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Neue Zahlen zur Rente: 45 Jahre versichert – trotzdem Niedrigrente


In Kürze:

  • 23 Prozent der Männer und 52 Prozent der Frauen mit mindestens 45 Versicherungsjahren lagen 2025 unter 1.446 Euro Nettorente.
  • Besonders bei Männern zeigt sich ein deutliches Ost-West-Gefälle.
  • Union und SPD suchen bei der geplanten Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach Härtefall- und Übergangsregelungen.

 
Wer 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann im Alter trotzdem mit einer vergleichsweise niedrigen gesetzlichen Rente dastehen. Neue Zahlen aus einer Regierungsantwort zeigen, wie groß die Unterschiede sind: 2025 erhielten bundesweit 23 Prozent der Männer mit mindestens 45 Versicherungsjahren eine Nettorente von weniger als 1.446 Euro im Monat. Bei den Frauen lag der Anteil sogar bei 52 Prozent.
Die Summe von 1.446 Euro entspricht der Armutsgefährdungsschwelle für das Jahr 2025. Besonders deutlich fällt der Unterschied zwischen Ost und West bei den Männern aus. Während in Baden-Württemberg rund 16 Prozent der langjährig Versicherten unter dieser Grenze lagen, waren es in den ostdeutschen Flächenländern zwischen 36 und 41 Prozent.
Die Zahlen kommen zu einem Zeitpunkt, an dem die Bundesregierung über die Zukunft der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren streitet. Die sogenannte „Rente mit 63“ soll im Zuge der geplanten Rentenreform abgeschafft werden. Innerhalb der Koalition zeichnet sich inzwischen jedoch die Bereitschaft ab, die Reform durch Härtefall- und Übergangsregelungen abzufedern.

Neue Zahlen zur Niedrigrente

Die Zahlen gehen auf eine Anfrage der Linken im Bundestag zurück. Gefragt wurde unter anderem danach, wie viele Menschen nach mindestens 45 Versicherungsjahren eine vergleichsweise niedrige gesetzliche Nettorente beziehen.
Bei Männern zeigt sich ein deutliches regionales Gefälle. Deutschlandweit lag der Anteil unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle bei 23 Prozent. In den ostdeutschen Flächenländern erreichte er dagegen Werte zwischen 36 und 41 Prozent. In Baden-Württemberg waren es rund 16 Prozent.
Bei den Frauen sind die Unterschiede zwischen den Regionen deutlich geringer. Bundesweit lagen 52 Prozent der Frauen mit mindestens 45 Versicherungsjahren unterhalb der Schwelle von 1.446 Euro. In Sachsen-Anhalt waren es beispielsweise rund 54 Prozent.
Die Zahlen dürfen allerdings nicht mit der tatsächlichen Altersarmut gleichgesetzt werden. Die Bundesregierung weist darauf hin, dass eine niedrige gesetzliche Rente allein nichts über das gesamte Alterseinkommen aussagt. Weitere Einkünfte, Vermögen oder das Einkommen eines Partners werden in der Betrachtung nicht berücksichtigt.
Auch 45 Versicherungsjahre bedeuten nicht zwangsläufig 45 Jahre durchgehende Beitragszahlungen aus einer Beschäftigung. Für die Wartezeit können unter bestimmten Voraussetzungen auch andere Zeiten berücksichtigt werden, etwa bestimmte Anrechnungs- oder Ersatzzeiten.

Deutscher Bundestag (Archiv)

Foto: via dts Nachrichtenagentur

Koalition sucht Ausweg bei „Rente mit 63“

Vor diesem Hintergrund gewinnt der Streit über die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Frührente nach 45 Beitragsjahren an Bedeutung. Unionsfraktionschef Thorsten Frei hält weiterhin am grundsätzlichen Ende der Regelung fest, spricht sich aber zugleich für soziale Abfederungen aus.
Eine Härtefallregelung sei bei der Abschaffung der „Rente mit 63“ notwendig, sagte Frei. Auch über eine Übergangsregelung müsse gesprochen werden. Damit nähert sich die Union einer Forderung an, die zuvor vor allem aus der SPD gekommen war.
Die SPD hatte unter anderem vorgeschlagen, besonders belastende Tätigkeiten bei der vorzeitigen Rente stärker zu berücksichtigen. Als Beispiele gelten schwere körperliche Arbeit, Schichtarbeit oder Tätigkeiten unter gesundheitlich belastenden Bedingungen.
Auch die von der Bundesregierung eingesetzte Alterssicherungskommission sieht Härtefall- und Übergangsregelungen vor. Sie verweist insbesondere auf Menschen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht bis zur regulären Altersgrenze arbeiten können, sowie auf Vertrauensschutz für Versicherte, die kurz vor dem Ruhestand stehen.

Streit innerhalb der Union

Die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Rente stößt nicht nur bei der SPD auf Widerstand. Auch mehrere CDU-Ministerpräsidenten aus Ostdeutschland haben Änderungen gefordert. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze, Sachsens Regierungschef Michael Kretschmer und Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt haben auf die besondere Bedeutung der Regelung für Menschen mit langen Erwerbsbiografien hingewiesen.
Voigt hält die derzeitige Regelung zugleich nicht für optimal. Er argumentiert, dass die Rente nach 45 Versicherungsjahren nicht immer zielgenau sei und es Mitnahmeeffekte gebe. Deshalb setzt er ebenfalls auf Übergangs- und Härtefallregelungen.
Wirtschaftswissenschaftler Martin Werding warnt dagegen davor, die geplante Rentenreform durch Änderungen an einzelnen Bestandteilen grundsätzlich infrage zu stellen. Aus seiner Sicht profitieren von der abschlagsfreien Frührente teilweise auch Menschen, die finanziell gut abgesichert sind.

Mehrheit gegen Abschaffung

Auch in der Bevölkerung ist die geplante Reform umstritten. Einer INSA-Umfrage im Auftrag der „Bild am Sonntag“ zufolge lehnen 68 Prozent der Befragten eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren ab. 24 Prozent befürworten das Ende der Regelung, acht Prozent machten keine Angabe.
56 Prozent erklärten zudem, die Regelung selbst bereits genutzt zu haben oder sie künftig nutzen zu wollen. Für die Erhebung wurden am 6. und 7. August 2026 insgesamt 1.005 Personen befragt.
Gewerkschaften kritisieren die geplante Abschaffung ebenfalls. Sie argumentieren, dass Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet und Beiträge gezahlt haben, nicht pauschal länger arbeiten sollten. Besonders bei körperlich belastenden Berufen sei ein früherer Renteneintritt für viele Beschäftigte von Bedeutung.

Niedrige Rente trotz langer Versicherungszeit

Die neuen Zahlen liefern zusätzlichen Stoff für die politische Debatte über die geplante Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren. Eine lange Versicherungszeit allein garantiert keine hohe gesetzliche Rente – zugleich lässt sich aus einer niedrigen gesetzlichen Rente nicht automatisch auf Altersarmut schließen, weil weitere Einkommen und die finanzielle Situation des Haushalts unberücksichtigt bleiben.
Damit dürfte die Frage, unter welchen Bedingungen Versicherte künftig nach 45 Versicherungsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand gehen können, zu einem der umstrittensten Punkte der Rentenreform werden. (dpa/red)
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Bericht: Uber könnte 2027 erste Robotaxi-Fahrten anbieten

In München könnten bereits Anfang kommenden Jahres die ersten autonomen Fahrten mit Uber starten, wenn auch zunächst mit einem Sicherheitsfahrer. Das kündigte Igal Raichelgauz, CEO und Gründer des israelischen Startups Autobrains, im „Handelsblatt“ an.
Autobrains will gemeinsam mit Nvidia und Uber die ersten Robotaxis in der bayerischen Landeshauptstadt auf die Straße bringen.
Den vollständigen Übergang zu Level 4, bei dem das Fahrzeug ohne Sicherheitsfahrer fahren darf, plant das Unternehmen für Frühsommer 2027.

Tests rund um den Olympiapark in München

Autobrains testet die Technologie seit Anfang Juni in München. Zunächst kommt ein Ford Mustang Mach-E zum Einsatz, der rund um den Olympiapark unterwegs ist.
„Ehrlich gesagt, hat uns das Ergebnis selbst überrascht – auf die gute Art“, sagte Autobrains-Chef Raichelgauz dem „Handelsblatt“.
Die Tests sollen so gut gelaufen sein, dass das Unternehmen seit August bereits ein zweites Modell erprobt: den vietnamesischen VinFast VF6. Ein drittes Fahrzeugmodell soll folgen. Insgesamt will Autobrains mindestens drei Automobilhersteller in das Münchner Programm einbinden.
Anschließend soll das Angebot auf weitere Städte ausgeweitet werden, auch in Deutschland. Bis 2028 plant das Unternehmen den Einstieg in insgesamt 20 Städte in Südostasien und Europa. (dts/red)
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Doktortitel bleibt entzogen: Uni weist Voigts Einspruch ab

Die Technische Universität Chemnitz bleibt bei ihrer Entscheidung, Thüringens Ministerpräsidenten Mario Voigt den Doktorgrad zu entziehen. Ein Widerspruch des CDU-Politikers gegen die Aberkennung des Titels sei vom Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der TU Chemnitz zurückgewiesen worden, teilte ein Sprecher der Universität auf Anfrage mit. Zuvor hatte der „Stern“ berichtet.
Ein Anwalt Voigts teilte mit, dass die Entscheidung der TU Chemnitz nicht überraschend sei. „Nach rechtlicher Prüfung werden wir Klage erheben.“

Erste Vorwürfe kamen im Wahlkampf auf

Voigt steht seit Monaten wegen der Sache unter Druck. Ihm wird vorgeworfen, in seiner Dissertation mit dem Titel „Der amerikanische Präsidentschaftswahlkampf: George W. Bush gegen John F. Kerry“ aus dem Jahr 2008 unsauber gearbeitet zu haben. Die ersten Plagiatsvorwürfe waren kurz vor der Landtagswahl 2024 aufgekommen.
Damals war Voigt mit seiner CDU noch in der Opposition und trat als Spitzenkandidat der Christdemokraten an. Die CDU witterte damals eine Schmutzkampagne im Wahlkampf. Nach der Wahl bildete Voigt eine Regierung aus CDU, BSW und SPD – die sogenannte Thüringer Brombeer-Koalition – und wurde im Landtag zum Regierungschef gewählt.
Im Januar 2026 wurde dann bekannt, dass die TU Chemnitz nach einer langwierigen Prüfung zu der Entscheidung gekommen ist, Voigt die Doktorwürde abzuerkennen. Schon damals kündigte Voigt an, sich gegen diese Entscheidung zu wehren – notfalls vor Gericht.

Seit Monaten unter Druck

Dieser Punkt könnte nun erreicht sein. „Die Entscheidung wirft aus unserer Sicht erhebliche rechtliche Fragen auf – insbesondere zum Bewertungsmaßstab und zur Verhältnismäßigkeit“, so der Anwalt von Voigt. Es sei ein einmaliger Vorgang, dass eine Universität einen Doktortitel aberkenne, nachdem ein „externer, neutraler Gutachter die Voraussetzungen für einen Entzug verneint hat“.
Vor allem die oppositionelle AfD mit ihrem Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke setzt Voigt wegen des Entzugs seines Doktortitels immer wieder unter Druck. Anfang Februar hatte die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag ein konstruktives Misstrauensvotum gegen Voigt losgetreten – Höcke trat dabei selbst für den Posten des Ministerpräsidenten an und scheiterte. Voigt blieb im Amt.
Mitte Mai präsentierte Höckes AfD-Fraktion ein von ihr bezahltes Gutachten des als „Plagiatsjäger“ bekannten österreichischen Kommunikationswissenschaftlers Stefan Weber, das weitere Plagiatsstellen in Voigts Doktorarbeit belegen sollte.
Voigt stand auch wegen der nicht gekennzeichneten Verwendung von Künstlicher Intelligenz in seinen Reden und mehreren Gastbeiträgen in der Kritik. Nachdem dies im Juni bekannt geworden war, nahm die „FAZ“ einen Gastbeitrag von Voigt aus dem Netz. (dpa/red)
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Temperaturen entfachen Rufe nach Hitzeschutz: Grüne unterstützen Grundgesetzänderung

Angesichts der hohen Temperaturen in Deutschland mehren sich die Rufe, dass Hitzeschutz als Gemeinschaftsaufgabe in die Verfassung aufgenommen werden soll.
„Hitzeschutz bleibt eine Daueraufgabe“, sagte der Präsident des Deutschen Städtetages, Burkhard Jung, dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. Hitzeschutz und Klimaanpassung gehörten ins Grundgesetz. Ähnlich äußerte sich der Sozialverband VdK. Die Grünen unterstützen die Forderungen.

Städtetag und VdK: Klimaanpassung im Grundgesetz verankern

„Ich finde es wichtig, Klimaanpassungs- und Hitzeschutzmaßnahmen ins Grundgesetz aufzunehmen, weil damit strukturell unterfinanzierten Kommunen bei der Finanzierung durch Bund und Länder geholfen wäre“, sagte Jung. „Das wäre dann eine neue Gemeinschaftsaufgabe.“
Klimaschutz und Klimaanpassung würden in den kommenden Jahren ein Dauerthema bleiben, sagte der Städtetags-Präsident voraus. „Deshalb wäre es gut, Bund und Länder in die Pflicht zu nehmen. Und das geht wahrscheinlich nur über eine solche Grundgesetzänderung.“
Der Sozialverband VdK stellte in einem neuen Maßnahmenkatalog eine ähnliche Forderung auf. Die Bundesregierung solle die Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankern, heißt es in dem Papier, das dem RND vorliegt.
„Die Bundesregierung muss Rahmenbedingungen so gestalten, dass alle Menschen wirksam vor Hitze geschützt sind“, forderte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Dieser Schutz müsse für alle gewährleistet werden, „unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer Wohnsituation, und insbesondere unabhängig von ihrer ohnehin herausfordernden gesundheitlichen Lage“.
Es seien jetzt „verbindliche Standards, eine verlässliche Finanzierung und klare Zuständigkeiten“, gefragt.

Für öffentliche Kühlräume und gegen Energiearmut im Sommer

Bentele forderte unter anderem öffentliche Kühlräume in den Kommunen. Zudem müssten Einrichtungen wie Pflegeheime, Schulen oder Frauenhäuser ausreichend vor Hitze geschützt werden.
Um besonders gefährdete Menschen bei Hitzewarnungen gezielt zu erreichen, sollten „datenschutzkonforme, freiwillige, kommunale Register“ eingeführt werden, sagte sie dem RND.
Der VdK weist zudem darauf hin, dass sich nicht jeder den Betrieb von Ventilatoren und Kühlgeräten oder den Einbau von Markisen, Außenjalousien oder Rollläden leisten könne. Deshalb müsse die Politik vorbeugen „und gezielte Förderungen zur Bekämpfung von Energiearmut im Sommer anbieten“.

Die Grünen unterstützen die Vorschläge

Die Grünen unterstützen die Forderung des Deutschen Städtetages, Hitzeschutz und Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern im Grundgesetz zu verankern.
Dies sei eine Möglichkeit, um Kommunen stärker zu unterstützen, sagte der Parteivorsitzende Felix Banaszak am Dienstag in der Sendung „Frühstart“ von RTL und ntv. „Insofern bin ich durchaus offen dafür.“
„Der Bund muss seiner Verantwortung gerecht werden, Klimaanpassung auch wirklich zu finanzieren und zu ermöglichen“, sagte Banaszak weiter.
Allerdings sei für eine solche Verfassungsänderung eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag erforderlich. Zudem müsse die Bundesregierung zunächst einsehen, dass es überhaupt ein Problem gebe. „Diese Einsicht ist bisher nicht da“, kritisierte der Grünen-Vorsitzende.
In der Hitzewelle im Juni habe Umweltminister Carsten Schneider (SPD) beispielsweise die Kommunen lediglich auf die Mittel des Sondervermögens für Infrastruktur und Klimaneutralität verwiesen. Diesen sei jedoch klar, „dass das nicht ausreichen wird“.

Caritas: Klimaschutz im Sozialgesetzbuch verankern

Der Deutsche Caritasverband sprach sich zudem dafür aus, Klimaschutz und Klimaanpassung auch als Aufgaben in den Sozialgesetzbüchern zu verankern. Beide müssten als Ziele und als Bestandteil eines umfassenden Wirtschaftlichkeitsbegriffs anerkannt werden.
Ansonsten sei zu befürchten, dass dringend notwendige Maßnahmen zu Klimaschutz und Klimaanpassung von den Kostenträgern abgelehnt würden und folglich nicht realisiert werden könnten, warnte Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Defaa. (afp/red)
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Knappe Mehrheit für Drohnen-Abschuss durch private Betreiber

Nach dem Fund einer mit Sprengstoff beladenen Drohne am Flughafen Leipzig/Halle in der Nähe von ukrainischen Transportflugzeugen wird diskutiert, wie Deutschland wichtige Einrichtungen zukünftig sichern kann.
Laut einer aktuellen Forsa-Umfrage im Auftrag von „Stern“ und RTL votieren 51 Prozent der Bevölkerung dafür, dass private Betreiber kritischer Infrastruktur zukünftig Drohnen ebenfalls abschießen dürfen.
Bislang ist dies lediglich der Polizei gestattet. 44 Prozent der Befragten sprachen sich dagegen aus. Fünf Prozent antworteten mit „weiß nicht“.

Staatliches Monopol wird hinterfragt

Unterschiedlich fiel das Votum in Ost und West aus: Während 52 Prozent der Ostdeutschen für mehr Befugnisse privater Betreiber waren, befürworteten dies lediglich 44 Prozent im Westen.
Anhänger der CDU/CSU (55 Prozent) und AfD (58 Prozent) waren darüber hinaus eher gewillt, das staatliche Monopol in dieser Frage aufzuweichen.
Eine Mehrzahl der Grünen-Anhänger (50 Prozent dafür/43 Prozent dagegen) stimmte ebenfalls für mehr Rechte privater Anbieter beim Drohnen-Abschuss.
Sympathisanten von SPD und Linken taten sich dagegen damit deutlich schwerer: Hier lehnten 54 Prozent (SPD) und 66 Prozent (Linke) eine solche Erlaubnis ab. (dts/red)
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Sachsen-Anhalt: AfD 20 Punkte vor CDU – Einzug des BSW möglich


In Kürze:

  • Die AfD kommt laut einer INSA-Umfrage in Sachsen-Anhalt auf 42 Prozent und liegt damit 20 Punkte vor der CDU.
  • CDU, Linke und SPD erreichen zusammen 41 Prozent; das BSW liegt mit 5 Prozent knapp über der Einzugshürde.
  • Linken-Chef Pantisano schließt eine Unterstützung von CDU-Ministerpräsident Schulze nicht grundsätzlich aus.
  • Das BSW könnte bei der Regierungsbildung eine Rolle spielen und nennt sechs Bedingungen für eine mögliche Zusammenarbeit.

 
Die Option einer ersten Regierungsbeteiligung ist für die AfD erneut näher gerückt. Eine INSA-Umfrage für „BILD“ sieht die Partei knapp einen Monat vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt bei 42 Prozent der Stimmen. Der neue Landtag wird dort am 6. September gewählt.
Die CDU, die mit Sven Schulze den Ministerpräsidenten stellt, käme nur noch auf 22 Prozent. Mit 13 Prozent wäre die Linkspartei die drittstärkste Kraft, die SPD käme auf 6 Prozent und wäre damit ebenfalls im Landtag vertreten. Allerdings kämen alle drei zusammen nur auf 41 Prozent und damit weniger als die AfD. Während die Grünen und die FDP mit jeweils 4 Prozent nicht mit einem Einzug in den Landtag rechnen können, darf sich das BSW mit 5 Prozent Hoffnungen machen. Die Wagenknecht-Partei hat angekündigt, keinen CDU-Kandidaten zum Ministerpräsidenten zu wählen.

Binkert: AfD als stärkste Kraft im Landtag nicht mehr einholbar

INSA-Chef Hermann Binkert erklärte, dass die Frage, welche Partei im neuen Landtag in Magdeburg stärkste Kraft werde, zugunsten der AfD geklärt sei. Die CDU habe keine Möglichkeit mehr, zu ihr aufzuschließen – anders als 2021, als Meinungsforscher von einem Kopf-an-Kopf-Rennen ausgingen. Der damalige Ministerpräsident Reiner Haseloff konnte am Ende auch durch zahlreiche „Leihstimmen“ aus anderen Parteien die AfD deutlich auf Distanz halten.
Eine ähnliche Entwicklung ist in diesem Jahr bisher nicht zu beobachten – auch bei der SPD nicht. Sollte keine der anderen kleineren Parteien den Einzug schaffen, könnte die SPD mit einem Ergebnis nahe der 10-Prozent-Marke eine absolute Mandatsmehrheit der AfD verhindern. Auch die Grünen treten mit der zentralen Aussage an, dass nur, wenn ihnen der Landtagseinzug gelinge, ein AfD-Ministerpräsident verhindert werden könne.
Eine Initiative „Taktisch wählen“ ruft dazu auf, SPD und Grünen den Einzug in den Landtag zu sichern. Konkret empfiehlt sie in den meisten Landkreisen, den aussichtsreichsten Erststimmenkandidaten gegen die AfD zu wählen – meist jenen der CDU. Bezüglich der Zweitstimme rät sie zur Stimmabgabe für SPD oder Grüne, ohne Präferenzen erkennen zu lassen.

Pantisano will „Verantwortung für das Land übernehmen“ – und Schulze wählen

Im ZDF-„Sommerinterview“ hat auch der Bundessprecher der Linkspartei, Luigi Pantisano, erklärt, er könne sich vorstellen, dass seine Partei Sven Schulze zum Ministerpräsidenten wählen könne. Wörtlich erklärte Pantisano: „Wir haben in den letzten Jahren als Linke gezeigt, dass wir Verantwortung für dieses Land übernehmen. Vor allem dann, wenn es darum geht, die AfD zu verhindern.“
Pantisano entschuldigte sich im ZDF-Interview erneut für seine Aussage im Vorfeld seiner Wahl zum Co-Bundeschef der Linken. Damals erklärte er, die CDU mache eine „faschistische Politik“ und es gebe zwischen ihr und der AfD keinen wesentlichen Unterschied. Später distanzierte er sich davon. Nun erklärte er erneut, die Aussage sei „falsch“ gewesen.
Der INSA-Analyse zufolge können sich trotz ihrer Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ durch das Landesamt für Verfassungsschutz 49 Prozent aller Befragten prinzipiell vorstellen, die AfD zu wählen. 34 Prozent erklären, der Partei sicher ihre Stimme geben zu wollen. Die CDU hat demgegenüber lediglich ein Potenzial von 34 Prozent – weniger, als sie 2021 an Zweitstimmen erhalten hatte. Nur 16 Prozent wollen sicher CDU wählen.

AfD-Chef Siegmund gegen BSW-Idee eines „überparteilichen Ministerpräsidenten“

Ein Landtagseinzug des BSW würde zwar eine absolute Mandatsmehrheit der AfD mit hoher Wahrscheinlichkeit verhindern. Dennoch würde er deren Machtoptionen in Summe eher erweitern als verengen. Gründerin Sahra Wagenknecht hatte zuletzt von einer „Brandmauer-Idiotie“ gesprochen. Auf X erklärte sie, ihre Partei wolle einen „überparteilichen Ministerpräsidenten“, der mit allen Akteuren zusammenarbeiten könne. Wen das BSW dabei konkret im Sinn habe, bleibt offen.
AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund wies gegenüber der „Deutschen Presse-Agentur“ dieses Ansinnen zurück: „Davon halte ich gar nichts, weil wir doch eine stabile Regierung in diesem Land brauchen.“
Die AfD könnte für eine Regierungsbildung auf die Stimmen des BSW angewiesen sein. Dass dort grundsätzlich die Bereitschaft zu erkennen ist, diese zur Verfügung zu stellen. Dafür spricht auch der jüngste X-Beitrag Wagenknechts. Ihr zufolge ist es die oberste Priorität, Bundeskanzler Friedrich Merz zu Fall zu bringen – und eine Abwahl Sven Schulzes würde das Ende seiner Kanzlerschaft wahrscheinlicher machen.

BSW stellt Bedingungen für Zusammenarbeit

Das BSW hat auch sechs Projekte als Bedingungen für eine Zusammenarbeit genannt. Eines davon betrifft mehr Lehrkräfte und längere gemeinsame Lernzeiten für Kinder im Bildungsbereich. Dazu kommen ein Landespflegegeld ebenso wie die Aufstockung der Landespolizei auf mindestens 7000 Beamte bis 2028.
Die Wagenknecht-Partei fordert auch eine Bundesratsinitiative für die Rückkehr zu günstigeren Gas- und Öllieferungen aus Russland. Eine weitere Bedingung sei die Kündigung des Medienstaatsvertrags. Mit Ausnahme der längeren gemeinsamen Lernzeit stoßen alle genannten Forderungen bei der AfD Sachsen-Anhalt auf offene Ohren.
Die Aussicht auf eine mögliche Kooperation mit der AfD hat im BSW Sachsen-Anhalt zuletzt für 21 Parteiaustritte gesorgt. Einige der Mitglieder hatten früher oder haben aktuell auch Führungsfunktionen inne. Auch ein Ende der Koalition mit CDU und SPD in Thüringen könnte im Fall einer Regierungszusammenarbeit zwischen BSW und AfD in Sachsen-Anhalt im Raum stehen. Allerdings drohen jüngsten Umfragen zufolge im Freistaat im Fall von Neuwahlen ähnlich schwierige Konstellationen wie in Magdeburg.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Verletzte Ehre? – Mann wegen Mordes an Ehefrau vor Gericht

Besitzdenken und übersteigertes Ehrgefühl sollen einen 37 Jahre alten Mann zu einer unfassbaren Tat bewogen haben: Wegen Mordes an seiner Ehefrau steht der Angeklagte nun vor dem Landgericht Ellwangen.
Ihm wird vorgeworfen, die 38 Jahre alte Frau am gemeinsamen Dönerimbiss in Schrozberg (Kreis Schwäbisch Hall) mit einer Pistole erschossen zu haben – ausgerechnet am Tag des Geburtstags des ältesten der drei gemeinsamen Kinder. Die Staatsanwaltschaft geht von Heimtücke und niedrigen Beweggründen aus.

Blutige Attacke am 18. Geburtstag des gemeinsamen Kindes

Der 37 Jahre alte Mann soll laut Landgericht am 10. Februar auf seine Ehefrau auf einer Feuertreppe hinter dem gemeinsam betriebenen Dönerimbiss gewartet haben.
Als die Frau im Begriff war, den Imbiss zu verlassen und über die Feuertreppe zur gemeinsamen Wohnung hinaufzusteigen, soll ihr der Angeklagte aus erhöhter Position und kurzer Distanz mit einer Walther PPK „in die Stirn“ geschossen haben. Die 38-Jährige erlag noch vor Ort ihren schweren Verletzungen.
Rund sechs Monate nach den tödlichen Schüssen auf einer Feuertreppe beginnt der Prozess. (Archivbild)

Rund sechs Monate nach den tödlichen Schüssen auf einer Feuertreppe beginnt der Prozess. (Archivbild)

Foto: Fabian Koss/onw-images/dpa

Der Angeklagte wurde am Tattag vorläufig festgenommen. Er soll selbst die Polizei gerufen haben. Am Folgetag wurde der Haftbefehl erlassen. Seitdem sitzt der Mann in Untersuchungshaft.
Der Angeklagte und seine Ehefrau stammen nach Auskunft eines Gerichtssprechers aus demselben Dorf in der Türkei und gehören der Volksgruppe der Kurden an. Der Angeklagte ist laut Anklage deutscher und türkischer Staatsangehöriger. Die drei gemeinsamen Kinder sind demnach 9, 16 und 18 Jahre alt.

Heimtücke und niedrige Beweggründe

Die Frau soll sich laut dem Landgericht keines Angriffs auf ihr Leben bewusst gewesen sein, als sie den Dönerimbiss durch die Hintertüre in Richtung Feuertreppe verließ.
Diese Arg- und Wehrlosigkeit soll ihr auf der Feuertreppe wartende Ehemann bewusst ausgenutzt haben. Angeklagt ist deswegen Mord mit dem Mordmerkmal Heimtücke.
Die Anklage spricht auch vom Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe. Vorliegend wirft sie dem Angeklagten vor, aus Besitzdenken und übersteigertem Ehrgefühl, welches er durch die angebliche Untreue seiner Ehefrau geschädigt gesehen haben soll, gehandelt zu haben.
Für die angebliche Untreue sollte die Ehefrau nach Ansicht der Staatsanwaltschaft mit dem Tode bestraft werden.
Am ersten Verhandlungstag wird nur die Anklageschrift verlesen. Es sind insgesamt sechs Verhandlungstage bis Ende September eingeplant. (dpa/red)
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NATO-Drehscheibe: Die Bedeutung des Leipziger Flughafens


In Kürze:

  • Seit 2019 ist der Flughafen Leipzig/Halle die Betriebsbasis des von der NATO verwalteten SALIS-Programms.
  • Beim Frachtaufkommen liegt der Leipziger Flughafen auf Rang zwei in Deutschland.
  • Der Flughafen verfügt über schnelle Anbindungen an Autobahnen und das Schienennetz.
  • Die Bundesregierung hält sich bei Fragen zu Rüstungstransporten bedeckt.

 
Die Flughäfen in Frankfurt am Main und München sind zwar größer als der Flughafen Leipzig/Halle, doch gibt es einen entscheidenden Vorteil, warum letzterer besonders interessant für den Transport von Fracht und militärischen Gütern ist. Am Drehkreuz in Sachsen gibt es kein Nachtflugverbot. Während in der Mainmetropole zwischen 23 und 5 Uhr praktisch nichts geht und auch in München strenge Einschränkungen gelten, kann der Frachtbetrieb in Leipzig rund um die Uhr laufen.

Antonow-Transportflugzeuge können 120 Tonnen Fracht laden

Dieser Vorteil trägt dazu bei, dass der Leipziger Flughafen in der Statistik bundesweit auf Platz zwei liegt, wenn es um den Transport von Gütern geht. Dort wurden im vergangenen Jahr etwa 1,4 Millionen Tonnen umgeschlagen. Lediglich der Frankfurter Airport liegt mit knapp 2,1 Millionen Tonnen noch deutlich davor. Hingegen liegt Leipzig beim Passagieraufkommen nur auf Rang zwölf.
Eine besondere Rolle nimmt der Flughafen beim sogenannten strategischen Lufttransport von militärischem Gerät und Material ein. Von besonderer Bedeutung ist dabei das 2006 ins Leben gerufene Programm „Strategic Airlift International Solution“, kurz SALIS. Im September 2019 wurde die SALIS-Betriebsbasis in Leipzig eröffnet.
Über dieses von der NATO Support and Procurement Agency (NSPA) verwaltete Programm erhalten mehrere NATO-Staaten Zugang zu schweren Transportflugzeugen des Typs Antonow An-124-100. Derzeit beteiligen sich neun NATO-Staaten an SALIS. Neben Deutschland sind dies Belgien, Tschechien, Frankreich, Ungarn, Norwegen, Polen, die Slowakei sowie Slowenien. Insgesamt ermöglicht SALIS den Zugang zu bis zu fünf Maschinen des ukrainischen Herstellers.
Sechs beziehungsweise neun Tage dauert es, bis zwei weitere Antonow bereitstehen können. Vorbehaltlich der Verfügbarkeit können noch einmal zwei Frachter angefordert werden, erläutert die NATO auf ihrer Internetseite. Der Ukraine-Krieg hat demzufolge auch die logistischen Voraussetzungen für SALIS erschwert. So nennt die NATO Einschränkungen bei der Wartung und der Verfügbarkeit der Flieger.

Lärmkommission zählte 2024 487 Antonow-Flüge

Laut NATO kann jede der Maschinen bis zu 120 Tonnen Fracht aufnehmen und unter anderem Hubschrauber, Panzer und Lastwagen transportieren. Die Bundeswehr nutzt den Flughafen seit Jahren für die Verlegung von militärischem Gerät. Die Fluglärmkommission hat in einem Bericht aus dem Jahr 2024 insgesamt 347 AN-124-Flüge festgehalten. Hinzu kamen 140 Flüge mit zwei weiteren Antonow-Modellen.
Dass Leipzig für solche Transporte geeignet ist, hat neben der bereits erwähnten Verfügbarkeit rund um die Uhr weitere infrastrukturelle Gründe. So verfügt der Flughafen über zwei getrennte, voneinander unabhängige Start- und Landebahnen.
Die jeweils 3,6 Kilometer langen Pisten erlauben daher einen parallelen Flugbetrieb. Dadurch kommen sich schwere Frachtmaschinen und zivile Linienflieger kaum in die Quere. Auch die Logistik des Airports bietet optimale Bedingungen. Hinzu kommt die schnelle Anbindung an die Autobahnen A9 und A14, die wichtige Nord-Süd- und Ost-West-Verbindungen sind.
Der Flughafen verfügt zudem über einen eigenen Bahnhof und ist in das transeuropäische Schienennetz eingebunden. Für die Frachtlogistik besteht außerdem eine direkte Verbindung zum Güterverkehrszentrum Leipzig. Es ist nur wenige Kilometer vom Flughafen entfernt und verfügt über einen Gleisanschluss an das Schienennetz für den Güterverkehr.

Keine vollständigen Angaben mehr zu militärischen Transporten

Während einzelne militärische Transporte über den Flughafen Leipzig in früheren Jahren öffentlich dokumentiert wurden, sind konkrete Angaben seit 2023 nicht mehr vollständig nachvollziehbar. So erklärte die Bundesregierung im vergangenen Jahr auf eine Kleine Anfrage der Linken, Daten zu genehmigten Rüstungsexporten über den Flughafen lägen nicht vor oder seien nicht auswertbar.
Auch Angaben darüber, welche NATO-Staaten den Flughafen seit 2023 für den Transport von Rüstungsgütern oder Militärangehörigen nutzten, veröffentlicht die Bundesregierung nicht. Sie begründet dies mit den „schutzwürdigen Interessen von Partnernationen Deutschlands sowie deren Sicherheitsarchitektur“.
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Linke will in Berlin enteignen – Söder: „Klare Absage“ an „Sozialismus und Verstaatlichung“

In Berlin wird seit Jahren über die Enteignung großer Wohnungsgesellschaften debattiert. Im Jahr 2021 stimmte eine Mehrheit für einen entsprechenden Volksentscheid mit dem Titel „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ – und damit dafür, alle Immobilienkonzerne zu enteignen, die mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin besitzen. Der rot-grüne-rote Senat setzte anschließend eine Expertenkommission ein, die 2023 zum Ergebnis kam, dass eine Vergesellschaftung von Immobilien rechtlich grundsätzlich möglich sei.
Die neue Landesregierung aus CDU und SPD wollte aber kein entsprechendes Gesetz ausarbeiten, stattdessen verabschiedete das Abgeordnetenhaus ein Rahmengesetz für Vergesellschaftungen allgemein. Sowohl die Initiative hinter dem Volksentscheid als auch die Opposition sprachen von „Verschleppungspolitik“ und „Blockade“.

Linke unterstützt Forderung

Die Linke hat sich schon früh hinter den Volksentscheid gestellt. Später nahm die Partei ihre Unterstützung auch in ihr Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2025 auf. Im Wahlkampf zur bevorstehenden Abgeordnetenhauswahl wirbt die Linke nun zentral mit der Enteignung großer Immobilienkonzerne.
Die Linken-Bundesvorsitzende Ines Schwerdtner machte die Enteignungspläne zur Bedingung für eine mögliche Regierung mit Beteiligung ihrer Partei. „Das ist für uns ganz klar: Es wird mit der Berliner Linken in der Regierung vergesellschaftet werden“, sagte sie erst vergangene Woche dem „Stern“.

Bund will Vergesellschaftungen verbieten

Ein eventueller Wahlerfolg der Berliner Linken brachte die Bundesregierung auf den Plan: Anfang Juli verkündeten die Koalitionsspitzen, die Verstaatlichung von Mietwohnungen verbieten zu wollen. Die Koalition werde ein Gesetz verabschieden, „das Enteignungen von Wohnungsbaugesellschaften verbietet“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU). CSU-Chef Markus Söder sprach von einer „klaren Absage an alles, was Sozialismus und Verstaatlichung betrifft“.
Im Beschlusspapier der Regierung heißt es, es werde „durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist“. Weitere Angaben wurden nicht gemacht.

Zweifel an Enteignungs-Verbot

Die ersten Bedenken an einem Vergesellschaftungs-Verbot kamen kurz darauf aus der Regierung selbst. „Ein pauschales Verbot ist sicher nicht möglich“, sagte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) Ende Juli dem „Handelsblatt“.
Auch Experten haben Zweifel. So sieht Christoph Degenhart „verfassungsrechtlich einige Risiken“ beim Plan der Bundesregierung. Fraglich sei die Zuständigkeit des Bundes statt der Länder, sagte der Verfassungsrechtler der Nachrichtenagentur AFP. „Wenn man die aber bejaht, ist die reine Negativgesetzgebung – zu sagen, die Länder dürfen nicht vergesellschaften – wiederum problematisch.“
Der Staatsrechtler Joachim Wieland zweifelt ebenfalls die Gesetzgebungskompetenz des Bundes an. Als noch „schwerwiegender“ erachtet er aber, „dass Vergesellschaftungen nach Artikel 15 des Grundgesetzes prinzipiell zulässig sind“. AFP sagte er: „Um das zu ändern, müsste der Bund auch das Grundgesetz ändern.“ Dazu gibt es aber aktuell wohl keine politischen Mehrheiten.

Regelndes Gesetz als Möglichkeit

Als „den noch am ehesten gangbaren Weg“ sieht Degenhart, „dass der Bund positiv die Bedingungen für eine Vergesellschaftung von Grund und Boden regelt – in einem solchen Gesetz könnte dann gegebenenfalls geregelt werden, was nicht vergesellschaftet werden darf“. Der Jurist gibt aber zu bedenken, dass es weder zu einer solchen Regelung noch einem Verbot bereits Rechtsprechung gibt.
Als „wahrscheinlichsten Weg“ für die Bundesregierung erachtet auch Wieland „ein Gesetz, dass das Wie der Vergesellschaftung regelt. Hier bräuchte es dann keine Grundgesetzänderung mehr, stattdessen würde ein normales Bundesgesetz reichen“. Beide Rechtsprofessoren geben aber zu bedenken, dass es sich um „Neuland“ handelt – am Ende könnte also das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
(afp/red)
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Pegel, Kaub, Fahrverbot, Produktionskürzungen: Was zum Niedrigwasser wichtig ist

Niedrigwasser am Rhein, sinkende Pegelstände, weniger Ladung für Schiffe: In diesen Tagen häufen sich Meldungen über die niedrigen Wasserstände. Was bedeuten die Zahlen?
Warum ist ausgerechnet der Pegel in Kaub so wichtig – und ab wann wird Niedrigwasser zum Problem für die Schifffahrt? Stehen nun Produktionskürzungen an? Ein Überblick.

Niedrigwasser, Pegelwert und Fahrrinnentiefe

Wenn ein Fluss einen Wasserstand erreicht, der deutlich unter dem durchschnittlichen Wert liegt, spricht man von Niedrigwasser. Laut der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes sind schwankende Wasserstände im Jahresverlauf nicht ungewöhnlich und abhängig von Regen, Temperaturen, Gletschern und Schneeschmelze.
Der Pegelwert gibt Aufschluss darüber, wie hoch das Wasser an einer bestimmten Stelle steht. Gemessen wird dabei von einem festgelegten Bezugspunkt, dem sogenannten Pegelnullpunkt.
Der Pegelstand gibt deshalb nicht direkt an, wie tief der Fluss ist. Wenn der Pegelstand im rheinland-pfälzischen Kaub bei 16 Zentimetern liegt, bedeutet das, dass der Wert 16 Zentimeter über dem festgelegten Nullpunkt liegt.
Schiffe fahren im Rhein in der vorgesehenen Fahrrinne - solange sie noch tief genug ist.

Schiffe fahren im Rhein in der vorgesehenen Fahrrinne – solange sie noch tief genug ist.

Foto: Christoph Reichwein/dpa

Für die Schifffahrt ist vor allem die Fahrrinnentiefe entscheidend. Die Fahrrinne ist der Bereich des Flusses, in dem im Normalfall bestimmte Breiten und Tiefen für den Schiffverkehr vorhanden sind.
Je nach Abschnitt des Rheins gibt es Unterschiede. In Kaub ist die Fahrrinne bei einem Pegelstand von 16 Zentimetern rechnerisch 129 Zentimeter tief.

Ein 1.500-Tonnen-Binnenschiff ersetzt rund 60 Lkw

Nach Einschätzung des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) stehen notgedrungen Produktionskürzungen an. „Südlich von Kaub droht jetzt ein komplettes Abschneiden der Transportwege und damit eine Zweiteilung des Rheins“, sagte IW-Verkehrsexperte Thomas Puls der „Rheinischen Post“.
„Da weder Straße noch Schiene in der Lage sind, die anfallenden Güter aufzunehmen, besteht die wahrscheinlichste Reaktion der Grundstoffindustrien in einer Produktionsreduktion.“
Erste Einschränkungen meldet bereits der Chemiekonzern Covestro, wo der „Rohstoff- und Warenverkehr derzeit erheblich eingeschränkt“ ist, wie ein Unternehmenssprecher der „Rheinischen Post“ sagte.
„Schiff-Transporte über den Rhein sind auf der Straße praktisch nicht zu kompensieren, denn ein Binnenschiff mit einer Tragfähigkeit von 1.500 Tonnen ersetzt circa 60 Lkw“, führte der Sprecher an. „Daher lässt sich der Schiffsverkehr nicht vollständig auf die Straße verlagern.“

Landwirtschaft rechnet mit starken Belastungen

Der Bauernverband geht davon aus, dass die Trockenheit die Landwirte finanziell stark belasten wird. Die Auswirkungen der Dürre seien extrem, sagte Verbandspräsident Joachim Rukwied den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Er rechne mit erheblichen Ertragseinbußen, nicht nur beim Getreide, sondern auch bei den Herbstkulturen und im Futterbau.
Die unterdurchschnittlichen Erträge in Verbindung mit niedrigen Erzeugerpreisen und hohen Kosten, etwa für Diesel, würden die Liquidität vieler Betriebe enorm belasten. „Nicht wenige Betriebe brauchen Sonder- oder Zwischenfinanzierungen zur Sicherung der Liquidität und zum Fortbestand des Betriebes“, sagte Rukwied.

Kaub ist ein Nadelöhr der Rheinschifffahrt

Sehr oft wird der Pegel Kaub für Meldungen herangezogen. Kaub liegt im Mittelrheinabschnitt zwischen St. Goar und Budenheim bei Mainz. Dieser Flussabschnitt stellt dem Bundesverband der Deutschen Binnenschifffahrt zufolge ein Nadelöhr für die Rheinschifffahrt dar.
Dort sei die Fahrrinne schlechter ausgebaut als stromaufwärts und stromabwärts. Schiffe können diesen Abschnitt jedoch nicht einfach überspringen oder umfahren – sie müssen sich nach den dortigen Gegebenheiten richten.
Auch die Industrie- und Handelskammern für Rheinhessen und Pfalz sehen in Kaub einen Engpass, der die Transportkapazitäten auf dem Rhein begrenzt.
Vor der aktuellen Niedrigwasserphase lag der niedrigste gemessene Wert bei 25 Zentimeter am 22. Oktober 2018. Dieser Tiefstwert ist Geschichte: Nun sank der Wert auf 16 Zentimeter. Sogar einstellige Werte seien möglich.

Schifffahrtsamt warnt vor Unbefahrbarkeit

Der Binnenschifffahrt-Bundesverband warnt, dass die gewerbliche Schifffahrt bei derart niedrigen Wasserständen in der Region keinen Gütertransport mehr durchführen könne. Gleiches gelte für die Tagesausflugs- und Kreuzfahrtschifffahrt.
Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Rhein sieht diesen Punkt für viele Schiffsklassen schon erreicht. Die meisten Schiffe können demnach bei den herrschenden Wasserständen den Mittelrhein schon nicht mehr befahren.
Mit weiter fallenden Wasserständen werde über kurz oder lang der Schiffsverkehr entlang des Mittelrheins ganz zum Erliegen kommen.
Die Wasserstände im Rhein sind wegen der anhaltenden Trockenheit stark gesunken.

Die Wasserstände im Rhein sind wegen der anhaltenden Trockenheit stark gesunken.

Foto: Thomas Frey/dpa

Ein behördliches Fahrverbot gibt es bei Niedrigwasser nicht. Für die sichere Beladung und Fahrt ist der Schiffsführer verantwortlich, wie die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung informiert. Wie stark ein Schiff beladen werden kann, hängt unter anderem vom aktuellen Wasserstand und der verfügbaren Fahrrinnentiefe ab.
Anders ist es bei Hochwasser: Wird die sogenannte Hochwassermarke II erreicht oder überschritten, wird die Schifffahrt auf dem jeweiligen Streckenabschnitt eingestellt. (dpa/afp/dts/red)
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10. August: Rhein-Pegel auf Rekordtief | DNA-Spur auf Sprengstoffdrohne | 30-Jähriger in Berlin erschossen

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Rhein-Pegel auf Rekordtief

Das Niedrigwasser legt am Rhein historische Schiffswracks frei und beeinträchtigt die Binnenschifffahrt. Die rekordtiefen Pegelstände verteuern den Gütertransport und belasten die Lieferketten. Der Handelsverband fordert deshalb eine dauerhafte Zulassung von Lang-Lkw als Ausweichlösung.

DNA-Spur auf Sprengstoffdrohne

Nach dem Drohnen-Vorfall am Flughafen Leipzig/Halle haben Ermittler offenbar eine DNA-Spur auf der mit Sprengstoff beladenen Drohne entdeckt. Diese soll mit einer Spur vom Brandanschlag auf das DHL-Logistikzentrum im Jahr 2024 übereinstimmen. Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren.

30-Jähriger in Berlin erschossen

Vor dem Bahnhof Zoologischer Garten in Berlin ist ein 30-jähriger Mann auf offener Straße erschossen worden. Laut einem Bericht der B.Z. soll es sich bei dem Opfer um ein Mitglied eines Clans handeln. Der Schütze floh mit einem Fahrzeug vom Tatort. Am Sonntag kurz vor Mitternacht geriet eine Gruppe vor dem Bahnhof in einen Streit. Einer von ihnen schoss auf den Mann.

Beschlagnahmung von Vermögen

Künftig soll es leichter möglich sein, verdächtiges Vermögen zu beschlagnahmen. So lautet der Plan von Finanzminister Lars Klingbeil. Bald soll es ausreichen, wenn das zuständige Finanzgericht von einer illegalen Herkunft überzeugt ist. Im Visier stehen vor allem Vermögen ab 100.000 Euro. Der Zoll soll dazu mehr Befugnisse erhalten, auch beim Einsatz von KI.

Bund holt Kasernen zurück

Das Bundesverteidigungsministerium plant, fünf ehemalige Kasernen für den neuen Wehrdienst zu reaktivieren. Betroffen sind die Standorte Speyer, Kusel, Sigmaringen, Soest und Friedberg. In drei Orten finden bereits Gespräche statt, für September ist ein weiteres Treffen geplant. Die Liegenschaften sollen wieder militärisch genutzt werden und in den Besitz des Bundes übergehen.
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Kinderärzte warnen vor „großem Knall“ in der Kinderkrankenpflege


In Kürze:

  • Der BVKJ warnt vor einem „großen Knall“ in der Kinderkrankenpflege binnen drei bis vier Jahren.
  • Besonders in der Spezialpflege für Neugeborene und Intensivpatienten fehlt Fachpersonal.
  • 2024 gab es nur rund 280 spezialisierte Abschlüsse in der Kinderkrankenpflege.
  • Bis 2049 könnte Deutschland insgesamt eine Pflegekräftelücke von bis zu 690.000 Fachkräften drohen.

 
Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) hat vor „unerträglichen“ Zuständen in der Kinderkrankenpflege gewarnt. Verbandschef Jakob Maske spricht von einem „großen Knall“, der die Lage bereits in den kommenden drei bis vier Jahren „unerträglich“ machen könne.
Grund dafür sei insbesondere die sich abzeichnende Unterversorgung mit Fachpersonal. Im Kern lasse sich die Situation mit den Worten beschreiben: „Die einen gehen weg, die anderen kommen nicht nach.“
Maske äußerte sich dazu in einem Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ).

Verband: Generalisierte Pflegeausbildung schadet der Kinderkrankenpflege

Der neue Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann solle rasch eingreifen, mahnt der Verbandsvorsitzende. Einige Stationen müssten schon jetzt wegen der angespannten Personalsituation schließen. In Bereichen der Spezialpflege – etwa für Neugeborene, Schwerstkranke und Intensivpatienten – sei „der Mangel schon himmelschreiend“.
Schon vor zwei Jahren habe man während einer RSV-Welle Kinder oft hunderte Kilometer aus Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern nach Berlin verlegen müssen. Bevor der Impfstoff verfügbar gewesen sei, seien die Kliniken voll gewesen – oder mangels Personals wären Stationen geschlossen geblieben. Solche Situationen könnten künftig noch häufiger auftreten.
Als einen schwerwiegenden politischen Fehler, der die Lage verschärfe, betrachtet man beim BVKJ die 2020 in Kraft getretene Ausbildungsreform. Damals erfolgte die Umstellung auf die sogenannte generalistische Pflegeausbildung. Diese hat Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege in einem gemeinsamen Ausbildungsgang vereint.

Kinderärzte kritisieren geringere Spezialisierung

Zumindest in den ersten beiden Jahren absolvieren Auszubildende die generalistische Ausbildung. Ab dem dritten Jahr bestehen Spezialisierungsoptionen – unter anderem im Bereich der Kinderkrankenpflege. Sinn der Regelung war es, sicherzustellen, dass alle Pflegekräfte überall eingesetzt werden können, etwa auch im Altenheim.
BVKJ-Chef Maske sieht das Ziel der Reform verfehlt. Er steht auf dem Standpunkt, dass junge Menschen, die einen Pflegeberuf erlernen, eine sehr genaue Vorstellung davon hätten, mit welcher Zielgruppe sie arbeiten wollten. Wer speziell mit Kindern arbeiten wolle, müsse dennoch „vorher zwei Jahre mit Erwachsenen arbeiten“. Dies schrecke viele ab und lasse sie zu Berufen wie Lehrer oder Erzieher abwandern.
Die Qualität der Ausbildung werde schlechter, so Maske, weil alle Auszubildenden weniger Zeit im Bereich der Jugendheilkunde verbrächten – auch jene, die sich darauf spezialisieren wollten. Demgegenüber müssten selbst jene, die kein Interesse daran hätten, 120 Stunden in der Pädiatrie leisten. Dies schaffe eine Lose-Lose-Situation: „Auf den Kinderstationen haben wir Azubis, die es nicht wollen und die man nicht gebrauchen kann. Die Stellen wären mit spezialisierten pädiatrischen Pflegekräften viel besser besetzt. Das schafft riesigen Unmut auf allen Seiten.“

Pflegeausbildung wächst – spezialisierte Kinderpflege bleibt schwach

Die Kritik des Verbandes wird zum Teil durch Zahlen gestützt. Für Personen, die explizit in der Kinderkrankenpflege tätig werden wollen, ist der Weg weniger direkt als vor Einführung der Reform. Innerhalb der generalisierten Ausbildung konkurriert die Kinderkrankenpflege etwa mit der Pflege von Erwachsenen und älteren Menschen, mit ambulanter Pflege, Akutpflege und weiteren Bereichen.
Zwar ist die Zahl der Auszubildenden in der Pflege zuletzt angestiegen: Ende 2024 wurden mit 59.400 neuen Pflegeausbildungsverträgen 9 Prozent mehr abgeschlossen als im Jahr zuvor. Insgesamt gab es zu diesem Zeitpunkt deutschlandweit rund 146.700 Auszubildende in der Pflege.
2024 wählten 99 Prozent der Absolventen den generalistischen Ausbildungsweg. Im selben Jahr gab es insgesamt 37.400 Pflegeabschlüsse in Deutschland. Nur 280 Personen – 0,75 Prozent der Absolventen – erwarben den Zahlen zufolge einen speziellen Abschluss in Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Bereits 2023 hatte es mit 300 spezialisierten Abschlüssen nur geringfügig mehr gegeben.

Bis 2049 droht eine massive Pflegekräftelücke

Wie viele Absolventen des generalisierten Ausbildungsganges sich weiter auf die Kinderkrankenpflege spezialisieren werden, ist noch nicht abschätzbar. Die Zahl der Pflegeauszubildenden insgesamt ist zuletzt gewachsen, während der Nachwuchs für die spezialisierte Kinderkrankenpflege knapper wird. Der Pflegevorausberechnung des Statistischen Bundesamtes zufolge werde der Pflegekräftebedarf bis zum Jahr 2049 auf etwa 2,15 Millionen anwachsen. Nach derzeitigem Stand sei bis dahin eine mögliche Personallücke von 280.000 bis 690.000 zu befürchten.
Die Kinderkrankenpflege erfordert eine Reihe besonderer Qualifikationen, die über die Erwachsenenpflege hinausgehen. Diese reichen von der Entwicklungsphysiologie oder der Säuglingsbeatmung bis hin zum Umgang mit seltenen angeborenen Erkrankungen und der Kommunikation mit Eltern und Sorgeberechtigten.
Kinderkliniken müssen auch bei schwankenden und teilweise geringen Fallzahlen rund um die Uhr hochspezialisierte Strukturen vorhalten. Dies ist insbesondere bei starken Infektionswellen von besonderer Bedeutung. Eine Erhebung der Deutschen interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) unter 110 Kinderkliniken im Jahr 2022 zeigte teils besorgniserregende Zahlen.

Personalmangel schränkt Betrieb von Kinderintensivbetten ein

So konnten von 607 grundsätzlich aufstellbaren Kinderintensivbetten nur 367 tatsächlich betrieben werden. 240 Betten waren demnach gesperrt, vor allem wegen Personalmangels. Von den tatsächlich betriebenen Betten waren lediglich 83 frei. In 79 Kliniken nannten die Ansprechpartner fehlendes Pflegepersonal als konkreten Grund für die Sperrung von Intensivbetten. Es fehlten demnach nicht die Betten selbst, sondern vor allem das Fachpersonal, um die vorhandenen Kapazitäten zu betreiben.
Die Zahlen stammten aus der Zeit der RSV-Welle und waren deshalb eine Momentaufnahme, die nicht dauerhaft repräsentativ für die Lage in deutschen Kinderkrankenhäusern ist. Gleichzeitig deutet vieles darauf hin, dass eine grundsätzliche Entspannung der Lage nicht eingetreten ist – und die aktuelle Kritik des BVKJ unterstreicht dies.
Die generalisierte Ausbildung scheint jedoch nicht der einzige Faktor für den befürchteten Personalmangel zu sein. So ist das Problem des allgemeinen Pflegekräftemangels in Deutschland nach wie vor vorhanden. Zu den weiteren Faktoren, die zur Situation beitragen, gehören die demografische Entwicklung, die Arbeitsbedingungen in der Branche und eine steigende Zahl von Fachkräften, die in den Ruhestand treten.
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Klingbeil will Zoll stärken: Porsche oder Rolex könnten „erst mal weg“ sein


In Kürze:

  • Das Kabinett soll am Mittwoch über das sogenannte Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz entscheiden.
  • Verdächtige Vermögenswerte sollen künftig bereits außerhalb eines Strafverfahrens vorläufig eingezogen werden können.
  • Der Zoll soll stärker digitalisiert und bei der Datenanalyse auch mit Künstlicher Intelligenz arbeiten.
  • Klingbeils Pläne stoßen auf Zustimmung, aber auch auf Kritik wegen eines befürchteten „Generalverdachts“.

 
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil rechnet am Mittwoch, 12. August, mit einem Beschluss des Kabinetts zur Erweiterung der Befugnisse für die Finanzbehörden. Damit soll beispielsweise der Weg frei sein zu einer leichteren Beschlagnahme von Vermögen unklarer Herkunft. Die Maßnahme ist Teil des sogenannten „Aktionsplans gegen Steuerbetrug“. Diesen hatten Klingbeil und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig im Juli angekündigt.
Künftig soll im Kampf gegen Geldwäsche und sonstige Finanzstraftaten bereits die Entscheidung eines Finanzgerichts den Zugriff zu Vermögen unklarer Herkunft ermöglichen. Zum geplanten Maßnahmenpaket gehören unter anderem auch die Abschaffung der straffreien Selbstanzeige in der heutigen Form und die Einführung der Registrierkassenpflicht. Der Zoll soll künftig KI zur Datenanalyse nutzen können. Er werde „moderner, digitaler und schlagkräftiger“, so der Vizekanzler.

Minister Klingbeil spricht von einem „Signal an Kriminelle“

Klingbeil wird der Nachrichtenagentur AFP zufolge am Mittwoch ein sogenanntes Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz vorlegen. Für den Zoll soll die Sicherstellung bedeutsamer Vermögensgegenstände sicherer werden. Ein Gericht soll diese ermöglichen können, „wenn der Verdacht besteht, dass diese nicht rechtmäßig oder mit nicht rechtmäßigen Mitteln erworben worden sind“. Die ARD hatte am Montag zuerst über den Entwurf berichtet.
Gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio hatte Klingbeil erklärt, man sende damit „ein klares Signal an Kriminelle: Wir verschärfen die Gangart“. Dabei wiederholte er eine Aussage, mit der er sein geplantes Paket bereits im Juli in einem Social-Media-Beitrag beworben hatte:
„Wenn Verdächtige nicht nachweisen können, dass sie Vermögenswerte legal erworben haben, dann sind der Porsche oder die Rolex erst mal weg.“
Die Aussage hatte überwiegend Kritik ausgelöst. FDP-Chef Wolfgang Kubicki sprach von „kalkulierter, populistischer Boshaftigkeit“. Er sprach von einem „Generalverdacht“, unter dem man stehe, wenn man es in Deutschland „zu Wohlstand gebracht“ habe. Carl-Miele-Urenkel und Investor Christian Miele sprach von „Wählerfang am linken Rand“.

Verstärkte Digitalisierung – und Vernetzung zwischen Bund und Ländern

Klingbeil und Anhänger seines Vorstoßes betonten hingegen, es gehe nur um Personen, die im Verdacht von Finanzstraftaten stünden. Man wolle sicherstellen, dass „alle sich an die Regeln halten“ und „der Ehrliche nicht der Dumme“ sei. Auch am Montag sprach der Minister von einem „wichtigen Beitrag zur Gerechtigkeit in unserem Land“. Das Vorgehen schaffe auch „Spielräume zur Entlastung der ehrlichen Bürger und Unternehmen“.
Das Instrument der „administrativen Vermögensabschöpfung“ solle künftig die Beschlagnahme verdächtiger Vermögensbestandteile auch außerhalb von Gerichtsverfahren ermöglichen. Bisher sei eine Einziehung regelmäßig erst nach langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen möglich. Künftig solle es ausreichen, dass das zuständige Finanzgericht eine nicht rechtmäßige Herkunft von Vermögensbestandteilen für wahrscheinlich hält. Dies, so heißt es aus dem Ministerium, ziele „dorthin, wo es Kriminellen wirklich weh tut: auf ihr Geld und ihre Vermögensgegenstände“.
Minister Klingbeil kündigte zudem eine Stärkung der bestehenden Financial Intelligence Unit (FIU) an. Deren Zuständigkeit liegt im Bereich der Bekämpfung internationaler Geldwäsche. Der Datenaustausch zwischen Bund und Ländern solle leichter vonstattengehen. Der Minister hatte auch angekündigt, man bringe im Zuge der Umsetzung des Aktionsplans „die besten Kompetenzen aus den Ländern und dem Bund zusammen“.

Lob vom Zoll – Kritik von den Grünen

Die verstärkte Digitalisierung sei ein wesentliches Element der Umgestaltung, die Klingbeil als „größte Strukturreform seit Jahren“ ankündigt. Diese soll eine höhere Kontrollqualität sicherstellen, aber auch den Zoll „serviceorientierter und effizienter aufstellen“. Tino Igelmann, der Leiter des Zollkriminalamts, begrüßte das Vorhaben.
Dieses erleichtere es den Behörden, gegen die Organisierte Kriminalität vorzugehen. Dort habe man bisher Vermögenswerte mehrfach verschoben, um deren Sicherstellung zu erschweren. Nun bekomme man die Möglichkeit, „bereits im Vorfeld diese Vermögenswerte vorläufig einzuziehen, und die Gegenseite kann dadurch nicht mehr agieren“, so Igelmann zur ARD.
Verdächtige müssten bei Gegenständen aus verdächtig erscheinender Quelle einen „Nachweis über den rechtmäßigen Erwerb vorlegen“. Die Maßnahme ziele auf „kriminelle Gruppierungen mit Vermögenswerten ab 100.000 Euro“ und nicht auf Privatpersonen. Allerdings stellen die 100.000 Euro keine generelle gesetzliche Freigrenze dar, bis zu der man von der Maßnahme ausgenommen sei. Grünen-Finanzexpertin Katharina Beck befürchtet entsprechend, dass „am Ende nur die kleinen Fische gefangen werden, nicht die ganz große Finanzkriminalität bekämpft“. Das Thema Steuerbetrug bleibe weiterhin unberührt.

Kritik am Klingbeil-Vorstoß auch aus Bayern

Das „Netzwerk Steuergerechtigkeit“ hält das Klingbeil-Maßnahmenpaket für einen „guten und umfassenden Plan gegen Steuerhinterziehung“. Kern davon sei „höherer Ermittlungsdruck bei großen Fällen und die Zusammenarbeit von Zoll, Steuerfahndung und Polizei – wie wir es seit Jahren fordern“.
Auch ein „öffentliches Register für die großen Vergehen“ sei in dem Maßnahmenpaket enthalten, heißt es vonseiten der NGO weiter. Dieser „Pranger“ ist jedoch nicht unumstritten. Bayerns Finanzminister Albert Füracker kritisiert nicht nur mangelnde Abstimmung der angekündigten Maßnahmen mit den Ländern. Das öffentliche Register könne, so Füracker, einen „nicht kalkulierbaren wirtschaftlichen Effekt und Reputationsschaden auslösen, der auf ganz Deutschland ausstrahlt“.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Klingbeil will Zoll stärken: Porsche und Rolex sind „erst mal weg“


In Kürze:

  • Das Kabinett soll am Mittwoch über das sogenannte Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz entscheiden.
  • Verdächtige Vermögenswerte sollen künftig bereits außerhalb eines Strafverfahrens vorläufig eingezogen werden können.
  • Der Zoll soll stärker digitalisiert und bei der Datenanalyse auch mit Künstlicher Intelligenz arbeiten.
  • Klingbeils Pläne stoßen auf Zustimmung, aber auch auf Kritik wegen eines befürchteten „Generalverdachts“.

 
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil rechnet am Mittwoch, 12. August, mit einem Beschluss des Kabinetts zur Erweiterung der Befugnisse für die Finanzbehörden. Damit soll beispielsweise der Weg frei sein zu einer leichteren Beschlagnahme von Vermögen unklarer Herkunft. Die Maßnahme ist Teil des sogenannten „Aktionsplans gegen Steuerbetrug“. Diesen hatten Klingbeil und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig im Juli angekündigt.
Künftig soll im Kampf gegen Geldwäsche und sonstige Finanzstraftaten bereits die Entscheidung eines Finanzgerichts den Zugriff zu Vermögen unklarer Herkunft ermöglichen. Zum geplanten Maßnahmenpaket gehören unter anderem auch die Abschaffung der straffreien Selbstanzeige in der heutigen Form und die Einführung der Registrierkassenpflicht. Der Zoll soll künftig KI zur Datenanalyse nutzen können. Er werde „moderner, digitaler und schlagkräftiger“, so der Vizekanzler.

Minister Klingbeil spricht von einem „Signal an Kriminelle“

Klingbeil wird der Nachrichtenagentur AFP zufolge am Mittwoch ein sogenanntes Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz vorlegen. Für den Zoll soll die Sicherstellung bedeutsamer Vermögensgegenstände sicherer werden. Ein Gericht soll diese ermöglichen können, „wenn der Verdacht besteht, dass diese nicht rechtmäßig oder mit nicht rechtmäßigen Mitteln erworben worden sind“. Die ARD hatte am Montag zuerst über den Entwurf berichtet.
Gegenüber dem ARD-Hauptstadtstudio hatte Klingbeil erklärt, man sende damit „ein klares Signal an Kriminelle: Wir verschärfen die Gangart“. Dabei wiederholte er eine Aussage, mit der er sein geplantes Paket bereits im Juli in einem Social-Media-Beitrag beworben hatte:
„Wenn Verdächtige nicht nachweisen können, dass sie Vermögenswerte legal erworben haben, dann sind der Porsche oder die Rolex erst mal weg.“
Die Aussage hatte überwiegend Kritik ausgelöst. FDP-Chef Wolfgang Kubicki sprach von „kalkulierter, populistischer Boshaftigkeit“. Er sprach von einem „Generalverdacht“, unter dem man stehe, wenn man es in Deutschland „zu Wohlstand gebracht“ habe. Carl-Miele-Urenkel und Investor Christian Miele sprach von „Wählerfang am linken Rand“.

Verstärkte Digitalisierung – und Vernetzung zwischen Bund und Ländern

Klingbeil und Anhänger seines Vorstoßes betonten hingegen, es gehe nur um Personen, die im Verdacht von Finanzstraftaten stünden. Man wolle sicherstellen, dass „alle sich an die Regeln halten“ und „der Ehrliche nicht der Dumme“ sei. Auch am Montag sprach der Minister von einem „wichtigen Beitrag zur Gerechtigkeit in unserem Land“. Das Vorgehen schaffe auch „Spielräume zur Entlastung der ehrlichen Bürger und Unternehmen“.
Das Instrument der „administrativen Vermögensabschöpfung“ solle künftig die Beschlagnahme verdächtiger Vermögensbestandteile auch außerhalb von Gerichtsverfahren ermöglichen. Bisher sei eine Einziehung regelmäßig erst nach langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzungen möglich. Künftig solle es ausreichen, dass das zuständige Finanzgericht eine nicht rechtmäßige Herkunft von Vermögensbestandteilen für wahrscheinlich hält. Dies, so heißt es aus dem Ministerium, ziele „dorthin, wo es Kriminellen wirklich weh tut: auf ihr Geld und ihre Vermögensgegenstände“.
Minister Klingbeil kündigte zudem eine Stärkung der bestehenden Financial Intelligence Unit (FIU) an. Deren Zuständigkeit liegt im Bereich der Bekämpfung internationaler Geldwäsche. Der Datenaustausch zwischen Bund und Ländern solle leichter vonstattengehen. Der Minister hatte auch angekündigt, man bringe im Zuge der Umsetzung des Aktionsplans „die besten Kompetenzen aus den Ländern und dem Bund zusammen“.

Lob vom Zoll – Kritik von den Grünen

Die verstärkte Digitalisierung sei ein wesentliches Element der Umgestaltung, die Klingbeil als „größte Strukturreform seit Jahren“ ankündigt. Diese soll eine höhere Kontrollqualität sicherstellen, aber auch den Zoll „serviceorientierter und effizienter aufstellen“. Tino Igelmann, der Leiter des Zollkriminalamts, begrüßte das Vorhaben.
Dieses erleichtere es den Behörden, gegen die Organisierte Kriminalität vorzugehen. Dort habe man bisher Vermögenswerte mehrfach verschoben, um deren Sicherstellung zu erschweren. Nun bekomme man die Möglichkeit, „bereits im Vorfeld diese Vermögenswerte vorläufig einzuziehen, und die Gegenseite kann dadurch nicht mehr agieren“, so Igelmann zur ARD.
Verdächtige müssten bei Gegenständen aus verdächtig erscheinender Quelle einen „Nachweis über den rechtmäßigen Erwerb vorlegen“. Die Maßnahme ziele auf „kriminelle Gruppierungen mit Vermögenswerten ab 100.000 Euro“ und nicht auf Privatpersonen. Allerdings stellen die 100.000 Euro keine generelle gesetzliche Freigrenze dar, bis zu der man von der Maßnahme ausgenommen sei. Grünen-Finanzexpertin Katharina Beck befürchtet entsprechend, dass „am Ende nur die kleinen Fische gefangen werden, nicht die ganz große Finanzkriminalität bekämpft“. Das Thema Steuerbetrug bleibe weiterhin unberührt.

Kritik am Klingbeil-Vorstoß auch aus Bayern

Das „Netzwerk Steuergerechtigkeit“ hält das Klingbeil-Maßnahmenpaket für einen „guten und umfassenden Plan gegen Steuerhinterziehung“. Kern davon sei „höherer Ermittlungsdruck bei großen Fällen und die Zusammenarbeit von Zoll, Steuerfahndung und Polizei – wie wir es seit Jahren fordern“.
Auch ein „öffentliches Register für die großen Vergehen“ sei in dem Maßnahmenpaket enthalten, heißt es vonseiten der NGO weiter. Dieser „Pranger“ ist jedoch nicht unumstritten. Bayerns Finanzminister Albert Füracker kritisiert nicht nur mangelnde Abstimmung der angekündigten Maßnahmen mit den Ländern. Das öffentliche Register könne, so Füracker, einen „nicht kalkulierbaren wirtschaftlichen Effekt und Reputationsschaden auslösen, der auf ganz Deutschland ausstrahlt“.
Mit Material der Nachrichtenagenturen
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Immer mehr E-Scooter aber weniger Leihgeräte

In Deutschland gibt es immer mehr E-Scooter. Im Jahr 2025 waren knapp 1,66 Millionen versichert, wie aus Daten des Versicherungsverbands GDV hervorgeht. Das sind rund 320.000 mehr als vor einem Jahr und gut doppelt so viele wie 2022.
Auffällig ist dabei, dass der aktuelle Anstieg nur auf privat genutzte E-Scooter zurückgeht. Ihre Zahl stieg von 1,01 Millionen auf 1,34 Millionen. Die Zahl der Leih-Scooter sank dagegen von 331.000 auf 300.000.

Mehr E-Scooter, mehr Verantwortung

Grundsätzlich müssen E-Scooter, die auf der Straße eingesetzt werden, versichert sein. Die komplette Zahl aller E-Scooter in Deutschland – inklusive solcher, die in Kellern verstauben oder trotz Pflicht nicht versichert sind – könnte noch höher sein.
„E-Scooter haben sich für viele Menschen als Verkehrsmittel für kurze Wege etabliert“, sagt die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des GDV, Anja Käfer-Rohrbach. Sie seien vergleichsweise günstig und brauchten wenig Platz.
Gleichzeitig betont Käfer-Rohrbach aber: „Mit der wachsenden Zahl der Fahrzeuge steigt aber auch die Bedeutung klarer Regeln und eines rücksichtsvollen Miteinanders im Straßenverkehr.“

Fast doppelt so viele Unfälle wie 2022

Auch die Zahl der Unfälle ist deutlich gestiegen, wie der GDV unter Berufung auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes mitteilt.
Demnach gab es 2025 insgesamt 16.496 E-Scooter-Unfälle mit Verletzten, bei denen 38 Menschen ums Leben kamen. Im Jahr 2022 waren es noch 8.341 Unfälle mit Personenschaden.
Die Versicherer zählten vergangenes Jahr 11.700 Haftpflichtschäden mit E-Scootern.
Auffällig dabei: Die Schadenhäufigkeit war bei Mietgeräten mehr als doppelt so hoch wie bei privaten: 13 Schäden pro 1.000 versicherten Mietgeräten stehen 6 Schäden pro 1.000 versicherten Privatgeräten gegenüber. Es ist allerdings nicht bekannt, ob Mietgeräte insgesamt mehr oder weniger gefahren werden als Privatgeräte.

GDV fordert strengere Regeln für E-Scooter

Die Leiterin der Unfallforschung im GDV, Kirstin Zeidler, weist zudem auf unterschiedliche Verhaltensweisen hin: „Nutzer eigener Scooter fahren in der Regel viel, tragen eher Helm und sind seltener auf Gehwegen unterwegs“, sagt sie.
Um die Zahl der Unfälle zu reduzieren, schlägt der GDV vor, dass Verleiher deutlicher gegen Verstöße wie Trunkenheitsfahrten, mehrere Personen auf einem Roller oder das Fahren auf Gehwegen vorgehen. Zudem sollten weiterführende Schulen die Regeln vermitteln.
So sei vielen nicht bewusst, dass unter 21 Jahren Alkoholverbot auf dem E-Scooter gelte – das koste nicht nur Bußgeld, sondern könne auch den späteren Führerschein gefährden. (dpa/red)
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144 Drohnenvorfälle in Europa: Deutschland besonders stark betroffen


In Kürze:

  • Nach dem Fund einer Sprengstoffdrohne am Flughafen Leipzig/Halle kündigt Verkehrsminister Bilger einen schnelleren Ausbau der Drohnenerkennung an deutschen Flughäfen an.
  • Eine Studie von Hanns-Seidel-Stiftung und IISS wertet 144 Drohnenvorfälle in Europa als mögliches Muster einer russischen UAV-Kampagne.
  • Deutschland verzeichnet mit 58 Fällen die höchste Zahl im untersuchten Zeitraum.

 
Bundesverkehrsminister Steffen Bilger hat nach dem jüngsten Vorfall in Leipzig zeitnahe Maßnahmen zur Entdeckung und Abwehr von Drohnen angekündigt. Der Minister betonte gegenüber „Politico“, die Deutsche Flugsicherung sei für die Sicherheit im Luftraum rund um die Flughäfen zuständig. Dabei spiele „rechtzeitiges Erkennen von Drohnen natürlich eine wesentliche Rolle“.
An den Flughäfen Frankfurt am Main und München sei eine entsprechende Ausstattung zur Entdeckung und Abwehr sogenannter Unmanned Aerial Vehicles (UAV) bereits vorhanden. Was die anderen Flughäfen anbelangt, habe man hingegen „keine Zeit zu verlieren“. Am Dienstagabend der Vorwoche, dem 4. August, entdeckte ein Mitarbeiter des Flughafens Halle-Leipzig eine mit Sprengstoff beladene Drohne im Frachtbereich. Der Flughafen musste daraufhin temporär gesperrt werden.

Seit 2024 bereits 144 Vorfälle mit Drohnen registriert

Spezialisten der Bundespolizei konnten den Sprengsatz entschärfen. Er befand sich in der Nähe mehrerer ukrainischer Frachtflugzeuge. Diese sollten vor allem militärische Hilfslieferungen für die Führung in Kiew transportieren. Der Flughafen Halle-Leipzig spielt diesbezüglich als Umschlagplatz eine bedeutende Rolle.
Vor allem deshalb legten Analysen US-amerikanischer Geheimdienste den Schluss nahe, die Russische Föderation könne in den Vorfall involviert sein. Russland wies diese Darstellung zurück. Die deutsche Bundesregierung spricht bislang davon, dass „fremde Mächte“ hinter der Platzierung der Drohne stecken könnten. Eine ausdrückliche Schuldzuweisung an den Kreml gibt es nicht.
Weniger zurückhaltend sind demgegenüber die CSU-nahe Hanns-Seidel-Stiftung und das International Institute for Strategic Studies (IISS) in London. Sie haben jüngst eine gemeinsame Studie vorgelegt, die den Titel „Russlands UAV-Kampagne über Europa“ trägt. Diese verweist auf 144 Drohnenvorfälle zwischen August 2024 und Februar 2026 in zwölf NATO-Staaten und Irland. Der Vorfall von Leipzig ist dabei noch nicht berücksichtigt.

Deutschland in überdurchschnittlichem Maße betroffen

Erkenntnisse bezüglich einer russischen Urheberschaft, die über bislang bekannte Mutmaßungen hinausgehen, führt das Papier nicht auf. Die Autoren erklären jedoch, dass die Anzahl der Vorfälle allein durch Hobbyflieger, Fehlidentifizierungen oder Zufälle nicht plausibel zu erklären sei. Dieser Umstand und die Zielauswahl ließen eine koordinierte russische UAV-Kampagne als „sehr wahrscheinlich“ erscheinen.
Der Vorsitzende der Hanns-Seidel-Stiftung, Klaus Holetschek, äußerte anlässlich der Vorstellung der Studie, die Drohnen gefährdeten die innere Sicherheit. Europa sei „auf diese Form hybrider Bedrohung bislang nicht ausreichend vorbereitet“.
Deutschland ist der Studie zufolge von den Drohnenvorfällen in stark überdurchschnittlichem Maße betroffen. So sollen sich gleich 58 der erfassten Fälle in Deutschland ereignet haben. Die Hälfte davon habe militärische Einrichtungen betroffen. Weitere Ziele waren demnach Flughäfen, Häfen, Energieanlagen und nuklear relevante Standorte. Als möglichen Zweck nennt die Studie, europäische Reaktionszeiten und Schwachstellen der Luftverteidigung auszuspähen.

Sicherheitsbehörden gehen bei Vorfällen mit Drohnen meist von Hobbypiloten aus

Als mögliche Ausgangspunkte der Drohnenvorfälle nennt die Studie mit Russland verbundene Handelsschiffe oder solche der sogenannten Schattenflotte. Das große Problem sei die unzureichende europäische Abwehrfähigkeit. Die Infrastruktur und die Instrumente zur Drohnenerkennung seien uneinheitlich.
Dazu kämen zersplitterte Zuständigkeiten, unklare rechtliche Befugnisse und teilweise zu langsame oder unzureichende Reaktionsmöglichkeiten. Eine Bekämpfung von Drohnen könne erst erfolgen, wenn diese bereits in den europäischen Luftraum eingedrungen seien. Es bestehe kein Mandat etwa mit Blick auf ein Schiff, von dem aus diese gestartet werden könnten.
Die Studie räumt ein, dass die öffentliche Beweislage zu den Einzelfällen regelmäßig dünn sei. Im Juni 2026 gingen Sicherheitsbehörden bezüglich in Deutschland registrierter Drohnenvorfälle „in überwiegendem Maße“ von unerlaubten Flügen von Hobbypiloten aus. Der Bundespolizei zufolge dringen Privatpersonen immer wieder unerlaubt in Flugverbotszonen ein und fertigten Aufnahmen an.

Russland-Bezug nur vereinzelt belegt

Eine eindeutige Zuordnung zu Russland könne etwa mit Blick auf den Zwischenfall im polnischen Luftraum im September 2025 erfolgen. Dort gelang es der polnischen Luftabwehr, Drohnen abzuschießen und die eingesetzten Drohnentypen Russland zuzuordnen. Allerdings ist die Motivation hinter dem Vorfall nach wie vor unklar. Vieles spricht dafür, dass die Drohnen im Rahmen einer Offensive im Ukrainekrieg zum Einsatz kamen – und keine Absicht mit Blick auf NATO-Staaten im Spiel war.
In Fällen wie dem Auftreten von Drohnen in Brunsbüttel, Manching, Neuburg oder Husum äußerten Behörden einen möglichen Spionageverdacht. Aber auch hier gibt es bislang keine vollständige Beweiskette hinsichtlich einer russischen Urheberschaft.
Eine Anklage gegen mutmaßliche Saboteure gibt es in Litauen. Diese sollen als mögliche „Wegwerfagenten“ für Brände und Sprengstoffsendungen in Luftfrachträumen und DHL-Packstationen verantwortlich sein. Dabei handelt es sich jedoch um keinen Drohnenvorfall. Worin sich Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste in Europa einig sind, ist, dass die europäischen Länder möglichen neuartigen hybriden Bedrohungen ausgesetzt sind. Darauf sei ihre Sicherheitsarchitektur hingegen nicht immer ausreichend vorbereitet.

Explosion am Flughafen Halle-Leipzig offenbar möglich

Unterdessen soll bei dem Vorfall der Vorwoche am Flughafen Halle-Leipzig ein deutlich größerer Schaden in Kauf genommen worden sein. Wie die „Zeit“ unter Berufung auf ausgewertetes Videomaterial von Überwachungskameras berichtete, hätte es auch zu einer Explosion kommen können. So sei gegen 19:30 Uhr ein Objekt direkt auf die am Flughafen parkende Antonow-Maschine zugeflogen.
Es sei in weiterer Folge auf einer der Tragflächen aufgeschlagen, wo sich im Regelfall die Treibstofftanks befinden. Allerdings sei der Gegenstand mutmaßlich abgeprallt und der Sprengsatz, der in einiger Entfernung von der Drohne aufgefunden wurde, habe sich möglicherweise beim Aufprall abgelöst. Bislang ist unklar, warum er nicht detoniert sei.
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Acht statt vier Standorte: Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei soll größer werden

Nach der Entdeckung einer Sprengstoff-Drohne am Flughafen Leipzig/Halle soll die neue Drohnenabwehreinheit der Bundespolizei nun deutlich größer werden als bisher geplant.
Bundesinnenministerin Alexander Dobrindt (CSU) werde noch im Laufe des Montags eine Weisung an die Bundespolizei geben, wonach die Einheit auf 300 Kräfte anwachsen soll, sagte eine Sprecherin des Ministeriums. Statt vier Standorten seien nunmehr acht Standorte geplant, „um schnell und flexibel bei Bedarf vor Ort zu sein“. Zuerst hatte „Bild“ über die geplante Erweiterung berichtet.
Als Reaktion auf die gestiegene Bedrohung hat Dobrindt im Dezember eine neue Einheit in Dienst gestellt, die unbemannte Luftfahrzeuge aufspüren, abfangen und gegebenenfalls auch abschießen soll. Die Kräfte sind an Flughäfen, in der Bundeshauptstadt und bundesweit in der Nähe sicherheitsrelevanter Objekte stationiert, um möglichst rasch am Einsatzort sein zu können.

Ursprünglich bis zu 130 Spezialkräfte geplant

Die neue Einheit werde in der Anfangsphase aus rund 60 Bundespolizisten bestehen und solle rasch auf 130 Spezialkräfte anwachsen, hieß es im Dezember. Sie werde unter anderem KI-gestützte Störsysteme und automatische Abfangdrohnen einsetzen. Außerdem solle die neue Einheit in Amtshilfe die Landespolizeien unterstützen, wenn dies nötig ist und entsprechende Kapazitäten zur Verfügung stehen.

Bundesregierung sieht rechtlich keinen Handlungsbedarf

Mehrere Politiker hatten zuletzt Gesetzesänderungen für eine effektivere Abwehr der Bedrohung durch Drohnen ins Spiel gebracht. Die Bundesregierung verweist ihrerseits auf bereits umgesetzte Änderungen, etwa im Luftsicherheitsgesetz. Der stellvertretende Regierungssprecher Sebastian Hille sagte, bei der Drohnenabwehr sehe sich die Bundesregierung, was die rechtliche Lage angehe, gut aufgestellt.
Am späten Dienstagabend vergangener Woche war auf dem Flughafen Leipzig/Halle in der Nähe ukrainischer Transportflugzeuge eine mit Sprengstoff und Zünder bestückte Drohne entdeckt worden. Zudem war ein Flugzeug mit einem unbekannten kleineren Flugobjekt kollidiert – möglicherweise einer zweiten Drohne. Die Bundesanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts des versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und des gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr. (dpa/red)
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Fünf Liegenschaften für neuen Wehrdienst vorgesehen

Das Bundesverteidigungsministerium hat die Nutzungsabsicht für fünf Liegenschaften konkretisiert, die für den neuen Wehrdienst genutzt werden sollen.
Das Ministerium teilte am Montag mit, dass für diese Liegenschaften konkrete vorbereitende Schritte eingeleitet wurden. Die betroffenen Liegenschaften sind die ehemalige Kurpfalz-Kaserne in Speyer, die ehemalige Unteroffizier-Krüger-Kaserne in Kusel, die ehemalige Graf-Stauffenberg-Kaserne in Sigmaringen, die ehemalige Kanaal-van-Wessem-Kaserne in Soest und die ehemaligen Ray Barracks inklusive des ehemaligen US-Übungsplatzes Ockstadt in Friedberg.

Gespräche mit Stakeholdern

In Speyer, Kusel und Sigmaringen fanden bereits Gespräche mit den beteiligten Stakeholdern statt, um die zukünftige Nutzung der Liegenschaften zu diskutieren. Die Ergebnisse dieser Gespräche sollen in Absichtserklärungen festgehalten werden. Für die Liegenschaften in Soest und Friedberg stehen diese Gespräche noch aus. Ein Treffen für die ehemalige Kanaal-van-Wessem-Kaserne in Soest ist bereits für September geplant.
Um die geplanten Ausbildungskapazitäten umsetzen zu können, müssen die erforderlichen Schritte zur Wiedernutzung der Liegenschaften durch die Bundeswehr zeitnah ergriffen werden. Dazu gehört insbesondere das Landbeschaffungsverfahren, das kurzfristig eingeleitet werden soll. Die Liegenschaften sollen wieder in die militärische Nutzung und in den Besitz des Bundesministeriums der Verteidigung übergehen. (dts/red)
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Brosius-Gersdorf präzisiert Vorschlag zur Medienaufsicht

Die Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf hat ihre Anregung für eine neue Medienaufsicht präzisiert und gleichzeitig neue Vorschläge angekündigt. Es geht ihr um einen besseren Schutz des Persönlichkeitsrechts bei ehrverletzenden Äußerungen in neuen digitalen Medien, vor allem gegenüber Äußerungen in „Social Media“, sagte Brosius-Gersdorf am Montag der dts Nachrichtenagentur.
Bei Plattformen böten die Verfahren nach dem Digital Services Act (DSA) zwar bereits jetzt Möglichkeiten, gleichwohl bleibe das Persönlichkeitsrecht im Internet häufig auf der Strecke. „Helfen könnte unter anderem eine staatsfreie behördliche Aufsicht über soziale Netzwerke (und neue Medien), die bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen von sich aus aktiv werden könnte“, so die Juristin.

„Staats- und regierungsferne Aufsicht“

Wichtig sei ihr, dass es dabei nicht um eine staatliche Aufsicht, sondern um eine „staats- und regierungsferne Aufsicht durch Einrichtungen wie die Landesmedienanstalten“ gehe. „Dazu könnte der Medienstaatsvertrag so geändert werden, dass die Landesmedienanstalten bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch neue Medien und auf Plattformen erforderliche Sanktionsmaßnahmen erlassen können“, so Brosius-Gersdorf gegenüber der dts Nachrichtenagentur.
Sie werde in ihrem neuen Buch mit dem Titel „Wahl und Wahrheit“ weitere Vorschläge zum Schutz des Persönlichkeitsrechts im Internet und für eine bessere Debattenkultur unterbreiten. Dieses soll am 1. September erscheinen.
Brosius-Gersdorf kritisierte auch die Aufregung, die nach ihrer Äußerung gegenüber dem ZDF im Bezug auf eine geforderte „Behördenaufsicht“ entstanden war. „Die Debatte geht in der Tat einmal wieder fehl“, sagte die Juristin am Montag gegenüber der dts Nachrichtenagentur. (dts/red)
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Günther: Bundeswehr im Inneren bei Drohnenabwehr einsetzen

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hat sich angesichts der Bedrohungslage durch Drohnen dafür ausgesprochen, dass Bundeswehreinsätze auch im Inneren ermöglicht werden sollten. „Weil man bei Drohnen kaum unterscheiden kann, ob es sich um eine außenpolitische oder innenpolitische Bedrohung handelt. Und deswegen, glaube ich, müssen wir auch über eine Änderung des Grundgesetzes sprechen, und ich hoffe auch, dass wir da zu Ergebnissen kommen“, sagte Günther dem Deutschlandfunk.
Generell sei er davon überzeugt, dass beim Thema äußere und innere Sicherheit die strikte Trennung zwischen Bund und Ländern nicht mehr zeitgemäß sei. Stattdessen sollten angesichts der aktuellen Bedrohungslage die Kompetenzen von Bund und Ländern noch stärker gebündelt werden.

Günther: Es ist wichtig, mit der besten Technik ausgerüstet zu sein

Man merke bei den Drohnen, dass Profis am Werk sind. „Und so professionell, wie das gemacht ist, kann man sich kaum vorstellen, dass da nicht auch eine staatliche Infrastruktur dahintersteckt.“ Deshalb sei es wichtig, mit der besten Technik ausgerüstet zu sein. „Und das geht nur im Schulterschluss zwischen Bund und Ländern.“
Die Drohnen-Diskussion hat in den vergangenen Tagen Fahrt aufgenommen, nachdem am Flughafen Leipzig/Halle am späten Dienstagabend in der Nähe ukrainischer Transportflugzeuge eine mit Sprengstoff und Zünder bestückte Drohne entdeckt und von einem Mitarbeiter zum Absturz gebracht worden war. Ein infolge der Sperrung kurz danach durchstartendes Flugzeug kollidierte mit einem unbekannten kleineren Flugobjekt, möglicherweise einer zweiten Drohne. (dpa/red)