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Warken plant höhere Belastungen für Heimbewohner

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant im Zuge der Pflegereform Einschnitte bei den Zuschüssen zu Heimkosten und höhere Belastungen für Gutverdiener. Das geht aus dem Gesetzentwurf für die Reform hervor, über den das Magazin „Politico“ berichtet.
Bei den Heimkosten sollen im kommenden Jahr demnach 2,6 Milliarden und im Jahr 2028 2,7 Milliarden Euro eingespart werden.
Am System gestaffelter Zuschüsse wird grundsätzlich festgehalten. Pflegebedürftige sollen jedoch jeweils sechs Monate später höhere Zuschüsse aus der Pflegeversicherung zu ihren Heimkosten erhalten.

Geringere Rentenbeiträge für pflegende Angehörige

Warken plant für 2027 höhere Einnahmen und Kürzungen in der Pflegeversicherung in einem Gesamtvolumen von 11,25 Milliarden Euro. Die jährliche Finanzwirkung der Reform steigt laut Entwurf bis 2030 auf 20,34 Milliarden Euro.
Die Pflegekassen sollen künftig unter anderem geringere Rentenbeiträge für pflegende Angehörige zahlen.
Das soll die Pflegekassen 2027 um 1,8 Milliarden Euro entlasten und in gleichmäßigen Schritten bis 2030 auf 2,1 Milliarden ansteigen. Der Pflege-Beitragssatz für Kinderlose soll um 0,1 Prozentpunkte auf dann insgesamt 0,7 Beitragssatzpunkte steigen.
Außerdem sollen Gutverdiener analog zur Krankenversicherung über eine außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze zusätzlich zur Kasse gebeten werden.
Dies soll im kommenden Jahr 1,6 Milliarden Euro und in den beiden Jahren darauf je 1,7 Milliarden mehr in die Pflegekassen spülen. (dts/red)
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Digital Natives gehen offline – Internetnutzung sinkt spürbar

Die Internetnutzung der Menschen in Deutschland ist im Vergleich zum Vorjahr spürbar zurückgegangen.
Wie die aktuelle und repräsentative „Postbank Digitalstudie 2026“ zeigt, verbringt die Bevölkerung im Schnitt noch 67,4 Stunden pro Woche im Netz. Das entspricht einem Rückgang von rund fünf Stunden gegenüber 2025.
Maßgeblich für diese Entwicklung ist vor allem das veränderte Nutzungsverhalten der unter 40-Jährigen, die ihre Online-Aktivitäten, insbesondere am Smartphone, gezielt reduzieren.
Das Smartphone bleibt dabei mit großem Abstand das wichtigste Tor zur digitalen Welt – 86 Prozent der Bevölkerung nutzen es für den Internetzugang. Auch hier ist die Bildschirmzeit rückläufig: Die wöchentliche mobile Nutzung sank von 25,7 auf 23,9 Stunden.

Schluss mit Dauer-Online

Besonders drastisch zeigt sich die digitale Erschöpfung bei den unter 40-Jährigen, jener Generation, die oft als „always-on“ gilt. Zwar bilden sie mit über 80 Stunden wöchentlicher Internetzeit noch immer die Spitze der Intensivnutzer, doch gerade bei ihnen fiel die reine Smartphone-Zeit im Vorjahresvergleich um drei Stunden auf 31 Stunden pro Woche.
Fast jeder dritte unter 40-Jährige (31 Prozent) plant, seine private Internetnutzung in den kommenden zwölf Monaten weiter einzuschränken. Über alle Altersgruppen hinweg verspüren 17 Prozent den Wunsch, offline kürzerzutreten.
David Dommel, Leiter des digitalen Performance-Marketings der Postbank, erklärt diese Entwicklung: „Mobil ins Internet zu gehen, gehört fest zum Tagesablauf der Deutschen. Doch vor allem junge Menschen wollen auch mal offline sein. Das gilt besonders fürs Handy, weil es überall verfügbar ist.“

Weniger Social Media, mehr Zeit für das echte Leben

Wofür wollen die Menschen ihre gewonnene Zeit nutzen? Die Antworten zeigen eine tiefe Sehnsucht nach dem Analogen.
41 Prozent derjenigen, die ihre Online-Zeit reduzieren wollen, möchten schlichtweg mehr Zeit für andere Dinge wie Familie, Freunde oder Hobbys haben.
Für 38 Prozent steht der Wunsch im Vordergrund, sich im Alltag weniger ablenken zu lassen. Auch negative gesundheitliche Auswirkungen (36 Prozent) und der Wunsch nach mehr Konzentration (33 Prozent) sind zentrale Motive für den digitalen Rückzug.
„Die Menschen in Deutschland unterscheiden bewusster zwischen notwendigen und überflüssigen Online-Aktivitäten“, sagte Dommel. Während nützliche Alltagshelfer wie Online-Banking mit über 50 Prozent Nutzung stabil bleiben, verlieren Zeitfresser an Reiz.
So fiel die regelmäßige Nutzung von Social-Media-Kanälen wie Instagram oder TikTok deutlich von 71 Prozent im Vorjahr auf nun 64 Prozent. Auch Messenger-Dienste und das Ansehen von YouTube-Videos sind leicht rückläufig.

Künstliche Intelligenz als neuer Magnet

Trotz der sinkenden Nutzungszahlen kann die Postbankstudie keinen endgültigen Abgesang auf das Internet ausmachen.
Insbesondere im Job bleibt das Netz unverzichtbar, wo Berufstätige im Schnitt 2,8 Stunden täglich vor allem über Notebooks und Desktop-PCs online sind. Und es gibt einen neuen Treiber, der das Potenzial hat, die Bildschirmzeit wieder in die Höhe zu treiben: Künstliche Intelligenz.
Trotz des Bedürfnisses nach mehr Balance bleibt die Offenheit für neue Technologien groß. Unter den Befragten, die das Internet künftig stärker nutzen wollen, ist KI mit 56 Prozent der mit Abstand wichtigste Grund für eine intensivere Nutzung. Schon heute nutzen 38 Prozent der Deutschen KI-Tools wie ChatGPT zur gezielten Informationssuche.
Für die „Postbank Digitalstudie 2026“ wurden zwischen April und Mai dieses Jahres 3.050 Menschen befragt. Um eine der Bevölkerung repräsentative Struktur abzubilden, erfolgte eine Gewichtung der Stichprobe nach Bundesland, Alter und Geschlecht. Zum Abgleich wurde der Mikrozensus 2022 des Statistischen Bundesamtes als Referenz genutzt. (dpa/red)
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Bevölkerungsschutz-Messe: Praktische Hilfsmittel für Krisensituationen

Stromausfall, Hochwasser oder andere Notlagen: Wie können sich private Haushalte und Unternehmen sinnvoll auf Krisensituationen vorbereiten? Welche Lösungen gibt es für Notstromversorgung, Trinkwasseraufbereitung oder den Schutz von Haus und Eigentum?
Antworten auf diese Fragen liefert die INTERSCHUTZ in Hannover – die weltweit größte Fachmesse für Feuerwehr, Rettungswesen und Bevölkerungsschutz. Die Epoch Times berichtet live von der Messe und stellt praktische Hilfsmittel vor, die im Ernstfall helfen können.

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Im Livestream sprechen wir mit den Herstellern über ihre innovativen Produkte rund um Krisenvorsorge und Selbstschutz. Zu den Themen gehören unter anderem:
  • Notstromversorgung und Lichttechnik
  • Trinkwasseraufbereitung und Wasserversorgung
  • Schutz vor Hochwasser und Starkregen
  • Wärmeversorgung in Krisensituationen
  • Feuer- und Katastrophenschutz
  • Wasserrettung und Notfallausrüstung
  • Schutzraum- und Sicherheitskonzepte
Begleiten Sie die Epoch Times live auf der INTERSCHUTZ und erfahren Sie, welche Lösungen Fachleute für den Ernstfall empfehlen. Ab 15 Uhr starten wir.
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Deutschland scheitert überraschend bei Wahl zum UN-Sicherheitsrat


In Kürze:

  • Deutschland verpasst erstmals seit der Wiedervereinigung einen Sitz im UN-Sicherheitsrat.
  • Österreich und Portugal erhielten die erforderliche Zweidrittelmehrheit.
  • Deutschland kam nur auf 104 Stimmen.
  • Beobachter verweisen auf den späten Beginn der Kandidatur sowie außenpolitische Belastungsfaktoren.

Deutschland ist mit seiner Kandidatur für einen Sitz im mächtigen Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gescheitert. Österreich und Portugal werden in den Jahren 2027 und 2028 als nichtständige Mitglieder für die Gruppe „Westeuropa und sonstige Länder“ (WEOG) im UNO-Sicherheitsrat sitzen. Dazu gehören im Wesentlichen westliche Staaten sowie Israel und die Türkei.
Für die erforderliche Zweidrittelmehrheit wären 127 Stimmen erforderlich gewesen. Portugal erhielt 134, Österreich 131. Die UNO hat 193 Mitgliedstaaten – Afghanistan und Venezuela sind derzeit nicht stimmberechtigt. Deutschland war zuletzt 2019/20 in der Ära von Bundeskanzlerin Angela Merkel im Sicherheitsrat vertreten.

Wadephul war in der UNO auf Werbetour für Deutschland gegangen

Traditionell kandidiert Deutschland alle acht Jahre für den Sicherheitsrat. Zum ersten Mal kam es dabei zu einer echten Kampfabstimmung in der WEOG-Gruppe, bei der Deutschland tatsächlich verlor. Im Jahr 2018 hatte sich ursprünglich auch Israel zu einer Kandidatur entschlossen, diese aber kurz vor der Abstimmung zurückgezogen. Deutschland wurde daraufhin mit 184 Stimmen gewählt.
Diesmal entfielen nur 104 Stimmen auf Deutschland, obwohl Bundesaußenminister Johann Wadephul zuletzt noch persönlich nach New York gereist war, um für die deutsche Kandidatur zu werben.
Kurz nach dem Amtsantritt von Friedrich Merz als Bundeskanzler hatten er und Wadephul eine „Außenpolitik aus einem Guss“ angekündigt. Diese sollte unter anderem eine stärkere Rolle Deutschlands als Bannerträger des „Multilateralismus“ und der „regelbasierten Weltordnung“ beinhalten.

Deutschland als zweitwichtigster Beitragszahler

Die Bundesregierung hatte darüber hinaus erklärt, eine stärkere Rolle Deutschlands entspreche dessen internationalem Gewicht und den finanziellen Beiträgen für die UN. Deutschland ist nach den USA, China und Japan der größte Geldgeber mit Blick auf die Mitgliedsbeiträge. Rechnet man das Budget für Blauhelm-Missionen und freiwillige Zahlungen dazu, sind sie die Nummer zwei.
Die „Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen e. V.“ hatte im Vorfeld der Abstimmung einen knapperen Ausgang als 2018 für denkbar gehalten. So habe Österreich schon 2011 seine Kandidatur angekündigt und seither Zeit gehabt, für sich zu werben. Demgegenüber hatte sich Deutschland erst 2024 deklariert.

Bundesregierung hatte auf stärkere Rolle gesetzt

Außerdem sei Deutschland aktuell ein Ziel „russischer Propaganda“. Darüber hinaus habe die Positionierung der Bundesregierung zum Krieg in Gaza ihrem Ansehen bei einigen Mitgliedstaaten geschadet. Allerdings hatte sich die Haltung Österreichs in dieser Frage zumindest bis Mitte 2025 nicht substanziell von der deutschen unterschieden.
Merz und Wadephul hatten sich erhofft, mit einem Sitz im Sicherheitsrat einen stärkeren Einfluss auf Entscheidungsfindungen zu Themen wie dem Ukrainekrieg oder der Zukunft von Gaza zu erlangen. Wadephul hatte wiederholt erklärt, der UNO und deren Sicherheitsrat sollte eine zentrale Rolle bei der politischen Lösungssuche für Kriege und Konflikte zukommen. Tatsächlich hat das Gremium erheblich an Einfluss verloren, weil die fünf ständigen Mitglieder mit Vetorecht einander wechselseitig blockieren.
(Mit Material der Nachrichtenagenturen)
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Bundesagentur für Arbeit: Defizit könnte 2026 auf über acht Milliarden Euro steigen

Angesichts höherer Arbeitslosenzahlen rechnet die Bundesagentur für Arbeit (BA) in den kommenden Jahren mit kontinuierlichen Milliardendefiziten.
„Es muss damit gerechnet werden, dass das Defizit 2026 bei über acht Milliarden Euro liegen könnte“, heißt es in einem turnusmäßigen Finanzbericht der Behörde an den Haushaltsausschuss des Bundestags, der AFP am Mittwoch, 3. Juni, vorlag.
2027 läge das Defizit aus heutiger Sicht demnach bei 5,2 Milliarden Euro.
Ein positiver Haushaltssaldo sei im Projektionszeitraum bis 2030 „nicht darstellbar“, heißt es in der Vorlage weiter. „Selbst im Projektionsjahr 2030 läge das Defizit noch bei 2,7 Milliarden Euro.“

Arbeitslosigkeit bleibt hoch

In ihrer Herbstprognose hatte die Bundesagentur noch mit einem Rückgang der Arbeitslosigkeit auf 2,74 Millionen bis zum Jahr 2030 gerechnet. In der aktuellen Projektion wurden für dieses Jahr nun 2,83 Millionen zugrunde gelegt.
Im Mai hatte die Zahl der Arbeitslosen bei 2,95 Millionen gelegen. In allen Jahren bis 2030 bliebe die Erwerbslosigkeit nach der Projektion im Jahresschnitt unter drei Millionen.

Bund soll Milliardenhilfen leisten

Wegen der Defizite benötigt die Bundesagentur in den kommenden Jahren eine kontinuierliche Unterstützung des Bundes. „Bis 2030 würde sich der Stand an Liquiditätshilfen auf rund 23 Milliarden Euro kumulieren“, heißt es in der Vorlage.
Insgesamt verweist die Bundesagentur darauf, dass die Projektion „einer hohen Unsicherheit“ unterliegt. (afp/red)
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Verfassungsschutz darf hessische AfD als Verdachtsfall beobachten

Der hessische Verfassungsschutz darf den Landesverband der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das entschied das Verwaltungsgericht in Wiesbaden nach Angaben vom Mittwoch, 3. Juni, und wies eine Klage der AfD dagegen ab.
Es gebe genügend Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, hieß es.

Gericht sieht ausreichende Hinweise

Das ergibt sich dem Gericht zufolge schon aus der inzwischen rechtskräftigen Einstufung der Bundes-AfD als Verdachtsfall. Es sei nicht erkennbar, dass der Landesverband sich von der Bundespartei distanziere. Das Gericht sah aber auch ausreichend landesspezifische Anhaltspunkte.
Der hessische Verfassungsschutz hatte im September 2022 angekündigt, den Landesverband der AfD mit geheimdienstlichen Mitteln zu beobachten. Dagegen ging die Partei gerichtlich vor. Eilanträge scheiterten bereits 2023 und 2025 in Wiesbaden und vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel.

AfD prüft weitere Rechtsmittel

Nun hatte der AfD-Landesverband mit der Klage gegen die Einstufung auch im Hauptsacheverfahren keinen Erfolg. Das Gericht entschied aber, dass die Einstufung und Beobachtung 2022 nicht öffentlich hätte gemacht werden dürfen – insoweit war die AfD erfolgreich.
In Zukunft dürfen solche Entscheidungen des Verfassungsschutzes aber bekanntgegeben werden, weil der hessische Landtag inzwischen eine Grundlage dafür schuf. Eine Berufung gegen die Urteile ist noch möglich. Darüber würde der Verwaltungsgerichtshof entscheiden.
Für die hessische AfD kündigten deren Landesvorsitzende Andreas Lichert und Robert Lambrou bereits an, das Urteil prüfen zu wollen und sich weitere Rechtsmittel vorzubehalten. Die Einstufung als Verdachtsfall sei aus ihrer Sicht „politisch motiviert“.
Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) erklärte nach den Urteilen: „Der Verfassungsschutz handelt auf der Grundlage des geltenden Rechts.“ Er sei „nicht einer politischen Richtung und weder Regierung noch Opposition verpflichtet“. (afp/red)
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Bundesregierung beschließt Programm für Kreislaufwirtschaft

Ob Stahlschrott für Bahnschienen, alte Akkus für neue Batterien oder das Recycling von Baustoffen: Die Bundesregierung will mit einem Aktionsprogramm die Kreislaufwirtschaft stärken und Deutschland unabhängiger machen.
Das Programm sei „gut für die Umwelt, aber auch für die Wirtschaft und macht uns unabhängiger und krisenfester“, sagte Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) am Mittwoch, 3. Juni.
Für viele Wirtschaftsverbände allerdings bleibt der Plan hinter den Erwartungen zurück.
Mit dem Aktionsprogramm soll die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie umgesetzt werden, das Kabinett beschloss das Vorhaben bei seiner Sitzung am Vormittag.
„In der Weltlage gilt für uns mehr denn je: Kreislaufwirtschaft macht uns in Deutschland unabhängiger“, sagte Schneider. „Sie schützt unsere Unternehmen, wenn internationale Lieferketten brüchig werden oder, wie wir es gerade erleben, Handelswege blockiert sind.“
Schneider wies auch auf die Bedeutung der Branche hin: „Wir haben eine Wertschöpfung in diesem Jahr von 60 Milliarden Euro.“ Deutschland sei in der Branche „seit Jahren weltweit Spitzenreiter“.
Der Aktionsplan besteht aus insgesamt zwölf Maßnahmen.

260 Millionen Euro bis 2029

Zentral ist eine Umsetzungsplattform, auf der Unternehmen, Wissenschaft, Verwaltung und Zivilgesellschaft nach Angaben des Umweltministeriums „Partner für neue Projekte finden, Wertschöpfungsketten und privates Kapital mobilisieren“ können sollen.
Auch soll ein neues Förderprogramm ab Ende 2026 aufgelegt werden, dass laut Ministerium „innovative Produktionsverfahren, die Wiedergewinnung kritischer Rohstoffe und digitale Anwendungen“ unterstützen soll.
Für die Umsetzung der Kreislaufwirtschafts-Strategie werden „finanzielle Mittel im Rahmen des Klima- und Transformationsfonds in erheblichem Maße“ eingesetzt, „nämlich 260 Millionen Euro insgesamt für den Bereich der Kreislaufwirtschaft bis zum Jahre 2029“, wie Minister Schneider sagte. „So viel Geld gab es noch nie für die Kreislaufwirtschaft.“
Ein weiterer Punkt in dem Aktionsplan ist die öffentliche Beschaffung als Hebel für mehr Recyclingprodukte. Allerdings bleibt der Plan hier unkonkret und ohne Zielvorgabe: „Wir werden das jährliche Auftragsvolumen für zirkuläre Produkte über alle Unternehmen mit mehrheitlicher Bundesbeteiligung hinweg kontinuierlich steigern und dafür zeitnah auch regulatorische Hemmnisse abbauen“, heißt es im Aktionsprogramm.

Verbände kritisieren fehlende Vorgaben

Auf die öffentliche Beschaffung zielt auch die Kritik vieler Verbände, unter anderem die des Bundesverbands Nachhaltige Wirtschaft (BNW). „Solange die öffentliche Hand weiter ressourcenintensiv Primärrohstoffe beschafft, ohne Lebenszykluskosten oder Kreislauffähigkeit einzubeziehen, wird das mit der Kreislaufwirtschaft keine runde Sache“, erklärte BNW-Geschäftsführerin Katharina Reuter.
„Der Staat ist der größte Investor des Landes und muss seine milliardenschwere Marktmacht nutzen“, erklärte auch Sarah Brückner vom Maschinen- und Anlagenbauverband VDMA.
„Wir fordern eine konsequente Umstellung auf eine Beschaffung, die Parameter wie Langlebigkeit, Reparierbarkeit Ersatzteilverfügbarkeit und Rezyklierbarkeit priorisiert, ohne neue bürokratische Lasten zu schaffen.“ Brückner sprach zugleich von einem „grundsätzlich richtigen Signal“ durch den Plan.

Auch Industrie zeigt sich enttäuscht

Enttäuscht äußerte sich auch der Bundesverband der Deutschen Industrie. „Das Aktionsprogramm ist zu unambitioniert und setzt kaum neue wirtschaftspolitische Impulse“, erklärte der Verband. Dabei sei das Potenzial erheblich.
Auch der Verband der Chemischen Industrie erklärte, der Plan bleibe trotz guter Ansätze „hinter den Erwartungen zurück“.
Etwas positiver äußerten sich der Digitalverband Bitkom und der TÜV-Verband: „Besonders positiv ist, dass Digitalisierung als Schlüssel zur Kreislaufwirtschaft fest verankert ist“, erklärte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder und verwies auf digitale Produktpässe.
Der TÜV-Verband lobte, das Programm schaffe „eine wichtige Grundlage, um die Potenziale der Kreislaufwirtschaft (…) stärker zu nutzen“. Er kritisierte gleichzeitig, „dass zentrale Hebel im Laufe der Ressortabstimmung abgeschwächt wurden“ und verwies ebenfalls auf die öffentliche Beschaffung. (afp/red)
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Bundesrechnungshof rügt Rentenkasse: Rund 20 Millionen Euro für externe Berater ausgegeben


In Kürze:

  • Prüfer kritisieren seit 2019 massive Mängel bei der DRV Bund.
  • Der Bundesrechnungshof sieht wenig zielorientierten Aktionismus.
  • Die Stabsstelle wächst um 1.800 Prozent Personal.
  • DRV Bund: Investitionen in einen umfangreichen Veränderungsprozess

 
Der Bundesrechnungshof (BRH) wirft der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) erneut vor, Steuergelder für Berater verschwendet und die Ausgaben nicht transparent gestaltet zu haben. Wie aus dem aktuellen Bericht der Prüfer hervorgeht, wurden bereits ab 2019 eklatante Mängel bei den Ausgaben festgestellt. Die Prüfer kritisierten, dass in nahezu allen untersuchten Fällen grundlegende Voraussetzungen für die Beauftragung von externen Beratern fehlten. So vermissten sie etwa klare Zielsetzungen, Belege für den Bedarf oder nachvollziehbare Wirtschaftlichkeitsnachweise. Teilweise lagen diese nicht vor, teilweise waren sie unvollständig, heißt es im Bericht.

„Im Dschungel der Strategien verirrt“

Hinzu kamen unpräzise Leistungsbeschreibungen und fehlerhafte Vergabeverfahren. Aufgrund der Vielzahl und Schwere der Beanstandungen griff der Bundesrechnungshof das Thema 2024 erneut in seinen Berichten auf. Nun forderte der BRH, dass die Rentenversicherung die festgestellten Mängel umgehend abstellen und die Ausgaben für strategische Beratung künftig auf ein angemessenes Maß begrenzen müsse. Zudem sollen das Bundesarbeitsministerium und die DRV Bund dem zuständigen Ausschuss sowie dem Bundesrechnungshof über die eingeleiteten Maßnahmen berichten.
Kritisch sehen die Prüfer zudem die Ausgaben für strategische Projekte. So schlugen die Kosten für externe Berater im überprüften Zeitraum bei der „Digitalstrategie“ mit 9 Millionen Euro zu Buche. Aufträge für Beratung zur digitalen Transformation kosteten 4,4 Millionen Euro. Berater für Vorhaben- und Projektmanagement erhielten 3,2 Millionen Euro.
Es habe den Eindruck, die DRV Bund habe sich „in einem Dschungel von Strategien verirrt“, fasst der BRH zusammen. Konkrete Ergebnisse der kostspieligen Beratungsaufträge fehlten oft. Das wirke unkoordiniert und aktionistisch, „aber nicht zielorientiert“. Es sei daher unklar, welchen Nutzen die Versicherten und Rentner davon hätten.
Auch der massive Stellenausbau in der zuständigen Stabsstelle sorgte bei den Prüfern für Unverständnis. So arbeiteten zu Beginn drei Beschäftigte an der Digitalstrategie, inzwischen sind es 57. Eigentlich sollte der Personalaufbau dazu beitragen, die Ausgaben für externe Beratung schrittweise zu senken. Stattdessen wuchs die Zahl der Stellen um rund 1.800 Prozent, während die Beratungskosten weiter stiegen, da immer mehr neue Projekte zusätzliche externe Aufträge nach sich zogen. So vergab die DRV Bund für den Zeitraum 2021 bis 2023 Beratungsleistungen im Umfang von 3,7 Millionen Euro. Sie begründete dies unter anderem damit, dass die Stabsstelle nun mehr Personal habe und daher auch zusätzliche externe Unterstützung benötige.

Versicherung weist Kritik zurück

Für die Stabsstelle Unternehmensentwicklung hat die Rentenversicherung für die Jahre 2025 bis 2029 4,7 Millionen Euro für externe Berater eingeplant. Die Prüfer zweifeln die Sinnhaftigkeit der Ausgaben an. In ihrem Bericht schreiben sie von „vollkommen unbestimmten Formulierungen“. Dazu gehörten etwa „Konzepte und Vorgehensmodelle erstellen, Datenanalyse aus Datenquellen durchführen und Weiterentwicklung der Stabsstelle“. Diesen Bedarf hätten externe Berater ermittelt, die die Rentenversicherung dafür bezahlt habe, kritisierte der BRH.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund wies die Kritik zurück. Die eingesetzten Mittel würden nicht einfach ausgegeben, sondern „in einen notwendigen Veränderungsprozess investiert“. Mit neuen Strategien und Projekten wolle sie ihren Beitrag zu Entbürokratisierung und Digitalisierung leisten. Die Rentenversicherung stehe als eine der größten Sozialbehörden des Landes mit rund 25.000 Beschäftigten vor einer Vielzahl an Herausforderungen. Für einzelne Aufgaben sei externe Expertise notwendig, um neue Lösungsansätze zu entwickeln und interne Kompetenzen zu ergänzen.
Den Bericht des BRH nehme man jedoch ernst und man werde den gesamten Prozess der Beschaffung externer Beratungsleistungen erneut überprüfen.
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3. Juni: Attacke auf St. Petersburg | Mücken-Großversuch | Deutsche Patente wandern nach China |

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Attacke auf St. Petersburg

Die Ukraine hat kurz vor Beginn des internationalen Wirtschaftsforums die russische Stadt St. Petersburg angegriffen. Getroffen wurde ein Ölterminal und der Militärstützpunkt Kronstadt. Der ukrainische Präsident Wolodimir Selenskyj veröffentlichte in Onlinediensten ein Video von einem brennenden Öllager. Der Kreml kündigte an, auf die Drohnenangriffe zu reagieren.

Deutsche Patente wandern nach China

Die deutsche Innovationskraft geht zunehmend an ausländische Unternehmen verloren, insbesondere nach China. Zu diesem Schluss kommt eine Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft. So würden immer häufiger deutsche Firmen durch chinesische Unternehmen übernommen, wodurch die Patente mit abwandern. Das schwäche die deutsche Wirtschaft.
Zum Artikel

Unruhe in England

Nach der tödlichen Messerattacke auf den 18-jährigen Studenten Henry Nowak in Southampton im Dezember 2025 steht die britische Polizei unter Druck. Eine Aufnahme zeigt, dass der Schwerverletzte zuerst festgenommen und der Rettungsdienst erst später gerufen wurde. Premierminister Keir Starmer fordert Aufklärung. Der Täter erhielt nun eine Haftstrafe von mindestens 21 Jahren wegen Todschlags.

Mücken-Großversuch

64 Millionen Mücken sollen in den nächsten zwei Jahren in den USA freigelassen werden. Dies plant ein Tochterunternehmen von Google. Die männlichen Mücken sind mit einem Bakterium infiziert, das die Fortpflanzung verhindert. Damit will das Unternehmen die Mückenpopulation und das Krankheitsrisiko reduzieren, z.B. für das Dengue-Fieber.

Deutschland fällt bei UN-Wahl durch

Deutschland hat erstmals in Jahrzehnten den Einzug in den UN-Sicherheitsrat verpasst. Die Bundesrepublik verfehlte heute bei der Abstimmung der UN-Vollversammlung in New York die nötige Zweidrittelmehrheit der Stimmen. Österreich und Portugal ziehen dagegen für die kommenden zwei Jahre als nicht-ständige Mitglieder in das mächtigste Gremium der Vereinten Nationen ein.
 
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Deutschland verpasst Sitz im UN-Sicherheitsrat – Portugal und Österreich gewählt

Deutschland hat erstmals in Jahrzehnten den Einzug in den UN-Sicherheitsrat verpasst.
Die Bundesrepublik verfehlte am Mittwoch, 3. Juni, bei der Abstimmung der UN-Vollversammlung in New York die nötige Zweidrittelmehrheit der Stimmen, wie die Präsidentin der Vollversammlung, Annalena Baerbock, mitteilte.
Österreich und Portugal ziehen dagegen für die kommenden zwei Jahre als nicht-ständige Mitglieder in das mächtigste Gremium der Vereinten Nationen ein. (afp/red)
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Kabinett beschließt höheres Apothekenhonorar

Apotheken sollen mehr Geld bekommen. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch, 3. Juni, eine Verordnung, mit der das fixe Apothekenhonorar für Arzneimittel erhöht werden soll.

Honorar steigt in zwei Stufen

Es soll demnach in zwei Schritten von aktuell 8,35 Euro auf 9,50 Euro pro verkauftem rezeptpflichtigen Medikament steigen – zum 1. Juli zuerst auf 9,00 Euro und zum 1. Januar 2027 dann auf 9,50 Euro.
Ziel der Honorarerhöhung sei es, die wirtschaftliche Grundlage der Apotheken zu stärken, heißt es in der Verordnung. Dies solle auch „zur langfristigen Sicherstellung der Arzneimittelversorgung in Deutschland“ beitragen.
Die Bundesregierung setzt damit ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Eine Zustimmung von Bundestag oder Bundesrat ist nicht notwendig.

Apotheker begrüßen Entscheidung

Die Apotheker begrüßten die Pläne der Bundesregierung als „längst überfällig“. „Seit 13 Jahren wurde das Apothekenhonorar nicht angepasst – jede fünfte Apotheke musste seitdem schließen“, betonte der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA), Thomas Preis.
„Die Verordnung ist ein richtiges Signal an die Apotheken, das viel früher hätte kommen müssen.“ Preis kritisierte allerdings, dass die Anpassung nur stufenweise erfolgt. Damit trete „eine gefährliche Verzögerung der Apothekenstabilisierung ein“. (afp/red)
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Ver.di kündigt neue bundesweite Warnstreiks im Handel an

Die Gewerkschaft ver.di ruft in den laufenden Tarifverhandlungen im Handel erneut zu bundesweiten Warnstreiks auf.
Betroffen seien am Donnerstag und am Freitag Betriebe und Unternehmen im Einzel- sowie im Groß- und Außenhandel in allen Bundesländern, wie die Gewerkschaft mitteilte.
In mehreren Städten sind große Streikkundgebungen geplant – am Donnerstag in Kiel sowie am Freitag in Erfurt, Berlin, Bochum und Saarbrücken.
In einigen Bundesländern hatte die Arbeitgeberseite zuletzt Tarifangebote vorgelegt, die ver.di jedoch zurückwies. Die Offerten seien „schlicht unverschämt“, sagte Vorständin Silke Zimmer.
Mit den Streiks will die Gewerkschaft die Arbeitgeber dazu bringen, ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen.

Mitte Mai bereits mehr als 200 Betriebe bestreikt

Mitte Mai hatte ver.di in der laufenden Tarifrunde im Handel zu den ersten bundesweiten Warnstreiks aufgerufen. Nach Gewerkschaftsangaben nahmen mehr als 5.000 Beschäftigte an den befristeten Arbeitsniederlegungen teil.
Bestreikt wurden mehr als 200 Standorte, darunter Filialen von Edeka, Kaufland, Douglas, H&M und Ikea.
Ver.di fordert sieben Prozent mehr Lohn, mindestens 225 Euro, bei einer Laufzeit von zwölf Monaten.
Die Arbeitgeber haben zuletzt in einzelnen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen und Hamburg im Einzelhandel ab November eine Erhöhung um zwei Prozent angeboten und ab August 2027 eine weitere um 1,5 Prozent – bei einer Laufzeit von zwei Jahren.

HDE sieht „kaum Spielraum“

Die Verhandlungen für den Einzelhandel sowie den Groß- und Außenhandel waren im April in den ersten Landesbezirken gestartet.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) hatte im Vorfeld angekündigt, angesichts schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen gebe es „dieses Mal kaum Spielraum“ für Lohnerhöhungen.
Im Handel arbeiten laut ver.di hierzulande rund 5,2 Millionen Menschen, davon 3,4 Millionen im Einzelhandel. Die vorigen Tarifverhandlungen zogen sich über mehr als ein Jahr hin.
Am Ende stand für die Beschäftigten im Einzelhandel ein Einkommensplus von insgesamt etwa 14 Prozent für die Jahre 2023 bis 2025. Die Tarifbindung in der Branche ist seit Jahren rückläufig und vergleichsweise gering. (dpa/red)
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Robotaxis und autonomes Fahren auf dem Vormarsch

In Kürze:

  • Silicon Valley ist Vorreiter beim autonomen Fahren.
  • Tests laufen in vielen deutschen Städten mit verschiedenen Fahrzeugen.
  • Im Eifelkreis Bitburg-Prüm bringt ein selbstfahrender Tesla Bewohner zur Schule oder zum Arzt.
  • Die Frage nach der Haftung bei Unfällen ist kompliziert.

Carla lacht etwas nervös. Die Berlinerin macht gerade Urlaub in Kalifornien und hat per App ihr erstes Robotertaxi gerufen.

Wenige Sekunden später biegt das Fahrzeug in die ruhige Wohnstraße in Los Altos ein. Schon von Weitem ist klar: Das ist kein gewöhnliches Auto. Auf dem Dach sitzt die markante Einheit mit Kameras, Radar- und Lasersensoren. Als der Wagen vorfährt, flackern auf einem Display Carlas Initialen – ein kleines Detail, das signalisiert, dass dieses Auto hier ist, um genau sie abzuholen.

Die Tür öffnet sich automatisch. Wo normalerweise ein Fahrer sitzen würde, ist niemand, kein Fahrer, kein kurzer Small Talk über das Wetter, nur ein weißer Jaguar SUV, dessen Sensoren und Kameras unablässig die Umgebung erfassen. Auf einem Bildschirm erscheint die Begrüßung: „Welcome, Carla.“ Dann folgt die Aufforderung, den Sicherheitsgurt anzulegen. Ein Fingertipp auf „Start Ride“ und das Auto setzt sich lautlos in Bewegung.

Die Fahrt zum Supermarkt dauert kaum 10 Minuten. Das Lenkrad bewegt sich selbstständig durch die Kurven. Das Fahrzeug hält präzise an Stoppschildern und reagiert auf Radfahrer, Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer. Als ein Mann mit Kinderwagen die Straße überquert, bremst der Wagen frühzeitig und sanft ab.

Waymo setzt aktuell umgebaute Elektroautos der britischen Marke Jaguar ein. (Archivbild)

Foto: Andrej Sokolow/dpa

Schnell hat Carla das Gefühl, dass es völlig normal ist, von einer Maschine durch die Straßen chauffiert zu werden. Vom Beifahrersitz aus gesehen dreht sich einfach nur das Lenkrad vor dem leeren Fahrersitz. Erst beim Aussteigen wird ihr bewusst, wie ungewöhnlich dieses Erlebnis eigentlich ist: Sie hat eine komplette Autofahrt zurückgelegt, ohne dass ein Mensch das Auto gesteuert hat.

Was für Carla aus Berlin in Los Altos wie eine Reise in die Zukunft wirkt, ist im Silicon Valley längst Alltag. Die Wurzeln reichen bis ins Jahr 2009 zurück, als Google sein Self-Driving-Car-Projekt startete. Daraus entstand später Waymo, heute der weltweit führende Anbieter autonomer Robotaxis. Bis Ende 2025 legten die Fahrzeuge mehr als 170 Millionen Meilen ohne Fahrer am Steuer zurück, davon allein rund 53 Millionen Meilen in der San Francisco Bay Area. Laut Unternehmensdaten und Studien sollen Waymo-Fahrzeuge im Vergleich zu menschlichen Fahrern deutlich seltener in schwere Unfälle verwickelt sein. Die Zahl der Unfälle mit Verletzten liegt laut Waymo um 82 Prozent niedriger, schwere Verletzungsunfälle sogar um 92 Prozent.

Während Robotaxis in Kalifornien längst zum Straßenbild gehören, steckt die Technologie in Deutschland noch in den Anfängen. Zwar laufen erste Pilotprojekte und Testfelder, doch von einem regulären fahrerlosen Taxidienst ist man hierzulande noch weit entfernt.

Bis 2035 sollen 500 autonome Busse in München fahren

Ab Herbst 2026 will die Verkehrsgesellschaft München im Zuge einer Testphase einen fahrerlosen Solobus sowie sogenannte Bus-Platoons mit mehr als einem Fahrzeug und fahrerlose On-Demand-Shuttles auf verschiedenen Strecken der bayerischen Landeshauptstadt testen. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, sitzt ein Sicherheitsfahrer im Bus, um im Notfall eingreifen zu können. Auch sind zunächst Leerfahrten geplant, heißt es seitens der Verkehrsgesellschaft. Erst zu einem späteren Zeitpunkt der Testphase sollen ausgewählte Fahrgäste dabei sein, die die Fahrten dann beurteilen. Vorgesehen ist, dass bis 2035 rund 500 autonome Linienbusse die Menschen in München von A nach B bringen.
In Hamburg testet das städtische Verkehrsunternehmen Hochbahn autonome Fahrzeuge, in Berlin haben die dortigen Verkehrsbetriebe im Oktober 2025 eine Testphase mit autonomen Kleinbussen im Nordwesten der Stadt gestartet. In Hessen und im Rhein-Main-Gebiet fahren im Projekt „KIRA“ (KI-basierter Regelbetrieb autonomer On-Demand-Verkehr) autonome Shuttles im öffentlichen Straßenverkehr mit Testnutzern in definierten Einsatzgebieten, darunter Darmstadt sowie umliegende Städte.
Weitere Testfelder bestehen in Braunschweig, wo sich ein wichtiges Forschungs- und Erprobungszentrum für autonome Systeme befindet. Leipzig, Herford und Monheim am Rhein erproben autonome Shuttleprojekte im regionalen Verkehr.
Im Eifelkreis Bitburg-Prüm läuft derzeit ein bundesweit einmaliges Pilotprojekt, wie die „WELT“ berichtet. In dem ländlichen Gebiet bringt ein selbstfahrender Tesla Bewohner zur Schule oder zum Arzt. Das Projekt tragen der Eifelkreis, die Verbandsgemeinde Arzfeld und der Autobauer Tesla. Einmalig ist das Projekt deshalb, weil das Auto mit dem Software-Update „Full Self-Driving“ fährt, das bundesweit noch nicht zugelassen ist. Aus Sicherheitsgründen sitzt ein Fahrer mit im Auto, um im Notfall eingreifen zu können.

Mehrheit der Deutschen würde nicht ins Robotaxi steigen

Eine repräsentative Befragung des Digitalverbands Bitkom unter mehr als 1.000 Personen ab 16 Jahren zeigt, dass die Deutschen autonomen Verkehrsmitteln offen gegenüberstehen. 99 Prozent der Befragten gaben an, grundsätzlich bereit zu sein, ein autonomes Verkehrsmittel zu nutzen. Besonders hohe Zustimmung erhielten autonome U- und S-Bahnen mit 72 Prozent, gefolgt von Bussen (70 Prozent) und Shuttles (68 Prozent). Auch autonome Privatfahrzeuge (57 Prozent) und Taxis (56 Prozent) stoßen auf Akzeptanz, während autonome Flugzeuge (27 Prozent) und Schiffe (34 Prozent) deutlich weniger Zuspruch finden.
Der Digitalverband vertritt die Interessen der Digitalwirtschaft und positioniert sich als Befürworter der Technologie. Umfragen von anderen Herausgebern zeigen weniger Enthusiasmus in der Bevölkerung bezüglich der Nutzung autonomer Fahrzeuge. So ergab eine repräsentative Civey-Umfrage aus dem letzten Jahr, dass 62 Prozent der Deutschen nicht in ein Robotaxi steigen würden.

Sechs Level beschreiben autonomes Fahren

Um den Entwicklungsstand beim autonomen Fahren einheitlich zu beschreiben und technische Systeme vergleichbar zu machen, wurden sechs SAE-Level entwickelt. Sie ordnen Fahrzeuge nach dem Grad der Automatisierung: von reiner Fahrersteuerung bis zum vollständig autonomen Fahren ohne menschliches Eingreifen. Gleichzeitig legen sie fest, in welchem Umfang der Fahrer Verantwortung behält und wann das System Fahraufgaben übernimmt. Die Klassifikation dient Herstellern, Forschungseinrichtungen und Behörden als gemeinsame Grundlage für Entwicklung, Bewertung und Regulierung automatisierter Fahrfunktionen.
Um den Entwicklungsstand beim autonomen Fahren deutlich zu machen, schuf die Organisation SAE International, früher Society of Automotive Engineers, die heute weltweit gebräuchliche Einteilung in fünf Automatisierungsstufen. In ihnen ist festgelegt, welche Fahraufgaben das System übernimmt und wann der Fahrer verantwortlich bleibt. Level 0 bedeutet, dass der Mensch alles steuert. Bei Level 1 und 2 übernehmen Assistenz- und Teilautomatisierungssysteme einzelne oder mehrere Fahraufgaben. In bestimmten Situationen selbstständig fährt das Fahrzeug ab Level 3.
Level 4 ermöglicht hoch automatisiertes Fahren in festgelegten Einsatzbereichen. Level 5 steht für vollautonome Fahrzeuge ohne Lenkrad oder Pedale. Hersteller, Forschungseinrichtungen und Behörden nutzen die Einteilung als gemeinsame Grundlage für Entwicklung, Bewertung und Regulierung automatisierter Fahrfunktionen. Ein ausgebautes 5G-Netz ist für den umfänglichen Einsatz von Robotaxis im öffentlichen Raum wichtig, aber einzelne autonome Fahrzeuge können auch ohne flächendeckendes 5G operieren, solange ihre Sensoren und Onboardsysteme ausreichend sind.

Juristische Herausforderungen

Die im Straßenverkehr eingesetzten Testfahrzeuge erfassen Daten, die in das Training und die Optimierung von KI-Systemen einfließen. Gleichzeitig stehen Hersteller und Entwickler vor mehreren Herausforderungen, erläutert das Portal „energie-experten.org“. Dazu zählen die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben, der sichere Umgang mit selten auftretenden und schwer vorhersehbaren Verkehrssituationen sowie die Auswertung der großen Datenmengen, die autonome Fahrzeuge täglich generieren.
Verursacht ein autonom fahrendes Auto einen Unfall, haftet nach deutschem Recht in erster Linie der Halter für Schäden. Geregelt ist das in Paragraf 7 Straßenverkehrsgesetz. Hersteller und Softwareentwickler kommen für Geschädigte dagegen nur über das Produkthaftungs‑ oder Deliktsrecht in Betracht, erläutert das Portal „juraforum.de“. Dadurch verteilt sich die Verantwortung beim autonomen Fahren auf mehrere Beteiligte. Halter, Fahrer, Hersteller und Softwareentwickler können jeweils haftbar sein.
Weitere Verantwortlichkeiten regeln die Paragrafen 1a bis 1j des Straßenverkehrsgesetzes sowie das 2022 in Kraft getretene Gesetz zum autonomen Fahren. Dabei hängt die Verantwortung von dem jeweiligen Entwicklungsstandslevel des Fahrzeugs ab.
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Onlinehandel wächst trotz Konsumflaute – Ältere kaufen häufiger online ein

Während viele Verbraucher beim Einkaufen in Geschäften sparen, sitzt das Geld beim Onlineshopping offenkundig lockerer. Die Menschen in Deutschland kaufen häufiger und mehr im Internet. Das zeigt der aktuelle Online-Monitor des Handelsverbands Deutschland (HDE). Immer öfter kommen dabei KI-Assistenten zum Einsatz, etwa um Preise zu vergleichen.
„Der Onlinehandel kann sich ein Stück weit von der schlechten Umsatzentwicklung im Einzelhandel abkoppeln“, sagte der stellvertretende HDE-Hauptgeschäftsführer Stephan Tromp. Laut Verbandsprognose dürften die Online-Umsätze in Deutschland 2026 nominal um 4,3 Prozent steigen. Im stationären Handel wird nur ein Plus von 1,6 Prozent erwartet.
Der HDE führt den starken Zulauf online auch darauf zurück, dass ältere Nutzer öfter im Internet kaufen. Bei den über 55-Jährigen sei die Zahl der Onlineshopper 2025 mit einem Zuwachs von 3,1 Prozent überdurchschnittlich stark gestiegen.

Deutlich mehr Lebensmittel und Drogeriewaren online bestellt

2025 wurden hierzulande laut HDE online gut 92 Milliarden Euro mit Neuwaren umgesetzt – knapp 4 Prozent mehr als im Vorjahr. Prozentual war der Anstieg damit deutlich größer als stationär.
Besonders kräftig wuchs der Umsatz mit Produkten des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel und Drogeriewaren (plus 10,4 Prozent), weil Verbraucher zunehmend online bestellen – zum Beispiel bei Lieferdiensten. Bei Elektronik oder Mode liegt der Online-Anteil noch deutlich höher.
Laut HDE-Konsumbarometer, einer monatlichen Haushaltsbefragung, hat sich die Verbraucherstimmung zwar leicht verbessert, bleibt aber schwach.
„Den Konsumenten ist ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis derzeit besonders wichtig“, sagt E-Commerce-Expertin Karolin Junker de Neui von der Digitalberatung Etribes.
Dieses Bedürfnis lasse sich online besser erfüllen. „Dort ist es einfacher, den günstigsten Preis zu finden.“ Sie sieht beim Onlinekauf weitere Vorteile wie die größere Produktauswahl sowie Bequemlichkeit. „Der Weg in die Innenstadt kostet Zeit und Geld.“

„Ende des klassischen Einkaufsbummels“

Das spiegeln auch Umfragedaten wider. Bei Bekleidung und Schuhen kaufen bereits 65 Prozent überwiegend online und gehen nur noch selten in den Laden, wie eine repräsentative Erhebung des Instituts Appinio zeigt.
Bei Elektronik und Handys liegt der Anteil bei 58 Prozent, bei Haushaltsgeräten und Technik bei 54 Prozent. Junker de Neui sieht ein „Ende des klassischen Einkaufsbummels“ für bestimmte Warengruppen. Für die Umfrage wurden im April 1.000 Menschen zwischen 15 und 65 Jahren befragt.
Die Ausgaben für Konsumgüter verteilen sich inzwischen fast zu gleichen Teilen auf online und stationär – mit wachsendem Anteil für das Internet. So gaben 50 Prozent an, häufiger online einzukaufen als im Vorjahr, ähnlich viele gleich oft.
Was Kunden davon abhält, dies noch öfter zu machen? Am häufigsten genannt werden fehlende Möglichkeiten zum Anfassen und Anprobieren (73 Prozent), komplizierte Retouren (67 Prozent) und zu lange Lieferzeiten (60 Prozent).

KI darf helfen, aber nicht entscheiden

Den stärksten Einfluss auf die Wahl eines Onlineshops hat laut Appinio der günstigste Preis. Wichtig sind den Kunden außerdem Lieferzeit und Verfügbarkeit, Werbeaktionen und Rabatte sowie Bewertungen anderer Kunden. Allerdings vertrauen sechs von zehn Befragten einem KI-Assistenten bereits mehr als einer klassischen Kundenrezension.
Künstliche Intelligenz spielt beim Onlinekauf eine immer größere Rolle. Konsumenten nutzen sie vor allem zum Sparen. 60 Prozent wünschen sich, dass KI die Preise optimiert. Die Kontrolle abgeben wollen viele jedoch nicht. 60 Prozent lehnen autonome Käufe ab. Auch bei Alltagsprodukten wie Waschmittel will jeder Zweite jede Entscheidung selbst treffen.
„Es gab auch Zeiten, da konnte sich niemand vorstellen, Lebensmittel nach Hause liefern zu lassen“, sagt Expertin Junker de Neui. Sie erwartet, dass die Offenheit der Konsumenten weiter wächst. (dpa/red)
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BGH-Urteil: Mietwagen müssen nach Fahrt zu Firmensitz zurück

Anders als Taxis müssen Mietwagen von Fahrdienst-Anbietern wie Uber nach der Beförderung eines Fahrgastes unverzüglich zurück zum Betriebssitz. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die sogenannte Rückkehrpflicht für Mietwagen, die sich aus dem Personenbeförderungsgesetz ergibt. (Az. I ZR 123/25)
Diese Regelung sei nicht verfassungswidrig, befand der erste Zivilsenat in Karlsruhe. Er sah auch keinen Verstoß gegen EU-Recht, da es um einen rein nationalen Sachverhalt gehe: Die betroffenen Firmen im konkreten Fall haben ihren Sitz in Deutschland und befördern Menschen in Deutschland.

Revision hat keinen Erfolg

Eine Taxigenossenschaft aus Köln hatte gegen ein Unternehmen geklagt, das über Uber X gebuchte Mietwagenfahrten ausführt.
Ein Fahrer parkte laut BGH nach dem Absetzen eines Fahrgastes von 10:10 bis 10:22 Uhr an Ort und Stelle. In der Zeit sei eine Testbestellung angenommen und schnell wieder storniert worden. Erst Minuten später habe sich der Fahrer in der Uber-App abgemeldet.
Schon die Vorinstanzen hatten der Klägerin einen Unterlassungsanspruch wegen eines Verstoßes gegen die Rückkehrpflicht zugesprochen. Der BGH bestätigte dies, die Berufung der Beklagten hatte keinen Erfolg.

Disput zwischen Fahrdienst-Anbietern und Taxigewerbe

Der Bundesverband Taxi und Mietwagen sieht die Rückkehrpflicht als wichtiges Puzzleteil, um den Markt zu ordnen. „Sie ist aber nicht alleine entscheidend“, sagte Geschäftsführer Michael Oppermann.
Aus Sicht von Uber ist die aus den 1980er Jahren stammende Regelung hingegen „ökonomischer und ökologischer Irrsinn“. (dpa/red)
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Brandmauer, Tolerierung, Koalition: Spekulationen über BSW und AfD


In Kürze:

  • Aussagen von BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht zur „Brandmauer“ haben Spekulationen über eine mögliche Zusammenarbeit mit der AfD ausgelöst.
  • Das BSW schließt eine Koalition mit der AfD weiterhin aus und will weder einen CDU- noch einen AfD-Ministerpräsidenten unterstützen.
  • In Fragen wie Russlandpolitik, Sanktionen, Friedenspolitik, Medienreform oder Verfassungsschutz bestehen gewisse Schnittmengen zwischen AfD und BSW.

 
Vor den Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern haben Aussagen von BSW-Gründerin Sahra Wagenknecht für Spekulationen gesorgt. Gegenüber BILD erklärte sie, mit einer Stimme für das BSW werde die „Brandmauer abgewählt“.
Gleichzeitig sagte Parteichefin Amira Mohamed Ali der Deutschen Presse-Agentur, man wolle keinen AfD-Ministerpräsidenten wählen. Auch CDU-Ministerpräsident Sven Schulze werde nicht unterstützt, ebenso wenig AfD-Kandidat Ulrich Siegmund, da man sich von beiden klar abgrenze.

Weder Schulze noch Siegmund: BSW setzt auf neutralen Kandidaten

Bereits beim Wahlkampfauftakt des BSW in der Vorwoche in Halle erklärten die Spitzenkandidaten Claudia Wittig und Thomas Schulze, nicht selbst Ministerpräsident werden zu wollen. Stattdessen stellten sie in Aussicht, einen „überparteilich respektierten Kandidaten“ vorzuschlagen, falls es auf die Stimmen der Wagenknecht-Partei ankommt. Auch Amira Mohamed Ali nannte dies am Dienstag als Option.
Namen möglicher Kandidaten wollte man auf Nachfrage nicht nennen. Neben Wagenknecht war beim Wahlkampfauftakt auch der Politikwissenschaftler Johannes Varwick anwesend, Mitglied der BSW-Grundwertekommission.
Eine Koalition mit der AfD hatte Spitzenkandidat Thomas Schulze bereits im März gegenüber dem MDR ausgeschlossen. Die AfD stehe für Steuersenkungen für Reiche, ein traditionelles Familienbild und die Wiedereinführung der Wehrpflicht. Diese Positionen seien mit denen des BSW unvereinbar, so Schulze: Daher komme eine Koalition nicht infrage. „Das sind alles Themen, die konträr zu unseren sind. Und deshalb brauchen wir uns über eine Koalition mit der AfD gar nicht weiter zu unterhalten.“

BSW hat zum Teil Wähler direkt an die AfD verloren

Sollte die Frage einer künftigen Regierung in Sachsen-Anhalt tatsächlich vom BSW abhängen, könnte auch ein Tolerierungsmodell relevant werden. Derzeit hat sich das Thema Umfragen zufolge jedochn vorerst erledigt: In Sachsen-Anhalt liegt die Wagenknecht-Partei unter der Fünf-Prozent-Hürde. In Mecklenburg-Vorpommern liegt sie zwar bei rund 5 Prozent, die AfD käme dort auf etwa 36 Prozent und könnte damit keine eigene Regierungsmehrheit erreichen.
In Sachsen-Anhalt hat das BSW seit Anfang 2025 zahlreiche Stimmen an die Linkspartei verloren, von der sich die Wagenknecht-Partei ursprünglich abgespalten hatte. Ein Teil früherer Wähler scheint jedoch auch zur AfD gewechselt zu sein. Seit dem 16. Januar 2025 hat die CDU in Umfragen rund 8 Prozentpunkte verloren, das BSW etwa 10, während die AfD um 11 und die Linke um 9 Punkte zulegen konnte.
Ein Sprecher von AfD-Chefin Alice Weidel sagte gegenüber BILD, man wolle keine Option ausschließen, die eine tragfähige Regierungsbildung ermögliche. Gleichzeitig gibt es offenbar interne Vorbehalte gegenüber einer möglichen Zusammenarbeit mit dem BSW.
Diese rühren vor allem von der als instabil wahrgenommenen Rolle des BSW dort, wo die Partei bereits in Parlamenten oder Regierungen vertreten ist. In Brandenburg ist eine Regierungskoalition der SPD mit der Wagenknecht-Partei zerbrochen, zudem kam es dort und im EU-Parlament zu Parteiaustritten.

Ähnliche Positionen zu Russland, Corona und Verfassungsschutz

Politikwissenschaftler wie Benjamin Höhne von der TU Chemnitz sehen Schnittmengen zwischen AfD und BSW und halten sogar eine Koalition für denkbar. Viele dieser Gemeinsamkeiten betreffen jedoch Bereiche, in denen die Länder keine Gesetzgebungskompetenz haben, etwa Friedenspolitik, Russland-Sanktionen oder Volksentscheide auf Bundesebene.
Ähnlichkeiten zeigen sich auch bei der Kritik am Verfassungsschutz oder an einer Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Weitere Überschneidungen gibt es bei der Pandemiepolitik, Energiepreisen, der Ablehnung von Gendersprache und einer restriktiven Einwanderungspolitik.

Staatsquote, § 218, ethnisch-kulturelle Migrationspolitik: Unterschiede zwischen AfD und BSW

Deutliche Unterschiede gibt es in Bereichen wie der Wirtschaftspolitik. Hier verspricht die AfD in ihrem „Regierungsprogramm für Sachsen-Anhalt“ Steuersenkungen, Staatsabbau und Bürokratieabbau. Das BSW hingegen stellt sich gegen „neoliberale“ Politik und fordert einen starken Sozialstaat, für den auch Umverteilungspolitik kein Tabu ist.
Aber auch in der Familien- und Gesellschaftspolitik gibt es abseits der Ablehnung der Genderpolitik deutliche Unterschiede. Während die AfD den Schwangerschaftsabbruch weiterhin im Strafrecht verankern möchte, strebt das BSW „perspektivisch die Abschaffung des § 218 StGB“ an. Die von der AfD geforderte Reform des Bildungswesens hin zu einer Bildungspflicht statt Schulpflicht lehnt das BSW ebenfalls ab.
Auch in der Migrations- und Integrationspolitik bestehen trotz oberflächlicher Ähnlichkeiten substanzielle Unterschiede. Während die AfD „Remigration“ fordert und sich gegen „kulturfremde“ Einwanderung stellt, spielen ethnisch-kulturelle Kriterien beim BSW kaum eine Rolle.
Bei der Bekämpfung islamistischer Tendenzen zeigen sich ebenfalls deutliche Differenzen. Während das BSW die Zusammenarbeit mit islamischen Gemeinden in die Präventionsarbeit einbinden will, setzt die AfD stärker auf Konfrontation und die Einschränkung islamischer Religionsausübung. Insgesamt werden die Unterschiede zwischen beiden Parteien besonders dort deutlich, wo Landespolitik konkrete Gestaltungsmöglichkeiten bietet.
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Neuer Rekord bei Einbürgerungen

Im Jahr 2025 haben nach vorläufigen Ergebnissen 332.500 Ausländer die deutsche Staatsangehörigkeit erworben. Das waren 14 Prozent oder 40.500 Personen mehr als im Vorjahr (2024: 292.000 Einbürgerungen), teilte das Statistische Bundesamt mit.
Damit stieg die Zahl der Einbürgerungen im fünften Jahr in Folge. Noch nie seit der Einführung der Statistik im Jahr 2000 waren innerhalb eines Jahres mehr als 300.000 Personen eingebürgert worden.
2025 erhielten wie bereits seit 2021 Syrer am häufigsten die deutsche Staatsbürgerschaft. Jede fünfte im Jahr 2025 eingebürgerte Person (20 Prozent oder 65.600) hatte zuvor die syrische Staatsangehörigkeit.
Gegenüber dem Jahr 2024 (83.200 Einbürgerungen) sank die Zahl der eingebürgerten Syrer um 21 Prozent.

Mehr türkische und russische Bürger mit deutschem Pass

Auf Syrer folgten 2025 mit großem Abstand die Einbürgerungen von Personen mit türkischer (10 Prozent oder 34.100) und russischer (6 Prozent oder 19.700) Staatsangehörigkeit. Bei beiden Staatsangehörigkeiten stieg die Zahl der Einbürgerungen allerdings um mehr als die Hälfte gegenüber dem Vorjahr (jeweils +51 Prozent).
Ein besonders starkes Wachstum im Vorjahresvergleich zeigte sich auch bei den Einbürgerungen von bosnischen (+126 Prozent auf 8.800), US-amerikanischen (+100 Prozent auf 6.600) und albanischen (+97 Prozent auf 6.100) Staatsangehörigen.

Einbürgerung nach 5 Jahren Aufenthalt

Am häufigsten waren im Jahr 2025 sogenannte Regelfalleinbürgerungen (72 Prozent), die unter anderem eine Mindestaufenthaltsdauer von fünf Jahren voraussetzen, sowie Miteinbürgerungen von Ehegatten und Kindern (19 Prozent). Somit verteilten sich 91 Prozent aller Einbürgerungen auf diese beiden Einbürgerungsformen (2024: 86 Prozent).
Die nach den Regelfalleinbürgerungen mit mindestens fünf Jahren Aufenthalt und Miteinbürgerungen dritthäufigste Einbürgerungsform waren im Jahr 2025 Wiedergutmachungsfälle.
Dabei handelt es sich um Einbürgerungen von Personen, die während des Nationalsozialismus ausgebürgert wurden, sowie deren Nachkommen. Die Zahl dieser Einbürgerungen stieg im Vorjahresvergleich um 61 Prozent auf 12.000, das entspricht einem Anteil von vier Prozent aller Einbürgerungen im Jahr 2025.

Turbo-Einbürgerung von 1.500 Menschen

Im Jahr 2025 wurden 1 .500 Personen mit verkürzter Mindestaufenthaltsdauer aufgrund besonderer Integrationsleistungen eingebürgert. Das waren weniger als ein Prozent aller Einbürgerungen. 2024 hatte der Anteil bei sieben Prozent gelegen (19.100 Personen).
Hintergrund des Rückgangs sind Gesetzesänderungen. So konnte ab dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts Ende Juni 2024 die für eine Einbürgerung erforderliche Mindestaufenthaltsdauer im Falle von besonderen Integrationsleistungen auf bis zu drei Jahre verkürzt werden.
Diese Regelung wurde Ende Oktober 2025 mit einer weiteren Gesetzesänderung aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz gestrichen.

Bei Türken und Russen: Doppelte Staatsbürgerschaft als Anreiz für Einbürgerung

Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer zum Zeitpunkt der Einbürgerung lag 2025 bei 12,4 Jahren (2024: 11,8 Jahre), so die Statistiker weiter. Personen mit syrischer Staatsangehörigkeit hielten sich zum Zeitpunkt der Einbürgerung im Schnitt 7,9 Jahre in Deutschland auf (2024: 7,4 Jahre).
Bei Personen mit türkischer und russischer Staatsangehörigkeit lag die durchschnittliche Aufenthaltsdauer mit 24,1 Jahren (2024: 23,1 Jahre) beziehungsweise 14,1 Jahren (2024: 14,5 Jahre) deutlich höher. Somit setzte sich die Beobachtung aus den Vorjahren fort, dass syrische Staatsangehörige häufig eine Einbürgerung anstreben, sobald sie die formalen Voraussetzungen hierfür erfüllen.
Für Personen mit türkischer und russischer Staatsangehörigkeit dürfte der Anstieg der Einbürgerungszahlen mit der Neuregelung zur Einbürgerung unter Beibehalt der bisherigen Staatsangehörigkeit durch das StARModG zusammenhängen.
Dadurch können Personen bei ihrer Einbürgerung die bisherige Staatsangehörigkeit neben der neu erworbenen deutschen Staatsbürgerschaft generell beibehalten. Zuvor galt der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit.
Demnach wurden Personen nur dann unter Beibehalt der bisherigen Staatsangehörigkeit eingebürgert, wenn beispielsweise der ausländische Staat keine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit zuließ oder die eingebürgerte Person die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder der Schweiz hatte.

2025 wurden 3 Prozent der Einbürgerungsanträge abgelehnt

Für das Jahr 2025 wurden nach vorläufigen Ergebnissen insgesamt 467.400 Einbürgerungsanträge erfasst. Bei den neu gestellten Anträgen bilden Personen mit dem Herkunftsland Syrien mit einem Anteil von 15 Prozent (69.700) aller Antragstellern wie bei den abgeschlossenen Einbürgerungen die größte Gruppe.
Es folgen auch hier Personen mit türkischer (elf Prozent oder 53.300 Anträge) und russischer (fünf Prozent oder 24.100 Anträge) Staatsangehörigkeit.
Von den 371.100 im Jahr 2025 erledigten Einbürgerungsverfahren wurden nach vorläufigen Ergebnissen 90 Prozent mit einer Einbürgerung abgeschlossen. In fünf Prozent aller Fälle zogen die Antragsteller ihren Einbürgerungsantrag zurück.
In etwa drei Prozent der Verfahren wurde der Einbürgerungsantrag abgelehnt. Weitere rund drei Prozent der Verfahren endeten auf eine sonstige Art, etwa durch den Tod der beantragenden Person oder deren Fortzug ins Ausland. (dts/red)
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Mieterbund warnt: 6,6 Millionen Mieter am Limit

Rund 3,2 Millionen Mieterhaushalte in Deutschland wenden mehr als 40 Prozent ihres Nettoeinkommens für das Wohnen auf. Das zeigt eine Studie des Instituts Wohnen und Umwelt im Auftrag des Deutschen Mieterbunds.
Weitere 3,4 Millionen Mieterhaushalte geben demnach 30 bis 40 Prozent ihres Nettoeinkommens für Kaltmiete und Heizkosten aus. Insgesamt sei demnach jeder dritte Mieterhaushalt – rund 6,6 Millionen – überlastet.
Die Präsidentin des Deutschen Mieterbunds, Melanie Weber-Moritz, sprach von alarmierenden Zahlen. „Die Bundesregierung muss jetzt Mieterinnen und Mieter vor weiteren Belastungen schützen.“

Hoher Anteil von Geringverdienern

Der Studie zufolge gehören von den fast 20 Millionen Mieterhaushalten in Deutschland 42 Prozent oder 8,3 Millionen zum unteren Einkommensdrittel. Sie haben ein Haushaltsnettoeinkommen von im Schnitt 1.417 Euro pro Monat. Diese Gruppe sei mit ihren Wohnkosten am „finanziellen Limit“.
„Besonders betroffen sind die untersten 10 Prozent der Einkommensverteilung, sie haben eine durchschnittliche Wohnkostenbelastung von 60 Prozent“, heißt es in der Studie. Diese basiert auf Daten aus dem jüngsten Mikrozensus 2022 zu Einkommen und Mieten. Die Zahl wurden anhand von Angaben des Statistisches Bundesamts auf den neusten verfügbaren Stand von 2024 fortgeschrieben.

Statistiker: Jeder neunte ist betroffen

Anders als der Mieterbund sieht das Statistische Bundesamt nur eine relativ kleine Minderheit der Bevölkerung von ihren Wohnkosten überlastet.
2025 waren davon 11,2 Prozent der Menschen in Deutschland oder rund jeder Neunte betroffen. Das ergab eine Berechnung auf Basis früherer europäischer Statistikdaten.
Das Statistische Bundesamt zieht die Grenze strenger und bezeichnet Haushalte erst als überbelastet, wenn sie über 40 Prozent ihres Einkommens für Wohnen aufwenden.

Neue Mieter zahlen deutlich mehr

Der Mieterbund schreibt, der Anstieg der Mieten treibe die Wohnkostenbelastung vieler Haushalte nach oben, besonders für jene, die kürzlich umgezogen sind.
So seien die Mieten in Verträgen ab 2020 im Schnitt gut ein Fünftel höher und Mieterhaushalte hätten mit 33 Prozent eine deutlich höhere Wohnkostenbelastung als Haushalte, die vor 2020 eingezogen sind.
Besonders betroffen seien Großstädte: In Berlin lägen die Mieten von Haushalten, die nach 2020 eingezogen sind, durchschnittlich 29 Prozent über dem Schnitt aller Mietverträge. In München seien es 26 und in Frankfurt 25 Prozent.
Dahinter steckt, dass viele Menschen, die einen bezahlbaren Mietvertrag haben, einen Umzug scheuen – das friert die Mietmärkte förmlich ein. Die Wohnkostenbelastung in Metropolen liege bei über 30 Prozent und bei neuen Mietverträgen über 35 Prozent, so der Mieterbund.

Mehr Sozialwohnungen gefordert

Um die „Spirale immer stärker steigender Mieten“ zu stoppen müsse die Bundesregierung geplante Regelungen gegen Mietwucher durchsetzen, die Mietpreisbremse verschärfen und Verstöße mit höheren Bußgeldern, fordert Weber-Moritz. Die Mietpreisbremse, die in angespannten Wohnungsmärkten und bis 2029 gilt, müsse entfristet werden und bundesweit wirken.
Der Mieterbund fordert ferner, dass der Bestand an Sozialwohnungen bis 2030 von zuletzt 1,1 Millionen auf mindestens 2 Millionen Wohnungen steigen soll. Auch müsse es mehr öffentliche Wohnungen geben, um im Mietwohnungsmarkt „ein dauerhaft preisgebundenes und bezahlbares Segment zu etablieren“. (dpa/red)
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deutschland gesellschaft

Vogelkot, Rost und Vandalismus: Marode Mini-Insel vor Rügen wird versteigert

Von einer eigenen Südseeinsel haben wohl schon viele geträumt – und den Gedanken als schöne Utopie gleich wieder abgetan.
Bei einer Auktion am 4. Juni in Hamburg kann ein Höchstbietender ihm nun aber nahe kommen, wenn auch anders: Zum Verkauf steht die ehemalige DDR-Militärstation Ostervilm in der Ostsee, südöstlich der Insel Rügen.
Der Anblick der rund 250 Quadratmeter großen Plattform im Greifswalder Bodden samt Gebäude ist gespenstisch. Türen und Fenster sind aus den Angeln gerissen, die Holzdielen teils eingestürzt. Das Gebäude mit Grünspan und Vogelkot übersät, dazwischen rostende Bauelemente.
Abgelegen und nur über den Seeweg erreichbar - was mit der Insel passiert, entscheidet der Käufer.

Was mit der Insel passiert, entscheidet der Käufer.

Foto: Philip Dulian/dpa

Die Insel diente der Volksmarine der DDR als sogenannte Entmagnetisierungsstation, wie die Norddeutsche Grundstücksauktionen AG mitteilt. Marineschiffe seien hier über eine Kabelschleife im Meer behandelt worden, damit sie nicht von Seeminen mit Magnetzündern erkannt werden.

Plattform auf 600 Holzpfählen

Es ist eine künstliche Insel in einer Wassertiefe von etwa zehn Metern. Errichtet wurde sie nach Angaben des Auktionshauses 1954 auf rund 600 Holzpfählen. Auf der Plattform gab es ein Wohnhaus und einen Waschraum, „spartanisch aber funktional“, heißt es dazu im Katalog.
Nach dem Ende der DDR geriet die Insel trotz wechselnder Besitzer immer mehr in Verfall. Den Zustand beschreiben die Auktionatoren als „marode“. Natur, Vogelkot und Vandalismus setzten dem Gebäude zu. Es gibt Setzungsrisse.

Mindestgebot: 39.000 Euro

Das Mindestgebot liegt bei 39.000 Euro. Einige Interessenten hätten schon Ideen zur künftigen Nutzung, sagt Hanna Scheibeler, Sachbearbeiterin des Auktionshauses. Demnach könnte auf dem Eiland etwa ein Kasino, eine Hochzeitslocation oder eine abgelegene Bar in der Ostsee entstehen. „Hier sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt“, sagt sie.
Den Zustand des Gebäudes beschreibt das Auktionshaus als «marode».

Den Zustand des Gebäudes beschreibt das Auktionshaus als «marode».

Foto: Philip Dulian/dpa

Auch Burkhard Lenz aus Putbus auf Rügen hatte nach dem Ende der DDR mit einem Freund Ideen, die Insel für etwaige Weiternutzungen umzubauen.
Er kannte viele Soldaten der Volksmarine, die zu DDR-Zeiten auf der geheimen Insel gearbeitet haben und zum Fußballspielen nach Putbus gekommen sind, wie er erzählt. Die Einrichtung sei nicht für einen längeren Aufenthalt gedacht gewesen. Meist seien die Soldaten nur einzelne Tage auf der Insel gewesen, wenn mehr zu tun war, auch mehrere Tage.
„Da gab es nicht viel“, sagt Lenz, der Mitte der 1990er Jahre mit dem Freund die Insel vermessen hat. „Man hatte keine 220 Volt, es gab auch kein Trinkwasser auf der Insel. Das wurde immer mit Tanks da ‚rübergebracht.“
Die Pläne, die er und sein Freund geschmiedet haben, zerschlugen sich dann wieder, wie er berichtet. „Nach mehreren Gesprächen mit Fachleuten dazu haben wir alles fallen lassen.“ (dpa/red)
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deutschland gesellschaft

SEK-Einsatz in Dortmund: Schütze ergibt sich – Kinder wohlauf

Ein bewaffneter Gewalttäter, der in Dortmund einen Polizisten angeschossen und sich stundenlang mit seinen Kindern in einer Wohnung verschanzt hat, hat sich am Morgen ergeben.
Den drei Kindern gehe es den Umständen entsprechend gut, teilte die Polizei mit. Sie werden demnach vom Jugendamt betreut. Der Beamte sei leicht verletzt worden – eine Schussweste habe Schlimmeres verhindert.
Gegen 3:30 Uhr sei der 51 Jahre alte Täter nach stundenlangen Verhandlungen freiwillig vor die Tür des Gebäudes getreten, hieß es. Dort nahm ihn die mit einem Spezialeinsatzkommando angerückte Polizei widerstandslos fest. Die Ermittlungen zu den Hintergründen der Tat dauern an.

Ehefrau rief den Notruf

Das Geschehen nahm seinen Anfang am Dienstagabend, als sich die Ehefrau des Täters per Notruf bei der Polizei meldete und um Hilfe bat.
Als die Einsatzkräfte an einem Wohn- und Geschäftsgebäude im Stadtteil Höchsten eintrafen, schoss der Mann mit einer scharfen Pistole auf den Polizisten. Danach verschanzte er sich in seiner Wohnung, in der sich auch seine drei Kinder befanden.
Ort des Einsatzes ist der Dortmunder Stadtteil Höchsten.

Ort des Einsatzes ist der Dortmunder Stadtteil Höchsten.

Foto: Christoph Reichwein/dpa

Es sei unklar, ob der Mann während der gesamten Zeit in der Wohnung seine Waffe mit sich führte, sagte ein Polizeisprecher am Morgen. Ob die Mutter der Kinder zwischenzeitlich auch in der Wohnung war, ließ sich zunächst nicht sagen. Gefahr für Unbeteiligte habe zu keinem Zeitpunkt bestanden, erklärte die Polizei.

Bericht über Randale in Restaurant

Einem Bericht der „Bild“ zufolge hatte der Mann ursprünglich in einem Dortmunder Restaurant randaliert, Gäste bedroht und Pfefferspray versprüht. Anschließend sei er mit einem Auto geflüchtet.
Als die Polizei ihn aufhalten wollte, habe er durch die Scheibe geschossen und den Beamten getroffen. Von der Polizei gab es dafür zunächst keine Bestätigung. (dpa/red)