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Was den Prozess von RAF-Terroristin Klette besonders macht

Die mutmaßliche Serienräuberin und ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette steht seit März 2025 vor dem Landgericht Verden.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihr bewaffnete Raubüberfälle mit Millionenbeute vor. An diesem Mittwoch könnte vor dem Landgericht Verden das Urteil gesprochen werden. Zeit für einen Blick auf das, was dieses Verfahren außergewöhnlich machte:

Angeklagte mit besonderer Vergangenheit und Botschaft

Daniela Klette und ihre mutmaßlichen Komplizen bei den Raubüberfällen, Ernst-Volker Staub und Burkhard Garweg, waren Mitglieder der linksextremistischen Gruppe Rote Armee Fraktion (RAF), die sich im Jahr 1998 auflöste.
Mehr als 30 Jahre lang lebte Klette im Untergrund – mit falschen Identitäten. Sie gehörte zu den meistgesuchten Frauen Deutschlands. Ihre Festnahme im Februar 2024 in Berlin war eine Sensation. In ihrer Wohnung fanden Ermittler Waffen, Munition, Geld und eine täuschend echt aussehende Panzerfaust.
Im Gerichtssaal sah Klette aus wie eine freundliche Nachbarin. Wenn sie den Saal betrat, lächelte sie und winkte Unterstützern im Publikum zu. Das Verhältnis zu ihrem Anwalt Lukas Theune und ihrer Anwältin Undine Weyers wirkte innig. Sie umarmten sich zur Begrüßung und schauten sich freundschaftlich an. Klette trug schlichte, gepflegte Kleidung. Auf ihrem Stuhl im Gerichtssaal machte sie einen entspannten Eindruck, zog mitunter ihre Schuhe aus, lehnte sich zurück oder drehte sich mit ihrem Stuhl hin und her.
Den Prozess nutzte die 67-Jährige immer wieder für politische Botschaften. Sie kritisierte den Kapitalismus, das Vorgehen Israels im Gazastreifen und den US-Militäreinsatz in Venezuela. Ungewöhnlich war auch, dass die Angeklagte eine eigene Verteidigungsrede hielt.
Mehr als eine Stunde lang schilderte sie ihre Sicht auf die ihr vorgeworfenen Taten, die politische Weltlage und die Notwendigkeit für ihr früheres Leben im Untergrund. Nur in der Illegalität hätten sie und andere die Möglichkeit gehabt, als radikale Linke weiterzubestehen, sagte sie. Eine Beteiligung an den ihr zur Last gelegten Taten räumte sie nicht direkt ein. Dass einige Betroffene der Raubüberfälle bis heute leiden, tue ihr leid, sagte sie.

Wo früher Pferde trabten – außergewöhnlicher Verhandlungsort

Für den Prozess wurde eine Reithalle am Stadtrand von Verden in einen Gerichtssaal umgebaut. Dass das Gelände früher eine Reitanlage war, ist sichtbar. Wer zum Gerichtssaal läuft, geht an eingezäunten Auslaufflächen für Pferde vorbei. Der frühere Reiterhof ist nun ein Hochsicherheitstrakt: Sicherheitszäune, Stacheldraht und Sichtschutz sichern die Einfahrten, Kameras überwachen das Gelände, bewaffnete Polizisten und Justizbeamte überprüfen, wer das Gelände und den Gerichtssaal betritt. Dort sitzt das Publikum hinter einer Sicherheitsscheibe.
Die Miete der Anlage inklusive der Ausgaben für den Umbau kostet laut niedersächsischem Justizministerium rund 3,6 Millionen Euro. Der Vertrag läuft bis Ende Mai 2027 und kann bei Bedarf verlängert werden. Ob die Halle nach dem Urteil weiter genutzt wird, ist unklar.
Warum brauchte es diese teure Halle? Dem Justizministerium zufolge gibt es im Landgericht Verden und auch an keinem anderen Gerichtsstandort in Niedersachsen einen passenden Saal mit Platz für all die Richter, Anwälte, Zeugen, Sachverständige, Medien und das Publikum. Theoretisch hätten sich mehr als 20 Betroffene und deren Anwälte als Nebenkläger am Prozess beteiligen können, dafür sollte ausreichend Platz sein.

Auch das Publikum wird genau kontrolliert

Die Angeklagte und das Gerichtsgelände werden streng bewacht. Ein Konvoi aus gepanzerten Polizeifahrzeugen bringt Klette von der Haftanstalt zum Gericht und wieder zurück. Nur im Gerichtssaal selbst darf sich die Angeklagte etwas frei bewegen und ohne Hand- oder Fußfesseln zu ihrem Platz laufen.
Wer den Prozess im Zuschauerraum verfolgen möchte, wird streng kontrolliert und abgetastet. Der Ausweis wird fotografiert, alle müssen die Schuhe für eine Überprüfung ausziehen und durch eine Sicherheitsschleuse laufen. Auch Journalistinnen und Journalisten dürfen nur wenige Dinge wie Block und Stift, eine Plastiktrinkflasche und etwas Essen mit in den Saal nehmen. Technische Geräte müssen im Schließfach bleiben. (dpa/red)
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Mehr als hundert Festnahmen in der Türkei wegen Verdachts auf IS-Verbindungen

In der Türkei sind Medienberichten zufolge bei einem Großeinsatz der Anti-Terror-Polizei mehr als hundert Menschen wegen des Verdachts festgenommen worden, Verbindungen zur Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) zu haben.
Wie die Nachrichtenagentur Anadolu am Dienstag zudem berichtete, wird den 110 Festgenommenen vorgeworfen, im Rahmen illegaler Vereinigungen Kurse organisiert, Kinder mit der IS-Ideologie indoktriniert und Spenden für die Miliz gesammelt zu haben. Auch sollen sie versucht haben, neue IS-Mitglieder anzuwerben.
Anadolu zufolge erfolgten die Festnahmen in drei Provinzen bei mehreren Razzien gleichzeitig. Der Schwerpunkt lag demnach auf der Millionenmetropole Istanbul.

Über 300 Festnahmen, Waffen beschlagnahmt

Die Beamten beschlagnahmten Gewehre und Munition sowie Dokumente und digitale Datenträger. In der vergangenen Woche habe die Polizei bei Razzien gegen IS-Verdächtige in fast 50 Provinzen mehr als 300 Menschen festgenommen, teilte das Innenministerium mit.
Anfang April waren bei einem Anschlag vor dem israelischen Generalkonsulat in Istanbul zwei Polizisten verletzt worden. Die türkischen Behörden machten damals „eine Terrororganisation, die die Religion für ihre Zwecke einsetzt“, für die Tat verantwortlich, ohne den IS ausdrücklich zu nennen. (afp/red)
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Trump: Zweithöchster IS-Kommandeur von US- und nigerianischen Streitkräften getötet

Das US-Militär hat nach Angaben von US-Präsident Donald Trump in Nigeria gemeinsam mit Streitkräften des afrikanischen Landes einen ranghohen Kommandeur der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) getötet. Bei einer „sorgfältig geplanten und äußerst komplexen Mission“ der US-Streitkräfte sei „Abu-Bilal al-Minuki, die weltweite Nummer zwei des IS“ am Freitagabend in Zusammenarbeit mit den nigerianischen Streitkräften „auf dem Schlachtfeld eliminiert“ worden, erklärte Trump in der Nacht zu Samstag in seinem Onlinedienst Truth Social.
Bei dem Getöteten handele es sich „um den aktivsten Terroristen der Welt“, erklärte Trump weiter. Al-Minuki habe geglaubt, sich „in Afrika verstecken zu können, aber er wusste nicht, dass wir über Quellen verfügen, die uns über alles, was er tat, auf dem Laufenden hielten“.

Bedeutung für den Kampf gegen den IS

Der IS ist im Westen Afrikas stark vertreten. Die USA hatten 2023 Sanktionen gegen al-Minuki verhängt. Er werde die Menschen in Afrika nun „nicht länger terrorisieren oder dabei helfen, Aktionen zu planen, die auf Amerikaner abzielen“, erklärte Trump. Durch seine „Ausschaltung“ seien die weltweiten Einsätze des IS „massiv geschwächt“ worden. Trump dankte zudem Nigerias Regierung für die Zusammenarbeit bei dem Einsatz.
Das westafrikanische Nigeria wird von zahlreichen Konflikten zwischen verschiedenen Ethnien und Bevölkerungsgruppen erschüttert, denen Christen wie Muslime gleichermaßen zum Opfer fallen. Das bevölkerungsreichste Land Afrikas ist in einen mehrheitlich muslimischen Norden und einen weitgehend christlichen Süden geteilt. Die nigerianischen Behörden weisen Vorwürfe zurück, die Christen im Land würden verfolgt.

Nigeria im Dauerkrieg gegen Terrorgruppen

Nigerias Armee kämpft gegen bewaffnete Banditen und Dschihadisten gleichermaßen, darunter der regionale IS-Ableger Islamischer Staat in Westafrika (ISWAP) sowie die rivalisierende Islamisten-Miliz Boko Haram. Obwohl die „Banditen“ von finanziellen Interessen motiviert sind, arbeiten sie zunehmend mit Dschihadisten aus dem Nordosten zusammen.
Die US-Armee hatte am ersten Weihnachtstag IS-Ziele im Nordwesten Nigerias angegriffen und dabei mehrere mutmaßliche IS-Kämpfer getötet. Zur Begründung der Angriffe führte US-Präsident Donald Trump die Tötung „unschuldiger Christen“ an. Zuvor hatte er mehrfach die angebliche „gezielte Tötung“ von Christen in Nigeria angeprangert. (afp/red)
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Raubprozess um frühere RAF-Terroristin Klette: Nebenklage fordert elf Jahre Haft

Im Raubprozess gegen die mutmaßliche frühere RAF-Terroristin Daniela Klette hat die Nebenklage am Dienstag elf Jahre Haft gefordert. Dabei bezog sich deren Forderung nur auf eine der angeklagten Taten, wie eine Sprecherin des Landgerichts Verden mitteilte.
Die Nebenklage vertritt den Fahrer eines Geldtransporters, auf dessen Fahrerkabine bei einem Überfall im niedersächsischen Stuhr im Jahr 2015 geschossen worden war. Er blieb körperlich unverletzt, wurde aber psychisch schwer geschädigt.
Am 13. Mai begann das Plädoyer von Klettes Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte sich bereits vor rund zwei Wochen für 15 Jahre Gefängnis wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes und bandenmäßigen Raubs mit Waffen ausgesprochen.

Vorwürfe schwerer Raubserie

In dem Verfahren geht es um eine Serie von Überfällen auf Geldtransporter und Einkaufsmärkte, die Klette gemeinsam mit den weiter flüchtigen mutmaßlichen früheren RAF-Mitgliedern Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub verübt haben soll.
Die mutmaßliche Überfallserie ereignete sich nach Selbstauflösung der RAF zwischen 1999 und 2016, laut Anklage diente sie der Finanzierung des Lebens im Untergrund.
Um Vorwürfe im Zusammenhang mit Anschlägen der früheren linksextremistischen Gruppierung geht es in dem Prozess nicht. Die Bundesanwaltschaft erhob inzwischen Anklage gegen Klette wegen mutmaßlicher Beteiligung an der RAF. Zuständig dafür ist das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, es prüft die Anklage derzeit.
Klette wurde Anfang 2024 nach jahrelanger Zielfahndung in Berlin gefasst, wo sie in einem Mehrfamilienhaus im Stadtteil Kreuzberg unter falschem Namen gelebt hatte.
In ihrer Wohnung stießen Ermittler laut Staatsanwaltschaft auf zahlreiche Beweismittel, darunter bei den fraglichen Überfällen verwendete Waffen sowie zu den Taten passende umfangreiche Aufzeichnungen. Zudem fanden sie mehr als 240.000 Euro. (afp/red)
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Antisemitische Symbole erkennen – Veröffentlichungen des BfV

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) will mit zwei neuen Veröffentlichungen zu verschiedenen Formen von Antisemitismus aufklären. Zudem informiert es über solche Formen der Palästina-Solidarität, die von der Behörde als extremistisch eingeschätzt werden.
Auf seiner Webseite widmet der Verfassungsschutz nicht religiös geprägten propalästinensischen Gruppierungen jetzt ein neues Unterkapitel.
Darin heißt es: „Insbesondere in Berlin hat sich ein harter Kern gebildet, der sich zu einem relevanten Teil aus extremistischen Personen und Gruppierungen zusammensetzt.“
Auf Pro-Palästina-Veranstaltungen komme es regelmäßig zu „Äußerungen oder Darstellungen mit antiisraelischen, teils auch antisemitischen Inhalten“.

Einige Aktivisten haben Angehörige verloren

Charakteristisch für den säkularen propalästinensischen Extremismus sei, dass Israels Politik und das Handeln der israelischen Sicherheitskräfte gegenüber der palästinensischen Bevölkerung bei den teils persönlich oder familiär betroffenen Anhängern in Teilen starke negative Emotionen gegenüber Israel auslösten.
Diese Gefühle würden „aufgrund der jüdischen Prägung Israels wiederum auf Jüdinnen und Juden insgesamt projiziert“.
Zuletzt habe sich die Zusammenarbeit solcher propalästinensischen Gruppierungen mit deutschen Linksextremisten weiter intensiviert, auch durch gemeinsam organisierte Veranstaltungen und Demonstrationen.

Wassermelone, Krake und rotes Dreieck

Zu den Symbolen und Erkennungszeichen extremistischer Pro-Palästina-Aktivisten zählt der Verfassungsschutz unter anderem die aufgeschnittene Wassermelone – wenn diese den Umriss des Staates Israel nachzeichnet.
Auch bei der Parole „From the river to the sea – Palestine will be free“ (gemeint ist: vom Jordanfluss bis zum Mittelmeer – Palästina wird frei sein) muss man genau hinschauen.
Denn deutsche Gerichte haben bereits festgestellt, dass dieser Slogan nur dann als problematisch zu werten sei, wenn er sich erkennbar auf die in Deutschland als Terrororganisation verbotene islamistische Hamas bezieht.
Der Hamas ordnet der Verfassungsschutz auch das rote Dreieck zu, das häufiger bei propalästinensischen Kundgebungen zu sehen ist. Tatsächlich tauchte das Dreieck in Propagandavideos der Kassam-Brigaden, des militärischen Arms der Hamas, auf, um Angriffsziele zu markieren.
Genau wie die aufgeschnittene Wassermelone nutzen Palästinenser das rote Dreieck aber auch als Ersatz für die grün-weiß-rot-schwarze Palästina-Flagge, nachdem das Zeigen der Flagge in den besetzten Gebieten nach dem Sechs-Tage-Krieg 1967 verboten worden war.

Codes von Antisemiten unterschiedlicher Couleur

Eine Darstellung, die von Antisemiten unterschiedlicher Couleur verwendet wird, ist laut das BfV das Krake-Motiv. Das Tier stehe sinnbildlich für eine angebliche „jüdische Weltverschwörung“, heißt es in einer neuen 80-seitigen Broschüre.
Zu den vom Verfassungsschutz aufgelisteten antisemitischen Codes, die vor allem im rechten Spektrum verankert sind, zählen Begriffe wie „Holocaust-Religion“, „Auferlegte Bußkultur“ oder „Psychologischer Völkermord“.
Damit solle das Leid der jüdischen Opfer des Holocaust kleingeredet und eine behauptete psychologische Belastung der Tätergesellschaft dargestellt werden.

Israels Staatsgründung und die „Nakba“ der Palästinenser

In dieser Woche jährt sich am 14. Mai Israels Staatsgründung zum 78. Mal. Jeweils am 15. Mai erinnern Palästinenser weltweit an die „Nakba“ (Katastrophe) – die Flucht und Vertreibung eines Großteils der dort ansässigen Palästinenser aus dem heutigen Staatsgebiet Israels. Der Konflikt um das frühere Mandatsgebiet Palästina dauert bis heute an.
Über die Grenze zwischen Antisemitismus und legitimer politischer Kritik am Regierungshandeln Israels wird unter Wissenschaftlern vor allem seit dem Überfall der Hamas und anderer palästinensischer Gruppen vom 7. Oktober 2023 und dem darauffolgenden Krieg im Gazastreifen gestritten.
In seiner neuen Broschüre mit dem Titel „Versteckte Botschaften – Antisemitische Codes und Chiffren“ definiert der Verfassungsschutz Antisemitismus als „ablehnende, feindselige oder gewaltvolle Einstellungen gegenüber Jüdinnen und Juden beziehungsweise gegenüber Menschen, die als jüdisch wahrgenommen werden“.

Wo verläuft die Grenze der Meinungsfreiheit?

Amnesty International hat im Jahresbericht 2025 im Hinblick auf Deutschland aus ihrer Sicht unverhältnismäßige Gewalt gegen friedliche Teilnehmer von Pro-Palästina-Demonstrationen angeprangert.
Besorgt zeigt sich die Menschenrechtsorganisation auch über Einschränkungen der Meinungsfreiheit, etwa wenn bei Demos pauschal das Rufen arabischer oder hebräischer Slogans untersagt werde.
Das Verbot des Rufs „From the River to the Sea“ und dessen Durchsetzung wird von Amnesty als „pauschale Kriminalisierung“ kritisiert.
Hessen hat vergangene Woche im Bundesrat einen Antrag gestellt, die Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel unter Strafe zu stellen. Das Vorhaben wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen.
Der hessische Justizminister, Christian Heinz (CDU), sagte, Kritik am Handeln der israelischen Regierung bleibe auch dann legitim, wenn dieser Gesetzesvorschlag verabschiedet werden sollte. (dpa/red)
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Razzien in zwölf Bundesländern bei mutmaßlichen Neonazis

Mit einer Razzia in zwölf Bundesländern ist der Generalbundesanwalt gegen 36 junge mutmaßliche Rechtsextremisten vorgegangen. Sie sollen wichtige Mitglieder der Gruppen „Jung & Stark“ oder „Deutsche Jugend voran“ beziehungsweise „Neue Deutsche Welle“ sein, wie die Karlsruher Behörde mitteilte.
In sozialen Medien und bei Treffen der Gruppierungen wird demnach zu Gewalttaten gegen politische Gegner und vermeintlich Pädophile aufgerufen.
Einige Beschuldigte sollen Angehörige der linken Szene oder Menschen angegriffen haben, die sie für pädophil hielten. Die Opfer wurden jeweils von mehreren Angreifern geschlagen und verletzt, wie die Bundesanwaltschaft ausführte.
Im Fokus der Ermittlungen stehen 36 Beschuldigte, denen die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen wird. Teils soll es sich um Jugendliche oder Heranwachsende handeln.
Beide bundesweit organisierten Gruppen existieren den Angaben zufolge seit Mitte 2024 und haben in den Ländern Regionalgruppen. Den meisten Beschuldigten wirft die Bundesanwaltschaft vor, Rädelsführer der Gruppen zu sein. Gegen acht von ihnen werde auch wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.

Keine Festnahmen

Festgenommen wurde am Mittwoch niemand. Die Durchsuchungen sollten die bestehenden Verdachtsmomente aufklären. In den zwölf Bundesländern sind den Angaben nach mehr als 600 Polizeikräfte im Einsatz.
Sie durchsuchen etwa 50 Objekte in Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Ausgenommen waren also nur Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg und Thüringen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte: „Militante rechtsextreme Gruppen haben Zulauf – erschütternderweise gerade auch unter jungen Menschen.“
Ihre Aktionen richteten sich „gegen alle Menschen, die sie in ihrem rechtsextremen Weltbild als Feinde identifiziert haben – und zugleich gegen unsere Demokratie“, führte die Ministerin aus. „Rechtsextremismus ist die größte Gefahr, die Deutschland von innen droht“, ergänzte sie.
Im Mai vergangenen Jahres war mit der „Letzten Verteidigungswelle“ bereits eine mutmaßliche Zelle von jugendlichen Rechtsextremisten zerschlagen worden.
Die Gruppe soll potenziell tödliche Anschläge auf Linke und Geflüchtete verübt und weitere bereits geplant haben. Vor dem Hamburger Oberlandesgericht begann Anfang des Monats der Prozess gegen acht mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer. (afp/red)