Category: gesellschaft
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Politik fordert Notausschaltknopf
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Kaum ein deutscher Regisseur polarisiert seit Jahrzehnten so stark wie Uwe Boll. Seine Filme werden von Kritikern oft scharf abgelehnt, gleichzeitig haben viele Produktionen eine treue Fangemeinde gefunden.
Provokation als Teil seines Filmschaffens
„Als unabhängiger Filmemacher mache ich manchmal Filme, die bewusst Kontroversen auslösen. Das war schon bei Postal, Rampage oder Assault on Wall Street so. Citizen Vigilante ist für mich nichts Neues – ich rühre gern im Wespennest.“
„Citizen Vigilante“ als gesellschaftlicher Spiegel
Elon Musk machte den Film weltweit bekannt
Boll würde den Film seinen Kindern nicht empfehlen
Migration, Medien und die Rolle des Films
„Als wir aufgewachsen sind, gab es auf Weihnachtsmärkten oder überhaupt in den Innenstädten keinerlei Sicherheitskontrollen. Heute stehen dort überall schwer bewaffnete Sicherheitskräfte.“
Gewalt im Alltag statt nur im Kino
„Das allgemeine Gewaltniveau ist drastisch gestiegen.“
„Kinder sehen heute ununterbrochen echte Unfälle und Gewaltszenen im Internet. Das stumpft sie ab. Ich finde das schrecklich.“
Selbstkritik statt Selbstinszenierung
Zwischen Rechtsstaat und Selbstjustiz
„Natürlich bin ich dagegen, dass Menschen das Gesetz selbst in die Hand nehmen. Aber wenn die Menschen das Gefühl haben, vom Staat keine Gerechtigkeit mehr zu bekommen, ist das genauso problematisch.“
Jeder seiner Stoffe gehe auf ein konkretes gesellschaftliches Ereignis oder eine persönliche Beobachtung zurück.
Gute Trainingsbedingungen in der Heimat

Offiziell gemessen: Mit 149,875 Kilometern pro Stunde ist Marcel Paul mit einem Bobby-Car gerast.
Foto: Jason Tschepljakow/dpa
Bremsweg war 230 Meter lang
Gute Trainingsbedingungen in der Heimat

Offiziell gemessen: Mit 149,875 Kilometern pro Stunde ist Marcel Paul mit einem Bobby-Car gerast.
Foto: Jason Tschepljakow/dpa
Bremsweg war 230 Meter lang
Das „Project Sunrise“
Zusätzliche Piloten und Ingenieure an Bord

Ein A350-1000ULR der Qantas landet am 24. Juli 2026 auf dem Flughafen Tullamarine in Melbourne nach einem 19 Stunden und 13 Minuten dauernden Auslieferungsflug vom Airbus-Werk in Toulouse, Frankreich.
Foto: William West/AFP via Getty Images
Einer der meistverfolgten Flüge der Geschichte
Was muss gekennzeichnet werden?
Welche Ausnahmen gibt es?
Wie sieht die Kennzeichnung aus?
Wer ist dafür verantwortlich?
Wie reagieren die Digitalkonzerne?
In Kürze
- 4,8 Millionen Patienten leiden in Deutschland an schweren chronischen Schmerzen.
- Fast die Hälfte aller Behandlungsplätze ist durch die Krankenhausreform gefährdet.
- Folgen für die Gesellschaft: Krankheitsausfälle, Frühverrentungen, steigende Kosten.
- Brandbrief an Gesundheitsausschuss fordert Einlenken.
- Es gibt Hilfe für Betroffene.
Die Ist-Situation
„Der Gesetzgeber entscheidet sich damit sehenden Auges gegen eine ausreichende Versorgung von knapp 5 Millionen Schmerzpatienten.“
„Es gibt zu wenige Schmerzärzte, keine Bedarfsplanung und der Nachwuchs fehlt.“
Komplexität ihrer Erkrankung
- Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e. V. (BVSD)
- Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e. V. (DGS)
- Interdisziplinäre Gesellschaft für orthopädische/unfallchirurgische und allgemeine Schmerztherapie e. V. (IGOST)
- Deutsche Schmerzgesellschaft e. V.
Brandbrief an den Gesundheitsausschuss
Signal an Millionen Betroffene
„Die Schwächung der Schmerzmedizin im Krankenhaus wäre ein schwerer Einschnitt für eine adäquate Rehabilitation und Teilhabe der Patienten mit schweren chronischen Schmerzerkrankungen.“
Psychotherapeutische Versorgung
„Die Suizidalität unter Schmerzpatientinnen und -patienten ist bereits heute höher als in der Normalbevölkerung. Wenn Abteilungen und Kliniken wegbrechen, ist das eine Katastrophe.“
Was Betroffene tun können
In Kürze
- 4,8 Millionen Patienten leiden in Deutschland an schweren chronischen Schmerzen.
- Fast die Hälfte aller Behandlungsplätze ist durch die Krankenhausreform gefährdet.
- Folgen für die Gesellschaft: Krankheitsausfälle, Frühverrentungen, steigende Kosten.
- Brandbrief an Gesundheitsausschuss fordert Einlenken.
- Es gibt Hilfe für Betroffene.
Die Ist-Situation
„Der Gesetzgeber entscheidet sich damit sehenden Auges gegen eine ausreichende Versorgung von knapp 5 Millionen Schmerzpatienten.“
„Es gibt zu wenige Schmerzärzte, keine Bedarfsplanung und der Nachwuchs fehlt.“
Komplexität ihrer Erkrankung
- Berufsverband der Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten in der Schmerz- und Palliativmedizin in Deutschland e. V. (BVSD)
- Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e. V. (DGS)
- Interdisziplinäre Gesellschaft für orthopädische/unfallchirurgische und allgemeine Schmerztherapie e. V. (IGOST)
- Deutsche Schmerzgesellschaft e. V.
Brandbrief an den Gesundheitsausschuss
Signal an Millionen Betroffene
„Die Schwächung der Schmerzmedizin im Krankenhaus wäre ein schwerer Einschnitt für eine adäquate Rehabilitation und Teilhabe der Patienten mit schweren chronischen Schmerzerkrankungen.“
Psychotherapeutische Versorgung
„Die Suizidalität unter Schmerzpatientinnen und -patienten ist bereits heute höher als in der Normalbevölkerung. Wenn Abteilungen und Kliniken wegbrechen, ist das eine Katastrophe.“
Was Betroffene tun können
Gasleitungen am Haus beschädigt
Psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben
In Kürze:
- Nach einem Deutschlandbesuch kritisiert Influencerin Anna Heiser verschmutzte Straßen und öffentliche Plätze.
- Ihr Instagram-Video löst Tausende Kommentare aus und sorgt für eine kontroverse Debatte.
- Für viele geht die Diskussion über Müll hinaus und wird zum Symbol für den Zustand Deutschlands.
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Zwischen Zustimmung und Widerspruch

Obdachlos in Deutschland.
Foto: Sean Gallup/Getty Images

Obdachlos in Deutschland.
Foto: Maja Hitij/Getty Images
Mehr als eine Debatte über Müll
In Kürze:
- WM-Halbzeit: Justin Bieber präsentierte Lied über Glauben statt Partysong
- Ein Leben im Rampenlicht mit religiösem Hintergrund
- Während Auf und Ab, Glaube an „Geschichte von Jesus“ als Konstante
- Trend zur Religiosität: Amerikas junge Männer orientieren sich um
Früher Glaube und Aufstieg zum Ruhm

18. November 2012 – Sänger Justin Bieber und seine Mutter, Pattie Mallette, nehmen an den 40. American Music Awards im Nokia Theatre in Los Angeles teil.
Foto: Jason Merritt/Getty Images

1. September 2009: Der Musiker Justin Bieber im Nintendo World Store in New York City.
Foto: Bryan Bedder/Getty Images
Persönliche Probleme und Comeback
Biebers Überzeugungen

Die Sänger Justin Bieber und Selena Gomez besuchen die ESPY Awards 2011 im Nokia Theatre am 13. Juli 2011 in Los Angeles.
Foto: Christopher Polk/Getty Images für ESPN
Hailey sagte, sie habe dafür gebetet, Bieber zu heiraten, und er erklärte, sie sei ein stabilisierender Einfluss, der ihm geholfen habe, ein Familienleben aufzubauen, nach dem er sich seit seiner Kindheit immer gesehnt habe. Sie erklärte, dass ihr gemeinsamer christlicher Glaube ein zentrales Fundament für ihre Ehe sei. Im Jahr 2024 kam ihr erstes Kind zur Welt: Jack Blues Bieber.

27. Januar 2020: Der kanadische Sänger Justin Bieber und seine Frau, US-Model Hailey Bieber, bei ihrer Ankunft zur Premiere der YouTube-Originals-Serie „Justin Bieber: Seasons“ im Regency Bruin Theatre in Los Angeles.
Foto: Lisa O’Connor/AFP via Getty Images
Religiöses Comeback unter jungen Männern
Kühler bleibt es nur ganz im Norden
Donnerstag heißester Tag
Hitze wird in den Süden gedrängt
Vier Kinderwagen überzeugten
Aufrufe zu Besonnenheit

Am 26. Juli 2026 legen Menschen an einer provisorischen Gedenkstätte im Berliner Tiergarten Blumen und Botschaften für die Opfer des CSD-Anschlags nieder.
Foto: John Macdougall / AFP via Getty Images)
Ablauf des Anschlags
Gedenken in vielen Städten

Foto: Omer Messinger/Getty Images
Offizielle Reaktionen der Länder
Wer dahintersteckt
Hohes Interesse an Ladenhütern
Juristisches Schlupfloch?

Auf der 62. Frankfurter Buchmesse in Frankfurt am Main werden antiquarische Bücher ausgestellt (7. Oktober 2010).
Foto: Daniel Roland/AFP via Getty Images
Urheberrechtsklage als Auslöser?
„Fair Use“ und Urheberrecht
Aktiver Widerspruch nötig
Mario Voigt und die eingescannten Bücher
- Den Erkenntnissen zufolge fuhr B. am Samstagabend mit einem weißen Kastenwagen am Ahornsteig, einem Parkweg parallel zur Lennéstraße in der Nähe des Potsdamer Platzes, in eine Menschenmenge am Rande des CSD. Dabei erfasste er mehrere Menschen, bevor das Fahrzeug gegen einen Baum prallte.
- Danach verließ er das Auto. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, dass der Täter anschließend mutmaßlich mit einer Machete auf Passanten losging und weitere Menschen attackierte.
- Bei dem Angriff wurde eine Frau getötet und 29 weitere Menschen verletzt. Die lebensbedrohlich Verletzten befanden sich nach Angaben der Polizei vom Sonntagnachmittag nicht mehr in Lebensgefahr.
- Abdul B. wurde Dobrindt zufolge im Jahr 2005 in Berlin geboren und ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft dort aufgewachsen. Er war bei der Tat 21 Jahre alt.
- B. war deutscher Staatsbürger mit libanesischem Hintergrund. Seine Mutter wurde demnach 2002 in Deutschland eingebürgert.
- B. hatte eine Wohnung im Berliner Stadtteil Schöneberg. Noch Anfang Juli durchsuchten Beamte diese.
- B. soll auch Familie in Berlin gehabt haben.
- Der Extremismus-Berater Thomas Mücke vom Violence Prevention Network (VPN) gab an, B. habe auf Sozialarbeiter „einen sehr gefassten, einen sehr vorsichtigen, einen sehr kontrollierten, einen sehr freundlichen Eindruck“ gemacht. „Und das sind genau die Kriterien, wo wir halt merken, da kommen wir nicht wirklich an die Person heran.“
- Abdul B. hatte sich den Erkenntnissen zufolge radikalisiert und gehörte der islamistischen Szene an.
- 2022 wurde B. von einem Jugendschöffengericht in Berlin wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung verurteilt.
- Im Jahr 2025 unternahm Abdul B. mehrere Versuche, sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen.
- Er versuchte erfolglos, über die Türkei nach Mauretanien auszureisen. Wenig später reiste er dann über die Türkei in den Libanon, „um von dort aus nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen“, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte.
- Am 24. Juli 2025 sei er im Libanon festgenommen und dort in Untersuchungshaft genommen worden. Ein Militärgericht habe ihn dort „unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten“ zu drei Monaten Haft verurteilt.
- Nach seiner Haftentlassung sei B. am 17. November 2025 nach Deutschland zurückgekehrt und noch am Flughafen BER erneut festgenommen worden. Es folgte eine monatelange Untersuchungshaft.
- Am 12. Mai wurde er von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten „wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten“ verurteilt.
- Das Gericht hob der Generalstaatsanwaltschaft zufolge einen bestehenden Haftbefehl auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“.
- Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Berufung eingelegt. Die Verurteilung wurde daher nicht rechtskräftig.
- Der Polizei zufolge konnte B. am Sonntagabend gegen 18:00 Uhr in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau ausfindig gemacht und isoliert werden.
- Der Polizeieinsatz sollte eigentlich zu seiner Festnahme führen.
- B. sei mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zugelaufen, woraufhin Spezialkräfte auf ihn schossen.
- Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen durch die Berliner Feuerwehr sei er noch am Einsatzort verstorben, teilte die Polizei mit.
- Seine Leiche wurde in der Nacht nach Einsatz der Spurensicherung von der Gerichtsmedizin abtransportiert.
- Die konkrete Motivlage ist nicht abschließend geklärt. Zwar deutet laut dem Innenminister alles auf einen islamistischen Terroranschlag hin. Doch der genaue Zusammenhang zwischen dieser Einstufung und der Tat ist nicht geklärt.
- Der Tatablauf im Detail ist unklar.
- Offen ist zudem, wie oft das SEK auf den Verdächtigen schoss.
- Den Erkenntnissen zufolge fuhr B. am Samstagabend mit einem weißen Kastenwagen am Ahornsteig, einem Parkweg parallel zur Lennéstraße in der Nähe des Potsdamer Platzes, in eine Menschenmenge am Rande des CSD. Dabei erfasste er mehrere Menschen, bevor das Fahrzeug gegen einen Baum prallte.
- Danach verließ er das Auto. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) erklärte, dass der Täter anschließend mutmaßlich mit einer Machete auf Passanten losging und weitere Menschen attackierte.
- Bei dem Angriff wurde eine Frau getötet und 29 weitere Menschen verletzt. Die lebensbedrohlich Verletzten befanden sich nach Angaben der Polizei vom Sonntagnachmittag nicht mehr in Lebensgefahr.
- Abdul B. wurde Dobrindt zufolge im Jahr 2005 in Berlin geboren und ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft dort aufgewachsen. Er war bei der Tat 21 Jahre alt.
- B. war deutscher Staatsbürger mit libanesischem Hintergrund. Seine Mutter wurde demnach 2002 in Deutschland eingebürgert.
- B. hatte eine Wohnung im Berliner Stadtteil Schöneberg. Noch Anfang Juli durchsuchten Beamte diese.
- B. soll auch Familie in Berlin gehabt haben.
- Der Extremismus-Berater Thomas Mücke vom Violence Prevention Network (VPN) gab an, B. habe auf Sozialarbeiter „einen sehr gefassten, einen sehr vorsichtigen, einen sehr kontrollierten, einen sehr freundlichen Eindruck“ gemacht. „Und das sind genau die Kriterien, wo wir halt merken, da kommen wir nicht wirklich an die Person heran.“
- Abdul B. hatte sich den Erkenntnissen zufolge radikalisiert und gehörte der islamistischen Szene an.
- 2022 wurde B. von einem Jugendschöffengericht in Berlin wegen Körperverletzung und räuberischer Erpressung verurteilt.
- Im Jahr 2025 unternahm Abdul B. mehrere Versuche, sich der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) anzuschließen.
- Er versuchte erfolglos, über die Türkei nach Mauretanien auszureisen. Wenig später reiste er dann über die Türkei in den Libanon, „um von dort aus nach Syrien zu gelangen und sich dem IS anzuschließen“, wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte.
- Am 24. Juli 2025 sei er im Libanon festgenommen und dort in Untersuchungshaft genommen worden. Ein Militärgericht habe ihn dort „unter anderem wegen Anstiftung zu religiösen und konfessionellen Konflikten“ zu drei Monaten Haft verurteilt.
- Nach seiner Haftentlassung sei B. am 17. November 2025 nach Deutschland zurückgekehrt und noch am Flughafen BER erneut festgenommen worden. Es folgte eine monatelange Untersuchungshaft.
- Am 12. Mai wurde er von einem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten „wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat in einem Fall sowie der Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares Verbot nach dem Vereinsgesetz in zwei Fällen zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und zehn Monaten“ verurteilt.
- Das Gericht hob der Generalstaatsanwaltschaft zufolge einen bestehenden Haftbefehl auf, „da die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens dient und keine vorweggenommene Strafe darstellt“.
- Die Staatsanwaltschaft hat dagegen Berufung eingelegt. Die Verurteilung wurde daher nicht rechtskräftig.
- Der Polizei zufolge konnte B. am Sonntagabend gegen 18:00 Uhr in einer Kleingartenanlage in Berlin-Spandau ausfindig gemacht und isoliert werden.
- Der Polizeieinsatz sollte eigentlich zu seiner Festnahme führen.
- B. sei mit einer Stichwaffe auf die Einsatzkräfte zugelaufen, woraufhin Spezialkräfte auf ihn schossen.
- Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen durch die Berliner Feuerwehr sei er noch am Einsatzort verstorben, teilte die Polizei mit.
- Seine Leiche wurde in der Nacht nach Einsatz der Spurensicherung von der Gerichtsmedizin abtransportiert.
- Die konkrete Motivlage ist nicht abschließend geklärt. Zwar deutet laut dem Innenminister alles auf einen islamistischen Terroranschlag hin. Doch der genaue Zusammenhang zwischen dieser Einstufung und der Tat ist nicht geklärt.
- Der Tatablauf im Detail ist unklar.
- Offen ist zudem, wie oft das SEK auf den Verdächtigen schoss.



































