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Die Nation der Kaffeetrinker: Genuss, Gewohnheit und Inflation

Gut 160 Liter Kaffee trinken die Menschen in Deutschland durchschnittlich pro Kopf und Jahr. Trotz gestiegener Preise bleibt das Getränk beliebt. Was bewegt Kaffeetrinker und wie konsumieren sie?
Antworten liefert der neue Kaffeereport von Tchibo, dem Magazin „Brand Eins“ und der Statistik-Plattform Statista. Darin enthalten ist auch eine repräsentative Umfrage. Dafür wurden im Januar 1.500 Kaffeetrinker zwischen 18 und 75 Jahren online von Statista befragt. Ein Überblick:

Mehr als drei Tassen pro Tag

Die Kaffeetrinker in Deutschland trinken im Schnitt 3,2 Tassen täglich. Die 56- bis 65-Jährigen kommen auf 3,6, Konsumenten zwischen 18 und 21 auf 2,3. Bei Männern sind es 3,4, bei Frauen 3,0.
Fast jeder Zwölfte trinkt täglich mehr als fünf Tassen. Zwei Drittel können sich ein Leben ohne Kaffee nicht vorstellen. Bei Frauen ist der Anteil etwas höher (72 Prozent) als bei Männern (62 Prozent). 18 Prozent geben an, jederzeit Kaffee trinken zu können.

Vollautomat knapp hinter Filterkaffeemaschine

47 Prozent bevorzugen Filterkaffee, gefolgt von Caffè Crema (38 Prozent), Cappuccino (34 Prozent) und Latte Macchiato (26 Prozent). Letzterer ist bei Frauen deutlich beliebter als bei Männern.
Bei den Zubereitungsgeräten steht möglicherweise eine Wachablösung bevor: 43 Prozent verwenden eine Filterkaffeemaschine, 42 Prozent einen Vollautomaten. Die Unterschiede sind regional groß.
So kommt die Filterkaffeemaschine in Ostdeutschland auf 55 Prozent, im Süden hingegen auf 35 Prozent. Der Vollautomat gewinnt seit Jahren an Bedeutung. 2015 kam er noch auf einen Anteil von 19 Prozent, die Filtermaschine auf 72 Prozent.
Tchibo-Sprecherin Karina Schneider führt die Entwicklung nicht nur auf Bequemlichkeit zurück, sondern auch auf den Trend zur Nutzung ganzer Bohnen und frischer Zubereitung sowie einen bewussteren Umgang mit dem Produkt. Beim Gerätekauf zählen für Konsumenten laut Statista vor allem einfache Reinigung, einfache Bedienung und Langlebigkeit.

Luxusgut Kaffee

Vielen Konsumenten ist es wichtig, immer genügend Kaffee zu haben. 63 Prozent haben eine bis drei Packungen als Reserve zu Hause, jeder Sechste mehr. 85 Prozent bevorraten sich gezielt, wenn Kaffee im Angebot ist. Nur vier Prozent kaufen unabhängig von Rabattaktionen.
Dass Vorräte angelegt werden, dürfte auch mit den in den vergangenen Jahren stark gestiegenen Kaffeepreisen zusammenhängen. Grund dafür waren höhere Rohstoffpreise infolge von Trockenheit und schwachen Ernten.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes kostete Bohnenkaffee im April 2026 im Schnitt 57 Prozent mehr als 2020. Zuletzt haben die großen Lebensmittelhändler die Preise ihrer Eigenmarken zwar wieder etwas gesenkt. Kaffee ist jedoch nach wie vor deutlich teurer als vor einigen Jahren. Laut Marktforscher YouGov greifen Verbraucher deshalb vermehrt zu den günstigeren Eigenmarken.
Für fast die Hälfte der Befragten (47 Prozent) ist Kaffee mittlerweile ein Luxusgut. 22 Prozent widersprechen. Knapp ein Drittel (31 Prozent) legt sich nicht eindeutig fest, räumt aber ein, inzwischen stärker auf den Preis zu achten.

Was ist ein Kilo Kaffee wert?

Gut ein Drittel (35 Prozent) ist bereit, 10 bis 12,99 Euro pro Kilo zu bezahlen, 26 Prozent würden 13 bis 15,99 Euro ausgeben, 12 Prozent 16 bis 19,99 Euro. Jeder Fünfte (21 Prozent) würde höchstens 9,99 Euro ausgeben.
Lediglich 7 Prozent würden mehr zahlen, ein Prozent davon sogar über 40 Euro pro Kilo. Knapp 40 Prozent geben allerdings an, weiterhin Kaffee zu trinken, auch wenn er teurer wäre, als ihnen lieb ist.
Wichtig beim Kaffeekauf sind Verbrauchern laut Statista vor allem Geschmack, ein niedriger Preis, die Art der Kaffeebohnen sowie die Marke.

4,50 Euro: Schmerzgrenze für einen Espresso

Im Restaurant liegt die Schmerzgrenze für einen Espresso bei 4,50 Euro. 46 Prozent würden darauf verzichten, wenn er teurer wäre. Bei 66- bis 75-Jährigen liegt die Grenze bei 4 Euro, bei 18- bis 21-Jährigen sind es 5 Euro.
Innerhalb der EU variieren die Preise stark. In Italien kostet ein Cappuccino im Restaurant laut der Datenbank Numbeo im Schnitt 1,74 Euro, in Dänemark hingegen 5,65 Euro. In Finnland und Schweden sind es 4,37 Euro. Deutschland liegt mit 3,57 Euro im oberen Mittelfeld. In fast allen 27 EU-Staaten sind die Preise höher als 2025.

Ein Kaffee-Wunsch frei

„Wenn Sie eine Sache verändern könnten – was wäre Ihnen beim Kaffee am wichtigsten?“ – das wurden die Teilnehmer der Umfrage gefragt.
Das Ergebnis: 20 Prozent wünschen sich, dass Kaffee insgesamt günstiger wird, jeweils 16 Prozent erschwinglichere Preise für nachhaltigen Kaffee und bessere Arbeitsbedingungen in den Anbauländern. 11 Prozent nennen höhere Verdienste für Kaffeefarmer, 10 Prozent besseren Geschmack und höhere Qualität.
Schmeckt Kaffee aus einem Trinkgefäß besser als aus einem anderen? Drei Vierteln der Befragten ist es wichtig, Kaffee aus ihrer Lieblingstasse zu trinken. 20 Prozent sagen sogar, dass er ohne nicht richtig schmeckt. Lediglich 11 Prozent ist die Tasse nicht wichtig.
Was, wenn der Kaffee mal ausgeht? 51 Prozent würden zu Tee greifen, 32 Prozent zu Wasser, 22 Prozent zu Kakao oder heißer Schokolade und 20 Prozent zu Cola oder anderen koffeinhaltigen Softdrinks.

Kaffee ans Bett liefern – oder als Pille?

Nur etwa jeder Dritte (32 Prozent) würde sich Kaffee morgens mit einem Lieferdienst direkt ans Bett bringen lassen. 36 Prozent wären bereits, einen Kaffee zu probieren, den eine künstliche Intelligenz gemischt hat.
20 Prozent würden einen Kaffee trinken, der nicht natürlich gewachsen ist, sondern im Labor hergestellt wurde. 15 Prozent können sich vorstellen, auf das Kaffeetrinken zu verzichten und Koffein stattdessen etwa über eine Tablette aufzunehmen. Bei den 18- bis 35-Jährigen gibt das mehr als jeder Dritte an. (dpa/red)
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Inflation sinkt deutlich – Tankrabatt hat Zweck erfüllt

Entlastung für Deutschlands Verbraucher: Die Inflationsrate ist im Mai mit dem Tankrabatt deutlich gesunken. Sie fiel auf 2,6 Prozent, wie aus einer ersten Schätzung des Statistischen Bundesamtes hervorgeht. Im April waren die Verbraucherpreise noch um 2,9 Prozent zum Vorjahresmonat gestiegen und damit so stark wie seit Januar 2024 nicht.
Heizen und Tanken ist mit dem Iran-Krieg seit März sprunghaft teurer geworden. Im Mai kosteten Haushaltsenergie und Sprit 6,6 Prozent mehr als ein Jahr zuvor, wie die vorläufigen Berechnungen der Statistiker ergaben.
Im April hatten die Energiepreise aber noch um gut 10 Prozent angezogen. Insgesamt ließen die Verbraucherpreise von April auf Mai laut Statistik um 0,2 Prozent nach.

Steuersenkung auf Sprit dämpft Inflation

„Entscheidend waren der Rückgang der Rohölpreise gegenüber April und der seit Anfang des Monats geltende Tankrabatt“, sagt Silke Tober, Inflationsexpertin des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.
„Damit hat der Tankrabatt seinen Zweck erfüllt.“ Die Bundesbank hatte zuletzt geschätzt, dass die Maßnahme die Inflationsrate im Mai und Juni je um rund einen Viertelprozentpunkt dämpft.
Um Verbraucher und Firmen zu entlasten, hatte die Bundesregierung eine befristete Senkung der Energiesteuer auf Diesel und Benzin um rund 17 Cent je Liter beschlossen.
„An dem Instrument gibt es zwar verschiedene Dinge zu kritisieren – vor allem, dass es eine Entlastung mit der Gießkanne ist“, sagt Christoph Swonke, Konjunkturanalyst bei der DZ Bank. Mit Blick auf den Inflationsanstieg habe der Tankrabatt aber gewirkt.

Preisanhebungen erwartet

Volkswirte erwarten dennoch, dass Unternehmen zeitverzögert höhere Energie-, Produktions- und Transportkosten an Kunden weitergeben und die Preise für Lebensmittel und Dienstleistungen weiter steigen. Der Anteil der Firmen, die Preiserhöhungen planen, ist nach Daten des Ifo-Instituts hoch.
Für Nahrungsmittel mussten die Menschen in Deutschland im Mai nur 0,4 Prozent mehr zahlen als ein Jahr zuvor. Im April waren es noch 1,2 Prozent. Dienstleistungen, zu denen Restaurantbesuche und Reisen zählen, verteuerten sich zudem um 3,1 Prozent.
„Der Sommerurlaub wird teurer“, sagte Michael Heise, Chefvolkswirt beim Vermögensverwalter HG Trust, mit Blick auf Preissteigerungen, die in Bundesländern gemessen wurden. Auch sei ein Abebben der Inflation Richtung Zwei-Prozent-Marke in den kommenden Monaten unwahrscheinlich.

Inflationsrate könnte 2026 auf 3,0 Prozent steigen

Je länger der Krieg im Nahen Osten andauert, umso größer die Unsicherheit für Verbraucher. Das bremst den privaten Konsum, der eine wichtige Stütze für die Konjunktur ist. Die „Wirtschaftsweisen“ trauen der deutschen Wirtschaft 2026 nur noch ein Mini-Wachstum von 0,5 Prozent zu.
Der Sachverständigenrat erwartet im Jahresschnitt eine Inflationsrate bei 3,0 Prozent. Es könnten aber auch 3,5 Prozent werden, wie das Beratungsgremium der Bundesregierung in seinem Frühjahrsgutachten vorrechnet: Denn angesichts des Kriegs am Golf könnte das Angebot von Rohöl und Flüssigerdgas längere Zeit eingeschränkt sein.
Der Iran blockiert seit Wochen die Straße von Hormus, durch die Meerenge wird üblicherweise etwa ein Fünftel des globalen Rohöls und Flüssiggases transportiert.

Wie lange hält die Atempause für Autofahrer?

„Gelingt eine zeitnahe Beendigung des Iran-Kriegs und die Öffnung der Straße von Hormus in den kommenden Wochen, dürfte der Rohölpreis deutlich fallen und mit ihm die Inflation“, sagt Ökonomin Tober vom IMK. Sollte der Krieg aber weiter gehen, dürften Verbraucher die Folgen spüren – zumal der Tankrabatt begrenzt ist.
„Mit dem Auslaufen der Steuermäßigung auf Kraftstoffe im Juli ist ein Preisanstieg zu erwarten“, glaubt Heise von HQ Trust.

Zinserhöhung der EZB erwartet

Höhere Teuerungsraten schmälern die Kaufkraft der Verbraucher: Sie können sich dann für einen Euro weniger leisten. Nach der Preiswelle infolge des Ukraine-Krieges ebbte die Teuerung ab, die Inflationsrate in Deutschland lag 2025 bei moderaten 2,2 Prozent. Viele Preise sind aber dauerhaft erhöht.
Die Europäische Zentralbank strebt für den Euroraum mittelfristig eine Rate von 2,0 Prozent an. Hier sieht die EZB ihr oberstes Ziel erreicht, für einen stabilen Euro zu sorgen.
Weil der Ölpreisschock die Inflation im Euroraum im April auf 3,0 Prozent getrieben hat, erwarten Ökonomen, dass die EZB die Leitzinsen bei ihrem nächsten Entscheid am 11. Juni anhebt. Höhere Zinsen würden Kredite verteuern, was die Nachfrage bremsen und die Teuerung dämpfen kann. Allerdings sind höhere Zinsen eine Bürde für die ohnehin schwache Wirtschaft. (dpa/red)
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„Teuer“ und „ineffizient“: Verbraucherschützer gegen längeren Tankrabatt

Deutschlands oberste Verbraucherschützer haben sich deutlich gegen eine Verlängerung des Tankrabatts ausgesprochen.
Dieser sei „teuer, ineffizient und anfällig für Mitnahme-Effekte“, sagte die Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), Ramona Pop, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagsausgaben). „Eine Verlängerung lehnen wir deshalb klar ab.“

VZBV sieht Vorteile bei Mineralölkonzernen

Der Tankrabatt habe die Erwartungen „wenig überraschend verfehlt“, sagte Pop. Ein erheblicher Teil der durch die Regierungsmaßnahme erhofften Entlastung sei zunächst nicht bei den Verbrauchern angekommen, sondern in den Kassen der Mineralölkonzerne versickert. „Erst unter massivem öffentlichem Druck sind die Preise an den Zapfsäulen gesunken.“
Die als Tankrabatt bekannte Senkung der Steuern auf Diesel und Benzin war Anfang Mai von der Regierung eingeführt worden, um die Auswirkungen des Iran-Kriegs auf die Benzinpreise abzufedern. Der Tankrabatt beträgt knapp 17 Cent je Liter.

Union setzt auf gezielte Hilfen

Zurückhaltend äußerte sich auch der Unionsfraktionsvize Sepp Müller zu einer möglichen Verlängerung der Steuersenkung. „Dauerhafte Subventionen kann der Staat nicht leisten“, sagte Müller den Funke-Zeitungen. Der „Steuereuro“ müsse gezielt eingesetzt werden.
„Hält die Blockade der Straße von Hormus an, werden wir über zielgerichtete Maßnahmen sprechen“, fuhr der Politiker fort, der gemeinsam mit dem SPD-Abgeordneten Armand Zorn die Taskforce im Bundestag zu den Auswirkungen des Iran-Kriegs auf die Preise in Deutschland leitet.
Im Fokus stünden dann aber „gezielte Hilfen“ für Mittelstand, Logistik und Pendler. Wie diese aussehen könnten, führte Müller nicht aus. (afp/red)
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Haushalte mit Solaranlagen sollen höheren Grundpreis für Netznutzung zahlen

Bei den Gebühren für die Nutzung der Stromnetze sollen Haushalte mit einer eigenen Erzeugungsanlage künftig einen höheren Grundpreis bezahlen. Dies plant die Bundesnetzagentur bei der anstehenden Reform der sogenannten Netzentgeltsystematik Strom, wie die Behörde in Bonn mitteilte.
„Die zusätzlichen Kosten für diese Verbraucher werden lokal unterschiedlich sein und voraussichtlich unter 100 Euro im Jahr betragen“, so die Netzagentur. Die Reform soll ab 2029 gelten.
Die Neuregelung würde etwa Besitzer von Photovoltaik-Anlagen betreffen – mit einer Einschränkung: Wer nur ein Balkonkraftwerk betreibt, auch Steckersolaranlage genannt, soll diesen erhöhten Grundpreis nicht bezahlen.

„Prosumer“ sollen sich stärker an Netzfinanzierung beteiligen

Mit dem höheren Grundpreis würden sich die sogenannten Prosumenten stärker an der Netzfinanzierung beteiligen, hieß es. Der Begriff „Prosument“ ist ein Kofferwort aus „Produzent“ und „Konsument“.
Prosumenten stärker an der Netzfinanzierung zu beteiligen sei „sachgerecht, da sie sich auf eine jederzeitige Versorgung aus dem Netz verlassen können“, erklärte die Bundesnetzagentur. Nähere Einzelheiten zu den Plänen teilte die Behörde noch nicht mit.
Es sind zahlreiche Neuregelungen bei den Netzentgelten geplant. Sie betreffen alle Stromverbraucher und erstmals auch Stromerzeuger. Sie sind nötig, weil die bisherigen Regelungen Ende 2028 auslaufen.
Mit einer neuen Systematik wolle man die Kosteneffizienz stärken und eine faire Verteilung der Belastungen erreichen, sagte Behördenpräsident Klaus Müller laut einer Mitteilung.
„Unsere Ziele: Kosten da veranschlagen, wo sie entstehen. Knappe Kapazitäten mit einem Preis versehen. Engpassmanagementkosten vermeiden. Flexibilität unterstützen und den Netzausbau dämpfen.“
Für die rund 40 Millionen Haushaltskunden werde sich systematisch nicht viel ändern, betonte die Behörde weiter. „Ihr Netzentgelt besteht weiterhin aus einem Grundpreis in Euro pro Jahr und einem Arbeitspreis in Cent je Kilowattstunde“, hieß es.
Künftig solle es aber verbindliche Vorgaben für die Grundpreise geben.

Deutsche Stromnetze kosten jährlich rund 37 Milliarden Euro

Die Netzgebühren machen für Haushalte ein gutes Drittel des Strompreises aus. Mit dem Geld werden Betrieb, Wartung, Erneuerung und Ausbau des Stromnetzes finanziert.
Jährlich kommen laut Netzagentur insgesamt rund 37 Milliarden Euro zusammen. Um das Stromnetz in Deutschland kümmern sich vier Übertragungsnetzbetreiber und weitere rund 860 Verteilnetzbetreiber.
In der Branche wird die Reform kurz „Agnes“ genannt, was für „Allgemeine Netzentgeltsystematik Strom“ steht. Bis zur Jahresmitte will die Bundesnetzagentur nun einen ausgearbeiteten Entwurf vorlegen, der dann ausführlich von allen Beteiligten diskutiert wird.
Die daraufhin überarbeitete, endgültige Fassung will die Behörde Ende 2026 festlegen, also zwei Jahre vor Inkrafttreten der neuen Regeln. (dpa/red)
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Spritpreise sinken – ADAC: zu langsam

Die Spritpreise sinken langsam weiter. Binnen Wochenfrist hat sich Superbenzin der Sorte E10 um 2,7 Cent verbilligt, Diesel sogar um 4,5 Cent, wie der ADAC mitteilt.
Im bundesweiten Tagesdurchschnitt des Dienstags kostete ein Liter E10 demnach 1,981 Euro, ein Liter Diesel 1,952 Euro. Beide Kraftstoffe sind damit aber trotz Tankrabattes noch gut 20 Cent teurer als vor Ausbruch des Irankrieges.

ADAC: Preissenkungen „viel zu gering“

Der ADAC hält den aktuellen Preisrückgang an den Tankstellen für „viel zu gering“. Trotz eines Rückgangs des Rohölpreises um über 10 US-Dollar pro Barrel in der vergangenen Woche seien die Preise an den Zapfsäulen nur geringfügig gesunken.
„Ein weiteres Mal bestätigt sich damit, dass günstigere Einkaufsbedingungen von den Mineralölkonzernen nur verlangsamt an die Kunden weitergegeben werden, während ein höherer Ölpreis meist unverzüglich auch an den Zapfsäulen ankommt“, sagte ein Sprecher.

Tanken jenseits der Grenzen

Wer beim Kraftstoff sparen will, sollte am späten Vormittag, kurz vor 12:00 Uhr tanken, rät der ADAC. Dann sei der Sprit im Tagesverlauf am niedrigsten. Kurz nach 12:00 Uhr sind die Preise dagegen am höchsten.
Bei Reisen ins Ausland kann es sich dagegen lohnen, jenseits der Grenze zu tanken. Zuletzt war Sprit unter anderem in Polen, Tschechien, Österreich und Luxemburg teils deutlich günstiger als in Deutschland, in Frankreich, Dänemark und den Niederlanden teils deutlich teurer.
Je nach Uhrzeit, Region und Tankstelle können die Preise stark abweichen. (dpa/dts/red)
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Tarifrunde bei der Postbank: Weitere Warnstreiks in dieser Woche

Nach der zweiten Runde der Tarifverhandlungen für die rund 9.000 Beschäftigten der Postbank hat die Gewerkschaft ver.di für Mittwoch bis Samstag zu weiteren Warnstreiks aufgerufen.
Von 28. bis 30. Mai sollen die Beschäftigten der Postbank-Filialen sowie der Callcenter streiken, wie ver.di mitteilte. Zusätzlich rufe die Gewerkschaft zu einer Protestdemonstration anlässlich der Hauptversammlung der Postbank-Mutter Deutsche Bank am 28. Mai in Frankfurt am Main auf.

Gewerkschaft fordert 8 Prozent mehr Lohn

Die Gewerkschaft fordert unter anderem eine Erhöhung der Gehälter um acht Prozent, mindestens jedoch 300 Euro monatlich sowie 200 Euro mehr Ausbildungsvergütung.
Darüber hinaus setze sich ver.di für verbindliche Zusagen zur Sicherung von Beschäftigung und Standorten sowie verbindliche Qualifizierungsmaßnahmen im Zuge der fortschreitenden Einführung von Künstlicher Intelligenz im Deutsche-Bank-Konzern ein, teilte die Gewerkschaft mit.

Arbeitgeber bieten 2,4 Prozent mehr

Die Arbeitgeberseite bot den Angaben zufolge bislang eine Erhöhung der Gehälter um 2,4 Prozent in diesem und um 2,3 Prozent im kommenden Jahr.
„Die Beschäftigten haben kein Verständnis dafür, dass von den Rekordgewinnen der Deutschen Bank nur die Aktionäre profitieren sollen, während die Bank in der Tarifrunde einen Reallohnverlust durchdrücken will“, erklärte ver.di-Verhandlungsführer Jan Duscheck.
Die nächste Verhandlungsrunde ist am 15. Juni in Frankfurt am Main geplant.  (afp/red)
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Nach Millionenverlust: ADAC erhöht Mitgliedsbeitrag

Zum ersten Mal seit sechs Jahren erhöht der ADAC die Jahresbeiträge. Abhängig von der gewählten Mitgliedschaft sollen die Beiträge für Einzelmitglieder zum 1. Januar 2027 um zwischen 10 Euro und 35 Euro im Jahr steigen, beschlossen die Delegierten auf der Hauptversammlung im rheinland-pfälzischen Speyer.
Grund dafür seien höhere Kosten für Energie, Personal, Ersatzteile sowie Abschlepp- und Werkstattleistungen, erklärte der Automobilclub. Das Geschäftsjahr 2025 sei deshalb mit einem Verlust von 17 Millionen Euro abgeschlossen worden. Seit der letzten Erhöhung 2020 seien die Lebenshaltungskosten um 24,4 Prozent gestiegen. „Für eine einzelne Pannenhilfe muss der ADAC inzwischen im Durchschnitt sogar 27 Prozent mehr ausgeben“, hieß es.

ADAC verspricht zusätzliche Leistungen

Im vergangenen Jahr verzeichnete der ADAC nach eigenen Angaben 490.000 Neueintritte. Die nun insgesamt 22,7 Millionen Mitglieder sollen nach der Beitragserhöhung aber auch von erweiterten Leistungen profitieren, hieß es: So würden Leistungen angemessen erweitert und Leistungsgrenzen etwa beim Abschleppen erweitert. Trotz herausfordernder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen solle es keine Abstriche an Leistungsfähigkeit und Qualität geben, sagte der ADAC-Präsident Christian Reinicke laut Mitteilung.
Demnach wurde im vergangenen Jahr in Deutschland durchschnittlich alle 9 Sekunden die Hilfe des ADAC beansprucht, insgesamt über 3,7 Millionen Mal. Und auch für 2026 gehe man von einer hohen Nachfrage aus. (dpa/red)
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Süßwarenhersteller ruft zwei Erdnuss-Snacks zurück

Der Süßwaren- und Schokoladenhersteller Piasten ruft zwei Erdnuss-Snacks zurück. Der Rückruf erfolge rein vorsorglich, da nicht ausgeschlossen werden könne, dass Metallfremdkörper durch eine gelieferte Rohware enthalten sein könnten, teilte das Unternehmen mit. Eine Verletzung beim Verzehr könne nicht ausgeschlossen werden.
Vom Rückruf betroffen ist das Produkt „Treets Salted Peanuts Vegan 200 g“ der Charge L6155Z mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 11.05.2027. Die gesalzenen Erdnüsse werden den Angaben nach in Edeka- und Globus-Märkten verkauft.
Zudem ist der Artikel „K-Classic Choc it bunte Erdnüsse 300 g“ der Chargen L6055Z, L6155Z und L6555Z mit den jeweiligen Haltbarkeitsdaten 10.05.2027, 11.05.2027 und 15.05.2027 betroffen. Das Produkt wird bei Kaufland vertrieben.

Rückgabe auch ohne Kassenbon möglich

Die Chargen-Nummer und das Mindesthaltbarkeitsdatum sind auf der Rückseite der Verpackung zu finden. Andere Mindesthaltbarkeitsdaten oder Produkte des Unternehmens seien nicht betroffen, hieß es.
Kundinnen und Kunden wurden gebeten, das Produkt nicht zu essen. Der Kaufpreis werde bei Rückgabe in der Einkaufsstätte selbst ohne Kassenbon erstattet. Der Rückruf wurde auch auf dem Portal lebensmittelwarnung.de veröffentlicht. Demnach wurden die Produkte in allen 16 Bundesländern vertrieben.
Piasten ist seit 2014 Tochtergesellschaft des Süßwarenherstellers Katjes. (dpa/red)
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Verbraucherstimmung in Deutschland hellt sich leicht auf

Die Stimmung der Verbraucher in Deutschland hat sich etwas erholt.
Der Konsumklima-Index für Juni stieg von minus 33,1 auf minus 29,8 Punkte, wie das Nürnberg Institut für Marktentscheidungen (NIM) am Freitag, 22. Mai, mitteilte.
Er liege damit aber weiterhin „vergleichsweise niedrig“.
„Da der Konflikt im Nahen Osten bislang nicht weiter eskaliert ist, scheint ein Teil der geopolitischen Unsicherheit inzwischen in den Erwartungen der Verbraucher eingepreist zu sein“, erläuterte NIM-Konsumexperte Rolf Bürkl.
„Gleichzeitig deuten politische Signale auf mögliche Entlastungsmaßnahmen hin.“

Einkommenserwartungen steigen

Die Konjunkturerwartungen der Verbraucher verbesserten sich demnach im Mai leicht. Ihre Einkommenserwartungen erholten sich sogar „spürbar“, gleichzeitig sank ihre Sparneigung.
So verbesserte sich auch die Anschaffungsneigung der Verbraucher. Allerdings liege dieser Indikator weiterhin im Minus – die Verbraucher finden es laut NIM „derzeit nicht besonders ratsam, größere Anschaffungen zu tätigen“.
Die Mehrheit der Verbraucher rechnet demnach mit einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage in den kommenden zwölf Monaten.
Ebenso gehen die Verbraucher mehrheitlich davon aus, dass die Preise in diesem Zeitraum steigen werden.
Das Konsumklima gilt als wichtiger Indikator für das Konsumverhalten der Verbraucher, welches wiederum eine wichtige Säule der konjunkturellen Entwicklung in Deutschland ist.
Das NIM führt dafür monatlich Interviews mit Verbrauchern. Sie werden nach ihrer Konjunktur- und Einkommenserwartung, ihrer Anschaffungs- und Sparneigung gefragt.
Für die aktuelle Erhebung wurden vom 30. April bis 11. Mai rund 2000 Menschen befragt. (afp/red)
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Bahn meldet Ticket-Boom vor Pfingsten

Die Deutsche Bahn meldet vor Pfingsten eine große Nachfrage nach Zugtickets. Die Menschen setzten „wegen der weiter schwankenden Spritpreise auf die Preis-Sicherheit, die die Bahn bietet“, erklärte ein Unternehmenssprecher in Berlin.
Viel gebucht wurden demnach neben günstigen Fernverkehrstickets mit längerem Buchungsvorlauf auch die neu angebotenen verbilligten Last-Minute-Tickets.
Von diesen Tickets seien allein am vergangenen Wochenende 77.000 verkauft worden, hieß es weiter.

Preise ab 6,99 Euro

Die Last-Minute-Fahrkarten werden jeweils am Samstag und Sonntag für den Zeitraum bis einschließlich des folgenden Sonntag zu Preisen ab 6,99 Euro angeboten, in diesem Fall also bis Pfingstsonntag. Da die Anzahl begrenzt ist, sind die meisten Angebote jeweils in den frühen Morgenstunden des Samstag erhältlich.
Der Bahnsprecher wies darauf hin, dass die Hauptreisetage zu Pfingsten auch in diesem Jahr der Freitag davor und der Pfingstmontag seien dürften.
Besonders viele Fahrgäste würden zwischen den großen Metropolen erwartet, beispielsweise zwischen Berlin und München, Frankfurt und München oder Hamburg und Berlin.
Die DB empfahl insbesondere Fahrgästen ohne zuggebundene Fahrkarte einen vorherigen Blick in die Auslastungsanzeige und generell eine Sitzplatzreservierung. (afp/red)
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100 Euro für nichts? Post warnt vor Preisfallen

Verbraucherschützer und die Deutsche Post warnen vor einer Kostenfalle bei Nachsendeaufträgen, die wegen Umzügen oder längerer Abwesenheit gestellt werden.
Jedes Jahr landeten etwa 350.000 Nachsendeaufträge bei sogenannten Drittanbietern, die im Internet mit so einer Dienstleistung werben und überteuert sind, teilte der Bonner Konzern mit.
Ein sechs Monate gültiger Nachsendeauftrag kostet bei vielen Drittanbietern rund 130 Euro, ein direkt bei der Deutschen Post abgegebener Online-Auftrag hingegen nur 32 Euro.
Die Drittanbieter leiteten den Auftrag letztlich nur an die Post weiter und strichen sich etwa 100 Euro ein, ohne hierbei einen relevanten Zusatznutzen zu bieten, moniert die Post und warnt: „Achtung Preisfalle“.

Online-Anbieter nutzen eine gesetzliche Pflicht

Die eigentliche Arbeit der Nachsendung erledigt die Post. Ihre Technik erkennt, dass ein Empfänger nicht mehr an der angegebenen Adresse wohnt, woraufhin die neue Adresse auf den Brief gedruckt und die Sendung dann umgeleitet wird.
Die Post muss die Aufträge der Drittanbieter wegen einer gesetzlichen Pflicht annehmen. Die meisten Nachsendeaufträge gehen direkt bei der Post ein, etwa jeder fünfte online abgegebene Auftrag stammt aber von besagten Drittanbietern.
Die Post betont, dass sie außerhalb dieser gesetzlichen Pflicht in keiner Verbindung zu diesen Firmen stehe. Das Bonner Unternehmen ärgert sich, dass viele dieser Online-Angebote in der Farbe Gelb gehalten sind und einen Briefkasten zeigen.
Zudem enthalten die Websites Formulierungen, die beim flüchtigen Lesen so wirken, als würde der Auftrag bei der Post oder bei einer Post-Tochterfirma abgegeben.

Post unterlag vor Gericht – und geht an die Öffentlichkeit

Man gehe „konsequent mit allen rechtlich zulässigen Mitteln gegen Drittanbieter vor, wenn diese gegen gesetzliche Vorgaben, Markenrechte oder wettbewerbsrechtliche Bestimmungen verstoßen“, heißt es vom gelben Riesen. Das Unternehmen wagte sich in Rechtsstreitigkeiten mit Drittanbietern, musste hierbei aber Rückschläge einstecken.
Nun publiziert die Post erstmals eine Zahl zu den jährlichen Drittanbieter-Anträgen und geht mit dem Thema an die Öffentlichkeit, um den überteuerten Nachsendungen Einhalt zu gebieten und zu verhindern, dass irrtümlich das eigene Image leidet.
Denn es trudeln immer wieder Beschwerden über den hohen Preis bei Nachsendungen ein – und das, obwohl die Post gar nichts für den Preis der Online-Firmen kann.
Einen finanziellen Vorteil hat die Post nicht, wenn Verbraucher ihre Nachsendeanträge bei ihr direkt und nicht bei den Drittanbietern einreichen. Denn die Post bekommt ihr Geld ohnehin – entweder direkt vom Verbraucher oder von den Drittanbietern.

Online-Anbieter betonen angeblichen Zusatznutzen

Und was sagen die kritisierten Firmen zu dem Vorwurf der Preisfalle? Dpa-Anfragen bei nachsenden.info, nachsendeauftrag-direkt.com und nachsendung.info blieben zunächst unbeantwortet.
Die Berliner Firma DPO Postservice, die die Website nachsendeauftrag-service.de betreibt, geht auf den Vorwurf der „Preisfalle“ und die große Preisdifferenz von rund 100 Euro nicht konkret ein.
Sie verweist darauf, dass man Nachsendeaufträge nicht ausschließlich an die Deutsche Post AG, sondern auch an andere Postdienstleister übermittle. „Sämtliche Leistungs- und Preisangaben werden im Bestellprozess transparent ausgewiesen und vom Kunden vor Abschluss des Auftrags ausdrücklich bestätigt“, heißt es von DPO Postservice.
Tatsächlich gibt es auch andere Briefdienstleister in Deutschland, die Sendungen austragen, etwa Xendis in NRW und die Pin AG in Berlin. Deren Umsatzanteil am deutschen Briefgeschäft liegt laut Bundesnetzagentur bei circa 15 Prozent, auf die Deutsche Post entfallen 85 Prozent.
Ist also die Adressinformation an die kleinen Post-Wettbewerber der Zusatznutzen, der den 100-Euro-Preisaufschlag rechtfertigt? Ein Post-Sprecher verneint das: Auch bei seiner Firma könne der Kunde ganz einfach einwilligen, um die Adressänderung auch anderen Postdienstleistern bereitzustellen.
Manche Drittanbieter werben auf ihrer Website damit, dass sich Verbraucher dank ihres Services den Weg zur Postfiliale samt dortiger Antragstellung sparen könnten. Dass man den Antrag direkt bei der Post auch online auf deutschepost.de/nachsendeservice einreichen kann, wird nicht erwähnt.

Verbraucherschützer klagen auf Unterlassung

Der Verbraucherzentrale Bundesverband spricht von „Fake-Dienstleistungen“, gegen die man rechtlich vorgehe. Firmen erweckten einen irreführenden Eindruck oder sie verschleierten oder verschwiegen wesentliche Informationen. Häufig tauchten solche Angebote im Internet weit oben in Suchergebnissen auf, sagt Verbraucherschützer Heiko Dünkel.
Aktuell führe der Verbraucherzentrale Bundesverband ein Verfahren gegen eine Firma aus Dubai, deren deutschsprachige Website inzwischen auf ein Minimum ohne Auftragsfunktion reduziert ist.
Die Website habe zuvor den Eindruck erweckt, dass es sich um ein Angebot der Deutschen Post handele und sie habe nicht deutlich darauf hingewiesen, dass es sich nur um eine Vermittlungstätigkeit handele, kritisieren die Verbraucherschützer. Die Verbraucherzentrale NRW klagte gegen einen anderen Betreiber auf Unterlassung, dessen Website inzwischen nicht mehr aufrufbar ist.
In der Politik ist die Thematik bekannt. Der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sebastian Roloff, sagt, beim Thema Nachsendeauftrag sei offensichtlich Vorsicht geboten. „Es ist gut, dass Verbraucherschützer und die Deutsche Post hier aufklären – dies kann Menschen, die Nachsendung benötigen, nur helfen.“ (dpa/red)
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Bundesregierung bringt digitale Brieftasche auf den Weg

Die Bundesregierung bereitet gesetzlich den Weg für die Einführung einer digitalen Brieftasche vor: Mit der sogenannten EUDI-Wallet sollen „sich Bürgerinnen und Bürger künftig europaweit digital ausweisen und Nachweise nutzen können – etwa bei Behördengängen, der Eröffnung eines Bankkontos oder sicheren Anmeldung bei Online-Diensten“, erklärte Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) am Mittwoch, 20. Mai.
„Die Nutzung ist freiwillig und erfüllt hohe Anforderungen an Sicherheit und Datenschutz.“

Start für 2027 vorgesehen

EUDI steht für European Digital Identity. Eine EU-Verordnung sieht vor, dass die 27 Mitgliedstaaten bis zum Ende des Jahres die Möglichkeit einer digitalen Brieftasche – der EUDI-Wallet – schaffen.
Die Bundesregierung verabschiedete dafür nun das Gesetz für digitale Identitäten. Es schafft den europarechtlich vorgeschriebenen grenzüberschreitend verwendbaren Identitätsnachweis und darüber hinaus weitere Nutzungsmöglichkeiten für Behörden, Unternehmen und Verbraucher.
„Die EUDI-Wallet wird als zentrale Schnittstelle fungieren, mit der sich Bürgerinnen und Bürger gegenüber Behörden und privaten Unternehmen identifizieren können“, erklärte das Digitalministerium.

Digitale Ausweise und Nachweise

„Neben der digitalen Ausweisfunktion sollen künftig auch Entscheidungen und sonstige Dokumente von Bundesbehörden in die Wallet geladen werden können.“ Künftig könnte das System etwa auch zur Alterskontrolle in Online-Netzwerken genutzt werden.
Einer Umfrage des Digitalverbandes Bitkom zufolge ist das Interesse an der digitalen Brieftasche bei den Bürgern groß. Viele wollen künftig Ausweis, Führerschein und ähnliches digital mit sich tragen. Auch die Möglichkeit, Verträge und Formulare digital zu unterzeichnen, findet Anklang.
Allerdings fehlen vielen Menschen noch die technischen Grundvoraussetzung: die aktivierte Online-Funktion des Personalausweises und die dazugehörige PIN.
Auch Unternehmen wollen die EUDI-Wallet nutzen. Sie versprechen sich etwa eine zuverlässige Möglichkeit zur Identitätsprüfung ihrer Kunden oder die sichere Anmeldung bei Online-Diensten.
Zudem könnten Unternehmen digitale Nachweise etwa zur Berufsqualifikation von Bewerbern entgegennehmen oder selbst Mitarbeiterausweise oder Schulungszertifikate ausgeben.
Das Gesetz für digitale Identitäten muss nun noch vom Parlament verabschiedet werden. Nach Angaben des Digitalministeriums wird die technische Infrastruktur für die Einführung parallel dazu entwickelt. Pilotprojekte laufen demnach schon – ab Januar 2027 soll die digitale Brieftasche für alle verfügbar sein. (afp/red)
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Schon fast 17.000 Anträge für E-Auto-Prämie

Binnen 24 Stunden nach Start des Verfahrens gibt es nach Angaben des Bundesumweltministeriums bereits knapp 17.000 Anträge für die neue Elektroauto-Kaufprämie.
Minister Carsten Schneider (SPD) warb für die Alternative zu Wagen mit Verbrennungsmotor: „Es gibt immer schnellere Autos, günstigere Modelle und mehr Ladesäulen. Zudem ist man unabhängig von Krisen in der Welt und hohen Spritpreisen.“
Förderfähig sind Kauf und Leasing neuer Elektroautos, bestimmter Plug-in-Hybride, die sowohl mit Strom als auch mit Treibstoff fahren können, sowie Elektroautos mit sogenannten Reichweitenverlängerern. Letztere sind kleine Verbrennungsmotoren, die die Reichweite von Elektroautos erhöhen.
Voraussetzung ist eine Zulassung des Fahrzeugs seit dem 1. Januar dieses Jahres. Die Höhe des staatlichen Zuschusses hängt von Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße ab und kann bei bis zu 6.000 Euro liegen.
Die Prämie gilt nur für Privatautos, nicht für Dienstwagen. Die Fördermittel sollen für bis zu 800.000 Fahrzeuge ausreichen. (dpa/red)
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Kette Hammer wird abgewickelt letzte Filialen schließen

Die Fachmarktkette Hammer stellt den Geschäftsbetrieb ein. Bis Ende Mai schließen die letzten 21 Filialen, wie Insolvenzverwalter Stefan Meyer der Deutschen Presse-Agentur sagte. Anschließend soll das Unternehmen abgewickelt werden. Ein Investor für eine Übernahme und eine Fortführung habe sich nicht gefunden.
Die Hammer Raumstylisten GmbH, zu der die auf Raumausstattung und Heimtextilien spezialisierte gleichnamige Kette gehört, hatte im Januar einen Insolvenzantrag gestellt. Mangels Perspektive schlossen bereits Ende März 46 Hammer-Filialen, weitere 20 vier Wochen später.
Ende April wurde allen rund 1.100 Beschäftigten gekündigt. Die Entwicklung sei „außerordentlich bedauerlich“, sagte Meyer. Zwar habe es mehrere Interessenten gegeben, unverbindliche Angebote seien jedoch zurückgezogen worden.
Der Insolvenzverwalter bezeichnete die Rahmenbedingungen des Verfahrens als „äußerst herausfordernd“. Er begründete das unter anderem mit der zweiten Insolvenz innerhalb kurzer Zeit, einem schwierigen Marktumfeld im Einzelhandel sowie dem finanziellen Zustand des Unternehmens.
Laut Meyer laufen derzeit noch Gespräche mit Vermietern und branchenfremden Interessenten. Dabei geht es um die Übernahme von Mietflächen an bisherigen Hammer-Standorten. Ob Beschäftigte übernommen werden, ist offen.

Pleitewelle im Einzelhandel

Die Hammer-Fachmärkte waren erst im Herbst von einem Investorenkonsortium namens Rethink übernommen worden. Wer dahintersteht, blieb unklar. Zuvor hatte der ehemalige Mutterkonzern, die Brüder Schlau Gruppe, im Juni 2025 Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt und war anschließend abgewickelt worden.
Im Zuge dessen wurden bereits zahlreiche Hammer-Filialen geschlossen. Die Großhandelssparte Schlau wurde vollständig aufgegeben.
Der Einzelhandel steht wegen der schwachen Konsumstimmung und des wachsenden Onlinehandels stark unter Druck. Kürzlich hatten unter anderem der Non-Food-Discounter Mäc Geiz und die Deko-Kette Depot Insolvenzanträge gestellt.
Die Zahl der Pleiten in der Branche befindet sich auf dem höchsten Stand seit zehn Jahren. Der Kreditversicherer Allianz Trade verzeichnete im vergangenen Jahr 2.571 Fälle. Branchenexperten erwarten weiter steigende Zahlen. (dpa/red)
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Reparieren statt wegwerfen – neue Pflichten für Hersteller

Der Bundestag berät heute in erster Lesung über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Recht auf Reparatur. Mit der geplanten Reform soll eine EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Frist dafür endet am 31. Juli. Der Entwurf, der im für Verbraucherschutz zuständigen Bundesjustizministerium erarbeitet wurde, sieht strengere Vorgaben für die Hersteller vor.

Worum geht es konkret?

Wer Waschmaschinen, Trockner, Waschtrockner, Haushaltsgeschirrspüler, Kühlgeräte, Schweißgeräte, Staubsauger, Server und Datenspeicherprodukte, Mobiltelefone, Drucker, Tablets, Computer ohne Tastatur (sogenannte Slate-Tablets), schnurlose Telefone, E-Roller oder E-Bikes herstellt, soll verpflichtet werden, diese während der üblichen Lebensdauer zu einem angemessenen Preis zu reparieren.
Das gilt unabhängig von der Dauer der Produktgarantie. Ausnahmen von diesem Grundsatz gelten nur für Verträge zwischen Unternehmen.
Die Geräte müssen künftig so konstruiert sein, dass man sie reparieren kann. Wer also etwa den Akku so verbaut, dass ein Tausch nicht möglich ist oder eine Reparatur durch bestimmte Software-Eigenschaften verhindert, verstößt gegen das Recht auf Reparatur. In so einem Fall können Käufern Gewährleistung einfordern.
Entscheidet sich ein Verbraucher, innerhalb der Gewährleistungsfrist auf den kostenfreien Ersatz durch ein neues Gerät zu verzichten und stattdessen das mangelhafte Produkt kostenfrei reparieren zu lassen, verlängert sich die gesetzliche Gewährleistungsfrist gegenüber dem Verkäufer von zwei auf drei Jahre.

Hubig: „Reparieren ist besser als Wegwerfen“

Die neuen Regeln bieten aus Sicht von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) mit der verlängerten Gewährleistung einen konkreten Anreiz, sich für eine Reparatur zu entscheiden statt für die Lieferung eines neuen Produkts. Sie sagt: „Reparieren ist besser als Wegwerfen“ – für den Geldbeutel und für die Umwelt.
Mit dem Reparaturbonus, den es in einigen Städten beziehungsweise Bundesländern gibt, hat die geplante Gesetzesänderung nichts zu tun. (dpa/red)
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deutschland

Führerscheinreform: Theoriestunden online und Fahrstunden mit den Eltern

Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) will den Erwerb eines Führerscheins bezahlbarer machen. Am Mittwoch soll das entsprechende Gesetz im Bundeskabinett verabschiedet werden.
Zuvor präsentierte Grundzüge der Reform reichen von Online-Theoriestunden bis zu Fahrstunden mit Familienangehörigen. Ein Überblick:

Fahren üben mit Familienangehörigen

Was in Österreich schon möglich ist, soll es auch in Deutschland geben: die sogenannte Laienausbildung. Übungsfahrten können dann in Begleitung „einer nahestehenden Person“ stattfinden, also etwa Eltern oder Großeltern. Voraussetzung: die bestandene Theorieprüfung und sechs praktische Fahrstunden.
Die Begleitpersonen müssen mindestens seit sieben Jahren einen Führerschein haben, das Auto muss gekennzeichnet sein. In Österreich ist es eine blaue Tafel mit weißem L.
Diese Neuerung „wollen wir nicht direkt in den Regelbetrieb überführen“, sagte Schnieder jedoch im Februar. Zunächst sollen die Länder die Möglichkeit bekommen, diese Neuerung fünf Jahre lang auszuprobieren.

Theoretische Fahrausbildung

Die Pflicht zum Präsenzunterricht soll abgeschafft werden. Fahrschüler sollen sich das erforderliche Wissen ausschließlich online aneignen können, etwa über eine App oder eine Lernplattform.
Sie können sich dann vorbereiten, wo immer sie wollen und sich dann – ohne Bestätigung einer Fahrschule – zur theoretischen Prüfung anmelden. Fahrschulen müssen keine Schulungsräume mehr bereithalten, auch werden detaillierte Vorschriften für Lehr- und Lernmittel abgeschafft. Das kann ihre Kosten senken.
Die Prüfungsfragen – derzeit 1.169 – sollen um knapp ein Drittel auf rund 840 reduziert werden. Das Bewertungssystem wird vereinfacht: Jede Frage erhält nur noch einen Punkt, sicherheitsrelevante Fragen müssen richtig beantwortet werden.

Praktische Fahrausbildung

Die verpflichtenden Sonderfahrten sollen von bisher zwölf auf drei reduziert werden – je eine Nacht-, Autobahn- und Überlandfahrt. Wer auch einen Schaltwagen fahren will, muss statt bislang zehn nur noch sieben Fahrstunden in einem Auto mit Gangschaltung absolvieren.
Die Fahrprüfung soll 40 Minuten dauern, die Fahrtzeit dabei 25 Minuten. Derzeit dauert eine Prüfung 55 Minuten mit einer Fahrtzeit von 30 Minuten. Zweck der Verkürzung auch: mehr Prüfungen pro Tag und damit verkürzte Wartezeiten auf die Prüfung.
Zudem sollen die Regeln für die Qualifikation der Prüfer in Theorie und Praxis verändert werden: Die theoretische Prüfung soll künftig nicht mehr nur von einem amtlich anerkannten Sachverständigen überwacht werden müssen. Um als Fahrerlaubnisprüfer anerkannt zu werden, soll zudem künftig kein Ingenieursstudium mehr nötig sein.

Mehr Transparenz bei Preisen und bestandenen Fahrprüfungen

Bisher müssen die Fahrschulen ihre Preise nur vor Ort aushängen. Stattdessen sollen sie die Preise den Eckpunkten zufolge nun an eine zentrale Datenbank melden – von dort können Vergleichsportale sie abrufen und aufbereiten, so dass Verbraucher die Preise vergleichen können.
Ähnliches soll für die Bestehensquoten gelten: Die Technischen Prüfstellen sollen Angaben zum Erfolg der praktischen Prüfungen melden müssen. (afp/red)
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ausland wirtschaft

Österreich führt Gesetz gegen Mogelpackungen ein – Deutschland ohne Regelung


In Kürze:

  • „Shrinkflation“ beschreibt, wenn Verpackungen mehr Inhalt suggerieren, als tatsächlich enthalten ist.
  • Ein Treiber ist der Wettbewerb auf dem Markt; ein Gesetzesvorstoß in Deutschland scheiterte an der FDP.
  • Das Ministerium prüft nun, ob eine europäische Lösung Vorrang haben sollte.

 
Kürzlich waren im Glas noch 500 Gramm Joghurt, nun sind es nur noch 400 Gramm – zum gleichen Preis. Auch in der Salamipackung stecken statt 100 nur noch 80 Gramm. Am Kaufpreis hat sich nichts geändert. Das entspricht jeweils 20 Prozent weniger und damit einem spürbaren Preisanstieg.
Auch die Chipstüte kostet weiterhin gleich viel, enthält jedoch deutlich mehr Luft. Verbraucher bemerken diese Veränderungen oft erst beim genaueren Hinsehen, da sich die äußere Verpackung kaum verändert hat.

Ein mittlerweile weitverbreitetes Phänomen

„Shrinkflation“ nennt sich dieser ungewöhnliche Begriff, ein Kofferwort, das sich aus dem englischen Wort für „schrumpfen“ und dem Begriff „Inflation“, also Preissteigerung, zusammensetzt. In der Wirtschaft bezeichnet Shrinkflation die Praxis, die Größe oder Menge eines Produkts zu verringern, während der Preis unverändert bleibt oder leicht ansteigt.
In manchen Fällen kann der Begriff auch eine Minderung der Qualität eines Produkts oder seiner Inhaltsstoffe bedeuten, während der Preis gleich bleibt, erläutert das Corporate Finance Institute (CFI) auf seiner Internetseite.
Der britischen Ökonomin Pippa Malmgren wird allgemein die Prägung dieses Begriffs im Jahr 2009 zugeschrieben. Das Phänomen ist in der Lebensmittel- und Getränkeindustrie mittlerweile weitverbreitet.
Wie das CFI weiter ausführt, gelten steigende Produktionskosten als Hauptursache für Shrinkflation. Preisanstiege bei Inhalts- und Rohstoffen, Energieträgern sowie Arbeitskräften treiben die Herstellungskosten nach oben und drücken die Gewinnmargen der Hersteller. Durch eine Reduzierung von Gewicht, Volumen oder Menge bei gleichbleibendem Verkaufspreis lassen sich die Gewinnspannen wieder verbessern, während viele Verbraucher die geringfügige Mengenreduzierung nicht sofort bemerken und das Absatzvolumen weitgehend stabil bleibt.
Ein weiterer Treiber ist der intensive Wettbewerb auf dem Markt. In Branchen wie der Lebensmittel- und Getränkeindustrie, in denen zahlreiche Alternativprodukte verfügbar sind, suchen Hersteller nach Wegen, die Kundengunst zu erhalten und zugleich die Profitabilität zu sichern. Shrinkflation stellt dem CFI zufolge eine solche Strategie dar. Sie ist aber nicht als Betrug oder falsche Darstellung von Produkten anzusehen. Die Hersteller geben Gewicht, Volumen oder Menge ihrer Produkte stets auf den Verpackungsetiketten an. Das ist nicht illegal, lediglich „hinterlistig“.

Schilder müssen 60 Tage auf Änderung hinweisen

Um dieses Vorgehen künftig transparent zu machen, gilt in Österreich seit April 2026 ein Gesetz, das Supermärkte und Drogerien zur Kennzeichnung verpflichtet. Als Vorbild gilt dafür Frankreich, das 2024 Warnhinweise einführte, schreibt das Portal „chip.de“.
Sinkt der Inhalt eines Produkts bei gleichbleibendem oder steigendem Preis, muss ein Warnschild direkt am Regal deutlich darauf hinweisen. Die Geschäfte sind verpflichtet, diese 60 Tage lang angebracht zu lassen. Händler, die die Vorgabe umgehen, riskieren Geldstrafen von bis zu 15.000 Euro. Eine Ausnahme besteht nur, wenn Hersteller die reduzierte Inhaltsmenge freiwillig deutlich auf der Verpackung angeben.
In Deutschland gibt es kein solches Gesetz. Eine Initiative scheiterte 2023. So erarbeitete das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium seinerzeit einen Gesetzentwurf für weniger Verpackungsmüll. Dabei wollte die Behörde auch gegen Mogelpackungen vorgehen. So sollte die Verringerung der Füllmenge bei gleichbleibender Verpackung in der Regel unzulässig sein.
Die damalige Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) nannte die Mogelpackungen „ein großes Ärgernis“. Sie führten die Verbraucher „in die Irre“. Die Grünen, damals in der Ampelkoalition mit SPD und FDP in Regierungsverantwortung, bekamen zwar Unterstützung von Sozialdemokraten, Kontra gab es hingegen von den Liberalen.
Als einen „notwendigen Schritt für den Umwelt- und Verbraucherschutz“ bezeichnete Carsten Träger (SPD) damals die angestrebte Gesetzesänderung. Hingegen wies die FDP die Pläne zurück: „Ein gesetzliches Schrumpfungsverbot braucht es nicht“, meinte die liberale Verbraucherpolitikerin Katharina Willkomm.
Kunden, die sich vom Produkt getäuscht fühlten, sollten beim nächsten Einkauf zu einer anderen Marke greifen, sagte sie. Die FDP kritisierte aber vor allem die im Gesetzentwurf vorgesehene Mehrwegpflicht. Demnach hätten Händler ab 2025 mindestens ein wiederverwendbares Produkt für Wasser, Bier, alkoholfreie Getränke, Saft und Milch anbieten müssen. Der Entwurf blieb im parlamentarischen Verfahren stecken und kam nie zur Abstimmung.

Koalitionsvertrag sieht verbesserte Transparenz vor

Grundsätzlich bestehe durch die verpflichtende Grundpreisauszeichnung gemäß Paragraf 4 Preisangabenverordnung ein hohes Informations- und Verbraucherschutzniveau, teilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie auf Anfrage von Epoch Times mit. Bestimmte Arten von Mogelpackungen seien zudem bereits im geltenden Recht verboten, zum Beispiel aufgrund von Verstößen gegen die Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, erläutert ein Sprecher.
Versteckte Preiserhöhungen durch Mogelpackungen seien aber ein Ärgernis, denn sie verhinderten „informierte Konsumentscheidungen“. Ein wirkungsvoller Schutz vor Mogelpackungen sei deshalb gerade in einer Zeit wichtig, „in der insbesondere gestiegene Lebensmittelpreise viele Menschen vor Herausforderungen stellen“.
Daher plane die Bundesregierung, sich für mehr Transparenz bei versteckten Preiserhöhungen einzusetzen. In dem Zusammenhang verwies der Sprecher auf den zwischen CDU/CSU und SPD geschlossenen Koalitionsvertrag (S. 42, Zeile 1.295 und 1.296). Hierzu prüft sie, auch unter Einbeziehung der Rechtsprechung – unter anderem des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 29. Mai 2024 (I ZR 43/23) und des Urteils des Landgerichts Stuttgart vom 23. Mai 2025 (33 O 56/24 KfH) – sowie der in anderen Rechtsordnungen gesammelten Erfahrungen, insbesondere in Frankreich und in Österreich, wie der bestehende Regelungsrahmen im Einklang mit europäischen Vorgaben sinnvoll ergänzt werden könne.

Viele Aspekte sind zu überprüfen

Lösungen des Problems seien jedoch nicht einfach. Mehrere Regelungsbereiche, unter anderem Wettbewerbs- beziehungsweise Lauterkeitsrecht, Verpackungsrecht, Lebensmittel- oder Preisangabenrecht, seien betroffen. Vorgaben auf europäischer Ebene mit unterschiedlichen Harmonisierungsgraden beschränkten den Spielraum für nationale Regelungen.
Auch wegen der Auswirkungen auf den Binnenmarkt und die europäischen Grundfreiheiten, insbesondere die Warenverkehrsfreiheit, sei daher zu prüfen, ob eine europäische Regelung vorzugswürdig wäre. So hatte es beispielsweise der Verbraucherzentrale Bundesverband im Positionspapier „Shrink- und Skimpflation: Versteckte Preiserhöhung sichtbar machen“ vom 18. Dezember 2025 gefordert.
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Auto-Experte Dudenhöffer kritisiert E-Auto-Prämie: „Schade um das Steuergeld“

Der Auto-Experte Ferdinand Dudenhöffer hat die staatliche Prämie für den Kauf eines Elektroautos als Steuergeldverschwendung kritisiert.
„Das Geld hätte man sich sparen können, das hätte der Markt selbst geregelt“, sagte Direktor des Bochumer Center Automotive Research der „Augsburger Allgemeinen“ vom Dienstag. „Schade um das Steuergeld, das nun an anderer Stelle wieder eingespart werden muss.“

Nachfrage ist gestiegen

Dudenhöffer betonte, die Nachfrage nach E-Autos sei nicht zuletzt wegen der durch den Irankrieg gestiegenen Spritpreise und sinkender Neuwagenpreise bereits angestiegen. „Viele Interessierte mit nicht ganz so dickem Geldbeutel waren anfangs sehr zurückhaltend, aber das ändert sich gerade“, sagte er der Zeitung.
„Die Batterien halten länger, die früher schlechten Preise haben sich deutlich verbessert und gleichen sich denen der Verbrenner an.“ Das E-Auto könne Diesel und Benziner inzwischen ganz einfach ersetzen.
Das E-Auto wird laut Dudenhöffer auch auf dem Gebrauchtwagenmarkt normal. „Gebrauchte Elektroautos bewähren sich im Alltag“, sagte er der „Augsburger Allgemeinen“. Wer sich einen Wagen kauft, der fünf bis sechs Jahre halten soll, der gehe heute keine technologischen Risiken mehr ein.
Die E-Auto-Prämie kann ab Dienstag beantragt werden. Je nach Automodell, Haushaltsgröße und Einkommen kann die staatliche Förderung 1.500 bis 6.000 Euro betragen.
Bis 2029 stehen für die Kaufprämie drei Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds der Bundesregierung zur Verfügung. Das Umweltministerium rechnet damit, dass der Kauf von rund 800.000 Fahrzeugen gefördert werden kann.(afp/red)
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Fast jede fünfte Tankstelle verstößt gegen 12-Uhr-Regel

Tausende Tankstellen haben nach Darstellung eines Verbraucherdienstes gegen die im April eingeführte 12-Uhr-Regel verstoßen.
Demnach erhöhten 2.995 von 15.240 Tankstellen bis zum Stichtag 11. Mai die Preise insgesamt rund 17.000 Mal zu unerlaubten Zeiten, wie aus einer Auswertung des Verbraucherdienstes „Mehr-Tanken“ auf Basis von Daten der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe hervorgeht. Die Quote betrug also etwa 19,7 Prozent – fast jede fünfte Tankstelle.
Der Zeitraum von 11:30 bis 12:30 Uhr wurde bewusst ausgeklammert, um mögliche Verzerrungen durch vorzeitige oder verzögerte Preismeldungen auszuschließen. „Mehr Tanken“ gehört zum Medienhaus „Motor Presse Stuttgart“.
Am höchsten war die Quote laut Auswertung in Bayern mit 25,6 Prozent, am niedrigsten in Berlin mit 8,2 Prozent.
Die 12-Uhr-Regel gilt seit 1. April und schreibt vor, dass Tankstellen nur einmal am Tag – um 12:00 Uhr mittags – die Preise anheben dürfen. Senkungen sind dagegen immer möglich. Die Vorgabe wurde eingeführt, nachdem der Iran-Krieg zu stark steigenden Spritpreisen geführt hatte. Die Regelung soll Kunden mehr Orientierung geben.

Tankstellenbetreiber weisen Vorwürfe zurück

Die Tankstellenbetreiber wollen sich nichts vorwerfen lassen. „Wir haben zunächst Hinweise, dass wir mit den Auswirkungen eines schlecht gemachten Gesetzes konfrontiert sind, nicht mit bewussten Regelverstößen“, wird Daniel Kaddik, Chef des Bundesverbandes Freier Tankstellen, in der „Sächsischen Zeitung“ und der „Leipziger Volkszeitung“ zitiert.
Änderungen würden über Kassensysteme laufen, müssten anschließend von Automaten, Preismasten und Zapfsäulen verarbeitet werden, bevor die Daten ans Kartellamt gehen. Schon langsame Leitungen oder laufende Tankvorgänge könnten dazu führen, dass eine Preisänderung erst verzögert übermittelt wird. (dpa/red)
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Debatte um Tankrabatt: Söder fordert Verlängerung – Miersch ist skeptisch


In Kürze:

  • Wirtschaftsministerin Reiche fordert eine allgemeine Senkung der Stromsteuer.
  • CSU-Chef Söder hält eine Verlängerung des Tankrabatts für möglich.
  • Die SPD lehnt dauerhafte pauschale Entlastungen ab und setzt auf Steuerreformen.
  • Trotz gesunkener Preise liegen Kraftstoffe weiterhin deutlich über dem Vorkrisenniveau.

 
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) drängt auf weitere Entlastungen für die Bürger in Anbetracht der hohen Preise für Energie und Treibstoffe. Sie hat dabei Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zu einer baldigen Senkung der Stromsteuer aufgerufen.
Bayerns Ministerpräsident und CSU-Chef Markus Söder hingegen spricht sich dafür aus, den Tankrabatt zu verlängern – und stellt sich damit gegen SPD-Fraktionschef Matthias Miersch, der für eine strukturelle Steuerreform plädiert hat.

Reiche zieht positive Bilanz über den Tankrabatt

In einem Gespräch mit der „Rheinischen Post“ erklärte Reiche, es sei offen, ob der Tankrabatt über die Sommerferien verlängert werde. Dessen bisherige Bilanz bewertete sie als positiv. Er habe „dazu geführt, dass wir hohe Preisaufschläge abmildern konnten“. Die Mineralölwirtschaft gebe die temporäre Steuersenkung an die Kunden weiter. Das ifo Institut und die Monopolkommission sprächen sogar von einem Ausmaß von 80 Prozent.
Preisvergleichsseiten wie billig-tanken.de wiesen am Montag, 18. Mai, um 16:30 Uhr einen deutschlandweiten Durchschnittspreis für Diesel von 2,00 Euro pro Liter aus. Super 95 kostete 2,07 Euro. E10, das in den vergangenen Tagen fallweise über dem Preis gelegen hatte, kostete 2,01 Euro.
Gemessen an den Höchstpreisen der zweiten Aprilhälfte ist das durchschnittliche Preisniveau für Kraftstoffe in Deutschland deutlich niedriger. Allerdings sind sie gegenüber der Vorwoche wieder im Steigen begriffen und liegen stabil erheblich über dem Vorkrisenniveau.
Der ADAC und anfänglich auch das ifo hatten in den Tagen nach Inkrafttreten des Tankrabatts am 1. Mai dessen Wirkung bezweifelt.

12-Uhr-Regel habe Intransparenz beseitigt

Reiche verteidigte auch die sogenannte 12-Uhr-Regelung, die seit dem 1. April gilt. Diese habe immerhin zur Transparenz beigetragen. Die Ministerin erklärte im Gespräch mit der „Rheinischen Post“:
„Wir hatten zuvor 20 bis 30 Preisänderungen pro Tag an den Tankstellen. Das war das Gegenteil von Transparenz und für die Verbraucher verwirrend. Das einmalige Festsetzen des Preises führt dazu, dass die Kunden an der Tankstelle mehr Verlässlichkeit bekommen. Das ist eine gute Nachricht.“
Ende April hatten das ZEW Mannheim und die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf die Ergebnisse einer gemeinsamen Studie zu den Auswirkungen der Mittagsregel vorgestellt. Diese ergab, dass zwar die Gewinnmargen der Mineralölwirtschaft gestiegen seien, die Preise aber kaum gesunken, wenn nicht sogar gestiegen seien.
Reiche betonte erneut, dass es in Deutschland keine Knappheitssituation im Bereich des Rohöls gebe. Man sei auch nicht einseitig abhängig, weil Deutschland dieses aus unterschiedlichen Ländern beziehe. Überdies stamme die Hälfte des verfügbaren Kerosins aus heimischen Raffinerien. Damit befinde sich Deutschland in einer erheblich besseren Ausgangsposition als etwa asiatische Länder, in denen es zu realen Mangellagen komme.

Reiche: Regierung hat nicht die Aufgabe, „Urlaubsflüge zu subventionieren“

Gleichzeitig müsse die Marktwirtschaft Preissignale senden, um auf Knappheiten hinzuweisen. Die Bundesregierung mildere die Preisaufschläge ab. Sie habe aber nicht die Aufgabe, „Urlaubsflüge zu subventionieren“.
Die Ministerin drängte gleichzeitig auf eine möglichst zeitnahe Senkung der Stromsteuer. Diese „muss kommen, sobald im Haushalt Spielräume dafür da sind“, äußerte Reiche. Alle Koalitionsfraktionen, insbesondere die Union, hielten diese für eine Priorität. Bundesfinanzminister Klingbeil habe zugesagt, „alle Optionen zu prüfen, die Stromsteuer für alle zu senken“. Im Koalitionsvertrag ist die Senkung der Stromsteuer auf das EU-Mindestmaß ebenso verankert.
Bislang lag diese pauschal bei 2,05 Cent pro Kilowattstunde, was etwa 5 Prozent des Gesamtpreises entsprach.
Die Bundesregierung plant laut Koalitionsvertrag die dauerhafte Senkung des Strompreises um mindestens 5 Cent pro Kilowattstunde durch ein passendes Maßnahmenpaket. Dazu gehörten die Senkung der Stromsteuer für alle auf das europäische Mindestmaß von 0,1 Cent pro Kilowattstunde und das Reduzieren von Umlagen und Netzentgelten.

Veränderungen bei Netzentgelten könnten Erleichterung bringen

Aufgrund des Finanzierungsvorbehalts aller im Koalitionsvertrag verankerten Maßnahmen senkte die Koalition die Stromsteuer vorerst nur für Industrie, Land- und Forstwirtschaft.
Gleichzeitig sollte es zu einer umgehenden Senkung der Netzentgelte kommen. Im Jahr 2026 werden diese voraussichtlich bei etwa 10,4 Cent pro Kilowattstunde liegen, heißt es beim Messstellenbetreiber metrify.
Aufgrund des zweiten Entlastungspakets der Bundesregierung wurden seit Anfang des Monats die Spritsteuern um 14,04 Cent pro Liter gesenkt. Zusammen mit deren Effekt auf die Mehrwertsteuer ergibt dies einen Nachlass von knapp 17 Cent. Gelten solle dies vorerst bis Ende Juni.

Söder will Tankrabatt verlängern – Miersch gegen „Gießkanne“

CSU-Chef Markus Söder hatte zuletzt in der ARD-Sendung „Caren Miosga“ erklärt, der Tankrabatt scheine zu wirken. Man müsse nun die Entwicklung der Preissituation im Auge behalten, so der CSU-Chef:
„Und wenn es nicht anders geht, könnte ich mir vorstellen, dass wir darüber diskutieren müssen, ihn zu verlängern.“
SPD-Fraktionschef Matthias Miersch hingegen betonte in der „Augsburger Allgemeinen“, Mobilität müsse bezahlbar bleiben, aber „die Gießkanne ist keine Dauerlösung“. Stattdessen arbeite man an „strukturellen und zielgenauen Entlastungen“. Diese sollen über ein geplantes Steuerpaket gerade für untere und mittlere Einkommen kommen.
Diese könnten ab Dienstag auch attraktivere Förderungen für den Erwerb von E-Autos beantragen.