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Antisemitische Symbole erkennen – Veröffentlichungen des BfV

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) will mit zwei neuen Veröffentlichungen zu verschiedenen Formen von Antisemitismus aufklären. Zudem informiert es über solche Formen der Palästina-Solidarität, die von der Behörde als extremistisch eingeschätzt werden.
Auf seiner Webseite widmet der Verfassungsschutz nicht religiös geprägten propalästinensischen Gruppierungen jetzt ein neues Unterkapitel.
Darin heißt es: „Insbesondere in Berlin hat sich ein harter Kern gebildet, der sich zu einem relevanten Teil aus extremistischen Personen und Gruppierungen zusammensetzt.“
Auf Pro-Palästina-Veranstaltungen komme es regelmäßig zu „Äußerungen oder Darstellungen mit antiisraelischen, teils auch antisemitischen Inhalten“.

Einige Aktivisten haben Angehörige verloren

Charakteristisch für den säkularen propalästinensischen Extremismus sei, dass Israels Politik und das Handeln der israelischen Sicherheitskräfte gegenüber der palästinensischen Bevölkerung bei den teils persönlich oder familiär betroffenen Anhängern in Teilen starke negative Emotionen gegenüber Israel auslösten.
Diese Gefühle würden „aufgrund der jüdischen Prägung Israels wiederum auf Jüdinnen und Juden insgesamt projiziert“.
Zuletzt habe sich die Zusammenarbeit solcher propalästinensischen Gruppierungen mit deutschen Linksextremisten weiter intensiviert, auch durch gemeinsam organisierte Veranstaltungen und Demonstrationen.

Wassermelone, Krake und rotes Dreieck

Zu den Symbolen und Erkennungszeichen extremistischer Pro-Palästina-Aktivisten zählt der Verfassungsschutz unter anderem die aufgeschnittene Wassermelone – wenn diese den Umriss des Staates Israel nachzeichnet.
Auch bei der Parole „From the river to the sea – Palestine will be free“ (gemeint ist: vom Jordanfluss bis zum Mittelmeer – Palästina wird frei sein) muss man genau hinschauen.
Denn deutsche Gerichte haben bereits festgestellt, dass dieser Slogan nur dann als problematisch zu werten sei, wenn er sich erkennbar auf die in Deutschland als Terrororganisation verbotene islamistische Hamas bezieht.
Der Hamas ordnet der Verfassungsschutz auch das rote Dreieck zu, das häufiger bei propalästinensischen Kundgebungen zu sehen ist. Tatsächlich tauchte das Dreieck in Propagandavideos der Kassam-Brigaden, des militärischen Arms der Hamas, auf, um Angriffsziele zu markieren.
Genau wie die aufgeschnittene Wassermelone nutzen Palästinenser das rote Dreieck aber auch als Ersatz für die grün-weiß-rot-schwarze Palästina-Flagge, nachdem das Zeigen der Flagge in den besetzten Gebieten nach dem Sechs-Tage-Krieg 1967 verboten worden war.

Codes von Antisemiten unterschiedlicher Couleur

Eine Darstellung, die von Antisemiten unterschiedlicher Couleur verwendet wird, ist laut das BfV das Krake-Motiv. Das Tier stehe sinnbildlich für eine angebliche „jüdische Weltverschwörung“, heißt es in einer neuen 80-seitigen Broschüre.
Zu den vom Verfassungsschutz aufgelisteten antisemitischen Codes, die vor allem im rechten Spektrum verankert sind, zählen Begriffe wie „Holocaust-Religion“, „Auferlegte Bußkultur“ oder „Psychologischer Völkermord“.
Damit solle das Leid der jüdischen Opfer des Holocaust kleingeredet und eine behauptete psychologische Belastung der Tätergesellschaft dargestellt werden.

Israels Staatsgründung und die „Nakba“ der Palästinenser

In dieser Woche jährt sich am 14. Mai Israels Staatsgründung zum 78. Mal. Jeweils am 15. Mai erinnern Palästinenser weltweit an die „Nakba“ (Katastrophe) – die Flucht und Vertreibung eines Großteils der dort ansässigen Palästinenser aus dem heutigen Staatsgebiet Israels. Der Konflikt um das frühere Mandatsgebiet Palästina dauert bis heute an.
Über die Grenze zwischen Antisemitismus und legitimer politischer Kritik am Regierungshandeln Israels wird unter Wissenschaftlern vor allem seit dem Überfall der Hamas und anderer palästinensischer Gruppen vom 7. Oktober 2023 und dem darauffolgenden Krieg im Gazastreifen gestritten.
In seiner neuen Broschüre mit dem Titel „Versteckte Botschaften – Antisemitische Codes und Chiffren“ definiert der Verfassungsschutz Antisemitismus als „ablehnende, feindselige oder gewaltvolle Einstellungen gegenüber Jüdinnen und Juden beziehungsweise gegenüber Menschen, die als jüdisch wahrgenommen werden“.

Wo verläuft die Grenze der Meinungsfreiheit?

Amnesty International hat im Jahresbericht 2025 im Hinblick auf Deutschland aus ihrer Sicht unverhältnismäßige Gewalt gegen friedliche Teilnehmer von Pro-Palästina-Demonstrationen angeprangert.
Besorgt zeigt sich die Menschenrechtsorganisation auch über Einschränkungen der Meinungsfreiheit, etwa wenn bei Demos pauschal das Rufen arabischer oder hebräischer Slogans untersagt werde.
Das Verbot des Rufs „From the River to the Sea“ und dessen Durchsetzung wird von Amnesty als „pauschale Kriminalisierung“ kritisiert.
Hessen hat vergangene Woche im Bundesrat einen Antrag gestellt, die Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel unter Strafe zu stellen. Das Vorhaben wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen.
Der hessische Justizminister, Christian Heinz (CDU), sagte, Kritik am Handeln der israelischen Regierung bleibe auch dann legitim, wenn dieser Gesetzesvorschlag verabschiedet werden sollte. (dpa/red)
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Razzien in zwölf Bundesländern bei mutmaßlichen Neonazis

Mit einer Razzia in zwölf Bundesländern ist der Generalbundesanwalt gegen 36 junge mutmaßliche Rechtsextremisten vorgegangen. Sie sollen wichtige Mitglieder der Gruppen „Jung & Stark“ oder „Deutsche Jugend voran“ beziehungsweise „Neue Deutsche Welle“ sein, wie die Karlsruher Behörde mitteilte.
In sozialen Medien und bei Treffen der Gruppierungen wird demnach zu Gewalttaten gegen politische Gegner und vermeintlich Pädophile aufgerufen.
Einige Beschuldigte sollen Angehörige der linken Szene oder Menschen angegriffen haben, die sie für pädophil hielten. Die Opfer wurden jeweils von mehreren Angreifern geschlagen und verletzt, wie die Bundesanwaltschaft ausführte.
Im Fokus der Ermittlungen stehen 36 Beschuldigte, denen die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen wird. Teils soll es sich um Jugendliche oder Heranwachsende handeln.
Beide bundesweit organisierten Gruppen existieren den Angaben zufolge seit Mitte 2024 und haben in den Ländern Regionalgruppen. Den meisten Beschuldigten wirft die Bundesanwaltschaft vor, Rädelsführer der Gruppen zu sein. Gegen acht von ihnen werde auch wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt.

Keine Festnahmen

Festgenommen wurde am Mittwoch niemand. Die Durchsuchungen sollten die bestehenden Verdachtsmomente aufklären. In den zwölf Bundesländern sind den Angaben nach mehr als 600 Polizeikräfte im Einsatz.
Sie durchsuchen etwa 50 Objekte in Bayern, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Ausgenommen waren also nur Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg und Thüringen.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) erklärte: „Militante rechtsextreme Gruppen haben Zulauf – erschütternderweise gerade auch unter jungen Menschen.“
Ihre Aktionen richteten sich „gegen alle Menschen, die sie in ihrem rechtsextremen Weltbild als Feinde identifiziert haben – und zugleich gegen unsere Demokratie“, führte die Ministerin aus. „Rechtsextremismus ist die größte Gefahr, die Deutschland von innen droht“, ergänzte sie.
Im Mai vergangenen Jahres war mit der „Letzten Verteidigungswelle“ bereits eine mutmaßliche Zelle von jugendlichen Rechtsextremisten zerschlagen worden.
Die Gruppe soll potenziell tödliche Anschläge auf Linke und Geflüchtete verübt und weitere bereits geplant haben. Vor dem Hamburger Oberlandesgericht begann Anfang des Monats der Prozess gegen acht mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer. (afp/red)