Categories
deutschland

EU-Ausschuss beschließt neue TÜV-Richtlinien: Das kommt auf Fahrzeugbesitzer zu

Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments hat am 5. Mai 2026 mehrere Änderungen an der europäischen Richtlinie zur Hauptuntersuchung (HU) von Kraftfahrzeugen beschlossen.
Im Mittelpunkt der Entscheidung stand die Aktualisierung der Prüfpunkte, um technischen Entwicklungen der vergangenen Jahre Rechnung zu tragen. So sollen künftig auch Airbags sowie Fahrerassistenzsysteme, darunter Notbremsassistenten, verpflichtend in die Hauptuntersuchung einbezogen werden. Für Elektrofahrzeuge wurden zusätzliche Prüfkriterien festgelegt, die insbesondere den Zustand der Hochvoltbatterie und sicherheitsrelevante elektrische Komponenten betreffen.

Keine jährliche Hauptuntersuchung

Vom Tisch ist hingegen der Vorschlag der EU-Kommission, ältere Fahrzeuge ab einem Alter von zehn Jahren jährlich zur Hauptuntersuchung zu verpflichten. Dem folgte der Ausschuss nicht und lehnte ihn ab.
Auch aus Deutschland gab es dafür keine Zustimmung. So erklärte der EU-Abgeordnete Jens Gieseke (CDU): „Keine jährlichen Hauptuntersuchungen für Fahrzeuge älter als zehn Jahre und keine zusätzlichen Prüfpflichten für leichte Nutzfahrzeuge senden ein klares Entlastungssignal an Verbraucher und insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen.“
Der Ministerrat hatte sich Anfang Dezember 2025 gegen eine jährliche TÜV-Pflicht ausgesprochen. Auch der ADAC kritisierte das Vorhaben. Karsten Schulze, Technikpräsident des Automobilklubs, schreibt, dass eine jährliche Untersuchung keine sicherheitstechnische Verbesserung bedeuten würde. Auch würden Besitzer älterer Fahrzeuge finanziell erheblich mehr belastet.

Keine „TÜV“-Plakette bei offenen Rückrufen

Ein weiterer Beschluss betrifft den Umgang mit offenen Rückrufen: Fahrzeuge, für die ein sicherheitsrelevanter Rückruf nicht abgearbeitet wurde, sollen keine Prüfplakette mehr erhalten. Damit beabsichtigt die EU, sicherzustellen, dass bekannte Mängel vor der Teilnahme am Straßenverkehr behoben werden.
Zudem einigte sich der Ausschuss darauf, die Hauptuntersuchung künftig auch in anderen EU-Mitgliedstaaten anerkennen zu lassen. Fahrzeughalter sollen ihre Prüfung somit nicht mehr zwingend im Zulassungsland durchführen müssen. Vorgesehen ist dafür eine vorläufige EU-Bescheinigung mit einer Gültigkeit von sechs Monaten. Die reguläre Hauptuntersuchung müsse anschließend wieder in Deutschland durchgeführt werden.

Straßenkontrollen von Wohnmobilen

Zur Bekämpfung von Tachomanipulationen – etwa beim Gebrauchtwagenhandel – hat der Ausschuss eine erweiterte Dokumentationspflicht beschlossen. Demnach sollen Werkstätten und Prüfstellen Kilometerstände künftig systematisch erfassen.
Ferner sieht der Beschluss vor, die Zahl technischer Straßenkontrollen zu erhöhen. Diese stichprobenartigen Prüfungen sollen hauptsächlich ältere und gewerblich genutzte Fahrzeuge betreffen, inklusive Transporter. Das würde laut ADAC auch „Handwerksbetriebe, Lieferdienste und Wohnmobile auf Transporterbasis betreffen“.
Die beschlossenen Änderungen bilden die Verhandlungsposition des Parlaments für die anstehenden Gespräche mit dem Rat. Eine endgültige Fassung der Richtlinie wird erst nach Abschluss dieses Gesetzgebungsverfahrens vorliegen.
Categories
deutschland

Förderung von AfD-naher Stiftung weiter unklar – Vorwurf der Verschleppung


In Kürze:

  • Entscheidung über Fördergelder für die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) beim BMI noch nicht getroffen.
  • DES-Vorstandsvorsitzende Erika Steinbach hofft auf gut 25 Millionen Euro vom BMI – offener Brief bislang erfolglos.
  • Stiftungsförderung für ESN-Fraktion im EU-Parlament scheinbar erfolgt.

 
Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat noch immer nicht entschieden, ob die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung (DES) in diesem Jahr erstmals Fördergelder des Bundes erhalten wird. Wie die Pressestelle des BMI auf Anfrage von Epoch Times mitteilte, dauert die Prüfung des Förderantrags noch an.
„Da es sich bei der Desiderius-Erasmus-Stiftung um deren erstmalige Prüfung auf das Vorliegen der Fördervoraussetzungen handelt, kann aktuell nicht belastbar mitgeteilt werden, wann die Prüfung abgeschlossen sein wird“, hieß es aus dem BMI.
Die DES setzt sich nach eigener Darstellung unter anderem für die „Zukunft Deutschlands als Nation“ und „für Demokratie, für Rechtsstaat und für Meinungsfreiheit“ ein.

„Normierte Kriterien“ nach Stiftungsfinanzierungsgesetz entscheidend

Die übrigen parteinahen Stiftungen, nämlich die Konrad-Adenauer-Stiftung (CDU), die Hanns-Seidel-Stiftung (CSU), die Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD), die Heinrich-Böll-Stiftung (Grüne), die Rosa-Luxemburg-Stiftung (Linke) und die Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP), erhalten vom BMI seit Jahren Gelder in zwei- bis dreistelliger Millionenhöhe. Unterstützungen aus anderen Ministerien kommen noch dazu. Insgesamt beliefen sich die öffentlichen Fördermittel im Jahr 2024 auf 687 Millionen Euro.
Für die Entscheidung pro oder kontra BMI-Fördergeld für die DES sind nach Angaben des Ministeriumssprechers alleine die im Stiftungsfinanzierungsgesetz (StiftFinG) „normierten Kriterien“ entscheidend.
Die Tabelle zeigt die Globalzuschüsse des BMI an <span class=

193 Millionen vom Innenministerium zu verteilen

Zu den aktuellen Einzelsummen für alle geförderten parteinahen Stiftungen im Jahr 2026 hat sich das BMI nicht detailliert geäußert. Der Sprecher gab lediglich eine Gesamtsumme von 193,574 Millionen Euro an, die im laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung stehe, also für „Globalzuschüsse zur gesellschaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit“. Im Vorjahr sei derselbe Titel mit 168 Millionen Euro ausgestattet gewesen. Auch das Bundesverwaltungsamt nannte auf Nachfrage von Epoch Times keine detaillierteren Zahlen für jede Stiftung.
Zum Zuteilungsverfahren verwies das BMI auf Paragraph 3 des StiftFinG. Demnach ergäben sich die Anteile unter Berücksichtigung eines Sockelbetrages von 1 Prozent je Stiftung aus dem „normierten Verteilungsschlüssel sowie der im Bundeshaushalt festgesetzten Gesamtsumme“. Paragraph 3(3) regelt, dass Fördermittel „nach dem Durchschnitt der Verhältnisse verteilt“ werden, „welche die Ergebnisse der letzten vier Bundestagswahlen der jeweils nahestehenden politischen Partei widerspiegeln“.

Es geht um gut 25 Millionen Euro

Nach Angaben von DES-Vorstand und AfD-Mitglied Erika Steinbach besteht für ihre Stiftung somit ein BMI-Fördergeldanspruch in Höhe von 12,3 Prozent der im Haushaltsplan ausgewiesenen Gelder für das Jahr 2026.
Den absoluten Wert bezifferte sie auf rund 25,5 Millionen Euro. Das teilte die ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete vor wenigen Tagen auf Anfrage von Epoch Times mit. „Weitere Mittel aus den anderen Fördertöpfen für politische Stiftungen haben wir bewusst nicht beantragt“, so die DES-Chefin.
Steinbach hatte am 30. März 2026 einen offenen Brief veröffentlicht, in dem sie von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) forderte, die Prüfung der DES-Förderwürdigkeit nicht mehr länger „parteitaktisch zu verschleppen“. Seither habe sie vom BMI ebenfalls lediglich die Auskunft erhalten, dass die Überprüfung noch nicht abgeschlossen sei, so die DES-Chefin gegenüber Epoch Times.
„Daraufhin haben wir das BVerfG [Bundesverfassungsgericht] angerufen und gefordert, dem BMI eine Frist bis zum 22. Mai 2026 für den zu erlassenden Bescheid zu setzen“, so Steinbach. Außer einer Eingangsbestätigung aus Karlsruhe liege ihr aber noch nichts vor. Angaben zur Herkunft der aktuell vorhandenen DES-Gelder wollte Steinbach nicht machen, da die Stiftung bislang keinen Cent von der öffentlichen Hand erhalten habe.
Im Einklang mit dem BMI wies Steinbach darauf hin, dass die DES erst seit dem 1. Januar 2026 einen grundsätzlichen Anspruch geltend machen könne. Aufgrund eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Münster sei „jede rückwirkende Fördermöglichkeit“ für die Vorjahre ohnehin entfallen, bestätigte die DES-Stiftungsleiterin.
Das OVG Münster hatte im März 2026 in zweiter Instanz geurteilt, dass der DES zumindest für das Jahr 2021 keine Fördermittel für gesellschaftspolitische Bildungsarbeit zustehen. Unter Verweis auf einen BVerfG-Beschluss begründete das OVG seine Entscheidung mit dem Umstand, dass 2021 noch gar keine verfassungskonforme Förder- und Verwaltungspraxis für parteinahe Stiftungen existiert habe.
„Die danach rechtswidrige Förderpraxis kann keine Grundlage für eine Förderung damals nicht berücksichtigter Stiftungen bieten“, befand der OVG-Präsident.

Bundesverfassungsgericht verlangte eigenes Gesetz

Das allen aktuellen Berechnungen zugrunde liegende StiftFinG war im Dezember 2023 auf Verlangen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) von Union, SPD, Grünen und FDP verabschiedet worden. Es gilt seit 2024. Demnach steht einer parteinahen Stiftung Förderung zu, wenn Abgeordnete der einer jeweils nahestehenden Partei in der mindestens dritten aufeinanderfolgenden Legislaturperiode in Fraktionsstärke in den Deutschen Bundestag eingezogen sind. Dies trifft seit diesem Jahr für die AfD und die DES zu.
Nach Angaben des „Verfassungsblogs“ könnte speziell Paragraph 2, Absatz 4 dazu führen, dass die DES weiter leer ausgeht. Demnach muss eine politische Stiftung auch in einer rückblickenden „Gesamtschau“ die Gewähr bieten, „für die freiheitliche demokratische Grundordnung sowie für den Gedanken der Völkerverständigung aktiv einzutreten“. Zudem darf kein Geld an eine parteinahe Stiftung fließen, wenn eine „verfassungsfeindliche Prägung der politischen Grundströmung“ vorliegt.
Die Karlsruher Richter hatten aufgrund einer AfD-Klage am 22. Februar 2023 entschieden, dass die bis dahin übliche Praxis, Fördergelder für parteinahe Stiftungen jedes Jahr kurzerhand via Haushaltsgesetz festzulegen, verfassungswidrig sei. Deshalb müsse ein eigenes Gesetz für Klarheit sorgen.

BMI-Prüfungsergebnis zur Verfassungsmäßigkeit der AfD ebenfalls offen

Das BMI hatte zudem angekündigt, jenes Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) zu überprüfen, auf dessen Grundlage die Gesamtpartei AfD vorübergehend als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft worden war.
Nach einem Eilverfahrensurteil des Verwaltungsgerichts Köln gilt diese Einstufung seit Ende Februar 2026 nicht mehr. Die AfD darf bis zu einer Entscheidung im Hauptverfahren lediglich als „Verdachtsfall“ geführt werden. Das bedeutet zugleich weniger Überwachungsbefugnisse für das BfV.
Auch in dieser Frage dauere die Prüfung noch an, teilte das BMI auf Epoch-Times-Nachfrage mit.

EU-Stiftung erhält bereits Fördergelder aus EU-Topf

Während die DES weiter auf Fördermittel des BMI wartet, gab es für die AfD-Fraktion im EU-Parlament, Europa der souveränen Nationen (ESN), scheinbar keine Schwierigkeiten, Geld aus dem EU-Haushalt zu bekommen.
Nach Informationen des „Spiegel“ soll die „Sovereignty Foundation“ (SF) für das laufende Jahr 1,1 Millionen Euro aus Haushaltsmitteln der Europäischen Union erhalten. 275.000 Euro seien bereits geflossen. Sie wird vom AfD-EU-Abgeordneten Alexander Sell geleitet.
Das Nachrichtenmagazin kritisierte unter anderem die führende Rolle der AfD innerhalb der aus „Spiegel“-Sicht „rechtsextremen“ ESN-Partei nebst ihrer Stiftung, zudem die lückenhafte SF-Website, insbesondere aber die möglichen Profite für „das rechtsextreme Vorfeld“ der AfD, welche nun „auf Kosten der europäischen Steuerzahler“ zustande kommen könnten.
Sell zufolge „unterstützt und ergänzt“ die SF allerdings lediglich die Ziele der ESN-Partei „im Rahmen der von der Union verfolgten Zielsetzungen und Grundwerte“. Die Parteimitglieder setzten sich „gemeinsam ein für ein Europa der Vaterländer, Demokratie, Freiheit, Wohlstand und Zukunft“, schrieb Sell auf der Website der Stiftung.
Die EU-Abgeordneten der AfD hatten die ESN-Fraktion nach der EU-Wahl im Sommer 2024 gemeinsam mit Vertretern anderer EU-kritischer Parteien gegründet, nachdem die AfD aus ihrer bisherigen Stammfraktion, der ID, hauptsächlich auf Betreiben des französischen Rassemblement National und der italienischen Lega ausgeschlossen worden war.
Sell ließ einen Fragenkatalog von Epoch Times bis zur Veröffentlichung dieses Artikels unbeantwortet.
Categories
deutschland

Note 3,0: Bahninfrastruktur in Deutschland 2025 kaum verbessert

Der Zustand der Bahn-Infrastruktur in Deutschland hat sich im vergangenen Jahr trotz hoher Investitionen und vieler Baustellen kaum verbessert. Der neu veröffentlichte Zustandsbericht des Bahnnetzunternehmens DB InfraGO stellt dem Gesamtnetz mit 3,0 dieselbe Note aus wie im Vorjahr. Bei den Personenbahnhöfen gab es demnach eine leichte Verbesserung von 3,03 auf 2,96.
Bahn-Chefin Evelyn Palla sieht dennoch eine positive Entwicklung: „Die Talsohle der ungebremsten Alterung“ der Infrastruktur sei erreicht, sagte sie. Die InfraGO benotet seit 2021 jährlich den Zustand von Gleisen, Bahnhöfen, Weichen und weiterer Bahninfrastruktur. In den Vorjahren hatte sich die Gesamtnote stets verschlechtert.

Palla: Neustart nun möglich

Ein „Neustart“ sei nun möglich, sagte Palla. Voraussetzung sei allerdings, dass das aktuelle Investitionsniveau festgeschrieben und über Jahre fortgeführt wird. 2025 wurden dem Bericht zufolge 19,9 Milliarden Euro „verbaut“, 2026 sind laut Palla erstmals mehr als 20 Milliarden Euro vorgesehen.
«Viele Anlagen und Bahnhöfe sind weiter in keinem guten Zustand.» (Archivbild)

Bahnchefin Evelyn Palla: „Viele Anlagen und Bahnhöfe sind weiter in keinem guten Zustand.“ (Archivbild)

Foto: Kay Nietfeld/dpa

Im Detail seien laut InfraGO-Chef Philipp Nagl auch bereits Verbesserungen zu sehen. So sei etwa sei etwa der Anteil von Anlagen mit sehr schlechten Zustandsnoten erstmals zurückgegangen – von 16,8 auf 16,1 Prozent. Im Jahr 2026 erwartet er weitere Schritte nach vorne.
Nagl verweist unter anderem auf die sogenannten Korridorsanierungen, bei denen einzelne Strecken über Monate hinweg vollständig gesperrt und erneuert werden. Im Jahr 2024 war mit der Riedbahn zwischen Frankfurt und Mannheim die erste vielbefahrene Strecke auf diese Weise saniert worden.
2025 wurde die Strecke zwischen Oberhausen und Emmerich erneuert und mit der Strecke Hamburg–Berlin begonnen. In diesem Jahr sollen neben dieser Verbindung in die Hauptstadt vier weitere dieser Projekte beendet werden, wovon sich Nagl spürbare Auswirkungen auf die Durchschnittsnote des Schienennetzes verspricht.

Viele Stellwerke sind alt

Am schwerwiegendsten, auch für den Betrieb, ist laut der Bahn das hohe Alter vieler Stellwerke. Hier sei jahrzehntelang kaum investiert worden. Die Benotung des Zustands der rund 4.000 Stellwerke im deutschen Schienennetz verbesserte sich von 2024 auf 2025 um 0,1 Prozentpunkte.
Mit 4,02 ist die Note dennoch schlecht. Jedes zweite Stellwerk ist erneuerungsbedürftig. Deutlich besser sieht es dagegen bei Brücken, Tunneln und Lärmschutzbauwerken aus.
Nicht wenige Stellwerke der Bahn sind bereits 60 oder 70 Jahre alt und können nicht mehr mit neuerer Technik ausgestattet werden. Dann hilft nur der Neubau.

Nicht wenige Stellwerke der Bahn sind bereits 60 oder 70 Jahre alt und können nicht mehr mit neuerer Technik ausgestattet werden. Dann hilft nur der Neubau.

Foto: Stefan Puchner/dpa

Pünktlichkeit: Etwas besser

Die Deutsche Bahn hat ihre Pünktlichkeitsquote im Fernverkehr im Vergleich zum Jahresanfang zwar deutlich verbessert, doch auch im April wurde mehr als jeder dritte Fernverkehrshalt zu spät erreicht. Die Pünktlichkeitsquote lag im Fernverkehr bei 64,4 Prozent, wie die Bahn auf ihrer Website mitteilte.
Der bundeseigene Konzern kämpft seit Jahren mit der Pünktlichkeit; der Start ins laufende Jahr fiel dabei besonders schlecht aus. In der Regel ist die Pünktlichkeit im Winter etwas höher, da dann weniger Menschen unterwegs sind. Im Januar lag die Quote jedoch nur bei 52,1 Prozent und im Februar bei 59,4 Prozent.
Begründet wurden die schlechten Zahlen mit der maroden Infrastruktur, den vielen Baustellen im Netz sowie dem strengen Winterwetter. Für das gesamte Jahr 2026 hält die Bahn an ihrem Ziel von mehr als 60 Prozent Pünktlichkeit im Fernverkehr fest.
26.000 Baustellen hat die Bahn vergangenes Jahr absolviert - und konnte so zumindest den weiteren Verfall ihrer Infrastruktur stoppen. (Archivbild)

26.000 Baustellen hat die Bahn im vergangenen Jahr absolviert – und konnte so zumindest den weiteren Verfall ihrer Infrastruktur stoppen.

Foto: Sebastian Gollnow/dpa

Auch Nahverkehr pünktlicher als zu Jahresbeginn

Als verspätet gilt ein Zug nach Definition der Bahn ab einer Verzögerung von 6 Minuten. Zugausfälle werden in der Statistik nicht berücksichtigt.
Im Nahverkehr lag die Pünktlichkeitsquote im April bei 89,1 Prozent – das ist der beste Wert im laufenden Jahr. Im Nahverkehr sind die Quoten stets deutlich höher als im Fernverkehr, unter anderem weil hier verspätete Züge aufgrund der Vielzahl an Verbindungen nicht so stark ins Gewicht fallen.
Zudem sind die zurückgelegten Wege deutlich kürzer und die Züge damit nicht so anfällig für Verspätungen wie im Fern- und auch im Güterverkehr. (afp/dpa/red)
Categories
deutschland

EU genehmigt 5 Milliarden Euro für Dekarbonisierung der Industrie

Die Europäische Kommission hat die deutsche Beihilferegelung im Umfang von fünf Milliarden Euro genehmigt, die Industrieunternehmen bei der Dekarbonisierung ihrer Produktionsprozesse unterstützen soll.
Das teilte die Kommission am Donnerstag mit. Die Regelung zielt darauf ab, die Energie- und Klimaziele Deutschlands sowie die EU-Ziele für nachhaltigen Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern.
Beihilfefähig sind Projekte, die fossile Brenn- oder Rohstoffe durch emissionsarme Alternativen ersetzen sollen, wie etwa Elektrifizierung, Wasserstoff oder CO2-Abscheidung und -Speicherung.

Projekte müssen sich bewerben

Die Vorhaben werden im Rahmen einer wettbewerblichen Ausschreibung auf Basis ihrer Kosteneffizienz ausgewählt, wobei die Höhe der beantragten Beihilfe pro Tonne vermiedener CO2-Emissionen entscheidend ist.
Die Projekte müssen eine erhebliche Emissionsreduktion erreichen: mindestens 50 Prozent innerhalb von vier Jahren und 85 Prozent bis zum Ende der Vertragslaufzeit in 15 Jahren. Die Beihilfen werden in Form zweiseitiger CO2-Differenzverträge mit einer Laufzeit von 15 Jahren gewährt, wobei die Höhe der jährlichen Zahlungen von Marktentwicklungen abhängt.
Die Kommission bewertete die Regelung nach den EU-Beihilfevorschriften und kam zu dem Schluss, dass sie erforderlich und geeignet sei, um die Dekarbonisierung in unter das Emissionshandelssystem fallenden Wirtschaftszweigen zu fördern.
Die Regelung habe einen Anreizeffekt, da die Beihilfeempfänger ohne die öffentliche Förderung solche Investitionen nicht tätigen würden. Zudem seien die Auswirkungen auf den Wettbewerb und den Handel innerhalb der EU begrenzt. (dts/red)
Categories
deutschland

Viele Angehörige, die andere pflegen, verlieren Haus oder Großteil des Vermögens

Die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen bedeutet für viele Familie in Deutschland einer neuen Umfrage zufolge oft enorme materielle Einbußen.
49 Prozent der Befragten, die jemand anderen pflegen, gaben an, Pflegearmut bei sich selbst oder im näheren Umfeld – etwa bei Verwandten oder Bekannten – erlebt zu haben. Pflegearmut wurde in der Umfrage definiert als Verlust des Hauses oder eines Großteils der Ersparnisse.
In der vom Institut Allensbach im Auftrag der Krankenkasse DAK-Gesundheit erstellten Umfrage sprachen sich zudem zwei Drittel aller Befragten für eine umfassende Pflegereform aus, die eine verlässliche Versorgung garantiert. Kürzungen beim Pflegegeld wurden klar abgelehnt.

DAK: Jede zweite Pflegeperson verliert Haus oder Ersparnisse

Die Umfrage zeige, dass Pflegearmut „in der Mitte der Gesellschaft angekommen“ sei, erklärte DAK-Vorstandschef Andreas Storm. „Wenn jede zweite Pflegeperson bei sich oder im Umfeld durch Pflege das eigene Haus oder den Großteil der Ersparnisse verliert, dann ist das sozialer Sprengstoff.“
Bund und Länder müssten jetzt eine umfassende Pflegereform auf den Weg bringen. „Ganz wichtig ist dabei eine Lösung zur Begrenzung der explodierenden Heimkosten, damit Pflege hier für Bewohner und Angehörige nicht weiter zur Armutsfalle wird“, betonte Storm.
„Der dramatische Anstieg bei den Ausgaben zur Hilfe zur Pflege verschärft darüber hinaus die Finanzkrise der kommunalen Haushalte massiv.“
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hatte angekündigt, bis Mitte Mai einen ersten Entwurf für ein Reform der sozialen Pflegeversicherung vorzulegen. Die Mehrheit der Befragten in der Allensbach-Erhebung rechnet bei der Reform mit höheren finanziellen Belastungen. 61 Prozent halten Beitragserhöhungen oder Leistungskürzungen demnach für unvermeidlich.
Die Hälfte der Bevölkerung erwartet laut Umfrage zudem deutlich steigende Pflegebeiträge, weitere 36 Prozent immerhin moderat steigende Beiträge. 51 Prozent der Befragten halten höhere Beiträge für akzeptabel, sofern der Staat die Absicherung von Pflegebedürftigkeit komplett übernimmt. (afp/red)
Categories
deutschland

Organspende: Patientenschützer lehnen Widerspruchslösung ab

Der Vorsitzende der Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, hat sich gegen die sogenannte Widerspruchslösung bei der Organspende ausgesprochen. „Wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu“, sagte Brysch . „Eine selbstbestimmte Entscheidung für oder gegen die Organspende ermöglicht nur eine neutrale, ergebnisoffene und umfassende Aufklärung“, fügte er hinzu.
Derzeit kann eine Organspende nur erfolgen, wenn jemand dies vor dem Tod ausdrücklich erlaubt hat – etwa über einen Eintrag in den Organspendeausweis.

An dieser Stelle wird ein Video von Youtube angezeigt. Bitte akzeptieren Sie mit einem Klick auf den folgenden Button die Marketing-Cookies, um das Video anzusehen.

Möglich ist die Organspende auch, wenn die Angehörigen zustimmen. Weil es zu wenige Spenderorgane gibt, werden immer wieder Forderungen nach einer Umstellung auf eine Widerspruchslösung laut. Damit würde jeder Mensch als Organspender gelten, sofern er nicht zu Lebzeiten widersprochen hat.

Brysch: „Therapie ohne Zustimmung des Betroffenen ist Körperverletzung“

Die Widerspruchslösung greift Brysch zufolge jedoch „erheblich in die körperliche Unversehrtheit ein“.
Vor der Feststellung des Hirntods müssten schließlich medizinische Maßnahmen ergriffen werden, um eine mögliche Organentnahme nicht zu gefährden. „Therapie ohne Zustimmung des Betroffenen ist Körperverletzung“, sagte der Vorsitzende der Stiftung Patientenschutz.
Brysch bezeichnete zudem die Annahme, dass eine Einführung der Widerspruchslösung zu mehr Spenderorganen führen würden, als „Irrglauben“. Außerdem schließe eine solche Regelung die Beteiligung der Angehörigen grundsätzlich aus und sei „ohnehin verfassungswidrig“.
Der Vorsitzende der Stiftung Patientenschutz forderte stattdessen Bund und Länder auf, „unverzüglich die Hürden zur Eintragung in das Organspende-Register“ zu senken. „Es braucht hier endlich ein niederschwelliges, barrierefreies Angebot“, sagte er AFP.

Neue Pläne für Organspende-Reform

Hintergrund der Äußerungen Bryschs ist eine parteiübergreifende Initiative von Bundestagsabgeordneten, die heute ihre Pläne für eine Reform bei der Organspende vorstellen. Sie werben für die Widerspruchsregelung.
Eine fraktionsübergreifende Gruppe um die SPD-Abgeordnete Sabine Dittmar hat in Berlin einen Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung vorgestellt. Zu der Gruppe gehören unter anderem Armin Grau (Grüne), Gitta Connemann (CDU), Peter Aumer (CSU) und Julia-Christina Stange (Linke).
Dittmar sagte in Berlin, dass dieses Verfahren in etlichen europäischen Ländern bereits Praxis sei. Es gehe darum, dass sich nicht mehr die Mehrheit, die offen für eine Organspende sei, „bewegen“ müsse, um aktiv zuzustimmen. Stattdessen solle die ablehnende Minderheit die Initiative ergreifen müssen, so Dittmar.

Widerstand kommt auch fraktionsübergreifend

Widerstand formiert sich ebenfalls fraktionsübergreifend durch Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Lars Castellucci (SPD) und Stephan Pilsinger (CSU). Kappert-Gonther bezeichnete die Widerspruchsregelung als Scheinlösung, die erhebliche ethische Fragen aufwerfe.
Es fehle im internationalen Vergleich der Beleg, dass sie die Organspendezahlen tatsächlich erhöhe. Erfolgreich seien vielmehr gute Strukturen in Entnahmekrankenhäusern, Aufklärung, transparente Verfahren und einfache Dokumentation. Schweigen sei keine Zustimmung, und Selbstbestimmung umfasse auch das Recht, keine Entscheidung zu treffen.
Patientenschützer Brysch verwies darauf, dass der Bundestag bereits vor sechs Jahren einen ähnlichen Vorstoß abgelehnt hatte. „Deshalb ist schon heute absehbar, dass die Widerspruchslösung auch dieses Mal keine Mehrheit im Parlament erreichen wird“, sagte er AFP.
Der Bundestag hatte 2020 den Vorstoß mehrerer Abgeordneter zur Einführung einer Widerspruchslösung abgelehnt, jedoch gleichzeitig die Einrichtung eines Organspende-Zentralregisters beschlossen.
Später forderten die Gesundheitsminister der Länder den Bund auf, die beschlossene Möglichkeit zur Eintragung auf den Ausweisstellen wieder zu streichen. In die Organspende-Datenbank haben sich seit der Einführung im März 2024 eine halbe Million Menschen eingetragen. (afp/red)