, dass die Überprüfung noch nicht abgeschlossen sei, so die DES-Chefin gegenüber Epoch Times.
„Daraufhin haben wir das BVerfG [Bundesverfassungsgericht] angerufen und gefordert, dem BMI eine Frist bis zum 22. Mai 2026 für den zu erlassenden Bescheid zu setzen“, so Steinbach. Außer einer Eingangsbestätigung aus Karlsruhe liege ihr aber noch nichts vor. Angaben zur Herkunft der aktuell vorhandenen DES-Gelder wollte Steinbach nicht machen, da die Stiftung bislang keinen Cent von der öffentlichen Hand erhalten habe.
Im Einklang mit dem BMI wies Steinbach darauf hin, dass die DES erst seit dem 1. Januar 2026 einen grundsätzlichen Anspruch geltend machen könne. Aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster sei „jede rückwirkende Fördermöglichkeit“ für die Vorjahre ohnehin entfallen, bestätigte die DES-Stiftungsleiterin.
Das OVG Münster hatte im März 2026 in zweiter Instanz geurteilt, dass der DES zumindest für das Jahr 2021 keine Fördermittel für gesellschaftspolitische Bildungsarbeit zustehen. Unter Verweis auf einen BVerfG-Beschluss begründete das OVG seine Entscheidung mit dem Umstand, dass 2021 noch gar keine verfassungskonforme Förder- und Verwaltungspraxis für parteinahe Stiftungen existiert habe.
„Die danach rechtswidrige Förderpraxis kann keine Grundlage für eine Förderung damals nicht berücksichtigter Stiftungen bieten“, befand der OVG-Präsident.

Bundesverfassungsgericht verlangte eigenes Gesetz

Das allen aktuellen Berechnungen zugrunde liegende StiftFinG war im Dezember 2023 auf Verlangen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von Union, SPD, Grünen und FDP verabschiedet worden. Es gilt seit 2024. Demnach steht einer parteinahen Stiftung Förderung zu, wenn Abgeordnete der einer jeweils nahestehenden Partei in der mindestens dritten aufeinanderfolgenden Legislaturperiode in Fraktionsstärke in den Deutschen Bundestag eingezogen sind. Dies trifft seit diesem Jahr für die AfD und die DES zu.
Nach Angaben des „Verfassungsblogs“ könnte speziell Paragraph 2, Absatz 4 dazu führen, dass die DES weiter leer ausgeht. Demnach muss eine politische Stiftung auch in einer rückblickenden „Gesamtschau“ die Gewähr bieten, „für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung aktiv einzutreten“. Zudem darf kein Geld an eine parteinahe Stiftung fließen, wenn eine „verfassungsfeindliche Prägung der politischen Grundströmung“ vorliegt.
Die Karlsruher Richter hatten aufgrund einer AfD-Klage am 22. Februar 2023 entschieden, dass die bis dahin übliche Praxis, Fördergelder für parteinahe Stiftungen jedes Jahr kurzerhand via Haushaltsgesetz festzulegen, verfassungswidrig sei. Deshalb müsse ein eigenes Gesetz für Klarheit sorgen.

BMI-Prüfungsergebnis zur Verfassungsmäßigkeit der AfD ebenfalls offen

Das BMI hatte zudem angekündigt, jenes Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) zu überprüfen, auf dessen Grundlage die Gesamtpartei AfD vorübergehend als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft worden war.
Nach einem Eilverfahrensurteil des Verwaltungsgerichts Köln gilt diese Einstufung seit Ende Februar 2026 nicht mehr. Die AfD darf bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren lediglich als „Verdachtsfall“ geführt werden. Das bedeutet zugleich weniger Überwachungsbefugnisse für das BfV.
Auch in dieser Frage dauere die Prüfung noch an, teilte das BMI auf Epoch-Times-Nachfrage mit.

EU-Stiftung erhält bereits Fördergelder aus EU-Topf

Während die DES weiter auf Fördermittel des BMI wartet, gab es für die AfD-Fraktion im EU-Parlament, Europa der souveränen Nationen (ESN), scheinbar keine Schwierigkeiten, Geld aus dem EU-Haushalt zu bekommen.
Nach Informationen des „Spiegel“ soll die „Sovereignty Foundation“ (SF) für das laufende Jahr 1,1 Millionen Euro aus Haushaltsmitteln der Europäischen Union erhalten. 275.000 Euro seien bereits geflossen. Sie wird vom AfD-EU-Abgeordneten Alexander Sell geleitet.
Das Nachrichtenmagazin kritisierte unter anderem die führende Rolle der AfD innerhalb der aus „Spiegel“-Sicht „rechtsextremen“ ESN-Partei nebst ihrer Stiftung, zudem die lückenhafte SF-Website, insbesondere aber die möglichen Profite für „das rechtsextreme Vorfeld“ der AfD, welche nun „auf Kosten der europäischen Steuerzahler“ zustande kommen könnten.
Sell zufolge „unterstützt und ergänzt“ die SF allerdings lediglich die Ziele der ESN-Partei „im Rahmen der von der Union verfolgten Zielsetzungen und Grundwerte“. Die Parteimitglieder setzten sich „gemeinsam ein für ein Europa der Vaterländer, Demokratie, Freiheit, Wohlstand und Zukunft“, schrieb Sell auf der Website der Stiftung.
Die EU-Abgeordneten der AfD hatten die ESN-Fraktion nach der EU-Wahl im Sommer 2024 gemeinsam mit Vertretern anderer EU-kritischer Parteien gegründet, nachdem die AfD aus ihrer bisherigen Stammfraktion, der ID, hauptsächlich auf Betreiben des französischen Rassemblement National und der italienischen Lega ausgeschlossen worden war.
Sell ließ einen Fragenkatalog von Epoch Times bis zur Veröffentlichung dieses Artikels unbeantwortet.