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Bahn befürchtet wetterbedingte Störungen – Tickets ab sofort stornierbar

Die Deutsche Bahn befürchtet wegen des aktuellen Sommerwetters Störungen im Zugbetrieb und rät von Reisen ab. Temperaturen von über 40 Grad führten zu einer spürbaren Belastung der Infrastruktur, erklärte der Konzern am Donnerstag.
Hinzu komme das Risiko von Böschungsbränden sowie lokal auftretendem Starkregen und Gewitter mit Sturmböen. Wer seine Reise im Fernverkehr nicht antreten möchte, kann deshalb ab sofort kostenlos sein Ticket stornieren.
Wer bis zum einschließlich 23. Juni ein Ticket für eine Reise bis 30. Juni gebucht hat, kann demnach davon zurücktreten und bekommt sein Geld zurück.
„Fahrgäste mit einem digitalen Ticket können dieses online auf bahn.de stornieren“, erklärte die Bahn. „Reisende mit analogen Tickets können sich an ihre DB Verkaufsstelle vor Ort wenden.“
Es ist das erste mal, dass die DB eine Hitze-Sonderkulanz anbietet – und sie rät allen, die auf ihre Fahrt verzichten können, von der Sonderregelung Gebrauch zu machen.
„Zudem bittet die DB alle Reisenden, die in diesen Tagen unterwegs sein müssen, um besondere gegenseitige Rücksichtnahme und um Verständnis gegenüber den Mitarbeitenden der Bahn.“ (afp/red)
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EU will Vorschriften bei Darstellung von Energielabel lockern

Die EU plant die Vorschriften für die Darstellung von Energielabeln bei elektronischen Geräten und Reifen zu lockern. So könnten bei bestimmten Produkten künftig elektronische Regaletiketten für Angaben über die Energieeffizienz ausreichen. Das schlägt die EU-Kommission vor.
Bisher war dies nicht zulässig. Allgemein will die EU digitale Darstellungen besser nutzen und Veränderungen an den Labeln künftig vereinfachen.

Im Handel zwischen Unternehmen reicht ein QR-Code

Etwa bei Heiz-, Kühl und Küchengeräten, die direkt von einem Installateur oder Küchenhändler und nicht im Geschäft gekauft werden, soll das Energielabel als Bestandteil des Vertragsangebots angezeigt werden.
Bei Produkten, die ausschließlich zwischen Unternehmen gehandelt und nicht in Geschäften verkauft werden, soll künftig ein QR-Code ein gedrucktes Etikett ersetzen können.
Für Reifen schlägt die Kommission vor, dass beim Verkauf eines Neuwagens die vorgeschriebene Anzeige des Energielabels für Reifen wegfällt.
Zudem schweben der Kommission Ergänzungen zu den derzeitigen Regelungen vor. Demnach sollten einige neuere Labels, darunter jene für Smartphones, auch Informationen zur Haltbarkeit und Reparierbarkeit liefern.

A bis G, grün bis rot

Nach Angaben der Kommission würden sich durch die Änderungen Einsparungen von rund 100 Millionen Euro jährlich für Unternehmen ergeben. Der Vorschlag ändere jedoch nichts am Hauptzweck des Labels, nämlich den Verbrauchern „klare, vergleichbare Informationen zu geben, damit sie fundierte Entscheidungen treffen können“, erklärte die Kommission.
Das EU-Energielabel zeigt die Energieeffizienz anhand der Buchstaben A bis G sowie die farbliche Abstufung von Grün bis Rot an.
Die Europaabgeordnete Andrea Wechsler (CDU), Mitglied im Ausschuss für Industrie, Forschung und Energie, begrüßte den Kommissionsvorschlag. Entscheidend seien „weniger Doppelmeldungen, mehr digitale Optionen und klare Regeln für Mittelstand, Hersteller, Handel und Marktüberwachung“, erklärte sie. (afp/red)
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Einzelhandel: Schäden durch Diebstahl steigen weiter – Diebe aggressiver

Spirituosen, Zigaretten und Kaffee sind besonders begehrt: Die Schäden durch Diebstahl im deutschen Einzelhandel steigen zum vierten Mal in Folge.
Laut einer Studie des Handelsforschungsinstituts EHI entwendeten Kunden, Beschäftigte, Lieferanten und Servicekräfte 2025 Waren im Wert von mehr als 4,3 Milliarden Euro. Das entspricht einem Plus von 3,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr und einem neuen Höchstwert.
Als größte Herausforderung bezeichnete EHI-Experte Frank Horst den Kampf gegen organisierten und gewerbsmäßigen Diebstahl.
Auch die Zunahme beim „normalen“ Kundendiebstahl sei „besorgniserregend“. Laut Horst nehmen Übergriffe auf Beschäftigte zu. „Die Diebe werden immer aggressiver.“ Sicherheitsfirmen werde empfohlen, stichfeste Westen zu tragen.
Für 2026 rechnet Horst nicht mit einem erneuten Anstieg. Sofern keine weiteren politischen oder gesellschaftlichen Unwägbarkeiten eintreten, werde das Niveau vermutlich nicht weiter wachsen. Auch verbesserte Präventionsmaßnahmen dürften dämpfend wirken.

Ein Drittel wird organisiert geklaut

Mit rund 3,05 Milliarden Euro entfiel der größte Teil auf Kundendiebstahl. Ein Drittel davon wird organisierten Tätergruppen zugeschrieben. Eigene Beschäftigte der Handelsunternehmen verursachten Schäden von 910 Millionen Euro. Personal von Lieferanten und Servicefirmen, etwa Handwerker und Reinigungskräfte, weitere 370 Millionen Euro.
Zwischen 2020 und 2025 sind die Schäden um knapp 29 Prozent gestiegen, beim Kundendiebstahl sogar um gut 41 Prozent. Ein Teil des Anstiegs dürfte auf die hohe Inflation zurückzuführen sein. Die Verbraucherpreise legten im selben Zeitraum um mehr als 20 Prozent zu, die Preise für Lebensmittel um etwa 35 Prozent.
Die gesamten Inventurdifferenzen – also alle Verluste im Einzelhandel – stiegen 2025 zum Vorjahr um 3,2 Prozent auf 5,11 Milliarden Euro, ebenfalls ein Höchstwert. Hier sind auch organisatorische Fehler wie falsche Preisauszeichnungen eingerechnet. Händler verlieren im Schnitt rund ein Prozent ihres Umsatzes. Dem deutschen Staat entgehen dadurch laut EHI Umsatzsteuereinnahmen in Höhe von etwa 590 Millionen Euro pro Jahr.
Für die Studie befragte das Institut 103 Unternehmen mit insgesamt 21.225 Geschäften. Die Firmen schätzten, wie sich die Verluste auf Kunden, Mitarbeiter und andere Verursacher verteilen. Anschließend wurden die Schäden auf den Gesamtmarkt hochgerechnet.

Was sind die Gründe?

Experte Horst verweist unter anderem auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten. „Viele Händler sind der Ansicht, dass die aktuelle politische Lage und die wirtschaftlichen Aussichten viele Verbraucher und Beschäftigte unter finanziellen Druck setzen und somit zu mehr Gelegenheitsdiebstählen führen.“ Begünstigt würden Straftaten zudem durch Personalmangel.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) nennt auch schwindenden Respekt vor fremdem Eigentum, geringere Akzeptanz rechtlicher Regeln und Defizite bei der Strafverfolgung als Gründe.
Dem Verband bereitet die zunehmende Professionalisierung bandenmäßig agierender Ladendiebe Sorgen. „Hier werden regelrechte Bestelllisten von Auftraggebern aus der Unterwelt abgearbeitet“, sagt Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
Selbstbedienungskassen verursachen laut EHI zwar höhere Verluste, sind aber nicht der Haupttreiber des Anstiegs. Ihr Anteil sei noch zu gering, der Großteil nicht bezahlter Artikel ginge auf Bedienfehler zurück.

Was klauen die Menschen besonders häufig?

Die Produkte unterscheiden sich je nach Geschäftstyp:
  • Lebensmittelhandel: alkoholische Getränke, Tabakwaren, Kaffee, Rasierklingen, Parfums, Energydrinks, Schreibwaren, Zeitschriften, Babynahrung, Batterien, Fleisch, Wurst, Käse, Nüsse, Öle und Schokolade.
  • Drogeriemärkte: Düfte, Kosmetikprodukte wie Lippen- oder Kajalstifte, Babynahrung und Rasierklingen.
  • Bekleidungshandel: Jeans, Schuhe, Wäsche, T-Shirts, Hemden und Accessoires wie Gürtel, Schals, Brillen, Modeschmuck, Lederjacken, Kleinlederwaren, Handtaschen, Sneaker und andere Sportschuhe.
  • Unterhaltungselektronik: Konsolen- und Videospiele, Speichermedien, Smartphones mit Zubehör, Bluetooth-Kopfhörer, Druckerpatronen und Elektrokleingeräte.
  • Baumärkte: akkubetriebene Elektromaschinen, hochwertige Handwerkzeuge, Werkzeugzubehör, digitale Messgeräte, Installationsmaterialien, Akkus, Ladegeräte, LED-Leuchten und Armaturen.
Oft seien es kleine, vergleichsweise teure Artikel, die sich leicht verstecken ließen, sagt Horst. Bei einigen Tätern spiele die leichte Wiederverkäuflichkeit eine große Rolle.

Weniger Anzeigen

Laut Polizeilicher Kriminalstatistik sank die Zahl der angezeigten Ladendiebstähle durch Kunden während der Geschäftszeit 2025 um 5,4 Prozent auf 383.096 Fälle. Knapp die Hälfte der Tatverdächtigten besitzt demnach eine ausländische Staatsangehörigkeit.
Die Aussagekraft der Statistik ist Experten zufolge begrenzt. Sie bilde das tatsächliche Geschehen kaum ab, sagt Horst. Über 98 Prozent der Fälle würden nicht erkannt und nicht angezeigt.
2025 blieben laut EHI rechnerisch etwa 24,8 Millionen Ladendiebstähle im Wert von jeweils 123 Euro unentdeckt. Selbst erkannte Fälle werden oft nicht gemeldet, weil Anzeigen häufig fallen gelassen werden. Viele Unternehmen ersparen sich deshalb den Aufwand.

Handel versucht, sich besser zu schützen

Die Unternehmen äußern sich zum Thema nur zurückhaltend oder gar nicht. Der Einzelhandel versucht, sich besser zu schützen. Laut EHI investierte die Branche 2025 1,7 Milliarden Euro in Präventionsmaßnahmen wie Schulungen, Videoüberwachung und Ladendetektive.
Weitere 1,6 Milliarden flossen in interne Aktivitäten wie das Auswerten von Kameramaterial und Bestandskontrollen. Die Gesamtkosten beliefen sich auf 3,3 Milliarden Euro, vor fünf Jahren waren es noch 2,6 Milliarden Euro.
Immer häufiger wird begehrtes Diebesgut in Vitrinen verschlossen und nur auf Nachfrage herausgegeben. Einige Händler arbeiten mit unsichtbaren Warensicherungen in Regalböden, etwa bei Kaffee. Sobald zehn oder mehr Packungen gleichzeitig entnommen werden, gibt es einen Alarm.
Björn Fromm, Edeka-Kaufmann und Präsident des Bundesverbands des Deutschen Lebensmittelhandels, gelang es 2025 mit mehr Kameras und Sicherheitspersonal, seine Verluste in einem Markt um mehrere Zehntausend Euro im Jahr zu reduzieren. Die Maßnahmen kosteten weit mehr, dennoch hält er sie für richtig. „Die Diebe merken ja, wo man besonders gut klauen kann.“

Was fordert der Branchenverband?

„Ladendiebstahl muss konsequent und spürbar verfolgt und bestraft werden. Hier verlieren viele Unternehmen Tag für Tag zunehmend das Vertrauen in Polizei und Justiz“, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Genth.
Strafverfolgungsbehörden und Gerichte müssten personell und technisch besser ausgestattet werden. Die Mindeststrafe bei bandenmäßig organisiertem Diebstahl müsse auf ein Jahr angehoben werden. (dpa/red)
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Digitaler Euro kommt näher: So soll das neue digitale Bargeld funktionieren

Wie Bargeld, aber nicht zum Anfassen: Die Europäische Zentralbank (EZB) will digitale Euros einführen, die Verbraucher zum Bezahlen auf ihrem Handy speichern können. Dafür braucht es zuerst einen EU-weiten Rechtsrahmen, über den am Dienstag erstmals der zuständige Ausschuss im Europaparlament abstimmen soll. So soll das digitale Bargeld funktionieren:
Was ist der digitale Euro?
Ein digitales Bargeld. Das Geld liegt also nicht auf einem Bankkonto oder in einem Aktiendepot, sondern im sogenannten digitalen Geldbeutel. Dieser Geldbeutel ist in der Praxis eine App auf dem Smartphone, in der die digitalen Euros gespeichert sind. Sie sind wie Scheine und Münzen sofort verfügbar, sogar ohne Internetverbindung.
Sollen Scheine und Münzen abgeschafft werden?
Nein. Die EZB will weiter Bargeld und digitale Euros ausgeben. Verbraucher können beides parallel nutzen.
Wie bekomme ich digitale Euros?
Wer eine Banking-App nutzt, kann das Geld dort vom Konto in den digitalen Geldbeutel verschieben. Für die Bank funktioniert das genauso, als hätte der Kontoinhaber das Geld an einem Automaten abgehoben. Verbraucher können sich außerdem digitale Euros hin- und herschicken, ganz ohne Bankkonto.
Die EZB will eine Obergrenze für den digitalen Geldbeutel einführen. Sie will damit vermeiden, dass Kunden digitale Euros horten und den Banken das Geld ausgeht.
Wo kann ich damit bezahlen?
In fast allen Geschäften und im Internet. Alle Händler, die Kartenzahlungen akzeptieren, sollen auch digitale Euros annehmen. Auch bei Online-Bestellungen sollen sie standardmäßig als Zahlungsmittel möglich sein.
Bezahlen wir nicht schon häufig digital?
Ja, aber normalerweise ist ein Drittanbieter im Spiel. Bei Kredit- und Debitkarten sind das häufig die US-Anbieter Visa und Mastercard, bei Online-Zahlungen Dienstleister wie Paypal oder Klarna, die Daten der Nutzer sammeln.
Digitale Euros würden – wie Bargeld – direkt von der EZB ausgegeben. Die EU will damit unabhängiger von US-Dienstleistern werden.
Was passiert beim digitalen Euro mit meinen Daten?
Die EZB verspricht, dass beim Offline-Bezahlen keine Daten gespeichert werden. Beim Online-Bezahlen hätte die Zentralbank nach eigenen Angaben nur Zugriff auf anonymisierte Daten. Anders als private Finanzdienstleister darf die EZB keine Daten für geschäftliche Zwecke nutzen.
Banken und Ermittlungsbehörden dürften – wie heute schon – eingreifen, wenn ein Verdacht der Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht. Das Europaparlament und der Rat der 27 EU-Staaten müssen die Datenschutzregeln aber noch im Detail aushandeln.
Ist der digitale Euro eine Kryptowährung?
Nein. Ein digitaler Euro wäre von der EZB abgesichert und damit immer genau einen Euro wert – anders als Kryptowährungen, die nicht zentral verwaltet werden und deren Kurs oft schwankt. Digitale Euros sind außerdem ohne Internetverbindung verfügbar.
Wann will die EZB den digitalen Euro einführen?
Das kommt darauf an, wie schnell die Verhandlungen vorankommen. Die EZB bereitet sich nach eigenen Angaben darauf vor, ab 2029 die ersten digitalen Euros ausgeben zu können. (afp/red)
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Umfrage: Mehrheit für weitere Entlastungen nach Tankrabatt

Vor dem vorgesehenen baldigen Ende des Tankrabatts befürwortet laut einer Umfrage eine Mehrheit weitere Erleichterungen von hohen Preisen. Dass es danach „auf jeden Fall“ neue Entlastungsmaßnahmen geben sollte, finden 49 Prozent der Befragten, wie die Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur ergab. Zumindest „eher ja“ dazu sagen weitere 21 Prozent. Folge-Entlastungen für tendenziell nicht angebracht halten dagegen 22 Prozent der Befragten.
Der seit Anfang Mai geltende Tankrabatt soll nach dem Willen der schwarz-roten Koalitionsfraktionen nicht über das geplante Ende (30. Juni) hinaus fortgesetzt werden. Eine Verlängerung sehr sinnvoll oder eher sinnvoll fänden der Umfrage zufolge 62 Prozent. Als gar nicht oder eher nicht sinnvoll sehen dies 30 Prozent an. Für die Umfrage wurden 2.154 Menschen ab 18 Jahren vom 12. bis 15. Juni repräsentativ befragt. Sie lief damit teilweise schon, als am 14. Juni bekannt wurde, dass im Iran-Krieg mit Folgen für Energiepreise ein Abkommen in Sicht kommen könnte.

Spritpreise, Stromsteuer, Lebensmittel

Auf größere Zustimmung stoßen andere Entlastungsmaßnahmen, über die auch aktuell diskutiert wird. Eine Obergrenze für Spritpreise halten laut Umfrage 75 Prozent für tendenziell sinnvoll und 18 Prozent für tendenziell nicht sinnvoll. Eine Senkung der Stromsteuer wäre für 86 Prozent sinnvoll, nicht sinnvoll fänden dies 9 Prozent. Eine Senkung der Mehrwertsteuer für Lebensmittel trifft auf 89 Prozent Zustimmung, tendenziell nicht sinnvoll fänden dies 8 Prozent.
Die persönliche Bilanz des Tankrabatts fällt laut der Umfrage eher gemischt aus. Dass er ihnen eine deutliche Entlastung gebracht hat, gaben 9 Prozent der Befragten an. Eine leichte Entlastung sehen 40 Prozent, gar keine Entlastung 27 Prozent. Dass sie nicht tanken oder kein Auto nutzen, gaben 22 Prozent an. (dpa/red)
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Teurer Sicherungsfonds – Tui drängt auf Reform

Europas größter Reisekonzern Tui fordert vom Bund eine spürbare Entlastung beim Reisesicherungsfonds, in den alle Veranstalter einzahlen.
„Die Gebühren für den seit 2022 bestehenden Sicherungsfonds (DRSF) gehören jetzt auf null festgesetzt und die Sicherheiten spürbar gesenkt“, heißt es in einer Erklärung des Konzerns. Zuvor hatte das „Handelsblatt“ darüber berichtet.
„Staatliche Auflagen verteuern ohne Not die Pauschalreise und den Urlaub der Deutschen“, heißt es in dem Papier. „Der Staat ist ein echter Kostentreiber für die Urlauber, insbesondere für die sichere Pauschalreise.“
Konkret fordert der Konzern eine Reform des 2019 eingeführten Reisesicherungsfonds, der Pauschalreisen gegen Insolvenzen absichert.

Bereits eine Milliarde Euro eingezahlt

Absicherung sei gut und richtig, erklärte Tui. Doch die Umsetzung funktioniere nicht. „Der Fonds verteuert Reisen, bindet Kapital und schwächt die Investitionskraft der Branche“, schreibt Tui.
Inzwischen hätten deutsche Veranstalter rund eine Milliarde Euro im Sicherungsfonds hinterlegt. Damit, so Tui, werde ausreichend Geld für alle denkbaren Risiken vorgehalten.
Weitere Einzahlungen sind nach Einschätzung des Branchenriesen daher vorerst nicht nötig. „Deshalb appelliert Tui an die Politik, die Gebühren des DRSF sofort auf null zu reduzieren, die Sicherheiten spürbar zu senken und die vorhandenen Mittel endlich professionell und wertschaffend anzulegen.“

FTI-Pleite als größter Schadensfall

Der Deutsche Reisesicherungsfonds war 2019 nach der Insolvenz des Reisekonzerns Thomas Cook gegründet worden.
Er soll sich bei einer Pleite eines Reiseanbieters um die Erstattung der Vorauszahlungen der Kunden, gegebenenfalls den Rücktransport gestrandeter Urlauber sowie deren Unterbringung bis zum Rücktransport kümmern. Größter Schadensfall war bisher die Insolvenz von FTI 2024.
Der Fonds speist sich aus Einzahlungen der Reiseveranstalter. Große Veranstalter müssen Jahr für Jahr einen prozentualen Anteil ihres Umsatzes in den Fonds einzahlen.

Tui vermisst Anlagestrategie

Bisher würden die eingezahlten Gelder von rund einer Milliarde Euro aber nicht einmal angemessen angelegt, kritisiert Tui. „Bei anhaltender Inflation verliert das Geld der Unternehmen real an Wert“, schreibt das Unternehmen.
„Der Fond legt es unter Aufsicht des Staates unter die Matratze und verhindert damit, dass es produktiv eingesetzt wird und Wachstum generiert. Das ist kein verantwortungsvoller Umgang mit Geld.“ (dpa/red)
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Länder dringen auf schnellere Sperrung von Fake-Shops

Die Verbraucherschutzminister der Länder wollen entschlossener gegen Fake-Shops im Internet vorgehen. Zudem setzen sie sich für ein rasches Verbot von elektronischen Einweg-Zigaretten ein und für transparentere Preise an Ladesäulen für Elektrofahrzeuge, wie sie nach ihrer Verbraucherschutzminister-Konferenz in Potsdam mitteilten.

Aktionsplan gegen Fake-Shops gefordert

„Fake-Shops verursachen erhebliche finanzielle Schäden bei Verbraucherinnen und Verbrauchern. Wir müssen den Schutz vor betrügerischen Angeboten im Internet stärken“, sagte Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Hanka Mittelstädt (SPD), die den Vorsitz der Konferenz innehat.
Sie und ihre Länderkollegen halten einen nationalen Aktionsplan zur leichteren Abschaltung solcher gefälschter Seiten für notwendig. Dabei sehen sie vor allem den Bund in der Verantwortung.
Fake-Shops müssten schneller vom Netz genommen werden, dafür brauche es effektivere Verfahren als bislang, sagte Mittelstädt. Der Bund solle prüfen, wie eine schnellere Abschaltung möglich ist. „Die Länder dürfen nicht allein gelassen werden“, so Mittelstädt.

Ministerin: Sperrung von Fake-Shops dauert zu lange

Bislang seien die Verfahren in Deutschland zur Sperrung betrügerischer Seiten zu langwierig und komplex. „Polizei, Justiz, Verbraucherschutz und Cybersicherheit – in Deutschland sind viele verschiedene Stellen zuständig.
Um eine effektive Bekämpfung von betrügerischen Webseiten zu beschleunigen, brauchen wir eine bessere Zusammenarbeit“, sagte die brandenburgische Ministerin. Auch Verbraucherzentralen fordern, die Bekämpfung betrügerischer Shops solle bundeseinheitlich geregelt werden.
Ein Fake-Shop-Finder im Internet deckt laut Verbraucherzentrale jeden Monat rund 1.800 neue betrügerische Online-Shops auf.
Transparente Preise an E-Ladesäulen gefordert
Die Verbraucherminister kritisierten zudem, dass an Ladesäulen für E-Autos bislang keine Preistransparenz herrsche. Das Tanken eines E-Autos müsse so einfach sein wie das Tanken eines Pkw mit Verbrennermotor, sagte die Verbraucherschutzministerin des Saarlandes, Petra Berg (SPD).
„Das bedeutet, ich muss transparent und einfach erkennen können, was mich das Stromtanken nun kostet – und zwar nicht nur der Strom, sondern auch mögliche weitere Gebühren wie Blockier- oder Startzuschläge.“ Komplexe Tarifstrukturen erschwerten einen einfachen Preisvergleich erheblich.
Bund soll Verbot von E-Zigaretten rasch 
Zudem soll der Bund nach dem Willen der Länderminister ein rasches Verbot elektronischer Einweg-Zigaretten per Gesetz regeln. Die E-Zigaretten seien nicht nur umweltschädlich, sagte Mittelstädt. „Sie werden häufig auch falsch weggeworfen, sodass wir problematische Brände gerade in den entsprechenden Deponien haben.“
Sie führten aber vor allem dazu, dass Jugendlichen – durch Verpackungen, fruchtige Geschmacksrichtungen und eine starke Präsenz in den sozialen Medien – der Einstieg in den Nikotinkonsum erleichtert werde. (dpa/red)
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Sparen um jeden Preis? Deutschland auf Schnäppchenjagd

Wer in diesen Tagen durch deutsche Innenstädte läuft, der könnte meinen, es sei schon Hochsommer. Sonderangebote und Rabatte weit und breit. Den gesetzlich vorgeschriebenen Sommerschlussverkauf gibt es seit Jahren nicht mehr. Der Handel veranstaltet inzwischen einen freiwilligen Schlussverkauf – eigentlich erst Ende Juli. „Bei Rabatten gibt es inzwischen leider fast eine Dauerschleife. Es wird immer mehr“, sagt Rolf Pangels vom Handelsverband Textil Schuhe und Lederwaren.
Die Konsumstimmung hat sich – laut den Befragungen vom Handelsverband Deutschland (HDE) und dem Nürnberg Institut für Marktentscheidungen – zuletzt zwar leicht verbessert, aber die Lage bleibt schwierig. Viele Menschen kaufen sehr sparsam ein. Ob Kleidung, Lebensmittel oder Deko: Hauptsache günstig. Sonderangebote sind besonders begehrt.
Je nach Produktkategorie werden bis zu 74 Prozent der Kaufentscheidungen von Rabatten beeinflusst. Das zeigt eine Studie der Boston Consulting Group (BCG). 1.800 Menschen in Deutschland wurden im April repräsentativ befragt. Die Stimmung hat sich demnach weiter verschlechtert. 64 Prozent bewerten die wirtschaftliche Lage negativ.
Verbraucher achten stärker auf Preise als vor einem Jahr. „Verbraucher wägen heute insgesamt stärker ab, wofür sie ihr Geld ausgeben“, sagt BCG-Konsumgüterexpertin Karin von Funck. Sie verglichen mehr, hinterfragten Ausgaben kritischer.

Bei Kleidung und Gastronomie wird am meisten gespart

Laut einer repräsentativen Kantar-Umfrage wird vor allem bei Bekleidung, Gastronomie sowie bei Kino-, Konzert- und Clubbesuchen gespart. Das Institut befragte im Auftrag des Portals Idealo 2.000 Menschen zwischen 18 und 64 Jahren. 62 Prozent vergleichen vermehrt Preise verschiedener Anbieter.
56 Prozent achten verstärkt auf Sonderangebote. Am häufigsten gespart wird für Urlaube und Reisen oder um finanzielle Rücklagen aufzubauen (je 41 Prozent).
Der finanzielle Druck ist groß. 81 Prozent müssen laut Umfrage vermehrt darauf achten, wie viel sie ausgeben. Zwei Drittel sorgen sich darum, mit ihrem Geld nicht mehr auszukommen. 44 Prozent konsumieren weniger als im Vorjahr, nur 6 Prozent mehr. Als Gründe nennen sie meist steigende Verbraucherpreise sowie politische und wirtschaftliche Unsicherheiten.
Im „Sorgen-Ranking“ des Marktforschers YouGov sind finanzielle und wirtschaftliche Sorgen auf den ersten Platz vorgerückt – vor Einwanderung und körperliche Gesundheit. YouGov-Expertin Petra Süptitz sieht dies als Reaktion auf ein dauerhaft erhöhtes Kostenbewusstsein.
Kunden greifen bei Produkten des täglichen Bedarfs wie Lebensmitteln immer häufiger zu Sonderangeboten. Knapp ein Viertel des Umsatzes entfiel laut YouGov zuletzt darauf – deutlich mehr als vor vier Jahren. Zunehmend gefragter sind auch die preisgünstigeren Eigenmarken der Händler.
Viele Kunden seien unsicher, welche weiteren Belastungen auf sie zukämen, so Süptitz. Laut Statistischem Bundesamt sind die Nahrungsmittelpreise seit 2020 im Schnitt bereits um gut 37 Prozent gestiegen.

„Die meisten sparen aus einem Sicherheitsbedürfnis“

Laut Postbank ist und bleibt Deutschland ein Land der Sparer. Viele zweifelten jedoch, ob sie genug Geld beiseitelegen. „Die meisten Menschen sparen aus einem Sicherheitsbedürfnis. Wenn sie trotz ihrer Sparanstrengungen das Gefühl haben, ihr Ziel kaum erreichen zu können, führt das zu Verunsicherung und Frustration“, sagt Postbank-Anlagestratege Ulrich Stephan.
Anhaltender Kostendruck beschädige das Vertrauen in die eigene Vorsorgefähigkeit.
Den Einzelhandel schmerzt die Sparsamkeit der Kunden. Die Unternehmen hadern mit der Rabattflut. Je niedriger die Preise, desto weniger verdienen sie. „Wer dauerhaft mit hohen Preisnachlässen arbeitet, riskiert eine Entwertung seiner Marke und sinkende Profitabilität“, sagt BCG-Expertin von Funck.
Kriege, schwache Konjunktur und schlechte Konsumstimmung belasteten die Branche, sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. „Die Kalkulationen gerade kleinerer und mittelständischer Händler stehen unter enormem Druck.“
Profitieren können unter anderem asiatische Anbieter wie Temu und Shein. Laut einer Auswertung des Forschungsinstituts IW Consult im Auftrag des HDE setzen Temu und Shein dem deutschen Einzelhandel erheblich zu. Der Branche entgehen jährlich Umsätze in Höhe von 2,5 Milliarden Euro.

Jeder sechste Einzelhändler sieht Existenz bedroht

Auch Discounter profitieren nach Angaben des Handelsforschungsinstituts IFH Köln vom hohen Preisbewusstsein. Anbieter wie Action oder Woolworth übernehmen demnach in vielen Warengruppen zunehmend die Rolle des Fachhandels – insbesondere bei Do-it-yourself-Produkten (DIY), Saisonware, Dekorationsartikeln, Schreib- und Spielwaren.
IFH-Handelsexperte Kai Hudetz sieht einen „Verlust der Mitte“. Das Preiseinstiegssegment sowie Premium- und Luxusangebote gewinnen demnach, mittlere Preislagen haben zunehmend Schwierigkeiten.
Jeder sechste Einzelhändler in Deutschland fürchtet laut der Konjunkturumfrage des Ifo-Instituts inzwischen um die Existenz, so viele wie nie zuvor. Die Zahl der Insolvenzen liegt nach Angaben des Kreditversicherers Allianz Trade auf dem höchsten Stand seit zehn Jahren. Der Dekohändler Depot und die Baumarktkette Hellweg stellten kürzlich erneut Insolvenzanträge, die Fachmarktkette Hammer schloss alle Filialen.

Secondhand boomt

Der Preis ist laut Idealo-Umfrage das wichtigste Kaufkriterium, knapp vor der Qualität. Dabei gibt das Konsumverhalten Experten bisweilen Rätsel auf. Viele bestellen trotz Bedenken bei der Produktqualität bei Temu und Shein, wie eine aktuelle Untersuchung des Marktforschungsunternehmens Appinio zeigt. Der extreme Preisreiz löse bestehende Sorgen nicht auf, sondern hebele sie systematisch aus, heißt es.
Auch der Secondhand-Markt zählt zu den Gewinnern. Er wächst deutlich stärker als der Einzelhandel insgesamt. 2025 wurde in Deutschland mit Secondhand-Ware online 10,5 Milliarden Euro umgesetzt – 84 Prozent mehr als 2019. Besonders beliebt sind laut YouGov Kleidung, Bücher, Möbel und Elektronikgeräte wie Smartphones und Tablets.
„Secondhand-Produkte sind für viele Verbraucher vor allem eines: deutlich günstiger als Neuware“, sagt Experte Hudetz. Secondhand habe sein angestaubtes Image hinter sich gelassen und entwickele sich zum Lifestyle-Thema. Er erwartet, dass der Markt künftig weiter wachsen wird. (dpa/red)
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Online-Falle: Wie Fake-Shops Tausende Kunden abzocken

Mit Fake-Shops im Internet nehmen Betrüger mitunter Millionen ein. Sie verkaufen online Waren, die sie nie verschicken – ob Handys, Sneaker oder Fahrräder. Angesichts der Fußball-WM warnen Verbraucherschützer vor betrügerischen Angeboten von Fanartikeln und Tickets. Die Verbraucherschutzminister der Länder befassen sich heute bei ihrer Konferenz in Potsdam mit dem Online-Handel und der Bekämpfung von Fake-Shops.
Fake-Shops seien zu einem gefährlichen Massenphänomen geworden, das Verbraucher immer wieder in die Falle locke und hohe finanzielle Schäden verursache, sagte Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Hanka Mittelstädt (SPD), die den Konferenz-Vorsitz innehat, der Deutschen Presse-Agentur.

Was ist ein Fake-Shop?

Laut Polizeilicher Kriminalprävention der Länder und des Bundes sind Fake-Shops täuschend echt aussehende Verkaufsplattformen – teils Kopien real existierender Webseiten. Betreiber, die oft im Ausland sitzen, werben auch unrechtmäßig mit bekannten oder auch frei erfundenen Gütesiegeln.
Mit Künstlicher Intelligenz ist es laut Bundeskriminalamt zudem leichter geworden, einen echt wirkenden Internetauftritt für einen gefälschten Shop zu bauen.
Verbraucher sollten laut Polizei misstrauisch werden, wenn als Zahlungsart oft nur Vorkasse beziehungsweise eine Sofort-Überweisung übrig bleibt. Der Kauf auf Rechnung sei sicherer. Auch fehlende Impressums-Angaben seien ein Warnzeichen.

Wie häufig ist Betrug über Fake-Shops?

Jeder vierte Verbraucher (24 Prozent) in Deutschland ist schon einmal Opfer von Online-Betrug geworden, wie eine Umfrage im Auftrag der Schufa unter 1.000 Erwachsenen im Februar 2025 ergab. Sechs von zehn Betrugsopfern (61 Prozent) erlitten nach eigenen Angaben einen finanziellen Schaden – etwa, weil ihnen keine oder minderwertige Ware geliefert wurde.
Bei den Verbraucherzentralen gingen 2025 zu Fake-Shops rund 10.000 Beschwerden ein, so der Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin. Das sei nur „die Spitze des Eisbergs“, sagte die Expertin für Online-Shopping beim Verband, Stefanie Grunert.
Allein Thüringen meldete im vergangenen Jahr einen Schaden von rund 600.000 Euro durch Fake-Shops.

Wie lässt sich der Betrug erkennen?

Verbraucherzentralen haben Checklisten erstellt, die helfen sollen, Fake-Shops anhand verschiedener Kriterien zu erkennen. Als Fake-Shop-Warnungen werden im Internet auch aktuelle Fälle aufgelistet.
Verbraucherzentralen raten dazu, über einen Fake-Shop-Finder vor einer Bestellung zu prüfen, ob ein Anbieter seriös ist (www.fakeshopfinder.de). Bei einem Betrug sollte man Beweise wie Bestellbestätigung und andere E-Mails sichern, Screenshots machen und bei der Polizei Anzeige erstatten. Über die Bank sollte versucht werden, die Zahlung rückgängig zu machen.

Wo sehen Verbraucherzentralen Möglichkeiten?

Einen Fake-Shop aus dem Netz zu nehmen, scheint rechtlich und organisatorisch nicht einfach. Der Vorstand der Verbraucherzentrale Berlin kritisierte auch, dass die polizeilichen Zuständigkeiten und das Vorgehen in den Bundesländern unterschiedlich seien.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale Bundesverband müssen Online-Plattformen ihrer Verantwortung stärker nachkommen. Denn Verbraucher gelangten immer wieder über Plattformen und Suchmaschinen auf Fake-Shops, so Stefanie Grunert.
„Sehr große Online-Plattformen und Suchmaschinen sind dazu verpflichtet, eigenständig systemische Risiken zu erkennen und zu mindern. Dies umfasst auch betrügerische Werbung.“

Was wollen die Minister erreichen?

Für den Verbraucherschutz zuständige Minister fordern wirksamere Maßnahmen gegen Fake-Shops. „Es reicht nicht, punktuell einzelne Anbieter zu sperren – wir brauchen eine umfassende, nationale Strategie zur Bekämpfung von Fake-Shops, die Bund und Länder gemeinsam umsetzen“, so Mittelstädt. „Für eine effektive Bekämpfung von Fake-Shops bedarf es einer strategischen Koordinierung durch den Bund.“
Ein wichtiger Baustein ist aus Ländersicht eine stärkere Identitätsprüfung bei der Registrierung von Internet-Domains. Auch die Möglichkeiten zur Sperrung betrügerischer Domains sollen verbessert werden, wie Hessens Verbraucherschutzminister Ingmar Jung (CDU) vor Beginn der Konferenz mitteilte.
Im Mai dieses Jahres ging die Polizei gegen einen mutmaßlich führenden Betreiber von gefälschten Online-Shops vor – nach jahrelangen Ermittlungen. Der Mann aus Nordrhein-Westfalen soll rund 1.000 Menschen um teils erhebliche Summen gebracht haben. Er wurde auf Mallorca gefasst. (dpa/red)
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Neue Pflicht im Onlinehandel: Der Button für den Widerruf

Wer im Internet einen Vertrag schließt, erledigt das meist mit einem einzigen Klick. Ihn wieder aufzulösen, gleicht dagegen im Alltag oft einer digitalen Schnitzeljagd nach Mailadressen oder versteckten Formularen.
Damit ist ab morgen Schluss, denn ab dem 19. Juni wird der „Widerrufsbutton“ auf Webseiten und in Apps zur Pflicht. Das erklärte Ziel des Gesetzgebers: Ein Online-Widerruf muss künftig genauso schnell und unkompliziert möglich sein wie der Kauf selbst.
Die neue Regelung betrifft fast den gesamten Onlinehandel im B2C-Bereich, also Geschäfte zwischen Unternehmen und Privatpersonen. Ob großer Versandriese, kleiner Spezialshop, Streaming-Anbieter oder Online-Kurs-Plattform – wer Verträge im Netz anbietet, muss die Funktion ab morgen bereitstellen. Bei Marktplätzen wie Amazon und eBay liegt die Verantwortung für die technische Umsetzung beim jeweiligen Plattformbetreiber.
Der Button ist überall dort Pflicht, wo Verbrauchern ohnehin ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Er greift somit beim klassischen Online-Einkauf von Waren, bei Dienstleistungen und digitalen Gütern wie Streaming-Abos sowie bei online abgeschlossenen Finanzdienstleistungen wie Krediten oder Versicherungen.

Widerruf in zwei Stufen

Um versehentliche Stornierungen im Vorbeigehen zu vermeiden, schreibt das Gesetz einen zweistufigen Prozess vor. Auf der Webseite muss ab morgen eine gut sichtbare Schaltfläche mit einer klaren Aufschrift wie „Vertrag widerrufen“ platziert sein.
Ein Klick führt zu einer Übersichtsseite, auf der Verbraucher nur die nötigsten Daten zur Zuordnung wie Name, Bestellnummer und E-Mail-Adresse eintragen müssen. Ein Widerrufsgrund darf vom Händler dabei nicht verlangt werden.
Ein finaler Klick auf einen Bestätigungsbutton schließt den Vorgang ab, woraufhin der Händler den Eingang sofort automatisch per E-Mail bestätigen muss.

Verbraucherzentrale: Mehr Komfort und Sicherheit

Der Verbraucherzentrale Bundesverband betont, die neue Regelung bringe für Verbraucher mehr Komfort, Sicherheit und Transparenz. Das eigentliche Widerrufsrecht ändere sich dadurch jedoch nicht.
Der Widerruf sei weiterhin nur innerhalb der gesetzlichen Frist möglich. Diese beträgt in der Regel 14 Tage, nachdem der Vertrag abgeschlossen oder die bestellte Ware erhalten wurde.
Laut einer repräsentativen YouGov-Umfrage finden 79 Prozent, dass ein verpflichtender Widerrufsbutton den Widerruf von Onlinekäufen erleichtert. Lediglich 8 Prozent sehen das nicht so, 13 Prozent machten keine Angabe.
Jeder Dritte gibt an, dass ein leicht zugänglicher Widerrufsbutton die Bereitschaft erhöht, online einzukaufen. YouGov hat vom 8. bis 10. Juni 2.071 Menschen ab 18 Jahren in Deutschland befragt.

Kritik von den Verbänden

Branchenverbände kritisieren die verpflichtende Einführung hingegen. „Schon heute sind Widerruf und Rückgabe im Onlinehandel bei den hier ansässigen Anbietern problemlos und äußerst einfach möglich“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland, Stefan Genth.
Das Widerrufsrecht sei längst bekannt. Genth kritisiert, die neuen Vorgaben seien vor allem für kleinere Unternehmen mit erheblichen Bürokratielasten verbunden.
Kritik übt auch der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel. Viele Händler gewährten bereits längere Rückgabefristen als vorgeschrieben, sagt Geschäftsführerin Alien Mulyk. Mit dem neuen Button komme es zu einer Vermischung und zu Verwirrung bei Verbrauchern.
„Das erhöht die Abmahngefahr deutlich.“ Dazu entstünden weitere Risiken. Theoretisch könnte ein Bot massenhaft Bestellungen tätigen und dann widerrufen. Dagegen müssten Betreiber nun Vorkehrungen treffen.
Der Bundesverband Onlinehandel hält eine Vereinfachung des Widerrufsrechts für unnötig. Dies werde bereits häufig ausgenutzt, sagt Hauptgeschäftsführerin Heidi Kneller-Gronen.
„Da werden neue Schuhe bestellt, die alten abgetragenen als Widerruf zurückgeschickt. Da werden teure Kaffee-Vollautomaten für die große Party ausufernd genutzt und nach der Party widerrufen.“ Die Schäden für Händler seien hoch. Der Verband fordert klare Grenzen für Missbrauch. (dpa/red)
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Wie entsteht mein Schufa-Score? BGH prüft Auskunftsanspruch

Wer eine neue Wohnung sucht, auf Rechnung einkaufen oder einen Bankkredit aufnehmen will, braucht dafür oft einen guten Schufa-Score. Der Bundesgerichtshof verhandelt heute darüber, ob und in welchem Umfang die Schufa Betroffenen Auskunft geben muss, wie der Score berechnet wird. Ein Urteil wird noch nicht erwartet.

Was ist ein Bonitätsscore?

Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa sind private Unternehmen, die Daten sammeln, um vorherzusagen, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Person in Zukunft ihre Rechnungen pünktlich bezahlen wird.
Das Ergebnis dieser sogenannten Bonitäts- oder Kreditwürdigkeitsprüfung geben sie dann meist in Form von Score-Werten an Händler, Banken oder Versicherungen weiter. Je höher der Wert, umso größer die Kreditwürdigkeit. Wer oft Rechnungen unpünktlich bezahlt und Mahnungen bekommt, wird schlechter eingeschätzt.

Worum geht es in Karlsruhe?

Am BGH geht es heute um die Klagen von fünf Privatpersonen, die sich noch auf den früheren Schufa-Score beziehen. Die Schufa hatte ihnen 2023 im Rahmen der Datenkopie Auskunft über ihre bei der Auskunftei gespeicherten Daten sowie in den letzten zwölf Monaten auf Bonitätsanfragen hin übermittelten Scorewerte erteilt.
Die Kläger halten die erteilte Auskunft aber für unzureichend und das Scoring-Verfahren für intransparent. Ihre Klage stützen sie auf die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Wenn Entscheidungen durch die automatisierte Verarbeitung von Daten getroffen werden, haben Betroffene laut DSGVO einen Anspruch auf „aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person“.
Der Europäische Gerichtshof klärte 2023, dass ein Schufa-Score unter diese Regelung fällt, wenn er eine „maßgebliche“ Rolle etwa für die Kreditgewährung spielt.

Was bedeutet das für das Verfahren?

Vor dem BGH geht es um die Frage, ob die Schufa-Datenkopie die aktuellen rechtlichen Anforderungen erfüllt. Das Oberlandesgericht Dresden hatte das verneint und die Schufa verurteilt, den Klägern weitere Informationen etwa zur Gewichtung der für die Scorewerte genutzten Kriterien offenzulegen.
Zwar müsse das Unternehmen keine Auskunft erteilen, auf deren Grundlage die Betroffenen den Score mathematisch nachvollziehen könnten, so die Richter. Sie müsse aber laienverständliche Informationen erteilen, die eine Überprüfung der Scorewerte auf Fehler und mangelnde Plausibilität ermögliche.

Was sagt die Schufa?

Die Schufa ist der Ansicht, dass ihre Datenkopie den Auskunftsanspruch an „maßgebliche“ Scores vollumfänglich erfüllt. Ihre Praxis hätten bundesweit auch schon 10 Oberlandesgerichte in 55 Beschlüssen und 17 Urteilen bestätigt, teilt die Auskunftei mit. Das OLG Dresden vertrete ebenso wie das OLG Naumburg eine Mindermeinung und gehe mit seinen Transparenzanforderungen über den aktuellen gesetzlichen Rahmen hinaus.
Unterschiedliche Anforderungen an die Auskunft je nach Gerichtsstandort seien weder praktikabel noch rechtssicher, kritisiert die Schufa. Deswegen sei sie vor dem BGH in Revision gegangen. Sollten die Karlsruher Richter das Urteil aus Dresden bestätigen, werde die Auskunftei ihre Datenkopie anpassen.
Die gesetzlichen Spielregeln ändern sich am 20. November, dann tritt eine Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft, die das Bonitäts-Scoring transparenter und verständlicher machen soll. Auf Anfrage von Verbrauchern müssen Auskunfteien alle in den vergangenen zwölf Monaten berechneten Score-Werte sowie die dabei verwendeten Daten offenlegen.
Außerdem müssen sie die Kriterien ausweisen, die den Score-Wert am stärksten beeinflussen. Die Schufa verweist darauf, dass ihr neues Scoring-Verfahren sogar über diese künftigen Transparenzregeln hinausgeht. Auch die alten Scores würden an die neuen Rahmenbedingungen angepasst.

Woher kommen die Daten?

Die Schufa erhält von ihren Vertragspartnern Informationen etwa über die Eröffnung von Girokonten, die Ausgabe von Kreditkarten und den Abschluss von Leasingverträgen und Krediten.
Negativinformationen, die die Schufa erfasst, stammen zum Beispiel aus öffentlichen Registern wie Schuldnerverzeichnissen. Die Schufa speichert zudem persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum und Anschrift, hat aber keine Informationen etwa über das Einkommen einer Person.
Die Schufa hatte die Finanzplattform Bonify Ende 2022 gekauft. (Symbolbild)

Die Schufa hatte die Finanzplattform Bonify Ende 2022 gekauft. (Symbolbild)

Foto: Peter Kneffel/dpa

Wer wissen will, welche Daten die Schufa zu seiner Person speichert, kann bei ihr eine sogenannte Datenkopie beantragen. Die Selbstauskunft weist unter anderem aus, woher die Informationen stammen und an wen sie in den letzten zwölf Monaten weitergeleitet wurden.
Eine repräsentative Umfrage des Finanzvergleichsportals Verivox Anfang des Jahres zeigte aber, dass viele Menschen sich dafür gar nicht interessieren. Mit 55,6 Prozent hatte eine Mehrheit der Deutschen ihren persönlichen Score demnach noch nie abgerufen.

Wie wird der Schufa-Score berechnet?

Der Schufa-Score wurde von Kritikern lange als „Blackbox“ bezeichnet, weil die Auskunftei nicht im Detail offenlegte, wie die Bewertung zustande kam. Die Geheimniskrämerei soll jetzt ein Ende haben. Seit dem 17. März 2026 nutzt die Schufa einen neuen Score, den Verbraucher leichter nachvollziehen können sollen. Bis Ende 2028 will die Schufa den alten Score vollständig abschaffen.
Bei der neuen Berechnungsmethode werden für zwölf Kriterien Punkte vergeben. Es spielt etwa eine Rolle, wie alt der älteste Bankvertrag und die älteste Kreditkarte sind, ob Zahlungsstörungen vorhanden sind, und wie der Status bei Krediten ist.
Am Ende steht ein Score-Wert zwischen 100 und 999. Ab 779 Punkten gibt es die höchste Scoreklasse „hervorragend“. Wer auf weniger als 100 kommt, landet bei „ungenügend“ und bekommt keinen Score. (dpa/red)
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wirtschaft

Finanzwende kritisiert offene Immobilienfonds

Der Verein Finanzwende hat seine Kritik an offenen Immobilienfonds bekräftigt, die bei Privatanlegern teils als sichere Geldanlage gelten.
In den vergangenen Monaten habe sich die Lage auf dem Markt für offene Immobilienfonds „deutlich verschlechtert“, erklärte die verbrauchernahe Organisation am Mittwoch, 17. Juni.

Renditen unter Druck

Renditen seien gesunken, mehrere Fonds verweigerten inzwischen sogar die Rücknahme von Anteilen.
Offene Immobilienfonds kaufen, bewirtschaften und verkaufen Immobilien. Viele der Fonds sind auf Bürogebäude spezialisiert, manche auf Wohngebäude.
Der Wert der auch für Kleinanleger kaufbaren Anteile richtet sich nach den Werten der enthaltenen Immobilien, die pro Quartal von Gutachtern ermittelt werden.

Kritik an Risikoeinstufung

Finanzwende kritisierte, dass viele Immobilienfonds weiter mit der niedrigen Risikoeinstufung 2 von 7 verkauft würden, in Einzelfällen sogar mit der Risikoklasse 1 von 7.
Die Organisation hob hervor, dass auch der Chef der Finanzaufsicht Bafin, Mark Branson, im Mai darauf verwiesen hatte, dass bei offenen Immobilienfonds „nicht immer alle relevanten Risikoinformationen“ einflössen.

Anleger investieren weiter Milliarden

Ein Gutachten des Fondsexperten Stefan Loipfinger im Auftrag von Finanzwende ergab nach Angaben der Bürgerbewegung zuletzt zudem, dass es bei offenen Immobilienfonds „zu geringe Renditen“ gebe.
Laut Finanzwende wurden allein im ersten Quartal dieses Jahres 815 Millionen Euro neu in offene Immobilienfonds investiert, „zum größten Teil über Banken und Sparkassen“. (afp/red)
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deutschland

Haushalte geben 335 Euro im Monat für Nahrungsmittel aus

Die Privathaushalte in Deutschland haben im Jahr 2023 rund 335 Euro monatlich für Nahrungsmittel ausgegeben.
Auf Fleisch und Wurst, Fisch und Meeresfrüchte entfielen durchschnittlich rund ein Fünftel oder 22 Prozent der Ausgaben, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Dienstag mitteilte.
Für Getreide und Getreideerzeugnisse wie Brot, Reis und Nudeln gaben die Verbraucher rund 17 Prozent aus.
Ein ebenso großer Anteil der Ausgaben entfiel auf Milch, Molkereiprodukte und Eier, wie das Bundesamt weiter mitteilte. Gemüse, Kartoffeln und Ähnliches machten 14 Prozent aus, bei Obst und Nüssen waren es neun Prozent. Im Schnitt acht Prozent der Ausgaben gingen für Zucker und Süßwaren drauf.

Rund 75 Euro für Getränke

Für Getränke zahlten die privaten Haushalte dem Bundesamt zufolge im Schnitt rund 75 Euro im Monat. Gut 40 Euro davon entfielen auf alkoholfreie, knapp 35 Euro auf alkoholische Getränke.
Die Angaben basieren auf der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2023. Dafür gaben 9.965 Haushalte 14 Tage lang detailliert Auskunft zu ihren Ausgaben für Nahrungsmittel, Getränke und Tabakwaren, wie die Statistiker mitteilten.
Aufwendungen für Restaurants, Cafés, Kantinen und Ähnliches sind in diesen Ausgaben nicht enthalten. (afp/red)
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deutschland

Kunden nutzen Kassen mit Personal lieber als SB-Kassen

Trotz der zunehmenden Verbreitung von Selbstbedienungskassen zieht die deutliche Mehrheit klassische Kassen mit Personal vor. Laut einer nach eigenen Angaben repräsentativen Umfrage des Marktforschungsinstituts Kantar werden sie von 67 Prozent bevorzugt.
33 Prozent scannen ihre Waren lieber selbst. Kantar befragte dazu vom 4. bis 8. Juni online rund 1.000 Menschen in Deutschland zwischen 16 und 64 Jahren.
42 Prozent der Befragten, die bediente Kassen bevorzugen, ist der Umgang mit Menschen lieber als mit einer Maschine. Für 40 Prozent ist Gewohnheit ein Grund. 39 Prozent zahlen lieber mit Bargeld, was an den meisten SB-Kassen nicht möglich ist.
28 Prozent sagen, dass sie beim Selbstscannen länger brauchen als das Personal. Seltener genannt werden Angst vor Bedienfehlern (21 Prozent) oder Überforderung (16 Prozent). Mehrfachnennungen waren möglich.

SB-Kassen: Viele wollen Tempo selbst bestimmen

Ein Drittel zieht laut Umfrage hingegen SB-Kassen vor. 56 Prozent von dieser Gruppe begründen dies damit, ihr eigenes Tempo bestimmen zu können und weniger Zeitdruck zu haben. 51 Prozent nennen kürzere Warteschlangen und geringere Wartezeiten als Argument.
38 Prozent macht es mehr Spaß, selbst zu scannen. 33 Prozent ist es wichtig zu sehen, dass Preis und Anzahl der Produkte korrekt erfasst werden.
Viele Menschen seien mit SB-Kassen noch nicht vertraut genug, sagt Kantar-Marktforscherin Stefanie Exel. Dies gelte auch für jüngere Generationen. Eine breitere Nutzung werde sich „nicht automatisch einspielen“. Hilfspersonal an den Terminals könne Sicherheit geben, bis der Umgang vertrauter ist.
Menschen zwischen 16 und 44 Jahren stehen SB-Kassen laut Umfrage grundsätzlich offener gegenüber. Unter 55- bis 64-Jährigen ist die Vorliebe für klassische Kassen dagegen deutlich stärker ausgeprägt. 87 Prozent bevorzugen sie, nur 13 Prozent Selbstbedienungskassen. Bei noch Älteren dürfte der Anteil vermutlich noch höher sein, so Exel.

Bis zu zwei Millionen Nutzer pro Tag

Die Einzelhändler in Deutschland setzen zunehmend auf die Kassen, an denen Kunden Produkte selbst scannen. Laut einer Schätzung des Handelsforschungsinstituts EHI verfügen derzeit etwa 12.500 Geschäfte über rund 50.000 SB-Kassen. Vor allem Lebensmittelhändler und Drogerien haben die Systeme stark ausgebaut. Einer der Hauptgründe ist die schwierige Personalsituation in der Branche.
Laut EHI-Experte Frank Horst werden SB-Kassen in Deutschland pro Tag von 1,5 bis 2 Millionen Menschen genutzt. Vor allem bei kleineren Einkäufen würden sie gern angesteuert. Bei größeren mit 30, 40 oder mehr Artikeln seien sie hingegen weniger komfortabel.
„Es ist gar nicht so einfach, alle Menschen für SB-Kassen zu begeistern.“ Insbesondere bei Älteren seien Vorbehalte mehr verbreitet, so Horst. Dennoch würden sie auch von Menschen ab 70 Jahren genutzt. „Viele sehen darin sogar Vorteile, weil sie das Tempo bestimmen können und der Druck nicht so groß ist wie bei bedienten Kassen.“ (dpa/red)
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gesellschaft

Neue Rechte für Fluggäste? Was sich ändert

Nach jahrelangen Verhandlungen um Fluggastrechte in der EU ist klar: Es bleibt bei den bisherigen Entschädigungszahlungen bei Verspätungen.
Reisende haben damit ab drei Stunden Verspätung unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Geld. Vertreter von Europaparlament und EU-Staaten haben sich aber auf einige Änderungen verständigt. Was geplant ist.

Das soll sich unter anderem ändern

  • beim Suchen: Fluganbieter müssen der Einigung zufolge künftig standardmäßig den Preis mit Handgepäck anzeigen. Das soll Verbrauchern den Preisvergleich erleichtern, sagt ein hochrangiger EU-Diplomat. Der deutsche Europaabgeordnete Jan-Christoph Oetjen (FDP) erklärt dazu: „Das ändert nichts daran, dass Airlines günstige Tickets anbieten können.“ Aber für Verbraucher sei klar, dass keine weiteren Kosten für Handgepäck dazukommen.
  • bei Gepäck: Musiker sollen ihre Instrumente dem Diplomaten zufolge an Bord mitnehmen dürfen. Die EU-Abgeordneten wollten ursprünglich auch festlegen, dass Fluggäste immer ohne zusätzliche Kosten ein kleines Handgepäckstück (etwa einen kleinen Koffer) mit an Bord nehmen dürfen, zusätzlich zum persönlichen Gegenstand. Damit konnten sie sich nicht durchsetzen.
  • bei Gebühren: Kinder dürfen im Flugzeug neben ihren Eltern sitzen, ohne dass Geld für die Sitzplatzreservierung fällig werden. Das gilt auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Fluggesellschaften müssen Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos korrigieren.
  • bei Problemen: Die Airline muss Passagiere laut einem hochrangigen EU-Diplomaten innerhalb von 96 Stunden schriftlich darüber informieren, was ihre Rechte sind und wie sie diese geltend machen können. Man lege außerdem klare Fristen fest, bis wann sie darauf reagieren muss.
Die Regeln betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von außereuropäischen Unternehmen, deren Maschinen in der EU abheben.

Das soll bei Verspätungen gelten

Über die Regeln für Verspätungen wurde lange gestritten. Die Staaten wollten ursprünglich, dass Passagiere künftig erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung bekommen und weniger Geld als bisher.
Wenn die Einigung formell angenommen wird, bleiben die Bedingungen nun im Wesentlichen gleich: Reisende haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat. Gestaffelt nach Entfernung sind es 250 Euro (bei 1.500 Kilometer Entfernung), 400 Euro (bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung), 600 Euro (bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung).
Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung zu verschulden hat. Mit der Reform soll auch aufgelistet werden, was außergewöhnliche Umstände sind, bei denen die Fluggesellschaft nicht schuld ist.

Das sagt Deutschland dazu

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) begrüßte die Einigung. „Das Ziel Deutschlands bei der Überarbeitung war immer, eine Regelung zu treffen, die eine Balance zwischen den Interessen des Verbraucherschutzes und den wirtschaftlichen und betrieblichen Erfordernissen der Luftverkehrswirtschaft herstellt“, teilte er mit. Deutschland hatte sich dafür eingesetzt, dass Reisende bei Verspätungen weiter ab drei Stunden eine Entschädigung bekommen und dazu Anfang Juni nach dpa-Informationen zusammen mit Frankreich einen gemeinsamen Vorschlag eingebracht.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zeigte sich ebenfalls zufrieden und verwies auf mehrere Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, etwa den leichteren Preisvergleich beim Handgepäck und bessere Informationen. Dass die Höhe der Entschädigung bei Verspätung nicht angetastet werde, nannte sie einen wichtigen Verhandlungserfolg.
Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale-Bundesverbands, teilte mit, die Fluggastrechte seien damit weiter ein „positives Beispiel für erfolgreiche EU-Verbraucherpolitik“. „Die deutsche Bundesregierung und das Europäische Parlament haben sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Schutzniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten bleibt.“ Die EU müsse als nächstes Individualreisende besser vor den Folgen von Insolvenzen der Fluggesellschaften schützen, forderte Pop.

Das sagen Abgeordnete

Europaabgeordnete begrüßten die Einigung. Sie sei „nicht die historische Verbesserung, die sich das Parlament gewünscht hätte“, teilte Jens Gieseke (CDU), verkehrspolitischer Sprecher der konservativen EVP-Fraktion, dazu mit. „Sie ist aber eine deutliche Verbesserung des Status quo – und vor allem eine klare Absage an den Versuch einiger Mitgliedstaaten, Passagierrechte abzubauen.“ Das Parlament habe „erfolgreich verhindert, dass die Entschädigungsansprüche von Reisenden drastisch gekürzt werden“. Zudem werde es Reisenden erleichtert, ihre Rechte durchzusetzen, sodass mehr Menschen ihre Rechte geltend machen können.
Auch der Verkehrspolitiker Jan-Christoph Oetjen (FDP) wies darauf hin, das Parlament habe einen Abbau von Passagierrechten verhindert. Zugleich gebe es unter anderem Verbesserungen für Familien mit Kindern und für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität. „Und ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung ist, dass Airlines jetzt bei Verspätungen eine Nachricht an die Passagiere schicken müssen, in denen genau erklärt wird, was ihre Rechte sind und wie sie diese Rechte einfordern können.“

So geht es weiter

Im Laufe des Montags werden die Vertreter der EU-Abgeordneten voraussichtlich der Reform zustimmen. Die getroffene Einigung muss später noch vom Rat der Mitgliedstaaten und dem Plenum des Europaparlaments bestätigt werden.
Dies gilt allerdings als Formalie. Nachdem die Regeln in Kraft getreten sind, haben die Fluggesellschaften zwölf Monate Zeit, sie umzusetzen. (dpa/red)
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Marmelade darf ab heute wieder Marmelade heißen

Marmelade darf ab heute Marmelade heißen. Außerdem bekommen Supermarktkunden mehr Klarheit über die Herkunft von Honig. Das sieht eine Verordnung des Bundesagrarministeriums vor, mit der eine EU-Richtlinie national umgesetzt wird.
EU-Recht schrieb bisher vor, dass nur Produkte aus Zitrusfrüchten als „Marmelade“ heißen, alles andere galt als Konfitüre. Die EU hatte die „Frühstücksrichtlinie“ vor zwei Jahren geändert.
Um Verwechslungen mit Marmelade etwa aus Erdbeeren oder Aprikosen zu vermeiden, muss Marmelade aus Zitrusfrüchten gemäß EU-Recht nun „Zitrusmarmelade“ heißen. Das Wort Zitrus kann auch durch den Namen der jeweils verwendeten Frucht ersetzt werden.

Bisherige Marmeladen-Regelung geht auf Briten zurück

Die ursprüngliche Regel geht auf einen Verhandlungserfolg der Engländer zurück, wo Marmelade traditionell nur aus Zitrusfrüchten hergestellt wird.
Mit ihrem Eintritt in die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft hatten die Briten gefordert, dass nur Marmelade aus Zitrusfrüchten auch so heißen dürfe und hatten damit Erfolg.
Anlässlich der Vorbereitungen für den Brexit hatte Jakob von Weizsäcker (SPD), heute Finanzminister des Saarlands und damals Mitglied im EU-Parlament, 2017 dann vorgeschlagen, dass Marmelade nach dem EU-Austritt der Briten auch wieder so heißen dürfe.
Marmelade wieder Marmelade nennen zu dürfen, könne dabei helfen, vielen EU-Bürgern den bitteren Nachgeschmack des Brexits etwas zu versüßen, schrieb der SPD-Politiker mit ironischem Unterton in einer schriftlichen Anfrage an die EU-Kommission. Seit heute ist dieser Vorschlag Wirklichkeit geworden.

Klarheit über die Herkunft von Honig

Auch bei Honig gibt es ab heute eine Neuerung: Auf Gläsern und Etiketten müssen die Namen aller Ursprungsländer stehen, wenn es mehrere sind. Bisher waren auch pauschale Angaben möglich wie „Mischung von Honig aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“.
Die Herkunftsländer sind gemäß der jetzt in Kraft getretenen Verordnung in absteigender Reihenfolge ihres Anteils anzugeben, zusätzlich der Gewichtsanteil in Prozent. Honig, der bis zum heutigen Stichtag nach den alten Vorgaben abgefüllt wurde, darf noch abverkauft werden. (dpa/red)
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EU-Staaten rücken von Forderung zu Flugverspätungen ab

Drohende Einschnitte bei Fluggastrechten in der EU sind vorerst vom Tisch. In den seit Wochen laufenden Verhandlungen mit dem EU-Parlament gaben Vertreter der EU-Staaten entsprechende Forderungen auf. Demnach bleibt es dabei, dass Fluggäste bei Verspätungen ab drei Stunden eine Entschädigung bekommen können, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Verhandlungskreisen erfuhr.
Auch die Höhe bleibt demnach gleich – anders als die Staaten lange gefordert hatten. Nun steht noch die formale Zustimmung der Abgeordneten aus. Diese könnte am Montag folgen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) zeigte sich zufrieden. Sie sagte: „Im Botschafterausschuss in Brüssel gab es einen großen Fortschritt bei der Neuregelung der Fluggastrechte.“
Kern der Einigung sei: „Es soll dabei bleiben, dass Verbraucherinnen und Verbraucher ab drei Stunden Verspätung einen Anspruch auf Entschädigung haben.“ Auch die Höhe der Entschädigung bleibe unangetastet. Dies sei aus ihrer Sicht ein wichtiger Verhandlungserfolg.

Besserer Preisvergleich beim Handgepäck

Der nun gefundene Kompromiss enthalte auch mehrere konkrete Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher, betonte Hubig. Besonders solle der Preisvergleich beim Handgepäck erleichtert und Fluggäste sollten künftig besser darüber informiert werden, welche Ansprüche ihnen zustehen können.
Vertreter von Parlament und Staaten verhandeln seit langem über eine Reform. Die Staaten waren vergangenes Jahr mit der Forderung in die Verhandlungen gegangen, Passagieren künftig erst ab vier Stunden Verspätung eine Entschädigung zu gewähren. Die Parlamentarier wollten dagegen bei drei Stunden bleiben und die Höhe weiter nach Entfernung staffeln.
Wird der Kompromiss angenommen, bleibt es bei diesen Verspätungsentschädigungen:
  • 250 Euro bei 1.500 Kilometer Entfernung
  • 400 Euro bei bis zu 3.500 Kilometer Entfernung
  • 600 Euro bei mehr als 3.500 Kilometer Entfernung
Voraussetzung ist stets, dass die Airline die Verspätung zu verschulden hat. Mit der Reform soll auch aufgelistet werden, was außergewöhnliche Umstände sind, bei denen die Fluggesellschaft nicht schuld ist. Die Regeln betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von ausländischen Unternehmen, die in der EU abheben.
Die Verhandler des Europäischen Parlaments wollen sich am Montag in Straßburg treffen und den Text prüfen, den die Mitgliedstaaten übermitteln, wie ein Sprecher sagte. Dann fällt die endgültige Entscheidung, ob es eine Einigung gibt oder nicht.
Die Frist dafür endet in der Nacht zum Dienstag. Sollte es dann bis Mitternacht keinen Kompromiss geben, würde die 2013 von der EU-Kommission vorgeschlagene Reform scheitern.
Mit der Reform sollen außerdem unter anderem Regeln zu Handgepäck, Sitzplatzreservierungen für Familien und Kosten beim Verfallenlassen eines Flugabschnitts festgelegt werden. Mehrere Urteile des Europäischen Gerichtshofs sollen berücksichtigt werden. Die bisherigen Fluggastregeln der EU gelten im Wesentlichen seit dem Jahr 2004. (dpa/red)
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Kontroverse Debatte übers Heizungsgesetz im Bundestag – Linke prüft Klage

Das Heizungsgesetz bleibt hochgradig umstritten: In der ersten Lesung im Bundestag betonten Union und SPD am Donnerstag, 11. Juni die Freiheit der Hauseigentümer bei der Wahl der Heizung.

Kritik am neuen Gebäudeenergiegesetz

Die AfD kritisierte, das Gebäudemodernisierungsgesetzsei de facto „Habecks Heizungshammer durch die Hintertür“.
Grüne und Linke bemängelten einen klimapolitischen Rückschritt und hohe Kosten für Mieter „in der größten Ölkrise aller Zeiten weltweit“. Die Linke prüft eine Klage.
Das Kabinett hat die Reform des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes aus der Zeit der Ampel-Regierung beschlossen.

Das Prinzip der Biotreppe im neuen Gesetz

Der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen soll so langfristig möglich bleiben. Dafür sollen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen ab 2029 zu steigenden Anteilen mit Biogas oder Bioöl betrieben werden (Biotreppe).
Um Heizungen im Bestand klimafreundlicher zu betreiben, sollen die Brennstoffhändler zunehmend biogene Stoffe beimischen.
Wirtschaftsministerin Reiche sagte am heutigen Donnerstag im Bundestag, die bisherigen Regelungen seien kompliziert, bürokratisch und wenig flexibel. Mit dem neuen Gebäudemodernisierungssetz gebe der Staat den Weg vor – „die Bürgerinnen und Bürger entscheiden“.
Sie hätten nun „Zeit für Anpassungen“. Reiche betonte, das Gesetz stehe nicht im Gegensatz zur CO2-Reduktion, und verwies auf die „Biotreppe“.

Förderung gesichert, Kritik an Biogas-Kosten

Reiche sagte, die Wärmepumpe werde „in den allermeisten Gebäuden Leittechnologie sein“. Die Förderung für den Einbau „setzen wir fort, das ist fest verabredet“. Steigende Stückzahlen „sollen dazu führen, dass die Preise sinken“.
Der AfD-Abgeordnete Marc Bernhard sagte, das neue Gesetz sei ein „Heizungshammer“ wie das alte Gesetz aus dem Haus des ehemaligen grünen Wirtschaftsministers Robert Habeck.
Die „Biotreppe“ sei ein „faktisches Verbot von Öl und Gas“ – denn Biogas sei nicht in ausreichendem Maß verfügbar und „schon heute dreimal so teuer wie Erdgas“. Er kritisierte, dass die Regierung erst 2030 prüfen will, ob „genügend von dem Biomist da ist“.

Streit um fehlende Akzeptanz

Der SPD-Abgeordnete Helmut Kleeberg rechtfertigte sich dafür, dass die SPD das derzeit noch gültige und von der Partei selbst mit erarbeitete Heizungsgesetz ändert.
Das Heizungsgesetz der Ampel habe „nicht die erforderliche Akzeptanz“ gehabt. 30 Prozent der Haushalte hätten keine Option gesehen, „das zu realisieren“. Der „neue Weg in die Wärmewende“ biete mehr Wahlfreiheit.
Die Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge nannte das Gesetz „jetzt schon gescheitert“. Angesichts der „größten Ölkrise aller Zeiten“ wirke das geplante Gesetz „aus der Zeit gefallen“.
Es sei „das Ergebnis eines völlig überdrehten Furors gegen Robert Habeck“, das Ergebnis einer „Spirale der Wut“.

Mieterbund begrüßt 50/50-Aufteilung

Dröge kritisierte außerdem, Wirtschaftsministerin Reiche habe kleine Unternehmen wie Bäckereien oder Friseursalons „vergessen“ – für sie gibt es nicht wie für Mieterinnen und Mieter eine Kostenbremse, wenn Vermieter eine Öl- oder Gasheizung einbauen. Diese Unternehmen „werden schlichtweg allein gelassen“, kritisierte Dröge.
Laut Gesetzentwurf sollen Vermieter beim Einbau einer Öl- oder Gasheizung 50 Prozent der Kosten tragen, die für die „Biotreppe“, Netzentgelte und CO2-Preis anfallen.
Der Deutsche Mieterbund begrüßte dies – „derzeit tragen Mieterinnen und Mieter im Durchschnitt etwa 70 Prozent dieser Kosten“. In sehr ineffizienten Gebäuden allerdings könne es durch die 50/50-Aufteilung auch zu Mehrbelastungen für Mietende kommen.

Verstoß gegen das Grundgesetz?

Der Mieterbund verlangt daher, dass Vermieter den CO2-Preis vollständig tragen sollen.
Die Sprecherin der Linken für Klimagerechtigkeit, Violetta Bock, nannte den Gesetzentwurf im Bundestag verfassungswidrig. Die Linken-Fraktion prüfe eine Klage.
Aus Artikel 20a des Grundgesetzes ergibt sich laut der Linken-Fraktion ein Verschlechterungsverbot hinsichtlich bestehender Klimaschutzmaßnahmen.
Dies verpflichte den Gesetzgeber, bei jeder Änderung von rechtlichen Vorgaben zu gewährleisten, dass die Alternative zum bestehenden gesetzgeberischen Schutzkonzept die Klimaziele des internationalen und europäischen Rechts im Ergebnis gleich geeignet und wirksam erreichen muss.

Gesetz vor der nächsten Hürde

Auch Umweltverbände haben bereits Klagen gegen das Gesetz angekündigt.
Das Gesetz wird jetzt in den Ausschüssen des Bundestags weiter beraten. Der Bundesrat berät am Freitag über das neue Heizungsgesetz.
Die zuständigen Ausschüsse haben den Gesetzentwurf als „handwerklich mangelhaft“ kritisiert, er führe zu „übermäßiger Bürokratie und Beratungsaufwand“.
Wichtige Fragen des Vollzugs blieben aufgrund der fehlenden Definitionen mehrerer Rechtsbegriffe offen. Auch der Nationale Normenkontrollrat hatte den Entwurf als nicht praxistauglich eingestuft. (afp/red)
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Inflation in der Türkei erreicht im Mai 32,6 Prozent

Die Verbraucherpreise in der Türkei steigen weiterhin rasant. Die Teuerung betrug im Mai 32,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat, wie am Freitag, 5. Juni, aus den Daten des türkischen Statistikinstituts Tüik hervorging.
Im April hatte sie 32,4 Prozent betragen. Besonders in den Bereichen Bildung, Wohnkosten mit Haushaltsenergie, Ernährung und Transport stiegen die Preise überdurchschnittlich.
Die türkische Inflationsrate liegt seit Dezember 2021 über 30 Prozent. Im Mai 2024 überstieg die Teuerung 75 Prozent, bevor sie langsam zurückging. Unabhängige Ökonomen zweifeln allerdings an den offiziellen Daten. (afp/red)
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Veränderungen im Supermarkt: Die Krise der großen Marken

Ob Cola, Schokolade oder Ketchup: In Regalen von Supermärkten und Discountern stehen Markenprodukte und die preisgünstigeren Eigenmarken der Händler häufig nebeneinander.
Abgestimmt wird an der Kasse. Das Ergebnis war eindeutig: Während Umsatz und Absatz von Eigenmarken 2025 zulegten, taten sich Herstellermarken schwer. Deren Umsatz stieg nur wegen der gestiegenen Preise, die verkaufte Menge sank. Das zeigen Zahlen des Marktforschungsinstituts YouGov.

Das Besondere ging verloren

Verbraucher schauen beim Einkaufen derzeit stark auf die Preise und greifen deshalb häufig zu Eigenmarken wie Ja, Milsani oder Gut & Günstig.
„Die großen Herstellermarken sind austauschbarer geworden“, schreibt Marktforscher Robert Kecskes in einem aktuellen YouGov-Report. 15 der 17 reichweitenstärksten Dachmarken haben 2025 demnach Käufer verloren. Bei dem Besonderen, das sie im Kern ausmachen sollte, seien sie teilweise hinter andere Marken zurückgefallen, so Kecskes.
Laut YouGov sind 57 Prozent der Konsumenten Marken wichtig, mit zunehmendem Alter immer weniger. Jüngere hingegen unterscheiden oft kaum noch und sehen Eigenmarken vielfach auf dem gleichen Niveau wie Herstellermarken.
Die Grenzen verschwimmen Marktforschern zufolge. Einige Eigenmarken wie Balea, Isana oder dm Bio seien in der Wahrnehmung der Kunden bereits reguläre Marken. Wenn keine qualitativen Unterschiede mehr gesehen würden, bleibe als Differenzierungsmerkmal nur noch der Preis, sagte Kecskes.
Es sei wichtig, Marken wieder eine Seele zu geben, so der Marktforscher. Nur so ließen sich Konsumenten überzeugen, einen höheren Preis zu bezahlen. Vor allem Jüngere suchten nach einer Kommunikation, in der die Marke ihre Bedürfnisse ernst nehme. Als Positivbeispiele nennt er die Marken Fritz-Kola, Gustavo Gusto, Koro oder More Nutrition.

Hohe Preise schaden dem Image der Marken

Das Image vieler Markenhersteller hat laut YouGov Schaden erlitten – vor allem durch gestiegene Preise, die viele Verbraucher als unverschämt empfinden. Eigenmarken – auch Handelsmarken genannt – sind zwar ebenfalls teurer geworden, aber nach wie vor günstiger. Zudem ähneln sie bekannten Marken vielfach stark und das oft nicht nur geschmacklich.
In den Augen der Verbraucher sind Eigenmarken oft nicht schlechter. Viele sehen ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis. Laut YouGov stieg der Marktanteil der Eigenmarken zwischen 2021 und 2025 von 41 auf 47 Prozent – so viel wie noch nie. Marktforscher sehen noch mehr Potenzial.
Eigenmarkenprodukte landen immer häufiger im Einkaufskorb der Kunden.

Eigenmarkenprodukte landen immer häufiger im Einkaufskorb der Kunden.

Foto: Thomas Banneyer/dpa

Starker Zuwachs bei Butter, Kaffee und Schokolade

Den höchsten Eigenmarkenanteil haben laut YouGov Kategorien wie Fleisch, Wurst und Geflügel, Papierwaren wie Toilettenpapier oder Papierservietten und Konserven. Am stärksten gewachsen ist der Anteil zuletzt bei Nahrungsfetten wie Butter und Ölen, Heißgetränken wie Kaffee und Süßwaren wie Tafelschokolade.
Viele Markenartikel kaufen Verbraucher hingegen oft nur noch im Angebot – besonders Kaffee, Sekt, Tiefkühlpizzen, Windeln und Tafelschokolade. Fast ein Drittel des Umsatzes mit Markenprodukten wurde 2024 im Sonderangebot erzielt.
Das Dilemma für Händler: Eine treue Käuferschaft, die das Produkt regelmäßig und auch zum Normalpreis kauft, entsteht dadurch nicht.
„Ohne die Promotion würden die Shopper nicht mehr bei der Stange bleiben“, schreibt Kecskes. Außer dem Sonderpreis hätten sie oft nicht mehr viel, was sie besonders mache.
Auf manche Marken können Händler dennoch kaum verzichten – wie etwa Nutella, Coca-Cola, Red Bull oder Kellogg’s. Kunden erwarten, dass diese Produkte angeboten werden – sonst kaufen sie woanders ein.

Rewe-Chef: Markenartikel müssen Mehrwert haben

Rewe-Chef Lionel Souque sagte bereits 2024, Markenartikel müssten einen Mehrwert haben. „Die Leute sind nicht bereit, nur wegen der Marke das Doppelte zu bezahlen.“
Gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten kauften Verbraucher nicht einfach nur ein Produkt, sondern Verlässlichkeit, sagt Markenverbands-Hauptgeschäftsführer Patrick Kammerer. Eine starke Marke entstehe durch dauerhaft eingelöstes Vertrauen – nicht durch einen günstigen Preis.
Sinnbildlich dafür steht Milka. Der Schokoladenhersteller Mondelez hatte 2025 die Packungsgrößen vieler Sorten reduziert und die Preise erhöht. Die Verbraucherzentrale Hamburg klagte wegen Irreführung – und bekam Recht.
Der Marketing-Experte Andreas Baetzgen sieht dadurch das Marken-Image beschädigt. Milka habe jahrzehntelang von Vertrauen, Wiedererkennbarkeit und emotionaler Nähe gelebt. Dieses Vertrauen sei ausgenutzt worden. (dpa/red)