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Streit um Werbeprospekt – Penny gewinnt in zweiter Instanz

Alles beginnt mit einem Joghurt für 33 Cent, den der Discounter Penny in einem Prospekt bewirbt. Die Angabe „minus 58 Prozent“ bezieht sich auf eine durchgestrichene unverbindliche Preisempfehlung (UVP) von 79 Cent. Ist daran etwas auszusetzen? Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg klagte deshalb. Sie kritisiert, dass Kunden durch die Aufmachung in die Irre geführt würden.
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln sieht das jedoch nicht so. Penny setzte sich in dem Rechtsstreit in zweiter Instanz durch. Die Richter gaben der Berufung des Unternehmens statt (Az. 6 U 92/25), wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Penny darf damit weiterhin mit durchgestrichenen Angaben einer UVP werben. Das Urteil des Landgerichts Köln wurde aufgehoben.

Vorwurf: Ersparnis wird vorgegaukelt

Die Verbraucherschützer bemängeln, dass Kunden in dem Prospekt eine hohe Ersparnis vorgegaukelt werde, die nicht überprüft werden könne. Ob der Joghurt jemals zum UVP-Preis verkauft wurde, sei nicht nachvollziehbar. Verbraucher fassten dies als Rabattwerbung auf. Penny bestreitet das. Der aktuelle Ladenpreis werde der UVP lediglich gegenübergestellt.
Das OLG Köln hat an der Darstellung in dem Prospekt nichts auszusetzen und sieht keine Irreführung. In diesem Fall liege keine Bekanntgabe einer Preisermäßigung vor, so die Gerichtssprecherin. Der Senat sah demnach keinen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Der Bezug zum UVP sei optisch gut sichtbar. Verbraucher könnten erkennen, dass sich die Reduzierung nicht auf einen Eigenpreis beziehe.
Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen. Für die verbreitete Praxis, mit einem Rabatt auf einen UVP zu werben, fehle eine Orientierungshilfe, sagte die Gerichtssprecherin.

Verbraucherzentrale kündigt Revision an

Die Verbraucherzentrale kündigte bereits an, Revision einzulegen. „Das OLG Düsseldorf hat unsere Rechtsauffassung in einem vergleichbaren Verfahren gegen Aldi bereits eindeutig bestätigt. Diese wichtige Frage muss endgültig und in höchster Instanz geklärt werden“, sagte die Leiterin der Stabsstelle Recht, Gabriele Bernhardt.
Penny teilte auf Nachfrage mit: „Wir freuen uns, dass das OLG Köln unsere Rechtsauffassung bestätigt hat.“ Transparente Preisangaben seien die Grundlage für einen fairen Wettbewerb und eine fundierte Entscheidung für Kunden.
Das Landgericht Köln hatte im Sommer 2025 noch den Verbraucherschützern recht gegeben. Die Richter stützten sich auf die Vorgaben der Preisangabenverordnung. Danach müssen Händler, die mit Preisrabatten werben, immer den niedrigsten Preis angeben, der innerhalb der letzten 30 Tage für das entsprechende Produkt verlangt wurde. So hatte es der Europäische Gerichtshof 2024 entschieden.

Mehrere ähnliche Klagen – auch gegen Aldi Süd und Netto

Zuletzt gab es mehrere Verfahren, bei denen es ebenfalls um UVP-Werbung ging. Aldi Süd unterlag vor dem Europäischen Gerichtshof sowie vor dem Land- und Oberlandesgericht Düsseldorf – weil der 30-Tage-Niedrigpreis nicht korrekt ausgewiesen war. Geklagt hatte jeweils die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Ein ähnlicher Fall, bei dem die Wettbewerbszentrale gegen den Discounter Netto geklagt hatte, landete im Oktober vor dem Bundesgerichtshof. Die Karlsruher Richter stellten klar: Wenn Händler mit einer Preisermäßigung werben, müssen sie den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage unmissverständlich, klar erkennbar und gut lesbar angeben.
Das OLG Köln räumte ein, von früheren Entscheidungen anderer Gerichte abgewichen zu sein. Die Zulassung der Revision solle eine einheitliche Rechtsprechung sichern, heißt es.

Kritik an EU-Vorgaben

Aus Sicht des Handelsverbands Deutschland (HDE) schränken die EU-Regeln die Möglichkeiten der Händler unverhältnismäßig ein. Die Vorgaben führten dazu, dass seltener mit Sonderangeboten geworben werden könne, sagte Peter Schröder, Bereichsleiter Recht und Verbraucherpolitik. Auch Verbraucher könnten davon betroffen sein – und künftig womöglich weniger von Sonderangeboten profitieren. Der HDE fordert, die EU-Regulierung zur Werbung zu überprüfen und abzuschaffen.
Sonderangebote haben in den vergangenen Jahren für Händler und Verbraucher gleichermaßen an Bedeutung gewonnen. Viele Kunden schauen wegen der gestiegenen Preise stärker auf Rabatte. Der Anteil des Umsatzes, den Supermärkte und Discounter mit Promotions erzielen, ist seit 2020 deutlich gestiegen.

Auswertung: Weniger Sonderangebote

Laut einer Auswertung des Vergleichsportals Marktguru und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg Heilbronn lag die Zahl der Sonderangebote im ersten Quartal 2026 vier Prozent unter dem Vorjahreszeitraum. Verglichen mit dem ersten Quartal 2024 sank sie sogar um 16 Prozent. Einer der Gründe ist den Experten zufolge, dass sich Rabatte in Apps verlagern. Diese wurden in der Analyse nicht erfasst.
Auch Werner Reinartz, Handelsprofessor an der Universität zu Köln, sieht in der EU-Verordnung einen Treiber für den Rückgang von Sonderangeboten. „Frühere Rabattwerbung arbeitete oft mit wechselnden Vergleichspreisen – dadurch fiel es vielen Verbrauchern nicht leicht, den tatsächlichen Preisvorteil richtig zu bewerten.“ (dpa/red)
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Minister Backhaus: Identität des toten Wals vor Dänemark weiter unklar

Nach Meldungen über einen toten Wal vor der dänischen Insel Anholt ist laut Mecklenburg-Vorpommerns Landesumweltminister Till Backhaus (SPD) unklar, ob es sich um Timmy-Hope handelt – den Meeressäuger, der in einer spektakulären Hilfsaktion aus der Ostsee geholt worden war.
„Sobald es gesicherte Neuigkeiten in der Sache gibt, werden wir die Öffentlichkeit umgehend informieren“, erklärte Backhaus am Freitag, 15. Mai, in Schwerin. Er sei in engem Kontakt mit dem Bundesumweltministerium und der dänischen Umweltbehörde.
„Aufgrund der verkehrstechnischen Lage Anholts rechnen wir jedoch nicht mit schnellen Befunden – bevor gesicherte Informationen vorliegen, beteilige ich mich nicht an Spekulationen“, fügte der Minister hinzu.
Medienberichten zufolge war ein mutmaßlicher Buckelwalkadaver auf der dänischen Insel Anholdt im Kategatt zwischen Dänemark und Schweden angeschwemmt worden.
Es könnte sich um den jungen Buckelwal handeln, der wochenlang vor der deutschen Ostseeküste umhergeirrt und nach mehrfachen Strandungen von einer privaten Rettungsinitiative mit einem Lastkahn vor der Nordspitze Dänemarks freigesetzt worden war. (afp/red)
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Schleswig-Holstein: Telefonbetrüger erbeutet über 100.000 Euro von Senior

Ein Telefonbetrüger hat einen älteren Mann in Schleswig-Holstein um mehr als hunderttausend Euro gebracht.
Wie die Polizei in Itzehoe am Freitag, 15. Mai, mitteilte, erhielt der Mann aus Hohenaspe am Mittwoch einen Anruf von einem vermeintlichen Amtsgerichtsmitarbeiter.
Dieser teilte ihm demnach mit, dass die Tochter des Geschädigten verhaftet worden sei und in der Ukraine ins Gefängnis müsse, falls nicht eine Kaution von 145.000 Euro bezahlt werde.
Auf das Telefonat folgten zwei Geldübergaben an unterschiedlichen Orten. Der Täter erlangte dabei einmal 68.000 Euro und dann weitere 40.000 Euro in bar. Nach den Geldübergaben flüchtete er zu Fuß. (afp/red)
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16-Jähriger stirbt bei Autounfall in Mecklenburg-Vorpommern

Ein 16-jähriger Autofahrer ist in Mecklenburg-Vorpommern bei einer Kollision mit einem Baum ums Leben gekommen.
Wie die Polizei in Rostock am Freitag mitteilte, war der Jugendliche spät in der Nacht auf einer Kreisstraße zwischen Garlitz und Brömsenberg mit einem 15-jährigen Beifahrer unterwegs, als er aus unklarer Ursache von der Fahrbahn abkam und an den Baum fuhr. Der Fahrer starb vor Ort.
Der 15-Jährige wurde mit leichten Verletzungen per Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht.
Die Staatsanwaltschaft schaltete einen Sachverständigen zur Klärung der genauen Unfallursache ein. Das Auto wurde beschlagnahmt.
Die betroffene Straße war für mehrere Stunden voll gesperrt. Die Ermittlungen dauerten an. Der Sachschaden wurde auf etwa 8.000 Euro geschätzt. (afp/red)
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Toter Wal vor dänischer Insel Anholt entdeckt

Vor der dänischen Insel Anholt ist ein toter Wal entdeckt worden. Das Tier liege etwa 75 Meter vor der Küste und sei vermutlich bereits seit einiger Zeit tot, berichtete die Nachrichtenagentur Ritzau unter Berufung auf die Umweltbehörde Miljøstyrelsen.
Unklar war zunächst, ob es sich um den Wal „Timmy“ handelt, der Ende März erstmals vor Timmendorfer Strand gestrandet war und rund einen Monat später in den Skagerrak (Nordsee) transportiert worden war.
Nach Einschätzung eines örtlichen Naturaufsehers handelt es sich vermutlich um einen Buckelwal. Das Tier sei schätzungsweise 10 bis 15 Meter lang, sagte er dem Sender TV 2 Østjylland.
Derzeit gebe es keine Pläne, den Wal zu bergen. Das könne sich ändern, falls der Kadaver näher an die Küste treibe, hieß es weiter. (dpa/red)
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Großbrand in japanischer Werft

In einer Werft zum Abwracken von Schiffen in der westjapanischen Stadt Kure ist ein Großbrand ausgebrochen. Auf Fernseh- und Fotoaufnahmen ist zu sehen, wie riesige schwarze Rauchwolken aus dem betroffenen Areal in der Provinz Hiroshima aufsteigen.
Die Behörden haben eine Evakuierung von über 350 Haushalten angeordnet, wie der japanische Fernsehsender TV Asahi berichtete. Tote oder Verletzte sind demnach bislang nicht gemeldet worden.
Das Feuer soll sich zunächst von ausrangierten Schiffen ausgebreitet haben.

Das Feuer soll sich zunächst von ausrangierten Schiffen ausgebreitet haben.

Foto: -/kyodo/dpa

Das Feuer soll sich zunächst zur Mittagszeit von ausrangierten Schiffen ausgebreitet haben. Die Löscharbeiten sind im Gange. Die genaue Ursache für das Feuer war zunächst nicht bekannt.
Schiffe der japanischen Marine sind häufig in der Region Kure zu sehen – auch U-Boote.

Ein U-Boot der japanischen Seestreitkräfte liegt am 12. April 2016 an einem Pier in Kure in der Präfektur Hiroshima vor Anker.

Foto: Toshifumi Kitamura/AFP via Getty Images

(dpa/red)
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Arzt in Brandenburg wegen Kindesmissbrauchs in 130 Fällen angeklagt

Ein Kinderarzt aus Brandenburg ist wegen mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs von Kindern in 130 Fällen angeklagt worden.
Einen Großteil der über einen Zeitraum von rund zwölf Jahren begangenen Taten soll der Beschuldigte „im Rahmen der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit“ begangenen haben, wie die Staatsanwaltschaft Potsdam am Mittwoch mitteilte.
Der Mediziner war demnach bei einer Klinikgruppe tätig, die Taten sollen sich zwischen 2013 und 2025 ereignet haben.
Der Mann wurde im November nach dem mutmaßlichen Missbrauch eines Kinds in einer Klinik in Rathenow festgenommen. Die Mutter hatte ihn angezeigt. Der damals 45-Jährige sitzt seither in Untersuchungshaft.
Die Anklage erfolgte beim Landgericht Potsdam. Es muss den Fall nun prüfen und über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Dem Arzt werden verschiedene Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung vorgeworfen, darunter etwa schwerer sexueller Missbrauch von Kindern. (afp/red)
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Bratkartoffeln und Blazer – Merkel gibt Einblick ins Private

Die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel ist mit den Erfolgen ihrer Gartenarbeit nicht wirklich zufrieden. Diese seien „nicht so, wie ich es mir manchmal vorstelle“, sagte sie dem Magazin „Focus“. Manches gelinge, manches nicht. „Ich tröste mich damit, dass es auch von der Bodenbeschaffenheit abhängt.“
Die frühere CDU-Vorsitzende verriet auch ein kleines Laster. Auf die Frage, welche schlechte Angewohnheit sie sich gern abgewöhnen würde, antwortete sie: „Manchmal zu gerne Bratkartoffeln abends um zehn zu essen.“

Nächtliche Anrufe vermisst Merkel nicht

Merkel war von 2005 bis 2021 Bundeskanzlerin und hat sich anschließend weitgehend ins Privatleben zurückgezogen. Sie erzählte, dass sie nach wie vor ein Handy auf dem Nachttisch liegen habe, aber nicht wegen der Nachrichten.
„Es ist einer der großen Vorteile, dass ich nicht mehr Sorge haben muss, wegen einer politischen Sache nachts angerufen zu werden.“ Dies vermisse sie überhaupt nicht. „Ich hatte ja die Freude, so lange Bundeskanzlerin zu sein, dass ich wirklich aus freien Stücken sagen konnte: Ich trete nicht wieder an. Es war rund.“
Gefragt, was ihre beste Eigenschaft im Umgang mit Menschen sei, sagte Merkel: „Ich glaube, dass ich jedem erst einmal eine Chance gebe.“ Und die schlechteste Eigenschaft? „Dass ich manchmal ungeduldig bin, wenn jemand zu lange spricht.“

Blazer sind teilweise entsorgt

Merkel, die als Kanzlerin immer Blazer in verschiedenen Farben trug, hat sich von einem Teil dieser Kleidungsstücke inzwischen getrennt. Ihre Sammlung sei „teils bereits entsorgt und teils noch im Kleiderschrank“, sagte sie.
Für das körperliche und mentale Bewältigen ihres Amts habe ihr auch ihre „ganz robuste Natur“ geholfen, verriet Merkel. „Aber ich habe immer darauf geachtet, dass ich immer wieder Freizeit hatte, dass ich auch mal was lesen konnte.“
So sei sie an Sonnabenden fast nie aus dem Haus gegangen und habe stattdessen in der Uckermark versucht, „mich auf den Boden der Tatsachen zurückzubewegen“. Sie habe sich „sehr bewusst Ruheräume genommen“ und auch regelmäßig Urlaub gemacht. (dpa/red)
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„Zum ersten Mal Gesichter“: Fotos von Pariser Juden-Deportation aufgetaucht

Das Papier war grün, der Ton höflich: „Herr Pinkus Eizenberg ist gebeten, sich mit einem Angehörigen oder einem Freund am 14. Mai 1941 um 7.00 Uhr an der Sporthalle von Japy einzufinden.“ Es gehe um die „Klärung seiner Situation“. Mitzubringen seien eine Garnitur Wäsche und Lebensmittel für einen Tag.
Es war der Auftakt zur ersten Massenverhaftung und Deportation ausländischer Juden in Paris – angeordnet von den deutschen Besatzern, ausgeführt von der französischen Polizei. Und minutiös dokumentiert von dem deutschen Fotografen Harry Croner.

Zum ersten Mal zu sehen

Croners Bilder von der Massenfestnahme sind – bis auf wenige Ausnahmen – erst 2020 überraschend aufgetaucht. Sie sind seit dieser Woche zum ersten Mal in der Pariser Shoah-Gedenkstätte zu sehen.
„Die Fotos sind sehr außergewöhnlich“, erklärt Lior Lalieu, die Leiterin der Bilderdatenbank der Gedenkstätte. „Es gibt extrem wenige Bilder von der Shoah in Frankreich“, fügt sie hinzu.
Darüber hinaus fasziniere der „doppelte Blick“ des Fotografen: Croner war damals für die Propagandakommission im Einsatz – machte aber heimlich auch bewegende Aufnahmen der Opfer. „Das hätte er nicht tun dürfen, aber er hat es trotzdem gemacht“, sagt Lalieu. „Die wiedergefundenen Bilder zeigen zum ersten Mal ihre Gesichter.“
Stunde um Stunde, Station um Station dokumentierte Croner, wie die meist polnischen Juden den Nazis in die Falle gingen: Die Ankunft der Männer in der Pariser Sporthalle. Die Frauen, die ihnen noch Sachen bringen durften – wohl um den eigentlichen Zweck der Einbestellung zu verschleiern.
Ein Foto zeigt den Abschiedskuss eines jungen Paares, daneben einen ungeduldig wirkenden französischen Polizisten. Als die Männer in den Bus einsteigen, hält Croner die besorgten Gesichter von einigen fest – was sicher nicht mit seinem Auftrag vereinbar gewesen war.

Massenverhaftung

Etwa 6.500 Familien hatten den „grünen Schein“ erhalten, nachdem die Massenverhaftung später benannt wurde, „dos grine tsetl“ auf Jiddisch. Gut 3.700 begaben sich zu den Sammelorten, viele in der Hoffnung, ihre Papiere in Ordnung zu bringen.
Wenige Stunden später wurden sie in Bussen zum Bahnhof gefahren und per Zug in die Internierungslager von Pithiviers und Beaune-la-Rolande, etwa 100 Kilometer südlich von Paris, gebracht. Auch dorthin reiste Croner, um für die Propagandakommission zu fotografieren. Auch dort machte er heimlich Aufnahmen, die eine Anteilnahme am Schicksal der Opfer erahnen lassen.

Der Fotograf als Zwangsarbeiter

Einige wenige Bilder wurden damals veröffentlicht, sie stellen die Festnahme als eine reguläre, administrative Maßnahme dar. Croner wurde wenige Monate später aus der Wehrmacht entlassen, als bekannt wurde, dass sein Vater Jude war. Er kam als Zwangsarbeiter nach Frankreich und am Kriegsende in US-Gefangenschaft.
Nach dem Krieg baute Croner sich in Berlin eine neue Existenz als Promi-Fotograf auf. Er porträtierte Marlene Dietrich, Willy Brandt und die Filmstars der Berlinale. Über seinen Pariser Propaganda-Einsatz schwieg er sich aus. Croner starb 1992, zu seinen letzten großen Reportagen zählte der Fall der Berliner Mauer.
Von der Existenz der Pariser Bilder aus der Besatzungszeit ahnte niemand etwas – bis sich 2020 ein französischer Sammler meldete. Er hatte Jahre zuvor einen Stapel Kontaktabzüge auf einem Flohmarkt in Reims erworben.

Nur wenige überlebten

Experten der Shoah-Gedenkstätte fanden schnell heraus, dass es sich um einen bedeutenden Fund handelte: Die Ereignisse, die bislang nur durch Schriftstücke und Zeugenaussagen bekannt waren, standen den Betrachtern plötzlich direkt vor Augen.
Von den 3.700 Festgenommenen kamen etwa 800 frei. Alle anderen wurden in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau gebracht. Von ihnen überlebten nur sehr wenige.
Renée Sieradzki war fünf Jahre alt, als ihr Vater den grünen Schein erhielt. „Ich saß unter dem Tisch und hörte, wie die Erwachsenen sich unterhielten“, berichtete sie später.
Die Männer seien sich einig gewesen, dass sie zu den Sammelpunkten gehen wollten. „Es geht doch nur um eine Überprüfung der Papiere, das kann nichts Schlimmes bedeuten“, hätten sie gesagt. (afp/red)
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Notfallvorsorge kostet Haushalte im Schnitt 900 Euro

Wenn Haushalte sich entsprechend der offiziellen Empfehlungen des Bundes für Krisen wappnen wollen, müssen sie dafür im Schnitt rund 900 Euro ausgeben.
Zu diesem Schluss kommt eine Auswertung der Deutschen Kreditbank, über die das Wirtschaftsmagazin „Capital“ berichtet. Die Analyse basiert auf den durchschnittlichen Marktpreisen für Produkte, die sich auf der offiziellen Checkliste des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe finden.

Gasheizer und Campingtoilette

Besonders teuer ist demnach der Bereich Energie – allein für einen Gasheizer veranschlagt die Kreditbank durchschnittlich 143,48 Euro. Zweitteuerstes Einzelprodukt ist demnach die Campingtoilette mit 121,68 Euro.
Insgesamt summieren sich die Produkte auf 903,18 Euro, wenn man vollständig vorsorgen möchte. Das entspricht knapp 30 Prozent des Median-Giroguthabens von rund 3.000 Euro, was die Deutschen laut Bundesbank auf dem Girokonto liegen haben.

Auch kleine Vorräte helfen

Das Bundesamt bestätigte auf Anfrage von „Capital“, dass Kosten in dieser Höhe plausibel sind – zumindest, wenn alles neu angeschafft werden müsse. Die Behörde erklärte, dass ihnen bewusst sei, dass nicht jeder einen Notvorrat für zehn Tage und dazu alle Gegenstände ihrer Checklisten anschaffen oder lagern könne.
Wer könne, solle aber Vorsorge treffen. „Wichtig dabei ist: auch kleine Vorräte und Vorsorgeschritte helfen bereits.“
Immer wieder sorgen Extremwetter oder andere Notfälle dafür, dass Menschen einige Tage autark überstehen müssen – zuletzt im Januar in Berlin, als tagelang der Strom bei eisigen Temperaturen ausfiel. (dts/red)
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Schauer, Gewitter, Schnee in den Alpen: Himmelfahrt wird vielerorts nass

Wer mit oder ohne Bollerwagen am Feiertag unterwegs ist, sollte den Regenschirm dabeihaben: Am Donnerstag drohen laut Deutschem Wetterdienst in Teilen Deutschlands Gewitter. Im Tagesverlauf seien zahlreiche Schauer und kurze Gewitter möglich, hieß es in der am Morgen aktualisierten Fassung der Vorhersage.
Kleinkörniger Hagel und stürmische Böen seien nicht ausgeschlossen. Erst zum Abend hin soll sich das Wetter beruhigen.
Von der Sonne dürfte bei den Ausflügen an Christi Himmelfahrt vielerorts wenig zu sehen sein. Insgesamt sei es am Donnerstag wechselnd bewölkt. Nur entlang der Nordsee sind laut Wetterdienst längere trockene Abschnitte und etwas Sonne möglich. Ganz anders wird es im Süden Deutschlands.

Schnee in den Alpen

In den Alpen oberhalb von 1.500 Metern kann es der Vorhersage nach auch Schnee geben. Bis in die Nacht zum Freitag hinein können dann bis zu 5 Zentimeter, in den Berchtesgadener Alpen 10 bis 20 Zentimeter Neuschnee zusammenkommen – in Staulagen auch etwas mehr.
Die Höchsttemperaturen liegen laut Vorhersage zwischen 10 und 16 Grad. Deutschland liege unter dem Einfluss von „Meeresluft polaren Ursprungs“. Wen es am Feiertag in die Natur zieht, sollte sich warm anziehen. Vor allem Männer nutzen den Vatertag für gemeinschaftliche Ausflüge. (dpa/red)
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Deutsche Stellenanzeigen sagen kaum etwas über das Gehalt

Kurz vor Auslaufen einer EU-Frist zur Lohntransparenz geizen deutsche Arbeitgeber weiterhin bei Stellenanzeigen mit Angaben zum Gehalt.
In einem europäischen Vergleich der Jobseite Indeed schnitt Deutschland am schlechtesten unter den sieben untersuchten europäischen Ländern ab. Nur 12,5 Prozent der Stellenanzeigen hierzulande hätten konkrete Angaben zum Gehalt enthalten, so das Ergebnis der Untersuchung.

Verhandlungsmacht wechselt wieder zu Arbeitgebern

„Statt eines präventiven Anstiegs verzeichnen wir aktuell sogar einen Rückgang der Transparenzquote in Deutschland und eine Stagnation in weiten Teilen Europas“, sagte die Indeed-Ökonomin Lisa Feist. „Diese Entwicklung verläuft parallel zu einem Arbeitsmarkt, der spürbar abkühlt und auf dem sich die Verhandlungsmacht wieder zugunsten der Arbeitgeber verschiebt.“
Der Druck auf die Arbeitgeber nehme ab, viele fielen in alte Muster zurück. „Eine dauerhafte und konjunkturunabhängige Offenheit bei Gehältern wird sich voraussichtlich erst dann als Standard durchsetzen, wenn gesetzliche Rahmenbedingungen vollumfänglich greifen“, sagte Feist.

In vielen Ländern mehr Transparenz

In Großbritannien (56 Prozent), den Niederlanden (48 Prozent) oder Frankreich (43 Prozent) sind die Anteile der Ausschreibungen mit Gehaltsangaben deutlich höher als in Deutschland. In Italien sei der Anteil mit Gehaltsangabe binnen eines Jahres von 22 auf 36 Prozent geklettert.
Die EU-Lohntransparenz-Richtlinie muss bis 7. Juni in nationales Recht überführt werden. Sie hat unter anderem zum Ziel, die Einkommensunterschiede von Männern und Frauen auszugleichen und verpflichtet Arbeitgeber dazu, schon vor dem Bewerbungsgespräch Angaben zum Gehalt zu machen.
In Deutschland gilt bisher: Vor allem bei besser bezahlten Jobs herrscht öffentlich Stillschweigen. Bei Reinigungsdiensten nannten immerhin 34,8 Prozent der Stellenanzeigen eine Vergütung, in der Sicherheitsbranche waren es 23,5 Prozent, im Transportwesen 22,3 Prozent und im Kundenservice 21,3 Prozent.

Arbeitnehmer wünschen sich mehr Gehaltsangaben

Dagegen enthielten in der Architektur nur sechs Prozent der Stellenanzeigen eine Gehaltsangabe, in der wissenschaftlichen Forschung 5,3 Prozent, in der Pharmazie 5,2 Prozent. Auch in der Informationstechnologie waren es nur 5 Prozent und im Bereich Daten und Analytics 4,4 Prozent.
Eine Indeed-Umfrage unter Arbeitnehmern hat hingegen ergeben, dass mehr als 60 Prozent sich nachhaltige Angaben zum Gehalt wünschen und auch eher geneigt sind, sich tatsächlich zu bewerben, wenn das Gehalt bekannt ist. (dpa/red)
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Kinderarzt wegen 130 sexualisierter Straftaten angeklagt

Ein Kinderarzt an einer Klinik im Havelland in Brandenburg wird wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in 130 Fällen angeklagt.
Hierzu zählen unter anderem die Vorwürfe des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie der Vergewaltigung, viele davon während seines Dienstes, wie die Staatsanwaltschaft Potsdam mitteilte.
Der Kinderarzt sitzt seit November vergangenen Jahres in Untersuchungshaft. Die Dimension der Vorwürfe war bislang nicht bekannt. Die Straftaten sollen sich laut Anklagebehörde innerhalb von zwölf Jahren ereignet haben.

Justiz: Großteil der Taten im Dienst als Kinderarzt

Im Januar dieses Jahres war zunächst bekanntgeworden, dass der Arzt während des Dienstes im Krankenhaus in Rathenow westlich von Berlin ein Kind sexuell missbraucht haben soll.
Nach der Anzeige der Mutter eines Kindes kam es zu Durchsuchungen der Polizei. Die Ermittler stellten eine Vielzahl von Datenträgern sicher. Die Staatsanwaltschaft prüfte rasch, ob es weitere mutmaßliche Opfer gab. Als Haftgrund wurde auch Wiederholungsgefahr angeführt.
Die angeklagten 130 Straftaten sollen sich im Zeitraum von Anfang Dezember 2013 bis zum 5. November 2025 ereignet haben, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.
„Einen Großteil der Taten soll der Beschuldigte im Rahmen der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit begangen haben.“ Der Beschuldigte befinde sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Klinik: Vertrauen von Familien erschüttert

Die Vorwürfe erschütterten das Vertrauen von Patienten und ihren Familien, hatte die Havelland Klinikgruppe nach Bekanntwerden der Ermittlungen gesagt. Es wurde auch ein Hinweistelefon eingerichtet.
Die Staatsanwaltschaft hielt sich in dem Fall seit Monaten bedeckt.
Zu weiteren Fragen machte die Behörde auch nach Bekanntgabe der Anklagehebung am Nachmittag keine Angaben und verwies auf das Landgericht Potsdam. Dort hieß es, die Akte liege der Pressestelle noch nicht vor. Weitere Auskünfte könnten erst nach Durchsicht erteilt werden, so eine Sprecherin des Gerichts.
Laut Staatsanwaltschaft wurde am 6. Mai Anklage gegen den Kinderarzt erhoben.
Der frühere Landesinnenminister René Wilke (SPD) hatte im Januar gesagt, durch sehr zügige polizeiliche Ermittlungsarbeit nach einer Anzeige sei „jemand dingfest gemacht worden, von dem ansonsten weitere Gefahren auch für Kinder ausgegangen wären“.

Klinikgruppe überprüfte Schutzmechanismen

Die Havelland-Kliniken hatten im Januar bereits angekündigt, ihre Schutzmechanismen zu überprüfen und den Fall mit Hilfe von Experten aufzuarbeiten.
Bei der Untersuchung des Kindes sei das geltende Vier-Augen-Prinzip – wonach zwei Personen anwesend sein müssen – verletzt worden, hatte die Havelland-Klinikgruppe damals erklärt.
Angesichts des Missbrauchsverdachts gegen den Kinderarzt wollte sich die Landeskrankenhausgesellschaft mit den Kinderschutzkonzepten aller Kliniken in Brandenburg befassen. (dpa/red)
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Raubprozess um frühere RAF-Terroristin Klette: Nebenklage fordert elf Jahre Haft

Im Raubprozess gegen die mutmaßliche frühere RAF-Terroristin Daniela Klette hat die Nebenklage am Dienstag elf Jahre Haft gefordert. Dabei bezog sich deren Forderung nur auf eine der angeklagten Taten, wie eine Sprecherin des Landgerichts Verden mitteilte.
Die Nebenklage vertritt den Fahrer eines Geldtransporters, auf dessen Fahrerkabine bei einem Überfall im niedersächsischen Stuhr im Jahr 2015 geschossen worden war. Er blieb körperlich unverletzt, wurde aber psychisch schwer geschädigt.
Am 13. Mai begann das Plädoyer von Klettes Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte sich bereits vor rund zwei Wochen für 15 Jahre Gefängnis wegen gemeinschaftlich versuchten Mordes und bandenmäßigen Raubs mit Waffen ausgesprochen.

Vorwürfe schwerer Raubserie

In dem Verfahren geht es um eine Serie von Überfällen auf Geldtransporter und Einkaufsmärkte, die Klette gemeinsam mit den weiter flüchtigen mutmaßlichen früheren RAF-Mitgliedern Burkhard Garweg und Ernst-Volker Staub verübt haben soll.
Die mutmaßliche Überfallserie ereignete sich nach Selbstauflösung der RAF zwischen 1999 und 2016, laut Anklage diente sie der Finanzierung des Lebens im Untergrund.
Um Vorwürfe im Zusammenhang mit Anschlägen der früheren linksextremistischen Gruppierung geht es in dem Prozess nicht. Die Bundesanwaltschaft erhob inzwischen Anklage gegen Klette wegen mutmaßlicher Beteiligung an der RAF. Zuständig dafür ist das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, es prüft die Anklage derzeit.
Klette wurde Anfang 2024 nach jahrelanger Zielfahndung in Berlin gefasst, wo sie in einem Mehrfamilienhaus im Stadtteil Kreuzberg unter falschem Namen gelebt hatte.
In ihrer Wohnung stießen Ermittler laut Staatsanwaltschaft auf zahlreiche Beweismittel, darunter bei den fraglichen Überfällen verwendete Waffen sowie zu den Taten passende umfangreiche Aufzeichnungen. Zudem fanden sie mehr als 240.000 Euro. (afp/red)
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Spirituelle Suche in Krisenzeiten: Die Welt feiert den Welt-Falun-Dafa-Tag

In Zeiten anhaltender Konflikte, innerer Unausgeglichenheit und sinkender Moral erkennen immer mehr Menschen, dass der Menschheit nicht materieller Reichtum fehlt, sondern die spirituelle Kraft, in einer chaotischen Welt zur Ruhe zu kommen.
Der 13. Mai dieses Jahres markiert den 34. Jahrestag der weltweiten Verbreitung von Falun Dafa. Falun Dafa (auch Falun Gong genannt) ist eine spirituelle Praktik zur Veredelung von Körper und Geist.
Ausgehend von den grundlegenden Eigenschaften des Universums – Wahrhaftigkeit, Barmherzigkeit und Nachsicht – umfasst Falun Dafa auch fünf leicht zu erlernende Übungen. Mittlerweile praktizieren Millionen Menschen in über 150 Ländern weltweit Falun Dafa.

Ursprungsland China

Genau am heutigen Tag im Jahr 1992 machte Herr Li Hongzhi Falun Gong in der Stadt Changchun, Nordostchina, der Öffentlichkeit bekannt. Insgesamt veranstaltete Herr Li, der auch am 13. Mai Geburtstag hat, 56 Falun-Gong-Lernveranstaltungen in 23 Städten auf dem chinesischen Festland.
Die erstaunlichen Wirkungen von Falun Gong bei der Heilung von Krankheiten und der Reinigung des Geistes haben sofort großes Interesse unter den Teilnehmern geweckt.
Ohne Werbung und nur durch mündliche Überlieferung und persönliche Weitergabe verbreitete sich Falun Gong rasch in über 30 Provinzen, autonomen Regionen und regierungsunmittelbaren Städten Chinas sowie in Hongkong, Macau und Taiwan – ebenso in vielen Ländern und Regionen weltweit. Bis 1999, innerhalb von sieben Jahren, hatten über 100 Millionen Menschen mit der Praxis von Falun Gong begonnen.
Seit seiner öffentlichen Einführung 1992 hat Falun Dafa Millionen von Menschen geholfen, ihre körperliche Gesundheit deutlich zu verbessern und innere Ausgeglichenheit zu finden. Viele Praktizierende berichten von einem neuen, sinnvolleren Leben voller Klarheit, Reinheit, Energie und innerer Schönheit.

Welt-Falun-Dafa-Tag

Bis heute bringen Menschen aus allen Gesellschaftsschichten bis in hohe Positionen, Herrn Li Hongzhi und Falun Dafa ihre tiefe Dankbarkeit zum Ausdruck.
So wird am 13. Mai weltweit jedes Jahr der Welt-Falun-Dafa-Tag gefeiert. In Berlin trafen sich bereits am 9. Mai Falun Dafa-Übende am Potsdamer Platz, um die Meditationsübungen zu zeigen.

Falun-Gong-Praktizierende zeigen die Meditationsübung am 9. Mai auf dem Potsdamer Platz in Berlin.

Foto: Epoch Times

Gleichzeitig zeigte eine traditionelle Hüfttrommelgruppe mehrere Darbietungen.

Eine traditionelle Hüfttrommelgruppe aus Falun-Dafa-Praktizierenden am 9. Mai auf dem Potsdamer Platz in Berlin.

Foto: Epoch Times

In den USA zog anlässlich des Falun Dafa-Tages ein Flugzeug ein riesiges, 24 Meter langes und 12 Meter hohes Transparent hinter sich her. Es flog von der Nähe der Freiheitsstatue nach Norden und streifte dabei den Hudson River und die Skyline von Manhattan.

Ein riesiges Banner mit der Aufschrift „FALUN DAFA IST GUT“ war prominent in der Skyline von New York City, der „Welthauptstadt“, zu sehen.

Foto: Zhu Hongda/The Epoch Times

 

Ein Banner mit der Aufschrift „Falun Dafa ist gut“ wehte über der George-Washington-Brücke.

Foto: Zhu Hongda/The Epoch Times

Seit 27 Jahren grausam verfolgt

Trotz der positiven Auswirkungen von Falun Dafa sind Praktizierende in China seit 27 Jahren systematischer Verfolgung und schwersten Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt.
Am 20. Juli 1999 mobilisierte Jiang Zemin, der ehemalige Führer der Kommunistischen Partei Chinas (KPCh), getrieben von starker Eifersucht auf die wachsende Popularität von Falun Dafa, den gesamten Staatsapparat, um eine Kampagne gegen Falun Gong zu starten.
In einer internen Rede vor dem Zentralkomitee der Partei sagt er: “Ich glaube einfach nicht, dass die KPCh Falun Gong nicht zerschlagen kann.”
Auch außerhalb Chinas sind Falun-Dafa-Praktizierende zunehmend Ziel transnationaler Repression durch das chinesische Regime.
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Fehler der Behörden sollen Todesfahrt am Magdeburger Weihnachtsmarkt begünstigt haben

Der Anschlag auf Besucher des Magdeburger Weihnachtsmarkts vom 20. Dezember 2024 hätte womöglich verhindert werden können, wenn alle Behörden sauber gearbeitet hätten. Zu diesem Zwischenfazit sind die Mitglieder des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses gelangt, den der Landtag von Sachsen-Anhalt im Februar 2025 zur Aufarbeitung des Geschehens eingesetzt hatte.
„Schwächen und Fehler im Handeln von Behörden haben es dem Täter – zusammen betrachtet – leicht gemacht, diese Überfahrttat zu begehen“, heißt es in einem 110 Seiten starken Berichtsentwurf, der bislang nur der Deutschen Presse-Agentur (dpa) vorliegt. Die „Mitteldeutsche Zeitung“ (MZ) hatte eigenen Angaben zufolge als erstes Medium darüber berichtet.

Politische Verantwortung „überwiegend bei der Stadt“

Die Autoren des Abschlussberichts sähen die politische Verantwortung demnach „ganz überwiegend bei der Stadt Magdeburg“. Dessen Ordnungsamt habe es nach Meinung des U-Ausschusses an Kompetenz gefehlt. So sei der Markt nicht „ordentlich abgesichert gewesen“, wie der U-Ausschuss kritisiert habe.
Auch „ein funktionierendes und gut geübtes Bedrohungs- und Gefährdungsmanagement unter Einbeziehung wichtiger nicht-polizeilicher Institutionen und forensischer Experten“ habe es nicht gegeben, zitiert die MZ aus dem vorläufigen Bericht. All das wäre nach Meinung der U-Ausschussmitglieder aber zwingend nötig gewesen, um den Anschlag vielleicht verhindern zu können.
Außerdem hätten sowohl das Genehmigungsverfahren zur Ausrichtung des Weihnachtsmarkts als auch die dazugehörigen Sicherheits- und Einsatzkonzepte sowie deren praktische Umsetzung die Todesfahrt „begünstigt oder ermöglicht“, schrieben die Berichterstatter laut MZ. Auf Kritik sei im U-Ausschuss insbesondere der Umstand gestoßen, dass die Betonabsperrungen nicht alle am richtigen Platz und mit zu weitem Abstand aufgestellt gewesen wären.

U-Ausschuss: „Keine Seite fühlte sich verantwortlich“

Da neben der Stadt auch der Veranstalter und das Polizeirevier mit der Organisation zu tun gehabt hätten, war es nach Auffassung der parlamentarischen Berichterstatter letztlich „zu einer Verantwortungsdiffusion“ gekommen: „Keine Seite fühlte sich verantwortlich“, heiße es im Entwurfspapier des U-Ausschuss. „Oberflächlichkeit in der Sicherheitsbewertung“ sei die Folge gewesen.
Der Polizei habe es an der „nötigen Übersicht“ gefehlt, um „sichere Gesamtumstände“ durchzusetzen, so der Bericht. Insofern habe der U-Ausschuss der Polizei „Verantwortungsbeiträge“ attestiert.
Eine „gewisse politische Mitverantwortung“ habe auch das Land Sachsen-Anhalt zu tragen, weil es trotz der erst acht Jahre zurückliegenden Erfahrungen vom Berliner Breitscheidplatz keine klareren Zuständigkeitsregeln aufgestellt habe.
Nach Angaben der MZ soll sich der Untersuchungsausschuss am kommenden Montag weiter mit der Finalisierung seines Berichts auseinandersetzen. Zu Beginn ihrer Ausschussarbeit hatten die Landtagsabgeordneten geplant, ihren Abschlussbericht im Sommer 2026 vorzulegen.

Todesfahrer wegen Mordes angeklagt

Am 20. Dezember 2024 war der aus Saudi-Arabien stammende Arzt Taleb Al-Abdulmohsen mit einem PS-starken Mietwagen mehrere hundert Meter weit über den Weihnachtsmarkt gerast. Fünf Frauen und ein neunjähriger Junge kamen dabei ums Leben. Mehr als 300 Menschen wurden teilweise schwer verletzt. Beim Bundesopferbeauftragten Roland Weber hatten sich in den Tagen danach noch weit mehr Betroffene gemeldet.
Der Prozess gegen Al-Abdulmohsen vor dem Landgericht Magdeburg läuft seit November 2025 in einem eigens errichteten Gebäude, das nach Abschluss des Verfahrens wieder abgebaut werden soll.
Der Mordverdächtige Taleb Al-Abdulmohsen hat bereits gestanden, seine Fahrt über den Magdeburger Weihnachtsmarkt  geplant zu haben. Gezielt überfahren habe er aber niemanden. Foto: Epoch Times

Der Mordverdächtige Taleb Al-Abdulmohsen hat bereits gestanden, seine Fahrt über den Magdeburger Weihnachtsmarkt  geplant zu haben. Gezielt überfahren habe er aber niemanden.

Die Anklage lautet auf Mord. Dem Todesfahrer droht lebenslange Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung. Die Staatsanwaltschaft sieht nicht politischen Fanatismus als Tatmotiv, sondern persönliche Kränkung und ein hohes Geltungsbedürfnis.
Schon am zweiten Verhandlungstag hatte Al-Abdulmohsen gestanden, seine Fahrt geplant und absichtlich angegriffen zu haben. Er bestritt jedoch, Menschen gezielt überfahren zu haben. Anfang Juni könnte es nach Informationen der MZ zu den ersten Plädoyers kommen.
Mit Informationen der Nachrichtenagenturen dpa und AFP.
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EU-Behörde: Keine Hinweise auf Mutation von Hantavirus

Nach dem Hantavirus-Ausbruch auf dem Kreuzfahrtschiff „Hondius“ gibt es laut der EU-Gesundheitsbehörde ECDC keinen Hinweis für eine Mutation des Virus.
Das Andesvirus verhalte sich nicht anders als in Gebieten, in denen dieser Hantavirusstamm bereits verbreitet sei, erklärte am Mittwoch das Europäische Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) in Stockholm. Derweil sind weiter Krankenhäuser in mehreren Ländern mit der Überwachung der früheren „Hondius“-Passagiere beschäftigt.

ECDC geht von einmaliger Tier-Übertragung aus

Die Gen-Sequenzen aller bislang erhaltenen Proben von dem Hantavirus-Ausbruch seien „praktisch identisch“, erklärte der ECDC-Mikrobiologe Andreas Hoefer. Dies bedeute, „dass es wahrscheinlich nur ein einziges Ereignis einer Übertragung von einem infizierten Tier zum Menschen“ gegeben habe.
Der Hantavirus-Ausbruch auf der „Hondius“ hatte sich während einer Kreuzfahrt von Argentinien zu den Kapverden ereignet. Es handelte sich um das Andesvirus, den einzigen Hantavirusstamm, der nachweislich von Mensch zu Mensch übertragbar ist. Drei Passagiere starben, darunter eine Deutsche. Bei insgesamt sieben weiteren inzwischen evakuierten Insassen der „Hondius“ wurde das Virus laut WHO bestätigt, bei einem weiteren Fall gilt eine Infektion als „wahrscheinlich“.

Lange Inkubationszeit sorgt weiter für Unsicherheit

ECDC-Direktorin Pamela Rendi-Wagner verwies auf die lange Inkubationszeit des Hantavirus von bis zu sechs Wochen. Aufgrunddessen sei es „immer noch möglich“, dass weitere Infektionen bei Passagieren und Besatzungsmitgliedern der „Hondius“ aufträten.
Die größte Ansteckungsgefahr besteht laut dem ECDC-Experten Gianfranco Spiteri, wenn ein Mensch bereits unter Symptomen leidet. Aber auch ein paar Tage vor dem Ausbruch der Krankheit sei es möglich, die Infektion an andere weiterzugeben.

Deutsche Kontaktperson weiter ohne Symptome

Wegen der langen Inkubationszeit und des potenziell tödlichen Verlaufs der Infektion werden die von der „Hondius“ geholten Menschen weiter medizinisch überwacht. Eine deutsche Kontaktperson des deutschen Todesopfers zeigt eine Woche nach ihrer Einlieferung ins Düsseldorfer Uniklinikum weiter keine Infektionsanzeichen.
Sie sei daher am Mittwochmorgen unter angemessenen „Schutzmaßnahmen“ in ein heimatnahes Krankenhaus verlegt worden, erklärte die Uniklinik. In welches Krankenhaus die Frau gebracht wurde, wurde nicht mitgeteilt.
Die Frau zeige „nach wie vor keine klinischen Zeichen einer Infektion“, erklärte die Düsseldorfer Uniklinik. Auch die Ergebnisse „umfangreicher virologischer Untersuchungen“ deuteten bisher nicht auf eine Infektion hin.
Wegen der variablen Inkubationszeit des Virus seien aber „weitere Kontrollen und klinische Beobachtung erforderlich“, fügte die Klinik hinzu. Entsprechend würden auch in dem nun betreuenden Krankenhaus „adäquate Schutzmaßnahmen“ ergriffen.

Evakuierte Passagiere in mehreren Ländern isoliert

Die Kontaktperson war am Mittwoch vergangener Woche im Hafen der kapverdischen Hauptstadt Praia von Bord der „Hondius“ geholt und nach Deutschland geflogen worden. Außer der 65-jährigen Deutschen verließen vorsorglich auch zwei Besatzungsmitglieder aus Großbritannien und den Niederlanden das Schiff.
Die «Hondius» erreichte am Sonntag den Hafen von Granadilla im Süden Teneriffas.

Die «Hondius» erreichte am Sonntag den Hafen von Granadilla im Süden Teneriffas.

Foto: Ubay Rodríguez/EUROPA PRESS/dpa

Am Sonntag und Montag folgte dann schließlich vor der spanischen Kanareninsel Teneriffa die Evakuierung aller übrigen Passagiere der „Hondius“ und eines Teils der Besatzung. Zu den rund 120 Evakuierten gehörten auch vier Deutsche.
Drei Betroffene aus Baden-Württemberg, Berlin und Sachsen wurden in häusliche Quarantäne gebracht, ein vierter betroffener Mensch wurde zur Beobachtung in eine Münchner Klinik eingeliefert. Alle vier waren nach Behördenangaben vom Dienstag symptomfrei.

Frankreich behandelt schwere Krankheitsfälle

Eine Französin, die nach der „Hondius“-Evakuierung die schwerste Form einer Hantavirus-Infektion entwickelte, wurde am Mittwoch weiterhin auf der Intensivstation eines Pariser Krankenhauses behandelt.
Außerdem sind in Frankreich mittlerweile 22 Menschen in Krankenhaus-Quarantäne, die als Kontaktpersonen einer später verstorbenen Niederländerin gelten. Acht Französinnen und Franzosen, die mit ihr in derselben Maschine von St. Helena nach Johannesburg geflogen waren, wurden laut französischem Gesundheitsministerium in Pariser Krankenhäuser gebracht.
Die 14 weiteren Kontaktpersonen hatten sich in einem Flugzeug von Johannesburg und Amsterdam befunden, in das auch die erkrankte Niederländerin eingestiegen war. Wegen ihres Zustands war sie jedoch wieder von Bord gebracht worden. Die Kontaktpersonen sollen alle zwei Tage getestet werden.

Britische Rückkehrer müssen 45 Tage in Isolation

Die britische Gesundheitsbehörde UKHSA teilte mit, ab Mittwochabend könnten 20 von der „Hondius“ evakuierte Briten sowie ein in Großbritannien lebender Deutscher und eine Japanerin das Krankenhaus nahe Liverpool verlassen, in das sie für eine 72-stündige Quarantäne gebracht worden waren. Danach müssten sie sich 45 Tage lang zu Hause isolieren und würden täglich von den Gesundheitsbehörden kontaktiert und regelmäßig getetestet.
Außerdem würden zehn Kontaktpersonen von den britischen Überseegebieten St. Helena und Ascension nach Großbritannien heimgeholt, um dort ihre Selbstisolation fortzusetzen. Nach UKHSA-Angaben vom Dienstag wies niemand unter ihnen Symptome auf.(afp/red)
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Große Mehrheit sieht heimliches Filmen im privaten Umfeld kritisch

Eine große Mehrheit der Deutschen hält heimliches Filmen in privaten oder intimen Momenten für ein gesellschaftliches Problem.
85 Prozent der Befragten einer repräsentativen Umfrage sehen geheime Filmaufnahmen – etwa in der Sauna oder im Bikini am Strand – als „sehr großes Problem“ (47 Prozent) oder als „großes Problem“ (38 Prozent).
Unter den befragten Frauen lag der Gesamtwert bei 89 Prozent.
Für die Umfrage hatte das Institut Infratest Dimap im Auftrag des „team.recherche“ des SWR Ende März insgesamt 1.316 Wahlberechtigte per Telefon und online repräsentativ befragt.
Die Untersuchung ist Teil einer SWR-Dokumentation über digitale Gewalt, mit einem besonderen Fokus auf sogenannte Smart Glasses.
Smart Glasses sind mit einer Kamera und Mikrofon ausgestattete Brillen, die sich optisch kaum von gewöhnlichen Brillen unterscheiden.
In sozialen Netzwerken und Online-Foren haben sich laut SWR inzwischen regelrechte Gemeinschaften von Smart Glasses Nutzern gebildet, die sich gegenseitig Tipps geben, wie sich Frauen unbemerkt etwa beim Sex filmen lassen. (dpa/red)
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Bericht: Bahn unpünktlicher als offiziell angegeben

Die Pünktlichkeit der Deutschen Bahn (DB) im Fernverkehr ist offenbar schlechter als vom Konzern ausgewiesen.
Das zeigt eine Auswertung des Start-ups Railwise im Auftrag des „Handelsblatts“ aus mehr als 180.000 Ankunftsdaten.
Demnach reichte es bei den ICE- und IC-Ankünften im April lediglich für eine Pünktlichkeit von 62,4 Prozent. Laut Mitteilung der Bahn waren es 64,4 Prozent.
Genauso wie die DB notierte Railwise lediglich Verspätungen ab sechs Minuten. Rechnet man Komplettausfälle hinzu, lag die tatsächliche Quote nur noch bei 58 Prozent.

Nordrhein-Westfalen schwer betroffen

Die Datenauswertung offenbart bemerkenswerte Unterschiede: In Bayern fiel die Pünktlichkeit in den vergangenen 30 Tagen bis zum 9. Mai mit fast 66 Prozent am höchsten aus.
Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen dagegen kam der DB-Fernverkehr auf eine Pünktlichkeitsquote von 50,2 Prozent. Acht der zehn verspätungsintensivsten Bahnhöfe befinden sich in NRW. Den höchsten Wert verzeichnete Minden, wo 61,2 Prozent der Fernzüge mit mehr als sechs Minuten Verspätung eintrafen.
Die Abweichungen der Railwise-Daten vom vorläufigen DB-Monatsbericht April seien nicht nachvollziehbar, sagte eine Konzernsprecherin auf Anfrage.
Die Messungen unterlägen strengen Qualitäts- und Plausibilitätsanforderungen und seien so ausgestaltet, dass sie den tatsächlichen Betrieb realistisch und nachvollziehbar abbilden, fügte sie hinzu.
Railwise bezieht die Daten direkt von der DB über die lizenzpflichtige Schnittstelle „Timetable“. (dts/red)
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Handel: Ver.di kündigt bundesweite Warnstreiks für Freitag an

In den laufenden Tarifverhandlungen im Handel hat die Gewerkschaft ver.di zu den ersten Warnstreiks aufgerufen.
Am Freitag, 15. Mai, sollen bundesweit Betriebe bestreikt werden, sagte Bundesvorstandsmitglied Silke Zimmer. In Frankfurt am Main, Hamburg, Stuttgart und Dortmund finden zudem Streikkundgebungen statt.
In Hamburg und Nordrhein-Westfalen hatte die Arbeitgeberseite in dieser Woche erste Tarifangebote für den Einzelhandel vorgelegt. Die Gewerkschaft wies sie zurück.
Zimmer sprach von „vergifteten Angeboten“, die nicht einmal die Inflation ausgleichen würden. Die Arbeitgeber bieten ab November eine Erhöhung um zwei Prozent und ab August 2027 eine weitere um 1,5 Prozent. Ver.di fordert sieben Prozent mehr Lohn, mindestens 225 Euro.

HDE sieht „kaum Spielraum“

Die Verhandlungen für den Einzelhandel sowie den Groß- und Außenhandel starteten im April in den ersten Landesbezirken. Der Handelsverband Deutschland (HDE) hatte zuvor bereits vor unrealistischen Forderungen gewarnt.
Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gebe es „dieses Mal kaum Spielraum“ für Lohnerhöhungen.
Im Handel arbeiten laut Verdi hierzulande rund 5,2 Millionen Menschen, davon 3,4 Millionen im Einzelhandel. Die vorigen Tarifverhandlungen zogen sich über mehr als ein Jahr hin.
Am Ende konnten sich die Beschäftigten im Einzelhandel für 2023 bis 2025 über ein Einkommensplus von insgesamt etwa 14 Prozent freuen. Die Tarifbindung in der Branche ist seit Jahren rückläufig und vergleichsweise gering. (dpa/red)